14.11.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 346/1


Mitteilung der Kommission über die nicht beantragte Menge, die zu der Menge hinzuzurechnen ist, die für den Teilzeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. März 2013 im Rahmen bestimmter von der EU für Erzeugnisse des Schweinefleischsektors eröffneter Kontingente festgesetzt wurde

2012/C 346/01

Mit der Verordnung (EG) Nr. 442/2009 der Kommission (1) sind Einfuhrzollkontingente für Erzeugnisse des Schweinefleischsektors eröffnet worden. Die in den ersten sieben Tagen des Monats September 2012 für den Teilzeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2012 und die Kontingente 09.4038, 09.4170 und 09.4204 eingereichten Einfuhrlizenzanträge beziehen sich auf Mengen, die die verfügbaren Mengen unterschreiten. Gemäß Artikel 7 Absatz 4 zweiter Satz der Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 der Kommission (2) werden die Mengen, für die keine Anträge gestellt wurden, zu der für den folgenden Kontingentsteilzeitraum (1. Januar bis 31. März 2013) festgesetzten Menge hinzugerechnet; sie sind im Anhang der vorliegenden Mitteilung aufgeführt.


(1)  ABl. L 129 vom 28.5.2009, S. 13.

(2)  ABl. L 238 vom 1.9.2006, S. 13.


ANHANG

Laufende Nummer des Kontingents

Nicht beantragte Mengen, die zu der für den Teilzeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. März 2013 festgesetzten Menge hinzuzurechnen sind

(in kg)

09.4038

16 768 108

09.4170

2 361 000

09.4204

2 312 000