|
24.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 322/13 |
Veröffentlichung eines Löschungsantrags gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
2012/C 322/06
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Löschungsantrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen
LÖSCHUNGSANTRAG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
LÖSCHUNGSANTRAG GEMÄSS ARTIKEL 12 ABSATZ 2
„WERNESGRÜNER BIER“
EG-Nr.: DE-PGI-0117-1174-17.10.2011
g.g.A. ( X ) g.U. ( )
1. Eingetragener Name, dessen Löschung beantragt wird:
„Wernesgrüner Bier“
2. Mitgliedstaat oder Drittland:
Deutschland
3. Art des Erzeugnisses:
|
Klasse 2.1 |
Bier |
4. Antragstellende Person oder Einrichtung:
|
Name |
: |
Wernesgrüner Brauerei GmbH |
|||
|
Anschrift |
: |
|
Art des berechtigten Interesses an der Antragstellung:
Die Antragstellerin ist Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Anmelderin und Nutzerin der geschützten geografischen Angabe.
5. Gründe für die Löschung:
Die Antragstellerin ist offenbar derzeit die einzige Nutzerin der geschützten geografischen Angabe. Sie hat an der weiteren Verwendung der Bezeichnung „Wernesgrüner Bier” als geschützte Herkunftsbezeichnung kein Interesse mehr und möchte daher die Kontrollkosten nicht mehr tragen.
Andere potentielle Produzenten, die an der Nutzung der geschützten Herkunftsbezeichnung interessiert sein könnten, sind nicht bekannt.
(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.