2.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 296/3


Mitteilung der Kommission betreffend die Verlängerung der Anwendbarkeit der Leitlinien der Gemeinschaft vom 1. Oktober 2004 für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten

2012/C 296/02

Nach Randnummer 102 der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (1) wird die „Kommission […] die vorliegenden Leitlinien vom 10. Oktober 2004 bis zum 9. Oktober 2009 anwenden.“ 2009 wurde die Geltungsdauer der Leitlinien bis zum 9. Oktober 2012 verlängert (2).

Mit ihrer Mitteilung vom 8. Mai 2012 zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts (3) legte die Kommission ein ehrgeiziges Reformprogramm für den Bereich der staatlichen Beihilfen vor. So ist in den Reformvorschlägen unter anderem die Erarbeitung allgemeiner Grundsätze vorgesehen, die bei der Würdigung der Vereinbarkeit aller Beihilfemaßnahmen Anwendung finden sollen. Die derzeitigen Leitlinien und Rahmenbestimmungen sollen entsprechend überarbeitet und gestrafft werden, um sie mit diesen allgemeinen Grundsätzen in Einklang zu bringen.

Die Überarbeitung der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ist deshalb als Teil der allgemeinen Modernisierung der EU-Beihilfevorschriften zu verstehen. Da die Kommission den Ergebnissen der horizontalen Diskussionen über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts nicht vorgreifen möchte, hat sie beschlossen, die derzeitigen Leitlinien so lange anzuwenden, bis sie durch neue Regeln für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ersetzt werden.


(1)  ABl. C 244 vom 1.10.2004, S. 2.

(2)  Mitteilung der Kommission über die Verlängerung der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (ABl. C 156 vom 9.7.2009, S. 3).

(3)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Modernisierung des EU-Beihilfenrechts (COM(2012) 209 final).