15.12.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 388/98 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2011 des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zusammen mit den Antworten des Instituts
2012/C 388/17
EINLEITUNG
1. |
Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (nachstehend „das Institut“) mit Sitz in Vilnius wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 errichtet (1). Aufgabe des Instituts ist die Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen zur Geschlechtergleichstellung sowie die Entwicklung, Analyse, Bewertung und Verbreitung von Methoden zur Förderung der Einbeziehung der Gleichstellungsaspekte in alle Politikbereiche der Union und die entsprechenden nationalen Politikbereiche (2). Das Institut ist seit 2010 vollkommen autonom. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
3. |
Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Instituts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft. |
Verantwortung des Managements
4. |
In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Instituts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Direktor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
Verantwortung des Prüfers
5. |
Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Instituts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. |
6. |
Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. |
7. |
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses. |
8. |
Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen. |
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
9. |
Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Instituts (10) seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar. |
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
10. |
Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Instituts für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß. |
11. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT
12. |
Die Gesamtsumme der Haushaltsmittel belief sich auf 7,5 Millionen Euro gegenüber 5,9 Millionen Euro im Vorjahr. Mittelbindungen wurden in Höhe von 6,7 Millionen Euro vorgenommen. Die Mittelübertragungen auf das Jahr 2012 betrugen 3,3 Millionen Euro, was 50 % der Mittelbindungen insgesamt entspricht. Diese hohe Übertragungsrate stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES INSTITUTS
13. |
Der Hof stellte fest, dass die Dokumentation der körperlichen Bestandsaufnahme des Anlagevermögens sowie der Schätzung der antizipativen Passiva verbessert werden muss. |
14. |
Der Interne Auditdienst der Europäischen Kommission führte am Institut im Dezember 2011 eine "Begrenzte Prüfung der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle" durch. Das Institut akzeptierte die Empfehlungen zum Abschluss der Umsetzung der Normen für die interne Kontrolle, und der Verwaltungsrat nahm einen im Jahr 2012 umzusetzenden Aktionsplan an. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 11. September 2012 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 9.
(2) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).
(7) Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.
(8) Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Instituts aufgenommen wurden.
(9) Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).
(10) Der endgültige Jahresabschluss wurde am 6. Juni 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 13. Juni 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu und http://www.eige.europa.eu/.
(11) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).
ANHANG
Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Vilnius)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeits-bereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 2 und 3 des Vertrags über die Europäische Union) |
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet. Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes. |
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Zuständigkeiten des Instituts (Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele Zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, einschließlich der durchgehenden Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Politikbereichen der Union und den entsprechenden nationalen Politikbereichen, und zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts beizutragen und die Förderung der Gleichstellung und die Bekämpfung der Diskriminierung zu verstärken sowie die Unionsbürger für Gleichstellungsfragen stärker zu sensibilisieren. Aufgaben
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Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung 18 Vertreter, die vom Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der jeweiligen betroffenen Mitgliedstaaten ernannt werden, und ein Vertreter der Kommission, der von derKommission ernannt wird; bei der Auswahl der Mitglieder des Verwaltungsrats ist darauf zu achten, dass die höchstmögliche fachliche Qualifikation und ein breites Spektrum an einschlägigem und fachübergreifendem Fachwissen im Bereich der Geschlechtergleichstellung gewährleistet sind. Es wird eine ausgewogene Vertretung von Männern und Frauen im Verwaltungsrat angestrebt. Die vom Rat ernannten Mitglieder vertreten 18 Mitgliedstaaten in der Reihenfolge des turnusmäßigen Ratsvorsitzes. Aufgaben Verabschiedung des jährlichen und mittelfristigen Arbeitsprogramms, des Haushaltsplans und des Jahresberichts. Festlegung der internen Verfahrensvorschriften des Instituts und der Geschäftsverordnung des Verwaltungsrats. |
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Sachverständigenbeirat Zusammensetzung Vertreter von auf Gleichstellungsfragen spezialisierten Einrichtungen, wobei jeder Mitgliedstaat einen Vertreter benennt; zwei Vertreter anderer relevanter auf Gleichstellungsfragen spezialisierter Organisationen, die vom Europäischen Parlament ernannt werden; drei Mitglieder, die von der Kommission ernannt werden. Aufgaben Unterstützung des Direktors darin, die höchste wissenschaftliche Fachkompetenz und die Unabhängigkeit der Tätigkeit des Instituts sicherzustellen, Ermöglichung des Austauschs von Informationen über Gleichstellungsfragen und der Zusammenführung von Erkenntnissen sowie Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit zwischen dem Institut und den zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten. Der Direktor wird vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission im Anschluss an ein allgemeines Auswahlverfahren vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt. Aufgaben Verantwortlich für die Wahrnehmung der in der Verordnung (EG) Nr. 1922/2006 genannten Aufgaben, Erstellung und Durchführung des Jahresarbeitsprogramms und des mittelfristigen Arbeitsprogramms des Instituts; Vorbereitung der Sitzungen des Verwaltungsrats und des Sachverständigenbeirats; Erstellung und Veröffentlichung des Jahresberichts; alle Fragen, die das Personal betreffen, laufende Verwaltungsgeschäfte und Durchführung wirksamer Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Leistungen des Instituts. Externe Kontrolle Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Kommission. Entlastungsbehörde Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Dem Institut für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2010) |
Endgültiger Haushalt 7,5 (5,9) Millionen Euro, Anteil des Unionszuschusses: 100 % (100 %) Personalbestand am 31. Dezember 2011 27 (25) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 26 (23), 8 (4) sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige, Praktikant). Personalbestand insgesamt 35 (29), davon entfallen auf:
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011 (Angaben für 2010) |
Kernbereiche: Vergleichbare und zuverlässige Daten und Indikatoren zur Gleichstellung der Geschlechter; Erhebungs- und Verarbeitungsmethoden und -verfahren für die Arbeit zu Gleichstellungsfragen; Ressourcen- und Dokumentationszentrum; Sensibilisierung, Vernetzung und Kommunikation. Anzahl eingeleiteter Studien: 6 (8) Anzahl der Beiträge für die Länder des Ratsvorsitzes: 2 (2) Anzahl der Sitzungen von Sachverständigen und Arbeitsgruppen: 19 (12) Internationale Konferenz: 1 (0) Anzahl der Forschungsberichte: 2 (0) Jahresberichte: 1 (1) |
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Quelle: Angaben des Instituts. |
ANTWORTEN DES INSTITUTS
12. |
Dem wird zugestimmt. Ab 2011 hat das Institut geeignete Verfahren zur Berichterstattung und Überwachung des Haushaltsvollzugs eingeführt. Wie bereits 2011 mit dem Hof erörtert wurde, hat das Institut für die Mittelübertragung annehmbare Höchstgrenzen je Titel festgelegt, z. B. Titel I bis 10 %, Titel II bis 20 %, Titel III bis 35 %. Da wir uns noch in der Aufbauphase befinden, sind wir für 2011 von einer höheren Übertragungsrate, insbesondere für Titel III — operative Tätigkeiten, ausgegangen und tun dies auch für 2012. Ab 2013 wird das Institut unter den Höchstgrenzen bleiben. |
13. |
Dem wird zugestimmt. Das gesamte Anlagevermögen des Instituts wird ordnungsgemäß dokumentiert, gekennzeichnet und protokolliert. Darüber hinaus wird das Institut ein eigenes Verfahren für die Bestandsaufnahme erarbeiten und umsetzen, um die ordnungsgemäße Verwaltung des Anlagevermögens zu gewährleisten. Das dokumentierte Verfahren wird nach Unterzeichnung eines entsprechenden Beschlusses des Direktors im letzten Quartal 2012 in Kraft treten. Die Schätzung der antizipativen Passiva wird verbessert. |
14. |
Dem wird zugestimmt. Der Aktionsplan des Instituts wurde angenommen und wird derzeit umgesetzt. Der Hof wird vor dem nächsten Besuch in Vilnius über den Fortschritt in Kenntnis gesetzt. |