15.12.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/8


BERICHT

über den Jahresabschluss 2011 des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation zusammen mit den Antworten des Gremiums

2012/C 388/02

EINLEITUNG

1.

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), nachstehend „das Gremium“, mit Sitz in Riga wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) eingerichtet. Aufgabe des Gremiums ist es, unter Anleitung des Regulierungsrats Informationen über elektronische Kommunikation zu sammeln und zu analysieren und unter den nationalen Regulierungsbehörden bewährte Regulierungspraktiken wie gemeinsame Herangehensweisen, Methodologien oder Leitlinien zur Umsetzung des EU-Rechtsrahmens zu verbreiten (2).

2.

Das Gremium erhielt am 12. September 2011 von der Kommission die finanzielle Autonomie. In Bezug auf das Haushaltsjahr 2011 wurde daher der Zeitraum vom 12. September bis 31. Dezember 2011 geprüft.

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Gremiums. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

4.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat der Hof die Jahresrechnung (3) des Gremiums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge geprüft.

Verantwortung des Managements

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Verwaltungsdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Gremiums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). Der Verwaltungsdirektor ist verantwortlich für die Einrichtung (7) der Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, die notwendig sind, um die Aufstellung eines Abschlusses (8) zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und sicherzustellen, dass die diesem Abschluss zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Prüfers

6.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (9) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Gremiums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof hat seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durchgeführt. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Gremiums frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierzu gehört die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevante interne Kontrollsystem und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

9.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Gremiums (10) seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2011 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Haushaltsjahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (11) in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Gremiums für das am 31. Dezember 2011 endende Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

In dem vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Haushalt 2011 des Gremiums waren die Mittel nur nach Titeln und Kapiteln gegliedert, eine weitere Untergliederung in Artikel und Posten fehlte jedoch. Dies stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

14.

Der Hof ermittelte 21 Fälle im Gesamtwert von 94 120 Euro, bei denen die auf das Jahr 2012 übertragenen Mittel keinen rechtlichen Verpflichtungen entsprachen. Diese Übertragungen waren somit vorschriftswidrig.

BEMERKUNGEN ZU SCHLÜSSELKONTROLLEN DER ÜBERWACHUNGS- UND KONTROLLSYSTEME DES GREMIUMS

15.

Das Gremium hatte noch nicht alle Normen für die interne Kontrolle angenommen und umgesetzt. Insbesondere fehlten ein zentrales Rechnungsregister und ein Ausnahmenverzeichnis.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

16.

Das Gremium muss die Transparenz der Einstellungsverfahren verbessern. Die Fragen für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen wurden nicht vor Prüfung der Bewerbungen durch den Auswahlausschuss festgelegt. Außerdem gab es keinen Beschluss der Anstellungsbehörde zur Ernennung des Auswahlausschusses, und die jeweilige Besoldungsgruppe der Mitglieder des Auswahlausschusses wurde nicht angegeben.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Louis GALEA, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 5. September 2012 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 1.

(2)  Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Gremiums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt, der zusätzliche Angaben zur Haushaltsführung und zum Finanzmanagement enthält.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in den Kapiteln 1 und 2 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Gremiums aufgenommen wurden.

(9)  Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1).

(10)  Der endgültige Jahresabschluss wurde am 3. Juli 2012 aufgestellt und ging beim Hof am 3. Juli 2012 ein. Der mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresabschluss wird zum 15. November des darauffolgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ww.berec.europa.eu/.

(11)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den International Accounting Standards (IAS) bzw. den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS).


ANHANG

Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Riga)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

Angleichung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation.

Zuständigkeiten des Gremiums

(Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Zuständigkeiten des Gremiums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates:

Das in Artikel 6 genannte Büro unterstützt das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation in administrativer und professioneller Hinsicht.

Es nimmt seine Aufgaben unter der Anleitung des Regulierungsrats wahr.

Leitungsstruktur

Das Gremium besteht aus

a)

einem Verwaltungsausschuss,

b)

einem Verwaltungsdirektor,

die sich die administrative und finanzielle Zuständigkeit teilen, darunter auch die Zuständigkeit für Personalfragen.

Für die Ernennung des Personals ist jedoch ausschließlich der Verwaltungsausschuss zuständig (Artikel 7 Absatz 4).

Anleitung bezüglich der vom Gremium zu erbringenden Dienstleistungen und Produkte gibt der Regulierungsrat, wie im Abschnitt „Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011“ dargelegt.

Dem Gremium für 2011 zur Verfügung gestellte Mittel

Endgültiger Haushalt: 1,8 Millionen Euro (Berichtigungshaushalt 1/2011).

Das Büro erhielt seine finanzielle Autonomie am 12. September 2011.

Personalbestand am 31. Dezember 2011: 18.

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2011

Unter der Anleitung des Regulierungsrats erbrachte das Gremium folgende Dienstleistungen:

Unterstützung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation in administrativer und professioneller Hinsicht;

Sammlung von Informationen von nationalen Regulierungsbehörden und Austausch und Übermittlung von Informationen;

Verbreitung bewährter Regulierungspraktiken unter den nationalen Regulierungsbehörden in der EU und bei Dritten;

Unterstützung des Vorsitzes bei der Vorbereitung der Arbeiten des Regulierungsrats und des Verwaltungsausschusses des Gremiums;

Unterstützung der auf Antrag des Regulierungsrats eingerichteten Sachverständigen-Arbeitsgruppen.

Quelle: Angaben des Gremiums.


ANTWORTEN DES GREMIUMS

13.

Das GEREK-Büro wird diese Praxis nicht weiterführen. Der Haushaltsplan 2012 ist bereits in Artikel und Posten untergliedert und wird in der ausführlichen Fassung vom Verwaltungsausschuss genehmigt und im September 2012 auf unserer Website veröffentlicht.

14.

Aufgrund der Aufbauphase erwies sich ein korrekter Voranschlag der Mittelübertragungen als schwierig. Nun wurde eine engmaschige Überwachung des Haushaltsvollzugs eingeführt. Ende des Jahres 2012 werden Anweisungen erteilt und bei den Referaten entsprechende Daten erhoben, um die nicht verwendeten Mittelbindungen aufzuheben.

15.

Im derzeitigen IKS-Umsetzungsplan wurden die Umsetzungsfristen für verschiedene Normen für den Zeitraum zwischen November 2011 bis Januar 2013 festgelegt. Das Rechnungsregister und das Ausnahmenverzeichnis bestehen seit dem 18. Juni 2012 und betreffen weitere Registrierungen im Jahr 2012. Die Erstellung der zugehörigen Verwaltungsanweisungen läuft.

16.

Das Büro hat bis zu den Feststellungen des Hofes im Mai 2012 die gleichen Verfahren wie die GD INFSO angewendet. Im Juni 2012 hat das Büro seine Leitlinien für die Einstellungsverfahren aktualisiert und darin diesen Feststellungen Rechnung getragen.