Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Europäischen Kommission, sich im Namen der EU an den Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen zu beteiligen /* COM/2012/0655 final */
BEGRÜNDUNG 1. Hintergrund und politischer
Kontext Spielabsprachen
werden einhellig als eine der größten Bedrohungen für den modernen Sport
angesehen. Sie schaden den Werten des Sports wie Integrität, Fairness und
Respekt für andere und können eine Entfremdung der Fans und Anhänger vom
organisierten Sport verursachen – einem Sektor, der für nahezu 2 % der
Bruttowertschöpfung in der EU steht. Außerdem sind an Spielabsprachen oft
organisierte kriminelle Netze mit weltweiter Aktivität beteiligt. Dieses Problem
ist nun zu einer Priorität für staatliche Stellen, die Sportbewegung und
Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt geworden. In der Mitteilung
der Kommission zum Thema „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“
aus dem Jahr 2011 werden Spielabsprachen als eine Bedrohung anerkannt, die
gegen das Ethos und die Integrität des Sports verstößt. Das Thema
Spielabsprachen wurde 2011 im Grünbuch der Kommission über Online-Glücksspiele,
in der Kommissionsmitteilung über die Korruptionsbekämpfung in der EU und in
der Mitteilung der Kommission „Ein umfassender europäischer Rahmen für das
Online-Glücksspiel“ erneut behandelt. Das Europäische
Parlament rief in seiner schriftlichen Erklärung zur Bekämpfung von Korruption
im europäischen Sport (Juni 2011) und seiner Entschließung zur Entwicklung
der europäischen Dimension des Sports (Februar 2012) zu einer verstärkten
internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Spielabsprachen auf. Am
29. November 2011 nahm der Rat Schlussfolgerungen zur Bekämpfung von
Spielabsprachen an, in denen die Kommission, die Mitgliedstaaten und
nichtstaatliche Interessenträger aufgefordert werden, auf verschiedenen Ebenen
zusammenzuarbeiten und tätig zu werden, um die Bekämpfung von Spielabsprachen
in der EU zu verbessern. Das Internationale
Olympische Komitee (IOC) richtete im März 2011 eine Arbeitsgruppe ein, die
sich aus hochrangigen Vertretern der Sportbewegung, von Behörden,
internationalen Organisationen und Sportwettenanbietern zusammensetzt und
mögliche Arten der Bekämpfung irregulärer oder illegaler Sportwetten
vorschlagen soll. Diese Gruppe nahm am 2. Februar 2012 in Lausanne einen
Fahrplan für Follow-up-Maßnahmen an. Am
28. September 2011 nahm das Ministerkomitee des Europarates eine
Empfehlung zur Förderung der Integrität des Sports und zur Bekämpfung von
manipulierten Ergebnissen, insbesondere Spielabsprachen, an. In der Empfehlung
wird das erweiterte Teilabkommen über Sport (EPAS) aufgefordert, eine
Durchführbarkeitsstudie zu einem internationalen Rechtsinstrument für die
Prävention und Bekämpfung von Spielabsprachen durchzuführen. Am 15. März
2012 wurden auf der Sportministerkonferenz des Europarates in Belgrad die
Ergebnisse der Studie zur Kenntnis genommen und EPAS aufgefordert, in
Abstimmung mit der EU die Verhandlungen über ein internationales
Rechtsinstrument (Übereinkommen) gegen die Manipulation von Sportergebnissen,
insbesondere Spielabsprachen, einzuleiten. Am 13. Juni 2012 bekräftigte
das Ministerkomitee des Europarates diese Aufforderung. Im Sommer 2012 lud
EPAS diejenigen Länder, die Vertragsparteien des Europäischen
Kulturübereinkommens sind, ein, ihr Interesse an der Beteiligung an den
Verhandlungen über den Entwurf eines Übereinkommens des Europarates gegen die
Manipulation von Sportergebnissen zu bekunden. 2. Ein mögliches Übereinkommen
des Europarates gegen die Manipulation von Sportergebnissen: denkbarer Inhalt
und Zeitplan Auf der Grundlage der Durchführbarkeitsstudie
von EPAS könnte der Inhalt des künftigen Übereinkommens des Europarates wie
folgt strukturiert werden: 1. Prävention (a)
Innereuropäische Koordinierung (b)
Förderung und Unterstützung von Maßnahmen der
Sportbewegung (c)
Schaffung eines Rahmens für den Sportwettenmarkt (d)
Förderung von Maßnahmen der Wettenanbieter 2. Internationale Zusammenarbeit (e)
Staatliche Stellen – Sport (f)
Staatliche Stellen (Regulierungsbehörden für
Wetten) – Wettanbieter (g)
Internationale Zusammenarbeit zwischen Justiz- oder
Strafverfolgungsbehörden (h)
Dreiparteien-Gespräche 3. Sanktionen (i)
Verknüpfung von Disziplinarmaßnahmen und verwaltungs-
und strafrechtlichen Sanktionen (j)
Disziplinarmaßnahmen (k)
Verwaltungsrechtliche Sanktionen (l)
Strafrechtliche Sanktionen (m)
Zuständigkeit 4. Rechtsdurchsetzung (n)
Untersuchung (o)
Computerkriminalität 5. Folgemaßnahmen (p)
Überwachung (q)
Übereinkommensausschuss Einer der wichtigsten Aspekte bei der
Bekämpfung von Spielabsprachen auf EU- oder internationaler Ebene ist die Notwendigkeit,
die Abstimmung zwischen den einzelnen in diesem Bereich tätigen
Interessenträgern zu gewährleisten, und zwar insbesondere der staatlichen
Stellen, Strafverfolgungsbehörden und Regulierungsbehörden für Wetten, der
Sportbewegung in all ihren Bereichen sowie der Wettanbieter (Lotterien und
private Anbieter). Der wichtigste zusätzliche Nutzen eines Übereinkommens des
Europarates gegen Spielabsprachen würde im Aufbau einer Plattform für die
grenz- und sektorübergreifende Zusammenarbeit unter Beteiligung aller
relevanten Akteure bestehen. Ein erheblicher Vorteil des Übereinkommens des
Europarates wären seine Überwachungs- und Weiterverfolgungsstrukturen, die auf
dem Muster der bestehenden Ständigen Komitees für Übereinkommen des Europarates
im Sportbereich (Anti-Doping, Gewalttätigkeit von Zuschauern) beruhen würden.
Diese Strukturen sollten allen einschlägigen Interessenträgern offen stehen und
ein Forum bieten, in dem die Umsetzung des Übereinkommens und der Fortschritt
bei der Bekämpfung von Spielabsprachen in Europa erörtert werden. Ein weiterer wesentlicher Vorteil des
künftigen Übereinkommens würde in seiner Öffnung für nichteuropäische Länder
bestehen: Alle Länder werden das Übereinkommen unterzeichnen und ratifizieren
können (z. B. sind Kanada und Australien derzeit Vertragsparteien des
Anti-Doping-Übereinkommens des Europarates). Dies ist ein ganz wesentlicher
Aspekt, da die weltweite Zusammenarbeit, insbesondere mit Ländern, in denen
Sportwetten weit verbreitet sind (z. B. in Südostasien), als eine
wesentliche Komponente für die wirksame Bekämpfung von Netzen der
grenzübergreifend organisierten Kriminalität, die an Spielabsprachen beteiligt und
in verschiedenen Ländern tätig sind, angesehen wird. Das vorgeschlagene Übereinkommen soll nicht
als Instrument zur Vereinheitlichung der nationalen Rechtsvorschriften der
Unterzeichnerparteien dienen. Zwar würde das Übereinkommen die Fragen der
Festlegung einer vereinbarten Definition des Begriffs „Spielabsprache“ sowie
der Annahme einer Reihe wirksamer, abschreckender und verhältnismäßiger
Sanktionen behandeln; der Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen wäre jedoch
so gewählt, dass den Unterzeichnerparteien hinsichtlich der Umsetzung dieser
Bestimmungen ein gewisser Spielraum bliebe. Der genaue Inhalt, Aufbau und Umfang des
Wortlauts des Übereinkommens stehen derzeit lediglich in der Theorie fest und
sind Gegenstand der kommenden Verhandlungen. Eine Redaktionsgruppe, die sich aus an
den Verhandlungen beteiligten Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, ist
für die Ausarbeitung des Wortlauts des Übereinkommens zuständig. Vom Europarat
verbreitete Dokumente sehen ausdrücklich vor, dass sich ein Vertreter der EU an
dieser Gruppe beteiligen kann. Die Redaktionsgruppe kam zum ersten Mal vom
9.-11. Oktober 2012 zu Sondierungsgesprächen in Straßburg zusammen. Die
Kommission nahm an dieser ersten vorbereitenden Sitzung als Ad-hoc-Beobachterin
teil. EPAS wird die Rolle des Sekretariats wahrnehmen. EPAS plant sieben
dreitätige Sitzungen der Redaktionsgruppe zwischen Oktober 2012 und
Dezember 2013, mit dem Ziel, das Übereinkommen dem Ministerkomitee des
Europarates im Jahr 2014 zur Unterzeichnung vorzulegen. 3. Die Rolle der EU bei der
Bekämpfung von Spielabsprachen Da sich das Thema Spielabsprachen erst seit
Kurzem auf der EU-Agenda für Sport befindet, haben die Initiativen in diesem
Bereich noch keine lange Geschichte. Auf der Ebene der Kommission kann
die Beteiligung an der Bekämpfung von Spielabsprachen unter drei verschiedenen
Gesichtspunkten betrachtet werden, die den drei wesentlichen Aspekten dieses
Problems entsprechen: Sport: Gemäß Artikel 165 des Vertrags hat die Tätigkeit der EU auf dem
Gebiet des Sports unter anderem das Ziel, die europäische Dimension des Sports
durch Förderung der Fairness von Sportwettkämpfen und durch den Schutz der
seelischen Unversehrtheit der Sportler zu entwickeln. Die Kommission hat in
diesem Bereich eine erste konkrete Initiative ergriffen, indem sie in der
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Umsetzung der
vorbereitenden Maßnahme „Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports“ des
Jahres 2012 einen Schwerpunkt auf Projekte setzt, die auf die Prävention von
Spielabsprachen durch Aufklärung und Information der relevanten Akteure,
insbesondere Sportler, Schiedsrichter, Sportverwalter und Trainer, ausgerichtet
sind. Ziel der im Rahmen dieser Aufforderung zu erteilenden finanziellen
Unterstützung ist es, die vorbeugende Komponente der Bekämpfung von
Spielabsprachen durch den Austausch bewährter Verfahren zu stärken. Die
Bekämpfung von Spielabsprachen wird auch als Ziel im Sportkapitel des Programms
„Erasmus für alle“ aufgeführt, wodurch die Unterstützung ähnlicher Maßnahmen
auf strukturierte Weise nach 2014 möglich sein sollte. Neben der Bereitstellung
finanzieller Unterstützung arbeitet die Kommission eng mit externen
Interessenträgern (insbesondere dem IOC und dem Europarat) zusammen, um
Möglichkeiten zur Bekämpfung von Spielabsprachen auf europäischer und
internationaler Ebene zu ermitteln. Die Kommission fungiert darüber hinaus als
Sekretariat für die EU-Expertengruppe „Good Governance im Sport“, die auf der
Grundlage der Entschließung des Rates über einen Arbeitsplan der EU für den
Sport vom Mai 2011 eingerichtet wurde. Die Expertengruppe erstellte im
Juni 2012 Empfehlungen zur weiteren Prüfung durch die Arbeitsgruppe
„Sport“ des Rates. Glücksspiel und
Wetten: Spielabsprachen stehen nicht zwangsweise mit
Sportwetten im Zusammenhang. Dennoch stellt die Kombination aus nicht
regulierten Sportwetten und Spielabsprachen eine Gefährdung für
Sportveranstaltungen dar, insbesondere durch Einzelpersonen oder kriminelle
Netze, die Sportwetten zur Einkommenschaffung und/oder für die Geldwäsche
nutzen. Fragen im Zusammenhang mit der Integrität des Sports waren Bestandteil
des Grünbuchs über Online-Glücksspiele, einer öffentlichen Konsultation, die
die Kommission im Jahr 2011 durchführte. Die Konsultation erzielte etwa
250 Antworten von zahlreichen Interessenträgern, einschließlich
Sportorganisationen. Sie wurde während des Jahres 2011 durch fünf
thematische Workshops ergänzt, von denen einer – am 10. Mai 2011 –
insbesondere auf Online-Glücksspiele und die Integrität des Sports (mit einem
Schwerpunkt auf Spielabsprachen) ausgerichtet war. Im Anschluss an das Grünbuch
nahm die Kommission am 23. Oktober 2012 die Mitteilung „Ein umfassender
europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel“ (COM(2012) 596 final) an.
Der Schutz der Integrität des Sports vor Spielabsprachen ist eine der
Prioritäten dieser Mitteilung, die den Vorschlag eines Aktionsplans enthält, in
dem die Beteiligung der Kommission an den Arbeiten des Europarates zu einem
möglichen Übereinkommen gegen die Manipulation von Sportergebnissen vorgesehen
ist. Korruption: Spielabsprachen sind eine Form der Korruption und unterliegen daher
dem nationalen Strafrecht. Die Kommission setzt das im Jahr 2011
verabschiedete Maßnahmenpaket zur Korruptionsbekämpfung, das auf die Verbesserung
der Überwachung und Evaluierung von Antikorruptionsmaßnahmen ausgerichtet ist,
insbesondere durch die Einführung eines EU-Antikorruptionsberichts um, anhand
dessen sie regelmäßig verschiedene noch ungeklärte Aspekte im Zusammenhang mit
Korruption und den Kapazitäten für die Korruptionskontrolle in den
EU-Mitgliedstaaten bewerten wird. Dieser Bericht kann alle möglichen noch
offenen Fragen im Zusammenhang mit Korruption, einschließlich Spielabsprachen
im Sport, abdecken. Die Kommission veröffentlicht den EU-Antikorruptionsbericht
zusammen mit Länderanalysen und maßgeschneiderten Empfehlungen für die
einzelnen Mitgliedstaaten ab 2013 alle zwei Jahre. Gleichzeitig erwägt die
Kommission derzeit die Bedingungen einer möglichen Beteiligung der EU an der
Gruppe der Staaten gegen Korruption (GRECO) des Europarates, von der ein
Mehrwert für den Kampf der EU gegen Korruption erwartet wird. Das Europäische Parlament behandelte
das Thema Spielabsprachen, insbesondere Sportwetten im Zusammenhang mit
Spielabsprachen, in seinem Bericht zur Integrität von Online-Glücksspielen
(A6-0064/2009) des Jahres 2009. Im Jahr 2011 ging das Parlament in
seinem Bericht über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt (A7-0342/2011)
ausführlicher auf dieses Thema ein und behandelte Aspekte im Zusammenhang mit
der grenzübergreifenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, der
Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern von Sportwettkämpfen und Wettanbietern,
der Einrichtung nationaler Netze und Anlaufstellen, die sich mit
Spielabsprachen befassen, sowie der Festlegung einer Definition des Begriffs
„Spielabsprache“ auf EU-Ebene. Schließlich wurde das Thema Spielabsprachen auch
im Bericht des Europäischen Parlaments zur europäischen Dimension des Sports
(A7-0385/2011) des Jahres 2012 behandelt, in dem das Parlament die
Sportverbände auffordert, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um
die Integrität des Sports zu schützen. Der Rat setzte sich erstmals im
EU-Arbeitsplan für Sport 2011-2014 mit der Bekämpfung von Spielabsprachen
auseinander; dieser Plan wurde im Mai 2011 angenommen und nennt die
Integrität des Sports, insbesondere die Bekämpfung von Spielabsprachen, als
prioritäres Thema für den Zeitraum 2011-2014. Außerdem nahm der Rat im
November 2011 Schlussfolgerungen zur Bekämpfung von Spielabsprachen an, in
denen die Mitgliedstaaten und Interessenträger aufgefordert werden, die
Entwicklung von Schulungsprogrammen zu fördern und eine enge Zusammenarbeit
zwischen allen interessierten Parteien zu gewährleisten. Die Arbeitsgruppe
„Sport“ des Rates erörtert derzeit den Entwurf von Empfehlungen zur Festlegung
einer Strategie für die Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen, die
im November 2012 angenommen werden sollen. Auch die beiden für grenzübergreifende
polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zuständigen EU-Agenturen, Europol
und Eurojust, sind aktiv an der Bekämpfung von Spielabsprachen
beteiligt. Traditionell war die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden auf
EU-Ebene im Sportbereich auf das Thema der Gewalttätigkeit von Zuschauern
ausgerichtet; in den letzten zwei Jahren hat sich jedoch das Thema
Spielabsprachen zu einem neuen Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
entwickelt. Derzeit gibt es zwei offene Fälle, die von einer gemeinsamen
Ermittlungsgruppe (GEG) aus vier Ländern (HU, DE, FI, AT) behandelt werden.
Europol und Eurojust begründen ihre Beteiligung bei Fällen von Spielabsprachen
damit, dass Spielabsprachen oft mit schwerer organisierter Kriminalität
verbunden sind. Alle diese Aspekte weisen in eine Richtung:
Die Bekämpfung von Spielabsprachen hat in verschiedenen Politikbereichen
(Sportpolitik, Überwachung von Glücksspielmärkten, Korruptionsbekämpfung) auf
EU-Ebene prioritären Status erlangt, und die öffentliche Aufmerksamkeit dürfte
infolge der jüngsten Korruptionsfälle auf zahlreichen Ebenen der Sportwelt noch
zunehmen. Da das geplante Übereinkommen weder auf die
Vereinheitlichung der strafrechtlichen Bestimmungen in den Unterzeichnerländern
noch auf eine Harmonisierung in anderen Bereichen (beispielsweise
Rechtsvorschriften für Glücksspiel und Wetten) abzielt, und da die EU gemäß
Artikel 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nur
eine Zuständigkeit für die Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der
Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Sportbereich hat, wird vorgeschlagen, dass
sich die EU gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten an den bevorstehenden
Verhandlungen beteiligt. Die vorgeschlagene Beteiligung an den Verhandlungen
hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt. Die Kommission empfiehlt daher dem Rat, –
den beigefügten Beschluss anzunehmen, der die
Europäische Kommission dazu ermächtigt, sich im Namen der EU an den
Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen des Europarates zur
Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen zu beteiligen; –
die dem Beschluss beigefügten
Verhandlungsrichtlinien zu erteilen; –
einen Sonderausschuss einzusetzen, mit dem während
der Verhandlungen Rücksprache zu nehmen ist. Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Europäischen Kommission,
sich im Namen der EU an den Verhandlungen über ein internationales
Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von
Sportergebnissen zu beteiligen DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf
Artikel 218 Absätze 3 und 4, auf Empfehlung der
Europäischen Kommission, in Erwägung
nachstehender Gründe: Die Verhandlungen
über die Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens des Europarates zur
Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen sollten eröffnet werden. Die EU sollte sich
an diesen Verhandlungen beteiligen – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Kommission
wird ermächtigt, im Namen der Europäischen Union ein internationales Übereinkommen
des Europarates zur Bekämpfung der Manipulation von Sportergebnissen
auszuhandeln. Artikel 2 Die
Verhandlungsrichtlinien sind im Anhang dargelegt. Artikel 3 Die Verhandlungen
werden im Benehmen mit dem [Bezeichnung des Sonderausschusses, vom Rat einzufügen]
geführt. Artikel 4 Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHANG Richtlinien für die Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung der
Manipulation von Sportergebnissen Das künftige
Übereinkommen wird darauf ausgerichtet sein, einen internationalen rechtlichen
Rahmen für die Prävention und die Bekämpfung der Manipulation von
Sportergebnissen, insbesondere Spielabsprachen, zu schaffen. Ziel des
Übereinkommens sollte es sein, die internationale Zusammenarbeit in diesem
Bereich zu stärken und einen Überwachungsmechanismus einzurichten, um die
wirksame Weiterverfolgung der im Übereinkommen verankerten Bestimmungen zu
gewährleisten. Die Europäische
Union wird sich an diesen Sitzungen beteiligen, um die Übereinstimmung des
vorgeschlagenen Übereinkommens mit dem EU-Besitzstand, insbesondere
hinsichtlich der Freiheiten des Binnenmarkts (freier Dienstleistungsverkehr und
Niederlassungsfreiheit) und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zu
gewährleisten. Die Europäische
Union wird sich darüber hinaus mit dem Ziel an den Verhandlungen beteiligen,
die Abstimmung der Vorgaben des künftigen Übereinkommens mit den EU-Politiken
in den Bereichen Sport, Online-Glücksspiele und Korruptionsbekämpfung
sicherzustellen. Zu diesen Politiken gibt es unter anderem folgende
Referenzdokumente: ·
die Mitteilung der Kommission zur Entwicklung der
europäischen Dimension des Sports (KOM(2011) 12 endg.); ·
das Grünbuch über Online-Glücksspiele
(KOM(2011) 128 endg.); ·
die Mitteilung der Kommission zur
Korruptionsbekämpfung in der EU (KOM(2011) 308 endg.); ·
die Mitteilung der Kommission „Ein umfassender
europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel“ (COM(2012) 596 final); ·
die Schlussfolgerungen des Rates zur Bekämpfung von
Spielabsprachen (16819/11).