52012PC0646

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Tadschikistan zur Welthandelsorganisation /* COM/2012/0646 final - 2012/0308 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

I. EINFÜHRUNG

Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) und der Republik Tadschikistan über die Bedingungen für den Beitritt des Landes zur WTO haben das Schlussstadium erreicht. 2001 hatte die Republik Tadschikistan die Mitgliedschaft beantragt. Die Verhandlungen dauerten somit 11 Jahre.

Bevor die EU den WTO-Beitritt der Republik Tadschikistan formell unterstützen kann, muss der Rat den Bedingungen für den Beitritt des Landes in einem Beschluss zustimmen.

Die Beitrittsbedingungen werden im Folgenden zusammengefasst.

II. ZUSAMMENFASSUNG DER BEDINGUNGEN FÜR DEN BEITRITT DER REPUBLIK TADSCHIKISTAN ZUR WTO, DARGESTELLT NACH BRANCHEN

Verpflichtungsliste

Der gebundene Endzollsatz (Final Bound Rate, FBR) Tadschikistans in den Beitrittsverpflichtungen beträgt im Durchschnitt 7,5 %.

Der durchschnittliche FBR für landwirtschaftliche Erzeugnisse liegt mit 8,6 % leicht über demjenigen für gewerbliche Waren (7 %).

Tadschikistan wendet den FBR binnen 5 Jahren ab dem Beitritt an.

Die Höhe der durchschnittlichen Zollsätze ist in Anbetracht der geringen Größe der Wirtschaft Tadschikistans und aufgrund der Tatsache, dass das Land ein Binnenstaat ist, durchaus vertretbar. Nach gängiger Praxis der EU werden Zollsätze dieser Höhe für Volkswirtschaften vergleichbarer Größe als angemessen akzeptiert.

Gewerbliche Waren

– Der durchschnittliche FBR für nichtlandwirtschaftliche Waren beträgt 7 %.

– Die höchsten FBR werden im Schuhgewerbe mit einem Durchschnitt von 20 % und Höchstsätzen von 30 % sowie in der Textilbranche mit einen Durchschnitt von 10 % und ebenfalls Höchstsätzen von 30 % erhoben.

– Tadschikistan tritt dem Informationstechnologieübereinkommen (ITA) bei; folglich wird das Land die ITA-Zollsätze binnen 5 Jahren abbauen.

Agrarerzeugnisse

– Der durchschnittliche FBR für landwirtschaftliche Erzeugnisse beträgt 8,6 %.

– Die Spitzensätze in der Landwirtschaft sind durchaus angemessen: für frische Tomaten betragen sie 23 %, für einige andere frische Gemüsearten, für Käse und Tabak liegen sie bei 15 % oder leicht darüber.

Dienstleistungen

Die Liste der spezifischen Verpflichtungen Tadschikistans im Dienstleistungssektor ist angesichts der Größe der Wirtschaft des Landes sehr zufriedenstellend. Beim Marktzugang und bei der Inländerbehandlung wird Tadschikistan in einem breiten Spektrum von Dienstleistungsbereichen erhebliche Verpflichtungen eingehen; dazu zählen unter anderem freiberufliche Dienstleistungen, EDV‑, FuE-, Miet-/Leasing- und andere Unternehmensdienstleistungen, Kommunikationsdienstleistungen (Kurierdienste und Telekommunikation), Bauleistungen, Vertriebsleistungen, Dienstleistungen im Bereich Privatunterricht sowie Umwelt-, Finanz- (Versicherungen und Banken), Gesundheits-, Tourismus-, Freizeit- und Beförderungsdienstleistungen.

Im Protokoll niedergelegte Verpflichtungen

Im abschließenden multilateralen Stadium des Beitrittsprozesses haben sich die WTO-Mitglieder gemeinsam um die Gewährleistung bemüht, dass das Handelsrecht und die Institutionen Tadschikistans im Kern im Einklang mit den WTO-Regeln und ‑Übereinkommen stehen werden. Diese sind im Beitrittsprotokoll und im Bericht der betreffenden Arbeitsgruppe dargelegt. Folgende Punkte sind für die EU von besonderem Interesse:

Staatseigentum, Privatisierung und staatliche Handelsunternehmen

Ab dem Beitritt wickeln staatliche Handelsunternehmen in Tadschikistan, unter anderem staatseigene und staatlich kontrollierte Unternehmen, Unternehmen mit Vor- oder Sonderrechten sowie Einheitsunternehmen (Unitary Enterprises), ihre nicht zum Ge- oder Verbrauch durch staatliche Stellen bestimmten Kauf- oder Verkaufsgeschäfte ausschließlich unter kommerziellen Erwägungen ab. Tadschikistan bekräftigte ferner, dass diese staatlichen Handelsunternehmen den Unternehmen anderer Mitgliedstaaten eine ausreichende Möglichkeit zur Beteiligung an Käufen oder Verkäufen der staatlichen Unternehmen Tadschikistans unter Bedingungen des freien Wettbewerbs und auf der Grundlage der üblichen Geschäftspraxis geben. Ausfuhrbeschränkungen zur Sicherung der von der heimischen verarbeitenden Industrie benötigten Mengen eines Erzeugnisses werden nicht derart gehandhabt, dass dadurch die Ausfuhren dieses heimischen Industriezweigs gefördert oder geschützt werden.

Handelsrechte

Ab dem Beitritt gewährt Tadschikistan jeder natürlichen oder juristischen Person, unabhängig von deren physischen Anwesendheit oder deren Investitionen in Tadschikistan, das Recht, der eingetragene Einführer aller Waren zu sein, die nach Tadschikistan eingeführt werden dürfen, und zwar auf allen Handelsstufen. Ab dem Beitritt werden diskriminierungsfrei und unterschiedslos uneingeschränkte Einfuhr- und Ausfuhrrechte gewährt; eine Eintragung im Handelsregister oder die Beantragung von Einfuhr- oder Ausfuhrberechtigungen wird ausschließlich für zoll- oder steuerrechtliche Zwecke erforderlich sein. Die Gewährung dieser Rechte ist nicht von Investitionen in Tadschikistan abhängig, sie verleihen keine Berechtigung zum Vertrieb in diesem Land, und sie stellen kein Handelshemmnis dar.

Informationstechnologieübereinkommen (ITA)

Im Einklang mit den ITA-Verfahren hat die Republik Tadschikistan ihre ITA-Verpflichtungsliste dem ITA-Ausschuss zur Überprüfung vorgelegt, damit die Republik Tadschikistan dem ITA beitreten kann, sobald sie WTO-Mitglied ist.

Zollwertermittlung

Ab dem Beitritt wendet Tadschikistan im Bereich der Zollwertermittlung seine Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie seine Verfahrensweisen an, einschließlich derjenigen, die eine zu niedrige Bewertung der Waren verhindern soll. Die geschieht im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen einschließlich des Artikels 1 GATT 1994, des WTO-Übereinkommens über die Durchführung des Artikels VII GATT 1994 und des Anhangs I (Erläuterungen).

Ausfuhrzölle

Tadschikistan ist umfassende Verpflichtungen zur Begrenzung der Ausfuhrabgaben eingegangen.

Übereinkommen über öffentliches Beschaffungswesen

Tadschikistan bekräftigte seine Bereitschaft, dem WTO‑Übereinkommen über öffentliches Beschaffungswesen beizutreten. Mit seinem Beitritt erhält Tadschikistan den Beobachterstatus im Rahmen dieses Übereinkommens; binnen eines Jahres nach Beitritt zur WTO stellt das Land einen Antrag auf Mitgliedschaft und macht dabei einen Vorschlag zum Geltungsbereich.

Handel mit Zivilluftfahrzeugen

Mit seinem Beitritt wird Tadschikistan Unterzeichnerstaat des WTO-Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen.

III. EMPFEHLUNG

Die dem Rat zur Zustimmung vorgelegten Bedingungen für den Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO sind nach Auffassung der Kommission ein ausgewogenes und zugleich anspruchsvolles Bündel von Marktöffnungsverpflichtungen; es wird Tadschikistan ebenso wie seinen Handelspartnern in der WTO erhebliche Vorteile bringen.

2012/0308 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Tadschikistan zur Welthandelsorganisation

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Am 29. Mai 2001 stellte die Regierung der Republik Tadschikistan einen Antrag auf Beitritt zum Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) nach Artikel XII dieses Übereinkommens.

(2)       Am 18. Juli 2001 wurde die Arbeitsgruppe für den Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO eingesetzt, um sich auf Beitrittsbedingungen zu verständigen, die für die Republik Tadschikistan und alle WTO-Mitglieder annehmbar sind.

(3)       Die Kommission handelte im Namen der Union eine umfängliche Reihe von Marktöffnungsverpflichtungen seitens der Republik Tadschikistan aus, die den Forderungen der Union gerecht werden.

(4)       Diese Verpflichtungen sind nun Bestandteil des Protokolls über den Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO.

(5)       Der WTO-Beitritt dürfte einen anhaltend positiven Beitrag zum Prozess der Wirtschaftsreform und der nachhaltigen Entwicklung der Republik Tadschikistan leisten.

(6)       Das Beitrittsprotokoll sollte daher genehmigt werden.

(7)       Artikel XII des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass die Beitrittsbedingungen zwischen dem Beitrittskandidaten und der WTO zu vereinbaren sind und dass die WTO-Ministerkonferenz die Beitrittsbedingungen auf Seiten der WTO genehmigt. Artikel IV Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz der Allgemeine Rat deren Aufgaben wahrnimmt.

(8)       Daher ist es notwendig, den Standpunkt der Union im Allgemeinen Rat der WTO bezüglich des Beitritts Tadschikistans zur WTO festzulegen –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Europäische Union befürwortet im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation den Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident/Die Präsidentin