Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik Tadschikistan zur Welthandelsorganisation /* COM/2012/0646 final - 2012/0308 (NLE) */
BEGRÜNDUNG I. EINFÜHRUNG Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedern der
Welthandelsorganisation (WTO) und der Republik Tadschikistan über die
Bedingungen für den Beitritt des Landes zur WTO haben das Schlussstadium
erreicht. 2001 hatte die Republik Tadschikistan die Mitgliedschaft beantragt.
Die Verhandlungen dauerten somit 11 Jahre. Bevor die EU den WTO-Beitritt der Republik
Tadschikistan formell unterstützen kann, muss der Rat den Bedingungen für den
Beitritt des Landes in einem Beschluss zustimmen. Die Beitrittsbedingungen werden im Folgenden
zusammengefasst. II. ZUSAMMENFASSUNG DER BEDINGUNGEN FÜR DEN
BEITRITT DER REPUBLIK TADSCHIKISTAN ZUR WTO, DARGESTELLT NACH BRANCHEN Verpflichtungsliste Der gebundene Endzollsatz (Final Bound Rate,
FBR) Tadschikistans in den Beitrittsverpflichtungen beträgt im Durchschnitt
7,5 %. Der durchschnittliche FBR für
landwirtschaftliche Erzeugnisse liegt mit 8,6 % leicht über demjenigen für
gewerbliche Waren (7 %). Tadschikistan wendet den FBR binnen 5 Jahren
ab dem Beitritt an. Die Höhe der
durchschnittlichen Zollsätze ist in Anbetracht der geringen Größe der
Wirtschaft Tadschikistans und aufgrund der Tatsache, dass das Land ein
Binnenstaat ist, durchaus vertretbar. Nach gängiger Praxis der EU werden
Zollsätze dieser Höhe für Volkswirtschaften vergleichbarer Größe als angemessen
akzeptiert. Gewerbliche Waren –
Der durchschnittliche FBR für
nichtlandwirtschaftliche Waren beträgt 7 %. –
Die höchsten FBR werden im Schuhgewerbe mit einem
Durchschnitt von 20 % und Höchstsätzen von 30 % sowie in der
Textilbranche mit einen Durchschnitt von 10 % und ebenfalls Höchstsätzen
von 30 % erhoben. –
Tadschikistan tritt dem
Informationstechnologieübereinkommen (ITA) bei; folglich wird das Land die
ITA-Zollsätze binnen 5 Jahren abbauen. Agrarerzeugnisse –
Der durchschnittliche FBR für landwirtschaftliche
Erzeugnisse beträgt 8,6 %. –
Die Spitzensätze in der Landwirtschaft sind
durchaus angemessen: für frische Tomaten betragen sie 23 %, für einige
andere frische Gemüsearten, für Käse und Tabak liegen sie bei 15 % oder
leicht darüber. Dienstleistungen Die Liste der spezifischen Verpflichtungen
Tadschikistans im Dienstleistungssektor ist angesichts der Größe der Wirtschaft
des Landes sehr zufriedenstellend. Beim Marktzugang und bei der
Inländerbehandlung wird Tadschikistan in einem breiten Spektrum von
Dienstleistungsbereichen erhebliche Verpflichtungen eingehen; dazu zählen unter
anderem freiberufliche Dienstleistungen, EDV‑, FuE-, Miet-/Leasing- und
andere Unternehmensdienstleistungen, Kommunikationsdienstleistungen
(Kurierdienste und Telekommunikation), Bauleistungen, Vertriebsleistungen,
Dienstleistungen im Bereich Privatunterricht sowie Umwelt-, Finanz-
(Versicherungen und Banken), Gesundheits-, Tourismus-, Freizeit- und
Beförderungsdienstleistungen. Im Protokoll niedergelegte
Verpflichtungen Im abschließenden multilateralen Stadium des
Beitrittsprozesses haben sich die WTO-Mitglieder gemeinsam um die
Gewährleistung bemüht, dass das Handelsrecht und die Institutionen
Tadschikistans im Kern im Einklang mit den WTO-Regeln und ‑Übereinkommen
stehen werden. Diese sind im Beitrittsprotokoll und im Bericht der betreffenden
Arbeitsgruppe dargelegt. Folgende Punkte sind für die EU von besonderem
Interesse: Staatseigentum, Privatisierung und
staatliche Handelsunternehmen Ab dem Beitritt wickeln staatliche
Handelsunternehmen in Tadschikistan, unter anderem staatseigene und staatlich
kontrollierte Unternehmen, Unternehmen mit Vor- oder Sonderrechten sowie
Einheitsunternehmen (Unitary Enterprises), ihre nicht zum Ge- oder Verbrauch
durch staatliche Stellen bestimmten Kauf- oder Verkaufsgeschäfte ausschließlich
unter kommerziellen Erwägungen ab. Tadschikistan bekräftigte ferner, dass diese
staatlichen Handelsunternehmen den Unternehmen anderer Mitgliedstaaten eine ausreichende
Möglichkeit zur Beteiligung an Käufen oder Verkäufen der staatlichen
Unternehmen Tadschikistans unter Bedingungen des freien Wettbewerbs und auf der
Grundlage der üblichen Geschäftspraxis geben. Ausfuhrbeschränkungen zur
Sicherung der von der heimischen verarbeitenden Industrie benötigten Mengen
eines Erzeugnisses werden nicht derart gehandhabt, dass dadurch die Ausfuhren
dieses heimischen Industriezweigs gefördert oder geschützt werden. Handelsrechte Ab dem Beitritt gewährt Tadschikistan jeder natürlichen
oder juristischen Person, unabhängig von deren physischen Anwesendheit oder
deren Investitionen in Tadschikistan, das Recht, der eingetragene Einführer
aller Waren zu sein, die nach Tadschikistan eingeführt werden dürfen, und zwar
auf allen Handelsstufen. Ab dem Beitritt werden diskriminierungsfrei und
unterschiedslos uneingeschränkte Einfuhr- und Ausfuhrrechte gewährt; eine
Eintragung im Handelsregister oder die Beantragung von Einfuhr- oder
Ausfuhrberechtigungen wird ausschließlich für zoll- oder steuerrechtliche
Zwecke erforderlich sein. Die Gewährung dieser Rechte ist nicht von
Investitionen in Tadschikistan abhängig, sie verleihen keine Berechtigung zum
Vertrieb in diesem Land, und sie stellen kein Handelshemmnis dar. Informationstechnologieübereinkommen (ITA) Im Einklang mit den ITA-Verfahren hat die
Republik Tadschikistan ihre ITA-Verpflichtungsliste dem ITA-Ausschuss zur
Überprüfung vorgelegt, damit die Republik Tadschikistan dem ITA beitreten kann,
sobald sie WTO-Mitglied ist. Zollwertermittlung Ab dem Beitritt wendet Tadschikistan im
Bereich der Zollwertermittlung seine Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie
seine Verfahrensweisen an, einschließlich derjenigen, die eine zu niedrige
Bewertung der Waren verhindern soll. Die geschieht im Einklang mit dem
WTO-Übereinkommen einschließlich des Artikels 1 GATT 1994, des
WTO-Übereinkommens über die Durchführung des Artikels VII GATT 1994
und des Anhangs I (Erläuterungen). Ausfuhrzölle Tadschikistan ist umfassende Verpflichtungen
zur Begrenzung der Ausfuhrabgaben eingegangen. Übereinkommen über öffentliches
Beschaffungswesen Tadschikistan bekräftigte seine Bereitschaft,
dem WTO‑Übereinkommen über öffentliches Beschaffungswesen beizutreten.
Mit seinem Beitritt erhält Tadschikistan den Beobachterstatus im Rahmen dieses
Übereinkommens; binnen eines Jahres nach Beitritt zur WTO stellt das Land einen
Antrag auf Mitgliedschaft und macht dabei einen Vorschlag zum Geltungsbereich. Handel mit Zivilluftfahrzeugen Mit seinem Beitritt wird Tadschikistan Unterzeichnerstaat
des WTO-Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen. III. EMPFEHLUNG Die dem Rat zur Zustimmung vorgelegten
Bedingungen für den Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO sind nach
Auffassung der Kommission ein ausgewogenes und zugleich anspruchsvolles Bündel
von Marktöffnungsverpflichtungen; es wird Tadschikistan ebenso wie seinen
Handelspartnern in der WTO erhebliche Vorteile bringen. 2012/0308 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen
Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zum Beitritt der Republik
Tadschikistan zur Welthandelsorganisation DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91, Artikel 100
Absatz 2 und Artikel 207 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 218
Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 29. Mai 2001 stellte
die Regierung der Republik Tadschikistan einen Antrag auf Beitritt zum
Übereinkommen von Marrakesch zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO)
nach Artikel XII dieses Übereinkommens. (2) Am 18. Juli 2001 wurde
die Arbeitsgruppe für den Beitritt der Republik Tadschikistan zur WTO
eingesetzt, um sich auf Beitrittsbedingungen zu verständigen, die für die
Republik Tadschikistan und alle WTO-Mitglieder annehmbar sind. (3) Die Kommission handelte im
Namen der Union eine umfängliche Reihe von Marktöffnungsverpflichtungen seitens
der Republik Tadschikistan aus, die den Forderungen der Union gerecht werden. (4) Diese Verpflichtungen sind
nun Bestandteil des Protokolls über den Beitritt der Republik Tadschikistan zur
WTO. (5) Der WTO-Beitritt dürfte einen
anhaltend positiven Beitrag zum Prozess der Wirtschaftsreform und der
nachhaltigen Entwicklung der Republik Tadschikistan leisten. (6) Das Beitrittsprotokoll sollte
daher genehmigt werden. (7) Artikel XII des
Übereinkommens zur Errichtung der WTO bestimmt, dass die Beitrittsbedingungen
zwischen dem Beitrittskandidaten und der WTO zu vereinbaren sind und dass die
WTO-Ministerkonferenz die Beitrittsbedingungen auf Seiten der WTO genehmigt.
Artikel IV Absatz 2 des Übereinkommens zur Errichtung der WTO
bestimmt, dass zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz der Allgemeine Rat
deren Aufgaben wahrnimmt. (8) Daher ist es notwendig, den
Standpunkt der Union im Allgemeinen Rat der WTO bezüglich des Beitritts
Tadschikistans zur WTO festzulegen – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Europäische Union befürwortet im Allgemeinen
Rat der Welthandelsorganisation den Beitritt der Republik Tadschikistan zur
WTO. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seines
Erlasses in Kraft. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin