52012PC0623

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/013 DK/Flextronics, Dänemark) /* COM/2012/0623 final */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 21. Dezember 2011 stellte Dänemark den Antrag EGF/2011/013 DK/Flextronics auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei der Flextronics International Denmark A/S („Flextronics“) in Dänemark.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/013

Mitgliedstaat || Dänemark

Artikel 2 || Buchstabe c

Hauptunternehmen || Flextronics International Denmark A/S

Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 0

Bezugszeitraum || 1.7.2011 – 31.10.2011

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 21.3.2012

Datum der Antragstellung || 21.12.2011

Entlassungen im Bezugszeitraum || 216

Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 87

Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 303

Entlassene Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden || 153

Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 1 972 381

Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 136 712

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 6,48

Gesamtkosten (EUR) || 2 109 093

EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 1 370 910

1.           Der Antrag wurde der Kommission am 21. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 23. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2.           Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitreichenden Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3.           Dänemark führt an, dass die Entlassungen bei Flextronics Dänemark unmittelbar auf weitreichende Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge in der Dienstleistungsbranche zurückzuführen sind, in der Flextronics Denmark aktiv ist, d. h. Design und Fertigung elektronischer Komponenten (Electronics Manufacturing Services – EMS) für Elektronikhersteller.

4.           Flextronics International Denmark A/S (vollständige Bezeichnung des Unternehmens) wurde 2004 als Teil der Flextronics International Ltd. gegründet, die wiederum 1990 in Singapur registriert wurde und aus einem ursprünglich 1969 im US-amerikanischen Silicon Valley gegründeten Unternehmen hervorgegangen war. 2011 war Flextronics laut CircuitsAssembly.com[4] das Unternehmen der Elektronikfertigungsbranche mit den zweithöchsten Erträgen weltweit.

5.           Mit der Entscheidung der Unternehmenszentrale in Singapur, den Standort in Dänemark zu schließen und gleichzeitig außerhalb Europas zu expandieren, folgte auch Flextronics der seit kurzem zu verzeichnenden Tendenz der Elektronikbranche, Betriebsstätten nach Asien zu verlegen. Die Unternehmensentwicklungsstrategie der Flextronics International Ltd. konzentriert sich vor allem auf die Einrichtung riesiger Produktionsstätten in Südamerika und Südostasien[5].

6.           Flextronics Denmark war ein bedeutender Hersteller von Leiterplatten, die in allen elektronischen Geräten, z. B. Chipkarten, Videospielen, Digitalkameras, Handys, PCs usw., eingebaut werden. Nach der Auslagerung der Produktion zur Tochtergesellschaft Multek, einem weltweit bekannten Hersteller von Leiterplatten, der standardisierte Schnittstellen für die Elektronikbranche anbietet, waren Flextronics Denmark und der entsprechende europäische Leiterplattenmarkt für die Flextronics International Ltd. nicht mehr von Interesse.

7.           Multek wurde 1978 gegründet und beschäftigt derzeit weltweit mehr als 12 000 Mitarbeiter an zehn Standorten auf vier Kontinenten. Davon sind nur noch 420 in Europa (Herstellung starrer Leiterplatten – Deutschland) und 370 in den USA beschäftigt, wohingegen die Betriebsstätten in China rasch wachsen (mit 10 900 Beschäftigten), um die boomende Elektronikbranche in Südasien zu beliefern.

8.           Auf Japan und den asiatisch-pazifischen Raum entfällt ein größerer Anteil des weltweiten Leiterplattenmarkts als auf Indien und China. Einer der Hauptgründe für die zunehmende Bedeutung dieser Staaten ist das rasche Wachstum der Elektronikfertigungsbranche, nicht zuletzt aufgrund der Vorteile in Bezug auf Arbeits- und Herstellungskosten[6].

9.           Angesichts dieser Umstände und der schrumpfenden Märkte in Europa für die Herstellung elektronischer Geräte allgemein und von Leiterplatten im Besonderen beschloss die Unternehmenszentrale im August 2011, Flextronics Dänemark zu schließen.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c

10.         Dänemark beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, dem zufolge unter außergewöhnlichen Umständen, wenn von dem betroffenen Mitgliedstaat angemessen begründet, ein Antrag auf einen Beitrag des EGF als zulässig betrachtet werden kann, auch wenn die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a oder Artikel 2 Buchstabe b nicht vollständig erfüllt sind, sofern die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben.

11.         In dem Antrag werden 216 Entlassungen bei Flextronics International Denmark A/S im viermonatigen Bezugszeitraum (1. Juli 2011 – 31. Oktober 2011) angeführt, sowie weitere 87 Entlassungen außerhalb des Bezugszeitraums, die jedoch auf das gleiche Massenentlassungsverfahren zurückzuführen sind. Alle 303 Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

12.         Dänemark führt an, dass der Antrag unter außergewöhnlichen Umständen eingereicht wird, und begründet die Beantragung einer EGF-Unterstützung mit der Bedeutung des Arbeitgebers für den örtlichen Arbeitsmarkt, der allgemeinen Beschäftigungslage in der Gemeinde Skive sowie der demografischen Entwicklung. Die Schließung von Flextronics Denmark folgt der Schließung oder Abwanderung einer Reihe weiterer großer Arbeitgeber in der Region, z. B. Metallic, Nørhaven, Jamo, Royal Greenland, Bodisen und Danish Crown. Die dänischen Behörden bestätigen, dass Flextronics Denmark zum Zeitpunkt der Schließung der größte industrielle Arbeitgeber in der Gemeinde war.

13.         Ferner weisen sie auf die außergewöhnlichen Umstände dieses Falls hin, da die Gemeinde Skive zur Region Midtjylland gehört, die in den letzten beiden Jahren bereits unter der Globalisierung zu leiden hatte und 2010 und 2012 Gegenstand zweier weiterer EGF-Anträge war (EGF/2010/017 und EGF/2012/003). In beiden Fällen waren Beschäftigte des Vestas-Konzerns betroffen: Zwischen Juni 2009 und März 2010 wurden 813 Arbeitskräfte entlassen, im Jahr 2012 folgten weitere 569. Mit Ausnahme der Arbeitskräfte aus der Gemeinde Varde (Region Süddänemark) kamen die Beschäftigten aus der Region Midtjylland, zu der auch die Gemeinde Skive gehört. Dies schränkt die Beschäftigungsmöglichkeiten für die entlassenen Arbeitskräfte von Flextronics noch stärker ein.

14.         Neben den eingeschränkten Beschäftigungsmöglichkeiten ist in der Gemeinde Skive im Vergleich zur Region Midtjylland und zum gesamten Westjütland außerdem ein stärkerer Anstieg der Arbeitslosenquote zu verzeichnen. Der Anteil der Vollzeitarbeitslosen in Skive betrug im November 2011 5,6 % und stieg bis März 2012 auf 7 %. Für die Region Midtjylland betrugen die Zahlen 5,2 % im November 2011 und 6 % im März 2012 (5 % bzw. 6 % im gesamten Westjütland in demselben Zeitraum).

15.         Die Zahl der Arbeitsplätze in der Industrie in der Gemeinde Skive ist im Zeitraum 2006–2011 um 35 % gesunken. Im Zeitraum 2008–2010 waren die Arbeitsplatzverluste hier sehr viel höher (7,5 %) als in Dänemark allgemein (4 %) oder in der Region Midtjylland (4,5 %).

16.         In der Gemeinde Skive ist der Anteil ungelernter Arbeitskräfte mit 20,1 % höher als im dänischen Durchschnitt (18,1 %). Auch der Anteil der Arbeitskräfte, die nur die Pflichtschulbildung durchlaufen haben (35,5 %), ist hier höher (ganz Dänemark: 29,3 %).

17.         Den Arbeitsmarktindikatoren zufolge waren 2010 2,2 % der Einwohner der Gemeinde arbeitslos, 3 % waren vorübergehend nicht erwerbstätig. 20 % waren als geringqualifizierte Arbeitskräfte und nur 4,6 % als Fachkräfte beschäftigt. Durch die Entlassungen bei Flextronics Dänemark wird sich die Arbeitsmarktsituation in Skive voraussichtlich weiter verschlechtern, vor allem für die geringqualifizierten Arbeitskräfte.

18.         Die dänischen Behörden führen ferner die beträchtliche Verschlechterung der demografischen Struktur seit Beginn des Abbaus der Arbeitsplätze in der Herstellung im Jahr 2006 an, da die jüngeren und die besser qualifizierten Arbeitskräfte die Gemeinde verlassen und anderswo eine neue Beschäftigung gesucht haben. Angesichts dieser Umstände bewerten die dänischen Behörden die künftige Entwicklung des Arbeitsmarkts als ausgesprochen negativ und möchten daher die bei Flextronics entlassenen Arbeitskräfte weiterbilden, um ihnen passende Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinde Skive anbieten zu können.

19.         Unter diesen Umständen werden sich die Entlassungen voraussichtlich sehr negativ auf die regionale und lokale Wirtschaft auswirken.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

20.         Die dänischen Behörden weisen darauf hin, dass die Entlassungen nicht vorhersehbar waren, da Flextronics Denmark A/S sich zwischen 2004 und 2011 sehr vielversprechend entwickelte. 2010 beschäftigte das Unternehmen 420 Arbeitskräfte und war einer der größten industriellen Arbeitgeber in der Gemeinde Skive. Laut seinem Jahresabschluss erwirtschaftete Flextronics Denmark 2010 einen Gewinn von 11,2 Mio. DKK (etwa 1,5 Mio. EUR).

21.         Angesichts der hervorragenden wirtschaftlichen Ergebnisse kamen die ersten Entlassungen in Skive Anfang 2011 – als die Firmenzentrale das Interesse am dänischen Markt verlor – völlig überraschend. Obwohl die Geschäftsleitung versuchte, das Unternehmen mithilfe einer neuen Strategie und durch Diversifizierung der Produktion zu retten, beschloss die Flextronics Int. Ltd im August 2011, den Standort Skive endgültig zu schließen.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

22.         Der Antrag betrifft 303 Entlassungen bei dem Unternehmen Flextronics Denmark, von denen 153 voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden.

23.         Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 72 || 47,06

Frauen || 81 || 52,94

EU-Bürger/-innen || 150 || 98,04

Nicht-EU-Bürger/-innen || 3 || 1,96

15–24 Jahre || 5 || 3,27

25–54 Jahre || 118 || 77,12

55–64 Jahre || 30 || 19,61

> 64 Jahre || 0 || 0,00

24.         Sieben der zu unterstützenden Arbeitskräfte haben ein langfristiges gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung.

25.         Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Führungskräfte || 3 || 1,96

Akademische Berufe || 3 || 1,96

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 20 || 13,07

Bürokräfte, kaufmännische Angestellte || 6 || 3,92

Handwerks- und verwandte Berufe || 10 || 6,54

Anlagen- und Maschinenbediener || 110 || 71,89

Hilfsarbeitskräfte || 1 || 0,65

26.         Dänemark hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

27.         Die Gemeinde Skive liegt in einem ländlichen Gebiet im Nordwesten der Region Midtjylland. Die Bevölkerungszahl hat in den letzten Jahren stetig abgenommen und betrug im Jahr 2011 47 928. Die Gemeinde erstreckt sich über ein Gebiet von 690,7 km², die Bevölkerungsdichte beträgt 69,5 Einwohner/km². Zwar liegt Skive im nördlichen Teil Dänemarks in einer ländlichen Region, die Industrie hat indessen mit drei von zehn in der Privatwirtschaft Beschäftigten eine wichtige Rolle gespielt. Seit 2006 haben jedoch große Unternehmen die Gemeinde verlassen, wodurch zwischen 2008 und 2010 ungefähr 2000 Arbeitsplätze – teilweise infolge der Globalisierung – verloren gingen. Im Juni 2011 waren 12 % der Mitglieder von 3F (der Gewerkschaft, die geringqualifizierte Arbeitskräfte vertritt) arbeitslos. In einer Untersuchung des künftigen Kompetenzbedarfs in der Region Midtjylland bis 2020 wurden neue Wachstumsbranchen ermittelt: Energie und Umwelt, IKT für den Medizin-/Gesundheitsbereich, Tourismus und Nahrungsmittelerzeugung[7].

28.         Dänemark hat im Jahr 2007 eine umfassende Reform der lokalen und regionalen Regierungsebene umgesetzt, in deren Rahmen die Kommunalbehörden weitere Befugnisse erhalten haben. Dazu gehören bestimmte Aufgaben im Bereich der Beschäftigung. In den Gemeinden wurden Arbeitsämter eingerichtet, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen gemeinsamen Zugang zu den öffentlichen Angeboten im Bereich der Beschäftigung zu bieten. Zusätzlich wurden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene Beschäftigungsräte eingesetzt, in denen die Interessenträger des Arbeitsmarktes vertreten sind.

29.         Der Hauptinteressent dieses Antrags ist die Gemeinde Skive. Weitere Beteiligte sind unter Punkt 37 aufgeführt.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

30.         Flextronics Denmark war der wichtigste Arbeitgeber für hoch- und geringqualifizierte Arbeitskräfte in der Gemeinde. Die Schließung von Flextronics folgt der Schließung anderer Fertigungsbetriebe in den letzten Jahren, z. B. Metallic, Nørhaven, Jamo, Royal Greenland, Bodisen und Danish Crown, die ihre Betriebsstätten entweder geschlossen oder aus der Gemeinde verlagert haben.

31.         Nach diesen Schließungen wanderten die Fachkräfte in andere Industrieregionen ab, während die weniger gut ausgebildeten und geringqualifizierten Arbeitskräfte eher in der Gemeinde blieben und keinen neue Arbeitsstelle fanden. Da es sich bei etwa 190 der bei Flextronics Denmark entlassenen Beschäftigten um Geringqualifizierte handelt, wird der Anteil der geringqualifzierten Arbeitslosen in der Gemeinde voraussichtlich um zwei Prozentpunkte steigen.

32.         Die für Beschäftigung zuständigen Behörden der Region Midtjylland haben im Mai 2012 eine Erhebung zur Arbeitsmarktlage veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass ungelernte Arbeitskräfte – sowohl Männer als auch Frauen – stärker als andere Gruppen von Langzeitarbeitslosigkeit gefährdet sind. Angesichts des hohen Anteils geringqualifizierter Beschäftigter bei Flextronics laufen diese Arbeitskräfte Gefahr, für längere Zeit arbeitslos zu bleiben.

33.         Die örtlichen Behörden haben eine direkte Verbindung zwischen dem Bildungsniveau der entlassenen Arbeitskräfte und der demografischen Situation in der Gemeinde festgestellt. Daher befürchten sie einen Teufelskreis aus niedrigem Bildungsstand → Arbeitslosigkeit → Verschlechterung der demografischen Situation und versuchen nun, dessen Entstehung durch die Mobilisierung von EGF-Ressourcen zusätzlich zu ihren eigenen Anstrengungen zu verhindern.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

34.         Alle nachstehenden Maßnahmen, die von den dänischen Behörden vorgeschlagen werden, bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der entlassenen Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt:

– Beurteilung der bereits vorhandenen Qualifikationen und Kompetenzen, um den Erwerb einer (neuen) formalen Qualifikation – individuell oder in Gruppen – zu beschleunigen. Diese Beurteilung wird voraussichtlich vor allem für die ungelernten Arbeitskräfte von Bedeutung sein.

– Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung:

– Für die ungelernten Arbeitskräfte: Kombination allgemeiner Bildungsmaßnahmen, um den Zugang zu oder den Abschluss einer Berufsausbildung zu erleichtern; Verbesserung der Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten; Berufsbildungsmaßnahmen in Branchen mit guten Beschäftigungsaussichten und weitere Bildungs- und Berufsbildungsmaßnahmen, d. h. Erwerb von Grundqualifikationen in neuen Branchen und der entsprechenden Bescheinigungen.

– Für die Fachkräfte (einschließlich Verwaltungspersonal): verschiedene Maßnahmen der allgemeinen und der Erwachsenenbildung zur Höherqualifizierung der Arbeitskräfte im gleichen Berufsfeld, z. B. Weiterbildung eines Handwerkers zum Techniker; spezielle Ausbildungsgänge zum Erwerb zusätzlicher Kompetenzen oder Nachweise sowie neue Maßnahmen der allgemeinen oder beruflichen Bildung mit Blick auf einen Berufs- oder Branchenwechsel.

– Für Führungskräfte, Ingenieure und Techniker: Das Paket personalisierter Maßnahmen sieht spezielle Bildungsmaßnahmen für den Erwerb zusätzlicher oder formaler Qualifikationen vor, z. B. Bescheinigungen über Qualifikationen im Projektmanagement oder in ähnlichen Bereichen.

Die langfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten der einzelnen Arbeitnehmer werden in der Weise berücksichtigt, dass die Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung sich auf Branchen konzentrieren – wenn auch nicht ausschließlich –, denen in den jüngsten Analysen ein Entwicklungspotenzial bescheinigt wurde.

– Unternehmensgründungen werden in einem zweistufigen Prozess besonders gefördert, der in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Unternehmens- und Tourismuszentrum umgesetzt wird. Zunächst wird in einem ersten Seminar das Potenzial des künftigen Unternehmers beurteilt. Nur bei einem positiven Ergebnis wird die zweite Stufe umgesetzt: Dazu gehört die Aufstellung eines Geschäftsplans in Verbindung mit individueller Beratung, Informationsveranstaltungen und Treffen mit einschlägigen Netzwerkgruppen.

– Individuelle Stellenvermittlung: Diese richtet sich an Arbeitskräfte mit beruflichen Qualifikationen oder Führungskompetenzen, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Entlassung durch Flextronics keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben. Hierbei geht es darum, Menschen zu helfen, die bereits über die notwendigen Qualifikationen verfügen, die jedoch noch keine neue Arbeitsstelle finden konnten. Jeder Arbeitnehmer wird von einem professionellen Berufsberater begleitet, der ihm für eine gewisse Zeit als Berater bei seiner Arbeitssuche mit Rat und Tat zur Seite steht. So soll diesen Arbeitnehmern geholfen werden, ihre Arbeitssuche schnellstmöglich erfolgreich zu beenden.

– Tagegeld: Das Tagegeld wird allen zu unterstützenden Arbeitskräften gezahlt, die aktiv an den EGF-Maßnahmen teilnehmen. Diese Beihilfe wird für die Dauer der betreffenden Maßnahme gezahlt und ist integraler Bestandteil der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen, deren längerfristiges Ziel die Beschäftigungsfähigkeit der entlassenen Arbeitskräfte sowie die Verbesserung ihrer Kompetenzen und Qualifikationen ist.

35.         Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungs-, Verwaltungs-, Informations- und Werbe- sowie Evaluierungs- und Kontrollmaßnahmen. Neben Faltblättern, einer Website und allgemeinen Informationsmaßnahmen sollen Erfolgsbeispiele zusammengestellt und von Zeit zu Zeit der Presse und der Öffentlichkeit präsentiert werden. In einem Abschlussseminar wird die Wirkung der EGF-Unterstützung in diesem Fall analysiert. Der Anteil der Kosten für die Durchführung (6,48 % der Gesamtkosten) ist höher als üblich, da es sich um einen Fall mit relativ wenigen Betroffenen handelt, einige der Kosten jedoch absolut gesehen fast so hoch wie bei der Verwaltung eines größeren Falls sind. Die Kosten für die Evaluierung umfassen die Dienstleistung eines externen Beraters.

36.         Die von den dänischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die dänischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit 2 109 093 EUR, davon 1 972 381 EUR für personalisierte Dienstleistungen und 136 712 EUR (= 6,48 % der Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 370 910 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzie­rung) (EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Beurteilung der Qualifikationen und Kompetenzen || 110 || 537 || 59 070

Allgemeine Bildung für ungelernte Arbeitskräfte || 50 || 6 040 || 302 000

Berufliche Bildung für ungelernte Arbeitskräfte || 60 || 8 054 || 483 240

Berufliche Bildung für Fachkräfte || 11 || 12 904 || 141 944

Praktische Ausbildungsgänge für Techniker || 20 || 10 738 || 214 760

Bildungsmaßnahmen für Führungskräfte und Ingenieure || 6 || 4 295 || 25 770

Vorbereitungskurse für Unternehmensgründer || 20 || 1 342 || 26 840

Unternehmensplanung und -beratung || 10 || 1 275 || 12 750

Individuelle Stellenvermittlung || 20 || 1 342 || 26 840

Tagegeld || 153 || 4 439 || 679 167

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 1 972 381

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Vorbereitende Maßnahmen und Verwaltung || || 59 866

Management || || 32 886

Informations- und Werbemaßnahmen || || 18 792

Evaluierung || || 20 134

Kontrolltätigkeiten || || 5 034

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 136 712

Veranschlagte Gesamtkosten || || 2 109 093

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 1 370 910

37.         Die dänischen Behörden bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass die notwendigen Schritte unternommen wurden, um eine Doppelfinanzierung aus EU-Fonds auszuschließen.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

38.         Dänemark begann am 21. März 2012, die personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird, zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte umzusetzen. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

39.         Nach der Ankündigung der Schließung von Flextronics Denmark hat das Arbeitsamt eine Task Force eingerichtet. Vertreter des Unternehmens, der Arbeitnehmer, des Arbeitsamts und der Gewerkschaft F3 trafen sich regelmäßig und koordinierten die Ausarbeitung des Antrags, der von der Task Force und dem Arbeitsamt angeregt wurde. Das Arbeitsamt stand außerdem in ständigem Dialog mit den Sozialpartnern hinsichtlich der Qualität und der Relevanz der angebotenen Leistungen.

40.         Die dänischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

41.         Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der dänischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind.

· Es wurde nachgewiesen, dass mit den Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützt werden und sie nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

· Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

42.         Dänemark hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Dänemark verwalten und kontrollieren.

Finanzierung

43.         Auf der Grundlage des Antrags Dänemarks wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF eingeschlossen) mit 1 370 910 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Dänemarks.

44.         Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

45.         Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

46.         Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

47.         Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden.

Quellen von Mitteln für Zahlungen

48.         Die ursprünglich im Jahr 2012 in die Haushaltslinie 04 05 01 eingesetzten Mittel für Zahlungen werden mit Annahme der bislang eingereichten Vorschläge zur Inanspruchnahme des EGF durch beide Teile der Haushaltsbehörde vollständig aufgebraucht und daher nicht ausreichen, um den Betrag abzudecken, der für den vorliegenden Antrag aufzuwenden ist. Es wird eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen der EGF‑Haushaltslinie – entweder durch eine Übertragung, sofern anderswo Mittel verfügbar sind, oder durch einen Berichtigungshaushaltsplan – beantragt. Die Mittel aus dieser Haushaltslinie werden zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 1 370 910 EUR herangezogen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/013 DK/Flextronics, Dänemark)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[8], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[9], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[10],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 und bis zum 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)       Dänemark hat am 21. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Flextronics International Denmark A/S gestellt und diesen Antrag bis zum 23. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 1 370 910 EUR bereitzustellen.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Dänemarks bereitgestellt werden kann —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 370 910 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               In Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[4]               http://www.circuitsassembly.com/cms/component/content/article/159/10901-ems-top-50

[5]               http://investors.flextronics.com/phoenix.zhtml?c=98555&p=irol-irhome

[6]               http://www.electronics.ca

[7]               http://www.newinsight.dk/en/projekter/vis/projectName/analyse-af-virksomhedernes-kompetencebehov-i-holstebro-skive-struer-og-lemvig

[8]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[9]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[10]             ABl. C […] vom […], S. […].