52012PC0619

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/006 FI/Nokia Salo, Finnland) /* COM/2012/0619 final */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 14. Mai 2012 stellte Finnland den Antrag EGF/2012/006 FI/Nokia Salo auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei der Nokia plc (Salo) in Finnland.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Aktenzeichen || EGF/2012/006

Mitgliedstaat || Finnland

Artikel 2 || Buchstabe a

Hauptunternehmen || Nokia plc (Salo)

Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 0

Bezugszeitraum || 1.3.2012 – 1.7.2012

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 29.2.2012

Datum der Antragstellung || 4.7.2012

Entlassungen im Bezugszeitraum || 1 000

Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 0

Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 1 000

Entlassene Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden || 1 000

Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 10 273 000

Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 419 000

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 3,92

Gesamtkosten (EUR) || 10 692 000

EGF-Beitrag in EUR (50 %) || 5 346 000

1. Der Antrag wurde der Kommission am 4. Juli 2012 vorgelegt und bis zum 21. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung

3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Finnland an, dass die gegenwärtigen Schwierigkeiten bei Nokia, Nokia Siemens Networks, fast allen Unterauftragnehmern und in den betroffenen Regionen bis Februar 2011 zurückreichen. Damals vermeldete Nokia eine erhebliche Änderung der Unternehmensstrategie und begann eine umfangreiche Zusammenarbeit mit Microsoft zur Nutzung des Microsoft Windows Phone als wichtigstem Smartphone-Betriebssystem, wobei bis Ende 2016 in günstigeren Telefonen das Symbian-Betriebssystem von Nokia selbst als Softwareplattform verwendet wird. Die Nachfrage nach Symbian-Telefonen ist mittlerweile stark zurückgegangen, und die Entwicklung und Wartung auf Grundlage dieses Systems wird daher eingestellt.

4. Ursprünglich sollte das Nokia-Werk in Salo beibehalten und die Unternehmensbelegschaft an Standorten rund um den Globus um etwa 12 % reduziert werden. Dies führte zur Schließung des Werks im rumänischen Cluj (September 2011), wofür ein separater EGF-Antrag gestellt wurde[4]. Auch Nokia Siemens Networks kündigte Entlassungen in größerem Umfang an (November 2011). Am 22. März 2012 wurde mitgeteilt, dass bei Nokia Salo 1000 der insgesamt 1700 Arbeitskräfte entlassen werden. Weitere Personaleinsparungen sind bereits geplant, und aus Finnland wird ein Folgeantrag für die nächste Entlassungswelle erwartet.

5. Hauptgrund für die Entlassungen ist die Verlagerung von Aufgaben innerhalb der Branche in nichteuropäische Länder. Die Fertigung von Mobiltelefonen, vormals in Salo und Cluj durchgeführt, wurde nach Asien ausgelagert (China, Südkorea, Indien und Vietnam – dort wird gerade ein neues Nokia-Werk gebaut). Die Herstellung von Komponenten und die an Subunternehmen vergebene Produktion erfolgen bereits nicht mehr in Europa. Infolgedessen wurden bzw. werden nun auch Design und Produktentwicklung dorthin ausgelagert.

6. Nokia möchte die Geräte an den asiatischen Standorten zusammenbauen lassen, da dort die meisten Komponentenzulieferer tätig sind. Zweck der Verlagerung der Montage nach Asien ist es, die Geräte schneller auf den Markt zu bringen. Durch eine größere räumliche Nähe zu den Unterauftragnehmern wird es möglich sein, Innovationen schneller auf den Markt zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Derzeit verliert Nokia seine Position in den wichtigsten Märkten China und Indien, in denen andere Unternehmen, die Billigtelefone herstellen, ihre Marktanteile steigern.

7. Zu Spitzenzeiten waren in Finnland mehr als 60 000 Menschen in der Elektronik- und Elektrotechnikbranche beschäftigt, Ende 2012 wird diese Zahl jedoch auf 50 000 zurückgegangen sein. Gleichzeitig sind die Beschäftigtenzahlen in Tochterunternehmen der Firmen in Drittländern in dieser Branche gestiegen, was die Verlagerung der Aufgaben vor allem nach Asien verdeutlicht.

Beschäftigte in Finnland

 Beschäftigte in Tochterunternehmen im Ausland

8. Bislang gingen mehrere EGF-Anträge für die Mobiltelefonbranche ein, alle aufgrund der Globalisierung des Handels[5].

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a

9. Finnland beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind; dazu werden auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern gezählt.

10. Der Antrag betrifft 1000 Entlassungen bei der Nokia plc (Salo) im viermonatigen Bezugszeitraum vom 1. März 2012 bis zum 1. Juli 2012. Sowohl bei Nokia als auch bei den Unterauftragnehmern werden weitere Entlassungen erwartet; dafür wird ein separater Antrag gestellt werden. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

11. Die finnischen Behörden geben an, dass die Entlassungen im Werk Salo unvorhergesehen war, da dieser Standort explizit ausgenommen worden war, als Nokia im Februar 2011 umfangreiche Entlassungen in Finnland angekündigt hatte. Damals wurde davon ausgegangen, dass im Salo-Werk Smartphones mit der Windows–Phone–Plattform hergestellt würden.

12. Ende November 2011, als die Schließung des Werks in Cluj (Rumänien) angekündigt wurde, gab Nokia ferner bekannt, dass die Rolle des Werks in Salo überdacht würde und im Jahr 2012 möglicherweise Personalkürzungen zu erwarten seien. Am 22. März 2012 wurde die Einsparung von 1000 Arbeitsplätzen in Salo bis Ende Juni publik gemacht. Dies war unvorhergesehen angesichts der nur ein Jahr zuvor gegebenen Zusicherungen und der Tatsache, dass dies die erste Nokia-Produktionsstätte mit Produktenwicklung und auch der Ort war, an dem Nokia in der Regel die Montage und den Lernprozess für den Zusammenbau neuer und wichtiger Telefonmodelle begonnen hat. Darüber hinaus waren in Finnland bereits umfangreiche Personalkürzungen vorgenommen worden, und ein weiterer Abbau wurde nicht erwartet.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

13. Gegenstand des Antrags sind 1000 Entlassungen, allesamt bei der Nokia plc (Salo). Alle 1000 Arbeitskräfte sind für die nachstehend beschriebenen Maßnahmen vorgesehen.

14. Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 365 || 36,5

Frauen || 635 || 63,5

EU-Bürger/-innen || 944 || 94,4

Nicht-EU-Bürger/-innen || 56 || 5,6

15-24 Jahre || 28 || 2,8

25-54 Jahre || 803 || 80,3

55-64 Jahre || 169 || 16,9

> 64 Jahre || 0 || 0,0

15. Von diesen Arbeitskräften haben 20 ein langfristiges gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung.

16. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Angehörige gesetzgebender Körperschaften, leitende Verwaltungsbedienstete und Führungskräfte in der Privatwirtschaft || 15 || 1,5

Akademische Berufe || 14 || 1,4

Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 64 || 6,4

Bürokräfte, kaufmännische Angestellte || 49 || 4,9

Handwerks- und verwandte Berufe || 104 || 10,4

Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 713 || 71,3

Hilfsarbeitskräfte || 41 || 4,1

17. Finnland hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und auch weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

18. Das Gebiet Salo liegt in der Provinz Südwestfinnland, eine der am exportorientiertesten Provinzen des Landes (mehr als 60 % der dortigen Industrieproduktion wird exportiert). Zu ihrem hohen Produktionsniveau kam die Region in den 1990er Jahren infolge des starken Wachstums von Nokia, damals auf dem Weg zum Weltmarktführer der Mobiltelefonhersteller. Als Folge der Verschlechterung der Wettbewerbsposition von Nokia und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise gingen in Salo Beschäftigung und Produktion zurück – andere Regionen in Finnland wurden weniger in Mitleidenschaft gezogen.

19. Die Wirtschaftsstruktur des Gebiets Salo ist seit den späten 1990er Jahren außergewöhnlich spezialisiert – die Informations- und Kommunikationssparte schlug 2008 mit mehr als 50 % des Mehrwerts zu Buche. Als es Nokia schlechter ging, litten anfangs die Zulieferer, als es zu Einschränkungen in den Bereichen elektronische Bauteile und Kunststoffteile und in anderen Bereichen kam. Erst in der zweiten Phase fuhr Nokia die eigene Produktion zurück und strich schließlich eigene Arbeitsplätze.

20. Salo liegt an der Küste Südwestfinnlands, etwa 50 km vom Provinzzentrum Turku bzw. 100 km von Helsinki entfernt. Die Arbeitskräfte leben zum Großteil in der Umgebung, doch gibt es auch Pendler aus Turku oder – in geringerer Zahl – aus Helsinki.

21. Die wichtigsten Interessenvertreter sind das Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt Südwestfinnland, das Beschäftigungs- und Wirtschaftsbüro der Region Salo, die Stadt Salo und die Stadt Somero.

22. Für die Reorganisierung der Aktivitäten bei Nokia Salo wurde eine sehr repräsentative Arbeitsgruppe eingerichtet. Diverse Untergruppen befassen sich mit einer Vielzahl verschiedener Themen, darunter Dienstleistungen, Wohlergehen, Studien, neue Stellen außerhalb von Nokia und Unternehmertum. Eine Gruppe zur Kooperation vor Ort wird eigens eingerichtet, um Angestellte zu unterstützen. Eine weitere Gruppe, „Invest in Salo“, ist bestrebt, das Arbeitskräfteangebot an den Arbeitsbedarf interessierter Unternehmen anzupassen.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

23. Vor dem Beginn der Rezession im Jahr 2008 lag die Arbeitslosenquote im Gebiet Salo bei etwa 6 %. Bis Ende 2009 verdoppelte sie sich auf 12 % und steigt seitdem leicht an. Mit den gegenwärtigen Entlassungen und der erwarteten zweiten Entlassungswelle besteht die Gefahr, dass die Arbeitslosenquote bis Ende 2012 auf etwa 15‑17 % steigen könnte.

24. Die Situation in Salo unterscheidet sich erheblich von der in anderen Teilen Finnlands, in denen Nokia seine Tätigkeiten zurückgefahren hat. Der Großteil der Belegschaft bei Nokia Salo übernimmt traditionell die Montage und ähnliche Aufgaben, der Fokus bei anderen Standorten in Finnland liegt dagegen auf Forschung und Konzept. Daher betreffen die gegenwärtigen und künftigen Entlassungen bei Nokia Salo hauptsächlich Arbeiterinnen und Arbeiter. Angesichts des Bildungshintergrunds der Arbeitskräfte – etwa 40 % verfügen nur über eine Grundbildung und weitere 39 % über Sekundarschulbildung – werden diese Entlassungen den Anteil der Personen mit niedrigerem Bildungsstand an den Arbeitslosen in Salo erheblich erhöhen. Die Berufsqualifikationen dieser Arbeitskräfte stammen in den meisten Fällen nicht aus dem Bereich Technologie oder technische Arbeit. Sie wurden vor zu langer Zeit erworben, und die Arbeitskräfte haben auf diesen Gebieten keine Berufserfahrung erworben, auf der sie aufbauen könnten.

25. Die finanzielle Situation der Stadt Salo ist schwach, und die Entlassungen bei Nokia werden sich negativ auf die Steuereinnahmen auswirken. Als Arbeitgeber wird die Stadt wahrscheinlich selbst einigen Beschäftigten kündigen müssen und nicht in der Lage sein, den entlassenen Nokia-Arbeitskräften Jobangebote zu machen.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

26. Mit den Maßnahmen soll den Arbeitskräften von Nokia Salo beim Wechsel zu einem neuen Arbeitsplatz/bei der Gründung ihres eigenen Unternehmens geholfen werden bzw. ein Schulungs- oder Weiterbildungsangebot unterbreitet werden (oder beides). Darunter fallen:

– Unterstützung bei der Arbeitssuche: Nach persönlichen Beratungssitzungen, die allen zu entlassenen Arbeitskräften angeboten wurden (diese Sitzungen sind nicht im EGF-Antrag enthalten), begann für die bereits gekündigten Arbeitskräfte noch während der Kündigungsfrist eine intensivere Beratung am Nokia-Standort. Daran schließen sich Einzel- und Gruppenberatung an, es werden Jobmessen organisiert und besucht, es gibt Informationen zum lokalen Arbeitsmarkt und zum Arbeitsplatzangebot sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Fertigkeiten bei der Stellensuche, vor allem für diejenigen, die lange Zeit nicht in dieser Situation waren. Die Unterstützung bei der Arbeitssuche erstreckt sich je nach Bedarf der Arbeitskräfte auf fünf bis 20 Tage. Es wird davon ausgegangen, dass etwa 600 Arbeitskräfte diese eingehende Beratung annehmen möchten; die Kosten belaufen sich auf 450 EUR pro Kopf. Die verbleibenden 400 Arbeitskräfte werden nach den ersten persönlichen Beratungssitzungen keine weitere Beratung benötigen.

– Schulungen und Umschulungen: Hier gibt es zwei Hauptfelder: Schulungen zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt für diejenigen, die noch keine Pläne für ihren weiteren Berufsweg haben, und berufliche Umschulung für diejenigen, die ein Ziel vor Augen haben, denen jedoch die notwendigen Qualifikationen fehlen. Die Schulung zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt ist die logische Weiterführung der vorangegangenen Unterstützung bei der Arbeitssuche. Etwa 170 Arbeitskräfte dürften dieses Angebot annehmen, die Kosten liegen bei etwa 2700 EUR pro Kopf. Die berufliche Umschulung kann entweder auf vorherigen Qualifikationen und Erfahrungen aufbauen oder der arbeitsuchenden Person dabei helfen, sich in eine neue Richtung zu entwickeln. Unter bestimmten Bedingungen ist ein Hochschulabschluss möglich. Den bei Nokia Salo entlassenen Arbeitskräften wird eine breite Palette an Kursen angeboten. Etwa 550 Arbeitskräfte dürften dieses Angebot annehmen, die Kosten liegen bei etwa 6880 EUR pro Kopf.

– Vorbereitung auf Selbstständigkeit und Dienstleistungen für Jungunternehmer: Hierfür werden die finnischen Behörden auf Protomo-Dienste bei Yrityssalo zurückgreifen, einem Entwicklungszentrum, dessen alleiniger Eigentümer die Stadt Salo ist und das Unternehmensdienste – auch Unterstützung bei Unternehmensneugründungen – bietet. Protomo ist ein Umfeld für offene Innovation; dort können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ideen in Prototypen umsetzen, in Teams an Pilotprojekten arbeiten, neue Arten von Produkten und Dienstleistungen entwickeln und neue Unternehmen mit neuen Arbeitsplätzen gründen. Protomo bringt neue Ideen und innovative Menschen zusammen. Während der Durchführung dieser EGF-Unterstützung werden drei Personen (in Salo und Turku) in angemieteten Räumlichkeiten in Vollzeitstellen den gezielt zu unterstützenden Arbeitskräften Protomo-Dienstleistungen anbieten. Die Kosten für die Bereitstellung dieser Dienstleistung für die schätzungsweise 240 Arbeitskräfte werden sich auf 450 000 EUR belaufen.

Das Protomo-Konzept funktioniert wie ein Vermittlungsdienst für neue Unternehmer. Die Protomo-Datenbank enthält eine Sammlung vielversprechender Ideen, die Einzelpersonen oder Unternehmen aus der Region vorgeschlagen haben. Von Protomo benannte Tutoren helfen anschließend kleinen Gruppen von entlassenen Arbeitskräften dabei, die Ideen in Form eines neuen Unternehmens umzusetzen, das entweder die Produkte herstellen oder Dienstleistungen anbieten kann, für die offensichtlich Bedarf besteht, oder helfen ihnen dabei, den Ideengeber zu kontaktieren und in einem bereits bestehenden Unternehmen daran zu arbeiten. Das Protomo-Team unterstützt diese Gruppenarbeit durch Räumlichkeiten und Beratung, bewertet die Durchführbarkeit des Vorschlags und stellt gegebenenfalls die notwendigen Fachleute bereit. Die Kosten für die Bereitstellung von Fachleuten und den Zugang zu Ausrüstung wird für die 240 Teilnehmer auf 360 000 EUR geschätzt. Protomo arbeitet mit Gruppen von vier bis sechs Personen, veranschlagt werden 60 Gruppen; es wird davon ausgegangen, dass aus mehr als der Hälfte dieser Gruppen überlebensfähige neue Unternehmen entstehen könnten.

Potenziellen neuen Unternehmern stehen Beratung, entsprechende Schulungen, Unterstützung, Konsultation und Hilfen zur Verfügung; darüber hinaus gibt es einige Beihilfen zur Unternehmensgründung. Die Unternehmensgründungsbeihilfen umfassen einen Unterhaltszuschuss für Jungunternehmer während der ersten Monate des neuen Unternehmens. Die Kosten der notwendigen Schulung werden mit 240 000 EUR für die 240 Arbeitskräfte veranschlagt. Protomo wird auch externe Fachleute mit speziellem Knowhow für die angehenden Unternehmer stellen können; die Kosten für diese Dienstleistung dürften sich auf 120 000 EUR für die 240 Arbeitskräfte belaufen.

– Unterstützung bei der Aufnahme selbständiger Unternehmenstätigkeiten: Dieser Unternehmensgründungszuschuss gewährleistet einem angehenden Unternehmer während der ersten – höchstens 18 – Geschäftsmonate ein Einkommen. Der Grundzuschuss beträgt 31,36 EUR pro Tag. Dazu kommt ein variabler Zuschlag in Höhe von höchstens 60 % des Grundzuschusses. Es wird davon ausgegangen, dass etwa 60 Personen für diesen Zuschuss in Frage kommen, denen während des Durchführungszeitraums durchschnittlich 6000 EUR ausgezahlt werden. Während dieser Phase werden die Empfänger auch weiterhin von Protomo beraten und unterstützt.

– Mobilitätsbeihilfen: Dies deckt sowohl Fahrt- als auch Umzugskosten ab. Unter Umständen finden die Arbeitssuchenden keine neue Stelle in der unmittelbaren Umgebung, so dass sie zu Vorstellungsgesprächen reisen oder umziehen müssen, um eine neue Stelle antreten zu können. Die Fahrtkosten werden anhand eines Kilometertarifs berechnet, gegebenenfalls werden auch Unterkunftskosten erstattet. Die Umzugskosten werden mit bis zu 700 EUR erstattet.

– Beschäftigungsdienstleistungen beim Servicepoint: Den Arbeitskräften von Nokia Salo steht zur Betreuung während der Durchführungsphase ein Servicepoint zur Verfügung. Der Servicepoint, der ursprünglich in den Nokia-Räumlichkeiten eingerichtet wurde, berät die betroffenen Arbeitskräfte von Anfang an und stellt eine viel persönlichere und umfangreichere Dienstleistung dar, als dies die öffentliche Arbeitsverwaltung in der Regel anbieten könnte. Insbesondere wird darauf geachtet, dass niemand in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleitet. Im Anschluss an die intensive Betreuung durch den Servicepoint in der Anfangsphase können die Arbeitskräfte auch später darauf zurückgreifen, wenn sie ihre individuellen Maßnahmen beginnen. Die Kosten für die Aufrechterhaltung des Servicepoints für alle 1000 gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte werden mit 900 000 EUR veranschlagt.

– Gehaltsbeihilfen: Diese können Arbeitgebern angeboten werden, die bereit sind, die gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte einzustellen, obwohl sie deren Kompetenz- und Qualifikationslücken kennen, und dafür sorgen wollen, dass sie bei der Einarbeitung in neue Aufgabengebiete jede Unterstützung und die erforderliche innerbetriebliche Schulung erhalten. Die Dauer richtet sich nach den Bedürfnissen der Arbeitskräfte; es wird davon ausgegangen, dass pro Teilnehmer durchschnittlich 7500 EUR anfallen werden.

– Unternehmensbasiertes Datenerfassungssystem: Dieses Programm ermöglicht es den Büros für Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung, den Zentren für Wirtschaftsentwicklung und dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Unternehmen telefonisch zu befragen und aktuelle Informationen zum Personalbedarf der Unternehmen zu erheben. Mit diesen Informationen können die Büros den Arbeitskräften die richtige Richtung weisen und ihnen bei der Auswahl der Schulungen helfen. Die Befragungen werden zentral durchgeführt, die Ergebnisse werden den Akteuren sortiert zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diese Dienstleistung werden mit 120 000 EUR veranschlagt.

– Berufsberatung sowie Erfassung der Berufserfahrung und der Kenntnisse: Die beruflichen Fähigkeiten und der Bildungshintergrund der Personen, die seit langem in der Montage bei Nokia beschäftigt waren, sind sehr unterschiedlich; sie können durch eine Erfassung der Berufserfahrung und Kenntnisse bewertet werden. Für eine individuelle Beratung und die Erstellung von Schulungsplänen ist es von grundlegender Bedeutung zu wissen, wo genau jede Arbeitskraft steht. Die Erfassung der Berufserfahrung und der Kenntnisse ergänzt die Angaben zum Personalbedarf von Unternehmen, die den auf den Telefonbefragungen der Unternehmen basierenden Berichten und Statistiken entnommen werden. In der Regel werden die Berufsbildungseinrichtungen mit der Erfassung der Berufserfahrung und der Kenntnisse betraut. Es wird davon ausgegangen, dass 450 Arbeitskräfte das Angebot annehmen und die Kosten sich auf 500 EUR pro Kopf belaufen.

– Bewertung der Leistungsfähigkeit: Einige der entlassenen Arbeitskräfte sind in ihrer Leistungsfähigkeit in gewisser Weise eingeschränkt; dies muss festgestellt werden, bevor neue Beschäftigungspläne und Unterstützungsmaßnahmen ausgearbeitet werden. Um die Leistungsfähigkeit zu bewerten, kann das Büro für Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung der arbeitsuchenden Person die notwendigen medizinischen Untersuchungen anraten. Die Kosten hierfür dürften durchschnittlich 2500 EUR pro Person betragen.

27. Die Kosten für die Durchführung des EGF, die im Antrag im Einklang mit Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthalten sind, decken Vorbereitung und Verwaltung (Einrichtung der notwendigen Systeme, Fahrtkosten und Übersetzungen), Kommunikation (auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene) sowie Bescheinigung und Begleitung ab. Die Kommunikation auf nationaler Ebene gab es bereits, als erstmals ein EGF-Antrag ins Auge gefasst wurde, und erneut bei der Übermittlung des Antrags an die Kommission. Die bei Nokia entlassenen Arbeitskräfte werden darüber informiert, dass die für sie bereitgestellten Dienstleistungen aus dem EGF kofinanziert werden. Es werden bewährte Verfahren bei der Durchführung hervorgehoben; besonderes Augenmerk gilt herbei den Menschen, die davon profitiert und eine neue Stelle gefunden haben.

28. Die von den finnischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die finnischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten mit 10 692 000 EUR, davon 10 273 000 EUR für personalisierte Dienstleistungen und 419 000 EUR (= 3,92 % der Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 5 346 000 EUR (50 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Unterstützung bei der Arbeitssuche || 600 || 450 || 270 000

(berufliche) Schulungen und Umschulungen || 550 || 6 880 || 3 784 000

(vorbereitende) Schulungen und Umschulungen || 170 || 2 700 || 459 000

Förderung des Unternehmertums (Protomo-Maßnahmen) || 240 || 1 875 || 450 000

Förderung des Unternehmertums (Protomo-Dienstleistungen) || 240 || 1 500 || 360 000

Förderung des Unternehmertums (Protomo-Schulungen) || 240 || 1 000 || 240 000

Förderung des Unternehmertums (Dienstleistungen) || 240 || 500 || 120 000

Unterstützung bei der Aufnahme selbständiger Unternehmenstätigkeiten || 60 || 6 000 || 360 000

Mobilitätsbeihilfen || 300 || 200 || 60 000

Beschäftigungsdienstleistungen beim Servicepoint || 1 000 || 900 || 900 000

Gehaltsbeihilfen || 360 || 7 500 || 2 700 000

Unternehmensbasiertes Datenerfassungssystem || 1 000 || 120 || 120 000

Berufsberatung sowie Erfassung der Berufserfahrung und der Kenntnisse || 450 || 500 || 225 000

Bewertung der Leistungsfähigkeit || 90 || 2 500 || 225 000

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 10 273 000

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Vorbereitungsmaßnahmen || || 72 000

Verwaltungsmaßnahmen || || 152 000

Informations- und Werbemaßnahmen || || 183 000

Kontrolltätigkeiten || || 12 000

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 419 000

Veranschlagte Gesamtkosten || || 10 692 000

EGF-Beitrag (50 % der Gesamtkosten) || || 5 346 000

29. Finnland bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen wurden, um Doppelförderung vollständig auszuschließen. Im Gebiet Südwestfinnland wurde eine Koordinierungsgruppe zum Thema plötzliche strukturelle Veränderungen eingesetzt, die unter anderem der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ESF und EGF zustimmen muss. Die Lenkungsgruppe dieses Projekt ist mit der Verwaltung, Lenkung und Festlegung strategischer Leitlinien und Ziele für diese Aktivität betraut. Die Projektgruppe wiederum ist für die Einleitung von Maßnahmen in der Region Salo sowie die Begleitung und Bewertung der praktischen Fortschritte des Strukturwandels auf Grundlage strategischer, von der Lenkungsgruppe festgelegter Ziele zuständig. Regionale Akteure, darunter die Sozialpartner und die gemeinsame Gemeindebehörde für Bildung, sind in den Arbeitsgruppen stark vertreten.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

30. Finnland begann am 29. Februar 2012 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

31. Die Sozialpartner waren von Beginn an in das Verfahren eingebunden, und sind es immer noch. Für weitere Informationen siehe Ziffer 29 oben.

32. Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

33. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der finnischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

· es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

· es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

34. Finnland hat die Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Finanzbeitrag vom Ministerium für Arbeit und Wirtschaft verwaltet wird, das auch die ESF-Mittel verwaltet. Dieses Ministerium fungiert auch als die Bescheinigungsbehörde. Es gibt eine strenge Teilung der Aufgaben und der Berichtskette zwischen den für diese beiden Aufgaben zuständigen Abteilungen. Die Verwaltungsaufgaben wurden der Abteilung Beschäftigung und Unternehmertum übertragen, die Bescheinigungsaufgaben dem Referat Humanressourcen und Verwaltung. Das Ministerium hat ein Handbuch vorbereitet, in dem die einzuhaltenden Verfahren genau dargelegt werden.

Finanzierung

35. Auf der Grundlage des Antrags Finnlands wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF eingeschlossen) mit 5 346 000 EUR, d. h. 50 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Finnlands.

36. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

37. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

38. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

39. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden.

Quellen von Mitteln für Zahlungen

40. Die ursprünglich im Jahr 2012 in die Haushaltslinie 04 05 01 eingesetzten Mittel für Zahlungen werden – nachdem beide Teile der Haushaltsbehörde die bislang eingereichten Vorschläge zur Inanspruchnahme des EGF genehmigt haben – vollständig aufgebraucht und daher nicht ausreichen, um den Betrag abzudecken, der für den vorliegenden Antrag aufzuwenden ist. Es wird eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen der EGF-Haushaltslinie – entweder durch eine Übertragung, sofern anderweitig Mittel verfügbar sind, oder durch einen Berichtigungshaushaltsplan – beantragt. Die Mittel aus dieser Haushaltslinie werden zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 5 346 000 EUR herangezogen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/006 FI/Nokia Salo, Finnland)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[6], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[7], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[8]

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2) Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(3) Finnland hat am 4. Juli 2012 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen Nokia plc (Salo) gestellt und diesen Antrag bis zum 21. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 5 346 000 EUR bereitzustellen.

(4) Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Finnlands bereitgestellt werden kann –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 5 346 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[4]               EGF/2011/014 RO/Nokia.

[5]               Regelmäßige Aktualisierungen: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=4558&langId=en.

[6]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[7]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[8]               ABl. C […] vom […], S. […].