Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/006 FI/Nokia Salo, Finnland) /* COM/2012/0619 final */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006
zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die
Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 14. Mai 2012 stellte Finnland den
Antrag EGF/2012/006 FI/Nokia Salo auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen bei der Nokia plc (Salo) in Finnland. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen
dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2012/006 Mitgliedstaat || Finnland Artikel 2 || Buchstabe a Hauptunternehmen || Nokia plc (Salo) Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 0 Bezugszeitraum || 1.3.2012 – 1.7.2012 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 29.2.2012 Datum der Antragstellung || 4.7.2012 Entlassungen im Bezugszeitraum || 1 000 Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 0 Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 1 000 Entlassene Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden || 1 000 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 10 273 000 Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 419 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 3,92 Gesamtkosten (EUR) || 10 692 000 EGF-Beitrag in EUR (50 %) || 5 346 000 1.
Der Antrag wurde der Kommission am 4. Juli 2012
vorgelegt und bis zum 21. August 2012 durch zusätzliche Informationen
ergänzt. 2.
Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien
gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist
von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung 3.
Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den
Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im
Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Finnland an, dass die
gegenwärtigen Schwierigkeiten bei Nokia, Nokia Siemens Networks, fast allen
Unterauftragnehmern und in den betroffenen Regionen bis Februar 2011
zurückreichen. Damals vermeldete Nokia eine erhebliche Änderung der
Unternehmensstrategie und begann eine umfangreiche Zusammenarbeit mit Microsoft
zur Nutzung des Microsoft Windows Phone als wichtigstem
Smartphone-Betriebssystem, wobei bis Ende 2016 in günstigeren Telefonen
das Symbian-Betriebssystem von Nokia selbst als Softwareplattform verwendet
wird. Die Nachfrage nach Symbian-Telefonen ist mittlerweile stark
zurückgegangen, und die Entwicklung und Wartung auf Grundlage dieses Systems
wird daher eingestellt. 4.
Ursprünglich sollte das Nokia-Werk in Salo
beibehalten und die Unternehmensbelegschaft an Standorten rund um den Globus um
etwa 12 % reduziert werden. Dies führte zur Schließung des Werks im
rumänischen Cluj (September 2011), wofür ein separater EGF-Antrag gestellt
wurde[4].
Auch Nokia Siemens Networks kündigte Entlassungen in größerem Umfang an
(November 2011). Am 22. März 2012 wurde mitgeteilt, dass bei
Nokia Salo 1000 der insgesamt 1700 Arbeitskräfte entlassen werden. Weitere
Personaleinsparungen sind bereits geplant, und aus Finnland wird ein
Folgeantrag für die nächste Entlassungswelle erwartet. 5.
Hauptgrund für die Entlassungen ist die Verlagerung
von Aufgaben innerhalb der Branche in nichteuropäische Länder. Die Fertigung
von Mobiltelefonen, vormals in Salo und Cluj durchgeführt, wurde nach Asien
ausgelagert (China, Südkorea, Indien und Vietnam – dort wird gerade ein neues
Nokia-Werk gebaut). Die Herstellung von Komponenten und die an Subunternehmen
vergebene Produktion erfolgen bereits nicht mehr in Europa. Infolgedessen
wurden bzw. werden nun auch Design und Produktentwicklung dorthin ausgelagert. 6.
Nokia möchte die Geräte an den asiatischen
Standorten zusammenbauen lassen, da dort die meisten Komponentenzulieferer
tätig sind. Zweck der Verlagerung der Montage nach Asien ist es, die Geräte
schneller auf den Markt zu bringen. Durch eine größere räumliche Nähe zu den
Unterauftragnehmern wird es möglich sein, Innovationen schneller auf den Markt
zu bringen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Derzeit verliert Nokia
seine Position in den wichtigsten Märkten China und Indien, in denen andere
Unternehmen, die Billigtelefone herstellen, ihre Marktanteile steigern. 7.
Zu Spitzenzeiten waren in Finnland mehr als 60 000 Menschen
in der Elektronik- und Elektrotechnikbranche beschäftigt, Ende 2012 wird
diese Zahl jedoch auf 50 000 zurückgegangen sein. Gleichzeitig sind die
Beschäftigtenzahlen in Tochterunternehmen der Firmen in Drittländern in dieser
Branche gestiegen, was die Verlagerung der Aufgaben vor allem nach Asien
verdeutlicht. Beschäftigte
in Finnland Beschäftigte
in Tochterunternehmen im Ausland 8.
Bislang gingen mehrere EGF-Anträge für die
Mobiltelefonbranche ein, alle aufgrund der Globalisierung des Handels[5]. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a 9.
Finnland beantragt eine Intervention nach
Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach
mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat
innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind; dazu werden auch
arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern und nachgeschalteten
Herstellern gezählt. 10.
Der Antrag betrifft 1000 Entlassungen bei der
Nokia plc (Salo) im viermonatigen Bezugszeitraum vom 1. März 2012 bis
zum 1. Juli 2012. Sowohl bei Nokia als auch bei den Unterauftragnehmern
werden weitere Entlassungen erwartet; dafür wird ein separater Antrag gestellt
werden. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 erster
Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters
der Entlassungen 11.
Die finnischen Behörden geben an, dass die
Entlassungen im Werk Salo unvorhergesehen war, da dieser Standort explizit
ausgenommen worden war, als Nokia im Februar 2011 umfangreiche
Entlassungen in Finnland angekündigt hatte. Damals wurde davon ausgegangen,
dass im Salo-Werk Smartphones mit der Windows–Phone–Plattform hergestellt
würden. 12.
Ende November 2011, als die Schließung
des Werks in Cluj (Rumänien) angekündigt wurde, gab Nokia ferner bekannt, dass
die Rolle des Werks in Salo überdacht würde und im Jahr 2012
möglicherweise Personalkürzungen zu erwarten seien. Am 22. März 2012
wurde die Einsparung von 1000 Arbeitsplätzen in Salo bis Ende Juni publik
gemacht. Dies war unvorhergesehen angesichts der nur ein Jahr zuvor gegebenen Zusicherungen
und der Tatsache, dass dies die erste Nokia-Produktionsstätte mit
Produktenwicklung und auch der Ort war, an dem Nokia in der Regel die Montage
und den Lernprozess für den Zusammenbau neuer und wichtiger Telefonmodelle
begonnen hat. Darüber hinaus waren in Finnland bereits umfangreiche
Personalkürzungen vorgenommen worden, und ein weiterer Abbau wurde nicht
erwartet. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 13.
Gegenstand des Antrags sind 1000 Entlassungen,
allesamt bei der Nokia plc (Salo). Alle 1000 Arbeitskräfte sind für
die nachstehend beschriebenen Maßnahmen vorgesehen. 14.
Aufschlüsselung der zu unterstützenden
Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 365 || 36,5 Frauen || 635 || 63,5 EU-Bürger/-innen || 944 || 94,4 Nicht-EU-Bürger/-innen || 56 || 5,6 15-24 Jahre || 28 || 2,8 25-54 Jahre || 803 || 80,3 55-64 Jahre || 169 || 16,9 > 64 Jahre || 0 || 0,0 15.
Von diesen Arbeitskräften haben 20 ein
langfristiges gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung. 16.
Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Angehörige gesetzgebender Körperschaften, leitende Verwaltungsbedienstete und Führungskräfte in der Privatwirtschaft || 15 || 1,5 Akademische Berufe || 14 || 1,4 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 64 || 6,4 Bürokräfte, kaufmännische Angestellte || 49 || 4,9 Handwerks- und verwandte Berufe || 104 || 10,4 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 713 || 71,3 Hilfsarbeitskräfte || 41 || 4,1 17.
Finnland hat bestätigt, dass im Einklang mit
Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der
Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt
wurde und auch weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und
insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 18.
Das Gebiet Salo liegt in der Provinz
Südwestfinnland, eine der am exportorientiertesten Provinzen des Landes (mehr
als 60 % der dortigen Industrieproduktion wird exportiert). Zu ihrem hohen
Produktionsniveau kam die Region in den 1990er Jahren infolge des starken
Wachstums von Nokia, damals auf dem Weg zum Weltmarktführer der
Mobiltelefonhersteller. Als Folge der Verschlechterung der Wettbewerbsposition
von Nokia und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise gingen in Salo
Beschäftigung und Produktion zurück – andere Regionen in Finnland wurden
weniger in Mitleidenschaft gezogen. 19.
Die Wirtschaftsstruktur des Gebiets Salo ist seit
den späten 1990er Jahren außergewöhnlich spezialisiert – die Informations- und
Kommunikationssparte schlug 2008 mit mehr als 50 % des Mehrwerts zu Buche.
Als es Nokia schlechter ging, litten anfangs die Zulieferer, als es zu
Einschränkungen in den Bereichen elektronische Bauteile und Kunststoffteile und
in anderen Bereichen kam. Erst in der zweiten Phase fuhr Nokia die eigene
Produktion zurück und strich schließlich eigene Arbeitsplätze. 20.
Salo liegt an der Küste Südwestfinnlands, etwa 50 km
vom Provinzzentrum Turku bzw. 100 km von Helsinki entfernt. Die
Arbeitskräfte leben zum Großteil in der Umgebung, doch gibt es auch Pendler aus
Turku oder – in geringerer Zahl – aus Helsinki. 21.
Die wichtigsten Interessenvertreter sind das
Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt Südwestfinnland,
das Beschäftigungs- und Wirtschaftsbüro der Region Salo, die Stadt Salo und die
Stadt Somero. 22.
Für die Reorganisierung der Aktivitäten bei Nokia
Salo wurde eine sehr repräsentative Arbeitsgruppe eingerichtet. Diverse
Untergruppen befassen sich mit einer Vielzahl verschiedener Themen, darunter
Dienstleistungen, Wohlergehen, Studien, neue Stellen außerhalb von Nokia und
Unternehmertum. Eine Gruppe zur Kooperation vor Ort wird eigens eingerichtet,
um Angestellte zu unterstützen. Eine weitere Gruppe, „Invest in Salo“, ist
bestrebt, das Arbeitskräfteangebot an den Arbeitsbedarf interessierter
Unternehmen anzupassen. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 23.
Vor dem Beginn der Rezession im Jahr 2008 lag
die Arbeitslosenquote im Gebiet Salo bei etwa 6 %. Bis Ende 2009
verdoppelte sie sich auf 12 % und steigt seitdem leicht an. Mit den
gegenwärtigen Entlassungen und der erwarteten zweiten Entlassungswelle besteht
die Gefahr, dass die Arbeitslosenquote bis Ende 2012 auf etwa 15‑17 %
steigen könnte. 24.
Die Situation in Salo unterscheidet sich erheblich
von der in anderen Teilen Finnlands, in denen Nokia seine Tätigkeiten
zurückgefahren hat. Der Großteil der Belegschaft bei Nokia Salo übernimmt
traditionell die Montage und ähnliche Aufgaben, der Fokus bei anderen
Standorten in Finnland liegt dagegen auf Forschung und Konzept. Daher betreffen
die gegenwärtigen und künftigen Entlassungen bei Nokia Salo hauptsächlich
Arbeiterinnen und Arbeiter. Angesichts des Bildungshintergrunds der
Arbeitskräfte – etwa 40 % verfügen nur über eine Grundbildung und weitere 39 %
über Sekundarschulbildung – werden diese Entlassungen den Anteil der Personen
mit niedrigerem Bildungsstand an den Arbeitslosen in Salo erheblich erhöhen. Die
Berufsqualifikationen dieser Arbeitskräfte stammen in den meisten Fällen nicht
aus dem Bereich Technologie oder technische Arbeit. Sie wurden vor zu langer
Zeit erworben, und die Arbeitskräfte haben auf diesen Gebieten keine
Berufserfahrung erworben, auf der sie aufbauen könnten. 25.
Die finanzielle Situation der Stadt Salo ist
schwach, und die Entlassungen bei Nokia werden sich negativ auf die
Steuereinnahmen auswirken. Als Arbeitgeber wird die Stadt wahrscheinlich selbst
einigen Beschäftigten kündigen müssen und nicht in der Lage sein, den
entlassenen Nokia-Arbeitskräften Jobangebote zu machen. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 26.
Mit den Maßnahmen soll den Arbeitskräften von Nokia
Salo beim Wechsel zu einem neuen Arbeitsplatz/bei der Gründung ihres eigenen
Unternehmens geholfen werden bzw. ein Schulungs- oder Weiterbildungsangebot
unterbreitet werden (oder beides). Darunter fallen: –
Unterstützung bei der Arbeitssuche: Nach persönlichen Beratungssitzungen, die allen zu entlassenen
Arbeitskräften angeboten wurden (diese Sitzungen sind nicht im EGF-Antrag
enthalten), begann für die bereits gekündigten Arbeitskräfte noch während der
Kündigungsfrist eine intensivere Beratung am Nokia-Standort. Daran schließen
sich Einzel- und Gruppenberatung an, es werden Jobmessen organisiert und
besucht, es gibt Informationen zum lokalen Arbeitsmarkt und zum
Arbeitsplatzangebot sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Fertigkeiten bei der
Stellensuche, vor allem für diejenigen, die lange Zeit nicht in dieser
Situation waren. Die Unterstützung bei der Arbeitssuche erstreckt sich je nach
Bedarf der Arbeitskräfte auf fünf bis 20 Tage. Es wird davon ausgegangen,
dass etwa 600 Arbeitskräfte diese eingehende Beratung annehmen möchten;
die Kosten belaufen sich auf 450 EUR pro Kopf. Die verbleibenden 400 Arbeitskräfte
werden nach den ersten persönlichen Beratungssitzungen keine weitere Beratung
benötigen. –
Schulungen und Umschulungen: Hier gibt es zwei Hauptfelder: Schulungen zur Vorbereitung auf den
Arbeitsmarkt für diejenigen, die noch keine Pläne für ihren weiteren Berufsweg
haben, und berufliche Umschulung für diejenigen, die ein Ziel vor Augen haben,
denen jedoch die notwendigen Qualifikationen fehlen. Die Schulung zur
Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt ist die logische Weiterführung der
vorangegangenen Unterstützung bei der Arbeitssuche. Etwa 170 Arbeitskräfte
dürften dieses Angebot annehmen, die Kosten liegen bei etwa 2700 EUR pro
Kopf. Die berufliche Umschulung kann entweder auf vorherigen Qualifikationen
und Erfahrungen aufbauen oder der arbeitsuchenden Person dabei helfen, sich in
eine neue Richtung zu entwickeln. Unter bestimmten Bedingungen ist ein
Hochschulabschluss möglich. Den bei Nokia Salo entlassenen Arbeitskräften wird
eine breite Palette an Kursen angeboten. Etwa 550 Arbeitskräfte dürften
dieses Angebot annehmen, die Kosten liegen bei etwa 6880 EUR pro Kopf. –
Vorbereitung auf Selbstständigkeit und
Dienstleistungen für Jungunternehmer: Hierfür werden
die finnischen Behörden auf Protomo-Dienste bei Yrityssalo zurückgreifen, einem
Entwicklungszentrum, dessen alleiniger Eigentümer die Stadt Salo ist und das
Unternehmensdienste – auch Unterstützung bei Unternehmensneugründungen –
bietet. Protomo ist ein Umfeld für offene Innovation; dort können die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ideen in Prototypen umsetzen, in Teams an
Pilotprojekten arbeiten, neue Arten von Produkten und Dienstleistungen entwickeln
und neue Unternehmen mit neuen Arbeitsplätzen gründen. Protomo bringt neue
Ideen und innovative Menschen zusammen. Während der Durchführung dieser
EGF-Unterstützung werden drei Personen (in Salo und Turku) in angemieteten
Räumlichkeiten in Vollzeitstellen den gezielt zu unterstützenden Arbeitskräften
Protomo-Dienstleistungen anbieten. Die Kosten für die Bereitstellung dieser
Dienstleistung für die schätzungsweise 240 Arbeitskräfte werden sich auf 450 000 EUR
belaufen. Das Protomo-Konzept funktioniert wie ein
Vermittlungsdienst für neue Unternehmer. Die Protomo-Datenbank enthält eine
Sammlung vielversprechender Ideen, die Einzelpersonen oder Unternehmen aus der
Region vorgeschlagen haben. Von Protomo benannte Tutoren helfen anschließend
kleinen Gruppen von entlassenen Arbeitskräften dabei, die Ideen in Form eines
neuen Unternehmens umzusetzen, das entweder die Produkte herstellen oder
Dienstleistungen anbieten kann, für die offensichtlich Bedarf besteht, oder
helfen ihnen dabei, den Ideengeber zu kontaktieren und in einem bereits
bestehenden Unternehmen daran zu arbeiten. Das Protomo-Team unterstützt diese
Gruppenarbeit durch Räumlichkeiten und Beratung, bewertet die Durchführbarkeit
des Vorschlags und stellt gegebenenfalls die notwendigen Fachleute bereit. Die
Kosten für die Bereitstellung von Fachleuten und den Zugang zu Ausrüstung wird
für die 240 Teilnehmer auf 360 000 EUR geschätzt. Protomo
arbeitet mit Gruppen von vier bis sechs Personen, veranschlagt werden 60 Gruppen;
es wird davon ausgegangen, dass aus mehr als der Hälfte dieser Gruppen
überlebensfähige neue Unternehmen entstehen könnten. Potenziellen neuen Unternehmern stehen Beratung,
entsprechende Schulungen, Unterstützung, Konsultation und Hilfen zur Verfügung;
darüber hinaus gibt es einige Beihilfen zur Unternehmensgründung. Die
Unternehmensgründungsbeihilfen umfassen einen Unterhaltszuschuss für
Jungunternehmer während der ersten Monate des neuen Unternehmens. Die Kosten
der notwendigen Schulung werden mit 240 000 EUR für die 240 Arbeitskräfte
veranschlagt. Protomo wird auch externe Fachleute mit speziellem Knowhow für
die angehenden Unternehmer stellen können; die Kosten für diese Dienstleistung
dürften sich auf 120 000 EUR für die 240 Arbeitskräfte belaufen. –
Unterstützung bei der Aufnahme selbständiger
Unternehmenstätigkeiten: Dieser
Unternehmensgründungszuschuss gewährleistet einem angehenden Unternehmer
während der ersten – höchstens 18 – Geschäftsmonate ein Einkommen. Der
Grundzuschuss beträgt 31,36 EUR pro Tag. Dazu kommt ein variabler Zuschlag
in Höhe von höchstens 60 % des Grundzuschusses. Es wird davon ausgegangen,
dass etwa 60 Personen für diesen Zuschuss in Frage kommen, denen während
des Durchführungszeitraums durchschnittlich 6000 EUR ausgezahlt werden. Während
dieser Phase werden die Empfänger auch weiterhin von Protomo beraten und
unterstützt. –
Mobilitätsbeihilfen: Dies
deckt sowohl Fahrt- als auch Umzugskosten ab. Unter Umständen finden die
Arbeitssuchenden keine neue Stelle in der unmittelbaren Umgebung, so dass sie
zu Vorstellungsgesprächen reisen oder umziehen müssen, um eine neue Stelle
antreten zu können. Die Fahrtkosten werden anhand eines Kilometertarifs
berechnet, gegebenenfalls werden auch Unterkunftskosten erstattet. Die
Umzugskosten werden mit bis zu 700 EUR erstattet. –
Beschäftigungsdienstleistungen beim
Servicepoint: Den Arbeitskräften
von Nokia Salo steht zur Betreuung während der Durchführungsphase ein
Servicepoint zur Verfügung. Der Servicepoint, der ursprünglich in den
Nokia-Räumlichkeiten eingerichtet wurde, berät die betroffenen Arbeitskräfte
von Anfang an und stellt eine viel persönlichere und umfangreichere
Dienstleistung dar, als dies die öffentliche Arbeitsverwaltung in der Regel
anbieten könnte. Insbesondere wird darauf geachtet, dass niemand in die
Langzeitarbeitslosigkeit abgleitet. Im Anschluss an die intensive Betreuung
durch den Servicepoint in der Anfangsphase können die Arbeitskräfte auch später
darauf zurückgreifen, wenn sie ihre individuellen Maßnahmen beginnen. Die
Kosten für die Aufrechterhaltung des Servicepoints für alle 1000 gezielt
zu unterstützenden Arbeitskräfte werden mit 900 000 EUR veranschlagt. –
Gehaltsbeihilfen: Diese können Arbeitgebern angeboten werden, die bereit sind, die
gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte einzustellen, obwohl sie deren
Kompetenz- und Qualifikationslücken kennen, und dafür sorgen wollen, dass sie
bei der Einarbeitung in neue Aufgabengebiete jede Unterstützung und die
erforderliche innerbetriebliche Schulung erhalten. Die Dauer richtet sich nach
den Bedürfnissen der Arbeitskräfte; es wird davon ausgegangen, dass pro
Teilnehmer durchschnittlich 7500 EUR anfallen werden. –
Unternehmensbasiertes Datenerfassungssystem: Dieses Programm ermöglicht es den Büros für
Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung, den Zentren für Wirtschaftsentwicklung
und dem Ministerium für Arbeit und Wirtschaft, Unternehmen telefonisch zu
befragen und aktuelle Informationen zum Personalbedarf der Unternehmen zu
erheben. Mit diesen Informationen können die Büros den Arbeitskräften die
richtige Richtung weisen und ihnen bei der Auswahl der Schulungen helfen. Die
Befragungen werden zentral durchgeführt, die Ergebnisse werden den Akteuren
sortiert zur Verfügung gestellt. Die Kosten für diese Dienstleistung werden mit
120 000 EUR veranschlagt. –
Berufsberatung sowie Erfassung der
Berufserfahrung und der Kenntnisse: Die beruflichen
Fähigkeiten und der Bildungshintergrund der Personen, die seit langem in der
Montage bei Nokia beschäftigt waren, sind sehr unterschiedlich; sie können
durch eine Erfassung der Berufserfahrung und Kenntnisse bewertet werden. Für
eine individuelle Beratung und die Erstellung von Schulungsplänen ist es von
grundlegender Bedeutung zu wissen, wo genau jede Arbeitskraft steht. Die
Erfassung der Berufserfahrung und der Kenntnisse ergänzt die Angaben zum
Personalbedarf von Unternehmen, die den auf den Telefonbefragungen der
Unternehmen basierenden Berichten und Statistiken entnommen werden. In der
Regel werden die Berufsbildungseinrichtungen mit der Erfassung der
Berufserfahrung und der Kenntnisse betraut. Es wird davon ausgegangen, dass 450 Arbeitskräfte
das Angebot annehmen und die Kosten sich auf 500 EUR pro Kopf belaufen. –
Bewertung der Leistungsfähigkeit: Einige der entlassenen Arbeitskräfte sind in
ihrer Leistungsfähigkeit in gewisser Weise eingeschränkt; dies muss
festgestellt werden, bevor neue Beschäftigungspläne und Unterstützungsmaßnahmen
ausgearbeitet werden. Um die Leistungsfähigkeit zu bewerten, kann das Büro für
Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung der arbeitsuchenden Person die
notwendigen medizinischen Untersuchungen anraten. Die Kosten hierfür dürften
durchschnittlich 2500 EUR pro Person betragen. 27.
Die Kosten für die Durchführung des EGF, die im
Antrag im Einklang mit Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
enthalten sind, decken Vorbereitung und Verwaltung (Einrichtung der notwendigen
Systeme, Fahrtkosten und Übersetzungen), Kommunikation (auf lokaler, regionaler
und nationaler Ebene) sowie Bescheinigung und Begleitung ab. Die Kommunikation
auf nationaler Ebene gab es bereits, als erstmals ein EGF-Antrag ins Auge
gefasst wurde, und erneut bei der Übermittlung des Antrags an die Kommission. Die
bei Nokia entlassenen Arbeitskräfte werden darüber informiert, dass die für sie
bereitgestellten Dienstleistungen aus dem EGF kofinanziert werden. Es werden
bewährte Verfahren bei der Durchführung hervorgehoben; besonderes Augenmerk
gilt herbei den Menschen, die davon profitiert und eine neue Stelle gefunden
haben. 28.
Die von den finnischen Behörden vorgeschlagenen
personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die
zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zählen. Die finnischen Behörden veranschlagen die
Gesamtkosten mit 10 692 000 EUR, davon 10 273 000 EUR
für personalisierte Dienstleistungen und 419 000 EUR (= 3,92 %
der Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 5 346 000 EUR (50 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Unterstützung bei der Arbeitssuche || 600 || 450 || 270 000 (berufliche) Schulungen und Umschulungen || 550 || 6 880 || 3 784 000 (vorbereitende) Schulungen und Umschulungen || 170 || 2 700 || 459 000 Förderung des Unternehmertums (Protomo-Maßnahmen) || 240 || 1 875 || 450 000 Förderung des Unternehmertums (Protomo-Dienstleistungen) || 240 || 1 500 || 360 000 Förderung des Unternehmertums (Protomo-Schulungen) || 240 || 1 000 || 240 000 Förderung des Unternehmertums (Dienstleistungen) || 240 || 500 || 120 000 Unterstützung bei der Aufnahme selbständiger Unternehmenstätigkeiten || 60 || 6 000 || 360 000 Mobilitätsbeihilfen || 300 || 200 || 60 000 Beschäftigungsdienstleistungen beim Servicepoint || 1 000 || 900 || 900 000 Gehaltsbeihilfen || 360 || 7 500 || 2 700 000 Unternehmensbasiertes Datenerfassungssystem || 1 000 || 120 || 120 000 Berufsberatung sowie Erfassung der Berufserfahrung und der Kenntnisse || 450 || 500 || 225 000 Bewertung der Leistungsfähigkeit || 90 || 2 500 || 225 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 10 273 000 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsmaßnahmen || || 72 000 Verwaltungsmaßnahmen || || 152 000 Informations- und Werbemaßnahmen || || 183 000 Kontrolltätigkeiten || || 12 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 419 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 10 692 000 EGF-Beitrag (50 % der Gesamtkosten) || || 5 346 000 29.
Finnland bestätigt, dass die oben beschriebenen
Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden,
komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen wurden, um Doppelförderung
vollständig auszuschließen. Im Gebiet Südwestfinnland wurde eine Koordinierungsgruppe
zum Thema plötzliche strukturelle Veränderungen eingesetzt, die unter anderem
der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ESF und EGF zustimmen muss. Die
Lenkungsgruppe dieses Projekt ist mit der Verwaltung, Lenkung und Festlegung
strategischer Leitlinien und Ziele für diese Aktivität betraut. Die
Projektgruppe wiederum ist für die Einleitung von Maßnahmen in der Region Salo
sowie die Begleitung und Bewertung der praktischen Fortschritte des
Strukturwandels auf Grundlage strategischer, von der Lenkungsgruppe
festgelegter Ziele zuständig. Regionale Akteure, darunter die Sozialpartner und
die gemeinsame Gemeindebehörde für Bildung, sind in den Arbeitsgruppen stark
vertreten. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 30.
Finnland begann am 29. Februar 2012
zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten
Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF
beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine
Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 31.
Die Sozialpartner waren von Beginn an in das
Verfahren eingebunden, und sind es immer noch. Für weitere Informationen siehe
Ziffer 29 oben. 32.
Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass die
nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten
wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 33.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der finnischen
Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 34.
Finnland hat die Kommission darüber in Kenntnis
gesetzt, dass der Finanzbeitrag vom Ministerium für Arbeit und Wirtschaft
verwaltet wird, das auch die ESF-Mittel verwaltet. Dieses Ministerium fungiert
auch als die Bescheinigungsbehörde. Es gibt eine strenge Teilung der Aufgaben
und der Berichtskette zwischen den für diese beiden Aufgaben zuständigen
Abteilungen. Die Verwaltungsaufgaben wurden der Abteilung Beschäftigung und
Unternehmertum übertragen, die Bescheinigungsaufgaben dem Referat
Humanressourcen und Verwaltung. Das Ministerium hat ein Handbuch vorbereitet,
in dem die einzuhaltenden Verfahren genau dargelegt werden. Finanzierung 35.
Auf der Grundlage des Antrags Finnlands wird der
aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket
personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF
eingeschlossen) mit 5 346 000 EUR, d. h. 50 % der
Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle
Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Finnlands. 36.
Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des
Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal
möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen
vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF
bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 37.
Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen
Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF
zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs
verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
gefordert. 38.
Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur
Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in
vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde
zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen
Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der
Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine
Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere
Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der
beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung
einzuberufen. 39.
Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006
vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die
entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012
eingesetzt werden. Quellen von Mitteln für Zahlungen 40.
Die ursprünglich im Jahr 2012 in die
Haushaltslinie 04 05 01 eingesetzten Mittel für Zahlungen werden –
nachdem beide Teile der Haushaltsbehörde die bislang eingereichten Vorschläge
zur Inanspruchnahme des EGF genehmigt haben – vollständig aufgebraucht und
daher nicht ausreichen, um den Betrag abzudecken, der für den vorliegenden
Antrag aufzuwenden ist. Es wird eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen der
EGF-Haushaltslinie – entweder durch eine Übertragung, sofern anderweitig Mittel
verfügbar sind, oder durch einen Berichtigungshaushaltsplan – beantragt. Die
Mittel aus dieser Haushaltslinie werden zur Deckung der für den vorliegenden
Antrag benötigten 5 346 000 EUR herangezogen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2012/006 FI/Nokia
Salo, Finnland) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[6],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[7], insbesondere auf Artikel 12
Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[8] in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge
weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2)
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006
sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen
EUR in Anspruch genommen werden kann. (3)
Finnland hat am 4. Juli 2012 einen Antrag
auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen beim Unternehmen
Nokia plc (Salo) gestellt und diesen Antrag bis zum 21. August 2012
durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt
daher vor, den Betrag von 5 346 000 EUR bereitzustellen. (4)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen
werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Finnlands bereitgestellt werden
kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 5 346 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [4] EGF/2011/014 RO/Nokia. [5] Regelmäßige Aktualisierungen: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=4558&langId=en. [6] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [7] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [8] ABl. C […] vom […],
S. […].