Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/026 IT/Emilia Romagna Motorfahrzeuge, Italien) /* COM/2012/0616 final */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006
zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die
Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 000 000 EUR in Überschreitung der
Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 30. Dezember 2011 stellte Italien den
Antrag EGF/2011/026 IT/Emilia-Romagna Motorcycles auf einen Finanzbeitrag
aus dem EGF wegen Entlassungen in zehn Unternehmen im Wirtschaftszweig
NACE-Revision-2 Abteilung 30 (sonstiger Fahrzeugbau)[3] in der NUTS-II-Region Emilia-Romagna
(ITH5) in Italien. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/026 Mitgliedstaat || Italien Artikel 2 || Buchstabe b Betroffene Unternehmen || 10 NUTS-II-Region || Emilia-Romagna (ITH5) Abteilung der NACE REV. 2 || 30 (Sonstiger Fahrzeugbau) Bezugszeitraum || 28.2.2011 – 28.11.2011 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.3.2012 Datum der Antragstellung || 30.12.2011 Entlassungen im Bezugszeitraum || 512 Voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmende entlassene Arbeitskräfte || 502 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 3 932 992 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 157 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 3,84 Gesamtkosten (EUR) || 4 089 992 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 2 658 495 1. Der Antrag wurde der
Kommission am 30. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 10. September
2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die
EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser
Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3. Nach Ansicht Italiens besteht
eine Verbindung zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise, denn die (für die Binnennachfrage repräsentative) Zulassung
von Zweiradmotorfahrzeugen sei in Europa stark zurückgegangen (den stärksten
Rückgang verzeichneten Mopeds (-42 %) und Motorräder (-31 %) zwischen
2007 und 2010)[5].
Zulassung
von Zweiradmotorfahrzeugen in der EU || Mopeds || Motorräder || Zulassungen || Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr || 2010 gegenüber 2007 || Zulassungen || Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr || 2010 gegenüber 2007 2007 || 901 425 || || -42 % || 1 520 030 || || -31 % 2008 || 876 102 || -3 % || 1 410 020 || -7 % 2009 || 740 970 || -15 % || 1 230 .043 || -13 % 2010 || 523 397 || -29 % || 1 044 129 || -15 % 4. Italien hat darauf
hingewiesen, dass die Produktion von Zweiradmotorfahrzeugen in Europa auch
infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise insbesondere zwischen 2007
und 2009 stark gesunken ist. Auf der Grundlage der statistischen Angaben der
Vereinigung ACEM[6]
ist die Produktion der größten europäischen Hersteller von
Zweiradmotorfahrzeugen[7]
zwischen 2007 und 2009 um 37 % und von 2008 auf 2009 um 25 %
eingebrochen. Produktion
von Zweiradmotorfahrzeugen nach Ländern6 5. Die
italienischen Behörden haben außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Zweiradmotorfahrzeugindustrie
in Europa insgesamt in einer schwierigen Lage befinde, weil immer mehr
Produzenten von Motorfahrrädern und Motorrädern aus Asien auf den Markt
drängen. Insbesondere China, die weltweit führende Ausfuhrnation von Mopeds und
Motorrädern mit einem Marktanteil von 25 %, und zunehmend Indien sind
heute die größten Hersteller auf dem Weltmarkt (von 2007 bis 2010 ist der
Anteil Indiens am weltweiten Ausfuhrmarkt von 1 auf 2,7 % gestiegen). Da
der Marktanteil dieser Länder zugenommen hat, sind die Ausfuhren von Mopeds und
Motorrädern der meisten europäischen Hersteller (außer von Deutschland und
Spanien von 2009 bis 2010) zurückgegangen, wobei Frankreich und Italien
besonders betroffen waren; der Anteil Italiens am weltweiten Exportmarkt ist
innerhalb von zehn Jahren um mehr als 30 % gesunken. Anteil
am Exportmarkt (Mopeds und Motorräder)[8] ¾ China (CN) ¾ Italien (IT) ¾ Deutschland (DE) ¾ Spanien (ES) ¾ Indien (IN) ¾ Frankreich (FR) ¾ Vereinigtes Königreich (UK). 6. Italien hat dargelegt, dass der Ausfuhrwert von Mopeds und
Motorrädern In Italien zwischen 2008 und 2009 rapide gesunken ist (nämlich um 25,9 %
gegenüber 21,3 % in der EU). Durch die leichte Erholung der Ausfuhren im
Jahr 2010 hat sich der Abstand zwischen den sogenannten „Industrieländern“ und
den Schwellenländern noch weiter vergrößert. Während in den Industrieländern
generell eine Rückkehr zum Exportniveau vor 2008 erkennbar ist (selbst wenn die
Ausfuhren durchschnittlich um 20 % geringer ausfallen als 2008), erzielen
die Schwellenländer bessere Exportergebnisse als im Jahr 2008 (so haben die
Ausfuhren aus China von 2009 bis 2010 um 32,4 % und diejenigen Indiens um 35,8 %
zugenommen, während die EU im gleichen Zeitraum nur eine Steigerung von 9,5 %
verzeichnen kann). 7. In Italien, die führende
Herstellernation von Zweiradmotorfahrzeugen in Europa, hat sich gezeigt, dass
die Produktion von Mopeds und Motorrädern, bei der die Region Emilia Romagna
eine wichtige Rolle spielt, (denn drei Unternehmen, auf die sich dieser Antrag
bezieht, stellen Motorrädern der eigenen Marke her: Morini, Malaguti und
Minarelli), landesweit zurückgegangen ist, und zwar um 6 % von 2009 auf 2010. Der stärkste Rückgang betrifft die Gesamtproduktion
von Zweiradmotorfahrzeugen, die in Italien von 641 000 Fahrzeugen im Jahr 2008
auf 448 100 im Jahr 2010 zurückgegangen ist (-30 %)[9]. 8. Italien
hat darauf hingewiesen, dass seine Importe von Einzelteilen für Motorräder und
Mopeds seit 2006 höher ausfallen als seine Exporte, was in den 20 Jahren
zuvor nicht der Fall war, denn sieben Unternehmen, auf die sich dieser Antrag
bezieht, gehören zu den örtlichen Betrieben, die auf die Herstellung von
Einzelteilen für Zweiradmotorfahrzeuge oder auf Bauteile für diesen
Industriezweig spezialisiert sind[10]. 9. Die italienischen Behörden
haben schließlich darauf verwiesen, dass der massive Einbruch bei Zulassungen
von Mopeds und Motorrädern in Europa auch in Italien spürbar ist, wo die Zahl
der Zulassungen dieser Fahrzeuge von 2009 bis 2010 um 27 % gesunken ist[11]. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b 10. Italien beantragt eine
Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006,
wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in
Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in
einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinander grenzenden solchen Regionen in
einem Mitgliedstaat tätig sind. 11. Der Antrag betrifft 512 Entlassungen
während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 28. Februar bis zum 28. November
2011 in 10 Unternehmen, die der NACE-Rev.-2-Abteilung 30 (Sonstiger
Fahrzeugbau) zuzuordnen sind. 63 der 512 Entlassungen wurden gemäß
Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 und 449 Entlassungen nach Artikel 2 Absatz 2
dritter Gedankenstrich dieser Verordnung ermittelt. 12. Die Kommission hatte am 19. Juli
2012 die Bestätigung erhalten, dass die im Rahmen von Artikel 2
Absatz 2 dritter Gedankenstrich erfassten Personen tatsächlich entlassen
wurden (esuberi). Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 13. Die Finanzkrise wirkt sich
seit 2008 auf den Sektor aus und hat vor allem den größten Produzenten Vorteile
beschert, die sich wie z. B. die Marke Ducati aufgrund ihrer Stärke
leichter an die neuen Marktbedingungen anpassen können. Italien macht geltend,
dass sich die kleinen und mittleren Unternehmen in der Herstellung von
Motorrädern und Zubehör[12]
in einer ganz anderen Situation befinden, da sie seit 2008 unmittelbar vom
Einbruch der Nachfrage nach Motorrädern bzw. von der rückläufigen Zahl der
Zulassungen und dem daraus resultierenden plötzlichen Produktionsrückgang
betroffen sind. Sie haben versucht, ihre Produktion anzupassen, um ihren
Marktanteil zu halten; so hat beispielsweise Motori Minarelli mit dem
Bau von Viertaktmotoren begonnen, und Motori Malaguti arbeitet
inzwischen mit anderen Marken zusammen. Trotz ihrer Bemühungen sahen sich die
zehn im Antrag aufgeführten Unternehmen gezwungen, einen Teil ihrer
Beschäftigten zu entlassen oder ihren Betrieb im Jahr 2011 vollständig
einzustellen. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 14. Der Antrag bezieht sich auf 512 Entlassungen
in zehn Unternehmen: Unternehmen und Anzahl der Entlassungen ENGINES ENGINEERING || 6 || MOTORI MALAGUTI S.P.A. || 150 F. FABBRI ACCESSORI || 5 || MOTORI MINARELLI || 19 GALVANOTECNICA & PM || 43 || PAIOLI COMPONENTS || 6 MASIERO ANTONIO CAMBI || 16 || PAIOLI MECCANICA || 51 MOTO MORINI S.P.A. || 38 || VERLICCHI NINO E FIGLI || 178 Unternehmen insgesamt: 10 || Entlassungen insgesamt: 512 || 15. Italien hat zudem mitgeteilt,
dass folgende drei der betroffenen zehn Betriebe nicht endgültig geschlossen
und nicht die gesamte Belegschaft entlassen hätten: Engines engineering,
Motori Minarelli und F. Fabbri accessori. 16. Die 512 im Bezugszeitraum
entlassenen Arbeitskräfte kommen für die Unterstützungsmaßnahmen gemäß
Artikel 3a Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 in
Frage. Von den insgesamt 512 Entlassenen haben 502 Personen noch
keine neue Beschäftigung gefunden; sie sollen durch die Maßnahmen unterstützt
werden. 17. Aufschlüsselung der zu
unterstützenden Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 294 || 58,6 Frauen || 208 || 41,4 EU-Bürger/-innen || 481 || 95,8 Nicht-EU-Bürger/-innen || 21 || 4,2 15-24 Jahre || 2 || 0,4 25-54 Jahre || 416 || 82,9 55-64 Jahre || 82 || 16,3 über 64 Jahre || 2 || 0,4 18. Keine der betroffenen Personen
leidet an langfristigen gesundheitlichen Problemen oder an einer Behinderung. 19. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 11 || 2,2 Bürokräfte und verwandte Berufe || 200 || 39,8 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 291 || 58,0 20. Italien hat bestätigt, dass im
Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik
der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung
angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF
und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betroffenen Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 21. Das Gebiet, auf das sich der
Antrag bezieht, liegt in der NUTS-II-Region Emilia Romagna, einer Provinz im
Nordosten Italiens mit 4 432 418 Einwohnern am 1. Januar 2011
und einer Bevölkerungsdichte von 197,49 Personen pro km2, was
dem landesweiten Mittelwert von 200 Einwohnern pro km2 nahekommt. 22. Die italienischen Behörden
haben unterstrichen, dass die Bevölkerungszahl der Region Emilia Romagna
schneller sinkt als im italienischen Durchschnitt, da die natürliche
Wachstumsrate in dieser Region geringer ausfällt als landesweit: -1,3 %
gegenüber -0,4 % auf nationaler Ebene im Jahr 2010[13]. 23. In der Emilia Romagna ist
zudem der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung größer als im italienischen
Durchschnitt: Die Zahl der in dieser Region wohnenden Personen über 65 Jahren
lag 2011 um zwei Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt, während der
Prozentsatz der Personen zwischen 0 und 14 Jahren weiterhin 13,3 %
betrug und somit unter dem Landesmittel von 14 % lag[14]. 24. Nach Angaben der italienischen
Behörden verfügt die Region Emilia Romagna über eine solide Wirtschaft (2009
entsprach die Wertschöpfung 8,7 % des italienischen BIP, und das BIP der
Region ließ sich auf 30 493 EUR je Einwohner beziffern und lag somit
über dem Landesniveau, das durchschnittlich 25 237 EUR betrug)[15], die im Durchschnitt aber mehr
als die anderen Regionen insbesondere unter den Auswirkungen der Wirtschafts-
und Finanzkrise gelitten hat. 25. Nach Angaben Italiens ist das
BIP je Einwohner der Region Emilia Romagna zwischen 2008 und 2009
durchschnittlich stärker gefallen als im Landesmittel (‑4,89 % gegenüber ‑3,6 %),
und es ist auch stärker gesunken (‑3,7 %) als auf nationaler Ebene (‑3 %). 26. Die Emilia Romagna ist weiterhin
drittstärkste Region Italiens bei den Ausfuhren und viertstärkste Region bei
den Einfuhren. Im Jahr 2010 sind die Ausfuhren aus der Emilia Romagna in andere
Länder weltweit jedoch um 10,8 % gegenüber 2008 gesunken. Wenngleich die
Emilia Romagna zwischen 2008 und 2010 eine positive Handelsbilanz vorlegen
konnte, ist ihr Handelsüberschuss im gleichen Zeitraum um 16,5 %
signifikant zurückgegangen. 27. Die Emilia Romagna hat
außerdem unter dem landesweiten Rückgang der Zahl der aktiven Unternehmen und
Unternehmensgründungen gelitten (2008 wurden in Italien 80 483 neue
Betriebe gegründet gegenüber 77 443 im Jahr 2011). 28. Die wichtigsten Behörden und
Akteure sind das italienische Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik (Ministero
del Lavoro e delle Politiche Sociali), die Region Emilia Romagna (Regione
Emilia-Romagna), die nationale Vereinigung der italienischen Gemeinden (ANCI –
Associazione Nazionale Comuni Italiani), die Union der italienischen Provinzen
(UPI – Unione delle Province d'Italia), die örtlichen Sektionen des
Landesverbandes der Handwerker sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (CNA
– Confederazione Nazionale dell'Artigianato e della Piccola e Media Impresa
Regionale dell'Emilia-Romagna et Confartigianato Bologna), die
Organisationen von Kooperativen und sozialen Einrichtungen (Confcooperative
et Legacoop Emilia-Romagna), der Verband der italienischen Industrie-
und Dienstleistungsunternehmen (Confindustria) sowie Arbeitgeberverbände
(Unindustria Bologna et Unionapi) und Gewerkschaften: CGIL
(Confederazione Generale Italiana del Lavoro), CISL (Confederazione
Italiana Sindacati dei Lavoratori), FIM (Federazione Italiana
Metalmeccanici), FIOM (Federazione Impiegati Operai Metallurgici),
UIL (Unione Italiana del Lavoro) und UILM (Unione Italiana Lavoratori
Metalmeccanici). Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 29. Die Entlassungen im Sektor
Zweiradmotorfahrzeuge erfolgten im Zusammenhang mit dem Wandel der nationalen
und regionalen Wirtschaft zugunsten einer Verlagerung der Tätigkeit auf den
Dienstleistungssektor (die verarbeitende Industrie stellt nur noch 11,6 %
der Arbeitsplätze in der Region). Die italienischen Behörden heben hervor, dass
sich die Unternehmen, die weiterhin Zweiradmotorfahrzeuge herstellen wollen,
auf Verfahren und Bestandteile spezialisieren müssen, bei denen Innovation und
Fachwissen eine Verbindung miteinander eingehen. Nach Ansicht der Behörden ist
kein Platz mehr für die örtliche Produktion von Mofas und Mopeds der mittleren
und unteren Preisklasse, und die auf Zubehör und Einzelteile spezialisierten
Unternehmen können sich nicht länger ausschließlich auf lokale Traditionsmarken
wie Ducati konzentrieren. 30. Die italienischen Behörden
haben darauf hingewiesen, dass im Sektor Zweiradmotorfahrzeuge circa 4000 Personen
beschäftigt sind, wobei die mit diesen Arbeitsplätzen in Verbindung stehenden
Industriebetriebe, die Ersatzteile und Zubehör herstellen, nicht berücksichtigt
werden, da sie häufig in andere Gruppen der NACE Revision-2
eingestuft sind. Nach amtlichen Schätzungen sind 1382 Personen in
diesem Sektor von der Krise betroffen, und es wird mit weiteren Entlassungen in
Zulieferbereichen gerechnet, die Tausende von Arbeitskräften beschäftigen[16]. 31. Die italienischen Behörden
haben ferner auf die Verschlechterung der Beschäftigungssituation in der Emilia
Romagna hingewiesen, wo die Beschäftigungsquote zwischen 2008 und 2010 um rund
drei Prozentpunkte von 70,2 % auf 67,4 % gesunken ist. Wenngleich die
Arbeitslosenquote in der Region im landesweiten Vergleich sehr niedrig
ausfällt, ist sie doch von 2008 (3,2 %) bis 2010 (5,8 %) ständig
gestiegen und ist nach wie vor bei den jungen Menschen zwischen 15 und 24
Jahren besonders hoch, denn in dieser Altersgruppe ist zwischen 2008 und 2000
ein Anstieg um elf Prozentpunkte von 11 % auf 22,3 % zu verzeichnen. 32. Schließlich weist Italien
darauf hin, dass in dieser schwierigen Zeit für die Region massiv auf
Interventionen zurückgegriffen wurde, die den Beschäftigten der in
Schwierigkeiten geratenen Unternehmen ein Einkommen als Ersatz ihres Lohnes
garantieren; zu nennen ist hier CIGS (Cassa Integrazione Guadagni
Straordinaria), die 2010 in der Region vierzehnmal so häufig in Anspruch
genommen wurde wie 2008. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 33. Vorgeschlagen werden folgende
Maßnahmen, die ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der 502 zu unterstützenden Arbeitskräfte in den
Arbeitsmarkt bilden. Die in Betracht kommenden Personen können wählen, an
welchen Maßnahmen sie unter Beachtung der zeitlichen Abfolge der einzelnen
Angebote teilnehmen möchten. Auf grundlegende Mindestangebote, die sich (wie
Berufsberatung, Hilfe bei der aktiven Stellensuche und Schulung/Umschulung) an
alle betroffenen Arbeitskräfte richten, folgen spezifische Angebote für
bestimmte Arbeitskräfte (Hilfe bei Outplacement und Förderung des
Unternehmertums). Ein Teil der berechtigten Arbeitskräfte erhält ferner eine
Beihilfe (zur aktiven Arbeitssuche), sofern sie an den vorgeschlagenen
Maßnahmen teilnehmen. –
Berufsberatung: Diese Maßnahme besteht aus einer Reihe
strukturierter (Gruppen- oder Einzel-) Interviews, die der betreffenden Person
helfen sollen, sich ihrer Interessenschwerpunkte sowie ihrer eigenen
Fertigkeiten und Fähigkeiten bewusst zu werden und ihr persönliches Profil zu
verbessern und zu definieren. Dieses Angebot richtet sich an die 502
betroffenen Arbeitskräfte. –
Unterstützung bei der aktiven Stellensuche: Diese Maßnahme soll den Arbeitskräften
helfen, ihre persönliche Strategie der Außenwirkung zu entwickeln und zu
erkennen, welche Wege sie beschreiten können, um auf dem örtlichen Arbeitsmarkt
einen Arbeitsplatz zu finden (Stellensuche, Vorbereitung auf
Bewerbungsgespräche, Abfassung von Lebenslauf und Motivationschreiben);
erforderlichenfalls wird die betreffende Person bis zum Bewerbungsgespräch
begleitet. Dieses Angebot richtet sich an die 502 betroffenen Arbeitskräfte. –
Schulung und Umschulung: Diese Maßnahme ist für 400 Arbeitskräfte
konzipiert und besteht aus einem Schulungsgutschein in Höhe von durchschnittlich
4000 EUR, den die Betreffenden ausschließlich im Rahmen des für die
einzelnen Personen festgelegten Lehrgangs nutzen können (wobei sie jedoch einen
gewissen Spielraum bei der Festlegung der eigenen Bedürfnisse bezüglich
Schulung, Praktika, Berufsberatung usw. haben). –
Hilfe bei Outplacement: Dieser besonderer Anreiz gilt die 260 Arbeitskräfte,
die sich in der ungünstigsten Position befinden und die von einem öffentlichen
oder privaten Unternehmen bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung
unterstützt werden können. Ein Bonus von 5000 EUR wird dem Unternehmen
oder der Stelle gezahlt, die durch ihre Vermittlungsleistung dafür sorgt, dass
ein Arbeitssuchender am Ende des Bezugszeitraums erneut eine unbefristete
Arbeitsstelle gefunden hat[17].
–
Förderung des Unternehmertums: Diese Maßnahme besteht aus einer
personalisierten Dienstleistung, die die Betroffenen (unter Berücksichtigung
ihrer Fähigkeiten und weitgehenden Nutzung ihrer bisherigen Berufserfahrung)
dabei unterstützen soll, unternehmerisches Denken zu erlernen und die Arbeit
eines Selbständigen kennenzulernen. Im Gruppenunterricht sollen die Pflichten
und die Chancen der selbstständigen Tätigkeit und des Unternehmertums an Hand
von Begriffen wie Geschäftsplan, Start-up-Unternehmen usw. analysiert werden.
Nach Schätzung der italienischen Behörden dürfte sich dieses Angebot an 61 Personen
der Zielgruppe richten –
Beihilfe im Zusammenhang mit der aktiven
Stellensuche: Diese Maßnahme richtet sich an 216 Personen
der Zielgruppe und wird in Form einer monatlichen Beihilfe von durchschnittlich
500 EUR über einen Zeitraum von höchstens fünf Monaten denjenigen
Arbeitskräften gewährt, die aktiv an den Maßnahmen des EGF teilnehmen, wobei
die Zahl der Tage zu Grunde gelegt wird, an denen die betreffende Person in dem
jeweiligen Monat tatsächlich an den Maßnahmen des EGF teilgenommen hat. Die
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sich die betreffende Person verpflichtet, aktiv
am Verfahren zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen. 34. Die im Antrag aufgeführten
Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 betreffen die Maßnahmen zur Vorbereitung des
Beihilfeantrags, Monitoring, Informations- und Werbemaßnahmen sowie Tätigkeiten
zur Kontrolle der Inanspruchnahme des Fonds. 35. Die von den italienischen
Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die italienischen
Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 4 089 992 EUR,
wovon 3 932 992 EUR auf personalisierte Dienstleistungen
entfallen, und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 157 000 EUR.
Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 658 495 EUR
(65 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (in EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (in EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Berufsberatung || 502 || 186 || 93 372 Unterstützung bei der aktiven Stellensuche || 502 || 310 || 155 620 Schulung und Umschulung || 400 || 4 000 || 1 600 000 Unterstützung bei Outplacement || 260 || 5 000 || 1 300 000 Förderung des Unternehmertums || 61 || 4 000 || 244 000 Beihilfe im Zusammenhang mit der aktiven Stellensuche || 216 || 2 500 || 540 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 3 932 992 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitung || || 7 000 Monitoring || || 80 000 Informations- und Werbemaßnahmen || || 10 000 Kontrolltätigkeiten || || 60 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 157 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 4 089 992 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 2 658 495 36. Italien bestätigt, dass die
oben beschriebenen Maßnahmen die aus den Strukturfonds finanzierten Tätigkeiten
ergänzen. Durch ein ständiges Monitoring der aus den Strukturfonds und dem EGF
finanzierten Maßnahmen für ähnliche Ziele und Personenkreise soll jegliche
Überschneidung zwischen dem ESF (oder einem anderen Instrument der EU oder
eines Programms) und den aus dem EGF finanzierten Maßnahmen verhindert werden. Datum, ab dem personalisierte
Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant
sind 37. Italien begann am 1. März
2012 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten
Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF
beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine
Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 38. Der Antrag auf Beihilfe aus
dem EGF wurde auf den Sitzungen am 12. Oktober 2011, 14. Dezember 2011
und 16. Januar 2012 mit den Behörden und den übrigen, unter Ziffer 28
genannten Akteuren erörtert. 39. Die italienischen Behörden
haben bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die aufgrund
nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind 40. Zu den Kriterien nach
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
italienischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind. · Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Sektoren dienen. · Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 41. Italien hat der Kommission
mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF folgendermaßen verwaltet wird:
das Ministerio del Lavoro e delle Politiche Sociali – Direzione Generale per
le Politiche Attive e Passive del Lavoro (MLPS – GD PAPL) hat die
Zuständigkeit für Verwaltung, Zertifizierung und Audit (das MLPS – GD PAPL Ufficio
A mit Zuständigkeit für die Verwaltung; das MLPS – GD PAPL Ufficio B mit
Zuständigkeit für die Zertifizierung und das MLPS – GD PAPL Ufficio C
mit Zuständigkeit für das Audit). Die Region Emilia Romagna (Direzione
Generale Cultura Formazione e Lavoro) wird als zwischengeschaltete Stelle
der Vewaltungsbehörde fungieren. 42. Die italienischen Behörden
haben mitgeteilt, dass sie das vom italienischen Ministerium für Arbeit und
Sozialpolitik im Zusammenhang mit dem EGF gebilligte Verwaltungs- und
Kontrollsystem (vgl. Dokument Prot. 40/0002218 vom 29.9.2011) einsetzen und das Handbuch für
die Verwaltungs-, Zertifizierungs- und Auditbehörde befolgen werden (vgl.
Dokument Prot. 40/0005840 vom 26.10.2011). Finanzierung 43. Auf der Grundlage des Antrags
Italiens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte
Paket personalisierter Dienstleistungen (einschließlich Ausgaben für die
Inanspruchnahme des EGF) mit 2 658 495 EUR, d. h. 65 %
der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene
finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Italiens. 44. Unter Berücksichtigung des
nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit,
Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben
genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des
Finanzrahmens einzusetzen. 45. Unter Berücksichtigung des
vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt gemäß Artikel 12 Absatz 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 mehr als ein Viertel des jährlichen
Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres
auftretenden Bedarfs verfügbar. 46. Mit der Vorlage dieses
Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28
der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog
in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der
Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem
erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden
Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen
Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt,
das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren.
Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle
Trilog-Sitzung einzuberufen. 47. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006
vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die
entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012
eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 48. Wenn die Haushaltsbehörde die
bisher zur Mobilisierung des EGF eingereichten Vorschläge angenommen hat,
werden die bei Haushaltslinie 040501 ursprünglich eingesetzten Mittel für
Zahlungen vollständig aufgebraucht sein und nicht ausreichen, um die im
Zusammenhang mit diesem Antrag erforderlichen Mittel zu decken. 49. Durch Überweisung von 1 160 745 EUR
von der Haushaltslinie der europäischen Mikrofinanzierungsfazilität Progress
wird ein Teil der für diesen Antrag benötigten Mittel gedeckt. 50. Der für diesen Antrag
erforderliche ergänzende Betrag in Höhe von 1 497 750 EUR wird
durch die im Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6 beantragte Aufstockung
aufgebracht. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/026 IT/Emilia Romagna
Motorfahrzeuge, Italien) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung
vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[18], insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[19], insbesondere auf
Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[20], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für die vom 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011
gestellten Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von
Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und
Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur
jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen
werden kann. (4) Italien hat am 30. Dezember
2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 10 Unternehmen
gestellt, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 30 (sonstiger Fahrzeugbau) in
der NUTS-II-Region Emilia Romagna (ITH5) tätig sind, und diesen Antrag bis zum 10. September
2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt
daher vor, den Betrag von 2 658 495 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den von Italien
eingereichten Antrag bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 2 658 495 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen
bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE-Revision-2 und zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der
EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006,
S. 1). [4] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [5] Quelle: ACEM (Association des Constructeurs Européens de Motocycles - http://www.acem.eu) Registrations and deliveries - édition 2011. [6] Quelle: ACEM (Association des Constructeurs Européens de Motocycles - http://www.acem.eu)
Registrations and deliveries - édition 2011. [7] Italien, Spanien, Frankreich, Deutschland, Österrreich,
Vereinigtes Königreich, Tschechische Republik, Portugal und Schweden. [8] Quelle: Angaben der Konferenz der Vereinten Nationen für
Handel und Entwicklung (UNCTAD) über den Handel mit Mopeds und Motorrädern. [9] Quelle: Associazione Nazionale Ciclo Motociclo
Accessori (ANCMA) - www.ancma.it. [10] Quelle: ANCMA. [11] Quelle: ACEM. [12] Der vorliegende Antrag betrifft 10 kleine und mittlere
Unternehmen mit durchschnittlich 92 Beschäftigten, wobei die kleinsten
Betriebe 6 und die größten 363 Arbeitskräfte zählen. [13] Quelle: ISTAT (Nationales Italienisches Statistikinstitut) – Tabelle 3 in http://demo.istat.it/altridati/indicatori/index.html#tabreg. [14] Quelle: ISTAT – Tabelle 6 in
http://demo.istat.it/altridati/indicatori/index.html#tabreg. [15] Quelle: Banca d'Italia, Economie regionali, L'economia
dell'Emilia-Romagna – 2011: http://www.bancaditalia.it/pubblicazioni/econo/ecore/2011/analisi_s_r/1131_emilia. [16] Italien hat insbesondere folgende Abteilungen der NACE
Revision-2 angeführt: 24 (Metallerzeugung und ‑bearbeitung), 25 (Herstellung
von Metallerzeugnissen), 26 (Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten,
elektronischen und optischen Erzeugnissen), 27 (Herstellung elektrischer
und elektronischer Geräte), 28 (Maschinenbau.) und 29 (Automobilindustrie). [17] Der Bonus wird nur gezahlt, wenn er nicht aufgrund der
Vorschriften zur Unterstützung der regionalen Politik bei der Förderung der
Beschäftigung sowieso gezahlt werden muss. [18] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [19] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [20] ABl. C […] vom […], S. […].