52012PC0451

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/019 ES/Galicia Metal, Spanien) /* COM/2012/0451 final - 2012/ () */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 28. Dezember 2011 stellte Spanien den Antrag EGF/2011/019 ES/Galicia Metal auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 35 Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Rev. 2, Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen)[3] in der NUTS-II-Region Galicia (ES11) in Spanien.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Referenznummer || EGF/2011/019

Mitgliedstaat || Spanien

Artikel 2 || Buchstabe b

Betroffene Unternehmen || 35

NUTS-II-Region || Galicia (ES11)

NACE-Revision-2-Abteilung || 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen)

Bezugszeitraum || 23.3.2011 – 23.12.2011

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 23.3.2012

Datum der Antragstellung || 28.12.2011

Entlassungen im Bezugszeitraum || 878

Voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmende entlassene Arbeitskräfte || 450

Kosten für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 3 001 900

Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 120 000

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 3,84

Gesamtkosten (EUR) || 3 121 900

EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 2 029 235

1.           Der Antrag wurde der Kommission am 28. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 28. Mai 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2.           Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3.           Zum Nachweis des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise macht Spanien geltend, dass der Schiffbau in erster Linie drei Tätigkeitsbereiche umfasst: sonstiger Fahrzeugbau (NACE Rev. 2, Abteilung 30), Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (NACE Rev. 2, Abteilung 33) und Herstellung von Metallerzeugnissen (NACE Rev. 2, Abteilung 25). Bei den Unternehmen, auf die sich der Antrag bezieht, handelt es sich um Hersteller von Metallerzeugnissen, die als Zulieferer für den Schiffbau tätig sind. Unter Berufung auf Angaben der Community of European Shipyards' Associations (CESA)[5] und der Gerencia del Sector Naval (GSN)[6], einer dem spanischen Industrieministerium untergeordneten Stelle, führen die spanischen Behörden aus, dass sich durch die globale Finanzkrise eine Reihe von Bedingungen und Erwartungen für die künftige Entwicklung des Schiffbaumarktes geändert hat. Infolge der globalen Wirtschaftskrise gingen die Auftragsbestände sowohl in GBRT[7] als auch wertmäßig zurück. Das europäische Auftragsvolumen sank im Zeitraum 2008-2009 von 13,69 Mio. GBRT auf 9,47 Mio. GBRT und im Jahr 2010 noch weiter auf 6,39 Mio. GBRT. Im September 2011 lag das Auftragsvolumen bei 5,95 Mio. GBRT. Wertmäßig sank das europäische Auftragsvolumen im Zeitraum 2008-2009 von 52 616 Mio. EUR auf 36 558 Mio. EUR und im Jahr 2010 noch weiter auf 27 031 Mio. EUR.

4.           Die Neuaufträge gingen im Zeitraum 2008-2009 von 2 114 000 GBRT auf 561 000 GBRT zurück; im Jahr 2010 gab es nochmals einen Anstieg auf 2 459 000 GBRT und dann im Jahr 2011 wieder einen Rückgang. Im September 2011 hatten die Neuaufträge ein Auftragsvolumen von 1 402 000 GBRT. Diese Zahlen bleiben allesamt weit hinter dem Stand des Vorkrisenjahres 2007 zurück, als die Neuaufträge ein Auftragsvolumen von 5 425 000 GBRT ausmachten.

5.           Aus den Jahresberichten der CESA für 2009, 2010 und 2011 geht hervor, dass die Zahl der im europäischen Schiffbau beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei Jahren um 23 % zurückging, nämlich von 148 792 im Jahr 2007 auf 114 491 im Jahr 2010. Die Zahl der an Neuaufträgen beteiligten Arbeitskräfte sank sogar noch drastischer, nämlich um 33 % (93 832 Beschäftigte im Jahr 2007 gegenüber 62 854 Beschäftigten im Jahr 2010).

6.           Die Entwicklung des Schiffbaus in Spanien folgte dem in ganz Europa zu beobachtenden negativen Trend. Das spanische Auftragsvolumen sank im Zeitraum 2008‑2009 von 1 052 805 GBRT auf 815 134 GBRT und im Jahr 2010 noch weiter auf 549 963 GBRT. Im September 2011 lag das Auftragsvolumen bei 282 339 GBRT, was im Vergleich zum Jahr 2008 einen Rückgang von insgesamt 73,18 % bedeutete.

7.           Die Neuaufträge gingen im Zeitraum 2008-2009 von 363 595 GBRT auf 61 880 GBRT zurück; im Jahr 2010 gab es nochmals einen Anstieg auf 148 051 GBRT und dann im Jahr 2011 wieder einen Rückgang. Im September 2011 hatten die Neuaufträge lediglich ein Auftragsvolumen von 9477 GBRT.

8.           Der galicische Schiffbausektor macht 45 % des spanischen Schiffbausektors aus. Als direkte Folge der rückläufigen Neuaufträge sank die Zahl der im Schiffbau Beschäftigten in Galicia während der vergangenen drei Jahre um 30 %, nämlich von 10 000 (3500 unmittelbar in diesem Sektor angesiedelte Arbeitsplätze und 6500 Arbeitsplätze in der Zulieferindustrie) zum Jahresende 2008 auf 7000 im Oktober 2011.

9.           Neben den von den spanischen Behörden vorgebrachten Argumenten sind die in früheren Anträgen, die den Schiffbausektor und verwandte Branchen betrafen (EGF/2010/001 DK/Nordjylland, EGF/2010/006 PL/H. Cegielski-Poznan, EGF/2010/025 DK/Odense Steel Shipyard und EGF/2011/008 DK/Odense Steel Shipyard[8]), angeführten Argumente nach wie vor gültig.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Einhaltung der in Artikel 2 Buchstabe b genannten Kriterien

10.         Spanien beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

11.         Der Antrag bezieht sich auf 878 Entlassungen während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 23. März 2011 bis zum 23. Dezember 2011 in 35 Unternehmen, die der NACE-Rev.-2-Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen) zuzuordnen und in der NUTS-II-Region Galicia (ES11) angesiedelt sind. Alle Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

12.         Die spanischen Behörden machen geltend, dass die Prognosen auf EU-Ebene hinsichtlich der Erholung des Schiffbausektors begründet optimistisch waren. Diese positiven Erwartungen erfüllten sich im Jahr 2010, als die Zahl der Neuaufträge – die 2009 im Vergleich zu 2008 um 76 % zurückgegangen war – die Zahl des Jahres 2008 um 16 % übertraf. Dieser Aufwärtstrend kehrte sich jedoch 2011 unerwartet wieder um, da bei den Neuaufträgen ein Einbruch um 43 % zu verzeichnen war. Diese erneute Rezession des Sektors war nicht vorherzusehen.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der zu unterstützenden Arbeitskräfte

13.         Dem Antrag liegen 878 Entlassungen in folgenden 35 Unternehmen zugrunde:

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen

Aluminios Alca S.L. || 20 || Inasus S.L. || 5

Ardagh Metal Packaging Iberica, SAU || 72 || Industria de Ferralla El Casar S.L. || 7

Baysega S.L. || 4 || Industrias Pesadas de Galicia || 1

Bodeal SLU || 43 || Islas Montajes y Talleres || 68

Calderería y Estructuras del Noroeste SLU || 1 || Cabinas Betancar S.L. || 11

Cerceda Estructuras Metálicas, S.A. || 13 || MRF – Mecanizados Rodríguez Fernández S.L. || 30

Clavimar Galicia S.L. || 2 || Metal-Moaña S.L. || 8

Construcciones y Transformaciones Navales, S.A. || 67 || Mintucal, S.L. || 29

Cometal Laro || 5 || Montajes Industriales Catisa || 22

CTM Montajes S.L. || 85 || Navaliber, S.L. || 16

Dalp Ingeniería y Automatización, S.L. || 3 || Sumtec, S.L. || 15

Demacar S.L. || 7 || Talleres Bastos Redondela, S.L. || 5

Elaborados Metálicos EMESA, S.L. || 86 || Talleres Hermida S.L. || 1

Elaborados y Montajes S.A. || 104 || Talleres Navales Vinacal, S.A. || 14

Estampaciones Tácnicas de Galicia S.L. || 1 || Tuycalde S.L. || 7

Ferralla Taboada, S.L.L. || 1 || Vallados y Enrejados del Noroeste, S.L. || 11

Formoso Estructuras metálicas, S.L. || 84 || Xanela Arquitectura en Aluminio || 20

Hierros Santa Cruz Santiago, S.L. || 10 || ||

Unternehmen insgesamt: 35 || Entlassungen insgesamt: 878 ||

14.         Die Teilnahme an den Maßnahmen wird allen entlassenen Arbeitskräften angeboten. Aufgrund ihrer bisherigen Erfahrung mit der Verwaltung von EGF-Fällen schätzen die spanischen Behörden allerdings, dass sich etwa 450 Personen für eine Teilnahme an den EGF-Maßnahmen entscheiden werden.

15.         Aufschlüsselung der entlassenen Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 825 || 93,96

Frauen || 53 || 6,04

EU-Bürger/-innen || 878 || 100,00

Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00

Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen || 18 || 2,05

Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen || 808 || 92,02

Altersgruppe der 55- bis 60-Jährigen || 35 || 3,99

Altersgruppe der über 60-Jährigen || 17 || 1,94

16.         Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Führungskräfte || 9 || 1

Physiker/-innen, Mathematiker/-innen und Ingenieurwissenschaftler/-innen || 35 || 4

Sonstige Wissenschaftler/-innen und verwandte Berufe || 9 || 1

Bürokräfte und kaufmännische Angestellte || 105 || 12

Leiter/-innen spezialisierter Teams || 88 || 10

Schweißer/-innen und Brennschneider/‑innen || 123 || 14

Blechkaltverformer/-innen || 141 || 16

Montierer/-innen von Metallkonstruktionen || 123 || 14

Montierer/‑innen und Schlosser/‑innen für elektrische und elektronische Einrichtungen || 96 || 11

Sonstige Handwerksberufe und verwandte Berufe || 105 || 12

Bediener/‑innen mobiler Anlagen || 44 || 5

17.         Aufschlüsselung nach Bildungsniveau[9]:

Bildungsniveau || Anzahl || Prozent

Grundbildung (bis zum Ende der Pflichtschulzeit) || 465 || 52,96

Sekundarstufe II || 151 || 17,20

Tertiärbildung || 132 || 15,03

Ohne Abschluss, Schulabbrecher || 130 || 14,81

18.         Spanien hat bestätigt, dass gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere in Bezug auf den Zugang zum EGF sichergestellt wurden und auch weiterhin sichergestellt werden.

Beschreibung des betroffenen Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

19.         Galicia ist flächenmäßig die siebtgrößte Region Spaniens und steht, was die Einwohnerzahl angeht, an fünfter Stelle. Im äußersten Nordwesten der Iberischen Halbinsel gelegen, grenzt die Region nach Norden und Westen hin an den Atlantik, nach Süden hin an Portugal und nach Osten hin an Castilla y León und das Principado de Asturias. Aufgrund seiner Randlage und des schwierigen Zugangs – bedingt durch die Bergkette, die es vom übrigen Spanien trennt – sowie aufgrund seiner Situation als Grenzregion kann Galicia als kleiner Arbeitsmarkt gelten.

20.         Galicia trägt 5,2 % zum spanischen BIP bei. Der Anteil am regionalen BIP lässt sich wie folgt nach Sektoren aufschlüsseln: Dienstleistungssektor 65,9 %, Industrie 12,5 %, Bauwesen 12,2 %, Energie 4,9 %, Landwirtschaft und Fischerei 4,5 %. Die Wirtschaft in Galicia ist geprägt durch einen hohen Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen (98,6 % der Unternehmen haben weniger als 100 Beschäftigte).

21.         Wichtigste beteiligte Behörde ist die Xunta de Galicia (Regierung der Autonomen Region Galicien), wobei insbesondere die Conselleria de Traballo e Benestar (Regionalministerium für Arbeit und Soziales) und die Conselleria de Economia e Industria (Regionalministerium für Wirtschaft und Industrie) zu nennen sind.

22.         Zu den Beteiligten gehören ASIME[10] (Verband der metallurgischen Unternehmen Galiciens), CEG[11] (galicischer Arbeitgeberverband), FORMEGA[12] (galicische Stiftung für Berufsbildung, Qualifizierung und Beschäftigung) sowie die Gewerkschaften MCA-UGT[13] Galicia, CCOO‑Galicia[14] und CIG[15].

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

23.         Die Entlassungen in der Zulieferindustrie für den Schiffbausektor werden die schwierige Beschäftigungslage in der Region weiter verschärfen. In Galicien mussten seit 2008 von insgesamt 203 374 Unternehmen 6839 schließen, was eine Zunahme der Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. Die Arbeitslosenquote stieg von 8 % zum Jahresende 2008 auf 17,25 % im dritten Quartal 2011. Die Wirtschafts- und Finanzkrise mit ihren Folgen scheint sich auf die Arbeitsplätze von Männern stärker ausgewirkt zu haben. In den Jahren vor der Krise lag in Galicien die Arbeitslosenquote von Frauen bei 11,79 %, die von Männern bei 6,26 %. Im dritten Quartal 2011 betrug die Differenz jedoch nur noch knapp 2 % (Frauenarbeitslosenquote 18,18 %, Männerarbeitslosenquote 16,32 %).

24.         Die wichtigsten Wirtschaftssektoren Galiciens sind traditionell die Fischerei, die Automobilindustrie, die Textilindustrie und die Natursteinindustrie (Abbau und Gewinnung von Schiefer und Granit) sowie der Schiffbau. Angesichts der Auswirkungen der Krise auf Branchen, die mit dem Bauwesen verknüpft sind, wie etwa die Natursteinindustrie, sowie auf traditionelle Branchen wie die Textil- oder die Automobilindustrie erscheinen die Aussichten auf eine künftige Wiedereingliederung der Entlassenen in den Arbeitsmarkt dieser Region allerdings nicht sehr vielversprechend.

25.         Zudem beantragte Spanien nach Massenentlassungen in der galicischen Textilindustrie im Februar 2010 einen Finanzbeitrag aus dem EGF für die entlassenen Arbeitskräfte[16].

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

26.         Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden:

Vorbereitungsarbeiten

– Begrüßungs- und Informationsveranstaltung: Die erste für alle teilnehmenden Arbeitskräfte bestimmte Maßnahme umfasst eine allgemeine Präsentation der EGF-Maßnahmen, Informationen über verfügbare Schulungsprogramme, Qualifikations- und Schulungsanforderungen sowie die Erstellung eines Eingangsprofils der Arbeitskräfte.

– Vorbereitende Workshops: Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten werden vier Workshops abgehalten: (1) Veränderungsmanagement: Dieser Workshop soll den betroffenen Personen helfen, den Verlust des Arbeitsplatzes zu bewältigen, und sie darauf vorbereiten, der Zukunft mit mehr Selbstbewusstsein entgegenzublicken. (2) Anerkennung und Bescheinigung der bisherigen Berufserfahrung: Die teilnehmenden Arbeitskräfte erhalten Informationen über die Vorteile, die ihnen eine offizielle Bescheinigung ihrer arbeitsrelevanten Qualifikationen und Kenntnisse bietet, und sie werden zur Teilnahme am Bescheinigungsverfahren ermutigt. (3) „Zurück in die Schule“: Die teilnehmenden Arbeitskräfte werden darüber informiert, welche Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Pflichtschulzeit gestellt werden, wie sie die Abschlussbescheinigung über die Grundbildung (ESO-Bescheinigung[17]) erlangen und welche Maßnahmen des durch den EGF kofinanzierten Pakets ihnen beim Erwerb dieser Bescheinigung helfen könnten. (4) Einführung in die Unternehmensgründung: Schwerpunkt dieses Workshops ist die Förderung von Geschäftsinitiativen im Hinblick auf eine selbständige Tätigkeit. Etwa 280 Personen, also 70 pro Workshop, werden an dieser Maßnahme teilnehmen.

Beratung

– Berufsberatung: Diese Maßnahme umfasst die Erstellung eines Profils der zu unterstützenden Arbeitskräfte sowie die Ausarbeitung personalisierter Pläne zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Auf der Grundlage dieser Pläne werden die einzelnen Personen dahingehend beraten, wie sie ihre beruflichen Qualifikationen verbessern und damit ihre Chancen auf Zugang zum Arbeitsmarkt erhöhen können.

– Betreuung bei der Unternehmensgründung oder auf dem Weg in die Selbständigkeit: Diejenigen Personen, die in der Phase der Profilerstellung Interesse an einer Selbständigkeit bekundet haben, werden auf dem Weg zur Unternehmensgründung oder in die Selbständigkeit betreut. Die Zielsetzung dabei ist, lebensfähige Geschäfts- oder Selbständigkeitsprojekte zu entwickeln, umzusetzen und zu begleiten.

Aus- und Fortbildung

– Aus- und Fortbildung im Hinblick auf den Erwerb einer ESO-Bescheinigung. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Arbeitskräfte so aus- bzw. fortzubilden, dass sie die Tests zum Erwerb der Abschlussbescheinigung über die Grundbildung für Personen über 18 Jahren erfolgreich absolvieren.

– Schulung zu Methoden der Arbeitsuche: Die Arbeitskräfte erhalten unter anderem Coaching zu aktiver Arbeitsuche, Networking und Personalmarketing. Ziel ist es, ihre Selbsteinschätzung zu verbessern und ihr Selbstvertrauen sowie ihre Sozialkompetenzen zu stärken.

– Schulung zum Erwerb von Querschnittskompetenzen: Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Arbeitskräfte in Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen[18] geschult, darunter muttersprachliche, fremdsprachliche und digitale Kompetenz. Die betreffenden Personen erhalten Gelegenheit, eine oder mehrere dieser Kurzschulungen zu besuchen.

– Schulung zur beruflichen Qualifizierung: Den Arbeitskräften werden Kompetenzen vermittelt, für die derzeit Bedarf besteht. Der Schwerpunkt liegt auf bescheinigungsfähigen Schulungsmaßnahmen, die im nationalen Katalog der beruflichen Qualifikationen aufgeführt sind und dem ermittelten Bedarf örtlicher Unternehmen entgegenkommen.

– Schulung zur Verbesserung von Qualifikationen: Die Personen mit den besten Aussichten auf eine Wiederbeschäftigung in derselben Branche werden im Hinblick auf eine Verbesserung oder Erweiterung vorhandener Kompetenzen geschult. Dabei liegt das Hauptgewicht auf den Kompetenzen, die derzeit aufgrund der technischen Entwicklungen in der Metallindustrie nachgefragt werden.

– Schulung zu Unternehmertum und Unternehmensmanagement: Diese Maßnahme richtet sich an 30 Arbeitskräfte und soll ihnen die grundlegenden Kompetenzen zur Leitung eines kleinen Unternehmens vermitteln. Dabei werden unter anderem folgende Aspekte abgedeckt: Planung, Durchführung von Machbarkeitsanalysen, Ausarbeitung von Geschäftsplänen und Kapitalbeschaffung.

Flankierende Maßnahmen

– Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche: Diese Maßnahme umfasst die intensive Suche nach einer Beschäftigung (unter anderem aktive Bemühungen um Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokaler und regionaler Ebene) sowie den Abgleich der Stellenangebote mit den Stellengesuchen. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass der/die Arbeitsuchende beim Vorstellungsgespräch von einem Berater begleitet wird.

– Betreuung nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt: Mögliche Probleme am neuen Arbeitsplatz sollen dadurch vermieden werden, dass die wieder in den Arbeitsmarkt eingegliederten Arbeitskräfte in den ersten Monaten nach der Aufnahme einer neuen abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit eine Betreuung erhalten.

– Begleitung mit Blick auf die Bescheinigung der bisherigen Erfahrung. Dies umfasst die Evaluierung der bisherigen Qualifikation und Erfahrung der einzelnen Arbeitskräfte und die Ermittlung der Bereiche, in denen jeweils eine weitere Schulung erforderlich ist.

– Unterstützung bei der Suche nach Möglichkeiten einer selbständigen Tätigkeit. Diese Maßnahme richtet sich an Personen, die einen Neuanfang als Selbständige wagen möchten; das Angebot umfasst die aktive Suche nach Möglichkeiten einer selbständigen Tätigkeit auf lokaler und regionaler Ebene sowie den Abgleich der verfügbaren Möglichkeiten mit den Interessierten.

– Schulung am Arbeitsplatz: Die Arbeitskräfte erhalten eine Schulung im Hinblick auf neue berufliche Qualifikationen durch Tutoren, die von den an der Maßnahme beteiligten Unternehmen abgestellt werden. Des Weiteren bekommen sie Gelegenheit, im Rahmen einer Ausbildungsvereinbarung praktische Erfahrung (1‑3 Monate) zu sammeln.

Anreize

– Beihilfe für die Arbeitsuche: Arbeitskräfte, die an den vereinbarten Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen, erhalten eine Beihilfe in Höhe von 400 EUR. Die Beihilfe wird in mehrere Raten aufgeteilt, die jeweils ausgezahlt werden, wenn die betreffende Person wichtige Teiletappen des speziell auf sie zugeschnittenen Pfads erreicht hat.

– Beitrag zu Fahrtkosten: Als Beitrag zu den Fahrtkosten erhalten die an den Maßnahmen teilnehmenden Arbeitskräfte einen Betrag von bis zu 180 EUR.

– Outplacementanreize: Die Personen, die als abhängig Beschäftigte oder als Selbständige wieder Arbeit finden, erhalten einen Lohnzuschuss in Höhe von 200 EUR monatlich für maximal sechs Monate. Der Zuschuss soll die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und insbesondere für ältere Arbeitskräfte einen Anreiz darstellen, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben.

– Unterstützung für Personen, die Familienangehörige betreuen: Arbeitskräfte, die für betreuungsbedürftige Personen (Kinder, alte oder behinderte Personen) zu sorgen haben, erhalten 50 % ihrer monatlichen Betreuungsaufwendungen (bis zu einer Höhe von 300 EUR); Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an den Maßnahmen. Dadurch sollen die zusätzlichen Kosten gedeckt werden, die Arbeitskräften mit Betreuungsverpflichtungen entstehen, wenn sie an Schulungen oder sonstigen Maßnahmen teilnehmen.

– Beihilfe für die Schulung am Arbeitsplatz: Personen, die an der Schulung am Arbeitsplatz teilnehmen, erhalten 300 EUR monatlich für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme.

27.         Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

28.         Die von den spanischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die spanischen Behörden schätzen die Gesamtkosten auf 3 121 900 EUR, wovon die Kosten für die personalisierten Dienstleistungen mit 3 001 900 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF mit 120 000 EUR (3,84 % der Gesamtkosten) veranschlagt werden. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 029 235 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Begrüßungs- und Informationsveranstaltung (Acogida y diagnóstico inicial) || 450 || 90 || 40 500

Vorbereitende Workshops (Medidas de sensibilización) || 280 || 180 || 50 400

Berufsberatung (Orientación laboral por cuenta agena) || 400 || 600 || 240 000

Betreuung bei der Unternehmensgründung oder auf dem Weg in die Selbständigkeit (Orientación laboral para el autoempleo) || 50 || 800 || 40 000

Aus- und Fortbildung im Hinblick auf den Erwerb einer ESO-Bescheinigung (Formación en competencias básicas) || 50 || 3 600 || 180 000

Schulung zu Methoden der Arbeitsuche (Formación para la activación laboral) || 250 || 400 || 100 000

Schulung zum Erwerb von Querschnittskompetenzen (Formación transversal) || 150 || 1 800 || 270 000

Schulung zur beruflichen Qualifizierung (Formación para la recualificación profesional fuera del sector) || 180 || 2 400 || 432 000

Schulung zur Verbesserung von Qualifikationen (Formación de especialización dentro del sector) || 80 || 3 600 || 288 000

Schulung zu Unternehmertum und Unternehmensmanagement (Formación en autoempleo) || 30 || 2 400 || 72 000

Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche (Apoyo a la recolocación) || 350 || 1 600 || 560 000

Betreuung nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (Seguimiento en el empleo) || 180 || 300 || 54 000

Begleitung mit Blick auf die Bescheinigung der bisherigen Erfahrung (Dispositivo de acreditación de certificaciones) || 150 || 300 || 45 000

Unterstützung bei der Suche nach Möglichkeiten einer selbständigen Tätigkeit (Búsqueda de oportunidades de negocio) || 30 || 3 000 || 90 000

Schulung am Arbeitsplatz (Prácticas en empresas) || 100 || 300 || 30 000

Beihilfe für die Arbeitsuche (Incentivo a la participación activa) || 300 || 400 || 120 000

Beitrag zu Fahrtkosten (Beca de desplazamiento) || 400 || 180 || 72 000

Outplacementanreize (Incentivo para la reinserción laboral) || 150 || 1 200 || 180 000

Unterstützung für Personen, die Familienangehörige betreuen (Incentivo para la conciliación) || 40 || 1 200 || 48 000

Beihilfe für die Schulung am Arbeitsplatz (Beca para periodos de prácticas en empresas) || 100 || 900 || 90 000

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 3 001 900

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Verwaltungsaufgaben || || 66 000

Informations- und Werbemaßnahmen || || 22 000

Kontrolltätigkeiten || || 32 000

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 120 000

Veranschlagte Gesamtkosten || || 3 121 900

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 2 029 235

29.         Die spanischen Behörden bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen wurden, um eine Doppelförderung auszuschließen.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

30.         Spanien begann am 23. März 2012 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

31.         Das Maßnahmenpaket zur Wiedereingliederung von Arbeitskräften ins Erwerbsleben, die in Galicia von Unternehmen entlassen wurden, die im Bereich „Herstellung von Metallerzeugnissen“ tätig sind, wurde in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Nr. 2 des Sozialen Dialogs in Galicia erstellt; diesem Ausschuss obliegen die Unterstützungsmaßnahmen für den Schiffbau in Galicia. Beim Sozialen Dialog in Galicia handelt es sich um einen Trilog zwischen den Gewerkschaften UGT, CCOO und CIG, dem Arbeitgeberverband CEG und der Xunta de Galicia. Der Unterausschuss „Schiffbau“ innerhalb des Sozialen Dialogs in Galicia wird die Umsetzung der Maßnahmen und deren Ergebnisse überwachen.

32.         Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

33.         Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der spanischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

· Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

· Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

34.         Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von denselben Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Spanien verwalten und kontrollieren. Die Xunta de Galicia, insbesondere die Consellería de Facenda – Dirección Xeral de Planificación e Fondos – in Zusammenarbeit mit der Consellería de Traballo e Benestar – Dirección Xeral de Relacións Laborais –, wird als zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde fungieren.

Finanzierung

35.         Auf der Grundlage des Antrags Spaniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (einschließlich der Kosten für die Durchführung des EGF) mit 2 029 235 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Spaniens.

36.         Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

37.         Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

38.         Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht den Teil der Haushaltsbehörde, der zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, den anderen Teil und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

39.         Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

40.         Die Mittel aus der EGF-Haushaltslinie werden zur Deckung des für den vorliegenden Antrag benötigten Betrags von 2 029 235 EUR herangezogen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/019 ES/Galicia Metal, Spanien)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[19], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[20], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[21],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)       Spanien stellte am 28. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen 878 Entlassungen in 35 Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Rev. 2, Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen) in der NUTS-II-Region Galicia (ES11) und ergänzte diesen Antrag bis zum 28. Mai 2012 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 029 235 EUR bereitzustellen.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitzustellen –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 029 235 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[4]               Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[5]               http://www.cesa.eu/links_downloads# (Jahresberichte).

[6]               http://www.gernaval.org/ (Jahresberichte).

[7]               Die gewichtete Bruttoregistertonne (GBRT) ist ein Indikator für den Arbeitsaufwand, der für den Bau eines bestimmten Schiffes erforderlich ist, und wird durch Multiplikation der Tonnage eines Schiffes mit einem Koeffizienten ermittelt, der nach Art und Größe eines bestimmten Schiffes festgelegt wird.

[8]               Jeweils KOM(2010) 451, KOM(2010) 631, KOM(2011) 251 und COM(2012) 272.

[9]               Gemäß der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED‑97).

[10]             Asociación de Industriales Metalúrgicos de Galicia (ASIME).

[11]             Confederación de Empresarios de Galicia (CEG).

[12]             Fundación Galega do Metal para a Formación, Cualificación e Emprego.

[13]             Federación del Metal, Construcción y Afines de la Unión General de Trabajadores de Galicia (MCA‑UGT Galicia).

[14]             Comisiones Obreras Galicia (CCOO Galicia).

[15]             Confederación Intersindical Galega.

[16]             KOM(2010) 437 endg.

[17]             Título de graduado en educación secundaria obligatoria para personas mayores de dieciocho años.

[18]             Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen. (ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10).

[19]             ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[20]             ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[21]             ABl. C […] vom […], S. […].