Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/019 ES/Galicia Metal, Spanien) /* COM/2012/0451 final - 2012/ () */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 28. Dezember 2011 stellte Spanien den
Antrag EGF/2011/019 ES/Galicia Metal auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
Entlassungen in 35 Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Rev. 2,
Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen)[3] in der NUTS-II-Region Galicia (ES11)
in Spanien. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Referenznummer || EGF/2011/019 Mitgliedstaat || Spanien Artikel 2 || Buchstabe b Betroffene Unternehmen || 35 NUTS-II-Region || Galicia (ES11) NACE-Revision-2-Abteilung || 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen) Bezugszeitraum || 23.3.2011 – 23.12.2011 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 23.3.2012 Datum der Antragstellung || 28.12.2011 Entlassungen im Bezugszeitraum || 878 Voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmende entlassene Arbeitskräfte || 450 Kosten für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 3 001 900 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 120 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 3,84 Gesamtkosten (EUR) || 3 121 900 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 2 029 235 1. Der Antrag wurde der
Kommission am 28. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 28. Mai
2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die
EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten
Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3. Zum Nachweis des
Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise macht Spanien geltend, dass der Schiffbau in erster Linie drei
Tätigkeitsbereiche umfasst: sonstiger Fahrzeugbau (NACE Rev. 2,
Abteilung 30), Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
(NACE Rev. 2, Abteilung 33) und Herstellung von
Metallerzeugnissen (NACE Rev. 2, Abteilung 25). Bei den
Unternehmen, auf die sich der Antrag bezieht, handelt es sich um Hersteller von
Metallerzeugnissen, die als Zulieferer für den Schiffbau tätig sind. Unter
Berufung auf Angaben der Community of European Shipyards' Associations (CESA)[5] und der Gerencia del Sector
Naval (GSN)[6],
einer dem spanischen Industrieministerium untergeordneten Stelle, führen die
spanischen Behörden aus, dass sich durch die globale Finanzkrise eine Reihe von
Bedingungen und Erwartungen für die künftige Entwicklung des Schiffbaumarktes
geändert hat. Infolge der globalen Wirtschaftskrise gingen die Auftragsbestände
sowohl in GBRT[7]
als auch wertmäßig zurück. Das europäische Auftragsvolumen sank im Zeitraum
2008-2009 von 13,69 Mio. GBRT auf 9,47 Mio. GBRT und im
Jahr 2010 noch weiter auf 6,39 Mio. GBRT. Im September 2011 lag das
Auftragsvolumen bei 5,95 Mio. GBRT. Wertmäßig sank das europäische
Auftragsvolumen im Zeitraum 2008-2009 von 52 616 Mio. EUR auf
36 558 Mio. EUR und im Jahr 2010 noch weiter auf
27 031 Mio. EUR. 4. Die Neuaufträge gingen im
Zeitraum 2008-2009 von 2 114 000 GBRT auf 561 000 GBRT
zurück; im Jahr 2010 gab es nochmals einen Anstieg auf
2 459 000 GBRT und dann im Jahr 2011 wieder einen Rückgang. Im
September 2011 hatten die Neuaufträge ein Auftragsvolumen von
1 402 000 GBRT. Diese Zahlen bleiben allesamt weit hinter dem
Stand des Vorkrisenjahres 2007 zurück, als die Neuaufträge ein Auftragsvolumen
von 5 425 000 GBRT ausmachten. 5. Aus den Jahresberichten der
CESA für 2009, 2010 und 2011 geht hervor, dass die Zahl der im europäischen
Schiffbau beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten drei Jahren um 23 %
zurückging, nämlich von 148 792 im Jahr 2007 auf 114 491 im Jahr
2010. Die Zahl der an Neuaufträgen beteiligten Arbeitskräfte sank sogar noch
drastischer, nämlich um 33 % (93 832 Beschäftigte im Jahr 2007
gegenüber 62 854 Beschäftigten im Jahr 2010). 6. Die Entwicklung des
Schiffbaus in Spanien folgte dem in ganz Europa zu beobachtenden negativen
Trend. Das spanische Auftragsvolumen sank im Zeitraum 2008‑2009 von
1 052 805 GBRT auf 815 134 GBRT und im Jahr 2010 noch
weiter auf 549 963 GBRT. Im September 2011 lag das Auftragsvolumen
bei 282 339 GBRT, was im Vergleich zum Jahr 2008 einen Rückgang von
insgesamt 73,18 % bedeutete. 7. Die Neuaufträge gingen im
Zeitraum 2008-2009 von 363 595 GBRT auf 61 880 GBRT zurück;
im Jahr 2010 gab es nochmals einen Anstieg auf 148 051 GBRT und dann
im Jahr 2011 wieder einen Rückgang. Im September 2011 hatten die Neuaufträge
lediglich ein Auftragsvolumen von 9477 GBRT. 8. Der galicische
Schiffbausektor macht 45 % des spanischen Schiffbausektors aus. Als
direkte Folge der rückläufigen Neuaufträge sank die Zahl der im Schiffbau
Beschäftigten in Galicia während der vergangenen drei Jahre um 30 %,
nämlich von 10 000 (3500 unmittelbar in diesem Sektor angesiedelte
Arbeitsplätze und 6500 Arbeitsplätze in der Zulieferindustrie) zum
Jahresende 2008 auf 7000 im Oktober 2011. 9. Neben den von den spanischen
Behörden vorgebrachten Argumenten sind die in früheren Anträgen, die den
Schiffbausektor und verwandte Branchen betrafen (EGF/2010/001 DK/Nordjylland,
EGF/2010/006 PL/H. Cegielski-Poznan, EGF/2010/025 DK/Odense Steel Shipyard
und EGF/2011/008 DK/Odense Steel Shipyard[8]),
angeführten Argumente nach wie vor gültig. Nachweis
der Zahl der Entlassungen und Einhaltung der in Artikel 2 Buchstabe b
genannten Kriterien 10. Spanien beantragt eine
Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines
Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der
gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei
aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind. 11. Der Antrag bezieht sich auf
878 Entlassungen während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom
23. März 2011 bis zum 23. Dezember 2011 in 35 Unternehmen, die der
NACE-Rev.-2-Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen) zuzuordnen
und in der NUTS-II-Region Galicia (ES11) angesiedelt sind. Alle
Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich
der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 12. Die spanischen Behörden machen
geltend, dass die Prognosen auf EU-Ebene hinsichtlich der Erholung des
Schiffbausektors begründet optimistisch waren. Diese positiven Erwartungen
erfüllten sich im Jahr 2010, als die Zahl der Neuaufträge – die 2009 im
Vergleich zu 2008 um 76 % zurückgegangen war – die Zahl des Jahres
2008 um 16 % übertraf. Dieser Aufwärtstrend kehrte sich jedoch 2011
unerwartet wieder um, da bei den Neuaufträgen ein Einbruch um 43 % zu
verzeichnen war. Diese erneute Rezession des Sektors war nicht vorherzusehen. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der zu unterstützenden Arbeitskräfte 13. Dem Antrag liegen
878 Entlassungen in folgenden 35 Unternehmen zugrunde: Unternehmen und Anzahl der Entlassungen Aluminios Alca S.L. || 20 || Inasus S.L. || 5 Ardagh Metal Packaging Iberica, SAU || 72 || Industria de Ferralla El Casar S.L. || 7 Baysega S.L. || 4 || Industrias Pesadas de Galicia || 1 Bodeal SLU || 43 || Islas Montajes y Talleres || 68 Calderería y Estructuras del Noroeste SLU || 1 || Cabinas Betancar S.L. || 11 Cerceda Estructuras Metálicas, S.A. || 13 || MRF – Mecanizados Rodríguez Fernández S.L. || 30 Clavimar Galicia S.L. || 2 || Metal-Moaña S.L. || 8 Construcciones y Transformaciones Navales, S.A. || 67 || Mintucal, S.L. || 29 Cometal Laro || 5 || Montajes Industriales Catisa || 22 CTM Montajes S.L. || 85 || Navaliber, S.L. || 16 Dalp Ingeniería y Automatización, S.L. || 3 || Sumtec, S.L. || 15 Demacar S.L. || 7 || Talleres Bastos Redondela, S.L. || 5 Elaborados Metálicos EMESA, S.L. || 86 || Talleres Hermida S.L. || 1 Elaborados y Montajes S.A. || 104 || Talleres Navales Vinacal, S.A. || 14 Estampaciones Tácnicas de Galicia S.L. || 1 || Tuycalde S.L. || 7 Ferralla Taboada, S.L.L. || 1 || Vallados y Enrejados del Noroeste, S.L. || 11 Formoso Estructuras metálicas, S.L. || 84 || Xanela Arquitectura en Aluminio || 20 Hierros Santa Cruz Santiago, S.L. || 10 || || Unternehmen insgesamt: 35 || Entlassungen insgesamt: 878 || 14. Die Teilnahme an den Maßnahmen
wird allen entlassenen Arbeitskräften angeboten. Aufgrund ihrer bisherigen
Erfahrung mit der Verwaltung von EGF-Fällen schätzen die spanischen Behörden
allerdings, dass sich etwa 450 Personen für eine Teilnahme an den
EGF-Maßnahmen entscheiden werden. 15. Aufschlüsselung
der entlassenen Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 825 || 93,96 Frauen || 53 || 6,04 EU-Bürger/-innen || 878 || 100,00 Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00 Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen || 18 || 2,05 Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen || 808 || 92,02 Altersgruppe der 55- bis 60-Jährigen || 35 || 3,99 Altersgruppe der über 60-Jährigen || 17 || 1,94 16. Aufschlüsselung
nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Führungskräfte || 9 || 1 Physiker/-innen, Mathematiker/-innen und Ingenieurwissenschaftler/-innen || 35 || 4 Sonstige Wissenschaftler/-innen und verwandte Berufe || 9 || 1 Bürokräfte und kaufmännische Angestellte || 105 || 12 Leiter/-innen spezialisierter Teams || 88 || 10 Schweißer/-innen und Brennschneider/‑innen || 123 || 14 Blechkaltverformer/-innen || 141 || 16 Montierer/-innen von Metallkonstruktionen || 123 || 14 Montierer/‑innen und Schlosser/‑innen für elektrische und elektronische Einrichtungen || 96 || 11 Sonstige Handwerksberufe und verwandte Berufe || 105 || 12 Bediener/‑innen mobiler Anlagen || 44 || 5 17. Aufschlüsselung
nach Bildungsniveau[9]: Bildungsniveau || Anzahl || Prozent Grundbildung (bis zum Ende der Pflichtschulzeit) || 465 || 52,96 Sekundarstufe II || 151 || 17,20 Tertiärbildung || 132 || 15,03 Ohne Abschluss, Schulabbrecher || 130 || 14,81 18. Spanien hat bestätigt, dass
gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die Gleichstellung
von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung in den einzelnen Phasen der
Durchführung des EGF und insbesondere in Bezug auf den Zugang zum EGF
sichergestellt wurden und auch weiterhin sichergestellt werden. Beschreibung des betroffenen Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 19. Galicia ist flächenmäßig die
siebtgrößte Region Spaniens und steht, was die Einwohnerzahl angeht, an fünfter
Stelle. Im äußersten Nordwesten der Iberischen Halbinsel gelegen, grenzt die
Region nach Norden und Westen hin an den Atlantik, nach Süden hin an Portugal
und nach Osten hin an Castilla y León und das Principado de Asturias. Aufgrund
seiner Randlage und des schwierigen Zugangs – bedingt durch die Bergkette, die
es vom übrigen Spanien trennt – sowie aufgrund seiner Situation als Grenzregion
kann Galicia als kleiner Arbeitsmarkt gelten. 20. Galicia trägt 5,2 % zum
spanischen BIP bei. Der Anteil am regionalen BIP lässt sich wie folgt nach
Sektoren aufschlüsseln: Dienstleistungssektor 65,9 %, Industrie
12,5 %, Bauwesen 12,2 %, Energie 4,9 %, Landwirtschaft und
Fischerei 4,5 %. Die Wirtschaft in Galicia ist geprägt durch einen hohen
Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen (98,6 % der Unternehmen haben
weniger als 100 Beschäftigte). 21. Wichtigste beteiligte Behörde
ist die Xunta de Galicia (Regierung der Autonomen Region Galicien), wobei
insbesondere die Conselleria de Traballo e Benestar (Regionalministerium für
Arbeit und Soziales) und die Conselleria de Economia e Industria
(Regionalministerium für Wirtschaft und Industrie) zu nennen sind. 22. Zu den Beteiligten gehören
ASIME[10]
(Verband der metallurgischen Unternehmen Galiciens), CEG[11] (galicischer
Arbeitgeberverband), FORMEGA[12]
(galicische Stiftung für Berufsbildung, Qualifizierung und Beschäftigung) sowie
die Gewerkschaften MCA-UGT[13]
Galicia, CCOO‑Galicia[14]
und CIG[15]. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 23. Die Entlassungen in der
Zulieferindustrie für den Schiffbausektor werden die schwierige
Beschäftigungslage in der Region weiter verschärfen. In Galicien mussten seit
2008 von insgesamt 203 374 Unternehmen 6839 schließen, was eine Zunahme
der Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. Die Arbeitslosenquote stieg von 8 %
zum Jahresende 2008 auf 17,25 % im dritten Quartal 2011. Die Wirtschafts-
und Finanzkrise mit ihren Folgen scheint sich auf die Arbeitsplätze von Männern
stärker ausgewirkt zu haben. In den Jahren vor der Krise lag in Galicien die
Arbeitslosenquote von Frauen bei 11,79 %, die von Männern bei 6,26 %.
Im dritten Quartal 2011 betrug die Differenz jedoch nur noch knapp 2 %
(Frauenarbeitslosenquote 18,18 %, Männerarbeitslosenquote 16,32 %). 24. Die wichtigsten
Wirtschaftssektoren Galiciens sind traditionell die Fischerei, die
Automobilindustrie, die Textilindustrie und die Natursteinindustrie (Abbau und
Gewinnung von Schiefer und Granit) sowie der Schiffbau. Angesichts der
Auswirkungen der Krise auf Branchen, die mit dem Bauwesen verknüpft sind, wie
etwa die Natursteinindustrie, sowie auf traditionelle Branchen wie die Textil-
oder die Automobilindustrie erscheinen die Aussichten auf eine künftige
Wiedereingliederung der Entlassenen in den Arbeitsmarkt dieser Region
allerdings nicht sehr vielversprechend. 25. Zudem beantragte Spanien nach
Massenentlassungen in der galicischen Textilindustrie im Februar 2010 einen
Finanzbeitrag aus dem EGF für die entlassenen Arbeitskräfte[16]. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 26. Im Einzelnen handelt es sich
um folgende Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter
Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt
bilden: Vorbereitungsarbeiten –
Begrüßungs- und Informationsveranstaltung: Die erste für alle teilnehmenden Arbeitskräfte bestimmte Maßnahme
umfasst eine allgemeine Präsentation der EGF-Maßnahmen, Informationen über
verfügbare Schulungsprogramme, Qualifikations- und Schulungsanforderungen sowie
die Erstellung eines Eingangsprofils der Arbeitskräfte. –
Vorbereitende Workshops:
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten werden vier Workshops abgehalten:
(1) Veränderungsmanagement: Dieser Workshop soll den betroffenen Personen
helfen, den Verlust des Arbeitsplatzes zu bewältigen, und sie darauf vorbereiten,
der Zukunft mit mehr Selbstbewusstsein entgegenzublicken. (2) Anerkennung und
Bescheinigung der bisherigen Berufserfahrung: Die teilnehmenden Arbeitskräfte
erhalten Informationen über die Vorteile, die ihnen eine offizielle
Bescheinigung ihrer arbeitsrelevanten Qualifikationen und Kenntnisse bietet,
und sie werden zur Teilnahme am Bescheinigungsverfahren ermutigt. (3) „Zurück
in die Schule“: Die teilnehmenden Arbeitskräfte werden darüber informiert,
welche Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Pflichtschulzeit
gestellt werden, wie sie die Abschlussbescheinigung über die Grundbildung
(ESO-Bescheinigung[17])
erlangen und welche Maßnahmen des durch den EGF kofinanzierten Pakets ihnen
beim Erwerb dieser Bescheinigung helfen könnten. (4) Einführung in die
Unternehmensgründung: Schwerpunkt dieses Workshops ist die Förderung von
Geschäftsinitiativen im Hinblick auf eine selbständige Tätigkeit. Etwa
280 Personen, also 70 pro Workshop, werden an dieser Maßnahme teilnehmen. Beratung –
Berufsberatung: Diese
Maßnahme umfasst die Erstellung eines Profils der zu unterstützenden
Arbeitskräfte sowie die Ausarbeitung personalisierter Pläne zur
Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Auf der Grundlage dieser Pläne werden die
einzelnen Personen dahingehend beraten, wie sie ihre beruflichen
Qualifikationen verbessern und damit ihre Chancen auf Zugang zum Arbeitsmarkt
erhöhen können. –
Betreuung bei der Unternehmensgründung oder auf
dem Weg in die Selbständigkeit: Diejenigen Personen,
die in der Phase der Profilerstellung Interesse an einer Selbständigkeit
bekundet haben, werden auf dem Weg zur Unternehmensgründung oder in die
Selbständigkeit betreut. Die Zielsetzung dabei ist, lebensfähige Geschäfts-
oder Selbständigkeitsprojekte zu entwickeln, umzusetzen und zu begleiten. Aus- und Fortbildung –
Aus- und Fortbildung im Hinblick auf den Erwerb
einer ESO-Bescheinigung. Diese Maßnahme zielt darauf
ab, die Arbeitskräfte so aus- bzw. fortzubilden, dass sie die Tests zum Erwerb
der Abschlussbescheinigung über die Grundbildung für Personen über
18 Jahren erfolgreich absolvieren. –
Schulung zu Methoden der Arbeitsuche: Die Arbeitskräfte erhalten unter anderem Coaching zu aktiver
Arbeitsuche, Networking und Personalmarketing. Ziel ist es, ihre
Selbsteinschätzung zu verbessern und ihr Selbstvertrauen sowie ihre
Sozialkompetenzen zu stärken. –
Schulung zum Erwerb von Querschnittskompetenzen: Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Arbeitskräfte in
Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen[18] geschult, darunter
muttersprachliche, fremdsprachliche und digitale Kompetenz. Die betreffenden
Personen erhalten Gelegenheit, eine oder mehrere dieser Kurzschulungen zu
besuchen. –
Schulung zur beruflichen Qualifizierung: Den Arbeitskräften werden Kompetenzen vermittelt, für die derzeit
Bedarf besteht. Der Schwerpunkt liegt auf bescheinigungsfähigen
Schulungsmaßnahmen, die im nationalen Katalog der beruflichen Qualifikationen
aufgeführt sind und dem ermittelten Bedarf örtlicher Unternehmen
entgegenkommen. –
Schulung zur Verbesserung von Qualifikationen: Die Personen mit den besten Aussichten auf eine Wiederbeschäftigung
in derselben Branche werden im Hinblick auf eine Verbesserung oder Erweiterung
vorhandener Kompetenzen geschult. Dabei liegt das Hauptgewicht auf den
Kompetenzen, die derzeit aufgrund der technischen Entwicklungen in der
Metallindustrie nachgefragt werden. –
Schulung zu Unternehmertum und
Unternehmensmanagement: Diese Maßnahme richtet sich an
30 Arbeitskräfte und soll ihnen die grundlegenden Kompetenzen zur Leitung
eines kleinen Unternehmens vermitteln. Dabei werden unter anderem folgende
Aspekte abgedeckt: Planung, Durchführung von Machbarkeitsanalysen, Ausarbeitung
von Geschäftsplänen und Kapitalbeschaffung. Flankierende Maßnahmen –
Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche: Diese Maßnahme umfasst die intensive Suche nach einer Beschäftigung
(unter anderem aktive Bemühungen um Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokaler und
regionaler Ebene) sowie den Abgleich der Stellenangebote mit den
Stellengesuchen. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, dass der/die
Arbeitsuchende beim Vorstellungsgespräch von einem Berater begleitet wird. –
Betreuung nach der Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt: Mögliche Probleme am neuen Arbeitsplatz
sollen dadurch vermieden werden, dass die wieder in den Arbeitsmarkt
eingegliederten Arbeitskräfte in den ersten Monaten nach der Aufnahme einer
neuen abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit eine Betreuung
erhalten. –
Begleitung mit Blick auf die Bescheinigung der
bisherigen Erfahrung. Dies umfasst die Evaluierung der
bisherigen Qualifikation und Erfahrung der einzelnen Arbeitskräfte und die
Ermittlung der Bereiche, in denen jeweils eine weitere Schulung erforderlich
ist. –
Unterstützung bei der Suche nach Möglichkeiten
einer selbständigen Tätigkeit. Diese Maßnahme richtet
sich an Personen, die einen Neuanfang als Selbständige wagen möchten; das
Angebot umfasst die aktive Suche nach Möglichkeiten einer selbständigen
Tätigkeit auf lokaler und regionaler Ebene sowie den Abgleich der verfügbaren
Möglichkeiten mit den Interessierten. –
Schulung am Arbeitsplatz: Die Arbeitskräfte erhalten eine Schulung im Hinblick auf neue
berufliche Qualifikationen durch Tutoren, die von den an der Maßnahme
beteiligten Unternehmen abgestellt werden. Des Weiteren bekommen sie Gelegenheit,
im Rahmen einer Ausbildungsvereinbarung praktische Erfahrung (1‑3 Monate)
zu sammeln. Anreize –
Beihilfe für die Arbeitsuche: Arbeitskräfte, die an den vereinbarten Maßnahmen zur
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen, erhalten eine Beihilfe in
Höhe von 400 EUR. Die Beihilfe wird in mehrere Raten aufgeteilt, die
jeweils ausgezahlt werden, wenn die betreffende Person wichtige Teiletappen des
speziell auf sie zugeschnittenen Pfads erreicht hat. –
Beitrag zu Fahrtkosten:
Als Beitrag zu den Fahrtkosten erhalten die an den Maßnahmen teilnehmenden
Arbeitskräfte einen Betrag von bis zu 180 EUR. –
Outplacementanreize: Die
Personen, die als abhängig Beschäftigte oder als Selbständige wieder Arbeit
finden, erhalten einen Lohnzuschuss in Höhe von 200 EUR monatlich für
maximal sechs Monate. Der Zuschuss soll die schnelle Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt fördern und insbesondere für ältere Arbeitskräfte einen Anreiz
darstellen, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben. –
Unterstützung für Personen, die Familienangehörige
betreuen: Arbeitskräfte, die für betreuungsbedürftige
Personen (Kinder, alte oder behinderte Personen) zu sorgen haben, erhalten
50 % ihrer monatlichen Betreuungsaufwendungen (bis zu einer Höhe von
300 EUR); Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme an den Maßnahmen. Dadurch
sollen die zusätzlichen Kosten gedeckt werden, die Arbeitskräften mit
Betreuungsverpflichtungen entstehen, wenn sie an Schulungen oder sonstigen
Maßnahmen teilnehmen. –
Beihilfe für die Schulung am Arbeitsplatz: Personen, die an der Schulung am Arbeitsplatz teilnehmen, erhalten
300 EUR monatlich für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme. 27. Die im Antrag
aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und
Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen. 28. Die von den spanischen
Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die
spanischen Behörden schätzen die Gesamtkosten auf 3 121 900 EUR,
wovon die Kosten für die personalisierten Dienstleistungen mit
3 001 900 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF mit
120 000 EUR (3,84 % der Gesamtkosten) veranschlagt werden. Insgesamt
wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 029 235 EUR
(65 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Begrüßungs- und Informationsveranstaltung (Acogida y diagnóstico inicial) || 450 || 90 || 40 500 Vorbereitende Workshops (Medidas de sensibilización) || 280 || 180 || 50 400 Berufsberatung (Orientación laboral por cuenta agena) || 400 || 600 || 240 000 Betreuung bei der Unternehmensgründung oder auf dem Weg in die Selbständigkeit (Orientación laboral para el autoempleo) || 50 || 800 || 40 000 Aus- und Fortbildung im Hinblick auf den Erwerb einer ESO-Bescheinigung (Formación en competencias básicas) || 50 || 3 600 || 180 000 Schulung zu Methoden der Arbeitsuche (Formación para la activación laboral) || 250 || 400 || 100 000 Schulung zum Erwerb von Querschnittskompetenzen (Formación transversal) || 150 || 1 800 || 270 000 Schulung zur beruflichen Qualifizierung (Formación para la recualificación profesional fuera del sector) || 180 || 2 400 || 432 000 Schulung zur Verbesserung von Qualifikationen (Formación de especialización dentro del sector) || 80 || 3 600 || 288 000 Schulung zu Unternehmertum und Unternehmensmanagement (Formación en autoempleo) || 30 || 2 400 || 72 000 Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche (Apoyo a la recolocación) || 350 || 1 600 || 560 000 Betreuung nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (Seguimiento en el empleo) || 180 || 300 || 54 000 Begleitung mit Blick auf die Bescheinigung der bisherigen Erfahrung (Dispositivo de acreditación de certificaciones) || 150 || 300 || 45 000 Unterstützung bei der Suche nach Möglichkeiten einer selbständigen Tätigkeit (Búsqueda de oportunidades de negocio) || 30 || 3 000 || 90 000 Schulung am Arbeitsplatz (Prácticas en empresas) || 100 || 300 || 30 000 Beihilfe für die Arbeitsuche (Incentivo a la participación activa) || 300 || 400 || 120 000 Beitrag zu Fahrtkosten (Beca de desplazamiento) || 400 || 180 || 72 000 Outplacementanreize (Incentivo para la reinserción laboral) || 150 || 1 200 || 180 000 Unterstützung für Personen, die Familienangehörige betreuen (Incentivo para la conciliación) || 40 || 1 200 || 48 000 Beihilfe für die Schulung am Arbeitsplatz (Beca para periodos de prácticas en empresas) || 100 || 900 || 90 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 3 001 900 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Verwaltungsaufgaben || || 66 000 Informations- und Werbemaßnahmen || || 22 000 Kontrolltätigkeiten || || 32 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 120 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 3 121 900 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 2 029 235 29. Die spanischen Behörden
bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den
Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen
wurden, um eine Doppelförderung auszuschließen. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 30. Spanien begann am
23. März 2012 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den
personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein
Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 31. Das Maßnahmenpaket zur
Wiedereingliederung von Arbeitskräften ins Erwerbsleben, die in Galicia von
Unternehmen entlassen wurden, die im Bereich „Herstellung von
Metallerzeugnissen“ tätig sind, wurde in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss
Nr. 2 des Sozialen Dialogs in Galicia erstellt; diesem Ausschuss obliegen
die Unterstützungsmaßnahmen für den Schiffbau in Galicia. Beim Sozialen Dialog
in Galicia handelt es sich um einen Trilog zwischen den Gewerkschaften UGT,
CCOO und CIG, dem Arbeitgeberverband CEG und der Xunta de Galicia. Der
Unterausschuss „Schiffbau“ innerhalb des Sozialen Dialogs in Galicia wird die
Umsetzung der Maßnahmen und deren Ergebnisse überwachen. 32. Die spanischen Behörden haben
bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 33. Zu den Kriterien nach
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
spanischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß
Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind. · Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Sektoren dienen. · Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 34. Spanien hat der Kommission
mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von denselben Stellen verwaltet und
kontrolliert wird, die auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in
Spanien verwalten und kontrollieren. Die Xunta de Galicia, insbesondere die
Consellería de Facenda – Dirección Xeral de Planificación e Fondos – in
Zusammenarbeit mit der Consellería de Traballo e Benestar – Dirección Xeral de
Relacións Laborais –, wird als zwischengeschaltete Stelle für die
Verwaltungsbehörde fungieren. Finanzierung 35. Auf der Grundlage des Antrags
Spaniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte
Paket personalisierter Dienstleistungen (einschließlich der Kosten für die
Durchführung des EGF) mit 2 029 235 EUR,
d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der
Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf
den Angaben Spaniens. 36. Unter Berücksichtigung des
nach Maßgabe von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der
Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den
oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der
Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 37. Unter Berücksichtigung des
vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen
Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres
auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert. 38. Mit der Vorlage dieses
Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die
Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer
Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die
Kommission ersucht den Teil der Haushaltsbehörde, der zuerst auf einer
angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur
Inanspruchnahme des Fonds erzielt, den anderen Teil und die Kommission über
seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der
Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen. 39. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit
der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden. Herkunft
der Mittel für Zahlungen 40. Die Mittel aus der
EGF-Haushaltslinie werden zur Deckung des für den vorliegenden Antrag
benötigten Betrags von 2 029 235 EUR herangezogen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/019 ES/Galicia Metal, Spanien) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[19],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung
an die Globalisierung[20],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[21], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011 gestellte
Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften,
die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen
worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen
Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann. (4) Spanien stellte am 28. Dezember
2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen
878 Entlassungen in 35 Unternehmen des Wirtschaftszweigs
NACE Rev. 2, Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen)
in der NUTS-II-Region Galicia (ES11) und ergänzte diesen Antrag bis zum
28. Mai 2012 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß
Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt
daher vor, den Betrag von 2 029 235 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens
bereitzustellen – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 2 029 235 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der
Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393
vom 30.12.2006, S. 1). [4] Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006. [5] http://www.cesa.eu/links_downloads# (Jahresberichte). [6] http://www.gernaval.org/ (Jahresberichte). [7] Die gewichtete Bruttoregistertonne (GBRT) ist ein
Indikator für den Arbeitsaufwand, der für den Bau eines bestimmten Schiffes
erforderlich ist, und wird durch Multiplikation der Tonnage eines Schiffes mit
einem Koeffizienten ermittelt, der nach Art und Größe eines bestimmten Schiffes
festgelegt wird. [8] Jeweils KOM(2010) 451, KOM(2010) 631,
KOM(2011) 251 und COM(2012) 272. [9] Gemäß der Internationalen Standardklassifikation für das
Bildungswesen (ISCED‑97). [10] Asociación de Industriales Metalúrgicos de Galicia
(ASIME). [11] Confederación de Empresarios de Galicia (CEG). [12] Fundación Galega do Metal para a Formación, Cualificación
e Emprego. [13] Federación del Metal, Construcción y Afines de la Unión
General de Trabajadores de Galicia (MCA‑UGT Galicia). [14] Comisiones Obreras Galicia (CCOO Galicia). [15] Confederación Intersindical Galega. [16] KOM(2010) 437 endg. [17] Título de graduado en educación secundaria obligatoria
para personas mayores de dieciocho años. [18] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom
18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen.
(ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10). [19] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [20] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [21] ABl. C […] vom […], S. […].