52012PC0395

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/009 NL/Gelderland Construction 41, Niederlande) /* COM/2012/0395 final - 2012/ () */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 15. Dezember 2011 stellten die Niederlande den Antrag EGF/2011/009 NL/Gelderland Construction 41 auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 54 Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Rev. 2, Abteilung 41 (Hochbau)[3] in der NUTS-II-Region Gelderland (NL22) in den Niederlanden.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Referenznummer || EGF/2011/009

Mitgliedstaat || Niederlande

Artikel 2 || Buchstabe b

Betroffene Unternehmen || 54

NUTS-II-Region || Gelderland (NL22)

NACE-Revision-2-Abteilung || 41 (Hochbau)

Bezugszeitraum || 1.2.2011 – 1.11.2011

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.1.2012

Datum der Antragstellung || 15.12.2011

Entlassungen im Bezugszeitraum || 516

Voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmende entlassene Arbeitskräfte || 435

Kosten für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 4 281 000

Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 178 375

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,0

Gesamtkosten (EUR) || 4 459 375

EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 2 898 594

1.           Der Antrag wurde der Kommission am 15. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 11. Juni 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2.           Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3.           Zum Nachweis des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise machen die Niederlande geltend, dass das Baugewerbe in den Niederlanden, so wie in der gesamten Europäischen Union, von der Krise stark getroffen wurde. Kreditvergaben an das Baugewerbe und an Einzelpersonen wurden drastisch eingeschränkt, die Preise für Baumaterialien sind gestiegen, und die Nachfrage nach Neubauten ging aufgrund schwindenden Verbrauchervertrauens und fehlender Liquidität zurück.

4.           Die Kommission erkannte in ihrem Konjunkturprogramm an, dass sich die Bauindustrie in der EU einem krisenbedingten Nachfrageeinbruch gegenübersieht. Die vorhandenen Daten bestätigen den massiven Abschwung im Baugewerbe in der EU-27 über acht Quartale in Folge (Q1/2009 bis Q4/2010), verglichen mit demselben Zeitraum des Vorjahres, was vor allem auf rückläufige private Investitionen in Wohngebäude zurückzuführen war.

5.           Im niederländischen Baugewerbe war von 2008 bis 2010 ein drastischer Rückgang von 12,9 % zu verzeichnen. Zwar gab es im ersten Quartal 2011 mit einem Anstieg um 9,3 % eine Erholung, doch im zweiten und dritten Quartal 2011 war die Entwicklung erneut rückläufig, und die Prognosen für 2012 sind nicht positiv. Das Wirtschaftswachstum in der Provinz Gelderland verlangsamte sich im dritten Quartal 2011 gegenüber demselben Zeitraum des Jahres 2010 stärker als im übrigen Teil des Landes (um 0,6 % in Gelderland im Vergleich zu 1,1 % in den gesamten Niederlanden). Zahlreiche wirtschaftliche Indikatoren (Umsatz, Beschäftigung, Investitionen), die 2010 noch positive Werte aufwiesen, waren 2011 negativ. Das Niveau der Häuserpreise sank 2011 um weitere 3,6 % im Vergleich zu 2010 und hatte damit den Stand von 2005; dies wirkte sich auf das Baugewerbe negativ aus.

6.           Die Wirtschafts- und Finanzkrise hatte Ausgabenkürzungen zur Folge, durch die das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit verringert werden sollte. Der Rückgang der öffentlichen Ausgaben hatte unmittelbare negative Auswirkungen auf die Investitionen in Infrastruktur- und Wohnungsbauprogramme. Die Kürzungen der Staatsausgaben beeinflussen zudem die Regionalregierungen dahingehend, dass sie gezwungen sind, ebenfalls ihre Ausgaben zu senken. Die Provinz Gelderland wird ab 2011 ihre Ausgaben um 58 Mio. EUR jährlich verringern müssen. Da das Baugewerbe in hohem Maße vom regionalen Inlandsmarkt abhängig ist, wird es durch Kürzungen öffentlicher Ausgaben und Programme stark geschwächt. Die Haushaltskürzungen werden sich weiterhin negativ auf die Beschäftigung im Baugewerbe auswirken.

7.           Darüber hinaus sind beim Markt für Neubauten, bedingt durch geringere Investitionen von Wohnungsgenossenschaften und Kommunen, rückläufige Zahlen zu verzeichnen. Zudem stieg im dritten Quartal 2011 die Zahl der Konkurse.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Einhaltung der in Artikel 2 Buchstabe b genannten Kriterien

8.           Die Niederlande beantragten eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

9.           Der Antrag betrifft 516 Entlassungen während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 1. Februar 2011 bis zum 1. November 2011 in 54 Unternehmen, die der NACE-Rev.-2-Abteilung 41 (Hochbau) zuzuordnen und in der NUTS-II-Region Gelderland (NL22) angesiedelt sind. Diese Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

10.         Die niederländischen Behörden machen geltend, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Folgen für die Branche nicht vorhergesehen werden konnten. Vor der Krise florierte das Baugewerbe in den Niederlanden. Der von Bauunternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude generierte Umsatz ist seit dem ersten Quartal 2009 kontinuierlich zurückgegangen und lag fast 20 % unter dem Rekordstand von 2008. Seit dem ersten Quartal 2010 machen sich die Folgen der Wirtschaftskrise auch im Hochbau bemerkbar. Der von Hochbauunternehmen erzielte Umsatz war 2010 um 7 % geringer als 2009, obwohl die Regierung Maßnahmen ergriffen hatte, um die Umsetzung geplanter Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Im Jahr 2009 wirkten sich solche Maßnahmen noch positiv auf den Umsatz aus.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der zu unterstützenden Arbeitskräfte

11.         Der Antrag betrifft 516 Entlassungen in 54 Unternehmen. Die Niederlande gehen davon aus, dass nur 435 Entlassene für die Unterstützung in Frage kommen; bei den übrigen Betroffenen wird damit gerechnet, dass sie durch eigene Initiative eine neue Beschäftigung finden oder in Rente gehen. Die Entlassungen wurden in folgenden Unternehmen vorgenommen:

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen

Aannemersbedrijf Kranen BV || 2 || Dijkman Bouw B.V. || 5

Aannemersbedrijf Kruisselbrink BV || 5 || EMHA B.V. || 6

Aannemersbedrijf Volman || 6 || Engelaer v.o.f. || 1

Aannemersbedrijf W. Kosters B.V. || 8 || Gebr. Heuting & zn B.V. || 1

Aannemersbedrijf Wibo Lochem BV || 40 || GML Gelders Metsel- en Lijmbedrijf BV || 8

aanneminsgbedrijf Berendsen- van Geemen BV || 1 || Hermsen Bouw & Timmerwerken B.V. || 3

Aannemingsmaatschappij Van Gelder BV || 13 || Hiddink Grondwerken transport B.V. || 12

Ad Hofmans Hedel B.V. || 1 || Joosten Bouwservice B.V. || 5

B&V Geveltechniek b.v. || 1 || KBZ BV (Keijzer Betonwerken Zutphen BV) || 22

Borreman Bouw BV || 6 || Klaassen Bouwmaatschappij Arnhem B.V. || 1

Borst Aannemersbedrijf BV || 7 || Kroeze Betonbouw BV || 9

Bouw Service Ermelo BV || 42 || Kroeze Geodesie BV || 2

Bouwbedrijf Bolster BV || 6 || La Paloma || 1

Bouwbedrijf Folmer de Vries BV || 1 || Lenting Bouw V.O.F. || 2

Bouwbedrijf Heimensen BV || 8 || Metselbedrijf Asselman BV || 18

Bouwbedrijf Jansen-Bolk BV || 8 || Metselbedrijf W. Renden || 6

Bouwbedrijf Kiezenbrink BV || 4 || P.B. Huberts Aanneming- en Wegenbouw- || 45

Bouwbedrijf Kuiperij BV || 16 || Scholten Gevelrenovatie BV || 13

Bouwbedrijf Rusbo BV || 4 || Scholten Metsel- en Stelwerken BV || 35

Bouwmij Te Brake B.V. || 6 || Schutten Bouw B.V. || 1

Bouw's Staalbouw B.V. || 10 || T.S. Alround Services BV || 1

Burgers van der Wal || 3 || Van den Boom Bouwbedrijf BV || 8

Claes B.V. || 1 || Veerdonk en Mulder Bouwbedrijf || 2

D & G Timmerfabriek BV || 10 || Verboon Bouwbedrijf B.V. || 1

D & M Bouw VOF || 8 || Voegersbedrijf Scholten BV || 15

Daams H.T. || 3 || Weijers Eikhout Vestiging Groesbeek BV || 66

De Boer Montagetechnieken || 1 || Welling Bouw Didam B.V. || 6

Unternehmen insgesamt: || 54 || Entlassungen insgesamt: || 516

12.         Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 420 || 96,55

Frauen || 15 || 3,45

EU-Bürger/-innen || 435 || 100,00

Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0

Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen || 25 || 5,75

Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen || 290 || 66,67

Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen || 120 || 27,59

Altersgruppe der über 64-Jährigen || 0 || 0

13.         Unter den Entlassenen befinden sich keine Personen mit langfristigen gesundheitlichen Problemen oder einer Behinderung.

14.         Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Führungskräfte || 2 || 0,46

Wissenschaftler/‑innen || 50 || 11,49

Techniker/-innen || 55 || 12,64

Bürokräfte und verwandte Berufe || 35 || 8,05

Dienstleistungsberufe und Verkäufer/‑innen || 10 || 2,30

Hilfsarbeitskräfte || 283 || 65,06

15.         Die Niederlande haben bestätigt, dass gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF sichergestellt wurden und auch weiterhin sichergestellt werden.

Beschreibung des betroffenen Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

16.         Gelderland ist mit etwa zwei Millionen Einwohnern die größte Provinz der Niederlande. Die Bevölkerung in der Region verfügt über ein hohes Bildungsniveau, und es gibt dort 146 000 Unternehmen. Im Baugewerbe arbeiten verhältnismäßig viele Personen (etwa 60 000 im Jahr 2011), verglichen mit anderen Branchen wie der chemischen Industrie (9000 Beschäftigte), der Lebensmittelindustrie (15 000 Beschäftigte) und der Metall-/Elektroindustrie (40 300 Beschäftigte).

17.         Die wichtigsten Beteiligten sind das niederländische Ministerium für Soziales und Beschäftigung; die Opleidingsbedrijf Doetinchem, eine Branchenorganisation im Baugewerbe; die Provinzregierung Gelderland; die UWVwerkbedrijf, die regionale Arbeitsvermittlungsagentur, die Unterstützung bei der Arbeitsuche leistet, und die Platform Arbeidsmarkt Onderwijs, in der alle Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen vertreten sind. Zu den weiteren Beteiligten zählen die Bouwend Nederland regio oost, die Regionalvertretung der Arbeitgebervereinigung des Baugewerbes; die FNV Bouw regio oost, die Regionalvertretung des Gewerkschaftsverbands für das Baugewerbe; die CNV Vakmensen, die Vertretung des Christlichen Gewerkschaftsverbands für das Baugewerbe und OBD opleidingen, weitere Berufsbildungszentren für das Baugewerbe.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

18.         Die niederländischen Behörden führen an, dass sich die Entlassungen angesichts der Bedeutung des Baugewerbes für Gelderland sehr stark auswirken. Im Jahr 2011 lag die Arbeitslosenquote in Gelderland bei 5,9 % und damit geringfügig über dem niederländischen Durchschnitt. Im Jahr 2010 betrug der Anteil der Beschäftigung im Baugewerbe 6,5 % an der Gesamtbeschäftigung in Gelderland. In dem genannten Jahr gingen im Baugewerbe 4100 Arbeitsplätze verloren (Rückgang um 6,5 %). Im Jahr 2011 war zunächst eine leichte Erholung zu verzeichnen (500 Arbeitsplätze), doch im vierten Quartal 2011 gab es wieder zahlreiche Entlassungen in dieser Branche. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg 2011 um 10 % an.

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

19.         Die personalisierten Dienstleistungen werden entlassenen Arbeitskräften in den vom Baugewerbe betriebenen Berufsbildungszentren angeboten. Abgesehen von der Hilfe bei der Arbeitsuche wird jede für eine Unterstützung in Frage kommende Person nur an einer Maßnahme teilnehmen, doch in einigen wenigen Fällen ist eine Kombination der Maßnahmen vorgesehen, damit die gewünschten Ergebnisse erzielt werden. Die niederländischen Behörden schlagen ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der entlassenen Arbeitskräfte vor, das durch drei aufeinanderfolgende Phasen gekennzeichnet ist: Aufnahme (Unterstützung bei der Arbeitsuche), Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt (individuelles Maßnahmenpaket) und Arbeit.

– Unterstützung bei der Arbeitsuche: Dieses Programm wird allen teilnehmenden Personen angeboten und umfasst eine Beratung zu den verfügbaren Schulungs- und Berufsmöglichkeiten sowie ein intensives Bewerbungstraining, einschließlich des Abfassens von Bewerbungsschreiben. Jeder teilnehmenden Person wird eine Anlaufstelle in der näheren Umgebung (da alle regionalen UWV beteiligt sind) genannt, die ihnen bei der Übermittlung notwendiger Unterlagen (Einkommensteuererklärung, Unterlagen für den Antrag auf Arbeitslosengeld) hilft und auch Kontakte zum Baugewerbe vermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass alle betroffenen Personen dieses Angebot in Anspruch nehmen.

– Schulung und Umschulung: Diese Maßnahme umfasst ein intensives Schulungsprogramm, das auf neue Berufsfelder abzielt. Die einzelnen Schulungen bestehen aus mehreren Modulen, die getrennt besucht werden können, jeweils abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse und Fertigkeiten. Ein kompletter Schulungskurs dauert ungefähr ein Jahr und besteht aus einem Paket von Modulen; so umfasst z. B. eine 11,5‑monatige Schulung im Bereich „Maurerhandwerk“ unter anderem Fassaden- und Maurerarbeiten. Schätzungsweise 75 Personen werden an dieser intensiven Schulungsmaßnahme teilnehmen.

– Unterstützung bei Outplacement: Diese Maßnahme umfasst die Beratung der betroffenen Personen im Hinblick auf neue Beschäftigungsfelder wie Ingenieurwesen, elektrotechnische Installationsarbeiten, Gesundheitswesen oder Catering. Möglich ist auch eine Beratung mit dem Ziel einer weiteren Beschäftigung im Baugewerbe durch eine Umschulung für die neuesten Anforderungen dieser Branche (z. B. ökologisches Bauen). Die Beratung erfolgt individuell und beinhaltet die Bewertung der Fertigkeiten und des Profils, die Ermittlung einer passenden Tätigkeit oder eines passenden Schulungspfads auf der Grundlage der Bewertung von Fertigkeiten und Profil sowie die Verfolgung der Fortschritte beim jeweiligen Outplacement-Prozess. Schätzungsweise 150 Personen werden diese Maßnahme in Anspruch nehmen.

– Förderung unternehmerischer Initiative: Bei dieser Maßnahme geht es darum, entlassene Personen zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit anzuleiten und sie bei der Gründung eines eigenen Unternehmens zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst berufsbildende Maßnahmen (z. B. im handwerklichen Bereich) und Kurse in Unternehmensführung. Schätzungsweise 60 Personen werden an dieser Maßnahme teilnehmen.

– Flexpool: Hierbei handelt es sich um einen flexiblen Pool für Arbeitsuchende und Arbeitgeber im Baugewerbe, die eine zeitlich befristete Beschäftigung anbieten können. Dank dieser Einrichtung kann eine flexible Beschäftigung organisiert werden. Die umgeschulten Arbeitskräfte können so neue Arbeitserfahrung sammeln und zugleich beim Arbeiten weiter lernen. Die betroffenen Personen erhalten den üblichen regulären Lohn entsprechend der Tarifvereinbarung, und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses wird gemäß den niederländischen Rechtsvorschriften über flexible Arbeit begrenzt sein. Schätzungsweise 150 Personen werden diese Maßnahme in Anspruch nehmen.

20.         Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

21.         Die von den niederländischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die niederländischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen auf 4 281 000 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF auf 178 375 EUR (4,00 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 898 594 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Unterstützung bei der Arbeitsuche || 435 || 2 600 || 1 131 000

Schulung und Umschulung || 75 || 18 000 || 1 350 000

Unterstützung bei Outplacement || 150 || 8 200 || 1 230 000

Förderung unternehmerischer Initiative || 60 || 4 500 || 270 000

Flexpool || 150 || 2 000 || 300 000

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 4 281 000

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Vorbereitungsarbeiten || || 0

Verwaltungsaufgaben || || 44 594

Informations- und Werbemaßnahmen || || 44 594

Kontrolltätigkeiten || || 89 187

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 178 375

Veranschlagte Gesamtkosten || || 4 459 375

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 2 898 594

22.         Die Niederlande bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind. Sie werden die erforderlichen Kontrollverfahren festlegen, um jegliches Risiko einer Doppelförderung auszuschließen, und darüber hinaus einen klar nachvollziehbaren Prüfpfad für die aus dem EGF finanzierten Maßnahmen sicherstellen.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

23.         Am 1. Januar 2012 begannen die Niederlande zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

24.         Die Sozialpartner waren an der Ausarbeitung des Antrags beteiligt. Initiiert wurde der Antrag von der Opleidingsbedrijf Doettinchem, einer Branchenorganisation im Baugewerbe, in der Sozialpartner vertreten sind. Zu den Vorbereitungsarbeiten gehörten zahlreiche Sitzungen auf regionaler Ebene mit Branchenvertretern und Bauunternehmen sowie Diskussionen zwischen den beteiligten Partnern und den UWV. Am Ende der Diskussionen stand ein Plan für die entlassenen Arbeitskräfte, einschließlich der Einrichtung einer Anlaufstelle für Beschäftigungen in den Bereichen Bauwesen und Technik. Viele Elemente dieses Plans wurden später in das Projekt aufgenommen. Die Sozialpartner sind auch an der Umsetzung beteiligt, da ihnen die Zuständigkeit für die Schulungs- und Bildungseinrichtungen dieser Branche obliegt.

25.         Die niederländischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen befolgt wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

26.         Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der Niederlande folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

· Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

· Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

27.         Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von denselben Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds in den Niederlanden verwalten und kontrollieren. Die Agentur für soziale Angelegenheiten (Abteilung des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung) wird für die Überwachungs‑, Kontroll‑, Informations‑ und Werbemaßnahmen sowie für die Zahlungen im Rahmen dieses EGF-Dossiers verantwortlich sein.

Finanzierung

28.         Auf der Grundlage des Antrags der Niederlande wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen mit 2 898 594 EUR (einschließlich der Kosten für die Durchführung des EGF), d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben der Niederlande.

29.         Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

30.         Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

31.         Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht den Teil der Haushaltsbehörde, der zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, den anderen Teil und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

32.         Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

33.         Die Mittel aus der EGF-Haushaltslinie werden genutzt, um den im Rahmen dieses Antrags erforderlichen Betrag von 2 898 594 EUR zu decken.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/009 NL/Gelderland Construction 41, Niederlande)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[5], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[6], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[7],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)       Die Niederlande stellten am 15. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag des EGF wegen Entlassungen in 54 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 41 (Hochbau) in der NUTS-II-Region Gelderland (NL22) tätig sind, und ergänzten diesen Antrag bis zum 11. Juni 2012 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 898 594 EUR bereitzustellen.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag der Niederlande bereitzustellen –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 898 594 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[4]               Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[5]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[6]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[7]               ABl. C […] vom […], S. […].