Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/009 NL/Gelderland Construction 41, Niederlande) /* COM/2012/0395 final - 2012/ () */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 15. Dezember 2011 stellten die
Niederlande den Antrag EGF/2011/009 NL/Gelderland Construction 41 auf
einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 54 Unternehmen des
Wirtschaftszweigs NACE Rev. 2, Abteilung 41 (Hochbau)[3] in der NUTS-II-Region
Gelderland (NL22) in den Niederlanden. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Referenznummer || EGF/2011/009 Mitgliedstaat || Niederlande Artikel 2 || Buchstabe b Betroffene Unternehmen || 54 NUTS-II-Region || Gelderland (NL22) NACE-Revision-2-Abteilung || 41 (Hochbau) Bezugszeitraum || 1.2.2011 – 1.11.2011 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 1.1.2012 Datum der Antragstellung || 15.12.2011 Entlassungen im Bezugszeitraum || 516 Voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmende entlassene Arbeitskräfte || 435 Kosten für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 4 281 000 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 178 375 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,0 Gesamtkosten (EUR) || 4 459 375 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 2 898 594 1. Der Antrag wurde der
Kommission am 15. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 11. Juni
2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die
EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten
Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3. Zum Nachweis des Zusammenhangs
zwischen den Entlassungen und der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise
machen die Niederlande geltend, dass das Baugewerbe in den Niederlanden, so wie
in der gesamten Europäischen Union, von der Krise stark getroffen wurde.
Kreditvergaben an das Baugewerbe und an Einzelpersonen wurden drastisch
eingeschränkt, die Preise für Baumaterialien sind gestiegen, und die Nachfrage
nach Neubauten ging aufgrund schwindenden Verbrauchervertrauens und fehlender
Liquidität zurück. 4. Die Kommission erkannte in
ihrem Konjunkturprogramm an, dass sich die Bauindustrie in der EU einem
krisenbedingten Nachfrageeinbruch gegenübersieht. Die vorhandenen Daten
bestätigen den massiven Abschwung im Baugewerbe in der EU-27 über acht Quartale
in Folge (Q1/2009 bis Q4/2010), verglichen mit demselben Zeitraum des
Vorjahres, was vor allem auf rückläufige private Investitionen in Wohngebäude
zurückzuführen war. 5. Im niederländischen
Baugewerbe war von 2008 bis 2010 ein drastischer Rückgang von 12,9 % zu
verzeichnen. Zwar gab es im ersten Quartal 2011 mit einem Anstieg um 9,3 %
eine Erholung, doch im zweiten und dritten Quartal 2011 war die Entwicklung
erneut rückläufig, und die Prognosen für 2012 sind nicht positiv. Das
Wirtschaftswachstum in der Provinz Gelderland verlangsamte sich im dritten
Quartal 2011 gegenüber demselben Zeitraum des Jahres 2010 stärker als im
übrigen Teil des Landes (um 0,6 % in Gelderland im Vergleich zu 1,1 %
in den gesamten Niederlanden). Zahlreiche wirtschaftliche Indikatoren (Umsatz,
Beschäftigung, Investitionen), die 2010 noch positive Werte aufwiesen, waren
2011 negativ. Das Niveau der Häuserpreise sank 2011 um weitere 3,6 % im
Vergleich zu 2010 und hatte damit den Stand von 2005; dies wirkte sich auf das
Baugewerbe negativ aus. 6. Die Wirtschafts- und Finanzkrise
hatte Ausgabenkürzungen zur Folge, durch die das gesamtstaatliche
Haushaltsdefizit verringert werden sollte. Der Rückgang der öffentlichen
Ausgaben hatte unmittelbare negative Auswirkungen auf die Investitionen in
Infrastruktur- und Wohnungsbauprogramme. Die Kürzungen der Staatsausgaben
beeinflussen zudem die Regionalregierungen dahingehend, dass sie gezwungen
sind, ebenfalls ihre Ausgaben zu senken. Die Provinz Gelderland wird ab 2011
ihre Ausgaben um 58 Mio. EUR jährlich verringern müssen. Da das
Baugewerbe in hohem Maße vom regionalen Inlandsmarkt abhängig ist, wird es
durch Kürzungen öffentlicher Ausgaben und Programme stark geschwächt. Die
Haushaltskürzungen werden sich weiterhin negativ auf die Beschäftigung im
Baugewerbe auswirken. 7. Darüber hinaus sind beim
Markt für Neubauten, bedingt durch geringere Investitionen von
Wohnungsgenossenschaften und Kommunen, rückläufige Zahlen zu verzeichnen. Zudem
stieg im dritten Quartal 2011 die Zahl der Konkurse. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Einhaltung der in Artikel 2 Buchstabe b genannten Kriterien 8. Die Niederlande beantragten
eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines
Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der
gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei
aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind. 9. Der Antrag betrifft
516 Entlassungen während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom
1. Februar 2011 bis zum 1. November 2011 in 54 Unternehmen, die
der NACE-Rev.-2-Abteilung 41 (Hochbau) zuzuordnen und in der
NUTS-II-Region Gelderland (NL22) angesiedelt sind. Diese Entlassungen wurden
gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 ermittelt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 10. Die niederländischen Behörden
machen geltend, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Folgen für die
Branche nicht vorhergesehen werden konnten. Vor der Krise florierte das
Baugewerbe in den Niederlanden. Der von Bauunternehmen für Wohngebäude und
Nichtwohngebäude generierte Umsatz ist seit dem ersten Quartal 2009
kontinuierlich zurückgegangen und lag fast 20 % unter dem Rekordstand von
2008. Seit dem ersten Quartal 2010 machen sich die Folgen der Wirtschaftskrise
auch im Hochbau bemerkbar. Der von Hochbauunternehmen erzielte Umsatz war 2010
um 7 % geringer als 2009, obwohl die Regierung Maßnahmen ergriffen hatte,
um die Umsetzung geplanter Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Im Jahr 2009
wirkten sich solche Maßnahmen noch positiv auf den Umsatz aus. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der zu unterstützenden Arbeitskräfte 11. Der Antrag betrifft
516 Entlassungen in 54 Unternehmen. Die Niederlande gehen davon aus,
dass nur 435 Entlassene für die Unterstützung in Frage kommen; bei den
übrigen Betroffenen wird damit gerechnet, dass sie durch eigene Initiative eine
neue Beschäftigung finden oder in Rente gehen. Die Entlassungen wurden in
folgenden Unternehmen vorgenommen: Unternehmen und Anzahl der Entlassungen Aannemersbedrijf Kranen BV || 2 || Dijkman Bouw B.V. || 5 Aannemersbedrijf Kruisselbrink BV || 5 || EMHA B.V. || 6 Aannemersbedrijf Volman || 6 || Engelaer v.o.f. || 1 Aannemersbedrijf W. Kosters B.V. || 8 || Gebr. Heuting & zn B.V. || 1 Aannemersbedrijf Wibo Lochem BV || 40 || GML Gelders Metsel- en Lijmbedrijf BV || 8 aanneminsgbedrijf Berendsen- van Geemen BV || 1 || Hermsen Bouw & Timmerwerken B.V. || 3 Aannemingsmaatschappij Van Gelder BV || 13 || Hiddink Grondwerken transport B.V. || 12 Ad Hofmans Hedel B.V. || 1 || Joosten Bouwservice B.V. || 5 B&V Geveltechniek b.v. || 1 || KBZ BV (Keijzer Betonwerken Zutphen BV) || 22 Borreman Bouw BV || 6 || Klaassen Bouwmaatschappij Arnhem B.V. || 1 Borst Aannemersbedrijf BV || 7 || Kroeze Betonbouw BV || 9 Bouw Service Ermelo BV || 42 || Kroeze Geodesie BV || 2 Bouwbedrijf Bolster BV || 6 || La Paloma || 1 Bouwbedrijf Folmer de Vries BV || 1 || Lenting Bouw V.O.F. || 2 Bouwbedrijf Heimensen BV || 8 || Metselbedrijf Asselman BV || 18 Bouwbedrijf Jansen-Bolk BV || 8 || Metselbedrijf W. Renden || 6 Bouwbedrijf Kiezenbrink BV || 4 || P.B. Huberts Aanneming- en Wegenbouw- || 45 Bouwbedrijf Kuiperij BV || 16 || Scholten Gevelrenovatie BV || 13 Bouwbedrijf Rusbo BV || 4 || Scholten Metsel- en Stelwerken BV || 35 Bouwmij Te Brake B.V. || 6 || Schutten Bouw B.V. || 1 Bouw's Staalbouw B.V. || 10 || T.S. Alround Services BV || 1 Burgers van der Wal || 3 || Van den Boom Bouwbedrijf BV || 8 Claes B.V. || 1 || Veerdonk en Mulder Bouwbedrijf || 2 D & G Timmerfabriek BV || 10 || Verboon Bouwbedrijf B.V. || 1 D & M Bouw VOF || 8 || Voegersbedrijf Scholten BV || 15 Daams H.T. || 3 || Weijers Eikhout Vestiging Groesbeek BV || 66 De Boer Montagetechnieken || 1 || Welling Bouw Didam B.V. || 6 Unternehmen insgesamt: || 54 || Entlassungen insgesamt: || 516 12. Aufschlüsselung der zu
unterstützenden Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 420 || 96,55 Frauen || 15 || 3,45 EU-Bürger/-innen || 435 || 100,00 Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0 Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen || 25 || 5,75 Altersgruppe der 25- bis 54-Jährigen || 290 || 66,67 Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen || 120 || 27,59 Altersgruppe der über 64-Jährigen || 0 || 0 13. Unter den Entlassenen befinden
sich keine Personen mit langfristigen gesundheitlichen Problemen oder einer
Behinderung. 14. Aufschlüsselung
nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Führungskräfte || 2 || 0,46 Wissenschaftler/‑innen || 50 || 11,49 Techniker/-innen || 55 || 12,64 Bürokräfte und verwandte Berufe || 35 || 8,05 Dienstleistungsberufe und Verkäufer/‑innen || 10 || 2,30 Hilfsarbeitskräfte || 283 || 65,06 15. Die Niederlande haben
bestätigt, dass gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die
Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung in den
einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF
sichergestellt wurden und auch weiterhin sichergestellt werden. Beschreibung
des betroffenen Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter 16. Gelderland
ist mit etwa zwei Millionen Einwohnern die größte Provinz der Niederlande. Die
Bevölkerung in der Region verfügt über ein hohes Bildungsniveau, und es gibt
dort 146 000 Unternehmen. Im Baugewerbe arbeiten verhältnismäßig viele
Personen (etwa 60 000 im Jahr 2011), verglichen mit anderen Branchen
wie der chemischen Industrie (9000 Beschäftigte), der
Lebensmittelindustrie (15 000 Beschäftigte) und der
Metall-/Elektroindustrie (40 300 Beschäftigte). 17. Die wichtigsten Beteiligten sind
das niederländische Ministerium für Soziales und Beschäftigung; die Opleidingsbedrijf
Doetinchem, eine Branchenorganisation im Baugewerbe; die Provinzregierung
Gelderland; die UWVwerkbedrijf, die regionale
Arbeitsvermittlungsagentur, die Unterstützung bei der Arbeitsuche leistet, und
die Platform Arbeidsmarkt Onderwijs, in der alle Bildungs- und
Berufsbildungseinrichtungen vertreten sind. Zu den weiteren Beteiligten zählen
die Bouwend Nederland regio oost, die Regionalvertretung der
Arbeitgebervereinigung des Baugewerbes; die FNV Bouw regio oost, die
Regionalvertretung des Gewerkschaftsverbands für das Baugewerbe; die CNV
Vakmensen, die Vertretung des Christlichen Gewerkschaftsverbands für das
Baugewerbe und OBD opleidingen, weitere Berufsbildungszentren für das
Baugewerbe. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 18. Die niederländischen Behörden
führen an, dass sich die Entlassungen angesichts der Bedeutung des Baugewerbes
für Gelderland sehr stark auswirken. Im Jahr 2011 lag die Arbeitslosenquote in
Gelderland bei 5,9 % und damit geringfügig über dem niederländischen
Durchschnitt. Im Jahr 2010 betrug der Anteil der Beschäftigung im Baugewerbe
6,5 % an der Gesamtbeschäftigung in Gelderland. In dem genannten Jahr
gingen im Baugewerbe 4100 Arbeitsplätze verloren (Rückgang um 6,5 %).
Im Jahr 2011 war zunächst eine leichte Erholung zu verzeichnen
(500 Arbeitsplätze), doch im vierten Quartal 2011 gab es wieder zahlreiche
Entlassungen in dieser Branche. Die Jugendarbeitslosigkeit stieg 2011 um
10 % an. Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 19. Die personalisierten
Dienstleistungen werden entlassenen Arbeitskräften in den vom Baugewerbe
betriebenen Berufsbildungszentren angeboten. Abgesehen von der Hilfe bei der
Arbeitsuche wird jede für eine Unterstützung in Frage kommende Person nur an
einer Maßnahme teilnehmen, doch in einigen wenigen Fällen ist eine Kombination
der Maßnahmen vorgesehen, damit die gewünschten Ergebnisse erzielt werden. Die
niederländischen Behörden schlagen ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der
entlassenen Arbeitskräfte vor, das durch drei aufeinanderfolgende Phasen
gekennzeichnet ist: Aufnahme (Unterstützung bei der Arbeitsuche), Vorbereitung
auf den Arbeitsmarkt (individuelles Maßnahmenpaket) und Arbeit. –
Unterstützung bei der Arbeitsuche: Dieses Programm wird allen teilnehmenden Personen angeboten und
umfasst eine Beratung zu den verfügbaren Schulungs- und Berufsmöglichkeiten
sowie ein intensives Bewerbungstraining, einschließlich des Abfassens von
Bewerbungsschreiben. Jeder teilnehmenden Person wird eine Anlaufstelle in der
näheren Umgebung (da alle regionalen UWV beteiligt sind) genannt, die ihnen bei
der Übermittlung notwendiger Unterlagen (Einkommensteuererklärung, Unterlagen
für den Antrag auf Arbeitslosengeld) hilft und auch Kontakte zum Baugewerbe
vermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass alle betroffenen Personen dieses
Angebot in Anspruch nehmen. –
Schulung und Umschulung:
Diese Maßnahme umfasst ein intensives Schulungsprogramm, das auf neue
Berufsfelder abzielt. Die einzelnen Schulungen bestehen aus mehreren Modulen,
die getrennt besucht werden können, jeweils abgestimmt auf die individuellen
Bedürfnisse und Fertigkeiten. Ein kompletter Schulungskurs dauert ungefähr ein
Jahr und besteht aus einem Paket von Modulen; so umfasst z. B. eine 11,5‑monatige
Schulung im Bereich „Maurerhandwerk“ unter anderem Fassaden- und
Maurerarbeiten. Schätzungsweise 75 Personen werden an dieser intensiven
Schulungsmaßnahme teilnehmen. –
Unterstützung bei Outplacement: Diese Maßnahme umfasst die Beratung der betroffenen Personen im
Hinblick auf neue Beschäftigungsfelder wie Ingenieurwesen, elektrotechnische
Installationsarbeiten, Gesundheitswesen oder Catering. Möglich ist auch eine
Beratung mit dem Ziel einer weiteren Beschäftigung im Baugewerbe durch eine Umschulung
für die neuesten Anforderungen dieser Branche (z. B. ökologisches
Bauen). Die Beratung erfolgt individuell und beinhaltet die Bewertung der
Fertigkeiten und des Profils, die Ermittlung einer passenden Tätigkeit oder
eines passenden Schulungspfads auf der Grundlage der Bewertung von Fertigkeiten
und Profil sowie die Verfolgung der Fortschritte beim jeweiligen
Outplacement-Prozess. Schätzungsweise 150 Personen werden diese Maßnahme
in Anspruch nehmen. –
Förderung unternehmerischer Initiative: Bei dieser Maßnahme geht es darum, entlassene Personen zur Aufnahme
einer selbständigen Tätigkeit anzuleiten und sie bei der Gründung eines eigenen
Unternehmens zu unterstützen. Die Maßnahme umfasst berufsbildende Maßnahmen
(z. B. im handwerklichen Bereich) und Kurse in Unternehmensführung.
Schätzungsweise 60 Personen werden an dieser Maßnahme teilnehmen. –
Flexpool: Hierbei
handelt es sich um einen flexiblen Pool für Arbeitsuchende und Arbeitgeber im
Baugewerbe, die eine zeitlich befristete Beschäftigung anbieten können. Dank
dieser Einrichtung kann eine flexible Beschäftigung organisiert werden. Die
umgeschulten Arbeitskräfte können so neue Arbeitserfahrung sammeln und zugleich
beim Arbeiten weiter lernen. Die betroffenen Personen erhalten den üblichen
regulären Lohn entsprechend der Tarifvereinbarung, und die Dauer des
Beschäftigungsverhältnisses wird gemäß den niederländischen Rechtsvorschriften
über flexible Arbeit begrenzt sein. Schätzungsweise 150 Personen werden
diese Maßnahme in Anspruch nehmen. 20. Die im Antrag aufgeführten
Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie
Informations- und Werbemaßnahmen. 21. Die von den niederländischen
Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die
niederländischen Behörden schätzen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen
auf 4 281 000 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF
auf 178 375 EUR (4,00 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 898 594 EUR (65 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Unterstützung bei der Arbeitsuche || 435 || 2 600 || 1 131 000 Schulung und Umschulung || 75 || 18 000 || 1 350 000 Unterstützung bei Outplacement || 150 || 8 200 || 1 230 000 Förderung unternehmerischer Initiative || 60 || 4 500 || 270 000 Flexpool || 150 || 2 000 || 300 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 4 281 000 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsarbeiten || || 0 Verwaltungsaufgaben || || 44 594 Informations- und Werbemaßnahmen || || 44 594 Kontrolltätigkeiten || || 89 187 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 178 375 Veranschlagte Gesamtkosten || || 4 459 375 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 2 898 594 22. Die Niederlande bestätigen,
dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds
finanziert werden, komplementär sind. Sie werden die erforderlichen
Kontrollverfahren festlegen, um jegliches Risiko einer Doppelförderung
auszuschließen, und darüber hinaus einen klar nachvollziehbaren Prüfpfad für
die aus dem EGF finanzierten Maßnahmen sicherstellen. Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte
Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant
sind 23. Am 1. Januar 2012
begannen die Niederlande zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den
personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein
Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 24. Die Sozialpartner waren an der
Ausarbeitung des Antrags beteiligt. Initiiert wurde der Antrag von der Opleidingsbedrijf
Doettinchem, einer Branchenorganisation im Baugewerbe, in der Sozialpartner
vertreten sind. Zu den Vorbereitungsarbeiten gehörten zahlreiche Sitzungen auf
regionaler Ebene mit Branchenvertretern und Bauunternehmen sowie Diskussionen
zwischen den beteiligten Partnern und den UWV. Am Ende der Diskussionen stand
ein Plan für die entlassenen Arbeitskräfte, einschließlich der Einrichtung
einer Anlaufstelle für Beschäftigungen in den Bereichen Bauwesen und Technik. Viele
Elemente dieses Plans wurden später in das Projekt aufgenommen. Die
Sozialpartner sind auch an der Umsetzung beteiligt, da ihnen die Zuständigkeit
für die Schulungs- und Bildungseinrichtungen dieser Branche obliegt. 25. Die niederländischen Behörden
haben bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen befolgt wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 26. Zu den Kriterien nach
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
Niederlande folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß
Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind. · Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Sektoren dienen. · Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 27. Die Niederlande haben der
Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von denselben Stellen verwaltet
und kontrolliert wird, die auch die Mittel des Europäischen Sozialfonds in den
Niederlanden verwalten und kontrollieren. Die Agentur für soziale
Angelegenheiten (Abteilung des Ministeriums für Soziales und Beschäftigung)
wird für die Überwachungs‑, Kontroll‑, Informations‑ und
Werbemaßnahmen sowie für die Zahlungen im Rahmen dieses EGF-Dossiers
verantwortlich sein. Finanzierung 28. Auf der Grundlage des Antrags
der Niederlande wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das
koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen mit
2 898 594 EUR (einschließlich der Kosten für die Durchführung
des EGF), d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der
Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf
den Angaben der Niederlande. 29. Unter Berücksichtigung des
nach Maßgabe von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der
Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den
oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der
Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 30. Unter Berücksichtigung des
vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen
Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres
auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert. 31. Mit der Vorlage dieses
Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006
einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der
Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem
erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht den Teil der
Haushaltsbehörde, der zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine
Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, den anderen
Teil und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der
beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung
einzuberufen. 32. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit
der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 33. Die Mittel aus der
EGF-Haushaltslinie werden genutzt, um den im Rahmen dieses Antrags
erforderlichen Betrag von 2 898 594 EUR zu decken. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/009
NL/Gelderland Construction 41, Niederlande) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[5],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung
an die Globalisierung[6],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[7], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011 gestellte
Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften,
die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen
worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen
Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann. (4) Die Niederlande stellten am
15. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag des EGF wegen
Entlassungen in 54 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 41
(Hochbau) in der NUTS-II-Region Gelderland (NL22) tätig sind, und ergänzten
diesen Antrag bis zum 11. Juni 2012 durch zusätzliche Informationen. Der
Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die
Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 898 594 EUR
bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag der Niederlande
bereitzustellen – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 2 898 594 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der
Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393
vom 30.12.2006, S. 1). [4] Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006. [5] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [6] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [7] ABl. C […] vom […], S. […].