Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal /* COM/2012/0364 final - 2012/0176 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Am 17. Mai 2011
hat der Rat Portugal auf dessen Antrag hin finanziellen Beistand gewährt
(Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates), um ein rigoroses Wirtschafts-
und Reformprogramm zu stützen, das das Vertrauen wiederherstellen, die Rückkehr
der Wirtschaft zu einem nachhaltigen Wachstum ermöglichen und die
Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der EU erhalten soll. Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des
Beschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem IWF und in Abstimmung
mit der EZB zum vierten Mal die Fortschritte bei der Umsetzung der vereinbarten
Maßnahmen sowie deren Wirksamkeit und wirtschaftliche und soziale Folgen
überprüft. Angesichts der wirtschaftlichen,
haushaltspolitischen und finanziellen Entwicklungen sowie politischen Maßnahmen
der letzten Zeit vertritt die Kommission die Auffassung, dass die an den
Beistand geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen in begrenztem Umfang
geändert werden müssen, um die Erreichung der Programmziele sicherzustellen.
Diese Änderungen werden in den Erwägungsgründen des Vorschlags zur Änderung des
Durchführungsbeschlusses des Rates erläutert. 2012/0176 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU
über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010
des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus[1], insbesondere auf Artikel 3
Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 3
Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU des Rates hat die
Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und in
Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum vierten Mal die
Fortschritte der Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie
die Wirksamkeit und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieser Maßnahmen
überprüft. (2) Die Überprüfung ergab, dass
die Auflagen für das erste Quartal 2012 zufriedenstellend eingehalten wurden. Im
Jahr 2011 betrug das gesamtstaatliche Defizit 4,2 % des BIP. Das Haushaltsziel
von 4½ % des BIP für 2012 bleibt in Reichweite. Die Wiederherstellung des
wirtschaftlichen Gleichgewichts kommt zügig voran; die Exportleistung
übertrifft die Erwartungen und gleicht die schwächere Binnennachfrage mehr als
aus. Allerdings bergen die makroökonomischen Aussichten einige Risiken, die beginnen,
sich zu konkretisieren – dies vor dem Hintergrund einer Wachstumszusammensetzung,
die sich stärker auf Nettoexporte und weniger auf die Binnennachfrage stützt,
sowie der erheblichen Verschlechterung der Arbeitsmarktlage. Die Fortschritte
bei den Arbeitsmarktreformen müssen weiter vorangetrieben werden. Die Höhe der
Abfindungen wird an den EU-Durchschnitt angeglichen, und es wird ein Fonds zur
Finanzierung eines Teils der Abfindungen eingerichtet. Ein Vorschlag zur
Überprüfung des Mechanismus für die Ausweitung von Tarifverträgen ist in
Vorbereitung. Die politischen Anstrengungen zur Stabilisierung des
Finanzsystems werden fortgeführt. Die Veräußerung der Banco Português de
Negocios (BPN) ist abgeschlossen; die Verwaltung der Zweckgesellschaften wird
optimiert, um eine bestmögliche Sanierung der von der BPN übertragenen Aktiva
zu gewährleisten. Der Rechtsrahmen für frühzeitiges Eingreifen, Abwicklung und
Einlagensicherung wird gestärkt, und die Behörden sind aufgefordert, die
Durchführungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Reform der Produktmärkte,
insbesondere im Bereich der geschützten Dienstleistungen, ist von zentraler
Bedeutung für die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung
von Wachstum und Beschäftigung. Die Regierung implementiert eine Strategie zur
Restrukturierung staatseigener Unternehmen mit dem Ziel, deren Verschuldung
abzubauen und bessere Bedingungen für eine Marktfinanzierung zu schaffen. Eine
Studie zur Bewertung von Kosten und Nutzen der Neuverhandlung von ÖPP oder
Konzessionsverträgen mit dem Ziel, die finanziellen Verpflichtungen des Staates
zu verringern, wird derzeit von einem internationalen
Wirtschaftsprüfungsunternehmen ausgearbeitet. Die Regierung hat sich dazu
verpflichtet, die Voraussetzungen für eine wirksame Durchsetzung des
Wettbewerbs zu schaffen. Die für den Wohnungsmarkt geltenden Vorschriften
werden mit dem Ziel der Förderung der geografischen Mobilität modernisiert, und
die Justizreform macht gute Fortschritte. Das Privatisierungsprogramm wird nach
dem neuen Rahmengesetz umgesetzt – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU
wird wie folgt geändert: (1) Absatz 6 wird wie folgt
geändert: a) Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Das gesamtstaatliche Defizit 2012 darf 4,5 %
des BIP nicht übersteigen. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan 2012 und im
Nachtragshaushalt vom März aufgeführten Maßnahmen werden weitere, insbesondere
ausgabenseitige Maßnahmen zur Schließung etwaiger Lücken im Jahr 2012
getroffen.“ b) Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) Portugal trifft Maßnahmen zur Stärkung der
öffentlichen Finanzverwaltung. Portugal setzt die im neuen
Haushaltsrahmengesetz vorgesehenen Maßnahmen um, wozu auch die Aufstellung
eines mittelfristigen Haushaltsrahmens zählt. Der Haushaltsrahmen für Kommunen
und Regionen wird beträchtlich gestärkt, indem insbesondere die jeweiligen
Finanzierungsgesetze an die Vorgaben des Haushaltsrahmengesetzes angepasst
werden. Portugal verbessert die Finanzberichterstattung, verstärkt die
Überwachung der öffentlichen Finanzen und verschärft die Regeln und Verfahren
für den Haushaltsvollzug. Die portugiesische Regierung setzt die Strategie für
die Validierung und Begleichung von Zahlungsrückständen um. Darin werden
Kriterien für die Festlegung der Rangfolge der Gläubiger sowie
Governance-Regelungen zur Gewährleistung eines fairen und transparenten
Begleichungsverfahrens in allen Sektoren festgelegt. Portugal implementiert den
neuen rechtlichen und institutionellen Rahmen für ÖPP. Auf der Grundlage der
Ergebnisse einer Studie zur Neuverhandlung von ÖPP wird die Regierung die
einschlägigen Verträge neu aushandeln. Portugal erlässt ein Gesetz über die
Gründung und Funktionsweise staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler
und kommunaler Ebene.“ c) Buchstabe e erhält folgende Fassung: „e) Portugal wird die Kommunalverwaltung
reorganisieren und die Zahl der Verwaltungseinheiten erheblich reduzieren. Die
entsprechenden Änderungen werden spätestens zum Beginn der nächsten Runde der
Kommunalwahlen wirksam.“ d) Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) Portugal modernisiert die Steuerverwaltung,
indem es die Einrichtung der Autoridade Tributária e Aduaneira zum Abschluss
bringt, die Zusammenarbeit mit den für den Beitragseinzug zuständigen Stellen
der Sozialversicherung stärkt, die Zahl der kommunalen Behörden verringert und
die nach wie vor bestehenden Engpässe innerhalb des Rechtsbehelfssystems im
Steuerbereich beseitigt.” e) Buchstabe h erhält folgende Fassung: „h) Portugal trifft Maßnahmen, um die Effizienz
und langfristige Tragfähigkeit staatseigener Unternehmen auf zentraler,
regionaler und kommunaler Ebene zu steigern. Portugal legt eine Strategie zur
Umstrukturierung staatseigener Unternehmen – unter anderem von Parpública –,
zur Verringerung ihres Schuldenstands sowie zur Gewährleistung besserer
Bedingungen für eine Marktfinanzierung fest. Portugal wendet diese Strategie
mit dem Ziel an, bis Ende 2012 operationelle Ausgewogenheit auf Sektorebene zu
erreichen.“ f) Buchstabe i erhält folgende
Fassung: „i) Portugal setzt das Privatisierungsprogramm
fort. Die direkte Veräußerung der Versicherungssparte der Caixa Geral de
Depositos (Caixa Seguros) erfolgt im Jahr 2012. Der Privatisierungsprozess beim
nationalen Luftfahrtunternehmen (TAP), beim Flughafenbetreiber Aeroportos de
Portugal (ANA), bei der Cargo-Tochter von CP (CP Carga) und bei Correios de
Portugal (CTT) beginnt im Jahr 2012 und soll 2013 abgeschlossen werden.” g) Buchstabe j wird gestrichen. h) Buchstabe k erhält folgende Fassung: „k) Die portugiesische Regierung legt dem
Parlament einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Abfindungshöhe an den
EU-Durchschnitt von 8 bis 12 Tagen pro gearbeitetes Jahr vor und richtet
einen Ausgleichsfonds für Abfindungen ein.“ i) Buchstabe l wird gestrichen. l) Buchstabe o erhält folgende
Fassung: „o) Portugal setzt die in seinem Aktionsplan zur
qualitativen Verbesserung der Sekundarausbildung sowie der beruflichen Aus- und
Weiterbildung vorgesehenen Maßnahmen um.“ k) Buchstabe p erhält folgende Fassung: „p) Die Funktionsweise des Gerichtswesens wird
verbessert, indem die im Fahrplan für die Justizreform vorgeschlagenen
Maßnahmen umgesetzt und gezielte Maßnahmen zum schrittweisen Abbau des
Verfahrensstaus der Gerichte und zur Förderung alternativer
Streitbeilegungsmechanismen getroffen werden.“ l) Buchstabe r erhält folgende
Fassung: „r) Der Wettbewerbs- und der Regulierungsrahmen
werden verbessert. Portugal stärkt die Unabhängigkeit und die Ressourcen der
wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, setzt das Wettbewerbsgesetz mit
dem Ziel um, Tempo und Wirksamkeit der Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften
zu erhöhen, überwacht die Fallzugänge und erstattet Bericht über die Tätigkeit
des Gerichts für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht.“ m) Die Buchstaben u und v werden
gestrichen. (2) Absatz 8 erhält folgende
Fassung: „8. Um das Vertrauen in den Finanzsektor
wiederherzustellen, wird Portugal das Bankensystem angemessen rekapitalisieren
und für einen geordneten Fremdkapitalabbau sorgen. Zur Wahrung der
Finanzstabilität setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF
abgestimmte Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere
wird Portugal (a)
die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer
Sicherheitspuffer anhalten und die Emission staatlich garantierter
Bankanleihen, für die im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften ein Volumen von 35 Mrd. EUR
genehmigt wurde, überwachen; (b)
sicherstellen, dass die Banken das Programmziel
einer Kernkapitalquote (Eigenkapital der Klasse 1) von 10 % bis
spätestens Ende 2012 erreichen. Die Eigenkapitalanforderungen aufgrund der
Bewertung von Staatsschulden zu Marktpreisen im Rahmen der von der Europäischen
Bankenaufsichtsbehörde koordinierten EU-weiten Rekapitalisierungsmaßnahmen werden
im Juni 2012 erfüllt; dabei wird den Eigenkapitalauswirkungen des
Sonderprogramms für Prüfungen vor Ort und der Übertragung der Pensionsfonds der
Banken auf die öffentliche Sozialversicherung Rechnung getragen. Können Banken
die Eigenkapitalanforderungen nicht fristgerecht erfüllen, sollte die mit 12 Mrd. EUR
ausgestattete Solvenzstützungsfazilität, die im Rahmen des Programms
eingerichtet wurde, in Anspruch genommen werden können; (c)
einen ausgewogenen und geordneten Abbau der
Verschuldungsquote im Bankensektor gewährleisten, der für die dauerhafte
Beseitigung von Finanzierungsungleichgewichten von zentraler Bedeutung ist. Die
Finanzierungspläne der Banken zielen darauf ab, das Kredit-Einlagen-Verhältnis
bis zum Ende des Programmzeitraums auf einen Richtwert von rund 120 %
abzusenken und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem
während der Programmlaufzeit letztendlich zu verringern. Diese
Finanzierungspläne werden vierteljährlich überprüft; (d)
für eine Verschlankung der staatseigenen Caixa Geral
de Depósitos (CGD) sorgen, um die Eigenkapitalbasis für deren Bankkerngeschäft
bedarfsgerecht zu erhöhen. Die Veräußerung der Versicherungs- und der
Gesundheitssparte der CGD erfolgt bis Ende 2012, die Veräußerung nicht
strategischer Kapitalbeteiligungen ist im Gange. Kann der Bedarf bis Ende Juni 2012
nicht aus gruppeninternen Quellen gedeckt werden, erhält die CGD staatliche
Eigenkapitalunterstützung aus Liquiditätspuffern außerhalb der
Solvenzstützungsfazilität; (e)
den Prozess der Sanierung der von der BPN auf die
drei staatseigenen Zweckgesellschaften übertragenen Aktiva optimieren, indem
die Verwaltung dieser Aktiva ausgelagert und einem professionellen Dritten
übertragen wird mit dem Mandat, die Aktiva im Laufe der Zeit schrittweise zu
sanieren. Die mit der Vermögensverwaltung betraute Stelle wird im Wege eines
auf konkurrierenden Geboten basierenden Verfahrens ausgewählt; im Mandat werden
geeignete Anreize vorgesehen, um eine optimale Sanierung zu gewährleisten; (f)
bis Ende Juli 2012 einen Vorschlag zur
Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen ausarbeiten; (g)
Maßnahmen treffen, um die Einrichtung des
Abwicklungsfonds zum Abschluss zu bringen und sicherzustellen, dass dieser bis
Juli 2012 voll funktionsfähig ist; bis Ende Juli 2012 die aufsichtsbehördlichen
Bekanntmachungen zu Sanierungsplänen, bis Ende Oktober 2012 die Regelung für Abwicklungspläne
und bis Ende September 2012 im Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften die
für die Errichtung und den Betrieb von Brückenbanken geltenden Bestimmungen
annehmen. Priorität wird der Überprüfung der Sanierungs- und der anschließenden
Abwicklungspläne der Banken mit systemischer Bedeutung eingeräumt; (h)
einen Rahmen festlegen, der Finanzinstituten
Anreize für außergerichtliche Umschuldungen für Privathaushalte und KMU bietet.“ Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische
Republik gerichtet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.