52012PC0204

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/020 ES/Comunidad Valenciana/Schuhe, Spanien) /* COM/2012/0204 final */


BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

Am 28. Dezember 2011 stellte Spanien den Antrag EGF/2011/020 ES/Comunidad Valenciana/Schuhe auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in 146 Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Rev. 2, Abteilung 15 (Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen)[3] in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52) in Spanien.

Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

Eckdaten: ||

EGF-Referenznummer || EGF/2011/020

Mitgliedstaat || Spanien

Artikel 2 || Buchstabe b

Betroffene Unternehmen || 146

NUTS-II-Region || Comunidad Valenciana (ES52)

NACE-Revision-2-Abteilung || 15 (Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen)

Bezugszeitraum || 25.1.2011-25.10.2011

Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 26.3.2012

Datum der Antragstellung || 28.12.2011

Entlassungen im Bezugszeitraum || 876

Voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmende entlassene Arbeitskräfte || 350

Kosten für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 2 392 100

Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 118 000

Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,7

Gesamtkosten (EUR) || 2 510 100

EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 1 631 565

1.           Der Antrag wurde der Kommission am 28. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 23. Februar 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

2.           Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise

3.           Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Spanien in seinem Antrag aus, dass die Entlassungen in der Region Comunidad Valenciana auf einen radikalen Wandel des Vertriebs in der Schuhindustrie zurückzuführen sind. Drittländer, insbesondere China und Indien, beherrschen in zunehmendem Maße den Welthandel mit Schuhen, und Länder wie Vietnam und Indonesien steigern ihren Anteil an der weltweiten Produktion auch weiterhin.

4.           Spanien macht geltend, dass nach den verfügbaren Daten[5] die Einfuhr von Schuhen aus Nicht-EU-Ländern in die EU im Zeitraum 2006‑2009 um fast 6 % anstieg, während die Ausfuhr aus der EU im selben Zeitraum um 16,4 % zurückging. Als unmittelbare Folge des Rückgangs der Ausfuhren sank die Zahl der Schuhhersteller in der EU‑27. Im Jahr 2008 gab es in der EU nur 24 000 Hersteller, wohingegen es 2005 noch 27 125 waren. Dieser Rückgang (11,58 %) der Anzahl von Unternehmen wirkte sich unmittelbar auf die Beschäftigung aus: Im Zeitraum 2005‑2008 gingen 78 800 der unmittelbar in diesem Wirtschaftszweig angesiedelten Arbeitsplätze verloren, also rund 20 % der dort insgesamt vorhandenen Arbeitsplätze.

5.           Des Weiteren stiegen die Einfuhren von Schuhen nach Spanien an, nämlich um fast 20 % im Zeitraum 2006‑2010. Die Auswirkungen des Ungleichgewichts zwischen Einfuhren und Ausfuhren waren für die spanische Schuhindustrie allerdings schwerwiegender als in der EU insgesamt: Die Zahl der Hersteller ging im Zeitraum 2006‑2010 um 35,96 % zurück (bzw. um 24,27 % bei ausschließlicher Betrachtung des Zeitraums 2006‑2009), die Zahl der Unternehmen sank von 2283 auf 1462. Infolgedessen nahm im selben Zeitraum die Beschäftigung um 31,80 % ab, und 10 663 unmittelbar in diesem Wirtschaftszweig angesiedelte Arbeitsplätze gingen verloren.

6.           Die Entlassungen in Spanien spiegeln zudem den allgemeinen Trend in der Schuhindustrie wider, die meisten untergeordneten Prozesse in kostengünstigere Nicht-EU-Länder zu verlagern und nur die hochwertigeren Produktionsschritte, wie zum Beispiel Produktdesign und Produktmarketing, in der EU zu belassen.

Nachweis der Zahl der Entlassungen und Einhaltung der in Artikel 2 Buchstabe b genannten Kriterien

7.           Spanien beantragte eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.

8.           Der Antrag betrifft 876 Entlassungen während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 25. Januar 2011 bis zum 25. Oktober 2011 in 146 Unternehmen, die der NACE-Rev.-2-Abteilung 15 (Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen) zuzuordnen und in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52) angesiedelt sind. Von diesen Entlassungen wurden 862 gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Weitere 14 Entlassungen wurden anhand von Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der genannten Verordnung ermittelt. Die Kommission hat die gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich erforderliche Bestätigung erhalten, dass es sich hierbei um die tatsächliche Anzahl der vorgenommenen Entlassungen handelt.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

9.           Die spanischen Behörden machen geltend, dass die Schuhindustrie bereits im Zuge der Anpassung an die Erfordernisse der Marktliberalisierung eine Umstrukturierung durchlaufen hatte, wobei der Schwerpunkt auf die Herstellung hochwertiger Produkte und auf den Export gelegt wurde. In den Jahren vor der Wirtschafts- und Finanzkrise garantierte diese Strategie den Unternehmen nachhaltige Umsätze. Durch die Krise und die anschließende Kreditklemme gerieten jedoch zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen in ernste Schwierigkeiten, da es ihnen an der nötigen finanziellen Flexibilität mangelte, um sich auf die neue durch sinkende Exporte und einen rückläufigen Inlandsmarkt charakterisierte Situation einstellen zu können. Dies führte zur Schließung von Unternehmen: Im Jahr 2010 gaben in der Comunidad Valenciana 188 Unternehmen, d. h. 16,64 % der insgesamt in dieser Region angesiedelten Schuhhersteller, ihre Geschäftstätigkeit auf, was mit dem entsprechenden Verlust von Arbeitsplätzen einherging.

Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der zu unterstützenden Arbeitskräfte

10.         Der Antrag betrifft 876 Entlassungen in folgenden 146 Unternehmen:

Unternehmen und Anzahl der Entlassungen

ABACO SHOES S.L. || 3 || ILICESOLES S.L. || 10

ADDI SHOES S.L || 1 || INDALO SHOES S.L || 4

ADOANSA S.L || 5 || INDUSTRIA AUXILIAR DEL CALZADO CRIMEA S.L || 1

ADORNOS LA TORRESTA S.L.U || 26 || IRAMEN CALZADOS S.L.U || 26

ADRIANO SHOES S.L.U || 13 || IRONMATRIC S.L || 1

AGNELLI INTERNACIONAL S.L || 1 || JANDRO MODA S.L. || 6

ALANDA SHOES S.L || 4 || JESO CONFORT S.L || 1

ALFIE SHOES S.L || 2 || J'HAYBER S.L. || 3

ALUYTEC DEL SURESTE S.L Y ALUVEGA || 1 || JOROS SHOES S.L || 2

ANALPE SHOES S.L. || 1 || JOSE CANO PALAZON || 1

ANTONIO ANDREU MACIÁ || 1 || JOSE FERRER CALZADOS S.L. || 7

APARADOS DANISA S.L || 9 || JOSE LOPEZ MARTINEZ || 2

APARADOS CRIS S.L || 11 || JOVIRES SHOES S.L || 64

APRILE INTERNACIONAL 2002 S.L || 1 || KILMAS S.L || 1

ARTESANIAS Y COMPLEMENTOS DEL CALZADO S.L || 4 || KINSPARTEL S.L || 12

ARTESANOS DE SAX S.L. || 1 || KMB ROC S.L || 1

ASEPYME ELDA ASOCIADOS S.L. || 1 || KNOW SHOES DESIGN S.L || 1

ATHELETIC SPORT GROUP S.L.U || 1 || LINEA OCCIDENTAL S.L. || 1

AUXILIAR DE CALZADO RICOCHI S.L. || 8 || LORTEL SHOES S.L. || 1

AUXILIAR DEL CALZADO CRIMEA S.L || 2 || MANKEITO S.L || 23

AUXILIARES DEL CALZADO ANTON S.L. || 1 || MANUEL GIMENEZ BARRAGAN || 1

BABY PARDO S.L.U || 4 || MANUFACTURAS CARCOLA, S.L || 6

BESTINN SHOES S.L || 1 || MANUFACTURAS NEWMAN S.L.U || 2

BOLITRES S.L.U || 1 || MAPELL ELX 2010 S.L || 3

BONAFORMA S.L || 1 || MARIA TERESA NAVARRO YAÑEZ || 2

CALZADOS BELMAR S.L || 1 || MARROQUINERIA LEYVA S.L. || 1

CALZADOS DAURO S.L. || 1 || MARTINETTI THE BAGS CLUB S.L || 4

CALZADOS DEL PAS BLAN S.L || 1 || MECANIZADOS Y SUMINISTROS GUTIERREZ S.L || 1

CALZADOS IGNACIO BERNABEU S.L.U || 26 || MOLDES JOFAN S.L || 5

CALZADOS JOSE VICENTE E HIJOS S.L || 31 || MTNG EUROPE EXPERIENCE,S.L. || 1

CALZADOS JOSEMI 2010 S.L || 1 || MUSTANG PRODUCTION S.L || 1

CALZADOS LAMAR S.L || 32 || MUZZYPIEL S.L || 9

CALZADOS LUCATONI .S.L || 1 || NARCO SHOES S.L || 2

CALZADOS MAGIAN S.L || 1 || NATISAND SHOES S.L || 16

CALZADOS MARIA GARCIA S.L || 15 || NEW GRABORD S.L || 1

CALZADOS MAYFRAN S.A || 56 || NODO SHOES,S.LU || 2

CALZADOS MONTIEL S.L || 1 || PADALIS SHOES S.L || 29

CALZADOS SALEM SL || 1 || PANAMA JACK S.A || 1

CALZADOS VALORI S.L || 1 || PAPI MODA S.L || 14

CALZANETTO S.L || 1 || PASCO PRODUCCIONES S.L.U || 3

CARMELA LUXE S.L || 42 || PATRICIA ROSALES S.L || 3

CAT WOOMAN S.L || 1 || PEDRO MIRALLES S.L || 1

CHILSYE SHOES S.L || 6 || PLANTIFLER S.L || 1

CONFORFLEX SUMINISTRO INDUSTRIALES S.L.U || 2 || PLANTILLAS CABEZO S.L.U || 1

CONFORSUELAS S.L. || 15 || PLANTILLAS PATRICIA S.L || 9

COOLSHOE S.L || 1 || PREFABRICADOS VIENA S.L || 8

COPRA PIEL S.L || 2 || RAIZA SHOES S.L. || 1

CORTADOS Y APARADOS COCO S.L || 1 || RHINOS SHOES S.L || 2

CREACIONES CARPENA S.L. || 1 || SANDEVAL SL || 10

CREACIONES DALISA S.L.U || 2 || SANTIAGO A. RAMIREZ GUTIERREZ || 5

CREACIONES KING-BELT S.L || 4 || SIROKO SHOES S.L || 25

CREVISA S.L || 1 || SOFAMVAL S.L || 4

CRIMEA S.L || 1 || STRADIVARIUS ESPAÑA S.A || 1

CURTIDOS PIELES NATURALES S.L || 14 || SUACAL CALZADOS E INVERSIONES GILBERT || 1

CUTI SHOES S.L. || 17 || SUELAS DESANZ S.L || 7

DAF CALZADOS S.L || 4 || SUELAS DOMVER S.L || 11

DAMAPIEL S.L || 7 || SUELAS PAMAR S.L || 4

DESIVAL S.L || 1 || TACMOR S.L.U || 4

EBOLOTAC S.L.U || 1 || TACONES INYECTADOS PARA EL CALZADO S.L || 5

EMBOGA S.A. || 1 || TALLER CORTADO (JOSE ANDRES ALONSO) || 1

EUROELX S.L || 9 || TENERIA INDUSTRIAL VALENCIANA SA || 2

EUROPLASTICA ESPAÑA S.A || 1 || TRIO SHOES 2000 S.L || 1

FAMACAL S.L || 1 || UNIMOLDES S.L || 1

FENADELFRI S.L.U || 1 || UNIVERSAL PREFABRICADOS PARA EL CALZADO S.L || 1

FINISAJE GALEÓN S.L || 1 || VAL DISME S.L || 1

FO-PLANT 2001 S.L || 1 || VILLACALZA 2008 S.L || 2

FORMATOS COLOR Y DISEÑO S.L || 1 || VIVER Y BERNA S.L || 1

FORRADOS ODALYS S.L || 15 || VULCANIZADOS ELEVAN S.L || 1

FRANCISCO JAVIER ROS MOYA || 1 || VULCANIZADOS LA ESTRELLA S.L. || 1

FREE FASHION S.L || 1 || ZAPASTOCK S.L. || 2

FULGEN SHOES S.L || 31 || ZAPATOS DACON S.L || 1

HIJOS DE RAMON IBAÑEZ S.A || 1 || ZUHAL SHOES S.L.U || 8

HORMAR XXI S.L. || 2 || 5 FACTORIA 2009 S.L.U || 14

Unternehmen insgesamt: 146 || Entlassungen insgesamt: 876 ||

11.         Die Teilnahme an den Maßnahmen wird allen entlassenen Arbeitskräften angeboten. Aufgrund ihrer bisherigen Erfahrung mit der Verwaltung von EGF-Fällen schätzen die spanischen Behörden allerdings, dass sich etwa 350 Personen für eine Teilnahme an den EGF-Maßnahmen entscheiden werden.

12.         Aufschlüsselung der 876 Arbeitskräfte:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Männer || 465 || 53,03

Frauen || 411 || 46,97

EU-Bürger/-innen || 872 || 99,54

Nicht-EU-Bürger/-innen || 4 || 0,46

Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen || 27 || 3,08

Altersgruppe der 25- bis 39-Jährigen || 427 || 48,74

Altersgruppe der 40- bis 54-Jährigen || 336 || 38,36

Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen || 65 || 7,42

Altersgruppe der über 60-Jährigen || 21 || 2,40

13.         Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

Gruppe || Anzahl || Prozent

Techniker/-innen || 8 || 0,91

Bürokräfte und kaufmännische Angestellte || 45 || 5,14

Handwerksberufe und verwandte Berufe || 455 || 51,95

Hilfsarbeitskräfte || 368 || 42,00

14.         Aufschlüsselung nach Bildungsniveau:

Bildungsniveau || Anzahl || Prozent

Grundbildung (bis zum Ende der Pflichtschulzeit) || 362 || 41,32

Sekundarstufe II || 59 || 6,74

Tertiärbildung || 27 || 3,08

Sonstiges (nicht formale Bildung) || 4 || 0,46

Ohne Abschluss, Schulabbrecher || 424 || 48,40

15.         Spanien hat bestätigt, dass gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdiskriminierung in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere in Bezug auf den Zugang zum EGF sichergestellt wurden und auch weiterhin sichergestellt werden.

Beschreibung des betroffenen Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

16.         Das von den Entlassungen betroffene Gebiet liegt in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana und konzentriert sich auf die drei „Comarcas“ (Verwaltungsbezirke) Alto, Medio und Bajo Vinalopó in der NUTS-III-Provinz Alicante.

17.         11,5 % aller spanischen Unternehmen sind in der Comunidad Valenciana ansässig. Auf das verarbeitende Gewerbe entfallen 26 % der Gesamtbeschäftigung in der Region, auf den Dienstleistungssektor 60 %, die Bauwirtschaft 10 % und den Primärsektor 4 %. Die Wirtschaft in der Comunidad Valenciana ist geprägt durch einen hohen Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen, die hauptsächlich auf die Fertigung von Möbeln, Schuhen, Textilien, Keramik und Spielzeug spezialisiert sind. Diese Unternehmen konzentrieren sich in den Randgebieten einer begrenzten Zahl von Gemeinden.

18.         Die wichtigsten Beteiligten sind die Generalitat Valenciana (Regionalregierung) und insbesondere das Regionalministerium für Erziehung, Bildung und Beschäftigung der Comunidad Valenciana, die öffentliche Arbeitsverwaltung der Regionalregierung SERVEF, die Gewerkschaften FIA-UGT-PV und CCOO-PV[6] sowie der Verband der Schuhhersteller in der Comunidad Valenciana (AVECAL).

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

19.         Spanien ist mit einem Anteil von fast 25 % an der gesamten EU-Produktion der zweitgrößte Schuhproduzent der EU. 64,43 % der spanischen Schuhhersteller sind in der Comunidad Valenciana angesiedelt, weshalb die Veränderungen im Welthandelsgefüge, die die Schuhindustrie betreffen, ganz erhebliche Folgen für die Beschäftigung auf lokaler Ebene haben und sich massiv auf die Comunidad Valenciana auswirken. Darüber hinaus war die Region von vier weiteren Fällen von Massenentlassungen[7] betroffen, für die EGF-Anträge bei der Kommission eingereicht wurden.

20.         Die innerhalb der Region Comunidad Valenciana von den Entlassungen am stärksten betroffenen Gebiete sind Alto, Medio und Bajo Vinalopó, drei in hohem Maße von der Schuhproduktion abhängige Verwaltungsbezirke. Im Vergleich zum Jahr 2009 stieg die Zahl der entlassenen Arbeitskräfte im Jahr 2011 in Alto Vinalopó um 83 %, in Medio und Bajo Vinalopó verdoppelte sie sich. Die Aussichten auf eine Wiedereingliederung der entlassenen Personen in den lokalen Arbeitsmarkt erscheinen nicht sehr vielversprechend, da in den Verwaltungsbezirken Alto, Medio und Bajo Vinalopó auch die Entlassungen stattfanden, die Gegenstand von zwei der oben angeführten EGF-Anträge waren, nämlich EGF/2010/005 ES Comunidad Valenciana – Naturstein (528 Entlassungen in der Be- und Verarbeitung von Natursteinen) und EGF/2011/006 Comunidad Valenciana/Hochbau (1138 Entlassungen im Baugewerbe).

Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

21.         Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt bilden.

– Begrüßungs- und Informationsveranstaltungen sowie Berufsberatung: Diese erste Maßnahme wird allen entlassenen Arbeitskräften angeboten und umfasst Folgendes: (1) Information über Qualifikations- und Schulungsanforderungen, verfügbare Beratungs- und Schulungsprogramme sowie Beihilfen und Anreize. (2) Erstellung von Profilen der Arbeitskräfte sowie Gestaltung, Umsetzung und Begleitung der personalisierten Unterstützung. (3) Workshops zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Hier lernen die Teilnehmer/-innen durch Rollenspiele, in Vorstellungsgesprächen häufig vorkommende Fehler zu vermeiden.

– Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche: Diese Maßnahme umfasst die intensive Suche nach Beschäftigungsmöglichkeiten, unter anderem die passive und aktive Suche auf lokaler und regionaler Ebene, Workshops zu Methoden der Arbeitsuche sowie Mentoring (d. h. individuelle Betreuung bei der Arbeitsuche).

– Schulung zum Erwerb von Berufsqualifikationen für die Schuhindustrie: Die an dieser Schulungsmaßnahme teilnehmenden Personen erwerben Berufsqualifikationen für höherwertige Arbeitsplätze und verbessern dadurch ihre Beschäftigungsfähigkeit in der Schuhindustrie. Da am häufigsten Stellen in den Bereichen Design und Marketing angeboten werden, legen die verschiedenen Schulungen den Schwerpunkt beispielsweise auf Schuhtechnologie, computergestütztes Design, Biomechanik am Fuß und Benchmarking in der Schuhindustrie.

– Schulung zum Erwerb spezifischer Berufsqualifikationen: Die an dieser Maßnahme teilnehmenden Personen werden in Bereichen wie Agrar- und Nahrungsmittelindustrie, Kunststoffindustrie, Catering und Verpflegungsdienstleistungen geschult, da dort Beschäftigungsmöglichkeiten entweder bereits existieren oder aber kurz- oder mittelfristig entstehen werden.

– Förderung des Unternehmertums: Dies umfasst Folgendes: (1) Beratung bei Projekten und Initiativen mit dem Ziel, lebensfähige Geschäfts- oder Selbständigkeitsprojekte zu entwickeln, umzusetzen und zu begleiten. Die Tutoren werden sich auch bemühen, Möglichkeiten für Selbständigkeit im In- und Ausland zu ermitteln und sie den teilnehmenden Personen vorzuschlagen. (2) Betreuung bei der Unternehmensgründung: Durch diese Maßnahme sollen entlassene Arbeitskräfte unterstützt werden, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten; sie umfasst personalisiertes Tutoring während des gesamten Unternehmensgründungsprozesses und Unterstützung bei den verwaltungstechnischen Abläufen. Das personalisierte Tutoring können die betreffenden Personen auch noch im ersten Jahr ihrer Selbständigkeit in Anspruch nehmen. (3) Spezifische Schulungsmaßnahmen für Personen, die eine Unternehmensgründung planen. Diese decken unter anderem folgende Aspekte ab: Entwicklung einer Geschäftsidee, Planung, Durchführung von Machbarkeitsanalysen, Ausarbeitung von Geschäftsplänen und Kapitalbeschaffung.

– Schulung zum Erwerb von Querschnittskompetenzen, wie zum Beispiel Basisschulungen in IKT, Schulungen zur persönlichen Entwicklung, Schulungen zum Erwerb von Kompetenzen im Bereich Teamführung, Schulungen für Ausbilder, die darauf abzielen, diejenigen entlassenen Arbeitskräfte, die sich aufgrund ihrer Arbeitsprofile als Ausbilder eignen, für die Vermittlung ihrer Kenntnisse auszubilden.

– Schulung im Hinblick auf eine Einstellung: Mit dieser Schulung will man dem ermittelten Bedarf örtlicher Unternehmen entgegenkommen, die ihrerseits zusagen, mindestens ein Drittel der Arbeitskräfte einzustellen, die an der Maßnahme teilnehmen.

– Beihilfe für die Arbeitsuche: Personen, die an den vereinbarten Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen, erhalten eine Beihilfe in Höhe von 400 EUR in Form einer Einmalzahlung.

– Unterstützung bei Unternehmensgründungen: Arbeitskräfte, die in den Arbeitsmarkt zurückkehren, indem sie ihr eigenes Unternehmen gründen, erhalten einen Pauschalbetrag von 3000 EUR. Dieser Anreiz soll die Kosten der Unternehmensgründung decken.

– Beitrag zu Fahrtkosten: Als Beitrag zu den Fahrtkosten erhalten die betroffenen Personen einen Pauschalbetrag von bis zu 300 EUR.

– Outplacementanreize: Die Personen, die als abhängig Beschäftigte wieder Arbeit finden, erhalten einen Lohnzuschuss in Höhe von 350 EUR monatlich für maximal sechs Monate.

22.         Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

23.         Die von den spanischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die spanischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen mit 2 392 100 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF mit 118 000 EUR (4,7 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 631 565 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Begrüßungs- und Informations­veranstaltungen sowie Berufsberatung (Acogida y orientación profesional) || 350 || 1 251[8] || 438 000

Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche (Apoyo intensivo en la búsqueda de empleo) || 275 || 1 142[9] || 314 250

Schulung zum Erwerb von Berufsqualifikationen für die Schuhindustrie (Formación para la recolocación en el sector del calzado) || 120 || 2 500 || 300 000

Schulung zum Erwerb spezifischer Berufsqualifikationen (Formación para la recolocación en otros sectores) || 150 || 2 500 || 375 000

Förderung des Unternehmertums (Formación y asesoramiento al emprendedor) || 50 || 3 825 || 191 250

Schulung zum Erwerb von Querschnittskompetenzen (Formación transversal para la mejora profesional) || 105 || 1 570 || 164 850

Schulung im Hinblick auf eine Einstellung (Formación para el empleo con prácticas) || 75 || 1 050 || 78 750

Beihilfe für die Arbeitsuche (Incentivo a la participación) || 350 || 400 || 140 000

Unterstützung bei Unternehmensgründungen (Incentivo a la constitución de negocios) || 35 || 3 000 || 105 000

Beitrag zu Fahrtkosten (Ayudas por desplazamiento) || 320 || 300 || 96 000

Outplacementanreize (Incentivo a la inserción) || 90 || 2 100 || 189 000

Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 2 392 100

Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

Vorbereitungsmaßnahmen || || 0

Verwaltung || || 87 000

Informations- und Werbemaßnahmen || || 21 000

Kontrolltätigkeiten || || 10 000

Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 118 000

Veranschlagte Gesamtkosten || || 2 510 100

EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 1 631 565

24.         Die spanischen Behörden bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen wurden, um eine Doppelförderung auszuschließen.

Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

25.         Spanien begann am 26. März 2012 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

26.         Der Antragsentwurf wurde auf mehreren Sitzungen mit den unter Nummer 18 genannten Sozialpartnern erörtert. Auf den Sitzungen am 17. November 2011 sowie am 2., 14. und 21. Februar 2012 wurden die Sozialpartner zu Fragen wie dem Inhalt des koordinierten Maßnahmenpakets, der Zuweisung von Zuständigkeiten und der Aufgabenverteilung sowie dem Zeitplan für die Maßnahmen angehört.

27.         Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

28.         Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der spanischen Behörden folgende Angaben:

· Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind.

· Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.

· Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

29.         Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von denselben Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die Mittel des ESF verwalten und kontrollieren. Die Generaldirektion für EU-Projekte und EU-Fonds des Regionalministeriums für Finanzen und Verwaltung der Comunidad Valenciana[10] wird als zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde fungieren.

Finanzierung

30.         Auf der Grundlage des Antrags Spaniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (einschließlich der Kosten für die Durchführung des EGF) mit 1 631 565 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Spaniens.

31.         Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

32.         Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

33.         Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht den Teil der Haushaltsbehörde, der zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, den anderen Teil und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

34.         Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden.

Herkunft der Mittel für Zahlungen

35.         Die Mittel aus der EGF-Haushaltslinie werden genutzt, um den im Rahmen dieses Antrags erforderlichen Betrag von 1 631 565 EUR zu decken.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/020 ES/Comunidad Valenciana/Schuhe, Spanien)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[11], insbesondere auf Nummer 28,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[12], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[13],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

(3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

(4)       Spanien stellte am 28. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag des EGF wegen Entlassungen in 146 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 15 (Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52) tätig sind, und ergänzte diesen Antrag bis zum 23. Februar 2012 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 1 631 565 EUR bereitzustellen.

(5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitzustellen –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 631 565 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[3]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[4]               Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

[5]               http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/footwear/files/statistics/footwear_en.pdf

[6]               Federación de Industrias Afines de la UGT del País Valenciano (MCA-UGT-PV) und Comisiones Obreras del País Valenciano (CC.OO.-PV).

[7]               KOM(2010) 216, KOM(2010) 613, KOM(2010) 617 und KOM(2012) 053.

[8]               Die von dem Mitgliedstaat tatsächlich veranschlagten Kosten je Arbeitskraft betragen 1251,4286 EUR. Zur Vereinfachung der Darstellung in der Tabelle wurde diese Zahl abgerundet, wobei die von dem Mitgliedstaat geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme nicht verändert wurden.

[9]               Idem: 1142,7272 EUR.

[10]             Dirección General de Proyectos y Fondos Europeos de la Consellería de Hacienda y Administraciones Públicas de la Generalitat Valenciana.

[11]             ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[12]             ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[13]             ABl. C […] vom […], S. […].