Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/020 ES/Comunidad Valenciana/Schuhe, Spanien) /* COM/2012/0204 final */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom
17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 28. Dezember 2011 stellte Spanien den
Antrag EGF/2011/020 ES/Comunidad Valenciana/Schuhe auf einen Finanzbeitrag aus
dem EGF wegen Entlassungen in 146 Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE
Rev. 2, Abteilung 15 (Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen)[3] in der NUTS-II-Region Comunidad
Valenciana (ES52) in Spanien. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen
Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Referenznummer || EGF/2011/020 Mitgliedstaat || Spanien Artikel 2 || Buchstabe b Betroffene Unternehmen || 146 NUTS-II-Region || Comunidad Valenciana (ES52) NACE-Revision-2-Abteilung || 15 (Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen) Bezugszeitraum || 25.1.2011-25.10.2011 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 26.3.2012 Datum der Antragstellung || 28.12.2011 Entlassungen im Bezugszeitraum || 876 Voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmende entlassene Arbeitskräfte || 350 Kosten für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 2 392 100 Kosten für die Durchführung des EGF[4] (EUR) || 118 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,7 Gesamtkosten (EUR) || 2 510 100 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 1 631 565 1. Der Antrag wurde der
Kommission am 28. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum
23. Februar 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. 2. Der Antrag erfüllt die
EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung
(EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 der genannten
Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung oder der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise 3. Zur Begründung des
Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen
Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Spanien in
seinem Antrag aus, dass die Entlassungen in der Region Comunidad Valenciana auf
einen radikalen Wandel des Vertriebs in der Schuhindustrie zurückzuführen sind.
Drittländer, insbesondere China und Indien, beherrschen in zunehmendem Maße den
Welthandel mit Schuhen, und Länder wie Vietnam und Indonesien steigern ihren
Anteil an der weltweiten Produktion auch weiterhin. 4. Spanien macht geltend, dass
nach den verfügbaren Daten[5]
die Einfuhr von Schuhen aus Nicht-EU-Ländern in die EU im Zeitraum 2006‑2009
um fast 6 % anstieg, während die Ausfuhr aus der EU im selben Zeitraum um
16,4 % zurückging. Als unmittelbare Folge des Rückgangs der Ausfuhren sank
die Zahl der Schuhhersteller in der EU‑27. Im Jahr 2008 gab es in
der EU nur 24 000 Hersteller, wohingegen es 2005 noch 27 125
waren. Dieser Rückgang (11,58 %) der Anzahl von Unternehmen wirkte sich
unmittelbar auf die Beschäftigung aus: Im Zeitraum 2005‑2008 gingen
78 800 der unmittelbar in diesem Wirtschaftszweig angesiedelten
Arbeitsplätze verloren, also rund 20 % der dort insgesamt vorhandenen Arbeitsplätze. 5. Des Weiteren stiegen die
Einfuhren von Schuhen nach Spanien an, nämlich um fast 20 % im Zeitraum
2006‑2010. Die Auswirkungen des Ungleichgewichts zwischen Einfuhren und
Ausfuhren waren für die spanische Schuhindustrie allerdings schwerwiegender als
in der EU insgesamt: Die Zahl der Hersteller ging im Zeitraum 2006‑2010
um 35,96 % zurück (bzw. um 24,27 % bei ausschließlicher Betrachtung
des Zeitraums 2006‑2009), die Zahl der Unternehmen sank von 2283 auf
1462. Infolgedessen nahm im selben Zeitraum die Beschäftigung um 31,80 %
ab, und 10 663 unmittelbar in diesem Wirtschaftszweig angesiedelte
Arbeitsplätze gingen verloren. 6. Die Entlassungen in Spanien
spiegeln zudem den allgemeinen Trend in der Schuhindustrie wider, die meisten
untergeordneten Prozesse in kostengünstigere Nicht-EU-Länder zu verlagern und
nur die hochwertigeren Produktionsschritte, wie zum Beispiel Produktdesign und
Produktmarketing, in der EU zu belassen. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Einhaltung der in Artikel 2 Buchstabe b genannten Kriterien 7. Spanien beantragte eine
Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines
Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen
NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinandergrenzenden
solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind. 8. Der Antrag betrifft
876 Entlassungen während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom
25. Januar 2011 bis zum 25. Oktober 2011 in 146 Unternehmen, die
der NACE-Rev.-2-Abteilung 15 (Herstellung von Leder, Lederwaren und
Schuhen) zuzuordnen und in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52)
angesiedelt sind. Von diesen Entlassungen wurden 862 gemäß Artikel 2
Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
ermittelt. Weitere 14 Entlassungen wurden anhand von Artikel 2
Absatz 2 dritter Gedankenstrich der genannten Verordnung ermittelt. Die
Kommission hat die gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich
erforderliche Bestätigung erhalten, dass es sich hierbei um die tatsächliche
Anzahl der vorgenommenen Entlassungen handelt. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 9. Die spanischen Behörden
machen geltend, dass die Schuhindustrie bereits im Zuge der Anpassung an die
Erfordernisse der Marktliberalisierung eine Umstrukturierung durchlaufen hatte,
wobei der Schwerpunkt auf die Herstellung hochwertiger Produkte und auf den
Export gelegt wurde. In den Jahren vor der Wirtschafts- und Finanzkrise
garantierte diese Strategie den Unternehmen nachhaltige Umsätze. Durch die
Krise und die anschließende Kreditklemme gerieten jedoch zahlreiche kleine und
mittlere Unternehmen in ernste Schwierigkeiten, da es ihnen an der nötigen
finanziellen Flexibilität mangelte, um sich auf die neue durch sinkende Exporte
und einen rückläufigen Inlandsmarkt charakterisierte Situation einstellen zu
können. Dies führte zur Schließung von Unternehmen: Im Jahr 2010 gaben in der
Comunidad Valenciana 188 Unternehmen, d. h. 16,64 % der
insgesamt in dieser Region angesiedelten Schuhhersteller, ihre
Geschäftstätigkeit auf, was mit dem entsprechenden Verlust von Arbeitsplätzen
einherging. Benennung der Unternehmen, die
Entlassungen vornehmen, sowie der zu unterstützenden Arbeitskräfte 10. Der Antrag betrifft
876 Entlassungen in folgenden 146 Unternehmen: Unternehmen und Anzahl der Entlassungen ABACO SHOES S.L. || 3 || ILICESOLES S.L. || 10 ADDI SHOES S.L || 1 || INDALO SHOES S.L || 4 ADOANSA S.L || 5 || INDUSTRIA AUXILIAR DEL CALZADO CRIMEA S.L || 1 ADORNOS LA TORRESTA S.L.U || 26 || IRAMEN CALZADOS S.L.U || 26 ADRIANO SHOES S.L.U || 13 || IRONMATRIC S.L || 1 AGNELLI INTERNACIONAL S.L || 1 || JANDRO MODA S.L. || 6 ALANDA SHOES S.L || 4 || JESO CONFORT S.L || 1 ALFIE SHOES S.L || 2 || J'HAYBER S.L. || 3 ALUYTEC DEL SURESTE S.L Y ALUVEGA || 1 || JOROS SHOES S.L || 2 ANALPE SHOES S.L. || 1 || JOSE CANO PALAZON || 1 ANTONIO ANDREU MACIÁ || 1 || JOSE FERRER CALZADOS S.L. || 7 APARADOS DANISA S.L || 9 || JOSE LOPEZ MARTINEZ || 2 APARADOS CRIS S.L || 11 || JOVIRES SHOES S.L || 64 APRILE INTERNACIONAL 2002 S.L || 1 || KILMAS S.L || 1 ARTESANIAS Y COMPLEMENTOS DEL CALZADO S.L || 4 || KINSPARTEL S.L || 12 ARTESANOS DE SAX S.L. || 1 || KMB ROC S.L || 1 ASEPYME ELDA ASOCIADOS S.L. || 1 || KNOW SHOES DESIGN S.L || 1 ATHELETIC SPORT GROUP S.L.U || 1 || LINEA OCCIDENTAL S.L. || 1 AUXILIAR DE CALZADO RICOCHI S.L. || 8 || LORTEL SHOES S.L. || 1 AUXILIAR DEL CALZADO CRIMEA S.L || 2 || MANKEITO S.L || 23 AUXILIARES DEL CALZADO ANTON S.L. || 1 || MANUEL GIMENEZ BARRAGAN || 1 BABY PARDO S.L.U || 4 || MANUFACTURAS CARCOLA, S.L || 6 BESTINN SHOES S.L || 1 || MANUFACTURAS NEWMAN S.L.U || 2 BOLITRES S.L.U || 1 || MAPELL ELX 2010 S.L || 3 BONAFORMA S.L || 1 || MARIA TERESA NAVARRO YAÑEZ || 2 CALZADOS BELMAR S.L || 1 || MARROQUINERIA LEYVA S.L. || 1 CALZADOS DAURO S.L. || 1 || MARTINETTI THE BAGS CLUB S.L || 4 CALZADOS DEL PAS BLAN S.L || 1 || MECANIZADOS Y SUMINISTROS GUTIERREZ S.L || 1 CALZADOS IGNACIO BERNABEU S.L.U || 26 || MOLDES JOFAN S.L || 5 CALZADOS JOSE VICENTE E HIJOS S.L || 31 || MTNG EUROPE EXPERIENCE,S.L. || 1 CALZADOS JOSEMI 2010 S.L || 1 || MUSTANG PRODUCTION S.L || 1 CALZADOS LAMAR S.L || 32 || MUZZYPIEL S.L || 9 CALZADOS LUCATONI .S.L || 1 || NARCO SHOES S.L || 2 CALZADOS MAGIAN S.L || 1 || NATISAND SHOES S.L || 16 CALZADOS MARIA GARCIA S.L || 15 || NEW GRABORD S.L || 1 CALZADOS MAYFRAN S.A || 56 || NODO SHOES,S.LU || 2 CALZADOS MONTIEL S.L || 1 || PADALIS SHOES S.L || 29 CALZADOS SALEM SL || 1 || PANAMA JACK S.A || 1 CALZADOS VALORI S.L || 1 || PAPI MODA S.L || 14 CALZANETTO S.L || 1 || PASCO PRODUCCIONES S.L.U || 3 CARMELA LUXE S.L || 42 || PATRICIA ROSALES S.L || 3 CAT WOOMAN S.L || 1 || PEDRO MIRALLES S.L || 1 CHILSYE SHOES S.L || 6 || PLANTIFLER S.L || 1 CONFORFLEX SUMINISTRO INDUSTRIALES S.L.U || 2 || PLANTILLAS CABEZO S.L.U || 1 CONFORSUELAS S.L. || 15 || PLANTILLAS PATRICIA S.L || 9 COOLSHOE S.L || 1 || PREFABRICADOS VIENA S.L || 8 COPRA PIEL S.L || 2 || RAIZA SHOES S.L. || 1 CORTADOS Y APARADOS COCO S.L || 1 || RHINOS SHOES S.L || 2 CREACIONES CARPENA S.L. || 1 || SANDEVAL SL || 10 CREACIONES DALISA S.L.U || 2 || SANTIAGO A. RAMIREZ GUTIERREZ || 5 CREACIONES KING-BELT S.L || 4 || SIROKO SHOES S.L || 25 CREVISA S.L || 1 || SOFAMVAL S.L || 4 CRIMEA S.L || 1 || STRADIVARIUS ESPAÑA S.A || 1 CURTIDOS PIELES NATURALES S.L || 14 || SUACAL CALZADOS E INVERSIONES GILBERT || 1 CUTI SHOES S.L. || 17 || SUELAS DESANZ S.L || 7 DAF CALZADOS S.L || 4 || SUELAS DOMVER S.L || 11 DAMAPIEL S.L || 7 || SUELAS PAMAR S.L || 4 DESIVAL S.L || 1 || TACMOR S.L.U || 4 EBOLOTAC S.L.U || 1 || TACONES INYECTADOS PARA EL CALZADO S.L || 5 EMBOGA S.A. || 1 || TALLER CORTADO (JOSE ANDRES ALONSO) || 1 EUROELX S.L || 9 || TENERIA INDUSTRIAL VALENCIANA SA || 2 EUROPLASTICA ESPAÑA S.A || 1 || TRIO SHOES 2000 S.L || 1 FAMACAL S.L || 1 || UNIMOLDES S.L || 1 FENADELFRI S.L.U || 1 || UNIVERSAL PREFABRICADOS PARA EL CALZADO S.L || 1 FINISAJE GALEÓN S.L || 1 || VAL DISME S.L || 1 FO-PLANT 2001 S.L || 1 || VILLACALZA 2008 S.L || 2 FORMATOS COLOR Y DISEÑO S.L || 1 || VIVER Y BERNA S.L || 1 FORRADOS ODALYS S.L || 15 || VULCANIZADOS ELEVAN S.L || 1 FRANCISCO JAVIER ROS MOYA || 1 || VULCANIZADOS LA ESTRELLA S.L. || 1 FREE FASHION S.L || 1 || ZAPASTOCK S.L. || 2 FULGEN SHOES S.L || 31 || ZAPATOS DACON S.L || 1 HIJOS DE RAMON IBAÑEZ S.A || 1 || ZUHAL SHOES S.L.U || 8 HORMAR XXI S.L. || 2 || 5 FACTORIA 2009 S.L.U || 14 Unternehmen insgesamt: 146 || Entlassungen insgesamt: 876 || 11. Die Teilnahme an den Maßnahmen
wird allen entlassenen Arbeitskräften angeboten. Aufgrund ihrer bisherigen
Erfahrung mit der Verwaltung von EGF-Fällen schätzen die spanischen Behörden
allerdings, dass sich etwa 350 Personen für eine Teilnahme an den
EGF-Maßnahmen entscheiden werden. 12. Aufschlüsselung der 876
Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 465 || 53,03 Frauen || 411 || 46,97 EU-Bürger/-innen || 872 || 99,54 Nicht-EU-Bürger/-innen || 4 || 0,46 Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen || 27 || 3,08 Altersgruppe der 25- bis 39-Jährigen || 427 || 48,74 Altersgruppe der 40- bis 54-Jährigen || 336 || 38,36 Altersgruppe der 55- bis 59-Jährigen || 65 || 7,42 Altersgruppe der über 60-Jährigen || 21 || 2,40 13. Aufschlüsselung nach
Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Techniker/-innen || 8 || 0,91 Bürokräfte und kaufmännische Angestellte || 45 || 5,14 Handwerksberufe und verwandte Berufe || 455 || 51,95 Hilfsarbeitskräfte || 368 || 42,00 14. Aufschlüsselung nach
Bildungsniveau: Bildungsniveau || Anzahl || Prozent Grundbildung (bis zum Ende der Pflichtschulzeit) || 362 || 41,32 Sekundarstufe II || 59 || 6,74 Tertiärbildung || 27 || 3,08 Sonstiges (nicht formale Bildung) || 4 || 0,46 Ohne Abschluss, Schulabbrecher || 424 || 48,40 15. Spanien hat bestätigt, dass
gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 die Gleichstellung von Frauen
und Männern und die Nichtdiskriminierung in den einzelnen Phasen der
Durchführung des EGF und insbesondere in Bezug auf den Zugang zum EGF
sichergestellt wurden und auch weiterhin sichergestellt werden. Beschreibung
des betroffenen Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter 16. Das von den Entlassungen
betroffene Gebiet liegt in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana und
konzentriert sich auf die drei „Comarcas“ (Verwaltungsbezirke) Alto, Medio und
Bajo Vinalopó in der NUTS-III-Provinz Alicante. 17. 11,5 % aller spanischen
Unternehmen sind in der Comunidad Valenciana ansässig. Auf das verarbeitende
Gewerbe entfallen 26 % der Gesamtbeschäftigung in der Region, auf den
Dienstleistungssektor 60 %, die Bauwirtschaft 10 % und den
Primärsektor 4 %. Die Wirtschaft in der Comunidad Valenciana ist geprägt
durch einen hohen Anteil kleiner und mittlerer Unternehmen, die hauptsächlich
auf die Fertigung von Möbeln, Schuhen, Textilien, Keramik und Spielzeug
spezialisiert sind. Diese Unternehmen konzentrieren sich in den Randgebieten
einer begrenzten Zahl von Gemeinden. 18. Die wichtigsten Beteiligten
sind die Generalitat Valenciana (Regionalregierung) und insbesondere das
Regionalministerium für Erziehung, Bildung und Beschäftigung der Comunidad
Valenciana, die öffentliche Arbeitsverwaltung der Regionalregierung SERVEF, die
Gewerkschaften FIA-UGT-PV und CCOO-PV[6]
sowie der Verband der Schuhhersteller in der Comunidad Valenciana (AVECAL). Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 19. Spanien ist mit einem Anteil
von fast 25 % an der gesamten EU-Produktion der zweitgrößte Schuhproduzent
der EU. 64,43 % der spanischen Schuhhersteller sind in der Comunidad
Valenciana angesiedelt, weshalb die Veränderungen im Welthandelsgefüge, die die
Schuhindustrie betreffen, ganz erhebliche Folgen für die Beschäftigung auf
lokaler Ebene haben und sich massiv auf die Comunidad Valenciana auswirken. Darüber
hinaus war die Region von vier weiteren Fällen von Massenentlassungen[7] betroffen, für die EGF-Anträge
bei der Kommission eingereicht wurden. 20. Die innerhalb der Region
Comunidad Valenciana von den Entlassungen am stärksten betroffenen Gebiete sind
Alto, Medio und Bajo Vinalopó, drei in hohem Maße von der Schuhproduktion
abhängige Verwaltungsbezirke. Im Vergleich zum Jahr 2009 stieg die Zahl der
entlassenen Arbeitskräfte im Jahr 2011 in Alto Vinalopó um 83 %, in Medio und
Bajo Vinalopó verdoppelte sie sich. Die Aussichten auf eine Wiedereingliederung
der entlassenen Personen in den lokalen Arbeitsmarkt erscheinen nicht sehr
vielversprechend, da in den Verwaltungsbezirken Alto, Medio und Bajo Vinalopó
auch die Entlassungen stattfanden, die Gegenstand von zwei der oben angeführten
EGF-Anträge waren, nämlich EGF/2010/005 ES Comunidad Valenciana –
Naturstein (528 Entlassungen in der Be- und Verarbeitung von Natursteinen)
und EGF/2011/006 Comunidad Valenciana/Hochbau (1138 Entlassungen im
Baugewerbe). Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 21. Im Einzelnen handelt es sich
um folgende Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter
Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt
bilden. –
Begrüßungs- und Informationsveranstaltungen
sowie Berufsberatung: Diese erste Maßnahme wird allen
entlassenen Arbeitskräften angeboten und umfasst Folgendes: (1) Information
über Qualifikations- und Schulungsanforderungen, verfügbare Beratungs- und
Schulungsprogramme sowie Beihilfen und Anreize. (2) Erstellung von Profilen der
Arbeitskräfte sowie Gestaltung, Umsetzung und Begleitung der personalisierten
Unterstützung. (3) Workshops zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche. Hier
lernen die Teilnehmer/-innen durch Rollenspiele, in Vorstellungsgesprächen
häufig vorkommende Fehler zu vermeiden. –
Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche: Diese Maßnahme umfasst die intensive Suche nach
Beschäftigungsmöglichkeiten, unter anderem die passive und aktive Suche auf
lokaler und regionaler Ebene, Workshops zu Methoden der Arbeitsuche sowie
Mentoring (d. h. individuelle Betreuung bei der Arbeitsuche). –
Schulung zum Erwerb von Berufsqualifikationen
für die Schuhindustrie: Die an dieser
Schulungsmaßnahme teilnehmenden Personen erwerben Berufsqualifikationen für
höherwertige Arbeitsplätze und verbessern dadurch ihre Beschäftigungsfähigkeit
in der Schuhindustrie. Da am häufigsten Stellen in den Bereichen Design und
Marketing angeboten werden, legen die verschiedenen Schulungen den Schwerpunkt
beispielsweise auf Schuhtechnologie, computergestütztes Design, Biomechanik am
Fuß und Benchmarking in der Schuhindustrie. –
Schulung zum Erwerb spezifischer
Berufsqualifikationen: Die an dieser Maßnahme
teilnehmenden Personen werden in Bereichen wie Agrar- und
Nahrungsmittelindustrie, Kunststoffindustrie, Catering und Verpflegungsdienstleistungen
geschult, da dort Beschäftigungsmöglichkeiten entweder bereits existieren oder
aber kurz- oder mittelfristig entstehen werden. –
Förderung des Unternehmertums: Dies umfasst Folgendes: (1) Beratung bei Projekten und
Initiativen mit dem Ziel, lebensfähige Geschäfts- oder Selbständigkeitsprojekte
zu entwickeln, umzusetzen und zu begleiten. Die Tutoren werden sich auch
bemühen, Möglichkeiten für Selbständigkeit im In- und Ausland zu ermitteln und
sie den teilnehmenden Personen vorzuschlagen. (2) Betreuung bei der
Unternehmensgründung: Durch diese Maßnahme sollen entlassene Arbeitskräfte
unterstützt werden, die ihr eigenes Unternehmen gründen möchten; sie umfasst
personalisiertes Tutoring während des gesamten Unternehmensgründungsprozesses
und Unterstützung bei den verwaltungstechnischen Abläufen. Das personalisierte
Tutoring können die betreffenden Personen auch noch im ersten Jahr ihrer
Selbständigkeit in Anspruch nehmen. (3) Spezifische Schulungsmaßnahmen für
Personen, die eine Unternehmensgründung planen. Diese decken unter anderem
folgende Aspekte ab: Entwicklung einer Geschäftsidee, Planung, Durchführung von
Machbarkeitsanalysen, Ausarbeitung von Geschäftsplänen und Kapitalbeschaffung. –
Schulung zum Erwerb von Querschnittskompetenzen, wie zum Beispiel Basisschulungen in IKT, Schulungen zur persönlichen
Entwicklung, Schulungen zum Erwerb von Kompetenzen im Bereich Teamführung,
Schulungen für Ausbilder, die darauf abzielen, diejenigen entlassenen
Arbeitskräfte, die sich aufgrund ihrer Arbeitsprofile als Ausbilder eignen, für
die Vermittlung ihrer Kenntnisse auszubilden. –
Schulung im Hinblick auf eine Einstellung: Mit dieser Schulung will man dem ermittelten Bedarf örtlicher
Unternehmen entgegenkommen, die ihrerseits zusagen, mindestens ein Drittel der
Arbeitskräfte einzustellen, die an der Maßnahme teilnehmen. –
Beihilfe für die Arbeitsuche: Personen, die an den vereinbarten Maßnahmen zur Wiedereingliederung
in den Arbeitsmarkt teilnehmen, erhalten eine Beihilfe in Höhe von 400 EUR
in Form einer Einmalzahlung. –
Unterstützung bei Unternehmensgründungen: Arbeitskräfte, die in den Arbeitsmarkt zurückkehren, indem sie ihr
eigenes Unternehmen gründen, erhalten einen Pauschalbetrag von 3000 EUR.
Dieser Anreiz soll die Kosten der Unternehmensgründung decken. –
Beitrag zu Fahrtkosten:
Als Beitrag zu den Fahrtkosten erhalten die betroffenen Personen einen
Pauschalbetrag von bis zu 300 EUR. –
Outplacementanreize:
Die Personen, die als abhängig Beschäftigte wieder Arbeit finden, erhalten
einen Lohnzuschuss in Höhe von 350 EUR monatlich für maximal sechs Monate. 22. Die im Antrag
aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und
Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen. 23. Die von den spanischen
Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die
spanischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten für diese Dienstleistungen
mit 2 392 100 EUR und die Kosten für die Durchführung des EGF
mit 118 000 EUR (4,7 % der Gesamtkosten). Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 631 565 EUR (65 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Begrüßungs- und Informationsveranstaltungen sowie Berufsberatung (Acogida y orientación profesional) || 350 || 1 251[8] || 438 000 Intensive Unterstützung bei der Arbeitsuche (Apoyo intensivo en la búsqueda de empleo) || 275 || 1 142[9] || 314 250 Schulung zum Erwerb von Berufsqualifikationen für die Schuhindustrie (Formación para la recolocación en el sector del calzado) || 120 || 2 500 || 300 000 Schulung zum Erwerb spezifischer Berufsqualifikationen (Formación para la recolocación en otros sectores) || 150 || 2 500 || 375 000 Förderung des Unternehmertums (Formación y asesoramiento al emprendedor) || 50 || 3 825 || 191 250 Schulung zum Erwerb von Querschnittskompetenzen (Formación transversal para la mejora profesional) || 105 || 1 570 || 164 850 Schulung im Hinblick auf eine Einstellung (Formación para el empleo con prácticas) || 75 || 1 050 || 78 750 Beihilfe für die Arbeitsuche (Incentivo a la participación) || 350 || 400 || 140 000 Unterstützung bei Unternehmensgründungen (Incentivo a la constitución de negocios) || 35 || 3 000 || 105 000 Beitrag zu Fahrtkosten (Ayudas por desplazamiento) || 320 || 300 || 96 000 Outplacementanreize (Incentivo a la inserción) || 90 || 2 100 || 189 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 2 392 100 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsmaßnahmen || || 0 Verwaltung || || 87 000 Informations- und Werbemaßnahmen || || 21 000 Kontrolltätigkeiten || || 10 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 118 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 2 510 100 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 1 631 565 24. Die spanischen Behörden
bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den
Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen
wurden, um eine Doppelförderung auszuschließen. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 25. Spanien begann am
26. März 2012 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den
personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein
Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des
Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 26. Der Antragsentwurf wurde auf
mehreren Sitzungen mit den unter Nummer 18 genannten Sozialpartnern
erörtert. Auf den Sitzungen am 17. November 2011 sowie am 2., 14. und
21. Februar 2012 wurden die Sozialpartner zu Fragen wie dem Inhalt des
koordinierten Maßnahmenpakets, der Zuweisung von Zuständigkeiten und der
Aufgabenverteilung sowie dem Zeitplan für die Maßnahmen angehört. 27. Die spanischen Behörden haben
bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 28. Zu den Kriterien nach
Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der
spanischen Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß
Tarifvereinbarungen die Unternehmen verantwortlich sind. · Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne entlassene
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Sektoren dienen. · Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 29. Spanien hat der Kommission
mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von denselben Stellen verwaltet und
kontrolliert wird, die auch die Mittel des ESF verwalten und kontrollieren. Die
Generaldirektion für EU-Projekte und EU-Fonds des Regionalministeriums für
Finanzen und Verwaltung der Comunidad Valenciana[10] wird als zwischengeschaltete
Stelle für die Verwaltungsbehörde fungieren. Finanzierung 30. Auf der Grundlage des Antrags
Spaniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte
Paket personalisierter Dienstleistungen (einschließlich der Kosten für die
Durchführung des EGF) mit 1 631 565 EUR,
d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der
Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf
den Angaben Spaniens. 31. Unter Berücksichtigung des
nach Maßgabe von Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der
Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den
oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der
Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 32. Unter Berücksichtigung des
vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen
Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres
auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert. 33. Mit der Vorlage dieses
Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die
Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer
Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die
Kommission ersucht den Teil der Haushaltsbehörde, der zuerst auf einer
angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur
Inanspruchnahme des Fonds erzielt, den anderen Teil und die Kommission über
seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der
Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen. 34. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie in Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit
der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden. Herkunft der Mittel für Zahlungen 35. Die Mittel aus der
EGF-Haushaltslinie werden genutzt, um den im Rahmen dieses Antrags
erforderlichen Betrag von 1 631 565 EUR zu decken. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/020 ES/Comunidad
Valenciana/Schuhe, Spanien) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[11],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung
an die Globalisierung[12],
insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[13], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der Anwendungsbereich des EGF
wurde für ab dem 1. Mai 2009 bis zum 30. Dezember 2011 gestellte
Anträge erweitert und umfasst nun auch die Unterstützung von Arbeitskräften,
die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen
worden sind. (3) Die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen
Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann. (4) Spanien stellte am
28. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag des EGF wegen
Entlassungen in 146 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 15
(Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen) in der NUTS-II-Region Comunidad
Valenciana (ES52) tätig sind, und ergänzte diesen Antrag bis zum
23. Februar 2012 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die
gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt
daher vor, den Betrag von 1 631 565 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens
bereitzustellen – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 1 631 565 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der
Präsident Der Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393
vom 30.12.2006, S. 1). [4] Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006. [5] http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/footwear/files/statistics/footwear_en.pdf [6] Federación de Industrias Afines de la UGT del País
Valenciano (MCA-UGT-PV) und Comisiones Obreras del País Valenciano (CC.OO.-PV). [7] KOM(2010) 216, KOM(2010) 613,
KOM(2010) 617 und KOM(2012) 053. [8] Die von dem Mitgliedstaat tatsächlich veranschlagten
Kosten je Arbeitskraft betragen 1251,4286 EUR. Zur Vereinfachung der
Darstellung in der Tabelle wurde diese Zahl abgerundet, wobei die von dem
Mitgliedstaat geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme nicht verändert wurden. [9] Idem: 1142,7272 EUR. [10] Dirección General de Proyectos y Fondos Europeos de la
Consellería de Hacienda y Administraciones Públicas de la Generalitat
Valenciana. [11] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [12] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [13] ABl. C […] vom […], S. […].