GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN RAT GEMEINSAME PARTNERSCHAFTSSTRATEGIE EU-KARIBIK /* JOIN/2012/018 final */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN RAT GEMEINSAME PARTNERSCHAFTSSTRATEGIE EU-KARIBIK EINLEITUNG Auf dem Gipfel EU-CARIFORUM[1], der im
Mai 2010 in Madrid stattfand, vereinbarten die Staats- und Regierungschefs die
Ausarbeitung einer Gemeinsamen Partnerschaftsstrategie EU-Karibik (Joint
EU-Caribbean Partnership Strategy – JECS) und legten fünf Schlüsselbereiche für
eine engere Zusammenarbeit fest: regionale Integration, Wiederaufbau von Haiti,
Klimawandel und Naturkatastrophen, Kriminalität und Sicherheit und gemeinsames
Handeln in multilateralen Gremien. Ausgearbeitet wurde das Dokument auf der
Grundlage der von den Staatschefs in Madrid formulierten Vorgaben von einer
gemeinsamen Arbeitsgruppe, der Beamte der Kommissionsdienststellen und des
Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sowie Vertreter der EU-Mitgliedstaaten
und der CARIFORUM-Staaten angehören. Die EU und die Karibik blicken auf eine lange
gemeinsame Geschichte zurück und teilen grundlegende gemeinsame
Wertvorstellungen. Durch ihre überseeischen Regionen, Länder und Gebiete ist
die EU auch physischer Bestandteil der Karibik. Beide Regionen haben sich
weltweitem Frieden, Fortschritt und Wohlstand sowie der Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Für die Karibik ist und bleibt die EU ein
verlässlicher Entwicklungspartner, dessen Unterstützung die Region in ihrem
Streben nach einer nachhaltigen Entwicklung gestärkt hat. Die heutigen Beziehungen beruhen auf dem
Abkommen von Cotonou, dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) EU-CARIFORUM
und dem biregionalen politischen Dialog. Sie werden durch andere regionale
Rahmen für die Zusammenarbeit ergänzt, an denen sowohl die EU als auch die
karibischen Staaten beteiligt sind, z. B. die Partnerschaft der EU mit
Lateinamerika und der Karibik (LAK-Partnerschaft). Dieser Entwurf einer gemeinsamen Strategie
dient dem Aufbau einer neuen Dimension innerhalb der Partnerschaft, die es der
EU und den karibischen Staaten ermöglicht, ihren Dialog zu vertiefen und ihre
Zusammenarbeit besser zu strukturieren, um die Herausforderungen des
21. Jahrhunderts gemeinsam anzugehen aber auch die Chancen, die das
Jahrhundert bietet, gemeinsam zu nutzen. Die Leitprinzipien für die Gemeinsame
Strategie sind gemeinsame Verantwortung, gegenseitige Rechenschaftspflicht und Solidarität
sowie gemeinsame Verwaltung und Mitverantwortung. Dies spiegelt die gemeinsame
Verpflichtung der CARIFORUM-Gruppe und der EU gegenüber den in der VN-Charta
und dem Völkerrecht verankerten Grundsätzen wider, insbesondere auch
hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und der Förderung der
Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen
Regierungsführung. Die Gemeinsame Mitteilung zielt auf die
Annahme der vorgeschlagenen „Gemeinsamen Partnerschaftsstrategie EU-Karibik“
durch den Rat ab. 1.
THEMA I: REGIONALE INTEGRATION UND ZUSAMMENARBEIT IM WEITEREN KARIBISCHEN
RAUM 1.1. ÜBERSICHT Das Wachstum im karibischen Raum kann durch
Handel, Investitionen und Tourismus sowie durch die Entwicklung von
Nischenmärkten und andere wirtschaftliche Initiativen weiter gesteigert werden.
Es sind allerdings noch anhaltende Probleme zu überwinden. Die Globalisierung
stellt kleine und verwundbare Entwicklungsländer, wie sie im karibischen Raum
anzutreffen sind, vor die Herausforderung, voll an der von einem starken
Wettbewerb geprägten Weltwirtschaft teilzunehmen. Die regionale Integration und Zusammenarbeit
wird als das beste Mittel angesehen, den menschlichen und sozialen Fortschritt
zu fördern und eine nachhaltige langfristige Entwicklung im karibischen Raum zu
ermöglichen. Die Karibische Gemeinschaft (CARICOM) und die Organisation
ostkaribischer Staaten (OECS) sind die beiden wichtigsten Organisationen für
regionale Integration. Das CARIFORUM[2]
erleichtert die regionale Zusammenarbeit, wie dies auch durch die Assoziierung
der EU mit ihren überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) geschieht. Die EU ist
aufgrund ihrer eigenen Erfahrung auch weiterhin ein aktiver Partner, der die
regionale Integration und Zusammenarbeit unterstützt, um die Entwicklungsziele
im karibischen Raum zu fördern und nachhaltig zu verankern. Das WPA CARICOM-EU
ist eine Handelspartnerschaft zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, des
Wirtschaftswachstum und der Entwicklung, durch die die regionale Integration im
karibischen Raum und dessen Teilnahme am Welthandelssystem unterstützt werden. 1.2. ZIELSETZUNGEN Die Karibik und die EU engagieren sich
gemeinsam für die Förderung der regionalen Integration und Zusammenarbeit, die
besonders wichtig sind, um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen, vor
denen die Gruppe vorwiegend kleiner Inselstaaten steht. Beide Seiten haben
spezifische Bereiche der strategischen Zusammenarbeit festgelegt, um eine
vertiefte regionale Integration und Zusammenarbeit zu unterstützen und damit
die nachhaltige wirtschaftliche und menschliche Entwicklung zu fördern. Die
Zusammenarbeit erstreckt sich u. a. auf die folgenden Bereiche: ·
Stärkung der regionalen Integration und Kooperation
im karibischen Raum, u. a. mit den benachbarten überseeischen Ländern und
Gebieten der EU und den Nachbarländern in Mittel- und Südamerika; ·
Verwirklichung des gemeinsamen karibischen Marktes
und Wirtschaftsraums und der Wirtschaftsunion der OECS; ·
wirksame Umsetzung des WPA CARIFORUM-EU unter
besonderer Hervorhebung der Chancen, die sich den Wirtschaftsbeteiligten im
karibischen Raum bieten; ·
Aufbau eines förderlichen Wirtschafts- und
Investitionsklimas im karibischen Raum, durch das die Integration und die
Wettbewerbsfähigkeit der Märkte auf internationaler Ebene gestärkt werden; ·
Unternehmensentwicklung durch private Investitionen
insbesondere im Dienstleistungssektor, einschließlich der Bereiche
Finanzdienstleistungen, Tourismus und Kultur, sowie in den Bereichen
Agroindustrie und verarbeitendes Gewerbe; Förderung von Innovation, Information,
Kommunikation, Technologie und Wettbewerb; ·
Entwicklung von Infrastrukturnetzen zur
Erleichterung des innerregionalen und internationalen Handels; ·
Diversifizierung, Vernetzung und Sicherung der
Energieversorgung; ·
Förderung eines umweltverträglichen
Wirtschaftswachstums mit besonderer Unterstützung der Anstrengungen, die
Artenvielfalt zu erhalten; dabei soll der Bedeutung der Wasserressourcen, der
Tourismusbranche, der Landwirtschaft und der Bioforschung Rechnung getragen
werden; ·
Entwicklung der Kompetenzen im Bildungswesen durch
Ausbildung und Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie; ·
regionales Konzept für Ernährungssicherheit und
Gesundheit; ·
Förderung der Armutsminderung, des sozialen
Zusammenhalts, des sozialen Dialogs, der Entwicklung der Zivilgesellschaft,
einschließlich der Sozialpartner, der Nichtdiskriminierung und
Geschlechtergleichstellung, einer menschenwürdigen Arbeit und international
anerkannter Arbeitsnormen sowie der Einbindung der Jugend in die nationale
Entwicklung. 1.3. GEMEINSAME MASSNAHMEN Die Partner werden ein langfristiges
gemeinsames Programm gemeinsamer Aktionen aufstellen, das auf Wachstum und
nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist und – unter besonderer Betonung der
regionalen Integration und Zusammenarbeit – die gemeinsamen Herausforderungen
angeht. Gemeinsame Maßnahmen in diesem Zusammenhang
könnten umfassen: ·
einen verstärkten und inklusiven politischen und
strategischen Dialog EU-Karibik über Themen, die für beide Regionen von Belang
sind, sowie über globale Herausforderungen; ·
Maßnahmen zur Förderung der Kohärenz zwischen den
verschiedenen Integrations- und Kooperationsregelungen, an denen die Karibik
beteiligt ist, einschließlich der Partnerschaft zwischen den AKP-Ländern und
der Europäischen Union, dem Kooperationsmechanismus EU-LAK und der Assoziierung
der EU mit ihren überseeischen Ländern und Gebieten; ·
Maßnahmen zur Unterstützung einer vertieften
regionalen Integration und Zusammenarbeit einschließlich der Stärkung der
institutionellen Kapazitäten der regionalen Organisationen in der Karibik sowie
auf nationaler Ebene die Ermöglichung einer wirksamen Festlegung und Umsetzung
sowie eines nachhaltigen Follow-up der regionalen Strategien; ·
Förderung von Anstrengungen zur institutionellen
Konsolidierung auf regionaler und subregionaler Ebene; ·
Programme, die zur wirksamen Umsetzung des WPA
CARIFORUM-EU, des gemeinsamen karibischen Marktes und Wirtschaftsraums (CSME)
und der Wirtschaftsunion der OECS beitragen und die Verbindungen zwischen dem
CARIFORUM und den überseeischen Ländern und Gebieten der EU sowie den
EU-Gebieten in äußerster Randlage insbesondere in den Bereichen Handel und
Energie stärken; ·
Unterstützung beim Aufbau eines gesunden
Wirtschafts- und Investitionsklimas und der Stärkung der Produktionskapazitäten
in der Karibik; ·
Entwicklung von Industrie- und Exportstrategien ·
Forschung & Entwicklung sowie Ausbildung in den
Bereichen Innovation, Wissenschaft und Technologie ·
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der
Innovation ·
Entwicklung regionaler Unternehmen, insbesondere
der KMU ·
Entwicklung des Energiewesens, insbesondere der
erneuerbaren Energien ·
Förderung der Vernetzung, auch in den Bereichen
Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologien ·
Beitrag zur Förderung menschenwürdiger Arbeit und
international anerkannter Arbeitsnormen zur Unterstützung der menschlichen
Entwicklung, der sozialen Kohäsion und des Wirtschaftswachstums; ·
Beitrag zur Entwicklung eines Rahmens für eine
wirksame regionale Gesundheitsstrategie im gesamten karibischen Raum; ·
Unterstützung bei der Entwicklung einer Strategie
zur Förderung der Ernährungssicherheit sowie der Qualität und Diversität der
Nahrungsmittel – unter Einsatz neuer Technologien zur Steigerung von
Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. 2. THEMA II: WIEDERAUFBAU UND
INSTITUTIONELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR HAITI 2.1. ÜBERSICHT Am 12. Januar 2010 wurde die Republik
Haiti von einem der verheerendsten Erdbeben der Neuzeit getroffen. Rund
250 000 Menschen kamen ums Leben und 1,5 Millionen brauchten eine Notunterkunft.
Durch das Erdbeben wurden auch die sozialen und wirtschaftlichen
Infrastrukturen schwer beschädigt. Die bestehenden Probleme des Landes (Armut,
Unsicherheit, Umweltzerstörung und Anfälligkeit für Katastrophen) wurden zudem
verschärft. Nach dem VN-Index für menschliche Entwicklung belegte Haiti im Jahr
2009 von 162 erfassten Ländern Platz 145. Haiti wurde aufgrund
seiner besonderen Notsituation in der Gemeinsamen Partnerschaftsstrategie
EU-Karibik Priorität eingeräumt. Insbesondere im Bereich des
Katastrophenschutzes und der Anfälligkeit für Katastrophen werden die
gewonnenen Erfahrungen auch für den gesamten karibischen Raum von Bedeutung
sein. 2.2. ZIELSETZUNGEN Der dringendste Bedarf
Haitis wurde inzwischen abgedeckt, insbesondere dank umfassender humanitärer
Hilfemaßnahmen der karibischen Staaten und der EU. Das Land ist nach wie vor
mit der schweren Aufgabe des Wiederaufbaus sowie mit wirtschaftlichen und
sozialen Herausforderungen konfrontiert. Die Konsolidierung der demokratischen
Institutionen Haitis, die Verbesserung der Staatsführung, die Minderung der
Armut und der sozialen Ungleichheiten sowie die Konsolidierung der Verwaltung
stellen nach wie vor große Herausforderungen dar, für die die EU und die
karibischen Staaten in enger Koordinierung mit der haitianischen Regierung und
mit anderen internationalen Gebern umfassende ergänzende Hilfe bereitstellen.
Auch die Integration Haitis in den regionalen Kontext des karibischen Raums
muss noch verstärkt werden. Die gemeinsame Programmierung des Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) wird dazu beitragen, Haitis Rolle bei der
Zusammenarbeit im karibischen Raum zu stärken. 2.3. GEMEINSAME MASSNAHMEN Gemeinsame Maßnahmen des CARIFORUM und der EU
könnten in diesem Kontext umfassen: ·
Koordinierungsmaßnahmen zur Unterstützung von Haiti
im Rahmen der bestehenden Strukturen zur Geberkoordinierung, sowie Ausbau der
gemeinsamen CARIFORUM-EU-Maßnahmen auf der Grundlage der gemeinsamen
EU-Programmierung für Haiti; ·
Mobilisierung relevanter Kooperationsinstrumente im
Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und des EU-LAK-Prozesses; ·
Unterstützung des Funktionierens der demokratischen
Institutionen sowie der demokratischen Konsolidierung in Haiti durch freie,
transparente und glaubwürdige Wahlen, Förderung der Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit, Unterstützung der Justizreform, Stärkung der
Zivilgesellschaft sowie dringende Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption; ·
Maßnahmen zur Sicherstellung der uneingeschränkten
Beteiligung Haitis am WPA CARIFORUM-EU und dem gemeinsamen karibischen Markt
und Wirtschaftsraum, einschließlich des Ausbaus der institutionellen
Kapazitäten Haitis; ·
Maßnahmen zur Entwicklung von Strategien im Bereich
Katastrophenvorsorge, einschließlich der Entwicklung von Mechanismen wie einer
regionalen Bauordnung, um die Region verstärkt in die Lage zu versetzen, die
Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen; ·
Entwicklung von Risikotransfer- und
Finanzierungsmechanismen im Bereich Katastrophenvorsorge wie der Caribbean
Catastrophic Risk Insurance Facility (CCRIF) sowie Anwendung besonders
bewährter Verfahren in der Caribbean Disaster Emergency Management Agency
(CDEMA) und anderen karibikweiten Institutionen, die auf Katastrophenmanagement
spezialisiert sind. 3. THEMA III: KLIMAWANDEL UND NATURKATASTROPHEN 3.1. ÜBERSICHT Der Klimawandel und
seine Folgen stellen grundlegende Hindernisse für die Entwicklung und die
Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele dar. Die karibischen Staaten,
bei denen es sich häufig um kleine Inselentwicklungsländer handelt, die tief
gelegene Küstenbereiche besitzen, sind daher den Auswirkungen der ansteigenden
Meeresspiegel, die eine Gefährdung der Küstengemeinschaften darstellen, die
Küsteninfrastruktur zerstören und die Trinkwasservorräte verringern, besonders
stark ausgesetzt. Der durch die Treibhausgase verursachte Anstieg von
Temperatur und Säuregehalt des Meereswassers führt zu einer schweren Schädigung
der Korallenriffe, was mit einer Verringerung der Artenvielfalt in den Meeren
der Region verbunden ist. Die Nationen in der Karibik sind aufgrund
ihrer zumeist geringen Größe stärker durch die Auswirkungen von
Naturkatastrophen gefährdet. Ein einziger Hurrikan kann die wirtschaftliche
Grundlage eines ganzen Landes zerstören, einschließlich der Infrastrukturen und
aller wichtiger Einkommens- und Wirtschaftsressourcen, was eine zusätzliche
Belastung der ohnehin begrenzten Finanzmittel dieser Länder bedeutet. Noch
verschärft werden die Herausforderungen, mit denen die Karibik konfrontiert
ist, durch entfernungsbedingte und geografische Faktoren, die eine Ausbreitung
und Konsolidierung der wirtschaftlichen Grundlagen verhindern. 3.2. ZIELSETZUNGEN Die EU und die Mitgliedstaaten der CARIFORUM,
die Unterzeichner des Protokolls von Kyoto sind, haben gemeinsam darauf hingearbeitet,
die Verhandlungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels
voranzutreiben, und Maßnahmen entwickelt, um die Auswirkungen des Klimawandels
und der fortschreitenden Umweltzerstörung zu verringern. Beide Seiten haben
Interesse daran, ein umfassendes, faires und rechtsverbindliches Ergebnis gemäß
dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zu
erzielen. Die Mitgliedstaaten des CARIFORUM und die EU werden ihre Bemühungen
fortsetzen, ein ehrgeiziges internationales Klimaübereinkommen zu erreichen. Naturkatastrophen wie Hurrikans und Erdbeben
können zwar nicht verhindert werden, aber es können wichtige Maßnahmen
ergriffen werden, um die Risiken zu verringern und die Auswirkungen zu
beschränken, indem die Ursachen der Verwundbarkeit bekämpft und die Kapazitäten
für die Bewältigung der Auswirkungen gesteigert werden. Für die Zusammenarbeit
wurden fünf Schlüsselbereiche festgelegt: ·
Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels,
ohne die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele zu gefährden; ·
Stärkung der Katastrophenvorbeugung und -vorsorge
sowie des Monitoring, der Situationserfassung, der Risikobewertung und der
Frühwarnsysteme im Rahmen von Katastrophenmanagement und Krisenreaktion; ·
Reduzierung der Entwaldung durch nachhaltige
Waldbewirtschaftung; ·
Stärkung der Teilnahme am weltweiten CO2-Markt
durch den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM); ·
Einbeziehung des Klimaschutzes in die Anstrengungen
zur Armutsminderung. 3.3. GEMEINSAME MASSNAHMEN Die gemeinsamen
CARIFORUM-EU-Maßnahmen in diesem Bereich, die mit den Zielen der Globalen
Allianz gegen den Klimawandel (GCCA) und dem Madrider Aktionsplans EU-LAK im
Einklang stehen, umfassen: ·
Stärkung der Zusammenarbeit in internationalen
Verhandlungen, u. a. durch regelmäßige Konsultationen und gemeinsame
Initiativen zur Förderung eines erfolgreichen Abschlusses einer internationalen
Klimavereinbarung im Rahmen des UNFCCC für die Zeit nach 2012; ·
Unterstützung eines umfassenden Konzepts zur
Eindämmung des Klimawandels, wobei Anpassungs- und Abschwächungsmaßnahmen den
Vorrang erhalten, insbesondere durch die Anpassung der Grundsätze eines
umweltverträglichen Wachstums und die Gewährleistung des Zugangs zu
erneuerbaren Energien; ·
Stärkung der regionalen Katastrophenschutz- und
Krisenreaktionskapazitäten mit besonderem Schwerpunkt auf den Bereichen
Anpassung, Katastrophenvorsorge und Interoperabilität sowie Monitoring,
Situationserfassung und Frühwarnsysteme; in diesem Zusammenhang wird auch die
Verbesserung der Koordinierung von kurz- und langfristigen Maßnahmen
angestrebt; ·
Verankerung der klimapolitischen Leitlinien in den
nationalen und regionalen Entwicklungspolitiken und -strategien sowie in
Kooperations- bzw. Partnerschaftsvereinbarungen; ·
Sicherstellung, dass die Verwundbarkeit der kleinen
Inselentwicklungsländer und der tief gelegenen Küstenstaaten auch im
EU-LAK-Prozess und im AKP-EG-Partnerschaftsabkommen weiterhin oben auf der
globalen Entwicklungsagenda stehen; ·
Förderung des Stellenwertes von Ausbildung, Forschung,
Entwicklung und Technologietransfer sowie Ökoinnovation; ·
Anerkennung der Besonderheit des karibischen Raums
im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und Unterstützung von Rahmenwerken, die
auf den Schutz der empfindlichen Ökosysteme und der einzigartigen Artenvielfalt
dieses Raums abzielen. 4. THEMA IV: KRIMINALITÄT UND SICHERHEIT 4.1. ÜBERSICHT Die grenzübergreifende organisierte
Kriminalität, insbesondere der Drogenhandel und die damit verbundene
Kriminalität, stellen für die EU und die karibischen Staaten nach wie vor ein
gravierendes Problem dar. Die Karibik ist eine bedeutende Transitregion für
illegale Drogen aus Süd- und Mittelamerika. Die Begleitschäden des
Drogenhandels sind groß und fordern ein hohes gesellschaftliches Tribut. Zudem
nährt der Drogenhandel die Korruption, unterminiert die Rechtsstaatlichkeit und
führt zu verstärkter organisierter Kriminalität. Die Zunahme des lokalen
Drogenhandels zersprengt das gesellschaftliche Gefüge und führt zu
Bandenkriminalität. Die groß angelegte Geldwäsche führt zu einer Verzerrung der
Wirtschaft und beeinträchtigt die Bemühungen für eine nachhaltige Entwicklung.
Dies wirkt sich ungünstig auf die langfristigen Wachstums-, Stabilitäts- und
Entwicklungsprognosen aus. Folgende Bereiche
stellen für den karibischen Raum und die EU eine besondere Herausforderung dar:
·
Drogenhandel und Begleitkriminalität,
einschließlich Bandenkriminalität und Geldwäsche; ·
illegaler Handel mit Kleinwaffen und leichten
Waffen; ·
die Auswirkung krimineller Handlungen auf die menschliche
Sicherheit in den karibischen Gesellschaften; ·
die durch die Rückkehr von Kriminellen in die
Karibik entstehenden sozialen und sicherheitsbezogenen Probleme; ·
Menschenhandel und Entführungen; ·
die unzureichenden Kapazitäten für die
Grenzüberwachung im See- und Luftverkehr; ·
Verstöße gegen international anerkannte
Finanzsektorstandards. 4.2. ZIELSETZUNGEN Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
krimineller Netzwerke ist eine Priorität der Gemeinsamen Strategie. Hierzu
müssen die Zusammenarbeit und der Kapazitätsaufbau in Bereichen wie
Polizeiwesen, Justiz und Austausch von Ermittlungserkenntnissen vorangebracht
werden. Desgleichen müssen die Ursachen der Kriminalität beseitigt und ihre
gesellschaftlichen Auswirkungen abgeschwächt werden. Die Zusammenarbeit
EU-Karibik bei der Bekämpfung des Drogenhandels erfolgt im Rahmen des
EU-LAK-Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der
Drogenbekämpfung. Der Panama-Aktionsplan und die 2007 in Port of Spain
festgelegten Prioritäten enthalten eine Reihe von Schwerpunkten für das
gemeinsame Handeln in diesem Bereich. Die Zusammenarbeit Karibik-EU bei der
Verbrechensbekämpfung sollte darüber hinaus auch die Zusammenarbeit mit
zuständigen UN-Einrichtungen, Interpol, OAS und Europol sowie einen Austausch
von Informationen und bewährten Verfahren beinhalten. 4.3. GEMEINSAME MASSNAHMEN Die Zusammenarbeit CARIFORUM-EU im
Sicherheitsbereich beruht auf dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung
zwischen Produktions-, Transit- und Verbraucherländern und zielt auf die
Entwicklung umfassender und ausgewogener Konzepte ab. Gemeinsame Maßnahmen des CARIFORUM und der EU
könnten in diesem Kontext umfassen: ·
Unterstützung der Entwicklung einer regionsweiten
Strategie für die Bekämpfung der Kriminalität, der Unsicherheit, des
Drogenhandels, der Finanzkriminalität, etc. ·
weitere Bemühungen zur Umsetzung der „Prioritäten
von Port of Spain“ hinsichtlich der Durchführung von Kontrollen in den am
stärksten gefährdeten Häfen; Austausch von Ermittlungserkenntnissen bei der
Kontrolle von Drogengrundstoffen; Programme zur Bewältigung der Ursachen der
Kriminalität sowie Nachfragereduzierung; Förderung der Umsetzung der
Empfehlungen der Financial Action Task Force der OECD sowie verstärkte
Zusammenarbeit zwischen den regionalen und internationalen Gremien,
einschließlich des UNODC; ·
Kapazitätsaufbau im Bereich des
Grenzkontrollmanagements, einschließlich des Expertenaustauschs und technischer
Hilfe; ·
vollständige Umsetzung des Aktionsprogramms der
Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten
Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen, wobei der maritimen Kooperation
weiterhin vorrangige Bedeutung beigemessen wird, einschließlich des
Informationsaustauschs und des weiteren Ausbaus der operativen Zusammenarbeit
zwischen den betreffenden Akteuren der karibischen Staaten und der
EU-Mitgliedstaaten; ·
Unterstützung des Kapazitätsaufbaus der
Justizbehörden sowie der Justizreform in Bezug auf die Bekämpfung der
grenzübergreifenden Kriminalität. 5. THEMA V: GEMEINSAMES HANDELN IN BIREGIONALEN
UND MULTILATERALEN GREMIEN UND IN BEZUG AUF GLOBALE FRAGEN 5.1. ÜBERSICHT Der karibische Raum und die EU stehen vor
einer Reihe gemeinsamer Herausforderungen und Schwierigkeiten und haben sich zu
einer koordinierten Vorgehensweise verpflichtet, um gemeinsame Lösungen auf
internationaler Ebene zu finden. Auf unterschiedlicher Ebene finden bereits ein
politischer Dialog und politische Konsultationen statt, um in biregionalen und
multilateralen Foren globale Fragen zu erörtern, wie dies im jüngsten COP
17-Treffen in Durban anschaulich wurde. Das CARIFORUM und die EU umfassen zusammen 42
Staaten. Durch häufigere Konsultationen, ein bessere Abstimmung der Positionen
und eine stärkere Koordinierung könnten beide Regionen in Bereichen, die für
beide Seiten wichtig sind, größeren Einfluss erzielen. Dies gilt u. a. für
die folgenden Themen: Förderung der Menschenrechte, der demokratischen Werte
und der verantwortungsvollen Staatsführung; Reform der Vereinten Nationen und
des internationalen Finanzsystems und seiner Institutionen; koordinierte
Antwort auf die globale Wirtschafts- und Finanzkrise; Verwirklichung der
Millenniumsentwicklungsziele und Weiterverfolgung der Entwicklungsagenda von
Doha. 5.2. ZIELSETZUNGEN Die Partner werden den Dialog über globale
Fragen verstärken, um Bereiche der Zusammenarbeit festzulegen und spezifische
gemeinsame Initiativen und Maßnahmen einzuleiten. Beide Partner sind gewillt,
einen wirksamen Multilateralismus mit starken, repräsentativen und legitimierten
Institutionen zu fördern und aufrechtzuerhalten. Eine stärkere Koordinierung
der politischen Maßnahmen und ein verstärkter Austausch von Informationen wird
den Partnern mehr Gewicht bei Konsultationen geben und es ihnen ermöglichen,
die anderen Beteiligten für wichtige Themen von beiderseitigem Interesse zu
sensibilisieren. EU und CARIFORUM wollen sich in multilateralen
Institutionen, denen beide Seiten angehören (Vereinte Nationen, internationale
Finanzinstitutionen, WTO usw. ), miteinander abstimmen und sich darum
bemühen, die Interessen und Belange des Partners in jenen internationalen
Organisationen und Zusammenschlüssen zu vertreten, denen nur eine der beiden
Seiten angehört (G8, G20, Allianz kleiner Inselstaaten (AOSIS)). 5.3. GEMEINSAME MASSNAHMEN Im Rahmen ihres politischen Handelns und des
politischen Dialogs führen die beiden Regionen Konsultationen zu Themen von
allgemeinem Interesse durch und ermitteln mögliche gemeinsame Positionen und
Aktionen zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten: Gemeinsame Maßnahmen in diesem Zusammenhang
könnten umfassen: ·
Zusammenarbeit bei der Förderung der
Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der
verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Abhaltung freier und
fairer Wahlen sowie der Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, organisierter Kriminalität und Steuerflucht; ·
Zusammenarbeit zur Förderung der Reform des Systems
der Vereinten Nationen durch Verbesserung seiner Repräsentativität,
Transparenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz und Durchsetzungskraft,
einschließlich einer umfassenden Reform des Sicherheitsrates; ·
Entwicklung, soweit möglich, gemeinsamer regionaler
Positionen im Rahmen des VN-Systems und der internationalen Finanzinstitutionen
und Unterstützung der Initiativen der jeweils anderen Seite; ·
Beitrag zur Modernisierung des IWF und der
Weltbank, u. a. damit diese durch eine angemessene Vertretung dynamischer
aufstrebender Schwellenländer und der Entwicklungsländer der sich verändernden
Weltwirtschaft besser gerecht werden; ·
Bewältigung der Herausforderungen, die sich im
biregionalen Kontext aus den durch das Cotonou-Abkommen und die
Wirtschaftspartnerschaften sowie durch Weltbank, IWF, G8 und G20 angestoßenen
Strukturreformen ergeben, mit denen die Rechtsvorschriften und Aufsichtsregeln
gestärkt, die globale Nachfrage angekurbelt und aufrechterhalten und
Arbeitsplätze geschaffen werden sollen; ·
Schaffung von Instrumenten zur Stärkung der
globalen Sicherheitsnetze, durch die gefährdete Länder besser in der Lage sind,
externen Schocks standzuhalten; ·
Bekräftigung des Engagements für ein geregeltes
multilaterales Handelssystem, bei dem der Handel die entscheidende Triebkraft
für Wachstum und Entwicklung ist, und Abhaltung regelmäßiger Konsultationen
sowie Verfolgung einer aktiven Verhandlungsagenda auf multilateraler Ebene mit
dem Ziel, allgemeine Verhandlungen aufzunehmen, um die Doha-Verhandlungsrunde
ausgehend von den bisherigen Fortschritten zu einem erfolgreichen,
weitreichenden, umfassenden und ausgewogenen Abschluss zu bringen. ·
Fortsetzung der Bemühungen, die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen und
fragilen Volkswirtschaften, zu stärken. 6.
DURCHFÜHRUNGS-UND ÜBERWACHUNGSMECHANISMEN 6.1. DURCHFÜHRUNGSMODALITÄTEN An dieser Partnerschaft beteiligt sich ein
breites Spektrum institutioneller und nicht-institutioneller Akteure der EU und
des karibischen Raums auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene. Für die
wirksame Umsetzung der Partnerschaft tragen alle CARIFORUM-Länder und die
EU-Mitgliedstaaten und -institutionen gemeinsam die Verantwortung. Die gemeinsamen Maßnahmen sollten sich
gegenseitig ergänzen und im Rahmen der bestehenden Abkommen, Strukturen und
Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den karibischen Staaten und der EU
durchgeführt werden, um Synergien zu schaffen und Doppelarbeit zu vermeiden. Zivilgesellschaft, nichtstaatliche Akteure und
Parlamente spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der gemeinsamen
Strategie und werden daher durch einen inklusiven Dialog miteinbezogen. Die Umsetzung der
Gemeinsamen Partnerschaftsstrategie EU-Karibik wird gegebenenfalls durch die
vorhandenen Instrumente wie den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), das
Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die thematischen Programme
und das Stabilitätsinstrument bzw. deren Nachfolger sowie von
Finanzinstitutionen wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Karibischen
Entwicklungsbank unterstützt. Wo dies möglich und sinnvoll ist, werden diese
Instrumente durch weitere Beiträge der CARIFORUM-Länder und der
EU-Mitgliedstaaten ergänzt. 6.2. ÜBERWACHUNGSMECHANISMEN Durch die regelmäßig stattfindenden
Gipfeltreffen CARIFORUM-EU, an denen die Führungsspitzen beider Regionen
teilnehmen (einschließlich aller relevanten Vertreter der EU- und der
CARIFORUM-Institutionen) werden weiterhin die politischen Leitlinien für die
Partnerschaft vorgegeben. Auf diesen Gipfeltreffen werden die Fortschritte
überprüft, Neuausrichtungen der Strategie vorgenommen und – unter
Berücksichtigung der neuen globalen Herausforderungen und regionalen
Erfordernisse – die Vorgaben für das weitere Vorgehen formuliert. Neben dem politischen Dialog wird eine
gemeinsame CARIFORUM-EU-Arbeitsgruppe, die ihren Sitz in Brüssel hat, in
regelmäßigen Abständen die Fortschritte überwachen, Evaluierungen durchführen
und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben. Der Arbeitsgruppe gehören Beamte des
Europäischen Auswärtigen Dienstes, der Europäischen Kommission sowie Vertreter
der CARIFORUM-Länder und EU-Mitgliedstaaten an. Erforderlichenfalls können auch
Experten aus den überseeischen Ländern und Gebieten sowie Gebieten in äußerster
Randlage hinzugezogen werden. Die Arbeitsgruppe wird den Führungsspitzen beider
Regionen regelmäßige Fortschrittberichte vorlegen. [1] Zur CARIFORUM-Gruppe zählen folgende Staaten: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica,
Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Montserrat, Kuba, St.
Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad
und Tobago. [2] Die
Mitgliedschaft im CARIFORUM umfasst alle Mitglieder der CARICOM (mit Ausnahme
von Montserrat) sowie Nichtmitglieder der CARICOM wie die Dominikanische
Republik und Kuba.