52012JC0018

GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN RAT GEMEINSAME PARTNERSCHAFTSSTRATEGIE EU-KARIBIK /* JOIN/2012/018 final */


GEMEINSAME MITTEILUNG AN DEN RAT

GEMEINSAME PARTNERSCHAFTSSTRATEGIE EU-KARIBIK

EINLEITUNG

Auf dem Gipfel EU-CARIFORUM[1], der im Mai 2010 in Madrid stattfand, vereinbarten die Staats- und Regierungschefs die Ausarbeitung einer Gemeinsamen Partnerschaftsstrategie EU-Karibik (Joint EU-Caribbean Partnership Strategy – JECS) und legten fünf Schlüsselbereiche für eine engere Zusammenarbeit fest: regionale Integration, Wiederaufbau von Haiti, Klimawandel und Naturkatastrophen, Kriminalität und Sicherheit und gemeinsames Handeln in multilateralen Gremien. Ausgearbeitet wurde das Dokument auf der Grundlage der von den Staatschefs in Madrid formulierten Vorgaben von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, der Beamte der Kommissionsdienststellen und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) sowie Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der CARIFORUM-Staaten angehören.

Die EU und die Karibik blicken auf eine lange gemeinsame Geschichte zurück und teilen grundlegende gemeinsame Wertvorstellungen. Durch ihre überseeischen Regionen, Länder und Gebiete ist die EU auch physischer Bestandteil der Karibik. Beide Regionen haben sich weltweitem Frieden, Fortschritt und Wohlstand sowie der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Für die Karibik ist und bleibt die EU ein verlässlicher Entwicklungspartner, dessen Unterstützung die Region in ihrem Streben nach einer nachhaltigen Entwicklung gestärkt hat.

Die heutigen Beziehungen beruhen auf dem Abkommen von Cotonou, dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommens (WPA) EU-CARIFORUM und dem biregionalen politischen Dialog. Sie werden durch andere regionale Rahmen für die Zusammenarbeit ergänzt, an denen sowohl die EU als auch die karibischen Staaten beteiligt sind, z. B. die Partnerschaft der EU mit Lateinamerika und der Karibik (LAK-Partnerschaft).

Dieser Entwurf einer gemeinsamen Strategie dient dem Aufbau einer neuen Dimension innerhalb der Partnerschaft, die es der EU und den karibischen Staaten ermöglicht, ihren Dialog zu vertiefen und ihre Zusammenarbeit besser zu strukturieren, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gemeinsam anzugehen aber auch die Chancen, die das Jahrhundert bietet, gemeinsam zu nutzen. Die Leitprinzipien für die Gemeinsame Strategie sind gemeinsame Verantwortung, gegenseitige Rechenschaftspflicht und Solidarität sowie gemeinsame Verwaltung und Mitverantwortung. Dies spiegelt die gemeinsame Verpflichtung der CARIFORUM-Gruppe und der EU gegenüber den in der VN-Charta und dem Völkerrecht verankerten Grundsätzen wider, insbesondere auch hinsichtlich der Achtung der Menschenrechte und der Förderung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Regierungsführung.

Die Gemeinsame Mitteilung zielt auf die Annahme der vorgeschlagenen „Gemeinsamen Partnerschaftsstrategie EU-Karibik“ durch den Rat ab.

1. THEMA I: REGIONALE INTEGRATION UND ZUSAMMENARBEIT IM WEITEREN KARIBISCHEN RAUM

1.1.        ÜBERSICHT

Das Wachstum im karibischen Raum kann durch Handel, Investitionen und Tourismus sowie durch die Entwicklung von Nischenmärkten und andere wirtschaftliche Initiativen weiter gesteigert werden. Es sind allerdings noch anhaltende Probleme zu überwinden. Die Globalisierung stellt kleine und verwundbare Entwicklungsländer, wie sie im karibischen Raum anzutreffen sind, vor die Herausforderung, voll an der von einem starken Wettbewerb geprägten Weltwirtschaft teilzunehmen.

Die regionale Integration und Zusammenarbeit wird als das beste Mittel angesehen, den menschlichen und sozialen Fortschritt zu fördern und eine nachhaltige langfristige Entwicklung im karibischen Raum zu ermöglichen. Die Karibische Gemeinschaft (CARICOM) und die Organisation ostkaribischer Staaten (OECS) sind die beiden wichtigsten Organisationen für regionale Integration. Das CARIFORUM[2] erleichtert die regionale Zusammenarbeit, wie dies auch durch die Assoziierung der EU mit ihren überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) geschieht. Die EU ist aufgrund ihrer eigenen Erfahrung auch weiterhin ein aktiver Partner, der die regionale Integration und Zusammenarbeit unterstützt, um die Entwicklungsziele im karibischen Raum zu fördern und nachhaltig zu verankern. Das WPA CARICOM-EU ist eine Handelspartnerschaft zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wirtschaftswachstum und der Entwicklung, durch die die regionale Integration im karibischen Raum und dessen Teilnahme am Welthandelssystem unterstützt werden.

1.2.        ZIELSETZUNGEN

Die Karibik und die EU engagieren sich gemeinsam für die Förderung der regionalen Integration und Zusammenarbeit, die besonders wichtig sind, um die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die Gruppe vorwiegend kleiner Inselstaaten steht. Beide Seiten haben spezifische Bereiche der strategischen Zusammenarbeit festgelegt, um eine vertiefte regionale Integration und Zusammenarbeit zu unterstützen und damit die nachhaltige wirtschaftliche und menschliche Entwicklung zu fördern. Die Zusammenarbeit erstreckt sich u. a. auf die folgenden Bereiche:

· Stärkung der regionalen Integration und Kooperation im karibischen Raum, u. a. mit den benachbarten überseeischen Ländern und Gebieten der EU und den Nachbarländern in Mittel- und Südamerika;

· Verwirklichung des gemeinsamen karibischen Marktes und Wirtschaftsraums und der Wirtschaftsunion der OECS;

· wirksame Umsetzung des WPA CARIFORUM-EU unter besonderer Hervorhebung der Chancen, die sich den Wirtschaftsbeteiligten im karibischen Raum bieten;

· Aufbau eines förderlichen Wirtschafts- und Investitionsklimas im karibischen Raum, durch das die Integration und die Wettbewerbsfähigkeit der Märkte auf internationaler Ebene gestärkt werden;

· Unternehmensentwicklung durch private Investitionen insbesondere im Dienstleistungssektor, einschließlich der Bereiche Finanzdienstleistungen, Tourismus und Kultur, sowie in den Bereichen Agroindustrie und verarbeitendes Gewerbe; Förderung von Innovation, Information, Kommunikation, Technologie und Wettbewerb;

· Entwicklung von Infrastrukturnetzen zur Erleichterung des innerregionalen und internationalen Handels;

· Diversifizierung, Vernetzung und Sicherung der Energieversorgung;

· Förderung eines umweltverträglichen Wirtschaftswachstums mit besonderer Unterstützung der Anstrengungen, die Artenvielfalt zu erhalten; dabei soll der Bedeutung der Wasserressourcen, der Tourismusbranche, der Landwirtschaft und der Bioforschung Rechnung getragen werden;

· Entwicklung der Kompetenzen im Bildungswesen durch Ausbildung und Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie;

· regionales Konzept für Ernährungssicherheit und Gesundheit;

· Förderung der Armutsminderung, des sozialen Zusammenhalts, des sozialen Dialogs, der Entwicklung der Zivilgesellschaft, einschließlich der Sozialpartner, der Nichtdiskriminierung und Geschlechtergleichstellung, einer menschenwürdigen Arbeit und international anerkannter Arbeitsnormen sowie der Einbindung der Jugend in die nationale Entwicklung.

1.3.        GEMEINSAME MASSNAHMEN

Die Partner werden ein langfristiges gemeinsames Programm gemeinsamer Aktionen aufstellen, das auf Wachstum und nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist und – unter besonderer Betonung der regionalen Integration und Zusammenarbeit – die gemeinsamen Herausforderungen angeht.

Gemeinsame Maßnahmen in diesem Zusammenhang könnten umfassen:

· einen verstärkten und inklusiven politischen und strategischen Dialog EU-Karibik über Themen, die für beide Regionen von Belang sind, sowie über globale Herausforderungen;

· Maßnahmen zur Förderung der Kohärenz zwischen den verschiedenen Integrations- und Kooperationsregelungen, an denen die Karibik beteiligt ist, einschließlich der Partnerschaft zwischen den AKP-Ländern und der Europäischen Union, dem Kooperationsmechanismus EU-LAK und der Assoziierung der EU mit ihren überseeischen Ländern und Gebieten;

· Maßnahmen zur Unterstützung einer vertieften regionalen Integration und Zusammenarbeit einschließlich der Stärkung der institutionellen Kapazitäten der regionalen Organisationen in der Karibik sowie auf nationaler Ebene die Ermöglichung einer wirksamen Festlegung und Umsetzung sowie eines nachhaltigen Follow-up der regionalen Strategien;

· Förderung von Anstrengungen zur institutionellen Konsolidierung auf regionaler und subregionaler Ebene;

· Programme, die zur wirksamen Umsetzung des WPA CARIFORUM-EU, des gemeinsamen karibischen Marktes und Wirtschaftsraums (CSME) und der Wirtschaftsunion der OECS beitragen und die Verbindungen zwischen dem CARIFORUM und den überseeischen Ländern und Gebieten der EU sowie den EU-Gebieten in äußerster Randlage insbesondere in den Bereichen Handel und Energie stärken;

· Unterstützung beim Aufbau eines gesunden Wirtschafts- und Investitionsklimas und der Stärkung der Produktionskapazitäten in der Karibik;

· Entwicklung von Industrie- und Exportstrategien

· Forschung & Entwicklung sowie Ausbildung in den Bereichen Innovation, Wissenschaft und Technologie

· Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Innovation

· Entwicklung regionaler Unternehmen, insbesondere der KMU

· Entwicklung des Energiewesens, insbesondere der erneuerbaren Energien

· Förderung der Vernetzung, auch in den Bereichen Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologien

· Beitrag zur Förderung menschenwürdiger Arbeit und international anerkannter Arbeitsnormen zur Unterstützung der menschlichen Entwicklung, der sozialen Kohäsion und des Wirtschaftswachstums;

· Beitrag zur Entwicklung eines Rahmens für eine wirksame regionale Gesundheitsstrategie im gesamten karibischen Raum;

· Unterstützung bei der Entwicklung einer Strategie zur Förderung der Ernährungssicherheit sowie der Qualität und Diversität der Nahrungsmittel – unter Einsatz neuer Technologien zur Steigerung von Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

2. THEMA II: WIEDERAUFBAU UND INSTITUTIONELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR HAITI

2.1.        ÜBERSICHT

Am 12. Januar 2010 wurde die Republik Haiti von einem der verheerendsten Erdbeben der Neuzeit getroffen. Rund 250 000 Menschen kamen ums Leben und 1,5 Millionen brauchten eine Notunterkunft. Durch das Erdbeben wurden auch die sozialen und wirtschaftlichen Infrastrukturen schwer beschädigt. Die bestehenden Probleme des Landes (Armut, Unsicherheit, Umweltzerstörung und Anfälligkeit für Katastrophen) wurden zudem verschärft. Nach dem VN-Index für menschliche Entwicklung belegte Haiti im Jahr 2009 von 162 erfassten Ländern Platz 145.

Haiti wurde aufgrund seiner besonderen Notsituation in der Gemeinsamen Partnerschaftsstrategie EU-Karibik Priorität eingeräumt. Insbesondere im Bereich des Katastrophenschutzes und der Anfälligkeit für Katastrophen werden die gewonnenen Erfahrungen auch für den gesamten karibischen Raum von Bedeutung sein.

2.2.        ZIELSETZUNGEN

Der dringendste Bedarf Haitis wurde inzwischen abgedeckt, insbesondere dank umfassender humanitärer Hilfemaßnahmen der karibischen Staaten und der EU. Das Land ist nach wie vor mit der schweren Aufgabe des Wiederaufbaus sowie mit wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen konfrontiert. Die Konsolidierung der demokratischen Institutionen Haitis, die Verbesserung der Staatsführung, die Minderung der Armut und der sozialen Ungleichheiten sowie die Konsolidierung der Verwaltung stellen nach wie vor große Herausforderungen dar, für die die EU und die karibischen Staaten in enger Koordinierung mit der haitianischen Regierung und mit anderen internationalen Gebern umfassende ergänzende Hilfe bereitstellen. Auch die Integration Haitis in den regionalen Kontext des karibischen Raums muss noch verstärkt werden. Die gemeinsame Programmierung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wird dazu beitragen, Haitis Rolle bei der Zusammenarbeit im karibischen Raum zu stärken.

2.3.        GEMEINSAME MASSNAHMEN

Gemeinsame Maßnahmen des CARIFORUM und der EU könnten in diesem Kontext umfassen:

· Koordinierungsmaßnahmen zur Unterstützung von Haiti im Rahmen der bestehenden Strukturen zur Geberkoordinierung, sowie Ausbau der gemeinsamen CARIFORUM-EU-Maßnahmen auf der Grundlage der gemeinsamen EU-Programmierung für Haiti;

· Mobilisierung relevanter Kooperationsinstrumente im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und des EU-LAK-Prozesses;

· Unterstützung des Funktionierens der demokratischen Institutionen sowie der demokratischen Konsolidierung in Haiti durch freie, transparente und glaubwürdige Wahlen, Förderung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Unterstützung der Justizreform, Stärkung der Zivilgesellschaft sowie dringende Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption;

· Maßnahmen zur Sicherstellung der uneingeschränkten Beteiligung Haitis am WPA CARIFORUM-EU und dem gemeinsamen karibischen Markt und Wirtschaftsraum, einschließlich des Ausbaus der institutionellen Kapazitäten Haitis;

· Maßnahmen zur Entwicklung von Strategien im Bereich Katastrophenvorsorge, einschließlich der Entwicklung von Mechanismen wie einer regionalen Bauordnung, um die Region verstärkt in die Lage zu versetzen, die Auswirkungen von Naturkatastrophen einzudämmen;

· Entwicklung von Risikotransfer- und Finanzierungsmechanismen im Bereich Katastrophenvorsorge wie der Caribbean Catastrophic Risk Insurance Facility (CCRIF) sowie Anwendung besonders bewährter Verfahren in der Caribbean Disaster Emergency Management Agency (CDEMA) und anderen karibikweiten Institutionen, die auf Katastrophenmanagement spezialisiert sind.

3. THEMA III: KLIMAWANDEL UND NATURKATASTROPHEN

3.1.        ÜBERSICHT

Der Klimawandel und seine Folgen stellen grundlegende Hindernisse für die Entwicklung und die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele dar. Die karibischen Staaten, bei denen es sich häufig um kleine Inselentwicklungsländer handelt, die tief gelegene Küstenbereiche besitzen, sind daher den Auswirkungen der ansteigenden Meeresspiegel, die eine Gefährdung der Küstengemeinschaften darstellen, die Küsteninfrastruktur zerstören und die Trinkwasservorräte verringern, besonders stark ausgesetzt. Der durch die Treibhausgase verursachte Anstieg von Temperatur und Säuregehalt des Meereswassers führt zu einer schweren Schädigung der Korallenriffe, was mit einer Verringerung der Artenvielfalt in den Meeren der Region verbunden ist.

Die Nationen in der Karibik sind aufgrund ihrer zumeist geringen Größe stärker durch die Auswirkungen von Naturkatastrophen gefährdet. Ein einziger Hurrikan kann die wirtschaftliche Grundlage eines ganzen Landes zerstören, einschließlich der Infrastrukturen und aller wichtiger Einkommens- und Wirtschaftsressourcen, was eine zusätzliche Belastung der ohnehin begrenzten Finanzmittel dieser Länder bedeutet. Noch verschärft werden die Herausforderungen, mit denen die Karibik konfrontiert ist, durch entfernungsbedingte und geografische Faktoren, die eine Ausbreitung und Konsolidierung der wirtschaftlichen Grundlagen verhindern.

3.2.        ZIELSETZUNGEN

Die EU und die Mitgliedstaaten der CARIFORUM, die Unterzeichner des Protokolls von Kyoto sind, haben gemeinsam darauf hingearbeitet, die Verhandlungen über die Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels voranzutreiben, und Maßnahmen entwickelt, um die Auswirkungen des Klimawandels und der fortschreitenden Umweltzerstörung zu verringern. Beide Seiten haben Interesse daran, ein umfassendes, faires und rechtsverbindliches Ergebnis gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen zu erzielen. Die Mitgliedstaaten des CARIFORUM und die EU werden ihre Bemühungen fortsetzen, ein ehrgeiziges internationales Klimaübereinkommen zu erreichen.

Naturkatastrophen wie Hurrikans und Erdbeben können zwar nicht verhindert werden, aber es können wichtige Maßnahmen ergriffen werden, um die Risiken zu verringern und die Auswirkungen zu beschränken, indem die Ursachen der Verwundbarkeit bekämpft und die Kapazitäten für die Bewältigung der Auswirkungen gesteigert werden. Für die Zusammenarbeit wurden fünf Schlüsselbereiche festgelegt:

· Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, ohne die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele zu gefährden;

· Stärkung der Katastrophenvorbeugung und -vorsorge sowie des Monitoring, der Situationserfassung, der Risikobewertung und der Frühwarnsysteme im Rahmen von Katastrophenmanagement und Krisenreaktion;

· Reduzierung der Entwaldung durch nachhaltige Waldbewirtschaftung;

· Stärkung der Teilnahme am weltweiten CO2-Markt durch den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM);

· Einbeziehung des Klimaschutzes in die Anstrengungen zur Armutsminderung.

3.3.        GEMEINSAME MASSNAHMEN

Die gemeinsamen CARIFORUM-EU-Maßnahmen in diesem Bereich, die mit den Zielen der Globalen Allianz gegen den Klimawandel (GCCA) und dem Madrider Aktionsplans EU-LAK im Einklang stehen, umfassen:

· Stärkung der Zusammenarbeit in internationalen Verhandlungen, u. a. durch regelmäßige Konsultationen und gemeinsame Initiativen zur Förderung eines erfolgreichen Abschlusses einer internationalen Klimavereinbarung im Rahmen des UNFCCC für die Zeit nach 2012;

· Unterstützung eines umfassenden Konzepts zur Eindämmung des Klimawandels, wobei Anpassungs- und Abschwächungsmaßnahmen den Vorrang erhalten, insbesondere durch die Anpassung der Grundsätze eines umweltverträglichen Wachstums und die Gewährleistung des Zugangs zu erneuerbaren Energien;

· Stärkung der regionalen Katastrophenschutz- und Krisenreaktionskapazitäten mit besonderem Schwerpunkt auf den Bereichen Anpassung, Katastrophenvorsorge und Interoperabilität sowie Monitoring, Situationserfassung und Frühwarnsysteme; in diesem Zusammenhang wird auch die Verbesserung der Koordinierung von kurz- und langfristigen Maßnahmen angestrebt;

· Verankerung der klimapolitischen Leitlinien in den nationalen und regionalen Entwicklungspolitiken und -strategien sowie in Kooperations- bzw. Partnerschaftsvereinbarungen;

· Sicherstellung, dass die Verwundbarkeit der kleinen Inselentwicklungsländer und der tief gelegenen Küstenstaaten auch im EU-LAK-Prozess und im AKP-EG-Partnerschaftsabkommen weiterhin oben auf der globalen Entwicklungsagenda stehen;

· Förderung des Stellenwertes von Ausbildung, Forschung, Entwicklung und Technologietransfer sowie Ökoinnovation;

· Anerkennung der Besonderheit des karibischen Raums im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und Unterstützung von Rahmenwerken, die auf den Schutz der empfindlichen Ökosysteme und der einzigartigen Artenvielfalt dieses Raums abzielen.

4. THEMA IV: KRIMINALITÄT UND SICHERHEIT

4.1.        ÜBERSICHT

Die grenzübergreifende organisierte Kriminalität, insbesondere der Drogenhandel und die damit verbundene Kriminalität, stellen für die EU und die karibischen Staaten nach wie vor ein gravierendes Problem dar. Die Karibik ist eine bedeutende Transitregion für illegale Drogen aus Süd- und Mittelamerika. Die Begleitschäden des Drogenhandels sind groß und fordern ein hohes gesellschaftliches Tribut. Zudem nährt der Drogenhandel die Korruption, unterminiert die Rechtsstaatlichkeit und führt zu verstärkter organisierter Kriminalität. Die Zunahme des lokalen Drogenhandels zersprengt das gesellschaftliche Gefüge und führt zu Bandenkriminalität. Die groß angelegte Geldwäsche führt zu einer Verzerrung der Wirtschaft und beeinträchtigt die Bemühungen für eine nachhaltige Entwicklung. Dies wirkt sich ungünstig auf die langfristigen Wachstums-, Stabilitäts- und Entwicklungsprognosen aus.

Folgende Bereiche stellen für den karibischen Raum und die EU eine besondere Herausforderung dar:

· Drogenhandel und Begleitkriminalität, einschließlich Bandenkriminalität und Geldwäsche;

· illegaler Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen;

· die Auswirkung krimineller Handlungen auf die menschliche Sicherheit in den karibischen Gesellschaften;

· die durch die Rückkehr von Kriminellen in die Karibik entstehenden sozialen und sicherheitsbezogenen Probleme;

· Menschenhandel und Entführungen;

· die unzureichenden Kapazitäten für die Grenzüberwachung im See- und Luftverkehr;

· Verstöße gegen international anerkannte Finanzsektorstandards.

4.2.        ZIELSETZUNGEN

Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung krimineller Netzwerke ist eine Priorität der Gemeinsamen Strategie. Hierzu müssen die Zusammenarbeit und der Kapazitätsaufbau in Bereichen wie Polizeiwesen, Justiz und Austausch von Ermittlungserkenntnissen vorangebracht werden. Desgleichen müssen die Ursachen der Kriminalität beseitigt und ihre gesellschaftlichen Auswirkungen abgeschwächt werden.

Die Zusammenarbeit EU-Karibik bei der Bekämpfung des Drogenhandels erfolgt im Rahmen des EU-LAK-Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung. Der Panama-Aktionsplan und die 2007 in Port of Spain festgelegten Prioritäten enthalten eine Reihe von Schwerpunkten für das gemeinsame Handeln in diesem Bereich. Die Zusammenarbeit Karibik-EU bei der Verbrechensbekämpfung sollte darüber hinaus auch die Zusammenarbeit mit zuständigen UN-Einrichtungen, Interpol, OAS und Europol sowie einen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren beinhalten.

4.3.        GEMEINSAME MASSNAHMEN

Die Zusammenarbeit CARIFORUM-EU im Sicherheitsbereich beruht auf dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung zwischen Produktions-, Transit- und Verbraucherländern und zielt auf die Entwicklung umfassender und ausgewogener Konzepte ab.

Gemeinsame Maßnahmen des CARIFORUM und der EU könnten in diesem Kontext umfassen:

· Unterstützung der Entwicklung einer regionsweiten Strategie für die Bekämpfung der Kriminalität, der Unsicherheit, des Drogenhandels, der Finanzkriminalität, etc.

· weitere Bemühungen zur Umsetzung der „Prioritäten von Port of Spain“ hinsichtlich der Durchführung von Kontrollen in den am stärksten gefährdeten Häfen; Austausch von Ermittlungserkenntnissen bei der Kontrolle von Drogengrundstoffen; Programme zur Bewältigung der Ursachen der Kriminalität sowie Nachfragereduzierung; Förderung der Umsetzung der Empfehlungen der Financial Action Task Force der OECD sowie verstärkte Zusammenarbeit zwischen den regionalen und internationalen Gremien, einschließlich des UNODC;

· Kapazitätsaufbau im Bereich des Grenzkontrollmanagements, einschließlich des Expertenaustauschs und technischer Hilfe;

· vollständige Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen, wobei der maritimen Kooperation weiterhin vorrangige Bedeutung beigemessen wird, einschließlich des Informationsaustauschs und des weiteren Ausbaus der operativen Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Akteuren der karibischen Staaten und der EU-Mitgliedstaaten;

· Unterstützung des Kapazitätsaufbaus der Justizbehörden sowie der Justizreform in Bezug auf die Bekämpfung der grenzübergreifenden Kriminalität.

5. THEMA V: GEMEINSAMES HANDELN IN BIREGIONALEN UND MULTILATERALEN GREMIEN UND IN BEZUG AUF GLOBALE FRAGEN

5.1.        ÜBERSICHT

Der karibische Raum und die EU stehen vor einer Reihe gemeinsamer Herausforderungen und Schwierigkeiten und haben sich zu einer koordinierten Vorgehensweise verpflichtet, um gemeinsame Lösungen auf internationaler Ebene zu finden. Auf unterschiedlicher Ebene finden bereits ein politischer Dialog und politische Konsultationen statt, um in biregionalen und multilateralen Foren globale Fragen zu erörtern, wie dies im jüngsten COP 17-Treffen in Durban anschaulich wurde.

Das CARIFORUM und die EU umfassen zusammen 42 Staaten. Durch häufigere Konsultationen, ein bessere Abstimmung der Positionen und eine stärkere Koordinierung könnten beide Regionen in Bereichen, die für beide Seiten wichtig sind, größeren Einfluss erzielen. Dies gilt u. a. für die folgenden Themen: Förderung der Menschenrechte, der demokratischen Werte und der verantwortungsvollen Staatsführung; Reform der Vereinten Nationen und des internationalen Finanzsystems und seiner Institutionen; koordinierte Antwort auf die globale Wirtschafts- und Finanzkrise; Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele und Weiterverfolgung der Entwicklungsagenda von Doha.

5.2.        ZIELSETZUNGEN

Die Partner werden den Dialog über globale Fragen verstärken, um Bereiche der Zusammenarbeit festzulegen und spezifische gemeinsame Initiativen und Maßnahmen einzuleiten. Beide Partner sind gewillt, einen wirksamen Multilateralismus mit starken, repräsentativen und legitimierten Institutionen zu fördern und aufrechtzuerhalten. Eine stärkere Koordinierung der politischen Maßnahmen und ein verstärkter Austausch von Informationen wird den Partnern mehr Gewicht bei Konsultationen geben und es ihnen ermöglichen, die anderen Beteiligten für wichtige Themen von beiderseitigem Interesse zu sensibilisieren.

EU und CARIFORUM wollen sich in multilateralen Institutionen, denen beide Seiten angehören (Vereinte Nationen, internationale Finanzinstitutionen, WTO usw. ), miteinander abstimmen und sich darum bemühen, die Interessen und Belange des Partners in jenen internationalen Organisationen und Zusammenschlüssen zu vertreten, denen nur eine der beiden Seiten angehört (G8, G20, Allianz kleiner Inselstaaten (AOSIS)).

5.3.        GEMEINSAME MASSNAHMEN

Im Rahmen ihres politischen Handelns und des politischen Dialogs führen die beiden Regionen Konsultationen zu Themen von allgemeinem Interesse durch und ermitteln mögliche gemeinsame Positionen und Aktionen zur Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten:

Gemeinsame Maßnahmen in diesem Zusammenhang könnten umfassen:

· Zusammenarbeit bei der Förderung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Abhaltung freier und fairer Wahlen sowie der Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, organisierter Kriminalität und Steuerflucht;

· Zusammenarbeit zur Förderung der Reform des Systems der Vereinten Nationen durch Verbesserung seiner Repräsentativität, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Effizienz und Durchsetzungskraft, einschließlich einer umfassenden Reform des Sicherheitsrates;

· Entwicklung, soweit möglich, gemeinsamer regionaler Positionen im Rahmen des VN-Systems und der internationalen Finanzinstitutionen und Unterstützung der Initiativen der jeweils anderen Seite;

· Beitrag zur Modernisierung des IWF und der Weltbank, u. a. damit diese durch eine angemessene Vertretung dynamischer aufstrebender Schwellenländer und der Entwicklungsländer der sich verändernden Weltwirtschaft besser gerecht werden;

· Bewältigung der Herausforderungen, die sich im biregionalen Kontext aus den durch das Cotonou-Abkommen und die Wirtschaftspartnerschaften sowie durch Weltbank, IWF, G8 und G20 angestoßenen Strukturreformen ergeben, mit denen die Rechtsvorschriften und Aufsichtsregeln gestärkt, die globale Nachfrage angekurbelt und aufrechterhalten und Arbeitsplätze geschaffen werden sollen;

· Schaffung von Instrumenten zur Stärkung der globalen Sicherheitsnetze, durch die gefährdete Länder besser in der Lage sind, externen Schocks standzuhalten;

· Bekräftigung des Engagements für ein geregeltes multilaterales Handelssystem, bei dem der Handel die entscheidende Triebkraft für Wachstum und Entwicklung ist, und Abhaltung regelmäßiger Konsultationen sowie Verfolgung einer aktiven Verhandlungsagenda auf multilateraler Ebene mit dem Ziel, allgemeine Verhandlungen aufzunehmen, um die Doha-Verhandlungsrunde ausgehend von den bisherigen Fortschritten zu einem erfolgreichen, weitreichenden, umfassenden und ausgewogenen Abschluss zu bringen.

· Fortsetzung der Bemühungen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Entwicklungsländer, insbesondere der kleinen und fragilen Volkswirtschaften, zu stärken.

6. DURCHFÜHRUNGS-UND ÜBERWACHUNGSMECHANISMEN

6.1.        DURCHFÜHRUNGSMODALITÄTEN

An dieser Partnerschaft beteiligt sich ein breites Spektrum institutioneller und nicht-institutioneller Akteure der EU und des karibischen Raums auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene. Für die wirksame Umsetzung der Partnerschaft tragen alle CARIFORUM-Länder und die EU-Mitgliedstaaten und -institutionen gemeinsam die Verantwortung.

Die gemeinsamen Maßnahmen sollten sich gegenseitig ergänzen und im Rahmen der bestehenden Abkommen, Strukturen und Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den karibischen Staaten und der EU durchgeführt werden, um Synergien zu schaffen und Doppelarbeit zu vermeiden.

Zivilgesellschaft, nichtstaatliche Akteure und Parlamente spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der gemeinsamen Strategie und werden daher durch einen inklusiven Dialog miteinbezogen.

Die Umsetzung der Gemeinsamen Partnerschaftsstrategie EU-Karibik wird gegebenenfalls durch die vorhandenen Instrumente wie den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die thematischen Programme und das Stabilitätsinstrument bzw. deren Nachfolger sowie von Finanzinstitutionen wie der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Karibischen Entwicklungsbank unterstützt. Wo dies möglich und sinnvoll ist, werden diese Instrumente durch weitere Beiträge der CARIFORUM-Länder und der EU-Mitgliedstaaten ergänzt.

6.2.        ÜBERWACHUNGSMECHANISMEN

Durch die regelmäßig stattfindenden Gipfeltreffen CARIFORUM-EU, an denen die Führungsspitzen beider Regionen teilnehmen (einschließlich aller relevanten Vertreter der EU- und der CARIFORUM-Institutionen) werden weiterhin die politischen Leitlinien für die Partnerschaft vorgegeben. Auf diesen Gipfeltreffen werden die Fortschritte überprüft, Neuausrichtungen der Strategie vorgenommen und – unter Berücksichtigung der neuen globalen Herausforderungen und regionalen Erfordernisse – die Vorgaben für das weitere Vorgehen formuliert.

Neben dem politischen Dialog wird eine gemeinsame CARIFORUM-EU-Arbeitsgruppe, die ihren Sitz in Brüssel hat, in regelmäßigen Abständen die Fortschritte überwachen, Evaluierungen durchführen und gegebenenfalls Empfehlungen abgeben. Der Arbeitsgruppe gehören Beamte des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der Europäischen Kommission sowie Vertreter der CARIFORUM-Länder und EU-Mitgliedstaaten an. Erforderlichenfalls können auch Experten aus den überseeischen Ländern und Gebieten sowie Gebieten in äußerster Randlage hinzugezogen werden. Die Arbeitsgruppe wird den Führungsspitzen beider Regionen regelmäßige Fortschrittberichte vorlegen.

[1]               Zur CARIFORUM-Gruppe zählen folgende Staaten: Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, Montserrat, Kuba, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago.

[2]               Die Mitgliedschaft im CARIFORUM umfasst alle Mitglieder der CARICOM (mit Ausnahme von Montserrat) sowie Nichtmitglieder der CARICOM wie die Dominikanische Republik und Kuba.