15.11.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 332/72


Donnerstag, 14. Juni 2012
Die Zukunft der Binnenmarktakte

P7_TA(2012)0258

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012 zur Binnenmarktakte und den nächsten Schritten für das Wachstum (2012/2663(RSP))

2013/C 332 E/14

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 13. April 2011 mit dem Titel „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – ‚Gemeinsam für neues Wachstum‘ “ (COM(2011)0206),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 27. Oktober 2010 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte – Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft – 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben“ (COM(2010)0608),

in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen vom 24. Februar 2012 mit dem Titel „Die Leistung des Binnenmarkts steigern – Governance-Test 2011“ (SWD(2012)0025),

in Kenntnis des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen vom 16. August 2011 mit dem Titel „Der Binnenmarkt in den Augen der Bevölkerung: Eine Momentaufnahme der 20 wichtigsten Kritikpunkte von Bürgern und Unternehmen“ (SEC(2011)1003),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Wettbewerbsfähigkeit) vom 10. Dezember 2010,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zu einem Binnenmarkt für Unternehmen und Wachstum (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zu einem Binnenmarkt für Europäer (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2011 zu Wirtschaftslenkung und Partnerschaft im Binnenmarkt (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Dezember 2011 zu den Ergebnissen des Binnenmarktforums (5), das am 3./4. Oktober 2011 in Krakau (Polen) stattfand, sowie auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der europäische Binnenmarkt den europäischen Bürgern enorme Vorteile bringt und gleichzeitig den europäischen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), neue Geschäftschancen eröffnet;

B.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt ein wesentlicher Antriebsfaktor für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union ist; in der Erwägung, dass die Europäer das Potenzial des Binnenmarkts in vielen Bereichen noch nicht voll ausschöpfen und neue Anreize erforderlich sind, insbesondere um eine effektive Arbeitnehmermobilität in Europa ebenso wie einen angemessenen sozialen Zusammenhalt sicherzustellen und grenzüberschreitende Kaufgeschäfte zu erleichtern;

C.

in der Erwägung, dass der Binnenmarkt nicht isoliert von anderen horizontalen Politikbereichen, vor allem Gesundheit, soziale Sicherheit und Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und externe Politikbereiche, gesehen werden kann; in der Erwägung, dass die konkrete Umsetzung der Strategie Europa 2020 einen umfassenden Ansatz zur Vertiefung des Binnenmarkts erfordert;

D.

in der Erwägung, dass der derzeitige Wirtschaftsabschwung und das Wiederaufleben von wirtschaftlichem Protektionismus in den Mitgliedstaaten einige der sichtbarsten Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses bedrohen, weshalb es notwendig ist, die ursprünglich in der Dienstleistungsrichtlinie festgesetzten Ziele zu verwirklichen und gleichzeitig eine Schädigung der traditionellen Wirtschaftssektoren zu verhindern; in der Erwägung, dass der Binnenmarkt mehr denn je als Instrument gebraucht wird, das die europäische Wirtschaft wieder ankurbelt, indem er eine konkrete Antwort auf die derzeitige anhaltende Krise bietet, und das die langfristige Lebensfähigkeit des europäischen Projekts gewährleistet;

E.

in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf einen verbindlichen Zeitplan und die konkreten Maßnahmen einigen sollten, die zur Durchsetzung der Rechtsvorschriften über den Binnenmarkt und zur Beseitigung aller verbleibenden Hindernisse für die Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen und Arbeitnehmern erforderlich sind;

F.

in der Erwägung, dass sich die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf die Annahme und rasche Umsetzung der wichtigsten Rechtsvorschriften für Wachstum konzentrieren und dabei der Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit und des Verwaltungsaufwands Vorrang einräumen sollten;

I.    Einleitung

1.

betont, dass die Stärkung des Binnenmarkt und seine Unterstützung durch die richtige wirtschaftspolitische Steuerung das Kernstück der EU-Agenda für Wachstum bilden sollten, und fordert, dass der Binnenmarkts mit äußerster Entschlossenheit und möglichst rasch vollendet wird, wobei die wirtschaftliche, die soziale und die ökologische Dimension zu berücksichtigen sind;

2.

betont die strategische Bedeutung der Binnenmarktakte und der Ermittlung der „zwölf Hebel“ für ein nachhaltiges, intelligentes und integratives Wachstum als wichtigem Beitrag zu einer umfassenden und ausgewogenen Stärkung des Binnenmarkts; betont, dass die Binnenmarktakte das Ergebnis einer breit angelegten Konsultation der Interessenträger und einer interinstitutionellen Konsultation ist;

3.

ist der Meinung, dass der Annahme der zwölf Schlüsselaktionen der Binnenmarktakte unverzüglich Vorrang eingeräumt werden sollte, insbesondere der Annahme jener Aktionen, die die Vollendung des digitalen Binnenmarkts möglichst bis Ende 2012 erleichtern; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die Durchführung der Schlüsselaktionen für eine möglichst baldige Umsetzung, noch vor dem Endtermin, zu unterstützen;

4.

ist der Ansicht, dass die Dynamik gewahrt werden muss, die mit der Binnenmarktakte angestoßen wurde, und schlägt daher vor, dass die Binnenmarktakte ein fortlaufendes Programm sein sollte, das alljährlich aktualisiert und überprüft wird; begrüßt die Absicht der Kommission, den Binnenmarkt weiter zu vertiefen und eine Bestandsaufnahme zu machen, welche Fortschritte bis Ende 2012 durch die Binnenmarktakte zu verzeichnen sind, um das Wachstum zu fördern und die Steuerung des Binnenmarkts zu verbessern; bekräftigt, dass mit der Binnenmarktakte auch die sozioökonomischen Probleme der EU angegangen werden sollten und dass sie auf einen Markt abgestellt sein sollte, der im Dienst der Bürger steht;

5.

vertritt die Auffassung, dass die nächsten Schritte für prioritäre Maßnahmen weitgehend auf den „zwölf Hebeln“ zur Förderung des Wachstums beruhen sollten, um die politische Aufmerksamkeit zu bündeln, einen Konsens für einen ausgewogenen Weg sicherzustellen sowie den Binnenmarkt zu vertiefen und zu modernisieren und dabei vor allem die Förderung seines Nutzens für Verbraucher und Unternehmen in den Mittelpunkt zu stellen; ist der Ansicht, dass der Binnenmarkt auch das soziale Wohlergehen wahren und gerechte Arbeitsbedingungen sicherstellen sollte;

6.

fordert die Kommission auf, bis zum Frühjahr 2013 entsprechende Detailvorschläge vorzulegen;

II.    Steuerung des Binnenmarkts

7.

bekräftigt, dass zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit des Binnenmarkts und des Vertrauens in den Binnenmarkt eine starke Führungsrolle der europäischen Organe und die politische Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten notwendig sind;

8.

betont, dass eine unzulängliche und verspätete Umsetzung sowie eine unangemessene Durchführung und Durchsetzung der Vorschriften verhindern, dass Bürger und Unternehmen in vollem Umfang vom Binnenmarkt profitieren;

9.

bekräftigt, dass das Umsetzungsdefizit in Bezug auf die Binnenmarktrichtlinien auf 0,5 % für noch ausstehende Rechtsvorschriften und auf 0,5 % für bis Ende 2012 nicht ordnungsgemäß umgesetzte Rechtsvorschriften gesenkt werden muss;

10.

betont, dass bessere und weniger EU-Rechtsvorschriften erforderlich sind; fordert die Kommission daher auf, sich gegebenenfalls und hauptsächlich dort, wo es bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften keines weiteren Ermessensspielraums bedarf, für Verordnungen anstelle von Richtlinien als bevorzugtes Instrument zur Regelung des Binnenmarkts zu entscheiden, da sie klare Vorteile im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit haben und für Bürger und Unternehmen gleiche Voraussetzungen schaffen sowie ein größeres Potenzial für die zivilrechtliche Durchsetzung bieten;

11.

fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen auf eine verbesserte Durchsetzung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt zu konzentrieren, insbesondere jener für Dienstleistungen und Waren, da diese beiden Sektoren vermutlich das größte Potenzial für die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums in Europa aufweisen; fordert die Kommission daher auf, Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften rasch und entschieden zu verfolgen;

12.

fordert die Kommission auf, innovative Mechanismen in Betracht zu ziehen, wie z. B. das in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Verfahren der gegenseitigen Evaluierung, um eine bessere Anwendung der Rechtsvorschriften der EU zu gewährleisten;

13.

ist der Ansicht, dass die Entsprechungstabellen die Transparenz bei der Sicherstellung der Anwendung der EU-Rechtsvorschriften verbessern;

14.

fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, sich zu verpflichten, die Verwaltungslasten bis 2015 um weitere 25 % zu verringern und ihre öffentlichen Verwaltungen zu modernisieren;

15.

fordert die Kommission auf, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zu entwickeln, um festzustellen, welche EU-Rechtsvorschriften unverhältnismäßig sind, und diese Rechtsvorschriften aufzuheben;

16.

begrüßt die von der Kommission im Jahr 2011 angestellte Untersuchung in Bezug auf die Steuerung des Binnenmarkts, die erstmals eine integrierte Übersicht über die einzelnen Instrumente liefert, die in einem Politikgestaltungszyklus für den Binnenmarkt zum Einsatz kommen, einschließlich des Binnenmarktanzeigers, des SOLVIT-Jahresberichts und der Website „Your Europe“; bekräftigt nachdrücklich seine Haltung in Bezug auf die Bedeutung einheitlicher Anlaufstellen; beglückwünscht die Kommission zu ihrer Arbeit im Zusammenhang mit dem Portal „Your Europe“ und legt ihr nahe, die Entwicklung dieses innovativen Instruments abzuschließen, das eine wesentliche Ergänzung zum Netz der einheitlichen Anlaufstellen darstellt und einen einheitlichen Zugang zu allen Informationen und Hilfsdiensten bietet, die die Bürger und Unternehmen brauchen, um ihre Rechte im Binnenmarkt ausüben zu können;

17.

legt der Kommission nahe, unverzüglich einen Aktionsplan zur weiteren Intensivierung und Stärkung der Rolle von SOLVIT, des Bürger-Wegweiserdienstes und der europäischen Verbraucherzentren – neben anderen Unterstützungsdiensten – auszuarbeiten, um sie für die Bürger und Unternehmen sichtbarer zu machen;

18.

betont die Bedeutung einer stärkeren und früheren Einbindung der Interessenträger in die Planung, Annahme, Umsetzung und Überwachung der Maßnahmen zur Ankurbelung des Wachstums und zur Stärkung der Bürgerrechte im Binnenmarkt; betont zudem, dass der Dialog mit den Sozialpartnern, den nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft eine wesentliche Rolle bei der Wiederherstellung des Vertrauens in den Binnenmarkt spielt und daher im Mittelpunkt des erneuerten Binnenmarkts stehen sollte;

19.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Bürger enger in die Entwicklung des Binnenmarkts einzubinden, insbesondere indem sie ihnen klarere Informationen bereitstellen, damit sie die Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften verfolgen können, indem sie den Dialog und die Kommunikation mit den Bürgern fördern, um deren Erwartungen besser zu verstehen, und indem sie dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen ihre Rechte ausüben und ihren Verpflichtungen nachkommen können;

20.

bekräftigt, dass die Durchführung der Binnenmarktakte ständig auf höchster politischer Ebene überwacht werden muss; begrüßt das Engagement des Europäischen Rates im Hinblick auf die Überwachung der Durchführung der Binnenmarktakte; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die ordnungsgemäße Durchführung und Umsetzung der Rechtsvorschriften für den Binnenmarkt durch eine systematischere, unabhängige Überwachung sicherzustellen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der ganzen Union zu gewährleisten; schlägt vor, die Umsetzung dadurch zu verbessern, dass die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten intensiviert wird, um die Probleme zu erkennen, auf die sie bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften stoßen, einschließlich Konflikten mit den nationalen Rechtsvorschriften, damit ihnen die Kommission Hilfe leisten kann;

21.

fordert die Kommission auf, die Vollendung des Binnenmarkts im Rahmen des Europäischen Semesters und unter Berücksichtigung der jährlichen Untersuchung in Bezug auf die Steuerung des Binnenmarkts und des Berichterstattungssystems des Binnenmarktanzeigers zu überwachen; ist der Ansicht, dass bei der jährlichen Überwachung bewertet werden sollte, inwieweit Verbraucher und Unternehmen vom Binnenmarkt profitieren, und dass Hindernisse für dessen Funktionieren gemeldet werden sollten;

22.

fordert die Kommission auf, ausgehend vom Konzept einer wettbewerbsfähigen europäischen sozialen Marktwirtschaft auf der Grundlage des Europäischen Semesters, der Überwachung in Bezug auf die Steuerung des Binnenmarkts, der Strategie Europa 2020 und der maßgeblichen vorliegenden Beschlüsse eine eigene Wachstumsinitiative vorzuschlagen, die mit Mitteln u. a. aus den Strukturfonds, aus projektbezogenen Anleihen und aus dem Forschungsrahmenprogramm gefördert wird; schlägt vor, dass diese Wachstumsinitiative nach Konsultation der nationalen Parlamente auf politischer Ebene vom Europäischen Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedet wird und dass sie in einzelne länderspezifische Empfehlungen eingeht, die den Stand der Umsetzung des Binnenmarkts berücksichtigen;

III.    Die nächsten Schritte für das Wachstum

23.

vertritt die Auffassung, dass Sektoren, die sich unmittelbar auf den Alltag der Bürger und die Bedürfnisse der Verbraucher auswirken, unbedingt Kernbereiche der Binnenmarkt-Maßnahmen und -Rechtsvorschriften sein sollten;

24.

weist darauf hin, wie wichtig ein wirksamer Rechtsbehelfsmechanismus ist, um zu gewährleisten, dass die Verbraucher ihre Rechte durchsetzen können; betont, dass die Bürger besser über diese Rechtsbehelfe und Problemlösungsinstrumente unterrichtet werden sollten, um den Rechtsschutz von Verbrauchern beim grenzüberschreitenden Kauf von Waren und Dienstleistungen zu erleichtern;

25.

fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, für die umfassende und vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu sorgen, unter anderem indem sie benutzerfreundliche und umfassende einheitliche Anlaufstellen einrichten, und Folgemaßnahmen zur gegenseitigen Evaluierung und zu den Leistungstests zu treffen; ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten in Erwägung ziehen sollten, diese Stellen in die im Rahmen des Binnenmarktpakets für Waren geforderten einheitlichen Anlaufstellen zu integrieren;

26.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für den Transparenzmechanismus nach Artikel 59 der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen vorzulegen, um die Bereiche auszumachen, in denen die Mitgliedstaaten den Zugang zu reglementierten Berufen auf unverhältnismäßige Weise blockieren;

27.

betont die zentrale Rolle des öffentlichen Auftragswesens für die Verbesserung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und fordert daher, dass die Dynamik in diesem Bereich gewahrt werden muss; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden auf, die neuen Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen in strategischer Weise umzusetzen, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel, die in Arbeiten, Dienstleistungen und Lieferungen investiert werden, nachhaltiges Wachstum, die Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt fördern;

28.

betont, dass nicht ausgeschöpfte EU-Mittel rasch für Maßnahmen zur effizienten Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit eingesetzt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die EU-Organe auf, sich umgehend auf verbindliche Ziele und Maßnahmen im Bereich der Jugendmobilität („Jugend in Bewegung“) zu einigen und die Initiative „Chancen für junge Menschen“ rasch umzusetzen;

29.

betont, dass die Union im digitalen Zeitalter das Potenzial und die Chancen, die das Internet, der elektronische Geschäftsverkehr und die Verbreitung der IKT – in KMU und der öffentlichen Verwaltung – bieten, für die Weiterentwicklung des Binnenmarkts umfassend nutzen und allen EU-Bürgern zugänglich machen muss; hebt hervor, dass bei der Entwicklung neuer Technologien der Schutz der Bürger, Verbraucher und KMU berücksichtigt werden muss;

30.

fordert die Kommission auf, die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts als eine Priorität zu betrachten, damit die Verbraucher uneingeschränkten Zugang zu wettbewerbsfähigeren Angeboten von Waren und Dienstleistungen haben; fordert, dass die Mitgliedstaaten in Abstimmung mit der Kommission weitere Schritte ergreifen, um die Hürden zu beseitigen, die die Bürger am Zugang zu Online-Diensten hindern;

31.

fordert eine ehrgeizige verbraucherpolitische Agenda, die legislative und politische Maßnahmen umfasst und auf die Stärkung der Position durchschnittlicher Verbraucher, aber auch besonders schutzbedürftiger Verbraucher abzielt;

32.

betont die Bedeutung des Einzelhandels als treibender Kraft für Wachstum und Beschäftigung und als Grundpfeiler des Binnenmarkts; begrüßt die geplante Annahme des umfassenden Aktionsplans der Kommission für den Einzelhandel, in dem eine Strategie für einen effizienteren und gerechteren Einzelhandel in Europa entworfen wird, die auf den bisherigen Errungenschaften aufbaut und die anstehenden Herausforderungen angeht; begrüßt auch die geplante Annahme einer Mitteilung zur Bewertung der bestehenden nationalen Maßnahmen zur Regelung der vertraglichen Beziehungen; weist darauf hin, dass der Aktionsplan und die Ergebnisse des Dialogs mit allen Interessenträgern über B2B-Praktiken (Business-to-Business) beim ersten Runden Tisch für den Einzelhandel präsentiert werden sollen, der bis Ende 2012 stattfinden soll;

33.

ist der Auffassung, dass die externe Dimension des Binnenmarkts gestärkt werden muss, insbesondere indem die Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Normung verbessert wird, und dass die Synergien, die zwischen der internen und der externen Wirtschaftspolitik der Union, also zwischen Binnenmarkt und Handel, entstehen können, genutzt werden sollten;

34.

fordert die Kommission und insbesondere die Mitgliedstaaten auf, die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums II zu fördern, zu der die Einführung von SESAR einen wichtigen Beitrag leisten wird, und fordert die Kommission zudem auf, bis 2013 einen Vorschlag über die Vollendung eines einheitlichen europäischen Luftraums durch eine Reduzierung der Zahl der funktionalen Luftraumblöcke vorzulegen;

35.

betont, wie wichtig die Entwicklung von Infrastrukturen für große netzgebundene Wirtschaftszweige und öffentliche Dienste – einschließlich Energie, Verkehrsdiensten wie gesamteuropäische Schienennetze und elektronischer Kommunikation wie Breitbandzugang in der gesamten EU – als Hebel für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung ist; betont, dass ein europäischer Energiebinnenmarkt geschaffen werden muss, um die Energieabhängigkeit der EU zu verringern, die Energieeffizienz in der EU zu steigern und die Erschwinglichkeit der Energieversorgung zu verbessern;

36.

fordert die Kommission auf, bis spätestens 31. Dezember 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie mit Bestimmungen über das Verhältnis zwischen dem Betrieb von Infrastrukturen und der Erbringung von Verkehrsleistungen und einen Vorschlag über die Öffnung der nationalen Märkte für den Schienenpersonenverkehr vorzulegen, durch den die Qualität des Schienenverkehrs nicht beeinträchtigt wird und die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gewahrt bleiben;

37.

betont, dass die Rolle der KMU im Binnenmarkt gefördert werden muss, indem ihr Zugang zu Krediten und Finanzierungen sichergestellt wird und der „Small Business Act“ umfassend umgesetzt wird;

38.

fordert die Kommission auf, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Industrie und insbesondere KMU vorzuschlagen, vor allem indem die Europäische Investitionsbank den Zugang zu Finanzmitteln verbessert, und Forschung und Innovation durch eine erhebliche Aufstockung der wesentlichen EU-Programme für FEI und durch einen besseren Einsatz nicht ausgeschöpfter EU-Mittel für wachstumsfördernde Projekte zu unterstützen;

39.

bekräftigt seine Forderung nach einer 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung von Gesellschaftssitzen und weist darauf hin, dass diese Richtlinie die Mobilität von Unternehmen in Europa erheblich erleichtern würde; fordert die Kommission zudem auf, Legislativvorschläge zur Weiterverfolgung des Grünbuchs zur Corporate Governance vorzulegen und in ihr Arbeitsprogramm für 2013 aufzunehmen;

40.

bedauert, dass die vorgeschlagene Verordnung über das Statut der europäischen Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zurückgezogen wurde, und fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen; fordert, dass die Kommission ihre Arbeiten an der 9. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie über Unternehmenszusammenschlüsse wieder aufnimmt, um einen ordnungspolitischen Rahmen für diese verbreitete Form des Wirtschaftsverbands und damit gemeinsame Vorschriften u. a. für den Schutz von Tochterunternehmen und Aktionären und für größere Transparenz hinsichtlich der Rechts- und Eigentumsstruktur zu schaffen;

41.

fordert die Kommission auf, Vorschläge zur Verbesserung der Finanzinstrumente zur Unterstützung des nachhaltigen Wachstums vorzulegen, wie etwa projektbezogene Anleihen für langfristige Investitionen, und eine Mitteilung über den Beitrag der Wettbewerbspolitik zu Innovation und Wachstum zu veröffentlichen, wobei die bestehenden Vorschriften erforderlichenfalls zu überarbeiten sind;

42.

fordert, dass die Kommission dringend Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Investoren und anderen Kleinanlegern in Bezug auf Finanzdienstleistungen vorlegt, insbesondere zu Anlageprodukten für Kleinanleger (PRIPs), Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie Versicherungsvermittlung und Sicherungssystemen für Versicherungen;

43.

betont, wie wichtig eine solide Finanzmarktinfrastruktur zur Unterstützung des Binnenmarkts ist, und fordert die Kommission daher auf, frühzeitig Vorschläge für Krisenbewältigungsmechanismen für diese Infrastruktur vorzulegen; betont ferner, wie wichtig die frühzeitige Weiterverfolgung des Strategiepapiers der Kommission über die Zukunft der MwSt. ist;

44.

betont, wie wichtig die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung auf nationaler und europäischer Ebene ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Steuerpolitik entsprechend zu koordinieren, um eine Verzerrung des Binnenmarkts zu verhindern, gleiche Voraussetzungen für Unternehmen und Bürger zu gewährleisten und gesunde öffentliche Finanzen sicherzustellen;

45.

bekräftigt seine Forderung an die Kommission, einen Anzeiger auszuarbeiten, der die bestehenden Hindernisse für Arbeitnehmer in der Union, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen wollen, aufzeigt und beschreibt, wie diese Hindernisse in den Mitgliedstaaten angegangen werden, und der dazu dient, zu bewerten, ob diesen Hindernissen umfassend und wirksam begegnet wird, nicht zuletzt durch eine Untersuchung im Hinblick auf das Sozialdumping; fordert die Kommission auf, einen Aktionsplan für die Beseitigung von dauerhaften Hindernissen vorzulegen, auf die Unionsbürger stoßen, wenn sie ihr Recht auf Niederlassung und Arbeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen;

46.

vertritt die Auffassung, dass die Europäer das Potenzial des Binnenmarkts in vielen Bereichen noch nicht voll ausschöpfen, einschließlich der Freizügigkeit von Personen und Arbeitnehmern, und dass erhebliche Anreize vonnöten sind, insbesondere um eine effektive Arbeitnehmermobilität in ganz Europa zu gewährleisten, vor allem durch die garantierte Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und Rentenansprüchen;

47.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Artikel 153 AEUV Studien durchzuführen, um die Kontinuität des Sozialversicherungsschutzes für mobile Bürger innerhalb der EU und deren Gleichbehandlung mit den Staatsangehörigen des jeweiligen Landes zu gewährleisten und dabei auch ein optionales, freiwilliges und übertragbares Sozialversicherungssystem auf europäischer Ebene in Ergänzung zum allgemeinen System in Erwägung zu ziehen, um eine engere Zusammenarbeit in der Sozialpolitik herbeizuführen;

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48.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission übermitteln.


(1)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S, 84.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0146.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0145.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0144.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0543.