15.11.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 332/63 |
Mittwoch, 13. Juni 2012
Maßnahmen im Anschluss an die Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo
P7_TA(2012)0252
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 2012 zur Wahlbeobachtung in der Demokratischen Republik Kongo (2012/2673(RSP))
2013/C 332 E/11
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf die Grundsatzerklärung für die internationale Wahlbeobachtung, die im Oktober 2005 von den Vereinten Nationen feierlich angenommen wurde, |
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unter Hinweis auf die UN-Menschenrechtscharta, |
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unter Hinweis auf die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker, die 1982 von der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) ratifiziert wurde, |
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in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über Wahlunterstützung und Wahlbeobachtung durch die EU, |
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unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Demokratischen Republik Kongo, |
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unter Hinweis auf das im Juni 2000 unterzeichnete Partnerschaftsabkommens von Cotonou, |
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unter Hinweis auf die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 22. November 2007 zur Lage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere im Osten des Landes, und den Auswirkungen auf die Region, |
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unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion 2009/769/GASP des Rates vom 19. Oktober 2009 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2007/405/GASP betreffend die Polizeimission der Europäischen Union im Rahmen der Reform des Sicherheitssektors und ihre Schnittstelle zur Justiz in der Demokratischen Republik Kongo (EUPOL RD Congo), |
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unter Hinweis auf die im Juni 2005 eingesetzte Mission zur Reform des Sicherheitssektors EUSEC RD Congo (Gemeinsame Aktion 2005/355/GASP des Rates vom 2. Mai 2005 betreffend die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo), |
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unter Hinweis auf das Mandat der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 28. November 2011, gemäß dem nationalen und regionalen Rechtsrahmen, aber auch im Einklang mit den internationalen Normen und den von der Demokratischen Republik Kongo unterzeichneten internationalen Verträgen, eine detaillierte, unparteiische und unabhängige Bewertung der Wahlen durchzuführen, |
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unter Hinweis auf das Mandat der Delegation des Europäischen Parlaments, die sich der Wahlbeobachtungsmission der EU angeschlossen hat und ihren Schlussfolgerungen zustimmt, |
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in Kenntnis der von der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 9. Dezember 2011 abgegebenen Erklärung zum Ablauf der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo, |
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in Kenntnis der am 2. Dezember 2011 abgegebenen Gemeinsamen Erklärung der Hohen Vertreterin der Union, Catherine Ashton, und von Kommissionsmitglied Piebalgs zu den Wahlen sowie der Erklärung vom 7. Juni 2012, |
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in Kenntnis der von der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, am 20. Dezember 2011 abgegebenen Erklärung zum Ablauf der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo, |
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unter Hinweis auf den Abschlussbericht der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo und die darin enthaltenen Empfehlungen, |
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unter Hinweis auf die Empfehlungen der Unabhängigen Nationalen Wahlkommission (INEC) vom April 2012, |
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gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung, |
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gestützt auf Artikel 122 seiner Geschäftsordnung, |
A. |
in der Erwägung, dass die Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo in ihrem Abschlussbericht zu der Schlussfolgerung gelangt ist, dass die Wahlen aufgrund der zahlreichen festgestellten Unregelmäßigkeiten und Fälle von Betrug von mangelnder Transparenz und Glaubwürdigkeit gekennzeichnet waren; |
B. |
in der Erwägung, dass die Wahlbeobachtungsmission der EU in der DR Kongo der kongolesischen Regierung 22 Empfehlungen unterbreitet hat, die darauf ausgerichtet sind, die Transparenz und die Glaubwürdigkeit der Wahlen zu verbessern, und die faktisch noch vor den nächsten Regional- und Kommunalwahlen umgesetzt werden könnten; |
C. |
in der Erwägung, dass die Vizepräsidentin der Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, erneut der Besorgnis der EU über die schwerwiegenden Versäumnisse und die fehlende Transparenz bei der Auswertung und Veröffentlichung der Wahlergebnisse Ausdruck verliehen hat, über die u. a. die Wahlbeobachtungsmission der EU berichtet hat; |
D. |
in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof der DR Kongo ungeachtet der von den kongolesischen Behörden selbst und von der INEC ausgemachten Mängel die endgültigen Ergebnisse beider Wahlen für rechtsgültig erklärt und den amtierenden Präsidenten Joseph Kabila am 16. Dezember 2011 im Amt bestätigt hat; |
E. |
in der Erwägung, dass der für die Abhaltung der Provinz- und Kommunalwahlen vorgesehene Termin vom 25. März 2012 nicht eingehalten wurde; und in der Erwägung, dass der Vorsitzende der INEC am 6. Juni 2012 einen überarbeiteten Zeitplan für die Wahlen zu den Provinz-, Stadt-, Gemeinde- und Kommunalräten angekündigt hat, mit dem die Wahlen bis in das Jahr 2014 ausgedehnt werden; |
F. |
in der Erwägung, dass der Oberste Rat für audiovisuelle Angelegenheiten und Kommunikation die Einhaltung des Grundsatzes der gleichberechtigten Präsenz aller Kandidaten in den Medien nicht gewährleisten konnte; |
G. |
in der Erwägung, dass die Straffreiheit für schwerwiegende Verletzungen der Menschenrechte ein Klima der Unsicherheit schafft; und in der Erwägung, dass der Demokratisierungsprozess in der Demokratischen Republik Kongo noch immer Anlass zu Besorgnis gibt, weil politisch motivierte Menschenrechtsverletzungen im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen zugenommen haben; |
H. |
in der Erwägung, dass die Unterdrückung von Menschenrechtsaktivisten und Journalisten im Kongo zugenommen hat, die Opfer von willkürlichen Verhaftungen und Einschüchterung sind; |
I. |
in der Erwägung, dass die Ermordung von Floribert Chebeya Bahizire, einem führenden kongolesischen Menschenrechtsaktivisten, und die Art der Behandlung dieses Falles nicht nur schwerwiegende Verbrechen sind, sondern auch das denkbar schlechteste Signal für alle kongolesischen Menschenrechtsaktivisten darstellen; |
J. |
in der Erwägung, dass es vor den Wahlen zu zahlreichen Problemen gekommen ist, etwa im Zusammenhang mit dem Übergang zu einem einstufigen Wahlsystem für die Präsidentschaftswahlen, dem ungeprüften Wählerverzeichnis, der mangelnden Legitimität der INEC, dem unzureichenden und mangelhaft angewendeten Rechtsrahmen und der Ernennung von Richtern des Obersten Gerichtshofes; |
K. |
in der Erwägung, dass die EU mit den Mitteln des Finanzrahmens A des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) Vorhaben unterstützt, die zu einer verantwortungsvollen Staatsführung beitragen, also beispielsweise die Abhaltung demokratischer und transparenter Wahlen; |
L. |
in der Erwägung, dass sich der finanzielle Beitrag der EU zu diesen Wahlen auf 47,5 Mio. EUR sowie zusätzliche 2 Mio. EUR für Sicherheitskosten beläuft; in der Erwägung, dass der persönliche Einsatz der 147 Beobachter bei der Überwachung der Wahlen im Rahmen der Wahlbeobachtungsmission der EU in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 2011 Würdigung verdient; |
M. |
in der Erwägung, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner am 28. Juni 2011 verabschiedeten Resolution 1991 das Mandat der Mission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (Monusco) bis zum 30. Juni 2012 verlängert hat; |
N. |
in der Erwägung, dass die wachsende Arbeitslosigkeit, die sich immer weiter verschlechternde gesellschaftliche Lage und die zunehmende Verarmung der Bevölkerung ebenfalls erheblich zur politischen Instabilität der Demokratischen Republik Kongo beitragen; |
O. |
in der Erwägung, dass es 1,7 Millionen Binnenvertriebene gibt und sich 426 000 kongolesische Flüchtlinge in den Nachbarländern aufhalten; |
1. |
ist der Auffassung, dass der Aufbau einer demokratischen Gesellschaft vor allem einen starken politischen Willen und eine ehrgeizige Vision der politischen Entscheidungsträger, der Regierung und der Oppositionsgruppen erfordert, die bestrebt sein müssen, politische Organe zu schaffen, mit denen die Menschenrechte sowie die bürgerlichen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und umweltpolitischen Rechte der Bevölkerung gewährleistet werden; |
2. |
ist der Ansicht, dass die politischen Entscheidungsträger, die Organisationen der Zivilgesellschaft, die religiösen Instanzen und die Frauenverbände in der DR Kongo einen nationalen Konsens über angemessene und geeignete Organe sowie über bewährte und vereinbarte Verfahren erreichen sollten, auf deren Grundlage demokratische Praktiken umgesetzt werden können; |
3. |
ist der Ansicht, dass ein unabhängiges Justiz- und Mediensystem von wesentlicher Bedeutung für die Gestaltung und Steuerung des demokratischen Prozesses ist, durch den die Rechtsstaatlichkeit gefestigt, demokratische Organe einschließlich eines funktionierenden Parlaments auf der Grundlage des politischen Pluralismus geschaffen und die Rolle der Zivilgesellschaft gestärkt werden; |
4. |
vertritt die Auffassung, dass Wahlen nötig sind, aber nicht ausreichen, um die notwendigen Voraussetzungen für einen Demokratisierungsprozess zu schaffen, der mehr umfasst als lediglich die Durchführung von Wahlen; ist der Ansicht, dass es für eine erfolgreiche Demokratisierung von entscheidender Bedeutung ist, sich für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes und die Wahrung der grundlegenden Rechte der Bevölkerung, einschließlich des Rechts auf Beschäftigung, Gesundheit und Bildung, einzusetzen; |
5. |
begrüßt, dass das kongolesische Volk massiv an den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom November 2011 teilgenommen und dadurch bewiesen hat, wie viel Bedeutung es dem Aufbau einer echten Demokratie in der Demokratischen Republik Kongo beimisst; |
6. |
fordert die Regierung auf, einen politischen Dialog mit allen Parteien, einschließlich der Opposition und der Zivilgesellschaft, aufzunehmen, durch den der Weg zu einer wahren Demokratie und zu politischen Reformen im Lande geebnet wird; |
7. |
unterstreicht, wie wichtig die Einrichtung eines Verfassungsgerichtshofs ist, durch den größere Transparenz bei den Wahlen sichergestellt werden kann, insbesondere was die Abwicklung von Wahlprüfungsverfahren betrifft; |
8. |
bekräftigt seine Auffassung, dass die INEC versagt hat, und empfiehlt, dass nach einer Überprüfung der Zusammensetzung der Kommission grundlegende Reformen in mehreren Bereichen durchgeführt werden, um echte Parität und für eine bessere Vertretung der kongolesischen Bürgergesellschaft zu sorgen; |
9. |
begrüßt die Bereitschaft der INEC, sich für die Wiederherstellung des Vertrauens unter den verschiedenen Akteuren einzusetzen und die Empfehlungen der Walbeobachtungsmission der EU umzusetzen; fordert die INEC diesbezüglich auf, Vorschläge für eine konkrete und geeignete Vorgehensweise zu unterbreiten; |
10. |
weist mit Nachdruck auf die wesentliche Rolle der kongolesischen Bürgergesellschaft bei den Wahlen hin, was die Förderung der politischen Bildung und der Wahlbeobachtung betrifft; fordert daher die Europäische Union und die internationale Gemeinschaft auf, die Demokratische Republik Kongo bei ihren Anstrengungen zur Konsolidierung der Demokratie und des Friedens zu begleiten, die nichtstaatlichen Organisationen des Landes bei deren Aufklärungskampagnen unter den Wählern und bei der Wahlbeobachtung im Lande zu unterstützen und dem kongolesischen Volk bei seinen Bemühungen um Demokratie und soziale Gerechtigkeit beizustehen; |
11. |
fordert, dass dem Obersten Rat für audiovisuelle Angelegenheiten und Kommunikation die Möglichkeit eingeräumt wird, wirksam und effizient tätig zu werden, damit der Grundsatz der gleichberechtigten Präsenz aller Kandidaten in den Medien gewährleistet ist; |
12. |
verurteilt entschieden die bedauernswerte Gewalt und die Verstöße gegen die Grundrechte während der Wahlen vom 28. November 2011 und fordert die staatlichen kongolesischen Stellen auf, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um die Schuldigen zu ermitteln; begrüßt und lobt die Arbeit der Sicherheits- und Ordnungskräfte in ihren Bemühungen, allen Verletzungen der Menschenrechte wirksam entgegenzuwirken; |
13. |
betont, dass es bei den strafrechtlichen Ermittlungen wegen Verstößen gegen die Menschenrechte und insbesondere wegen Massenvergewaltigungen keine nennenswerten Fortschritte gegeben hat; weist darauf hin, dass die Justiz auch weiterhin im Wesentlichen nicht in der Lage ist, Gerechtigkeit zu üben und den Opfern Entschädigung anzubieten; |
14. |
gibt seiner Sorge darüber Ausdruck, dass die Mörder des Menschenrechtsaktivisten Floribert Chebeya Bahizire trotz eines Gerichtsentscheids nach wie vor auf freiem Fuß sind; fordert die kongolesischen Justizbehörden auf, die Berufung gegen diesen Gerichtsentscheid, die die Witwe von Floribert Chebeya Bahizire eingelegt hat, zuzulassen und ein Datum für die Berufungsverhandlung festzusetzen; |
15. |
fordert die kongolesischen Stellen unter Berufung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung auf, die Verbreitung des Films von Thierry Michel über diesen Fall in der Demokratischen Republik Kongo weder unmittelbar noch mittelbar zu behindern; |
16. |
fordert die kongolesische Regierung auf, sich konsequent einer politischen Praxis zu befleißigen, in deren Rahmen sämtliche Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Meinungsfreiheit, der Demonstrationsfreiheit und der Religionsfreiheit, gewahrt werden und der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Ausrichtung ein Ende gesetzt wird; betont, wie wichtig es ist, Rechtsstaatlichkeit, gute Regierungsführung, den Kampf gegen die Korruption und die Kontrolle über die Sicherheitsdienste zu stärken; |
17. |
fordert die amtierende Regierung der DR Kongo auf, die innerstaatlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechtstaatlichkeit und der Gewährleistung der Sicherheit der kongolesischen Bevölkerung im gesamten Land zu verstärken; fordert den Ministerpräsidenten als das für die öffentlichen Finanzen verantwortliche Regierungsmitglied auf, dafür zur sorgen, dass bei der Politikgestaltung der Regierung der DR Kongo die höchsten Finanzverwaltungsstandards und solide Haushaltsverfahren zur Norm werden; |
18. |
weist darauf hin, dass Frauen nach wie vor durch Diskriminierung daran gehindert werden, uneingeschränkt am politischen Leben teilzunehmen, obwohl die Grundsätze der Gleichstellung von Männern und Frauen und der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in den diversen Entscheidungsgremien in der Verfassung verankert sind; schlägt vor, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Frauen am politischen Leben teilnehmen können, und das Wahlrecht zu ändern, damit der Grundsatz der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern gewährleistet ist; |
19. |
begrüßt den am 6. Juni 2012 in Form einer Pressemitteilung bekanntgegebenen Beschluss N 019/CEN/BUR/12 des Präsidiums der INEC, in dem ein überarbeiteter Zeitplan für die Wahlen zu den Provinz-, Stadt-, Gemeinde- und Kommunalräten festgelegt wird, durch den die Wahlen bis in das Jahr 2014 ausgedehnt werden; |
20. |
fordert die INEC auf, einen Organisationsentwurf und einen Haushaltsplan vorzulegen, aus denen klar hervorgeht, wie die kommenden Wahlen organisiert werden; fordert, dass diese Pläne sämtlichen politischen Parteien und der Zivilgesellschaft zur Billigung vorgelegt werden; |
21. |
fordert alle Mitglieder des Mehrheitslagers des Präsidenten, die Opposition und die öffentliche Verwaltung, die Zivilgesellschaft und die kongolesische Bevölkerung insgesamt auf, dafür Sorge zu tragen, dass die kommenden Wahlen, die der überarbeitete Zeitplan für die Wahlen im Zeitraum 2012–2014 vorsieht, in transparenter, glaubwürdiger und verlässlicher Weise durchgeführt werden und dass die Menschenrechte und die Grundfreiheiten eingehalten werden; |
22. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die finanzielle Unterstützung der Union für die Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo von der tatsächlichen Umsetzung der Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission der EU abhängig zu machen; |
23. |
weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Sicherheitslage und die humanitäre Lage im Land nach wie vor eine Bedrohung der Stabilität in der Region darstellen, und betont, dass Frieden, Sicherheit, Demokratie und gute Regierungsführung Grundvoraussetzungen für die langfristige Entwicklung der Demokratischen Republik Kongo sind; |
24. |
fordert, dass das kongolesische Parlament an der Überwachung des Bergbausektors beteiligt wird und die dass eine unabhängige Untersuchung in Erwägung gezogen wird, um die Transparenz der Tätigkeiten dieses Sektors zu gewährleisten; |
25. |
unterstützt die Einsetzung eines Sonderberichterstatters für die Demokratische Republik Kongo beim VN-Menschenrechtsrat und die Verlängerung des Mandats der Monusco, um die Zivilbevölkerung zu schützen; |
26. |
fordert die kongolesischen staatlichen Stellen auf, die afrikanische Charta zu Demokratie, Wahlen und Regierungsführung so bald wie möglich zu ratifizieren; |
27. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der Afrikanischen Union, den Regierungen der Staaten in der Region der Großen Seen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und den staatlichen Stellen der Demokratischen Republik Kongo zu übermitteln. |