31.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 251/61


Mittwoch, 14. März 2012
Erweiterungsbericht über Island

P7_TA(2012)0084

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2012 zu dem Fortschrittsbericht 2011 über Island (2011/2884(RSP))

2013/C 251 E/11

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Beschlusses des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010, Beitrittsverhandlungen mit Island aufzunehmen,

unter Hinweis auf die Ergebnisse der Beitrittskonferenzen mit Island auf Ministerebene vom 27. Juni 2010, 27. Juni 2011 und 12. Dezember 2011 sowie der Beitrittskonferenz mit Island auf Stellvertreterebene vom 19. Oktober 2011,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2011–2012“ (COM(2011)0666) und des Fortschrittsberichts 2011 über Island vom 12. Oktober 2011, (SEK(2011)1202),

in Kenntnis der Ergebnisse des Screenings,

in Kenntnis des nationalen IPA-Programms für Island, welches im Oktober 2011 mit einer Mittelausstattung von 12 Mio. EUR angenommen wurde,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. Juli 2010 zu dem Antrag Islands auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (1) und seine Entschließung vom 7. April 2011 zum Fortschrittsbericht 2010 über Island (2),

unter Hinweis auf die Sitzungen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Island,

gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass Island die Kriterien von Kopenhagen erfüllt und die Beitrittsverhandlungen mit Island nach Billigung durch den Rat am 27. Juli 2010 eröffnet wurden;

B.

in der Erwägung, dass das Screening des EU-Besitzstands nahezu abgeschlossen ist;

C.

in der Erwägung, dass im Rahmen der Beitrittsverhandlungen bislang acht Kapitel (Kapitel 2 – Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Kapitel 6 – Gesellschaftsrecht, Kapitel 7 – Rechte am geistigen Eigentum, Kapitel 20 – Unternehmen und Industrie, Kapitel 21 – Transeuropäische Netze, Kapitel 23 – Judikative und Grundrechte und Kapitel 25 – Wissenschaft und Forschung, Kapitel 26 – Bildung und Kultur) eröffnet und vorläufig geschlossen und drei weitere Kapitel (Kapitel 5 – Öffentliches Auftragswesen, Kapitel 10 – Informationsgesellschaft und Medien und Kapitel 33 – Finanz- und Haushaltsvorschriften) eröffnet wurden;

D.

in der Erwägung, dass – wie von dem erneuerten Konsens über die Frage der Erweiterung hervorgehoben – die Fortschritte jedes Landes auf dem Weg zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union auf Leistungen beruhen;

E.

in der Erwägung, dass Island als ein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schengener Übereinkommen und der Dublin-II-Verordnung bereits eng mit der EU zusammenarbeitet und bereits einen erheblichen Teil des Besitzstands angenommen hat;

F.

in der Erwägung, dass die Grundsätze und der Besitzstand der EU beim Beitrittsprozess Islands vollständig gewahrt werden sollten;

G.

in der Erwägung, dass Island über den Finanzierungsmechanismus des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Beitrag zur europäischen Kohäsion und Solidarität leistet und mit der EU bei friedenserhaltenden Maßnahmen und Krisenbewältigungsoperationen zusammenarbeitet;

H.

in der Erwägung, dass die wirtschaftliche und finanzielle Konsolidierung auf dem richtigen Weg ist, sich moderate Verbesserungen in der isländischen Volkswirtschaft abzeichnen und das BIP allmählich wieder ansteigen dürfte;

Allgemeine Bemerkungen

1.

weist erneut darauf hin, dass die Kopenhagener Kriterien und die Integrationsfähigkeit der Union die allgemeine Grundlage für den Beitritt zur EU bilden;

2.

unterstützt die Fortschritte Islands beim Beitrittsprozess; begrüßt die Eröffnung von elf Verhandlungskaptiteln und die vorläufige Schließung von acht dieser Kapitel im Rahmen der Beitrittsverhandlungen; betrachtet es als wichtig, die Voraussetzungen zu schaffen, um den Beitrittsprozess mit Island abzuschließen und sicherzustellen, dass Islands Beitritt von Erfolg gekrönt sein wird;

Politische Kriterien

3.

begrüßt die Aussicht darauf, dass ein Land mit einer weit in die Geschichte zurückreichenden und starken demokratischen Tradition und staatsbürgerlichen Kultur ein neuer Mitgliedstaat der EU wird;

4.

nimmt die Island und Nordeuropa verbindenden engen historischen Bande und die erfolgreiche europäisch-atlantische Zusammenarbeit, die seit über 60 Jahren besteht, zur Kenntnis;

5.

nimmt mit Genugtuung die Schaffung des Verfassungsrats und die derzeitige Überarbeitung der isländischen Verfassung zur Kenntnis, die das Ziel hat, die demokratischen Garantien zu festigen, die Gewaltenteilung zu stärken, die Arbeitsweise der Staatsorgane zu verbessern und die jeweiligen Aufgaben und Befugnisse besser festzulegen; begrüßt die Bemühungen um die Stärkung der Rolle und der Effektivität des Isländischen Parlaments (Alþingi), indem seine Aufsichtsfunktion und die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens gestärkt werden;

6.

nimmt die Umbildung der isländischen Regierung am 31. Dezember 2011 zur Kenntnis; ist zuversichtlich, dass die neue Regierung die Verhandlungen mit einem noch stärkeren und beharrlicheren Engagement für den Beitrittsprozess fortsetzen wird;

7.

lobt Island für seine guten Ergebnisse im Bereich des Schutzes der Menschenrechte und das hohe Niveau der Zusammenarbeit mit internationalen Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte; betont, dass der Beitritt Islands zur EU die Rolle der Union als ein weltweiter Förderer und Verteidiger der Menschenrechte und Grundfreiheiten weiter stärken wird;

8.

begrüßt die guten Fortschritte bei der Stärkung der Unabhängigkeit und der Effizienz der Justiz sowie die Verstärkung des Rahmens für die Politik zur Korruptionsbekämpfung, die durch die vorläufige Schließung des Kapitels 23 anerkannt wurden;

9.

begrüßt ferner das am 20. April 2011 vom Alþingi angenommene neue Mediengesetz; legt den einschlägigen parlamentarischen Ausschüssen, die während des Sommers 2011 eingerichtet wurden, nahe, den legislativen Rahmen betreffend diesen Bereich und die Eigentumskonzentration auf dem isländischen Medienmarkt zu erarbeiten und die Rolle des isländischen staatlichen Rundfunks und Fernsehens auf dem Werbemarkt festzulegen;

10.

bekräftigt seine Unterstützung für die Initiative für moderne isländische Medien (Icelandic Modern Media Initiative) und sieht ihrer Verabschiedung als Gesetz und ihrer Umsetzung in der Rechtsprechungspraxis erwartungsvoll entgegen; wodurch es sowohl Island als auch der EU ermöglicht wird, sich im Hinblick auf den gesetzlichen Schutz der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit stark zu positionieren;

11.

bekräftigt seine an die isländischen Staatsorgane gerichtete Forderung, das Recht der EU-Bürger in Bezug auf ihr Wahlrecht bei Kommunalwahlen in Island zu harmonisieren;

12.

nimmt die politische Spaltung innerhalb der Regierung, dem Alþingi und allen wichtigen politischen Kräften Islands in Bezug auf die EU-Mitgliedschaft zur Kenntnis; legt die Annahme umfassender Strategien für den Beitritt zur EU in bestimmten Bereichen nahe, insbesondere in denjenigen Bereichen, die nicht unter den EWR fallen;

13.

stellt erfreut fest, dass ein erheblicher Teil der Isländer die Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen befürwortet; begrüßt die Unterstützung der Regierung für eine sachkundige und ausgewogene Debatte über den Beitrittsprozess und die Einbeziehung der isländischen Gesellschaft in die öffentlichen Diskussionen über die Mitgliedschaft in der EU; ist der Ansicht, dass die Eröffnung des Europäischen Informationszentrums in Island eine Möglichkeit für die EU ist, den Bürgern Islands alle möglichen Informationen über alle Folgen der EU-Mitgliedschaft für das Land und die EU zu geben;

14.

hält es für wesentlich, die Bürgerinnen und Bürger der EU klar, umfassend und auf Fakten gestützt über die Folgen des Beitritts Islands zu informieren; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesbezügliche Anstrengungen zu unternehmen; betrachtet es als ebenso wichtig, auf die Belange und Fragen der Bürgerinnen und Bürger einzugehen sowie ihren Ansichten und Interessen Rechnung zu tragen;

Wirtschaftliche Kriterien

15.

begrüßt die engen Wirtschaftsbeziehungen Islands mit der EU und Islands allgemein zufriedenstellende Bilanz in Bezug auf die Umsetzung seiner sich aus dem EWR ergebenden Verpflichtungen und seine Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU mittelfristig standzuhalten, vorausgesetzt, dass es die derzeitigen Schwächen durch geeignete makroökonomische Maßnahmen und Strukturreformen weiterhin angeht; weist jedoch darauf hin, dass Island den bestehenden Verpflichtungen des EWR, wie sie von der EFTA-Überwachungsbehörde festgelegt wurden, in vollem Umfang nachkommen muss;

16.

fordert die isländischen Staatsorgane auf, den noch erheblichen Einfluss des Staates im Bankensektor anzugehen; legt den isländischen Staatsorganen nahe, Wirtschaftszweige wie Energiewirtschaft, Luftverkehr und Fischerei, die weiterhin vor ausländischem Wettbewerb geschützt werden, schrittweise zu reformieren und zu öffnen und dabei den landesspezifischen Besonderheiten gebührend Rechnung zu tragen; unterstützt in diesem Zusammenhang die Anstrengungen, die Ursachen für den Zusammenbruch des isländischen Wirtschafts- und Finanzsystems weiter aufzuklären; betont, dass die Beseitigung von Protektionismus eine Voraussetzung für die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung ist;

17.

lobt Island für den erfolgreichen Abschluss seines auf finanzielle und wirtschaftliche Konsolidierung ausgerichteten Stabilisierungsprogramms in Zusammenarbeit mit dem IWF;

18.

nimmt erfreut die bereits erzielten guten wirtschaftlichen Fortschritte und die weit reichende Umstrukturierung und die Reformen zur Kenntnis, die derzeit im Finanzsektor durchgeführt werden; legt den isländischen Staatsorganen nahe, ihre Anstrengungen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit, fortzusetzen;

19.

begrüßt die von Island angenommene politische Erklärung 2020 und legt der Regierung nahe, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in dem Land durch Förderung ihrer Präsenz auf dem internationalen Markt und durch die Bereitstellung eines angemessenen Zugangs zu finanziellen Ressourcen zu unterstützen;

20.

stellt fest, dass das Alþingi die überarbeitete Strategie für die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen angenommen hat, die von den isländischen Staatsorganen im Benehmen mit dem IWF ausgearbeitet wurde, und nimmt den konstruktiven Dialog zur Kenntnis, der auf diesem Gebiet zwischen Island und der EU geführt wird; weist darauf hin, dass die Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen ein wichtiges Erfordernis für den Beitritt des Landes zur EU ist;

21.

weist darauf hin, dass die Streitigkeiten betreffend Icesave noch nicht beigelegt sind; betont, dass die Icesave-Problematik außerhalb der Beitrittsverhandlungen gelöst werden muss und nicht zu einem Hindernis in Islands Beitrittprozess werden darf; nimmt den Beschluss der EFTA-Überwachungsbehörde, die Rechtssache „Icesave“ an das Gericht des EWR zu verweisen, und das Urteil des isländischen Obersten Gerichtshofs, mit dem das Notstandsgesetz vom 6. Oktober 2008 bestätigt wurde, zur Kenntnis; würdigt, dass sich die isländischen Staatsorgane kontinuierlich für die Beilegung dieser Streitigkeiten einsetzen, und begrüßt die ersten Teilzahlungen an vorrangige Gläubiger im Zusammenhang mit der Abwicklung der Landsbanki Íslands hf, bei denen es sich Schätzungen zufolge um nahezu ein Drittel der anerkannten vorrangigen Ansprüche handelt;

Fähigkeit zur Übernahme der aus der EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

22.

fordert Island auf, die Vorbereitungen zur Anpassung an den Besitzstand der EU, insbesondere in Bereichen, die nicht vom EWR erfasst werden, zu verbessern und dessen Umsetzung und Durchsetzung zum Tag des Beitritts sicherzustellen;

23.

nimmt die Ergebnisse des Screening zur Kenntnis; begrüßt die von Island zum Ausdruck gebrachte Zielsetzung, alle Verhandlungskapitel während des dänischen Ratsvorsitzes zu eröffnen; hofft, dass die Beitrittsverhandlungen während der derzeitigen Präsidentschaft erfolgreich voranschreiten, hebt jedoch hervor, dass die Benchmarks für die Eröffnung des Kapitels 11 – Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Kapitels 22 – Regionalpolitik und Koordinierung der strukturellen Instrumente sowie die Benchmarks für das Schließen des Kapitels 5 – Öffentliches Auftragswesen, des Kapitels 10 – Informationsgesellschaft und Medien und des Kapitels 33 – Finanz- und Haushaltsvorschriften erfüllt sein müssen;

24.

begrüßt die derzeitige Konsolidierung der Ministerien, erkennt die Effizienz und die Professionalität der isländischen Verwaltung an und unterstützt das Gesamtziel, die Verwaltungs- und Koordinierungskapazitäten der isländischen Ministerien zu stärken;

25.

begrüßt die weiteren Anstrengungen, die institutionellen Defizite im Finanzsektor zu beheben, und die Fortschritte bei der Stärkung der im Bereich Bankenregulierung und Bankenaufsicht angewandten Praktiken;

26.

fordert Island und die EU angesichts der gegenwärtigen Überarbeitung sowohl der Gemeinsamen Fischereipolitik als auch der isländischen Fischereipolitik auf, mit Blick auf eine beiderseitig zufriedenstellende Lösung hinsichtlich der nachhaltigen Bewirtschaftung und Ausbeutung der Fischbestände bei diesem Verhandlungskapitel einen konstruktiven Ansatz im Rahmen des anwendbaren Besitzstandes zu verfolgen;

27.

hält es für wichtig, dass Vorbereitungen getroffen werden, damit die erforderlichen Verwaltungsstrukturen in angemessener Weise an die vollständige Beteiligung Islands an der GAP vom Tag des Beitritts angepasst sind, wobei die Besonderheiten der isländischen Landwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Selbstversorgung des Landes mit Nahrungsmitteln, und der laufende Prozess der Reform der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik anerkannt werden müssen;

28.

bedauert, dass das jüngste Treffen der vier Küstenstaaten (Island, EU-Staaten, Norwegen, die Färöer) zu der Bewirtschaftung des Makrelenbestands im Nordostatlantik im Jahr 2012 ohne Vereinbarung abgeschlossen wurde und legt allen Küstenstaaten nahe, erneute Anstrengungen zur Fortsetzung der Gespräche zu unternehmen, die auf eine Lösung des Streits über den Makrelenbestand abzielen und auf realistischen, im Einklang mit historischen Rechten und dem Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung stehenden Vorschlägen beruhen, die die Zukunft des Bestands sichern, Arbeitsplätze in der pelagischen Fischerei schützen und erhalten sowie eine langfristige und nachhaltige Fischerei ermöglichen; nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, Handelsvorschriften zur Bekämpfung nicht nachhaltiger Fangmethoden vorzulegen;

29.

ist der Auffassung, dass Island, das fast seine gesamte stationäre Energieversorgung aus erneuerbaren Energieträgern speist, einen wertvollen Beitrag zur Politik der EU leisten kann, da es Erfahrungen in den Bereichen erneuerbare Energien, insbesondere bei der Nutzung von Erdwärme, Umweltschutz und Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels hat; ist zugleich der Überzeugung, dass eine intensivierte Zusammenarbeit in diesem Bereich sich positiv auf Investitionen und damit auf die Wirtschaftslage und Beschäftigung in Island und in der EU auswirken kann;

30.

stellt jedoch fest, dass weiterhin Divergenzen zwischen der EU und Island bestehen, was die Bewirtschaftung der Tier- und Pflanzenwelt des Meeres und insbesondere den Walfang betrifft; weist darauf hin, dass das Walfangverbot ein Teil des Besitzstands der EU ist, und fordert eine breitere Diskussion zur Frage der Einstellung des Walfangs und des Handels mit Walprodukten;

31.

begrüßt, dass Island zivile GSVP-Missionen weiterhin unterstützt und sich den Erklärungen und Beschlüssen im Bereich der GASP anschließt; hebt hervor, dass von Island erwartet wird, dass es als Teil des Heranführungsprozesses in allen internationalen Foren, auch in der WTO, seine Standpunkte mit der EU abstimmt;

Regionale Zusammenarbeit

32.

vertritt die Auffassung, dass der Beitritt Islands zur EU die Aussichten der Union erheblich verbessern würde, eine aktivere und konstruktivere Rolle in Nordeuropa und in der Arktis zu spielen und damit einen Beitrag zur multilateralen Verwaltung und zu nachhaltigen politischen Lösungen in dieser Region zu leisten, da die Herausforderungen, die sich der arktischen Umwelt stellen, von gemeinsamem Interesse sind; ist der Auffassung, dass Island ein strategischer Brückenkopf in der Region werden könnte und sein Beitritt zur EU die europäische Präsenz im Arktischen Rat weiter verankern würde;

33.

erachtet die Mitwirkung Islands im Nordischen Rat und im Rat der Ostseestaaten sowie in der EU-Politik der Nördlichen Dimension, im Rat für den europäisch-arktischen Bereich der Barentssee und im Arktischen Rat sowie an der NB-8-Zusammenarbeit zwischen den nordischen und baltischen Staaten als positiv; ist der Auffassung, dass die im März 2011 vom Alþingi verabschiedete Entschließung zu einer isländischen Politik für den hohen Norden das Engagement Islands, ganz generell eine aktive Rolle in der Arktis zu spielen, bekräftigt hat;

34.

betont, dass die EU eine effektivere und koordinierte Arktispolitik betreiben muss, und ist der Auffassung, dass der Beitritt Islands zur EU sowohl die Stimme der EU in der Arktis als auch die nordatlantische Dimension der externen Politikbereiche der Union verstärken würde;

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* *

35.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Alþingi und der Regierung Islands zu übermitteln.


(1)  ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 73.

(2)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0150.