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6.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 67/32 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Irreguläre Einwanderung auf dem Seeweg im Euromed-Raum“ (Initiativstellungnahme)
2014/C 67/07
Berichterstatter: Panagiotis GKOFAS
Mitberichterstatter: Stefano MALLIA
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 17. September 2012, gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:
Irreguläre Einwanderung auf dem Seeweg im Euromed-Raum.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 25. September 2013 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 493. Plenartagung am 16./17. Oktober 2013 (Sitzung vom 16. Oktober) mit 183 gegen 3 Stimmen bei 11 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Vorschläge
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1.1 |
Die irreguläre Einwanderung ist ein Thema, das der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) schon mehrfach unter verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet hat (1). Das Phänomen der irregulären Einwanderung ist sehr komplex und vielschichtig und erfordert kurz- und langfristige Maßnahmen. Der Fokus dieser Stellungnahme wird auf den nachstehend aufgeführten Punkten liegen. |
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1.2 |
In diesem Zusammenhang bekundet der Ausschuss seine tiefe Trauer über den Tod von mindestens 311 und wahrscheinlich noch viel mehr afrikanischen Migranten, die bei den zwei jüngsten Schiffsunglücken vor der Küste von Lampedusa ums Leben kamen. Für diese Tragödie gibt es nicht nur eine Ursache, und der Ausschuss ist der Auffassung, dass diese Ereignisse für das umfassendere Problem der irregulären EU-Einwanderung auf dem Seeweg symptomatisch sind. Es gibt einen Kausalzusammenhang zwischen den beiden Vorfällen und der offensichtlichen Unfähigkeit der EU, eine zufriedenstellende und kohärente Politik im Bereich der irregulären Einwanderung festzulegen, die auf Solidarität beruht und Such-, Rettungs- und Ausschiffungsmaßnahmen umfasst. Der Ausschuss ruft die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, diese Vorfälle als Weckruf zu sehen und ausgehend von den Empfehlungen in dieser Stellungnahme umgehend zu handeln, bevor es zu einer weiteren Tragödie kommt. Die Tragödien von Lampedusa verdeutlichen mehr denn je, dass die EU der irregulären Einwanderung und der Grenzüberwachung dringend auf europäischer Ebene begegnen muss. |
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1.3 |
Menschenrechte: Der Ausschuss beobachtet mit Sorge, dass in Europa Intoleranz, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gegenüber Einwanderern – den "Anderen" – zunehmen, und befürchtet, dass diese Phänomene durch die sozialen Folgen der Finanzkrise noch verstärkt werden. Die Entscheidungsträger in Politik, Gesellschaft und Medien müssen äußerst verantwortungsvoll vorgehen und eine politische und soziale Vorbildfunktion übernehmen, um solchen Einstellungen vorzubeugen. Die Menschenrechte irregulärer Einwanderer müssen jederzeit gewahrt sein: bei ihrer Rettung oder Festnahme, wenn sie den Schutzstatus erhalten, sie sich in einer irregulären Situation ohne Ausweispapiere befinden oder sie in ihr Herkunftsland rückgeführt werden. |
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1.4 |
Rettung von Menschenleben auf See: Jeder Mensch, der sich in Seenot oder einer anderen Gefahrensituation befindet, muss gerettet werden. Das gilt auch für irreguläre Einwanderer. |
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1.5 |
Ausschiffung: Die EU muss eine Ausschiffungspolitik festlegen, durch die sich die Belastung derjenigen Mitgliedstaaten, die schon jetzt mit unverhältnismäßig hohen Einwanderungsströmen konfrontiert sind, nicht erhöht. Die Frage muss nach dem Grundsatz der Ausschiffung im nächstgelegenen sicheren Ort gelöst werden, sofern das betreffende Land uneingeschränkt alle internationalen Menschenrechtskonventionen erfüllt und durch Menschenrechtsorganisationen kontrolliert wird. |
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1.6 |
Asylrecht und Gewährung von Asyl: Der Grundsatz der Nichtzurückweisung an der Grenze muss eingehalten werden, und alle Personen, die internationalen Schutz benötigen, müssen die Möglichkeit haben, ihren Antrag in der EU stellen. Dieser Antrag muss von den zuständigen nationalen Behörden auch bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang muss ein effizienteres System zur Prüfung von Asylanträgen geschaffen werden. Der EWSA befürwortet die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, damit diese ihre Asylsysteme und die Einhaltung internationaler Standards verbessern. |
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1.7 |
Rückführung irregulärer Einwanderer: Die Rückkehrrichtlinie (2) bietet einen europäischen Rahmen für Rechts- und Verfahrensgarantien für den Schutz (3), der vom EWSA begrüßt wird, z.B. für das verbriefte Recht, vor einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer unabhängigen zuständigen Stelle gegen Rückführungsentscheidungen zu klagen oder auch kostenlos einen Rechtsbeistand und eine Rechtsvertretung in Anspruch zu nehmen, für bestimmte Garantien bis zur Rückkehr, Bedingungen der Ingewahrsamnahme usw. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Rückführungspolitik der EU den Ansatz der Freiwilligkeit fördern und auf der strikten Einhaltung der humanitären Werte beruhen sollte. Davon hängen die Legitimität der europäischen Einwanderungspolitik und ihre Glaubwürdigkeit im Ausland ab. In Artikel 19 der Grundrechtecharta werden Kollektivabschiebungen ausdrücklich untersagt, und es wird gewährleistet, dass niemand in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden darf, in dem für die betreffende Person das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht – das ist das Prinzip der Nichtzurückweisung (non-refoulement) (Artikel 4 und 19 der Charta). |
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1.8 |
Umfassende europäische Politik für irreguläre Einwanderung auf der Grundlage der Solidarität: Um die Achtung der Grundrechte zu gewährleisten, muss nach Auffassung des Ausschusses die Solidarität der EU mit den Mitgliedstaaten verbessert werden, die aufgrund ihrer geografischen Lage mit einer großen Zahl von Personen konfrontiert sind, die auf irreguläre Weise einreisen und Opfer von kriminellen Schleuser-/Schmugglernetzen sind. Die Grenzen der EU, einschließlich der Seegrenzen der EU-Mitgliedstaaten im Mittelmeerraum, sind die Grenzen aller EU-Mitgliedstaaten, weshalb die Verantwortung für ihre ordnungsgemäße Bewachung im Einklang mit den Verträgen von allen Mitgliedstaaten gemeinsam zu tragen ist. Dies ist nicht nur eine Frage der Solidarität, sondern es geht auch darum, dass die Mitgliedstaaten mithilfe von Verfahren zur Aufteilung der durch die irreguläre Einwanderung entstandenen Lasten ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen sollten daher Solidarität und Unterstützung erfahren, und zwar mithilfe von Lastenteilungsverfahren, die ein Resettlement der Asylsuchenden innerhalb der EU ermöglichen. Der EWSA befürwortet nachdrücklich die Umsetzung des europäischen Verteilungsschlüssels, wie im Bericht des Europäischen Parlaments über verstärkte EU-interne Solidarität im Asylbereich (2012/2032 INI) beschrieben. |
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1.9 |
Abkommen mit Drittstaaten: Der Dialog der EU über Migration und Mobilität mit Drittstaaten muss vornehmlich darauf abzielen, eine rechts- und ordnungsgemäße Migration zu erleichtern, die Einhaltung des internationalen Asylrechts sicherzustellen, die irreguläre Einwanderung einzudämmen und kriminelle Menschenhändlernetze zu bekämpfen. Häufig ist die Zusammenarbeit mit Drittstaaten eine wesentliche Voraussetzung für die wirksame Durchführung von Rückführungsverfahren. Diese Zusammenarbeit muss verstärkt werden, damit bessere Ergebnisse erzielt werden. Gleichzeitig sollten bestimmte Transitländer Hilfe erhalten, um ihnen ein besseres Grenzmanagement zu ermöglichen und sie in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Kapazitäten aufzubauen, um denjenigen, die Schutz benötigen, Schutz gewähren zu können. |
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1.10 |
Europäische Grenzschutzagentur Frontex: Frontex sollte weiter umgebaut werden in eine echte europäische Außengrenzen-Agentur, mit einer erweiterten Koordinierungsrolle bei gemeinsamen Maßnahmen der EU an den Außengrenzen ihrer Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang sollte weiter daran gearbeitet werden, das Konzept europäischer Grenzschutzteams umzusetzen, wie im Bericht des Europäischen Parlaments zu Frontex (A7-0278/2011) betont. Zudem sollte auch das Einsatzgebiet der Agentur erweitert werden, damit sie sich stärker im Bereich der Prävention engagieren kann. Es ist klar, dass mehr und nicht weniger Mittel benötigt werden, wenn diese Agentur eine wirksamere Rolle spielen soll. Die Durchführung der von der Agentur koordinierten gemeinsamen Maßnahmen (und deren Auswirkungen auf die Grundrechte und die im Grenzkodex vorgesehenen Verwaltungsgarantien) müssen jedoch einer demokratischen Kontrolle durch das Parlament und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte unterliegen. |
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1.11 |
EASO: Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) hat seine Arbeit erst vor relativ kurzer Zeit aufgenommen. Es wird daher erwartet, dass es seine Aufgaben bei voller Funktionstüchtigkeit zügig in Angriff nehmen wird, insbesondere mit Blick auf seine Rolle, tragfähige Lösungen zu suchen und einen vorausblickenden Ansatz für die Solidarität in der EU gemäß den in der EASO-Verordnung verankerten Verpflichtungen zu verfolgen. Das EASO muss in der Lage sein, die Unterschiede zwischen den Asylverfahren und Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zweifelsfrei zu ermitteln und die erforderlichen Änderungen vorzuschlagen. |
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1.12 |
Prävention und Bekämpfung der Schleuserkriminalität: Der EWSA unterstreicht überdies, dass alles Mögliche getan werden muss, um die organisierte Kriminalität rigoros zu bekämpfen. Es sollten keine Mittel gescheut werden, diejenigen, die Schleuseraktivitäten ermöglichen, dingfest zu machen und vor Gericht zu bringen. In dieser Hinsicht ist es unverzichtbar, die Unterstützung der Regierungen von Drittstaaten zu suchen. |
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1.13 |
Finanzierung: Der EWSA betont, dass die Eindämmung und Steuerung der Einwanderungsströme die Union als Ganze betreffen und sich dies auch in der Verteilung der finanziellen Kosten der für die Umsetzung einer wirksamen Politik erforderlichen Instrumente widerspiegeln muss. Der Ausschuss hat den Vorschlag der Kommission unterstützt, der auf eine flexiblere Verwaltung des Asyl- und Migrationsfonds und des Fonds für innere Sicherheit ab 2014 abzielt. |
2. Einführung
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2.1 |
Die gemeinsame Einwanderungspolitik muss einem Gesamtkonzept folgen, in dem verschiedene Aspekte Berücksichtigung finden: demografische Situation und Lage auf den Arbeitsmärkten, Achtung der Menschenrechte, Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot, Rechtsvorschriften über die Zulassung neuer Einwanderer, Lage von Einwanderern mit irregulärem Status, Aufnahme und Schutz von Asylbewerbern, Bekämpfung krimineller Menschenhändlernetze, Zusammenarbeit mit Drittstaaten, europäische Solidarität, Sozialpolitik und Integration. |
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2.2 |
In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Ereignissen, Erklärungen und politischen Entscheidungen, die der Ausschuss mit wachsender Sorge zur Kenntnis nimmt. Unter uns breitet sich nämlich ein altbekanntes Übel aus: Fremdenfeindlichkeit und ausgrenzender Nationalismus. Minderheiten und Einwanderer werden zum Ziel von Beschimpfungen, Beleidigungen sowie aggressiven und diskriminierenden Maßnahmen. |
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2.3 |
Die irreguläre Einwanderung ist ein besonders schwerwiegendes und vielschichtiges Problem, wie aus den Tabellen im Anhang zu dieser Stellungnahme hervorgeht. Sie ist zudem eine Frage, die die EU als Ganzes betrifft, weshalb sie dementsprechend angegangen werden muss. Irreguläre Einwanderer, die über die südlichen Grenzen in die EU gelangen, beabsichtigen so gut wie immer, sich in anderen EU-Mitgliedstaaten niederzulassen. |
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2.4 |
Da es im Schengen-Raum keine Binnengrenzen gibt, hat die Frage der irregulären Einwanderung Auswirkungen für Europa als Ganzes und muss mittels einer wirkungsvollen, gemeinsamen europäischen Politik angegangen werden. |
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2.5 |
Der EWSA hat sich mit dem Thema der irregulären Einwanderung bereits eingehend beschäftigt und in einer Reihe von Stellungnahmen, die mit großer Mehrheit verabschiedet wurden, seine Standpunkte hierzu vertreten. |
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2.6 |
Diese Stellungnahmen enthalten eine Analyse der Ursachen der irregulären Einwanderung in die ΕU, verweisen jedoch gleichzeitig auf das Fehlen einer umfassenden EU-Politik zur irregulären Einwanderung und darauf, dass die EU auf dem Weg hin zu einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik und zu weitgehend harmonisierten Rechtsvorschriften nur sehr langsam vorankommt. Darüber hinaus werden ausführlich die Folgen des Problems sowie mehrere Lösungsvorschläge aufgezeigt. |
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2.7 |
Tausende der irregulären Einwanderer gelangen auf dem Seeweg in die EU. Das bedeutet, dass die Frage der irregulären Einwanderung auf dem Seeweg, die sich Frontex zufolge hauptsächlich im Europa-Mittelmeer-Raum (Euromed-Raum) abspielt, spezifisch angegangen werden muss. |
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2.8 |
Hauptzweck der Stellungnahme ist es, das Phänomen der irregulären Einwanderung auf dem Seeweg zu untersuchen; dennoch wird darin auch auf einige der großen Fragen im Zusammenhang mit der irregulären Einwanderung insgesamt Bezug genommen, um dadurch umfassende Lösungen für eine Einwanderungspolitik zu finden, die wirksam, human und machbar ist. |
3. Analyse des Problems
3.1 Menschenrechte
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3.1.1 |
Die Menschenrechte irregulärer Einwanderer müssen jederzeit voll und ganz gewahrt sein: von ihrer Rettung oder Festnahme bis zu dem Moment, wo sie den Schutzstatus erhalten oder in ihr Herkunftsland rückgeführt werden. Die irreguläre Einwanderung auf dem Seeweg führt häufig zum Verlust von Menschenleben. In diesem Zusammenhang unterstreicht der EWSA, dass die grundlegenden Menschenrechte jederzeit gewährleistet werden müssen. Der EWSA hat vorgeschlagen, dass die Grundrechteagentur auch die Grenzkontrollmaßnahmen und Operationen von Frontex überwachen sollte. Er befürwortet die Tätigkeiten des beratenden Forums von Frontex und bekundet sein Interesse an einer Zusammenarbeit. |
3.2 Rettung von Menschenleben auf See
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3.2.1 |
Die Mitgliedstaaten und private Schiffe sind verpflichtet, jeden Menschen in Seenot zu retten. Dies schließt auch Einwanderer oder Schleuser/Schmuggler mit ein, die dieses Risiko absichtlich eingegangen sind. Häufig bringen die kriminellen Schleuser-/Schmugglernetze die Asylsuchenden oder irregulären Einwanderer in große Gefahr. Agenturen und NRO haben darauf hingewiesen, dass jedes Jahr Tausende von Menschen unter diesen Umständen im Mittelmeer ums Leben kommen und es sogar vorkommt, dass nahe vorbeifahrende Schiffe diesen Menschen ihre Hilfe verweigern und sie nicht aus Seenot erretten. |
3.3 Ausschiffung
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3.3.1 |
In den letzten Jahren hat es einige rechtliche und politische Kontroversen über Rettungsaktionen in den internationalen Gewässern des Mittelmeers gegeben, durch die das Leben zahlreicher Menschen unnötigerweise aufs Spiel gesetzt wurde. Der EWSA betont, dass die Frage der Ausschiffung nach dem Grundsatz der Ausschiffung am nächstgelegenen sicheren Ort gelöst werden muss unter der Bedingung, dass das betreffende Land uneingeschränkt alle internationalen Menschenrechtskonventionen erfüllt und durch Menschenrechtsorganisationen kontrolliert wird. Im Fall von Frontex-Einsätzen spricht sich der EWSA nachdrücklich dagegen aus, dass Migranten stets in die Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, von denen die Einsätze ausgehen. Eine solche Politik ist aus mindestens zwei Gründen problematisch: 1) Sie konzentriert noch mehr Migrationsdruck auf die Mitgliedstaaten, die schon jetzt mit hohen Belastungen konfrontiert sind, sodass für die Mitgliedstaaten, die Frontex am meisten benötigen, die Durchführung eines Frontex-Einsatzes auf ihrem Gebiet nicht mehr möglich wäre; 2) sie schadet den geretteten Menschen, denn diese müssten bis in das Land befördert werden, in dem der Frontex-Einsatz stattfindet, anstatt an den Ort, der unter den gegebenen Umständen am geeignetsten wäre (i.d.R. der nächstgelegene sichere Ort). |
3.4 Asylrecht und Gewährung von Asyl
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3.4.1 |
Der EWSA fordert die EU nachdrücklich auf, weiter an der Errichtung eines gemeinsamen Asylsystems mit einem hohen Maß an rechtlicher Vereinheitlichung zu arbeiten. In der Dublin-Verordnung ist die Zuständigkeit jedes Mitgliedstaats für die Prüfung der jeweiligen Asylanträge geregelt. Der Ausschuss hat bereits darauf hingewiesen, dass dieses System zahlreiche Probleme aufwirft. Asylbewerber sollten nach dem Mitgliedstaat gefragt werden, der ihrem Wunsch nach ihren Antrag prüfen sollte. In seiner Stellungnahme zum Grünbuch (4) hat der EWSA vorgeschlagen, "dass der Asylbewerber für die Einreichung seines Antrags das Land frei wählen kann und die Mitgliedstaaten in diesem Sinne ersucht werden sollten, die in Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung vorgesehene humanitäre Klausel umgehend zur Anwendung zu bringen". |
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3.4.2 |
Im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wurde eine ganze Reihe von Maßnahmen im Rahmen von EURASIL, einer Gruppe nationaler Experten unter Leitung der Kommission, initiiert. Auch wurde mit der Einrichtung und Erneuerung des Europäischen Flüchtlingsfonds ein Instrument der finanziellen Solidarität geschaffen. Ab 2014 wird der Asyl- und Migrationsfonds über mehr Mittel und auch mehr Flexibilität für Notsituationen verfügen. |
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3.4.3 |
Die Schutzanträge der Asylsuchenden müssen gemäß der europäischen Gesetzgebung zu Asyl und der Gewährung von internationalem Schutz geprüft werden. Menschen, die wirklich Schutz benötigen, müssen ihn auch erhalten. |
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3.4.4 |
Der EWSA erklärt erneut, dass diejenigen, die ihren Asylantrag an der Staatsgrenze stellen, die gleiche Behandlung und die gleichen Garantien erhalten müssen wie diejenigen, die ihren Antrag im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats stellen. |
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3.4.5 |
Der EWSA fordert ein stärkeres Engagement der EU bei der Bekämpfung krimineller Schleusernetze, ist aber auch der Ansicht, dass einige Maßnahmen zur "Bekämpfung der irregulären Einwanderung" im Asylbereich derzeit eine schwere Krise der Asylpolitik in Europa heraufbeschwören. In verschiedenen Stellungnahmen (5) hat der EWSA erklärt, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung keine neuen Probleme in der Asylfrage aufwerfen darf und die für die Grenzkontrollen zuständigen Beamten zur Gewährleistung des Asylrechts entsprechend ausgebildet sein müssen. |
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3.4.6 |
Der EWSA unterstützt die Vorschläge des UNHCR zur Einsetzung von Asyl-Expertenteams, die an allen in der EU durchgeführten Grenzschutzmaßnahmen mitwirken. |
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3.4.7 |
Es ist besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass Tausende derer, die in die EU gelangen, kein Asyl beantragen, weil sie Wirtschaftsmigranten sind: Der Hauptgrund für ihr Kommen ist nicht, im Land der ersten Ankunft zu verbleiben, sondern in andere europäische Länder zu gelangen. |
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3.4.8 |
Mobilitätspartnerschaften dürfen nicht so verstanden werden, dass die Partnerländer die vollen Kosten der Asylverfahren für die ihr Staatsgebiet durchquerenden Menschen tragen müssen. Die EU sollte ihre Unterstützung mithilfe des Asylfonds zeigen. Dieser Fonds sollte zur Einführung von Verfahrensweisen und Strukturen führen, die eine rasche Prüfung von Asylanträgen und eine zügige Entscheidung darüber innerhalb vernünftiger Fristen im Rahmen der völkerrechtlichen Garantien ermöglichen. |
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3.4.9 |
Der EWSA fordert die EU nachdrücklich auf, weiter an der Errichtung eines gemeinsamen Asylsystems mit einem hohen Maß an rechtlicher Vereinheitlichung zu arbeiten. Asylanträge sollten nicht nur in den Eingangsländern, sondern auch von den anderen Mitgliedstaaten geprüft werden. Jeder Antragsteller sollte gefragt werden, welcher EU-Mitgliedstaat seinen Antrag prüfen soll. In seiner Stellungnahme zum Grünbuch (6) schlägt der EWSA vor, "dass der Asylbewerber für die Einreichung seines Antrags das Land frei wählen kann und die Mitgliedstaaten in diesem Sinne ersucht werden sollten, die in Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung vorgesehene humanitäre Klausel umgehend zur Anwendung zu bringen", wodurch die Prüfung der Anträge beschleunigt und der Verwaltungsstau in den Eingangsländern vermindert werden kann. Der EWSA plädiert ebenfalls dafür, dass die EU mit Drittstaaten zusammenarbeitet, um deren Asylsysteme zu verbessern und internationalen Standards anzugleichen. Fortschritte bei der Außendimension der Asylpolitik wurden erreicht in Bereichen wie der Hilfe für Drittstaaten mit hoher Flüchtlingslast (besonders erwähnenswert sind hier die Regionalen Schutzprogramme) oder das Resettlement von Flüchtlingen in der EU. |
3.5 Rückführung irregulärer Einwanderer
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3.5.1 |
Die Rückführung von Migranten, die irregulär in die EU eingereist sind, muss mit großer Umsicht angegangen werden. Rückführungsabkommen mit Drittstaaten sind in diesem Zusammenhang wesentlich, um sicherzustellen, dass die Rechte rückgeführter Migranten in vollem Umfang gewahrt werden. |
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3.5.2 |
Mobilitätspartnerschaften sollten Rückführungsverfahren ermöglichen, die hauptsächlich auf der freiwilligen Rückkehr beruhen, wobei entsprechende Unterstützungssysteme vorzusehen sind (7). Werden Zwangsrückführungsverfahren angewandt, müssen sie unter größter Achtung der Rechte der rückgeführten Menschen im Lichte der Empfehlungen des Europarats erfolgen (8). |
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3.5.3 |
Der EWSA fordert mehr Transparenz hinsichtlich der Gewahrsamseinrichtungen innerhalb und außerhalb der EU, die Unterrichtung des UNHCR über die Situation der internierten Personen sowie die Möglichkeit der angemessenen Unterstützung der Betroffenen durch Nichtregierungsorganisationen. Der EWSA ist der Auffassung, dass Schwangere und Minderjährige des besonderen Schutzes bedürfen und in besonderen, mit finanzieller Unterstützung der EU errichteten Einrichtungen untergebracht werden sollten. |
3.6 Umfassende europäische Politik für irreguläre Einwanderung auf der Grundlage der "Solidarität"
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3.6.1 |
Der EWSA betont, dass das Problem ein europäisches ist und nicht nur die Mittelmeerländer betrifft – nicht zuletzt deshalb, weil es aufgrund des Schengener Abkommens erforderlich ist, die Einwanderung im Mittelmeerraum durch eine gemeinsame europäische Anstrengung anzugehen. Dabei geht es nicht nur darum, als Gemeinschaft Solidarität zu zeigen, sondern darum, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Verantwortung wahrnehmen, und zwar mittels einer gemeinsamen europäischen Politik, die von der Kommission vorgeschlagen und von Rat und Parlament gebilligt werden sollte. |
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3.6.2 |
Die Grenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – und dies schließt die Seegrenzen der Mittelmeeranrainerstaaten ein – sind die Grenzen aller EU-Mitgliedstaaten, und alle Mitgliedstaaten müssen die Verantwortung für ihren ordnungsgemäßen Schutz gemeinsam tragen. |
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3.6.3 |
In dieser Hinsicht sollten alle Mitgliedstaaten folgende Hilfeleistungen erbringen: 1) Bereitstellung der für eine wirksame Seenotrettung und Grenzkontrolle erforderlichen Ressourcen, 2) Prüfung von Asylanträgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, 3) besondere Situationen, Durchführung von Rückführungs- und Ausweisungsverfahren, 4) EU-interne Umverteilung von Migranten aus kleinen Mittelmeer-Mitgliedstaaten sowie 5) Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Schleuserkriminalität. |
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3.6.4 |
Für die Umverteilung sollte es einen ständigen Mechanismus geben. Dazu sollte die Kommission einen Legislativvorschlag für einen ständigen wirksamen EU-internen Umverteilungsmechanismus vorlegen, der auf einem EU-Verteilerschlüssel für die Umverteilung von Asylbewerbern basiert, wie im Bericht des Europäischen Parlaments über verstärkte EU-interne Solidarität im Asylbereich (2012/2032 INI) beschrieben. Damit dieser Mechanismus so wirksam wie möglich ist, sollte in dem Legislativvorschlag auch die praktische Erfahrung mit dem EUREMA-Pilotprojekt für Malta berücksichtigt werden (9). |
3.7 Abkommen mit an die EU angrenzenden Drittstaaten
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3.7.1 |
Die Europäische Union sollte insbesondere in Ländern, denen umfangreiche EU-Finanzierung zugutekommt, ihren gesamten politischen und wirtschaftlichen Einfluss geltend machen, um sie von einer Zusammenarbeit in Fragen der Einwanderung zu überzeugen. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Mobilitätspartnerschaften die vier Säulen des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität (GAMM) umfassen sollten: Erleichterung und Steuerung der legalen Migration und Mobilität, Vermeidung und Verringerung der irregulären Migration und des Menschenhandels, Förderung des internationalen Schutzes und Stärkung der Außendimension der Asylpolitik sowie Maximierung der Auswirkungen von Migration und Mobilität auf die Entwicklung. |
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3.7.2 |
Die Lösung des Problems muss über polizeiliche Maßnahmen hinaus in den von Drittstaaten zu treffenden Präventivmaßnahmen gesucht werden, wobei die Entwicklung von Kooperationsprogrammen zur Unterstützung von Ackerbau und Tierhaltung, KMU usw. stärker gewichtet werden sollte. Die EU muss zeigen, dass sie über die politische Hebelkraft verfügt, um mit den Ländern, mit denen eine Zusammenarbeit nötig ist und die umfangreiche Mittel erhalten, in Fragen der Sicherheit, der organisierten Kriminalität und der irregulären Einwanderung zu kooperieren. Der EWSA begrüßt das jüngste Abkommen mit dem Königreich Marokko sowie die Initiative der EU für Mobilitätspartnerschaften mit Tunesien, Ägypten und Libyen. Es wäre jedoch erforderlich, die derzeit geltenden Mobilitätspartnerschaften im Rahmen einer unabhängigen Analyse auf ihre Wirksamkeit und Auswirkungen hin zu untersuchen. Der EWSA unterstützt die Initiative der Kommission für ein wirksames Verfahren für die Evaluierung der Mobilitätspartnerschaften. Darüber hinaus sollten die Mobilitätspartnerschaften, die ja rechtlich unverbindliche gemeinsame politische Erklärungen sind, in internationale Abkommen überführt werden. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die EU und die Mitgliedstaaten auch mit anderen Staaten der Region Übereinkommen abschließen sollten. Vor dem Hintergrund der besonderen Beziehungen der EU zur Türkei sollten Einwanderungsfragen in den Gesprächen beider Seiten verstärkt zur Sprache kommen, insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung krimineller Schleuserbanden. |
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3.7.3 |
Um zu gewährleisten, dass die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren reibungslos funktionieren, ist es von zentraler Bedeutung, dass die EU bei den Herkunftsländern irregulärer Migranten darauf besteht, dass sie zügig die Reisedokumente bereitstellen. |
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3.7.4 |
Diese Frage sollte auch im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Konferenz behandelt werden, da ein beträchtlicher Teil der irregulären Einwanderer über Drittstaaten an der Mittelmeerküste in die EU gelangt. |
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3.7.5 |
Bestimmte Transitländer sollten Hilfe erhalten, um ihnen ein besseres Grenzmanagement und die Einrichtung von Asylstrukturen zu ermöglichen und sie in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Kapazitäten aufzubauen, um denjenigen, die Schutz benötigen, selbst Schutz gewähren zu können. |
3.8 Die europäische Grenzschutzagentur Frontex
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3.8.1 |
Frontex sollte weiter umgebaut werden in eine echte europäische Außengrenzen-Agentur, mit einem erweiterten Mandat für Koordinierung und Prävention. Zu diesem Zweck sollte sie mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet werden, die es ihr erlauben, den südlichen Mitgliedstaaten, die mit den Einwanderungsströmen zu kämpfen haben, die notwendige Hilfestellung zu leisten. Gleichzeitig sollten die Personalstärke (einschließlich Grenzschutzbeamter) erhöht und die Ressourcen für elektronische Überwachung und Aufzeichnung verstärkt werden. In diesem Zusammenhang sollte mehr getan werden, um die Umsetzung des Konzepts europäischer Grenzschutzteams zu stärken, wie im Bericht des Europäischen Parlaments zu Frontex (A7-0278/2011) betont. Des Weiteren sollte nunmehr ernsthaft erwogen werden, dass Frontex Gebrauch von seinen neuen Kapazitäten (z.B. Erwerb von Ausrüstung) macht. |
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3.8.2 |
Das Europäische Patrouillennetz, das regionalen Grenzschutz bietet, sollte gestärkt werden, wodurch die Modernisierung nationaler Ressourcen und europäischer Maßnahmen ermöglicht und die Zusammenarbeit auf nationaler und europäischer Ebene gefördert würde. |
3.9 Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen
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3.9.1 |
Das EASO muss in der Lage sein, die Unterschiede zwischen den Asylverfahren und Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zweifelsfrei zu ermitteln und die erforderlichen Änderungen vorzuschlagen. Darüber hinaus sollte es befugt sein, gemeinsame Leitlinien für die Auslegung und Anwendung verschiedener verfahrenstechnischer und inhaltlicher Aspekte der EU-Asylvorschriften zu erarbeiten, so wie es die Kommission in ihrem Grünbuch vorschlägt. |
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3.9.2 |
Das EASO könnte zu einem wichtigen Zentrum für den Austausch bewährter Methoden wie auch für die Entwicklung von Bildungsmaßnahmen zum Thema "Asyl", insbesondere für Grenzschutzbeamte, werden. Es könnte ferner ein Zentrum für die Beobachtung und Auswertung der Ergebnisse neuer EU-Asylmaßnahmen sein, oder ein Ort, von dem aus gemeinsame Teams von Asyl-Experten eingesetzt und geleitet werden. |
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3.9.3 |
Das EASO muss Netzwerkarbeit leisten, mit EURASIL zusammenarbeiten und enge Beziehungen zum UNHCR und zu den spezialisierten Nichtregierungsorganisationen unterhalten. |
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3.9.4 |
Das EASO hat seine Arbeit erst vor relativ kurzer Zeit aufgenommen. Es wird erwartet, dass es seine Aufgaben in voller Funktionstüchtigkeit ohne weitere Verzögerungen in Angriff nehmen wird, insbesondere mit Blick auf seine Rolle, tragfähige Lösungen zu suchen und die Aufteilung der Kosten zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, wie in der EASO-Verordnung beschrieben. Gleichzeitig muss das EASO auch einen vorausblickenden Ansatz für die Solidarität innerhalb der EU gemäß den in der EASO-Verordnung verankerten Verpflichtungen verfolgen. |
3.10 Prävention und Bekämpfung von Menschenschmuggel und organisierter Kriminalität
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3.10.1 |
Die irreguläre Einwanderung auf dem Seeweg ist riskant und gefährdet Menschenleben. Tausende Menschen haben bei der Überquerung des Mittelmeers in seeuntüchtigen Booten ihr Leben verloren. Diese gefährlichen Überfahrten werden von kriminellen Banden organisiert, die Hunderte Menschen (darunter Frauen und Kinder) ohne geeignete Ausrüstung oder Versorgung (nicht einmal Rettungsvorrichtungen) auf Booten zusammenpferchen, von denen die meisten nicht seetauglich sind. In der Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Entschließung 1872 (2012)) mit dem Titel "Verlust von Menschenleben im Mittelmeer – wer trägt die Verantwortung?" wird die Rolle von Migrantenschmugglern bei der Organisation gefährlicher Überfahrten im Mittelmeer sehr detailliert beschrieben; sie sollte herangezogen werden, um sich ein Bild vom Ernst der Lage zu machen. |
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3.10.2 |
Die Mitgliedstaaten sollten strenge Strafverfahren und strafrechtliche Sanktionen einschließlich lebenslanger Haftstrafen gegen Schleuser und Menschenschmuggler festlegen. Die von den Menschenhändlern ausgebeuteten Personen sollten immer als unschuldige Opfer gelten. |
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3.10.3 |
Menschenschmuggel befeuert Kriminalität, da die kriminellen Netze, die die Überfahrten organisieren, jedem Passagier Geld abverlangen, häufig mit erpresserischen, menschenverachtenden Methoden. Der EWSA unterstreicht, dass die EU mit den Ausgangs- und den Herkunftsländern zusammenarbeiten sollte, um die beteiligten kriminellen Netze zu zerschlagen. Der EWSA betont überdies, dass die EU auf möglichst durchschlagende Weise den Schleusern das Handwerk legen und sie daran hindern muss, Menschenleben zu gefährden. |
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3.10.4 |
Die EU sollte auch den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten über die Schaffung von Migranten-Aufnahmeeinrichtungen und die Gewährung von Finanzhilfe für deren Aufbau und Betrieb erwägen. Die Einrichtungen in diesen Ländern können zu Zwecken der Identifizierung und Versorgung zusammen mit anderen Aufnahmeeinrichtungen betrieben werden. IOM, UNHCR, die Grundrechteagentur und die spezialisierten Nichtregierungsorganisationen müssen die Arbeitsweise dieser Einrichtungen überwachen. |
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3.10.5 |
Darüber hinaus muss die EU Informationsinitiativen durchführen, in denen potenzielle irreguläre Einwanderer von einer illegalen Einreise in die EU abgehalten werden, indem man sie auf die Gefahren und Schwierigkeiten der illegalen Einwanderung aufmerksam macht. Potenzielle irreguläre Einwanderer müssen auch auf die enormen Schwierigkeiten hingewiesen werden, auf die sie bei der Arbeitssuche in Europa stoßen, wenn sie ohne Papiere einreisen. |
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3.10.6 |
Organisationen, die die Öffentlichkeit in den Ausgangsländern für die vorgenannten Probleme sensibilisieren, um potenzielle Migranten von gefährlichen Reisen abzuhalten, sollten moralisch und finanziell unterstützt werden. |
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3.10.7 |
Der EWSA fordert überdies mehr Aufmerksamkeit für die Inangriffnahme der tiefer liegenden Ursachen des Problems, die mit den Lebensbedingungen in den Ausgangsländern im Zusammenhang stehen. Diesbezüglich sollten spezielle Programme aufgelegt werden. Das Thema als Ganzes sollte auf der Tagesordnung der Europa-Mittelmeer-Konferenz stehen. |
3.11 Finanzierung
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3.11.1 |
Um irreguläre Einwanderungsströme zu verhindern und einzudämmen, sind Finanzmittel erforderlich. Bei der Planung von Auffangeinrichtungen ist darauf zu achten, dass irreguläre Migranten gesondert von Asyl suchenden Flüchtlingen untergebracht werden. Eine separate Unterbringung muss auch innerhalb von 15 Tagen für Minderjährige und für schutzbedürftige Menschen bereitgestellt werden. Gemäß einer von Frontex gelieferten italienischen Studie betragen die Kosten für einen irregulären Einwanderer durchschnittlich 48 EUR pro Tag. Multipliziert man diese Zahl mit 100 000 (der Zahl der Einwanderer, die nach Angaben von Frontex (10) jedes Jahr ankommen) und mit 365 (für jeden Tag), so betragen die Kosten Jahr für Jahr insgesamt 1,752 Mrd. EUR. |
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3.11.2 |
Der EWSA begrüßt die Anstrengungen der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der Finanzinstrumente durch die Schaffung zweier Fonds – für Asyl und Migration einerseits (11) und für innere Sicherheit andererseits (12) –, die durch eine bereichsübergreifende Verordnung mit einem Bündel gemeinsamer Vorschriften über Programmplanung, Information, Finanzverwaltung, Kontrolle und Evaluierung flankiert werden (13). Der Ausschuss unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Festlegung eines Grundbetrags und eines variablen oder flexiblen Betrags im Zuge der Aufteilung der Finanzmittel auf die Mitgliedstaaten. Hinsichtlich des flexiblen Betrags hält es der EWSA für wesentlich, dass jeder Mitgliedstaat sein Jahresprogramm entsprechend den Prioritäten der EU erarbeitet und darin die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten aufnimmt. Der Ausschuss befürwortet, dass der Asyl- und Migrationsfonds ab 2014 über mehr Mittel und auch mehr Flexibilität für Notsituationen verfügen wird. |
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3.11.3 |
Die geplanten Veränderungen werden zur Bewältigung der aktuellen Probleme beitragen, denn die EU-Programme zur Steuerung der Migrationsströme und für die Schaffung von Auffangeinrichtungen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Gleiches gilt für Finanzierung und Maßnahmen. Es ist jedoch nahezu unmöglich, Aufnahme- und Aufenthaltseinrichtungen auf der Grundlage einer Einjahresplanung fertigzustellen. Deshalb sollten solche Programme flexibler organisiert werden. |
|
3.11.4 |
Drittstaaten auf der Migrationsroute ausgehend vom ursprünglichen Ausgangsland sollten Finanzmittel für die Einrichtung von Aufnahme- und Aufenthaltseinrichtungen erhalten. Angesichts des vorstehenden Rechenbeispiels sollten im EU-Haushalt Mittel für die Förderung von Überwachungs- und Präventionsmaßnahmen (Patrouillenboote, Küstenwachstationen, Hubschrauber) zweckbestimmt werden, damit Frontex und EASO über ein angemessenes jährliches Budget verfügen, um ihre Aufgaben in vollem Umfang erfüllen zu können. Die Finanzierung muss gesichert werden, damit die Eingangsländer die beteiligten kriminellen Netze wirksam bekämpfen und für die hierher kommenden Migranten gleichzeitig die geeigneten Bedingungen schaffen können. |
Brüssel, den 16. Oktober 2013
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Henri MALOSSE
(1) COM(2011) 248, Luis Miguel PARIZA CASTAÑOS,
COM(2011) 743, Luis Miguel PARIZA CASTAÑOS, Brenda KING,
COM(2011) 750, 751, 752, 753, Luis Miguel PARIZA CASTAÑOS,
COM(2008) 359, Luis Miguel PARIZA CASTAÑOS, Ana BONTEA.
(2) Richtlinie 2008/115/EG.
(3) Vgl. z.B. Art. 12 Abs. 1 und 2, Art. 13 Abs. 1-4 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Richtlinie.
(4) Siehe die Stellungnahme des EWSA vom 12.3.2008 zum "Grünbuch über das künftige gemeinsame europäische Asylsystem" (Berichterstatterin: An LE NOUAIL MARLIÈRE), ABl. C 204 vom 9.8.2008, S. 77.
(5) Siehe dazu folgende Stellungnahmen des EWSA:
|
— |
vom 25.4.2002 zur "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Offener Koordinierungsmechanismus für die Migrationspolitik der Gemeinschaft" (Berichterstatter: Luis Miguel PARIZA CASTAÑOS), ABl. C 221 vom 17.9.2002; |
|
— |
vom 29.1.2004 zum "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen" (Berichterstatter: Luis Miguel PARIZA CASTAÑOS), ABl. C 108 vom 30.4.2004; |
|
— |
vom 27.10.2004 zum "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung des Rates 2002/463/EG über ein Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO-Programm)" (Berichterstatter: Luis Miguel PARIZA CASTAÑOS), ABl. C 120 vom 20.5.2005; |
|
— |
vom 12.3.2008 zum "Grünbuch über das künftige gemeinsame europäische Asylsystem" (Berichterstatterin: An LE NOUAIL MARLIÈRE), ABl. C 204 vom 9.8.2008. |
(6) Siehe die Stellungnahme des EWSA vom 12.3.2008 zum "Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem" (Berichterstatterin: An LE NOUAIL MARLIÈRE), ABl. C 204 vom 9.8.2008, S. 77.
(7) In Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration.
(8) Zwanzig Leitlinien zur Frage der obligatorischen Rückkehr (CM(2005)40).
(9) EUREMA ist ein Pilotprojekt der EU für die Umverteilung von Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz aus Malta, das in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18./19. Juni 2009 gebilligt wurde (Dok. 11225/2/09 CONCL 2).
(10) Siehe nachstehende Tabellen.
(11) COM(2011) 751 final.
(12) COM(2011) 750 final, COM(2011) 753 final.
(13) COM(2011) 752 final.
Anhang
|
YEAR |
Irregular immigrants arrested for irregular entry and residence by police authorities and the coastguard |
Deported |
Refoulements (across the northern borders of our country) |
Smugglers arrested by Police authorities and the coastguard |
|
2002 |
58 230 |
11 778 |
37 220 |
612 |
|
2003 |
51 031 |
14 993 |
31 067 |
525 |
|
2004 |
44 987 |
15 720 |
25 831 |
679 |
|
2005 |
66 351 |
21 238 |
40 284 |
799 |
|
2006 |
95 239 |
17 650 |
42 041 |
994 |
|
2007 |
112 364 |
17 077 |
51 114 |
1 421 |
|
2008 |
146 337 |
20 555 |
48 252 |
2 211 |
|
2009 |
126 145 |
20 342 |
43 977 |
1 716 |
|
2010 |
132 524 |
17 340 |
35 127 |
1 150 |
|
2011 |
99 368 |
11 357 |
5 922 |
848 |
|
2012 |
76 878 |
17 358 |
4 759 |
726 |
|
4 MONTHS 2013 |
11 874 |
6 370 |
1 858 |
248 |
|
Source: Ministry of Public Order. Hellenic Police Statistics |
||||
IMMIGRANTS ARRESTED
|
2011 Main Nationalities |
2012 Main Nationalities |
||||
|
1. |
Afghanistan |
28 528 |
1. |
Afghanistan |
16 584 |
|
2. |
Pakistan |
19 975 |
2. |
Pakistan |
11 136 |
|
3. |
Albania |
11 733 |
3. |
Albania |
10 602 |
|
4. |
Bangladesh |
5 416 |
4. |
Syria |
7 927 |
|
5. |
Algeria |
5 398 |
5. |
Bangladesh |
7 863 |
|
6. |
Morocco |
3 405 |
6. |
Algeria |
4 606 |
|
7. |
Iraq |
2 863 |
7. |
Iraq |
2 212 |
|
8. |
Somalia |
2 238 |
8. |
Morocco |
2 207 |
|
9. |
Palestine |
2 065 |
9. |
Somalia |
1 765 |
|
10. |
Congo |
1 855 |
10. |
Palestine |
1 718 |
|
Source: Ministry of Public Order. Hellenic Police Statistics |
|||||
DETENTION CENTRES' CAPACITY IN RELATION TO THE NUMBER OF DETAINED IMMIGRANTS
|
PRE-REMOVAL CENTRES |
CAPACITY |
DETAINED IMMIGRANTS |
COMPLETENESS PERCENTAGE |
|
AMIGDALEZA |
2 000 |
1 787 |
89 % |
|
KOMOTINI |
540 |
422 |
78 % |
|
XANTHI |
480 |
428 |
89 % |
|
DRAMA (PARANESTI) |
557 |
296 |
53 % |
|
KORINTHOS |
374 |
1 016 |
99 % |
|
DETENTION CENTRES |
CAPACITY |
DETAINED IMMIGRANTS |
COMPLETENESS PERCENTAGE |
|
ORESTIADA (FILAKIO) |
374 |
273 |
73 % |
|
SAMOS |
285 |
100 |
35 % |
|
HIOS |
108 |
95 |
88 % |
|
TOTAL DETAINED |
5 368 |
4 417 |
82 % |
|
Source: Ministry of Public Order. Hellenic Police Statistics |
|||
HELLENIC READMISSION REQUESTS TO TURKEY
|
YEAR |
READMISSION REQUESTS |
NUMBER OF IRREGULAR IMMIGRANTS |
ACCEPTED |
DELIVERED |
|
2006 |
239 |
2 251 |
456 |
127 |
|
2007 |
491 |
7 728 |
1 452 |
423 |
|
2008 |
1 527 |
26 516 |
3 020 |
230 |
|
2009 |
879 |
16 123 |
974 |
283 |
|
2010 |
295 |
10 198 |
1 457 |
501 |
|
2011 |
276 |
18 758 |
1 552 |
730 |
|
2012 |
292 |
20 464 |
823 |
113 |
|
2013 |
44 |
795 |
84 |
8 |
|
TOTAL |
5 706 |
122 796 |
12 332 |
3 805 |
|
Source: Ministry of Public Order. Hellenic Police Statistics |
||||
Results of 2012 from FRONTEX:
|
— |
In total, during the joint maritime operations 258 suspected facilitators were apprehended. |
|
— |
Across all the sea operations in 2012, there were 169 SAR cases and 5 757 migrants in distress were saved. |
|
— |
In addition, 382 suspected drug smugglers were apprehended. The amount of drugs seized was over 46 tonnes, worth EUR 72,6 million. The predominant part of this was hashish – almost 44 tonnes of drugs worth EUR 68 million. |
|
— |
Beside this, 38 cases of smuggled cigarettes/tobacco were detected during sea operations. The 2,4 million packets of contraband cigarettes intercepted were worth EUR 5,6 million. |
ALL BELOW source: FRONTEX ANNUAL RISK ANALYSIS
Indicator 1A — Detections of illegal border-crossing between border-crossing points:
The number of third -country nationals detected by Member State authorities when illegally entering or attempting to enter the territory between border-crossing points (BCPs) at external borders only. Detections during hot pursuits at the immediate vicinity of the border are included. This indicator should not include EU or Schengen Associated Country (SAC) nationals.
Detections of illegal border-crossing between BCPs
|
Routes |
2010 |
2011 |
2012 |
Share of total |
% change on prev. year |
|
Eastern Mediterranean route (Greece, Bulgaria and Cyprus) |
55 688 |
57 025 |
37 224 |
51 |
–35 |
|
Land |
49 513 |
55 558 |
32 854 |
|
–41 |
|
Afghanistan |
21 389 |
19 308 |
7 973 |
|
–59 |
|
Syria |
495 |
1 216 |
6 216 |
|
411 |
|
Bangladesh |
1 496 |
3 541 |
4 598 |
|
30 |
|
Sea |
6 175 |
1 467 |
4 370 |
|
198 |
|
Afghanistan |
1 373 |
310 |
1 593 |
|
414 |
|
Syria |
139 |
76 |
906 |
|
1 092 |
|
Palestine |
1 500 |
128 |
408 |
|
219 |
|
Central Mediterranean route (Italy and Malta) |
1 662 |
59 002 |
10 379 |
14 |
–82 |
|
Somalia |
82 |
1 400 |
3 394 |
|
142 |
|
Tunisia |
650 |
27 964 |
2 244 |
|
–92 |
|
Eritrea |
55 |
641 |
1 889 |
|
195 |
|
Western Mediterranean route |
5 003 |
8 448 |
6 397 |
8,8 |
–24 |
|
Sea |
3 436 |
5 103 |
3 558 |
|
–30 |
|
Algeria |
1 242 |
1 037 |
1 048 |
|
1,1 |
|
Morocco |
300 |
775 |
364 |
|
–53 |
|
Chad |
46 |
230 |
262 |
|
14 |
|
Land |
1 567 |
3 345 |
2 839 |
|
–15 |
|
Not specified |
1 108 |
2 610 |
1 410 |
|
–46 |
|
Algeria |
459 |
735 |
967 |
|
32 |
|
Morocco |
0 |
0 |
144 |
|
n.a. |
|
Western Balkan route |
2 371 |
4 658 |
6 391 |
8,8 |
37 |
|
Afghanistan |
469 |
983 |
1 665 |
|
69 |
|
Kosovo (1) |
372 |
498 |
942 |
|
89 |
|
Pakistan |
39 |
604 |
861 |
|
43 |
|
Circular route frora Albania to Greece |
35 297 |
5 269 |
5 502 |
7,6 |
4,4 |
|
Albania |
32 451 |
5 022 |
5 398 |
|
7,5 |
|
fYROM |
49 |
23 |
36 |
|
57 |
|
Kosovo (1) |
21 |
37 |
34 |
|
–8,1 |
|
Apulia and Calabria (Italy) |
2 788 |
5 259 |
4 772 |
6,6 |
–9,3 |
|
Afghanistan |
1 664 |
2 274 |
1 705 |
|
–25 |
|
Pakistan |
52 |
992 |
1 156 |
|
17 |
|
Bangladesh |
12 |
209 |
497 |
|
138 |
|
Eastern borders route |
1 052 |
1 049 |
1 597 |
2,2 |
52 |
|
Georgia |
144 |
209 |
328 |
|
57 |
|
Somalia |
48 |
120 |
263 |
|
119 |
|
Afghanistan |
132 |
105 |
200 |
|
90 |
|
Western African route |
196 |
340 |
174 |
0,2 |
–49 |
|
Morocco |
179 |
321 |
104 |
|
–68 |
|
Gambia |
1 |
2 |
39 |
|
1 850 |
|
Senegal |
2 |
4 |
15 |
|
275 |
|
Other |
3 |
1 |
1 |
0 |
0 |
|
Iran |
0 |
0 |
1 |
|
n.a |
|
Russian Federation |
2 |
0 |
0 |
|
n.a |
|
Somalia |
0 |
1 |
0 |
|
– 100 |
|
Total |
104 060 |
141 051 |
72 437 |
|
–49 |
Illegal border-crossing between BCPs
Detections by border type and top ten nationalities at the external borders
|
|
2009 |
2010 |
2012 |
2012 |
Share of total |
% change on prev. year |
|
All Borders |
||||||
|
Afghanistan |
14 539 |
25 918 |
22 994 |
13 169 |
18 |
–43 |
|
Syria |
613 |
861 |
1 616 |
7 903 |
11 |
389 |
|
Albania |
38 905 |
33 260 |
5 138 |
5 651 |
7,8 |
10 |
|
Algeria |
4 487 |
8 763 |
6 157 |
5 479 |
7,6 |
–11 |
|
Bangladesh |
551 |
1 647 |
4 923 |
5 417 |
7,5 |
10 |
|
Somalia |
9 115 |
4 619 |
3 011 |
5 038 |
7,0 |
67 |
|
Pakistan |
1 592 |
3 878 |
15 375 |
4 877 |
6,7 |
–68 |
|
Tunisia |
1 701 |
1 498 |
28 829 |
2 717 |
3,8 |
–91 |
|
Eritrea |
2 228 |
1 439 |
1 572 |
2 604 |
3,6 |
66 |
|
Morocco |
1 710 |
1 959 |
3 780 |
2 122 |
2,9 |
–44 |
|
Others |
29 158 |
20 218 |
47 656 |
17 460 |
24 |
–63 |
|
Total all borders |
104 599 |
104 060 |
141 051 |
72 437 |
|
–49 |
|
Land Border |
||||||
|
Afghanistan |
2 410 |
22 844 |
20 396 |
9 838 |
20 |
–52 |
|
Syria |
389 |
530 |
1 254 |
6 416 |
13 |
412 |
|
Albania |
38 088 |
32 592 |
5 076 |
5 460 |
11 |
7,6 |
|
Bangladesh |
305 |
1 506 |
3 575 |
4 751 |
9,7 |
33 |
|
Algeria |
676 |
6 961 |
4 671 |
4 081 |
8,3 |
–13 |
|
Pakistan |
1 328 |
3 675 |
13 781 |
3 344 |
6,8 |
–76 |
|
Not specified |
565 |
1 304 |
2 747 |
1 817 |
3,7 |
–34 |
|
Somalia |
259 |
4 102 |
1 498 |
1 558 |
3,2 |
4,0 |
|
Morocco |
737 |
1 319 |
2 236 |
1 422 |
2,9 |
–36 |
|
Palestine |
2 791 |
2 661 |
652 |
1 195 |
2,4 |
83 |
|
Others |
9 892 |
12 306 |
13 993 |
9 301 |
19 |
–34 |
|
Total land borders |
57 440 |
89 800 |
69 879 |
49 183 |
|
–30 |
|
Sea Border |
||||||
|
Somalia |
8 856 |
517 |
1 513 |
3 480 |
15 |
130 |
|
Afghanistan |
12 129 |
3 074 |
2 598 |
3 331 |
14 |
28 |
|
Tunisia |
1 643 |
711 |
28 013 |
2 283 |
9,8 |
–92 |
|
Eritrea |
2 195 |
507 |
680 |
1 942 |
8,4 |
186 |
|
Pakistan |
264 |
203 |
1 594 |
1 533 |
6,6 |
–3,8 |
|
Syria |
224 |
331 |
362 |
1 487 |
6,4 |
311 |
|
Algeria |
3 811 |
1 802 |
1 486 |
1 398 |
6,0 |
–5,9 |
|
Egypt |
545 |
713 |
1 948 |
1 283 |
5,5 |
–34 |
|
Morocco |
973 |
640 |
1 544 |
700 |
3,0 |
–55 |
|
Bangladesh |
246 |
141 |
1 348 |
666 |
2,9 |
–51 |
|
Others |
16 273 |
5 621 |
30 086 |
5 151 |
22 |
–83 |
|
Total sea borders |
47 159 |
14 260 |
71 172 |
23 254 |
100 |
–67 |
Indicator 1B — Detections of illegal border-crossing at border-crossing points:
The number of third-country nationals detected by Member State authorities when entering clandestinely or attempting to enter illegally (such as hiding in transport means or in another physical way to avoid border checks at BCPs) the territory at border-crossing points (BCPs) at external borders only, whether they result in a refusal of entry or not. This indicator should not include EU or Schengen Associated Country (SAC) nationals.
Clandestine entries at BCPs
Detections reported by Member State and top ten nationalities at the external borders
|
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Share of total |
% change on prev. year |
|
Border Type |
||||||
|
Land |
137 |
168 |
159 |
486 |
81 |
208 |
|
Sea |
159 |
74 |
123 |
115 |
19 |
–6,5 |
|
Top Ten Nationalities |
||||||
|
Afghanistan |
18 |
8 |
58 |
190 |
31 |
228 |
|
Algeria |
30 |
35 |
55 |
61 |
10 |
11 |
|
Turkey |
73 |
93 |
24 |
41 |
6,8 |
71 |
|
Syria |
2 |
3 |
6 |
36 |
6,0 |
500 |
|
Albania |
3 |
7 |
9 |
35 |
5,8 |
289 |
|
Morocco |
20 |
14 |
15 |
24 |
4,0 |
60 |
|
Pakistan |
2 |
12 |
10 |
24 |
4,0 |
140 |
|
Palestine |
14 |
4 |
17 |
24 |
4,0 |
41 |
|
Serbia |
4 |
2 |
4 |
23 |
3,8 |
475 |
|
Philippines |
0 |
8 |
1 |
17 |
2,8 |
1 600 |
|
Others |
130 |
56 |
83 |
126 |
21 |
62 |
|
Total |
296 |
242 |
282 |
601 |
|
115 |
FRONTEX · ANNUAL RISK ANALYSIS 2013
Indicator 2 — Detections of facilitators:
The number of facilitators intercepted by Member State authorities who have intentionally assisted third-country nationals in the illegal entry to, or exit from, the territory across external borders. The indicator concerns detections of facilitators at the following locations: (1) at the external border (both at and between BCPs, for land air and sea) and (2) inside the territory and at internal borders between two Schengen Member States provided that the activities concerned the facilitation of third-country nationals for illegal entry or exit at external borders. This indicator should include third-country nationals as well as EU and/or Schengen Associated Country (SAC) nationals.
Facilitators
Detections reported by Member State, place of detection and top ten nationalities (2)
|
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Share of total |
% change on prev. year |
|
Border Type |
||||||
|
Inland |
5 901 |
5 918 |
5 146 |
5 186 |
67 |
0,8 |
|
Land |
1 160 |
1 171 |
625 |
887 |
11 |
42 |
|
Land Intra EU |
618 |
616 |
365 |
498 |
6,5 |
36 |
|
Sea |
997 |
503 |
324 |
471 |
6,1 |
45 |
|
Air |
277 |
300 |
367 |
358 |
4,6 |
–2,5 |
|
Not specified |
218 |
121 |
130 |
320 |
4,1 |
146 |
|
Top Ten Nationalities |
||||||
|
Italy |
875 |
1 367 |
568 |
543 |
7,0 |
–4,4 |
|
Spain |
286 |
285 |
320 |
498 |
6,5 |
56 |
|
Not specified |
322 |
261 |
255 |
479 |
6,2 |
88 |
|
Morocco |
475 |
413 |
390 |
461 |
6,0 |
18 |
|
Romania |
292 |
398 |
268 |
364 |
4,7 |
36 |
|
France |
230 |
365 |
404 |
352 |
4,6 |
–13 |
|
China |
731 |
554 |
375 |
316 |
4,1 |
–16 |
|
Pakistan |
245 |
245 |
237 |
286 |
3,7 |
21 |
|
Albania |
670 |
430 |
221 |
243 |
3,1 |
10 |
|
Turkey |
405 |
305 |
204 |
238 |
3,1 |
17 |
|
Others |
4 640 |
4 006 |
3 715 |
3 940 |
51 |
6,1 |
|
Total |
9 171 |
8 629 |
6 957 |
7 720 |
|
11 |
Indicator 3 — Detections of illegal stay:
The number of third-country nationals detected by Member State authorities while not fulfilling, or no longer fulfilling, the conditions for stay or residence in the Member State during the reference month, irrespective of whether they were detected inland or while trying to exit the territory. The category should include third-country nationals who are not in the possession of a valid visa, residence permit, travel document, etc or in breach of a decision to leave the country. It also includes third-country nationals who initially entered legally but then overstayed their permission to stay. This indicator should not include EU or Schengen Associated Country (SAC) nationals.
Illegal stay
Detections reported by Member State, place of detection and top ten nationalities
|
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Share of total |
% change on prev. year |
|
Place of Detection |
||||||
|
Inland |
340 180 |
295 274 |
283 308 |
278 438 |
81 |
–1,7 |
|
Air |
28 624 |
29 322 |
33 126 |
35 410 |
10 |
6,9 |
|
Land |
6 351 |
7 011 |
17 640 |
19 883 |
5,8 |
13 |
|
Land Intra EU |
17 594 |
12 996 |
9 230 |
5 832 |
1,7 |
–37 |
|
Sea |
19 156 |
7 232 |
6 593 |
4 585 |
1,3 |
–30 |
|
Between BCPs |
198 |
1 233 |
1 049 |
724 |
0,2 |
–31 |
|
Not specified |
22 |
9 |
2 |
56 |
|
2 700 |
|
Top Ten Nationalities |
||||||
|
Afghanistan |
38 637 |
21 104 |
25 296 |
24 395 |
7,1 |
–3,6 |
|
Morocco |
25 816 |
22 183 |
21 887 |
21 268 |
6,2 |
–2,8 |
|
Pakistan |
9 058 |
10 508 |
12 621 |
18 334 |
5,3 |
45 |
|
Algeria |
12 286 |
14 261 |
15 398 |
15 776 |
4,6 |
2,5 |
|
Tunisia |
10 569 |
8 350 |
22 864 |
15 211 |
4,4 |
–33 |
|
Albania |
28 810 |
20 862 |
10 207 |
13 264 |
3,8 |
30 |
|
Ukraine |
10 021 |
8 835 |
12 847 |
13 081 |
3,8 |
1,8 |
|
Syria |
3 838 |
3 160 |
3 746 |
11 967 |
3,5 |
219 |
|
Serbia |
7 028 |
12 477 |
10 397 |
11 503 |
3,3 |
11 |
|
Russian Federation |
9 526 |
9 471 |
10 314 |
11 486 |
3,3 |
11 |
|
Others |
256 536 |
221 866 |
205 371 |
188 643 |
55 |
–8,1 |
|
Total |
412 125 |
353 077 |
350 948 |
344 928 |
|
–1,7 |
(1) This designation is without prejudice to positions on status, and is in line with UNSCR1244 and the ICJ Opinion on the Kosovo declaration of independence.
|
® |
Italy does not distinguish between facilitators of illegal border-crossing and facilitators of illegal stay. |