22.9.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 286/1 |
EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK
vom 14. September 2012
an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland
(EZB/2012/20)
2012/C 286/01
DER EZB-RAT —
gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden. |
(2) |
Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2011. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2012 externe Rechnungsprüfer zu bestellen. |
(3) |
Die Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland hat RSM Farrell Grant Sparks als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2012 bis 2016 ausgewählt — |
HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:
Es wird empfohlen, RSM Farrell Grant Sparks als externe Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland für die Geschäftsjahre 2012 bis 2016 zu ernennen.
Geschehen zu Frankfurt am Main am 14. September 2012.
Der Präsident der EZB
Mario DRAGHI