22.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 286/1


EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

vom 14. September 2012

an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland

(EZB/2012/20)

2012/C 286/01

DER EZB-RAT —

gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

(2)

Das Mandat der gegenwärtigen externen Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland endet nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2011. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2012 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

(3)

Die Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland hat RSM Farrell Grant Sparks als externe Rechnungsprüfer für die Geschäftsjahre 2012 bis 2016 ausgewählt —

HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

Es wird empfohlen, RSM Farrell Grant Sparks als externe Rechnungsprüfer der Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland für die Geschäftsjahre 2012 bis 2016 zu ernennen.

Geschehen zu Frankfurt am Main am 14. September 2012.

Der Präsident der EZB

Mario DRAGHI