16.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 419/200


P7_TA(2012)0423

Änderung von Artikel 181 GO über ausführliche Sitzungsberichte und Artikel 182 über audiovisuelle Aufzeichnung von Verhandlungen

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 20. November 2012 zur Änderung von Artikel 181 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments betreffend den ausführlichen Sitzungsbericht und Artikel 182 betreffend die audiovisuelle Aufzeichnung der Verhandlungen (2012/2080(REG))

(2015/C 419/32)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Schreibens seines Präsidenten vom 13. Januar 2012,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Oktober 2011 zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 in der durch den Rat geänderten Fassung — alle Einzelpläne — und die Berichtigungsschreiben Nr. 1/2012 und Nr. 2/2012 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (1),

gestützt auf Artikel 211 und 212 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A7-0336/2012),

A.

in der Erwägung, dass Haushaltseinsparungen in den Bereichen Übersetzung und Dolmetschen den Grundsatz der Mehrsprachigkeit nicht gefährden dürfen, aber aufgrund von Innovation und neuen Arbeitsmethoden (2) möglich sind,

1.

beschließt, an seiner Geschäftsordnung nachstehende Änderungen vorzunehmen;

2.

erinnert daran, dass diese Änderungen am ersten Tag der nächsten Tagung in Kraft treten;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

Abänderung 1

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 181 — Absatz 1

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

1.   Von jeder Sitzung wird ein ausführlicher Sitzungsbericht in allen Amtssprachen verfasst.

1.   Von jeder Sitzung wird ein ausführlicher Sitzungsbericht als mehrsprachiges Dokument verfasst , in dem alle mündlichen Beiträge in ihrer Originalsprache erscheinen .

Abänderung 2

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 181 — Absatz 2

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

2.   Die Redner haben Korrekturen in der Niederschrift ihrer Reden binnen einer Woche dem Generalsekretariat zuzuleiten .

2.   Die Redner können Korrekturen in der Niederschrift ihrer mündlichen Beiträge binnen fünf Arbeitstagen vornehmen . Korrekturen werden dem Generalsekretariat innerhalb dieser Frist zugeleitet .

Abänderung 3

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 181 — Absatz 3

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

3.   Der ausführliche Sitzungsbericht wird als Anhang zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

3.   Der mehrsprachige ausführliche Sitzungsbericht wird als Anhang zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und im Archiv des Parlaments aufbewahrt .

Abänderung 4

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 181 — Absatz 4

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

4.    Die Mitglieder können kurzfristig die Übersetzung von Auszügen aus dem ausführlichen Sitzungsbericht beantragen .

4.    Auf Antrag eines Mitglieds wird eine Übersetzung eines Auszugs aus dem ausführlichen Sitzungsbericht in eine Amtssprache angefertigt . Gegebenenfalls wird die Übersetzung kurzfristig bereitgestellt.

Abänderung 5

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 182 — Absatz - 1 (neu)

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

 

Die Verhandlungen des Parlaments in der Sprache, in der sie stattfinden, sowie die mehrsprachige Tonspur aus allen aktiven Dolmetscherkabinen werden in Echtzeit auf der Website des Parlaments übertragen.

Abänderung 6

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 182 — Absatz 1

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

Unmittelbar nach der Sitzung wird eine audiovisuelle Aufzeichnung der Verhandlungen einschließlich der Tonspur aus allen Dolmetscherkabinen produziert und über das Internet zugänglich gemacht.

Unmittelbar nach der Sitzung wird eine indexierte audiovisuelle Aufzeichnung der Verhandlungen in der Sprache, in der sie stattgefunden haben, sowie die mehrsprachige Tonspur aus allen aktiven Dolmetscherkabinen produziert und auf der Website des Parlaments während der laufenden und folgenden Wahlperiode zugänglich gemacht und danach im Archiv des Parlaments aufbewahrt . Diese audiovisuelle Aufzeichnung wird mit den mehrsprachigen ausführlichen Sitzungsberichten der Verhandlungen verknüpft, sobald diese zur Verfügung stehen.


(1)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0461.

(2)  Siehe oben genannte Entschließung vom 26. Oktober 2011, Ziffer 77.