7.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 68/77


Dienstag, 23. Oktober 2012
Passives Wahlrecht für den Ausschussvorstand (Auslegung Artikel 191 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

P7_TA(2012)0363

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. Oktober 2012 zum passiven Wahlrecht für den Ausschussvorstand (Auslegung Artikel 191 Absatz 1 der Geschäftsordnung)

2014/C 68 E/10

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Schreiben des Vorsitzes des konstitutionellen Ausschusses vom 18. September 2012,

gestützt auf Artikel 211 seiner Geschäftsordnung,

1.

beschließt, dem Artikel 191 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung die folgende Auslegung anzufügen:

"Nur die gemäß Artikel 186 gewählten ordentlichen Mitglieder eines Ausschusses können in dessen Vorstand gewählt werden."

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.