MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika Zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV /* COM/2012/0728 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Entwicklung eines Qualitätsrahmens für
Praktika Zweite Phase der Anhörung der
Sozialpartner auf europäischer Ebene
gemäß Artikel 154 AEUV 1. Einleitung Zweck dieser
Mitteilung ist es, die Sozialpartner auf EU-Ebene gemäß Artikel 154
Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
zu der Frage anzuhören, wie ein Kommissionsvorschlag für einen europäischen
Qualitätsrahmen für Praktika inhaltlich aussehen könnte; ferner möchte die
Kommission wissen, ob die Sozialpartner wünschen, gemäß Artikel 154
Absatz 4 AEUV in Verhandlungen einzutreten. In der Mitteilung Einen
arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten[1]
vom 18. April 2012 (Beschäftigungspaket) kündigte die Kommission an,
dass sie bis Ende 2012 eine Empfehlung des Rates für einen Qualitätsrahmen
für Praktika vorlegen wolle. Parallel dazu wurde eine öffentliche Konsultation[2] eingeleitet, um die Meinungen
verschiedener Interessenträger zu Notwendigkeit, Anwendungsbereich, Form und
möglichem Inhalt einer solchen Initiative einzuholen. Im Rahmen der
öffentlichen Konsultation gingen mehr als 250 Beiträge ein, und zwar von
nationalen und regionalen Regierungen (Ministerien und Agenturen) (29), von
Gewerkschaften (8), von Arbeitgeberorganisationen und Unternehmensvertretern
(40), von Jugend(dach)organisationen (14), von Bildungseinrichtungen (33), von
anderen Organisationen (11) und von Privatleuten (117).
Es herrschte weitgehendes Einvernehmen hinsichtlich der wichtigen Rolle
von Praktika für die Erleichterung des Übergangs von der Ausbildung zur
Berufstätigkeit und des Bedarfs an hochwertigen Praktika. Gewerkschaften, NRO, die meisten Bildungseinrichtungen,
Privatleute und mehrere nationale Regierungen brachten ihre Unterstützung für
einen Qualitätsrahmen für Praktika zum Ausdruck. In ihren Beiträgen
zur öffentlichen Konsultation baten die europäischen Sozialpartner darum, gemäß
den Verfahren der Artikel 154 und 155 AEUV förmlich zu der Frage angehört
zu werden, wie eine Maßnahme gegebenenfalls ausgerichtet werden sollte. Laut
diesen Artikeln muss die Kommission die Sozialpartner anhören, bevor sie
Vorschläge im Bereich der Sozialpolitik unterbreitet. Die Kommission
akzeptierte den Wunsch der Sozialpartner und unterstrich, dass diese eine
Schlüsselrolle bei der Festlegung und Umsetzung eines Qualitätsrahmens für
Praktika spielen können. Am 11. September 2012 wurden die europäischen
Sozialpartner aufgefordert, in einer ersten Phase der Anhörung ihre Meinung zur
möglichen Ausrichtung einer EU-Maßnahme abzugeben. Nach Eingang der Beiträge
leitet die Kommission nun eine zweite Phase der Anhörung zum Inhalt des
Vorschlags ein[3]. In dieser Mitteilung
werden die wichtigsten Ergebnisse der ersten Phase der Anhörung zusammengefasst
und neuere Daten über Qualitätsprobleme bei Praktika vorgelegt. Darüber hinaus
werden Optionen für Maßnahmen auf EU-Ebene vorgestellt. Diese Mitteilung wird
durch ein Analysepapier mit Hintergrundinformationen und Analysen ergänzt, das
den Sozialpartnern bei der Ausarbeitung ihrer Beiträge helfen soll (z. B.
Definition verschiedener Arten von Praktika, deren Vorteile und Kosten,
Standpunkte der Interessenträger, Problemstellung und politische Ziele)[4]. Unter einem Praktikum
versteht man eine zeitlich befristete, praktische berufliche Tätigkeit in einem
Unternehmen, bei einer öffentlichen Stelle oder einer gemeinnützigen
Einrichtung, die Schülerinnen und Schüler, Studierende oder junge Menschen, die
vor kurzem ihre Ausbildung abgeschlossen haben, absolvieren, um vor der
Aufnahme einer regulären Beschäftigung wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln. Es gibt fünf Hauptarten von Praktika, die sich
teilweise überschneiden: Praktika während der
Ausbildung, Praktika als verpflichtender Teil
einer beruflichen Ausbildung (z. B. in den Bereichen Recht, Medizin,
Lehrtätigkeit, Architektur, Buchhaltung usw.), Praktika
als Teil aktiver Arbeitsmarktpolitik, Praktika
auf dem freien Markt und Auslandspraktika. Die
Entscheidung über den Anwendungsbereich der Initiative wird den Sozialpartnern
überlassen; eine Möglichkeit wären Praktika auf dem freien Markt, da sie die
problematischste Form von Praktika darstellen. Dazu
gibt es folgende Alternativen: Der Anwendungsbereich
der Maßnahmen könnte entweder ausgeweitet oder aber eingeschränkt werden auf
Auslandspraktika oder auf Praktika ab einer bestimmten Dauer. Eine andere Frage ist, ob branchenspezifische
Besonderheiten rechtfertigen würden, die Maßnahmen auf bestimmte Branchen
zuzuschneiden bzw. zu begrenzen. 2. Erste Phase der Anhörung der
Sozialpartner Die Sozialpartner in
der EU sind sich darüber einig, dass Praktika eine wichtige Rolle für die
Erleichterung des Übergangs von der Ausbildung zur Berufstätigkeit spielen,
insbesondere in Zeiten der Wirtschaftskrise. Im Jahr 2010 hatten sich die
branchenübergreifenden Sozialpartner darauf geeinigt, die „Erhöhung von
Anzahl und Qualität der Verträge für Auszubildende und Trainees“ als
Schlüsselmaßnahme ihrer Rahmenvereinbarung über integrative Arbeitsmärkte zu
fördern. Alle Befragten stimmen darin überein, dass die Sozialpartner große
Bedeutung für die Bereitstellung von Praktika haben, und ersuchen die
Kommission dringend, durch finanzielle Unterstützung und umfangreiche
EU-Programme die Anzahl der Praktikumsplätze zu erhöhen.
In der ersten Phase der Anhörung wurden jedoch unterschiedliche
Standpunkte hinsichtlich des Bedarfs an einer EU-Initiative, deren
Anwendungsbereich, Form und wichtigste Qualitätsmerkmale deutlich. Die Gewerkschaften halten eine EU-Maßnahme zu
Praktika für unbedingt erforderlich. Der EGB[5] ist sehr besorgt über
die große Zahl junger Menschen, die manchmal mehrere Jahre lang auf
Praktikantenstellen verweilen. Viel zu häufig
haben diese jungen Menschen weder einen klaren Status noch irgendwelche
Sozialversicherungsansprüche, und ihr Verdienst liegt weit unter dem
Mindestlohn. Mit anderen Worten: Sie leisten
die Arbeit von regulär Beschäftigten, ohne in den Genuss der entsprechenden
Vorteile zu kommen. Nach Ansicht des EGB
sollte ein Qualitätsrahmen in der Gesetzgebung oder in einem Tarifvertrag
verankert werden, damit diese Probleme gelöst werden.
Der EGB stimmt der Analyse der Kommission und der Definition von
Qualitätselementen in den Anhörungsunterlagen zu (Praktikumsvertrag, klare
Ziele und Inhalte, zeitliche Befristung, angemessene
Sozialversicherung/Bezahlung usw.) und unterstreicht, dass die Sozialpartner
aktiv auf jeder Stufe und jeder Ebene dieses Prozesses einbezogen werden
müssen. Der EGB betont ferner, dass die
Einhaltung eines künftigen Qualitätsrahmens überwacht werden muss. Die Arbeitgeberorganisationen nehmen eine
skeptischere Haltung ein und unterstreichen, dass Praktika und
Lehrlingsausbildung klar voneinander abgegrenzt werden müssen. BusinessEurope bezweifelt, dass eine EU-Initiative
gerechtfertigt ist. Die
Arbeitgeberorganisationen räumen ein, dass bei manchen Praktika Bedenken
hinsichtlich der Qualität bestehen können; ihrer Meinung nach sollten diese
Probleme jedoch auf nationaler oder regionaler Ebene gelöst werden. Sie führen an, dass die EU insbesondere in puncto
Bezahlung über keine ausreichende Befugnis verfügt. BusinessEurope
argumentiert, dass Fragen der Bezahlung und Sozialversicherung nicht in den
Zuständigkeitsbereich der EU fallen und es für kleine Unternehmen auf jeden
Fall schwierig wäre, entsprechende Vorschriften anzuwenden. Obwohl Praktika unbestreitbar beträchtliche
Vorteile für KMU aufweisen (insbesondere die Möglichkeit, potenzielle künftige
Angestellte vor der Einstellung zu prüfen, hochqualifizierte Arbeitskräfte
einzustellen und zu halten und ihr Unternehmensimage zu geringen Kosten zu
verbessern), betont die UEAPME[6],
dass kleine Unternehmen besondere Schwierigkeiten damit haben, Praktikumsplätze
anzubieten, da diese für sie vergleichsweise kostenintensiver sind. Der CEEP[7]
favorisiert einen Qualitätsrahmen auf EU-Ebene in Form einer Reihe von
übergeordneten Grundsätzen. BusinessEurope
und UEAMPE weisen darauf hin, dass der Rahmen genügend Handlungsspielraum für
Anpassungen an die verschiedenen nationalen Systeme und Verfahren lassen muss. Sie warnen davor, die Praktikumsregelungen mit zu
vielen rechtlichen oder administrativen Verfahren zu überladen, die die
Unternehmen möglicherweise davon abschrecken, Praktikantinnen und Praktikanten
aufzunehmen, und so jungen Menschen die Möglichkeit für wertvolle
Arbeitserfahrungen zu nehmen. Es
besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die gemeldeten Probleme zumeist
Praktika auf dem freien Markt betreffen; mehrere Organisationen (darunter
zahlreiche, aber nicht alle Arbeitnehmerorganisationen) schlagen vor, den
Qualitätsrahmen auf Praktika auf dem freien Markt zu beschränken. Auf
der Sitzung des Ausschusses für den sozialen Dialog vom
23. Oktober 2012 haben BusinessEurope, CEEP und UEAPME
erklärt, dass die EU-Arbeitgeber bereit seien, als Teil der eigenständigen
Verhandlungen der EU-Sozialpartner über einen Aktionsrahmen gegen
Jugendarbeitslosigkeit Gespräche über Praktika aufzunehmen. Der EGB erklärte, dass er sich zwar umfassend
an den Verhandlungen der EU-Sozialpartner über den Aktionsrahmen beteiligen
wolle und die Initiative der Kommission zur Entwicklung eines Qualitätsrahmens
für Praktika begrüße, die Diskussionen im Zuge des Aktionsrahmens allerdings
derzeit nicht der geeignete Ort für Verhandlungen über Praktika im Rahmen von
Artikel 154 AEUV seien. Beide Seiten
unterstrichen, dass die Standpunkte, die sie während der ersten Phase der
Konsultation vertreten hätten, nicht zwangsläufig ihren Standpunkten bei einer
(möglichen) zweiten Phase der Konsultation entsprächen. 3. Probleme im Zusammenhang mit
Praktika Trotz
der Tatsache, dass Praktika nicht nur für die Praktikantinnen und Praktikanten,
sondern auch für die Arbeitgeber und die Gesellschaft insgesamt einige Vorteile
mit sich bringen, haben alle EU-Institutionen Befürchtungen hinsichtlich der
Wirksamkeit, Verfügbarkeit und Qualität von Praktika geäußert. Das Europäische Parlament hat im Jahr 2010
eine Entschließung verabschiedet, in der insbesondere bessere und gesicherte
Praktika sowie eine Europäische Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für
Praktika gefordert wurden, um deren Bildungswert zu sichern und Ausbeutung zu
vermeiden[8]. Im April 2012 kündigte die Europäische
Kommission im Beschäftigungspaket[9]
einen Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für Praktika bis Ende 2012 an. Im Juni 2012 kam der Europäische Rat zu
folgendem Schluss: „Ein entscheidender Aspekt ist die Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit, insbesondere durch die Initiativen der Kommission zu
Jugendgarantien und den Qualitätsrahmen für Praktika.“[10] Der
hohe Grad an politischer Aufmerksamkeit ist der Tatsache geschuldet, dass ein
beträchtlicher Teil der Praktika Probleme wie unzureichende Lerninhalte, keine
oder unzureichende Entschädigung, nicht zufriedenstellende Bedingungen bei
anderen Aspekten (wie schlechte Arbeitsbedingungen) aufweisen. Ferner gibt es
auch Probleme mit der geringen Mobilität von Praktikantinnen und Praktikanten
innerhalb der EU[11]. In
allen Mitgliedstaaten ist die Jugendarbeitslosigkeitsquote weit höher als die
Quote für die übrige erwerbsfähige Bevölkerung – im Durchschnitt doppelt so
hoch. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen, insbesondere die fehlende
Berufserfahrung von Neuankömmlingen auf dem Arbeitsmarkt. Hier wird die Bedeutung
von Praktika für den leichteren Übergang von der Ausbildung zur Berufstätigkeit
und letztlich für die Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit deutlich. Ein
wirksamer Qualitätsrahmen sollte Leitlinien für die Arbeitgeber bereitstellen,
damit diese mehr Praktikumsplätze anbieten, die sowohl ihren Unternehmen zugute
kommen als auch für die Praktikantinnen und Praktikanten eine gute
Einstiegsmöglichkeit in den Arbeitsmarkt darstellen. Dagegen
können Praktika von geringer Qualität, die die Beschäftigungsfähigkeit der
Praktikantinnen und Praktikanten nicht verbessern, kein Mindestschutzniveau
aufweisen und als kostengünstiger Ersatz für reguläre Arbeitsplätze dienen,
junge Menschen davon abhalten, Praktika zu absolvieren, und den Arbeitsmarkt
verzerren. In einigen Mitgliedstaaten ist nicht vorgeschrieben, dass die Rechte
und Pflichten von Arbeitgebern und Praktikantinnen und Praktikanten in einem
Praktikumsvertrag festgelegt werden, d. h. ein Teil der Praktikantinnen
und Praktikanten (25 % laut einer Umfrage des Europäischen Jugendforums
aus dem Jahr 2011) verfügt über keine schriftlichen Vereinbarungen mit der
aufnehmenden Einrichtung. In puncto
Entschädigung und Bezahlung ist die Bereitstellung einer hochwertigen
Ausbildung für den Arbeitgeber mit Kosten verbunden. Die Bezahlung ist jedoch
ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Die fehlende Bezahlung bei einem großen Teil
der Praktika wirft die Frage des gleichberechtigten Zugangs zu Praktika auf, da
diejenigen mit weniger privilegiertem Hintergrund tatsächlich von Praktika
ausgeschlossen werden könnten. Ein weiteres Problem
ist die Zunahme aufeinanderfolgender Praktika, wo ein junger Mensch manchmal
mehrere Praktika absolvieren muss, bevor er den Einstieg in den Arbeitsmarkt
schafft. Laut der Umfrage des Europäischen Jugendforums absolvierten 37 %
der Befragten drei oder mehr Praktika. Eine geringe oder fehlende Bezahlung in
Kombination mit der Zunahme aufeinanderfolgende Praktika weckt außerdem die
Befürchtung, dass Arbeitgeber Praktika als eine Form der unbezahlten Beschäftigung
benutzen. Derzeit absolvieren
vergleichsweise wenige junge Menschen ein Praktikum in einem anderen Land.
Eine Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2011 zeigte, dass 53 % der
jungen Menschen in Europa gerne in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten
würden.[12]
Die wichtigsten
Hindernisse für die Organisation der grenzübergreifenden Mobilität hängen mit
dem Fehlen transparenter und leicht zugänglicher Informationen über die
rechtlichen und administrativen Bedingungen sowie mit der Schwierigkeit zusammen,
aufnehmende Einrichtungen zu finden, bei denen sich das Profil der
Praktikantinnen und Praktikanten und der Bedarf der Einrichtungen decken. Das
Fehlen von Informationen über die Qualität von Praktika ist bei Auslandspraktika
tatsächlich problematischer. In der Studie über Praktika wurden
zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede bei den Arbeitsmarkt- und
Praktikumsregelungen gefunden. Wenn die Praktikantinnen und Praktikanten aus
dem Ausland die vor Ort geltenden Bedingungen nicht kennen, können sie nur
schwer ihre Rechte verstehen und durchsetzen. Das Interesse junger
Menschen an einer Beschäftigung im Ausland und die gleichzeitig geringe Zahl
von Auslandspraktika lassen darauf schließen, dass die Unsicherheit
hinsichtlich der Arbeitsbedingungen im Ausland eine wichtige (negative) Rolle
spielen könnte. Wenn ein junger Mensch nicht weiß, was er in puncto
Arbeitsbedingungen, Lernen, Sozialversicherung, Bezahlung usw. bei einem
Praktikum im Ausland erwarten darf, so wird seine Teilnahmebereitschaft
begrenzt sein. Damit entgeht den Praktikantinnen und Praktikanten (und späteren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern) eine Gelegenheit, neue Kompetenzen und
Erfahrungen zu erwerben, und dies stellt ein Hindernis für die Mobilität
innerhalb der EU dar. 4. Bedarf an EU-Massnahmen im
Bereich Praktika Angesichts der Lage
junger Menschen auf dem EU-Arbeitsmarkt und der vorstehend beschriebenen
Probleme muss die Qualität von Praktika durch die Mobilisierung der
Sozialpartner und durch Leitlinien für die Mitgliedstaaten dringend verbessert
werden. Dadurch können die hohe Jugendarbeitslosigkeit bekämpft und – durch die
Erleichterung des Übergangs von der Ausbildung zur Berufstätigkeit und die
Beseitigung von Mobilitätshindernissen – Ungleichgewichte auf dem europäischen
Arbeitsmarkt verringert werden. Diese Mitteilung wird als Teil des
Jugendbeschäftigungspakets angenommen, das Initiativen zu Jugendgarantien,
Mobilität und Praktika umfasst[13]. Während des
Europäischen Semesters 2012 erhielten 22 Mitgliedstaaten länderspezifische
Empfehlungen, die insbesondere auf die Verbesserung der Situation junger
Menschen auf dem Arbeitsmarkt abzielten[14].
Hochwertige Praktika verbessern die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und
stellen wichtige Einstiegsmöglichkeiten in eine reguläre Beschäftigung dar. Die EU-Maßnahmen
werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Beschäftigungsleitlinie
Nr. 8 zu Europa 2020 umzusetzen, insbesondere bei der Auflage von
„Programme[n] […], um diesen Menschen dabei behilflich zu sein, eine erste
Anstellung zu finden, Berufserfahrung zu sammeln oder Möglichkeiten zur
allgemeinen und beruflichen Weiterbildung […] zu finden“. International anerkannte Qualitätsstandards können
außerdem schneller festgelegt werden, wenn supranationale Einrichtungen ein
Koordinierungs- und Unterstützungsrolle übernehmen. Die
EU ist hierfür hervorragend geeignet, zumal es kaum oder keine Anzeichen für
die spontane Entwicklung internationaler Qualitätsstandards gibt. Eine EU-weite Lösung hätte auch klare Vorteile für die
innereuropäische Mobilität von Praktikantinnen und Praktikanten und würde zu
einem stärker integrierten EU-Arbeitsmarkt beitragen.
Die Förderung der Mobilität von Praktikantinnen und Praktikanten
innerhalb der EU wird zur Verringerung der strukturell bedingten
Arbeitslosigkeit beitragen, da es auf dem EU-Arbeitsmarkt ausgeprägte
Inkongruenzen bei der Nachfrage nach und dem Angebot an Qualifikationen gibt.
Die Entwicklung von Auslandspraktika ist ein wichtiges Instrument hierfür.
Junge Menschen, die eine Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erwägen,
sollten über klare Anhaltspunkte verfügen, die es ihnen ermöglichen,
Qualitätskriterien zu überprüfen, und die verhindern, dass sie aufgrund von
Unsicherheiten im Zusammenhang mit Verwaltungsformalitäten, rechtlichen
Bedenken oder Vertragsverpflichtungen abgeschreckt werden. Ein EU-weiter Ansatz ist außerdem eine operative
Vorbedingung für die Erweiterung von EURES auf Ausbildungsverhältnisse und
Praktika, wie dies der Europäische Rat im Juni 2012[15] gefordert
hat. 5. Optionen für EU-Massnahmen Die Kommission hat
Optionen für EU-Maßnahmen ermittelt, zu denen sie die Meinung der Sozialpartner
einholen möchte, auch im Hinblick auf die mögliche Aufnahme von Verhandlungen. Alle – kombinierbaren – Optionen für EU-Maßnahmen
sind im beigefügten Analysepapier dargelegt. Derzeit
unterscheiden sich die während der ersten Phase der Anhörung eingeholten
Meinungen der EU-Sozialpartner bei Inhalt und Form einer derartigen Initiative. 5.1. Qualitätsrahmen für Praktika Die
Kommission hat im Beschäftigungspaket vom April 2012[16] einen Vorschlag für einen
Qualitätsrahmen für Praktika angekündigt. Bei
der Auswahl der festzulegenden Qualitätselemente hat sich die Kommission auf
einige Grundsätze festgelegt, die charakteristisch für hochwertige Praktika
sind, und zwar auf der Grundlage der Studie über Praktika und der Antworten auf
die offene Konsultation und die erste Phase der Anhörung. Obwohl diese Grundsätze offensichtlich
allgemeingültig sind, könnten sie an die Art der Beschäftigung/die Branche
sowie die Größe der aufnehmenden Einrichtung angepasst werden. Berücksichtigt werden sollten die damit verbundenen
Belastungen für KMU, da kleine und insbesondere Kleinstunternehmen größere
Schwierigkeiten haben könnten, den Praktikantinnen und Praktikanten denselben
Umfang an Betreuung (oder anderer Unterstützung) zu gewähren wie größere
Unternehmen. Darüber hinaus sollte das
Schutzniveau für Praktikantinnen und Praktikanten nicht größer sein als für
Angestellte. Folgende
Elemente könnten Teil des Qualitätsrahmens werden: –
Praktikumsvereinbarung:
Ausgangspunkt für den Qualitätsrahmen ist der Abschluss einer
Praktikumsvereinbarung. Ein hochwertiges Praktikum sollte auf einer
schriftlichen Vereinbarung zwischen den Praktikantinnen und Praktikanten und
der aufnehmenden Einrichtung (und möglicherweise der Ausbildungseinrichtung)
basieren, die Aspekte wie Berufs- und Lernziele, Dauer, tägliche/wöchentliche
Arbeitszeit und gegebenenfalls Sozialversicherung und Bezahlung/Entschädigung
umfasst. –
Transparenz der Informationen: Rechte und Pflichten der Praktikantinnen und Praktikanten, des
Arbeitgebers und gegebenenfalls der Ausbildungseinrichtung. Aktuelle
Informationen über rechtliche und andere Bestimmungen auf europäischer und
nationaler Ebene in vergleichbarem Format sollten allen an der Organisation und
am Ablauf von Praktika Beteiligten problemlos zur Verfügung stehen. Die
Schwierigkeit, zuverlässige und vollständige Informationen über die
Bestimmungen in allen Mitgliedstaaten zu erhalten, ist eines der
Haupthindernisse bei der Organisation von Auslandspraktika. –
Ziele und Inhalt:
Praktika sollten den Praktikantinnen und Praktikanten ermöglichen, ergänzend zu
ihrer theoretischen Ausbildung Kenntnisse am Arbeitsplatz zu erwerben.
Hauptzweck eines Praktikums ist die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
und der Berufsaussichten junger Menschen. Zur Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit der Praktikantinnen und Praktikanten sind genau
festgelegte Ziele und hochwertige Lerninhalte wichtig. –
Orientierung und Anerkennung: Bildungsinhalte sollten dadurch sichergestellt werden, dass in der
aufnehmenden Organisation jeder Praktikantin bzw. jedem Praktikanten eine
persönliche Betreuerin bzw. ein persönlicher Betreuer zugewiesen wird. Die
Betreuerin bzw. der Betreuer sollte die Praktikantinnen und Praktikanten bei
den ihnen übertragenen Aufgaben begleiten, Fortschritte überwachen und
allgemeine Arbeitsverfahren und –techniken erklären. Die Betreuerin bzw. der
Betreuer sollte die Leistungen der Praktikantinnen und Praktikanten am Ende des
Praktikums bewerten, z. B. in Form eines Referenzschreibens. Eine formale
Anerkennung des Praktikums sollte durch eine Abschlussbeurteilung, die Angaben
zur Dauer, zum Bildungsinhalt, zu den übernommenen Aufgaben, den erworbenen
Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen sowie eine Bewertung der Leistung
umfasst, sichergestellt werden. –
Dauer: Praktika auf dem
freien Markt sollten sich in der Regel nur über einen festgelegten Zeitraum,
z. B. sechs Monate, erstrecken, um sicherzustellen, dass sie keine
regulären Arbeitsplätze ersetzen. Praktika als verpflichtender Teil einer
beruflichen Ausbildung (z. B. bei Ärzten, Juristen, Lehrkräften) sollten
davon ausgenommen sein, da diese Praktika normalerweise umfassend geregelt sind.
Eine ähnliche Kategorie stellen die innerbetrieblichen „Traineeship-Programme“
für Einstellungen auf höheren Managementebenen dar, die die Trainees auf eine
Führungslaufbahn im Unternehmen vorbereiten sollen. –
Aufeinanderfolgende Praktika: Das Problem aufeinanderfolgender Praktika beim selben Arbeitgeber muss
geregelt werden, z. B. durch die Beschränkung der Möglichkeit einer neuen
Praktikumsvereinbarung zwischen denselben Parteien innerhalb eines bestimmten
Zeitraums (z. B. zwölf Monate) nach Ablauf der vorigen Vereinbarung. –
Sozialversicherungsbestimmungen: Die Praktikantinnen und Praktikanten sollten mit der aufnehmenden
Einrichtung klären, ob sie sozialversichert sind. Dazu gehören die
Krankenversicherung und eine Versicherung gegen Unfälle am Arbeitsplatz. Falls
es sich bei den Praktikantinnen und Praktikanten nicht um Studierende[17] handelt, müssen die
aufnehmende Einrichtung und die Praktikantinnen und Praktikanten die im
Arbeitsrecht des betreffenden Landes vorgesehenen Sozialversicherungspflichten
erfüllen. Alternativ dazu könnte die Praktikumsvereinbarung eine Versicherung
umfassen, die von der aufnehmenden Einrichtung oder von den Praktikantinnen und
Praktikanten bezahlt werden muss. –
Bezahlung/Entschädigung:
Ein unbezahltes Praktikum kann gerechtfertigt sein, wenn ein beiderseitiger
Nutzen für die aufnehmende Einrichtung und die Praktikantinnen und Praktikanten
in Form von Wissenstransfer und Lernerfahrung vorhanden ist. Aus diesem Grund
sollte in einer Leitlinie zur Bezahlung/Entschädigung nur stehen, dass in der
schriftlichen Praktikumsvereinbarung klar anzugeben ist, wie hoch die evtl.
gewährte Entschädigung oder Bezahlung ist, und darauf hingewiesen werden,
welche Rolle diese Bezahlung/Entschädigung für den Zugang zu hochwertigen
Praktika und letztlich zu bestimmten Berufen für (junge) Menschen aus
benachteiligten Bevölkerungsgruppen spielen kann. –
Partnerschaftskonzept:
Damit mehr hochwertige Praktikumsplätze angeboten werden können, sollten
Arbeitgeber und aufnehmende Einrichtungen die Zusammenarbeit mit öffentlichen
Arbeitsverwaltungen (auch durch das EURES-Netz), anderen Behörden, Bildungs-
und Ausbildungseinrichtungen und anderen Arbeitgebern intensivieren, so dass
u. a. Synergien besser genutzt, Kosten gesenkt, bewährte Verfahren
verbreitet und passende Praktikantinnen und Praktikanten vermittelt werden
können. Ein
solcher Qualitätsrahmen könnte auf Praktika auf dem freien Arbeitsmarkt
beschränkt werden und wie im Beschäftigungspaket angekündigt die Form einer
Empfehlung annehmen (auf der Grundlage der Artikel 292 und 153 AEUV). 5.2. Qualitätssiegel für Praktika Eine
andere Möglichkeit wäre die Vergabe eines Qualitätssiegels an die aufnehmenden
Einrichtungen, Ausbildungseinrichtungen, Arbeitsvermittlungen und/oder
sonstigen Akteure, die den Qualitätsrahmen oder eine begrenzte Anzahl von
Qualitätsgrundsätzen erfüllen. Denkbar wäre
auch ein Qualitätssiegel für bestimmte Branchen. Mehrere
Lösungen sind denkbar. Um die damit
verbundenen Kosten zu verringern, könnte das Qualitätssiegel an Einrichtungen
vergeben werden, die sich ohne vorherige Begutachtung oder Überprüfung zur
Einhaltung der Qualitätskriterien verpflichten, mit der Maßgabe, dass
begründete Beschwerden zum Entzug des Qualitätssiegels führen könnten. So könnte das Qualitätssiegel von einem kleinen
externen Büro oder einer Organisation von Interessenträgern verwaltet werden. Ein Qualitätssiegel wäre eine nichtregulatorische
Lösung für Qualitätsfragen. Die Gefahr dieses
Ansatzes besteht jedoch darin, dass eventuell nur einige Organisationen das Qualitätssiegel
beantragen, insbesondere, weil die derzeitige Nachfrage nach Praktika das
Angebot an Praktikumsplätzen weit übersteigt. Außerdem
würde es sich bei den Organisationen, die das Qualitätssiegel beantragen,
wahrscheinlich um solche handeln, die bereits hochwertige Praktika anbieten, so
dass das Problem nicht wirklich gelöst würde. 5.3. Einrichtung einer
Informationswebsite Eine
weitere Möglichkeit ist die Einrichtung einer Website mit einem
Praktikumspanorama (mit regelmäßig aktualisierten Informationen über
Praktikumsbedingungen und einschlägigen Rechtsvorschriften in den einzelnen
Mitgliedstaaten – möglicherweise im Rahmen des EURES-Portals). Eine zweckmäßig gestaltete, benutzerfreundliche
Website würde den Zugang zu Informationen über nationale Praktikumsvorschriften
und die Verfügbarkeit verschiedener Arten von Praktika in den Mitgliedstaaten
erleichtern. Dies würde die Kosten für die
Praktikantinnen und Praktikanten verringern, die Abstimmung von Angebot und
Nachfrage verbessern und könnte sich außerdem positiv auf die Verfügbarkeit von
Bewerberinnen und Bewerbern für Auslandspraktika auswirken. Allerdings hätte diese Möglichkeit wahrscheinlich nur
geringfügige Auswirkungen auf die Qualität der Praktika. Eine Website würde das Problem fehlender allgemeiner Informationen über
geltende Maßstäbe lösen, aber es wäre nicht möglich, systematisch Informationen
über die Qualität eines konkreten Praktikumsangebots zu liefern; dies wäre
abhängig von einem Modul, in dem (ehemalige) Praktikantinnen und Praktikanten
selbst ihre Rückmeldung zu bestimmten Praktikumsplätzen geben könnten. 5.4. Auswirkung der Optionen Alle
Optionen für EU-Maßnahmen hätten bestimmte Auswirkungen, die im beigefügten
Analysepapier dargelegt werden. Die Kommission
möchte die Sozialpartner bitten, ihre Meinung zur Auswirkung der
vorgeschlagenen Optionen kundzutun. 6. Weiteres Vorgehen Ein Qualitätsrahmen
könnte ein sinnvolles Instrument zur Verbesserung der Qualität von Praktika in
der EU darstellen. Er würde die aufnehmenden Organisationen ermuntern, mehr
Praktikumsplätze mit hochwertigen Lerninhalten und akzeptablen
Arbeitsbedingungen anzubieten, die ein tatsächliches Sprungbrett in den
regulären Arbeitsmarkt darstellen. Die Kommission wird
die Ergebnisse dieser Konsultation bei ihren künftigen Arbeiten zur
Verbesserung der Qualität von Praktika berücksichtigen. Insbesondere kann sie
diese Arbeit einstellen, falls die Sozialpartner beschließen, untereinander
ausreichend umfassende Verhandlungen aufzunehmen. Ansonsten wird sie weiterhin
eine EU-Initiative zur Entwicklung eines Qualitätsrahmens für Praktika
anstreben, die durch eine Folgenabschätzung gestützt wird. 7. FRAGEN AN DIE SOZIALPARTNER Die Kommission möchte daher die Meinung der
Sozialpartner zu folgenden Fragen und ihre Bewertung der Auswirkung der
bevorzugten Option einholen: 1. Sind Sie der Meinung, dass
die in Punkt 5.1 vorgestellte Option –
zu einem annehmbaren Rahmen führen könnte, durch
den die in Ihrer Antwort auf die erste Anhörungsphase zum Ausdruck gebrachten
Bedenken ausgeräumt werden könnten? –
auf Praktika auf dem freien Markt beschränkt sein
sollte, oder sollte sie alle Arten von Praktika abdecken? 2. Was halten Sie von den
Optionen, die in den Punkten 5.2 und 5.3 vorgestellt werden? 3. Sind die EU-Sozialpartner
branchenübergreifend oder auf Branchenebene bereit, Verhandlungen auf der
Grundlage der in Punkt 5.1 dieser Mitteilung dargelegten Elemente
Verhandlungen mit Blick auf den Abschluss einer Vereinbarung über einen
Qualitätsrahmen für Praktika gemäß Artikel 155 AEUV aufzunehmen? [1] COM(2012) 173 final. [2] SWD(2012) 99 final. [3] Mögliche Ergebnisse dieses Verfahrens: Die Sozialpartner
können in Verhandlungen treten und eine eigenständige Vereinbarung erzielen,
oder sie können die Kommission ersuchen, auf der Grundlage ihrer Vereinbarung
einen Legislativvorschlag auszuarbeiten. Können sich die Sozialpartner nicht
einigen oder entscheiden sie sich gegen die Aufnahme von Verhandlungen, so muss
die Kommission die Lage bewerten und entscheiden, ob sie einen eigenen Vorschlag
vorlegt. [4] SWD(2012) 407 vom 5. Dezember 2012. [5] Europäischer Gewerkschaftsbund. [6] Europäische Union des Handwerks und der Klein- und
Mittelbetriebe. [7] Europäischer Zentralverband der Öffentlichen Wirtschaft. [8] EP 2009/2221(INI) vom 14.6.2010. [9] COM(2012) 173 vom 18.4.2012. [10] EUCO 76/12, 28.-29. Juni 2012. [11] Europäische Kommission (2012): Studie zur Erstellung einer
umfassenden Übersicht über die Praktikantenausbildung in den Mitgliedstaaten
(nachstehend „Studie über Praktika“). [12] Die Erfahrungen mit den Programmen Erasmus und Leonardo da
Vinci belegen, dass viele Studierende gerne ein Praktikum im Ausland
absolvieren würden, da die Nachfrage potentieller Praktikantinnen und
Praktikanten die verfügbaren Mittel bei weitem übersteigt. [13] COM(2012) 727 vom 5. Dezember 2012. [14] Ein detaillierter Überblick über jugendspezifische
Empfehlungen ist in Anhang II des Arbeitspapiers SWD(2012) 406 vom
5. Dezember 2012 enthalten. [15] EUCO
76/12, 28.-29. Juni 2012. [16] COM(2012) 173 vom 18.4.2012. [17] In den meisten Mitgliedstaaten sind Studierende über den
Staat oder ihre Ausbildungseinrichtung sozialversichert, d. h. sie sind
bei einem Praktikum während ihres Studiums kranken- und unfallversichert.