52012DC0706

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Durchführung des nationalen Aktionsplans Polens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25-32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008-2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch /* COM/2012/0706 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

über die Durchführung des nationalen Aktionsplans Polens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25-32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008-2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch

INHALTSVERZEICHNIS

1........... Einleitung........................................................................................................................ 4

2........... Nationaler Aktionsplan für die Kontrolle.......................................................................... 4

2.1........ Stärkung des Rechtsrahmens........................................................................................... 4

2.2........ Einrichtung und Betrieb einer einzigen Behörde................................................................ 5

2.3........ Verbesserungen im Bereich der Inspektionen................................................................... 5

2.4........ Verbesserungen bei der Verwaltungskontrolle................................................................. 5

3........... Nationaler Aktionsplan für die Umstrukturierung der Ostseeflotte..................................... 6

3.1........ Entwicklungen in der polnischen Fischereiflotte................................................................ 6

3.2........ Kürzung der Zahl spezieller Dorschfanggenehmigungen.................................................... 7

3.3........ Endgültige Einstellung von Fangtätigkeiten........................................................................ 8

3.4........ Modernisierungsmaßnahmen (Überführung in den pelagischen Sektor)............................. 8

3.5........ Einführung übertragbarer Einzelquoten (ITQ)................................................................... 8

4........... Fazit und Empfehlungen.................................................................................................. 9

1.           Einleitung

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Rates vom 14. April 2008 zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25-32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008-2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch bewertet die Kommission jedes Jahr die Durchführung der nationalen Aktionspläne Polens für die Kontrolle und die Flottenumstruk­turierung und erstattet dem Rat darüber Bericht. Dies ist der Abschlussbericht über den genannten Dreijahreszeitraum.

Ziel des nationalen Aktionsplans für die Kontrolle ist es, im Bereich Kontrolle und Durch­setzung festgestellte Mängel zu beheben und die Ursachen für illegalen Fischfang und Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften für die Dorschfischerei in der Ostsee umfassend zu beseitigen. Der Inhalt des Plans wurde von den polnischen Behörden und den Kommissions­dienststellen auf einer Sitzung am 18. März 2008 in Warschau diskutiert und verabschiedet. In der vereinbarten Niederschrift dieser Sitzung ist der nationale Aktionsplan skizziert.

Mit dem nationalen Aktionsplan zur Umstrukturierung der Ostseeflotte (ebenfalls für den Zeitraum 2008-2011) sollte aufgezeigt werden, welche Maßnahmen im Rahmen des aus dem Europäischen Fischereifonds kofinanzierten operationellen Programms ergriffen werden mussten, um eine sowohl unter dem Aspekt der Bestandserhaltung als auch unter wirtschaft­lichen Gesichtspunkten nachhaltige Nutzung der Polen zugeteilten Fangquoten für Dorsch zu gewährleisten. Am 26. März 2008 wurde der Umstrukturierungsplan von der Kommission und den polnischen Behörden vereinbart. Der nationale Plan zur Umstrukturierung der Ostseeflotte wurde im April 2008 angenommen, und im Januar 2009 verabschiedete Polen den Plan zur Anpassung des Fischereiaufwands (Fishing Effort Adjustment Plan – FEAP).

Polen hat beide Pläne gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Rates angenommen und durchgeführt und vereinbarungsgemäß Durchführungsberichte an die Kommission übermittelt. Diese Angaben in Verbindung mit von den Inspektionsdiensten der Kommission zusammengetragenen Informationen liegen der Bewertung im vorliegenden Bericht zugrunde. Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Kontrolle und Flottenumstruk­turierung.

2.           Nationaler Aktionsplan für die Kontrolle

Im nationalen Aktionsplan für die Kontrolle ist festgelegt, wie das polnische Fischerei­kontrollsystem schrittweise über einen Zeitraum von zwei Jahren verbessert werden soll. Mit Ausnahme einer im Aktionsplan ausdrücklich abweichenden Frist sollte Polen bis Oktober 2009 in allen Punkten vorangekommen sein. Polen wurde aufgefordert, der Kommis­sion alle sechs Monate einen Fortschrittsbericht zu jedem einzelnen Punkt des Aktionsplans zu übersenden.

2.1.        Stärkung des Rechtsrahmens

2008 leitete Polen das Gesetzgebungsverfahren ein, um neue nationale Vorschriften zur Behebung der im Aktionsplan aufgeführten Defizite im Kontroll- und Durchsetzungssystem zu erlassen. Das Fischereimarktgesetz wurde verabschiedet und in Kraft gesetzt, während die Verabschiedung des Entwurfs des Fischereigesetzes noch aussteht. Ein neuer Ministerialerlass stärkt seit dem 1. Januar 2012 die Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Inspektoren für Meeresfischerei und den Landwirtschafts- und Lebensmittelkontrolleuren im Bereich der Fischereierzeugnisse in allen Phasen der Erzeugung, Verarbeitung und Verteilung, vom Fang bzw. der Ernte bis zum Einzelhandel. In Polen wird derzeit ein neues Fischereigesetz erarbeitet, das mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission im Einklang stehen muss.

2.2.        Einrichtung und Betrieb einer einzigen Behörde

2008 wurde eine einzige Behörde zur Koordinierung von Überwachung und Kontrolle eingerichtet, für die ausschließlich der stellvertretende Direktor für Fischereiaufsicht im Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verantwortlich ist.

Seit Ende 2011 werden die Eckwerte für Kontrollen und die Inspektionsziele auf Grundlage einer umfassenden Risikoanalyse von der einzigen Behörde festgelegt. Seit Anfang 2011 steht ein neues gemeinsames IT-System zur Überwachung der Inspektionsergebnisse zur Verfügung, für das jedoch keine Anbindung an die Datenbank mit den Fangaufzeichnungen besteht bzw. kein Datenabgleich erfolgt.

Die Inspektionsdienste der Kommission stießen in verschiedenen regionalen Inspektionsbüros weiterhin auf abweichende Praktiken und Arbeitsmethoden, die sich nur teilweise durch regionale Unterschiede in den Fischereien erklären lassen.

2.3.        Verbesserungen im Bereich der Inspektionen

Polen hat die Probleme schrittweise in Angriff genommen, um die Kontroll- und Durchsetzungsmängel zu beheben. Auch wenn die in der Vereinbarung festgelegte Frist nicht eingehalten wurde und zwischen 2008 und 2009 nur geringe Verbesserungen zu verzeichnen waren, wurden 2010 und 2011 entscheidende Schritte zur Lösung der bestehenden Probleme unternommen:

· Inspektoren in den Hafenbüros und mobile Teams erhielten im Jahr 2010 stoßfeste und wasserdichte Laptops mit Online-Zugang zum Schiffsüberwachungssystem (VMS) und zu den Voranmeldungen. 2011 erhielten die Inspektoren Online-Zugang zum neuen Fangaufzeichnungssystem und zu elektronischen Logbuchdaten.

· Seit 2011 erhalten die Inspektoren Voranmeldungen per SMS.

· Im Oktober 2011 wurde die 100 %-Vorgabe für die Inspektion von Dorschanlandungen abgeschafft und ein neues risikobasiertes System zur Planung von Inspektionen eingeführt. Die Strategie wird vom Ministerium (der einzigen Behörde) in Zusammenarbeit mit den regionalen Inspektionsbüros ausgearbeitet. Das Fischereiüberwachungszentrum (FÜZ) bereitet die umfassende Risikoanalyse vor und schafft die Grundlage für die Inspektionsplanung.

· Durch die neue risikobasierte Strategie können Inspektionsmittel auch in anderen Bereichen als den Dorschanlandungen eingesetzt werden. Andere Fischereien (z. B. Lachsfischerei) und andere Bereiche (z.B. Tätigkeiten nach der Anlandung) werden nun häufiger kontrolliert.

Die technische Ausstattung der Inspektoren ist zwar sehr gut, wurde jedoch noch Anfang 2012 nur in begrenztem Umfang genutzt. Inspektoren aus verschiedenen regionalen Inspektionsbüros arbeiten nicht zusammen, und es gibt kein offizielles System zum Austausch von bewährten Verfahren. In einem ersten Schritt wurde eine monatliche Koordinierungs­besprechung regionaler Inspektoren für Meeresfischerei eingeführt.

2.4.        Verbesserungen bei der Verwaltungskontrolle

In den ersten Jahren der Umsetzung des nationalen Aktionsplans für die Kontrolle wurden keine wesentlichen Fortschritte erzielt, und Polen hielt die zeitlichen Vorgaben nicht ein. Dennoch waren 2010 und 2011 die meisten drängenden Probleme gelöst:

· In der neuen Inspektionsdatenbank (OSIRIS) können alle Inspektionen und Verstöße aller Schiffe in Polen erfasst werden. Die Datenbank kann auch für erweiterte Suchanfragen genutzt werden. Eine Abfrage aller bisherigen Inspektionen und Verstöße ist für jedes Schiff, jeden Hafen und jede Art möglich; jeder Verstoß durch Schiffe anderer Länder wird dem Flaggenstaat mitgeteilt. Das Manko der Datenbank besteht darin, dass die Ahndung von Verstößen nicht verfolgt werden kann.

· Innerhalb des FÜZ-Teams gibt es ein Risikoanalyseteam, das anhand bisheriger Vorkommnisse eine Liste der Hochrisikoschiffe für die Inspektoren erstellt. Allerdings ermöglicht das System keine Echtzeit-Überwachung und somit keine Festlegung möglicher Inspektionsobjekte.

· Durch die Verabschiedung des Fischereimarktgesetzes wird nun bei Hochrisikoarten eine höhere Kontrollrate erreicht. Allerdings wurden die nationalen Rechtsvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen das Fischereimarktgesetz noch nicht verabschiedet. Deshalb kann nur schwer bewertet werden, wie wirksam das Fischereimarktgesetz durch­gesetzt wird.

· Dennoch hat sich die neue Bedingung, nach der Schiffe, die Verstöße begangen haben, am Ende des Jahres keine zusätzliche Quote erhalten können, als wirksames Abschreckungs­mittel erwiesen.

3.           Nationaler Plan zur Umstrukturierung der Ostseeflotte

Polen hat den nationalen Plan zur Umstrukturierung der Ostseeflotte im April 2008 verab­schiedet; er enthält folgende wichtige Maßnahmen:

· die Reduzierung der Dorschfangflotte,

· die Anpassung der Fangkapazitäten an die Bestände,

· die Aufteilung nationaler Quoten,

· die Modernisierung von Fischereifahrzeugen (Überführung in den pelagischen Sektor),

· Beihilfen für die vorübergehende Einstellung von Fangtätigkeiten.

Im Zuge dieses Aktionsplans und im Einklang mit Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds nahm Polen nach Verhandlungen mit der Europäischen Kommission im Januar 2009 seinen Plan zur Anpassung des Fischereiaufwands an. Für den Zeitraum der Umsetzung wurden die Inhalte dieser Pläne auch als nationale Aktionspläne zur Umstrukturierung der Flotte im Sinne des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 betrachtet.

3.1.        Entwicklungen in der polnischen Fischereiflotte

Gemäß dem Fischereiflottenregister der Gemeinschaft (Flottenregister) wurden die Kapazitäten der polnischen Fischereiflotte in der Ostsee zwischen dem 1. April 2008 und dem 31. Dezember 2011 erheblich abgebaut. Der stärkste Abbau erfolgte in dem Flottensegment mit einer Länge über alles zwischen 24 m und 40 m. Für dieses Flottensegment bestehen vielseitige Einsatzmöglichkeiten, unter anderem auch in der Dorschfischerei.

Tabelle 1: Polnische Fischereiflotte im Zeitraum 1.4.2008 bis 31.12.2011

                    Anzahl Schiffe*                Kapazität in kW                                        Kapazität in BRZ Schiffe nach LüA     Am 1.4.2008      Am 31.12.2011                    Differenz    Am 1.4.2008 Am 31.12.2011                     Differenz in kW  Am 1.4.2008                       Am 31.12.2011                 Differenz in BRZ                                                                                                                                                                                         < 8 m           258          246          -12        5983,39           5552,87           -430,52         592,18             568,64             -23.54 8 bis 12 m  337          345          8           18957,7           18336,69         -621,01         2286,54           2441,23           154.69 12 m bis 24 m            185          150       -35                   30391,4           25552,13      -4839,27          6929,15           5870,9                     -1058.25 24 m bis 40 m            80            45         -35                   30921,3           17493,2        -13428,1          11327              6615                     -4712 Gesamt       860         786         -74       86253,79       66934,89       -19318,9     21134,87       15495,77       -5639.1

*Schiffe mit einer Länge von mehr als 40 m gelten als Teil der Langstreckenflotte und sind in dieser Tabelle nicht aufgeführt.

In den Zahlen der Tabelle sind mit und ohne staatliche Unterstützung erfolgte Zu- und Abgänge der polnischen Ostseeflotte enthalten. Sie decken alle Segmente der Ostseeflotte ab, auch Schiffe, die nicht unmittelbar in der Dorschfischerei tätig sind.

3.2.        Kürzung der Zahl spezieller Dorschfanggenehmigungen

Zur Verwaltung der gekürzten Dorschfangquote hat Polen für den Zeitraum 2009 bis 2011 ein neues System zur Aufteilung der Quoten auf die einzelnen Schiffe eingeführt. Es basierte auf der nationalen Quote und individuellen wirtschaftlichen Fangquoten in spezifischen Segmen­ten der Dorschfangflotte. Die individuellen wirtschaftlichen Fangquoten wurden so festgelegt, dass Schiffe mit speziellen Fanggenehmigungen zwar keine übermäßigen Gewinne erzielen können, aber dennoch rentabel bleiben.

Durch dieses System wurde die Anzahl der Schiffe mit einer speziellen Dorschfanggenehmi­gung verglichen mit der Anzahl im Jahr 2008 (456 Schiffe) innerhalb von drei Jahren erheblich auf etwa ein Drittel (zwischen 147 und 158 Schiffen in den einzelnen Jahren) reduziert.

Die vorübergehende Reduzierung der Anzahl von Schiffen mit einer speziellen Dorschfang­genehmigung sollte die für den Zeitraum 2008 bis 2011 geltenden Quotenabzüge für die frühere Überfischung von Dorsch ausgleichen.

Es wurde davon ausgegangen, dass durch das hier beschriebene System die Zahl der Schiffe mit einer speziellen Dorschfanggenehmigung im Jahr 2012 bei maximal 233 liegen würde.

Nach Ende der Quotenabzüge hat Polen 2012 jedoch die Anzahl der Schiffe mit einer speziellen Dorschfanggenehmigung auf 443 erhöht, d. h. fast so viele wie 2008. Somit ist es Polen nicht gelungen, einen Teil der Flotte davon abzuhalten, zum gezielten Dorschfang zurückzukehren. Darüber hinaus wurden die jährlichen Quoten für die einzelnen Schiffe im Rahmen der Rückerstattungsregelung im Vergleich zu früheren Jahren erheblich gekürzt, so dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der vom Dorschfang abhängigen Flottensegmente in Frage gestellt ist.

Tabelle 1: Spezielle Dorschfanggenehmigungen und Dorschquoten in Polen 2008-2012

|| 2008 || 2009-2011 || 2012

Anzahl der Schiffe mit einer speziellen Dorschfanggenehmigung || 456 || 147-158 || 433

Quote für Ostseedorsch (in Tonnen) || 12146 || 11866-15440 || 21871

Durchschnittliche Quote pro Schiff        (in Tonnen) || 26,64 || 80,70 – 97,80 || 50,51

3.3.        Endgültige Einstellung von Fangtätigkeiten

Polen hatte sich zum Ziel gesetzt, die Kapazitäten der Dorschfangflotte um etwa 50 % zu verringern. Dies sollte durch die endgültige Stilllegung von Schiffen der Dorschfangflotte, den Übergang eines Teils des Mehrzweck-Flottensegments zu ausschließlich direkter pelagischer Fischerei und die Einführung übertragbarer Einzelquoten (ITQ) erreicht werden. Angestrebt wurde eine endgültige Stilllegung von 6000 BRZ und 20 000 kW bis Ende 2011.

Der Kommission vorliegenden Informationen zufolge wurden 69 Schiffe mit insgesamt 4961,29 BRZ und 14 524,58 kW aufgrund endgültiger Stilllegung aus dem Flottenregister gestrichen. Darin sind auch Schiffe enthalten, die nicht vom Dorschfang abhängig sind, aber Dorsch fangen könnten. Die Regelung zur endgültigen Stilllegung wird 2012 auf Grundlage von Ende 2011 unterschriebenen Verträgen fortgeführt.

3.4.        Modernisierungsmaßnahmen (Überführung in den pelagischen Sektor)

Polen plante im Zeitraum 2009-2011 die Modernisierung von 51 der größten Fischereifahr­zeuge mit einer Gesamtkapazität von 7832 BRZ und 21 714 kW und deren dauerhaften Wechsel vom gezielten Dorschfang ausschließlich zum gezielten Sprotten- und Heringsfang. Unter anderem aufgrund geringer staatlicher Unterstützung und der schlechten finanziellen Lage in dem Sektor waren die Reeder jedoch nicht an einer Modernisierung oder einem dauerhaften Wechsel vom gezielten Dorschfang zur ausschließlich pelagischen Fischerei interessiert. Dennoch wurden im Zeitraum 2009-2011 viele pelagische Schiffe stillgelegt. Die im Plan zur Anpassung des Fischereiaufwands festgelegten Indikatoren und Ziele für die Modernisierung und den Kapazitätsabbau im Bereich des gezielten Dorschfangs wurden nicht erreicht.

3.5.        Einführung übertragbarer Einzelquoten (ITQ)

Ab 2012 sollte in Polen das ITQ-System zum Management der Dorschfangflotte eingeführt werden. Dies galt als wichtiger Effizienzfortschritt, der zu einer weiteren Anpassung der Flottenkapazität an die Fangmöglichkeiten beitragen würde. Obwohl die polnischen Behörden eine breite politische Debatte führten und die Betroffenen konsultierten, erwies es sich als unmöglich, das ITQ-System gegen den starken Widerstand von Interessengruppen einzu­führen.

4.           Fazit und Empfehlungen

In den vergangenen Jahren haben sich die Dorschbestände in der Ostsee deutlich erholt, so dass den betreffenden Mitgliedstaaten höhere Quoten zugewiesen wurden. Zudem hat Polen durch eine vierjährige Quotenabzugsregelung die zu einem früheren Zeitpunkt überfischten Dorschquoten vollständig zurückgegeben.

Die meisten Vorgaben aus dem nationalen Aktionsplan für die Kontrolle waren bis Ende 2011 erfüllt. Das nationale Überwachungs- und Kontrollsystem sowie die Verlässlichkeit des Systems zur Meldung von Fangmengen und Fischereiaufwand wurden im Zeitraum 2008-2011 verbessert, so dass dadurch nun – wie in der vereinbarten Niederschrift zum polnischen Fischereiüberwachungssystem vorgesehen – wirksame Kontrollen und Inspektionen sicher­gestellt werden können. Einige kleinere Punkte müssen noch geregelt werden, und die nationalen Behörden müssen möglicherweise einige Anpassungen vornehmen, um das neue Überwachungs- und Kontrollsystem vollumfänglich nutzen zu können. Deshalb ist es sehr wichtig, das System weiter zu verbessern.

Für Polen ist entscheidend, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, wobei besonderes Augenmerk auf das neue Fischereigesetz zu richten ist. Wie bei allen anderen Mitgliedstaaten werden die Kommissionsdienststellen die Entwicklung genau beobachten und, falls erforderlich, alle Versäumnisse bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen verfolgen.

Die Kommission stellt fest, dass Polen durch die Programme zur endgültigen Stilllegung von Schiffen sowie zur vorübergehenden Einstellung der Dorschfangtätigkeiten einiger Schiffe sein Ziel, die Kapazitäten um 50 % zu verringern, nicht erreicht hat. Und dies trotz der erheblichen Kosten solcher Programme, die sich in der gesamten EU als weitgehend ineffizient erwiesen haben.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der dynamischen Veränderungen bei den Fischbeständen und Fangflotten in der Ostsee sollte Polen auch künftig die Flottenleistung regelmäßig bewerten, um festzustellen, ob ein Gleichgewicht zwischen den Fangkapazitäten und den vorhandenen Ressourcen erreicht wurde.

Falls erforderlich, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um jegliches offensichtliche Ungleichgewicht in einem bestimmten Flottensegment oder einer bestimmten Fischerei zu beheben. Staatliche Hilfen sollten gewährt werden, um den Übergang zu einer nachhaltigeren, selektiveren und schonenderen Fischerei zu fördern.