BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Durchführung des nationalen Aktionsplans Polens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25-32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008-2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch /* COM/2012/0706 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT über die Durchführung des nationalen
Aktionsplans Polens gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 zur Anpassung der
Polen in der Ostsee (Untergebiete 25-32, EG-Gewässer) für den Zeitraum
2008-2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 4 2........... Nationaler Aktionsplan für die
Kontrolle.......................................................................... 4 2.1........ Stärkung des Rechtsrahmens........................................................................................... 4 2.2........ Einrichtung und Betrieb einer
einzigen Behörde................................................................ 5 2.3........ Verbesserungen im Bereich der
Inspektionen................................................................... 5 2.4........ Verbesserungen bei der
Verwaltungskontrolle................................................................. 5 3........... Nationaler Aktionsplan für die
Umstrukturierung der Ostseeflotte..................................... 6 3.1........ Entwicklungen in der polnischen
Fischereiflotte................................................................ 6 3.2........ Kürzung der Zahl spezieller
Dorschfanggenehmigungen.................................................... 7 3.3........ Endgültige Einstellung von
Fangtätigkeiten........................................................................ 8 3.4........ Modernisierungsmaßnahmen
(Überführung in den pelagischen Sektor)............................. 8 3.5........ Einführung übertragbarer
Einzelquoten (ITQ)................................................................... 8 4........... Fazit und Empfehlungen.................................................................................................. 9 1. Einleitung Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der
Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Rates vom 14. April 2008 zur Anpassung
der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25-32, EG-Gewässer) für den Zeitraum
2008-2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch bewertet die Kommission jedes
Jahr die Durchführung der nationalen Aktionspläne Polens für die Kontrolle und
die Flottenumstrukturierung und erstattet dem Rat darüber Bericht. Dies ist
der Abschlussbericht über den genannten Dreijahreszeitraum. Ziel des nationalen Aktionsplans für die
Kontrolle ist es, im Bereich Kontrolle und Durchsetzung festgestellte Mängel
zu beheben und die Ursachen für illegalen Fischfang und Verstöße gegen
EU-Rechtsvorschriften für die Dorschfischerei in der Ostsee umfassend zu
beseitigen. Der Inhalt des Plans wurde von den
polnischen Behörden und den Kommissionsdienststellen auf einer Sitzung am
18. März 2008 in Warschau diskutiert und verabschiedet. In der
vereinbarten Niederschrift dieser Sitzung ist der nationale Aktionsplan
skizziert. Mit dem nationalen Aktionsplan zur
Umstrukturierung der Ostseeflotte (ebenfalls für den Zeitraum 2008-2011) sollte
aufgezeigt werden, welche Maßnahmen im Rahmen des aus dem Europäischen
Fischereifonds kofinanzierten operationellen Programms ergriffen werden
mussten, um eine sowohl unter dem Aspekt der Bestandserhaltung als auch unter
wirtschaftlichen Gesichtspunkten nachhaltige Nutzung der Polen zugeteilten
Fangquoten für Dorsch zu gewährleisten. Am
26. März 2008 wurde der Umstrukturierungsplan von der Kommission und
den polnischen Behörden vereinbart. Der nationale Plan zur Umstrukturierung der
Ostseeflotte wurde im April 2008 angenommen, und im Januar 2009
verabschiedete Polen den Plan zur Anpassung des Fischereiaufwands (Fishing
Effort Adjustment Plan – FEAP). Polen hat beide Pläne gemäß Artikel 3
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Rates angenommen und
durchgeführt und vereinbarungsgemäß Durchführungsberichte an die Kommission
übermittelt. Diese Angaben in Verbindung mit von den Inspektionsdiensten der
Kommission zusammengetragenen Informationen liegen der Bewertung im
vorliegenden Bericht zugrunde. Der Bericht besteht aus zwei Teilen: Kontrolle
und Flottenumstrukturierung. 2. Nationaler Aktionsplan für die Kontrolle Im nationalen Aktionsplan für die Kontrolle
ist festgelegt, wie das polnische Fischereikontrollsystem schrittweise über
einen Zeitraum von zwei Jahren verbessert werden soll. Mit Ausnahme einer im
Aktionsplan ausdrücklich abweichenden Frist sollte Polen bis Oktober 2009
in allen Punkten vorangekommen sein. Polen wurde aufgefordert, der Kommission
alle sechs Monate einen Fortschrittsbericht zu jedem einzelnen Punkt des
Aktionsplans zu übersenden. 2.1. Stärkung des Rechtsrahmens 2008 leitete Polen das Gesetzgebungsverfahren
ein, um neue nationale Vorschriften zur Behebung der im Aktionsplan
aufgeführten Defizite im Kontroll- und Durchsetzungssystem zu erlassen. Das
Fischereimarktgesetz wurde verabschiedet und in Kraft gesetzt, während die
Verabschiedung des Entwurfs des Fischereigesetzes noch aussteht. Ein neuer
Ministerialerlass stärkt seit dem 1. Januar 2012 die Zusammenarbeit zwischen
lokalen und regionalen Inspektoren für Meeresfischerei und den Landwirtschafts-
und Lebensmittelkontrolleuren im Bereich der Fischereierzeugnisse in allen
Phasen der Erzeugung, Verarbeitung und Verteilung, vom Fang bzw. der Ernte bis
zum Einzelhandel. In Polen wird derzeit ein neues Fischereigesetz erarbeitet,
das mit der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie der
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission im Einklang
stehen muss. 2.2. Einrichtung und Betrieb einer
einzigen Behörde 2008 wurde eine einzige Behörde zur
Koordinierung von Überwachung und Kontrolle eingerichtet, für die
ausschließlich der stellvertretende Direktor für Fischereiaufsicht im
Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung verantwortlich ist. Seit Ende 2011 werden die Eckwerte für
Kontrollen und die Inspektionsziele auf Grundlage einer umfassenden
Risikoanalyse von der einzigen Behörde festgelegt. Seit Anfang 2011 steht ein
neues gemeinsames IT-System zur Überwachung der Inspektionsergebnisse zur
Verfügung, für das jedoch keine Anbindung an die Datenbank mit den
Fangaufzeichnungen besteht bzw. kein Datenabgleich erfolgt. Die Inspektionsdienste der Kommission stießen
in verschiedenen regionalen Inspektionsbüros weiterhin auf abweichende
Praktiken und Arbeitsmethoden, die sich nur teilweise durch regionale
Unterschiede in den Fischereien erklären lassen. 2.3. Verbesserungen im Bereich der
Inspektionen Polen hat die Probleme schrittweise in Angriff
genommen, um die Kontroll- und Durchsetzungsmängel zu beheben. Auch wenn die in
der Vereinbarung festgelegte Frist nicht eingehalten wurde und zwischen 2008
und 2009 nur geringe Verbesserungen zu verzeichnen waren, wurden 2010 und 2011
entscheidende Schritte zur Lösung der bestehenden Probleme unternommen: · Inspektoren in den Hafenbüros und mobile Teams erhielten im Jahr 2010
stoßfeste und wasserdichte Laptops mit Online-Zugang zum
Schiffsüberwachungssystem (VMS) und zu den Voranmeldungen. 2011 erhielten die
Inspektoren Online-Zugang zum neuen Fangaufzeichnungssystem und zu
elektronischen Logbuchdaten. · Seit 2011 erhalten die Inspektoren Voranmeldungen per SMS. · Im Oktober 2011 wurde die 100 %-Vorgabe für die Inspektion von
Dorschanlandungen abgeschafft und ein neues risikobasiertes System zur Planung
von Inspektionen eingeführt. Die Strategie wird vom Ministerium (der einzigen
Behörde) in Zusammenarbeit mit den regionalen Inspektionsbüros ausgearbeitet.
Das Fischereiüberwachungszentrum (FÜZ) bereitet die umfassende Risikoanalyse
vor und schafft die Grundlage für die Inspektionsplanung. · Durch die neue risikobasierte Strategie können Inspektionsmittel auch
in anderen Bereichen als den Dorschanlandungen eingesetzt werden. Andere
Fischereien (z. B. Lachsfischerei) und andere Bereiche (z.B. Tätigkeiten
nach der Anlandung) werden nun häufiger kontrolliert. Die technische Ausstattung der Inspektoren ist
zwar sehr gut, wurde jedoch noch Anfang 2012 nur in begrenztem Umfang genutzt.
Inspektoren aus verschiedenen regionalen Inspektionsbüros arbeiten nicht
zusammen, und es gibt kein offizielles System zum Austausch von bewährten
Verfahren. In einem ersten Schritt wurde eine monatliche Koordinierungsbesprechung
regionaler Inspektoren für Meeresfischerei eingeführt. 2.4. Verbesserungen bei der
Verwaltungskontrolle In den ersten Jahren der Umsetzung des
nationalen Aktionsplans für die Kontrolle wurden keine wesentlichen
Fortschritte erzielt, und Polen hielt die zeitlichen Vorgaben nicht ein.
Dennoch waren 2010 und 2011 die meisten drängenden Probleme gelöst: · In der neuen Inspektionsdatenbank (OSIRIS) können alle Inspektionen und
Verstöße aller Schiffe in Polen erfasst werden. Die Datenbank kann auch für
erweiterte Suchanfragen genutzt werden. Eine Abfrage aller bisherigen
Inspektionen und Verstöße ist für jedes Schiff, jeden Hafen und jede Art
möglich; jeder Verstoß durch Schiffe anderer Länder wird dem Flaggenstaat
mitgeteilt. Das Manko der Datenbank besteht darin, dass die Ahndung von
Verstößen nicht verfolgt werden kann. · Innerhalb des FÜZ-Teams gibt es ein Risikoanalyseteam, das anhand bisheriger
Vorkommnisse eine Liste der Hochrisikoschiffe für die Inspektoren erstellt.
Allerdings ermöglicht das System keine Echtzeit-Überwachung und somit keine
Festlegung möglicher Inspektionsobjekte. · Durch die Verabschiedung des Fischereimarktgesetzes wird nun bei
Hochrisikoarten eine höhere Kontrollrate erreicht. Allerdings wurden die
nationalen Rechtsvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen das
Fischereimarktgesetz noch nicht verabschiedet. Deshalb kann nur schwer bewertet
werden, wie wirksam das Fischereimarktgesetz durchgesetzt wird. · Dennoch hat sich die neue Bedingung, nach der Schiffe, die Verstöße
begangen haben, am Ende des Jahres keine zusätzliche Quote erhalten können, als
wirksames Abschreckungsmittel erwiesen. 3. Nationaler Plan zur Umstrukturierung der
Ostseeflotte Polen hat den nationalen Plan zur
Umstrukturierung der Ostseeflotte im April 2008 verabschiedet; er enthält
folgende wichtige Maßnahmen: · die Reduzierung der Dorschfangflotte, · die Anpassung der Fangkapazitäten an die Bestände, · die Aufteilung nationaler Quoten, · die Modernisierung von Fischereifahrzeugen (Überführung in den
pelagischen Sektor), · Beihilfen für die vorübergehende Einstellung von Fangtätigkeiten. Im Zuge dieses Aktionsplans und im Einklang
mit Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über
den Europäischen Fischereifonds nahm Polen nach Verhandlungen mit der
Europäischen Kommission im Januar 2009 seinen Plan zur Anpassung des
Fischereiaufwands an. Für den Zeitraum der Umsetzung wurden die Inhalte dieser
Pläne auch als nationale Aktionspläne zur Umstrukturierung der Flotte im Sinne
des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/2008 betrachtet. 3.1. Entwicklungen in der
polnischen Fischereiflotte Gemäß dem Fischereiflottenregister der
Gemeinschaft (Flottenregister) wurden die Kapazitäten der polnischen
Fischereiflotte in der Ostsee zwischen dem 1. April 2008 und dem
31. Dezember 2011 erheblich abgebaut. Der stärkste Abbau erfolgte in
dem Flottensegment mit einer Länge über alles zwischen 24 m und 40 m.
Für dieses Flottensegment bestehen vielseitige Einsatzmöglichkeiten, unter
anderem auch in der Dorschfischerei. Tabelle 1:
Polnische Fischereiflotte im Zeitraum 1.4.2008 bis 31.12.2011 Anzahl Schiffe* Kapazität in kW Kapazität in BRZ Schiffe nach LüA Am 1.4.2008 Am 31.12.2011 Differenz Am 1.4.2008 Am 31.12.2011 Differenz in kW Am 1.4.2008 Am 31.12.2011 Differenz in BRZ < 8 m 258 246 -12 5983,39 5552,87 -430,52 592,18 568,64 -23.54 8 bis 12 m 337 345 8 18957,7 18336,69 -621,01 2286,54 2441,23 154.69 12 m bis 24 m 185 150 -35 30391,4 25552,13 -4839,27 6929,15 5870,9 -1058.25 24 m bis 40 m 80 45 -35 30921,3 17493,2 -13428,1 11327 6615 -4712 Gesamt 860 786 -74 86253,79 66934,89 -19318,9 21134,87 15495,77 -5639.1 *Schiffe mit einer Länge von mehr als
40 m gelten als Teil der Langstreckenflotte und sind in dieser Tabelle
nicht aufgeführt. In den Zahlen der Tabelle sind mit und ohne
staatliche Unterstützung erfolgte Zu- und Abgänge der polnischen Ostseeflotte
enthalten. Sie decken alle Segmente der Ostseeflotte ab, auch Schiffe, die
nicht unmittelbar in der Dorschfischerei tätig sind. 3.2. Kürzung der Zahl spezieller
Dorschfanggenehmigungen Zur Verwaltung der gekürzten Dorschfangquote
hat Polen für den Zeitraum 2009 bis 2011 ein neues System zur Aufteilung der Quoten
auf die einzelnen Schiffe eingeführt. Es basierte auf der nationalen Quote und
individuellen wirtschaftlichen Fangquoten in spezifischen Segmenten der
Dorschfangflotte. Die individuellen wirtschaftlichen Fangquoten wurden so
festgelegt, dass Schiffe mit speziellen Fanggenehmigungen zwar keine
übermäßigen Gewinne erzielen können, aber dennoch rentabel bleiben. Durch dieses System wurde die Anzahl der
Schiffe mit einer speziellen Dorschfanggenehmigung verglichen mit der Anzahl
im Jahr 2008 (456 Schiffe) innerhalb von drei Jahren erheblich auf etwa ein
Drittel (zwischen 147 und 158 Schiffen in den einzelnen Jahren) reduziert. Die vorübergehende Reduzierung der Anzahl von
Schiffen mit einer speziellen Dorschfanggenehmigung sollte die für den
Zeitraum 2008 bis 2011 geltenden Quotenabzüge für die frühere Überfischung von
Dorsch ausgleichen. Es wurde davon ausgegangen, dass durch das
hier beschriebene System die Zahl der Schiffe mit einer speziellen
Dorschfanggenehmigung im Jahr 2012 bei maximal 233 liegen würde. Nach Ende der Quotenabzüge hat Polen 2012
jedoch die Anzahl der Schiffe mit einer speziellen Dorschfanggenehmigung auf
443 erhöht, d. h. fast so viele wie 2008. Somit ist es Polen nicht
gelungen, einen Teil der Flotte davon abzuhalten, zum gezielten Dorschfang
zurückzukehren. Darüber hinaus wurden die jährlichen Quoten für die einzelnen
Schiffe im Rahmen der Rückerstattungsregelung im Vergleich zu früheren Jahren
erheblich gekürzt, so dass die wirtschaftliche Tragfähigkeit der vom Dorschfang
abhängigen Flottensegmente in Frage gestellt ist. Tabelle 1: Spezielle Dorschfanggenehmigungen
und Dorschquoten in Polen 2008-2012 || 2008 || 2009-2011 || 2012 Anzahl der Schiffe mit einer speziellen Dorschfanggenehmigung || 456 || 147-158 || 433 Quote für Ostseedorsch (in Tonnen) || 12146 || 11866-15440 || 21871 Durchschnittliche Quote pro Schiff (in Tonnen) || 26,64 || 80,70 – 97,80 || 50,51 3.3. Endgültige Einstellung von
Fangtätigkeiten Polen hatte sich zum Ziel gesetzt, die
Kapazitäten der Dorschfangflotte um etwa 50 % zu verringern. Dies sollte
durch die endgültige Stilllegung von Schiffen der Dorschfangflotte, den
Übergang eines Teils des Mehrzweck-Flottensegments zu ausschließlich direkter
pelagischer Fischerei und die Einführung übertragbarer Einzelquoten (ITQ)
erreicht werden. Angestrebt wurde eine endgültige Stilllegung von 6000 BRZ und
20 000 kW bis Ende 2011. Der Kommission vorliegenden Informationen
zufolge wurden 69 Schiffe mit insgesamt 4961,29 BRZ und 14 524,58 kW
aufgrund endgültiger Stilllegung aus dem Flottenregister gestrichen. Darin sind
auch Schiffe enthalten, die nicht vom Dorschfang abhängig sind, aber Dorsch
fangen könnten. Die Regelung zur endgültigen Stilllegung wird 2012 auf
Grundlage von Ende 2011 unterschriebenen Verträgen fortgeführt. 3.4. Modernisierungsmaßnahmen
(Überführung in den pelagischen Sektor) Polen plante im Zeitraum 2009-2011 die
Modernisierung von 51 der größten Fischereifahrzeuge mit einer Gesamtkapazität
von 7832 BRZ und 21 714 kW und deren dauerhaften Wechsel vom
gezielten Dorschfang ausschließlich zum gezielten Sprotten- und Heringsfang.
Unter anderem aufgrund geringer staatlicher Unterstützung und der schlechten
finanziellen Lage in dem Sektor waren die Reeder jedoch nicht an einer
Modernisierung oder einem dauerhaften Wechsel vom gezielten Dorschfang zur
ausschließlich pelagischen Fischerei interessiert. Dennoch wurden im Zeitraum
2009-2011 viele pelagische Schiffe stillgelegt. Die im Plan zur Anpassung des
Fischereiaufwands festgelegten Indikatoren und Ziele für die Modernisierung und
den Kapazitätsabbau im Bereich des gezielten Dorschfangs wurden nicht erreicht. 3.5. Einführung übertragbarer
Einzelquoten (ITQ) Ab 2012 sollte in Polen das ITQ-System zum
Management der Dorschfangflotte eingeführt werden. Dies galt als wichtiger
Effizienzfortschritt, der zu einer weiteren Anpassung der Flottenkapazität an
die Fangmöglichkeiten beitragen würde. Obwohl die polnischen Behörden eine
breite politische Debatte führten und die Betroffenen konsultierten, erwies es
sich als unmöglich, das ITQ-System gegen den starken Widerstand von
Interessengruppen einzuführen. 4. Fazit und Empfehlungen In den vergangenen Jahren haben sich die
Dorschbestände in der Ostsee deutlich erholt, so dass den betreffenden
Mitgliedstaaten höhere Quoten zugewiesen wurden. Zudem hat Polen durch eine
vierjährige Quotenabzugsregelung die zu einem früheren Zeitpunkt überfischten
Dorschquoten vollständig zurückgegeben. Die meisten Vorgaben aus dem nationalen
Aktionsplan für die Kontrolle waren bis Ende 2011 erfüllt. Das nationale Überwachungs- und Kontrollsystem
sowie die Verlässlichkeit des Systems zur Meldung von Fangmengen und
Fischereiaufwand wurden im Zeitraum 2008-2011 verbessert, so dass dadurch nun –
wie in der vereinbarten Niederschrift zum polnischen
Fischereiüberwachungssystem vorgesehen – wirksame Kontrollen und Inspektionen
sichergestellt werden können. Einige kleinere Punkte müssen noch geregelt
werden, und die nationalen Behörden müssen möglicherweise einige Anpassungen
vornehmen, um das neue Überwachungs- und Kontrollsystem vollumfänglich nutzen
zu können. Deshalb ist es sehr wichtig, das System weiter zu verbessern. Für Polen ist entscheidend, dass alle
erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, wobei besonderes Augenmerk auf das
neue Fischereigesetz zu richten ist. Wie bei allen anderen Mitgliedstaaten
werden die Kommissionsdienststellen die Entwicklung genau beobachten und, falls
erforderlich, alle Versäumnisse bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen
verfolgen. Die Kommission stellt fest, dass Polen durch
die Programme zur endgültigen Stilllegung von Schiffen sowie zur
vorübergehenden Einstellung der Dorschfangtätigkeiten einiger Schiffe sein
Ziel, die Kapazitäten um 50 % zu verringern, nicht erreicht hat. Und dies
trotz der erheblichen Kosten solcher Programme, die sich in der gesamten EU als
weitgehend ineffizient erwiesen haben. Vor diesem Hintergrund und angesichts der
dynamischen Veränderungen bei den Fischbeständen und Fangflotten in der Ostsee
sollte Polen auch künftig die Flottenleistung regelmäßig bewerten, um festzustellen,
ob ein Gleichgewicht zwischen den Fangkapazitäten und den vorhandenen
Ressourcen erreicht wurde. Falls erforderlich, sollten Maßnahmen
ergriffen werden, um jegliches offensichtliche Ungleichgewicht in einem
bestimmten Flottensegment oder einer bestimmten Fischerei zu beheben.
Staatliche Hilfen sollten gewährt werden, um den Übergang zu einer
nachhaltigeren, selektiveren und schonenderen Fischerei zu fördern.