52012DC0632

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 6 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2012 ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission /* COM/2012/0632 final */


ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 6 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2012

ALLGEMEINER EINNAHMENPLAN AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN Einzelplan III - Kommission

Gestützt auf

– den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 106a,

– die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere Artikel 37,

– den am 1. Dezember 2011 verabschiedeten Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012[2],

– den am 20. April 2012 verabschiedeten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2012[3],

– den am 12. Juni 2012 verabschiedeten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2/2012[4],

– den am 5. Juli 2012 verabschiedeten Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2012[5],

– den am 20. Juni 2012 verabschiedeten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2012[6],

– den am 19. September 2012 verabschiedeten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2012[7]

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Haushaltsplan 2012 vor.

ÄNDERUNGEN DES EINNAHMEN- UND AUSGABENPLANS

Die Änderungen des Einnahmen- und Ausgabenplans sind über den EUR-Lex-Server abrufbar (http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist zu Informationszwecken als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

INHALTSVERZEICHNIS

1.      Einleitung.. 5

2.      Einnahmen.. 5

2.1.       Überprüfung der Eigenmittel.. 5

2.2.       Sonstige Einnahmen.. 7

3.      Aufstockung der Mittel für Zahlungen.. 7

3.1.       Teilrubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung.. 8

3.2.       Rubrik 1b Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung.. 12

3.3.       Rubrik 2 – Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen.. 14

3.4.       Teilrubrik 3a — Freiheit, Sicherheit und Recht.. 15

3.5.       Rubrik 4 — Die EU als globaler Akteur.. 16

4.      Kürzung von Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen.. 18

5.      Übersicht nach Rubriken des Finanzrahmens.. 21

1.           Einleitung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6 für das Haushaltsjahr 2012 beinhaltet Folgendes:

– die reguläre Aktualisierung der Einnahmen-Vorausschätzungen nach der letzten Überarbeitung der Vorausschätzungen der Eigenmittel und anderer Einnahmen;

– eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen um rund 9,0 Mrd. EUR bei den Rubriken 1a, 1b, 2, 3a und 4 des mehrjährigen Finanzrahmens, um bis zum Ende des Jahres den Bedarf in bestimmten Bereichen decken und so Verpflichtungen nachkommen, Geldstrafen vermeiden und die Mittel auszahlen zu können, die im Rahmen vereinbarter EU-Maßnahmen vorgesehen sind, für die in früheren Jahreshaushaltsplänen bereits Mittel für Verpflichtungen veranschlagt worden sind. Die Kommission hat einige Umschichtungsmöglichkeiten im Gesamtwert von 47,4 Mio. EUR ausgemacht.

– eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 133,4 Mio. EUR, um dem letzten Stand der Durchführung und überarbeiteten Schätzungen des tatsächlichen Bedarfs bis zum Ende des Jahres Rechnung zu tragen.

Schwankungen bei den Eigenmitteln sowie ein deutlicher Anstieg der Einnahmen aus Geldbußen und Zinszahlungen von 3 525 Mio. EUR führen zu einem Nettoanstieg der Einnahmen um insgesamt 3 080,8 Mio. EUR, was die Auswirkung des EBH 6 auf die BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten abmildern wird.

Der angeforderte Gesamtbetrag an Mitteln für Zahlungen beläuft sich auf 138 752,8 Mio. EUR, d.h. 1,08 % des BNE der Europäischen Union. Dies lässt einen Spielraum von 3 451,4 Mio. EUR unter der im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2012 geltenden Obergrenze für Zahlungen.

2.           Einnahmen

2.1.        Überprüfung der Eigenmittel

Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000[8] hat die Kommission die Eigenmittel-Schätzungen überprüft. Die Überprüfung betraf insbesondere die MwSt- und BNE-Salden sowie die traditionellen Eigenmittel.

Für die MwSt- und BNE-Salden früherer Haushaltsjahre schlägt die Kommission auf der Grundlage der ihr vorliegenden Informationen vor, einen Betrag von 497,3 Mio. EUR einzustellen. Diese Korrektur betrifft die Kapitel 31[9] und 32[10] der Einnahmenseite des Haushaltsplans.

Die Berechnungen der Salden der Mitgliedstaaten haben allerdings noch vorläufigen Charakter, da die MwSt- und BNE-Daten noch überprüft werden. Das bedeutet, dass die Kommission diese Zahlen im Laufe des Verfahrens für diesen EBH möglicherweise korrigieren wird.

Die Kommission schlägt ferner vor, die TEM in Kapitel 12[11] um 950 Mio. EUR herabzusetzen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die dem Haushalt zur Verfügung gestellten Zollabgaben tendenziell sinken. Sollten neue Angaben für das letzte Quartal des Jahres wesentliche Änderungen gegenüber dieser Schätzung erfordern, wird die Kommission ihre Berechnungen im Laufe des Haushaltsverfahrens korrigieren.

2.2.        Sonstige Einnahmen

Unter Berücksichtigung der bereits eingegangenen und der voraussichtlich eingehenden Beträge wird vorgeschlagen, die ursprüngliche Schätzung um einen Nettobetrag von 3 533,5 Mio. EUR zu erhöhen. Der nachstehenden Tabelle sind die Einzelheiten je Haushaltslinie zu entnehmen.

Einnahmenlinien || Haushaltsplan 2012 || EBH Nr. 6/2012 || Neuer Betrag

5 2 0 0 ‑ Erträge aus Anlagemitteln und Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben des Organs || 6 500 000 || 3 500 000 || 10 000 000

5 2 1 0 ‑ An die Kommission abgeführte Erträge aus Anlagemitteln oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen auf Guthaben subventionierter Einrichtungen || 10 000 000 || 5 000 000 || 15 000 000

Zwischensumme - Erträge aus Anlage- oder Darlehensmitteln, Bankzinsen und sonstigen Zinsen || 16 500 000 || 8 500 000 || 25 000 000

7 0 0 0 — Zinsen infolge verspäteter Gutschrift auf den Konten bei den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten || 5 000 000 || 155 000 000 || 160 000 000

7 0 1 — Verzugszinsen und sonstige Zinserträge aus Geldbußen || 15 000 000 || 265 000 000 || 280 000 000

7 1 0 — Geldbußen, Zwangsgelder und Strafen || 100 000 000 || 3 075 000 000 || 3 175 000 000

7 1 2 — Zwangsgelder und Pauschalbeträge, die den Mitgliedstaaten bei Nichtbefolgen eines Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Union zur Feststellung von Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Vertrag auferlegt werden || p.m. || 30 000 000 || 30 000 000

Zwischensumme ‑ Verzugszinsen und Geldbußen || 120 000 000 || 3 525 000 000 || 3 645 000 000

Insgesamt || 136 500 000 || 3 533 500 000 || 3 670 000 000

3.           Aufstockung der Mittel für Zahlungen

Im September wurden alle Dienststellen der Kommission aufgefordert, die Vorausschätzungen ihres Bedarfs an Mitteln für Zahlungen bis Ende 2012 zu aktualisieren und zu melden. Die entsprechenden Anpassungen der einzelnen Haushaltslinien erfolgen im Zuge der so genannten globalen Mittelübertragung (DEC 30/2012).

Die globale Mittelübertragung für 2012 stellt darauf ab, einen Ausgleich herzustellen zwischen Haushaltslinien, bei denen ein höherer Bedarf an Mitteln für Zahlungen besteht, und Haushaltslinien, die nicht ganz ausgeschöpft werden, um auf diese Weise bei diesen Linien eine vollständige Mittelausführung zu erreichen. Die globale Mittelübertragung betrifft insgesamt 419,7 Mio. EUR, das entspricht rund 0,3 % des Gesamtbetrags an Mitteln für Zahlungen des Haushaltsplans 2012. Insgesamt werden 110 Haushaltslinien geändert (65 Aufstockungen und 45 Kürzungen).

 Die globale Mittelübertragung für das Haushaltsjahr 2011 belief sich auf 719,2 Mio. EUR, diejenige für das Haushaltsjahr 2010 auf 1 792 Mio. EUR. Der relativ geringe Betrag dieses Jahres entspricht der sehr angespannten Situation bei den Zahlungen im Haushaltsplan 2012: Nur 419,7 Mio. EUR stehen zur Umschichtung zur Verfügung, so dass in den Grenzen dieses Betrags nur einem Teil der angeforderten Aufstockungen stattgegeben werden konnte. Wie bereits im Laufe dieses Jahres prognostiziert und angekündigt, ist der angemeldete Bedarf zu hoch, als dass er lediglich durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltsplans 2012 gedeckt werden könnte. Daher muss auf einen Berichtigungshaushaltsplan zurückgegriffen werden.

Ferner muss daran erinnert werden, dass im Gesamthaushaltsplan 2012 die Mittel für Zahlungen um 3,6 Mrd. EUR niedriger veranschlagt wurden als im Haushaltsentwurf der Kommission vorgesehen, was seit Beginn des Jahres eine sehr angespannte Lage bei den Zahlungen verursacht hat.

Die Kommission verweist daher auf die gemeinsame Erklärung, die im Zuge der Haushaltskonzertierung 2012 abgegeben wurde und Teil der gemeinsamen Schlussfolgerungen vom 19. November 2011 ist. In dieser Erklärung fordern der Rat und das Europäische Parlament die Kommission auf, „in einem Berichtigungshaushaltsplan zusätzliche Mittel für Zahlungen zu beantragen, falls die in den Haushaltsplan 2012 eingesetzten Mittel nicht ausreichen“. Das Europäische Parlament und der Rat haben ihrerseits zugesagt, „ihren jeweiligen Standpunkt zu dem Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans so rasch wie möglich festzulegen, um etwaige Deckungslücken bei den Mitteln für Zahlungen zu vermeiden“.

3.1.        Teilrubrik 1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Insgesamt wird bei Rubrik 1a eine Aufstockung um 625,3 Mio. EUR bei elf Haushaltslinien angefordert:

Haushaltslinie || Bezeichnung || Mittel für Zahlungen (EUR)

02 04 01 01 || Weltraumforschung || 43 000 000

02 04 01 02 || Sicherheitsforschung || 35 000 000

02 05 01 || Europäische Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) || 4 850 000

04 05 01 || Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) || 17 657 535

08 02 01 || Zusammenarbeit — Gesundheit || 79 790 000

08 04 01 || Zusammenarbeit — Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien || 63 906 000

08 06 01 || Zusammenarbeit — Umwelt (einschließlich Klimawandel) || 39 113 000

08 10 01 || Ideen || 30 000 000

09 04 01 01 || Unterstützung der Forschungszusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT — Zusammenarbeit) || 30 000 000

15 02 22 || Programm Lebenslanges Lernen || 180 000 000

15 07 77 || Menschen || 102 000 000

Insgesamt || 625 316 535

02 04 01 01 — Weltraumforschung (+ 43 Mio. EUR)

Bei dieser Haushaltslinie wurden 94,6 % der Mittel für Zahlungen ausgeführt (Stand: Mitte Oktober). Die Aufstockung wird benötigt, um bereits erfolgte Mittelbindungen zu decken:

– Von den Empfängern eingeforderte Zwischen- und Abschlusszahlungen gemäß bereits unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen infolge von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010; diese stellen vertragliche und rechtliche Verpflichtungen dar (Teil der RAL);

– Vorfinanzierungszahlungen auf der Basis bereits erfolgter Mittelbindungen für bereits unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen (7 Projekte) im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen FP7-SPACE-2011-1. Frist für die Unterzeichnung aller Finanzhilfevereinbarungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist Ende 2012.

– Vorfinanzierungszahlungen im Zusammenhang mit neuen Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen FP7-SPACE-2012-1 noch zu unterzeichnen sind. Die Zahlungen sollten vor Ende 2012 erfolgen (42 Projekte).

02 04 01 02 — Sicherheitsforschung (+ 35 Mio. EUR)

Bei dieser Haushaltslinie wurden 100 % der Mittel für Zahlungen ausgeführt (Stand: Mitte Oktober). Die Aufstockung wird benötigt, um bereits erfolgte Mittelbindungen zu decken:

– Von den Empfängern eingeforderte Zwischen- und Abschlusszahlungen gemäß bereits unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen infolge von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der Jahre 2007, 2008, 2009 und 2010. Diese stellen vertragliche und rechtliche Verpflichtungen dar (Teil der RAL);

– Vorfinanzierungszahlungen auf der Basis bereits erfolgter Mittelbindungen für bereits unterzeichnete Finanzhilfevereinbarungen (33 Projekte) im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen FP7-SEC-2011-1. Frist für die Unterzeichnung aller Finanzhilfevereinbarungen für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist Ende 2012.

– Vorfinanzierungszahlungen im Zusammenhang mit neuen Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen FP7-SEC-2012-1 noch zu unterzeichnen sind. Die Zahlungen sollten vor Ende 2012 erfolgen (7 Projekte).

02 05 01 — Europäische Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) (+ 4,9 Mio. EUR)

Die Aufstockung um 4,9 Mio. EUR soll es der Kommission ermöglichen, ihren vertraglichen Verpflichtungen (Abwicklung von RAL) im Rahmen der Delegationsvereinbarung mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) nachzukommen. In Rahmen der globalen Mittelübertragung wird bereits eine Aufstockung um 17,2 Mio. EUR angefordert.

Die Mittel werden dazu verwendet, der mit der ESA vereinbarten zweiten jährlichen Zahlung nachzukommen und die zusätzlichen Aufträge zu finanzieren, die bereits 2011 in die Wege geleitet wurden (8 zusätzliche Satelliten + Ariane-5-Anpassung + Gebühren). Dabei handelt es sich um rechtliche Verpflichtungen.

04 05 01 — Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (+ 17,7 Mio. EUR)

Die im Haushaltsplan 2012 für den EGF veranschlagten Mittel für Zahlungen in Höhe von 50 Mio. EUR sind ausgeschöpft. Eine Aufstockung ist notwendig, um in fünf Fällen, in denen ein Vorschlag zur Mobilisierung des EGF Ende Oktober/Anfang November vorgelegt werden wird, Zahlungen leisten zu können. Diese Fälle betreffen Anträge von Dänemark, Spanien, Italien, Österreich, Rumänien und Finnland.

08 02 01 — Zusammenarbeit — Gesundheit (+ 79,8 Mio. EUR)

Bei dieser Haushaltslinie wurden 97,1 % der Mittel für Zahlungen ausgeführt (Stand: Mitte Oktober). Die Aufstockung wird benötigt, um im Zusammenhang mit früheren Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (FP-7-Health-2007/2008/2009/2010) stehende Zwischen- und Abschlusszahlungen in Höhe von 9,8 Mio. EUR leisten zu können. Dies betrifft 40 Projekte und wird es ermöglichen, die Zahlung von Verzugszinsen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Weitere 70 Mio. EUR beziehen sich auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen FP-7 Health-2012-Innovation-1 2012. Diese wurde im Juli 2011 eingeleitet; Termine für die Einreichung der Vorschläge waren der 4. Oktober 2011 und der 8. Februar 2012 (zweistufiges Verfahren). Die Vorfinanzierung der ausgewählten Projekte soll Verzögerungen bei der Durchführung dieser Forschungsprojekte verhindern.

08 04 01 — Zusammenarbeit — Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien (+ 63,9 Mio. EUR)

Mitte Oktober betrug die Ausführung dieser Haushaltslinie 83,4 %. Die beantragte Aufstockung soll die benötigen Zwischen- und Abschlusszahlungen abdecken, die sich auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aus den Jahren 2009 bis 2011 beziehen. Dies betrifft 35 Finanzhilfevereinbarungen und wird es ermöglichen, die Zahlung von Verzugszinsen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Auch Vorfinanzierungszahlungen, die sich auf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2012 beziehen (FP7-NMP-2012-LARGE, FP7-NMP-2012-SMALL und FP7-NMP-2012-SME), sind fällig, damit Verzögerungen bei der Durchführung der Forschungsprojekte vermieden werden.

08 06 01 — Zusammenarbeit — Umwelt (einschließlich Klimawandel) (+ 39,1 Mio. EUR)

Die Aufstockung betrifft Vorfinanzierungszahlungen im Zusammenhang mit Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2012, insbesondere die zweistufige Aufforderung FP7-ENV-2012. Die zeitliche Planung der Evaluierung und der Verhandlungen wurde angepasst, damit die 2012 angenommenen neuen Ziele erreicht werden können (260 Tage zwischen dem Einreichungsschluss und dem Tag der Unterzeichnung bei 75 % der Finanzhilfevereinbarungen). Demnach sollten mindestens 75 % der ausgehandelten Finanzhilfevereinbarungen Ende Oktober und 95-100 % bis Ende des Jahres unterzeichnet werden. Gemäß der Haushaltsordnung müssen die Vorfinanzierungszahlungen binnen 45 Tagen nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen geleistet werden.

Zusätzliche 39,1 Mio. EUR werden benötigt, um die Vorfinanzierungszahlungen für rund 15 Finanzhilfevereinbarungen (von 43 derzeit im Rahmen dieser Aufforderung für die Einreichung von Vorschlägen verhandelten) zu leisten. Diese Aufstockung ist auch notwendig, um Verzögerungen bei der Durchführung dieser Forschungsprojekte zu vermeiden.

08 10 01 — Ideen (+ 30 Mio. EUR)

Die beantragte Aufstockung bezieht sich auf Vorfinanzierungszahlungen im Zusammenhang mit Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2012 („Advanced Grants“ und „Starting Grants“ 2012). Der Termin für die Evaluierung/Verhandlung dieser Aufforderungen wurde vorgezogen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln müssen rund 35-40 Vorfinanzierungszahlungen geleistet werden. Diese Aufstockung hilft außerdem, Verzögerungen bei der Durchführung dieser Forschungsprojekte zu vermeiden.

09 04 01 01 — Unterstützung der Forschungszusammenarbeit im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) (+ 30 Mio. EUR)

Da die Verhandlungen über die Projekte im Rahmen von FP7 IKT-Zusammenarbeit, die nach der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Nr. 8 ausgewählt wurden, weit voran gekommen sind, müssen, anders als erwartet, mehr Vorfinanzierungszahlungen für Projekte, die voraussichtlich zwischen September und Dezember 2012 beginnen, geleistet werden. So müssen noch vor Jahresende 231 Vorfinanzierungszahlungen im Rahmen der Aufforderungen von 2012 vorgenommen werden. Ferner muss 235 Zahlungsanträgen im Zusammenhang mit Projekten, die bei früheren Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt wurden, vor Jahresende nachgekommen werden. Die beantragten zusätzlichen 30 Mio. EUR sind der absolute Mindestbetrag, damit den Verpflichtungen gegenüber Dritten nachgekommen werden kann.  Die Mitte Oktober verzeichnete Ausführungsrate (70,0 %) muss im Zusammenhang mit der Beschleunigung der Zahlungen im Verlauf des Jahres gesehen werden; die bei der Haushaltslinie noch verfügbaren Mittel werden Anfang Dezember ausgeschöpft sein.

15 02 22 — Programm für lebenslanges Lernen (+ 180 Mio. EUR )

Die verfügbaren Mittel für das Programm für lebenslanges Lernen reichen nicht aus, um bis Jahresende den Bedarf an Mitteln für Zahlungen zu decken, da bis Mitte Oktober bereits 99,4 % der Zahlungen ausgeführt wurden. Derzeit können Zwischenzahlungen (160,7 Mio. EUR), die aufgrund der vertraglichen Bestimmungen der Vereinbarungen mit den nationalen Agenturen fällig sind, nicht geleistet werden. Weitere 19,3 Mio. EUR sind für Vorfinanzierungen sowie für Zwischen- und Abschlusszahlungen im Zusammenhang mit einzelnen von der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) verwalteten Projekten notwendig.

15 07 77 — Menschen (+ 102 Mio. EUR )

Die Aufstockung wird es der Exekutivagentur für die Forschung (REA) ermöglichen, die vor Ende 2012 zu leistenden Zahlungen abzuwickeln. Mitte Oktober belief sich die Ausführungsrate auf 84,9 %.

Mehr als 70 % des angeforderten Betrags bezieht sich auf Zahlungen zur Abwicklung der vor 2012 eingegangenen und noch bestehenden Mittelbindungen (RAL). Mit dem Rest sollen Vorfinanzierungszahlungen für die neuen Finanzhilfevereinbarungen gedeckt werden, die im Rahmen der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2012 zu unterzeichnen sind und bei denen die Zahlungen bis Ende 2012 zu leisten sind.

3.2.        Rubrik 1b Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

Insgesamt wird für die Rubrik 1b eine Aufstockung um 7 170,5 Mio. EUR in folgenden 14 Haushaltslinien angefordert:

Haushalts-linie || Bezeichnung der Haushaltslinie || Mittel für Zahlungen (EUR)

04 02 01 || Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) — Ziel 1 (2000 bis 2006) || 189 000 000

04 02 02 || Abwicklung des Sonderprogramms zur Förderung von Frieden und Versöhnung in Nordirland und dem Grenzgebiet Irlands (2000 bis 2006) || 9 000 000

04 02 04 || Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) — Ziel 2 (2000 bis 2006) || 2 000 000

04 02 17 || Europäischer Sozialfonds (ESF) — Konvergenz || 1 837 000 000

04 02 19 || Europäischer Sozialfonds (ESF) — Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung || 1 060 000 000

04 02 20 || Europäischer Sozialfonds (ESF) — Operative technische Unterstützung (2007 bis 2013) || 3 500 000

13 03 01 || Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Ziel 1 (2000 bis 2006) || 790 000 000

13 03 04 || Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Ziel 2 (2000 bis 2006) || 80 000 000

13 03 13 || Abschluss der EU-Initiative Interreg III (2000 bis 2006) || 50 000 000

13 03 16 || Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Konvergenz || 1 400 000 000

13 03 19 || Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Europäische territoriale Zusammenarbeit || 400 000 000

13 04 01 || Kohäsionsfonds — Abschluss früherer Projekte (aus der Zeit vor 2007) || 250 000 000

13 04 02 || Kohäsionsfonds || 1 100 000 000

Gesamtbetrag || 7 170 500 000

Was den Abschluss der Programme des vorausgehenden Zeitraums (2000-2006) anbelangt, so ist die Kommission zwar bereit, für viele Programme Restzahlungen zu leisten, doch sind die entsprechenden Mittel der verschiedenen Haushaltslinien entweder bereits vollständig aufgebraucht oder werden bald aufgebraucht sein. Da die benötigten Mittel nicht im Haushaltsentwurf 2013 veranschlagt wurden, müssen die entsprechenden Mittel für Zahlungen im Haushaltsplan 2012 aufgestockt werden.

Was die neuen Programme des Zeitraums 2007-2013 anbelangt, so sind die von den Mitgliedstaaten bis zum 15. Oktober beantragten Zahlungen höher als im selben Vorjahreszeitraum ausgefallen. Ferner musste die Kommission aus dem Haushalt 2012 Zahlungsanträge des Vorjahres finanzieren, die bereits 2011 hätten abgewickelt werden können, wenn die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestanden hätten. Da nur geringfügig mehr Mittel als im Vorjahr zur Verfügung stehen, müssen die Mittel für Zahlungen aufgestockt werden, damit den rechtlichen Verpflichtungen nachgekommen werden kann und sich am Jahresende nicht übermäßig viele Zahlungsanträge anhäufen, die 2013 gegebenenfalls nicht ordnungsgemäß abgewickelt werden können.

04 02 01 — Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) - Ziel 1 (2000 bis 2006) (+ 189 Mio. EUR)

Bereits Anfang Oktober waren die Mittel für Zahlungen dieser Haushaltslinie fast vollständig aufgebraucht (Ausführungsrate: 99,8 %). Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Abschlusszahlungen von Programmen abgewickelt werden, wobei es sich um Beträge handelt, die von der Kommission nach eingehender Analyse der Abschlussunterlagen akzeptiert wurden.

04 02 02 – Abschluss des Sonderprogramms zur Förderung von Frieden und Versöhnung in Nordirland und im Grenzgebiet Irlands (2000 bis 2006) (+ 9 Mio. EUR)

Die zusätzlichen Mittel für Zahlungen bei dieser Haushaltslinie sind notwendig, um die Abschlusszahlung für den Programmabschluss zum Jahresende durchzuführen. Bei dieser Haushaltslinie waren 2012 keine Mittel für Zahlungen vorgesehen.

04 02 04 – Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) — Ziel 2 (2000 bis 2006) (+ 2 Mio. EUR)

Die bei dieser Haushaltslinie verfügbaren Mittel waren Mitte Oktober beinahe ausgeschöpft (weniger als 2 Mio. EUR verbleibend). Eine zusätzliche Aufstockung von 2 Mio. EUR ist notwendig, um den Saldo für zwei abzuschließende Programme zu begleichen.

04 02 17 – Europäischer Sozialfonds (ESF) – Konvergenz (+ 1 837 Mio. EUR)

Der geschätzte Zahlungsbedarf bei dieser Haushaltslinie wurde nach der letzten Analyse der Ausführung des Europäischen Sozialfonds durch die Kommission nach oben korrigiert. Mitte Oktober betrug die Ausführungsrate 96,3 % der verfügbaren Mittel, und es werden zusätzliche Mittel für Zahlungen zur Deckung des Bedarfs bis zum Jahresende benötigt. Die Mittel werden bald ausgeschöpft sein. Zur selben Zeit des Vorjahres betrug die Ausführungsrate 74 % des Jahresendergebnisses.

04 02 19 – Europäischer Sozialfonds (ESF) – Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (+ 1 060 Mio. EUR)

Der geschätzte Zahlungsbedarf bei dieser Haushaltslinie wurde nach der letzten Analyse der Ausführung des Europäischen Sozialfonds durch die Kommission nach oben korrigiert. Seit Anfang Oktober sind die Mittel bei dieser Haushaltslinie ausgeschöpft, und anhängige Zahlungsanträge können bis zur Aufstockung dieser Haushaltslinie nicht bearbeitet werden. Die Zahlungsanträge betreffen 14 Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland und das Vereinigte Königreich.

04 02 20 – Europäischer Sozialfonds (ESF) – Operative technische Unterstützung (2007 bis 2013) (+ 3,5 Mio. EUR)

Die Ausführung bei dieser Haushaltslinie betrug Mitte Oktober 99,6 % der vorhandenen Mittel. Zur Deckung des Bedarfs bis zum Jahresende sind zusätzliche Mittel für Zahlungen erforderlich.

13 03 01 – Abschluss des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) — Ziel 1 (2000 bis 2006) (+ 790 Mio. EUR)

Der Abschluss der operativen Programme bei dieser Haushaltslinie hat sehr schnelle Fortschritte gemacht. Mitte Oktober betrug der Stand der Ausführung 95,7 % der verfügbaren Mittel. Die zusätzlichen Mittel werden zur Deckung des Bedarfs im Zusammenhang mit Programmabschlüssen benötigt. Sie betreffen nur unangefochtene Beträge, die sich aus der genauen Analyse von Abschlussdokumenten ergeben.

13 03 04 – Abschluss des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) — Ziel 2 (2000 bis 2006) (+ 80 Mio. EUR)

Die Ausführungsrate im Vergleich zu den vorhandenen Mitteln betrug Mitte Oktober 94,2 %. Die Abschlüsse machen rasche Fortschritte, und die verbleibenden Mittel für Zahlungen werden nicht ausreichen, um den restlichen Bedarf im Zusammenhang mit unangefochtenen Beträgen zu decken, der sich aus der genauen Analyse der Abschlussdokumente ergibt. Es werden daher zusätzliche Mittel für Zahlungen benötigt, um mit diesen Abschlusszahlungen fortzufahren.

13 03 13 – Abschluss der EU-Initiative Interreg III (2000 bis 2006) (+ 50 Mio. EUR)

Die Mittel für Zahlungen bei dieser Haushaltslinie waren Mitte Oktober vollkommen ausgeschöpft. Die zusätzlichen Mittel werden zur Deckung des Bedarfs im Zusammenhang mit Programmabschlüssen benötigt. Sie betreffen nur unangefochtene Beträge, die sich aus der genauen Analyse von Abschlussdokumenten ergeben.

13 03 16 – Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) – Konvergenz (+ 1 400 Mio. EUR)

Der geschätzte Zahlungsbedarf bei dieser Haushaltslinie wurde nach der letzten Analyse der Ausführung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung durch die Kommission nach oben korrigiert. Die Analyse ergab, dass die Zahlungsanträge, die von den Mitgliedstaaten vor Jahresende zu erwarten sind, die verfügbaren Mittel bei weitem übersteigen. Der höhere Bedarf an Mitteln für Zahlungen erklärt sich auch daraus, dass einige 2011 eingegangene Zahlungsanträge erst 2012 beglichen werden konnten (ca. 4,6 Mrd. EUR bei dieser Linie). Die Ausführungsrate bei dieser Haushaltslinie betrug Mitte Oktober 77,5 % im Vergleich zu 68,4 % im Vorjahr.

13 03 19 – Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) – Europäische territoriale Zusammenarbeit (+ 400 Mio. EUR)

Die Ausführung bei dieser Haushaltslinie betrug Anfang Oktober bereits 99,7 % der vorhandenen Mittel. Zur selben Zeit des Vorjahres belief sich die Ausführungsrate auf 60 % des Jahresendergebnisses. Es werden zusätzliche Mittel benötigt, um eingehende Zahlungsanträge der Mitgliedstaaten befriedigen zu können.

13 04 01 – Kohäsionsfonds — Abschluss früherer Projekte (aus der Zeit vor 2007) (+ 250 Mio. EUR)

Der höhere Bedarf an Mitteln für Zahlungen erklärt sich hauptsächlich aus der Tatsache, dass der Abschluss der Kohäsionsfondsprojekte dieses Jahr zügig vorangeschritten ist. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen. Die Ausführungsrate bei dieser Haushaltslinie betrug Mitte Oktober 92,9 % der verfügbaren Mittel im Vergleich zu lediglich 52 % im Vorjahr.

13 04 02 — Kohäsionsfonds (+ 1 100 Mio. EUR)

Der geschätzte Zahlungsbedarf bei dieser Haushaltslinie wurde nach der letzten Analyse der Ausführung des Kohäsionsfonds durch die Kommission nach oben korrigiert. Die Analyse ergab, dass die Zahlungsanträge, die von den Mitgliedstaaten zu erwarten sind, die verfügbaren Mittel bei weitem übersteigen. Mitte Oktober betrug die Ausführungsrate an Mitteln für Zahlungen bei dieser Linie bereits 76,2 %. Dies liegt beträchtlich über den 48 % des Vorjahres, und es werden weitere Zahlungsanträge erwartet.

3.3.        Rubrik 2 – Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der natürlichen Ressourcen

Insgesamt wird bei Rubrik 2 eine Aufstockung um 1 169 Mio. EUR über folgende drei Haushaltslinien gefordert:

Haushaltslinie || Bezeichnung || Mittel für Zahlungen (EUR)

05 04 02 01 || Abschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung — Ziel-1-Regionen (2000-2006) || 111 000 000

05 04 05 01 || Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums || 1 041 000 000

17 04 01 01 || Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und zur Überwachung des durch externe Faktoren verursachten körperlichen Zustands von Tieren, die ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen — Neue Maßnahmen || 17 000 000

Insgesamt || 1 169 000 000

05 04 02 01 – Abschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung — Ziel-1-Regionen (2000-2006) (+ 111 Mio. EUR)

Die verfügbaren Mittel für Zahlungen werden zur Tätigung aller für 2012 vorgesehenen Abschlusszahlungen nicht ausreichen. Dies erklärt sich aus dem Abschluss umfangreicher Programme im Jahr 2012, insbesondere für Spanien, Italien und Portugal, die sich bereits in einem sehr fortgeschrittenen Stadium des Abschlusses befinden.

05 04 05 01 – Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (+ 1 041 Mio. EUR)

Die Abschlusszahlungen, die aus dem Haushalt 2012 im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums getätigt werden müssen, beziehen sich auf die Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten für das dritte Quartal, die der Kommission spätestens am 10. November zugehen müssen. Geänderte Schätzungen, die die Kommission von den Mitgliedstaaten angefordert hat und die Anfang September eingetroffen sind, lassen erkennen, dass die Mittel für Zahlungen für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007-2013 zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen werden. In den letzten Jahren haben die Schätzungen die Erklärungen jedoch erheblich übertroffen (2011 um 11 %). Die Kommission nimmt daher eine vorsichtige Haltung ein und fordert zusätzliche Mittel für Zahlungen auf der Grundlage einer Kürzung dieser geänderten Schätzungen um 15 %. Dies würde Ausgabenerklärungen für das dritte Quartal in derselben Höhe wie letztes Jahr entsprechen. Die Kommission wird die eintreffenden Ausgabenerklärungen für das dritte Quartal aufmerksam beobachten und die Haushaltsbehörde über alle zusätzlichen Änderungen beim Bedarf an Mitteln für Zahlungen informieren.

17 04 01 01 – Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und zur Überwachung des durch externe Faktoren verursachten körperlichen Zustands von Tieren, die ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen — Neue Maßnahmen (+ 17 Mio. EUR)

Es gibt einen zusätzlichen Bedarf an Mitteln für Zahlungen zur Deckung ausstehender Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Durchführung von Programmen zur Tilgung von Tierseuchen für die Jahre 2010 und davor, aber auch für die Durchführung der Programme für 2011, für die die Kofinanzierungsquoten höher waren. Es werden 17 Mio. EUR benötigt, um den Mitgliedstaaten die gesamten Vorfinanzierungskosten der Programme zu erstatten. In Bezug auf die Mittelbindungen ist jedoch festzustellen, dass die günstige Tiergesundheitssituation im Jahr 2012 dazu geführt hat, dass alle notwendigen Mittelbindungen bereits durchgeführt wurden, sodass die verbleibenden Mittel für Verpflichtungen im Jahr 2012 nicht benötigt werden (siehe Abschnitt 4 unten).

3.4.        Teilrubrik 3a — Freiheit, Sicherheit und Recht

Insgesamt wird bei Teilrubrik 3a eine Aufstockung um 10 Mio. EUR bei einer einzigen Haushaltslinie gefordert:

Haushaltslinie || Bezeichnung || Mittel für Zahlungen (EUR)

18 02 09 || Europäischer Rückkehrfonds || 10 000 000

Insgesamt || 10 000 000

18 02 09 — Europäischer Rückkehrfonds (+ 10 Mio. EUR)

Die Mittel für Zahlungen, die dem Europäischen Rückkehrfonds für 2012 zugewiesen wurden, reichen für die ersten Vorfinanzierungszahlungen für die Jahresprogramme 2012 nicht aus. In der entsprechenden Rechtsgrundlage ist vorgesehen, dass 50 % der Mittel automatisch bei der Annahme der nationalen Jahresprogramme gezahlt werden. Daher ist eine Aufstockung um 10 Mio. EUR erforderlich, um die verbleibenden Vorfinanzierungszahlungen an die Mitgliedstaaten zu leisten.

3.5.        Rubrik 4 — Die EU als globaler Akteur

Insgesamt wird bei Rubrik 4 eine Aufstockung um 67,1 Mio. EUR über folgende vier Haushaltslinien gefordert:

Haushaltslinie || Bezeichnung || Mittel für Zahlungen (EUR)

19 08 01 03 || Finanzielle Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik || 12 000 000

21 05 01 01 || Gesundheit || 14 400 000

23 02 01 || Humanitäre Hilfe || 23 687 548

23 02 02 || Nahrungsmittelhilfe || 17 000 000

Insgesamt || 67 087 548

19 08 01 03 – Finanzielle Zusammenarbeit mit osteuropäischen Ländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftspolitik (+ 12 Mio. EUR)

Nach einer Bewertung Mitte des Jahres wurde der Zahlungsmittelbedarf für 2012 geändert und aktualisiert. Es besteht ein Bedarf von 83 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen. Der Großteil soll intern umgeschichtet werden, dennoch fehlen noch 12 Mio. EUR.

Diese Haushaltslinie wurde in allen drei vergangenen Haushaltsjahren zu 100 % oder beinahe 100 % ausgeschöpft. Bei dieser Haushaltslinie kommt es zum Jahresende vor allem aus zwei strukturell bedingten Gründen zu beschleunigten Zahlungen: erstens aufgrund des jährlichen Aktionsplan-Prozesses, bei dem der Schwerpunkt während der ersten Jahreshälfte auf den Mittelbindungen liegt, und zweitens aufgrund des Profils der umfangreichen Zahlungen in den östlichen Nachbarländern, die meist Tranchen von Budgethilfe und Vorfinanzierungszahlungen für Investitionsfazilitäten (z. B. die Nachbarschafts-Investitionsfazilität oder die Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer – FEMIP) darstellen. Diese Art von Zahlungen ist leicht vorhersehbar, da sie gewöhnlich zu Jahresende anfallen.

21 05 01 01 — Gesundheit (+ 14,4 Mio. EUR)

Die Ausführungsrate der Mittel für Zahlungen hat Anfang Oktober bei dieser Haushaltslinie 100 % erreicht. Vom gesamten Aufstockungsbedarf von 29 Mio. EUR konnten 14,6 Mio. EUR durch die globale Mittelübertragung abgedeckt werden. Der restliche Betrag von 14,4 Mio. EUR wird nun mit diesem Berichtigungshaushalt angefordert.

Gegenwärtig werden aus dieser Haushaltslinie 128 Finanzhilfevereinbarungen und 13 Beitragsvereinbarungen mit internationalen Organisationen finanziert. Der Bedarf an Mitteln für Zahlungen ist wegen Zahlungsanträgen im Zusammenhang mit Verträgen, die Ende 2011 und zu Jahresbeginn 2012 unterzeichnet wurden, höher als ursprünglich angenommen. Es wird auf Folgendes hingewiesen:

– Im Auswahlverfahren wurden die Verträge für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Ausbau der Kapazitäten nichtstaatlicher Akteure im Bereich HIV/AIDS-Prävention, ‑Behandlung und -Pflege in ENPI-Ländern erst Ende Dezember 2011 unterzeichnet, und die ersten Zahlungen haben sich deshalb von 2011 auf 2012 verschoben.

– Die ersten Zahlungen für eine 2011 mit dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) abgeschlossene Beitragsvereinbarung wurden in diesem Jahr nicht vollständig getätigt, und somit ist ein Saldo aus den Mitteln für 2012 zu begleichen. Zum Zeitpunkt der Vorlage des Haushaltsentwurfs (April 2011) war die Festlegung des Jahresaktionsprogramms 2012 noch in einer Frühphase und die vollen Konsequenzen in Bezug auf den Zahlungsmittelbedarf waren noch nicht endgültig festgelegt.

– Die Abschlusszahlung für die globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung, die für 2013 geplant war, wird 2012 durchgeführt, da das Projekt früher als vorgesehen beendet wurde.

23 02 01 — Humanitäre Hilfe (+ 23,7 Mio. EUR)

Der ursprüngliche Betrag an Mitteln für Zahlungen bei der Haushaltslinie für humanitäre Hilfe, wie er von der Haushaltsbehörde genehmigt wurde, war 35 Mio. EUR niedriger als der Betrag an Mitteln für Verpflichtungen. Gleichzeitig sind die erforderlichen Mittel für Zahlungen für 2012 beinahe gleich hoch wie die Mittel für Verpflichtungen, und die neueste Zahl für die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (2010/2011) beträgt 159 Mio. EUR. Die Ausführung der Mittel für Zahlungen bei dieser Haushaltslinie betrug Mitte Oktober 99,0 %.

Zusätzlich wurden die Mittel für Verpflichtungen dieser Haushaltslinie um 150 Mio. EUR aufgestockt, um auf die humanitären Krisen im Sudan, Südsudan, Jemen, Syrien, dem Horn von Afrika und Pakistan zu reagieren. Diese Aufstockung wurde mit Hilfe der Soforthilfereserve und mit Hilfe von Umschichtungen innerhalb der Rubrik 4 durchgeführt.

Die entsprechende Aufstockung der Mittel für Zahlungen betrug nur 58 % der Mittel für Verpflichtungen, wobei die Kommission bei humanitären Einsätzen jedoch gleich zu Beginn dieser Einsätze Vorfinanzierungszahlungen von 80 % leistet. Sie hat daher in ihren Anträgen auf Mittelübertragung die Haushaltsbehörde darauf hingewiesen, dass im Laufe des Jahres noch zusätzliche Mittel für Zahlungen angefordert würden. Von den insgesamt 88 Mio. EUR, die benötigt werden, wurden 64,3 Mio. EUR schon mit der globalen Mittelübertragung angefordert.

23 02 02 — Nahrungsmittelhilfe (+ 17 Mio. EUR)

Der ursprüngliche Betrag an Mitteln für Zahlungen bei der Haushaltslinie für Nahrungsmittelhilfe, wie er von der Haushaltsbehörde genehmigt wurde, war 21 Mio. EUR niedriger als der Betrag an Mitteln für Verpflichtungen. Gleichzeitig sind die erforderlichen Mittel für Zahlungen für 2012 beinahe gleich hoch wie die Mittel für Verpflichtungen, und die neueste Zahl für die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (2010/2011) beträgt 63 Mio. EUR. Die Ausführungsrate der Mittel für Zahlungen hat Anfang Oktober bei dieser Haushaltslinie 100 % erreicht.

Die Mittel für Verpflichtungen dieser Haushaltslinie wurden um 90 Mio. EUR aufgestockt, um auf die humanitären Krisen im Sahel, Sudan/Südsudan und auf die Nahrungsmittelkrise am Horn von Afrika zu reagieren. Die Aufstockung wurde mit Hilfe der Soforthilfereserve und mit Hilfe von Umschichtungen innerhalb der Rubrik 4 durchgeführt. Die entsprechende Aufstockung der Mittel für Zahlungen betrug nur 19 % der Mittel für Verpflichtungen, wobei die Kommission bei humanitären Einsätzen jedoch gleich zu Beginn dieser Einsätze Vorfinanzierungszahlungen von 80 % leistet. Sie hat daher in ihren Anträgen auf Mittelübertragung die Haushaltsbehörde darauf hingewiesen, dass im Laufe des Jahres noch zusätzliche Mittel für Zahlungen benötigt würden. Von den insgesamt 51 Mio. EUR, die benötigt werden, wurden 34 Mio. EUR schon mit der globalen Mittelübertragung angefordert.

4.           Kürzung von Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen

Die Kommission hat eine Reihe von Haushaltslinien ermittelt, bei denen ein Teil der verfügbaren Mittel für Verpflichtungen bis zum Jahresende nicht verwendet wird und schlägt daher vor, die vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen entsprechend zu kürzen. In einigen Fällen ist auch der entsprechende Betrag an Mitteln für Zahlungen verfügbar und wird mit diesem Berichtigungshaushalt umgeschichtet. Die Kürzungen betragen insgesamt 133,4 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 47,4 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen.

Die gesamte Aufstellung pro Haushaltslinie ist nachfolgend aufgelistet:

Haushaltslinie || Bezeichnung || Mittel für Verpflichtungen in EUR || Mittel für Zahlungen in EUR || Begründung

09 02 04 01 || Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) — Büro — Beitrag zu den Titeln 1 und 2 || - 1 102 937 || || Am 19. August 2012 hat der Verwaltungsausschuss des GEREK-Büros den geänderten Haushalt der Agentur genehmigt. Die vorgeschlagene Entnahme bei den Mitteln für Verpflichtungen entspricht der Differenz zwischen dem im Haushalt 2012 genehmigten EU-Zuschuss zur Agentur und dem geänderten Haushalt des GEREK-Büros.

26 02 01 || Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge || - 1 600 000 || || Entgegen der ursprünglichen Vorausschätzung wurde in den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 ein bedeutender Rückgang an Publikationen und anderen Veröffentlichungen der Organe festgestellt. Außerdem tritt im Dezember 2012 ein neuer Produktionsvertrag mit niedrigeren Preisen in Kraft. Alle diese Faktoren führen zu überschüssigen Mitteln für Verpflichtungen.

29 02 03 || Statistisches Programm der Union 2008 bis 2012 || - 5 000 000 || || Der Verordnungsentwurf über die EU-Erhebung über die Sicherheit wurde von der Kommission im Juni 2011 angenommen und wird derzeit im Rat und im Parlament erörtert. Gemäß diesem Vorschlag soll im Jahr 2013 eine EU-Erhebung über die Sicherheit von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Eurostat hatte 2012 die nötigen Haushaltsmittel reserviert, um die Erhebung unmittelbar nach der Annahme der Verordnung durchführen zu können. Während des Gesetzgebungsverfahrens wurde deutlich, dass mehr Zeit nötig ist, um auf Ebene des europäischen Gesetzgebers eine Einigung zu erzielen. Die Annahme ist für 2013 vorgesehen – ein Jahr später als geplant. Ursprünglich wurden diesem Projekt 6 Mio. EUR zugewiesen, und davon werden 5 Mio. EUR nicht benötigt und können neu zugewiesen werden.

Teilrubrik 1a insgesamt || - 7 702 937 || 0 ||

05 04 05 02 || Technische Unterstützung ELER || - 13 000 000 || || Die verfügbaren Mittel für Verpflichtungen werden nicht vollkommen verbraucht, und es sollten 13 Mio. EUR übrig bleiben. Der Minderverbrauch bei dieser Haushaltslinie im Jahr 2012 wurde schon beim Haushaltsentwurf 2013 berücksichtigt.

11 03 01 || Internationale Fischereiabkommen || - 49 606 || - 76 191 || Einige Mittel werden nicht benötigt, nachdem alle notwendigen Mittelbindungen im Zusammenhang mit den 2012 gültigen internationalen Fischereiabkommen getätigt und einige der abzuwickelnden Mittelbindungen (sektorale Unterstützung für die Abkommen mit Madagaskar und Kiribati und die Entschädigungszahlung an die Republik Guinea für 2010) durchgeführt wurden.

11 03 02 || Beiträge zu internationalen Organisationen || - 798 015 || || Der Jahresbeitrag an zwei regionale Organisationen ist dieses Jahr nicht fällig, da das Mandat dieser Organisationen verspätet in Kraft getreten ist. Außerdem haben Wechselkursschwankungen zu geringeren Ausgaben geführt.

11 03 04 || Finanzbeitrag der Union zu den durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 geschaffenen Gremien || - 33 234 || - 22 877 || Der Jahresbeitrag war geringer als ursprünglich vorgesehen.

11 06 11 || Europäischer Fischereifonds (EFF) — Operative technische Unterstützung || - 477 119 || || Der Beitrag zu 2012 durchgeführten Maßnahmen ist niedriger als ursprünglich vorgesehen.

11 07 02 || Unterstützung der Bewirtschaftung der Fischereiressourcen (Verbesserung der wissenschaftlichen Gutachten) || - 240 000 || || Die Mittel für 2012 werden wegen Verzögerungen bei der Fertigstellung des Rahmenvertrages für wissenschaftliche Gutachten nicht verwendet.

17 04 01 01 || Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und zur Überwachung des durch externe Faktoren verursachten körperlichen Zustands von Tieren, die ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen — Neue Maßnahmen || - 57 640 000 || || Aufgrund der günstigen Tiergesundheitssituation im Jahr 2012 wurden alle notwendigen Mittelbindungen bereits getätigt, sodass die restlichen Mittel für Verpflichtungen 2012 nicht benötigt werden.

17 04 03 01 || Dringlichkeitsfonds für Tierseuchen und sonstige Probleme im Veterinärbereich, die die öffentliche Gesundheit gefährden können — Neue Maßnahmen || - 4 400 000 || || Aufgrund der günstigen Tiergesundheitssituation im Jahr 2012 wurden nur halb so viele Beitragsansuchen an den Dringlichkeitsfonds  gerichtet wie zu Jahresbeginn vorgesehen. Die Aufstockung um 17 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen wird in Abschnitt 3 oben begründet.

17 04 07 01 || Futter- und Lebensmittelsicherheit und verbundene Tätigkeiten — Neue Maßnahmen || - 3 380 000 || || Es werden weniger Maßnahmen als ursprünglich geplant durchgeführt.

Rubrik 2 insgesamt || - 80 017 976 || - 99 068 ||

09 02 05 || Sonstige Maßnahmen in den Bereichen Audiovisuelles und Medien || - 40 741 || || Die vorgeschlagene Entnahme an Mitteln für Verpflichtungen ergibt sich aus der Annullierung eines Vergabeverfahrens für eine Studie über Geschäftsmodelle für Anbieter von Internet-Inhalten (SMART 2012/0030), da eine ähnliche Maßnahme von einer anderen Kommissionsdienststelle durchgeführt wird.

Teilrubrik 3b insgesamt || - 40 741 || 0 ||

40 02 41 || Getrennte Mittel – Internationale Fischereiabkommen (Reserve) || - 45 652 520 || - 47 252 520 || Eine Reihe von Abkommen, die derzeit verhandelt werden, werden bis Jahresende nicht abgeschlossen (Marokko, Gabun, Salomonen, Guinea-Bissau).  Daher werden die zu diesem Zweck in die Reserve eingestellten Mittel 2012 nicht verwendet.

Reserve für Finanzinterventionen insgesamt || - 45 652 520 || - 47 252 520 ||

GESAMTBETRAG || - 133 414 172 || - 47 351 588 ||

5.           Übersicht nach Rubriken des Finanzrahmens

Finanzrahmen Rubrik/Teilrubrik || Finanzrahmen 2012 || Haushaltsplan 2012 (einschließlich BH Nr. 1-3/2012 und EBH Nr. 4-5/2012) || EBH Nr. 6/2012 || Haushaltsplan 2012 Haushaltsplan 2012 (einschließlich BH Nr. 1-3/2012 und EBH Nr. 4-6/2012)

MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ

1. NACHHALTIGES WACHSTUM || || || || || || || ||

1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung || 14 853 000 000 || || 15 403 000 000 || 11 482 916 106 || - 7 702 937 || 625 316 535 || 15 395 297 063 || 12 108 232 641

Spielraum || || || - 50 000 000 || || || || - 42 297 063 ||

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung || 52 761 000 000 || || 52 752 576 141 || 43 835 746 321 || || 7 170 500 000 || 52 752 576 141 || 51 006 246 321

Spielraum || || || 8 423 859 || || || || 8 423 859 ||

Gesamt || 67 614 000 000 || || 68 155 576 141 || 55 318 662 427 || - 7 702 937 || 7 795 816 535 || 68 147 873 204 || 63 114 478 962

Spielraum[12] || || || - 41 576 141 || || || || - 33 873 204 ||

2. NACHHALTIGE BEWIRTSCHAFTUNG UND SCHUTZ DER NATÜRLICHEN RESSOURCEN || || || || || || || ||

davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen || 48 093 000 000 || || 43 969 637 305 || 43 875 978 049 || - 65 420 000 || 17 000 000 || 43 904 217 305 || 43 892 978 049

Gesamt || 60 810 000 000 || || 59 975 774 185 || 57 034 220 262 || - 125 670 494 || 1 121 648 412 || 59 850 103 691 || 58 155 868 674

Spielraum || || || 834 225 815 || || || || 959 896 309 ||

3. UNIONSBÜRGERSCHAFT, FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT || || || || || || || ||

3a. Freiheit, Sicherheit und Recht || 1 406 000 000 || || 1 367 806 560 || 835 577 878 || || 10 000 000 || 1 367 806 560 || 845 577 878

Spielraum || || || 38 193 440 || || || || 38 193 440 ||

3b. Unionsbürgerschaft || 699 000 000 || || 1 385 690 821 || 1 336 954 221 || - 40 741 || || 1 385 650 080 || 1 336 954 221

Spielraum || || || 1 563 220 || || || || 1 603 961 ||

Gesamt || 2 105 000 000 || || 2 753 497 381 || 2 172 532 099 || - 40 741 || 10 000 000 || 2 753 456 640 || 2 182 532 099

Spielraum[13] || || || 39 756 660 || || || || 39 797 401 ||

4. DIE EU ALS GLOBALER AKTEUR || 8 997 000 000 || || 9 405 937 000 || 6 955 083 523 || || 67 087 548 || 9 405 937 000 || 7 022 171 071

Spielraum[14] || || || - 150 000 000 || || || || - 150 000 000 ||

5. VERWALTUNG || 8 523 000 000 || || 8 279 641 996 || 8 277 736 996 || || || 8 279 641 996 || 8 277 736 996

Spielraum[15] || || || 327 358 004 || || || || 327 358 004 ||

INSGESAMT || 148 049 000 000 || 141 360 000 000 || 148 570 426 703 || 129 758 235 307 || - 133 414 172 || 8 994 552 495 || 148 437 012 531 || 138 752 787 802

Spielraum || || || 1 209 764 338 || 12 445 957 052 || || || 1 43 178 510 || 3 451 404 557

[1]               ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

[2]               ABl. L 56 vom 29.2.2012, S. 1.

[3]               ABl. L 184 vom 13.7.12, S. 1.

[4]               ABl. L 214 vom 10.8.12, S. 1.

[5]               ABl. L 221 vom 17.8.12, S. 1.

[6]               COM(2012) 340.

[7]               COM(2012) 536.

[8]               ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1.

[9]               Salden und Anpassungen der Salden der gemäß Artikel 10 Absätze 4, 5 und 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 für frühere Haushaltsjahre abgeführten Mehrwertsteuer-Eigenmittel.

[10]             Salden und Anpassungen der Salden der gemäß Artikel 10 Absätze 6 bis 8 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 1150/2000 für frühere Haushaltsjahre auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens/ Bruttosozialprodukts abgeführten Eigenmittel.

[11]             Zölle und andere Abgaben gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2007/436/EG.

[12]             Bei der Berechnung des bei der Teilrubrik 1a verbleibenden Spielraums (500 Mio. EUR) wurde der Europäische Globalisierungsfonds (EGF) nicht berücksichtigt. Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 50 Mio. EUR wird durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments finanziert.

[13]             Der Betrag aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union wird – wie in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 (ABl. C 139 vom 14.6.2006) vorgesehen – in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken in den Haushaltsplan eingesetzt.

[14]             Bei der Berechnung des im Haushaltsjahr 2012 bei der Rubrik 4 verbleibenden Spielraums wurden die Mittel für die Soforthilfereserve (258,9 Mio. EUR) nicht berücksichtigt. Der über die Obergrenze hinausgehende Betrag von 150 Mio. EUR wird durch Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments finanziert.

[15]             Bei der Berechnung des Spielraums für die Rubrik 5 wurde ein Betrag von 84 Mio. EUR an Beiträgen des Personals zur Versorgungsordnung berücksichtigt (gemäß Fußnote (1) zur Tabelle des Finanzrahmens 2007-2013).