MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Arbeitsprogramm der Kommission 2013 /* COM/2012/0629 final */
Die
Wirtschaftskrise meistern und die EU wieder auf einen von Nachhaltigkeit geprägten
Wachstumspfad zurückführen, so lautet das Gebot der Stunde. Darin besteht die
vordringlichste Aufgabe für die jetzige Generation von Europäern. Dazu brauchen
wir ein Europa, das in der Lage ist, im weltweiten Wettbewerb zu bestehen, und
das so umgebaut wird, dass es die Chancen, die die Zukunft bietet, ergreifen
kann. Wir brauchen stabile makroökonomische Verhältnisse, die durch eine echte
Wirtschafts- und Währungsunion geschaffen werden können. Wir brauchen radikale
wirtschaftliche Veränderungen, damit Europa seine zahlreichen Stärken in der
Wirtschaft von morgen, die ein hohes Maß an Innovationsfähigkeit und
Qualifikationen erfordert, ausspielen kann. Hierzu ist es notwendig, die
unternehmerischen Rahmenbedingungen im Binnenmarkt anzupassen, das enorme
Potenzial, das die europäischen Netze und die neuen Informationstechnologien
bieten, vollständig auszuschöpfen, und neue Qualifikationen herauszubilden,
damit sich diejenigen, die heute vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind,
ebenfalls einbringen können. Schließlich muss sich die Umgestaltung Europas
auch an den Erfordernissen und Chancen ressourceneffizienten Wirtschaftens
orientieren. Dies sind langfristige Herausforderungen, die allen Teilen der
Gesellschaft etwas abverlangen – auf jeden Fall aber muss die EU den Grundstein
für den Erfolg legen. Um
die Konsequenzen aus den vor uns liegenden Herausforderungen zu ziehen, die
unsere Welt fundamental verändern, hat Präsident Barroso in seiner Rede zur
Lage der Union deshalb ein Umdenken angemahnt. Ohne Reformen kann es kein
Wachstum geben und unsere Probleme lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Die
Rede zur Lage der Union enthielt ambitionierte Ideen für die langfristige Umgestaltung
der EU zu einer engen und echten Wirtschaftsunion, die auf dem Fundament einer
politischen Union gründet. Diese Vision muss durch konkrete Schritte in die
Praxis übersetzt werden, wenn wir die fortdauernde Krise, die Europa und
insbesondere das Euro-Währungsgebiet weiterhin fest in ihrem Griff hat,
überwinden wollen. Das
Arbeitsprogramm 2013 veranschaulicht, wie diese Vision für die EU in wichtigen
Politikbereichen langfristig ihren konkreten Ausdruck finden könnte; es fasst
kurz zusammen, welche Bausteine für diese Vision noch fehlen, und es erläutert,
wie die Kommission diesen Herausforderungen begegnen will. Durch die richtige
Prioritätensetzung kann die EU zu Wachstum und Beschäftigung beitragen und
Schritt für Schritt ihrem langfristigen Ziel näherkommen. Die
Kommission hat bereits eine breite Palette von wachstumsfreundlichen
Vorschlägen vorgelegt, mit denen sich jetzt die gesetzgebenden Organe befassen.
Von der rechtzeitigen Annahme und vollständigen Umsetzung dieser Vorschläge
würde ein starkes Signal des Vertrauens an die Bürger und Investoren ausgehen,
das sich belebend auf die Wirtschaftstätigkeit und die Schaffung dringend
benötigter Arbeitsplätze auswirken würde. Dies würde der EU bis zu den Wahlen
zum Europäischen Parlament im Juni 2014 zu einer beeindruckenden
Leistungsbilanz verhelfen. 2013 wird die Kommission intensiv auf eine Umsetzung
ihrer Vorschläge hinarbeiten, um der Tätigkeit der EU zu unmittelbarer Wirkung
zu verhelfen. Nachdem Ende 2012 die Beschlüsse zum mehrjährigen Finanzrahmen
getroffen werden müssen, wird die Kommission 2013 ihr Hauptaugenmerk auf die
endgültige Ausgestaltung der Modalitäten für eine rasche Umsetzung richten.
Dazu gehören auch länderspezifische Verhandlungsmandate, mit denen
sichergestellt werden soll, dass die mit EU-Mitteln geförderten Prioritäten
Wachstum und Beschäftigung fördern. Gezielte Investitionen im Verein mit einem
modernen, reformfreundlichen EU-Haushalt können entscheidend zu Wachstum,
Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die
in diesem Arbeitsprogramm aufgeführten Vorschläge sollen 2013 und in der ersten
Jahreshälfte 2014 vorgelegt werden, da im Juni 2014 die Wahlen zum Europäischen
Parlament stattfinden und die gegenwärtige Legislaturperiode endet. In den
nachstehenden Abschnitten werden einige der wichtigsten Maßnahmen beschrieben,
die zeigen sollen, wie die Kluft zwischen den Zielen der EU und dem Ist-Zustand
geschlossen werden kann. Anhang I enthält eine ausführlichere Liste der
Vorschläge, die die Kommission 2013/2014 zu unterbreiten gedenkt.
Das
richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und
Währungsunion
Das Ziel: Europas Stärke wurzelt in der Vernetzung seiner Volkswirtschaften. Der Binnenmarkt und die gemeinsame Währung haben dies befördert, und durch die umfassende wirtschaftspolitische Abstimmung auf europäischer Ebene im Wege des Europäischen Semesters rücken unsere Volkswirtschaften so eng zusammen wie nie zuvor. Die Krise hat aber auch gezeigt, dass der Binnenmarkt auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen nur dann Finanzstabilität, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze garantieren kann, wenn er durch eine einzige starke Regulierungs- und Aufsichtsbehörde auf EU-Ebene ergänzt wird. Der nächste Schritt muss darin besten, die Wirtschafts- und Währungsunion durch eine vollwertige Banken- und Fiskalunion zu vertiefen. Woran fehlt es heute noch? Eine echte WWU benötigt ein umfassendes Konzept gegen den Teufelskreis aus Überschuldung des Privatsektors, unhaltbarer Staatsverschuldung und Schwäche des Bankensektors. Der EU fehlt ein umfassender Regulierungsrahmen, durch den die Lücken zu einer vollständig integrierten Politik im Bereich der Finanzdienstleistungen geschlossen würden; dazu gehören ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus für Banken und ein einheitliches Regelwerk für Banken und alle übrigen Finanzinstitute. Auch müssen die vorgeschlagenen effektiveren Mechanismen zur Vorbeugung und Korrektur einer nicht nachhaltigen Fiskalpolitik und von wirtschaftlichen Ungleichgewichten komplettiert und umgesetzt werden. Außerordentlich wichtig ist auch eine engere Abstimmung in der Steuerpolitik. Die mit dem Europäischen Semester erzielten Fortschritte haben ebenfalls noch nicht ihr volles Potenzial entfaltet, wenn es darum geht, die Empfehlungen in konkrete Strukturreformen innerhalb der EU umzusetzen. Die
wirtschaftspolitische Steuerung auf EU-Ebene ist zwar noch nicht vollendet,
wurde aber durch die Strategie „Europa 2020“, das Europäische Semester und
die Rechtsvorschriften des „Sechserpakets“ spürbar gestärkt. Eine weitere
Ergänzung bildet das „Zweierpaket“, über das dringend eine Einigung erzielt
werden muss. Im Jahr 2013 wird die Kommission
mit
dem Jahreswachstumsbericht das vierte Europäische Semester einleiten;
die
Pläne für eine vollständige, echte WWU weiter ausgestalten, die noch vor
Ende 2012 veröffentlicht werden sollen;
zusätzliche
Rechtsakte vorschlagen, die die Stabilität, die Transparenz und den
Verbraucherschutz im Finanzsektor weiter erhöhen sollen (z.B. Vorschlag zu
den Systemrisiken im Nichtbanken- und Schattenbanksektor).
Mit
der bereits verabschiedeten und der geplanten Gesetzgebung wird das
Finanzsystem der EU von Grund auf neu geordnet. Eine Einigung in der Frage der
Bankenaufsicht wird das europäische Finanzsystem auf eine sehr viel solidere
Grundlage stellen und entscheidend zu einem Klima des Vertrauens beitragen.
2013 werden viele einzelne Bausteine dieses Pakets umgesetzt. Dies gilt auch
für die Kohäsionspolitik: Dort werden die im Europäischen Semester zu den
obersten Prioritäten gezählten wachstumsfördernden Maßnahmen und
Strukturreformen ins Zentrum neuer nationaler und regionaler Programme gerückt
und die länderspezifischen Mandate für die nächste Generation von Strukturfonds
ausformuliert. Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Konsolidierung der
öffentlichen Haushalte um eine europäische Dimension zu erweitern, wird die
Kommission ferner Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und
Steuerhinterziehung ergreifen, wozu auch eine Initiative zum Thema Steueroasen
gehören wird.
Förderung
der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Das Ziel: Nachhaltiges Wachstum und eine erfolgreiche Beschäftigungsförderung erfordern ein stabiles makroökonomisches Umfeld zusammen mit der Fähigkeit, im globalen Wettbewerb zu bestehen. Europa verfügt über Stärken, die ihm dank einer den Erfordernissen der Zeit angepassten sozialen Marktwirtschaft einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und ihm dabei helfen können, sich an die Spitze der neuen industriellen Revolution zu setzen. Binnenmarkt und fairer Wettbewerb können einhergehen mit gezielten Investitionen und einer Unternehmenspolitik, die so konzipiert ist, dass die sich durch neue Technologien und Innovationen bietenden Wachstumschancen genutzt werden. Woran fehlt es heute noch? Der Binnenmarkt bedarf weiterer Anpassungen, damit Unternehmen und Verbraucher sein Potenzial in einem Europa ohne Grenzen voll ausschöpfen können. Der technologische Wandel eröffnet viele Möglichkeiten, muss aber mit neuen Konzepten in Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, Normung und geistiges Eigentum einhergehen. Die EU benötigt einen langfristigen energie- und klimapolitischen Rahmen, der dafür sorgt, dass Investitionen und politische Maßnahmen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit im Blick haben als auch den Klimawandel angehen. Bei den Innovationen liegt Europa zurück; verantwortlich dafür sind Hindernisse, die der Erschließung neuer Märkte oder Investitionen in neue lebensverändernde Technologien entgegenstehen, sowie Probleme allgemeinerer Art, die in der Einstellung zu Unternehmertum und unternehmerischem Scheitern begründet sind. Darüber hinaus fehlt es an einem geeigneten Rechtsrahmen, um die kommerzielle Nutzung des Galileo-Satellitensystems in die Wege zu leiten. Verstärkt werden diese Probleme noch durch die krisenbedingten Finanzierungsschwierigkeiten der Unternehmen und insbesondere des Mittelstands sowie durch die überflüssigen Mehrkosten infolge von zu viel Bürokratie und die Auswirkungen einiger nicht mehr zeitgemäßer Verwaltungen. Auch die Defizite bei der Umsetzung führen dazu, dass die Vorteile des Binnenmarktes nicht voll zum Tragen kommen. In der vor kurzem
angenommenen Binnenmarktakte II werden zwölf neue konkrete vorrangige
Maßnahmen vorgestellt, durch die der Binnenmarkt mit Hilfe von vier wichtigen
Motoren – Netze, Mobilität, digitale Wirtschaft und Zusammenhalt – eine neue
Dynamik erhalten soll.[1]
Im Nachgang zu ihrer diesjährigen Mitteilung über eine neue Industriepolitik[2] wird die Kommission den
Binnenmarkt für Waren, deren Anteil am Handel innerhalb der EU bei 75 %
liegt, nochmals neu in Augenschein nehmen. Diese Maßnahmen, über die nun rasch
Einvernehmen erzielt werden muss, bilden die logische Fortsetzung der
Leitaktionen der ersten Binnenmarktakte[3].
Die Kommission wird 2013 intensiv mit den gesetzgebenden Organen
zusammenarbeiten, damit die Vorschläge verwirklicht und ohne Abstriche wirksam
umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Vorschlägen gehören:
Initiativen zur
Anpassung der Mwst-Vorschriften und zur Senkung der Befolgungskosten durch
Einführung einer einzigen Mwst-Erklärung;
ein
Legislativvorschlag mit Modellcharakter für andere Sektoren, der die
elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen zur
Pflicht macht, um die Beziehungen zwischen Unternehmen und Behörden zu
vereinfachen und Kosten zu sparen;
Initiativen zur
Aktualisierung und Vereinfachung der Vorschriften zum freien Warenverkehr
im Binnenmarkt und Aufdeckung der diesbezüglich noch bestehenden Lücken
sowie Intensivierung der Arbeit in den Bereichen Normung, Zertifizierung
und Etikettierung;
die Lancierung
und Entwicklung im Rahmen von „Horizont 2020“ einer Reihe größerer
öffentlich-privater Partnerschaften, um durch die Kombination privater und
staatlicher Investitionen zusammen mit Mitteln aus dem EU-Haushalt zu
einer gemeinsamen Herangehensweise an strategische Schlüsselindustrien wie
der Pharmaindustrie, der Flugsicherung oder der Nanotechnologie zu
gelangen, wodurch zwischen 9 und 10 Mrd. an neuen Investitionen
freigesetzt werden könnten;
eine Initiative
zu Technologien und Innovationen im Energiesektor zur Gewährleistung einer
nachhaltigen, sicheren und wettbewerbsfähigen Energieversorgung;
eine
weitreichende Modernisierung des Beihilferechts;
eine
wirkungsvolle und verbraucherfreundliche Anpassung unserer
Herangehensweise an Fragen des geistigen Eigentums, die den Erfordernissen
des digitalen Zeitalters gerecht wird.
Energieeffizienz
ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit. Bei der Umsetzung
der Energieeffizienz-Richtlinie und der Gesetzgebung in den Bereichen
Energiekennzeichnung und Ökodesign wird die Kommission intensiver mit den
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Auch die Umsetzung der Strategie in Bezug auf
Schlüsseltechnologien wird maßgeblich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
beitragen. Die Kommission wird ferner ihre Arbeiten zur Unterstützung kleiner
und mittlerer Unternehmen, die Probleme bei der Kapitalbeschaffung haben,
vertiefen und den Aktionsplan für unternehmerische Initiative umsetzen. Hilfen
aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem COSME-Programm[4] werden mit Beginn des neuen
Finanzierungszeitraums 2014 bereitgestellt werden können. Bei der Planung der
neuen Programme für den Europäischen Sozialfonds wird unter anderem die Herausbildung
von Qualifikationen, die für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in die
Arbeitswelt und eine bessere Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt erforderlich
sind, besonders im Fokus stehen.
Sich
vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Das Ziel: Ein vollständig integrierter und vernetzter Binnenmarkt, der die Bereiche Telekommunikation, Energie und Verkehr umfasst, ist eine Vorbedingung für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstum. Hierzu bedarf es einer bezahlbaren, zugänglichen, effizienten und sicheren Netzinfrastruktur. Der beschleunigte Ausbau der digitalen Wirtschaft wird sich in allen Wirtschaftsbereichen in Form von Produktivitätssteigerungen, Effizienzgewinnen und Innovationen positiv bemerkbar machen. Europa muss über digitale Netze, die auf dem neusten Stand der Technik sind, verfügen, um seine Position auf den Weltmärkten behaupten und ausbauen, mit der explosionsartig zunehmenden Nutzung des Internets und dem stark anwachsenden Datenverkehr Schritt halten und die dank wichtiger Online-Entwicklungen möglichen Effizienzgewinne und innovativen Dienstleistungen in vollem Umfang nutzen zu können. Im Energiebereich sollen umfangreiche Investitionen in Strom- und andere Energienetze dazu beitragen, die Energieversorgung sicherer, nachhaltiger und wettbewerbsfähiger zu machen. Im Bereich Verkehr würden Bürger und Unternehmen selbst in städtischen Ballungsgebieten in hohem Maße von einem vollständig integrierten Binnenmarkt und effizienteren Netzen, die einen einfachen Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln ermöglichen, profitieren. Woran fehlt es heute noch? National geprägte Strategien und eine Vielzahl von Hemmnissen schaden der Wettbewerbsfähigkeit und verhindern den Ausbau von europaweiten Netzen. Investitionen in Projekte, die das Fundament für Europas künftigen Wohlstand legen, werden nicht genügend gefördert und durch Mängel im Regelwerk gebremst. Dadurch bleibt innovatorisches Potenzial in Bereichen wie intelligente Netze und Messsysteme oder intelligente Verkehrssysteme ungenutzt. Mangelnde Interoperabilität lässt die Kosten steigen und führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Lücken im Regelwerk halten Unternehmen davon ab zu investieren und untergraben das Vertrauen der Verbraucher in Schlüsselbereichen wie beispielsweise bei der Zahlungsabwicklung. Infrastrukturlücken erzeugen Mehrkosten und Effizienzverluste für die Energieverbraucher, verzögern die Modernisierung der Logistik und verhindern die flächendeckende Nutzung von Breitbandtechnologien. Um
die Lücken zu schließen, wird die Kommission in den Jahren 2013 und 2014
Vorschläge mit folgenden Zielen unterbreiten:
Modernisierung
der europäischen Verkehrssysteme und Logistik, damit Unternehmen Zeit und
Energie sparen und die Schadstoffemissionen gesenkt werden, mit Hilfe von
Vorschlägen zum Schienen- und Güterverkehr, zur Frachtgutbeförderung
zwischen EU-Häfen und zum einheitlichen europäischen Luftraum;
Beseitigung der
Hindernisse im elektronischen Zahlungsverkehr;
Förderung von
Investitionen in Hochgeschwindigkeitsnetze;
stärkere Anreize
für eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandnetzen
durch Senkung der Kosten für den Netzausbau und Freigabe von Bandbreiten
für die Bereitstellung drahtloser Breitbanddienste.
Neben der
Kohäsionspolitik zählt die Fazilität „Connecting Europe“[5] zu den augenfälligsten
Infrastrukturinstrumenten, die zur Beseitigung dieser Hindernisse beitragen.
Die Fazilität sollte 2013 operationell und die Entscheidung darüber, wo sie zum
Einsatz kommt, im Wesentlichen gefallen sein. Auch die Projektanleihen sollten
so weit gediehen sein, dass sich damit private Investoren anlocken lassen. Daneben wird die
Konsolidierung der Rechtsvorschriften weiterbetrieben werden. Es braucht noch
Einiges mehr, um einen echten europäischen Verkehrsraum mit europäischen Regeln
zu schaffen: Ganz oben auf der Prioritätenliste sollten Vorschläge zur
Vernetzung des Schienenverkehrs und zur schnelleren Verwirklichung des
einheitlichen europäischen Luftraums stehen. Im Energiesektor muss die letzte
Phase der Liberalisierung auf dem Weg zur Vollendung des Binnenmarktes bis 2014
abgeschlossen werden, um Europas Energieversorgung für die Zukunft zu sichern
und nachhaltig und wettbewerbsfähig zu machen. Um sicherzustellen, dass
ausreichende Investitionen getätigt werden und dass etwaige Eingriffe in den
Markt notwendig und verhältnismäßig sind, soll insbesondere ein neuer Rahmen
für nationale Interventionen im Energiesektor abgesteckt werden.
Beschäftigungswirksames
Wachstum: Integration und Exzellenz
Das Ziel: Dank ihrer Fähigkeit, Wachstum mit Integration zu verbinden, ist die soziale Marktwirtschaft eine der größten Trumpfkarten Europas. Wirtschaft und Gesellschaft in Europa haben jedoch heute damit zu kämpfen, dass hohe Arbeitslosigkeit sowie zunehmende Armut und soziale Ausgrenzung zu strukturellen Problemen zu werden drohen. Die EU-Dimension muss gestärkt werden, um die Mitgliedstaaten in ihrem Bemühen zu unterstützen, Arbeitssuchenden jedwede Hilfe zukommen zu lassen und das Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt anzugehen. Ausgangspunkt ist hierbei eine aktive Beschäftigungspolitik, die durch Qualifizierungsmaßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit erhöht und das Mobilitätspotenzial voll ausschöpft. Es müssen innovative Wege gefunden werden, um mehr Menschen zu Bildungsabschlüssen zu verhelfen und ins Erwerbsleben zu führen. Um die Einbindung in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu fördern, werden eine angemessene und nachhaltige Sozialpolitik und leichter zugängliche soziale Dienstleistungen benötigt. Das Beschäftigungspotenzial wichtiger Wachstumssektoren wie der Ökowirtschaft, der IKT-Branche oder der Gesundheits- und Sozialfürsorge muss voll ausgeschöpft werden. Um in einer alternden Gesellschaft längerfristig über genügend Beschäftigte zu verfügen, müssen die europäischen Arbeitsmärkte ein hohes Maß an Integrationsfähigkeit entwickeln und Erwerbsfähige aller Altersgruppen und Qualifikationsstufen mobilisieren. Woran fehlt es heute noch? Die staatlichen Arbeitsvermittlungsdienste und die Arbeitgeber stehen angesichts des Ausmaßes der Arbeitslosigkeit in Europa insbesondere unter Jugendlichen vor einer großen Herausforderung. Die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit auch unter Einbeziehung sozial Schwacher ist eine entscheidende Voraussetzung für die erneute Ankurbelung des Wachstums. Das Beschäftigungspotenzial in Sektoren wie der Ökowirtschaft, der IKT-Branche oder der Gesundheits- und Sozialfürsorge wird nicht zur Gänze genutzt. Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung halten mit dem Wandel der Anforderungsprofile auf den Arbeitsmärkten nicht Schritt, so dass es in wichtigen Bereichen wie Naturwissenschaften, Mathematik und Computerkenntnissen Engpässe gibt. Die Hochschulbildung ist nicht in ausreichendem Maße mit Forschungs- und Innovationstätigkeiten verknüpft und kommt beim Aufbau von Kapazitäten auf Feldern wie den IKT nur langsam voran, was sowohl eine Folge der fehlenden Internationalisierung ist als auch zu dieser beiträgt. Lebenslanges Lernen ist noch nicht zum Allgemeingut geworden und weder in der Politik noch in der Wirtschaft hat sich die Erkenntnis der Notwendigkeit eines längeren Verbleibs älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben durchgesetzt. Eine zusätzliche Herausforderung entsteht durch die Schwarzarbeit. Sozialschutz und Sozialinvestitionen sollten besser greifen. Gerade sozial schwache Gruppen haben es besonders schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder in ihn zurückzukehren. Die Möglichkeit, Lücken durch die Mobilität von Arbeitskräften zu schließen, wird durch Probleme bei der Anerkennung von Qualifikationen und Abschlüssen zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt. Die
Unterstützung der Arbeitsmarktpolitik der Mitgliedstaaten gehört zu den obersten
Prioritäten des Europäischen Semesters. Die Kommission wird auch 2013 weiter
aktiv mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern zusammenarbeiten. Als Basis
sollen dabei die Initiativen auf den Gebieten „Jugendgarantie“ und „Praktika“
dienen, die im späten Herbst dieses Jahres vorgestellt werden sollen. Um die
Lücken zu schließen, wird die Kommission in den Jahren 2013/2014 Vorschläge mit
folgenden Zielen unterbreiten:
Mithilfe bei der
Verbesserung der Leistungsfähigkeit der staatlichen Arbeitsvermittlungen
und der Vernetzung der staatlichen Arbeitsagenturen
Ausbau sozialer
Investitionen für integratives Wachstum durch theoretische Hilfestellung
bei den im Rahmen des Europäischen Semesters aufgezeigten Reformen und
finanzielle Unterstützung beispielsweise durch den Europäischen
Sozialfonds
Fortsetzung der
Bemühungen um eine stärkere Internationalisierung im Hochschulbereich, um
die Europäer auf einen zunehmend globalen, offenen und von Wettbewerb
geprägten Arbeitsmarkt vorzubereiten
Schaffung
angemessener Rahmenbedingungen für Einrichtungen der betrieblichen
Altersversorgung.
Durch
Mobilitätshindernisse bleiben viele Chancen des Binnenmarkts ungenutzt. Die
Annahme und Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie für Berufsqualifikationen[6] wird ein wichtiger Schritt auf
dem Weg zur Öffnung von Berufen sein. Diese Arbeiten sollten fortgesetzt werden
mit dem Ziel, unnötige Beschränkungen bei den reglementierten Berufen, die das
Arbeiten in einem anderen Mitgliedstaat erschweren, zu analysieren und
abzubauen. Ein vorrangiges
Ziel für 2013 wird darin bestehen, die neue Generation von Programmen im Rahmen
des Europäischen Sozialfonds auszuarbeiten. Die Programme sollen rasch und
effektiv denjenigen unter die Arme greifen, die Hilfe benötigen, zur
Modernisierung der Arbeitsmarktpolitik und der Maßnahmen zur sozialen
Integration beitragen und Bildung und lebenslanges Lernen befördern und auf
diese Weise sicherstellen, dass bestimmte Gruppen wie Jugendliche oder
Langzeitarbeitslose die richtigen Qualifikationen für die Arbeitsplätze von
morgen besitzen. Ein breites Spektrum von EU-Programmen wie der Europäische
Fonds für regionale Entwicklung, „Horizont 2020“ oder „Erasmus für Alle“ wird
ebenfalls zu diesen Zielen beitragen.
Mehr
Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Das Ziel: Die Wettbewerbsfähigkeit von heute muss in die Wettbewerbsfähigkeit von morgen münden. Die EU-Wirtschaft verfügt über ein ungenutztes Potenzial zur Steigerung von Innovation, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit unter gleichzeitiger Schonung von Ressourcen und Umwelt. Damit weniger Abfall erzeugt und mehr Abfall wiederverwertet und recycelt werden kann, sollten die Mitgliedstaaten besonders erfolgreiche Verfahren voneinander übernehmen. Eine höhere Ressourceneffizienz würde zu mehr Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit beitragen, die Kosten für Unternehmen senken, erhebliche Vorteile für Gesundheit und Umwelt mit sich bringen, zu einer Senkung der Treibhausgasemissionen führen und neue Möglichkeiten für Innovationen und Investitionen schaffen. Die EU ist aufgrund ihrer Position besonders geeignet, der Politik die gebotene langfristige Perspektive zu verleihen. Woran fehlt es heute noch? Die Gesellschaft und die Wirtschaft in Europa schöpfen die Möglichkeiten für die Ressourceneffizienz noch nicht voll aus. Viele wiederverwertbare Abfälle werden entweder exportiert oder in Deponien verbracht. Der fehlende langfristige Rahmen insbesondere für eine Klima- und Energiepolitik über 2020 hinaus und für die nachhaltige Nutzung wichtiger Ressourcen wie Luft, Boden, Energie, Wasser, Fisch und Biomasse wirkt sich hemmend auf Planung und Investitionen aus. Gleichzeitig kann ein solcher Rahmen als Ansporn für die Innovationen dienen, die zur Ausschöpfung des Potenzials notwendig sind, das der Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft in Sektoren wie Verkehr, Energie und Landwirtschaft birgt. Um
die Lücken zu schließen, wird die Kommission in den Jahren 2013 und 2014
Vorschläge mit folgenden Zielen unterbreiten:
·
Aufzeigen einer
langfristigen Perspektive durch einen umfassenden Rahmen für den Zeitraum bis
2030, mit dem die EU ihren Kurs von den für das Jahr 2020 formulierten Zielen
hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft fortsetzen kann;
·
Prägen einer neuen
Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, um Europa krisenfester zu machen;
·
Überarbeitung der
Abfallvorschriften, um zu prüfen, wie neue Märkte und eine bessere
Wiederverwertung zum Wachstum beitragen können;
·
Anpassung der EU-Rahmenvorgaben für Luftqualität. Gleichzeitig wird
die Erneuerung der Agrar- und Fischereipolitik sowie der Programme zur
regionalen und ländlichen Entwicklung die besten Voraussetzungen für mehr
Innovation und Beschäftigung schaffen, wobei dem Aspekt der Nachhaltigkeit
besonderes Augenmerk gilt. Durch die Förderung einer ressourceneffizienten
„blauen Wirtschaft“ kann das wachstumsfördernde Potenzial der europäischen
Meeresgebiete freigesetzt werden. 2013 wird zudem der Startschuss für die
dritte Phase des EU-Emissionshandelssystems (2013-2020) fallen.
Errichtung
eines sicheren und geschützten Europa
Das Ziel: Die EU muss ihre Bürger und deren Rechte vor Bedrohungen und Herausforderungen schützen und den freien Verkehr der Bürger in Europa weiter erleichtern. Dazu gehören die Bekämpfung von Kriminalität und Korruption, die Kontrolle unserer Außengrenzen und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte, wobei ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Mobilität herzustellen ist. Auch ist zur Förderung von Wachstum und Unternehmergeist und für ein positives Investitionsklima ein gut funktionierendes wirksames Justizsystem erforderlich. Ebenso ist die EU bestrebt, Gefahren für die Gesundheit, die Lebensmittel- und Produktsicherheit und kritische Infrastrukturen sowie die Gefährdung durch Katastrophen zu reduzieren. Die sichere und nachhaltige Nutzung der Kernenergie ist dabei ein Schlüsselelement. Woran fehlt es heute noch? Die EU muss den sich wandelnden Sicherheitsbedrohungen Rechnung tragen und technologisch gerüstet sein, um die Sicherheit von Lebensmitteln oder Kernkraftanlagen gewährleisten zu können. Dafür sind ein möglichst schneller und wirksamer Katastrophenschutzmechanismus und eine vertiefte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität vonnöten. Besonderes Augenmerk ist Bereichen wie der Terrorismusfinanzierung und dem grenzübergreifenden Waffenhandel zu widmen. Die EU trägt eine besondere Verantwortung für den Schutz ihrer finanziellen Interessen vor Betrug und Korruption, verfügt jedoch nicht in vollem Umfang über den erforderlichen institutionellen Rahmen. Die Sicherheits- und Justizorgane müssen Vertrauen untereinander erwerben, doch fehlt es bisweilen an den notwendigen vertrauensbildenden Netzwerken und Austauschmaßnahmen. Wachsamkeit ist auch gefordert, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der Bürger in der EU maximal geschützt werden. Wenn Menschen und Unternehmen ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen sollen, müssen sie einfachen Zugang zur Justiz haben, was in Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug zu gleichen Bedingungen in allen Ländern gelten muss. Um
die Lücken zu schließen, wird die Kommission Vorschläge mit folgenden Zielen
unterbreiten:
Einrichtung
einer Europäischen Staatsanwaltschaft, um Verbrechen zu Lasten des
EU-Haushalts zu bekämpfen und die finanziellen Interessen der EU zu
schützen;
Bekämpfung des Handels mit Schusswaffen;
·
Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in
Straf- und Zivilsachen; ·
Überarbeitung der Rechtsvorschriften über die
Sicherheit der Kernenergie und Vorschlag neuer gesetzgeberischer Maßnahmen zur
Versicherung und Haftung im Kernenergiebereich; ·
Prüfung im Rahmen des Berichts über die
Unionsbürgerschaft anlässlich des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und
Bürger 2013, welche Fortschritte bei der Erleichterung der EU-Bürgerrechte
erzielt wurden, um dann künftige Maßnahmen festzulegen. Darüber hinaus wird
die Kommission eine Reihe wichtiger Initiativen zur Förderung einer fruchtbaren
Zusammenarbeit zwischen nationalen Verwaltungen und Justizbehörden durchführen.
Die laufende Arbeit des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz,
dem die zuständigen nationalen Behörden angeschlossen sind, ist ein
wesentliches Instrument für die Durchsetzungspraxis. Sowohl der erste
Korruptionsbekämpfungsbericht als auch der erste Anzeiger für den Justizbereich
werden neue Instrumente zur Ermittlung und Anwendung bewährter Verfahren
anbieten. Mit einer Einigung über eine Neuregelung der Verwaltung des
Schengen-Raums würden die Mitgliedstaaten ein wichtiges neues Instrument zur
Stärkung des gegenseitigen Vertrauens bei der gemeinsamen Kontrolle der Grenzen
erhalten. Die Bemühungen um die verstärkte Anwendung der bestehenden
Solidaritätsmechanismen im Bereich der Zuwanderung werden fortgesetzt.
Unser
Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Das Ziel: Die Interessen der EU und ihr Engagement für die Werte der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte hängen ganz erheblich davon ab, was jenseits ihrer Grenzen geschieht. Die Förderung unserer Werte in unserer unmittelbaren Nachbarschaft und darüber hinaus durch den Aufbau von Partnerschaften mit Drittländern und das Hinwirken auf multilaterale Lösungen für gemeinsame Probleme ist eine Priorität. Die EU ist der größte Geldgeber für Entwicklungszusammenarbeit, Klimaschutz und humanitäre Hilfe in der Welt. Sie ist auch der weltweit größte Handelspartner. Wenn es gelingt, die Ressourcen der Union und der Mitgliedstaaten wirksam und beständig jenseits unserer Grenzen einzusetzen und die breite Palette von verfügbaren Instrumenten zusammenzuführen, kann die EU größeren Einfluss auf die Welt um uns herum nehmen. Dies trägt zu mehr Wachstum, Stabilität und Demokratie bei und hilft bei der Verwirklichung politischer Ziele wie der Bekämpfung von Armut und der Förderung von Frieden und Sicherheit, bei der Verfolgung von Strategien für die Bekämpfung des Klimawandels, für die Umwelt und für Verkehr und Energie und bei der Optimierung der Möglichkeiten für internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie. Im kommenden Jahr, in dem der EU-Beitritt Kroatiens ansteht, werden der Erweiterungsprozess und die Nachbarschaftsstrategie weiterhin wesentliche Instrumente zur Unterstützung einer positiven Veränderung bei Partnern sein, die in absehbarer Zukunft der EU beitreten könnten. Woran fehlt es heute noch? Auf der internationalen Bühne ist die EU zwar ein wichtiger Akteur, aber es kann noch mehr getan werden, um verschiedener Politikfelde und Instrumente im Interesse einer kumulativen Wirkung zusammenzuführen. Überdies sollte sie die Umsetzung ihrer Verpflichtungen insbesondere im Rahmen der Unterstützung von Ländern in ihrer Nachbarschaft, die sich im Umbruch befinden, besser kontrollieren. Die externe
Dimension ist untrennbar mit der Förderung von Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit im Jahr 2013 und darüber hinaus verbunden. Die EU
verfolgt eine ungemein ehrgeizige Agenda für bilateralen Handel und
Investitionen, um ihre Anstrengungen auf multilateraler Ebene zu ergänzen.
Verhandlungen mit wichtigen Partnern wie Kanada, Singapur und Indien stehen
kurz vor ihrem Abschluss, und es ist zu hoffen, dass in Kürze entsprechende
Verhandlungen mit Japan aufgenommen werden. Die abschließenden Empfehlungen der
hochrangigen Gruppe EU-USA für Wachstum und Beschäftigung können zudem den Weg
für Verhandlungen über eine ehrgeizige und umfassende transatlantische
Partnerschaft ebnen. Japan und die Vereinigten Staaten sind derart wichtige
Partner, dass erfolgreiche Vereinbarungen mit diesen beiden Ländern eine
Steigerung des BIP der EU um 1-1,5 % bewirken und fast eine Million
Arbeitsplätze schaffen könnten. Derartige Vereinbarungen würden die
multilaterale Liberalisierung und den rechtlichen Dialog fördern und zur
Erschließung neuer Märkte für europäische Produkte und Dienstleistungen
beitragen. Derzeit werden auch Sondierungsgespräche mit anderen Partnern
geführt. 2013 liegt ein
besonderer Schwerpunkt auf der Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit als
Herzstück der Erweiterungspolitik, der Konsolidierung der wirtschaftlichen und
finanziellen Stabilität, der Förderung gutnachbarlicher Beziehungen sowie einer
engeren regionalen Zusammenarbeit in den Bereichen Handel, Energie und Verkehr.
Die Nachbarschaftspolitik wird weiterhin einen auf Anreizen beruhenden Ansatz
verfolgen, bei der die EU-Unterstützung für Reformen an eindeutige Fortschritte
bei der Demokratisierung und der Achtung der Menschenrechte geknüpft wird.
Prioritäten für 2013 sind die weitreichenden und umfassenden Freihandelszonen,
Mobilitätspartnerschaften und Visaerleichterungen. Die EU hat dem
rasanten Wandel in unserer Nachbarschaft im Rahmen der überarbeiteten
Europäischen Nachbarschaftspolitik Rechnung getragen, indem sie die östliche
Partnerschaft konsolidiert und eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen
Wohlstand mit den südlichen Nachbarn auf den Weg gebracht hat. Im Zusammenhang
mit unseren südlichen Nachbarn liegt der Schwerpunkt im Jahr 2013 auf der
Umsetzung und Verwirklichung der Ziele mittels innovativer Wege zur
Mobilisierung der politischen und wirtschaftlichen Ressourcen zum gegenseitigen
Nutzen. Angesichts des
näher rückenden Gipfels zu den Millenniums-Entwicklungszielen (MDG) im
Jahr 2015 arbeitet die EU an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur
Entwicklungshilfe sowie an der Verwirklichung spezifischer Ziele im Hinblick
auf nachhaltiges Wachstum und Krisenresistenz. Außerdem setzt sie wichtige
Verhandlungen fort, um beispielsweise bis 2015 ein neues internationales
Klimaübereinkommen zu erreichen. Zugleich wird das Jahr 2013 mit der Fertigstellung
der neuen Generation außenpolitischer Instrumente entscheidend dazu beitragen,
dass sich die neue entwicklungspolitische Ausrichtung der EU – die Agenda für
den Wandel[7]
– wie ein roter Faden durch die Beziehungen mit unseren Partnern zieht, mit
neuer Schwerpunktsetzung auf verantwortungsvolle Staatsführung, integratives
und nachhaltiges Wachstum und die Förderung von Investitionen in
Entwicklungsländern. Ebenso sind weitere Schritte zur Gewährleistung wirksamer
und schneller Krisenreaktionskapazitäten und zur Entwicklung einer umfassenden
Konzepts für die Verhütung, das Management und die Bewältigung von Krisen
vorgesehen. Um die Lücken zu
schließen, wird die Kommission in den Jahren 2013 und 2014 Vorschläge mit
folgenden Zielen unterbreiten:
Unter der
Annahme, dass die laufenden Sondierungs- und Vorgespräche erfolgreich
abgeschlossen werden, Ausarbeitung von Verhandlungsrichtlinien für
umfassende Handels- und Investitionsabkommen mit wichtigen Partnern;
Vorlage eines
einheitlichen EU-Standpunkts, in dem die Milleniums-Entwicklungsziele, die
Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 und der Rio+20-Prozess
zusammengeführt sind.
[1] KOM(2012) 573 vom 3. Oktober 2012. [2] KOM(2012) 582 vom 10. Oktober 2012. [3] KOM(2011) 206 vom 13. April 2011. [4] Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU 2014-2010. [5] KOM(2011) 665 vom 19. Oktober 2011. [6] KOM(2011) 883 endg. [7] KOM(2011) 637 vom 13 Oktober 2011. Anhang I – Künftige Initiativen[1] Für den Zeitraum 2013 – 2014 anstehende Initiativen *kennzeichnet Initiativen, zu deren
Durchführung im Jahr 2013 sich die Kommission verpflichtet hat Nr. || Bezeichnung || Art der Initiative[2] || Gegenstand und Ziele Der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion 1. || Jahreswachstumsbericht* || Nicht- Legislativmaßnahme || Neben einem Jahreswachstumsbericht wird die Kommission eine Mitteilung vorlegen, die die Hauptgrundlage für die Gespräche bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates bildet. Der Wachstumsbericht wird einen retrospektiven Teil über die erreichten Fortschritte und einen prospektiven Teil umfassen, in dem horizontale politische Leitlinien für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden. (4. Quartal 2013) 2. || Beseitigung systembedingter Risiken des Schattenbankwesens* || Legislativmaßnahme || Im Anschluss an das Grünbuch vom März 2012 und die internationalen, vom FSB koordinierten Arbeiten auf diesem Gebiet wird sich die Kommission mit den systembedingten Problemen im Zusammenhang mit den Schattenbankunternehmen und ihren Praktiken (z.B. Geldmarktfonds, Kreditverbriefung und Tätigkeiten wie Wertpapierleihgeschäfte und Rückkaufvereinbarungen aller Arten von Finanzunternehmen) befassen. (3. Quartal 2013) 3. || Gemeinsamer Rahmen für die Erstellung von Indizes und Benchmarks und insbesondere für deren Berechnung und Festlegung || Legislativmaßnahme || Hauptziel ist eine zuverlässigere Erstellung und Verwendung von Benchmarks und Indizes zwecks Erhöhung des Vertrauens in den Markt sowie zwecks Verbesserung der Markteffizienz und des Anlegerschutzes. 4. || Revision des Europäischen Systems der Finanzaufsicht || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Die Verordnungen zur Errichtung des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (die drei europäischen Finanzaufsichtsbehörden und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken) sehen vor, dass die Kommission im Jahr 2013 eine umfassende Überprüfung vornimmt, um dann Vorschläge für Änderungen zu unterbreiten. 5. || Langfristige Finanzierung durch Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit von Finanzinstituten, ‑märkten und -instrumenten || Legislativmaßnahme || Im Anschluss an das am Jahresende von der Kommission anzunehmende Grünbuch und die sich daran anschließende Diskussion wird die Kommission politische Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für langfristige Finanzierungen in Europa vorschlagen. Einige dieser Maßnahmen werden möglicherweise im Rahmen anderer Vorschläge (wie OGAW VI) angeregt werden. 6. || Die Fonds des Gemeinsamen Strategischen Rahmens und die wirtschaftspolitische Steuerung in der EU || Nicht- Legislativmaßnahme || In der diesbezüglichen Mitteilung wird analysiert werden, wie die GSR-Fonds zur wirtschaftspolitischen Steuerung in der EU beitragen können, welche Rolle sie bei der Stärkung des Wachstums spielen können, und wie wichtig ein solider makroökonomischer Rahmen für eine effiziente Verwendung der Fonds ist. Außerdem wird in der Mitteilung aufgezeigt werden, welche Zusammenhänge zwischen den GSR-Fonds und den wirtschaftspolitischen Steuerungsverfahren bestehen und welche makroökonomischen Auflagen es geben wird. 7. || Länderspezifische Verhandlungsmandate für den Gemeinsamen Strategischen Rahmenfonds für den Zeitraum 2014-2020 || Nicht- Legislativmaßnahme || Durch diese Dokumente sollen im Hinblick auf die Annahme der Partnerschaftsabkommen die vorrangigen Ziele der Mitgliedstaaten bei den öffentlichen Investitionen in den nächsten sieben Jahren geformt werden. 8. || Reform des Rahmens für Investmentfonds/OGAW VI (Schwerpunktlegung auf langfristige Investitionen, Produktvorschriften und Verwahrstellen) || Legislativmaßnahme || Bei den jüngsten Arbeiten zum Thema Schattenbankwesen wurden Mängel auf dem Gebiet der Investmentfonds festgestellt, die näher zu prüfen sind, beispielsweise bei den Geldmarktfonds, bei Wertpapierverleihgeschäften und bei Kauf- und Wiederverkaufsvereinbarungen (Rückkaufsrechte). Durch diese Legislativmaßnahme sollen bestimmte Bedenken in Bezug auf die systeminhärenten Risiken, die Wirksamkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Integration des Markts für OGAW-Fonds ausgeräumt werden, um die Anziehungskraft von OGAW zu wahren. Dadurch sollen die Finanzstabilität gewahrt und langfristige Investitionen in Europa begünstigt und so Wachstum und Beschäftigung gefördert werden. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit 9. || Modernisierung der staatlichen Beihilfen: allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (VO Nr. 800/2008)* || Legislativmaßnahme || Durch die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung sind optimale Bedingungen für staatliche Beihilfen geschaffen worden, die von der Meldepflicht ausgenommen wurden, damit sie mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Dadurch sinkt die Verwaltungslast der nationalen Behörden. (4. Quartal 2013) 10. || Modernisierung der staatlichen Beihilfen in Schlüsselsektoren || Nicht- Legislativmaßnahme || Überprüfungen der Vereinbarkeitskriterien aus den Leitlinien für Beihilfen für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Innovation (Risikokapitalbeihilfen, regionale Beihilfen, Umweltbeihilfen, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für die Industrie und Beihilfen für Flughäfen und Fluggesellschaften). Dadurch soll die EU-Strategie für mehr Wirtschaftswachstum unterstützt, die Ausrichtung des Legislativrahmens der Kommission verfeinert und die Beschlussfassung in der Kommission beschleunigt werden. 11. || Überarbeitung der Technologietransfer-Verordnung und ihrer Leitlinien || Nicht- Legislativmaßnahme || Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Lizenzierung von Produktionstechnologien zwecks Förderung von Innovationen und Wachstum unter Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs. 12. || Energietechnologien und Innovationen im Rahmen einer künftigen europäischen Energiepolitik || Nicht- Legislativmaßnahme || Förderung der Entwicklung von Energietechnologien nach Maßgabe des Energiefahrplans bis 2050, Förderung von Energieforschungs-, Demonstrations- und Markteinführungsmaßnahmen auf EU-Ebene und Beseitigung von marktbedingten, regulatorischen und verhaltensbedingten Hindernissen, die der Markteinführung von Energieinnovationen (im Rahmen des Programms „Intelligente Energie – Europa III“) im Wege stehen. 13. || Reform des Binnenmarkts für Industrieerzeugnisse* || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Verbesserung der Qualität und der Wirksamkeit der Binnenmarktvorschriften für Industrieerzeugnisse, Abbau der verbliebenen Handelsschranken (insbesondere bei Erzeugnissen mit hohem Wachstumspotenzial), einheitlichere Anwendung der Vorschriften und Vereinfachung ihrer Verwaltung und Umsetzung. (3. Quartal 2013) 14. || Überarbeitung der bestehenden Normungsvorschriften || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Diese Initiative besteht aus zwei Teilen: 1.) Festlegung vorrangiger strategischer Ziele und spezifischer Mandate zur Unterstützung der EU-Politik für internationale Wettbewerbsfähigkeit, Innovationen, digitale Interoperabilität und technologische Entwicklung; 2.) unabhängige Überprüfung im Jahr 2013 zur Ermittlung der Fortschritte bei der Verwirklichung der strategischen Ziele und Bewertung der Ergebnisse der Steuerung des europäischen Normungssystems. 15. || Initiative zur elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen* || Legislativmaßnahme || Um der Fragmentierung des Binnenmarkts entgegenzuwirken, soll im B2G-Bereich der Umstieg auf eine elektronische Rechnungsstellung gefördert und die Interoperabilität zwischen den verschiedenen nationalen elektronischen Rechnungsstellungssystemen verbessert werden. Durch die Automatisierung der Rechnungsstellungsverfahren könnten die Betriebskosten von Unternehmen und die Beschaffungskosten von Behörden verringert werden. (2. Quartal 2013) 16. || Eine umfassende Strategie für den Verteidigungssektor || Nicht- Legislativmaßnahme || Die Strategie wird verschiedene Möglichkeiten für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und der Effizienz des europäischen Verteidigungssektors aufzeigen, die durch eine konsequente und integrierte Anwendung der verteidigungsrelevanten politischen Strategien der EU erreicht werden soll. 17. || Vorschläge für eine verstärkte Förderung von Partnerschaften im Forschungs- und Innovationsbereich im Rahmen des Programms „Horizont 2020“* || Legislativmaßnahme || Koordinierung von Investitionen und Zusammenlegungen in wichtigen Industriebereichen und bei der globalen Entwicklungshilfe durch Schaffung oder Erneuerung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Im Rahmen dieser Partnerschaften sollen umfangreiche privatwirtschaftliche Investitionen in zentralen Industriebereichen (Pharmaindustrie, Energie, Verkehr, Luftfahrt, Elektronik, Flugverkehrsmanagement und Bioprodukte) koordiniert werden. Die Initiative schließt auch Partnerschaften zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor ein, die zur gemeinsamen Umsetzung nationaler Forschungsprogramme dienen und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie steigern sollen, indem im Bereich Forschung und Entwicklung tätige KMU, modernste Metrologie und IKT-basierte Erzeugnisse und Dienstleistungen für Ältere unterstützt werden. Eine weitere Initiative stellt auf die Bekämpfung von armutsbedingten Krankheiten südlich der Sahara ab. (3. Quartal 2013) 18. || Vereinfachungen für Unternehmen durch eine standardisierte MwSt.-Erklärung* || Legislativmaßnahme || Es soll eine standardisierte MwSt.-Erklärung in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung gestellt werden, deren Verwendung für EU-Unternehmen optional sein soll. Die Standardmehrwertsteuererklärung ist ein zentraler Punkt der Strategie für die Zukunft der MwSt. und der Agenda für bessere Rechtsetzung. Sie soll dazu beitragen, die Verwaltungslast der Unternehmen zu vermindern und die Entwicklung des digitalen Binnenmarkts voranzutreiben. (3. Quartal 2013) 19. || Steigerung der Effizienz des MwSt.-Systems durch Überprüfung der Satzausgestaltung || Legislativmaßnahme || Anpassung des Umfangs der verminderten Sätze zwecks Erhöhung der Effizienz des MwSt.-Systems. 20. || Zugang zu regulierten Berufen || Nicht- Legislativmaßnahme || Bestandsaufnahme der jüngsten Entwicklungen in den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der regulierten Berufe und Ausarbeitung einer Methodik zur Erleichterung der gegenseitigen Begutachtungen, die im Vorschlag zur Modernisierung der Richtlinie über Berufsqualifikationen vorgesehen sind und hauptsächlich auf die Beseitigung von Zugangsbeschränkungen (Qualifikationen und vorbehaltene Tätigkeiten) abstellen. 21. || Bekämpfung des Diebstahls von Handelsgeheimnissen || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Durch diese Initiative soll ein wirksamer Schutz vor dem Diebstahl von Handelsgeheimnissen geboten werden, der innovative Unternehmen, die von Handelsgeheimnissen abhängig sind, davon abhalten kann, ihre Geschäftstätigkeit durch die Vergabe von Lizenzen an Geschäftspartner auszuweiten, insbesondere da in anderen Gerichtsbarkeiten bereits ein solcher Schutz besteht, weil die geltenden Vorschriften über den Schutz von Handelsgeheimnissen harmonisiert wurden. 22. || Bankkontoinitiative* || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Durch diese Initiative soll die Transparenz und die Vergleichbarkeit von Kontogebühren verbessert und der Wechsel des Bankkontos für den Verbraucher einfacher gemacht werden. (1. Quartal 2013) Neue Netze 23. || Verringerung der Kosten des Breitbandausbaus* || Legislativmaßnahme || Durch die Verordnung sollen die Kosten des Ausbaus der Hochgeschwindigkeitsnetze in der EU erheblich verringert werden. Es sollen Anreize für Investitionen in die in der „Digitalen Agenda“ vorgesehenen Hochgeschwindigkeitsziele geschaffen werden. In der Verordnung sollen vor allem Rechte und Pflichten von Telekommunikationsunternehmen und anderen Diensten festgelegt werden. (1. Quartal 2013) 24. || Aktionsplan für Drahtloskommunikation für ein verbundenes Europa || Nicht- Legislativmaßnahme || In der Mitteilung soll ein politischer Aktionsplan festgelegt werden, der den Herausforderungen gerecht wird, denen sich die EU in den nächsten Jahren angesichts dynamischer Marktentwicklungen und exponentiell wachsendem Drahtlosverkehr stellen muss. Politische Ziele: beschleunigter Ausbau drahtloser Breitbandnetze, Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen, Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der EU auf dem Gebiet der Drahtloskommunikation und Förderung der weltweiten Frequenzharmonisierung. 25. || Follow-up zum Grünbuch „Ein integrierter europäischer Markt für Karten-, Internet- und mobile Zahlungen“ * || Legislativmaßnahme || Karten-, Internet- und mobile Zahlungen sind zwar das Massenzahlungsmittel mit dem größten Wachstumspotenzial, aber es besteht eine erhebliche Marktfragmentierung entlang nationaler Grenzen. Mit dem Follow-up zum Grünbuch soll gegen die größten Hindernisse vorgegangen werden, die der Marktintegration in diesen Bereichen im Wege stehen. (2. Quartal 2013) 26. || Maßnahmenpaket zum Thema „Einheitlicher europäischer Luftraum“: „Einheitlicher Luftraum II plus“ || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Mit diesem (aus einer Mitteilung, einer Verordnung zum Thema „Einheitlicher europäischer Luftraum“ und einer Verordnung zum Thema EASA bestehenden) Maßnahmenpaket sollen verschiedene Punkte präzisiert werden, die bei der Entwicklung des einheitlichen europäischen Luftraums nicht geklärt wurden. Dabei handelt es sich vor allem um die Qualität von Flugsicherungsdienstleistungen und die Notwendigkeit, die institutionellen Zuständigkeiten auf EU-Ebene zu klären, damit sich die Rollen und die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Organisationen ergänzen, ohne sich zu überschneiden. 27. || Ein „Blauer Gürtel“ für einen einheitlichen Binnenmarkt für den Seeverkehr || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Vermeidung von Mehrfachkontrollen einschließlich mehrfacher Zollkontrollen zwecks Verringerung der Verwaltungslasten beim Seeverkehr in der EU auf ein Niveau, das mit dem anderer Verkehrsträger vergleichbar ist. Dies soll durch moderne IKT-Technologien unterstützt werden, die innerhalb des innergemeinschaftlichen Schiffsverkehrs eine zuverlässige, hinreichende Gewissheit gebende Verfolgung von Schiffen und Frachten ermöglichen. 28. || Rahmen für die künftige Hafenpolitik der EU einschließlich Legislativvorschlag || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Steigerung der Effizienz und der allgemeinen Qualität von Hafendiensten, Klärung der den Mitgliedstaaten obliegenden Pflichten in Bezug auf eine solide Planung von Häfen und Hinterlandanbindungen, die Transparenz beim Einsatz öffentlicher Mittel wie auch bei den Hafengebühren, Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung in den Häfen und die Überprüfung der für die Erbringung von Dienstleistungen in Häfen geltenden Beschränkungen. 29. || Binnenmarkt im Landverkehr - Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt und zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers || Legislativmaßnahme || Die Initiative bezweckt eine weitere Aufhebung von Beschränkungen des Kabotagemarktes zwecks Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Effizienz des Straßengüterverkehrs. Sie schließt Bestimmungen über die Anwendung von arbeitsrechtlichen Vorschriften im Gastland bei längerem Aufenthalt der Fahrer und über eine einheitlichere Durchsetzung ein, durch die eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen erreicht werden soll. Beschäftigung durch Wachstum: Inklusion und Exzellenz 30. || Soziale Investitionen für Wachstum und Kohäsion – u.a. durch Umsetzung des ESF 2014-2020 || Nicht- Legislativmaßnahme || Vorgabe von Leitlinien für die Verbesserung der Effizienz, Wirksamkeit und Eignung von Sozialschutzsystemen; Verbesserung der Aktivierungs- und Förderpolitik; soziale Inklusion und angemessener Lebensunterhalt. Mit der Mitteilung sollen Beiträge zur Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ bzw. zum „Europäischen Semester“ und zur Entwicklung sozialer Investitionen in den NRP geleistet und die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, EU-Mittel und insbesondere ESF-Mittel optimal zu verwenden. 31. || Integration der Roma || Soft Law || Empfehlung der Kommission für eine bessere Umsetzung der nationalen Strategien zur Integration der Roma auf der Grundlage der Arbeiten einer geografisch ausgewogenen Pilotgruppe aus Vertretern der Mitgliedstaaten, in der die unterschiedlichen Situationen, in denen sich Roma in der EU befinden, ausgewogen repräsentiert sind, und die bewährte Praktiken und effiziente Ansätze für die Integration der Roma ausarbeiten soll. 32. || Überprüfung der Richtlinie über die Träger betrieblicher Altersversorgungssysteme || Legislativmaßnahme || Eine Überprüfung dieser Richtlinie ist nötig, weil sichergestellt werden muss, dass angemessene Strukturen zur Finanzierung der Altersversorgung vorhanden sind. 33. || Internationalisierung der Hochschulbildung || Nicht- Legislativmaßnahme || Die EU-Bürger müssen auf einen zunehmend globalen, offenen und wettbewerbsorientierten Arbeitsmarkt vorbereitet sein. Die Hochschulen der EU stehen, was die Anziehung von Begabten und den Austausch von Wissen anbelangt, in einem immer stärker werdenden Wettbewerb. In der Mitteilung werden verschiedene politische Strategien und Programme analysiert, durch die die Hochschulen bei der Verstärkung ihrer Internationalisierungsbemühungen unterstützt werden könnten. 34. || Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen || Legislativmaßnahme || Dieses Maßnahmenpaket deckt sämtliche Aspekte der Reform des EURES-Netzes ab, darunter die Einführung einer europäischen Beschäftigungsgarantie. Es dient zur Einrichtung eines förmlichen europäischen Netzes der Arbeitsverwaltungen und soll zur Entwicklung und Umsetzung eines Aktionsplans der EU für größere Arbeitskräftemobilität in Europa beitragen, durch den die öffentlichen Arbeitsverwaltungen modernisiert und verstärkt werden sollen, damit die Übergänge auf den Arbeitsmärkten erleichtert werden. 35. || Europäische Plattform zur Bekämpfung der Schwarzarbeit || Legislativmaßnahme || Durch den Beschlussentwurf soll eine Plattform auf EU-Ebene für Arbeitsaufsichtsbehörden und andere Durchsetzungsgremien eingerichtet werden. Dadurch soll ein kohärenterer Ansatz geschaffen werden, der alle zentralen Bereiche abdeckt, die von Schwarzarbeit betroffenen sind, und der eine wirksamere Bekämpfung der Schwarzarbeit durch eine verbesserte Zusammenarbeit, den Austausch bewährter Praktiken und die Festlegung gemeinsamer Grundsätze ermöglicht. Optimale Nutzung europäischer Ressourcen 36. || Überprüfung des politischen und rechtlichen Rahmens der EU für die ökologische Herstellung || Legislativmaßnahme || Die politischen Ziele des geltenden Rahmens für die ökologische Herstellung (Verordnung Nr. 834/2007 und Mitteilung KOM(2004) 415) sind - die Einführung eines nachhaltigen Managementsystems für die Landwirtschaft und - die Herstellung qualitativ hochwertiger Erzeugnisse und einer breiten Palette von Erzeugnissen, die der Forderung der Verbraucher nach Herstellungsprozessen entsprechen, welche nicht schädlich für die Umwelt, die Gesundheit oder Tiere sind. Es soll überprüft werden, ob diese Ziele noch relevant und in geeigneter Weise auf die künftige Entwicklung der ökologischen Herstellung ausgerichtet sind. 37. || EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Wirksamer Beitrag zu einem klimaresistenteren Europa. Verstärkung der Vorsorgemaßnahmen und der Möglichkeiten zur Bewältigung negativer Auswirkungen des Klimawandels in der EU sowie in ihren Mitgliedstaaten und Regionen. 38. || Neuer Klima- und Energierahmen für den Zeitraum bis 2030 || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || - Senkung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 % gegenüber dem Stand von 1990 - Förderung einer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit - Schaffung einer Langzeitperspektive für Investitionen bis 2030. 39. || Überprüfung der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung und der einschlägigen Rechtsvorschriften || Legislativmaßnahme || Diese Initiative dient zur Bewertung der Umsetzung und der Ergebnisse der geltenden Politik zum Thema Luftreinhaltung und Luftqualität und wird mehrere Rechtsvorschläge zur Änderung der NEC-Richtlinie und gegebenenfalls weiterer Rechtsvorschriften zum Thema Luftqualität einschließen. Ziel ist ein verbesserter Schutz gegen die Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt als Beitrag zur Strategie „Europa 2020“. 40. || Überprüfung der Abfallpolitik und der Abfallrechtsvorschriften || Legislativmaßnahme || Im Rahmen dieser Initiative sollen Schlüsselziele der Abfallvorschriften der EU (nach Maßgabe der Überprüfungsbestimmungen der Abfallrahmenrichtlinie, der Deponierichtlinie und der Verpackungsrichtlinie) überprüft und eine Ex-post-Evaluierung der Abfallstromrichtlinie durchgeführt werden sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Kohärenz zwischen diesen Richtlinien geprüft werden. 41. || Umweltklima- und Energiebewertungsrahmen für eine sichere Gewinnung von nicht konventionellem Kohlenwasserstoff || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Im Rahmen dieser auf den geltenden Rechtsvorschriften der EU aufbauenden Initiative soll ausgelotet werden, wie Möglichkeiten zur Diversifizierung der Energieversorgung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit – beispielsweise durch die Gewinnung von nicht konventionellem Gas – genutzt werden können. Der Rahmen soll für gleiche Bedingungen in der gesamten EU und für Klarheit und Vorhersagbarkeit auf Seiten der Marktteilnehmer und der Bürger – auch in Bezug auf Explorationsprojekte – sorgen und in vollem Umfang den Treibhausgasemissionen und dem Umgang mit Klima- und Umweltrisiken entsprechend den Erwartungen der Öffentlichkeit Rechnung tragen. Förderung der Sicherheit in der EU 42. || Versicherung und Haftung im Nuklearbereich || Legislativmaßnahme || Verbesserung der Opferentschädigung bei nuklearen Unfällen und Schaffung eines Binnenmarkts bzw. einheitlicher Rahmenbedingungen für Investoren. 43. || Initiative zum Thema Feuerwaffen: Reduzierung der Schusswaffenkriminalität in Europa || Nicht- Legislativmaßnahme || Geschmuggelte Feuerwaffen werden sowohl von kriminellen Vereinigungen als auch von Einzeltätern verwendet. In der Mitteilung soll Folgendes dargelegt bzw. vorgestellt werden: Art und Ausmaß des Problems und die derzeitigen Maßnahmen einschließlich ihrer externen Dimension, neue oder verstärkte Maßnahmen der EU (z.B. die verstärkte Rolle von Europol und die Mittelausstattung) sowie Leitlinien für die Strafverfolgungspolitik im Hinblick auf die für das Jahr 2015 vorgesehene Überprüfung der Feuerwaffenrichtlinie Nr. 91/477, nach Möglichkeit einschließlich einer Richtlinie für strafrechtliche Sanktionen auf der Grundlage von Art. 83 Abs. 1 AEUV. 44. , || Rahmen für verwaltungsrechtliche Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern, finanziellem Vermögen und wirtschaftlichen Erträgen von Personen und Organisationen, die terroristischer Handlungen in der EU verdächtigt werden (Artikel 75 AEUV) || Legislativmaßnahme || Der geltende Rahmen der EU für verwaltungsrechtliche Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern, finanziellem Vermögen und wirtschaftlichen Erträgen von Personen und Organisationen, die terroristischer Handlungen verdächtigt werden, deckt nur Terroristen ab, die eine internationale bzw. weltweite Bedrohung darstellen. Es gibt zurzeit keinen derartigen Rahmen für die Verwirklichung der Ziele des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Mit dieser Initiative soll auf Basis der neuen Grundlage des Vertrags von Lissabon ein kohärenter und wirksamer Rechtsrahmen für verwaltungsrechtliche Maßnahmen zum Einfrieren von Geldern, finanziellem Vermögen und wirtschaftlichen Erträgen derartiger Personen oder Organisationen geschaffen werden. 45. || Besondere Garantien für schutzbedürftige Verdächtige oder Angeklagte in Strafverfahren || Legislativmaßnahme || Durch die geplante Richtlinie soll sichergestellt werden, dass in der gesamten EU in Strafverfahren Verdächtigen oder Angeklagten, die dem Verfahren aufgrund ihres Alters oder ihrer geistigen oder körperlichen Verfassung inhaltlich nicht folgen können oder dessen Bedeutung nicht verstehen, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. 46. || Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten || Legislativmaßnahme || Im Mittelpunkt der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 stehen die Effizienz der Übermittlungs- und Empfangsstellen und die praktische Umsetzung von Ersuchen um Weiterleitung eines Zustellungsantrags. Auch könnten gemeinsame Mindeststandards festgelegt werden. 47. || Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013: Fortschritte bei der Beseitigung von Hindernissen für die Rechte der EU-Bürger* || Nicht- Legislativmaßnahme || Berichterstattung über die seit dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 erzielten Fortschritte und Vorstellung weiterer Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung von angekündigten Maßnahmen, mit denen die übrigen Faktoren, die die Ausübung der im Vertrag verankerten Rechte der EU-Bürger nach wie vor behindern, vollends beseitigt werden können. Dies ist eines der erwarteten Ergebnisse des Europäischen Jahrs der Bürgerinnen und Bürger. (2. Quartal 2013) 48. || Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zum Schutz der finanziellen Interessen der Union* || Legislativmaßnahme || Durch diese Initiative sollen der Rahmen und die Voraussetzungen für die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft geschaffen werden, die sich vorrangig dem Schutz der finanziellen Interessen der Union widmen soll. Die Initiative wird mit Vorschlägen zur Reform von Eurojust und zum Schutz der finanziellen Interessen der EU einhergehen. (2. Quartal 2013) 49. || Bekämpfung der Geldwäsche || Legislativmaßnahme || Geldwäsche stellt in allen Mitgliedstaaten der EU eine Straftat dar („Straftat mit europäischer Dimension“). Die Mitgliedstaaten der EU definieren und bestrafen Geldwäsche jedoch nicht einheitlich. Da dies grenzübergreifenden Untersuchungen und der polizeilichen Zusammenarbeit hinderlich ist, besteht die Notwendigkeit, einen einheitlichen Straftatbestand der Geldwäsche auf EU-Ebene festzulegen. 50. || Bekämpfung des Zigarettenschmuggels || Nicht- Legislativmaßnahme || Durch diese Strategie soll auf EU-Ebene eine umfassende Antwort auf den illegalen Handel mit Zigaretten gegeben werden, die den durch Zigarettenschmuggel bedingten Verlusten an öffentlichen Einnahmen und der Funktion des Zigarettenschmuggels als Betätigungsfeld der organisierten Kriminalität Rechnung trägt. Ziel ist ein besser koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen u.a. im Wege des Informationsaustauschs, der Normensetzung und der internationalen Zusammenarbeit. 51. || Überarbeitung der Visapolitik der Union zwecks Erleichterungen für legal Reisende || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Die Bestimmungen über bzw. die Bedingungen für die Visaerteilung sind durch den Visa-Kodex der Gemeinschaft („Visa-Kodex“) seit dessen Inkrafttreten verschlankt worden, und die einheitliche Anwendung dieser gemeinsamen Bestimmungen hat sich in der Folge verbessert. Die Kommission möchte auf der Grundlage eines Bewertungsberichts über die Umsetzung des Visa-Kodex Änderungen zur Verbesserung des Visa-Kodex vorschlagen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Visapolitik der EU dem wirtschaftlichen Wachstum und dem kulturellen Austausch förderlich ist, indem sie legal Reisenden (z.B. Geschäftsleuten, Touristen, Studenten und jungen Menschen) die Einreise in die EU erleichtert und gleichzeitig für ein hohes Maß an Sicherheit in der EU sorgt. 52. || Tierarzneimittel || Legislativmaßnahme || Durch den neuen Rahmen für Tierarzneimittel und bestimmte Aspekte ihrer Verwendung sollen gleiche Bedingungen in der gesamten EU geschaffen und die Verwaltungslasten verringert werden. 53. || Verwendung von Klonungstechniken zur Lebensmittelerzeugung || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Folgemaßnahme zum Kommissionsbericht über das Klonen von Tieren zur Lebensmittelerzeugung zwecks Prüfung der Notwendigkeit des Erlasses neuer Rechtsvorschriften über das Klonen von Tieren im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts. Europa als globaler Akteur 54. || Ausarbeitung des Standpunkts der EU zur Agenda für die Entwicklung nach 2015 || Nicht- Legislativmaßnahme || Als Teil eines Prozesses zur Verfolgung einer Strategie, die die Milleniumsziele, das Follow-up zum Rio+20-Gipfel und die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung miteinander verknüpft, soll durch diese Mitteilung eine Einigung auf einen ehrgeizigen Rahmen für die globale Entwicklung nach 2015 mit Schwerpunktlegung auf die gemeinsame Verantwortung und Rechenschaftspflicht herbeigeführt werden. 55. || Ausarbeitung des Standpunkts der EU zum Follow‑up zum Rio+20-Gipfel einschließlich Festlegung von Zielen für eine nachhaltige Entwicklung || Nicht- Legislativmaßnahme || Als Teil eines Prozesses zur Verfolgung einer Strategie, die die Milleniumsziele, das Follow-up zum Rio+20-Gipfel und die Ziele einer nachhaltigen Entwicklung miteinander verknüpft, sollen in dieser Mitteilung die Folgemaßnahmen der EU zum Rio-20-Gipfel einschließlich der Verwirklichung der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung dargelegt werden. 56. || Erweiterungspaket 2013 || Nicht- Legislativmaßnahme || Die Kommission wurde vom Rat ersucht, regelmäßig über die Kandidatenländer und die potenziellen Kandidatenländer Bericht zu erstatten. Das Strategiepapier der Kommission ermöglicht dem Europäischen Rat, alljährlich zum Jahresende die wichtigsten erweiterungsspezifischen strategischen Leitlinien festzulegen. 57. || Verhandlungsrichtlinien für ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen mit den betreffenden Partnern || Verhandlungsrichtlinien || Sofern im abschließenden Bericht der hochrangigen Arbeitsgruppe zum Thema Wachstum und Beschäftigung und nach den laufenden Sondierungsarbeiten die Aufnahme von Verhandlungen über derartige Abkommen empfohlen wird, wird das zentrale politische Ziel darin bestehen, das ungenutzte Potenzial zur Schaffung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten, insbesondere in den Sektoren mit dem größten Potenzial für mehr Wachstum und Beschäftigung, zu nutzen. Auch soll auf diese Weise ein deutliches Zeichen dafür gesetzt werden, dass die beiden größten Wirtschaften der Welt auch künftig neue Märkte erschließen wollen. 58. || Gesamtkonzept für die Bewältigung von Krisen außerhalb der EU || Nicht- Legislativmaßnahme || Mehr als jeder andere internationale Akteur verfügt die Europäische Union über eine einzigartige Palette von Werkzeugen für die Lösung komplexer externer Krisen. Diese Werkzeuge gilt es auf kohärente Weise und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten so einzusetzen, dass der gesamte Krisenzyklus (d.h. von der Krisenvorsorge bis hin zur Wiederherstellung) abgedeckt wird. Anhang II: Initiativen zur Vereinfachung und
Verringerung des Verwaltungsaufwands Nr. || Titel || Art der Initiative || Auf Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands gerichtete Aspekte der Initiativen || Von einer Vereinfachung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands profitierende Kreise || Annahme Wettbewerb 1. || Vereinfachung der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen durch die EU || Nicht-Legislativmaßnahme || Verringerung des Verwaltungsaufwands für fusionierende Unternehmen durch die Vereinfachung der Anmeldung des Zusammenschlusses und Einführung eines vereinfachten Verfahrens für unproblematische Fälle. || Unternehmen, die den Zusammenschluss angemeldet haben, um eine entsprechende Genehmigung der Kommission zu erhalten. || 2013 Digitale Agenda 2. || Verringerung der Kosten für die Errichtung von Breitband-Infrastrukturen || Legislativmaßnahme || Vorschlag für eine Verordnung von EP und Rat zur wesentlichen Reduzierung der Bauingenieurkosten sowie der durch übermäßigen Verwaltungsaufwand verursachten Kosten, um damit die Errichtung von Infrastruktur zu fördern. || Die Verordnung enthält Rechte und Pflichten von nationalen und lokalen Behörden sowie Telekom-Betreibern und sonstigen Anbietern (z. B. Wasser, Energie, Bahn). || 2013 Gesundheit und Verbraucher 3. || Neue Verordnung über amtliche Kontrollen || Legislativmaßnahme || Ziel des Vorschlags ist die Vereinfachung und Straffung des bestehenden Rechtsrahmens, damit die von den Mitgliedstaaten entlang der Lebensmittelkette durchgeführten Kontrollen effizienter werden und der Verwaltungsaufwand für die Betriebe sinkt. Eine effizientere Nutzung der Kontrollressourcen trägt dazu bei, Krisen zu vermeiden und gleichzeitig die Kosten für Wirtschaftsteilnehmer, die sich an die Vorschriften halten, zu beschränken und gleiche Bedingungen für alle zu gewährleisten. || Alle von Kontrollen betroffenen Wirtschaftsteilnehmer entlang der Lebensmittelkette. || 2013 4. || Neue Verordnung über pflanzliches Vermehrungsgut || Legislativmaßnahme || Die Initiative stellt darauf ab, im Hinblick auf die Globalisierung, die Spezialisierung und die Entwicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Agrarrohstoffe sowie angesichts der veränderten Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Vereinbarkeit von Landwirtschaft und natürlicher Umwelt Innovationen zu fördern, Verwaltungslasten abzubauen und für Flexibilität innerhalb des Regelungsrahmens zu sorgen. Die Rechtsvorschriften werden modernisiert und vereinfacht, indem zwölf Richtlinien über Saatgut und pflanzliches Vermehrungsgut durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt werden. || Kleinstunternehmen, für die die Vorschriften über pflanzliches Vermehrungsgut gelten. || 2013 5. || Neue Verordnung über Pflanzengesundheit || Legislativmaßnahme || Ausnahme für kleine Anbieter, die Pflanzenmaterial ausschließlich auf dem lokalen Markt verkaufen, bleibt erhalten. || KMU, die Pflanzenmaterial ausschließlich auf dem lokalen Markt verkaufen. || 2013 6. || Neue Verordnung über Tiergesundheit || Legislativmaßnahme || Ein einfacherer Rechtsrahmen (1 Verordnung ersetzt über 40 Richtlinien) und klarere Zuständigkeiten sind leichter von den Behörden und den Wirtschaftsteilnehmern zu verstehen und anzuwenden. Durch den Einsatz neuer elektronischer Technik und vereinfachter Anforderungen sind erhebliche Einsparungen möglich; zugleich werden die hohen Sicherheitsnormen, die erforderlich sind, um Krankheiten zu bekämpfen und den sicheren Handel mit Tieren und ihren Produkten zu gewährleisten, beibehalten. || Europäische Halter landwirtschaftlicher Tiere, im Handel mit lebenden Tieren oder Tierprodukten tätige Unternehmen, zuständige nationale Veterinärbehörden. || 2013 7. || Überprüfung der Vorschriften über Tierarzneimittel || Legislativmaßnahme || Vereinfachung der vor und nach der Erteilung der Zulassung geltenden Vorschriften (einschließlich Arzneimittelüberwachung): - Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen (vor allem KMU) wurde während der öffentlichen Anhörung und der Erstellung der Folgenabschätzung als notwendig herausgestellt; - Verfügbarkeit der Arzneimittel im Binnenmarkt erhöhen (auch für Tierarten von geringer kommerzieller Bedeutung). || Tierarzneimittelindustrie (einschließlich KMU), Landwirte und Imker, Tierärzte, zuständige nationale Behörden, Heimtierbesitzer, Verbraucher. || 2013 8. || Hygiene-Paket (Überarbeitung) || Legislativmaßnahme || Da mit den Grundsätzen und Anforderungen des Hygiene-Pakets der Markt der Europäischen Union für alle Lebensmittelunternehmen geöffnet wird, müssen derzeit sämtliche nationalen Maßnahmen der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten als Entwurf mitgeteilt werden, damit diese die Möglichkeit erhalten, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern (Richtlinie Nr. 98/34/EG). Die Überarbeitung des Hygiene-Pakets dient der Vereinfachung der bisherigen Mitteilungsvorschriften, was möglicherweise dazu führt, dass die Mitgliedstaaten die im Hygiene-Paket enthaltenen Flexibilitätsmöglichkeiten häufiger in Anspruch nehmen. || Zuständige Behörden der Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmen. || 2013 Inneres 9. || Überarbeitung des Schengener Grenzkodexes (Verordnung (EG) Nr. 562/2006) || Legislativmaßnahme || Zusammenführung mehrerer Änderungen zu einem Rechtsakt, darunter die sich auf die Verwendung des Visa-Informationssystem beziehende Änderung und die im Jahr 2011 angenommenen Änderungen. || Behörden der Mitgliedstaaten. || 2013 10. || Überprüfung der Visapolitik der Union, um legal Reisenden das Leben zu erleichtern || Legislativmaßnahme || Von einem differenzierten Konzept, das die notwendigen Kontrollen an den Außengrenzen mit der Notwendigkeit vereint, legal Einreisenden wie Geschäftsleuten und Touristen das Leben zu erleichtern, wird eine Vereinfachung des Systems erwartet. || Reisende, z.B. Geschäftsleute und Touristen. || 2014 Unternehmen und Industrie 11. || Initiative (delegierter Rechtsakt der Kommission) über die elektronische Verarbeitung von Leistungserklärungen im Rahmen der Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 || Legislativmaßnahme || In der neuen Verordnung über Bauprodukte (305/2011/EU), die am 1. Juli 2013 in Kraft tritt, ist insbesondere die elektronische Verarbeitung von Leistungserklärungen bei Bauprodukten vorgesehen. Dies wurde geregelt, indem die Kommission ermächtigt wird, delegierte Rechtsakte in diesem Bereich zu erlassen. Das bisherige Fehlen einer Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen hat Rechtsunsicherheit geschaffen und stellt ein Hindernis für den wirkungsvollen Einsatz von IKT für Leistungserklärungen dar. || Die Wirtschaft, insbesondere die Hersteller von Bauprodukten, haben stark die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in den ursprünglichen Kommissionsvorschlag für die neue Verordnung unterstützt. Für die Wirtschaft ist die elektronische Bearbeitung von Leistungserklärungen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, wie die Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung zeigt. Durch die Initiative wird Rechtssicherheit hergestellt. Vertrieb und Verbraucher werden von der zügigen Informationsvermittlung zu Bauprodukten profitieren. || 2013 12. || Durchführungsverordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Gegenstand der REACH-Überprüfung von 2012 || Legislativmaßnahme || Der Entwurf der Änderungsverordnung folgt den Empfehlungen der REACH-Überprüfung, insbesondere der Empfehlung, KMU durch eine eventuelle weitere Umverteilung der Gebühren zwischen Unternehmen verschiedener Größe zusätzliche Unterstützung anzubieten. Die Gebühren und Entgelte werden so umverteilt, dass die Kosten der Agentur berücksichtigt werden, aber die Belastung von KMU, für die die Kosten der REACH-Einhaltung schwerer zu tragen sind als für Großunternehmen, weiter reduziert wird. || Die Umverteilung der Gebühren führt zu einer weiteren Entlastung der KMU: ‑35 %, ‑65 % und ‑95 % bei den Standard-Registrierungsgebühren und ‑30 %, ‑60 % und ‑90 % bei den Standardgebühren für die Zulassungserteilung im Vergleich zur derzeitigen Situation: ‑30 %, ‑60 % und ‑90 % für die Registrierung und ‑20%, ‑50% und ‑85% für die Zulassungserteilung. Damit die Agentur über ausreichend Mittel verfügt, muss diese Reduzierung der Gebühren und Entgelte durch eine Anhebung der Standard-Gebühren und ‑Entgelte für Großunternehmen kompensiert werden. || 2013 13. || Überprüfung aller geltenden Kommissionsverordnungen, die auf der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates (Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren) beruhen || Legislativmaßnahme || Der Vorschlag zielt darauf ab, die auf der Grundlage der Ratsverordnung (EG) Nr. 1216/2009 erlassenen Durchführungsrechtsakte der Kommission an den Vertrag von Lissabon anzupassen. || Die Überprüfung kommt allen Beteiligten, z.B. Einführern und Ausführern von landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten (Zoll, Zahlstellen, Ministerien für Landwirtschaft/Wirtschaft) zugute. Durch die Anpassung werden die Vorschriften für Einführer und Ausführer klarer; dadurch werden die Kosten reduziert. || 2013 14. || Reform des Binnenmarkts für Industrieerzeugnisse || Legislativmaßnahme || Ziel des Vorschlags ist es, die Schwachstellen und Engpässe zu beheben und überholten Anforderungen in den bestehenden EU-Rechtsakten über Industrieerzeugnisse zu streichen, um den Rechtsrahmen weiter zu straffen und zu vereinfachen. || Unternehmen in Industriebranchen, die eng mit dem Dienstleistungssektor verbunden sind. || 2013 Binnenmarkt und Dienstleistungen 15. || Initiative für elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Reduzierung des mit der Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen für Unternehmen verbunden Zeit- und Kostenaufwands. || An öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen. || 2013 Maritime Angelegenheiten und Fischerei 16. || Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von Meerestieren || Legislativmaßnahme || Durch diese Initiative wird das Problem der Komplexität der Vorschriften über technische Maßnahmen angegangen. Die derzeitigen Vorschriften über technischen Maßnahmen sollen durch eine Rahmenverordnung mit regional entwickelten spezifischen Vorschriften vereinfacht werden. || Fangsektor und nationale Verwaltungen. Voraussichtlich wird diese Vereinfachung die Aufwendungen der nationalen Verwaltungen für Kontrolle und Durchsetzung reduzieren. || 2014 Steuern und Zollunion 17. || Erleichterung der Geschäftstätigkeit durch eine standardisierte MwSt-Erklärung || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Die Kommission wird vorschlagen, dass den Unternehmen in der EU eine optionale standardisierte MwSt-Erklärung in allen Sprachen zur Verfügung gestellt wird. Mit Unterstützung der Mitgliedstaaten wird die Kommission ein EU-MwSt-Portal einrichten. || Unternehmen, die im grenzübergreifenden Handel tätig sind. || 2013 Verkehr 18. || Ein „blauer Gürtel“ für den Binnenmarkt im Seeverkehr || Legislativmaßnahme / Nicht-Legislativmaßnahme || Reduzierung des Verwaltungsaufwands für den Seeverkehr innerhalb der EU auf ein Niveau, das dem anderer Verkehrsträger entspricht, durch die Vermeidung von Mehrfachkontrollen. || Unternehmen, die im Seehandel tätig sind. || 2013 Anhang III: Liste der zurückzuziehenden
Vorschläge[3] Nr. || KOM/SEK – Interinstitutionelle Referenz || Bezeichnung || Begründung für die Rücknahme || Fundstelle des Kommissionsvorschlags im Amtsblatt Beschäftigung, Soziales und Integration 1. || KOM(1983)13 || Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften auf türkische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige innerhalb der Gemeinschaft. || Obsolet: ersetzt durch den Vorschlag COM(2012)152 für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat zu vertreten ist, der im Rahmen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei im Hinblick auf die Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingesetzt wurde, 2012/0076 (NLE). || ABl. C 110 vom 25.4.1983, S. 1. Europäischer Auswärtiger Dienst 2. || COM(2012)43 2012/0009/NLE || Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Straßenverkehr). || Die Kommission hat ihre Haltung in dieser Frage geändert. || ABl. C 102 vom 5.4.2012, S.25. Erweiterung 3. || KOM(84)306 || Vorentwurf für einen Beschluss des Kooperationsrates EWG-Jugoslawien zur Umsetzung der Bestimmungen des Kooperationsabkommens zwischen der EWG und Jugoslawien vom 1. April 1983 betreffend die Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Sicherheit. || Obsolet: Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wurden in die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aufgenommen, wie sie mit den meisten der Nachfolgeländern des ehemaligen Staates unterzeichnet wurden. Vorschläge, Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien betreffend, wurden im Oktober 2010 vom Rat angenommen (ABl. L 306 vom 23.11.2010). Vorschläge für Albanien und Montenegro werden derzeit diskutiert. || - Unternehmens- und Industriepolitik 4. || KOM(2010) 280 2010/0168/NLE || Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die verbindliche Anwendung der Regelung Nr. 100 der UN-Wirtschaftskommission für Europa über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer elektrischen Sicherheit. || Obsolet. Zusammen mit KOM(1010)310 ersetzt durch neuen Vorschlag: von der Kommission erlassen als Verordnung (EU) Nr. 407/2011 der Kommission vom 27. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates. || ABl. C 121 vom 19.4.2011, S.12. 5. || KOM(2010) 310 2010/0169/NLE || Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die verbindliche Anwendung der Regelungen Nr. 1, 3, 4, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 13 H, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23, 25, 26, 28, 31, 34, 37, 38, 39, 43, 44, 46, 48, 55, 58, 61, 66, 67, 73, 77, 79, 80, 87, 89, 90, 91, 93, 94, 95, 97, 98, 99, 102, 105, 107, 110, 112, 116, 118, 121, 122, 123 und 125 der UN-Wirtschaftskommission für Europa für die Zwecke der Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge. || Obsolet. Zusammen mit KOM(2010)280 ersetzt durch neuen Vorschlag: von der Kommission erlassen als Verordnung (EU) Nr. 407/2011 vom 27. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates. || ABl. C 121 vom 19.4.2011, S.14. Innere Angelegenheiten 6. || KOM(2009)701 2009/0186/NLE || Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records PNR) aus der Europäischen Union und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an die australische Zollbehörde. || Obsolet: ersetzt durch den am 13.12.2011 angenommenen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an den Australian Customs and Border Protection Service, KOM(2011)281 || ABl C 88 vom 19.3.2011, S.7. 7. || KOM(2009)702 2009/0187/NLE || Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Record — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen von 2007) || Obsolet: ersetzt durch KOM(2011)807, Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security. Der Beschluss wurde vom Rat am 26. April 2012 angenommen (2011/0382/NLE). Das PNR-Abkommen zwischen der EU und den USA trat am 1. Juli 2012 in Kraft. || ABl. C 88 vom 19.3.2011, S.7. Justiz 8. || KOM(2006)399 2006/0135/CNS || Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 im Hinblick auf die Zuständigkeit in Ehesachen und zur Einführung von Vorschriften betreffend das anwendbare Recht in diesem Bereich. || Obsolet: Ersetzt durch neuen Vorschlag KOM(2010)105, der als Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts in 14 Mitgliedstaaten erlassen wurde. || - 9. || KOM(2010)708 2010/0347/APP || Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 2008/203/EG des Rates vom 28. Februar 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 hinsichtlich der Annahme eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2007-2012. || Obsolet. Soll den derzeitigen Beschluss über den Mehrjahresrahmen ändern, der Ende 2012 ausläuft. Er erzielte nicht die notwendige Einstimmigkeit im Rat und wurde durch den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 (KOM(2011)880) ersetzt, der voraussichtlich Ende 2012 verabschiedet wird. || ABl. C 121 vom 19.4.2011, S.35. 10. || KOM(2002)520 || Vorschlag für einen Beschluss des Rates betreffend die Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats über den Umgang mit Kindern durch die Europäische Gemeinschaft. || Die Gespräche im Rate haben ergeben, dass keine Einstimmigkeit erreicht werden kann. || ABl. C 20-E vom 28.1.2003, S.369. Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung 11. || KOM(2001)272 geändert durch KOM(2002) 577 2001/0115/COD || Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft. || Obsolet. Ersetzt durch den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug (COM(2012)363). || ABl. C 240-E vom 28.8.2001, S.125 und ABl. C 71-E vom 25.3.2003, S.1. Steuern und Zollunion 12. || KOM(2003)234 geändert durch KOM(2004) 468 2003/0091/CNS || Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG in Bezug auf die mehrwertsteuerliche Behandlung von Dienstleistungen im Postsektor. || Die Gespräche im Rat über diesen Vorschlag sind seit 2010 nicht vorangekommen. Angesichts des Standpunkts des Rates beabsichtigt die Kommission, die Angelegenheit im Rahmen einer künftigen Betrachtung aller mit dem öffentlichen Interesse begründeten Ausnahmen zu überprüfen (Folgemaßnahme zur MwSt-Mitteilung) (COM(2012)851). || ABl. C 76 vom 25.3.2004, S.16. Handel 13. || KOM(2005)661 2005/0254/COD || Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Angabe des Ursprungslandes bei ausgewählten Einfuhrwaren aus Drittländern. || Abgesehen von einer fehlenden Einigung im Rat haben neue Entwicklungen in Bezug auf die rechtliche Auslegung der WTO-Bestimmungen durch das WTO-Berufungsgremium dazu geführt, dass der Vorschlag überholt ist. || ABl. C 49 vom 28.2.2006, S.53. Kodifizierte Fassungen 14. || KOM(2009)546 2009/0154 (COD) || Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über von Fahrzeugen verursachte Funkstörungen (elektromagnetische Verträglichkeit) (kodifizierte Fassung). || Der zur Kodifizierung vorgeschlagene Rechtsakt wird mit Wirkung vom 1. November 2014 aufgehoben. || ABl. C 88 vom 19.3.2011, S.2. [1] Fahrpläne zu den einzelnen Initiativen sind einsehbar unter
http://ec.europa.eu/governance/impact/planned_ia/roadmaps_2012_en.htm. [2] Die Art der Initiative könnte sich je nach den
Ergebnissen der Folgenabschätzung noch ändern. [3] Als zurückgezogen gelten die Vorschläge am Tag
der entsprechenden Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.