BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 30. Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen der Europäischen Union (2011) /* COM/2012/0599 final */
Einleitung Der Jahresbericht
2011 wird dem Europäischen Parlament aufgrund seiner Entschließung vom 16.
Dezember 1981 zu den Antidumpingmaßnahmen der Europäischen Union und aufgrund
des Berichts des EP-Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und
Energie vorgelegt. Der vorliegende
Kurzbericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse des Jahres
2011. Wie in den vorangegangenen Jahren sind eine detailliertere
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen und ausführliche Anhänge beigefügt. Der Bericht und die Arbeitsunterlage haben
denselben Aufbau und enthalten dieselben Überschriften, so dass umfassendere
Informationen in der Arbeitsunterlage leicht zu finden sind. Der vorliegende
Bericht und die Arbeitsunterlage sind auch im Internet unter http://ec.europa.eu/trade/issues/respectrules/anti_dumping/legis/index_en.htm öffentlich einsehbar. 1. Überblick über die Rechtsvorschriften Die Rechtsgrundlage für Antidumping- (AD),
Antisubventions- (AS) und Schutzmaßnahmenuntersuchungen (SM) sind Verordnungen
des Rates. Die Arbeitsunterlage
enthält einen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften. Die Rechtsgrundlagen für AD- und AS-Maßnahmen werden
im Folgenden als „Grundverordnung(en)“ bezeichnet. 2. Grundlegende Begriffe und Verfahren Abschnitt 2 der Arbeitsunterlage gibt einen
Überblick über die Terminologie und die Verfahren von TDI-Untersuchungen. 3. Modernisierung der handelspolitischen
Schutzinstrumente Im Oktober 2011 leitete die Kommission eine
Initiative zur Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente (Trade
Defense Instruments – TDI) ein, um zu erkunden, wie sich das heutige TDI-System
verbessern lässt. Seit den letzten inhaltlichen
Änderungen an den Grundverordnungen im Jahr 2004 sind die Vorschriften der
Europäischen Union über ihre handelspolitischen Schutzinstrumente im
Wesentlichen gleich geblieben, obwohl sich die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen deutlich gewandelt haben. Da die europäischen Unternehmen heute in einem schwierigen
wirtschaftlichen Umfeld agieren müssen, hat die Kommission deshalb entschieden,
die Stärken und Schwächen der geltenden TDI-Vorschriften zu analysieren, um sie
zum Nutzen aller Interessenträger ausgewogen anzupassen und zu verbessern. Die Kommission leitete im Frühjahr 2012 eine
öffentliche Konsultation ein, die aufzeigen sollte, wo etwaiger
Verbesserungsbedarf besteht. Bei der
Vorbereitung der öffentlichen Konsultation hat die Kommission sowohl die
Ergebnisse einer Studie zur Evaluierung der handelspolitischen
Schutzinstrumente der EU (siehe unten) berücksichtigt als auch die
Informationen, die aus zahlreichen Befragungen von Sachverständigen gewonnen
wurden. Das Modernisierungsprojekt
macht Fortschritte, ein Vorschlag der Kommission wird jedoch nicht vor
November/Dezember 2012 angenommen werden. 2011 hat eine
unabhängige Consultingfirma ihre Arbeit an der Evaluierungsstudie über die
handelspolitischen Schutzinstrumente der EU fortgesetzt. Sie veröffentlichte ihren Abschlussbericht Anfang 2012. Ziel dieser Bewertung war es, die Kommission bei
der Konzeption und Verbesserung ihrer Politik und der Überwachung von deren
Wirksamkeit zu unterstützen. Ein
weiterer Ansatzpunkt war, dass sie den Bürgern bei der Wahrnehmung ihres Rechts
helfen sollte, die Maßnahmen und Aktivitäten, die die Kommission in ihrem Namen
durchführt, kritisch zu prüfen und darauf Einfluss zu nehmen. 4. Landesweiter Marktwirtschaftsstatus
(MWS) Für die Zwecke von Antidumpinguntersuchungen kann
ein Land uneingeschränkt als Marktwirtschaftsland eingestuft werden, wenn es
fünf Kriterien erfüllt, die in der beigefügten Arbeitsunterlage aufgeführt
sind. Im
Jahr 2011 wurde die Bewertung von vier der sechs Anträge auf Zuerkennung des landesweiten
Marktwirtschaftsstatus aus China, Vietnam, Armenien, Kasachstan, der Mongolei
und Belarus fortgesetzt. Alle Länder
außer Belarus und Armenien lieferten im Laufe des Jahres weitere Informationen
zur Stützung ihrer Anträge. Die Beurteilung dieser Anträge befindet sich in
unterschiedlichen Stadien. Bedingt
durch die politische Situation in der Republik Belarus, wurden die
Konsultationen mit der Regierung bereits 2010 ausgesetzt. Im Juni 2010 wurden zusätzliche Fragen über die jüngsten Forschritte auf
dem Weg zum MWS an Armenien gerichtet. Bis Ende 2011 hat die Kommission allerdings keine neuen Auskünfte von
Armenien erhalten. Die anderen vier
Länder haben ihre Anträge auf Zuerkennung des MWS weiterverfolgt und sind bei
der Erfüllung der fünf MWS-Kriterien unterschiedlich weit vorangeschritten. Der
Antrag Chinas auf MWS wurde - auch im Rahmen der 11. thematischen Sitzung der
MWS-Arbeitsgruppe im November 2011 in Brüssel - weiter bearbeitet. Während der Arbeitsgruppensitzung konnten beide
Seiten erörtern, welche Fortschritte China bei den Rechten des geistigen
Eigentums und den Antimonopolvorschriften gemacht hat. 2011 wurde ferner die Studie über die Rechnungslegungsverfahren in der
Volksrepublik China abgeschlossen. Leider
enthielt sie nur Teilergebnisse, die für fundierte Schlussfolgerungen über die
betreffenden Fortschritte Chinas nicht ausreichten. Die
MWS-Arbeitsgruppe EU-Vietnam trat im Dezember 2011 in Brüssel zu einer Sitzung
zusammen. Die vietnamesischen
Behörden gingen auf die Fragen der Kommission zu den vier verbliebenen
Kriterien ein. Es wurde vereinbart,
dass Vietnam weitere Informationen zu Fragen übermittelt, die in der Sitzung
aufgeworfen wurden. Bis Ende 2011 hat
die Kommission allerdings keine neuen Auskünfte von Vietnam erhalten. Im Februar 2011 wurde eine Verbalnote an die Behörden
Kasachstans gerichtet, in der die Hauptprobleme bei den fünf MWS-Kriterien
erläutert wurden. 2010 war zwar
vereinbart worden, dass gemeinsam mit Kasachstan ein Fahrplan für die nächsten
Schritte im MWS-Verfahren entwickelt werden sollte, doch war 2011 hierbei
keinerlei Fortschritt zu verzeichnen. Im September 2011 fand in Ulan-Bator eine
Arbeitsgruppensitzung mit den mongolischen Behörden statt.
Dabei wurden Informationen über den Fortschritt der Mongolei
bei den MWS-Kriterien ausgetauscht und besprochen. 5. Informations- und
Kommunikationsmaßnahmen / Bilaterale Kontakte 5.1. Kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) Die Kommission
veröffentlichte 2011 ein Papier über Unterstützungsmaßnahmen für KMU, die von
handelspolitischen Schutzinstrumenten betroffen sind. Darin wurden zahlreiche konkrete
Maßnahmen aufgeführt, die sich zwecks besserer Unterstützung der KMU bei allen
handelspolitischen Schutzaspekten leicht umsetzen lassen und bei denen ein
gewisses Maß an Einheitlichkeit zwischen den Mitgliedstaaten erzielt worden
ist. Ausgangspunkt
dieses Papiers waren die Ergebnisse der Studie eines externen Auftragnehmers,
die die Mitgliedstaaten 2011 erörterten und billigten. Aufgrund der großen Bedeutung der KMU
für die Wirtschaft in der EU und ihrer Schwierigkeiten bei der Mitwirkung an
Handelsschutzuntersuchungen sollte mit Hilfe dieser Studie ermittelt werden,
was die KMU in den 27 Mitgliedstaaten der EU benötigen, wenn sie einen
Untersuchungsantrag stellen oder als Einführer oder Verwender an
Handelsschutzuntersuchungen oder als Ausführer an den von Drittstaaten
eingeleiteten Untersuchungen mitwirken. Der TDI-Helpdesk für KMU wurde eingerichtet, da die
TDI-Verfahren sich für KMU wegen ihrer geringen Größe und ihrer Fragmentierung
besonders komplex gestalten. Er soll
sich mit TDI-Fragen und ‑Problemen befassen, die speziell die KMU
betreffen, und zwar unabhängig davon, ob sie allgemeiner oder fallbezogener Art
sind. Ein Teil der TDI-Website ist
für KMU bestimmt; dort wird auf die Anlaufstellen des TDI-Helpdesk hingewiesen. Im Jahr 2011 erhielten diese Anlaufstellen zahlreiche
Auskunftsersuchen, welche alle umgehend bearbeitet wurden.
Gegenstand der Anfragen waren sowohl die Prozeduren der
TDI-Verfahren als auch deren Inhalte. 5.2. Bilaterale
Kontakte / Informationsmaßnahmen – Industrie und Drittländer Die
Erläuterung der Rechtsvorschriften für die handelspolitischen Schutzmaßnahmen
der EU und der einschlägigen Praxis nahm breiten Raum in der Arbeit der
TDI-Dienststellen ein. 2011
fand für Beamte aus Drittländern ein Seminar zum Thema „Handelsschutz“ statt. Darüber hinaus gab es im Jahr 2011 eine Reihe
bilateraler Kontakte, bei denen mit Drittländern, darunter China, Korea, die
Türkei und Australien, Gespräche über verschiedene Handelsschutzaspekte geführt
wurden. . Ferner
gab es 2011 mehrere Treffen mit wichtigen Interessenverbänden und Unternehmen,
unter anderem mit Business Europe und Eurocommerce. 6. Anhörungsbeauftragter 2011 war das fünfte Tätigkeitsjahr des
Anhörungsbeauftragten der Generaldirektion Handel, der seine Funktion im April
2007 aufgenommen hatte. Der
Anhörungsbeauftragte übt seine Tätigkeit unabhängig aus. Er ist nunmehr administrativ dem für Handel zuständigen
Kommissionsmitglied unterstellt. 2011
wurde er dem Generaldirektor der GD TRADE administrativ unterstellt. Zu Beginn des Jahres 2012 wurde das offizielle
Mandat des Anhörungsbeauftragten[1]
veröffentlicht. Der Anhörungsbeauftragte soll im Wesentlichen
gewährleisten, dass bei Handelsverfahren vor der Europäischen Kommission alle
Verteidigungsrechte wirksam wahrgenommen werden können. Dazu zählen nicht nur das Recht auf Anhörung und auf Akteneinsicht,
sondern auch umfassendere Rechte, die in der EU-Grundrechtecharta wie folgt
beschrieben werden: Jede Person hat
i) das Recht „gehört zu werden, bevor ihr gegenüber eine für sie nachteilige
individuelle Maßnahme getroffen wird“, ii) das Recht, „dass ihre
Angelegenheiten […] unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen
Frist behandelt werden“ und iii) das Recht „auf Zugang zu den sie betreffenden
Akten unter Wahrung des berechtigten Interesses der Vertraulichkeit sowie des
Berufs- und Geschäftsgeheimnisses“. Wo
es sich anbietet, berät der Anhörungsbeauftragte auch den Generaldirektor der
GD Handel in Fragen der ordnungsgemäßen Durchführung von Verfahren sowie
in allen anderen Fragen im Zusammenhang mit Handelsverfahren. Seit die Funktion des Anhörungsbeauftragten 2007
eingerichtet wurde, ist eine ständige Zunahme der Anträge auf Intervention
festzustellen. 2011 griff der
Anhörungsbeauftragte in 35 Handelsschutzfällen insgesamt 81-mal ein und führte
26 Anhörungen durch, darunter vier gemeinsame Anhörungen von Beteiligten
mit ähnlichen Interessen. Die Anträge
wurden von ausführenden Herstellern in Drittländern, vom Wirtschaftszweig der
Union, von Verwendern und Einführern sowie von Regierungen dritter Länder
gestellt. Der Anhörungsbeauftragte
intervenierte in allen Untersuchungsphasen und richtete eine Reihe von
Empfehlungen an die Kommissionsdienststellen, die diesen Empfehlungen im Großen
und Ganzen folgten. Damit will der
Anhörungsbeauftragte vor allem die Verteidigungsrechte der Interessenträger
stärken. 2011 beschäftigte sich der Anhörungsbeauftragte überwiegend
mit drei Fragekomplexen: i) Inhalt und Qualität der Unterrichtungen, ii)
Akteneinsicht und Qualität der nichtvertraulichen Akten, iii) Einwände gegen
Entscheidungen, Feststellungen und Schlussfolgerungen. 7. Überblick über Antidumping-,
Antisubventions- und Schutzmaßnahmen-Untersuchungen und damit einhergehende
Maßnahmen 7.1. Allgemeines Ende 2011 waren in der EU 117 AD-Maßnahmen
(vgl. Anhang O) und 10 AS-Maßnahmen (vgl. Anhang P) in Kraft. 2011 waren 0,25% aller Einfuhren in die
Gemeinschaft von AD- oder AS-Maßnahmen betroffen. Ausführliche Informationen zu den nachstehenden
Punkten enthält die beigefügte Arbeitsunterlage. Auf die entsprechenden Anhänge der Arbeitsunterlage wird in den
Überschriften verwiesen. 7.2. Neue
Untersuchungen (Anhänge A bis E und Anhang N) Im Jahr 2011 wurden 21 Untersuchungen
eingeleitet.[2] In 10 Verfahren wurden vorläufige Zölle verhängt. 13 Fälle wurden mit der Einführung endgültiger
Zölle abgeschlossen. 11 Verfahren
wurden ohne Einführung von Maßnahmen abgeschlossen. 21 Maßnahmen traten nach 5 Jahren automatisch außer Kraft. 7.3. Überprüfungen Die Überprüfungen machen weiterhin einen
beträchtlichen Teil der Arbeit der TDI-Dienststellen aus. Auf sie entfielen im Zeitraum von 2007 bis 2011 63 % aller
eingeleiteten Untersuchungen. Tabelle 2
der Arbeitsunterlage enthält statistische Angaben für die Jahre 2007 bis 2011. 7.3.1. Überprüfungen
wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen (Auslaufüberprüfungen)
(Anhang F) Nach Artikel 11 Absatz 2 bzw. Artikel 18 der
jeweiligen Grundverordnung treten Maßnahmen nach fünf Jahren außer Kraft, es
sei denn, eine Überprüfung ergibt, dass sie in unveränderter Form
aufrechterhalten werden sollten. 2011 wurden 8 Auslaufüberprüfungen
eingeleitet. 8 Überprüfungen wurden
mit der Aufrechterhaltung des geltenden Zolls für weitere 5 Jahre
abgeschlossen. 4 Überprüfungen
führten zum Außerkrafttreten der Maßnahmen. 7.3.2. Interimsüberprüfungen
(Anhang G) Nach Artikel 11 Absatz 3 bzw. Artikel 19 der
jeweiligen Grundverordnung können Maßnahmen während ihrer Geltungsdauer
überprüft werden. Die Überprüfungen
können sich auf bestimmte Aspekte des Dumpings / der Subventionierung
oder der Schädigung beschränken. Im Jahr 2011 wurden insgesamt
9 Interimsüberprüfungen eingeleitet. 7 Interimsüberprüfungen wurden mit der Aufrechterhaltung oder
Änderung des Zolls abgeschlossen. 5 Interimsüberprüfungen
führten zur Beendigung der Maßnahmen. 7.3.3. „Sonstige“
Interimsüberprüfungen (Anhang H) 2 „sonstige“, d. h. nicht unter
Artikel 11 Absatz 3 bzw. Artikel 19 der Grundverordnungen fallende
Überprüfungen wurden im Jahr 2011 eingeleitet. 7.3.4. Neuausführerüberprüfungen
(Anhang I) Artikel 11 Absatz 4 bzw. Artikel 20
der jeweiligen Grundverordnung sehen eine „Neuausführer‑ und
Schnellüberprüfung“ vor zwecks Ermittlung individueller Dumpingspannen oder
Ausgleichszölle für neue Ausführer im betroffenen Ausfuhrland, die die Ware im
Untersuchungszeitraum nicht exportiert hatten. Solche Ausführer müssen nachweisen, dass sie wirklich neue Ausführer
sind und tatsächlich erst nach Ende des Untersuchungszeitraums mit den
Ausfuhren in die EU begonnen haben. Für
solche neuen Ausführer kann ein individueller Zoll berechnet werden, der in der
Regel niedriger ist als der landesweite Zoll. 2011 wurden
2 Neuausführerüberprüfungen eingeleitet. 7.3.5. Antiabsorptionsuntersuchungen
(Anhang J) Liegen ausreichende Beweise dafür vor, dass die
Ausfuhrpreise nach dem ursprünglichen Untersuchungszeitraum und vor oder nach
der Einführung der Maßnahmen zurückgegangen sind oder dass die Maßnahmen zu
keiner oder nur zu einer unzureichenden Erhöhung der Weiterverkaufspreise oder
der späteren Verkaufspreise der in die EU eingeführten Ware geführt haben, so
kann eine Antiabsorptionsuntersuchung eingeleitet werden, um zu prüfen, ob die
Maßnahmen sich auf die genannten Preise ausgewirkt haben. Die Dumpingspannen können in diesem Fall neu berechnet und der Zollsatz
kann erhöht werden, um gesunkenen Ausfuhrpreisen Rechnung zu tragen. Die Möglichkeit solcher
Antiabsorptionsüberprüfungen ist in Artikel 12 bzw. Artikel 19 Absatz
3 der jeweiligen Grundverordnung vorgesehen. Im Jahr 2011 wurden keine
Antiabsorbtionsüberprüfungen eingeleitet oder abgeschlossen. 7.3.6. Umgehungsuntersuchungen
(Anhang K) Nach Artikel 13 bzw. Artikel 23 der
jeweiligen Grundverordnung können Untersuchungen wieder aufgenommen werden,
wenn Beweise dafür vorgelegt werden, dass Maßnahmen umgangen werden. Im Jahr 2011 wurden 3 solche Untersuchungen
eingeleitet. 4 Umgehungsuntersuchungen
wurden mit der Ausweitung der Maßnahmen abgeschlossen. In zwei Fällen wurde die
Untersuchung ohne Ausweitung der Maßnahme abgeschlossen. 7.4. Untersuchungen
zur Einführung von Schutzmaßnahmen (Anhang L) Im Jahr 2011 wurde keine Untersuchung zur
Einführung von Schutzmaßnahmen eingeleitet. Eine bereits 2010 eingeleitete Untersuchung wurde ohne Einführung von
Maßnahmen abgeschlossen. 8. Durchsetzung
von AD-/AS-Maßnahmen 8.1. Überwachung
der Maßnahmen Die Überwachung der geltenden Maßnahmen war auf
vier Schwerpunktbereiche ausgerichtet: 1) Betrugsprävention, 2)
Überwachung der Handelsströme und der Marktentwicklung, 3) Verbesserung der Wirksamkeit mittels geeigneter Instrumente und
4) Reaktion auf Unregelmäßigkeiten. Dadurch konnten die TDI-Dienststellen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten
aktiv für die korrekte Durchsetzung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen in
der Europäischen Union sorgen. 8.2. Überwachung
von Verpflichtungen (Anhänge M und Q) Zur Durchsetzung gehört auch die Überwachung von
Verpflichtungen, da diese eine mögliche Form von AD-/AS-Maßnahmen sind. Die Kommission nimmt Verpflichtungsangebote an,
wenn hinreichend belegt wird, dass dadurch die schädigenden Auswirkungen des
Dumpings bzw. der Subventionen beseitigt werden. Anfang 2011 waren 22 Verpflichtungen in Kraft. Im Laufe des Jahres waren folgende Veränderungen
zu verzeichnen: Die Verpflichtungen
von 5 Unternehmen liefen aus, weil die betreffenden Maßnahmen
endeten/aufgehoben wurden. Außerdem wurde 1 neues Verpflichtungsangebot
eines einzelnen Unternehmens angenommen. Damit waren Ende 2011 insgesamt 18 Verpflichtungen noch in Kraft. 9. Erstattungen
(Anhang U) Nach Artikel 11 Absatz 8 bzw. Artikel 21 Absatz 1
der jeweiligen Grundverordnung können Einführer die Erstattung der
vereinnahmten Zölle beantragen, wenn nachgewiesen wird, dass die
Dumping-/Subventionsspanne beseitigt oder unter den geltenden Zollsatz gesenkt
worden ist. Im Jahr 2011 wurden 26 neue Erstattungsanträge
gestellt. Ende 2011 liefen noch
12 Untersuchungen, die insgesamt 18 Anträge betrafen.
24 Kommissionsbeschlüsse wurden 2011 angenommen: In 12 Fällen wurde eine teilweise Erstattung
gewährt, in weiteren 12 Fällen wurde der Erstattungsantrag zurückgewiesen. 7 Anträge wurden zurückgezogen. 10. Gerichtliche
Überprüfung: Urteile des Gerichtshofs
(EuGH) bzw. des Gerichts der Europäischen Union (EuG) 2011 ergingen insgesamt 9 Urteile des
Gerichtshofs und des Gerichts der Europäischen Union zu Antidumping‑ bzw.
Antisubventionsmaßnahmen. Die
Arbeitsunterlage enthält eine Übersicht über einige dieser Urteile. 2011 wurden 16 Klagen eingereicht, davon 12
vor dem Gericht der Europäischen Union und 4 vor dem Gerichtshof. In Anhang S der Arbeitsunterlage sind die Ende
2011 noch beim Gericht der Europäischen Union und beim Gerichtshof anhängigen
AD-/AS-Rechtssachen aufgelistet. 11. Tätigkeit
im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) 11.1. Streitbeilegung
in den Bereichen AD, AS und SM Die WTO verfügt über ein striktes Verfahren zur
Beilegung von Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern über die Anwendung der
WTO-Übereinkommen. Im Juli 2011 legte das WTO-Berufungsgremium
einen Bericht über eine Streitsache vor, in der China wegen
Antidumpingmaßnahmen betreffend die Einfuhren von bestimmten
Verbindungselementen aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China gegen die EU
vorgegangen war. Seit Chinas
WTO-Beitritt im Jahr 2001 hat das Land erstmals diesen Weg beschritten. Bereits im Dezember 2010 hatte das Panel seinen
Bericht an die WTO-Mitglieder verteilt. Im März 2011 erhob die EU Einspruch
gegen bestimmte Teile des Panelberichts. Das Berufungsgremium veröffentlichte seinen Bericht im Juli 2011;
dieser wurde vom Streitbeilegungsgremium (DSB) auf seiner Sitzung vom
28. Juli 2011 angenommen. Sowohl
das Panel als auch das Berufungsgremium wiesen zwar die Mehrzahl der Anträge
Chinas betreffend die Verordnung über die Verbindungselemente zurück, sie waren
allerdings auch der Auffassung, dass bestimmte Aspekte der Verordnung gegen
WTO-Recht verstießen. Außerdem
befanden das Panel und das Berufungsgremium, dass Artikel 9 Absatz 5
der Grundverordnung nicht mit den Verpflichtungen der EU nach dem
WTO-Antidumpingübereinkommen vereinbar sei. Im September 2011 teilte die Europäische Union dem DSB der WTO
mit, sie wolle die Empfehlungen und Entscheidungen des DSB in diesem Streitfall
so umsetzen, dass sie ihren WTO-Verpflichtungen gerecht wird. Daraufhin legt die Kommission dem Europäischen
Parlament und dem Rat im Februar 2012 eine Änderung der
Antidumping-Grundverordnung vor[3],
um der DSB-Entscheidung Rechnung zu tragen. Im Oktober 2011 erschien der Bericht des
WTO-Panels über die Streitsache im Zusammenhang mit Antidumpingmaßnahmen
betreffend bestimmte Lederschuhe mit Ursprung in China. Das Panel war im Mai 2010 gebildet worden. Es kam zu dem Ergebnis, dass die EU in den allermeisten geprüften
Punkten voll und ganz im Einklang mit den WTO-Regeln gehandelt hatte. Allerdings bestätigte das Panel auch das Ergebnis
aus der Streitsache über die Verbindungselemente, soweit es Artikel 9
Absatz 5 der Grundverordnung betrifft. Da die Verordnungen zur Einführung von Maßnahmen gegenüber den Einfuhren
von Lederschuhen im März 2011 ausliefen, entschied sich das Panel gegen
die Empfehlung nach Artikel 19 Absatz 1 der
Streitbeilegungsvereinbarung, „…die [ausgelaufenen] Maßnahme[n] mit dem
Übereinkommen in Einklang…“ zu bringen. Allerdings empfahl das Panel, die Europäische Union solle
Artikel 9 Absatz 5 der Grundverordnung mit ihren Verpflichtungen nach
den WTO-Übereinkommen in Einklang zu bringen. 11.2. Weitere
Tätigkeiten auf WTO-Ebene Der Vorsitzende der
Verhandlungsgruppe „Regeln“ der Doha-Entwicklungsagenda leitete 2011 einen
Prozess informeller mehrseitiger Konsultationen zu einer Reihe von Themen ein,
die offenbar weiterer Bemühungen um Beseitigung verbleibender Divergenzen
zwischen den Mitgliedern bedurften. Dies
führte zur Verbreitung eines neuen Papiers über Antidumpingregelungen, in dem
Bereiche der Annäherung aber auch noch ungelöste Fragen herausgearbeitet
wurden. Auf die Fortschritte bei den Verhandlungen über Subventionen unter
anderem für die Fischerei wurde in einem Bericht eingegangen (WTO-Dokument
TN/RL/W/254 vom 21. April 2011). Diese Papiere bildeten den Verhandlungsstand in diesen Bereichen zwar
präzise ab, doch gelangen 2011 keine weiteren Fortschritte, was zum Teil durch
die Gesamtdynamik der Doha-Verhandlungen bedingt war. Nachdem der Vorsitzende Francis zurückgetreten war, verständigten sich
die Mitglieder darauf, Botschafter McCook (Jamaika) zum Vorsitzenden der
Verhandlungsgruppe „Regeln“ zu ernennen. Auf einer offiziellen Sitzung im Februar 2012 wurde seine
Ernennung bestätigt. Danach trat die
Fachgruppe, eine Untergruppe der Verhandlungsgruppe, zweimal zusammen (im
Februar und April 2012). Parallel zu diesen
Tätigkeiten wirkten die Kommissionsdienststellen weiter an den regulären
Arbeiten der Ausschüsse für die Bereiche „Antidumping“, „Subventionen“,
„Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen“ mit. Die Ausschüsse trafen sich zweimal zu regulären Sitzungen, um
Notifizierungen zu prüfen und Fragen von besonderem Interesse anzusprechen. Fazit 2011 nahm sowohl
die Zahl der Anträge als auch die Zahl der eingeführten endgültigen Maßnahmen
im Vergleich zum Vorjahr zu. Die Zahl
der ohne Einführung von Maßnahmen abgeschlossenen Untersuchungen nahm ebenfalls
leicht zu, wohingegen die Zahl der im Laufe des Vorjahres eingeführten
vorläufigen Maßnahmen um fast ein Viertel abnahm. Die Überprüfungen machen weiterhin einen beträchtlichen Teil der
Arbeiten der Dienststellen aus, wenngleich die Anzahl eingeleiteter
Überprüfungen gegenüber 2010 um etwa ein Sechstel gesunken ist. Die Zahl der beendeten Untersuchungen ist
gegenüber 2010 deutlich gestiegen. Abschließend sei
noch einmal betont, dass die handelspolitischen Schutzmaßnahmen, die 2011 in
Kraft waren, lediglich 0,25 % aller Einfuhren betrafen, was deutlich
zeigt, dass die EU sie nur selten und stets regelkonform einsetzt. [1] ABl. L 107
vom 19.4.2012, S. 5. [2] Tabelle 1 der Arbeitsunterlage
enthält statistische Angaben über die neuen Untersuchungen nach Artikel 5 bzw.
10 der Grundverordnungen in den Jahren 2007 bis 2011. [3] KOM(2012) 41 endg.