MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Binnenmarktakte II Gemeinsam für neues Wachstum /* COM/2012/0573 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Binnenmarktakte II Gemeinsam für neues Wachstum (Text von Bedeutung für den EWR) Inhaltsverzeichnis 1..... EINLEITUNG.............................................................................................................. 4 2..... Gemeinsam für neues Wachstum................................................................ 6 2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt............................................ 7 Eisenbahnverkehr................................................................................................ 7 Seeverkehr.......................................................................................................... 8 Luftverkehr.......................................................................................................... 9 Energie.. ........................................................................................................... 10 2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und
Unternehmen... 10 Mobilität der Bürger.......................................................................................... 11 Zugang zu Finanzmitteln..................................................................................... 12 Unternehmensumfeld.......................................................................................... 13 2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa.......................................... 14 Dienstleistungen................................................................................................. 15 Digitaler Binnenmarkt......................................................................................... 16 Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen
Aufträgen................................. 17 2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens 18 Verbraucher...................................................................................................... 18 Sozialer Zusammenhalt und soziales
Unternehmertum.......................................... 19 3..... SCHLUSSFOLGERUNG.......................................................................................... 20 ANHANG I: LISTE DER LEITAKTIONEN IM RAHMEN
DER BINNENMARKTAKTE II 21 ANHANG II: Binnenmarktakte I: Stand
der Massnahmen....................... 23 1. EINLEITUNG Der Binnenmarkt
feiert in diesem Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen. Wir haben viel erreicht in
diesen zwanzig Jahren: Zwischen 1992 und 2008 hat der Binnenmarkt 2,77 Millionen
neue Arbeitsplätze geschaffen und eine zusätzliche Steigerung des BIP um 2,13 %
bewirkt.[1]
Für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet der Binnenmarkt
mehr Auswahl bei niedrigeren Preisen. Der Rückgang der Mobilfunkkosten um 70 %
ist nur eines von vielen Beispielen. Der Binnenmarkt ermöglicht es Bürgerinnen
und Bürgern, ungehindert zu reisen und ihren Wohn- und Arbeitsort frei zu
wählen. Jungen Menschen eröffnet er die Chance, im Ausland zu studieren. Von
dieser Möglichkeit haben in den letzten 25 Jahren über 2,5 Millionen
Studierende Gebrauch gemacht. Den 23 Millionen Unternehmen in der EU hat
der Binnenmarkt Zugang zu 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern
verschafft. Die Botschaft ist klar und der Beweis ist erbracht: Ein starker,
vertiefter und integrierter Binnenmarkt schafft Wachstum und Beschäftigung und
bietet den Menschen in Europa Möglichkeiten, die es vor 20 Jahren nicht gab. Die Entwicklung
des Binnenmarkts ist ein kontinuierlicher Prozess. Der Binnenmarkt muss auf
eine sich ständig verändernde Welt reagieren, in der die Politik neuen sozialen
und demografischen Herausforderungen, neuen Technologien und neuen
Erfordernissen sowie der Verknappung der natürlichen Ressourcen und dem
Klimawandel Rechnung zu tragen hat. Die Wirtschafts-
und Finanzkrise hat uns vor zusätzliche Herausforderungen gestellt und vor
Augen geführt, dass es grundlegender Strukturreformen bedarf. Angesichts der
anhaltend hohen Arbeitslosigkeit, insbesondere bei jungen Menschen, und
angesichts der Armut, in der Teile der europäischen Bevölkerung leben, haben
wir es bei der Wirtschaftskrise auch mit einer sozialen Krise zu tun. Wir
müssen mit der gebotenen Dringlichkeit, dem nötigen Ehrgeiz und
Entschlossenheit gegen diese Krise angehen. Tun wir dies nicht, erhöht sich das
Risiko, dass Europa und seine Mitgliedstaaten sich auf sich selbst
zurückziehen. Außerdem könnte das Vertrauen in das europäische Projekt
untergraben werden. Der Binnenmarkt
ist ein wesentliches Instrument für die Verwirklichung unserer langfristigen
Vision einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen Marktwirtschaft. Er stärkt
Europas Wettbewerbsfähigkeit auf den globalen Märkten. Kohärenz und Komplementarität
zwischen internen und externen Maßnahmen werden Handel und Wachstum fördern. Mehr als jemals
zuvor brauchen wir jetzt einen Binnenmarkt, der Reformen für mehr Wachstum und
Beschäftigung untermauert, das Vertrauen von Bürgern und Unternehmen stärkt und
ihnen im Alltag konkrete Vorteile bringt. Dies wird unsere ungeminderte
Aufmerksamkeit und unser unaufhörliches Engagement erfordern. In der von der
Kommission im April 2011 vorgestellten Binnenmarktakte[2] wurden zwölf Bereiche genannt,
in denen der Hebel angesetzt werden sollte, um den Binnenmarkt weiter
voranzubringen. Mit der Binnenmarktakte wurde das umfassende Konzept umgesetzt,
für das seinerzeit sowohl Mario Monti als auch das Europäische Parlament in
ihren jeweiligen Berichten zur Zukunft des Binnenmarkts[3][4]
eingetreten waren. Angekündigt wurden zwölf Leitaktionen und 50 ergänzende
Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Vertrauen. Unter Einbindung des
Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union, des Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen sowie
zahlreicher Interessenträger ist es gelungen, eine politische Vision des
künftigen Binnenmarkts zu entwickeln, die breite Unterstützung findet, und die
politische Aufmerksamkeit zu fokussieren. Es sind jedoch dringend Fortschritte
erforderlich, damit – wie vom Europäischen Rat gefordert[5] – rasch über die zwölf
vorrangigen Vorschläge der ersten Binnenmarktakte Einigung erzielt werden kann,
und zwar möglichst noch vor Ende des Jahres. Elf der zwölf Vorschläge für
Leitaktionen wurden noch nicht vom Europäischen Parlament und vom Rat
verabschiedet. Angesichts der
Krise und der gebotenen Dringlichkeit müssen wir nun die nächsten Schritte
planen. Daher wird in der vorliegenden Mitteilung eine „Binnenmarktakte II“
angekündigt, die ein zweites Paket vorrangiger Maßnahmen umfasst. Diese
Maßnahmen sollen spürbare Auswirkungen in der Praxis haben und Bürger und
Unternehmen darin bestärken, den Binnenmarkt zu ihrem Vorteil zu nutzen. Da sich im Zuge
der Krise neue Herausforderungen stellen, ist davon auszugehen, dass künftig
weitere Maßnahmen erforderlich sein werden, um den Binnenmarkt als Motor für
Wachstum und Wohlstand zu nutzen. Der Erfolg unserer
Bemühungen wird davon abhängen, ob die Binnenmarktvorschriften in der Praxis
auf effiziente, vorhersagbare und zuverlässige Weise angewandt werden. Daher
sind die Umsetzung der Binnenmarktvorschriften und ihre Anwendung in der
täglichen Praxis durch die Behörden der Mitgliedstaaten von fundamentaler
Bedeutung. Der Bewältigung dieser Herausforderung wird die Kommission all ihre
Aufmerksamkeit widmen, wie sie dies in ihrer einschlägigen Mitteilung vom Juni 2012[6] angekündigt hat. So fordert sie
insbesondere zusätzliche Anstrengungen in denjenigen Wirtschaftsbereichen, die
das größte Wachstumspotenzial bergen, also im Dienstleistungssektor und in den
Netzindustrien. Außerdem wird sie dafür sorgen, dass das Funktionieren des
Binnenmarkts besser überwacht wird, indem das Verfahren des Europäischen
Semesters genutzt wird. Ziel ist es, den Gruppendruck („Peer Pressure“) zu
erhöhen und Maßnahmen zur Beseitigung der noch bestehenden Hindernisse sowohl
auf europäischer als auch auf nationaler Ebene auszuarbeiten. Soll die Vision des Binnenmarkts für Bürger
und Unternehmen zu einer greifbaren Realität werden, bedarf es vor allem einer
kontinuierlichen politischen Unterstützung durch sämtliche Akteure. Die erste
Binnenmarktakte wird bereits vom Geist der Partnerschaft zwischen Kommission,
Europäischem Parlament und Rat getragen. Denselben Geist der Partnerschaft
brauchen wir nun für die Umsetzung der Binnenmarktakte II. 2. Gemeinsam
für neues Wachstum Seit Annahme der
ersten Binnenmarktakte im April 2011 hat die Kommission Vorschläge für die
darin festgelegten zwölf Leitaktionen sowie für 36 der 50 ergänzenden Maßnahmen
vorgelegt (siehe Anhang II). Aufbauend auf der ersten Binnenmarktakte
werden in der vorliegenden Mitteilung vier Bereiche festgelegt, in denen
Leitaktionen durchgeführt werden sollen. Dabei handelt es
sich um folgende vier Motoren für neues Wachstum: 1.
Aufbau vollständig integrierter Netze im
Binnenmarkt 2.
Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von
Bürgern und Unternehmen 3.
Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz
Europa 4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des
Verbrauchervertrauens Netze sind das
Rückgrat der Wirtschaft. Ziel muss es sein, einen Binnenmarkt zu schaffen, in
dem Bürger und Unternehmen die Vorteile eines einheitlichen Verkehrs- und
Energiemarkts nutzen können. Die grenzüberschreitende Mobilität von Bürgern und
Unternehmen ist Kernstück des Binnenmarkts; wir müssen alles daransetzen,
Mobilität weiter zu fördern. Der digitale Sektor ist einer der Hauptmotoren für
Produktivität und Kreativität. Wir sollten einen digitalen Binnenmarkt
anstreben, in dem Bürger und Unternehmen ungehindert grenzüberschreitende
Online-Geschäfte abschließen können. Soziales Unternehmertum, sozialer
Zusammenhalt und Verbrauchervertrauen gewährleisten ein integratives Wachstum,
das Bürgern und Unternehmen Chancen auf der Grundlage fairer, solider und
gerechter Vorschriften eröffnet. Die zur
Mobilisierung der genannten vier Kräfte anzusetzenden zwölf Hebel und die
jeweiligen Leitaktionen wurden unter Berücksichtigung der Standpunkte des
Europäischen Parlaments[7],
der Mitgliedstaaten, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses[8] und der Interessenträger
festgelegt. Dabei wurde den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung, den
Arbeiten im Rahmen der derzeit im Auftrag der Kommission erstellten „Cost-of-Non-Europe“-Studie
sowie den von Bürgern und Unternehmen geltend gemachten 20 wichtigsten
Kritikpunkten[9]
Rechnung getragen. Darüber hinaus sind sie im Kontext der laufenden Überprüfung
von Leitinitiativen der Strategie „Europa 2020“ zu sehen, namentlich der industriepolitischen
Strategie[10],
der Digitalen Agenda[11]
und der Initiative „Innovationsunion“[12].
Alle zwölf Leitaktionen werden einen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und
Vertrauensbildung im Binnenmarkt leisten. Sie können allesamt innerhalb der
Amtszeit dieser Kommission umgesetzt werden. Nicht alle Aktionen sind
legislativer Natur, doch wird davon ausgegangen, dass alle konkrete
Auswirkungen in der Praxis haben werden.[13] 2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt Netzindustrien
erbringen Dienste, die die meisten Bürger und Unternehmen tagtäglich in
Anspruch nehmen, nicht zuletzt in den Bereichen Verkehr und Energie. Aber
gerade in diesen beiden Bereichen ist der Binnenmarkt trotz aller Fortschritte
immer noch unvollständig. Die Vision der Kommission ist die eines Binnenmarkts
für Verkehr und Energie, in dem die Verbraucher – ob Bürger oder Unternehmen –
eine echte Wahl haben und die Betreiber ihre Dienste an jedem beliebigen Ort,
zu jedem beliebigen Zeitpunkt und jedem beliebigen Verbraucher unter gleichen
Bedingungen anbieten können. Effiziente,
integrierte und nachhaltige Verkehrs- und Energieinfrastrukturnetze sind eine
Vorbedingung, wenn diese Vision Realität werden soll. Die EU wird nicht nur die
effiziente Nutzung bestehender Netze fördern, sondern auch künftig deren
weiteren Ausbau im Rahmen ihrer Struktur- und Kohäsionsfonds und ihrer
transeuropäischen Netze finanzieren. Die Vorschläge für den EU-Haushalt nach 2013,
insbesondere die Fazilität „Connecting Europe“, sehen wichtige Finanzierungsquellen
für Investitionen in Verkehrs-, Energie- und digitale Netze vor, die es zu
mobilisieren gilt, damit alle Mitgliedstaaten in vollem Umfang am Binnenmarkt
teilhaben können. Auf dem Weg zur
Verwirklichung dieser Vision wurden bei vielen Verkehrsträgern und mit der
Umsetzung des dritten Energiepakets bereits beträchtliche Fortschritte gemacht,
die für eine größere Auswahl im Dienstleistungssektor und zu einem größeren
Nutzen für die Verbraucher geführt haben. Im Bemühen, die Integration des europäischen
Binnenmarkts für Verkehr und Energie zu fördern, wird die Kommission weiter auf
eine konsequente Durchsetzung der Wettbewerbsregeln und insbesondere des
Kartellrechts hinarbeiten. Es muss jedoch
noch mehr getan werden, vor allem im Eisenbahnverkehr, im Luftverkehr, im
Seeverkehr sowie im Strom- und im Gassektor, denn die europäischen Unternehmen
und Verbraucher müssen nach wie vor unnötig hohe Preise zahlen, die ihren Grund
in ineffizienten, fragmentierten Verkehrs- und Energiemärkten haben. Die Kommission
hat vier Leitaktionen festgelegt, die die nächsten Schritte auf dem Weg zur
Verwirklichung unserer gemeinsamen Vision sein sollen. Sie wird auch weitere
Überlegungen dazu anstellen, in welchen Bereichen zusätzliche wirtschaftliche
wie auch ökologische und soziale Vorteile genutzt werden könnten,
beispielsweise im Straßengüterverkehr. Die bestehenden Kabotagebeschränkungen
haben zahlreiche LKW-Leerfahrten zur Folge, wirken sich negativ auf
Wettbewerbsfähigkeit und Handel aus und erschweren eine Kontrolle der
Einhaltung grundlegender sozialer Standards. Eisenbahnverkehr Leitaktion 1: Öffnung des inländischen Schienenpersonenverkehrs für Betreiber aus
anderen Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Qualität und der Kosteneffizienz
von Schienenpersonenverkehrsdiensten Im Bereich des
Eisenbahnverkehrs ist es Betreibern in einem Mitgliedstaat nach wie vor nicht
gestattet, Passagiere auf Inlandsstrecken innerhalb eines anderen
Mitgliedstaats zu befördern. Zudem können öffentliche Dienstleistungsaufträge
direkt ohne offenes Verfahren vergeben werden. Die Erfahrung in
Mitgliedstaaten, die den Markt für inländische Personenbeförderungsdienste
geöffnet haben, zeigt, dass der Wettbewerb im Eisenbahnverkehr zu erheblichen
Effizienzgewinnen, vor allem bei etablierten Eisenbahnunternehmen, geführt hat.
Dadurch konnten beträchtliche Einsparungen – möglicherweise in einer
Größenordnung von 20 bis 30 % – bei den im Rahmen öffentlicher
Dienstleistungsaufträge für Eisenbahndienstleistungen eingesetzten öffentlichen
Mitteln erzielt werden. Aufbauend auf
diesen positiven Erfahrungen wird die Kommission ein viertes Eisenbahnpaket
vorlegen. Indem allen in der EU zugelassenen Eisenbahnunternehmen das Recht
zuerkannt wird, innerhalb der EU inländische Personenverkehrsdienste bei freiem
Netzzugang zu betreiben, sowie das Recht, sich um öffentliche
Dienstleistungsaufträge zu bewerben, wird das Paket für stärker
wettbewerbsbestimmte und effizientere inländische Schienenverkehrsdienste in
besserer Qualität und zu geringeren Kosten für die europäischen Bürger sorgen.
Damit würden mehr Passagiere anderer Verkehrsträger angezogen, was sich wiederum
positiv auf die Umwelt auswirken würde. Ferner wird das
Paket eine Stärkung der Governance des Infrastrukturmanagements bewirken. Ziel
ist es, die Nutzung bestehender Infrastrukturen durch Verbesserungen bei der
Allokation von Kapazitäten und bei der Planung von Instandhaltungs- und
Entwicklungsarbeiten zu optimieren. Dies wird – in Kombination mit einem neuen
gemeinsamen Ansatz im Bereich der Sicherheits- und
Interoperabilitätsvorschriften – dazu beitragen, einen diskriminierungsfreien
Zugang und damit wirklich gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Seeverkehr Leitaktion 2: Schaffung eines echten Binnenmarkts für den Seeverkehr, indem aus der
EU stammende und zwischen EU-Seehäfen beförderte Waren nicht mehr denselben
Verwaltungs- und Zollformalitäten unterworfen werden, wie sie für aus
Überseehäfen eintreffende Waren gelten Etwa 40 % der
Güter im Binnenmarkt werden im Kurzstreckenseeverkehr zwischen EU-Häfen
befördert.[14]
Gegenwärtig wird bei zwischen EU-Häfen verkehrenden Schiffen davon ausgegangen,
dass sie das Zollgebiet der EU zwischendurch verlassen. Das bedeutet, dass bei Schiffen,
die Fracht von einem Mitgliedstaat zum anderen befördern, im Rahmen der
üblichen Verfahren nach wie vor dieselben komplexen Verwaltungsformalitäten zu erfüllen
sind wie bei aus Überseehäfen kommenden Schiffen. Daher sind
zwischen EU-Häfen verkehrende Schiffe, wenngleich durch die
EU-Rechtsvorschriften bereits vereinfachte Verfahren für den Seeverkehr
eingeführt wurden, immer noch mit einer Vielzahl komplizierter Verfahren
konfrontiert, die auf eine Benachteiligung des Schiffsverkehrs in der EU
gegenüber anderen Verkehrsträgern hinauslaufen. Mit Blick auf die
Schaffung eines echten Binnenmarkts für den Seegüterverkehr wird die Kommission
– im Rahmen ihrer umfassenderen Bemühungen um eine Förderung des marinen und
maritimen Wachstums[15]
– ein „Blauer-Gürtel“-Paket vorlegen, das legislative wie auch nicht legislative
Initiativen vorsieht, mit denen eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands im
Intra-EU-Seeverkehr auf ein mit dem Aufwand bei anderen Verkehrsträgern (Luft,
Schiene, Straße) vergleichbares Maß angestrebt wird. Unterstützend sollen
moderne IKT-Technologien zum Einsatz kommen, die eine zuverlässige Verfolgung
von Schiffen und Frachtgut bei einem ausreichenden Grad an Sicherheit
ermöglichen, sofern die Beförderung der Güter innerhalb des Binnenmarkts
stattfindet. Die Attraktivität
des Seeverkehrs hängt darüber hinaus von der Verfügbarkeit, Effizienz und
Verlässlichkeit von Hafendiensten ab. In einer globalisierten Welt ist eine
integrierte Sicht der Wertschöpfungskette erforderlich. Somit gilt es, in Bezug
auf den Zugang zu Häfen einen integrierten Ansatz zu verfolgen. Den
Hafenbehörden fällt hier eine zentrale Rolle zu. Verfügbarkeit, Effizienz und
Verlässlichkeit von Hafendiensten werden dazu beitragen, den Seeverkehr
attraktiver zu machen. Daher hat es sich die Kommission ferner zur Aufgabe
gemacht, Effizienz und allgemeine Qualität der Hafendienste zu verbessern,
Fragen anzugehen, die die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die
solide Planung von Häfen und Hinterlandanbindungen, die Transparenz beim
Einsatz öffentlicher Mittel wie auch bei den Hafengebühren sowie Maßnahmen zur
Verwaltungsvereinfachung in den Häfen betreffen, sowie die für die Erbringung
von Dienstleistungen in Häfen geltenden Beschränkungen zu überprüfen. Luftverkehr Leitaktion 3: Beschleunigte Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums zur
Verbesserung der Sicherheit, der Kapazitäten, der Effizienz und der
Umweltverträglichkeit des Luftverkehrs Das Fehlen eines
einheitlichen, integrierten europäischen Luftraummanagements hat erhebliche
negative Auswirkungen für die Luftraumnutzer. Die Folge ist, dass Flugzeuge
unnötige Umwege machen müssen, anstatt die direkte Strecke zu fliegen, und dass
es zu beträchtlichen Verspätungen im Flugverkehr kommt. Dies wiederum
verursacht erhebliche wirtschaftliche und ökologische Schäden. Die
Zersplitterung des europäischen Luftraums beschert den Fluggesellschaften hohe
zusätzliche Kosten, die auf etwa 5 Mrd. EUR pro Jahr beziffert werden[16]. Letztlich werden diese Kosten
von den Passagieren und der europäischen Wirtschaft getragen. Angesichts der
fortgesetzten Zunahme des Luftverkehrs ist das bestehende
Flugverkehrsmanagementsystem aus Gründen der Sicherheit, der Kapazitäten und
der Kosten nicht länger tragfähig. Bei beschleunigter
Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums im Wege eines neuen
Maßnahmenpakets, das auch Legislativmaßnahmen umfasst (etwa zur Festlegung des
institutionellen Aufbaus, zur besseren Durchsetzung der Marktprinzipien in
Bezug auf die Erbringung von Flugsicherungsdiensten, zur beschleunigten
Einführung von SESAR, zur Neufestlegung des Leistungssystems, zur Ausstattung
der Kommission mit klar definierten Durchsetzungsinstrumenten, insbesondere mit
Blick auf funktionale Luftraumblöcke), werden die noch bestehenden Hindernisse
abgebaut und beträchtliche Leistungs- und Effizienzzuwächse erzielt. Die
Flugsicherheit in Europa wird weiter verbessert, die Beförderungskosten für
Bürger und Unternehmen werden verringert und die durch einzelne Flüge
verursachten Treibhausgasemissionen werden dank direkterer Streckenführung
gemindert. Energie Leitaktion 4: Verbesserung der Umsetzung und Durchsetzung des dritten Energiepakets
und Schaffung echter grenzüberschreitender Märkte zum Nutzen der Verbraucher Ein integrierter
Energiemarkt trägt zu niedrigeren Energiepreisen bei und fördert Investitionen.
Schätzungen zufolge könnten die Verbraucher EU-weit bis zu 13 Mrd. EUR
jährlich sparen, wenn sie alle zum günstigsten Stromtarif wechseln würden.[17] Auch gewährleistet ein
integrierter Energiemarkt eine höhere Versorgungssicherheit für die EU als es 27
kleinere Energiemärkte könnten. Zudem erleichtert er den Übergang zu
Energiesystemen mit geringen CO2-Emissionen, und dies zu
geringstmöglichen Kosten. Energie muss dahin
fließen können, wo sie benötigt wird, ohne durch physische Barrieren an den
nationalen Grenzen behindert zu werden. Trotz Verabschiedung des dritten
Energiepakets ist der europäische Energiebinnenmarkt noch immer nicht
vollständig integriert – zum Nachteil aller Energienutzer, einschließlich der
Privathaushalte. Wenn wir das vereinbarte Ziel der Schaffung eines
vollständigen Energiebinnenmarkts bis 2014 erreichen wollen, sollten die
bestehenden Vorschriften in den Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt und von
handlungsfähigen, unabhängigen nationalen und EU-Behörden durchgesetzt werden.
Darüber hinaus sind in diesem Jahrzehnt größere Investitionen in unsere
Energiesysteme erforderlich, um die Netze in der EU zu modernisieren, die CO2-Emissionen
der Systeme zu reduzieren und deren Energieeffizienz zu erhöhen.[18] Die Kommission
wird in Kürze eine Mitteilung vorlegen, in der sie eine Bilanz der bisherigen
Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung des Energiebinnenmarktes ziehen und
Maßnahmen vorschlagen wird, die gewährleisten sollen, dass der EU-Energiemarkt
sein Potenzial ausschöpft und den Bedürfnissen und Erwartungen von Bürgern und
Unternehmen in der EU gerecht wird. 2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern
und Unternehmen Die Mobilität von
Bürgern und Unternehmen ist Kernstück der europäischen Integration und des
Binnenmarkts. Die Kommission wird weiterhin auf die Verwirklichung ihrer Vision
eines Binnenmarkts hinarbeiten, in dem Bürger, Arbeitskräfte und Unternehmen
sich wann immer und wo immer sie wollen frei über Grenzen hinweg bewegen können
– ohne ungerechtfertigte Beschränkungen aufgrund unterschiedlicher nationaler
Regeln und Vorschriften. Mobilität ist eine Grundvoraussetzung, wenn der
Binnenmarkt sein Potenzial – sei es sozialer, kultureller, politischer oder
wirtschaftlicher Natur – voll entfalten soll. Der für geringe
Mobilität zu zahlende Preis ist hoch. Trotz des Umstands, dass seit Mitte 2009
die Zahl unbesetzter Stellen zunimmt, hat die Arbeitslosigkeit in vielen
Mitgliedstaaten ein Rekordniveau erreicht. Gleichzeitig wird die grenzüberschreitende
Mobilität der Unternehmen durch Schwierigkeiten bei der Finanzierung neuer
Geschäftsprojekte und durch den bürokratischen Aufwand erschwert. Zwar hat die
EU-Agenda für eine bessere Rechtsetzung bereits zu einer Verbesserung des
Unternehmensumfelds geführt, doch muss der Abbau des durch Rechts- und
Verwaltungsvorschriften bedingten unnötigen Aufwands auch weiterhin ein
Schwerpunkt bleiben. Wichtige nächste Schritte auf dem Weg zur Verwirklichung
unserer gemeinsamen Vision müssen somit darin bestehen, Arbeitskräftenachfrage
und Arbeitskräfteangebot grenzübergreifend zusammenzuführen und den Zugang zu
Finanzmitteln wie auch das Unternehmensumfeld in Europa zu verbessern. Mobilität der Bürger Leitaktion 5: Weiterentwicklung des EURES-Portals zu einem echten europäischen
Arbeitsvermittlungsinstrument Die EU hat einiges
unternommen, um die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Die
EU-Rechtsvorschriften ermöglichen ihnen den Export von gesetzlichen
Sozialversicherungsansprüchen in einen anderen Mitgliedstaat, in dem sie Arbeit
suchen. Darüber hinaus sieht das EU-Recht die Anerkennung ihrer in einem
anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsqualifikationen vor. Das EURES-Netz und
das EURES-Portal verbinden die nationalen Arbeitsverwaltungen und bieten
Information und Beratung zu freien Stellen und Beschäftigungsbedingungen in
anderen Mitgliedstaaten. Die Instrumente
und Maßnahmen zur grenzübergreifenden Zusammenführung von Stellenangeboten und
Arbeitsuchenden in allen Mitgliedstaaten können jedoch noch weiter verbessert
werden, damit sie zur Schaffung eines echten europäischen Arbeitsmarkts
beitragen. Daher will die Kommission EURES zu einem effektiveren Instrument für
die Arbeitsvermittlung in der EU machen. Zusammen mit Online-Instrumenten, die
für mehr Transparenz und eine bessere Interoperabilität bei Qualifikationen und
Kompetenzen sorgen, wie dem Europass und dem Europäischen Qualifikationsrahmen,
wird der Ausbau des Dienstleistungsangebots von EURES grenzüberschreitende
Arbeitskräftemobilität weiter fördern. Dies wird zum Abbau von
Ungleichgewichten beim Arbeitsangebot beitragen und sich positiv auf
Beschäftigungsniveau und Wirtschaftsleistung auswirken. Die Kommission wird
prüfen, inwieweit EURES auch die Bereiche Lehrlingsausbildung und Praktika
abdecken könnte. Darüber hinaus
sollte mehr zur Förderung der Mobilität von in der EU arbeitenden
Drittstaatsangehörigen unternommen werden. Insbesondere sollten Rat und
Parlament rasch die Vorschläge zur konzerninternen Entsendung und zu Saisonarbeitnehmern
verabschieden. Die
Übertragbarkeit von Zusatzansprüchen im Bereich der sozialen Sicherheit,
einschließlich Rentenansprüchen, ist ein weiterer wichtiger Faktor, der sich
auf die Arbeitnehmermobilität zwischen Mitgliedstaaten auswirkt. Wie bereits in
der Binnenmarktakte vom April 2011 dargelegt, ist es mit Blick auf die
Förderung der Mobilität unabdingbar, dass Bürgerinnen und Bürger
Betriebsrentenansprüche aufbauen können und dass ihre Ansprüche bei Umzug in
einen anderen Mitgliedstaat erhalten bleiben. Die Kommission begrüßt, dass der
Rat einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über den geänderten einschlägigen
Legislativvorschlag der Kommission aus dem Jahr 2007 zugestimmt hat. Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6: Förderung langfristiger Investitionen in die Realwirtschaft durch
Erleichterung des Zugangs zu langfristigen Investitionsfonds Für viele
Unternehmen in der EU ist der Zugang zu Kapital im Zuge der Finanzkrise
deutlich schwieriger geworden, obgleich eine Kreditklemme abgewendet werden
konnte, was unter anderem auch der außerordentlichen Bereitstellung
zusätzlicher Liquidität durch das Eurosystem Ende 2011 zu verdanken war. Die
Finanzierungsbedingungen sind insbesondere für Start-up-Unternehmen und KMU
sowie in denjenigen Ländern, deren Volkswirtschaften am stärksten von der Krise
betroffen sind, nach wie vor schwierig. Der nach der Krise zu verzeichnende
Rückgang bei der Risikokapitalbeschaffung um 45 % bedeutet eine erhebliche
Beschränkung der für innovative Unternehmen verfügbaren Finanzmittel.[19] Eine entscheidende
Voraussetzung für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ist die
Verfügbarkeit von Finanzierungen über einen längeren Zeithorizont. Auf EU-Ebene
wurden bereits Maßnahmen getroffen, um langfristige Investitionen in die
Realwirtschaft zu fördern, insbesondere mit der Bereitstellung von
Finanzmitteln durch Finanzierungsinstrumente der EU[20] und die Europäische
Investitionsbank[21],
mit der Projektanleiheninitiative[22]
im Rahmen von „Europa 2020“ und mit dem Aktionsplan der Kommission zur
Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU, der finanzielle Maßnahmen und
Regulierungsmaßnahmen miteinander kombiniert. Als Beitrag zu den Gesprächen
beim Europäischen Rat zu Wachstum und
Beschäftigung hat die Kommission
zusammen mit den Mitgliedstaaten eine
zielgerichtete Umprogrammierung vorgenommen, damit im nächsten
Finanzierungszeitraum die Strukturfonds
zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU eingesetzt werden können. Außerdem
hat die Kommission angekündigt, dass sie überprüfen wird, wie sich die im Zuge
der Umsetzung der neuen Basel-III-Standards eingeführten neuen
Eigenkapitalanforderungen für Banken in bestimmten wichtigen Bereichen wie etwa
der Finanzierung von KMU auswirken. Diese Art
„langfristiger Investitionen“ in die Realwirtschaft hat jedoch ihre Grenzen.
Konkrete Politikoptionen zur Lösung des Problems werden im Kontext des
demnächst veröffentlichten Grünbuchs zur Finanzierung langfristiger
Investitionen in die EU-Wirtschaft bewertet. Darüber hinaus wird die Kommission
Vorschläge zu möglichen Formen von Fonds für langfristige Investitionen
unterbreiten. Im Rahmen von Investitionsfonds können neue Finanzierungsquellen
für langfristige Projekte und privatwirtschaftliche Unternehmen erschlossen
werden. Dies kann – solange der erforderliche Anlegerschutz gewährleistet ist –
eine attraktive Möglichkeit für Kleinanleger sein, die langfristig und bei
Diversifizierung des Risikos investieren wollen und eine stabile, regelmäßige
Rendite bei geringerer Volatilität anstreben. Risikokapital ist
eine unverzichtbare Ergänzung einer Finanzierung durch Banken, wenn es um die
Bereitstellung von Kapital für kleine Unternehmen mit Wachstumspotenzial geht.
In der Binnenmarktakte I hat die Kommission den Erlass einer
Rechtsvorschrift vorgeschlagen, die die grenzüberschreitende Aufnahme und
Investition von Kapital durch Risikokapitalfonds ermöglicht. Entsprechend wird
die Kommission im Jahr 2012 ihre Überprüfung etwaiger steuerlicher Hindernisse
für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen abschließen und darauf
aufbauend Überlegungen zu den nächsten Schritten anstellen, um im Jahr 2013
Lösungsansätze präsentieren zu können und gleichzeitig Steuervermeidung und
Steuerhinterziehung zu verhindern.[23] Unternehmensumfeld Leitaktion 7: Modernisierung des EU-Insolvenzrechts, um das Überleben von Unternehmen
zu erleichtern und Unternehmern eine zweite Chance zu bieten In Europa tätige
Unternehmen profitieren von einem insgesamt günstigen Unternehmensumfeld, das
die EU durch ihre Agenda für eine bessere Rechtsetzung weiter verbessert.
Allerdings kann noch mehr getan werden. Europa braucht ein modernes
Insolvenzrecht, das im Grunde soliden Unternehmen das Überleben ermöglicht,
Unternehmer ermutigt, akzeptable Risiken einzugehen und es Gläubigern
gestattet, Kredite zu günstigeren Bedingungen zu vergeben. Ein modernes
Insolvenzrecht ermöglicht Unternehmern eine zweite Chance und gewährleistet
zügige Verfahren hoher Qualität im Interesse sowohl der Schuldner als auch der
Gläubiger. Wir müssen daher Bedingungen für die EU-weite Anerkennung nationaler
Insolvenz- und Schuldentilgungssysteme schaffen, die es finanziell in
Bedrängnis geratenen Unternehmen erlauben, wieder wettbewerbsfähige
Wirtschaftsteilnehmer zu werden. Wir müssen einfache und effiziente
Insolvenzverfahren für Fälle gewährleisten, in denen Vermögenswerte oder
Schulden in mehreren Mitgliedstaaten bestehen. Ferner sind Vorschriften zur
Insolvenz von Unternehmensgruppen erforderlich, die deren Überlebenschancen
maximieren. Mit diesem Ziel wird die Kommission einen Legislativvorschlag zur
Überarbeitung der Europäischen Insolvenzverordnung unterbreiten. Wir müssen jedoch
noch weiter gehen. Derzeit besteht in vielen Mitgliedstaaten wenig Toleranz
gegenüber denen, die scheitern, und die geltenden Bestimmungen ermöglichen es
ehrlichen Innovatoren nicht, „schnell und kostengünstig zu scheitern“ („fail
quickly and cheaply“). Wir müssen einen Weg für Maßnahmen und Anreize bahnen,
damit die Mitgliedstaaten die Insolvenz von dem ihr anhaftenden Makel des
Scheiterns befreien und übermäßig lange Schuldentilgungszeiträume verkürzen.
Außerdem müssen wir darüber nachdenken, wie die Effizienz des nationalen
Insolvenzrechts weiter gesteigert werden kann, um einheitliche
Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen im
Binnenmarkt zu schaffen. Zu diesem Zweck wird die Kommission zusammen mit der
überarbeiteten Europäischen Insolvenzverordnung eine Mitteilung vorlegen. Zusätzliche
Maßnahmen für eine weitere Verbesserung des Unternehmensumfelds sind
erforderlich. Unterschiedliche nationale Besteuerungssysteme bringen für in der
EU grenzüberschreitend tätige Unternehmen einen erheblichen Verwaltungsaufwand
mit sich. Die Tatsache, dass in jedem Mitgliedstaat unterschiedliche
Mehrwertsteuerbestimmungen und –verfahren gelten, führt zu besonderen Problemen[24], nicht zuletzt für KMU, die in
anderen Mitgliedstaaten tätig sein wollen. Die Kommission hat daher
angekündigt, sie werde die Einführung von Standard-MwSt.-Erklärungen
vorschlagen, damit Unternehmen auf freiwilliger Basis statt unterschiedlicher
MwSt.-Erklärungen in jedem Mitgliedstaat eine einzige Standard-MwSt.-Erklärung
abgeben können[25]. Das
Wirtschaftswachstum wird zunehmend durch Investitionen in immaterielle
Vermögenswerte wie Forschung und Entwicklung, Patente und Fachkenntnisse
getragen. Dies erfordert eine Verbesserung des Unternehmensumfeldes um
sicherzustellen, dass es Kreativität und Innovation wirksam fördert und
schützt. Nach der im Juni beim Europäischen Rat erzielten Einigung wäre die
Einführung von Rechtsvorschriften zum einheitlichen Patentschutz in der EU mit
einer einziger Fachgerichtsbarkeit, eine Leitaktion im Rahmen der
Binnenmarktakte vom April 2011, ein grundlegender Schritt in diese
Richtung. Dies dürfte die erste Eintragung eines europäischen Patents mit
einheitlicher Wirkung bis zum Frühjahr 2014 ermöglichen, wodurch die
Patentierungskosten in der Europäischen Union und die mit der Beilegung von
Patentstreitigkeiten verbundenen Kosten gesenkt würden. Um einerseits Investitionen
in immaterielle Vermögenswerte anzuregen und andererseits innovative
Unternehmen zu unterstützen, damit sie ihre Forschungs- und
Entwicklungsleistungen in Wettbewerbsvorteile ummünzen können, werden die
Kommissionsdienststellen die Frage der Verfahren zur Bewertung geistigen
Eigentums prüfen und Überlegungen dazu anstellen, wie der stark fragmentierte
Rechtsrahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessert werden kann, damit
Unternehmen und Forschungseinrichtungen wichtige Erkenntnisse und Informationen
im gesamten Binnenmarkt sicherer und kostengünstiger lizenzieren, übertragen
und austauschen können. 2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa Die digitale
Wirtschaft bewirkt einen tiefgreifenden Wandel des Binnenmarkts. Durch ihre
Innovation, Geschwindigkeit und grenzübergreifende Tätigkeit hat sie das
Potenzial, der Integration des Binnenmarkts eine neue Qualität zu verleihen.
Die Kommission hat die Vision einer digitalen Wirtschaft, die basierend auf
modernen Online-Diensten und schnellen Internetverbindungen nachhaltige
ökonomische und soziale Vorteile bietet. Alle Bürger und Unternehmen müssen die
Chance haben, Teil dieser digitalen Wirtschaft zu sein und gleichzeitig vor
illegalem Handel geschützt zu werden. In einigen Schlüsselbereichen lag der
Anteil der Internet-Wirtschaft am BIP-Wachstum im Zeitraum 2006-2011 bereits
bei 21 %[26].
Die digitale Wirtschaft hat starke zusätzliche Spillover-Effekte mit Blick auf
die Steigerung der Produktivität und neuartige Lösungen für die Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen, wie sie der demografische Wandel,
Inklusion und Bildung sind. Weitere
Anstrengungen sind erforderlich, um die in der Digitalen Agenda für Europa[27] und der Mitteilung zum
elektronischen Handel und zu Online-Diensten[28]
gesteckten Ziele rasch zu erreichen. Weitere wichtige Aufgaben bestehen darin,
die Fragmentierung der Online-Dienste entlang der nationalen Grenzen zu
überwinden, die Herausforderungen im Zusammenhang mit Investitionen in ein
Hochgeschwindigkeitsnetz zu bewältigen und die Vorteile einer papierlosen
öffentlichen Verwaltung zu nutzen. Dienstleistungen Leitaktion 8: Unterstützung von Online-Diensten durch Förderung der Effizienz
elektronischer Zahlungsdienste in der EU Im
Dienstleistungssektor bieten die Online-Dienste besondere Möglichkeiten. Um
diese Vorteile voll ausschöpfen zu können, sind die richtigen
Rahmenbedingungen, vor allem grenzübergreifend, erforderlich. Bereits in der
Binnenmarktakte vom April 2011 wurde darauf hingewiesen, dass Zahlungs- und
Lieferdienste für online bestellte Waren besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.
Angesichts der Tatsache, dass 35 % der Internetnutzer nichts online
kaufen, weil sie Zweifel hinsichtlich der Zahlungsverfahren hegen, und
angesichts der immer noch bestehenden Hindernisse für den Marktzugang[29] hat die Verbesserung des
Zahlungsmarktes absoluten Vorrang. Eine Reihe von Themen müssen behandelt
werden, beispielsweise die unzureichende Harmonisierung, ineffizienter
Wettbewerb in einigen Bereichen der Karten- und Internetzahlung sowie mangelnde
Anreize für die technische Normung, etwa auf dem Gebiet der mobilen Zahlungen.
Die Kommission wird daher eine Überarbeitung der Richtlinie über
Zahlungsdienste vorschlagen. Sie wird ferner einen Legislativvorschlag zu
multilateralen Interbankenentgelten für Kartenzahlungen unterbreiten. Effiziente,
zuverlässige und erschwingliche Paketlieferdienste für online bestellte Waren
sind eine weitere Priorität und die Kommission wird im Anschluss an eine
öffentliche Konsultation 2013 weitere Schritte beschließen. Wie in der
Binnenmarktakte vom April 2011 angekündigt, legte die Kommission im Juni dieses
Jahres einen Aktionsplan vor[30],
mit dem das Wachstumspotenzial der Dienstleistungsrichtlinie bis 2015 in vollem
Umfang ausgeschöpft werden soll. Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten
und die Kommission aufgefordert, diesen Aktionsplan unverzüglich gemeinsam
umzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit sollten sie der vollständigen Einhaltung
der Dienstleistungsrichtlinie und der Maximierung ihrer wirtschaftlichen
Auswirkungen, der geplanten Charta für vollelektronische einheitliche
Ansprechpartner und der gegenseitigen Bewertung der Vorschriften für
reglementierte Berufe widmen. Sie sollten ferner die vollumfängliche Anwendung
der in der Dienstleistungsrichtlinie enthaltenen „Nichtdiskriminierungsklausel“
gewährleisten, gemäß der Dienstleistungserbringer ihre Kunden nur dann aufgrund
ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes unterschiedlich behandeln
dürfen, wenn dies objektiv gerechtfertigt ist. Im Rahmen ihres
anstehenden Europäischen Aktionsplans für den Einzelhandel wird die Kommission
sich in Einklang mit ihrer in der Binnenmarktakte vom April 2011
eingegangenen Verpflichtung verstärkt mit der Ermittlung und Bekämpfung
unlauterer Handelspraktiken befassen. Solche Praktiken wirken sich besonders
für KMU nachteilig aus. Mangels zufriedenstellender Fortschritte bei der
Beseitigung unlauterer Handelspraktiken, auch im Rahmen des Hochrangigen Forums
zur Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette, wird die
Kommission 2013 geeignete weitere Schritte in Betracht ziehen. Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9: Verringerung der Kosten und Erhöhung der Effizienz bei der Einführung
von Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsinfrastrukturen Der Zugang zu
Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten ist ein entscheidender Faktor für
Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung. Ein Anstieg der
Breitbandversorgung um 10 % kann zu einem jährlichen BIP-Wachstum von 1-1,5 %[31] und zu Produktivitätssteigerungen
von 1,5 % führen[32].
Durch Breitbandverbindungen bewirkte Innovationen in Unternehmen fördern die
Beschäftigung und haben das Potenzial, bis 2020 zwei Millionen zusätzliche
Arbeitsplätze zu schaffen[33]. Trotz der erzielten Fortschritte leidet die EU jedoch weiterhin unter
mangelnden Investitionen in den Aufbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen
im gesamten Binnenmarkt und ist noch weit davon entfernt, die Ziele der
Digitalen Agenda[34]
in Bezug auf das Hochgeschwindigkeits-Internet zu erreichen. Der Binnenmarkt
kann dazu beitragen, diese Fortschritte wesentlich zu beschleunigen, indem
gegen eine der wichtigsten Ursachen der „Investitionszurückhaltung“ vorgegangen
wird, nämlich die unnötig hohen Baukosten, die in diesem Bereich bis zu 80 %
der Gesamtkosten ausmachen können und einfach durch die Weiterverwendung
bestehender Infrastrukturen durch unterschiedliche Versorgungsbereiche um bis
zu ein Viertel gesenkt werden könnten[35].
Die Kommission wird gemeinsame Regelungen vorschlagen, die es den Betreibern
ermöglichen würden, das Kostensenkungspotenzial beim Breitbandeinsatz in vollem
Umfang auszuschöpfen. Die rasche Verabschiedung des Kommissionsvorschlags für die Fazilität
„Connecting Europe“ durch das Europäische Parlament und den Rat würde zum
effizienten Aufbau von Infrastrukturen für Hochgeschwindigkeits-Breitband- und
digitale Dienste beitragen, da die EU-Mittel wirkungsvoll dafür eingesetzt
werden könnten, private Investitionen in einen Schlüsselsektor der Wirtschaft
zu stimulieren. Damit wir unsere
Vision eines digitalen Binnenmarktes verwirklichen können, muss die EU sich
dringend mit einer Reihe weiterer Fragen befassen, wie etwa der bestmöglichen
Nutzung der Frequenzen im Binnenmarkt und der Notwendigkeit einer weiteren
Anpassung der EU-Rechtsvorschriften zur Telekommunikation und zum Urheberrecht.
Die Kommission beabsichtigt, dieses Thema weiterzuverfolgen, beginnend mit dem
Follow-up des Grünbuchs zum Online-Vertrieb audiovisueller Werke und dem
raschen Abschluss der Überarbeitung der Urheberrechts-Richtlinie von 2001. Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen
Aufträgen Leitaktion 10: Elektronische Rechnungsstellung zur Standardfakturierungsmethode bei
öffentlichen Aufträgen machen Der Übergang zur papierlosen öffentlichen Verwaltung – vor allem
grenzübergreifend – sollte ein mittelfristiges Ziel der Europäischen Union und
der Mitgliedstaaten sein. In der Digitalen Agenda für Europa[36] wird gefordert, die Nutzung
der elektronischen Behördendienste durch die Bürger um 50 % und durch
Unternehmen um 80 % zu steigern. Ein besonders viel versprechender Bereich
ist die elektronische Rechnungsstellung, die nach dem Willen der Kommission bis
2020 die vorherrschende Fakturierungsmethode in der EU werden soll[37]. Durch
Legislativmaßnahmen zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung als
Standardfakturierungsmethode bei öffentlichen Aufträgen wird der staatliche
Sektor zum „Pilotmarkt“ für elektronische Rechnungsstellung und zum Vorkämpfer
ihrer weiteren Verbreitung in der Wirtschaft. Durch einschlägige Maßnahmen
werden die Verfahren im Anschluss an die Auftragsvergabe effizienter und
kostengünstiger für die Beteiligten und auch für den Steuerzahler. Sie werden
außerdem dazu beitragen, Zahlungsverzögerungen durch die Behörden zu verringern.
Für den öffentlichen Sektor wird nach einer vorläufigen Schätzung in den
kommenden Jahren mit Einsparungen in Höhe von rund 1 Mrd. EUR pro
Jahr gerechnet, die realisiert werden könnten, wenn alle Rechnungen in
elektronischem Format erstellt würden[38].
Außerdem müssen
Maßnahmen getroffen werden, um die weitere Fragmentierung des Binnenmarkts zu
verhindern, die auf die derzeitige Einführung nationaler elektronischer
Rechnungsstellungssysteme zurückzuführen ist, die auf unterschiedlichen,
oftmals innerstaatlichen Normen basieren. Dadurch nehmen Komplexität und Kosten
für Unternehmen zu, die grenzüberschreitend öffentliche Aufträge in der EU
übernehmen. Die Kommission wird daher konkrete Maßnahmen zur Erreichung dieser
Ziele im Jahr 2013 vorschlagen. Der Übergang zur
elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen wird die laufende
Modernisierung der EU-Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe[39] ergänzen, eine Leitaktion im
Rahmen der Binnenmarktakte vom April 2011. Behörden, die bei der Beschaffung
von Waren, Dienstleistungen und Bauarbeiten bereits die elektronische
Rechnungsstellung nutzen, berichten von Einsparungen zwischen 5 % und 20 %.
Durch die EU-weite Einführung elektronischer Beschaffungsverfahren könnten die
öffentlichen Haushalte in der EU jährlich mindestens 100 Mrd. EUR
einsparen[40].
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die vollständige Umstellung auf
elektronische Verfahren in der Vorvergabephase bis Mitte 2016 vorgeschlagen[41]. Rat und Parlament sollten den
Vorschlag unverzüglich annehmen. 2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts
und des Verbrauchervertrauens Da die
Wirtschaftskrise die schutzbedürftigsten Teile unserer Gesellschaften und die
am stärksten benachteiligten Gebiete am härtesten trifft, verfolgt die
Kommission die Vision einer Binnenmarktpolitik, die integratives Wachstum ohne
Diskriminierung schafft, wirtschaftliche und soziale Teilhabe ermöglicht und
den territorialen Zusammenhalt stärkt. Angesichts einer durchschnittlichen
Arbeitslosenquote in der EU von 10,4 %[42]
(Juli 2012) und rund 81 Mio. europäischer Bürger, die von Armut
bedroht sind[43],
besteht dringender Handlungsbedarf. Die Binnenmarktpolitik muss das Problem der
Ausgrenzung in unserer Gesellschaft an der Wurzel packen. Sozialwirtschaft und
Sozialunternehmen sind wichtige Akteure im Hinblick auf soziale Innovation,
Integration und Vertrauen. Der Aufbau von Vertrauen in den Binnenmarkt und die
Stärkung der sozialen Marktwirtschaft setzen äußerst verantwortungsbewusste und
innovative Unternehmen voraus, die auf Gesellschaft und Umwelt eine positive
Wirkung haben. Vertrauen ist auch wichtig, damit die Verbraucher den
Binnenmarkt in vollem Umfang nutzen und mit einem Gefühl der Sicherheit Waren
und Dienstleistungen aus ihrem eigenen Land oder einem anderen Mitgliedstaat
erwerben. Verbraucher Leitaktion 11: Erhöhung der Sicherheit der in der EU vertriebenen Produkte durch
höhere Kohärenz und bessere Durchsetzung der Vorschriften zur Produktsicherheit
und Marktüberwachung Die EU verfügt
über ein schnelles, effizientes und zuverlässiges Netz zur Gewährleistung der
Einhaltung von Sicherheitsvorschriften. Kohärenz und Durchsetzung der
bestehenden Mechanismen sind jedoch noch verbesserungsfähig. In einem
Binnenmarkt, in dem Produkte in 27 nationalen Hoheitsgebieten vertrieben
werden, muss die Marktüberwachung in starkem Maße koordiniert werden, um ein
rasches Eingreifen innerhalb eines weiträumigen Gebiets zu erlauben. Die
Marktüberwachung sollte es ermöglichen, zum einen unsichere und auf andere Weise
schädliche Produkte zu erkennen und vom Markt fernzuhalten bzw. zu nehmen und
zum anderen unehrliche und kriminelle Betreiber zu bestrafen. Sie sollte
außerdem eine deutlich abschreckende Wirkung haben. Die Kommission
wird ein Paket legislativer und nicht legislativer Maßnahmen vorschlagen, die
einen homogeneren Binnenmarkt für sichere, den Vorschriften entsprechende
Produkte sowie mehr Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz für
die Verbraucher gewährleisten werden. Dadurch werden zudem die Kosten gesenkt,
die Unternehmen durch die Einhaltung der Vorschriften entstehen, und der
unlautere Wettbewerb durch betrügerische Wirtschaftsteilnehmer ausgemerzt, vor
allem durch eine bessere Koordinierung von Produktsicherheitskontrollen an den
Außengrenzen der EU. Außerdem fordern
die Verbraucher mehr Informationen über die von ihnen gekauften Waren.
Transparenz und Vergleichbarkeit der Informationen bilden die Grundlage für
wohlüberlegte Verbraucherentscheidungen Wie in der Binnenmarktakte vom
April 2011 angekündigt, wird die Kommission eine Methodik vorschlagen,
nach der die Umweltauswirkungen (einschließlich Treibhausgasemissionen) von
Produkten berechnet und die Ergebnisse den Verbrauchern präsentiert werden
könnten. Sozialer Zusammenhalt und soziales Unternehmertum Leitaktion 12: Gewährleistung des Zugangs aller EU-Bürgerinnen und ‑Bürger zu
einem Basiskonto, Sicherstellung der Transparenz und Vergleichbarkeit von
Bankgebühren und Erleichterung des Wechsels zu einer anderen Bank Der Zugang zu
grundlegenden Zahlungskonten und anderen Bankdienstleistungen ist mittlerweile
unverzichtbar für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Leben. Dennoch gibt es nach wie vor Diskriminierungen aufgrund des Wohnsitzes,
der Staatsangehörigkeit oder der Einkommensverhältnisse. Dank einer Reihe damit
verbundener Dienstleistungen spielt ein Bankkonto eine wichtige Rolle bei der
Eingliederung von Bürgern in die soziale und wirtschaftliche Gemeinschaft im
weiteren Sinne. Deshalb müssen Bürger, die Schwierigkeiten bei der Eröffnung
eines Bankkontos haben, unterstützt werden, um den sozialen und territorialen
Zusammenhalt zu stärken und Mobilität zu erleichtern. Zudem erschweren
nachweislich anhaltende Probleme in Bezug auf die Klarheit der Angaben zu
Bankgebühren den EU-Bürgern eine wohlüberlegte Entscheidung. Aufgrund dessen
nehmen die Verbraucher häufig von einem Kontowechsel Abstand, da die Angebote
schwer vergleichbar sind. Die Kommission wird einschlägige Legislativvorschläge
unterbreiten. In ihrer
Initiative für soziales Unternehmertum vom Oktober 2011[44] hat die Kommission einen
Aktionsplan dargelegt, durch den die Rolle der Sozialunternehmen im
Binnenmarkt, wie in der Binnenmarktakte vom April 2011 angekündigt,
gestärkt werden soll. Der Aktionsplan wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit
der Sachverständigengruppe zum sozialen Unternehmertum und relevanten
Interessengruppen umgesetzt. Anfang 2014 wird die Kommission eine
Bestandsaufnahme der erzielten Fortschritte vornehmen und erörtern, was zur
Förderung des sozialen Unternehmertums noch getan werden muss. Am 1. Oktober 2012
hat die Kommission erstmals den Diogo-Vasconcelos-Preis für soziale Innovation
ausgeschrieben. Das derzeit
dringlichste Problem auf dem Gebiet des sozialen Unternehmertums ist die
Entwicklung von Instrumenten, durch die das Vertrauen in und die Sichtbarkeit
von Sozialunternehmen gesteigert werden können. Neue Instrumente müssen
vereinbart werden, um Verbrauchern, Bankern, Investoren und Behörden zu
verdeutlichen, welche Renditen Sozialunternehmen erzielen können. Die
Kommission wird eine Methodik entwickeln, mit der der sozioökonomische Nutzen
von Sozialunternehmen gemessen werden kann. Die Einführung einer strengen und
systematischen – jedoch nicht mit unnötigem bürokratischem Aufwand verbundenen
– Messung der von Sozialunternehmen auf die Gemeinschaft ausgehenden Wirkung
ist unbedingt erforderlich, um deutlich zu machen, dass das in
Sozialunternehmen investierte Geld höhere Einsparungen und Einnahmen bewirkt
(z. B. Steuern und geschaffene Arbeitsplätze). Methodiken zur Messung der
sozialen Auswirkungen werden unter anderem benötigt
zur Umsetzung des Vorschlags für einen Fonds
für soziales Unternehmertum oder die Förderung durch das Finanzinstrument für
soziales Unternehmertum im Rahmen des Programms für sozialen Wandel und
soziale Innovation, das derzeit vom Europäischen
Parlament und vom Rat erörtert wird. Da eine proaktive
Beteiligung der Arbeitnehmer an ihren Unternehmen sich stark auf ihre
gesellschaftliche Verantwortlichkeit und Produktivität auswirkt, wird die
Kommission ihre Aufmerksamkeit außerdem auf die Themen Kooperativen und
Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern richten. Schließlich bleibt
anzumerken, dass Behinderungen, auch wenn sie altersbedingt sind, kein Grund
sein sollten, Einzelpersonen und Gruppen von den Vorteilen des Binnenmarkts
auszuschließen. Die Kommission bereitet derzeit eine Initiative für den
verbesserten Zugang von Menschen mit Behinderungen zu Waren und
Dienstleistungen im Binnenmarkt vor. 3. SCHLUSSFOLGERUNG In der
Binnenmarktakte II werden zwölf unmittelbare Prioritäten genannt, auf die
die Kommission zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Vertrauen in den
Binnenmarkt den Schwerpunkt legen wird. Sie stellen die nächsten Schritte in
Richtung unserer Vision einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen
Marktwirtschaft dar. Wir – vor allem die europäischen Organe und die
Mitgliedstaaten – müssen gemeinsam handeln, um sie so rasch wie möglich in die
Praxis umzusetzen. Die Kommission verpflichtet sich, alle wichtigen
Legislativvorschläge bis Frühjahr 2013 und alle wichtigen nicht
legislativen Maßnahmen bis spätestens Ende 2013 zu unterbreiten. Sie
fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, alle wichtigen
Legislativmaßnahmen zügig zu behandeln und sie als Priorität bis Frühjahr 2014
zu verabschieden. Bei rascher
Umsetzung wird die Binnenmarktakte II in Verbindung mit den Maßnahmen der
Binnenmarktakte I neue Wege für Wachstum, Beschäftigung und sozialen
Zusammenhalt für 500 Millionen Menschen in Europa eröffnen. Sie wird
verdeutlichen, dass Europa entschlossen ist, im Rahmen einer gemeinsamen Agenda
neues Wachstum zu fördern und so die Krise zu überwinden. Jetzt müssen wir
gemeinsam rasch handeln und dabei Ehrgeiz an den Tag legen. Wir haben keine
Zeit zu verlieren. ANHANG I:
LISTE DER LEITAKTIONEN IM RAHMEN DER BINNENMARKTAKTE II || Hebel || Leitaktion || Vorschlag der Kommission Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt 1 || Eisenbahnverkehr || Annahme eines vierten Eisenbahnpakets zur Verbesserung der Qualität und der Kosteneffizienz von Schienenpersonenverkehrsdiensten || Vorlage eines Legislativvorschlags im 4. Quartal 2012 2 || Seeverkehr || Annahme des „Blauer-Gürtel“-Pakets zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für den Seeverkehr || Vorlage eines Pakets legislativer und nicht legislativer Maßnahmen im 2. Quartal 2013 3 || Luftverkehr || Beschleunigte Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums durch ein neues Maßnahmenpaket || Vorlage eines Aktionsplans einschließlich Legislativmaßnahmen im 2. Quartal 2013 4 || Energie || Durchführung eines Aktionsplans zur verbesserten Umsetzung und Durchsetzung des dritten Energiepakets || Vorlage eines Aktionsplans im 4. Quartal 2012 Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen 5 || Mobilität der Bürger || Weiterentwicklung des EURES-Portals zu einem echten europäischen Arbeitsvermittlungsinstrument || Legislativbeschluss der Kommission im 4. Quartal 2012 6 || Zugang zu Finanzmitteln || Förderung langfristiger Investitionen in die Realwirtschaft durch Erleichterung des Zugangs zu langfristigen Investitionsfonds || Vorlage eines Legislativvorschlags im 2. Quartal 2013 7 || Unternehmensumfeld || Modernisierung des EU-Insolvenzrechts, um das Überleben von Unternehmen zu erleichtern und Unternehmern eine zweite Chance zu bieten || Vorlage eines Legislativvorschlags und einer Mitteilung im 4. Quartal 2012 Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa 8 || Dienstleistungen || Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste und Vorlage eines Vorschlags für multilaterale Interbankenentgelte zur Förderung der Effizienz der elektronischen Zahlungsdienste in der EU || Vorlage eines Legislativvorschlags im 2. Quartal 2013 9 || Digitaler Binnenmarkt || Annahme gemeinsamer Vorschriften zur Verringerung der Kosten und Erhöhung der Effizienz bei der Einführung von Hochgeschwindigkeits-Breitbanddiensten || Vorlage eines Legislativvorschlags im 1. Quartal 2013 10 || Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen || Annahme von Rechtsvorschriften, durch die die elektronische Rechnungsstellung zum Standardfakturierungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen gemacht wird || Vorlage eines Legislativvorschlags im 2. Quartal 2013 Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens 11 || Verbraucher || Erhöhung der Sicherheit der in der EU vertriebenen Produkte durch eine Änderung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, eine neue einzige Verordnung zur Marktüberwachung und einen flankierenden Aktionsplan || Vorlage eines Pakets legislativer und nicht legislativer Maßnahmen im 4. Quartal 2012 12 || Sozialer Zusammenhalt und soziales Unternehmertum || Annahme einer Legislativinitiative zur Gewährleistung des Zugangs aller EU-Bürgerinnen und –Bürger zu einem Basiskonto, Sicherstellung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren und Erleichterung des Wechsels zu einer anderen Bank || Vorlage eines Legislativvorschlags im 4. Quartal 2012 ANHANG II:
Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen Hebel || Maßnahme || Leistung ODER Ergebnis/Status Finanzierungsmöglichkeiten für KMU || LEITAKTION Einführung von Rechtsvorschriften zu Risikokapitalfonds || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 7. Dezember 2011. Annahme eines Aktionsplans zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU || Annahme des Aktionsplans durch die Europäische Kommission am 7. Dezember 2011. Überarbeitung der Transparenzrichtlinie || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 25. Oktober 2011. Überarbeitung der Durchführungsverordnung zur Prospektrichtlinie || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 30. März 2012. Überarbeitung der Marktmissbrauchsrichtlinie || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 20. Oktober 2011. Überarbeitung der MiFID || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 20. Oktober 2011. Mobilität der Bürger || LEITAKTION Überarbeitung des Systems zur Anerkennung von Berufsqualifikationen || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 19. Dezember 2011. Veröffentlichung des Weißbuchs zu Pensionen und Renten || Veröffentlichung des Weißbuchs durch die Europäische Kommission am 16. Februar 2012. Annahme von Rechtsvorschriften zu ergänzenden Rentenansprüchen (Portabilität) || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 9. Oktober 2007. Überarbeitung der Richtlinie über Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung || Ausarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission. Einführung eines Europäischen Qualifikationspasses || Ausarbeitung des Europäischen Qualifikationspasses durch die Europäische Kommission. Annahme einer Verordnung des Rates über außerschulische Ausbildungsmaßnahmen || Vorlage eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates durch die Europäische Kommission am 5. September 2012. Rechte des geistigen Eigentums || LEITAKTION Annahme von Rechtsvorschriften zur Einführung eines einheitlichen Patentschutzes || Vorlage von Legislativvorschlägen durch die Europäische Kommission am 13. April 2011. Prüfung der Entwicklung eines Instruments für die Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums || Prüfung von Optionen für die Entwicklung eines solchen Instruments durch die Europäische Kommission. Annahme von Rechtsvorschriften für die kollektive Rechtewahrnehmung || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 11. Juli 2012. Annahme von Rechtsvorschriften zu verwaisten Werken || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 24. Mai 2011. Stärkung der Rolle der Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie || Annahme einer Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat am 19. April 2012, im Anschluss an die Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Kommission am 24. Mai 2011. Wirksamere Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie || Durchführung von Konsultationen zu den nächsten Schritten durch die Europäische Kommission. Vorlage eines Legislativvorschlags zur Änderung der bestehenden Zollverordnung || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 24. Mai 2011. Modernisierung des Markensystems in Europa || Ausarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission. Verbraucher || LEITAKTION Annahme von Rechtsvorschriften zur alternativen Streitbeilegung/Online-Streitbeilegung || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 29. November 2011. Fortsetzung der Arbeiten zur Formulierung eines europäischen Sammelklagenkonzepts || Prüfung der Optionen durch die Europäische Kommission. Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit || Ausarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission. Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Marktüberwachung || Ausarbeitung eines Aktionsplans durch die Europäische Kommission. Vorschlag für eine Initiative zum ökologischen Fußabdruck von Produkten || Ausarbeitung einer Initiative durch die Europäische Kommission. Veröffentlichung einer Mitteilung zu Passagierrechten || Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission am 19. Dezember 2011. Überarbeitung der Pauschalreisenrichtlinie || Ausarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission. Gewährleistung der Transparenz der Bankgebühren || Ausarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission. Vorlage von Rechtsvorschriften zum Schutz von Kreditnehmern am Hypothekenkreditmarkt || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 31. März 2011. Dienstleistungen || LEITAKTION Überarbeitung der Rechtsvorschriften für das europäische Normungssystem || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 1. Juni 2011. Gewährleistung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie || Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission am 8. Juni 2012. Durchführung von „Leistungstests“ betreffend die gemeinsame Anwendung der EU- Rechtsvorschriften vor Ort durch die Mitgliedstaaten in Schlüsselsektoren (Baugewerbe, Fremdenverkehr, Dienstleistungen für Unternehmen) || Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission am 8. Juni 2012. Start einer Initiative zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken || Ausarbeitung einer Mitteilung durch die Europäische Kommission. Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe zu Dienstleistungen für Unternehmen || Vorbereitungsarbeiten zur Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe durch die Kommission. Netze || LEITAKTION Annahme von Rechtsvorschriften zu den Energie- und Verkehrsinfrastrukturen mit dem Ziel, strategische Projekte zu entwickeln || Vorlage von Legislativvorschlägen durch die Europäische Kommission am 19. Oktober 2011. Annahme eines Beschlusses zur Festlegung eines Programms für die strategische Planung und Harmonisierung der Frequenznutzung || Annahme eines Beschlusses durch das Europäische Parlament und den Rat am 15. Februar 2012, im Anschluss an die Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Kommission am 20. September 2010. Digitaler Binnenmarkt || LEITAKTION Annahme von Rechtsvorschriften zur elektronischen Signatur, Identifizierung und Authentifizierung || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 4. Juni 2012. Vorlage von Vorschlägen zu Roamingtarifen || Annahme einer Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat am 30. Mai 2012, im Anschluss an die Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Kommission am 6. Juli 2011. Vorlage eines Aktionsplans zum Ausbau des elektronischen Handels || Annahme des Aktionsplans durch die Europäische Kommission am 11. Januar 2012. Vorlage von Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Feststellung ungerechtfertigter Diskriminierungen von Kunden aufgrund der Staatsangehörigkeit/des Wohnsitzlandes || Vorlage eines Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen als Teil des Dienstleistungspakets am 8. Juni 2012. Überarbeitung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 12. Dezember 2011. Soziales Unternehmertum || LEITAKTION Annahme von Rechtsvorschriften zur Förderung von Solidarinvestmentfonds || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 7. Dezember 2011. Einführung von Rechtsvorschriften zur Schaffung des Statuts der europäischen Stiftung || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 8. Februar 2012. Start einer Initiative für soziales Unternehmertum || Start der Initiative durch die Europäische Kommission am 25. Oktober 2011. Annahme einer Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen || Annahme der Mitteilung durch die Europäische Kommission am 25. Oktober 2011. Legislativvorschlag zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen durch Unternehmen || Ausarbeitung eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission. Steuern || LEITAKTION Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 13. April 2011. Einführung der GKKB || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 16. März 2011. Festlegung der Bestandteile der MwSt.-Strategie || Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission am 6. Dezember 2011. Probleme der Bürger bei grenzübergreifender Besteuerung lösen || Annahme einer Mitteilung zur Doppelbesteuerung am 11. November 2011 und einer Mitteilung und einer Empfehlung zur Erbschaftssteuer am 15. Dezember 2011 durch die Europäische Kommission. Sozialer Zusammenhalt || LEITAKTION Einführung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Entsenderichtlinie und zur Klarstellung der Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen Rechten || Die Europäische Kommission unterbreitete am 21. März 2012 Legislativvorschläge, zog jedoch den Vorschlag zur Klarstellung der Wahrnehmung der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Verhältnis zu den sozialen Rechten zurück. Vorlage einer Mitteilung zu DAWI || Annahme der Mitteilung durch die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011. Überarbeitung des Altmark-Pakets || Annahme eines Legislativbeschlusses durch die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011. Vorlage einer Initiative zum Zugang zu einem Bankkonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen (Basiskonto) || Annahme einer Empfehlung durch die Europäische Kommission am 18. Juli 2011. Unternehmensumfeld || LEITAKTION Annahme von Rechtsvorschriften zur Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 25. Oktober 2011. Annahme einer Richtlinie zur Vereinfachung der Rechnungslegungsanforderungen insbesondere für Kleinstbetriebe || Annahme einer Richtlinie durch das Europäische Parlament und den Rat am 14. März 2012, im Anschluss an die Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Kommission am 26. Februar 2009. Annahme eines Statuts der Europäischen Privatgesellschaft || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 25. Juni 2008. Einführung eines fakultativen europäischen Instruments für das europäische Vertragsrecht || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 11. Oktober 2011. Annahme einer Verordnung zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Forderungseinzugs || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 20. Juli 2011. Öffentliches Auftragswesen || LEITAKTION Überarbeitung der Richtlinien über öffentliche Aufträge || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 20. Dezember 2011. Einführung (Änderung) einer Richtlinie über die Konzessionsvergabe || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 20. Oktober 2011. Einführung von Rechtsvorschriften über die Auftragsvergabe in Zusammenhang mit Drittländern || Vorlage eines Legislativvorschlags durch die Europäische Kommission am 21. März 2012. [1] Die Berechnungen der Europäischen Kommission
basieren auf dem makroökonomischem Modell QUEST II. Nähere Informationen
zu diesem Modell: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/publication1719_en.pdf. [2] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Binnenmarktakte – Zwölf Hebel
zur Förderung von Wachstum und Vertrauen – ,Gemeinsam für neues
Wachstum’ “, KOM(2011) 206 endg. [3] Mario Monti: „Eine neue Strategie für den Binnenmarkt“, Bericht an den
Präsidenten der Europäischen Kommission, 9. Mai 2010. [4] Europäisches Parlament: „Bericht über die Schaffung eines
Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger“ (Grech-Bericht), A7-0132/2010. [5] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. Oktober 2011,
EUCO 52/11. [6] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Bessere Governance für den
Binnenmarkt“, COM(2012) 259. [7] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012
zur Binnenmarktakte und den nächsten Schritten für das Wachstum (2012/2663(RSP)). [8] Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses:
„Leitaktionen auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte II“, CESE 1575/2012. [9] Europäische Kommission: „Der Binnenmarkt in den Augen der
Bevölkerung“, http://ec.europa.eu/internal_market/strategy/docs/20concerns/publication_de.pdf. [10] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine integrierte
Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“, KOM(2010) 614. [11] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine Digitale Agenda für
Europa“, KOM(2010) 245. [12] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Innovationsunion“, KOM(2010) 546. [13] Sämtliche im vorliegenden Dokument vorgeschlagenen Maßnahmen der
Kommission stehen im Einklang mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen (2007-2013)
und dem Vorschlag für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020. [14] Ausgedrückt in Tonnenkilometern (tkm). Schätzung auf der Grundlage von
EUROSTAT-Daten. [15] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Blaues Wachstum Chancen für
nachhaltiges marines und maritimes Wachstum“; COM(2012) 494. [16] Dabei werden die Schätzungen zugrunde gelegt, die in Berichten des
Leistungsüberprüfungsgremiums des einheitlichen europäischen Luftraums und der
Kommission für die Leistungsüberprüfung dokumentiert sind. [17] Mehr dazu in der Studie „The functioning of the retail electricity
markets for consumers in the EU“, http://ec.europa.eu/consumers/consumer_research/market_studies/
retail_energy_market_study_de.htm. [18] Europas Energiesystem erfordert Investitionen in einer Größenordnung
von etwa 1 Bio. EUR, davon allein 200 Mrd. für Investitionen in
die Strom- und Gasnetze: http://ec.europa.eu/energy/publications/doc/2011_energy2020_de.pdf.). [19] Bericht des Vorsitzenden der Expertengruppe für die
grenzüberschreitende Zusammenführung innovativer Unternehmen mit geeigneten
Investoren, Europäische Kommission 2012, http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/
index.cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=6008&no=1. [20] Insbesondere im Rahmen der Kohäsionspolitik. [21] Seit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 hat die Europäische
Investitionsbank 40 Mrd. EUR an Finanzierungen für über 210 000
KMU bereitgestellt. Mitteilung der Europäischen Kommission: „Aktionsplan zur
Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“, KOM(2011) 870 endg. [22] Ziel der Projektanleiheninitiative im Rahmen von „Europa 2020“
isr es, institutionelle Anleger für Kapitalmarktfinanzierungen von
Infrastrukturprojekten zu gewinnen. Im Juli 2012 hat die EU eine Pilotphase der
EU-EIB-Projektanleihenintiative gestartet. [23] Die Kommission hat dazu eine öffentliche Konsulation eingeleitet.
Siehe http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/consultations/tax/2012_venture_capital_de.htm. [24] Mitteilung der
Europäischen Kommission: „Aktionsprogramm zur Verringerung der
Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten
und Maßnahmen für das Jahr 2009“, KOM(2009) 544, und:
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/better-regulation/documents/ab_studies_2009_de.htm. [25] Mitteilung der Europäischen Kommission zur „Zukunft der
Mehrwertsteuer, KOM(2011) 851. [26] McKinsey Global Institute: „Internet matters, the net's sweeping
impact on growth, jobs and prosperity“, Mai 2011. [27] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine Digitale Agenda für
Europa“, KOM(2010) 245 endg. [28] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Ein kohärenter Rahmen zur
Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel
und Online-Dienste“, KOM(2011) 942 endg. [29] Eurostat, Gemeinschaftserhebung zur IKT-Nutzung in Privathaushalten
und durch Privatpersonen (2009). [30] Ihre vollständige Umsetzung durch alle Mitgliedstaaten würde ein
Wirtschaftswachstum von 2,6 % des EU-BIP erzeugen. Mitteilung der
Europäischen Kommission: „Eine Partnerschaft für neues Wachstum im
Dienstleistungssektor 2012-2015“, COM(2012) 261. Die Kommission wird über die
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Rahmen ihres Jahreswachtsumsberichts
2013 Bericht erstatten. [31] Czernich, N., Falck, O., Kretschmer, T., und Woessman, L. (2009):
„Broadband infrastructure and economic growth“ (CESinfo Working Paper no. 2861). [32] Booz & Company (2012): „Maximising the impact of
Digitalisation“,
http://www.booz.com/media/uploads/BoozCo_Maximizing-the-Impact-of-Digitization.pdf. [33] Schätzung der Kommission auf der Grundlage nationaler Studien
(Liebenau, J., Atkinson, R., Karrberg, P., Castro, D. and Ezell, S. (2009):
„The UK Digital Road to Recovery“; Katz R.L. et al. (2009): „The Impact of
Broadband on Jobs and the German Economy“). [34] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine Digitale Agenda für
Europa“, KOM(2010) 245. [35] Analyse von Mason (2008): „The costs of deploying fibre-based
next-generation broadband infrastructures“. [36] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine Digitale Agenda für
Europa“, KOM(2010) 245. [37] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Die Vorteile der
elektronischen Rechnungsstellung für Europa nutzen“, KOM(2010) 712. [38] Diese
Zahlen basieren auf eigenen Schätzungen der Kommission auf der Grundlage der
öffentlich verfügbaren Daten. Die tatsächlichen Auswirkungen einer
einschlägigen Kommissionsinitiative könnten von dieser Zahl abweichen. [39] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe, KOM(2011) 896
endg., und Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-,
Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, KOM(2011) 895 endg.,
eine Leitaktion der Binnenmarktakte I. [40] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine Strategie für die
e-Vergabe“, COM(2012) 179 final. [41] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Eine Strategie für die
e-Vergabe“, COM(2012) 179 final. [42] Eurostat [43]Eurostat EU-SILC, Bezugsjahr 2010, [44] Mitteilung der Europäischen Kommission: „Initiative für soziales
Unternehmertum“, KOM(2011) 682.