BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Halbzeitbewertung der Durchführung des Aktionsplans für unbegleitete Minderjährige /* COM/2012/0554 final */
I Einleitung Im Mai 2010 hat die Kommission den
Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014)[1] angenommen. Im Juni 2010
folgte die Annahme der Schlussfolgerungen des Rates zu unbegleiteten
Minderjährigen[2].
Mit dem Aktionsplan und den Schlussfolgerungen des Rates wird ein gemeinsamer
EU-weiter Ansatz vorgelegt, der auf dem Grundsatz des Kindeswohls basiert. Es
wurden Hauptaktionsbereiche festgelegt wie die Prävention, die Aufnahme sowie
die Ausarbeitung nachhaltiger Lösungen, die durch eine Reihe von praktischen
Maßnahmen der Organe und Agenturen der EU, der EU- Mitgliedstaaten und der Interessenträger
umzusetzen sind. In dem Aktionsplan und den Schlussfolgerungen
des Rates wird die Kommission aufgefordert, bis Mitte des Jahres 2012 über die
Umsetzung zu berichten. In diesem Zwischenbericht sind die Entwicklungen im
Zeitraum zwischen Mai 2010 und Juni 2012 aufgeführt und die Bereiche
aufgezeigt, die in den kommenden zwei Jahren mehr Aufmerksamkeit und gezielte
Maßnahmen erfordern. Dem Bericht ist ein Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen[3]
als Begleitdokument beigefügt, welches eine detailliertere Beschreibung der
Maßnahmen der Organe und Agenturen der EU sowie der nationalen Verwaltungen der
EU-Mitgliedstaaten enthält. Sofern dies von Nutzen ist, wird auch auf Maßnahmen
sonstiger Akteure verwiesen. Der Bericht und das Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen basieren auf Forschung, Konsultationen der
Mitgliedstaaten und einem fortlaufenden Dialog mit Organisationen der
Zivilgesellschaft. II. Gegenwärtige Lage Die Entwicklungen der letzten beiden Jahre
zeigen, dass der Zustrom unbegleiteter Minderjähriger[4] kein vorübergehendes Phänomen
ist, sondern ein langfristiges Charakteristikum der Migration in die EU und
dass Bedarf an einem gemeinsamen Ansatz der EU in Bezug auf diese
Migrantengruppe besteht. Für den Zustrom unbegleiteter Kinder gibt es
nach wie vor unterschiedliche und miteinander verknüpfte Gründe. Einige der
Kinder fliehen vor bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen, Diskriminierung
oder Verfolgung. In diesem Zusammenhang können internationale Ereignisse wie
der Konflikt in Afghanistan oder dem Irak oder die mit dem Arabischen Frühling
zusammenhängenden politischen Unruhen als wichtige Faktoren gesehen werden, die
zu diesem Zustrom beitragen. Aus Afghanistan und dem Irak kamen im
Jahr 2009 die meisten unbegleiteten Minderjährigen in die EU[5] und in den meisten
Mitgliedstaaten waren sie auch im Jahr 2010 neben den Ländern des „Horns
von Afrika“ eine bedeutende Quelle[6].
Einige Kinder kommen nicht aus eigenem, freiem Willen, sondern werden von ihren
Familien weggeschickt, damit sie politischer Verfolgung entgehen, einen Zugang
zu Bildung und Sozialfürsorge haben, was ihnen zu Hause verwehrt wird oder
einfach nur, um der Armut zu entgehen und eine Beschäftigung in der EU zu
finden[7].
Andere dagegen versuchen, zu Familienangehörigen zu gelangen, die sich bereits
im Hoheitsgebiet der EU befinden. Schließlich gelangen einige unbegleitete
Minderjährige als Opfer des Menschenhandels und zum Zweck der Ausbeutung in die
EU. Wie in dem Aktionsplan festgestellt wurde, liegen
nur wenige Statistiken über diese Migrantengruppe vor. Trotz gewisser Verbesserungen
bei der Datenerhebung ist dies nach wie vor der Fall. Die verlässlichsten
verfügbaren Daten sind die über unbegleitete Minderjährige, die einen
Asylantrag gestellt haben. Im Jahr 2011 wurden in den Ländern der EU-27
12 225 Asylanträge gestellt. Diese Zahl ist vergleichbar mit den Zahlen
vergangener Jahre[8],
was vermuten lässt, dass diese Art der Migration nach wie vor eine große Rolle
spielt. Über die anderen Arten der Ströme unbegleiteter Minderjähriger sind
weniger Informationen verfügbar. Im Jahr 2011 wurden in den Mitgliedstaaten
insgesamt 4 406 Aufenthaltstitel für unbegleitete Minderjährige ausgestellt[9]. Insgesamt weist alles darauf
hin, dass die Zahl der Kinder, die in die EU kommen, nicht nennenswert
zurückgegangen ist. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dies in den nächsten
Jahren ändern wird. Das Ausmaß und die Natur der Ströme
unterscheiden sich von einem Mitgliedstaat zum anderen. In einige
Mitgliedstaaten gelangen unbegleitete Minderjährige hauptsächlich als
Asylbewerber. Ein Beispiel hierfür ist Schweden. Die Zahl der Asylanträge, die
von unbegleiteten Minderjährigen gestellt wurden, ist Jahr für Jahr stetig von
1 510 im Jahr 2008 auf 2 655 im Jahr 2011 gestiegen. In
Deutschland hat sich die Zahl der Asylanträge aus dieser Migrantengruppe in
demselben Zeitraum von 765 auf 2 125 fast verdreifacht[10]. In anderen Mitgliedstaaten sind die Ströme von
Asylbewerbern eher weniger bedeutsam, verglichen mit den Kindern, die als
illegale Migranten kommen. Das ist in Italien und Spanien der Fall. Sie haben
im Jahr 2010 erste Aufenthaltstitel für 2 278 bzw. 819 unbegleitete
Kinder ausgestellt, die kein Asyl suchten[11].
Ein wachsender Anteil dieser illegalen Ströme hängt mit den politischen Unruhen
in nordafrikanischen und anderen Staaten zusammen. In Italien wurde
beispielsweise festgestellt, dass in den letzten Jahren die Ströme
unbegleiteter Minderjähriger aus den traditionellen Herkunftsländern wie
z. B. Albanien abgenommen haben, während die Ströme aus
gesellschaftspolitisch instabilen Ländern in Afrika und dem Nahen Osten
zugenommen haben. Eine letzte Gruppe von Mitgliedstaaten sind
Transitländer, bei denen nur sehr wenige Asylanträge von unbegleiteten Kindern
eingehen – in der Regel weniger als 60 im Jahr[12]
–, durch die aber einige Kinder reisen, um ihr Bestimmungsland zu erreichen.
Die meisten mittel- und osteuropäischen Länder fallen in diese Kategorie. III. Datenerhebung Die Datenerhebung ist nach wie vor eine der
größten Herausforderungen. Die Tatsache, dass unbegleitete Minderjährige keine
homogene Gruppe sind und sich unterschiedliche Stellen um sie kümmern, hat zur
Folge, dass nicht alle unbegleiteten Minderjährigen Gegenstand der regelmäßigen
Datenerhebung durch die Mitgliedstaaten sind. Während es verlässliche
statistische Daten über unbegleitete Kinder gibt, die Asyl suchen, gibt es
weniger Statistiken über diejenigen, die illegal eingereist sind oder als Opfer
des Menschenhandels eingeschleust wurden. In den letzten beiden Jahren gab es jedoch
signifikante Verbesserungen sowohl bei der Erhebung als auch beim Austausch
quantitativer und qualitativer Daten. Die Überarbeitung der Leitlinien zur Datenerfassung
gemäß Artikel 6 der Statistikverordnung[13]
in 2011 hat es Eurostat ermöglicht, Daten zu einer zusätzlichen Kategorie von
Aufenthaltstiteln zu erheben: Aufenthaltstitel, die unbegleiteten
Minderjährigen erteilt wurden, die keinen Asylantrag stellen und denen kein
Aufenthaltstitel als Opfer des Menschenhandels erteilt wurde. Dies gibt einen
Hinweis auf den Umfang und die Entwicklungen der nicht asylbezogenen Migration[14]. Im September 2010 hat
Frontex eine gezielte Risikoabschätzung veröffentlicht, in der die Anzahl, die
Nationalitäten, die Routen und die Wege zur Vereinfachung der Migration der
unbegleiteten Minderjährigen analysiert wurden, die sich um Asyl bewarben[15]. Das Europäische
Migrationsnetz (EMN) spielte weiterhin eine wichtige Rolle beim Austausch von
Daten zu unbegleiteten Kindern. Eine im ersten Quartal 2012 durchgeführte
Ad-hoc-Anfrage lieferte aktualisierte Statistiken zu Praktiken, die
Asylbewerber betreffen[16].
Das neu eingerichtete europäische
Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)[17]
ist ebenfalls am Austausch und der Überwachung von Daten beteiligt. Das
Arbeitsprogramm 2012 sieht den Aufbau eines Informationsaustausch- und
Überwachungssystems bezüglich unbegleiteter Minderjähriger durch das EASO vor
und die Datenerhebung sowie die Entwicklung von Informationen über
Herkunftsländer (COI)[18].
Die nächsten
Schritte Die Mitgliedstaaten, die Organe und Agenturen
der EU sowie Nichtregierungs- und internationale Organisationen müssen bei der
quantitativen und qualitativen Datensammlung und dem Datenaustausch -
einschließlich geschlechtsdifferenzierender Statistiken - zusätzliche
Anstrengungen unternehmen. Die Vergleichbarkeit der in der EU erhobenen Daten
muss weiter verbessert werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
weiterhin Daten über unbegleitete Minderjährige zu erheben, die sich um Asyl
bewerben, aber auch über diejenigen, die illegale Migranten oder Opfer des
Menschenhandels sind. Insbesondere die Daten über den Handel mit Minderjährigen
müssen weiter aufgeschlüsselt werden, um Informationen über unbegleitete
Minderjährige zu erhalten, die Opfer des Menschenhandels sind. Die Datensammlung sollte sich nicht auf die
erstmalige Erhebung beschränken, d. h. auf den Moment, wenn die unbegleiteten
Kinder einen Mitgliedstaat betreten. Es muss auch das Wissen verbessert werden,
was mit ihnen passiert, sobald sie in das Hoheitsgebiet der EU gelangt sind.
Wann immer dies möglich ist, sollten die Mitgliedstaaten quantitative und
qualitative Daten über die Anzahl der unbegleiteten Minderjährigen erheben, die
aus Pflegeeinrichtungen flüchten und über die Art der Leistungen und der
Unterstützung, die in den verschiedenen Phasen der Antragsverfahren gewährt
werden (wie beschleunigte Verfahren, Grenzverfahren, Altersbestimmung, Suche
nach Familienangehörigen, Bestellung eines Vormundes usw.). Schließlich sollten
auch statistische Daten über die Anzahl zurückgekehrter, unbegleiteter
Minderjähriger gesammelt werden[19].
Im Zeitraum 2013-2014 wird die Kommission als
Teil eines vom Europäischen Parlament unterstützten Pilotprojekts eine Studie
durchführen, um EU-weit Daten zur Beteiligung von Kindern an Straf-, Zivil- und
Verwaltungsverfahren zu erheben. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auf
einschlägigen Indikatoren basierende Statistiken erstellen und eine erläuternde
Übersicht über die Beteiligung von unbegleiteten Minderjährigen an Verwaltungs-
oder Gerichtsverfahren in der EU geben. Das EASO wird den weiteren
Informationsaustausch und die gemeinsame Wissensnutzung durch Expertensitzungen
fördern, die unbegleiteten Kindern gewidmet sind. Bis Ende 2012 wird das
EASO einen COI-Bericht zu Afghanistan vorlegen, der auch einschlägige
spezifische Aspekte betreffend Risikogruppen, einschließlich unbegleiteter
Minderjähriger, enthalten wird. IV. Prävention von unsicherer
Migration und Menschenhandel Im Aktionsplan wird anerkannt, dass die
Prävention von unsicherer Migration und Kinderhandel der erste Schritt im
Hinblick auf ein wirkungsvolles Herangehen an die Situation unbegleiteter
Minderjähriger ist. Zu diesem Zweck haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die
Migration und insbesondere die Migration von Kindern weiterhin in die
Entwicklungszusammenarbeit eingebunden. Sie haben auch bewusstseinsbildende
Maßnahmen sowie entsprechende Schulungen durchgeführt, um die frühzeitige
Identifizierung der Opfer des Menschenhandels zu fördern und Kinder und ihre
Familien über die Risiken illegaler Migration zu informieren. Ein letzter
Tätigkeitsbereich war die Entwicklung integrierter Kinderschutzsysteme. Mit dem thematischen Programm zu Asyl und
Migration, dem thematischen Programm „In die Menschen investieren“, dem
Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte und dem Instrument
für Entwicklungszusammenarbeit[20]
hat die EU Projekte finanziert, die die unsichere Migration und den
Menschenhandel verhindern, das Bewusstsein für Risikokinder schärfen und
Fachpersonal für die Aufdeckung von Risikosituationen ausbilden. Die EU hat
auch weiterhin Drittstaaten dabei unterstützt, ihre legislative und administrative
Kapazität hinsichtlich der Identifizierung minderjähriger Asylbewerber und
Opfer von Menschenhandel zu verbessern[21].
Die nationale und die EU-Finanzierung von
Zentren in den Herkunftsländern wie dem Senegal, Marokko, Moldawien, Ägypten,
Kenia, Guatemala und Bolivien, die Minderjährigen eine Unterkunft und
Ausbildung bieten, haben ermutigende Ergebnisse gezeigt[22]. Es werden
Informationskampagnen und Kapazitätsaufbaumaßnahmen für nationale Behörden und
Grenzschutzbeamte durchgeführt.[23] Ein wichtiger Teil der Prävention unsicherer
Migration und des Menschenhandels war das ständige Engagement in Drittländern.
Im Rahmen der Menschenrechtsdialoge wurde über unbegleitete Minderjährige
gesprochen[24].
Die EU hat die Umsetzung der Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz
der Rechte des Kindes[25]
fortgesetzt. Es wird erwartet, dass die Überprüfung der Leitlinien im
Jahr 2012 noch mehr Gewicht auf unbegleitete Minderjährige legen wird, die
zu den am stärksten Gefährdeten gehören. Das Problem der unbegleiteten Minderjährigen
wird im Rahmen der Dialoge im Bereich Migration und Mobilität, wie
beispielsweise der EU-Afrika-Partnerschaft in den Bereichen Migration,
Mobilität und Beschäftigung und der auf der Konferenz von Rabat 2006
beschlossenen Strategie zu Migration und Entwicklung behandelt. Das Problem
wurde im März 2011 auf einem Treffen der Arbeitsgruppe für Migration und
Soziales mit Marokko diskutiert und in Rahmen des Dialogs im Bereich Migration,
Mobilität und Sicherheit, der im Oktober 2011 mit Tunesien und Marokko
initiiert wurde. Spezifische Maßnahmen betreffend unbegleitete Minderjährige
wurden auch in dem Aktionsplan 2012-2016 des Prag-Prozesses[26] aufgeführt. Im Zusammenhang mit der G8 und der EU-US
Plattform zur Kooperation in Migrations- und Flüchtlingsfragen tauschten die
Zielländer Praktiken und Erfahrungen im Umgang mit dieser Migrantengruppe aus.
Im Jahr 2011 hat Spanien als Teil der EU-US Plattform ein Seminar zu
unbegleiteten Minderjährigen veranstaltet, das den Austausch von Ansichten und
Praktiken zwischen EU-Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten ermöglichte[27]. Zur Verbesserung der Informationen für
potenzielle Migranten hat die Kommission im EU-Zuwanderungsportal, das im
November 2011 eingerichtet wurde, speziell auf unbegleitete Kinder Bezug
genommen.[28] Die nächsten
Schritte Die EU und die Mitgliedstaaten müssen das
Problem der Migration unbegleiteter Minderjähriger weiterhin im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit behandeln. Ein größerer Informationsaustausch über
Initiativen, die ergriffen werden und über geplante Maßnahmen ist von größter
Bedeutung, um die Nutzung der verfügbaren Ressourcen zu maximieren. Die
Diskussionen über den Haushaltsrahmen für 2014-2020 sollten zu einer besseren
Koordinierung der externen Mittel führen[29]. Darüber hinaus besteht Bedarf an einem
fortlaufenden Engagement in Herkunfts- und Transitländern. Eine stabile
Zusammenarbeit mit Drittstaaten hilft der EU und den Mitgliedstaaten, die
Bedürfnisse dieser Länder besser zu verstehen, was wiederum die Entwicklung und
Umsetzung künftiger Projekte unterstützen wird. Es ist wichtig, dass sich eine
solche Zusammenarbeit nicht auf Präventivmaßnahmen beschränkt. Sie sollte
stattdessen auch andere wichtige Fragen wie die Familienzusammenführung, das
Sicherstellen einer sicheren Rückkehr der Kinder und die Risiken eines erneuten
Menschenhandels behandeln. Diese Themen sollten auch im Zusammenhang mit
Mobilitätspartnerschaften und in Dialogen mit den wichtigsten Herkunftsländern
angegangen werden. Ein weiterer Austausch mit Dritt-Zielländern
für unbegleitete Minderjährige sollte gefördert werden, nicht nur zum Austausch
von Erfahrungen und bewährten Praktiken, sondern auch um konkrete Lösungen in
Bezug auf die Prävention, die Suche nach Familienangehörigen und die sichere
Rückkehr zu finden. V. Aufnahme- und
Verfahrensgarantien in der EU Im Aktionsplan wird die Bedeutung von
Aufnahmemaßnahmen zur Sicherstellung, dass unbegleiteten Minderjährigen auf dem
Hoheitsgebiet der EU eine angemessene Versorgung und Hilfe zuteil wird, anerkannt.
In der Folge hat die EU die Aufnahmemaßnahmen und den Zugang zu den
einschlägigen Verfahrensgarantien für diese Kinder weiter verstärkt. Es wurden Änderungen des Schengener
Grenzkodexes und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen
vorgeschlagen, um den Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen an den Grenzen zu
verbessern. Diese Änderungen sehen Schulungen für Grenzschutzbeamte zu
unbegleiteten Minderjährigen vor sowie eine Liste der nationalen Kontaktstellen
für die Beratung in Fragen betreffend Minderjährige, deren Verwendung
obligatorisch sein wird. Die gemeinsame Aktion „Hammer“ unter der Leitung von
Frontex führte zur Erstellung operativer Leitlinien zum Umgang mit Kindern,
einschließlich unbegleiteter Kinder, an den Außengrenzen. Ein Seminar mit dem
Titel „Unbegleitete Minderjährige: Kinder überschreiten die Außengrenzen der EU
und suchen Schutz“, das während des belgischen Ratsvorsitzes organisiert wurde,
führte zur Annahme einer Reihe von Empfehlungen für nationale Behörden und
transnationale Akteure[30]. In Bezug auf unbegleitete Minderjährige, die
einen Asylantrag stellen, schließt die EU gerade Verhandlungen zur
Überarbeitung des Asyl-Besitzstands ab. Es wird erwartet, dass das zu einer
Stärkung des Schutzes dieser Migrantengruppe führt. Im Dezember 2011
wurde die Anerkennungsrichtlinie[31]
angenommen. Die Richtlinie verstärkt die Bestimmung zur Suche nach
Familienangehörigen und stellt zum ersten Mal eine der Orientierung dienende Liste
von Aspekten bereit, die bei der Bestimmung des Kindeswohls berücksichtigt
werden sollten. Im April 2011 haben das Europäische
Parlament und der Rat die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer (Menschenhandelsrichtlinie)
angenommen[32].
Die Richtlinie enthält neue Maßnahmen zur Unterstützung, zur Betreuung und zum
Schutz unbegleiteter Kinder, die Opfer des Menschenhandels sind. Die
Mitgliedstaaten sind insbesondere zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
angehalten, mit denen sichergestellt wird, dass die besonderen Maßnahmen
ergriffen werden, mit denen Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind,
unterstützt und betreut werden sollen. Im Vorfeld sind die besonderen Umstände
jedes einzelnen Opfers im Kindesalter unter gebührender Berücksichtigung seiner
Ansichten, Bedürfnisse und Sorgen mit dem Ziel zu prüfen, eine langfristige
Lösung für das Kind zu finden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten von
dem Zeitpunkt an, zu dem das Kind von den Behörden identifiziert ist, einen
Vormund oder einen Vertreter für das Kind bestellen. Die Kommission hat eine Sachverständigengruppe
zu unbegleiteten Minderjährigen im Migrationsprozess eingerichtet, damit
Ansichten und Praktiken bezüglich der verschiedenen Fragestellungen in diesem
Bereich ausgetauscht werden[33].
Die erste themenbezogene Tagung vom 21. Juni 2011 war dem Thema Vormundschaft
gewidmet. Bei der Tagung wurde bestätigt, dass die Vormundschaft eines der
wesentlichen Elemente des Kinderschutzes ist und dass es, selbst wenn es kein
einheitliches Vormundschaftsmodell gibt, dennoch gemeinsame Herausforderungen
in der EU gibt, wie die Notwendigkeit zur Schulung von Vormündern. Zur
Förderung von Vormundschafts-Netzwerken hat die Kommission das Projekt
„European Network of Guardianship Institutions: Guardianship in practice“
finanziert, das von der NIDOS Foundation[34]
durchgeführt wird. Sie hat auch ein Projekt finanziert, das von Defence for
Children-the Netherlands geleitet wird und das zur Formulierung von
Mindeststandards für Vormünder unbegleiteter Minderjähriger führte[35]. Des Weiteren hat die
Kommission ein Projekt finanziert, mit dem die Qualität der Vormundschaft und
der Betreuung unbegleiteter Minderjähriger verbessert werden soll, die in
Mitteleuropa einen Asylantrag stellen[36]. Ziele des EASO für 2012 sind die Einsetzung
einer Arbeitsgruppe zur Altersbestimmung, das Erstellen technischer Unterlagen
und eines Handbuchs zur Altersbestimmung[37].
Im Frühjahr 2012 hat das EASO einen Fragebogen an die Mitgliedstaaten und an
Organisationen der Zivilgesellschaft geschickt, um aktuelle Politiken und
Vorgehensweisen in der EU zu bewerten. Die Ergebnisse werden die zukünftige
Arbeit der EASO-Arbeitsgruppe unterstützen und zur Entwicklung von Leitlinien
beitragen. Die Sachverständigengruppe zu unbegleiteten
Minderjährigen hat die Suche nach Familienangehörigen eingehend geprüft[38]. Sie kam zu der
Schlussfolgerung, dass es ohne die Mitarbeit der Herkunftsländer nicht möglich
ist, Familien, gesetzliche Vormünder oder angemessene Betreuungseinrichtungen
für Minderjährige zu finden und familiäre Verbindungen wieder zu knüpfen. Ohne
diese Mitarbeit können Minderjährige auch nicht in eine sichere Umgebung
zurückkehren. Spanien und Frankreich haben vorgestellt, auf welche Weise sie
mit den Herkunftsländern zusammenarbeiten, und Italien hat erklärt, wie die
Suche nach Familienangehörigen durch die IOM durchgeführt wird. Trotz der
unterschiedlichen Ansätze der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Suche nach
Familienangehörigen könnten einige der Regeln und Vorgehensweisen, die auf nationaler
Ebene entwickelt wurden, in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden. Deshalb
wurde die Erstellung eines Fragebogens vorgeschlagen, um die Informationen zu
katalogisieren und bewährte Praktiken zur Suche nach Familienangehörigen
gemeinsam anzuwenden. Im vergleichenden Bericht 2010 der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte (FRA) über unbegleitete, asylsuchende Kinder
in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden die Lebensbedingungen und
Erfahrungen von unbegleiteten Kindern in 12 EU-Mitgliedstaaten untersucht; gute
Praktiken und Unzulänglichkeiten bei den bestehenden Systemen in Bezug auf
Bereiche wie Unterbringungen, Zugang zur Gesundheitsversorgung, Aus- und
Weiterbildung, gesetzliche Vertretung, die Rolle der Sozialarbeiter, Altersbestimmung,
Suche nach Familienangehörigen und Familienzusammenführung[39] wurden aufgezeigt. Im Februar 2011 hat die Kommission die
EU-Agenda für die Rechte des Kindes angenommen, die auf den Schutz von Kindern,
einschließlich unbegleiteter Kinder, in prekären Situationen eingeht. Zu den
Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden, gehört die Förderung der Publizität
der Leitlinien des Europarates von 2010 für eine kinderfreundliche Justiz, die
Bestimmungen für unbegleitete Kinder enthalten. Die Agenda fördert und
unterstützt auch Fortbildungsmaßnahmen auf europäischer Ebene für Richter und
Angehörige anderer einschlägiger Berufsgruppen im Hinblick auf die bestmögliche
Partizipation von Kindern im Rahmen der Justiz. Im Laufe des Jahres 2011 hat das EASO die
Schulungseinheit im Rahmen des europäischen Schulungsprogramms im Asylbereich
zur „Befragung von Kindern“ auf den neuesten Stand gebracht. Gegenstand dieser Schulungseinheit
ist der Fortbildungsbedarf für Asylbeamte zu den Themen Geschlecht, Trauma und
Alter ein. Sie stellt auch sicher, dass die Befragungen der Minderjährigen in
kindgerechter Form durchgeführt werden[40]. Die Finanzierung ist nach wie vor ein
wichtiger Teil der praktischen Entwicklung eines gemeinsamen EU-Ansatzes im
Bereich unbegleiteter Minderjähriger. Im Jahr 2011 hat das Europäische
Parlament ein Pilotprojekt bewilligt, über das EUR 1 000 000 zur
Finanzierung von Projekten zu Vorbeugungs-, Aufnahme-, Schutz- und
Integrationsmaßnahmen unbegleiteter Kinder bereitgestellt werden sollen[41]. Durch die Anerkennung der
Grenzen des „sektoralen“ Ansatzes führt der Vorschlag für eine Verordnung zur
Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds aus dem Jahr 2011[42] die finanzielle Unterstützung
für Integration, Migration, Asyl und Rückkehrmanagement zusammen und geht auf
die Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen Drittstaatsangehöriger,
einschließlich unbegleiteter Minderjähriger, auf eine umfassendere und
koordiniertere Weise ein. Die nächsten
Schritte Die EU ist verpflichtet, den Asyl-Besitzstand
bis Ende 2012 zu überprüfen. Die Kommission hat höhere Schutzstandards für
unbegleitete Kinder vorgeschlagen. Bei der Umsetzung der entsprechenden, diese
Migrantengruppe betreffenden Bestimmungen sollte Obacht gegeben werden. Soweit
möglich, sollten Seminare, die zur Erörterung der Umsetzung der
Menschenhandelsrichtlinie und der Anerkennungsrichtlinie sowie zukünftiger
Richtlinien im Bereich des Asyls organisiert werden, auch Diskussionen über die
Frage unbegleiteter Kinder umfassen. Die Kommission wird weiterhin sicherstellen,
dass die EU-Rechtsvorschriften, die unbegleitete Minderjährige betreffen,
richtig angewendet werden und dass auf potenzielle Schutzlücken eingegangen
wird. In Zusammenarbeit mit Frontex wird das EASO
zusätzliche Schulungsmöglichkeiten für den Umgang mit Fällen prüfen, die Kinder
an den EU-Außengrenzen betreffen. Dazu würden auch Alter- und
Beweisbewertungsverfahren zählen. Es wird auch einen weiteren
Informationsaustausch und die gemeinsame Wissensnutzung durch eine Reihe
Expertensitzungen zum Thema unbegleitete Kinder fördern. Die Kommission wird mit der Unterstützung des
EASO und der Mitgliedstaaten die Suche nach Familienangehörigen sowohl in der
EU als auch in Drittstaaten fortführen und dabei die Identifizierung und
Förderung bewährter Praktiken im Blick haben. Die EU und die Mitgliedstaaten
sollten die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern der unbegleiteten
Minderjährigen weiter fördern. Die Kommission wird auch zukünftig finanzielle
Mittel für Projekte zur Verfügung stellen, die unbegleitete Kinder betreffen.
Die Anstrengungen zur Nutzung dieser Mittel müssen jedoch verstärkt werden. Die
Mitgliedstaaten und Organisationen der Zivilgesellschaft sind dazu
aufgefordert, zielgerichtete Vorschläge zur Förderung der Umsetzung des gemeinsamen
EU-Ansatzes zu unbegleiteten Minderjährigen vorzulegen. Ein wichtiger Beitrag
könnte von neuen Projekten geleistet werden, die den Schwerpunkt auf bewährte
Praktiken bei der Vorbeugung gegen das Verschwinden von Kindern aus der Pflege,
auf verbesserte Unterbringungsstandards und auf den Umgang mit Situationen
legen, wenn die Kinder 18 Jahre alt geworden sind. Schließlich ist es
erforderlich, die Verfügbarkeit der finanziellen Mittel über das Jahr 2013
hinaus sicherzustellen. Der zukünftige Asyl- und Migrationsfonds sollte die
Finanzierung von Projekten zu unbegleiteten Minderjährigen erleichtern. VI. Nachhaltige Lösungen Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben die
Rückführungsrichtlinie[43]
in nationales Recht umgesetzt. Das hat in einigen Mitgliedstaaten zu signifikanten
Verbesserungen im Schutz unbegleiteter Minderjähriger geführt. Während der
Umsetzung der Richtlinie wurde bei den Treffen des Kontaktausschusses zur
Rückführungsrichtlinie der Schwerpunkt auf diese Kinder gelegt. Im Rahmen des Rückkehrfonds hat die Kommission
die European Return Platform for Unaccompanied Minors und das Projekt European
Reintegration Instrument finanziert, das vom dänischen Rückführungs- und
Wiedereingliederungsdienst geleitet wird und als Zielgruppe unter anderem
unbegleitete Minderjährige hat. Die von der Kommission finanzierte Studie
„Study on Practices in the Field of Return of Minors“ gibt den Mitgliedstaaten
eine Checkliste an die Hand, mit deren Hilfe sie bewährte Praktiken einsetzen
können, wenn sie die Rückführung von Kindern in Drittstaaten in Erwägung ziehen[44]. Das Arbeitsprogramm 2011 des
Rückkehrfonds sah Projekte vor, die die Suche nach Familienangehörigen, die
Überwachung von zurückgekehrten Minderjährigen und Aufnahmezentren für
zurückgekehrte unbegleitete Minderjährige zum Gegenstand haben. Der Europäische Rückkehrfonds und der
Europäische Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen räumen dieser
Migrantengruppe Priorität ein, solange die entsprechenden Maßnahmen für einen
höheren Kofinanzierungssatz in Betracht kommen[45].
Die Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds
vom März 2012[46],
mit der ein gemeinsames Neuansiedlungsprogramm der EU eingerichtet wurde, hat
die Rolle der EU bei der Bereitstellung internationalen Schutzes für
unbegleitete Minderjährige gestärkt. Das neue Programm bestärkt die
Mitgliedstaaten durch finanzielle Anreize an der Teilnahme an
Neuansiedlungsmaßnahmen unbegleiteter Kinder in der EU, denen der
Flüchtlingsstatus zugebilligt wurde. Die nächsten
Schritte In dem Bericht über die Umsetzung der
Rückführungsrichtlinie, den die Kommission bis Dezember 2013 erstellen
muss, wird unter anderem die Umsetzung der Bestimmungen, die unbegleitete
Minderjährige betreffen, genau geprüft werden. Der Rückkehrfonds wird auch zukünftig Mittel
für Maßnahmen bereitstellen, die diese Migrantengruppe betreffen. Die
Mitgliedstaaten und Organisationen der Zivilgesellschaft sind dazu aufgerufen,
die in diesem Fonds zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel voll
auszuschöpfen. Die Kommission wird auch zukünftig für die
Einbeziehung unbegleiteter Kinder in die Neuansiedlungsprioritäten des
Neuansiedlungsprogramms der EU für den Zeitraum 2014-2020 durch den Asyl- und
Migrationsfonds eintreten. VII. Schlussfolgerungen Der Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige
und die Schlussfolgerungen des Rates waren wichtige Schritte bei der Gestaltung
eines gemeinsamen rechtsbezogenen EU-Ansatzes in Bezug auf diese Gruppe von
Migrantenkindern. Der gemeinsame EU-Ansatz hat wirkungsvollere,
übergreifende strategische Überlegungen ermöglicht, wie das Problem der Kinder
unabhängig von ihrem Migrationsstatus gelöst werden kann. Er hat Diskussionen
unter EU-Organen, nationalen Behörden, zwischenstaatlichen und
Nichtregierungsorganisationen in verschiedenen Politikbereichen vereinfacht und
einen verbesserten Austausch von Wissen und Praktiken ermöglicht, die
unbegleitete Kinder betreffen. Der gemeinsame EU-Ansatz hat sichergestellt,
dass der Finanzierung von Maßnahmen mehr Bedeutung beigemessen wurde, mit denen
auf die Situation dieser Kinder eingegangen werden soll. Die ausdrückliche
Anerkennung des Kindeswohls als Leitprinzip hat zu Bestimmungen beigetragen,
die einen wachsenden Schutz dieser besonders gefährdeten Gruppe von Migranten
in den neuen Rechtsinstrumenten der EU sicherstellen. Die Ankunft unbegleiteter Kinder im
Hoheitsgebiet der EU ist keine vorübergehende Entwicklung, sondern ein
langfristiges Merkmal der Migration in die EU. Ein gemeinsamer EU-Ansatz in
Bezug auf unbegleitete Minderjährige wird auch in Zukunft erforderlich sein, um
zu gewährleisten, dass auch künftig wirkungsvoll und unter vollumfänglicher
Einhaltung der Rechte des Kindes auf diese komplexe und länderübergreifende
Herausforderung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene reagiert
werden kann. Während der vergangenen beiden Jahren hat die
Kommission besonderes Augenmerk darauf gelegt, eine bessere Koordination und
Übereinstimmung unter den verschiedenen rechtlichen, finanziellen und
politischen Instrumenten sicherzustellen, die sich auf unbegleitete Kinder
beziehen. Die umgesetzten Maßnahmen haben zur Verbesserung der Datenerhebung,
zur Verhinderung der unsicheren Migration und des Menschenhandels und zum
Schutz der Kinder ab ihrem Eintreffen in der EU geführt sowie zur Erarbeitung
nachhaltiger Lösungen. Die Entwicklung eines gemeinsamen EU-Ansatzes
ist jedoch ein fortlaufender und schrittweiser Prozess. Es sind weitere
Anstrengungen in Bezug auf den Wissensaustausch über das Phänomen und in Bezug
auf die Entwicklung und Umsetzung gesetzgeberischer und nicht-gesetzgeberischer
Maßnahmen erforderlich, um einen angemessenen Schutz der Kinder zu
gewährleisten und insbesondere um die Methoden zum Erarbeiten nachhaltiger
Lösungen zu verbessern. In diesem Zusammenhang hat die Konferenz zu unbegleiteten
Minderjährigen, die im Juni 2012 unter dem dänischen Ratsvorsitz gemeinsam
mit Save the Children durchgeführt wurde, einen nützlichen Beitrag für die
zweite Halbzeit der Umsetzung des Aktionsplans geleistet. Die Kommission wird der Finanzierung von
Projekten, die unbegleitete Kinder betreffen, weiterhin Vorrang einräumen. Die
Mitgliedstaaten, internationale und Nichtregierungsorganisationen sind
aufgerufen, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel voll auszuschöpfen.
Auch das zukünftige Finanzierungsinstrument, der Asyl- und Migrationsfonds, sollte
nach seiner Annahme eine kohärente Finanzierung der Maßnahmen für diese Gruppe
von Migranten sicherstellen. Die EU wird mit Hilfe ihrer Außenhilfeinstrumente
weiterhin Initiativen in Drittstaaten und -regionen finanzieren, die sich auf
Probleme im Zusammenhang mit unbegleiteten Minderjährigen beziehen. Andere institutionelle Akteure der EU werden
aufgefordert, zu überlegen, welche Kapazitäten sie als Beitrag zu einer
wirkungsvolleren Umsetzung bereitstellen könnten. Internationale Regierungs- und
Nichtregierungsorganisationen, die wichtige Interessenträger und Akteure in
diesem Bereich sind, werden aufgefordert, weiterhin zur Umsetzung eines
gemeinsamen EU-Ansatzes beizutragen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen beim
Vorantreiben eines gemeinsamen EU-Ansatzes in Bezug auf unbegleitete Kinder
ihre Anstrengungen zur Zusammenarbeit mit nicht der EU angehörenden Herkunfts-,
Transit- und Zielländern verstärken. Die Lage dieser Kinder sollte weiterhin im
Zusammenhang mit der externen Migrationspolitik thematisiert werden, wie es im
Gesamtansatz zur Migrations- und Mobilitätsfrage vorgesehen ist. Ohne die
Mitarbeit der Herkunftsländer ist ein Fortschritt bei Problemen wie der
Wiederzusammenführung von Familien oder der Sicherstellung einer sicheren
Rückkehr nicht möglich. Schließlich erfordert die Zusammenarbeit mit
Drittstaaten zur Verhinderung der unsicheren Migration die Koordinierung mit den
Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungshilfe und der finanziellen Zusammenarbeit. [1] KOM(2010) 213 endgültig. [2] Schlussfolgerungen des Rates zu unbegleiteten
Minderjährigen, 3018. Tagung des Rates Justiz und Inneres, Luxemburg,
3. Juni 2010. [3] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, SWD(2012) 281 [4] Es wurde die Definition des „unbegleiteten
Minderjährigen“ in Artikel 2 Buchstabe f der Richtlinie 2001/55/EG
des Rates zugrunde gelegt. [5] Im Jahr 2009 kamen die meisten unbegleiteten
Minderjährigen aus Afghanistan, Somalia und dem Irak in die EU. Frontex (2010) 'Unaccompanied Minors in the Migration Process'. [6] 'Ad-Hoc query on Unaccompanied Minors – updated
facts and statistics', EMN, http://www.emn.europa.eu abrufbar unter 'EMN Ad-Hoc Queries/Protection' (Nr. 367). [7] Insbesondere in Frankreich. Frontex (2010) 'Unaccompanied
Minors in the Migration Process'. [8] 10 845 in 2010, 12 245 in 2009 und 11 715
in 2008. Eurostat. [9] Eurostat. [10] Eurostat. [11] Die entsprechenden Zahlen der unbegleiteten
Minderjährigen, die einen Asylantrag gestellt hatten, lagen im Jahr 2010
in Spanien bei 15 und in Italien bei 305. Eurostat. [12] Im Jahr 2011 gingen beispielsweise in der
Tschechischen Republik und in Litauen je 10 Asylanträge von unbegleiteten
Kindern ein, in der Slowakei 20, in Bulgarien 25, in Rumänien 55 und je 60 in
Ungarn und Slowenien. In Estland und Lettland wurden keine entsprechenden
Anträge verzeichnet. Eurostat. [13] Verordnung (EG) Nr. 862/2007. [14] Eurostat, First permits issued for other reasons by
reason, length of validity and citizenship http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=migr_resoth [15] Frontex (2010) 'Unaccompanied Minors in the
Migration Process'. [16] 'Ad-Hoc Query_Unaccompanied Minors - updated facts
and statistics' Bez. Nr. 367. EMN Website,
http://emn.intrasoft-intl.com/html/index.html [17] Verordnung (EU) Nr. 439/2010 vom 19. Mai 2010
zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen. [18] EASO Arbeitsprogramm 2012, http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/asylum/docs/easo/EASO_2011_00110000_DE_TRA.pdf [19] Generaldirektion „Inneres“ der Europäischen Kommission 'Comparative
Study on Practices in the Field of Return of Minors'
HOME/2009/RFXX/PR/1002; FINAL REPORT, Dezember 2011, abrufbar unter http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/immigration/immigration_studies_en.htm S. 27. [20] Für eine vollständige Liste der Projekte siehe
Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen, vorstehend Punkt 3. [21] Ebd. [22] Informationen bereitgestellt von AT, BE, ES, IT, NL und
SE. [23] Informationen bereitgestellt von BG, EL, ES, FI, IE, HU,
IT, LT, PO, SI, SK und UK. [24] Menschrechtsdialoge mit der Afrikanischen Union,
Bangladesch, Belarus, Kambodscha, Kanada, den Beitrittsländern (Kroatien, der
Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, der Türkei), China, Ägypten,
Georgien, Indien, Israel Japan, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Laos und
dem Libanon). [25] Leitlinien der EU für die Förderung und den Schutz der
Rechte des Kindes, Rat der Europäischen Union, EU Guidelines on Human Rights
and International Humanitarian Law, 2009. [26] Aktionsplan des Prag-Prozesses für den Zeitraum 2012-2016,
Anhang, Punkte I.3 und II. 4. [27] Seminar 'Understanding the situation of
unaccompanied minors in the US and the EU and sharing best practices in both
regions', 31. Mai 2011, Madrid. [28] Siehe http://ec.europa.eu/immigration, Abschnitt 'Avoiding the risks', Rubrik 'Children
travelling alone': http://ec.europa.eu/immigration/tab3.do?subSec=17&language=7$en#anchor3. [29] Ein Haushalt für „Europe 2020“, Mitteilung der Kommission
an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, KOM(2011) 500, endgültig. [30] Das Seminar des belgischen Ratsvorsitzes „Unbegleitete
Minderjährige: Kinder überschreiten die Außengrenzen der EU und suchen Schutz“
fand vom 9. - 10. Dezember 2010 in Brüssel statt. Die Konferenz wurde
von der Kommission kofinanziert (Außengrenzenfonds) und legte den Schwerpunkt
auf den Schutz von Kindern vom ersten Kontakt an. Sie führte zu einer Reihe von
Empfehlungen. [31] Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen
oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für
einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf
subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung).
Amtsblatt der Europäischen Union, L 337/9, 20. Dezember 2011, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:337:0009:0026:DE:PDF [32] Amtsblatt der Europäischen Union, L 101/1, 15. April
2011, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:101:0001:0011:de:PDF [33] Sachverständigengruppe zu unbegleiteten Minderjährigen im
Migrationsprozess (E02402) http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/detailGroup.cfm?groupID=2402.
An den Tagungen nehmen Sachverständige aus den EU-Mitgliedstaaten, von
Nichtregierungs- und internationalen Organisationen und von Organen und
Agenturen der EU teil. [34] Gemeinschaftsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen
Flüchtlingsfonds, 2011. [35] Projekt "Closing a protection gap:
Mindeststandards für Vormünder für Unbegleitete Minderjährige in Europa".
Es wurde von Defence for Children-the Netherlands geleitet und unter dem
Programm DAPHNE III finanziert. Das Projekt wurde 2011 abgeschlossen. Abrufbar
unter http://www.defenceforchildren.nl/images/69/1632.pdf [36] 'Improving the Quality of Unaccompanied Minor Asylum
Seekers' Guardianship and Care in Central European Countries', durchgeführt
von der Internationalen Organisation für Migration, http://www.iom.hu/PDF/guardianship_brochure.pdf [37] Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen,
Arbeitsprogramm 2012, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/home-affairs/policies/asylum/docs/easo/EASO_2011_00110000_DE_TRA.pdf [38] Tagung vom 26. März 2012. http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/detailGroup.cfm?groupID=2402 [39] http://fra.europa.eu/fraWebsite/attachments/SEPAC-comparative-report_DE.pdf [40] http://www.asylum-curriculum.eu/eacweb/Specialised-learning/61-interviewing-children.html [41] Haushaltslinie 18 03 18: 'Pilot
Project – Analysis of reception, protection and integration policies for
unaccompanied minors'. [42] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlament
und des Rates zur Einrichtung des Asyl- und Migrationsfonds,
KOM(2011) 751, endgültig. [43] Richtlinie 2008/115/EG, Amtsblatt der Europäischen
Union, L 348/98, 24. Dezember 2008, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:337:0009:0026:DE:PDF [44] Generaldirektion „Inneres“ der Europäischen Kommission
'Comparative Study on Practices in the Field of Return of Minors'
HOME/2009/RFXX/PR/1002; Final Report, Dezember 2011, abrufbar unter http://ec.europa.eu/home-affairs/doc_centre/immigration/immigration_studies_en.htm S. 160. [45] 75 % anstelle von 50 %. [46] Beschluss Nr. 281/2012/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 29. März 2012 zur Änderung der Entscheidung Nr.
573/2007/EG zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum
2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms „Solidarität und Steuerung der
Migrationsströme“.