BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Zwischenevaluierung des Programms Erasmus Mundus II (2009-2013) /* COM/2012/0515 final */
INHALTSVERZEICHNIS BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Zwischenevaluierung des
Programms Erasmus Mundus II (2009-2013) 1........... VORBEMERKUNGEN................................................................................................ 3 2........... HINTERGRUND DER EXTERNEN
EVALUIERUNG................................................ 3 3........... DIE EXTERNE EVALUIERUNG................................................................................. 4 3.1........ Rahmenbedingungen der Evaluierung............................................................................... 4 3.2........ Methodik....................................................................................................................... 4 3.3........ Ergebnisse der Evaluierung.............................................................................................. 4 3.3.1..... Die EM II-Neuerungen:.................................................................................................. 4 3.3.2..... Sonstige allgemeine Ergebnisse........................................................................................ 6 3.3.3..... Relevanz......................................................................................................................... 6 3.3.4..... Wirksamkeit................................................................................................................... 6 3.3.5..... Nachhaltigkeit................................................................................................................. 7 3.3.6..... Effizienz.......................................................................................................................... 7 3.3.7..... Programmmanagement: Aufbau und
Struktur................................................................... 8 4........... WICHTIGSTE EMPFEHLUNGEN DER
EXTERNEN EVALUIERUNG.................... 9 4.1........ zur Relevanz:.................................................................................................................. 9 4.2........ zur Wirksamkeit:............................................................................................................. 9 4.3........ zur Nachhaltigkeit:.......................................................................................................... 9 4.4........ zur Effizienz:.................................................................................................................. 10 5........... SCHLUSSFOLGERUNGEN DER KOMMISSION................................................... 10 1. VORBEMERKUNGEN Die Zwischenevaluierung des Programms Erasmus
Mundus II (EM) wurde von der Europäischen Kommission gemäß den
Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1298/2008/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. Dezember 2008[1]
in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Evaluierung sollten Relevanz, Wirksamkeit,
Nachhaltigkeit und Effizienz des Programms unter besonderer Berücksichtigung
der in Phase II eingeführten Neuerungen bewertet werden. Die vorliegende
Evaluierung erstreckt sich auf alle drei Aktionen (Aktion 1, Aktion 2
und Aktion 3) im Durchführungszeitraum 2009-2011. Die Evaluierung wurde von einer Lenkungsgruppe geleitet, bestehend aus
Vertreterinnen und Vertretern von Generaldirektionen der Europäischen
Kommission (Bildung und Kultur, Entwicklung und Zusammenarbeit – EuropAid sowie
Erweiterung), des Auswärtigen Dienstes der Europäischen Union und der Exekutivagentur
Bildung, Audiovisuelles und Kultur, die in das EM-Programm eingebunden sind. Der
vollständige Text der Evaluierung ist über folgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/index_en.htm Dieser Bericht über die Zwischenevaluierung
wird gemäß Artikel 13 des EM-Beschlusses vorgelegt. Er basiert auf den
Ergebnissen der Zwischenevaluierung von EM II in Bezug auf die erzielten Resultate
und die qualitativen Aspekte der Programmdurchführung. Er legt den Standpunkt
der Kommission zu den wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der
Zwischenevaluierung von EM II dar. Diese Schlussfolgerungen und Empfehlungen
beruhen auf umfangreichen Erhebungen und Befragungen der Teilnehmer am Programm
und der wichtigsten Stakeholder. 2. HINTERGRUND DER
EXTERNEN EVALUIERUNG Das Programm EM II (2009-2013) soll die
Qualität der europäischen Hochschulbildung erhöhen, die Berufsaussichten
Studierender verbessern helfen und den Dialog und das Verständnis zwischen
Völkern und Kulturen durch internationale Zusammenarbeit fördern; ferner soll
es im Einklang mit den Zielen der Außenpolitik der Union zur nachhaltigen
Entwicklung von Drittstaaten im Bereich der tertiären Bildung beitragen. EM II ist mit einem Budget von mehr als
950 Mio. EUR ausgestattet, wobei 494 Mio. EUR für die
Aktionen 1 und 3 aus dem EU-Bildungsbudget stammen und
460 Mio. EUR für die Aktion 2 aus mehreren verschiedenen Finanzinstrumenten.
Programmstruktur: EM II 2009-2013 wurde
in Form folgender Aktionen umgesetzt: –
Aktion 1: Gemeinsame EM-Programme zur
Förderung herausragender akademischer Qualität, einschließlich eines
Stipendienprogramms; –
Aktion 2: EM-Partnerschaften zwischen
europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten
einschließlich eines Stipendienprogramms für Mobilität auf allen Ebenen der
tertiären Bildung. Diese Aktion ersetzt die frühere Komponente „Externe
Zusammenarbeit“. –
Aktion 3: Förderung der europäischen tertiären
Bildung durch Projekte zur Steigerung der Attraktivität Europas als Ziel für
ein Hochschulstudium und Zentrum weltweiter Exzellenz. EM II-Neuerungen: In Phase II wurde
das Programm um folgende wichtige Dimensionen erweitert: –
gemeinsame Programme auch auf Doktoratsebene –
Stipendien für europäische Studierende –
Integration der Komponente „Externe Zusammenarbeit“
in Aktion 2 und Ausweitung dieser Aktion –
Zulassung von Hochschuleinrichtungen in
Drittländern zu gemeinsamen Programmen 3. DIE EXTERNE
EVALUIERUNG 3.1. Rahmenbedingungen
der Evaluierung Im Rahmen einer Ausschreibung[2] wurde das Public Policy and
Management Institute (PPMI) für die Durchführung der Evaluierung ausgewählt.
Die Zwischenevaluierung bezog sich auf den Zeitraum 2009-2011, in dem mehrfach
zur Einreichung von Vorschlägen zur Umsetzung des Programms aufgefordert wurde.
Die Zwischenevaluierung konzentrierte sich
darauf, Evaluierungsfragen zu folgenden Programmparametern zu beantworten:
Relevanz, Nützlichkeit, Effizienz, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Mehrwert für
die Europäische Union. Die Zwischenevaluierung hat im Hinblick auf
jede der Evaluierungsfragen konkrete Empfehlungen dazu geliefert, wie aus Sicht
der Kommission, der Begünstigten und potenzieller Antragstellender Logik,
Ziele, Gestaltung, Umsetzung und Ergebnisse noch weiter verbessert werden
können. 3.2. Methodik Die verwendete Methodik stützt sich zunächst
auf 45 Evaluierungsfragen und Unterfragen/operative Fragen. Für die
Beantwortung der Fragen wurden explizite Indikatoren und Beurteilungskriterien
festgelegt. 3.3. Ergebnisse
der Evaluierung 3.3.1. Die
EM II-Neuerungen: – Die gemeinsamen EM-Doktoratsprogramme Die unter Aktion 1 finanzierten
gemeinsamen Master- und Doktoratsprogramme hatten beträchtlichen Mehrwert, weil
sie den Erfolg von Absolventinnen und Absolventen bei der Arbeitssuche und der
Bewerbung um Forschungsstellen erhöhten. Internationale Erfahrung und
interkulturelle Kompetenz könnten als die wichtigsten Vorzüge von
EM-Studierenden gegenüber anderen Absolventinnen und Absolventen gesehen
werden. Die Aufnahme von Kooperationen auf Doktorats- und Post-Doc-Ebene in das
EM II-Programm ist eine der erfolgreichsten Innovationen von Phase II
und hat viele prestigeträchtige Hochschuleinrichtungen zur Teilnahme bewogen. – Die neue EM-Aktion 2 Die Aufnahme von Aktion 2 mit
spezifischen Zielen, die sich auf die Zusammenarbeit mit Drittländern beziehen,
erfolgte im Rahmen einer Programmkonzeption, die dem potenziellen Konflikt
zwischen der nachhaltigen Entwicklung von Drittländern (Aktion 2) und der
Förderung von Exzellenz (Aktion 1) Rechnung trug. Auf diese Weise sollte
EM II einen „brain drain“ verhindern. Die neue Aktion umfasst zwei Teile:
einen für Entwicklungsländer (Teil 1) und einen für Industrieländer
(Teil 2). Aus den Interviews mit geförderten
Einrichtungen und Einzelpersonen sowie aus den Fallstudien geht hervor, dass die
Kooperations- und Exzellenzziele einander eher ergänzen als entgegenstehen.
Begünstigte aus Drittländern schätzen die breite positive Wirkung der
Zusammenarbeit auf die Kapazitäten tertiärer Bildungseinrichtungen in ihren
Ländern. Die Stakeholder aus Drittländern betonten jedoch, dass es mehr
reziproke Beziehungen zwischen Hochschuleinrichtungen in der EU und
Drittländern braucht. – Stipendien für Studierende aus der EU Insgesamt hat diese neue Phase des Programms
EU-Studierenden einen Mehrwert bei der Suche nach einem Arbeits- oder
Forschungsplatz gebracht (davor galt dies nur für Studierende aus
Drittländern). Dank des Programms können nun auch Studierende aus der EU internationale
Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erwerben, die ihnen sehr
zugute kommen. Die im Rahmen der Aktion 1 vergebenen Stipendien
können jedoch als diejenige Programmneuerung mit dem geringsten Erfolg gelten
(Stipendien der Kategorie B für EU-Studierende waren für die Studierenden
nicht attraktiv genug). Darüber hinaus ist zu vermuten, dass das Interesse
europäischer Studierender nur mit Hilfe geeigneter Information gewonnen werden
kann. Als Herausforderung erwies sich auch die
Aufgabe, europäische Studierende für die Mobilität im Rahmen von Aktion 2
zu interessieren. Vertreter/innen von Partnereinrichtungen im Rahmen von
Aktion 2 Teil 2 (Industriestaaten) brachten in den Interviews jedoch
ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass Mobilität aus und in industrialisierte
Drittstaaten auch in zukünftigen Programmen enthalten sein sollte, da sie
Exzellenz fördert und große Chancen für den Aufbau von Beziehungen mit
Hochschuleinrichtungen in wichtigen Wirtschaftsnationen weltweit bietet. – Zulassung von Hochschuleinrichtungen in
Drittländern als vollwertige Partnereinrichtungen zu Aktion 1 des
Programms Diese Neuerung bietet Hochschuleinrichtungen
in Drittländern die Chance, im Rahmen von Konsortien eine europaweite Form
gemeinsamer Programme zu nutzen. Die Zusammenarbeit zwischen
Hochschuleinrichtungen in- und außerhalb der EU wird durch die Diversität der
nationalen tertiären Bildungssysteme erschwert. Der Teilnahme von
Hochschuleinrichtungen aus nicht EU-Ländern am Programm stehen Vorschriften,
Verwaltungsfragen, knappe Ressourcen und spezielle, auf die einzelnen
Fachbereiche bezogene Merkmale entgegen. Hochschuleinrichtungen aus
Nicht-EU-Ländern und EU-Partnereinrichtungen haben die Hindernisse, die sich
aufgrund von unterschiedlichen nationalen Systemen, Verwaltungsfragen, der
Koordinierung des Konsortiums, der Verleihung gemeinsamer Abschlüsse oder der unterschiedlichen
Bildungskosten innerhalb des Konsortiums ergeben, in Angriff genommen. Im
Allgemeinen wurden die Schwierigkeiten auf Ad-hoc-Basis überwunden, in Zukunft
werden jedoch eher ganzheitliche Maßnahmen notwendig sein. Institutionelle Begünstigte waren begeistert
von der Wirkung, die das EM-II-Programm bei der Stärkung internationaler
Beziehungen zwischen Einrichtungen in Europa und in Drittländern entfaltete.
Wie Beispiele ganz deutlich zeigen, ist das Programm in der Lage, die
Internationalisierung der tertiären Bildungssysteme der Teilnahmeländer zu
unterstützen (und die Chancen für eine internationale interinstitutionelle Zusammenarbeit
zu erhöhen). 3.3.2. Sonstige
allgemeine Ergebnisse Diese Zwischenevaluierung war hilfreich, um
mehr über die eigentlichen Zielvorstellungen von EM-II-Begünstigten zu
erfahren: –
Begünstigte der Aktion 1 gaben an, dass Exzellenz
in Forschung und Lehre bei ihren ausgewählten Projekten im Vordergrund stand. –
Die Begünstigten von Aktion 2 – Teil 1
betonten die Aspekte Zusammenarbeit, Mobilität und Kapazitätenaufbau. –
Die Stakeholder, die an Aktion 2 – Teil 2
teilnahmen, meinten, für die beteiligten Einrichtungen sei akademische
Exzellenz die wichtigste Triebfeder. Das EM-Programm leistete einen Beitrag zum Ausbau
des Wettbewerbsvorteils der europäischen Hochschulbildung, indem es tertiäre
Bildungssysteme dabei unterstützte, im Rahmen der gemeinsamen Programme ein
homogeneres Bild von sich zu vermitteln. Die Ziele von EM II entsprachen den
Initiativen und Prioritäten der EU-Politik. Der Fokus von EM II könnte in
Zukunft jedoch stärker auf der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen liegen,
die in der Strategie Europa 2020 besonders hervorgehoben wird. Das
Programm bietet Absolventinnen und Absolventen wertvolle berufliche
Kompetenzen, was sich jedoch von Region zu Region und in den einzelnen Fächern
in unterschiedlichem Maße auf die tatsächliche Beschäftigungsfähigkeit auswirkte.
3.3.3. Relevanz Die Ziele von EM II waren nach wie vor
sehr relevant, obwohl die Bedürfnisse der Zielgruppen und Stakeholder recht
unterschiedlich waren. Sowohl gemeinsame Programme (Aktion 1) als auch Mobilität
(Aktion 2) fördern Exzellenz, den Kapazitätenaufbau und den Ausbau
internationaler Kooperationen. Die Begünstigten aus Drittländern betonten das
Potenzial des Programms, zum Kapazitätenaufbau ihrer Hochschuleinrichtung
beizutragen. Das Risiko des „brain drain“ aus Drittländern bestand weiterhin,
aber Stakeholder aus Drittländern schlugen auch vor, den Entwicklungsaspekt
durch ausgewogenere und reziproke Beziehungen zwischen den Teilnehmenden aus
EU- und Drittländern zu stärken. EM II war eng mit folgenden anderen
EU-Programmen verknüpft und ergänzte diese: PLL, Tempus, Alfa, Edulink und
Marie-Curie-Maßnahmen. 3.3.4. Wirksamkeit Obwohl das Programm zu den politischen
Strategien der EU beitrug, waren seine Auswirkungen auf den Bologna-Prozess uneinheitlich
und fielen in den einzelnen Ländern unterschiedlich aus. In einigen
Drittländern war der Beitrag sehr signifikant, vor allem in
Nachbarschaftsländern, und insbesondere im Bereich der für die Anerkennung
gemeinsamer Abschlüsse und für Systeme zur Anrechnung von Studienleistungen
notwendigen Rechtsvorschriften. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass
in diesen Bereichen in der EU und in Drittländern zusätzliche Anstrengungen
unternommen werden sollten. Insgesamt trägt das Programm eindeutig dazu
bei, die internationale Ausrichtung der teilnehmenden Einrichtungen zu stärken,
der Prozess sollte jedoch im Kontext einer breiteren internationalen
Zusammenarbeit gesehen und die unterschiedliche Situation der einzelnen
Hochschuleinrichtungen berücksichtigt werden. Das Programm wird als überzeugende
Initiative verstanden, die zur Veränderung der Haltungen und Sichtweisen von
Politikverantwortlichen und Stakeholdern beitragen kann. In einigen Fällen engagieren
sich die Teilnehmer am EM-II-Programm schon lange in der internationalen
Kooperation. Bei der Frage nach den aufgetretenen Problemen
ermittelte die Evaluierung insgesamt drei Arten von Mobilitätshindernissen: 1.)
Hindernisse aufgrund der Unterschiede zwischen den nationalen tertiären
Bildungssystemen; 2.) Hindernisse, die sich aus der Programmkonzeption ergeben;
3.) Hindernisse aufgrund der administrativen Belastung und der Kofinanzierung
(EM-Konsortien betrauen normalerweise ihre koordinierenden Einrichtungen mit
der zentralen Verwaltung und dem zentralen Management; diese Einrichtungen versuchen,
die administrative und finanzielle Wirksamkeit zu gewährleisten, wozu auch die
Erschließung möglicher Kofinanzierungsquellen gehört). 3.3.5. Nachhaltigkeit Die teilnehmenden Einrichtungen waren in der
Regel stark internationalisiert und verfügten über für internationales
Projektmanagement zuständiges Personal. Fast jeder zweite Begünstigte
berichtete jedoch von fehlenden Humanressourcen, die nicht ausreichten, um die
mit dem gemeinsamen EM-Projekt verbundene Arbeitsbelastung bewältigen zu
können. Die teilnehmenden Einrichtungen waren im Allgemeinen auf das Auslaufen
der EU-Finanzierung vorbereitet, hofften jedoch, sie würde schrittweise
erfolgen. Das Siegel „Erasmus Mundus“ hat Einrichtungen,
die auf ihrem Gebiet herausragend sind, denen es aber an internationalem
Renommee fehlt, Zugang zu externen Finanzmitteln verschafft und die Anerkennung
ihrer Studienprogramme erleichtert. Wenn ehemalige Begünstigte das Siegel nach
Ablauf des Finanzierungszeitraums behalten dürften, würde das die
Nachhaltigkeit ihrer Studienprogramme stärken. Öffentlichkeitsarbeit für das Programm und die
Verwertung der Ergebnisse könnten die Nachhaltigkeit von EM-Projekten
verbessern. Die EMA (EM-Alumnivereinigung) ist besonders motiviert und betreibt
sehr aktiv Öffentlichkeitsarbeit für das Programm und die Entwicklung eines
Gefühls der Verbundenheit unter den EM-Absolventinnen und -Absolventen. Ihre
Verbreitungsaktivitäten erfolgten meist in Form von Öffentlichkeitsarbeit für
das Programm und weniger für Europa als Studienort. 3.3.6. Effizienz Das Programm wurde effizient umgesetzt. Die
Evaluierung ergab folgende Einzelergebnisse für die Programmeffizienz: – Die meisten der geplanten Programmergebnisse
sollten bis 2013 mit geringeren Kosten als ursprünglich vorgesehen erreicht
werden. – Die Programmergebnisse wurden mit ähnlichen
oder sogar geringeren Kosten erzielt als jene vergleichbarer
Stipendienprogramme. Insgesamt legt die Analyse nahe, dass die Erzielung
derselben Ergebnisse mit geringeren Mitteln nicht problematisch war, da das
Programm im Hinblick auf Budget und erzielte Ergebnisse effizient durchgeführt
wurde. – In der zweiten Phase von EM wurden geeignete
Verwaltungsinstrumente eingesetzt, wie etwa die Berechnung der entstandenen
Kosten auf der Basis von Pauschalbeträgen. Obwohl die Anzahl der
Tätigkeitsberichte im Laufe der Programmdurchführung reduziert wurde,
beurteilten die Begünstigten ihre Teilnahme an EM als aufwändig. 3.3.7. Programmmanagement:
Aufbau und Struktur Die Programmbegünstigten beurteilten die
Vorbereitung und Durchführung von EM-Projekten positiv, mit Ausnahme des
umfangreichen Verwaltungsaufwands. Die Begünstigten meinten, es seien weitere
Vereinfachungen möglich (z. B. Tätigkeitsberichte); u. a. wurde vorgeschlagen, auf
die alljährliche erneute Antragstellung zu verzichten. Projekt-Monitoring und –Evaluierung erfolgten
vorwiegend quantitativ. In Zukunft könnte auch das Potenzial des
EM-Qualitätsbewertungsprojektes (EMQA) genutzt werden, um die Qualität gemeinsamer
Studienprogramme unter Einbindung von Expertinnen und Experten des betreffenden
Bereichs besser bewerten zu können. Die Begünstigten waren mit den
Dienstleistungen der Exekutivagentur (EACEA) und den von den nationalen
Strukturen, den nationalen Tempus-Büros und den EU-Delegationen
bereitgestellten Informationen sowie deren Beratung zufrieden. Die Mechanismen
für die Projektauswahl waren zwar effizient, die bei einigen Aktionen und
Teilbereichen geringe Erfolgsrate senkte jedoch das Vertrauen der Zielgruppen
in die Transparenz der Projektauswahl. Die auf mehrere Generaldirektionen aufgeteilte
Verantwortung für die Durchführung der Aktionen 1 und 2 sowie die
Tatsache, dass es keinen für das gesamte Programm zuständigen Ausschuss gibt,
behindern die Entwicklung von Synergien zwischen den Aktionen des Programms.
Schwächen in der strategischen Koordinierung werden jedoch teilweise durch gute
Koordinierung auf der operativen Ebene wettgemacht, da ein einziges Referat der
Exekutivagentur (EACEA) für die Verwaltung aller Aktionen zuständig ist. Es ist notwendig, für die Steuerung des
Programms nach 2013 einen einzigen Ausschuss einzurichten (mit Vertreterinnen
und Vertretern der GD EAC, der GD DEVCO sowie anderen
Generaldirektionen und Dienststellen der Europäischen Kommission). 4. WICHTIGSTE
EMPFEHLUNGEN DER EXTERNEN EVALUIERUNG Allgemeine Empfehlungen 4.1. zur
Relevanz: Gemäß den allgemeinen Empfehlungen der
Evaluierung kann die Relevanz durch ausgewogenere Programmziele und eine
stärkere Verknüpfung des EM-Programms mit anderen EU-Programmen im Bereich der
tertiären Bildung verbessert werden. 4.2. zur
Wirksamkeit: Um die Wirksamkeit zu verbessern, werden in
den Evaluierungsempfehlungen folgende zentrale Themen aufgegriffen:
Beschäftigungsfähigkeit; ausgewogenes Verhältnis zwischen den für Exzellenz,
Kapazitätenaufbau und geografische Verteilung festgelegten Zielen; Einbindung
von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern; Unterstützung beim Visaverfahren und
Überblick über erfolgreiche Praxisbeispiele. Was die Beschäftigungsfähigkeit anlangt,
könnten die Programmaktivitäten offener für internationale Mobilität und
Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung sein, die von tertiären
Bildungseinrichtungen zur Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte angeboten
wird. Das ausgewogene Verhältnis zwischen den
Programmzielen für Exzellenz, Kapazitätenaufbau und geografische Verteilung
soll beibehalten und gestärkt werden. Es sollten Anreize gesetzt werden, um
eine größere Bandbreite von Einrichtungen aus Kandidaten- und potenziellen
Kandidatenländern in das Programm einzubeziehen und ihre Kapazitäten zu
stärken, um eine ausgewogene Mobilität zu gewährleisten. Bewährte Praxisbeispiele zur Einbindung von
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sollten gefördert werden; darüber hinaus sind
Outreach-Aktivitäten in den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern
notwendig. Da die größten Hindernisse im Zusammenhang mit
Verwaltungsfragen auftreten, ist es wichtig, dass die GD EAC die – derzeit
in Form von Richtlinien durchgeführte – Maßnahme der Europäischen Kommission
zur Vereinfachung des Visaverfahrens für die Begünstigten europäischer
Mobilitätsprogramme weiterhin unterstützt. Bewährte Praxisbeispiele sollten
Antragstellenden und Begünstigten allgemein bekannt gemacht werden. 4.3. zur
Nachhaltigkeit: Die EM-Begünstigten eint das Bemühen,
Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Empfehlungen zur Nachhaltigkeit beziehen sich
auf den besseren Einsatz der begrenzten EU-Mittel. Der Austausch von Beispielen
erfolgreicher Praxis und eine stärkere Integration des Programms könnten
ebenfalls hilfreich sein. Es besteht zwar das Risiko der Abhängigkeit
von EU-Mitteln, gleichzeitig setzt die Beantragung von Mitteln aus anderen
Instrumenten eine Vertiefung und Erweiterung der akademischen Netzwerke voraus
und trägt dazu bei, dass sich ausgezeichnete Studiengänge und Partnerschaften
entwickeln. Es ist wichtig, bewährte Verfahren
auszutauschen, damit die Partnerinnen und Partner ihre Anerkennungssysteme
stärken und für die Entwicklung dieser Systeme notwendige Ressourcen einsparen
können. 4.4. zur
Effizienz: Laut den Empfehlungen der Zwischenevaluierung
könnte die Effizienz des Programms wie folgt erhöht werden: Verknüpfung der
Mittelzuteilungen für jede Aktion mit klar definierten politischen Zielen, die
die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Weltregionen bei der Festlegung der
fachlichen Prioritäten entsprechend berücksichtigen, Interventionsebene – Grundstudium,
Masterstudium, Doktorat – Abschluss versus Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten
(„credit mobility“) usw.; besseres Monitoring und bessere Evaluierung
zukünftiger Projekte sowie Verschlankung der Öffentlichkeitsarbeit für das
Programm. Im Programm nach 2013 sollten die
verschiedenen Aktionen und ihre Teilbereiche anhand klar festgelegter
politischer Ziele und mit Blick auf die Maximierung der Erfolgschancen neu ausbalanciert
werden. Das Monitoring und die Evaluierung zukünftiger
Projekte sollten durch ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen quantitativer und
qualitativer Bewertung und durch die Einbindung von Expertinnen und Experten
des betreffenden Feldes in die Monitoring-Besuche und die Projektevaluierung
verbessert werden. Das EM-Qualitätsbewertungsprojekt sollte weitergeführt und
stärker mit dem Projekt-Monitoring verknüpft werden. Für das Programm nach 2013 sollte die
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für die verschiedenen Aktionen unter
Beibehaltung des derzeitigen institutionellen Rahmens (Exekutivagentur,
nationale Strukturen und EU-Delegationen) verschlankt werden. 5. SCHLUSSFOLGERUNGEN DER
KOMMISSION Die Kommission stimmt der allgemeinen
Bewertung des Evaluierungsteams zu, dass das Programm EM II einen
wichtigen Beitrag zum Internationalisierungsprozess des Europäischen
Hochschulraums geleistet und diesen Prozess vorangetrieben hat. Das Programm hat nach wie vor hohe Relevanz
für die Förderung von Exzellenz, internationaler Zusammenarbeit, Mobilität und
des Aufbaus akademischer Kapazitäten. In der ersten Hälfte (2009-2011) hat sich
das Programm als wirksam bei der Stärkung der Strategie für die internationale
Ausrichtung der teilnehmenden Einrichtungen erwiesen und für die Nachhaltigkeit
strategischer Vernetzungsaktivitäten gesorgt. Die Zwischenevaluierung zeichnet
das Bild eines Programms, das effizient und mit sehr gutem
Kosten-Nutzen-Verhältnis umgesetzt wurde. Die drei Programmaktionen haben
außergewöhnliche Ergebnisse für tertiäre Bildungseinrichtungen, Studierende und
Wissenschaftler/innen aus den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern erzielt.
Aktion 1 hat dazu beigetragen, die Exzellenz in Lehre und Studium zu
verbessern, und die institutionelle Vernetzung unterstützt. Partnerschaften unter Aktion 2 haben die
internationale Zusammenarbeit im Bereich der tertiären Bildung maßgeblich
unterstützt und Einrichtungen aus Drittländern recht erfolgreich als Mitglieder
internationaler Partnerschaften eingebunden, die die akademische Mobilität
fördern. Aktion 3 hat dem gesamten Programm
Kohärenz und Nachhaltigkeit verliehen. EM II war mit vier Neuerungen angetreten,
um verschiedene Mängel, Fehler und Schwächen auszugleichen, die in der
vorherigen Phase (2004-2008) aufgetreten waren. Selbst wenn die Neuerungen
weiter verbessert werden müssen, ist das Gesamtergebnis ausgesprochen positiv,
vor allem was folgende Aspekte betrifft: Integration der neuen Aktion 2,
aktivere Beteiligung von Drittländerpartnern an Konsortien und das
Stipendienangebot für Studierende aus der EU. Die Kommission nimmt die Ergebnisse dieser
Evaluierung, in der weitere Verbesserungen befürwortet werden, zur Kenntnis.
Diese könnten in der zweiten Programmhälfte und danach vorgenommen werden. Die Kommission begrüßt insbesondere die Empfehlung 4.1
(Erhöhung der Relevanz durch stärkere Verknüpfung von EM mit anderen
EU-Programmen im Bereich der tertiären Bildung). Diese Empfehlung spiegelt sehr
stark die aufgrund der Folgenabschätzung zur internationalen Dimension der
Aktionen im Hochschulbereich im Rahmen des zukünftigen integrierten Programms
für den Zeitraum 2014-2020 bevorzugte Option wider. Diese Option (auf deren
Grundlage die Kommission ihren Vorschlag zum zukünftigen integrierten Programm „Erasmus
für alle“ für Bildung, Jugend und Sport ausgearbeitet hat) zielt auf die
Stärkung der Zielsetzungen und Wirkungen durch Konzentration und eine
schlankere Programmarchitektur ab. Die Tatsache, dass die Gestaltung des
zukünftigen integrierten Programms auf dieser Option aufbaut, dürfte für die
nötigen Verknüpfungen interner Programme (zwischen Erasmus und Erasmus Mundus)
und zwischen externen und internen Strategien und Programmen im tertiären
Bildungsbereich (Erasmus Mundus, Tempus, EDULINK, Alfa, Atlantis usw.) sorgen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass das Programm die Verbindungen zwischen
Mobilität und Partnerschaften (einschließlich Maßnahmen für Kapazitätenaufbau
und politische Unterstützung) verstärkt und eine insgesamt höhere Qualität und
Relevanz tertiärer Bildung fördert, indem es die Anknüpfungspunkte zwischen
Politik und Programmen verbessert und Universitäten in ihrer
Internationalisierungsstrategie sowie bei der Modernisierung der tertiären
Bildung in Nicht-EU-Ländern, bei gleichzeitiger Entwicklung ihres
Humankapitals, unterstützt. Die Kommission stimmt auch der Empfehlung 4.2
zur Erhöhung der Programmwirksamkeit dadurch zu, dass das Verhältnis zwischen
Exzellenz und Kapazitätenaufbau ausgewogener gestaltet wird (insbesondere durch
die Bindung der Mittelzuteilungen für jede Aktion an klar definierte politische
Ziele, die die Bedürfnisse der verschiedenen Weltgegenden widerspiegeln), dass Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber stärker eingebunden werden und dass die Verbesserung des
Visaverfahren soweit wie möglich unterstützt wird. Was Empfehlung 4.3. betrifft, so hat die
Kommission die Nachhaltigkeit bereits bisher durch verschiedene Initiativen
gefördert (und wird dies weiterhin tun), zum Beispiel durch die Schaffung des
Markennamens „Erasmus Mundus“ und die Einrichtung eines Clusters, in dem alle
bewährten Nachhaltigkeitsbeispiele aus der Erasmus-Mundus-Praxis
zusammengefasst sind. Die Kommission stimmt der Empfehlung 4.4
zu, dass das Monitoring und die Evaluierung von Projekten verbessert und die
Öffentlichkeitsarbeit für das Programm verschlankt werden müssen (um den
derzeitigen institutionellen Rahmen bestehend aus der Exekutivagentur, den
nationalen Strukturen und den EU-Delegationen zu stärken). Dies wird im Rahmen
des zukünftigen integrierten Programms erfolgen, und zwar mit Hilfe der in der
laufenden Phase vor allem mit Hilfe des EM-Qualitätsbewertungsprojektes
geschaffenen Tools. [1] ABl. L 340 vom 19.12.2008, S.83. [2] Beschränkte Ausschreibung laut Mehrfach-Rahmenvertrag
EAC/50/2009 für Evaluierung, evaluierungsbezogene Unterstützung und
Folgenabschätzung.