52012DC0515

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Zwischenevaluierung des Programms Erasmus Mundus II (2009-2013) /* COM/2012/0515 final */


INHALTSVERZEICHNIS

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Zwischenevaluierung des Programms Erasmus Mundus II (2009-2013)

1........... VORBEMERKUNGEN................................................................................................ 3

2........... HINTERGRUND DER EXTERNEN EVALUIERUNG................................................ 3

3........... DIE EXTERNE EVALUIERUNG................................................................................. 4

3.1........ Rahmenbedingungen der Evaluierung............................................................................... 4

3.2........ Methodik....................................................................................................................... 4

3.3........ Ergebnisse der Evaluierung.............................................................................................. 4

3.3.1..... Die EM II-Neuerungen:.................................................................................................. 4

3.3.2..... Sonstige allgemeine Ergebnisse........................................................................................ 6

3.3.3..... Relevanz......................................................................................................................... 6

3.3.4..... Wirksamkeit................................................................................................................... 6

3.3.5..... Nachhaltigkeit................................................................................................................. 7

3.3.6..... Effizienz.......................................................................................................................... 7

3.3.7..... Programmmanagement: Aufbau und Struktur................................................................... 8

4........... WICHTIGSTE EMPFEHLUNGEN DER EXTERNEN EVALUIERUNG.................... 9

4.1........ zur Relevanz:.................................................................................................................. 9

4.2........ zur Wirksamkeit:............................................................................................................. 9

4.3........ zur Nachhaltigkeit:.......................................................................................................... 9

4.4........ zur Effizienz:.................................................................................................................. 10

5........... SCHLUSSFOLGERUNGEN DER KOMMISSION................................................... 10

1.           VORBEMERKUNGEN

Die Zwischenevaluierung des Programms Erasmus Mundus II (EM) wurde von der Europäischen Kommission gemäß den Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1298/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008[1] in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Evaluierung sollten Relevanz, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Effizienz des Programms unter besonderer Berücksichtigung der in Phase II eingeführten Neuerungen bewertet werden. Die vorliegende Evaluierung erstreckt sich auf alle drei Aktionen (Aktion 1, Aktion 2 und Aktion 3) im Durchführungszeitraum 2009-2011.

Die Evaluierung wurde von einer Lenkungsgruppe geleitet, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Generaldirektionen der Europäischen Kommission (Bildung und Kultur, Entwicklung und Zusammenarbeit – EuropAid sowie Erweiterung), des Auswärtigen Dienstes der Europäischen Union und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, die in das EM-Programm eingebunden sind. Der vollständige Text der Evaluierung ist über folgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/evalreports/index_en.htm

Dieser Bericht über die Zwischenevaluierung wird gemäß Artikel 13 des EM-Beschlusses vorgelegt. Er basiert auf den Ergebnissen der Zwischenevaluierung von EM II in Bezug auf die erzielten Resultate und die qualitativen Aspekte der Programmdurchführung. Er legt den Standpunkt der Kommission zu den wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Zwischenevaluierung von EM II dar.

Diese Schlussfolgerungen und Empfehlungen beruhen auf umfangreichen Erhebungen und Befragungen der Teilnehmer am Programm und der wichtigsten Stakeholder.

2.           HINTERGRUND DER EXTERNEN EVALUIERUNG

Das Programm EM II (2009-2013) soll die Qualität der europäischen Hochschulbildung erhöhen, die Berufsaussichten Studierender verbessern helfen und den Dialog und das Verständnis zwischen Völkern und Kulturen durch internationale Zusammenarbeit fördern; ferner soll es im Einklang mit den Zielen der Außenpolitik der Union zur nachhaltigen Entwicklung von Drittstaaten im Bereich der tertiären Bildung beitragen.

EM II ist mit einem Budget von mehr als 950 Mio. EUR ausgestattet, wobei 494 Mio. EUR für die Aktionen 1 und 3 aus dem EU-Bildungsbudget stammen und 460 Mio. EUR für die Aktion 2 aus mehreren verschiedenen Finanzinstrumenten.

Programmstruktur: EM II 2009-2013 wurde in Form folgender Aktionen umgesetzt:

– Aktion 1: Gemeinsame EM-Programme zur Förderung herausragender akademischer Qualität, einschließlich eines Stipendienprogramms;

– Aktion 2: EM-Partnerschaften zwischen europäischen Hochschuleinrichtungen und Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich eines Stipendienprogramms für Mobilität auf allen Ebenen der tertiären Bildung. Diese Aktion ersetzt die frühere Komponente „Externe Zusammenarbeit“.

– Aktion 3: Förderung der europäischen tertiären Bildung durch Projekte zur Steigerung der Attraktivität Europas als Ziel für ein Hochschulstudium und Zentrum weltweiter Exzellenz.

EM II-Neuerungen: In Phase II wurde das Programm um folgende wichtige Dimensionen erweitert:

– gemeinsame Programme auch auf Doktoratsebene

– Stipendien für europäische Studierende

– Integration der Komponente „Externe Zusammenarbeit“ in Aktion 2 und Ausweitung dieser Aktion

– Zulassung von Hochschuleinrichtungen in Drittländern zu gemeinsamen Programmen

3.           DIE EXTERNE EVALUIERUNG

3.1.        Rahmenbedingungen der Evaluierung

Im Rahmen einer Ausschreibung[2] wurde das Public Policy and Management Institute (PPMI) für die Durchführung der Evaluierung ausgewählt. Die Zwischenevaluierung bezog sich auf den Zeitraum 2009-2011, in dem mehrfach zur Einreichung von Vorschlägen zur Umsetzung des Programms aufgefordert wurde.

Die Zwischenevaluierung konzentrierte sich darauf, Evaluierungsfragen zu folgenden Programmparametern zu beantworten: Relevanz, Nützlichkeit, Effizienz, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit und Mehrwert für die Europäische Union.

Die Zwischenevaluierung hat im Hinblick auf jede der Evaluierungsfragen konkrete Empfehlungen dazu geliefert, wie aus Sicht der Kommission, der Begünstigten und potenzieller Antragstellender Logik, Ziele, Gestaltung, Umsetzung und Ergebnisse noch weiter verbessert werden können.

3.2.        Methodik

Die verwendete Methodik stützt sich zunächst auf 45 Evaluierungsfragen und Unterfragen/operative Fragen. Für die Beantwortung der Fragen wurden explizite Indikatoren und Beurteilungskriterien festgelegt.

3.3.        Ergebnisse der Evaluierung

3.3.1.     Die EM II-Neuerungen:

– Die gemeinsamen EM-Doktoratsprogramme

Die unter Aktion 1 finanzierten gemeinsamen Master- und Doktoratsprogramme hatten beträchtlichen Mehrwert, weil sie den Erfolg von Absolventinnen und Absolventen bei der Arbeitssuche und der Bewerbung um Forschungsstellen erhöhten. Internationale Erfahrung und interkulturelle Kompetenz könnten als die wichtigsten Vorzüge von EM-Studierenden gegenüber anderen Absolventinnen und Absolventen gesehen werden. Die Aufnahme von Kooperationen auf Doktorats- und Post-Doc-Ebene in das EM II-Programm ist eine der erfolgreichsten Innovationen von Phase II und hat viele prestigeträchtige Hochschuleinrichtungen zur Teilnahme bewogen.

– Die neue EM-Aktion 2

Die Aufnahme von Aktion 2 mit spezifischen Zielen, die sich auf die Zusammenarbeit mit Drittländern beziehen, erfolgte im Rahmen einer Programmkonzeption, die dem potenziellen Konflikt zwischen der nachhaltigen Entwicklung von Drittländern (Aktion 2) und der Förderung von Exzellenz (Aktion 1) Rechnung trug. Auf diese Weise sollte EM II einen „brain drain“ verhindern. Die neue Aktion umfasst zwei Teile: einen für Entwicklungsländer (Teil 1) und einen für Industrieländer (Teil 2).

Aus den Interviews mit geförderten Einrichtungen und Einzelpersonen sowie aus den Fallstudien geht hervor, dass die Kooperations- und Exzellenzziele einander eher ergänzen als entgegenstehen. Begünstigte aus Drittländern schätzen die breite positive Wirkung der Zusammenarbeit auf die Kapazitäten tertiärer Bildungseinrichtungen in ihren Ländern. Die Stakeholder aus Drittländern betonten jedoch, dass es mehr reziproke Beziehungen zwischen Hochschuleinrichtungen in der EU und Drittländern braucht.

– Stipendien für Studierende aus der EU

Insgesamt hat diese neue Phase des Programms EU-Studierenden einen Mehrwert bei der Suche nach einem Arbeits- oder Forschungsplatz gebracht (davor galt dies nur für Studierende aus Drittländern). Dank des Programms können nun auch Studierende aus der EU internationale Erfahrungen sammeln und interkulturelle Kompetenzen erwerben, die ihnen sehr zugute kommen.

Die im Rahmen der Aktion 1 vergebenen Stipendien können jedoch als diejenige Programmneuerung mit dem geringsten Erfolg gelten (Stipendien der Kategorie B für EU-Studierende waren für die Studierenden nicht attraktiv genug). Darüber hinaus ist zu vermuten, dass das Interesse europäischer Studierender nur mit Hilfe geeigneter Information gewonnen werden kann.

Als Herausforderung erwies sich auch die Aufgabe, europäische Studierende für die Mobilität im Rahmen von Aktion 2 zu interessieren. Vertreter/innen von Partnereinrichtungen im Rahmen von Aktion 2 Teil 2 (Industriestaaten) brachten in den Interviews jedoch ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass Mobilität aus und in industrialisierte Drittstaaten auch in zukünftigen Programmen enthalten sein sollte, da sie Exzellenz fördert und große Chancen für den Aufbau von Beziehungen mit Hochschuleinrichtungen in wichtigen Wirtschaftsnationen weltweit bietet.

– Zulassung von Hochschuleinrichtungen in Drittländern als vollwertige Partnereinrichtungen zu Aktion 1 des Programms

Diese Neuerung bietet Hochschuleinrichtungen in Drittländern die Chance, im Rahmen von Konsortien eine europaweite Form gemeinsamer Programme zu nutzen.

Die Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen in- und außerhalb der EU wird durch die Diversität der nationalen tertiären Bildungssysteme erschwert. Der Teilnahme von Hochschuleinrichtungen aus nicht EU-Ländern am Programm stehen Vorschriften, Verwaltungsfragen, knappe Ressourcen und spezielle, auf die einzelnen Fachbereiche bezogene Merkmale entgegen. Hochschuleinrichtungen aus Nicht-EU-Ländern und EU-Partnereinrichtungen haben die Hindernisse, die sich aufgrund von unterschiedlichen nationalen Systemen, Verwaltungsfragen, der Koordinierung des Konsortiums, der Verleihung gemeinsamer Abschlüsse oder der unterschiedlichen Bildungskosten innerhalb des Konsortiums ergeben, in Angriff genommen. Im Allgemeinen wurden die Schwierigkeiten auf Ad-hoc-Basis überwunden, in Zukunft werden jedoch eher ganzheitliche Maßnahmen notwendig sein.

Institutionelle Begünstigte waren begeistert von der Wirkung, die das EM-II-Programm bei der Stärkung internationaler Beziehungen zwischen Einrichtungen in Europa und in Drittländern entfaltete. Wie Beispiele ganz deutlich zeigen, ist das Programm in der Lage, die Internationalisierung der tertiären Bildungssysteme der Teilnahmeländer zu unterstützen (und die Chancen für eine internationale interinstitutionelle Zusammenarbeit zu erhöhen).

3.3.2.     Sonstige allgemeine Ergebnisse

Diese Zwischenevaluierung war hilfreich, um mehr über die eigentlichen Zielvorstellungen von EM-II-Begünstigten zu erfahren:

– Begünstigte der Aktion 1 gaben an, dass Exzellenz in Forschung und Lehre bei ihren ausgewählten Projekten im Vordergrund stand.

– Die Begünstigten von Aktion 2 – Teil 1 betonten die Aspekte Zusammenarbeit, Mobilität und Kapazitätenaufbau.

– Die Stakeholder, die an Aktion 2 – Teil 2 teilnahmen, meinten, für die beteiligten Einrichtungen sei akademische Exzellenz die wichtigste Triebfeder.

Das EM-Programm leistete einen Beitrag zum Ausbau des Wettbewerbsvorteils der europäischen Hochschulbildung, indem es tertiäre Bildungssysteme dabei unterstützte, im Rahmen der gemeinsamen Programme ein homogeneres Bild von sich zu vermitteln.

Die Ziele von EM II entsprachen den Initiativen und Prioritäten der EU-Politik. Der Fokus von EM II könnte in Zukunft jedoch stärker auf der Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen liegen, die in der Strategie Europa 2020 besonders hervorgehoben wird. Das Programm bietet Absolventinnen und Absolventen wertvolle berufliche Kompetenzen, was sich jedoch von Region zu Region und in den einzelnen Fächern in unterschiedlichem Maße auf die tatsächliche Beschäftigungsfähigkeit auswirkte.

3.3.3.     Relevanz

Die Ziele von EM II waren nach wie vor sehr relevant, obwohl die Bedürfnisse der Zielgruppen und Stakeholder recht unterschiedlich waren. Sowohl gemeinsame Programme (Aktion 1) als auch Mobilität (Aktion 2) fördern Exzellenz, den Kapazitätenaufbau und den Ausbau internationaler Kooperationen.

Die Begünstigten aus Drittländern betonten das Potenzial des Programms, zum Kapazitätenaufbau ihrer Hochschuleinrichtung beizutragen. Das Risiko des „brain drain“ aus Drittländern bestand weiterhin, aber Stakeholder aus Drittländern schlugen auch vor, den Entwicklungsaspekt durch ausgewogenere und reziproke Beziehungen zwischen den Teilnehmenden aus EU- und Drittländern zu stärken.

EM II war eng mit folgenden anderen EU-Programmen verknüpft und ergänzte diese: PLL, Tempus, Alfa, Edulink und Marie-Curie-Maßnahmen.

3.3.4.     Wirksamkeit

Obwohl das Programm zu den politischen Strategien der EU beitrug, waren seine Auswirkungen auf den Bologna-Prozess uneinheitlich und fielen in den einzelnen Ländern unterschiedlich aus. In einigen Drittländern war der Beitrag sehr signifikant, vor allem in Nachbarschaftsländern, und insbesondere im Bereich der für die Anerkennung gemeinsamer Abschlüsse und für Systeme zur Anrechnung von Studienleistungen notwendigen Rechtsvorschriften. Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass in diesen Bereichen in der EU und in Drittländern zusätzliche Anstrengungen unternommen werden sollten.

Insgesamt trägt das Programm eindeutig dazu bei, die internationale Ausrichtung der teilnehmenden Einrichtungen zu stärken, der Prozess sollte jedoch im Kontext einer breiteren internationalen Zusammenarbeit gesehen und die unterschiedliche Situation der einzelnen Hochschuleinrichtungen berücksichtigt werden. Das Programm wird als überzeugende Initiative verstanden, die zur Veränderung der Haltungen und Sichtweisen von Politikverantwortlichen und Stakeholdern beitragen kann. In einigen Fällen engagieren sich die Teilnehmer am EM-II-Programm schon lange in der internationalen Kooperation.

Bei der Frage nach den aufgetretenen Problemen ermittelte die Evaluierung insgesamt drei Arten von Mobilitätshindernissen: 1.) Hindernisse aufgrund der Unterschiede zwischen den nationalen tertiären Bildungssystemen; 2.) Hindernisse, die sich aus der Programmkonzeption ergeben; 3.) Hindernisse aufgrund der administrativen Belastung und der Kofinanzierung (EM-Konsortien betrauen normalerweise ihre koordinierenden Einrichtungen mit der zentralen Verwaltung und dem zentralen Management; diese Einrichtungen versuchen, die administrative und finanzielle Wirksamkeit zu gewährleisten, wozu auch die Erschließung möglicher Kofinanzierungsquellen gehört).

3.3.5.     Nachhaltigkeit

Die teilnehmenden Einrichtungen waren in der Regel stark internationalisiert und verfügten über für internationales Projektmanagement zuständiges Personal. Fast jeder zweite Begünstigte berichtete jedoch von fehlenden Humanressourcen, die nicht ausreichten, um die mit dem gemeinsamen EM-Projekt verbundene Arbeitsbelastung bewältigen zu können. Die teilnehmenden Einrichtungen waren im Allgemeinen auf das Auslaufen der EU-Finanzierung vorbereitet, hofften jedoch, sie würde schrittweise erfolgen.

Das Siegel „Erasmus Mundus“ hat Einrichtungen, die auf ihrem Gebiet herausragend sind, denen es aber an internationalem Renommee fehlt, Zugang zu externen Finanzmitteln verschafft und die Anerkennung ihrer Studienprogramme erleichtert. Wenn ehemalige Begünstigte das Siegel nach Ablauf des Finanzierungszeitraums behalten dürften, würde das die Nachhaltigkeit ihrer Studienprogramme stärken.

Öffentlichkeitsarbeit für das Programm und die Verwertung der Ergebnisse könnten die Nachhaltigkeit von EM-Projekten verbessern. Die EMA (EM-Alumnivereinigung) ist besonders motiviert und betreibt sehr aktiv Öffentlichkeitsarbeit für das Programm und die Entwicklung eines Gefühls der Verbundenheit unter den EM-Absolventinnen und -Absolventen. Ihre Verbreitungsaktivitäten erfolgten meist in Form von Öffentlichkeitsarbeit für das Programm und weniger für Europa als Studienort.

3.3.6.     Effizienz

Das Programm wurde effizient umgesetzt. Die Evaluierung ergab folgende Einzelergebnisse für die Programmeffizienz:

– Die meisten der geplanten Programmergebnisse sollten bis 2013 mit geringeren Kosten als ursprünglich vorgesehen erreicht werden.

– Die Programmergebnisse wurden mit ähnlichen oder sogar geringeren Kosten erzielt als jene vergleichbarer Stipendienprogramme. Insgesamt legt die Analyse nahe, dass die Erzielung derselben Ergebnisse mit geringeren Mitteln nicht problematisch war, da das Programm im Hinblick auf Budget und erzielte Ergebnisse effizient durchgeführt wurde.

– In der zweiten Phase von EM wurden geeignete Verwaltungsinstrumente eingesetzt, wie etwa die Berechnung der entstandenen Kosten auf der Basis von Pauschalbeträgen. Obwohl die Anzahl der Tätigkeitsberichte im Laufe der Programmdurchführung reduziert wurde, beurteilten die Begünstigten ihre Teilnahme an EM als aufwändig.

3.3.7.     Programmmanagement: Aufbau und Struktur

Die Programmbegünstigten beurteilten die Vorbereitung und Durchführung von EM-Projekten positiv, mit Ausnahme des umfangreichen Verwaltungsaufwands. Die Begünstigten meinten, es seien weitere Vereinfachungen möglich (z. B. Tätigkeitsberichte); u. a. wurde vorgeschlagen, auf die alljährliche erneute Antragstellung zu verzichten.

Projekt-Monitoring und –Evaluierung erfolgten vorwiegend quantitativ. In Zukunft könnte auch das Potenzial des EM-Qualitätsbewertungsprojektes (EMQA) genutzt werden, um die Qualität gemeinsamer Studienprogramme unter Einbindung von Expertinnen und Experten des betreffenden Bereichs besser bewerten zu können.

Die Begünstigten waren mit den Dienstleistungen der Exekutivagentur (EACEA) und den von den nationalen Strukturen, den nationalen Tempus-Büros und den EU-Delegationen bereitgestellten Informationen sowie deren Beratung zufrieden. Die Mechanismen für die Projektauswahl waren zwar effizient, die bei einigen Aktionen und Teilbereichen geringe Erfolgsrate senkte jedoch das Vertrauen der Zielgruppen in die Transparenz der Projektauswahl.

Die auf mehrere Generaldirektionen aufgeteilte Verantwortung für die Durchführung der Aktionen 1 und 2 sowie die Tatsache, dass es keinen für das gesamte Programm zuständigen Ausschuss gibt, behindern die Entwicklung von Synergien zwischen den Aktionen des Programms. Schwächen in der strategischen Koordinierung werden jedoch teilweise durch gute Koordinierung auf der operativen Ebene wettgemacht, da ein einziges Referat der Exekutivagentur (EACEA) für die Verwaltung aller Aktionen zuständig ist.

Es ist notwendig, für die Steuerung des Programms nach 2013 einen einzigen Ausschuss einzurichten (mit Vertreterinnen und Vertretern der GD EAC, der GD DEVCO sowie anderen Generaldirektionen und Dienststellen der Europäischen Kommission).

4.           WICHTIGSTE EMPFEHLUNGEN DER EXTERNEN EVALUIERUNG

Allgemeine Empfehlungen

4.1.        zur Relevanz:

Gemäß den allgemeinen Empfehlungen der Evaluierung kann die Relevanz durch ausgewogenere Programmziele und eine stärkere Verknüpfung des EM-Programms mit anderen EU-Programmen im Bereich der tertiären Bildung verbessert werden.

4.2.        zur Wirksamkeit:

Um die Wirksamkeit zu verbessern, werden in den Evaluierungsempfehlungen folgende zentrale Themen aufgegriffen: Beschäftigungsfähigkeit; ausgewogenes Verhältnis zwischen den für Exzellenz, Kapazitätenaufbau und geografische Verteilung festgelegten Zielen; Einbindung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern; Unterstützung beim Visaverfahren und Überblick über erfolgreiche Praxisbeispiele.

Was die Beschäftigungsfähigkeit anlangt, könnten die Programmaktivitäten offener für internationale Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich der Berufsbildung sein, die von tertiären Bildungseinrichtungen zur Ausbildung hochqualifizierter Fachkräfte angeboten wird.

Das ausgewogene Verhältnis zwischen den Programmzielen für Exzellenz, Kapazitätenaufbau und geografische Verteilung soll beibehalten und gestärkt werden. Es sollten Anreize gesetzt werden, um eine größere Bandbreite von Einrichtungen aus Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern in das Programm einzubeziehen und ihre Kapazitäten zu stärken, um eine ausgewogene Mobilität zu gewährleisten.

Bewährte Praxisbeispiele zur Einbindung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sollten gefördert werden; darüber hinaus sind Outreach-Aktivitäten in den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern notwendig.

Da die größten Hindernisse im Zusammenhang mit Verwaltungsfragen auftreten, ist es wichtig, dass die GD EAC die – derzeit in Form von Richtlinien durchgeführte – Maßnahme der Europäischen Kommission zur Vereinfachung des Visaverfahrens für die Begünstigten europäischer Mobilitätsprogramme weiterhin unterstützt.

Bewährte Praxisbeispiele sollten Antragstellenden und Begünstigten allgemein bekannt gemacht werden.

4.3.        zur Nachhaltigkeit:

Die EM-Begünstigten eint das Bemühen, Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Empfehlungen zur Nachhaltigkeit beziehen sich auf den besseren Einsatz der begrenzten EU-Mittel. Der Austausch von Beispielen erfolgreicher Praxis und eine stärkere Integration des Programms könnten ebenfalls hilfreich sein.

Es besteht zwar das Risiko der Abhängigkeit von EU-Mitteln, gleichzeitig setzt die Beantragung von Mitteln aus anderen Instrumenten eine Vertiefung und Erweiterung der akademischen Netzwerke voraus und trägt dazu bei, dass sich ausgezeichnete Studiengänge und Partnerschaften entwickeln.

Es ist wichtig, bewährte Verfahren auszutauschen, damit die Partnerinnen und Partner ihre Anerkennungssysteme stärken und für die Entwicklung dieser Systeme notwendige Ressourcen einsparen können.

4.4.        zur Effizienz:

Laut den Empfehlungen der Zwischenevaluierung könnte die Effizienz des Programms wie folgt erhöht werden: Verknüpfung der Mittelzuteilungen für jede Aktion mit klar definierten politischen Zielen, die die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Weltregionen bei der Festlegung der fachlichen Prioritäten entsprechend berücksichtigen, Interventionsebene – Grundstudium, Masterstudium, Doktorat – Abschluss versus Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten („credit mobility“) usw.; besseres Monitoring und bessere Evaluierung zukünftiger Projekte sowie Verschlankung der Öffentlichkeitsarbeit für das Programm.

Im Programm nach 2013 sollten die verschiedenen Aktionen und ihre Teilbereiche anhand klar festgelegter politischer Ziele und mit Blick auf die Maximierung der Erfolgschancen neu ausbalanciert werden.

Das Monitoring und die Evaluierung zukünftiger Projekte sollten durch ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen quantitativer und qualitativer Bewertung und durch die Einbindung von Expertinnen und Experten des betreffenden Feldes in die Monitoring-Besuche und die Projektevaluierung verbessert werden. Das EM-Qualitätsbewertungsprojekt sollte weitergeführt und stärker mit dem Projekt-Monitoring verknüpft werden.

Für das Programm nach 2013 sollte die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit für die verschiedenen Aktionen unter Beibehaltung des derzeitigen institutionellen Rahmens (Exekutivagentur, nationale Strukturen und EU-Delegationen) verschlankt werden.

5.           SCHLUSSFOLGERUNGEN DER KOMMISSION

Die Kommission stimmt der allgemeinen Bewertung des Evaluierungsteams zu, dass das Programm EM II einen wichtigen Beitrag zum Internationalisierungsprozess des Europäischen Hochschulraums geleistet und diesen Prozess vorangetrieben hat.

Das Programm hat nach wie vor hohe Relevanz für die Förderung von Exzellenz, internationaler Zusammenarbeit, Mobilität und des Aufbaus akademischer Kapazitäten. In der ersten Hälfte (2009-2011) hat sich das Programm als wirksam bei der Stärkung der Strategie für die internationale Ausrichtung der teilnehmenden Einrichtungen erwiesen und für die Nachhaltigkeit strategischer Vernetzungsaktivitäten gesorgt. Die Zwischenevaluierung zeichnet das Bild eines Programms, das effizient und mit sehr gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis umgesetzt wurde.

Die drei Programmaktionen haben außergewöhnliche Ergebnisse für tertiäre Bildungseinrichtungen, Studierende und Wissenschaftler/innen aus den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern erzielt. Aktion 1 hat dazu beigetragen, die Exzellenz in Lehre und Studium zu verbessern, und die institutionelle Vernetzung unterstützt.

Partnerschaften unter Aktion 2 haben die internationale Zusammenarbeit im Bereich der tertiären Bildung maßgeblich unterstützt und Einrichtungen aus Drittländern recht erfolgreich als Mitglieder internationaler Partnerschaften eingebunden, die die akademische Mobilität fördern.

Aktion 3 hat dem gesamten Programm Kohärenz und Nachhaltigkeit verliehen.

EM II war mit vier Neuerungen angetreten, um verschiedene Mängel, Fehler und Schwächen auszugleichen, die in der vorherigen Phase (2004-2008) aufgetreten waren. Selbst wenn die Neuerungen weiter verbessert werden müssen, ist das Gesamtergebnis ausgesprochen positiv, vor allem was folgende Aspekte betrifft: Integration der neuen Aktion 2, aktivere Beteiligung von Drittländerpartnern an Konsortien und das Stipendienangebot für Studierende aus der EU.

Die Kommission nimmt die Ergebnisse dieser Evaluierung, in der weitere Verbesserungen befürwortet werden, zur Kenntnis. Diese könnten in der zweiten Programmhälfte und danach vorgenommen werden.

Die Kommission begrüßt insbesondere die Empfehlung 4.1 (Erhöhung der Relevanz durch stärkere Verknüpfung von EM mit anderen EU-Programmen im Bereich der tertiären Bildung). Diese Empfehlung spiegelt sehr stark die aufgrund der Folgenabschätzung zur internationalen Dimension der Aktionen im Hochschulbereich im Rahmen des zukünftigen integrierten Programms für den Zeitraum 2014-2020 bevorzugte Option wider. Diese Option (auf deren Grundlage die Kommission ihren Vorschlag zum zukünftigen integrierten Programm „Erasmus für alle“ für Bildung, Jugend und Sport ausgearbeitet hat) zielt auf die Stärkung der Zielsetzungen und Wirkungen durch Konzentration und eine schlankere Programmarchitektur ab. Die Tatsache, dass die Gestaltung des zukünftigen integrierten Programms auf dieser Option aufbaut, dürfte für die nötigen Verknüpfungen interner Programme (zwischen Erasmus und Erasmus Mundus) und zwischen externen und internen Strategien und Programmen im tertiären Bildungsbereich (Erasmus Mundus, Tempus, EDULINK, Alfa, Atlantis usw.) sorgen. Darüber hinaus wird erwartet, dass das Programm die Verbindungen zwischen Mobilität und Partnerschaften (einschließlich Maßnahmen für Kapazitätenaufbau und politische Unterstützung) verstärkt und eine insgesamt höhere Qualität und Relevanz tertiärer Bildung fördert, indem es die Anknüpfungspunkte zwischen Politik und Programmen verbessert und Universitäten in ihrer Internationalisierungsstrategie sowie bei der Modernisierung der tertiären Bildung in Nicht-EU-Ländern, bei gleichzeitiger Entwicklung ihres Humankapitals, unterstützt.

Die Kommission stimmt auch der Empfehlung 4.2 zur Erhöhung der Programmwirksamkeit dadurch zu, dass das Verhältnis zwischen Exzellenz und Kapazitätenaufbau ausgewogener gestaltet wird (insbesondere durch die Bindung der Mittelzuteilungen für jede Aktion an klar definierte politische Ziele, die die Bedürfnisse der verschiedenen Weltgegenden widerspiegeln), dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber stärker eingebunden werden und dass die Verbesserung des Visaverfahren soweit wie möglich unterstützt wird.

Was Empfehlung 4.3. betrifft, so hat die Kommission die Nachhaltigkeit bereits bisher durch verschiedene Initiativen gefördert (und wird dies weiterhin tun), zum Beispiel durch die Schaffung des Markennamens „Erasmus Mundus“ und die Einrichtung eines Clusters, in dem alle bewährten Nachhaltigkeitsbeispiele aus der Erasmus-Mundus-Praxis zusammengefasst sind.

Die Kommission stimmt der Empfehlung 4.4 zu, dass das Monitoring und die Evaluierung von Projekten verbessert und die Öffentlichkeitsarbeit für das Programm verschlankt werden müssen (um den derzeitigen institutionellen Rahmen bestehend aus der Exekutivagentur, den nationalen Strukturen und den EU-Delegationen zu stärken). Dies wird im Rahmen des zukünftigen integrierten Programms erfolgen, und zwar mit Hilfe der in der laufenden Phase vor allem mit Hilfe des EM-Qualitätsbewertungsprojektes geschaffenen Tools.

[1]               ABl. L 340 vom 19.12.2008, S.83.

[2]               Beschränkte Ausschreibung laut Mehrfach-Rahmenvertrag EAC/50/2009 für Evaluierung, evaluierungsbezogene Unterstützung und Folgenabschätzung.