BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen Entstehung, Behandlung und grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 2007-2009 /* COM/2012/0448 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93
des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der
Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft
und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die
Verbringung von Abfällen
Entstehung, Behandlung und grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher
Abfälle und anderer Abfälle in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
2007-2009
INHALT 1........... Einleitung........................................................................................................................ 4 2........... Berichterstattung durch die
Mitgliedstaaten...................................................................... 5 3........... Entstehung gefährlicher Abfälle........................................................................................ 6 4........... Verbringung von Abfällen aus den
Mitgliedstaaten........................................................... 6 5........... Verbringung von Abfällen in die
Mitgliedstaaten............................................................... 7 6........... Illegale Abfallverbringung, Kontrollen
und Durchsetzungsmaßnahmen............................... 9 7........... Allgemeine Schlussfolgerungen zum
Stand der Durchführung............................................ 9 8........... Die nächsten Schritte.................................................................................................... 10 Entwicklungen in Bezug auf die Entstehung, Behandlung
und Verbringung gefährlicher Abfälle und anderer Abfälle in den Mitgliedstaaten
der EU,
2007-2009 1. Einleitung Die grenzüberschreitende Verbringung
gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung werden durch das Basler Übereinkommen
vom 22. März 1989 geregelt, bei dem die Europäische Union (EU)
Vertragspartei ist. Zusammen mit den Mitgliedstaaten der
Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und anderen Drittländern,
die Vertragsparteien des Übereinkommens sind, hat die EU ein System zur
Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen innerhalb ihrer Grenzen
eingerichtet. Mit der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die
Verbringung von Abfällen[1] wird das Übereinkommen in
EU-Recht umgesetzt. Die Mitgliedstaaten legen dem Sekretariat des
Übereinkommens jedes Jahr einen Bericht für das vorherige Kalenderjahr zu den
Rechtsvorschriften, der Durchführung und den Umweltschutzmaßnahmen vor. Der
Bericht wird, zusammen mit weiteren Informationen in Form eines Fragebogens,
auch der Kommission zugeleitet.[2] Auf dieser Grundlage erstellt
die Kommission alle drei Jahre einen Bericht[3], in dem auch Verbringungseinschränkungen,
die Überwachung, Maßnahmen gegen illegale Verbringung und die Finanzierung
behandelt werden. Der erste Bericht der Kommission über den
Zeitraum 1997-2000 wurde 2006 veröffentlicht[4]. Der zweite
Bericht zu den Jahren 2001-2006 erschien 2009[5]. Der vorliegende
dritte Durchführungsbericht umfasst die Jahre 2007-2009. Nähere Einzelheiten zu
den Antworten der Mitgliedstaaten auf den Fragebogen des Sekretariats des
Basler Übereinkommens und den der Kommission für die Jahre 2007-2009 finden
sich in dem gemeinsam mit diesem Bericht übermittelten Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen (Abschnitte B und E). Die quantitativen Daten zur
Entstehung, Behandlung und Verbringung von Abfällen sind in den Tabellen und
Abbildungen in Abschnitt A des Arbeitspapiers zusammengefasst. Es ist anzumerken, dass nach dem Basler
Übereinkommen die Begriffe „Einfuhr“ und „Ausfuhr“ jede Verbringung in ein und
aus einem Land bezeichnen, das diesem Übereinkommen beigetreten ist, während
nach dem Recht der Europäischen Union diese Begriffe nur für Verbringungen in
die und aus der Europäischen Union insgesamt gelten. Der besseren Lesbarkeit
halber werden sie in diesem Bericht jedoch zwischen Anführungszeichen gesetzt
und gelegentlich allgemein für die Verbringung von Abfällen verwendet. Im
Arbeitspapier werden beide Begriffe im gleichen Sinn wie im Basler
Übereinkommen verwendet. Gemäß Artikel 60 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
überprüft die Kommission innerhalb von fünf Jahren nach dem 12. Juli 2007 die
Anwendung von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c (Einwände gegen
eine geplante Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen, die nicht im
Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften im Versandstaat steht) einschließlich
seiner Auswirkungen auf den Umweltschutz und das Funktionieren des
Binnenmarktes. Zur Vorbereitung dieser Überprüfung hat die Kommission im Jahr
2010 die Mitgliedstaaten um Informationen zur Anwendung der genannten
Bestimmung ersucht. Abgesehen von drei geringfügigen Fällen, in denen die
Anwendung der Bestimmung nicht eindeutig relevant war, gaben die
Mitgliedstaaten meist an, keinen Gebrauch davon gemacht zu haben. Somit hat Artikel 12 Absatz 1
Buchstabe c bislang keine Auswirkungen auf den Umweltschutz und das
Funktionieren des Binnenmarktes gezeitigt. Die Kommission wird den
Anwendungsbereich dieser Bestimmung weiter überwachen und gegebenenfalls im
Rahmen einer zukünftigen Überprüfung der Verordnung geeignete Maßnahmen
ergreifen. 2. Berichterstattung
durch die Mitgliedstaaten Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts
hatten die meisten Mitgliedstaaten ihre Antworten auf den Basler Fragebogen und
den Fragebogen der Kommission für den Zeitraum 2007-2009 übermittelt. Da nicht
alle Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2010 ihre Berichte für das Jahr
2009 vorgelegt hatten, erfolgte eine Fristverlängerung. Stichtag für die Analyse
der quantitativen Daten in den Basel-Berichten war der 15. Juli 2011. Die Basel-Berichte
aus Griechenland (2009), Zypern (2008 und 2009) und Malta (2007) wurden aus
verwaltungstechnischen Gründen erst nach dem Stichtag vorgelegt und konnten
deshalb nicht berücksichtigt werden. Stichtag für die Einbeziehung der
Antworten der Mitgliedstaaten in die Abschnitte B und E des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen war der 30. November 2011. Bis zu diesem Datum
hatten die Tschechische Republik den Fragebogen der Kommission für das Jahr
2008 und die Niederlande den für 2009 noch nicht beantwortet. Aus Frankreich
fehlten noch alle Berichte für die Jahre 2007-2009. Eine Zusammenfassung der
fehlenden Daten ist in Tabelle 1 des Arbeitspapiers zu finden. Vertragsverletzungsverfahren
wurden bislang nicht eröffnet, doch die Kommission hat EU-Pilot-Auskunftsersuchen
versendet, um dieses Problem zu klären. Die grundlegenden Verwaltungsdaten und Angaben
zu den einschlägigen nationalen Bestimmungen waren im Allgemeinen vollständig
und korrekt. Die meisten Mitgliedstaaten haben ausführlich über ihre Maßnahmen
zur Vermeidung von Abfällen berichtet. Weniger häufig wurde über Maßnahmen zur
Reduzierung der Verbringung von Abfällen berichtet. Die Informationen zu den
Auswirkungen der Entstehung, Verbringung und Entsorgung gefährlicher Abfälle
auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt waren weniger ausführlich, in
einigen Fällen fehlten sie ganz. Zur illegalen Verbringung berichteten einige
Mitgliedstaaten eine große Zahl von Fällen, während andere Mitgliedstaaten nur
wenige Fälle oder gar keine nannten. Es gab nur wenige Berichte über
Entsorgungen, die nicht planmäßig verliefen, und kein Mitgliedstaat meldete
Zwischenfälle bei der grenzüberschreitenden Verbringung und Entsorgung
gefährlicher und anderer Abfälle. Ein Vergleich aller zwischen den
Mitgliedstaaten verbrachten Abfallmengen ergab Unstimmigkeiten bei den
Mengenangaben der einzelnen Mitgliedstaaten zu derselben Verbringung. Bei der
Verbringung gefährlicher Abfälle zwischen den Mitgliedstaaten waren die
„Gesamtausfuhren“ höher als die „Gesamteinfuhren“ (2009 betrug der Unterschied
27 %). Bei allen anderen notifizierten Abfällen waren die
„Gesamteinfuhren“ höher als die „Ausfuhren“ (2009 lag der Unterschied hier bei
36 %). Die Kommission will sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten um eine
Verbesserung der übermittelten Daten bemühen. 3. Entstehung
gefährlicher Abfälle Im Fragebogen des Basler Übereinkommens müssen
alle Länder die Gesamtmenge der entstandenen gefährlichen und „anderen Abfälle“
angeben. Unter „andere Abfälle“ fallen in diesem Zusammenhang Haushaltsabfälle
und Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen, also zwei
Abfallkategorien, die gesondert behandelt werden müssen und die unter dem
Basler Übereinkommen ähnlichen Kontrollen unterliegen wie gefährliche Abfälle (Codes
Y46 und Y47). Die Definition gefährlicher Abfälle erfolgt anhand einer Liste
von Abfallströmen und/oder –bestandteilen (Codes Y1-18 und Y19-45) und anhand
von bestimmten gefährlichen Eigenschaften. Gelten Abfälle jedoch nach
innerstaatlichem Recht als gefährliche Abfälle, so fallen sie auch im Sinne des
Übereinkommens unter diese Definition. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts lagen
für 2009 noch keine vollständigen Daten zum Gesamtaufkommen gefährlicher Abfälle
vor. Insgesamt elf Länder hatten noch keine entsprechenden Angaben für das Bezugsjahr
geliefert. Vier Länder (Zypern, Frankreich, Italien und Spanien) hatten noch
keine Werte für 2008 vorgelegt, und drei (Frankreich, Italien und Schweden)
noch keine für 2007. Um die Datenlücken zu füllen, wurden Schätzwerte auf der
Grundlage der Daten der Vorjahre ermittelt. 2009 wurden in EU-27[6]
insgesamt etwa 77 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle erzeugt, davon entfielen
58 Mio. Tonnen auf EU-15[7]. Im Zeitraum 2000‑2008
ist das Gesamtaufkommen an Abfällen in EU-27 um 46 % gestiegen, in EU-15 lag
der Anstieg bei 57 %. Im Jahr 2009 war das Aufkommen gefährlicher Abfälle gegenüber
dem Vorjahr leicht rückläufig (-8 % für EU‑27 und für EU-15). Gemessen
in Pro-Kopf-Mengen lag im Jahr 2009 das Aufkommen für EU-27 bei 154 kg, für
EU-12[8] war der Wert mit
186 kg etwas höher. Die beobachteten Schwankungen beim Aufkommen gefährlicher
Abfälle in der EU könnten mit Fluktuationen bei den wirtschaftlichen
Aktivitäten in diesem Zeitraum zusammenhängen. Im Zeitraum 2007-2009 wurden für Deutschland mit
ca. 19 Mio. Tonnen jährlich die größten Mengen gemessen, gefolgt von
Italien[9], Estland[10],
Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Polen. Im Vereinigten Königreich sank
die Menge gefährlicher Abfälle 2009 erheblich, in Polen war im Zeitraum
2007-2008 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Das höchste Pro-Kopf-Aufkommen gefährlicher
Abfälle wiesen im Zeitraum 2007‑2009 die folgenden Mitgliedstaaten auf:
Estland, Finnland, die Niederlande, Schweden, Portugal und Deutschland. Die
niedrigsten Pro-Kopf-Werte verzeichneten Lettland, Rumänien, Litauen und
Griechenland. Die Y-Codes für die Klassifizierung von
Abfällen nach dem Basler Übereinkommen wurden von den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich
angewandt. Mehrere Mitgliedstaaten machten keinerlei detaillierten Angaben zum
Aufkommen gefährlicher Abfälle auf der Ebene der Y‑Codes. Einige
Mitgliedstaaten meldeten lediglich Haushaltsabfälle (Y46) und Rückstände aus
der Verbrennung von Haushaltsabfällen (Y47). 4. Verbringung von
Abfällen aus den Mitgliedstaaten Alle Mitgliedstaaten außer Zypern, Frankreich,
Griechenland und Malta haben für den gesamten Zeitraum 2007-2009 Informationen
über die Verbringung notifizierter Abfälle ins Ausland („Ausfuhren“ im Sinne
des Basler Übereinkommens) vorgelegt. 2009 lag die Gesamtmenge der aus den
EU-Mitgliedstaaten (EU-27) verbrachten notifizierten Abfälle bei 11,4 Mio.
Tonnen, davon waren ca. 7,2 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle. Der Anteil
der EU-12-Staaten an den Ausfuhren insgesamt betrug nur 2 %, bei den
gefährlichen Abfällen lag er bei etwa 3 %. Die Verbringung notifizierter Abfälle aus den
Mitgliedstaaten ins Ausland hat kontinuierlich zugenommen. Im Zeitraum
2001-2009 stieg die Gesamtmenge um 80 %. Betrachtet man ausschließlich die
Verbringung gefährlicher Abfälle, so ist bis 2007 ein Anstieg zu verzeichnen (um
150 % im Zeitraum 2001-2007). Danach ist die Tendenz jedoch leicht
rückläufig (um -9 % von 2007 bis 2009). Im Zeitraum 2007-2009 entfielen die meisten
Ausfuhren gefährlicher Abfälle auf die Niederlande (2009: 2,8 Mio. Tonnen),
gefolgt von Italien, Belgien, Frankreich und Irland. Während in den
Niederlanden die Verbringung gefährlicher Abfälle ins Ausland von 2006 bis 2009
um 14 % abnahm, berichtete Italien im selben Zeitraum einen Anstieg um
64 %. Im Hinblick auf die Pro-Kopf-Mengen von gefährlichen Abfällen, die
im Zeitraum 2007-2009 ins Ausland verbracht wurden, lagen die Niederlande und
Luxemburg an der Spitze, gefolgt von Irland und Belgien. Die Niederlande waren im Zeitraum 2007-2009 ebenfalls
der Mitgliedstaat, aus dem die größten Gesamtmengen notifizierter Abfälle ins
Ausland verbracht wurden (2009: 3 Mio. Tonnen). An zweiter Stelle lag
Italien, gefolgt von Deutschland, Österreich und Belgien. Im Hinblick auf die
Pro-Kopf-Mengen von ins Ausland verbrachten notifizierten Abfällen lagen Luxemburg,
die Niederlande, Österreich, Irland und Belgien an der Spitze. 2009 wurden über 90 % der gefährlichen
Abfälle der EU im Ursprungsland behandelt. Zu den Ländern mit einer
„Ausfuhr“-Quote von über 40 % zählten Luxemburg, Slowenien, Irland, die
Niederlande, Belgien und Dänemark. Größenordnungsmäßig ist die „Y1-Y18“-Gruppe
die wichtigste Abfallkategorie (ca. 38 % aller 2009 aus EU-27 ins Ausland
verbrachten notifizierten Abfälle). Auf die Kategorie „Y19-Y45“ entfielen 13 %,
und auf „andere Abfälle“ (Y46-Y47, gemischte Haushaltsabfälle und
Verbrennungsrückstände) etwa 10 %. Eine Kombination verschiedener Kategorien
(Y1-Y45) wurde nur für eine geringe Menge (ca. 1 %) angegeben. Etwa 35 %
der Verbringungen wurden entweder nach der nationalen oder der
EU-Klassifizierung eingestuft. Für die Jahre 2007 und 2008 sind die
statistischen Werte ähnlich. 2009 waren nur 3 % aller aus der EU
verbrachten Abfälle als „nicht klassifiziert“ gekennzeichnet. In den
vorhergehenden Jahren (2005-2008) hatte dieser Anteil bei 7 % ‑ 14 %
gelegen. Im Zeitraum 2007-2009 wurden die größten Mengen nicht eingestufter
Abfälle aus Deutschland, Frankreich, Schweden, Dänemark, dem Vereinigten
Königreich und Irland ausgeführt. Eine Kombination von Y-Codes wurde nur selten
und in kleinen Mengen verwendet. In den Jahren 2008 und 2009 wurden aus Österreich
große Mengen nicht gefährlicher notifizierter Abfälle ausgeführt (0,6 bzw.
1,8 Mio. Tonnen). Dänemark, Frankreich, Slowenien und Italien meldeten die
Verbringung von Abfällen mit der Klassifizierung „gefährlich, vom Land deklariert“. Der Großteil der aus den Mitgliedstaaten
verbrachten[11] gefährlichen Abfälle
wurde einem Verwertungsprozess zugeführt. Im Zeitraum 2007-2009 wurden 72 %
der aus EU-15 verbrachten Abfälle verwertet (EU-27: 77 %). Bei den aus
EU-12 verbrachten Abfällen lag der Anteil der Verwertung im gleichen Zeitraum
mit 85 % bis 89 % noch höher. 2009 kamen über 40 % der aus EU-27 verbrachten,
zur Verwertung bestimmten gefährlichen Abfälle aus den Niederlanden. Weitere
Mitgliedstaaten mit einem hohen Anteil bzw. großen Gesamtmengen dieser
Kategorie waren Frankreich, Belgien, das Vereinigte Königreich und Italien. Die 2009 aus Griechenland, Bulgarien, Zypern,
Italien und Rumänien verbrachten gefährlichen Abfälle waren überwiegend zur
Beseitigung bestimmt. Das größte Aufkommen an Abfällen dieser Kategorie mit
dieser Bestimmung stammte aus Italien und aus den Niederlanden. Im Zeitraum 2007-2009 ging die überwiegende
Mehrheit der für das Ausland bestimmten notifizierten Abfälle in andere
EU-Mitgliedstaaten: 99 % waren für andere Staaten der EU-27 und für
EFTA-Länder bestimmt, und mehr als 87 % blieben in EU-15. Zwar ging der
Großteil der aus EU-12 verbrachten Abfälle in andere Mitgliedstaaten, allerdings
wurde ein nicht unbedeutender Teil auch in Nicht-OECD-Länder verbracht (2009:
7 %, 2008: 11 %, 2007: 0 %).Von den gefährlichen Abfällen, die
aus EU-27 ins Ausland verbracht wurden, gingen 99 % in andere Mitgliedstaaten
und EFTA-Länder, und über 95 % blieben in EU-15. 5. Verbringung von
Abfällen in die Mitgliedstaaten Dieser Abschnitt basiert auf den von
20 Mitgliedstaaten vorgelegten Berichten; Zypern, Frankreich,
Griechenland, Irland, Malta, Portugal und Rumänien haben für den Zeitraum
2007-2009 keine Informationen geliefert. 2009 lag die Gesamtmenge der in die
EU-Mitgliedstaaten verbrachten Abfälle bei ca. 12,4 Mio. Tonnen, davon
waren ca. 6,7 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle. Bei der Menge der in die EU
verbrachten gefährlichen Abfälle war bis 2007 ein starker Wachstumstrend zu beobachten:
Im Zeitraum 2001‑2007 lag der Anstieg bei 147 %. In den meisten
Fällen handelte es sich dabei um Verbringungen innerhalb der EU, und der
beobachtete Anstieg dürfte darauf zurückzuführen sein, dass einige
Mitgliedstaaten über hoch entwickelte Anlagen zur Behandlung gefährlicher
Abfälle verfügen, die in anderen Mitgliedstaaten fehlen. 2008 ging die Menge der in die Mitgliedstaaten
verbrachten gefährlichen Abfälle zurück, nahm jedoch im Folgejahr wieder zu. Die
Menge für 2009 ist geringer als die für 2007, aber höher als die für 2006. Diese
Gesamtentwicklung ist bei allen notifizierten Abfällen ähnlich. Insgesamt ist
für den Zeitraum 2001‑2007 ein Zuwachs von 72 % zu verzeichnen. Im Zeitraum 2007-2009 war Deutschland der
größte „Einführer“ von gefährlichen Abfällen (2009: 2,7 Mio. Tonnen),
gefolgt von den Niederlanden, Belgien, Italien, Frankreich und Schweden. Auch bei
der Gesamtmenge der in EU-Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen und anderen
notifizierten Abfälle liegt Deutschland klar an erster Stelle (2009:
7,6 Mio. Tonnen). Weitere Mitgliedstaaten, die im Zeitraum 2007-2009 große
Abfallmengen dieser Kategorie aufnahmen, waren Italien, die Niederlande,
Belgien, Schweden und Frankreich. Wie bei den Verbringungen ins Ausland spielen
auch bei den Einfuhren die EU-12-Länder eine geringere Rolle. Der Anteil der in
diese Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen und anderen notifizierten
Abfälle lag bei nur 2 %. Gemessen in Pro-Kopf-Mengen verzeichnete Belgien
im Zeitraum 2007-2009 die meisten Verbringungen von Abfällen ins eigene Hoheitsgebiet,
gefolgt von den Niederlanden, Schweden und Deutschland (sowohl bei gefährlichen
als auch bei allen notifizierten Abfällen). Wie bei den Verbringungen von Abfällen ins
Ausland ist wichtigste Abfallkategorie auch hier die Gruppe „Y1‑Y18“, mit
etwa 29 % der Gesamtmenge der 2009 in die EU-27-Mitgliedstaaten
verbrachten notifizierten Abfälle. Die Kategorie „Y19-Y45“ lag für EU-27 im
Jahr 2009 bei ca. 12 % und die Kategorie „andere Abfälle“ (Y46-Y47) bei ca.
5 %. Diese Verteilung ist im gesamten Zeitraum 2007-2009 sehr ähnlich. Im Jahr 2006 dominierte noch die Kategorie der
„nicht näher bestimmten“ Abfälle („not classified“) mit 36 % aller Verbringungen
in die Europäische Union. 2007 sank ihr Anteil auf 22 %, und 2009 auf nur
noch 13 %. Im letztgenannten Jahr waren die Hauptaufnahmeländer Deutschland,
Schweden, Frankreich und das Vereinigte Königreich. Deutschland war zudem ein
wichtiges Aufnahmeland für Abfälle der Klassifikation
„EU-Abfallverbringungsverordnung oder nationaler nicht gefährlicher Abfall“ (2009:
3,2 Mio. Tonnen), Österreich meldete für 2009 und für 2008 „Einfuhren“
nicht gefährlicher Abfälle mit Notifizierung (2009: ca. 142 000 Tonnen,
2008: 96 000 Tonnen). Italien meldete für 2007 und für 2009 umfangreiche Einfuhren
von Abfällen der Klassifikation „gefährlich, vom Land deklariert“ (2007: ca.
295 000 Tonnen, 2009: 705 000 Tonnen). Der Großteil der in EU-Mitgliedstaaten
verbrachten Abfälle wurde einem Verwertungsprozess zugeführt. In den letzten
Jahren hat der Anteil der Abfallverwertung allerdings abgenommen. Während 2004
noch 84 % der in die EU-27-Mitgliedstaaten verbrachten Abfälle verwertet wurden,
waren es 2009 nur noch 70 %. Derselbe Trend ist auch in EU-15 zu
beobachten. Das Verhältnis zwischen Verwertung und
Entsorgung ist in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. In Österreich,
Dänemark, Deutschland und Spanien wurden 2008 und 2009 mehr als 40 % der
ins Land verbrachten Abfälle entsorgt. 2009 wurden die größten Mengen von zur
Entsorgung „eingeführten“ Abfällen von Deutschland (1,5 Mio. Tonnen), den Niederlanden
(135 000 Tonnen) und Frankreich (102 000 Tonnen) gemeldet. Der Großteil der im Zeitraum 2007-2009 in die
Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen und anderen notifizierten Abfälle kam
aus anderen Mitgliedstaaten. Über 97 % aller notifizierten Abfälle, die in
die Mitgliedstaaten verbracht wurden, kamen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder
aus EFTA-Ländern, und über 84 % stammten aus EU-15. Betrachtet man
ausschließlich die gefährlichen Abfälle, kamen mehr als 96 % aus anderen
Mitgliedstaaten oder aus EFTA-Ländern, und über 80 % aus EU-15. Der Anteil
der Abfälle aus Nicht-OECD-Ländern war sowohl bei den gefährlichen Abfällen als
auch bei allen notifizierten Abfällen minimal. 6. Illegale
Abfallverbringung, Kontrollen und Durchsetzungsmaßnahmen Die meisten Mitgliedstaaten gaben an, dass es
im Zeitraum 2007-2009 Fälle von illegaler Abfallverbringung gegeben habe.
Einige Mitgliedstaaten meldeten eine große Zahl von Fällen, andere nur wenige
oder gar keine. Die meisten Fälle wurden aus Deutschland, den Niederlanden,
Belgien, dem Vereinigten Königreich und Österreich gemeldet (insgesamt 70 %
aller im Zeitraum 2007-2009 gemeldeten Fälle). Für 2009 meldeten die Mitgliedstaaten ca. 400
Fälle von illegaler Abfallverbringung, wahrscheinlich mit gelegentlichen
Doppelmeldungen (einmal vom Bestimmungsland und einmal vom Versandland). Etwa
die Hälfte der in diesem Jahr berichteten illegalen Verbringungen fand zwischen
Mitgliedstaaten statt, bei der anderen Hälfte ging es um Verbringungen in die
oder aus der EU. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Gesamtzahl
illegaler Verbringungen erheblich größer ist als die der offiziell gemeldeten. So
ergaben zum Beispiel gemeinsame Durchsetzungsmaßnahmen von IMPEL-TFS, die nach
dem Berichtszeitraum (2007-2009) durchgeführt wurden, dass über 20 % der
Abfallverbringungen in der EU nicht den Anforderungen der Verordnung (EG)
Nr. 1013/2006 entsprachen.[12] Der häufigste Grund für die Illegalität war,
dass Abfälle ohne Notifizierung an die betreffenden zuständigen Behörden oder
entgegen einem Verbot der Verbringung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 verbracht
wurden. Zu den typischen Gegenmaßnahmen gehörten die Rücksendung der Abfälle ins
Herkunftsland und die Festsetzung einer Geldbuße. Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur
Aufdeckung illegaler Verbringungen umfassten regelmäßige Grenzkontrollen und
die regelmäßige Überwachung der Anlagen, in denen Abfälle entstehen und/oder
behandelt werden, Stichprobenkontrollen von grenzüberschreitenden Verbringungen
und von Anlagen, in denen Abfälle entstehen und/oder behandelt werden sowie
stichprobenartige Straßenkontrollen. Die meisten Mitgliedstaaten lieferten auch
detaillierte Angaben zur Anzahl der Kontrollen von Verbringungen von Abfällen
oder der damit verbundenen Verwertung oder Beseitigung sowie zur Zahl der bei
diesen Kontrollen ermittelten illegalen Verbringungen. Die Zahl der in der EU
durchgeführten (Stichproben-)Kontrollen variiert von Mitgliedstaat zu
Mitgliedstaat erheblich. Im Jahr 2009 war das Vorgehen Polens mit ca. 40
Stichprobenkontrollen pro 1000 Tonnen ein- oder ausgeführtem gefährlichen
Abfall vorbildlich. Die meisten Mitgliedstaaten erreichen höchstens ein Zehntel
dieses Werts. 7. Allgemeine
Schlussfolgerungen zum Stand der Durchführung Berichterstattung Für den
Zeitraum 2007-2009 lagen die Antwortquoten beim Basler Fragebogen und beim Kommissionsfragebogen
bei fast 100 %. Allerdings legten die meisten Mitgliedstaaten ihre
Berichte nicht fristgemäß vor. Einige Basel-Berichte gingen erst nach dem
Stichtag 15. Juli 2011 ein und konnten deshalb bei der Analyse der
quantitativen Daten nicht mehr berücksichtigt werden. Im Allgemeinen übermittelten
die Mitgliedstaaten ausreichende Informationen zu den Abfallverbringungen und
den damit zusammenhängenden Verwaltungsfragen, nationalen Bestimmungen und
politischen Konzepten. Datenqualität In vielen Fällen weichen die vom Versandland
gemeldeten Daten von denen des Bestimmungslands ab. 2009 lag die gemeldete
„Ausfuhr“ gefährlicher Abfälle aus den EU-Mitgliedstaaten um ca. 27 %
höher als die gemeldete „Einfuhr“ in diese Länder. Im gleichen Jahr betrug der
Unterschied bei „anderen notifizierten Abfällen“ etwa 36 %, wobei hier die
„Einfuhren“ die „Ausfuhren“ übertrafen. Einstufung von Abfällen Das Fehlen geeigneter Basel-Codes für
bestimmte gefährliche Abfälle verhindert oft eine transparente
Berichterstattung. Die Situation hat sich jedoch verbessert, weil die Länder
jetzt die Codes des Europäischen Abfallverzeichnisses verwenden können.[13]
Zur Harmonisierung der Berichterstattung werden die Mitgliedstaaten dringend
ersucht, diese Codes auch in ihren Berichten zu verwenden. Eine einheitliche
Verwendung der Codes würde auch zur Verbesserung der Berichterstattung über
nicht gefährliche Abfälle beitragen, die weder unter die Kategorien Y46 und Y47
noch unter andere Basel-Codes fallen und deren Ausfuhr dem Verfahren der
vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1013/2006 unterliegt. Entstehung von Abfällen 2009 wurden in EU-27 etwa 77 Mio. Tonnen
gefährliche Abfälle erzeugt. Von 2000 bis 2008 ist hier in EU-27 ein Anstieg um
46 % zu verzeichnen. 2009 ist das Gesamtaufkommen gegenüber dem Vorjahr
leicht zurückgegangen. Verbringung von Abfällen Im Zeitraum 2007-2009 lag die Gesamtmenge der
aus den EU-Mitgliedstaaten verbrachten notifizierten Abfälle bei ca. 33,1
Mio. Tonnen, davon waren 22,9 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle.
99 % der aus den Mitgliedstaaten verbrachten gefährlichen Abfälle waren
für EU-27 und für EFTA-Länder bestimmt, und 95 % blieben innerhalb der
EU-15. Im gleichen Zeitraum lag die Gesamtmenge der
in die EU-Mitgliedstaaten verbrachten notifizierten Abfälle bei ca.
37 Mio. Tonnen, davon waren 20,5 Mio. Tonnen gefährliche Abfälle.
Über 96 % der gefährlichen Abfälle kamen aus anderen Mitgliedstaaten oder
aus EFTA-Ländern und über 80 % aus der EU-15. Illegale
Verbringungen 2009 meldeten
die Mitgliedstaaten ca. 400 Fälle von illegaler Abfallverbringung, doch die
tatsächliche Zahl dürfte wesentlich höher sein. Etwa die Hälfte der in diesem
Jahr von den Mitgliedstaaten gemeldeten illegalen Verbringungen fanden zwischen
Mitgliedstaaten statt, bei der anderen Hälfte handelte es sich um Verbringungen
in die oder aus der EU. Die Zahl der durchgeführten (Stichproben-)Kontrollen
variiert in den einzelnen Mitgliedstaaten erheblich. 8. Die nächsten Schritte Vom 25. Januar bis zum 12. April 2011 hat
die Kommission eine öffentliche Konsultation der beteiligten Akteure über
Möglichkeiten zur Verstärkung der Inspektionen und zur umfassenden Durchsetzung
der Verordnung durchgeführt.[14] Eine breite Mehrheit
(89 %) der Akteure sprach sich für neue EU-Rechtsvorschriften zur
Verschärfung der Kontrollanforderungen aus. Einige Vorschläge betrafen die
folgenden Themenfelder: Inspektionsplanung, vorgelagerte Inspektionen,
Schulung der Bediensteten der zuständigen Behörden und die Verpflichtung der
Betreiber zur Vorlage von Nachweisen in Fällen mit begründetem Verdacht auf
Umgehung der Bestimmungen der Verordnung. Zurzeit führt die Kommission eine
Folgenabschätzung zu den wirtschaftlichen, sozialen und
ökologischen Auswirkungen möglicher zukünftiger
Legislativ- und sonstiger Maßnahmen durch. [1] ABl. L 190 vom 12. Juli 2006, S.1. [2] Entscheidung 1999/412/EG (ABl. L 156 vom 23. Juni 1999,
S. 37) und Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. [3] Artikel 41 der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 und
Art. 51 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006. [4] Bericht der Kommission {SEK(2006) 1053} vom 1.8.2006. [5] Bericht der Kommission {SEK(2009) 811} vom 24.6.2009. [6] Alle gegenwärtigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union. [7] Alle Länder, die bereits vor 2004 Mitglieder der
Europäischen Union waren. [8] Die Länder, die der Europäischen Union 2004 und 2007
beigetreten sind. [9] Die Werte für Italien und Frankreich basieren auf
Schätzungen. [10] Die Daten für Estland beinhalten Abfälle aus dem
Ölschieferabbau (mehr als 95 % des Gesamtwerts). [11] Die Formulierung „aus den Mitgliedstaaten verbrachte
Abfälle“ umfasst auch Verbringungen innerhalb der EU. Der überwiegende Teil der
über die Grenzen hinaus verbrachten Abfälle verbleibt in der EU. [12] Ein detaillierter Bericht findet sich auf: http://impel.eu/projects/enforcement-actions-ii.
[13] Abfallverzeichnis im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG
der Kommission (ABl. L 226 vom 6. September 2000, S.3). [14] Website „Ihre Stimme in Europa“: http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm,
http://ec.europa.eu/environment/waste/shipments/news.htm.