BERICHT DER KOMMISSION über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission im Jahr 2011 /* COM/2012/0429 final */
BERICHT DER KOMMISSION über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr.
1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen
Parlaments, des Rates und der Kommission im Jahr 2011 Vorwort Der gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen
Parlaments, des Rates und der Kommission[1] erstellte vorliegende Bericht über das Jahr
2011 stützt sich auf statistische Daten, die im Anhang zusammengestellt sind. Aus diesen Statistiken geht die Anzahl der
Anträge, nicht die der angeforderten Unterlagen hervor. In der Praxis können
die Anträge ein einziges Dokument oder vollständige Dossiers zu einem
bestimmten Verfahren betreffen. Anträge auf Zugang zu Dokumenten, die zum
Zeitpunkt des Antrags öffentlich zugänglich waren, werden nicht berücksichtigt. 1. Überarbeitung der Verordnung
(EG) Nr. 1049/2001 1.1. Über zwei verschiedene, von
der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschläge zur Überarbeitung der
Verordnung 1049/2001 wird interinstitutionell noch beraten. Der erste, am
30. April 2008 von der Kommission vorgelegte Vorschlag für eine
Neufassung der Verordnung beinhaltet eine Reihe wesentlicher Änderungen im
Hinblick auf eine eindeutigere Auslegung der Verordnung 1049/2001. Der zweite
Vorschlag wurde von der Kommission am 21. März 2011 vorgelegt, um die
Verordnung 1049/2001 durch eine Ausweitung des institutionellen
Geltungsbereichs der Verordnung auf alle Organe der Europäischen Union,
Einrichtungen, Ämter und Agenturen, mit einigen Einschränkungen bezüglich des
Europäischen Gerichtshofs, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen
Investitionsbank, den formalen Anforderungen des Vertrags von Lissabon
anzupassen. 1.2. Das Europäische Parlament nahm
seinen Standpunkt zu beiden Vorschlägen am 15. Dezember 2011 in erster
Lesung an und schlug 63 Änderungen vor. Der dänische Ratsvorsitz hat im
Hinblick auf eine Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission verschiedene Optionen für die Fortführung des
Rechtsetzungsverfahrens geprüft. 2. Register und Internetseiten 2.1. 2011 wurden dem
Dokumentenregister der Kommission 19 956 neue Dokumente hinzugefügt
(siehe Tabelle im Anhang). 2.2. Gemäß Artikel 17
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 muss die Kommission in
ihren Jahresberichten die Zahl der in ihrem Besitz befindlichen Dokumente
angeben, die im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung[2] als
„sensible“ Dokumente gelten und daher nicht in das Register aufgenommen wurden.
Das öffentliche Register der Kommission enthielt bis Ende 2011 Dokumente
der Kategorien KOM, K, ABl., PV und SEK. 2011 fiel keines der von der
Kommission erstellten oder bei ihr eingegangen sensiblen Dokumente in eine der
genannten Kategorien. 2.3. Daten zur Konsultation der
Website „Transparenz und Zugang zu Dokumenten“ auf dem EUROPA-Server im Jahr
2011: || Besucher || Sitzungen || Besuchte Seiten Insgesamt || 41 408 || 46 191 || 425 434 Monatsdurchschnitt || 3 451 || 3 849 || 35 453 3. In der Verordnung vorgesehene
Zusammenarbeit mit den anderen Organen Der in Artikel 15 Absatz 2 der
Verordnung vorgesehene interinstitutionelle Ausschuss wurde im Jahr 2011 nicht
einberufen. Die drei Organe (Europäisches Parlament, Rat und Kommission)
pflegten regelmäßige administrative Kontakte, um eine einheitliche Anwendung
der Verordnung zu gewährleisten. 4. Prüfung der Anträge auf
Zugang zu Dokumenten 4.1. 2011 blieb die Anzahl der Erstanträge
mit einer sehr geringen Zunahme der Anzahl der Anträge (6447 im Jahr 2011
gegenüber 6361 im Jahr 2010) und einem noch geringeren Rückgang der Anzahl der
Antworten basierend auf Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (6055 im Jahr 2011
gegenüber 6127 im Jahr 2010) relativ stabil. 4.2. Die Zahl der eingegangenen
Zweitanträge sank um nahezu 9 % (165 neue Zweitanträge im Jahr 2011
gegenüber 181 im Vorjahr). Die Gesamtzahl der Antworten auf Zweitanträge stimmt
nahezu mit der Anzahl der eingegangenen Anträge überein (162 abgeschlossene
Fälle im Jahr 2011 gegenüber 150 im Vorjahr). Bei 144 dieser Antworten
(89 %) handelte es sich um bestätigende Entscheidungen über den
Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung 1049/2001. Gegenüber 2010 mit 122
solcher Entscheidungen stieg ihre Zahl 2011 um 18 %. 4.3. Die GD Steuern und Zollunion
erhielt die meisten Erstanträge (7,8 %), sehr dicht gefolgt von der GD
Wettbewerb mit 6,99 % und der GD Gesundheit und Verbraucherschutz mit
6.96 %. Erwähnenswert ist das zunehmende Interesse an kürzlich
umstrukturierten Bereichen, in denen vier Generaldirektionen an die Stelle der
bisherigen zwei traten: die Generaldirektionen „Mobilität und Verkehr“ sowie
„Energie“ (vormals GD Verkehr und Energie) und die Generaldirektionen „Umwelt“
und „Klimapolitik“ (vormals GD Umwelt). Dass die EU-Außenbeziehungen in die Zuständigkeit
des neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienstes übergegangen sind,
schlug sich 2011 noch nicht in der Statistik der Kommission nieder, da im
Kommissionsregister weiterhin der Großteil der entsprechenden Anträge gemäß
Verordnung 1049/2001 erfasst wurde. 4.4. Die akademische Welt erwies
sich mit 25,73 % der Erstanträge erneut als aktivste
Antragsteller-Kategorie. Wie in den Vorjahren folgen Anwaltskanzleien mit
11,3 % und die Zivilgesellschaft (NRO, Interessengruppen) mit 8,59 %
der Gesamtanträge. 34,78 % der Antragsteller machten keine Angaben zu
ihrem sozioprofessionellen Profil. 4.5. Die geographische Verteilung
der Erstanträge blieb vergleichbar zu den Vorjahren. Lediglich im Hinblick auf
den bislang größten Anteil von Anträgen aus Belgien (21,42 %) war ein
leichter Anstieg zu verzeichnen. Fast gleich viele Anträge kamen aus Italien
und Deutschland (12,37 bzw. 12,27 %). Kein anderer Mitgliedstaat
erreichte einen Anteil von mehr als 10 %. Die meisten der restlichen
Anträge kamen aus bevölkerungsreichen Mitgliedstaaten, also aus Frankreich,
Spanien, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Polen. Der Anteil der
Anträge aus den zwölf „neuen“ Mitgliedstaaten liegt immer noch leicht unter dem
entsprechenden Anteil aus den „alten“ Mitgliedstaaten. 5. Anwendung der
Ausnahmeregelungen zum Zugangsrecht 5.1. Im Jahr 2011 war der Anteil
der in erster Instanz vollständig abgelehnten Anträge nahezu gleich hoch wie im
Vorjahr (12,17 % im Jahr 2011 gegenüber 12,47 % im
Jahr 2010). Vollständiger Zugang wurde in vier von fünf Fällen
(80,20 % gegenüber 82,16 % im Jahr 2010) gewährt, wohingegen der
Prozentsatz der teilweise freigegeben Unterlagen im Vergleich zu den Vorjahren
leicht stieg und 7,63 % erreichte (im Vergleich zu 5,37 % im
Jahr 2010). 5.2. Die Zahl der Fälle, in denen
die Kommission infolge eines Zweitantrags eine andere Meinung vertrat als ihre
Dienststellen und der zuvor abgelehnten Freigabe von Schriftstücken in vollem
Umfang zustimmte, blieb relativ stabil (14,58 % gegenüber 15,57 % im
Jahr 2010). Allerdings gab es weniger Fälle, in denen eine Ablehnung
vollständig bestätigt wurde, und deutlich mehr Fälle, in denen nach einem
Zweitantrag ein umfassenderer Zugang gewährt wurde. 5.3. Wenngleich mit dem Schutz des
Entscheidungsprozesses der Kommission (Artikel 4 Absatz 3) etwas
weniger Ablehnungen als im Vorjahr begründet wurden (25,73 % gegenüber
26,42 % im Jahr 2010), ist er der am häufigsten angeführte Grund für
eine Ausnahmeregelung, und zwar vor dem Schutz des Zwecks von Inspektions-,
Untersuchungs- und Audittätigkeiten (Artikel 4 Absatz 2), der im
letzten Jahr um fast 5 % weniger angeführt wurde und auf 21,90 % sank
(gegenüber 26,63 im Jahr 2010). 5.4. Eine steigende Tendenz ist in
Bezug auf den Schutz der geschäftlichen Interessen (16,83 % gegenüber
11,84 % im Jahr 2010) und den Schutz der internationalen Beziehungen
(12,02 % gegenüber 9,83 % im Jahr 2010) zu verzeichnen. 5.5. Der am häufigsten angeführte
Grund für die Bestätigung einer Ablehnung des Zugangs war wie in den
vergangenen Jahren der Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten
(32,68 % gegenüber 32 % im Jahr 2010). –
Der Schutz des Entscheidungsprozesses der
Kommission wurde in 19,33 % der Fälle angeführt (wie im Vorjahr), aber
diese Zahl ist das kumulierte Ergebnis eines Anstiegs der Fälle, in denen der
Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen war (15,33 % gegenüber
11,33 % im Vorjahr) und des gleichzeitigen Rückgangs der Stellungnahmen
zum internen Gebrauch, wenn die Entscheidung bereits getroffen worden war
(4 % im Vergleich zu 8 % im Jahr 2010). –
Ein deutlicher Anstieg ist bezüglich des Schutzes
der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen zu verzeichnen (20,67 %
gegenüber 9,33 % im Vorjahr). Andererseits wurde der Schutz geschäftlicher
Interessen etwas seltener angeführt als in früheren Jahren (14,10 %
gegenüber 16,67 % im Jahr 2010), und die Ausnahme zum Schutz von
Gerichtsverfahren und Rechtsberatung noch seltener (1,33 % gegenüber
10 % im Vorjahr). 6. Beschwerden beim Europäischen
Bürgerbeauftragten 6.1. 2011 wurden die folgenden 17
Beschwerden gegen die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten durch
die Kommission vom Bürgerbeauftragten abgeschlossen: Ein ohne Feststellung von Verwaltungsfehlern abgeschlossener Fall 1735/2010/MHZ || Acht mit einer kritischen Anmerkung und/oder einer weiteren Anmerkung abgeschlossene Fälle 56/2007/PB || 3196/2007/(BEH)VL || 1633/2008/DK || 1294/2009/TN 271/2010/GG || 1403/2010/GG || 2073/2010/AN || 339/2011/AN Acht ohne Fortsetzung der Untersuchung abgeschlossene Fälle 715/2009/ANA || 1861/2009/(JF)AN || 1051/2010/BEH || 1109/2010/VL 1577/2010/GG || 1581/2010/(FS)GG || 2609/2010/BEH || 2691/2010/(VL)GG 6.2. Im Laufe des Jahres leitete
der Bürgerbeauftragte zehn neue Untersuchungen ein, bei denen der Zugang zu
Dokumenten entweder im Mittelpunkt der Beschwerde stand oder Teil der
Beschwerde war. Dies ist erheblich weniger als im Jahr 2010 mit 22
eingeleiteten Untersuchungen. 7. Gerichtliche
Überprüfung Wie in den
Vorjahren wurden 2011 einige neue Präzedenzfälle entschieden[3]. 7.1. Der
Gerichtshof fällte ein wichtiges Urteil im Berufungsverfahren My Travel[4]. Der
Gerichtshof hat die Begründungspflicht für die Inanspruchnahme der
Ausnahmeregelung zum Schutz des Entscheidungsprozesses und von Rechtsberatungen
in Bezug auf interne Unterlagen im Rahmen einer nichtlegislativen
Angelegenheit, in der bereits eine Entscheidung ergangen ist, ausgeweitet. 7.2. Das Gericht hat im
Zusammenhang mit dem Recht auf Zugang zu Dokumenten sechs Urteile erlassen: T-362/08 IFAW gegen Kommission, Urteil vom 13.1.2011 || T-250/08, Batchelor gegen Kommission, Urteil vom 24.5.2011 || Verbundene Rechtssachen T-109/05 und T-444/05, Navigazione Libera del Golfo gegen Kommission, Urteil vom 24.5.2011 T-161/04, V. Jordana gegen Kommission, Urteil vom 7.7.2011 || T-29/08 LPN gegen Kommission, Urteil vom 9.9.2011 || T-437/08 CDC gegen Kommission, Urteil vom 15.12.2011 Die Urteile in den Rechtssachen Batchelor
und IFAW II enthalten wichtige Klarstellungen hinsichtlich der
Bewertung der von den Mitgliedstaaten geäußerten Einwände gegen die Freigabe
von Schriftstücken, die von ihnen stammen, sich aber im Besitz der Kommission
befinden. Im Fall Navigazione Libera del Golfo hob
das Gericht die Entscheidung der Kommission bezüglich des Urteils des
Gerichtshofs in der Rechtssache Schweden gegen Kommission (IFAW I)
auf, weil die Einwände eines Mitgliedstaats geltend gemacht wurden, ohne dass
weiter begründet wurde, warum ein aus diesem Mitgliedstaat stammendes Dokument
nicht freigegeben werden könne. In seinem Urteil in der Rechtssache Jordana
präzisierte der Gerichtshof, dass Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b
der Verordnung eine nicht aufspaltbare Bestimmung darstellt und verlangt, dass
etwaige Beeinträchtigungen der Privatsphäre oder der Integrität des Einzelnen
stets nach den Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten,
insbesondere der Verordnung Nr. 45/2001, geprüft und beurteilt werden. In der Rechtssache LPN bestätigte der
Gerichtshof das Vorliegen einer allgemeinen Vermutung, dass durch die
Verbreitung von Dokumenten in einem Vertragsverletzungsverfahren a priori der
Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten beeinträchtigt werde, solange
diese Verfahren noch nicht abgeschlossen seien. Im CDC-Urteil schließlich entschied das
Gericht, dass der Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten nicht als
Grund für die Verweigerung des Zugangs zu einer Liste von Dokumenten geltend
gemacht werden kann. Es sind noch drei weitere Rechtssachen zu
erwähnen, die nach Klagerücknahme der Antragsteller aus dem Register entfernt
wurden: T-88/11, BIA Separations gegen Kommission || T-14/11, Timab Industries und CFPR gegen Kommission || T-399/07, Basel Polyolefine gegen Kommission 7.3. Der Gerichtshof hat
beschlossen, in fünf Fällen nicht zu entscheiden, und deshalb ihre Streichung
aus dem Register angeordnet: T-411/09, Terezakis gegen Kommission || T-291/10, A. Martin gegen Kommission || T-395/10, Stichting Corporate Europe Observatory gegen Kommission T-120/10, ClientEarth u. a. gegen Kommission || T-449/10, ClientEarth u. a. gegen Kommission || 7.4. Im Jahr 2010 wurden 15 neue
Klagen gegen Entscheidungen der Kommission in Anwendung der Verordnung (EG)
Nr. 1049/2001 erhoben. T-603/11, Ecologistas en Acción-CODA gegen Kommission || T-545/11, Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe gegen Kommission || T-534/11, Schenker gegen Kommission T-516/11, MasterCard u. a. gegen Kommission || T-480/11, Technion - Israel Institute of Technology and Technion Research & Development gegen Kommission || T-362/11, Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe gegen Kommission T-341/11, Ecologistas en Acción-CODA gegen Kommission || T-330/11, MasterCard u. a. gegen Kommission || T-278/11, ClientEarth u. a. gegen Kommission T-211/11, Timab Industries und CFPR gegen Kommission || T-111/11, ClientEarth gegen Kommission || T-93/11, Stichting Corporate Europe Observatory gegen Kommission T-14/11, Timab Industries und CFPR gegen Kommission || T-88/11, BIA Separations gegen Kommission || T-447/11, Catinis gegen Kommission 7.5. Ferner
wurden gegen Beschlüsse/Urteile des Gerichts in drei neuen Fällen Rechtsmittel
beim Gerichtshof eingelegt. C-208/11 P, Internationaler Hilfsfonds gegen Kommission || C-554/11 P, Internationaler Hilfsfonds gegen Kommission || C-135/11 P – IFAW, Internationaler Tierschutz-Fonds gegen Kommission 8. Fazit Nach neun Jahren stetigen Anstiegs blieb die Zahl
der an die Kommission gerichteten Anträge auf Einsichtnahme 2010 und 2011
gleich. Mit fast 6 500 Anträgen jährlich bearbeitete die Kommission
von allen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union die bei weitem
größte Anzahl von Anträgen auf Einsichtnahme. Diese Stabilisierung des Antragsumfangs ist
möglicherweise ein Hinweis darauf, dass das Recht auf Zugang zu Schriftstücken
ein bedeutendes Maß an öffentlicher Würdigung bei den Bürgern, der
Zivilgesellschaft und Wirtschaftsakteuren in Europa erreicht hat. Im Sinne des
Vertrags von Lissabon ebnet ein solches Bewusstsein den Weg für eine verstärkte
öffentliche Debatte und eine aktivere Beteiligung an der Gestaltung der
europäischen Politik. Gleichzeitig schwindet die Notwendigkeit, Anträge
auf Zugang zu Dokumenten zu stellen, da die Kommission Schriftstücke und
Auskünfte zunehmend proaktiv über öffentliche Register und Webseiten freigibt. Eine aktive Transparenz wurde weitgehend in Bezug
auf die gesetzgeberische Tätigkeit erreicht. Ein erheblicher Teil der Anträge
auf Einsichtnahme und fast alle Zweitanträge betreffen die Maßnahmen der
Kommission im Bereich der Kontrolle der Anwendung des EU-Rechts. Diese Anträge
müssen parallel zu den entsprechenden Untersuchungen bearbeitet werden. In
solchen Fällen muss sich die Kommission um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
der Gewährleistung der Transparenz ihrer Maßnahmen und dem Schutz anderer
Rechte bemühen, die gesetzlich und in der Rechtsprechung der europäischen
Gerichte verankert sind. ANHANG Statistik zur Anwendung der
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 1. Anzahl der ins Register
aufgenommenen Dokumente || KOM || K || ABl. || PV || SEK || Insgesamt 2011 || 2414 || 14025 || 131 || 93 || 3293 || 19956 Erstanträge 2. Eingegangene und bearbeitete
Anträge || 2009 || 2010 || 2011 Eingegangene Anträge || 5401 || 6361 || 6477 Beantwortete Anträge[5] [6] || 6636 || 7148 || 7075 Antworten basierend auf Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 || 5055 || 6127 || 6055 3. Ergebnis || 2009 || 2010 || 2011 Nr. || % || Nr. || % || Nr. || % Zugang gewährt || 4258 || 84,23 || 5034 || 82,16 || 4856 || 80,20 Zugang verweigert || 589 || 11,65 || 764 || 12,47 || 737 || 12,18 Teilweiser Zugang || 208 || 4,11 || 329 || 5,37 || 462 || 7,62 Insgesamt || 5055 || 100 || 6127 || 100 || 6055 || 100 Zweitanträge 4. Eingegangene und bearbeitete
Anträge || 2009 || 2010 || 2011 Eingegangene Anträge || 140 || 181 || 165 Beantwortete Anträge || 134 || 152 || 162 Entscheidungen über Zweitanträge basierend auf Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 || 120 || 122 || 144 5. Ergebnis || 2009 || 2010 || 2011 Nr. || % || Nr. || % || Nr. || % Bestätigt || 27 || 22,50 || 61 || 50 || 61 || 42,36 Teilweise aufgehoben || 33 || 27,50 || 42 || 34,43 || 62 || 43,05 Vollständig aufgehoben || 60 || 50 || 19 || 15,57 || 21 || 14,58 Insgesamt || 120 || 100 || 122 || 100 || 144 || 100 (1)
Aufschlüsselung der Ablehnungsbescheide nach
angewendeter Ausnahmeregelung (in %) 6. Erstanträge || 2009 || 2010 || 2011 4.1.a erster Gedankenstrich – Schutz der öffentlichen Sicherheit || 1,36 || 1,94 || 2,40 4.1.a zweiter Gedankenstrich – Schutz der Verteidigung und militärischer Belange || 0,54 || 0,14 || 0,39 4.1.a dritter Gedankenstrich – Schutz der internationalen Beziehungen || 8,17 || 9,83 || 12,02 4.1.a vierter Gedankenstrich – Schutz der Finanz-, Währungs- oder Wirtschaftspolitik || 2,09 || 2,15 || 1,88 4.1.b Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen || 6,99 || 9,76 || 8,90 4.2 erster Gedankenstrich – Schutz der geschäftlichen Interessen || 13,99 || 11,84 || 16,83 4.2 zweiter Gedankenstrich – Schutz von Gerichtsverfahren und der Rechtsberatung || 9,81 || 7,32 || 6,76 4.2 dritter Gedankenstrich – Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten || 27,61 || 26,63 || 21,90 4.3 Unterabsatz 1 – Entscheidungsprozess, Beschluss noch nicht gefasst || 17,80 || 16,80 || 17,15 4.3. Unterabsatz 2 – Entscheidungsprozess, Beschluss bereits gefasst: Stellungnahmen zum internen Gebrauch im Rahmen von Beratungen und Vorgesprächen || 7,81 || 9,62 || 8,58 4.5. Ablehnung durch einen Mitgliedstaat/externen Verfasser || 3,81 || 3,94 || 3,18 Insgesamt || 100 || 100 || 100 7. Zweitanträge || 2009 || 2010 || 2011 4.1.a erster Gedankenstrich – Schutz der öffentlichen Sicherheit || 2,55 || 2,67 || 1,33 4.1.a zweiter Gedankenstrich – Schutz der Verteidigung und militärischer Belange || 0 || 0 || 2,00 4.1.a dritter Gedankenstrich – Schutz der internationalen Beziehungen || 4,38 || 6,67 || 4,67 4.1.a vierter Gedankenstrich – Schutz der Finanz-, Währungs- oder Wirtschaftspolitik || 3,28 || 3,33 || 3,34 4.1.b – Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen || 14,23 || 9,33 || 20,67 4.2. erster Gedankenstrich – Schutz der geschäftlichen Interessen || 17,52 || 16,67 || 14,66 4.2. zweiter Gedankenstrich – Schutz von Gerichtsverfahren und der Rechtsberatung || 5,47 || 10 || 1,33 4.2. dritter Gedankenstrich – Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten || 25,91 || 32 || 32,68 4.3 Unterabsatz 1 – Entscheidungsprozess, Beschluss noch nicht gefasst || 12,77 || 11,33 || 15,33 4.3. Unterabsatz 2 – Entscheidungsprozess, Beschluss bereits gefasst: Stellungnahmen zum internen Gebrauch im Rahmen von Beratungen und Vorgesprächen || 13,87 || 8 || 4,00 4.5. Ablehnung durch den Mitgliedstaat || - || - || - Insgesamt || 100 || 100 || 100 Aufschlüsselung
der Anträge 8. nach sozioprofessionellen
Antragsteller-Kategorien (in %) || 2009 || 2010 || 2011 Akademischer Bereich || 21,29 || 23,24 || 25,73 Juristen || 10,24 || 10,69 || 11,30 Zivilgesellschaft (Interessengruppen, Unternehmen, NRO usw.) || 9,85 || 8,18 || 8,59 Behörden (ohne EU-Organe) || 7,33 || 13,56 || 8,20 Andere EU-Organe || 3,77 || 8,32 || 8,15 Journalisten || 2,02 || 3,35 || 3,25 Ohne Angabe || 45,5 || 32,68 || 34,78 Insgesamt || 100 || 100 || 100 9. nach geographischer Herkunft
der Antragsteller (in %) || 2009 || 2010 || 2011 Belgien || 18,26 || 17,95 || 21,42 Italien || 7,18 || 8,85 || 12,37 Deutschland || 16,61 || 16,62 || 12,27 Frankreich || 8,01 || 9,05 || 8,90 Vereinigtes Königreich || 6,23 || 7,24 || 8,59 Spanien || 6,27 || 6,86 || 7,16 Niederlande || 5,45 || 4,43 || 4,18 Polen || 2,86 || 2,76 || 2,68 Luxemburg || 1,71 || 1,99 || 2,12 Dänemark || 1,63 || 2,02 || 2,11 Schweden || 2,13 || 2,18 || 1,81 Finnland || 0,78 || 0,81 || 1,57 Österreich || 1,98 || 2,08 || 1,38 Portugal || 1,61 || 1,16 || 1,15 Griechenland || 1,06 || 1,22 || 1,10 Irland || 0,72 || 1,49 || 1,02 Ungarn || 0,70 || 0,89 || 0,96 Tschechische Republik || 1,11 || 4,23 || 0,93 Bulgarien || 0,56 || 0,69 || 0,93 Rumänien || 0,93 || 1,11 || 0,87 Slowakei || 0,50 || 0,56 || 0,56 Litauen || 0,35 || 0,31 || 0,42 Slowenien || 0,39 || 0,52 || 0,31 Zypern || 0,20 || 0,20 || 0,25 Estland || 0,17 || 0,09 || 0,19 Lettland || 0,06 || 0,13 || 0,15 Malta || 0,30 || 0,22 || 0,12 Nicht zur EU gehörende europäische Länder || 0,83 || 0,50 || 0,40 Nordamerika || 0,37 || 0,11 || 0,23 Australien und Neuseeland || 0,07 || 0,09 || 0,03 Afrika || 0,20 || 0,05 || 0,02 Südamerika || 0,09 || 0,05 || 0,02 Asien || 0,19 || 0,04 || 0,06 Ohne Angabe || 10,57 || 3,49 || 3,73 Insgesamt || 100 || 100 || 100 10. nach Sachgebieten (in %) Generaldirektion / Dienststelle || 2009 || 2010 || 2011 SG – Generalsekretariat || 10,10 || 11,64 || 10,12 TAXUD – Steuern und Zollunion || 6,20 || 5,30 || 7,80 COMP – Wettbewerb || 7,03 || 9,07 || 6,99 SANCO – Gesundheit und Verbraucher || 4,69 || 5,44 || 6,96 ENV – Umwelt[7] || 8,37 || 4,86 || 6,37 ENER – Energie || - || 2,91 || 5,86 MARKT – Binnenmarkt und Dienstleistungen || 7,27 || 6,14 || 5,72 ENTR – Unternehmen und Industrie || 4,55 || 4,48 || 4,84 HOME - Inneres || - || 1,63 || 4,74 TRADE – Handel || 2,08 || 3,06 || 3,47 DEVCO – Entwicklung und Zusammenarbeit-EuropeAid (vormals DEV + AIDCO) || 2,75 || 2,77 || 3,30 MOVE – Mobilität und Verkehr || - || 3,13 || 3,02 SJ – Juristischer Dienst || 1,80 || 2,68 || 2,76 AGRI – Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums || 4,07 || 3,15 || 2,62 JUST - Justiz (vormals JLS) [8] || 7,74 || 6,75 || 2,54 RELEX – Außenbeziehungen[9] || 2,25 || 3,29 || 2,39 HR - Humanressourcen und Sicherheit + OIB + OIL - Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik in Brüssel und Luxemburg + PMO – Amt für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche || 3,15 || 2,29 || 2,34 REGIO – Regionalpolitik || 3,67 || 3,06 || 2,29 CLIMA – Klimaschutz || - || 1,21 || 2,22 INFSO – Informationsgesellschaft || 2,29 || 1,79 || 1,98 EMPL –Beschäftigung, Soziales und Integration || 3,28 || 2,74 || 1,64 ECFIN – Wirtschaft und Finanzen || 1,87 || 2,32 || 1,57 RTD – Forschung und Innovation + JRC – Gemeinsame Forschungsstelle || 1,74 || 1,82 || 1,27 COMM – Kommunikation || 0,41 || 0,74 || 1,26 EAC – Bildung und Kultur || 1,44 || 1,13 || 1,05 ELARG – Erweiterung || 1,74 || 1,47 || 1,04 BUDG – Haushalt || 1,07 || 1,24 || 1,02 MARE – Maritime Angelegenheiten und Fischerei || 0,79 || 0,66 || 0,95 OP – Amt für Veröffentlichungen || 0,19 || 0,19 || 0,37 ECHO – Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz || 0,24 || 0,28 || 0,33 OLAF – Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung || 0,24 || 0,27 || 0,25 EPSO – Europäisches Amt für Personalauswahl || 0,26 || 0,14 || 0,23 ESTAT – Eurostat || 0,11 || 0,31 || 0,20 DGT – Übersetzung || 0,13 || 0,36 || 0,14 CAB – Kabinette der Kommissionsmitglieder || 0,30 || 0,28 || 0,11 BEPA – Beratergremium für europäische Politik || 0,06 || 0,03 || 0,11 DIGIT – Informatik || 0,07 || 0,09 || 0,09 IAS – Interner Auditdienst || 0,02 || 0,09 || 0,05 SCIC – Gemeinsamer Dolmetscher- und Konferenzdienst || 0,02 || 0,08 || 0,00 TREN[10] || 8,02 || 1,10 || - Insgesamt || 100 || 100 || 100 [1] ABl. L
145 vom 31.5.2001, S. 43. [2] „Dokumente,
die von den Organen, den von diesen geschaffenen Einrichtungen, von den
Mitgliedstaaten, Drittländern oder internationalen Organisationen stammen und
gemäß den Bestimmungen der betreffenden Organe zum Schutz grundlegender
Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer Mitgliedstaaten in
den in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) genannten Bereichen,
insbesondere öffentliche Sicherheit, Verteidigung und militärische Belange, als
‚TRÈS SECRET/TOP SECRET‘, ‚SECRET‘ oder ‚CONFIDENTIEL‘ eingestuft sind“
(Artikel 9 Absatz 1). [3] Details
zu den genannten Fällen finden sich unter
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de [4] Rechtssache
C-506/08 P Schweden/MyTravel und Kommission vom 21.7.2011. [5] Es ist zu
beachten, dass sich ein Antrag auf mehrere Dokumente beziehen und damit
unterschiedliche Antworten nach sich ziehen kann. [6] Die
Kategorie „Beantwortete Anträge“ umfasst auch Antworten außerhalb des
Geltungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001, etwa solche, die unter
die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 fallen. [7] Zu
beachten: Aus der GD Umwelt entstanden 2010 die GD ENV und die GD CLIMA. [8] Zu
beachten: Aus der GD JLS entstanden 2010 die GD JUST und die GD HOME. [9] Zu
beachten: Die meisten Tätigkeiten der GD RELEX wurden zum
1. Januar 2011 vom Europäischen Auswärtigen Dienst übernommen. [10] Zu
beachten: Aus der GD TREN entstanden 2010 die GD ENER und die GD MOVE.