BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2011 /* COM/2012/0408 final */
BERICHT DER
KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Schutz der finanziellen Interessen der
Europäischen Union – Betrugsbekämpfung -
Jahresbericht 2011 Zusammenfassung Die Kommission legt diesen jährlichen, in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten erstellten Bericht über den Schutz der
finanziellen Interessen der Europäischen Union im Jahr 2011 nach Artikel 325
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vor. Der Bericht gibt darüber Aufschluss, wie groß
das Risiko ist, dass EU-Gelder (Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts) in
Form von Unregelmäßigkeiten oder betrügerischen Handlungen missbräuchlich
verwendet werden und welche Vorsorgemaßnahmen diesbezüglich ergriffen werden. Unlängst ergriffene Maßnahmen zum Schutz
der finanziellen Interessen der EU Die Kommission hat im Jahr 2011 eine Reihe von
Maßnahmen zur Verbesserung des straf- und des verwaltungsrechtlichen Rahmens
für den Schutz der finanziellen Interessen der EU angenommen: –
einen geänderten Vorschlag zur Reform des Europäischen
Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), –
die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission
einschließlich eines Aktionsplans zur Bekämpfung von Schmuggel entlang der Ostgrenze
der EU, –
die Mitteilung „Schutz der finanziellen Interessen
der Europäischen Union durch strafrechtliche Vorschriften und
verwaltungsrechtliche Untersuchungen“, –
die Mitteilung „Korruptionsbekämpfung in der EU“, –
Vorschläge zur Reform der Vergabevorschriften für
öffentliche Aufträge und –
eine Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer. Weniger
betrügerische Handlungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten zu Lasten des
EU-Haushalts Im Jahr 2011 wurden in allen Bereichen zusammen 1 230
betrügerische Handlungen gemeldet, was einem Rückgang um etwa 35 % gegenüber
2010 entspricht. Das geschätzte Schadensvolumen der gemeldeten Betrugsfälle
belief sich auf insgesamt 404 Mio. EUR und nahm somit um ca. 37 % gegenüber
2010 ab. Die sonstigen Unregelmäßigkeiten und ihr Schadensvolumen gingen um 17
% bzw. 6 % zurück. Die Abnahme der gemeldeten Betrugsfälle und
ihres Gesamtschadensvolumens war nach dem starken Anstieg im Jahr 2010 zu
erwarten gewesen, da letzterer auf die „zyklische“ Wirkung des Abschlusses des
Programmplanungszeitraums 2000-2006 im kohäsionspolitischen Bereich und auf die
beschleunigte Berichterstattung infolge der Einführung des Systems für die
Meldung von Unregelmäßigkeiten (Irregularities Management System – IMS)
zurückzuführen war. Die Wirkung dieser beiden Faktoren hat sich inzwischen
erschöpft. Während das Gesamtbild beruhigend ist und
insbesondere belegt, dass die von der Kommission eingeführten Strukturen zur
Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten wirksam funktionieren und die Verwaltungs-
und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten allgemein verbessert worden sind, existieren
gleichwohl noch immer erhebliche Unterschiede bei den Methoden der einzelnen
Mitgliedstaaten für die Berichterstattung über Betrugsfälle und
Unregelmäßigkeiten. Bestimmte Mitgliedstaaten vermelden nach wie vor sehr
niedrige Betrugsquoten, was Fragen über die Eignung ihrer nationalen
Berichterstattungssysteme aufwirft. Diese Mitgliedstaaten sollten daher darüber
Bericht erstatten, wie ihre nationalen Kontrollsysteme auf Zielbereiche, in denen
das Risiko von Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten hoch ist, zugeschnitten werden.
Die Bedrohungsanalyse hat zudem ergeben, dass nach
wie vor die konkrete Notwendigkeit besteht, gegen Betrug vorzugehen. Dies gilt
insbesondere in Rezessionen und bleibt ein vorrangiges Ziel der Kommission. Verbesserte
Betrugsbekämpfungssysteme im kohäsionspolitischen Bereich Die Analyse des
diesjährigen Schwerpunktbereichs (Maßnahmen und gemeldete Unregelmäßigkeiten in
dem mit hohen Risiken behafteten Bereich der Kohäsionspolitik) hat ergeben,
dass sich das Finanzkontroll- und Risikomanagementsystem verbessert hat. Bei
diesen Verbesserungen handelt es sich um rechtliche Bestimmungen und Leitlinien,
nationale oder regionale Strategien, die Verwendung von Risikoindikatoren, Verwaltungsverfahren
und Kooperationen zwischen nationalen Behörden. Weitere Fortschritte sind hingegen noch bei der
Überwachung der Ergebnisse verwaltungs- oder strafrechtlicher Untersuchungen der
Mitgliedstaaten zur Betrugsbekämpfung einschließlich Einziehungsmaßnahmen bei
Endempfängern im kohäsionspolitischen Bereich erforderlich. Darüber hinaus bedarf es besserer
Betrugsstatistiken, damit die Kommission und die Mitgliedstaaten ihr Vorgehen
auf Hochrisikobereiche konzentrieren können. Verbesserte Einziehungsverfahren Die Einziehungsverfahren sind vor allem bei den
Heranführungshilfen und den Direktausgaben verbessert worden. Die Kommission fordert
alle Mitgliedstaaten und Heranführungsländer mit niedrigen Einziehungsquoten
auf, ihre einschlägigen Verfahren zu beschleunigen, die bestehenden
Rechtsinstrumente und Garantien zu nutzen, wenn Unregelmäßigkeiten aufgedeckt
werden, und in allen Fällen, in denen ausstehende Schulden nicht bezahlt
werden, Vermögenswerte zu beschlagnahmen. 1. Einleitung Die Kommission legt dem
Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten einen Bericht nach Artikel 325 Absatz 5 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union vor, in dem die Maßnahmen, die zur
Umsetzung dieses Artikels (d.h. zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen
die finanziellen Interessen der EU gerichteten Unregelmäßigkeiten) ergriffen
wurden, zusammengefasst werden. Gemäß dem Vertrag teilen
sich die Union und die Mitgliedstaaten die Verantwortung für den Schutz der
finanziellen Interessen der EU und die Betrugsbekämpfung. Die Behörden der
Mitgliedstaaten verwalten vier Fünftel aller EU-Ausgaben und ziehen die
traditionellen Eigenmittel[1] der EU ein. In diesen beiden Bereichen führt die Kommission die
Gesamtaufsicht, setzt Normen und überprüft die Einhaltung der
Rechtsvorschriften. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den
Mitgliedstaaten ist von wesentlicher Bedeutung für einen wirksamen Schutz der
finanziellen Interessen der EU. Daher soll dieser Bericht vorrangig anhand der
vorliegenden Daten aufzeigen, in wie weit diese Zusammenarbeit funktioniert hat
und wie sie weiter verbessert werden könnte. Dieser Bericht enthält
ferner eine Beschreibung der auf EU-Ebene ergriffenen
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sowie eine sich auf die Antworten zu einem
einschlägigen Fragebogen gründende Zusammenfassung bzw. Bewertung der von den
Mitgliedstaaten im spezifischen Bereich der Kontrollen auf dem Gebiet der
Kohäsionspolitik ergriffenen Maßnahmen. Darüber hinaus werden in dem Bericht die
neuesten von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Informationen über Betrugsdelikte
und Unregelmäßigkeiten und über den Stand der Einziehungsmaßnahmen vorgestellt.
Der Bericht wird durch vier
Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen[2]
ergänzt. 2. Gemeldete
Betrugsdelikte und sonstige Unregelmäßigkeiten Die Mitgliedstaaten sind nach dem EU-Recht
verpflichtet, der Kommission vierteljährlich über alle Unregelmäßigkeiten
Bericht zu erstatten, die sie im Bereich der geteilten Mittelverwaltung, bei
den Heranführungshilfen und bei den traditionellen Eigenmittel aufgedeckt
haben. Konkret müssen die Mitgliedstaaten der Kommission
mitteilen, ob es sich bei den gemeldeten Unregelmäßigkeiten um Fälle von
Betrugsverdacht handelt (falls diesbezüglich verwaltungs- und/oder strafrechtliche
Verfahren auf nationaler Ebene eingeleitet wurden, um zu ermitteln, ob
vorsätzliches Verhalten wie beim Straftatbestand des Betrugs[3] vorliegt) und die mitgeteilten
Angaben jeweils um etwaige aktuelle Informationen über den Abschluss der
betreffenden Verfahren zur Verhängung von Sanktionen ergänzen. In diesem Bericht wird grob zwischen zwei Arten
von Unregelmäßigkeiten unterschieden: „als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten“
sind Unregelmäßigkeiten, bei denen vermutet wird oder bereits festgestellt
wurde, dass betrügerisches Verhalten vorliegt, einschließlich jener
Unregelmäßigkeiten, die zwar nicht von den Mitgliedstaaten als Betrug gemeldet
wurden, aber bei deren näherer Analyse sich Anhaltspunkte für betrügerisches
Verhalten ergeben haben.[4] „nicht als Betrug gemeldete
Unregelmäßigkeiten“ sind alle sonstigen
Unregelmäßigkeiten, die gemeldet, aber bei denen kein betrügerischer Charakter
festgestellt wurde. Im Allgemeinen hat sich die Qualität der
Meldungen über Unregelmäßigkeiten sowohl in Bezug auf die Vollständigkeit der
Angaben als auch in Bezug auf die zeitliche Nähe verbessert. Zwar bestehen noch
einige Mängel und Inkonsistenzen, aber dies nur bei einer begrenzten Zahl von
Fällen ohne nennenswerte Auswirkungen auf die Genauigkeit dieser Analyse. Die
Vergleichbarkeit der von denen einzelnen Mitgliedstaaten gemachten Angaben zu
den „als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten“ und den „nicht als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten“ ist möglicherweise nicht in allen Fällen in
vollem Umfang gegeben, da sie von den unterschiedlichen mitgliedstaatlichen
Praktiken und Vorschriften abhängt. Wie vom Europäischen Parlament erörtert und
gefordert, wird die Kommission künftig mehr Gewicht auf die Analyse der als
Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten legen. 2.1. Analyse
der vermuteten oder festgestellten Betrugsdelikte, die von den Mitgliedstaaten
im Jahr 2011 gemeldet wurden Im Zeitraum 2007-2011 blieb die Zahl der in
allen Sektoren zusammen als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten relativ stabil
bis zum Jahr 2010 (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2011 wurden in allen Sektoren
zusammen 1 230 Unregelmäßigkeiten als Betrug (d.h. vermutete und
festgestellte Fälle von Betrug) gemeldet, also rund 35 % weniger als im
Jahr 2010 (siehe Tabelle 1). Das geschätzte Gesamtschadensvolumen der als
Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten (404 Mio. EUR) ist gegenüber 2010 um 37 %
zurückgegangen. Abbildung 1: als Betrug gemeldete
Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge in allen Sektoren zusammen im
Zeitraum 2007-2011 Die Abnahme der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten
und ihres Gesamtschadensvolumens war nach dem Anstieg in den Jahren 2009 und
2010 teilweise erwartet worden. Hauptgründe für den Rückgang waren das Ende der
vorübergehend beschleunigten Berichterstattung infolge der Einführung des
Systems für die Meldung von Unregelmäßigkeiten (Irregularities Management
System – IMS) im Jahr 2008, eine allgemeine Verbesserung der Verwaltungs- und
Kontrollsysteme (insbesondere im kohäsionspolitischen Bereich), der „zyklische“
Charakter der betreffenden Programme, infolge dessen die Zahl der gemeldeten
Unregelmäßigkeiten gegen Ende des Abschlusses des Programmplanungszeitraums
2000-2006 (d.h. in den Jahren 2009 und 2010) zunahm[5] und anschließend wieder sank,
da der Programmplanungszeitraum 2007-2013[6]
progressiv umgesetzt wird. Tabelle 1: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten
2011 Bereich || als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten || geschätztes Schadensvolumen aufgrund von als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten 2010 || 2011 || 2010 || 2011 (Mio. EUR) || % der Mittelzu- weisungen || (Mio. EUR) || % der Mittelzu- weisungen Landwirtschaft || 414 || 139 || 69 || ca. 0,12 % || 77 || ca. 0,14 % Fischerei || 0 || 2 || 0 || 0 % || 0.03 || ca. 0,005 % Kohäsionspolitik || 464 || 276 || 364 || ca. 0,74 % || 204 || ca. 0,40 % Heranführungshilfen || 101 || 56 || 41 || ca. 2,53 % || 12 || ca. 0,67 % Direktausgaben || 21 || 34 || 3,6 || ca. 0,02 % || 1.5 || ca. 0,002 % Ausgaben insgesamt || 1000 || 507 || 478 || ca. 0,34 % || 295 || ca. 0,21 % Einnahmen insgesamt (traditionelle Eigenmittel)[7] || 883 || 723 || 165 || (ca. 0,79 % des Gesamtbetrags der 2010 ein-gezogenen traditionellen Eigenmittel (brutto) || 109 || (ca. 0,49 % Gesamtbetrags der 2011 ein-gezogenen traditionellen Eigenmittel (brutto) In den
Ausgabenbereichen bleibt die Kohäsionspolitik der Bereich mit den meisten als
Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten (54 % des Gesamtaufkommens) und dem
größten Schadensvolumen (69 % des Gesamtschadensvolumens). 2.1.1. Einnahmen
(traditionelle Eigenmittel) Bei den traditionellen Eigenmitteln, war im Jahr
2011 sowohl die Zahl der über die Eigenmitteldatenbank OWNRES als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten als auch deren Gesamtschadensvolumen geringer als
im Jahr 2010. Abbildung
2: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge bei den
traditionellen Eigenmitteln im Zeitraum 2007-2011 Bei den zum
Bereich der traditionellen Eigenmittel gemeldeten Betrugszahlen bestehen
erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Dies ist, wie
bereits erwähnt, auf unterschiedliche Auslegungen der einschlägigen
Vorschriften und unterschiedliche Praktiken der einzelnen Mitgliedstaaten
zurückzuführen. Die jährlichen Schwankungen bei der Höhe der
Schadensbeträge sind darauf zurückzuführen, dass mitunter einzelne Betrugsfälle
mit großem Schadensvolumen gemeldet werden, die sich erheblich auf die
Jahreszahlen auswirken - und dies umso stärker bei jenen Mitgliedstaaten, die
nur ein geringes Aufkommen an eingezogenen traditionellen Eigenmittel
aufzuweisen haben. Darüber hinaus können verschiedene Faktoren die Zahlen über
aufgedeckte Unregelmäßigkeiten betrügerischer oder nicht betrügerischer Art
beeinflussen, beispielsweise die Handels- und die Gewerbeart, die
Vorschrifteneinhaltung durch die Wirtschaftsteilnehmer, die geografische Lage
des Mitgliedstaats oder die Eignung der mitgliedstaatlichen
Zollkontrollstrategie für die Ermittlung von mit Risiken behafteten Einfuhren
und für die Aufdeckung von eigenmittelbezogenen Betrugsdelikten und
Unregelmäßigkeiten. Infolge der bei den Prüfungen der Kommission
gemachten Beobachtungen überwacht die Kommission das Vorgehen der
Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet sehr genau.[8] 2.1.2. Ausgaben
– geteilte Mittelverwaltung und Heranführungshilfen 2.1.2.1. Natürliche
Ressourcen (Landwirtschaft und Europäischer Fischereifonds) Auf dem Gebiet der Landwirtschaft gibt es, was
die Zahl der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten und die betreffenden
Schadensbeträge im Verhältnis zu den Gesamtausgaben anbelangt, große
Unterschiede sowohl von Land zu Land als auch innerhalb der einzelnen
Mitgliedstaaten. Im Jahr 2011 haben die Mitgliedstaaten 139 der
insgesamt 2 395 Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet. Gegenüber dem
Berichterstattungsjahr 2010 nahm die Zahl der als Betrug gemeldeten
Unregelmäßigkeiten ab, während ihr Gesamtschadensvolumen von 69 Mio. EUR im
Jahr 2010 auf 77 Mio. EUR im Jahr 2011 anstieg (siehe Abbildung 2). Dieser
Anstieg lässt sich auf zwei große gemeldete Fälle mit einem Schadensvolumen von
39 bzw. 26 Mio. EUR zurückführen. Abbildung 3: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge
im Agrarbereich im Zeitraum 2007-2011 Am meisten betrügerischen
Unregelmäßigkeiten wurden in diesem Bereich im Jahr 2011 von Bulgarien (37) und
Rumänien (25) gemeldet. Einige Mitgliedstaaten mit umfangreichen Ausgaben in
diesem Bereich (Deutschland, Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich)
melden noch immer sehr wenige Unregelmäßigkeiten als Betrug. Dies wirft die
Frage auf, ob die Tatsache, dass nur wenige Unregelmäßigkeiten als Betrug
gemeldet werden, entweder auf die Nichtbefolgung der
Berichterstattungsvorschriften einschließlich einer unterschiedlichen
Interpretation der Begriffe „Betrugsverdacht“ und „festgestellter Betrug“
zurückzuführen oder aber einer guten Eignung der vorhandenen Kontrollsysteme
zur Aufdeckung von Betrug in diesen Mitgliedstaaten zu verdanken ist. Die Kommission hat Deutschland, Frankreich, Spanien
und das Vereinigte Königreich im Jahresbericht 2010 ersucht, näher zu
erläutern, warum nur so wenige Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet und wie ihre
Kontrollsysteme an die mit einem höheren Betrugs- und Unregelmäßigkeitsrisiko
behafteten Zielbereiche angepasst werden, bisher jedoch keine Antwort erhalten. Zudem wurden Finnland, die Niederlande und Polen
vor einem Jahr ersucht, durchgängiger Bericht zu erstatten, insbesondere mit
Blick auf personenbezogene Daten von Personen, die Unregelmäßigkeiten oder
Betrugsdelikte begangen haben. Die Niederlande und Polen haben ihre
Einhaltungsquote auf über 83 % verbessert, Finnland auf fast 75 %. Dies ist ein
großer Fortschritt, aber es gibt noch Verbesserungsbedarf. Die
Gesamteinhaltungsquote aller 27 Mitgliedstaaten liegt zurzeit bei etwa 93 % (2010:
90 %). Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten,
prüft fortlaufend die Qualität ihrer Meldungen im Berichterstattungssystem IMS und
gibt ihnen Rückmeldung über die Qualität ihrer Berichterstattung sowie über
fehlende Daten. Bezüglich des Europäischen Fischereifonds wurden
zwei Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet (Gesamtschadensvolumen: ca. 30 000 EUR). 2.1.2.2. Kohäsionspolitik Auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik haben sich
die Zahl der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten und ihr
Gesamtschadensvolumen im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr erheblich (um 46 %
bzw. 63 %) verringert (siehe Abbildung 3). Wie bei den sonstigen Unregelmäßigkeiten war
dieser beträchtliche Rückgang erwartet worden, da die Ursachen des im Jahr 2010
verzeichneten starken Anstiegs beseitigt wurden.[9] Abbildung 4: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge
im kohäsionspolitischen Bereich im Zeitraum 2007-2011 Die in den
Vorjahren herausgestellten Entwicklungstendenzen haben sich im Jahr 2011
bestätigt: Polen, Deutschland und Italien haben die meisten Fälle gemeldet (149
von insgesamt 276), und Deutschland bleibt, was den Abschluss von
Strafverfahren zur Feststellung und Ahndung von Betrug anbelangt, der erfolgreichste
Mitgliedstaat. Sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark,
Frankreich, Malta, die Niederlande und Zypern) haben im kohäsionspolitischen
Bereich im Jahr 2011 überhaupt keine Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet. Es
ist noch immer nicht klar, warum dies in größeren Mitgliedstaaten (in diesem
Fall Frankreich) so ist. Bei den als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten
handelte es sich meistens um falsche oder gefälschte Dokumente (Belege, Erklärungen
oder Bescheinigungen), zumeist in Verbindung mit geltend gemachten nicht
förderfähigen Ausgaben (Aufblähung der Projektkosten) oder mit der
Nichtförderungswürdigkeit des Empfängers. Drei Fälle betrafen
Korruptionsdelikte (geschätzte finanzielle Auswirkungen: 750 000 EUR). Die
Mitgliedstaaten werden ersucht, näher zu erläutern, warum im Agrarbereich und
im kohäsionspolitischen Bereich nur so wenige Fälle von Betrugsverdacht
gemeldet werden und wie ihre Kontrollsysteme im Hinblick auf eine bessere
Betrugsverhütung und -aufdeckung in den mit einem höheren Risiko behafteten
Zielgebieten angepasst werden. 2.1.2.3. Heranführungshilfen Auf dem Gebiet der
Heranführungshilfen hat sich im Jahr 2011 der bereits im Jahr 2010
herausgestellte starke Rückgang der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten
und ihres Gesamtschadensvolumens fortgesetzt. Ursache hierfür scheint die
Tatsache zu sein, dass die Maßnahmen für die EU-10- und die
EU-2-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Heranführungsprogramme für den Zeitraum
2000-2006 finanziert wurden, inzwischen ausgelaufen sind. Abbildung
5: als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge auf dem
Gebiet der Heranführungshilfen im Zeitraum 2007-2011 Die meisten Fälle
bei den Heranführungshilfen (Programmplanungszeitraum 2000-2006) betreffen –
wie schon in den Vorjahren – den SAPARD-Fonds (Sonderprogramm zur
Beitrittsvorbereitung in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung), wobei die meisten Fälle von Polen gemeldet wurden, gefolgt von
Rumänien. Die neun Unregelmäßigkeiten, die in Bezug auf
das Instrument für die Heranführungshilfe (Programmplanungszeitraum 2007-2013)
als Betrug gemeldet wurden, teilen sich auf alle fünf Komponenten[10] des Instruments auf. Unregelmäßigkeiten
bei allen fünf Komponenten wurden von der Türkei gemeldet, wohingegen in
Italien ein Einzelfall, der die grenzübergreifende Zusammenarbeit betraf,
aufgedeckt wurde (Programm für die grenzübergreifende Zusammenarbeit im
Adria-Raum). In diesem Bereich greift nur die Türkei für die Meldung von
Unregelmäßigkeiten auf das IMS zurück, Kroatien hingegen trotz aller Schulungs-
und Unterstützungsmaßnahmen noch immer nicht. Die Kommission
ersucht Kroatien, die Umsetzung des IMS abzuschließen und seine
Berichterstattung zu verbessern. Die Kommission ersucht die Ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien, das IMS umzusetzen. 2.2. Analyse
der im Jahr 2011 von den Mitgliedstaaten nicht als Betrug gemeldeten
Unregelmäßigkeiten Im Jahr 2011 hat die Zahl der nicht als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten insgesamt abgenommen (siehe Abbildung 6).
Besonders stark war dieser Rückgang im kohäsionspolitischen Bereich und bei den
Heranführungshilfen. Abbildung
6: nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre Schadensbeträge im
Zeitraum 2007-2011 Bei den Einnahmen haben sich die finanziellen
Auswirkungen der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten gegenüber 2010
leicht erhöht (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: nicht als Betrug gemeldete
Unregelmäßigkeiten im Jahr 2011 Bereich || nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten || geschätztes Schadensvolumen aufgrund von nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten 2010 || 2011 || 2010 || 2011 (Mio. EUR) || % der Mittelzu- weisungen || (Mio. EUR) || % der Mittelzu- weisungen Landwirtschaft || 1427 || 2256 || 62 || ca. 0,11 % || 101 || ca. 0,18 % Fischerei || 1 || 46 || 0,01 || 0 % || 1,6 || ca. 0,24 % Kohäsions-politik || 6598 || 3604 || 1186 || ca. 2,41 % || 1015 || ca. 2,00 % Heranführungs-hilfen || 323 || 207 || 42 || ca. 2,59 % || 48 || ca. 2,63 % Direktausgaben || 1000 || 888 || 39,5 || ca. 0,27 % || 49,9 || ca. 0,78 % Ausgaben insgesamt || 9349 || 7001 || 1325,51 || ca. 0,94 % || 1215,5 || ca. 0,86 % Einnahmen insgesamt (traditionelle Eigenmittel)[11] || 3861 || 3973 || 253 || (ca. 1,21 % des Gesamt-betrags der 2010 einge-zogenen tra-ditionellen Eigenmittel (brutto) || 278 || (ca. 1,24 % des Gesamt-betrags der 2011 einge-zogenen tra-ditionellen Eigenmittel (brutto) Im Bereich der
traditionellen Eigenmittel belief sich die Zahl der nicht als Betrug gemeldeten
Unregelmäßigkeiten im Jahr 2011 auf 3973; gegenüber 2010 nahmen sowohl die Zahl als auch das Gesamtschadensvolumen
derartiger Unregelmäßigkeiten zu. Die
Zollkontrollstrategien der Mitgliedstaaten sollten stärker auf mit hohen
Risiken behaftete Einfuhren ausgerichtet werden, damit die Aufdeckungsquote für
Unregelmäßigkeiten und Betrug im Bereich der traditionellen Eigenmittel weiter
verbessert wird. Auf dem Gebiet
der Landwirtschaft wurden im Jahr 2011 insgesamt 2 256 Unregelmäßigkeiten
verzeichnet; gegenüber 2010 nahmen sowohl die Zahl auch das
Gesamtschadensvolumen derartiger Unregelmäßigkeiten zu. Der Anstieg der Zahl
der Fälle ist auf die Zunahme der Ausgaben in diesem Bereich und auf die
verstärkten Anstrengungen der Kommission und der Mitgliedstaaten für eine
bessere Meldung von Unregelmäßigkeiten[12]
zurückzuführen. Die finanziellen
Auswirkungen der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten im
landwirtschaftlichen Bereich nahmen ebenfalls zu (von 62 Mio. im Jahr 2010 auf
101 Mio. EUR im Jahr 2011). Besondere Beachtung gilt in diesem Zusammenhang den
Haushaltsjahren 2004-2006, die als „abgeschlossen“ betrachtet werden, da die
Kontroll- und die Auditpläne abgeschlossen wurden, die betreffenden
Einziehungsverfahren angelaufen sind und Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden. Die gleichen Ursachen, die als Gründe für die
Abnahme der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen
Kohäsionspolitik und Heranführungshilfen genannt wurden (der „zyklische“ Charakter
der Programme, das Ende der durch die Einführung des IMS bewirkten
Beschleunigung der Berichterstattung, die Verbesserung der Verwaltungs- und
Kontrollsysteme im kohäsionspolitischen Bereich und das Auslaufen der Heranführungshilfen
für bestimmte Länder), sind auch als Ursachen für die Abnahme der nicht als
Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten in diesen Bereichen zu nennen. Die nicht als Betrug gemeldeten
Unregelmäßigkeiten im kohäsionspolitischen Bereich machen nach wie vor den
größten Anteil aller die verschiedenen Ausgabenbereiche des EU-Haushalts
betreffenden Unregelmäßigkeiten aus, wenngleich dieser Anteil (ca. 50 % aller
gemeldeten Fälle im Jahr 2011) gegenüber 2010 (70 %) abgenommen hat. Bei diesen Unregelmäßigkeiten handelt es sich
mehrheitlich um Verstöße gegen die Vorschriften über die öffentliche
Auftragsvergabe und über die Förderfähigkeit von Ausgaben. Dies zeigt, dass die
betreffenden Kontroll- und Verwaltungssysteme noch verbesserungswürdig sind. Die
Mitgliedstaaten werden ersucht, ihre Anstrengungen zur Verbesserung der
Effizienz und der Wirksamkeit ihrer Verwaltungs- und Kontrollsysteme im
kohäsionspolitischen Bereich fortzusetzen. Insgesamt hat sich die Qualität der
Berichterstattung dank der Einführung und erfolgreichen Implementierung des IMS
in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich verbessert. Als letzter Mitgliedstaat
hat Frankreich die Nutzung des Systems im letzten Quartal 2011 aufgenommen. Daher
dürften - insbesondere wenn die Verbindung zwischen dem französischen IT-System
PRESAGE und dem IMS im Jahr 2012 fertiggestellt wird - weitere Verbesserungen
möglich sein. Die
Kommission ersucht Frankreich in Bezug auf den kohäsionspolitischen Bereich,
die Implementierung des IMS bis Ende 2012 zum Abschluss zu bringen. 2.3. Analyse
der im Jahr 2011 als Betrug oder nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten
bei den von der Kommission direkt verwalteten Ausgaben Dieser Abschnitt bezieht
sich auf die vorliegenden Daten über Einziehungsanordnungen[13], die von den Kommissionsdienststellen
im Zusammenhang mit Ausgaben im Rahmen der „zentralen direkten Mittelverwaltung“[14] ausgestellt wurden. Laut dem periodengerechten
Rechnungsführungssystem der Kommission (ABAC) wurden im Haushaltsjahr 2011
insgesamt 3389 Einziehungsanordnungen mit einem Gesamtvolumen von 225 Mio. EUR
ausgestellt. Diese bezogen sich unter anderem auf 922 nicht als Betrug
gemeldete und 24 als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten. Die Analysen haben
ergeben, dass außerdem zehn weitere Einziehungen Betrugsfällen zugeordnet
werden können. Die finanziellen Auswirkungen dieser mithin 34 als Betrug
einzustufenden Unregelmäßigkeiten belaufen sich auf insgesamt 1,5 Mio. EUR. Gemessen
an dem Gesamtaufkommen aller Mittel, die im selben Haushaltsjahr im Rahmen der
zentralen direkten Mittelverwaltung gebunden wurden, ist diese Betrugs- und
Unregelmäßigkeitsquote also sehr niedrig. 3. Einziehungen Bei den in diesem Abschnitt vorgestellten
Einziehungszahlen handelt es sich um die im Rahmen der jährlichen
Gesamtrechnung der Europäischen Union veröffentlichten Angaben zu den Ausgabenbereichen[15]. Sie unterscheiden sich daher
in Bezug auf ihren Umfang und ihren Inhalt von den in früheren Jahren
vorgestellten Zahlen.[16] Tabelle 3: Einziehungsquoten nach Sektoren in den
Jahren 2010 und 2011 HAUSHALTSBEREICH || KONTEXT || EINZIEHUNGS-QUOTE 2010 || 2011 Traditionelle Eigenmittel || Zurzeit beträgt die Gesamtein-ziehungsquote für alle Jahre zusammen (1989-2011) 50 %. || 46 % || 52 % Landwirtschaft und ländliche Entwicklung[17] || Die in dieser Zeile angegebenen Zahlen bezeichnen die Implementierungsquote der von der Kommission beschlossenen Finanzkorrekturen.[18] || 85 % || 77 % Kohäsionspolitik || Die in dieser Zeile angegebenen Zahlen bezeichnen die Implementierungsquote der von der Kommission vorgenommenen Finanzkorrekturen, welche dazu dienen, Ausgaben, die nicht den anwendbaren Vorschriften entsprechen, von einer Finanzierung durch die EU auszuschließen. Finanzkorrekturen können auch vorgenommen werden, wenn in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen von Mitgliedstaaten schwere Mängel entdeckt werden. Einziehungsanordnungen sind nur eines der verfügbaren Mittel der Kommission zur Umsetzung von Finanzkorrekturen. || 69 % || 93 % Sonstige Verwaltungsarten[19] || Die in dieser Spalte angegebenen Zahlen bezeichnen die Wiedereinziehungsquote der unter den nicht im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung vollzogenen Teil des Haushaltsplans fallenden Beträge, die aufgrund von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten, welche von der Kommission, vom OLAF, von den Mitgliedstaaten oder vom Europäischen Rechnungshof aufgedeckt wurden, zu Unrecht gewährt wurden. || 92 % || 92 % 3.1. Einnahmen
(traditionelle Eigenmittel) Auf dem Gebiet der traditionellen Eigenmittel
sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Beträge, die rechtsgrundlos nicht
erhoben wurden, einzuziehen und in der Eigenmitteldatenbank OWNRES zu erfassen.
Der aufgrund von im Jahr 2011 aufgedeckten Unregelmäßigkeiten nachzuerhebende
Betrag beläuft sich auf 321 Mio. EUR (ca. 1,43 % des Bruttobetrags der gesamten
für das Jahr 2011 eingenommenen traditionellen Eigenmittel). Davon haben die
Mitgliedstaaten bereits 166 Mio. EUR eingezogen, so dass die Einziehungsquote
für 2011 52 % beträgt. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten ihre sich
auf Fälle aus früheren Jahren beziehenden Einziehungsmaßnahmen fortgesetzt. So
haben alle 27 Mitgliedstaaten zusammen im Jahr 2011 ca. 305 Mio. EUR aus im
Zeitraum 1989-2011 aufgedeckten Fällen eingezogen. Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen
Maßnahmen zur Einziehung von traditionellen Eigenmitteln werden im Rahmen von
Eigenmittelprüfungen und durch Anwendung eines Verfahrens überwacht, wonach
alle abschließend als nicht einziehbar festgestellten Beträge mit einem Volumen
von mehr als 50 000 EUR der Kommission gemeldet werden. Die
Mitgliedstaaten werden für alle Eigenmittelausfälle, die auf Mängel ihrer
Einziehungsmaßnahmen zurückzuführen sind, finanziell zur Verantwortung gezogen.
Bei über 98 % aller festgestellten
Eigenmittelbeträge gibt es keine besonderen Probleme bei der Erhebung. 3.2. Von
den Mitgliedstaaten verwaltete Ausgaben 3.2.1. Natürliche
Ressourcen (Landwirtschaft und Europäischer Fischereifonds) Auf dem Gebiet der Landwirtschaft nahm die
Kommission im Rahmen des Konformitätsabschlusses Rechnungsprüfungen vor, die zu
von der Kommission vorgenommenen Finanzkorrekturen in Höhe von insgesamt 822
Mio. EUR führten. Das Gesamtvolumen der beschlossenen Finanzkorrekturen belief
sich auf 1,068 Mrd. EUR; die Umsetzungsquote betrug somit 77 %. Außerdem zogen die Mitgliedstaaten auf dem
Gebiet des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im
Haushaltsjahr 2011 insgesamt 173 Mio. EUR von den Empfängern ein. Dies hat dazu
geführt, dass bis zum Ende des Haushaltsjahres 2011 bereits 44 %[20] aller seit 2007 ausgefallenen
Mittel aus dem EGFL von den Mitgliedstaaten wiedereingezogen worden waren. Die bestehenden
Verrechnungsmethode (die mit der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 eingeführte
„50/50-Regel“)[21]
bietet den Mitgliedstaaten einen großen Anreiz, zu Unrecht gewährte Beträge so
rasch wie möglich von den Empfängern zurückzufordern. Am Ende des Haushaltsjahres 2011 belief sich die
Gesamthöhe aller noch von den nationalen Behörden von den Empfängern
zurückzufordernden EGFL-Beträge auf 1,2 Mrd. EUR. Der Gesamtbetrag der noch in
den EU-Haushalt zurückzuführenden Mittel ist allerdings geringer, da seit 2006
bereits umfangreiche nicht eingezogene Beträge (insgesamt 0,45 Mrd. EUR) von
den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der „50/50-Regel“ in den EU-Haushalt
zurückgeführt worden sind. Zur Prüfung des neuen Verrechnungsverfahrens hat
die Kommission im Zeitraum 2008‑2011 bei den für 18 Zahlstellen in 13
Mitgliedstaaten zuständigen nationalen Behörden, auf die 90 % aller am
Ende des Haushaltsjahres 2011 ausstehenden Rückforderungen entfielen,
Kontrollen vor Ort durchgeführt. 3.2.2. Kohäsionspolitik Im kohäsionspolitischen Bereich hat die
Kommission im Jahr 2011 Finanzkorrekturen in Höhe von insgesamt 624 Mio. EUR
vorgenommen. Das sind 93 % der insgesamt beschlossenen Finanzkorrekturen (673
Mio. EUR). Die Gesamtquote aller bis zum Jahr 2011
durchgeführten Finanzkorrekturen erhöhte sich dadurch auf 72 %. Der Betrag der
noch ausstehenden Finanzkorrekturen beläuft sich auf 2,5 Mrd. EUR. Die Mitgliedstaaten sind in erster Linie dafür
verantwortlich, dass zu Unrecht gewährte Beträge bei den Empfängern (zuzüglich
etwaiger Verzugszinsen) eingezogen werden. Die von den Mitgliedstaaten
eingezogenen Beträge werden in diesem Bericht, der nur auf die von der
Kommission beschlossenen Finanzkorrekturen eingeht, nicht berücksichtigt. In Bezug auf den Zeitraum 2007-2013 sind die
Mitgliedstaaten rechtlich verpflichtet, der Kommission Daten über die Beträge
vorzulegen, die vor dem endgültigen Abschluss des nationalen
Rückforderungsprozesses von der Kofinanzierung einbehalten wurden; außerdem
müssen sie die Beträge angeben, die auf nationaler Ebene effektiv bei den
Empfängern eingezogen wurden. Diese Daten werden, da sie sich auf einen Teil
der von den Einziehungen und Finanzkorrekturen betroffenen Beträge beziehen, im
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Statistische Auswertung der im
Jahr 2011 gemeldeten Unregelmäßigkeiten“ vorgestellt. 3.2.3. Andere
Verwaltungsarten Bei dem im Rahmen der direkten Mittelverwaltung durchgeführten
Teil des EU-Haushalts werden Ausgaben, die nicht im Einklang mit den geltenden
Bestimmungen und Vorschriften stehen, entweder per Einziehungsanordnung
wiedereingezogen oder von der nachfolgenden Kostenerklärung abgezogen.[22] Das Gesamtvolumen der bestätigten
Einziehungsanordnungen für den nicht im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
durchgeführten Teil des EU-Haushalts beläuft sich auf 377 Mio. EUR. Konkret
eingezogen wurden davon bisher 346 Mio. EUR (92 %). 3.2.3.1. Heranführungshilfen In Bezug auf die Heranführungshilfen sind in
erster Linie die Empfängerländer dafür verantwortlich, dass zu Unrecht gewährte
Beträge bei den Empfängern (zuzüglich etwaiger Verzugszinsen) eingezogen
werden. Die diesbezüglichen Angaben in diesem Bericht beziehen sich auf die von
den Empfängerländern gemeldeten Fälle von Betrugsverdacht und
Unregelmäßigkeiten. Die Einziehungsquote bei den im Jahr 2011
gemeldeten Fällen ist beträchtlich höher als die Einziehungsquoten der
Vorjahre. Insgesamt wurden fast 26 Mio. EUR (46 %) wiedereingezogen. Ebenso hat sich die (auf alle gemeldeten Beträge
einschließlich der Beträge früherer Jahre beziehende) Gesamteinziehungsquote
auf über 60 % (insgesamt über 100 Mio. EUR) verbessert. Diese positiven Ergebnisse sind eine direkte
Folge des Abschlusses der Heranführungshilfeprogramme. 3.2.3.2. Von der
Kommission verwaltete Ausgaben In Bezug auf die im Jahr 2011 ausgestellten
Einziehungsanordnungen im Zusammenhang mit als Betrug oder nicht als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten wurde in fast allen 922 Fällen eine vollständige
oder teilweise Einziehung verzeichnet. Die Einziehungsquote bei den als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten beträgt 50 %, und die Einziehungsquote bei den
sonstigen Unregelmäßigkeiten beträgt 64 %. 4. Betrugsbekämpfungspolitik
auf EU-Ebene 4.1. Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
der Kommission im Jahr 2011 4.1.1. Vorschlag
zur Reform des OLAF Die grundlegende Verordnung
zur Festlegung der Hauptaufgaben des OLAF und seiner Befugnisse zur
Durchführung von verwaltungsrechtlichen Untersuchungen[23] wird zurzeit überarbeitet. Die
Kommission hat auf der Grundlage der im Laufe des Jahres 2010 durchgeführten
Überlegungen und Diskussionen dem Europäischen Parlament und dem Rat im März
2011 einen geänderten Vorschlag zur Verbesserung des Legislativrahmens für die
Tätigkeit des OLAF vorgelegt. Der geänderte Vorschlag
stellt darauf ab, die Effizienz der vom OLAF durchgeführten Untersuchungen zu
verbessern und die Verfahrensrechte der von den Untersuchungen betroffenen
Personen zu präzisieren. Der Vorschlag wurde von der
zuständigen Arbeitsgruppe des Rates analysiert und wird im Juni 2012 in
informellen Dreiparteiengesprächen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat
und der Kommission näher geprüft. 4.1.2. Die
Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission Um die Verhütung und
die Aufdeckung von Betrug auf EU-Ebene weiter zu verbessern, hat die Kommission
im Juni 2011 eine Mitteilung über die Betrugsbekämpfungsstrategie der
Kommission[24]
angenommen. Die Strategie richtet sich direkt an die mit der Verwaltung von
EU-Geldern befassten Kommissionsdienststellen und verfolgt folgende vorrangige
Ziele: ·
Aufnahme geeigneter Betrugsbekämpfungsbestimmungen
in Kommissionsvorschläge für Ausgabenprogramme nach Maßgabe des neuen
mehrjährigen Finanzrahmens, ·
Ausarbeitung und Umsetzung von
Betrugsbekämpfungsstrategien auf Ebene der Kommissionsdienststellen mit
Unterstützung von Seiten des OLAF, ·
Überarbeitung der Richtlinien für das öffentliche
Auftragwesen zwecks Vereinfachung der Anforderungen und Begrenzung der
diesbezüglich bestehenden Betrugsrisiken in den Mitgliedstaaten. Im Jahr 2011 und Anfang
2012 wurden Fortschritte bei der Aufnahme von Betrugsbekämpfungsbestimmungen in
Finanzierungsprogramme, bei der Schaffung eines Betrugsverhütungsnetzes und bei
der Einrichtung einer speziellen, für alle Kommissionsdienststellen
zugänglichen Website zum Thema Betrugsverhütung erzielt. Die Umsetzung dieser
Strategie dürfte bis spätestens 2014 abgeschlossen sein. 4.1.3. Aktionsplan
der Kommission zur Bekämpfung des Zigaretten- und Alkoholschmuggels entlang der
Ostgrenze der EU Durch den Schmuggel mit hoch besteuerten Waren
(hauptsächlich Zigaretten und Alkohol) entstehen dem EU-Haushalt und den
Haushalten der Mitgliedstaaten alljährlich Einnahmenverluste in beträchtlicher
Höhe. Schätzungen zufolge belaufen sich die durch den Zigarettenschmuggel in
der EU bedingten unmittelbaren Ausfälle an Zolleinnahmen auf über 10 Mrd. EUR
jährlich. Um gegen dieses Problem vorzugehen, hat die Kommission im Juni 2011
einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Zigaretten- und Alkoholschmuggels entlang
der Ostgrenze der EU[25]
angenommen. Der Aktionsplan enthält eine Analyse der
bestehenden Maßnahmen und Probleme sowie Vorschläge für gezielte, bis
spätestens 2014 zu ergreifende Abhilfemaßnahmen, die mit Hilfe der
Mitgliedstaaten, Russlands und der Länder der Östlichen Partnerschaft (Armenien,
Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und Ukraine) umgesetzt werden sollen:
Stärkung der Durchsetzungskapazität, technische Unterstützung und
Schulungsmaßnahmen, verstärkte Abschreckung und Sensibilisierung sowie Ausbau
der operativen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen in der Region
einschließlich Austausch sachdienlicher Erkenntnisse und Ausweitung der
grenzübergreifenden Zusammenarbeit. Einige dieser Vorschläge sind bereits umgesetzt
worden. So wurde Ende Juni 2011 in Rumänien eine operative regionale Konferenz
zum Thema Tabakschmuggel abgehalten, ein Verbindungsbeamter des OLAF wurde zur
EU-Delegation in Kiew entsandt, um die Zusammenarbeit mit den zuständigen
ukrainischen Strafverfolgungsdiensten zu verstärken, und es wurde erstmals eine
gemeinsame Zollaktion zur Bekämpfung des auf dem Schienenweg entlang der
Ostgrenze der EU erfolgenden Schmuggels mit Tabak und Ausgangsstoffen für
synthetische Drogen durchgeführt (siehe Abschnitt 4.2.5.3 dieses Berichts). Die Verwirklichung der Ziele des Aktionsplans
war eines der vorrangigen Ziele des Jahres 2011 und bleibt ein zentrales Ziel
im Jahr 2012. 4.1.4. Maßnahmen
der Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der EU durch
strafrechtliche Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen Beim Schutz von EU-Geldern verfahren die
Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer innerstaatlichen Vorschriften. Dies führt
dazu, dass es von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat große Unterschiede in Bezug
auf die Verurteilungsquote bei zu Lasten des EU-Haushalts gehenden Delikten
gibt (14 bis 80 %). Zudem wurden die Strafgerichtsordnungen der Mitgliedstaaten
nur in begrenztem Umfang harmonisiert[26],
die justizielle Zusammenarbeit ist nicht wirksam genug, und es besteht die
Tendenz, Strafverfolgungsmaßnahmen nur auf inländische Fälle zu beschränken und
die europäische Dimension zu ignorieren. Auch ist die Abschreckung
vor kriminellem Missbrauch von EU-Mitteln insgesamt nicht ausreichend. Daher
hat die Kommission angekündigt, dass sie folgende Punkte des Rechtsrahmens zum
Schutz der finanziellen Interessen der EU[27]
stärken will: ·
Definition der wichtigsten gegen die finanziellen
Interessen der EU gerichteten Straftatbestände (z.B. Betrug) und anderer einschlägiger
Straftatbestände (z.B. Veruntreuung), ·
Verbesserung des verfahrensrechtlichen Rahmens:
Ausweitung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen den
zuständigen Behörden, ·
Verbesserung des institutionellen Rahmens für die
Untersuchung und die strafrechtliche Verfolgung von gegen die finanziellen
Interessen der EU gerichteten Straftaten und für die Anklageerhebung gegen die
Täter: Hierzu ist es u.a. erforderlich, die bestehenden EU-Stellen (Eurojust und
das OLAF) zu verstärken und eine speziell für derartige Delikte zuständige
europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen. Bezüglich des ersten Punktes hat die Kommission am
11. Juli 2012 einen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt[28].
Im Hinblick auf die anderen Bereiche prüft die Kommission derzeit die
verschiedenen Optionen für einschlägige Vorschläge. Außerdem besteht nach Auffassung der Kommission die
Notwendigkeit, den Schutz von Euro-Banknoten und -Münzen durch strafrechtliche
Sanktionen nach Maßgabe des Arbeitsprogramms der Kommission zu verstärken.
Beispielsweise könnten die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, auf ein
und dieselbe Palette von Untersuchungstechniken zurückzugreifen, und es könnten
einschlägige Mindeststrafen eingeführt werden. Die Kommission arbeitet zurzeit
an einem Legislativvorschlag für diesen Bereich. 4.1.5. Mehrjähriger
Finanzrahmen 2014-2020 – „Hercule III“ und „Pericles 2020“ Die Kommission hat, um die Betrugsverhütung und
-bekämpfung zu verstärken, im Dezember 2011 zwei Vorschläge für
Finanzierungsprogramme („Hercule III“[29]
und „Pericles 2020“[30])
angenommen. Beide Vorschläge erfolgten im Zusammenhang mit dem neuen
mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020. Die vorgeschlagenen Programme sollen an die
derzeitigen, Ende 2013 auslaufenden Programme auf diesem Gebiet anschließen. „Hercule III“ ist ein Finanzierungsprogramm
speziell für die Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen gegen die
finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen. Es soll
die Anschaffung von Spezialausrüstung und Datenbanken für nationale
Strafverfolgungsbehörden sowie Schulungsmaßnahmen für
Betrugsbekämpfungsexperten ermöglichen. Als Gesamtmittelausstattung wurden 110
Mio. EUR für den vorgesehenen Zeitraum von sieben Jahren vorgeschlagen. Neu am Vorschlag für „Hercule
III“ ist, dass die Programmziele im Vergleich zu den derzeit noch laufenden
Programmen verschlankt und die Umsetzung vereinfacht werden sollen. Außerdem
sieht der Vorschlag vor, den Kofinanzierungsanteil bei Maßnahmen zur
technischen Unterstützung von derzeit 50 auf dann 80 % zu erhöhen, womit einem
von vielen Beteiligten geäußerten Anliegen nachgekommen wurde. Auf diese Weise
sollen auch Mitgliedstaaten, die nur über begrenzte eigene
Kofinanzierungsmittel verfügen, in die Lage versetzt werden, an diesen
Programmen teilzunehmen. Das Programm „Pericles“ umfasst
Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz von Euro-Banknoten und
-münzen vor Betrug und Fälschung. Gefördert werden können fach- und
grenzübergreifende Workshops, Zusammenkünfte und Seminare sowie gezielte
Praktika und Personalaustauschmaßnahmen für Bedienstete zuständiger nationaler
Behörden in der EU und der gesamten Welt. Auch kann im Rahmen des Programms
technische, wissenschaftliche und operative Unterstützung geleistet werden. Der Vorschlag zur Auflage
von „Pericles 2020“ enthält ebenfalls eine Reihe neuer Aspekte, darunter die
Möglichkeit des Erwerbs neuer Ausrüstung und die Anhebung des
Kofinanzierungsanteils (auf bis zu 90 % in Ausnahmefällen). Als
Gesamtmittelausstattung wurden 7,7 Mio. EUR für den vorgesehenen Zeitraum von
sieben Jahren vorgeschlagen. Beide Vorschläge werden noch
im Jahr 2012 vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert werden. 4.1.6. Neue
Struktur und geänderte Untersuchungsverfahren des OLAF Das OLAF leitete im März 2011 eine interne
Prüfung ein, um insbesondere seine Organisationsstruktur und seine
Untersuchungsverfahren zu verbessern. Als Ergebnis dieser Prüfung wurde mit Wirkung
vom 1. Februar 2012 ein neuer Organisationsplan des OLAF eingeführt. Durch die
neue Struktur wurden die laufenden Kosten und der Verwaltungsaufwand reduziert,
die Zahl der mit Untersuchungen befassten Mitarbeiter um 30 % erhöht und die
Rolle des OLAF als für die allgemeine Betrugsbekämpfungspolitik zuständige
Kommissionsdienststelle gestärkt. Zudem wurden die Untersuchungsverfahren verschlankt
und neue Prioritäten der Untersuchungspolitik festgelegt. 4.2. Sonstige
für die Betrugsbekämpfung relevante Maßnahmen der Kommission im Jahr 2011 4.2.1. Mitteilung
der Kommission „Betrugsbekämpfung in der EU“ Die Umsetzung des
rechtlichen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung ist in den einzelnen
Mitgliedstaaten unterschiedlich weit vorangeschritten und insgesamt noch immer
unzufriedenstellend. Die Kommission hat daher im Juni 2011 ihre Vorstellungen
bezüglich einer allgemeinen Korruptionsbekämpfungspolitik der EU für die
nächsten Jahre[31]
vorgestellt. Die Kommission möchte, dass der Korruptionsbekämpfung in
bestimmten Politikbereichen größere Bedeutung beigemessen wird und hat zu
diesem Zweck verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen: engere Zusammenarbeit, Modernisierung
der EU-Vorschriften über die Beschlagnahme von Erträgen aus Straftaten, Überarbeitung
der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen, Verbesserung der
Kriminalitätsstatistiken sowie verstärkte Vorgabe einschlägiger Auflagen und
Bedingungen im Rahmen der Kooperations- und Entwicklungspolitik. Die Kommission wird ab dem
Jahr 2013 alle zwei Jahre einen Korruptionsbekämpfungsbericht der EU vorlegen. Dieser
wird darauf abstellen, die Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen zu verschärfen, das
gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, Entwicklungstrends
in der EU zu ermitteln, den Austausch bewährter Praktiken zu erleichtern und
den Boden für künftige politische Maßnahmen der EU zu bereiten. 4.2.2. Modernisierung
der Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen Die Kommission hat am 20. Dezember 2011 auf der
Grundlage der Ergebnisse einer Konsultation der Öffentlichkeit
Legislativvorschläge[32]
zur Modernisierung der Richtlinien für die öffentliche Auftragsvergabe
vorgestellt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten
wirksame Verfahren zur Verhütung unlauterer Geschäftspraktiken und zur
Schaffung von mehr Transparenz einführen. Nach dem Dafürhalten der Kommission sind
derartige Maßnahmen nicht nur für einen fairen Wettbewerb unter den Bietern,
sondern auch zur Gewährleistung einer effizienten Verwendung von Steuergeldern
durch die zuständigen Behörden erforderlich. Parallel dazu hat die Kommission grundlegende,
die Transparenz fördernde Maßnahmen und verfahrensrechtliche Bestimmungen für
die Vergabe von Konzessionen, Bestimmungen[33]
über den Ausschluss von Bewerbern, die z.B. wegen Korruption, Geldwäsche oder
Betrug verurteilt wurden, sowie Maßnahmen zur Verhütung von
Interessenskonflikten vorgeschlagen. 4.2.3. Kohäsionspolitik Bezüglich der
Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013 hält die Kommission es für
erforderlich, die Betrugsbekämpfungsaspekte durch Einführung eines nationalen
Akkreditierungsverfahrens und einer Zuverlässigkeitserklärung der Fachebene mit
bescheinigtem Jahresabschluss zu verstärken, um die Zuverlässigkeit zu erhöhen.
In Bezug auf die finanzielle Verwaltung und die Kontrolle der Programme hat die
Kommission insbesondere vorgeschlagen, dass die Bescheinigungsbehörden unter
Berücksichtigung der ermittelten Risiken wirksame und angemessene
Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug treffen sollten.[34] 4.2.4. Direktausgaben Im Hinblick auf die Verhütung, Aufdeckung und
Untersuchung von Betrug auf dem Gebiet der Direktausgaben und der Außenhilfe
hat die Kommission die Aufnahme einer Standardklausel[35] „Schutz der finanziellen
Interessen der Union“ in sämtliche neuen Legislativvorschläge des neuen
mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 vorgeschlagen, um die Konsistenz der
Ausgabenprogramme zu erhöhen. 4.2.5. Zölle 4.2.5.1. Versandinformationssystem
zur Betrugskämpfung Für ein schärferes Vorgehen
gegen Zollbetrug ist es erforderlich, dass alle zuständigen Behörden über die
betreffenden Warendurchfuhren in der EU auf dem Laufenden sind. Zu diesem Zweck
hat die Kommission bzw. das OLAF eine zentrale Datenbank konzipiert und
eingeführt, in der diese Informationen gespeichert werden: das
Versandinformationssystem zur Betrugskämpfung (ATIS). Seit
dem 1. September 2011 haben die Kommission, die Mitgliedstaaten und die EFTA-Länder[36] Echtzeitzugriff auf das ATIS. 4.2.5.2. Bestimmungen
über die gegenseitige Amtshilfe und sonstige Betrugsbekämpfungsbestimmungen in
Abkommen mit Drittländern Um die ordnungsgemäße Anwendung der
Zollvorschriften zu gewährleisten, enthalten zahlreiche Abkommen wie die
Präferenzhandels-, Kooperations-, Nichtpräferenzhandels- und Zollabkommen
Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe sowie über die Verhütung,
Untersuchung und Bekämpfung von Verstößen gegen die Zollvorschriften. Ende 2011 waren 43 Abkommen dieser Art mit
insgesamt 58 Ländern in Kraft, und es liefen Verhandlungen mit Indien, Kanada,
Singapur, Malaysia, dem MERCOSUR, Georgien, Moldau und sechs WPA-Regionen
(Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) über den Abschluss von
Präferenzhandelsabkommen. 4.2.5.3. Gemeinsame
Zollaktionen Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten und einiger
Drittländer führen regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem OLAF gemeinsame,
zeitlich befristete Aktionen zur Bekämpfung des Schmuggels mit „sensiblen“
Waren und von Betrug in bestimmten Risikogebieten und/oder entlang bestimmter
bekannter Handelswege durch. Die Kommission bzw. das OLAF initiiert die
gemeinsamen Zollaktionen und/oder leistet jeweils die nötige Unterstützung. Im April 2011 wurde die gemeinsamen Zollaktion
„Fireblade“ von Ungarn in enger Zusammenarbeit mit der Kommission bzw. dem OLAF
und Europol organisiert. Alle EU-Mitgliedstaaten sowie Kroatien, die Ukraine
und Moldau wurden zur Teilnahme an der Aktion eingeladen. Diese führte zur
Beschlagnahme von mehr als 28 000 Stück bzw. Paar nachgeahmte Textilwaren und
Zubehör, die auf dem Straßenweg über die östlichen Grenzen der EU gelangen
sollten. Mit den bei diesem Einsatz beschlagnahmten Waren hätten sich auf dem
Markt Einnahmen in Höhe von 1 Mio. EUR erzielen lassen, und die geschmuggelten
Zigaretten hätten weitere 1,5 Mio. EUR an Zoll- und Steuerausfällen verursacht. Im Oktober 2011 führten die polnischen
Zollbehörden in enger Zusammenarbeit mit dem OLAF die gemeinsame Zollaktion „Barrel“
durch, an der 24 EU-Mitgliedstaaten sowie Kroatien, die Türkei, Norwegen und
die Schweiz teilnahmen. Diese bislang erste gemeinsame Zollaktion auf dem
Gebiet des Schienenverkehrs richtete sich gegen den Schmuggel von
Tabakerzeugnissen und Ausgangsstoffen für
synthetische Drogen entlang den Ostgrenzen der EU. Sie führte zur Beschlagnahme von ca. 1,2 Millionen Zigaretten,
die in mit Holz und Eisen beladenen Güterzügen entdeckt wurden. Das potenzielle
Schadensvolumen (umgangene Zölle und Steuern) beläuft sich auf mindestens 205 000
EUR. 4.2.6. Mehrwertsteuern Die Kommission hat auf der Grundlage der
Ergebnisse einer Konsultation der Öffentlichkeit[37] sowie der Diskussionen mit den
Mitgliedstaaten und der Stellungnahmen der anderen EU-Organe im Dezember 2011
eine Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer („Wege zu einem einfacheren,
robusteren und effizienteren MwSt-System, das auf den Binnenmarkt zugeschnitten
ist“)[38]
angenommen. Darin ist vorgesehen, dass neue Möglichkeiten der
Betrugsbekämpfung ausgelotet werden, darunter die Verbesserung der
Verwaltungszusammenarbeit mit Drittländern, ein „Schnellreaktionsmechanismus“
zur Bekämpfung neuer Betrugsformen und Studien über neue Steuererhebungssysteme. Ferner wird die Kommission die Mitgliedstaaten
durch technische Unterstützung und durch Kapazitätsaufbauhilfe dabei
unterstützen, ihre Steuerverwaltung wirksamer, effizienter und betrugssicherer
zu machen. Zudem arbeitet die Kommission zurzeit an der
Einrichtung eines ständigen EU-Forums, in dessen Rahmen Steuerbehörden,
Wirtschaftsvertreter und die Kommission Betrugsbekämpfungsaspekte im
Zusammenhang mit der Verwaltung des MwSt.-Systems erörtern können. 4.2.7. Internationale
Übereinkommen, Instrumente und Abkommen über die Verwaltungszusammenarbeit In der globalisierten Welt von heute wird Betrug immer
öfter über Ländergrenzen hinweg verübt. Daher ist es wichtig, dass die
Zusammenarbeit mit Ländern und internationalen Organisationen, die EU-Mittel
erhalten und/oder gemeinsam mit der EU als Geldgeber auftreten, weltweit
verstärkt wird. Es bedarf eines robusten Rechtsrahmens, der die
Partnerländer klar und deutlich dazu verpflichtet, die ihnen von der EU
gewährten Mittel wirtschaftlich zu verwalten und mit der EU bei der Bekämpfung
von Betrug und Korruption zusammenzuarbeiten. Um einen solchen Rechtsrahmen zu
schaffen, hat die Kommission bereits verschiedene Kontroll- und
Betrugsbekämpfungsbestimmungen für neue oder neu ausgehandelte bilaterale
Abkommen vorgeschlagen. Im Jahr 2011 wurden derartige Bestimmungen[39] im Rahmen der Entwürfe der Abkommen mit den Empfängerländern Afghanistan
und Kasachstan sowie der Entwürfe der Assoziierungsabkommen mit drei Ländern
der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan und Georgien)
vorgeschlagen. Verschlankte, vorrangig auf den Informationsaustausch
ausgerichtete Bestimmungen dieser Art wurden für die Abkommen mit wichtigen
Geberländern wie Australien vorgeschlagen. Der Europäische auswärtige Dienst
und die Kommission werden bei den betreffenden Verhandlungen im Jahr 2012
darauf hinwirken, dass diese Bestimmungen in die neuen Abkommen mit diesen
Ländern aufgenommen werden. Die Kommission bzw. das OLAF hat im Jahr 2011
zudem eine wichtige Initiative auf den Weg gebracht, durch die die
Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung und insbesondere der diesbezügliche
Informationsaustausch mit internationalen Organisationen wie der Weltbank (Vizepräsident
für Integrität der Weltbankgruppe) ausgeweitet werden soll. 4.2.8. Bekämpfung
des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen auf internationaler Ebene Die Kommission hat den Standpunkt der EU koordiniert
und gemeinsam mit dem Ratsvorsitz die EU bei den Verhandlungen über ein
Protokoll zur Beseitigung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen zum
Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
vertreten. Bisher haben fünf Sitzungen des
Verhandlungsgremiums stattgefunden, die bisher letzte vom 28. März bis zum
4. April 2012 in Genf. Nach intensiven Verhandlungen einigte sich das Gremium
auf einen Entwurf eines Protokolls zur Beseitigung des illegalen Handels mit
Tabakerzeugnissen. Der
Entwurf wird den Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung
des Tabakgebrauchs auf ihrer nächsten Konferenz, die im November 2012 in Seoul
(Südkorea) stattfindet, zur Prüfung und Annahme vorgelegt. 4.3. Umsetzung
von Betrugsbekämpfungsprogrammen 4.3.1. „Hercule
II“ Im Rahmen des Programms „Hercule
II“ wurden im Jahr 2011 weitere Maßnahmen ergriffen, um insbesondere die grenz-
und bereichsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der
Kommission bei der Verhütung und Bekämpfung von gegen die finanziellen
Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten zu verbessern. Schwerpunkte dabei bildeten
die Verhütung und die Aufdeckung von illegalen Einfuhren von illegalen oder gefälschten
Erzeugnissen einschließlich Zigaretten und Tabak (5,1 Mio. EUR), Konferenzen,
Seminare und Schulungen (4,8 Mio. EUR), die Anschaffung bzw. Nutzung von externen
Datenbanken für Untersuchungszwecke (ca. 2,9 Mio. EUR) und wissenschaftliche
Forschungen (0,7 Mio. EUR). 4.3.2. „Pericles“ Im Rahmen des Programms „Pericles“
werden Schulungsmaßnahmen und technische Unterstützung für nationale, mit dem
Schutz der Euro-Banknoten und –Münzen vor Betrug und Fälschung befasste
Behörden angeboten. Im Jahr 2011 beteiligte sich die Kommission bzw. das OLAF
an 15 Maßnahmen im Rahmen von „Pericles“, darunter mehrere von den
Mitgliedstaaten und/oder von der Kommission bzw. dem OLAF organisierte Konferenzen,
Seminare und Personalaustauschmaßnahmen. „Pericles“ stellt schwerpunktmäßig auf
die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU
in kritischen Bereichen ab. Die Mittelausstattung des
Programms belief sich im Jahr 2011 auf 1 Mio. EUR. Diese Mittel wurden zu 100 %
gebunden. 4.3.3. Informationssystem
für die Betrugsbekämpfung (AFIS) Das Informationssystem für die Betrugsbekämpfung
(AFIS) besteht aus einer Reihe von Software-Anwendungen, die zur
Betrugsbekämpfung dienen und einen raschen und sicheren Austausch von
betrugsbezogenen Informationen zwischen den zuständigen Behörden der
Mitgliedsstaaten und der EU sicherstellen sollen. Das AFIS wird von der Kommission
bzw. vom OLAF betrieben und deckt zwei Schwerpunktbereiche ab: die gegenseitige
Amtshilfe in Zollsachen (gemeinsame Zollaktionen, sichere E-Mail, Versandinformationssystem
zur Betrugskämpfung usw.) und die Verwaltung der von den Mitgliedstaaten und
den Empfängerländern übermittelten Meldungen über Unregelmäßigkeiten. Die Zahl der AFIS-Nutzer hat sich kontinuierlich
auf inzwischen fast 10 000 in über 1 200 zuständigen Dienststellen in den Mitgliedstaaten,
in Partner- bzw. Drittländern, in internationalen Organisationen sowie in den
Kommissionsdienststellen und in den anderen EU-Organen erhöht. Die operative
Mittelausstattung des AFIS belief sich im Jahr 2011 auf 6 Mio. EUR. Diese
Mittel wurden hauptsächlich für Instandhaltungs-, Entwicklungs- und
Produktionsarbeiten (4,8 Mio. EUR) verwendet, aber auch für technische
Unterstützung, Schulungen und Hardware (1,2 Mio. EUR). Der AFIS-Haushaltsplan
wurde in vollem Umfang vollzogen (Mittelbindung: 99 %). 4.4. Entschließung
des Europäischen Parlaments vom 6. April 2011 zum Schutz der finanziellen
Interessen der Gemeinschaften – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2009 Das Europäische Parlament nahm am 6. April 2011
eine Entschließung zum Betrugsbekämpfungsbericht 2009 der Kommission[40] an. Die Entschließung enthält
konkrete Forderungen, Bemerkungen und Vorschläge zu allen Haushaltsbereichen. Sie
richtet sich an die Kommission und an die Mitgliedstaaten und betrifft eine
breite Palette von Themen, darunter die Veröffentlichung der Namen der
Empfänger von EU-Finanzhilfen, die nationalen Verwaltungserklärungen und das
öffentliche Auftragswesen. Außerdem wird in der Entschließung Kritik am
aktuellen Stand der Wiedereinziehung von EU-Finanzhilfen in sämtlichen
Bereichen geübt und bemängelt, dass manche Mitgliedstaaten in bestimmten
Bereichen nur eine geringe Zahl von Unregelmäßigkeiten melden. Das Europäische Parlament begrüßte gleichwohl
die Einführung des IMS und die Fortschritte, die in bestimmten Beeichen erzielt
wurden, darunter die Verbesserung der allgemeinen Berichterstattungsdisziplin
der Mitgliedstaaten im landwirtschaftlichen Bereich. Auch lobte es die
gelungene gemeinsame Zollaktion „Diabolo II“, die von der Europäischen
Kommission über das OLAF koordiniert worden war. Die Kommission hat dem Europäischen Parlament
einen Folgebericht übermittelt, in dem sie darlegt, mit welchen praktischen
Maßnahmen sie den Anregungen aus der Entschließung nachzukommen gedenkt. Beispielsweise
weist die Kommission in dem Bericht darauf hin, dass sie bereits in allen
Bereichen der geteilten Mittelverwaltung Vereinfachungen zur Verringerung der
Arbeitsbelastung der Mitgliedstaaten vorgenommen hat, von denen sie sich eine
bessere Qualität, eine zeitigere Übermittlung und eine größere Vollständigkeit
der mitgliedstaatlichen Berichte über aufgedeckte Unregelmäßigkeiten erwartet. 4.5. Beratender
Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (COCOLAF) Die Mitgliedstaaten organisieren gemäß Artikel
325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zusammen mit der
Kommission eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den zuständigen
Behörden. Diese Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen des Beratenden Ausschusses für
die Koordinierung der Betrugsbekämpfung.[41]
Der COCOLAF trat im Jahr 2011 zweimal zusammen.[42] Er wurde über die Fortschritte
bei der Umsetzung des Betrugsbekämpfungsprogramms der Kommission auf dem
Laufenden gehalten und unterbreitete eigene Vorschläge. Im COCOLAF wurden u.a.
folgende Themen erörtert: wirksame Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften zur
Betrugsverhütung und deren Anwendung auf nationaler Ebene, jährliche
Berichterstattung und Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und
der Kommission (insbesondere über vermutete und festgestellte Fälle von Betrug
und Unregelmäßigkeiten) sowie Risikoanalyse. Unter anderem lotete der COCOLAF die
Möglichkeiten zur Verschärfung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen in den
Mitgliedstaaten aus und setzte beispielsweise zu diesem Zweck eine Untergruppe
„Strukturmaßnahmen" ein. Die Mitgliedstaaten haben insbesondere gelobt,
dass derartige Zusammenkünfte einen echten Mehrwert im Hinblick auf den
Austausch bewährter Praktiken besitzen. 5. Massnahmen
der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die
finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen 5.1. Ergebnisse
des Fragebogens über die Kontrollen zur Bekämpfung von gegen die finanziellen
Interessen der EU gerichteten Unregelmäßigkeiten und Betrugsdelikten im
kohäsionspolitischen Bereich Jedes Jahr wählen die Kommission und die
Mitgliedstaaten ein spezielles Thema aus, auf das dann im
Betrugsbekämpfungsbericht des darauf folgenden Jahres anhand der Antworten, die
die Mitgliedstaaten zu einem einschlägigen Fragebogen gegeben haben, näher
eingegangen wird. Auf diese Weise soll der Austausch von Informationen und
bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten vereinfacht und die
Überwachung der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen erleichtert werden. Besonderes Thema dieses Jahres waren die
Kontrollen zur Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU
gerichteten Betrugsdelikten und Unregelmäßigkeiten im kohäsionspolitischen
Bereich.[43]
Die Fragen bezogen sich auf Betrugsbekämpfungsuntersuchungen, die bestehenden legislativen
und administrativen Maßnahmen und Strategien, die Verwendung von
Betrugsindikatoren, die als Folge zu Betrugsbekämpfungsuntersuchungen
eingezogenen Beträge und das für Betrugsbekämpfungsuntersuchungen eingeteilte
bzw. an derartigen Untersuchungen mitwirkende Personal. Alle Mitgliedstaaten haben legislative oder
administrative Maßnahmen angegeben, die sie im Zeitraum 2007-2011 ergriffen
haben. Nach Auffassung der Mitgliedstaaten haben diese Maßnahmen wesentlich zu
einer besseren Betrugsverhütung im kohäsionspolitischen Bereich und/oder zu
Verbesserungen des Risikomanagementsystems beigetragen. Die Maßnahmen betrafen u.a. die
Förderfähigkeitsbestimmungen, die Überprüfungen und Kontrollen vor Ort, die Meldung
und die Bearbeitung von Betrugsfällen und allgemeinen Unregelmäßigkeiten, die
Einziehungsverfahren, die Gegenkontrollen zur Aufdeckung und Aufklärung von
Projektdoppelfinanzierungen, die Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe,
die Einführung von Sanktionen, die Maßnahmen zur Betrugs- und
Korruptionsbekämpfung, die Einsetzung von Koordinierungsstellen für die
Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug, die
Teilnahme von Bediensteten an Schulungen und Seminaren sowie die
strafrechtliche Verfolgung von Empfängern und sonstigen in vermutete Betrugs-
oder Korruptionsfälle verwickelten Personen. Zum Thema Wirksamkeit und Effizienz teilten fast
alle Mitgliedstaaten[44]
mit, dass sie ein starkes und proaktives Konzept mit präventiven Maßnahmen
verfolgen, die dazu geführt haben, dass mehr Unregelmäßigkeiten bereits vor der
Zahlung aufgedeckt werden konnten und mithin letztendlich insgesamt weniger
Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden. Einige Mitgliedstaaten[45] vermeldeten drastisch
zurückgegangene Zahlen bei den aufgedeckten Fällen von Betrugsverdacht, einen
Rückgang der Fehler bei Ausschreibungen und eine größere allgemeine Transparenz
von Ausschreibungen. Was die Zuverlässigkeit der finanziellen Berichterstattung
anbelangt, vermeldete die Mehrheit der Mitgliedstaaten[46] eine gestiegene Quote der
akzeptierten förderfähigen Beträge. Bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften
stellten mehrere Mitgliedstaaten[47]
die präventive Wirkung der von der Kommission ausgearbeiteten Leitlinien für
das öffentliche Auftragswesen[48],
des Informationsvermerks der Kommission zu Betrugsindikatoren[49], die nationalen Bestimmungen
über das öffentliche Auftragswesen, das Handbuch und die Leitlinien für die
Meldung von Unregelmäßigkeiten sowie die sich auf Unregelmäßigkeiten
beziehenden Artikel 27-36 der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 heraus. Die meisten Mitgliedstaaten[50] haben angegeben, dass sie nationale
oder regionale Strategien oder vorgegebene Verfahrensarten[51] als Maßnahmen oder Pläne zur
Betrugsverhütung und zur besseren Aufdeckung von Betrug bei den Ausgaben im
kohäsionspolitischen Bereich anwenden. Die restlichen Mitgliedstaaten[52] haben angegeben, dass sie mit
der bestehenden Situation zufrieden sind und in diesem Zeitraum keine neuen
Strategien zur Verringerung des Betrugsrisikos eingeführt haben oder planen. Ferner haben die meisten Mitgliedstaaten[53] geantwortet, dass sie
allgemeine Indikatoren zur Neuausrichtung ihrer Kontrollen verwenden, die zur
Betrugsaufdeckung und zur Verbesserung der Ergebnisse von
Betrugsbekämpfungskontrollen beitragen können. Alle Mitgliedstaaten haben Angaben zu von ihnen
durchgeführten Betrugsbekämpfungsuntersuchungen und abgeschlossenen
Strafverfahren im Zusammenhang mit kohäsionspolitischen Projekten der
Programmplanungszeiträume 2000-2006 und 2007-2013 mitgeteilt. Einige
Mitgliedstaaten haben dabei auch Informationen über die obligatorischen
Kontrollen vor Ort mitgeteilt, die nach den einschlägigen EU-Vorschriften im
Rahmen der Verwaltungsuntersuchungen zur Betrugsbekämpfung durchzuführen sind. Auch
führen manche Mitgliedstaaten, um mögliche Betrugsdelikte aufzudecken, Kontrollen
vor Ort, Prüfungen von Zahlungsaufforderungen, erste Auftragsvergabekontrollen und
stichprobenartige Kontrollen der Systemaudits und ‑leistungen durch. Bei
Verdacht werden weitere Kontrollen vorgenommen, und gegebenenfalls wird Anzeige
bei der Polizei erstattet. Alle Mitgliedstaaten haben ihre Überzeugung zum
Ausdruck gebracht, dass ihre Finanzkontrollen ausreichend auf die Aufdeckung
von Betrug ausgerichtet sind. Einige große Mitgliedstaaten[54] haben nur eine sehr begrenzte
Zahl von laufenden strafrechtlichen Untersuchungen vermeldet. Mehrere
Mitgliedstaaten[55]
haben sachdienliche Daten über durchgeführte Betrugsbekämpfungsuntersuchungen
und abgeschlossene Strafverfahren mitgeteilt, andere[56] hingegen haben keine Angaben über
abgeschlossene Strafverfahren und die betreffenden Gerichtsurteile übermittelt.
Die Beträge, die die Mitgliedstaaten bezüglich der im Zusammenhang mit
Betrugsbekämpfungsuntersuchungen in den Programmplanungszeiträumen 2000-2006
und 2007-2013 erfolgten Einziehungen mitgeteilt haben, legen den Schluss nahe,
dass die Berichterstattung über Einziehungen zumindest als irreführend
betrachtet werden kann und verbessert werden muss. So ließ sich nämlich
keinerlei Verbindung zwischen den über das IMS gemeldeten Beträgen und den als
Antwort auf diesen Fragebogen mitgeteilten Beträgen herstellen. Was die Höhe
der in der Folge zu einer Betrugsbekämpfungsuntersuchung durchgeführten
Einziehungen anbelangt, haben lediglich zwei Mitgliedstaaten[57] größere Beträge gemeldet, und
nur ein Drittel aller Mitgliedstaaten[58]
hatte Beträge von mehr als 1 Mio. EUR vorzuweisen. Ein weiteres Drittel aller
Mitgliedstaaten[59]
meldete als Antwort auf den Fragebogen nur Beträge von geringerer Höhe, und
einige Mitgliedstaaten[60]
vermeldeten überhaupt keine Beträge oder gaben „nicht zutreffend“ an. Die Antworten der Mitgliedstaaten auf den
Fragebogen deuten darauf hin, dass das System für die Finanzkontrolle und das
Risikomanagement zur Verhütung von Betrug im kohäsionspolitischen Bereich
verbessert worden ist. Die Verbesserungen betreffen die Rechtsvorschriften und
Leitlinien, die nationalen oder regionalen Strategien, die Verwendung von
Risikoindikatoren, die Verwaltungsverfahren und die Zusammenarbeit zwischen den
nationalen Behörden. Weiterer Fortschritte
bedarf es hingegen bei der Überwachung der Ergebnisse von verwaltungs- oder
strafrechtlichen Untersuchungen zur Betrugsbekämpfung einschließlich der
Einziehung der betreffenden Beträge.[61] Außerdem benötigen die Kommission und die
Mitgliedstaaten bessere Betrugsstatistiken, um ihre Maßnahmen auf die
Hochrisikobereiche konzentrieren zu können. Die Kommission möchte diesbezüglich
mehr Gewicht auf die Berichterstattung über diesen Bereich legen. Die Mitgliedstaaten
werden ersucht, die Ergebnisse strafrechtlicher Untersuchungen zu überwachen
und ihre Betrugsstatistiken zu verbessern. 5.2. Umsetzung
der Empfehlungen von 2010 Die Kommission hat im Betrugsbekämpfungsbericht
2010 an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen abgegeben, die sich unter
anderem auf die gemeldeten Unregelmäßigkeiten und Betrugsfälle, die Einziehung
von zu Unrecht gewährten Beträgen und die Nutzung der zentralen
Ausschlussdatenbank CED gemäß Artikel 95 der Haushaltsordnung bezogen. Die Kommission hat im Rahmen der
Berichterstattung für 2011 verfolgt, wie diese Empfehlungen von den
Mitgliedstaaten umgesetzt wurden. Dabei wurden einige kleinere Verbesserungen
verzeichnet, insbesondere bei der Umsetzung des IMS. So muss letztere nur noch von
einem Mitgliedstaat[62]
abgeschlossen werden. In Bezug auf die Meldepflichten[63] im landwirtschaftlichen
Bereich haben zwar die betreffenden Mitgliedstaaten gewisse Fortschritte (insbesondere
bei den personenbezogenen Daten von Personen, die betrügerische Handlungen oder
sonstige Unregelmäßigkeiten begangen haben, und bei der Einhaltungsquote) gemacht,
aber angesichts der nach wie vor geringen Zahl der von den großen
Mitgliedstaaten gemeldeten Fälle von Betrugsverdacht besteht noch immer Verbesserungsbedarf. Bezüglich des Einnahmenbereichs haben die
meisten Mitgliedstaaten bekräftigt, dass ihre bestehenden nationalen Strategien
eine fortwährende Bewertung der Risiken bei sämtlichen Zöllen gewährleisten, und
dass die notwendigen proaktiven und präventiven Maßnahmen zur Bekämpfung
möglicher Betrugsdelikte ergriffen werden. Bezüglich der Empfehlung zur Einrichtung der
zentralen Ausschlussdatenbank CED[64]
ist anzumerken, dass einige wenige Mitgliedstaaten[65] diese Datenbank bereits nutzen
und einschlägige Fortschrittsberichte übermittelt haben. Andere Mitgliedstaaten
haben erste Maßnahmen wie die Ernennung des zuständigen Verbindungsbeamten
ergriffen oder prüfen noch, ob bzw. wie sie die Ausschlussdatenbank im nächsten
Programmplanungszeitraum[66]
nutzen können. Bisher sind der Kommission diesbezüglich aber keine Fälle
gemeldet worden. 6. Fazit Dieser Bericht zeigt, dass im Jahr 2011
Fortschritte in Form angenommener politischer Maßnahmen der Kommission und der
Mitgliedstaaten für einen besseren Schutz der finanziellen Interessen der
Europäischen Union erzielt wurden. Damit diese Maßnahmen in vollem Umfang
umgesetzt werden können, bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen den
EU-Organen und den Mitgliedstaaten, die von der Kommission auch künftig
überwacht werden wird. Die Analyse der im Jahr 2011 gemeldeten
Unregelmäßigkeiten hat ergeben, dass diese zahlenmäßig zurückgegangen sind und
dass sich die Ergebnisse der Maßnahmen zur Wiedereinziehung von zu Unrecht
gewährten EU-Geldern verbessert haben. Der Rückgang der Unregelmäßigkeiten war
nach der starken Zunahme der Vorjahre zu erwarten und ist auch auf die
verbesserten Kontrollen und Instrumente zurückzuführen. Ferner hat die Analyse ergeben, dass in allen
Haushaltsbereichen weitere Anstrengungen erforderlich sind, um weitere
Fortschritte zu erzielen und um zu verhindern, dass infolge der gegenwärtigen
Finanzkrise mehr betrügerische Handlungen zum Nachteil der finanziellen
Interessen der EU begangen werden. Daher empfiehlt die Kommission allen
Mitgliedstaaten, geeignete, sowohl auf die Aufdeckung als auch auf die
Verhütung abstellende Betrugsbekämpfungsmaßnahmen und besonders Maßnahmen
dieser Art, für die bisher keine oder nur unzureichende Ergebnisse gemeldet
wurden, einzuführen. Aus den eingegangenen Daten geht zudem hervor,
dass besonders bei den Einziehungen noch Fortschritte nötig sind, denn die
Einziehungsverfahren sind noch immer relativ langwierig. [1] Hauptsächlich Zölle und Agrarabgaben einschließlich Antidumpingzölle
und Zuckerabgaben. [2] 1.) Umsetzung von Artikel 325 durch die Mitgliedstaaten
im Jahr 2011; 2.) statistische Auswertung der für das Jahr 2011 gemeldeten
Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Eigenmittel, natürliche Ressourcen, Kohäsionspolitik
und Heranführungshilfen; 3.) Empfehlungen für Folgemaßnahmen zum
Betrugsbekämpfungsbericht der Kommission für 2010 und 4.) Methodik der
statistischen Auswertung der für 2011 gemeldeten Unregelmäßigkeiten. [3] Siehe
beispielsweise die Verordnung (EG) Nr. 1848/2006 der Kommission vom 14. Dezember
2006 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht
gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik sowie
die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems und zur Aufhebung der
Verordnung (EWG) Nr. 595/91 des Rates (ABl. L 355 vom 15.12.2006, S. 56–62). [4] Hierunter
fallen beispielsweise Fälle, in denen falsche oder gefälschte Dokumente
verwendet wurden, oder in denen bereits eine strafrechtliche Untersuchung oder
ein Strafgerichtsverfahren läuft, also auch Unregelmäßigkeiten, die vom OLAF
und anderen Kommissionsdienststellen aufgedeckt wurden. Bei der Meldung von
Fällen aus dem Bereich der traditionellen Eigenmittel wird der Begriff
„Betrugsverdacht“ nicht verwendet. [5] In den letzten Jahren der Programmdurchführung wurden
die Kontrollen verstärkt. [6] Die derzeitige Gesamtumsetzungsquote beträgt unter 40 %
der verfügbaren Ressourcen. Dies bedeutet, dass zurzeit weniger Projekte
kontrolliert werden müssen als in den letzten Jahren des vorherigen Programmplanungszeitraums,
und dass folglich generell weniger Unregelmäßigkeiten festgestellt werden und
die abschreckende Wirkung der Kontrollen höher ist. [7] Aus Gründen der Vergleichbarkeit gründen sich die für
das Jahr 2010 angegebenen Zahlen auf die Zahlen des Betrugsbekämpfungsberichts
2010.Die Angaben beinhalten ermittelte und geschätzte Beträge die als Unregelmäßigkeiten
und Betrug gemeldet wurden. [8] Ein thematischer Bericht über die Zollkontrollstrategie
der Mitgliedstaaten, in dem die Ergebnisse der in den Jahren 2009 und 2010 in
sämtlichen Mitgliedstaaten durchgeführten Prüfungen zusammengefasst werden,
wurde in der Sitzung des Beratenden Ausschusses „Eigenmittel“ vom 7. Juli 2011
vorgestellt. [9] Abschluss des Programmplanungszeitraums 2000-2006 und Beschleunigung
der sich auf Unregelmäßigkeiten beziehenden Berichterstattung nach Einführung
des IMS. [10] Grenzübergreifende Zusammenarbeit, Humanressourcen,
Entwicklung des ländlichen Raums, regionale Entwicklung und technische
Unterstützung. [11] Siehe Fußnote 7. [12] Schulungsmaßnahmen
und Verteilung von Unterlagen (z.B. „Informationsblätter“
und „Fragen und Antworten“) zur Information und Einweisung der Nutzer des
IMS-Moduls 1848. [13] Eine Einziehungsanordnung ist nach Artikel 72 der
Haushaltsordnung „die Handlung, mit der der zuständige bevollmächtigte oder
nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte durch Ausstellung einer
Einziehungsanordnung den Rechnungsführer anweist, eine von ihm festgestellte
Forderung einzuziehen“. [14] Die zentrale direkte Mittelverwaltung schließt sämtliche
EU-Ausgaben in Form von durch die EU-Organe verwalteten Mitteln ein
(Verwaltungsausgaben der Organe, Programme wie „Leonardo“, „Erasmus“ oder das
7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung usw.). Gemäß Artikel 53 der Haushaltsordnung (Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002
des Rates) kann dieser Teil des Haushaltsplans zentral,
direkt durch die Kommissionsdienststellen oder durch Delegierung von
Durchführungsaufgaben an Drittländer (dezentrale Mittelverwaltung) oder internationale
Organisationen (gemeinsame Mittelverwaltung) durchgeführt werden. [15] Insbesondere
zu den im Auslegungsvermerk Nr. 6 (Finanzkorrekturen und Einziehungen)
genannten Ausgabenbereichen. Die Einziehungsquote ist der Quotient aus dem
Gesamtvolumen der in einem gegebenen Haushaltsjahr beschlossenen
Finanzkorrekturen und Einziehungsanordnungen und dem Gesamtvolumen der im
gleichen Zeitraum konkret vollzogenen Finanzkorrekturen und
Einziehungsanordnungen. [16] Die in den Vorjahren vorgestellten Daten basierten zumeist
auf den Angaben aus den Unregelmäßigkeitsmeldungen der Mitgliedstaaten.
Letztere werden im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststelle „Statistische
Auswertung der im Jahr 2011 gemeldeten Unregelmäßigkeiten“ vorgestellt. Um den
Vergleich mit den letztjährigen Ergebnissen für die einzelnen Politikbereiche
zu ermöglichen, wurde die Einziehungsquote für 2010 für jeden Sektor in Tabelle
3 neu berechnet. [17] In dieser Kategorie werden einige im Rahmen der
Heranführungshilfe eingesetzte Instrumente zur Förderung der ländlichen
Entwicklung berücksichtigt. [18] Beträge, die nicht im gleichen Jahr zurückerstattet
werden, werden in jedem Fall im folgenden Jahr zurückerstattet. [19] Diese Kategorie schließt den im Rahmen der direkten
Mittelverwaltung verwaltet Teil des EU-Haushalts ein. Hierunter fallen auch die
Heranführungshilfen (ohne den Bereich der ländlichen Entwicklung), deren
gemeldete Unregelmäßigkeiten in Abschnitt 2.1.2.3 behandelt werden, und die von
der Kommission ausgestellten Einziehungsanordnungen, auf die in Abschnitt 2.2
näher eingegangen wird. [20] Dieser Prozentsatz bezieht sich nur auf die
Wiedereinziehungen. [21] Ist die Einziehung eines dem Begünstigten zu Unrecht
gezahlten Betrags durch den betreffenden Mitgliedstaat nicht innerhalb einer
Frist von vier Jahren ab der ersten amtlichen oder gerichtlichen Feststellung
erfolgt (bzw. wenn sie Gegenstand eines Verfahrens vor den nationalen Gerichten
ist, innerhalb einer Frist von acht Jahren), so werden die finanziellen Folgen
der nicht erfolgten Einziehung automatisch zu 50 % vom Haushalt des
betreffenden Mitgliedstaats im Rahmen der jährlichen Verrechnung der
Finanzierungsmittel (Rechnungsabschluss) für den EGFL und den ELER getragen. [22] Falls der Empfänger diesen Abzug selbst in seiner
Kostenerklärung vornimmt, können die betreffenden Informationen nicht im
Rechnungsführungssystem der Kommission erfasst werden. [23] Verordnung
(EG) Nr. 1073/1999. [24] KOM(2011) 376 endg. [25] SEK(2011)791. [26] Zweiter
Bericht der Kommission über die Umsetzung des Übereinkommens über den Schutz
der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und seiner
Protokolle (KOM(2008) 77). [27] Siehe die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen „Schutz
der finanziellen Interessen der Europäischen Union durch strafrechtliche
Vorschriften und verwaltungsrechtliche Untersuchungen – Gesamtkonzept zum
Schutz von Steuergeldern“ (KOM(2011) 293 vom 26. Mai 2011) sowie das
einschlägige Begleitdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2011) 621). [28] COM(2012) 363
final. [29] KOM(2011) 914
endg. [30] KOM(2011) 913 endg. [31] Mitteilung
der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen
Wirtschafts‑ und Sozialausschuss vom 6. Juni 2011 -
„Korruptionsbekämpfung in der EU“ (COM(2012) 308 final).
[32] Vorschlag für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe
(KOM(2011) 896 endg.) und Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der
Wasser‑, Energie‑ und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
(KOM(2011) 895 endg.) http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/reform_proposals_de.htm.
[33] Vorschlag
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergabe
von Aufträgen KOM(2011) 897 endg. - 2011/0437 (COD). [34] Artikel 114 Absatz
4 Buchstabe c des Vorschlags (KOM(2011) 615). [35] Siehe beispielsweise den Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020
(KOM(2011) 707 endg.) vom 9.11.2011 und den Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation „Horizont 2020“(2014-2020) (KOM(2011) 809 endg.) vom 30.11.2011. [36] Mit Ausnahme der Schweiz. [37] KOM(2010) 695. Die Konsultation der
Öffentlichkeit endete am 31. Mai 2011. [38] KOM(2011) 851. [39] Diese Bestimmungen unterscheiden sich insofern von den in
Abschnitt 4.2.5.2 genannten Bestimmungen, als sie sich auf Ausgaben der EU
beziehen. Die letztgenannten Bestimmungen beziehen sich hingegen auf Zölle
(also Einnahmen). [40] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2011-0142+0+DOC+XML+V0//DE. [41] Geschaffen wurde der COCOLAF durch den Beschluss 94/140/EG
der Kommission vom 23. Februar 1994 (zuletzt geändert
durch den Beschluss 2005/223/EG der Kommission vom 25. Februar 2005, ABl. L 71
vom 17.3.2005, S. 67–68). [42] Zusätzlich findet jedes Jahr eine Ad-hoc-Sitzung im Laufe
des Jahres sowie eine Sitzung der Unterarbeitsgruppe „Risikoanalyse“ statt. [43] Bezüglich einer ausführlicheren Analyse der nationalen
Praktiken wird auf das einschlägige Arbeitsdokument der
Kommissionsdienststellen verwiesen. [44] Außer Griechenland und Frankreich. [45] BG, CZ, EL, EE und das VK. [46] DE, ES, IE, IT, CY, LV, LT, LU, HU, NL, PL, PT, RO, FI und
das VK. [47] BG, DE, EE, EL, ES, LT, LUSE, EL, HU, MT, NL, AT, SI, SK,
SE und das VK. [48] Leitlinien für die Ermittlung von Finanzkorrekturen, die an
aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Ausgaben
vorzunehmen sind, wenn die Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen nicht
eingehalten wurden (COCOF 07/0037/03-DE). [49] Informationsvermerk zu Betrugsindikatoren für den EFRE,
den ESF und den Kohäsionsfonds (COCOF 09/0003/00-DE). [50] BG, CZ, EE, ES, FR, IT, CY, LT, LU, HU, MT, NL, AT, SI,
PT, RO, SI, SK und FI. [51] DE, EL und LV. [52] NL und das VK. [53] BG, CZ, DE, EE, EL, ES, IE, PL, RO, SI, SK und das VK. [54] DE, FR und ES. [55] BG, CZ, EE, PL, PT, SK und SE. [56] DE, EL, ES, FR, IT, LT, LU, HU, MT, AT und RO. [57] IT und PT. [58] BG, EE, ES, EE,IT, LV, LT, PT, SK, FI und das VK. [59] BE, CZ, IE und RO. [60] DE, EL, FR, HU, MT, AT, SE und SI. [61] Siehe die Tabellen 1 und 2 des einschlägigen, diesen
Bericht ergänzenden Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen (S. 9-11), in
denen die von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten zusammengefasst werden. [62] FR. [63] Die vollständigen Antworten der Mitgliedstaaten auf die
Empfehlungen werden im dritten Begleitdokument der Kommissionsdienststellen zu
diesem Bericht wiedergegeben. [64] In dieser Datenbank nach Artikel 95 der Haushaltsordnung
werden Angaben zu den Bewerbern und Bietern erfasst, auf die einer der in der
Haushaltsordnung genannten Ausschlussgründe zutrifft. [65] BG, CZ, MT, AT und PL. [66] Siehe die betreffende Tabelle auf Seite 6 des
einschlägigen, diesem Bericht beiliegenden Arbeitsdokuments der
Kommissionsdienststellen, in der der aktuelle Stand der Nutzung der
Ausschlussdatenbank in den einzelnen Mitgliedstaten dargelegt wird.