MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen: Steigerung der Wirkung öffentlicher Investitionen in die Forschung /* COM/2012/0401 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Verbesserung des Zugangs zu
wissenschaftlichen Informationen:
Steigerung der Wirkung öffentlicher Investitionen in die Forschung 1. Hintergrund In
der Strategie Europa 2020 für eine intelligente, nachhaltige und integrative
Wirtschaft wird die zentrale Bedeutung von Wissen und Innovation für die
Schaffung von Wachstum hervorgehoben. Forschungsergebnisse, sowohl
Publikationen als auch Datensammlungen, müssen mit Hilfe der digitalen Medien
schnell und weit verbreitet werden. Auf diese Weise lässt sich die
Beschleunigung wissenschaftlicher Entdeckungen, die Entwicklung neuer Formen
datenintensiver Forschung sowie die systematische Aufnahme von
Forschungsergebnissen durch die europäische Wirtschaft und Industrie erreichen.
Um den wissenschaftlichen und technologischen Fortschritt zu unterstützen,
sollte die Europäische Union ihre Politik und Praxis der Verbreitung von
wissenschaftlichen Informationen überdenken und die gebotenen Maßnahmen
ergreifen, um den Zugang zu den Ergebnissen der durch öffentliche Mittel
finanzierten wissenschaftlichen Forschung zu verbessern. Beispiel: Die Kartierung
des menschlichen Genoms wird es den Wissenschaftlern ermöglichen, Fortschritte
bei der Bekämpfung schwerer Krankheiten wie Krebs, Alzheimer und HIV/AIDS zu
erzielen. Es wird geschätzt, dass staatliche Investitionen in Höhe von
3,8 Mrd. USD in das Humangenomprojekt, eine von den USA koordinierte
Forschungsinitiative mit wesentlichen europäischen Beiträgen, einen
wirtschaftlichen Effekt im Umfang von 796 Mrd. USD hatten, zur
Schaffung von 310 000 Arbeitsplätzen geführt und den Anstoß zur
Genomrevolution gegeben haben. Es handelt sich hier um ein hervorragendes
Beispiel für die Dynamik, die ein freier Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen freisetzen kann. In
dieser Mitteilung wird dargelegt, welche Maßnahmen die Kommission plant, um den
Zugang zu wissenschaftlichen Informationen zu verbessern und die Wirkung
öffentlicher Investitionen in die Forschung zu steigern. Ferner wird erläutert,
wie Strategien des freien Zugangs im Kontext von „Horizont 2020”, dem
Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation (2014-2020), umgesetzt werden
sollen. Diese Mitteilung wird von einer Empfehlung an die Mitgliedstaaten
begleitet, in der eine bessere Politik und Praxis für den Zugang zu
Forschungsergebnissen und ihre Bewahrung in den Mitgliedstaaten gefordert wird. Diese Initiative basiert auf zwei sich
gegenseitig stützenden Politikbereichen. Der eine ist die Digitale Agenda für
Europa[1], in der eine Politik für „offene Daten” postuliert wird, die das
gesamte Spektrum von Informationen abdeckt, die öffentliche Einrichtungen in
der Europäischen Union produzieren, sammeln oder bezahlen[2]. Der andere ist die Mitteilung
zur Innovationsunion[3], in der die Politiken und Programme der EU im Bereich Forschung und
Innovation skizziert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen bauen auch auf
früheren Arbeiten auf, insbesondere auf der Mitteilung von 2007 über
wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter[4] und den
dazugehörigen Schlussfolgerungen des Rates, der Mitteilung von 2009 über
IKT-Infrastrukturen für die e-Wissenschaft[5]
und der für den europäischen Forschungsraum (EFR) entwickelten
Strategiepolitik. Ein besserer Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen erfordert die Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten,
Forschungsfinanzierungseinrichtungen, Wissenschaftlern, Wissenschaftsverlagen,
Hochschulen und ihren Bibliotheken, innovativen Industrien und der Gesellschaft
allgemein. Das wissenschaftliche Informationssystem Europas muss den
Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst werden, damit die „fünfte
Grundfreiheit” der EU - der freie Verkehr von Wissen[6] -
Wirklichkeit werden kann. 2. Warum ist ein besserer Zugang zu
wissenschaftlichen Informationen für Europa so wichtig? Die moderne Forschung basiert auf einem
umfassenden wissenschaftlichen Dialog und Fortschritten durch Verbesserungen
früherer Arbeiten. Ein vollständigerer und breiter angelegter Zugang zu
wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Daten wird sich daher unter folgenden
Aspekten positiv auswirken: –
Beschleunigung der Innovation (raschere Marktreife
= rascheres Wachstum); –
Förderung der Zusammenarbeit und Vermeidung von
Doppelarbeit (mehr Effizienz); –
Aufbauen auf früheren Forschungsergebnissen
(bessere Qualität der Ergebnisse); –
Einbeziehung von Bürgern und Gesellschaft (höhere
Transparenz des wissenschaftlichen Prozesses). Dabei geht es um die Geschwindigkeit
des wissenschaftlichen Fortschritts und die Rentabilität von FuE-Investitionen,
insbesondere öffentlicher Investitionen, die ein enormes Potenzial für die
Steigerung von Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum aufweisen. Ein
breit angelegter, finanziell tragbarer und einfacher Zugang zu
wissenschaftlichen Informationen ist vor allem wichtig für innovative kleine
Unternehmen (kleine und mittlere Unternehmen, KMU). Ein aktueller Bericht[7] veranschaulicht die Probleme dänischer KMU beim Zugang zu
wissenschaftlichen Informationen. Aus dem Bericht geht hervor, dass Unternehmen
ohne einen raschen Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen für die Einführung
neuer Produkte im Durchschnitt 2,2 Jahre mehr benötigen. Die Verbesserung
des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen schließt auch die Steigerung
von Offenheit und Transparenz ein, die wesentliche Merkmale einer
verantwortungsvollen Forschungs- und Innovationstätigkeit sind[8], sie trägt außerdem zu einer besseren Politikgestaltung in verschiedenen
Bereichen bei. Ein verbesserter Zugang in diesem Bereich wird es ermöglichen,
dass mehr Bürger über eine naturwissenschaftliche Grundbildung verfügen und in
der Lage sind, sich in den komplexen Strukturen des 21. Jahrhunderts gut
zurechtzufinden. Die
Diskussionen über das wissenschaftliche Verbreitungssystem haben sich
traditionell auf den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen −
Zeitschriften und Monografien − konzentriert. Es wird jedoch auch
zunehmend wichtig, den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern
(Versuchsergebnisse, Beobachtungen und rechnergenerierte Informationen), die
die Grundlage für quantitative Analysen bilden, die wiederum Ausgangsbasis für
viele wissenschaftliche Publikationen sind[9]. 3. Die Vision der Kommission Für die Europäische Kommission stellt der
freie Zugang ein zentrales Instrument dar, um Menschen und Ideen so in
Verbindung zu bringen, dass Impulse für Wissenschaft und Innovation daraus
entstehen. Um das Wirtschaftswachstum zu gewährleisten und die
gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen,
ist die optimale Gestaltung der Verbreitung und des Transfers wissenschaftlicher
Kenntnisse unter den wichtigsten Interessenträgern der europäischen Forschung –
Hochschulen, Finanzierungseinrichtungen, Bibliotheken, innovative Unternehmen,
Regierungen und Politiker, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und die
Gesellschaft im Allgemeinen – von entscheidender Bedeutung. Die Vision der Kommission für offene Daten und
Wissensverbreitung basiert auf der Strategie, dass für Informationen, für die
bereits öffentliche Mittel geflossen sind, nicht bei jedem neuen Zugriff oder
jeder neuen Verwendung erneut gezahlt werden sollte und dass diese
Informationen den europäischen Unternehmen und Bürgern möglichst umfassenden
Nutzen bringen sollen. Daher sollten wissenschaftliche Informationen, die mit
Hilfe öffentlicher Mittel zustande gekommen sind, europäischen Wissenschaftlern
und Bürgern über tragfähige e-Infrastrukturen ohne zusätzliche Kosten online
zur Verfügung gestellt werden, wobei auch ein langfristiger Zugriff
sicherzustellen ist, damit keine wissenschaftlichen Informationen von
einzigartigem Wert verloren gehen[10]. Die Wissenschaft befindet sich in einem
tiefgreifenden Wandel. Rechnergestützte Methoden und Rechneranwendungen werden
bei der datenbasierten Wissenschaft eine wesentliche Rolle spielen. Nach den
Vorstellungen der Kommission wird sich die Zukunft so gestalten, dass aus der
Nutzerperspektive die Dateninfrastruktur unsichtbar wird und die Information
selbst als Infrastruktur fungiert. Das bedeutet aber keinesfalls, dass Forscher
daran gehindert werden, Patente für ihre Erfindungen zu erwerben[11] oder dass der Schutz des
geistigen Eigentums in der EU geschwächt wird. Die Verwirklichung dieser Vision erfordert
einen innovativen europäischen Sektor für wissenschaftliche Publikationen, der
neue Mehrwertbereiche jenseits seiner traditionellen Schwerpunkte schafft und
die neuen Chancen des digitalen Zeitalters nutzt. 4. Wo stehen wir? 4.1. Zugang zu wissenschaftlichen
Publikationen Wissenschaftliche Publikationen sind
unverzichtbar für den wissenschaftlichen Dialog und spielen eine zentrale Rolle
in der Karriere von Wissenschaftlern. Wissenschaftliche Publikationen sind vor allem
in Europa auch ein lukratives Geschäft. Europäische Verlage geben nahezu
50 % der weltweit veröffentlichten Artikel in den Bereichen
Naturwissenschaften, Technik und Medizin heraus. Sie haben sich rasch auf das
digitale Zeitalter eingestellt und verwenden neue Werkzeuge, um Produktion und
Vertrieb zu beschleunigen, die Suchbarkeit von Inhalten zu verbessern und
Anwendungen einzusetzen, die auf den zugrunde liegenden Rohtexten und Rohdaten
aufbauen. Steigende Zeitschriftenpreise — wachsender
Druck auf Bibliotheksetats In den letzten zwei Jahrzehnten sind die
Subskriptionspreise für wissenschaftliche Zeitschriften (Papierfassung und
elektronische Fassung) pro Jahr stetig um etwa 3,5 % über Inflationsniveau
gestiegen[12]. Dieser Anstieg lässt sich zum Teil durch die größere Zahl
veröffentlichter wissenschaftlicher Artikel erklären. Die steigenden Preise
belasten die Bibliotheksetats der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die
den größten Anteil der Abonnenten wissenschaftlicher Zeitschriften stellen. Freier
Zugang Angesichts der steigenden Zeitschriftenpreise
wurde in der wissenschaftlichen Gemeinschaft der Ruf nach der Einführung des
freien Zugangs laut, nach einem Modell, das den Lesern im Internet einen
kostenlosen Zugang sowie eine kostenlose Verwendung und Weiterverwendung
ermöglicht. Es bestehen zwei grundlegende Modelle: „Goldener”
freier Zugang (Open Access Publishing): die Zahlung der Publikationskosten
verlagert sich von den Lesern (über Subskriptionen) auf die Autoren. Die Kosten
werden in der Regel von der Hochschule oder der Forschungseinrichtung getragen,
der der Wissenschaftler angehört, oder von der Finanzierungseinrichtung, die
die Forschungsarbeiten unterstützt. „Grüner” freier Zugang (Selbstarchivierung):
der veröffentlichte Artikel oder die Endfassung des von einem Fachkollegen
begutachteten Manuskripts wird vom Wissenschaftler vor der, nach der oder
parallel zur Veröffentlichung in ein Online-Archiv eingestellt. Der Zugang zu
diesen Artikeln wird oft auf Ersuchen des Verlags verzögert (Wartezeit), um für
Abonnenten einen Mehrwert zu erhalten[13]. Immer mehr
Forschungsfinanzierungseinrichtungen und Hochschulen verlangen von den
Wissenschaftlern den freien Zugang zu Forschungsergebnissen, die mit Hilfe
öffentlicher Mittel zustande gekommen sind[14]. Viele Verlage haben auf institutionelle Mandate reagiert und die
Selbstarchivierung von Manuskripten gestattet, die zur Veröffentlichung
freigegeben sind[15]. Derzeit gilt für etwa 20 % aller wissenschaftlichen Artikel der freie Zugang, davon 60 % nach dem „grünen” Modell[16]. Manche Verlage bieten „Hybridzeitschriften” an, die nicht nur Artikel
enthalten, für die der Autor ein Publikationsentgelt gezahlt hat (und zu denen
der Leser daher freien Zugang hat), sondern auch Artikel, die nur für
Abonnenten oder auf Einzelabruf (Pay-per-View) zugänglich sind. Strategien des freien Zugangs beeinträchtigen
nicht die Freiheit des Autors, sich für oder gegen eine Veröffentlichung zu
entscheiden. Sie lassen auch die Erteilung von Patenten oder andere Formen der
kommerziellen Nutzung unberührt. Die Entscheidung über die Patentierung von
Forschungsergebnissen und ihre kommerzielle Nutzung fällt in der Regel vor der
Veröffentlichung. Der freie Zugang zu Zeitschriftenartikeln wird nur in dem
Fall relevant, wo ein Wissenschaftler sich für die Veröffentlichung
entscheidet. 4.2. Zugang zu Forschungsdaten Bisher wurden Forschungsergebnisse im
Wesentlichen durch die Veröffentlichung von Artikeln verbreitet. Es besteht
keine etablierte Praxis, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Daten zu
veröffentlichen. Forschungsarbeiten im Rahmen des Projekts PARSE-Insight[17]
ergaben, dass lediglich 25 % der Wissenschaftler ihre Forschungsdaten
veröffentlichen, 11 % geben sie nur an Kollegen innerhalb ihrer
Forschungsdisziplin weiter und 58 % stellen sie nur innerhalb ihrer
spezifischen Forschungsgruppe zur Verfügung. Folglich werden viele der durch öffentliche
Mittel zustande gekommenen Forschungsergebnisse, die in Datenform vorliegen,
nicht allgemein verfügbar gemacht, so dass sie von anderen geprüft oder als
Ausgangsbasis weiterverwendet werden können. Forschungsinvestitionen werden
dadurch sehr ineffizient. Einige Forschungsfinanzierungseinrichtungen
verlangen daher inzwischen, dass Wissenschaftler Forschungsdaten über geeignete
Dateninfrastrukturen hinterlegen – diese Praxis hat sich jedoch noch nicht sehr
weit durchgesetzt. Wenn
Forschungsdaten verfügbar gemacht werden, müssen europäische und nationale
Datenschutzvorschriften sowie Vorbehalte in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse oder
die nationale Sicherheit berücksichtigt werden. 4.3. Bewahrung wissenschaftlicher
Informationen Die langfristige Bewahrung von Informationen,
Kenntnissen und Know-how für künftige Generationen kann beträchtlichen
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nutzen haben. Die britische
Forschungsfinanzierungseinrichtung JISC hat eine Kosten-Nutzen-Analyse der
Bewahrung von Forschungsdaten durchgeführt. Sie hat festgestellt, dass der
Bewahrungsaufwand sich allein im Hinblick auf Kosteneinsparungen vierfach
rentierte[18]. Die Mitgliedstaaten ändern derzeit ihre
Rechtsvorschriften über die Hinterlegung von digitalem Material[19]. Besondere Aufmerksamkeit muss der Bewahrung
von wissenschaftlicher Software und wissenschaftlichen Modellen gewidmet
werden, um die Weiterverwendbarkeit und Reproduzierbarkeit der Informationen zu
gewährleisten. Offene Standards, Formate und offene Software-Lösungen können
hierzu beitragen. 4.4. Der internationale Kontext Die Umstellung auf einen freien Zugang ist ein
weltweiter Trend. Derzeit verlangen über 200 akademische Einrichtungen oder
Forschungsfinanzierungseinrichtungen weltweit den freien Zugang zu
Publikationen[20].
Die ALLEA (European Federation of National Academies of Sciences and
Humanities) verabschiedete kürzlich die Erklärung „Open Science in the 21st
century” und forderte einen offenen Austausch von Forschungsergebnissen und
Werkzeugen[21].
Die Zugänglichkeit von Forschungsdaten wird auch in verschiedenen
internationalen Gremien erörtert, einschließlich der OECD und der UNESCO[22]. 5. Was steht dem Wandel im Wege? Das Internet hat zwar ein großes Potenzial für
die Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen, es wird
jedoch noch nicht voll genutzt. Ein zentraler Aspekt des Zugangs zu und der
Bewahrung von wissenschaftlichen Informationen ist der Umfang der Investitionen
in das wissenschaftliche Verbreitungssystem. Das wirtschaftliche und
gesellschaftliche Potenzial eines besseren Zugangs zu wissenschaftlichen
Informationen kann nicht voll ausgeschöpft werden, wenn die Mittel für den
Zugang zu und die Bewahrung von Informationen nicht ausreichen. Ein weiteres Problem liegt darin, dass die
Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterschiedlich und mit einigen Ausnahmen unkoordiniert
sind. Konzertierte Anstrengungen und ein Aufbauen auf klar definierten
bewährten Praktiken und dem Austausch dieser Praktiken könnten zu
Skaleneffekten und Effizienzgewinnen führen. 5.1. Hindernisse für den Übergang
zu einem freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen Es wird befürchtet, dass eine zu abrupte
Umstellung auf einen freien Zugang den Publikationssektor und damit das
wissenschaftliche Informationssystem destabilisieren könnte. Bei dieser
Umstellung muss berücksichtigt werden, dass der Prozess der Auswahl,
Überprüfung und Veröffentlichung von Artikeln seinen Preis hat. So könnten
Mittel für Publikationen mit freiem Zugang („goldener” freier Zugang)
bereitgestellt und dafür gesorgt werden, dass Wissenschaftler, die Selbstarchivierung
(„grüner” freier Zugang) durchführen, die Auflagen der Geldgeber beachten, auch
wenn Wartezeiten akzeptiert werden, die den Verlagen Einnahmen durch
Subskriptionen ermöglichen. Die Umstellung auf einen freien Zugang muss
koordiniert und transparent erfolgen. Beim „goldenen” Modell müssen etwaige
Mehrausgaben durch eine entsprechende Senkung der Subskriptionskosten
ausgeglichen werden. Ferner müssen Mechanismen entwickelt werden, um Entgelte
für einen „goldenen” freien Zugang mittel- und langfristig zu begrenzen. Einige
Hochschulen[23]
und Forschungsfinanzierungseinrichtungen[24]
experimentieren derzeit in diesem Bereich. In Bezug auf das „grüne” Modell könnten manche
Wissenschaftler sich wegen unzureichender Informationen oder Infrastrukturen
dazu entschließen, Aufforderungen zur Gewährung eines freien Zugangs über
Selbstarchivierung nicht nachzukommen. Sie könnten auch Vertragsstreitigkeiten
mit den Verlagen fürchten[25].
Außerdem werden Strategien für den freien Zugang oft nicht mit dem
erforderlichen Nachdruck durchgesetzt[26]. 5.2. Hindernisse für den Zugang zu
Forschungsdaten und ihre Verwendung bzw. Weiterverwendung Mangelnde Organisation und unklare
Zuständigkeiten im Hinblick auf die Verbesserung des Zugangs zu
wissenschaftlichen Daten sind Haupthindernisse für Veränderungen. Derzeit
entstehen weltweit e-Infrastrukturen und thematische Dateninfrastrukturen für
Datenspeicherung und -zugang, aber die Finanzierungsmodelle für die
Gewährleistung eines langfristigen Zugangs sind oft nicht vorhanden. Auch die
Interoperabilität zwischen Ländern und Disziplinen bleibt ein Problem. Viele Wissenschaftler und innovative
Unternehmen sind nicht ohne weiteres bereit, „ihre” Daten mit Dritten zu teilen
und befürchten, dass diese Dritten in ungerechtfertigter Weise von ihren Anstrengungen
profitieren könnten. Darüber hinaus sind Wissenschaftler unter Umständen nicht
bereit, Zeit in die praktischen Details der Hinterlegung ihrer Daten zu
investieren[27]. Systematische Anreize und Anerkennungen für die Verfügbarmachung von
Daten, z. B. Nennungen und Messung der Wirkung dieser Nennungen, wurden
noch nicht eingeführt[28]. 5.3. Hindernisse für eine
langfristige Bewahrung Der Mangel an finanziellen und
organisatorischen Modellen ist hier ein Hauptproblem. Oft werden
Bewahrungsstrukturen für bestimmte Projekte und mit zeitlich begrenzten Mitteln
geschaffen. Die Finanzierung ist von kurzer Dauer, fragmentiert und bietet
keine langfristigen Lösungen. Die technischen Herausforderungen der
Bewahrung großer Datenmengen bleiben ungelöst, insbesondere in Bereichen wie
Astronomie und Geowissenschaften, bei denen sich ständig verändernde
Bedingungen Gegenstand der Untersuchungen sind. Nationale Vorschriften und Praktiken für eine
rechtsverbindliche Hinterlegung von Daten werden jetzt auch auf digitales
Material ausgeweitet, aber in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ist
unterschiedlich geregelt, welches Material hier einbezogen wird und auf welche
Weise. Die Empfehlung der Kommission von 2011 zur Digitalisierung und zur
digitalen Bewahrung[29]
nennt spezifische Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht. 6. Massnahmen auf europäischer Ebene 6.1. Was hat die Kommission bisher
getan? 6.1.1. Entwicklung von Maßnahmen Damit Europa von den Vorteilen eines
erweiterten Zugangs zu Forschungsergebnissen profitieren kann, ist ein klares
Konzept – sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene –
erforderlich. In den Schlussfolgerungen des Rates zu wissenschaftlichen
Informationen im Digitalzeitalter von 2007 wurde eine Reihe von Maßnahmen der
Mitgliedstaaten einschließlich Fristen für die Umsetzung genannt, doch fallen
die Fortschritte uneinheitlich aus[30]. Daher
sollte den Mitgliedstaaten eine Reihe aktualisierter Maßnahmen zur Verbesserung
des Zugangs zu und der Bewahrung von wissenschaftlichen Informationen empfohlen
werden. 6.1.2. Umsetzung des freien Zugangs
bei der Forschungsfinanzierung der Gemeinschaft Als wichtige
Forschungsfinanzierungseinrichtung hat die Kommission eine Vorbildfunktion
eingenommen, indem sie den Empfängern ihrer Forschungsfinanzhilfen bestimmte
Bedingungen auferlegte. Im Anschluss an ihre Mitteilung zu wissenschaftlichen
Informationen im Digitalzeitalter von 2007 rief die Kommission ein
Pilotprogramm für den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen aus
Projekten des Siebten Rahmenprogramms (RP7) ins Leben[31]. Dieses 2008 gestartete Programm erstreckt sich auf etwa 20 % des
RP7-Budgets und deckt mehrere Themenbereiche ab. Finanzhilfeempfänger
müssen selbst archivieren und alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um
je nach Forschungsgebiet den freien Zugang zu Artikeln binnen sechs oder zwölf
Monoaten nach ihrer Veröffentlichung zu gewährleisten. Diese Anforderung gilt
für Artikel, aber nicht für die zugrundeliegenden Daten[32]. Einer im Rahmen des Pilotprogramms
durchgeführten Erhebung[33] vom Mai 2011zufolge finden die meisten Befragten das Selbstarchivieren
in Bezug auf den Personal- und Zeitaufwand einfach oder sehr einfach. Drei
Viertel der Befragten, die eine Meinung abgaben, äußerten sich zustimmend oder
sehr zustimmend zum freien Zugang zu Forschungsdaten in ihrem
Forschungsbereich, sofern alle relevanten Aspekte (z. B. Ethik,
Vertraulichkeit, geistiges Eigentum) berücksichtigt und behandelt werden. 6.1.3. Gewährleistung EU-weiter
Interoperabilität In den vergangenen Jahren hat die Kommission
die Entwicklung von e-Infrastrukturen für die Wissenschaft
einschließlich Infrastrukturen für wissenschaftliche Daten, Maßnahmen zur
Steigerung der Interoperabilität nationaler Infrastrukturen und der
Vorbereitungsphasen für den Aufbau der in der ESFRI[34] Roadmap genannten tragfähigen europäischen themenbezogenen
Dateninfrastrukturen gefördert. Seit dem Start des RP7 hat die Kommission über
150 Mio. EUR für Infrastruktur-Initiativen bereitgestellt. Ein
zentrales Projekt in diesem Zusammenhang ist OpenAIRE[35], eine e-Infrastruktur für die Hinterlegung von und den Zugang
zu begutachteten Artikeln und Datensätzen, die aus von der EU finanzierten
Projekten hervorgehen. 6.2. Die nächsten Schritte 6.2.1. Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten Parallel zu dieser Mitteilung hat die
Kommission eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten über den Zugang zu
wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung angenommen. Die Kommission
wird mit den von den Mitgliedstaaten benannten Kontaktstellen bei der Ausarbeitung
gemeinsamer Grundsätze und Standards zusammenarbeiten. 6.2.2. Führung durch Vorbild: Freier
Zugang bei „Horizont 2020“ Bei Horizont 2020 werden sowohl das „grüne“
als auch das „goldene“ Modell als gültige Konzepte für das Erreichen des freien
Zugangs erachtet. Bei allen Projekten muss unverzüglich eine elektronische
Fassung ihrer Veröffentlichungen (Endfassung oder begutachtetes Manuskript) in
einem maschinenlesbaren Format in einem Archiv hinterlegt werden. Dies kann
mithilfe des „goldenen“ Modells (unverzüglich freier Zugang zur
veröffentlichten Fassung) oder des „grünen“ Modells erfolgen. In diesem Fall
gestattet die Kommission eine höchstens sechsmonatige Wartezeit, außer für
Sozial- und Humanwissenschaften, für die eine höchstens zwölfmonatige Wartezeit
gilt (aufgrund der längeren „Halbwertzeit“ der Veröffentlichungen)[36]. Die Veröffentlichungskosten beim „goldenen“
freien Zugang werden auch im Rahmen von Hoirzont 2020 weiterhin förderfähig
sein. Die Kommission wird ferner Überlegungen dazu anstellen, ob und unter
welchen Bedingungen die Entgelte für den freien Zugang nach Ablauf der
Finanzhilfevereinbarung rückerstattet werden können. Die Kommission ermutigt Autoren, ihr
Urheberrecht zu behalten und den Veröffentlichern nach den geltenden
Bestimmungen der Mitgliedstaaten Lizenzen zu gewähren. Außerdem wird die Kommission ein Pilotprogramm
zum freien Zugang und zur Weiterverwendung von Forschungsdaten, die im Rahmen
von Projekten in ausgewählten Bereichen von Horizont 2020 erzeugt wurden,
einleiten. Die Kommission wird gegebenenfalls auch die Veröffentlichung der zur
Erstellung oder Verarbeitung der Daten verwendeten Software-Codes fördern. Bei
der Gestaltung und Durchführung des Pilotprogramms wird die Kommission alle
möglichen Beschränkungen des freien Zugangs zu Forschungsdaten berücksichtigen,
die sich auf den Schutz der Privatsphäre, der nationalen Sicherheit oder von
Daten, Know-how und Kenntnissen beziehen können, die in die Projekte
eingeflossen sind. Insgesamt wird das Pilotprogramm nicht für Projekte gelten,
deren vorrangigem Ziel die Zugänglichmachung der Forschungsdaten zuwiderlaufen
würde. Der Online-Zugang zu wissenschaftlichen
Informationen aus von der EU finanzierten Projekten wird – aufbauend auf der
OpenAIRE-Infrastruktur und ihren National Open Access Desks – weiter
verbessert. Forscher und akademische Einrichtungen
erhalten Orientierungshilfe im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderung, den
freien Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Wie in der Mitteilung zu „offenen Daten“
dargelegt, wird die Kommission eine e-Infrastruktur in Betrieb nehmen,
die Veröffentlichungen und Forschungsdaten der Kommission selbst sowie
Veröffentlichungen und Forschungsdaten anderer europäischer Organe und
Agenturen leicht zugänglich und nutzbar machen wird. Parallel dazu werden
Metadaten-Definitionen mit hohem Weiterverwendungspotenzial identifiziert und
gefördert. 6.2.3. Zusammenarbeit mit den
Interessengruppen Die Europäische Kommission wird ihren Dialog
mit allen Gruppen, die Interesse am freien Zugang zu Veröffentlichungen und
Daten sowie an der digitalen Bewahrung haben, fortsetzen und die Auswirkungen
ihrer Politik des freien Zugangs auf diese überwachen. Zu diesen
Interessengruppen zählen akademische Einrichtungen, Forschungszentren und deren
Bibliotheken, Wissenschaftsverlage, Unternehmen einschließlich KMU, Forscher,
politische Entscheidungsträger und Regierungen, Bürgerorganisationen und
Nichtregierungsorganisationen. 6.2.4. Finanzierung von
Infrastrukturen und einschlägigen Projekten für verantwortliche Forschung und
Innovation Die Europäische Kommission wird weiterhin mit
dem freien Zugang verbundene Projekte finanzieren. 2012-2013 wird die
Kommission 45 Mio. EUR für Dateninfrastrukturen[37] und die Forschung zur digitalen Bewahrung aufwenden. Die Finanzierung
wird im Rahmen des Programms „Horizont 2020“[38]
fortgesetzt. Im gleichen Zeitraum wird die Kommission
Experimente mit neuen Formen des Umgangs mit wissenschaftlichen Informationen
fördern (z. B. neue Methoden der Begutachtung und zur Messung der Wirkung
von Artikeln). 6.2.5. Koordinierung über den
EU-Rahmen hinaus Über den EU-Rahmen hinaus wird die Kommission
weiterhin mit ihren internationalen Partnern und wissenschaftlichen
Gemeinschaften im Hinblick auf die Förderung des freien Zugangs zusammenarbeiten.
Durch EU-Maßnahmen zum freien Zugang können Drittländer und Interessengruppen
in Drittländern zur Entwicklung eigener Maßnahmen angeregt werden. Von
besonderem Nutzen für die globale wissenschaftliche Gemeinschaft wird die
Politik der Europäischen Kommission im Bereich der Interoperabilität und
Nachhaltigkeit von Dateninfrastrukturen[39]
sein. 7. Schlussfolgerung Ein breit angelegter, gerechter, tragfähiger
und einfacher Zugang zu wissenschaftlichen Informationen, die durch öffentliche
Mittel zustande gekommen sind, und ihre nachhaltige Bewahrung im Hinblick auf
eine Weiterverwendung können wesentlich zur Steigerung des wirtschaftlichen
Wachstums von Europa beitragen und die Bewältigung der gesellschaftlichen
Herausforderungen des 21. Jahrhunderts erleichtern. In dieser Mitteilung legt die Kommission dar,
durch welche Maßnahmen die umfassende Zugänglichkeit der Ergebnisse von durch
öffentliche Mittel finanzierten Forschungsarbeiten für Wissenschaft, Wirtschaft
und Bürger gewährleistet werden kann. Einige dieser Maßnahmen müssen von den
Mitgliedstaaten durchgeführt werden, andere durch die Kommission. Die Kommission fordert das Europäische
Parlament und den Rat auf, ihre Unterstützung für das Ziel eines freien Zugangs
zu wissenschaftlichen Informationen zum Ausdruck zu bringen und ihre jeweiligen
Kompetenzen bei der Annahme der erforderlichen Politiken und der Unterstützung
der vorgesehenen Projekte und Infrastrukturen wahrzunehmen. Zugang zu und Bewahrung von wissenschaftlichen Informationen:
Schlüsselmaßnahmen Politische
Maßnahmen –
Empfehlung an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu
wissenschaftlichen Informationen und ihrer Bewahrung, 2012. –
Zusammenarbeit mit den von den Mitgliedstaaten
benannten Kontaktstellen bei der Ausarbeitung gemeinsamer Grundsätze und Standards,
ab 2013. –
Zusammenarbeit mit den nationalen Kontaktstellen in
Bezug auf die Strukturierung und Überwachung der Fortschritte bei Zugang und
Verbreitung, ab 2013. Freier
Zugang zu den Ergebnissen der EU-finanzierten Forschung –
Verankerung des freien Zugangs zu
wissenschaftlichen Publikationen als allgemeiner Grundsatz beim Programm
„Horizont 2020” und Schaffung der Voraussetzungen für eine optimale Einhaltung
dieses Grundsatzes, ab 2014. –
Wahrung der Möglichkeit einer Rückerstattung von
Publikationsentgelten im Rahmen des freien Zugangs im Kontext des Programms
„Horizont 2020”, ab 2014. –
Schaffung eines geeigneten Rahmens und Förderung
des freien Zugangs zu Forschungsdaten im Kontext von „Horizont 2020” unter
Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen, die zum Schutz des geistigen
Eigentums oder legitimer geschäftlicher Interessen erforderlich sein könnten,
ab 2014. Mittel
für Infrastrukturen und Projekte –
Weitere Finanzierung relevanter Projekte bei
„Horizont 2020”, ab 2014. –
Bereitstellung von 45 Mio. EUR für
Infrastrukturen, die den freien Zugang zu Forschungsartikeln und -daten
gestatten, sowie für Forschungen zur digitalen Bewahrung, 2012-2013. Koordinierung
über den EU-Rahmen hinaus –
Werbung für Politiken des freien Zugangs und für
die Interoperabilität von Dateninfrastrukturen bei internationalen Partnern. Ziele: –
Bis 2014: Einführung von Politiken für den freien
Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln und Daten in allen Mitgliedstaaten und
auf allen relevanten Ebenen. –
Bis 2016: Steigerung des Anteils von wissenschaftlichen
Artikeln, die mit Hilfe öffentlicher Mittel zustande gekommen und EU-weit frei
zugänglich sind, von 20 % auf 60 %. –
Anwendung des freien Zugangs auf 100 % der im
Rahmen von „Horizont 2020” entstehenden wissenschaftlichen Publikationen. [1] KOM(2010) 245 endg./2. [2] Vgl.
Paket „Offene Daten”, verabschiedet am 12. Dezember 2011, KOM(2011) 882. [3] KOM(2010)
546 endg. [4] KOM(2007)
56 endg. [5] KOM(2009) 108
endg. [6] Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates vom 20. Mai 2008, Dokument Nr. 7652/1/08. [7] http://www.fi.dk/publikationer/2011/adgang-til-forskningsresultater-og-teknisk-information-i-danmark. [8] Vgl.
Sutcliffe, „A report on Responsible Research and Innovation”. [9] Vgl.:
„Riding the Wave: How Europe can gain from the rising tide of scientific data”,
Hochrangige Expertengruppe für wissenschaftliche Daten, Oktober 2010. [10] Vgl.
Mitteilung der Kommission „IKT-Infrastrukturen für die e-Wissenschaft“ vom
5.3.2009, KOM(2009) 108 endg. [11] Die
Erteilung von Patenten ist ein effektiver Weg zur Verbreitung von Kenntnissen
im Verfahren des freien Zugangs. [12] http://www.arl.org/bm~doc/arlstat09.pdf. [13] Dieses
Modell lässt verschiedene Varianten zu. Die Dauer der Wartezeit und die zu
unterschiedlichen Zeitpunkten für die Archivierung frei gegebene Fassung
variieren, z. B. je nach Vereinbarung zwischen Verlagen und Autoren. Die
Online-Archive werden entweder von den Hochschuleinrichtungen oder von den
Finanzierungseinrichtungen verwaltet oder so konzipiert, dass sie sich auf
bestimmte Themen erstrecken. [14] Vgl.
ROARMAP-Register: http://roarmap.eprints.org/. [15] Etwa
57 % der Verlage gestatten grundsätzlich die Selbstarchivierung des
akzeptierten Manuskripts, vgl. http://www.sherpa.ac.uk/romeo. [16] Björk
et al., Open Access to Scientific Journal Literature: Situation 2009, verfügbar
unter www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0011273. [17] Projekt
„Permanent access to the records of science”, von der EU kofinanziert beim RP7,
www.parse-insight.eu. [18] http://ie-repository.jisc.ac.uk/279/2/JISC_data_sharing_finalreport.pdf. [19] Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen zur Empfehlung der Kommission zur Digitalisierung
und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung,
SEK(2011) 1274 endg. [20] http://roarmap.eprints.org/. [21] http://cordis.europa.eu/fp7/ict/e-infrastructure/docs/allea_declaration.pdf. [22] http://www.oecd.org/dataoecd/9/61/38500813.pdf.
http://unesdoc.unesco.org/images/0021/002158/215863e.pdf. [23] Vgl.
COPE-Fonds, http://www.oacompact.org/. [24] Vgl.
„Sponsoring consortium for open access publishing in particle physics”,
www.scoap3.org. [25] Vgl.
Bericht „PEER Behavioural Research: Authors and Users vis-à-vis Journals and
Repositories” Schlussbericht, S. 51 ff, abrufbar unter:
www.peerproject.eu. [26] Vgl.
PEER-Bericht, precit., S. VI. [27] Bericht
„To share or not to share: Publication and Quality Assurance of Research Data
Outputs”, abrufbar unter: http://eprints.ecs.soton.ac.uk. [28] Einige
Initiativen befinden sich in der Entwicklung, z. B. datacite.org. [29] Empfehlung
vom 27.10.2011, K(2011) 7579 endgültig. [30] Siehe
den Bericht „National Open Access and Preservation policies in Europe“, 2011,
http://ec.europa.eu/research/science-society/document_library/pdf_06/open-access-report-2011_en.pdf. [31] „Open
Access Pilot“ (Pilotprojekt zum offenen Zugang zu Veröffentlichungen) im Rahmen
des RP7: http://ec.europa.eu/research/science-society/index.cfm?fuseaction=public.topic&id=1300&lang=1
. [32] Allerdings
ist es nach Ansicht des Europäischen Forschungsrates (ERC) von grundlegender
Bedeutung, dass begutachteten Veröffentlichungen zugrundeliegende Daten
unmittelbar nach der Veröffentlichung und auf jeden Fall nicht später als sechs
Monate nach dem Veröffentlichungsdatum hinterlegt werden (Erklärung des
Europäischen Forschungsrates zu freien Zugang). [33] Survey
on open access in FP7; http://ec.europa.eu/research/science-society/document_library/pdf_06/survey-on-open-access-in-fp7_en.pdf. [34] Europäisches
strategische Forum für die Forschungsinfrastruktur
(http://ec.europa.eu/research/infrastructures/index_en.cfm?pg=esfri). [35] Finanziert
durch das RP7, http://www.openaire.eu/. [36] Die maximalen Wartezeiten werden in der
Musterfinanzhilfevereinbarung für „Horizont 2020“ festgelegt. Die Kommission
wird deren Anwendung im Rahmen ihrer Gesamtstrategie für den freien Zugang
überwachen und bewerten und die Wartezeiten selbst – sollte es besondere
Probleme geben – überprüfen, insbesondere im Bereich der Sozial- und
Geisteswissenschaften. [37] Diese Infrastrukturen werden öffentlich finanziert und für
nichtwirtschaftliche Tätigkeiten wie die reine Wissensverbreitung
bereitgestellt. [38] Siehe
Vorschlag der Europäischen Kommission für das Spezifische Programm Horizont
2020 (COM(2011)811 final). Dies gilt vorbehaltlich der Annahme der
Rechtsgrundlage von „Horizont 2020“ und unbeschadet des endgültigen Beschlusses
über den mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020. [39] Siehe
auch die demnächst erscheinende Mitteilung „Enhancing and focussing European
international cooperation in research and innovation: A strategic approach“.