Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche Defizit in Spanien zu beenden /* COM/2012/0397 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES mit dem Ziel, das übermäßige öffentliche
Defizit in Spanien zu beenden DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 126 Absatz 7, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 126 AEUV
vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. (2) Der Stabilitäts- und
Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als
Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein
kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich
ist. (3) Am 27. April 2009
stellte der Rat gemäß Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft (EGV) fest, dass in Spanien ein übermäßiges
Defizit bestand, und veröffentlichte gemäß Artikel 104 Absatz 7 EGV
und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom
7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei
einem übermäßigen Defizit eine Empfehlung zur Korrektur des übermäßigen
Defizits bis spätestens 2012. (4) Am 2. Dezember 2009
stellte der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 des Rates fest, dass wirksame Maßnahmen ergriffen worden seien
und nach der Annahme der Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche
Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen
eingetreten seien. Infolgedessen beschloss der Rat, eine geänderte Empfehlung
nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV zur Korrektur des übermäßigen Defizits
bis spätestens 2013 anzunehmen. Um das öffentliche Gesamtdefizit bis 2013 unter
den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, wurde für den Zeitraum
2010-2013 eine durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung von „über
1,5 % des BIP“ empfohlen. Bei der Berechnung der durchschnittlichen jährlichen
Konsolidierungsanstrengung wurde das in der Herbstprognose 2009 der
Kommissionsdienststellen für 2011 erwartete Defizit als Ausgangspunkt zugrunde
gelegt. Welche Konsolidierungsanstrengung insgesamt erforderlich sein würde, um
das nominale Defizitziel von 3 % des BIP fristgerecht zu erreichen, wurde
unter der Annahme einer allmählichen Schließung der Produktionslücke bis 2015
berechnet. (5) Am 15. Juni 2010
gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Spanien in Befolgung der
Ratsempfehlung vom 2. Dezember 2009 wirksame Maßnahmen ergriffen habe, um
sein öffentliches Defizit unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu
senken, und dass im Defizitverfahren gegen Spanien daher keine weiteren
Schritte erforderlich seien. (6) Nach Artikel 3
Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 kann der Rat auf Empfehlung
der Kommission eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7
AEUV aussprechen, wenn wirksame Maßnahmen ergriffen wurden und nach der Annahme
der ursprünglichen Empfehlung unerwartete nachteilige wirtschaftliche
Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen
eingetreten sind. Das Eintreten unerwarteter nachteiliger wirtschaftlicher
Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen wird
anhand der bei der Ratsempfehlung zugrunde gelegten Wirtschaftsprognose
beurteilt. (7) Nach Artikel 126
Absatz 7 AEUV und Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97
des Rates hat der Rat außerdem Empfehlungen an den betreffenden Mitgliedstaat
zu richten mit dem Ziel, das übermäßige Defizit innerhalb einer bestimmten
Frist zu beenden. In der Empfehlung ist dem betreffenden Mitgliedstaat eine
Frist von höchstens sechs Monaten für die Ergreifung wirksamer Maßnahmen zur
Korrektur des übermäßigen Defizits zu setzen. Außerdem sollte der Rat in einer
Empfehlung zur Korrektur eines übermäßigen Defizits das Erreichen jährlicher
Haushaltsziele verlangen, die – ausgehend von der Prognose, die der Empfehlung
zugrunde liegt – mit einer jährlichen Mindestverbesserung des strukturellen
Saldos, d. h. des konjunkturbereinigten Saldos ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen, in Einklang stehen, für die ein Richtwert von 0,5 %
des BIP gilt. (8) Nach einem signifikanten
Konjunkturrückgang im Jahr 2009, als das reale BIP um 3,7 % einbrach,
schrumpfte die Wirtschaft 2010 weiter, wenn auch nur um -0,1 %.
Unterstützt durch die Dynamik der spanischen Exporte, denen die anziehende
Wettbewerbsfähigkeit der spanischen Wirtschaft zugute kam, und den mit der
Nachfrageschwäche im Inland einhergehenden Importrückgang verbuchte die
Wirtschaft 2011 wieder ein positives Wachstum (0,7 %). Nach der jüngsten
Aktualisierung des Wirtschaftsausblicks für Spanien für den Zeitraum 2012-2013,
mit der die Kommissionsdienststellen ihre Frühjahrsprognose 2012 durch
Einbeziehung der Ende 2012 auf regionaler Ebene verabschiedeten
finanzpolitischen Maßnahmen sowie der jüngsten Wirtschafts- und Haushaltsentwicklungen
auf den neusten Stand gebracht haben, wird Spanien jedoch voraussichtlich
wieder in die Rezession abgleiten und sowohl 2012 als auch 2013 ein negatives
jährliches Wirtschaftswachstum verzeichnen. Der Verschuldungsabbau sowohl im
privaten als auch im öffentlichen Sektor und die hohe Arbeitslosigkeit bremsen
die Inlandsnachfrage in hohem Maße. Aufgrund der nachlassenden Weltkonjunktur
kann die schwache Inlandsnachfrage auch nicht durch die Auslandsnachfrage
kompensiert werden, was eine Kontraktion der spanischen Wirtschaft zur Folge
hat. (9) Das gesamtstaatliche Defizit
lag 2010 bei 9,3 % des BIP, nach 11,2 % im Jahr 2009. Ausschlaggebend
für die Verbesserung des Haushaltssaldos waren sowohl Kürzungen bei den
Gesamtausgaben als auch höhere Gesamteinnahmen, die vor allem auf diskretionäre
Maßnahmen zurückzuführen waren. 2011 fiel das Defizit erheblich schlechter aus
als erwartet und lag bei 8,5 % des BIP, gegenüber einem Zielwert von
6 % des BIP. Am 17. Mai 2012 teilte Spanien Eurostat mit, dass das
gesamtstaatliche Defizit für 2011 möglicherweise noch um rund 0,4 % des
BIP nach oben korrigiert werde, da neue Informationen über bestimmte
Ausgabenposten der autonomen Regionen vorlägen, die bei der im Rahmen des
Defizitverfahrens vorgenommenen Datenmeldung vom März 2012 nicht berücksichtigt
worden seien. Die Abweichung vom Haushaltsplan 2011 ist zu rund zwei Dritteln
der regionalen Ebene zuzuschreiben, während Zentralstaat und Sozialversicherung
weit geringere Zielabweichungen verzeichneten. Die Haushaltsabweichung erklärte
sich vor allem durch Einnahmenausfälle aufgrund eines weniger günstigen
wirtschaftlichen Umfelds als im Stabilitätsprogramm 2011 erwartet und eine
weniger steuerergiebige Wachstumszusammensetzung, während sich die Ausgabenüberschreitungen
in Grenzen hielten. (10) In der Aktualisierung der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird für 2012 mit einem
gesamtstaatlichen Defizit von 6,3 % des BIP gerechnet, während im
Stabilitätsprogramm 2012 und im Haushaltsgesetzentwurf 2012 noch von einem
Defizit von 5,3 % des BIP ausgegangen wurde. Der Haushaltsgesetzentwurf
basiert auf einnahmenwirksamen Maßnahmen, zu denen vor allem Erhöhungen der
direkten Steuern, wie Veränderungen bei Einkommen- und Körperschaftsteuern, und
eine Steueramnestie gehören. Einige dieser Maßnahmen wurden als befristet
angekündigt, wie die Erhöhung der Einkommensteuer (die nur bis 2012 bzw. 2013
gelten soll), oder haben eine einmalige Wirkung, wie die veränderten
Ratenzahlungsmöglichkeiten bei der Körperschaftsteuer 2012 und die
Steueramnestie. Dem Haushaltsgesetzentwurf und dem Programm zufolge soll der
Rückgang der Gesamtausgaben durch tiefe Einschnitte sowohl bei den
Investitions- als auch bei den laufenden Ausgaben erreicht werden, auch durch
Einsparungen im Gesundheits- und Bildungswesen auf regionaler Ebene. Die für
2012 projizierte Abweichung von den Zielwerten ist in erster Linie auf die
besonders für die Sozialversicherung erwarteten Einnahmenausfälle und auf
höhere Sozialausgaben zurückzuführen, die verschlechterten
gesamtwirtschaftlichen Aussichten, einer weniger steuerergiebigen
Wachstumszusammensetzung und einer stärkeren Verschlechterung der Lage am
Arbeitsmarkt geschuldet sind. Diese Haushaltsprognose ist nach wie vor mit
erheblichen Risiken behaftet. So könnten eine weitere Vertiefung der
Wirtschaftskrise und Umsetzungsrisiken auf regionaler Ebene, die darauf
zurückzuführen sind, dass viele Haushaltsmaßnahmen nur für einen Teil des
Jahres gelten, eine noch größere Abweichung bewirken. Auch die derzeit
stattfindende, notwendige Schwerpunktverschiebung von nicht handelbaren auf
handelbare Güter birgt das Risiko eines weniger steuerergiebigen
Wirtschaftswachstums. Die jüngsten Haushaltsdaten für die ersten Monate des
Jahres 2012 deuten auf einen anhaltenden Abwärtsdruck auf die Einnahmen
sowie auf die Notwendigkeit hin, umgehend weitere Strukturmaßnahmen
durchzuführen. (11) Nach der Aktualisierung der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird sich das öffentliche
Defizit 2013 unter der Annahme einer unveränderten Politik und eines Rückgangs
des realen BIP um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr auf 6,1 % des BIP
belaufen, während ursprünglich ein Zielwert von 3 % angestrebt worden war.
Das Stabilitätsprogramm 2012 geht von einem deutlichen Anstieg der Einnahmen
aus Produktions- und Importsteuern aus, dem jedoch noch keine konkreten
Maßnahmen zugrunde liegen und der zudem teilweise durch eine steuerliche
Entlastung des Faktors Arbeit kompensiert werden soll. Das Programm sieht auch
- bislang noch nicht im Einzelnen festgelegte - Kürzungen auf der Ausgabenseite
vor, die insbesondere das Bildungs- und Gesundheitswesen auf regionaler Ebene
betreffen. Hinter der für 2014 und 2015 geplanten weiteren Konsolidierung
stehen noch keine ausreichenden Maßnahmen, die das angesetzte Defizitziel
absichern würden, und das Stabilitätsprogramm enthält nur wenig konkrete
Maßnahmen. (12) Nach der Aktualisierung der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen betrug das strukturelle
Defizit in den Jahren 2009, 2010 und 2011 8,7 %, 7,3 % bzw.
7,0 % des BIP. Für 2012 wird ein strukturelles Defizit von 4,3 % des
BIP erwartet. Dies impliziert eine durchschnittliche Konsolidierungsanstrengung
von 1,5 % des BIP im Zeitraum 2010 bis 2012, was der Mindestvorgabe einer
durchschnittlichen jährlichen Konsolidierungsanstrengung von „über 1,5% “
entspricht, die der Rat für 2010-2013 festgelegt hatte. Korrigiert um die
Veränderung des makroökonomischen Szenarios, die zwischen den der
Ratsempfehlung vom 2. Dezember 2009 zugrundeliegenden Projektionen und der
aktuellen Prognose eingetreten ist, wäre im Zeitraum 2010 bis 2012 eine
durchschnittliche jährliche Konsolidierungsanstrengung von schätzungsweise 0,5 BIP-Prozentpunkten
mehr erforderlich. Spanien hat so weit also wirksame Maßnahmen hinsichtlich des
Pfads für das strukturelle Defizit bis 2012 ergriffen. (13) Nach der Herbstprognose 2009
der Kommissionsdienststellen, die der Empfehlung des Rates nach
Artikel 126 Absatz 7 AEUV vom 2. Dezember 2009 zugrunde lag, sollte die
spanische Wirtschaft 2010 um 0,8 % schrumpfen und 2011 um 1 %
wachsen. Die Jahre 2012 und 2013 fielen zwar nicht mehr in den
Prognosezeitraum, doch wurde unter der Hypothese, dass sich die große negative
Produktionslücke bis 2015 allmählich schließen würde, für 2012 und 2013 ein
höheres Wachstum erwartet als für 2011. Im Ergebnis fiel das reale BIP 2010 und
2011 etwas besser aus als in der Herbstprognose 2009 erwartet. Doch war die
Zusammensetzung des Wirtschaftswachstums weniger steuerergiebig als erwartet,
da der kumulierte Wachstumsbeitrag der Inlandsnachfrage für 2010 und 2011
aufgrund der unerwartet raschen Verkleinerung des Sektors der nicht handelbaren
Güter 2,7 Prozentpunkte des BIP ausmachte, gegenüber einer Prognose von ‑1,1 Prozentpunkt.
Die Ergebnisse der Aktualisierung der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen für 2012 und 2013 zeigen, dass die spanische
Wirtschaft vermutlich erheblichen Gegenwind zu spüren bekommen wird, womit in
der Herbstprognose 2009 noch nicht gerechnet wurde. Während in der
Herbstprognose 2009 für 2012 und 2013 von Wachstumsraten von weit über 1 %
pro Jahr ausgegangen wurde, weisen die jüngsten Prognosen unter der Annahme
einer unveränderten Politik auf Wachstumsraten von -1,9 % bzw. -0,3 %
hin. Außerdem wird bei der Wachstumszusammensetzung die Nettoauslandsnachfrage
vermutlich weiterhin größeres Gewicht haben, was sich somit auch in Zukunft
entsprechend negativ auf die Steuereinnahmen niederschlagen dürfte. (14) Der öffentliche
Bruttoschuldenstand erhöhte sich 2011 auf 68,5 % des BIP und dürfte nach
der Aktualisierung der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen bei
unveränderter Politik 2012 auf 80,9 % des BIP und 2013 auf 86,8 % des
BIP anschwellen, womit er in allen Jahren über dem AEUV-Referenzwert läge.
Ausschlaggebend für diesen Anstieg der Schuldenquote sind vor allem höhere
Zinszahlungen und in geringerem Maße die Dynamik des Primärdefizits. Die
Bestandsanpassungen erreichen 2012 einen erheblichen Umfang und tragen
5,4 BIP-Prozentpunkte zum Anstieg bei; Hintergrund ist der Plan zur
Begleichung von Rechnungen der Versorger öffentlicher Einrichtungen und andere
ausstehende Operationen. Risiken im Zusammenhang mit dem makroökonomischen
Szenario und den Haushaltszielen sowie mit weiteren finanziellen
Rettungsmaßnahmen könnten zu einem weiteren Anstieg des öffentlichen
Schuldenstands beitragen. (15) Die Haushaltslage hat sich
gegenüber dem Zeitpunkt, als die frühere Ratsempfehlung ausgearbeitet wurde,
erheblich verschlechtert, was auf den unerwartet schlechten
Wirtschaftsausblick, auch mit geringerer Steuerergiebigkeit, zurückzuführen
ist. Hinzu kommt, dass sich die deutliche Schrumpfung der Wirtschaft überaus
negativ auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit niederschlägt. Über geringere
Sozialbeiträge und höhere Sozialtransfers wirkt sich dies sowohl auf die
Einnahmen- als auch die Ausgabenseite nachteilig aus. Angesichts all dieser
Faktoren und insbesondere der merklichen Verschlechterung der Aussichten für
die öffentlichen Finanzen seit der ursprünglichen Empfehlung des Rates nach
Artikel 126 Absatz 7 AEUV wäre ein weiteres Jahr für die Korrektur
des übermäßigen Defizits daher gerechtfertigt. (16) Die Einräumung eines weiteren
Jahres für die Korrektur des übermäßigen Defizits erfordert die Erreichung von
Zwischenzielen für das Gesamtdefizit von 6,3 % des BIP für 2012,
4,5 % des BIP für 2013 und 2,8 % des BIP für 2014. Ausgehend von der
aktualisierten Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen setzen diese
Gesamtdefizit-Ziele eine Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos um 2,7 %
des BIP 2012, 2,5 % des BIP 2013 und 1,9 % des BIP 2014 voraus. Die
jüngsten Haushaltsdaten für die ersten Monate des Jahres 2012 zeigen, dass die
Erreichung des Defizitziels 2012 zusätzliche Maßnahmen erfordert. Die Lage
muss eng überwacht werden und bei weiteren Abweichungen müssten frühzeitig
Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden. (17) Da der Markt für spanische
Staatsanleihen schwer unter Druck steht, muss die Glaubwürdigkeit der
Konsolidierungsanstrengung untermauert werden, indem bis Ende Juli 2012 der
angekündigte mehrjährige Haushaltsplan für 2013-14 verabschiedet wird. Dies
würde voraussetzen, dass alle zur Erreichung der Haushaltsziele für 2013 und
2014 notwendigen strukturellen Maßnahmen im Detail festgelegt werden und der
Defizitabbau beschleunigt wird, falls die wirtschaftlichen oder budgetären
Bedingungen besser ausfallen als derzeit erwartet. Angesichts der Tatsache,
dass frühzeitige Maßnahmen in diesem Punkt von großer Bedeutung sind, um das Risiko
künftiger Abweichungen auszuschalten, ist es gerechtfertigt, die Frist für die
Ergreifung wirksamer Maßnahmen auf drei Monate zu verkürzen. (18) Am 10. Juli hat der Rat länderspezifische
Empfehlungen für Spanien abgegeben, wobei die erste unter anderem auf der
Bewertung des nationalen Reformprogramm Spaniens und des spanischen
Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2012-2015 beruhte. In dieser Empfehlung
wird das Land zu einem strikten Vollzug des Haushaltsstabilitätsgesetzes und zu
entschlossenen haushaltspolitischen Maßnahmen auf regionaler Ebene aufgerufen.
Dies würde die Gefahr einer Abweichung von den Zielen auf regionaler Ebene
mindern. Angesichts des dezentralen Aufbaus der öffentlichen Finanzen Spaniens
ist ein stabiler finanzpolitischer und institutioneller Rahmen unerlässlich.
Dieser Rahmen ließe sich auch durch die Einrichtung einer unabhängigen
finanzpolitischen Institution für die finanzpolitische Analyse, Beratung und
Überwachung verstärken. Die Einhaltung der Haushaltsvorgaben auf regionaler Ebene,
die in letzter Zeit zu wünschen übrig ließ, sowie eine größere
Einnahmensensibilität für die laufende strukturelle Anpassung, die ungewissen
Auswirkungen der Steueramnestie auf die Einnahmen und etwaige weitere
finanzielle Rettungsmaßnahmen stellen Risiken für die Haushaltsstrategie dar. (19) Parallel
zu der in der Gipfelerklärung der Mitglieder des Euro-Währungsgebiets vom
29. Juni 2012 genannten regelmäßigen Überprüfung des
Rekapitalisierungsprogramms Spaniens werden die Fortschritte bei der Umsetzung
seiner Verpflichtungen im Rahmen des Defizitverfahrens alle drei Monate
überprüft (20) Spanien erfüllt die
Voraussetzungen für die Verlängerung der Frist für die Korrektur des
übermäßigen Defizits gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97
über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen
Defizit – HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN: (1)
Die spanischen Behörden sollten das derzeitige
übermäßige Defizit bis 2014 beenden. (2)
Gestützt auf die aktualisierte
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen verbessern die
spanischen Behörden den strukturellen Saldo im Jahr 2012 um 2,7 % des BIP, im
Jahr 2013 um 2,5 % des BIP und im Jahr 2014 um 1,9 % des BIP, um das
öffentliche Gesamtdefizit bis 2014 unter den Referenzwert von 3 % des BIP
zu senken. Ziel für das öffentliche
Gesamtdefizit sollten 6,3 % des BIP im Jahr 2012, 4,5 % des BIP im
Jahr 2013 und 2,8 % des BIP im Jahr 2014 sein. (3)
Die spanischen Behörden sollten die im Haushalt
2012 und in den Plänen der autonomen Regionen zum Abbau von Ungleichgewichten
beschlossenen Maßnahmen umsetzen und bis Ende Juli 2012 den angekündigten
mehrjährigen Haushaltsplan beschließen, einschließlich einer mittelfristigen
Haushaltsstrategie, die die für die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2014
notwendigen Maßnahmen in allen Einzelheiten festlegt. Angesichts der jüngsten
Haushaltsdaten für die ersten Monate des Jahres 2012 sollten die
spanischen Behörden umgehend zusätzliche Maßnahmen für 2012 beschließen, um die
Einhaltung der Haushaltsplanungen 2012 zu gewährleisten. Für den Fall, dass die
Risiken für die Haushaltsplanungen eintreten, sollten sie darauf vorbereitet
sein, weitere Maßnahmen zu beschließen. Sie sollten den Defizitabbau 2013 und
2014 beschleunigen, falls die wirtschaftlichen oder budgetären Bedingungen
besser ausfallen als derzeit erwartet. (4)
Der Rat setzt den spanischen Behörden eine Frist von
drei Monaten, um wirksame Maßnahmen zu ergreifen und gemäß Artikel 3
Absatz 4a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 ausführlich über die zur Erreichung
der Ziele geplanten Konsolidierungsstrategie Bericht zu erstatten. Über den in Empfehlung 4 vorgesehenen
Bericht hinaus und parallel zu dem in der Gipfelerklärung der Mitglieder des
Euro-Währungsgebiets vom 29. Juni 2012 genannten Rekapitalisierungsprogramm
sollten die spanischen Behörden alle drei Monate sowie in einem gesonderten
Kapitel ihrer bis 2015 zu erstellenden Stabilisierungsprogramme über die
Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlungen berichten. Darüber hinaus sollten die spanischen Behörden
die neuen Bestimmungen des Haushaltsstabilitätsgesetzes zur Transparenz und zur
Kontrolle des Haushaltsvollzugs rigoros anwenden. Den im Rahmen des
Europäischen Semesters ausgesprochenen länderspezifischen Empfehlungen
entsprechend fordert der Rat Spanien ferner auf, eine unabhängige
finanzpolitische Institution für die finanzpolitische Analyse, Beratung und
Überwachung einzurichten, die Verbindlichkeit seines mittelfristigen
Haushaltsrahmens zu wahren und die Einhaltung der Haushaltsziele auf allen
Ebenen des Sektors Staat im gesamten Jahresverlauf genau zu überwachen. Diese
Empfehlung ist an das Königreich Spanien gerichtet. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident