MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Finanzinformationen über den Europäischen Entwicklungsfonds /* COM/2012/0386 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT Finanzinformationen über den Europäischen
Entwicklungsfonds 1. Einleitung Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des
Internen Abkommens[1]
und Artikel 57 Absätze 3 und 4 der Finanzregelung für den
10. EEF[2]
präsentiert die Kommission in dieser Mitteilung – unter Berücksichtigung der
Voraussagen der Europäischen Investitionsbank (EIB) für die
Investitionsfazilität – ihre Schätzungen in Bezug auf die Mittelbindungen, die
Auszahlungen und den Abruf von Beiträgen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013. Diese Unterlage gibt Aufschluss über den Stand der
finanziellen Ausführung der EEF (8. bis 10. EEF) im Jahr 2011 und die
Ausführungsprognosen für 2012 bis 2014. Zur Finanzierung der EEF werden die Beiträge für
die von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwalteten Instrumente des 9.
und 10. EEF (Investitionsfazilität und Zinsvergütungen) von den
Mitgliedstaaten direkt an die EIB gezahlt. Für alle anderen Instrumente
einschließlich der ehemals von der EIB verwalteten Instrumente (Risikokapital
und Zinsvergütungen) werden sie an die Kommission überwiesen. 2. Einleitung Die Kommission und die EIB haben ihre
Vorausschätzungen für die Mittelbindungen und Auszahlungen in den
Haushaltsjahren 2012 und 2013 für jeden der AKP-Staaten[3] und für die ÜLG[4] aktualisiert. Insbesondere die
Vorausschätzung der Auszahlungen erfolgte mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten bei
einer möglichst genauen Berechnung der in ihren nationalen Haushalten
einzustellenden Mittel zu unterstützen und zu gewährleisten, dass genügend
Finanzmittel zur Verfügung stehen, um einen Kassenmittelengpass zu vermeiden. Nach Artikel 7 des Internen Abkommens zum
10. EEF[5]
und Artikel 57 Absatz 5 der Finanzregelung[6] werden diese Vorausschätzungen
in der Mitteilung vom Oktober 2012 überprüft werden. Nachstehende Grafik gibt einen allgemeinen
Überblick über die Entwicklung der Mittelbindungen und der Auszahlungen, die in
der Vergangenheit vorgenommen wurden bzw. für den Zeitraum 2012 bis 2013
erwartet werden (Kommission und EIB). Bruttomittelbindungen
und Auszahlungen: Entwicklung 1998-2013 (in Mio. EUR)[7] 3. Stand der Ausführung der Europäischen
Entwicklungsfonds am 31. Dezember 2011 (Mittelbindungen, Auszahlungen und
finanzielle Situation) In den Anhänge 1, 2 und 3 werden die
tatsächlichen Zahlen für die Mittelbindungen und Auszahlungen sowie die 2011
verzeichnete finanzielle Situation den Schätzungen vom Oktober 2011[8] und den Prognosen für 2012 und
2013 gegenübergestellt. Ende des Jahres 2011 waren ungefähr 63 %
der Mittel des 10. EEF gebunden. Somit bestehen gute Aussichten für die
Verwirklichung der Zielvorgabe, bis Endes des Jahres 2013 sämtliche Mittel
des 10. EEF zu binden. 4. Finanzielle Vorausschätzungen für die
Jahre 2012 bis 2014[9] Die nachstehende Tabelle enthält die aktualisierten
Zahlen, die auf der Grundlage der jüngsten Prognosen ermittelt wurden. 5. Ausführungsprognose für die
Haushaltsjahre 2012 und 2013 Die neuen Prognosen sind in den Anhängen 1 bis 3
dargestellt. Die EEF-Beiträge der Mitgliedstaaten für 2012
wurden im Oktober 2011[10]
vom Rat verabschiedet, wobei für die Kommission 3600 Mio. EUR und für
die EIB 280 Mio. EUR vorgesehen sind. Den neuen Prognosen für 2012
zufolge beläuft sich der Kassenmittelbedarf der EIB auf 280 Mio. EUR.
Da die Auszahlungen 2011 unter den Vorausschätzungen lagen und ein
beträchtlicher Kassenmittelbestand aus dem Jahr 2010 übertragen wurde,
hält die Kommission es für gerechtfertigt, die für sie vorgesehenen Mittel auf
2600 Mio. EUR zu reduzieren. Als neue Obergrenze der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten
im Jahr 2013 wurden 3300 Mio. EUR für die Kommission und
250 Mio. EUR für die EIB[11]
vorgeschlagen. Es sollte betont werden, dass es sich bei diesen
Zahlen um vorläufige Prognosen handelt, die mit Vorsicht zu betrachten sind.
Die Kommission und die EIB werden nach dem Sommer verlässlichere Schätzungen
vornehmen, die in der Mitteilung vom Oktober vorgelegt werden. Anhang 4: EEF-Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten
für das Jahr 2012 (in EUR) [1] Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten
Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im
mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten
Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und über die
Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf
die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (ABl. L 247 vom 9.9.2006,
S. 32). [2] Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar
2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds. [3] Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im
Pazifischen Ozean. [4] Überseeische Länder und Gebiete. [5] ABl. L 247 vom 9.9.2006, S. 32. [6] Verordnung (EG) Nr. 215/2008 des Rates vom 18. Februar
2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds. [7] Für den Zeitraum 2012-2013 handelt es sich um
Vorausschätzungen. [8] KOM(2011) 692 endgültig vom 26.10.2011. [9] Da noch keine Einigung über den Finanzrahmen für die
Zeit nach 2013 erzielt wurde, dieser jedoch Auswirkungen auf die Mittelausführung
haben dürfte, werden die Beträge für 2014 p.m. und keine Schätzungen für das
Jahr 2015 angegeben. [10] Beschluss des Rates vom 18. November 2011,
Ratsdokument 16965/11. [11] Beschluss des Rates vom 18. November 2011,
Ratsdokument 16965/11.