BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT Bericht 2006-2010 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Finnlands und Schwedens nach den Entscheidungen 2009/3067 und 2010/6050 der Kommission /* COM/2012/0358 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT Bericht 2006-2010 über die Anwendung der
Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der
Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Finnlands und Schwedens nach den
Entscheidungen 2009/3067 und 2010/6050 der Kommission INHALTSVERZEICHNIS 1........... EINLEITUNG............................................................................................................... 3 2........... ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER
BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 3 2.1........ Ziele der Beihilfe............................................................................................................. 3 2.2........ Genehmigungen der Kommission..................................................................................... 3 2.3........ Fördergebiete................................................................................................................. 4 2.4........ Zusammenhang mit der Produktion.................................................................................. 4 3........... NEUESTE ENTWICKLUNGEN DER
BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 5 3.1........ Bewertung der Beihilferegelungen.................................................................................... 5 3.2........ Reform der Beihilferegelungen......................................................................................... 5 4........... DIE FINNISCHE BEIHILFEREGELUNG FÜR
DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 2006-2010 6 4.1........ Erteilte Genehmigungen................................................................................................... 6 4.2........ Gewährte Beihilfen.......................................................................................................... 7 4.3........ Produktionsvolumen in den nördlichen
Fördergebieten..................................................... 8 4.4........ Entwicklung der Agrarwirtschaft in
den nördlichen Fördergebieten................................. 11 5........... DIE SCHWEDISCHE BEIHILFEREGELUNG
FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 2006-2010 12 5.1........ Erteilte Genehmigungen................................................................................................. 12 5.2........ Gewährte Beihilfen........................................................................................................ 12 5.3........ Produktionsvolumen in den nördlichen
Fördergebieten................................................... 13 5.4........ Entwicklung der Agrarwirtschaft in
den nördlichen Fördergebieten................................. 14 6........... SCHLUSSFOLGERUNGEN...................................................................................... 15 6.1........ Finnland....................................................................................................................... 15 6.2........ Schweden.................................................................................................................... 15
1.
EINLEITUNG
Nach Artikel 142 der Akte über den
Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union[1] gestattet die Kommission Finnland
bzw. Schweden die Gewährung langfristiger einzelstaatlicher Beihilfen, die der Erhaltung
der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten dienen. Diese
Beihilfen werden als Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete bezeichnet („die
Beihilfe“). Der vorliegende Bericht wird dem Rat gemäß der
Berichterstattungspflicht nach Artikel 143 der Beitrittsakte unterbreitet,
demzufolge die Kommission alle fünf Jahre einen Bericht über die erteilten
Genehmigungen und die Ergebnisse der Beihilfen, die aufgrund der Genehmigungen
gewährt wurden, vorlegen muss. Die vorherigen Berichte
wurden 1996, 2002[2]
und 2007[3]
vorgelegt.
2.
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN
GEBIETE
2.1.
Ziele der Beihilfe
Die Beihilfe für die nördlichen Gebiete wird
vor allem gewährt, um die traditionelle, an die klimatischen Bedingungen
angepasste Primärproduktion und Verarbeitung zu erhalten, die Strukturen für
die Produktion, Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
zu verbessern, den Absatz solcher Produkte zu erleichtern und dafür zu sorgen,
dass die Umwelt geschützt und die Landschaft erhalten wird.
2.2.
Genehmigungen der Kommission
Die Kommission genehmigt die Beihilfen mit
gesonderten Entscheidungen für Finnland und Schweden. Die grundlegenden Voraussetzungen sind in Artikel 142
der Beitrittsakte festgelegt; der Gesamtbetrag der
gewährten Beihilfe sollte ausreichen, um die landwirtschaftliche Tätigkeit in den
nördlichen Gebieten zu erhalten, darf aber nicht zu einer Gesamtbeihilfe
führen, die über das in den Genehmigungen festgelegte Stützungsniveau während
eines Referenzzeitraums vor dem Beitritt hinausgeht. Die Beihilfe darf auch
nicht an die künftige Produktion gebunden sein, und sie darf nicht zu einer
Produktionssteigerung im Vergleich zum Referenzniveau führen. Die erste Entscheidung betreffend Finnland wurde
1995 erlassen (95/196/EG[4])
und mit den Entscheidungen 2002/404/EG[5]
und K(2009)3067 geändert. Der zulässige Höchstbetrag beläuft
sich derzeit auf 358 Mio. EUR/Jahr. Die erste Entscheidung betreffend Schweden wurde
1996 erlassen (96/228/EG[6])
und mit der Entscheidung K(2010)6050 geändert. Der
zulässige jährliche Höchstbetrag beläuft sich auf 318,67 Mio. SEK (ca.
35,41 Mio. EUR, wobei der hier angewandte Wechselkurs 9,0 SEK/EUR
beträgt).
2.3.
Fördergebiete
Die unter diese Beihilferegelung fallenden
Gebiete sind in den jeweiligen Entscheidungen festgelegt; sie umfassen Gebiete
nördlich des 62. Breitengrades sowie angrenzende, südlich davon gelegene
Gebiete mit vergleichbaren klimatischen Bedingungen, welche die
landwirtschaftliche Tätigkeit in besonderem Maße erschweren. Bei der Bestimmung
jener Gebiete wurden Faktoren wie die geringe Bevölkerungsdichte (höchstens 10 Einwohner/km2),
der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) an der Gesamtfläche (weniger
als 10 %) und der flächenmäßige Anteil der für die menschliche Ernährung
bestimmten Kulturen an der LF (höchstens 20 %) berücksichtigt, sowie Gemeinden,
die von anderen Gemeinden innerhalb der vorgenannten Gebiete umgeben sind (auch
wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen). In Finnland umfasst das Fördergebiet derzeit 1 417 140 ha
LF (55,5 % der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche), in Schweden 335 676 ha
LF (11 % der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche[7]). Abbildung 1:
Fördergebiete in Finnland (C1-C4) und in Schweden (1-3)
2.4.
Zusammenhang mit der Produktion
Die Beihilfe ist auf bestimmte Agrarsektoren
begrenzt, die in den jeweiligen Entscheidungen zu den betreffenden Mitgliedstaaten
festgelegt sind. Die Beihilfe wird auf der Grundlage von
Produktionseinheiten gewährt, und zwar entweder der Zahl der Tiere (Großvieheinheiten
- GVE) oder der Fläche (ha), mit Ausnahme der Beihilfe für die Milcherzeugung
und den Milchtransport, deren Höhe sich nach den gelieferten und transportierten
Milchmengen richtet. Die finnische Beihilfe für Rentiere
wird pro Stück festgesetzt. Wie bereits gesagt, darf die Beihilfe nicht an
die künftige Produktion gebunden sein und nicht zu einer Produktionssteigerung
im Vergleich zu einem Referenzzeitraum führen. Die
Referenzzeiträume sind in den jeweiligen Entscheidungen für die betreffenden Mitgliedstaaten
je Sektor festgelegt. In Finnland wurde die Referenzmenge für die
Milcherzeugung mehrmals an die GAP-bezogenen Entwicklungen im Milchsektor
angepasst. Bei der 2009-2010 erfolgten Überprüfung der finnischen und der
schwedischen Beihilferegelungen wurde die Bindung zwischen einzelnen GAP-Milchquoten
und den Beihilfezahlungen abgeschafft. Statt dessen wurde festgelegt, eine
solche Beihilfe nicht für die in dem Gebiet erzeugte Milchmenge zu zahlen, für
die im Rahmen der Milchquotenregelung eine Überschussabgabe gezahlt werden muss.
3.
NEUESTE ENTWICKLUNGEN DER BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN
GEBIETE
3.1.
Bewertung der Beihilferegelungen
Nach über zehn Jahren der Anwendung der
Regelungen hat die Kommission eine Bewertung der Beihilferegelungen in Auftrag
gegeben, die 2007 abgeschlossen wurde[8]. Dabei wurde untersucht, inwieweit die Ziele der Regelungen erreicht worden
sind, welches die potenziellen Nebenwirkungen sind, ob das Instrumentarium noch
immer angemessen und gerechtfertigt ist und wie es um Wirksamkeit, Effizienz
und Relevanz der Beihilfen steht. Die Ergebnisse der Bewertung legen den Schluss
nahe, dass die Beihilferegelungen ·
zum Erhalt der landwirtschaftlichen Tätigkeit, zur
Produktion und Flächennutzung in den betreffenden Gebieten beigetragen haben; ·
zur Verwirklichung der Ziele von Artikel 142,
die landwirtschaftliche Tätigkeit in den betreffenden Gebieten zu erhalten,
nach wie vor erforderlich und somit relevant sind; ·
verbessert (vereinfacht) werden könnten. Auf der Grundlage der Empfehlungen dieser
Bewertung und der Produktionsentwicklungen haben die beiden Mitgliedstaaten
vorgeschlagen, ihre jeweiligen Regelungen zu überprüfen.
3.2.
Reform der Beihilferegelungen
Die Überprüfung der Entscheidungen zielte auf
eine Vereinfachung der Regelungen und die Anpassung der Genehmigungen an die
Ziele der Beitrittsakte ab. Was die Vereinfachung anbelangt, so wurden mit
den Änderungen in den Jahren 2009 und 2010 verschiedene Produktionssektoren
zusammengefasst und die durchschnittlichen Beihilfehöchstsätze für jeweils das
gesamte finnische bzw. schwedische Beihilfegebiet spezifiziert. Früher wurde die Beihilfe in den Entscheidungen nach Regionen und
Produktionseinheit gestaffelt. In diesem Zusammenhang wurden die
einzelstaatlichen Behörden beauftragt, mit Blick auf die Staffelung der
Beihilfebeträge die besonderen Bedingungen und detaillierte Kriterien
festzulegen und dabei das Ausmaß der naturbedingten Nachteile zu
berücksichtigen. Beide Länder haben der Kommission die objektiven Kriterien für
die Schwere der naturbedingten Nachteile mitgeteilt. Im Zusammenhang mit der Anpassung der
Genehmigungen an die Ziele der Beitrittsakte zeigte sich bei der Überprüfung
der Produktionsgenehmigungen und Zahlungsermächtigungen, dass in den finnischen
Fördergebieten die Produktion generell erhalten blieb, wenngleich in dem Gebiet
eine gewisse Verlagerung nach Süden erfolgt ist. In einigen
Sektoren jedoch, insbesondere im Schweine- und Geflügelsektor, war die Produktion
- teilweise infolge der Beihilfe - wesentlich gestiegen. Zusammen mit den
Entwicklungen bei den anderen Zahlungen für das Fördergebiet hat dies zu einem Rückgang
des Höchstbetrags der jährlichen Zahlungsermächtigen für Finnland von 448,59 Mio. EUR
auf 358 Mio. EUR geführt. Die Beihilfe für den Schweine- und den
Geflügelsektor wurde von der Produktionsart entkoppelt. Bei der Überprüfung wurde des Weiteren
festgestellt, dass das Produktionsvolumen im schwedischen Fördergebiet zurückgegangen
ist, insbesondere im Milchsektor, dem wichtigsten subventionierten Sektor. Dies deutet darauf hin, dass das Ziel des Artikels 142, die
landwirtschaftliche Erzeugung zu erhalten, nicht verwirklicht wurde. Daher
wurde auf der Grundlage des Vorschlags der schwedischen Behörden bei der 2010
abgeschlossenen Überprüfung der Entscheidung gestattet, die Beihilfe auf die
verbleibende Produktion zu konzentrieren, um den Rückgang zu stoppen.
4.
DIE FINNISCHE BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 2006-2010
4.1.
Erteilte Genehmigungen
Zu Beginn des Fünfjahreszeitraums wurde Finnland
mit der Entscheidung K(2002)404 gestattet, eine Beihilfe von insgesamt 448,59 Mio. EUR
jährlich zu gewähren. In der Entscheidung sind die
Beihilfe und die zulässigen Produktionsfaktoren je Teilregion festgelegt (nicht
gezeigt). Die Entscheidung K(2009)3067 (geändert durch die Entscheidung K(2009)9122)
fand ab 1. Januar 2009 Anwendung und gestattete Beihilfen gemäß Tabelle 1.
Die Bestimmung für Milch findet seit dem 1. April 2009 Anwendung, die
Bestimmungen für Wiederkäuer, Gartenbau, pflanzliche Erzeugung und sonstige
Beihilfen gelten seit dem 1. Januar 2010. Tabelle 1:
Jährliche Beihilfen gemäß der Entscheidung K(2009)3067/EG || Höchstzulässige durchschnittliche Beihilfe / Einheit || Einheit || Höchstzulässige Beihilfe (Mio. EUR) || Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren 1. MILCH || 10,9 || Cent/kg || 193,7 || 1 776 765 t[9] 2. WIEDERKÄUER || || EUR/GVE || 73,7 || Rinder || 412 || || || 179 160 GVE Mutterschafe und -ziegen || 533 || || Pferde || 277 || || 3. SCHWEINE UND GEFLÜGEL[10] || 266 || EUR/GVE || 37,0 || 4. GARTENBAU || || || 25,4 || Treibhäuser || 11,3 || EUR/m2 || || 202,9 ha Lagerung von Gartenbauerzeugnissen || 18,5 || EUR/m3 || || 5. PFLANZLICHE ERZEUGUNG || || EUR/ha || 58,3 || Allgemeine Hektarbeihilfe || 37 || || || 881 825 ha Beihilfe für bestimmte Kulturen[11] || 145 || || || 62 475 ha Beihilfen für Junglandwirte || 36 || || || 6. SONSTIGE BEIHILFEN || || || 14,9 || Rentiere || 36 || EUR/Tier || || 171 100 Tiere Ausgleich von durch Raubtiere verursachten Schäden für Rentierzüchter[12] || || || || Transportbeihilfe für Milch und Fleisch || || || || Leistungen zur Erhaltung der Produktionsbedingungen im Sektor Tierproduktion || || || || Beihilfe zur Lagerung wilder Beeren und Pilze || 0,10–0,42 || EUR/kg || || Sonstige Beihilfen[13] || || || || Insgesamt || || || 358 ||
4.2.
Gewährte Beihilfen
Beihilfen für die nördlichen Gebiete In den Jahren 2006-2009 belief sich der
Gesamtbetrag der gezahlten Beihilfen auf ca. 326 Mio. EUR jährlich (ein
Betrag von 448,59 Mio. EUR war genehmigt worden), im Jahr 2010 stieg
dieser Betrag auf 338 Mio. EUR (ein Betrag von 358 Mio. EUR
war genehmigt worden) (Tabelle 2). Tabelle 2:
In Finnland gewährte Beihilfen für die nördlichen Gebiete (Mio. EUR) Geförderte Sektoren || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 Milch || 159 || 159 || 159 || 159 || 161 Wiederkäuer || 65 || 66 || 66 || 68 || 71 Schweine, Geflügel || 36 || 35 || 35 || 33 || 32 Gartenbau || 21 || 20 || 21 || 20 || 22 Pflanzliche Erzeugung || 42 || 43 || 42 || 41 || 42 Sonstige Beihilfen || 3,5 || 3,7 || 4 || 4,2 || 11 Insgesamt || 326,7 || 326,6 || 326,5 || 325,8 || 338,1 Bei den in Finnland jährlich gewährten
Beihilfen für die nördlichen Gebiete wurden die in den Entscheidungen
festgesetzten Höchstbeträge berücksichtigt. Für Sektoren,
in denen die Gesamtproduktion die zulässige Zahl beihilfefähiger
Produktionsfaktoren überstieg, wurde eine anteilige Kürzung der Beihilfe je
Einheit Produktionsfaktor vorgenommen, um die in der Entscheidung bewilligte Obergrenze
einzuhalten. Gesamtstützung in den nördlichen
Fördergebieten Die Landwirtschaft in den Gebieten, die unter
die Beihilferegelung fallen, erhält außerdem Fördermittel durch Instrumente,
die von der EU finanziert werden, vor allem den beiden Säulen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP). Bei den Maßnahmen der zweiten Säule sind die Förderung
benachteiligter Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen von besonderer Bedeutung für
die Landwirtschaft der Fördergebiete. In der Entscheidung K(2000)405[14] wurde die Obergrenze der
jährlichen Unterstützung im Fördergebiet auf insgesamt 1118,9 Mio. EUR
(Niveau 1993) festgesetzt. Aus Tabelle 3 geht hervor, dass bei der im Fördergebiet
in den Jahren 2006-2010 entsprechend der einschlägigen Rechtsgrundlage gewährten
Beihilfe die in der Entscheidung festgesetzte Obergrenze eingehalten wurde. Tabelle 3: Übersicht
über die in Finnland gewährte jährliche Beihilfe, einschließlich der EU-Beihilfe
(Mio. EUR) Art der Beihilfe || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 Direktbeihilfe, ausschließlich aus EU-Mitteln finanziert || 350,3 || 278,9 || 281,3 || 283,8 || 278,5 Benachteiligte Gebiete, einschließlich nationaler Ergänzungsbeträge || 308,7 || 309,1 || 309,5 || 308,9 || 308,1 Agrarumweltbeihilfen || 164,9 || 153,5 || 162,7 || 164,6 || 167,1 Beihilfe für die nördlichen Gebiete[15] || 326,7 || 326,6 || 326,5 || 325,8 || 338,1 Insgesamt || 1 150,6[16] || 1 068,1 || 1 080,6 || 1 083,1 || 1 092,6
4.3.
Produktionsvolumen in den nördlichen Fördergebieten
Milchwirtschaft Nahezu 80 % der finnischen Milch wird im
Fördergebiet erzeugt. Der Anteil blieb in den fünf Jahren
weitgehend stabil, mit einem geringfügigen Anstieg gegen Ende dieses Zeitraums.
Die Produktion konzentriert sich allerdings auf das C2-Gebiet. Im Fünfjahres-Zeitraum war die Milcherzeugung
im Wirtschaftsjahr 2006/07 am höchsten und im Wirtschaftsjahr 2008/09 am
niedrigsten (1 813 Tausend Tonnen gegenüber 1 756 Tausend
Tonnen). Die Produktion überstieg das festgesetzte Referenzniveau
in den Wirtschaftsjahren 2006/07, 2009/10 und 2010/11. Die Überschreitung im Wirtschaftsjahr
2010/11 betrug 1,5 %. Abbildung 2: Entwicklung
der Milcherzeugung in den Wirtschaftsjahren 2006/07 bis 2010/11 in den
nördlichen Fördergebieten Finnlands Wiederkäuer In der überprüften Beihilfeentscheidung von
2009 wurden die Produktionsfaktoren für Rinder, Mutterschafe und -ziegen sowie Pferde
zusammengefasst. Innerhalb dieser Gruppe war bei der
Rindererzeugung ein Anstieg festzustellen, bei der Erzeugung von Mutterschafen
und –ziegen und Pferden jedoch ein geringfügiger Rückgang. Die Rindfleischerzeugung im Fördergebiet schwankte
in dem Fünfjahreszeitraum. 2010 war die Erzeugung um ca. 2 %
geringer als 2006, wohingegen sie in den übrigen Regionen Finnlands um 8,8 %
zurückging. Die Zahl der Mutterkühe stieg überall in Finnland an, die stärkste
Zunahme mit 55 % war jedoch in der Region C festzustellen. Die Zahl
anderer Wiederkäuer blieb im Zeitraum 2006-2010 weitgehend unverändert. Die
Erzeugung von Wiederkäuern belief sich 2010 auf insgesamt 173 774 GVE
und lag damit noch immer um 3 % unter dem für eine Unterstützung
höchstzulässigen Niveau. Abbildung 3: Entwicklung
der Erzeugung von Wiederkäuern im Zeitraum 2006-2010 in den nördlichen
Fördergebieten Finnlands Schweine und Geflügel Die Schweine- und Geflügelerzeugung war vor
diesem Fünfjahreszeitraum bereits beträchtlich gestiegen und überschritt das Referenzniveau
mehrere Jahre lang um 50-70 %. Die Schweinefleischproduktion
konzentrierte sich auf Getreide erzeugende Gebiete in den südlichsten Förderteilregionen.
Im Jahr 2006 belief sich die Schweinefleischproduktion auf 90,9 Mio. kg
und stieg in den folgenden Jahren weiterhin bis auf 93,6 Mio. kg im
Jahr 2010. Die Geflügelerzeugung konzentriert sich ebenfalls auf die
südlichsten Fördergebiete. Die Produktion stieg von 2006 bis 2010 nahezu konstant
von 34,6 Mio. kg auf 40,4 Mio. kg. Die Beihilfe für diese
Gruppe wurde 2009 von der Produktion entkoppelt und auf dem Niveau von 2007
eingefroren. Außerdem sieht die Entscheidung eine Produktionsobergrenze für
landwirtschaftliche Betriebe vor, die eine entkoppelte Beihilfe auf dem Niveau
von 2007 erhalten (139 200 GVE). Die Produktion betrug 2010 135 066 GVE,
das sind 97 % des Niveaus von 2007. Gartenbau Der Gartenbau ist in Finnland ein kleiner
Nischenbereich mit einer begrenzten Zahl von Treibhausunternehmen. Auf diesen Sektor entfallen rund 6 % der Beihilfe, 72 % der
Produktion stammt aus der Region C1. Die Fläche für die Gartenbauproduktion
schwankte in dem Fünfjahreszeitraum zwischen 207 ha und 211 ha
jährlich und lag geringfügig über dem Referenzniveau von 203 ha (um
höchstens 8 ha bzw. 4 % des Referenzniveaus). Pflanzliche Erzeugung Die Beihilfe für die nördlichen Gebiete
umfasst im Bereich der pflanzlichen Erzeugung die „Allgemeine Hektarbeihilfe“, die
„Beihilfe für Junglandwirte“ und die „Beihilfe für bestimmte Kulturen“, die in
der Entscheidung definiert sind. Was die „Allgemeine
Hektarbeihilfe“ anbelangt, so blieb die subventionierte landwirtschaftliche
Nutzfläche (LF) im Fördergebiet in dem Fünfjahreszeitraum sehr stabil (630 000-650 000 ha),
wenngleich die LF im Vergleich zu dem Referenzniveau vor dem Beitritt
beträchtlich abgenommen hat (30 %). Für die „Beihilfe für Junglandwirte“ sieht
die Entscheidung keine Höchstgrenze beihilfefähiger Produktionsfaktoren vor, und
es kann kein Vergleich angestellt werden. Was die „Beihilfe für bestimmte
Kulturen“ anbelangt, so überstieg die betreffende Fläche die Höchstzahl beihilfefähiger
Produktionsfaktoren im Jahr 2010 um 60 %. Dieser Produktionshöchstwert „bestimmter
Kulturen“ war auf eine veränderte Marktsituation zurückzuführen, die 2010 zu
einer größeren Nachfrage nach Ölsaaten führte. Auf Weizen entfallen 35-45 %
des Produktionsgebiets, und dieser Sektor blieb in dem Fünfjahreszeitraum
stabil. Sonstige Beihilfen Die Rentierzucht blieb weitgehend stabil und
schwankte in dem Fünfjahreszeitraum zwischen 151 589 und 154 971 Tieren,
was bedeutet, dass sie um 10 % unter der in der Entscheidung festgelegten
Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren lag. Die
übrigen sonstigen Beihilfen sind nicht direkt an die Produktion gebunden. Schlussfolgerungen zu den Produktionsvolumen Die Gesamtproduktion der subventionierten Sektoren
nahm in diesem Fünfjahreszeitraum im Fördergebiet zu und überstieg die
Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren für Milch, den Gartenbau und
„bestimmte Kulturen“. Für Milch und den Gartenbau blieb diese
Überproduktion begrenzt (1-4 % im gesamten Zeitraum), war 2010 für „bestimmte
Kulturen“ jedoch beträchtlich (60 %). Der gemeldete Produktionsanstieg ist
nicht nur der Beihilfe zuzuschreiben, zumal die Beihilfebeträge je Einheit in
diesen Sektoren, in denen die Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren überschritten
worden war, anteilmäßig gekürzt wurden.
4.4.
Entwicklung der Agrarwirtschaft in den nördlichen
Fördergebieten
Finnland zählte 2010 62 300 landwirtschaftliche
Betriebe, von denen sich 58 % im Fördergebiet befanden; gegenüber 2006 bedeutet dies sowohl auf Landesebene als auch in dem
Fördergebiet einen Rückgang um 9 %. Die GVE blieben unverändert,
wohingegen die Hektarfläche je landwirtschaftlicher Betrieb stieg, was auf eine
strukturelle Anpassung hindeutet. Die kleinsten Betriebe befinden sich im
nördlichsten Teil des Fördergebiets. Die Produktion konnte erhalten bleiben,
auch wenn dies in den nördlichsten Gebieten trotz der höheren Beihilfe für die
tierisiche und die pflanzliche Erzeugung eine Herausforderung darstellt. Die Beihilfen sind wichtig für die
Erzeugereinkommen in dem Gebiet; ungefähr zwei Drittel des
Einkommens der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe rühren von den Beihilfen
her. Die Beihilfebeträge je Betrieb wurden erhöht, insbesondere für die tierische
Erzeugung. Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der strukturellen
Entwicklung. Die tierische Erzeugung nahm im Norden zu; auf sie entfallen über
80 % der landwirtschaftlichen Umsatzerlöse. Das Verhältnis Beihilfe für die nördlichen
Gebiete/betriebliche Nettowertschöpfung (BNWS) lag im Zeitraum 2006-2010
zwischen 0,41 und 0,52. Die BNWS pro Jahresarbeitseinheit (BNWS/JAW) in dem
Gebiet stieg zwischen 2006 und 2007 um rund 15 %, ging aber nach 2008 erneut
zurück und war 2010 um 3 % höher als zu Beginn des Zeitraums. In bestimmten Teilen des Fördergebiets ist die
Bevölkerungszahl im Bewertungszeitraum um mehr als 4 % zurückgegangen, und
in 76 % der Gemeinden wurde ein Rückgang verzeichnet, verglichen mit 44 %
in Südfinnland. Der Anteil der Arbeitsplätze in der
Landwirtschaft ist im Norden dreimal höher als im Süden und hat weniger stark
abgenommen. Insgesamt ist eine positive Entwicklung in der
Beschäftigungssituation festzuzstellen, aber Arbeitsplätze werden eher in den
Großstädten als in ländlichen Gebieten geschaffen. Dank der Fortsetzung der landwirtschaftlichen
Erzeugung in dem Fördergebiet blieben zahlreiche Umweltdienste und die offene
Agrarlandschaft erhalten, was in dieser Region eine Seltenheit ist. Nach Auffassung der Landwirte hat sich ihre Tätigkeit durch die
Berücksichtigung des Umweltfaktors in den letzten Jahren am stärksten geändert.
In den nördlichen Fördergebieten wird etwas mehr Gewicht auf Maßnahmen im Zusammenhang
mit dem Einsatz von Pestiziden und Emissionen gelegt als im restlichen Finnland;
im nördlichsten Gebiet stehen Landschaftsvielfalt und Landschaftspflege im
Vordergrund.
5.
Die schwedische Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete
2006-2010
5.1.
Erteilte Genehmigungen
Zu Beginn des Fünfjahreszeitraums wurde Schweden
mit der Entscheidung 96/228/EG (geändert) gestattet, eine Beihilfe von 318,67 Mio. SEK
jährlich (35,41 Mio. EUR) zu gewähren. In der Entscheidung
sind auch die Beihilfe und die beihilfefähigen Produktionsfaktoren je
Teilregion festgelegt (nicht gezeigt). Seit 1. Juli 2010 kann Schweden
aufgrund der Entscheidung K(2010)6050 Beihilfen gemäß Tabelle 4 zahlen. Tabelle 4: Genehmigte
jährliche Beihilfe gemäß der Entscheidung K(2010)6050 || Höchstzulässige durchschnittliche Beihilfe / Einheit [17] || Einheit || Nationale Beihilfe[18] Mio. SEK/Jahr || Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren 1. Milchwirtschaft || || || 295,67 || 450 000 t – Kuhmilch || 0,73 || SEK/kg – Ziegen[19] || 500 || SEK/head – Transportbeihilfe für Kuhmilch || 0,039 || SEK/kg 2. Schweine, Geflügel[20] || 1 350 || SEK/LU || 20,97 || 16 532 GVE 3. Beerenfrüchte, Gemüse || 2 800 || SEK/ha || 2.03 || 750 ha
5.2.
Gewährte Beihilfen
Beihilfen für die nördlichen Gebiete In dem betreffenden Zeitraum lag der Beihilfegesamtbetrag
zwischen 263,29 Mio. SEK und 289,89 Mio. SEK (29,25-32,21 Mio. EUR)
(Tabelle 5). Die gezahlte Beihilfe war 2009 am
niedrigsten, stieg aber 2010 wieder nach der Überprüfung der Beihilferegelung. Tabelle 5: Beihilfe für die nördlichen Gebiete nach Sektoren (Mio. SEK) Subventionierter Sektor || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 Milch || 274,22 || 257,46 || 249,66 || 248,27 || 264,36 Schweine, Geflügel || 14,51 || 14,09 || 12,75 || 13,97 || 14,70 Beerenfrüchte, Gemüse || 1,16 || 1,12 || 1,14 || 1,05 || 1,04 Insgesamt || 289,89 || 272,67 || 263,55 || 263,29 || 280,10 Bei den in Schweden jährlich gewährten
Beihilfen wurden die in den Entscheidungen festgesetzten Höchstbeträge
berücksichtigt. Gesamtstützung in den nördlichen
Fördergebieten Die Landwirtschaft in den Gebieten, die unter
die Beihilferegelung fallen, erhält außerdem Fördermittel durch Instrumente,
die von der EU finanziert werden, vor allem den beiden Säulen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) (Tabelle 6). Bei den Maßnahmen der
zweiten Säule sind die Förderung benachteiligter Gebiete und
Agrarumweltmaßnahmen von besonderer Bedeutung. In der Entscheidung K(2010)6050
ist kein Förderhöchstbetrag für das Fördergebiet festgesetzt. Seit 2003 erfolgt
eine Ex post-Überwachung der EU-Beihilfe. Tabelle 6: Übersicht über die in Schweden gewährte Beihilfe, einschließlich der EU-Beihilfe
(Mio. SEK) Art der Beihilfe || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 Ausgleichszahlung (benachteiligte Gebiete) || 299 || 314 || 309 || 302 || 313 Unterstützung für die wichtigsten Agrarumweltmaßnahmen (offene und vielseitige Agrarlandschaft/Ackergrasbau) || 270 || 282 || 278 || 276 || 298 Beihilfe für die nördlichen Gebiete[21] || 290 || 273 || 264 || 263 || 280 Insgesamt || 860 || 869 || 850 || 841 || 891 Der Gesamtbetrag der kombinierten
Unterstützung schwankt von Jahr zu Jahr, weist aber keinen einheitlichen Trend
auf und blieb seit 1997 innerhalb derselben Marge.
5.3.
Produktionsvolumen in den nördlichen Fördergebieten
Milchwirtschaft Die Milcherzeugung im Fördergebiet ist in dem
betreffenden Zeitraum um 11 % zurückgegangen (Abbildung 4), gegenüber
8 % im gesamten Land. Der Rückgang war mit 20 % besonders
ausgesprochen im südlichsten Fördergebiet. Die Milcherzeugung ist noch immer
rückläufig, und es kann noch nicht gesagt werden, ob die überprüfte
Beihilfegenehmigung Wirkung zeigen wird. Die Angaben zu der Beihilfe für den Milchtransport
vom Betrieb zur ersten Sammelstelle sind nicht genau genug, um in den Bericht
aufgenommen zu werden. Abbildung 4: Unterstützte Milcherzeugung
(einschließlich Ziegenmilch) im Zeitraum 2006-2010 im schwedischen Fördergebiet.
Das Referenzniveau ist die Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren
entsprechend der Entscheidung K(2010)6050 Schweine und Geflügel Die Schweine- und Geflügelerzeugung ist
weitgehend stabil, liegt aber weit unter der Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren
von 16 532 GVE und ist auch geringer als im vorhergehenden Fünfjahreszeitraum,
in dem die Erzeugung rund 13 500 GVE betrug. Die
Zahl der GVE, die im Schweine- und Geflügelsektor subventioniert wurde, betrug
ca. 11 500 bzw. 70 % der Höchstzahl. Beerenfrüchte und Gemüse Die subventionierte Hektarfläche für die Erzeugung
von Beerenfrüchten und Gemüse ging in dem betreffenden
Zeitraum von 414 ha auf 376 ha zurück. Die Produktion schwankte in
den letzten zehn Jahren zwischen diesen Niveaus und beträgt nun die Hälfte der Höchstzahl
der beihilfefähigen Produktionsfaktoren. Schlussfolgerungen zu den Produktionsvolumen Bei Milch ist das Produktionsvolumen in dem Fünfjahreszeitraum
zurückgegangen. Die anderen beiden Sektoren sind weitgehend
stabil, auch wenn die Produktion von Jahr zu Jahr unterschiedlich ist. Alle Sektoren
liegen weit unter der Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren.
5.4.
Entwicklung der Agrarwirtschaft in den nördlichen
Fördergebieten
Das schwedische Fördergebiet hat eine geringe
Bevölkerungsdichte, sein Potenzial für die Wirtschaftsentwicklung ist begrenzt
und die Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind schlecht. Charakteristisch für die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe sind
kleinere, verstreutere und unregelmäßigere Flächen als sonst in Schweden üblich.
Dies treibt die Kosten in die Höhe, und zwar auch für den Transport innerhalb
des Betriebs aufgrund der Entfernung zwischen den Feldern. Die gesamte landwirtschaftliche Produktion
ging in dem Fünfjahreszeitraum um 10 % zurück. Das
wichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis in diesem Gebiet ist Milch, und die
Zahl der Erzeuger ging von 1 523 auf 1 056 zurück; somit hat sich die
Zahl seit 2001 mehr als halbiert. Der Anteil des Fördergebiets an der Zahl der
Milcherzeuger in Schweden betrug rund 19 %, der Anteil an der Produktion
14 %. Dies kommt in der durchschnittlichen Zahl der Kühe pro Betrieb zum
Ausdruck: 45,2 gegenüber 62,4 im ganzen Land im Jahr 2009. Die Entwicklung der Einkommen
der Milcherzeuger weist einen beträchtlichen Rückgang auf. Die Zahl der Erzeuger von Schlachtschweinen ging
in dem betreffenden Zeitraum auf 67 Erzeuger im Jahr 2010 zurück, und nur
wenige Erzeuger blieben im Fördergebiet 1. Die Zahl der
landwirtschaftlichen Betriebe, die eine Unterstützung für Säue erhalten, ging
von 74 auf 60 zurück, wenngleich die Zahl der Säue um 20 % zunahm; dies deutet
auf eine strukturelle Anpassung hin. In dem Fördergebiet, in dem Wälder
vorherrschen, tragen die landwirtschaftlichen Produktionsflächen dazu bei, die
Landschaft offen zu halten, was die Biodiversität und die landschaftlichen Vorzüge
fördert. Die Fläche für den Ackergrasbau nahm in dem
Fünfjahreszeitraum allerdings um 12 % ab; die Weideflächen gingen um 40 %
zurück. Die landwirtschaftliche Praxis in den Fördergebieten ist durch eine
weniger intensive Produktion gekennzeichnet. Hauptsächlich finden sich hier
Wiesen und Weiden. Hier kommen Pestizide und Düngemittel nur in geringem Umfang
zum Einsatz. Daher sind die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf
die Umwelt geringer als in anderen Landesteilen. Im Zeitraum 2000-2009 war das
Bevölkerungswachstum in dem Fördergebiet geringer als in den übrigen
Landesteilen; die Bevölkerung ging in den meisten ländlichen Gebieten sogar um 5,5 %
zurück. Die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft
ging in dem Fördergebiet zwischen 2000 und 2008 um 15,2 % zurück, wohingegen
die Beschäftigung in der Forstwirtschaft zunahm.
6.
Schlussfolgerungen
Dieser Bericht gibt einen Überblick über die
im Rahmen der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete erteilten
Genehmigungen für Finnland und für Schweden im Zeitraum 2006-2010 sowie über
die erzielten Ergebnisse. Der Bericht stützt sich auf
Angaben der Behörden der beiden Mitgliedstaaten gemäß Artikel 143 Absatz 2
der Beitrittsakte.
6.1.
Finnland
Hinsichtlich der Durchführung der finnischen
Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete stellt die Kommission Folgendes
fest: 1.
Einhaltung des mit den Genehmigungen der
Kommission gewährten Beihilfehöchstsatzes: Bei dem gesamten Beihilfebetrag und der Gesamtsubvention in dem
nördlichen Fördergebiet im Zeitraum 2006-2010 wurde dem höchstzulässigen
Beihilfebetrag und den Referenzniveaus Rechnung getragen, die in den Kommissionsentscheidungen
K(2009)3067 und 2002/404/EG festgelegt sind. 2.
Einhaltung der Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren: Die Gesamtproduktion in dem Fördergebiet
überstieg die Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren für Milch, den
Gartenbau und „bestimmte Kulturen“. Um zu vermeiden, dass die jeweiligen
Höchstbeträge der genehmigten Zahlungen überschritten werden, hat Finnland die
Zahlung je Einheit Produktionsfaktor anteilmäßig gekürzt. Dieses System gewährleistete
zwar, dass Finnland sich an die Verpflichtung bezüglich des
Beihilfehöchstsatzes hielt, aber es verhinderte nicht, dass die Beihilfe auf
die gesamte Produktion ausgeweitet wurde, allerdings zu einem niedrigeren Satz. 3.
Verwirklichung der Ziele der Beihilferegelung: Generell hat die Beihilferegelung für die
nördlichen Gebiete in Finnland zur Erhaltung des Produktionsniveaus in dem
Gebiet beigetragen. Da jedoch die Gesamtproduktion in einigen subventionierten
Sektoren gestiegen ist und innerhalb des Fördergebiets eine Verlagerung nach
Süden erfolgte, müssen die Durchführung der Regelung und die Kriterien für die
Staffelung der Beihilfe genau überwacht werden.
6.2.
Schweden
Hinsichtlich der Durchführung der schwedischen
Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete stellt die Kommission Folgendes
fest: 1.
Einhaltung des mit den Genehmigungen der
Kommission gewährten Beihilfehöchstsatzes: Bei allen im Rahmen der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete
gezahlten Beihilfen im Zeitraum 2006-2010 wurde die Obergrenze der mit den Kommissionsentscheidungen
96/228/EG und K(2010)6050 festgesetzten Beihilfehöchstbeträge eingehalten. 2.
Einhaltung der Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren: Die Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren,
für die eine Beihilfe gewährt wird, wurde in allen Sektoren, die unter die
Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete fallen, generell eingehalten. 3.
Verwirklichung der Ziele der Beihilferegelung: Mit der in Schweden gewährten Beihilfe konnte
das Produktionsniveau nicht beibehalten werden. Die überprüfte Entscheidung K(2010)6050
könnte zu einer Umkehr dieses Trends beitragen, aber für eine Beurteilung der
Auswirkungen dieser Entscheidung ist es noch zu früh. In beiden Ländern trägt die Fortsetzung der
landwirtschaftlichen Erzeugung zur Erhaltung einer offenen und ordentlich
verwalteten Agrarlandschaft in dem nördlichen Fördergebiet bei, in dem die
Forstwirtschaft dominiert. Eine offene Landschaft wirkt
sich positiv auf die Biodiversität und den allgemeinen Eindruck von der
Landschaft aus. Ausgehend von den Informationen der nationalen Behörden ist die
Kommission der Auffassung, dass die finnischen Behörden die Entscheidungen
2002/404/EG und K(2009)3067 und die schwedischen Behörden die Entscheidungen
96/228/EG und K(2010)6050 über die Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete
generell zufriedenstellend angewendet haben. [1] ABl. C 241 vom 29.8.1994. [2] Finnland KOM(2002) 102 vom 25.2.2002, Schweden KOM(2002)
105 vom 1.3.2002. [3] Finnland KOM(2007) 459 vom 31.7.2007, Schweden KOM(2007)
416 vom 31.7.2007. [4] ABl. L 126 vom 9.6.1995, S. 35. [5] ABl. L 139 vom 29.5.2002, S. 38. [6] ABl. L 76 vom 26.3.1996, S. 29. [7] Dass sich die Fläche gegenüber dem letzten Bericht
verringert hat, ist auf eine geänderte Definition der LF zurückzuführen. [8] http://ec.europa.eu/agriculture/eval/reports/nordic/index_en.htm [9] Im Wirtschaftsjahr [10] Entkoppelte Beihilfe. Referenzmenge höchstens
139 200 GVE. [11] Getreide (ausgenommen Gerste, Hafer, Mischgetreide),
Ölsaaten, andere Ölpflanzen, Eiweißpflanzen, Faserpflanzen. Zuckerrüben,
Stärkekartoffeln, Äpfel in den Stützungsregionen C1 , C2 und C2Nord. Freilandgemüse
in den Stützungsregionen C1-C4. [12] Höchstzulässige Beihilfe 5 Mio. EUR. [13] Skolts, natürliche Lebensgrundlagen und Rentierzucht. [14] ABl. L 154 vom 27.6.2000, S. 23. [15] Referenzniveau 448,59 Mio. EUR bis 2008,
358 Mio. EUR ab 1. Januar 2009. [16] Im Kalenderjahr 2006 wurde eine Direktbeihilfe für die
Jahre 2005 und 2006 gezahlt. [17] Die Beihilfe je Einheit kann je nach Region innerhalb der
Grenzen des höchstzulässigen Durchschnittsbetrags gestaffelt werden. [18] Zulässiger Beihilfehöchstbetrag: 318,67 Mio. SEK. [19] Ziegen für die Milcherzeugung (~ 800 kg Milch/Ziege/Jahr). [20] 1 Legehenne = 0,01, Sau = 0,33, 1 Schlachtschwein = 0,10 GVE. [21] Referenzwert 318,67 Mio. SEK.