52012DC0358

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT Bericht 2006-2010 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Finnlands und Schwedens nach den Entscheidungen 2009/3067 und 2010/6050 der Kommission /* COM/2012/0358 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT

Bericht 2006-2010 über die Anwendung der Regelung für langfristige einzelstaatliche Beihilfen zugunsten der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten Finnlands und Schwedens nach den Entscheidungen 2009/3067 und 2010/6050 der Kommission

INHALTSVERZEICHNIS

1........... EINLEITUNG............................................................................................................... 3

2........... ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE         3

2.1........ Ziele der Beihilfe............................................................................................................. 3

2.2........ Genehmigungen der Kommission..................................................................................... 3

2.3........ Fördergebiete................................................................................................................. 4

2.4........ Zusammenhang mit der Produktion.................................................................................. 4

3........... NEUESTE ENTWICKLUNGEN DER BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE        5

3.1........ Bewertung der Beihilferegelungen.................................................................................... 5

3.2........ Reform der Beihilferegelungen......................................................................................... 5

4........... DIE FINNISCHE BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 2006-2010          6

4.1........ Erteilte Genehmigungen................................................................................................... 6

4.2........ Gewährte Beihilfen.......................................................................................................... 7

4.3........ Produktionsvolumen in den nördlichen Fördergebieten..................................................... 8

4.4........ Entwicklung der Agrarwirtschaft in den nördlichen Fördergebieten................................. 11

5........... DIE SCHWEDISCHE BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 2006-2010   12

5.1........ Erteilte Genehmigungen................................................................................................. 12

5.2........ Gewährte Beihilfen........................................................................................................ 12

5.3........ Produktionsvolumen in den nördlichen Fördergebieten................................................... 13

5.4........ Entwicklung der Agrarwirtschaft in den nördlichen Fördergebieten................................. 14

6........... SCHLUSSFOLGERUNGEN...................................................................................... 15

6.1........ Finnland....................................................................................................................... 15

6.2........ Schweden.................................................................................................................... 15

1. EINLEITUNG

Nach Artikel 142 der Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union[1] gestattet die Kommission Finnland bzw. Schweden die Gewährung langfristiger einzelstaatlicher Beihilfen, die der Erhaltung der Landwirtschaft in den nördlichen Gebieten dienen. Diese Beihilfen werden als Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete bezeichnet („die Beihilfe“).

Der vorliegende Bericht wird dem Rat gemäß der Berichterstattungspflicht nach Artikel 143 der Beitrittsakte unterbreitet, demzufolge die Kommission alle fünf Jahre einen Bericht über die erteilten Genehmigungen und die Ergebnisse der Beihilfen, die aufgrund der Genehmigungen gewährt wurden, vorlegen muss. Die vorherigen Berichte wurden 1996, 2002[2] und 2007[3] vorgelegt.

2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 2.1. Ziele der Beihilfe

Die Beihilfe für die nördlichen Gebiete wird vor allem gewährt, um die traditionelle, an die klimatischen Bedingungen angepasste Primärproduktion und Verarbeitung zu erhalten, die Strukturen für die Produktion, Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu verbessern, den Absatz solcher Produkte zu erleichtern und dafür zu sorgen, dass die Umwelt geschützt und die Landschaft erhalten wird.

2.2. Genehmigungen der Kommission

Die Kommission genehmigt die Beihilfen mit gesonderten Entscheidungen für Finnland und Schweden.

Die grundlegenden Voraussetzungen sind in Artikel 142 der Beitrittsakte festgelegt; der Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe sollte ausreichen, um die landwirtschaftliche Tätigkeit in den nördlichen Gebieten zu erhalten, darf aber nicht zu einer Gesamtbeihilfe führen, die über das in den Genehmigungen festgelegte Stützungsniveau während eines Referenzzeitraums vor dem Beitritt hinausgeht. Die Beihilfe darf auch nicht an die künftige Produktion gebunden sein, und sie darf nicht zu einer Produktionssteigerung im Vergleich zum Referenzniveau führen.

Die erste Entscheidung betreffend Finnland wurde 1995 erlassen (95/196/EG[4]) und mit den Entscheidungen 2002/404/EG[5] und K(2009)3067 geändert. Der zulässige Höchstbetrag beläuft sich derzeit auf 358 Mio. EUR/Jahr.

Die erste Entscheidung betreffend Schweden wurde 1996 erlassen (96/228/EG[6]) und mit der Entscheidung K(2010)6050 geändert. Der zulässige jährliche Höchstbetrag beläuft sich auf 318,67 Mio. SEK (ca. 35,41 Mio. EUR, wobei der hier angewandte Wechselkurs 9,0 SEK/EUR beträgt).

2.3. Fördergebiete

Die unter diese Beihilferegelung fallenden Gebiete sind in den jeweiligen Entscheidungen festgelegt; sie umfassen Gebiete nördlich des 62. Breitengrades sowie angrenzende, südlich davon gelegene Gebiete mit vergleichbaren klimatischen Bedingungen, welche die landwirtschaftliche Tätigkeit in besonderem Maße erschweren. Bei der Bestimmung jener Gebiete wurden Faktoren wie die geringe Bevölkerungsdichte (höchstens 10 Einwohner/km2), der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) an der Gesamtfläche (weniger als 10 %) und der flächenmäßige Anteil der für die menschliche Ernährung bestimmten Kulturen an der LF (höchstens 20 %) berücksichtigt, sowie Gemeinden, die von anderen Gemeinden innerhalb der vorgenannten Gebiete umgeben sind (auch wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen).

In Finnland umfasst das Fördergebiet derzeit 1 417 140 ha LF (55,5 % der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche), in Schweden 335 676 ha LF (11 % der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche[7]).

Abbildung 1: Fördergebiete in Finnland (C1-C4) und in Schweden (1-3)

2.4. Zusammenhang mit der Produktion

Die Beihilfe ist auf bestimmte Agrarsektoren begrenzt, die in den jeweiligen Entscheidungen zu den betreffenden Mitgliedstaaten festgelegt sind.

Die Beihilfe wird auf der Grundlage von Produktionseinheiten gewährt, und zwar entweder der Zahl der Tiere (Großvieheinheiten - GVE) oder der Fläche (ha), mit Ausnahme der Beihilfe für die Milcherzeugung und den Milchtransport, deren Höhe sich nach den gelieferten und transportierten Milchmengen richtet. Die finnische Beihilfe für Rentiere wird pro Stück festgesetzt.

Wie bereits gesagt, darf die Beihilfe nicht an die künftige Produktion gebunden sein und nicht zu einer Produktionssteigerung im Vergleich zu einem Referenzzeitraum führen. Die Referenzzeiträume sind in den jeweiligen Entscheidungen für die betreffenden Mitgliedstaaten je Sektor festgelegt. In Finnland wurde die Referenzmenge für die Milcherzeugung mehrmals an die GAP-bezogenen Entwicklungen im Milchsektor angepasst. Bei der 2009-2010 erfolgten Überprüfung der finnischen und der schwedischen Beihilferegelungen wurde die Bindung zwischen einzelnen GAP-Milchquoten und den Beihilfezahlungen abgeschafft. Statt dessen wurde festgelegt, eine solche Beihilfe nicht für die in dem Gebiet erzeugte Milchmenge zu zahlen, für die im Rahmen der Milchquotenregelung eine Überschussabgabe gezahlt werden muss.

3. NEUESTE ENTWICKLUNGEN DER BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 3.1. Bewertung der Beihilferegelungen

Nach über zehn Jahren der Anwendung der Regelungen hat die Kommission eine Bewertung der Beihilferegelungen in Auftrag gegeben, die 2007 abgeschlossen wurde[8]. Dabei wurde untersucht, inwieweit die Ziele der Regelungen erreicht worden sind, welches die potenziellen Nebenwirkungen sind, ob das Instrumentarium noch immer angemessen und gerechtfertigt ist und wie es um Wirksamkeit, Effizienz und Relevanz der Beihilfen steht.

Die Ergebnisse der Bewertung legen den Schluss nahe, dass die Beihilferegelungen

· zum Erhalt der landwirtschaftlichen Tätigkeit, zur Produktion und Flächennutzung in den betreffenden Gebieten beigetragen haben;

· zur Verwirklichung der Ziele von Artikel 142, die landwirtschaftliche Tätigkeit in den betreffenden Gebieten zu erhalten, nach wie vor erforderlich und somit relevant sind;

· verbessert (vereinfacht) werden könnten.

Auf der Grundlage der Empfehlungen dieser Bewertung und der Produktionsentwicklungen haben die beiden Mitgliedstaaten vorgeschlagen, ihre jeweiligen Regelungen zu überprüfen.

3.2. Reform der Beihilferegelungen

Die Überprüfung der Entscheidungen zielte auf eine Vereinfachung der Regelungen und die Anpassung der Genehmigungen an die Ziele der Beitrittsakte ab.

Was die Vereinfachung anbelangt, so wurden mit den Änderungen in den Jahren 2009 und 2010 verschiedene Produktionssektoren zusammengefasst und die durchschnittlichen Beihilfehöchstsätze für jeweils das gesamte finnische bzw. schwedische Beihilfegebiet spezifiziert. Früher wurde die Beihilfe in den Entscheidungen nach Regionen und Produktionseinheit gestaffelt. In diesem Zusammenhang wurden die einzelstaatlichen Behörden beauftragt, mit Blick auf die Staffelung der Beihilfebeträge die besonderen Bedingungen und detaillierte Kriterien festzulegen und dabei das Ausmaß der naturbedingten Nachteile zu berücksichtigen. Beide Länder haben der Kommission die objektiven Kriterien für die Schwere der naturbedingten Nachteile mitgeteilt.

Im Zusammenhang mit der Anpassung der Genehmigungen an die Ziele der Beitrittsakte zeigte sich bei der Überprüfung der Produktionsgenehmigungen und Zahlungsermächtigungen, dass in den finnischen Fördergebieten die Produktion generell erhalten blieb, wenngleich in dem Gebiet eine gewisse Verlagerung nach Süden erfolgt ist. In einigen Sektoren jedoch, insbesondere im Schweine- und Geflügelsektor, war die Produktion - teilweise infolge der Beihilfe - wesentlich gestiegen. Zusammen mit den Entwicklungen bei den anderen Zahlungen für das Fördergebiet hat dies zu einem Rückgang des Höchstbetrags der jährlichen Zahlungsermächtigen für Finnland von 448,59 Mio. EUR auf 358 Mio. EUR geführt. Die Beihilfe für den Schweine- und den Geflügelsektor wurde von der Produktionsart entkoppelt.

Bei der Überprüfung wurde des Weiteren festgestellt, dass das Produktionsvolumen im schwedischen Fördergebiet zurückgegangen ist, insbesondere im Milchsektor, dem wichtigsten subventionierten Sektor. Dies deutet darauf hin, dass das Ziel des Artikels 142, die landwirtschaftliche Erzeugung zu erhalten, nicht verwirklicht wurde. Daher wurde auf der Grundlage des Vorschlags der schwedischen Behörden bei der 2010 abgeschlossenen Überprüfung der Entscheidung gestattet, die Beihilfe auf die verbleibende Produktion zu konzentrieren, um den Rückgang zu stoppen.

4. DIE FINNISCHE BEIHILFEREGELUNG FÜR DIE NÖRDLICHEN GEBIETE 2006-2010 4.1. Erteilte Genehmigungen

Zu Beginn des Fünfjahreszeitraums wurde Finnland mit der Entscheidung K(2002)404 gestattet, eine Beihilfe von insgesamt 448,59 Mio. EUR jährlich zu gewähren. In der Entscheidung sind die Beihilfe und die zulässigen Produktionsfaktoren je Teilregion festgelegt (nicht gezeigt). Die Entscheidung K(2009)3067 (geändert durch die Entscheidung K(2009)9122) fand ab 1. Januar 2009 Anwendung und gestattete Beihilfen gemäß Tabelle 1. Die Bestimmung für Milch findet seit dem 1. April 2009 Anwendung, die Bestimmungen für Wiederkäuer, Gartenbau, pflanzliche Erzeugung und sonstige Beihilfen gelten seit dem 1. Januar 2010.

Tabelle 1: Jährliche Beihilfen gemäß der Entscheidung K(2009)3067/EG

|| Höchstzuläs­sige durch­schnittliche Beihilfe / Einheit || Einheit || Höchstzuläs­sige Beihilfe (Mio. EUR) || Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfakto­ren

1. MILCH || 10,9 || Cent/kg || 193,7 || 1 776 765 t[9]

2. WIEDERKÄUER || || EUR/GVE || 73,7 ||

Rinder || 412 || || || 179 160 GVE

Mutterschafe und -ziegen || 533 || ||

Pferde || 277 || ||

3. SCHWEINE UND GEFLÜGEL[10] || 266 || EUR/GVE || 37,0 ||

4. GARTENBAU || || || 25,4 ||

Treibhäuser || 11,3 || EUR/m2 || || 202,9 ha

Lagerung von Gartenbau­erzeugnissen || 18,5 || EUR/m3 || ||

5. PFLANZLICHE ERZEUGUNG || || EUR/ha || 58,3 ||

Allgemeine Hektarbeihilfe || 37 || || || 881 825 ha

Beihilfe für bestimmte Kulturen[11] || 145 || || || 62 475 ha

Beihilfen für Junglandwirte || 36 || || ||

6. SONSTIGE BEIHILFEN || || || 14,9 ||

Rentiere || 36 || EUR/Tier || || 171 100 Tiere

Ausgleich von durch Raubtiere verur­sachten Schäden für Rentierzüchter[12] || || || ||

Transportbeihilfe für Milch und Fleisch || || || ||

Leistungen zur Erhaltung der Produktionsbedingungen im Sektor Tierproduktion || || || ||

Beihilfe zur Lagerung wilder Beeren und Pilze || 0,10–0,42 || EUR/kg || ||

Sonstige Beihilfen[13] || || || ||

Insgesamt || || || 358 ||

4.2. Gewährte Beihilfen

Beihilfen für die nördlichen Gebiete

In den Jahren 2006-2009 belief sich der Gesamtbetrag der gezahlten Beihilfen auf ca. 326 Mio. EUR jährlich (ein Betrag von 448,59 Mio. EUR war genehmigt worden), im Jahr 2010 stieg dieser Betrag auf 338 Mio. EUR (ein Betrag von 358 Mio. EUR war genehmigt worden) (Tabelle 2).

Tabelle 2: In Finnland gewährte Beihilfen für die nördlichen Gebiete (Mio. EUR)

Geförderte Sektoren || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010

Milch || 159 || 159 || 159 || 159 || 161

Wiederkäuer || 65 || 66 || 66 || 68 || 71

Schweine, Geflügel || 36 || 35 || 35 || 33 || 32

Gartenbau || 21 || 20 || 21 || 20 || 22

Pflanzliche Erzeugung || 42 || 43 || 42 || 41 || 42

Sonstige Beihilfen || 3,5 || 3,7 || 4 || 4,2 || 11

Insgesamt || 326,7 || 326,6 || 326,5 || 325,8 || 338,1

Bei den in Finnland jährlich gewährten Beihilfen für die nördlichen Gebiete wurden die in den Entscheidungen festgesetzten Höchstbeträge berücksichtigt. Für Sektoren, in denen die Gesamtproduktion die zulässige Zahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren überstieg, wurde eine anteilige Kürzung der Beihilfe je Einheit Produktionsfaktor vorgenommen, um die in der Entscheidung bewilligte Obergrenze einzuhalten.

Gesamtstützung in den nördlichen Fördergebieten

Die Landwirtschaft in den Gebieten, die unter die Beihilferegelung fallen, erhält außerdem Fördermittel durch Instrumente, die von der EU finanziert werden, vor allem den beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Bei den Maßnahmen der zweiten Säule sind die Förderung benachteiligter Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen von besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft der Fördergebiete. In der Entscheidung K(2000)405[14] wurde die Obergrenze der jährlichen Unterstützung im Fördergebiet auf insgesamt 1118,9 Mio. EUR (Niveau 1993) festgesetzt. Aus Tabelle 3 geht hervor, dass bei der im Fördergebiet in den Jahren 2006-2010 entsprechend der einschlägigen Rechtsgrundlage gewährten Beihilfe die in der Entscheidung festgesetzte Obergrenze eingehalten wurde.

Tabelle 3: Übersicht über die in Finnland gewährte jährliche Beihilfe, einschließlich der EU-Beihilfe (Mio. EUR)

Art der Beihilfe || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010

Direktbeihilfe, ausschließlich aus EU-Mitteln finanziert || 350,3 || 278,9 || 281,3 || 283,8 || 278,5

Benachteiligte Gebiete, einschließlich nationaler Ergänzungsbeträge || 308,7 || 309,1 || 309,5 || 308,9 || 308,1

Agrarumweltbeihilfen || 164,9 || 153,5 || 162,7 || 164,6 || 167,1

Beihilfe für die nördlichen Gebiete[15] || 326,7 || 326,6 || 326,5 || 325,8 || 338,1

Insgesamt || 1 150,6[16] || 1 068,1 || 1 080,6 || 1 083,1 || 1 092,6

4.3. Produktionsvolumen in den nördlichen Fördergebieten

Milchwirtschaft

Nahezu 80 % der finnischen Milch wird im Fördergebiet erzeugt. Der Anteil blieb in den fünf Jahren weitgehend stabil, mit einem geringfügigen Anstieg gegen Ende dieses Zeitraums. Die Produktion konzentriert sich allerdings auf das C2-Gebiet.

Im Fünfjahres-Zeitraum war die Milcherzeugung im Wirtschaftsjahr 2006/07 am höchsten und im Wirtschaftsjahr 2008/09 am niedrigsten (1 813 Tausend Tonnen gegenüber 1 756 Tausend Tonnen). Die Produktion überstieg das festgesetzte Referenzniveau in den Wirtschaftsjahren 2006/07, 2009/10 und 2010/11. Die Überschreitung im Wirtschaftsjahr 2010/11 betrug 1,5 %.

Abbildung 2: Entwicklung der Milcherzeugung in den Wirtschaftsjahren 2006/07 bis 2010/11 in den nördlichen Fördergebieten Finnlands

Wiederkäuer

In der überprüften Beihilfeentscheidung von 2009 wurden die Produktionsfaktoren für Rinder, Mutterschafe und -ziegen sowie Pferde zusammengefasst. Innerhalb dieser Gruppe war bei der Rindererzeugung ein Anstieg festzustellen, bei der Erzeugung von Mutterschafen und –ziegen und Pferden jedoch ein geringfügiger Rückgang.

Die Rindfleischerzeugung im Fördergebiet schwankte in dem Fünfjahreszeitraum. 2010 war die Erzeugung um ca. 2 % geringer als 2006, wohingegen sie in den übrigen Regionen Finnlands um 8,8 % zurückging. Die Zahl der Mutterkühe stieg überall in Finnland an, die stärkste Zunahme mit 55 % war jedoch in der Region C festzustellen. Die Zahl anderer Wiederkäuer blieb im Zeitraum 2006-2010 weitgehend unverändert. Die Erzeugung von Wiederkäuern belief sich 2010 auf insgesamt 173 774 GVE und lag damit noch immer um 3 % unter dem für eine Unterstützung höchstzulässigen Niveau.

Abbildung 3: Entwicklung der Erzeugung von Wiederkäuern im Zeitraum 2006-2010 in den nördlichen Fördergebieten Finnlands

Schweine und Geflügel

Die Schweine- und Geflügelerzeugung war vor diesem Fünfjahreszeitraum bereits beträchtlich gestiegen und überschritt das Referenzniveau mehrere Jahre lang um 50-70 %. Die Schweinefleischproduktion konzentrierte sich auf Getreide erzeugende Gebiete in den südlichsten Förderteilregionen. Im Jahr 2006 belief sich die Schweinefleischproduktion auf 90,9 Mio. kg und stieg in den folgenden Jahren weiterhin bis auf 93,6 Mio. kg im Jahr 2010. Die Geflügelerzeugung konzentriert sich ebenfalls auf die südlichsten Fördergebiete. Die Produktion stieg von 2006 bis 2010 nahezu konstant von 34,6 Mio. kg auf 40,4 Mio. kg. Die Beihilfe für diese Gruppe wurde 2009 von der Produktion entkoppelt und auf dem Niveau von 2007 eingefroren. Außerdem sieht die Entscheidung eine Produktionsobergrenze für landwirtschaftliche Betriebe vor, die eine entkoppelte Beihilfe auf dem Niveau von 2007 erhalten (139 200 GVE). Die Produktion betrug 2010 135 066 GVE, das sind 97 % des Niveaus von 2007.

Gartenbau

Der Gartenbau ist in Finnland ein kleiner Nischenbereich mit einer begrenzten Zahl von Treibhausunternehmen. Auf diesen Sektor entfallen rund 6 % der Beihilfe, 72 % der Produktion stammt aus der Region C1. Die Fläche für die Gartenbauproduktion schwankte in dem Fünfjahreszeitraum zwischen 207 ha und 211 ha jährlich und lag geringfügig über dem Referenzniveau von 203 ha (um höchstens 8 ha bzw. 4 % des Referenzniveaus).

Pflanzliche Erzeugung

Die Beihilfe für die nördlichen Gebiete umfasst im Bereich der pflanzlichen Erzeugung die „Allgemeine Hektarbeihilfe“, die „Beihilfe für Junglandwirte“ und die „Beihilfe für bestimmte Kulturen“, die in der Entscheidung definiert sind. Was die „Allgemeine Hektarbeihilfe“ anbelangt, so blieb die subventionierte landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) im Fördergebiet in dem Fünfjahreszeitraum sehr stabil (630 000-650 000 ha), wenngleich die LF im Vergleich zu dem Referenzniveau vor dem Beitritt beträchtlich abgenommen hat (30 %). Für die „Beihilfe für Junglandwirte“ sieht die Entscheidung keine Höchstgrenze beihilfefähiger Produktionsfaktoren vor, und es kann kein Vergleich angestellt werden. Was die „Beihilfe für bestimmte Kulturen“ anbelangt, so überstieg die betreffende Fläche die Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren im Jahr 2010 um 60 %. Dieser Produktionshöchstwert „bestimmter Kulturen“ war auf eine veränderte Marktsituation zurückzuführen, die 2010 zu einer größeren Nachfrage nach Ölsaaten führte. Auf Weizen entfallen 35-45 % des Produktionsgebiets, und dieser Sektor blieb in dem Fünfjahreszeitraum stabil.

Sonstige Beihilfen

Die Rentierzucht blieb weitgehend stabil und schwankte in dem Fünfjahreszeitraum zwischen 151 589 und 154 971 Tieren, was bedeutet, dass sie um 10 % unter der in der Entscheidung festgelegten Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren lag. Die übrigen sonstigen Beihilfen sind nicht direkt an die Produktion gebunden.

Schlussfolgerungen zu den Produktionsvolumen

Die Gesamtproduktion der subventionierten Sektoren nahm in diesem Fünfjahreszeitraum im Fördergebiet zu und überstieg die Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren für Milch, den Gartenbau und „bestimmte Kulturen“. Für Milch und den Gartenbau blieb diese Überproduktion begrenzt (1-4 % im gesamten Zeitraum), war 2010 für „bestimmte Kulturen“ jedoch beträchtlich (60 %). Der gemeldete Produktionsanstieg ist nicht nur der Beihilfe zuzuschreiben, zumal die Beihilfebeträge je Einheit in diesen Sektoren, in denen die Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren überschritten worden war, anteilmäßig gekürzt wurden.

4.4. Entwicklung der Agrarwirtschaft in den nördlichen Fördergebieten

Finnland zählte 2010 62 300 landwirtschaftliche Betriebe, von denen sich 58 % im Fördergebiet befanden; gegenüber 2006 bedeutet dies sowohl auf Landesebene als auch in dem Fördergebiet einen Rückgang um 9 %. Die GVE blieben unverändert, wohingegen die Hektarfläche je landwirtschaftlicher Betrieb stieg, was auf eine strukturelle Anpassung hindeutet. Die kleinsten Betriebe befinden sich im nördlichsten Teil des Fördergebiets. Die Produktion konnte erhalten bleiben, auch wenn dies in den nördlichsten Gebieten trotz der höheren Beihilfe für die tierisiche und die pflanzliche Erzeugung eine Herausforderung darstellt.

Die Beihilfen sind wichtig für die Erzeugereinkommen in dem Gebiet; ungefähr zwei Drittel des Einkommens der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe rühren von den Beihilfen her. Die Beihilfebeträge je Betrieb wurden erhöht, insbesondere für die tierische Erzeugung. Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in der strukturellen Entwicklung. Die tierische Erzeugung nahm im Norden zu; auf sie entfallen über 80 % der landwirtschaftlichen Umsatzerlöse.

Das Verhältnis Beihilfe für die nördlichen Gebiete/betriebliche Nettowertschöpfung (BNWS) lag im Zeitraum 2006-2010 zwischen 0,41 und 0,52. Die BNWS pro Jahresarbeitseinheit (BNWS/JAW) in dem Gebiet stieg zwischen 2006 und 2007 um rund 15 %, ging aber nach 2008 erneut zurück und war 2010 um 3 % höher als zu Beginn des Zeitraums.

In bestimmten Teilen des Fördergebiets ist die Bevölkerungszahl im Bewertungszeitraum um mehr als 4 % zurückgegangen, und in 76 % der Gemeinden wurde ein Rückgang verzeichnet, verglichen mit 44 % in Südfinnland. Der Anteil der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft ist im Norden dreimal höher als im Süden und hat weniger stark abgenommen. Insgesamt ist eine positive Entwicklung in der Beschäftigungssituation festzuzstellen, aber Arbeitsplätze werden eher in den Großstädten als in ländlichen Gebieten geschaffen.

Dank der Fortsetzung der landwirtschaftlichen Erzeugung in dem Fördergebiet blieben zahlreiche Umweltdienste und die offene Agrarlandschaft erhalten, was in dieser Region eine Seltenheit ist. Nach Auffassung der Landwirte hat sich ihre Tätigkeit durch die Berücksichtigung des Umweltfaktors in den letzten Jahren am stärksten geändert. In den nördlichen Fördergebieten wird etwas mehr Gewicht auf Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden und Emissionen gelegt als im restlichen Finnland; im nördlichsten Gebiet stehen Landschaftsvielfalt und Landschaftspflege im Vordergrund.

5. Die schwedische Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete 2006-2010 5.1. Erteilte Genehmigungen

Zu Beginn des Fünfjahreszeitraums wurde Schweden mit der Entscheidung 96/228/EG (geändert) gestattet, eine Beihilfe von 318,67 Mio. SEK jährlich (35,41 Mio. EUR) zu gewähren. In der Entscheidung sind auch die Beihilfe und die beihilfefähigen Produktionsfaktoren je Teilregion festgelegt (nicht gezeigt). Seit 1. Juli 2010 kann Schweden aufgrund der Entscheidung K(2010)6050 Beihilfen gemäß Tabelle 4 zahlen.

Tabelle 4: Genehmigte jährliche Beihilfe gemäß der Entscheidung K(2010)6050

|| Höchstzuläs­sige durch­schnittliche Beihilfe / Einheit [17] || Einheit || Nationale Beihilfe[18] Mio. SEK/Jahr || Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfakto­ren

1. Milchwirtschaft || || || 295,67 || 450 000 t

– Kuhmilch || 0,73 || SEK/kg

– Ziegen[19] || 500 || SEK/head

– Transportbeihilfe für Kuhmilch || 0,039 || SEK/kg

2. Schweine, Geflügel[20] || 1 350 || SEK/LU || 20,97 || 16 532 GVE

3. Beerenfrüchte, Gemüse || 2 800 || SEK/ha || 2.03 || 750 ha

5.2. Gewährte Beihilfen

Beihilfen für die nördlichen Gebiete

In dem betreffenden Zeitraum lag der Beihilfegesamtbetrag zwischen 263,29 Mio. SEK und 289,89 Mio. SEK (29,25-32,21 Mio. EUR) (Tabelle 5). Die gezahlte Beihilfe war 2009 am niedrigsten, stieg aber 2010 wieder nach der Überprüfung der Beihilferegelung.

Tabelle 5: Beihilfe für die nördlichen Gebiete nach Sektoren (Mio. SEK)

Subventionierter Sektor || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010

Milch || 274,22 || 257,46 || 249,66 || 248,27 || 264,36

Schweine, Geflügel || 14,51 || 14,09 || 12,75 || 13,97 || 14,70

Beerenfrüchte, Gemüse || 1,16 || 1,12 || 1,14 || 1,05 || 1,04

Insgesamt || 289,89 || 272,67 || 263,55 || 263,29 || 280,10

Bei den in Schweden jährlich gewährten Beihilfen wurden die in den Entscheidungen festgesetzten Höchstbeträge berücksichtigt.

Gesamtstützung in den nördlichen Fördergebieten

Die Landwirtschaft in den Gebieten, die unter die Beihilferegelung fallen, erhält außerdem Fördermittel durch Instrumente, die von der EU finanziert werden, vor allem den beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) (Tabelle 6). Bei den Maßnahmen der zweiten Säule sind die Förderung benachteiligter Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen von besonderer Bedeutung. In der Entscheidung K(2010)6050 ist kein Förderhöchstbetrag für das Fördergebiet festgesetzt. Seit 2003 erfolgt eine Ex post-Überwachung der EU-Beihilfe.

Tabelle 6: Übersicht über die in Schweden gewährte Beihilfe, einschließlich der EU-Beihilfe (Mio. SEK)

Art der Beihilfe || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010

Ausgleichszahlung (benachteiligte Gebiete) || 299 || 314 || 309 || 302 || 313

Unterstützung für die wichtigsten Agrarumweltmaß­nahmen (offene und vielseitige Agrarlandschaft/Ackergrasbau) || 270 || 282 || 278 || 276 || 298

Beihilfe für die nördlichen Gebiete[21] || 290 || 273 || 264 || 263 || 280

Insgesamt || 860 || 869 || 850 || 841 || 891

Der Gesamtbetrag der kombinierten Unterstützung schwankt von Jahr zu Jahr, weist aber keinen einheitlichen Trend auf und blieb seit 1997 innerhalb derselben Marge.

5.3. Produktionsvolumen in den nördlichen Fördergebieten

Milchwirtschaft

Die Milcherzeugung im Fördergebiet ist in dem betreffenden Zeitraum um 11 % zurückgegangen (Abbildung 4), gegenüber 8 % im gesamten Land. Der Rückgang war mit 20 % besonders ausgesprochen im südlichsten Fördergebiet. Die Milcherzeugung ist noch immer rückläufig, und es kann noch nicht gesagt werden, ob die überprüfte Beihilfegenehmigung Wirkung zeigen wird.

Die Angaben zu der Beihilfe für den Milchtransport vom Betrieb zur ersten Sammelstelle sind nicht genau genug, um in den Bericht aufgenommen zu werden.

Abbildung 4: Unterstützte Milcherzeugung (einschließlich Ziegenmilch) im Zeitraum 2006-2010 im schwedischen Fördergebiet. Das Referenzniveau ist die Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren entsprechend der Entscheidung K(2010)6050

Schweine und Geflügel

Die Schweine- und Geflügelerzeugung ist weitgehend stabil, liegt aber weit unter der Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren von 16 532 GVE und ist auch geringer als im vorhergehenden Fünfjahreszeitraum, in dem die Erzeugung rund 13 500 GVE betrug. Die Zahl der GVE, die im Schweine- und Geflügelsektor subventioniert wurde, betrug ca. 11 500 bzw. 70 % der Höchstzahl.

Beerenfrüchte und Gemüse

Die subventionierte Hektarfläche für die Erzeugung von Beerenfrüchten und Gemüse ging in dem betreffenden Zeitraum von 414 ha auf 376 ha zurück. Die Produktion schwankte in den letzten zehn Jahren zwischen diesen Niveaus und beträgt nun die Hälfte der Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren.

Schlussfolgerungen zu den Produktionsvolumen

Bei Milch ist das Produktionsvolumen in dem Fünfjahreszeitraum zurückgegangen. Die anderen beiden Sektoren sind weitgehend stabil, auch wenn die Produktion von Jahr zu Jahr unterschiedlich ist. Alle Sektoren liegen weit unter der Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren.

5.4. Entwicklung der Agrarwirtschaft in den nördlichen Fördergebieten

Das schwedische Fördergebiet hat eine geringe Bevölkerungsdichte, sein Potenzial für die Wirtschaftsentwicklung ist begrenzt und die Voraussetzungen für die Landwirtschaft sind schlecht. Charakteristisch für die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe sind kleinere, verstreutere und unregelmäßigere Flächen als sonst in Schweden üblich. Dies treibt die Kosten in die Höhe, und zwar auch für den Transport innerhalb des Betriebs aufgrund der Entfernung zwischen den Feldern.

Die gesamte landwirtschaftliche Produktion ging in dem Fünfjahreszeitraum um 10 % zurück. Das wichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis in diesem Gebiet ist Milch, und die Zahl der Erzeuger ging von 1 523 auf 1 056 zurück; somit hat sich die Zahl seit 2001 mehr als halbiert. Der Anteil des Fördergebiets an der Zahl der Milcherzeuger in Schweden betrug rund 19 %, der Anteil an der Produktion 14 %. Dies kommt in der durchschnittlichen Zahl der Kühe pro Betrieb zum Ausdruck: 45,2 gegenüber 62,4 im ganzen Land im Jahr 2009. Die Entwicklung der Einkommen der Milcherzeuger weist einen beträchtlichen Rückgang auf.

Die Zahl der Erzeuger von Schlachtschweinen ging in dem betreffenden Zeitraum auf 67 Erzeuger im Jahr 2010 zurück, und nur wenige Erzeuger blieben im Fördergebiet 1. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die eine Unterstützung für Säue erhalten, ging von 74 auf 60 zurück, wenngleich die Zahl der Säue um 20 % zunahm; dies deutet auf eine strukturelle Anpassung hin.

In dem Fördergebiet, in dem Wälder vorherrschen, tragen die landwirtschaftlichen Produktionsflächen dazu bei, die Landschaft offen zu halten, was die Biodiversität und die landschaftlichen Vorzüge fördert. Die Fläche für den Ackergrasbau nahm in dem Fünfjahreszeitraum allerdings um 12 % ab; die Weideflächen gingen um 40 % zurück. Die landwirtschaftliche Praxis in den Fördergebieten ist durch eine weniger intensive Produktion gekennzeichnet. Hauptsächlich finden sich hier Wiesen und Weiden. Hier kommen Pestizide und Düngemittel nur in geringem Umfang zum Einsatz. Daher sind die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf die Umwelt geringer als in anderen Landesteilen.

Im Zeitraum 2000-2009 war das Bevölkerungswachstum in dem Fördergebiet geringer als in den übrigen Landesteilen; die Bevölkerung ging in den meisten ländlichen Gebieten sogar um 5,5 % zurück. Die Zahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft ging in dem Fördergebiet zwischen 2000 und 2008 um 15,2 % zurück, wohingegen die Beschäftigung in der Forstwirtschaft zunahm.

6. Schlussfolgerungen

Dieser Bericht gibt einen Überblick über die im Rahmen der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete erteilten Genehmigungen für Finnland und für Schweden im Zeitraum 2006-2010 sowie über die erzielten Ergebnisse. Der Bericht stützt sich auf Angaben der Behörden der beiden Mitgliedstaaten gemäß Artikel 143 Absatz 2 der Beitrittsakte.

6.1. Finnland

Hinsichtlich der Durchführung der finnischen Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete stellt die Kommission Folgendes fest:

1. Einhaltung des mit den Genehmigungen der Kommission gewährten Beihilfehöchstsatzes: Bei dem gesamten Beihilfebetrag und der Gesamtsubvention in dem nördlichen Fördergebiet im Zeitraum 2006-2010 wurde dem höchstzulässigen Beihilfebetrag und den Referenzniveaus Rechnung getragen, die in den Kommissions­entscheidungen K(2009)3067 und 2002/404/EG festgelegt sind.

2. Einhaltung der Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren: Die Gesamtproduktion in dem Fördergebiet überstieg die Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren für Milch, den Gartenbau und „bestimmte Kulturen“. Um zu vermeiden, dass die jeweiligen Höchstbeträge der genehmigten Zahlungen überschritten werden, hat Finnland die Zahlung je Einheit Produktionsfaktor anteilmäßig gekürzt. Dieses System gewährleistete zwar, dass Finnland sich an die Verpflichtung bezüglich des Beihilfehöchstsatzes hielt, aber es verhinderte nicht, dass die Beihilfe auf die gesamte Produktion ausgeweitet wurde, allerdings zu einem niedrigeren Satz.

3. Verwirklichung der Ziele der Beihilferegelung: Generell hat die Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete in Finnland zur Erhaltung des Produktionsniveaus in dem Gebiet beigetragen. Da jedoch die Gesamtproduktion in einigen subventionierten Sektoren gestiegen ist und innerhalb des Fördergebiets eine Verlagerung nach Süden erfolgte, müssen die Durchführung der Regelung und die Kriterien für die Staffelung der Beihilfe genau überwacht werden.

6.2. Schweden

Hinsichtlich der Durchführung der schwedischen Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete stellt die Kommission Folgendes fest:

1. Einhaltung des mit den Genehmigungen der Kommission gewährten Beihilfehöchstsatzes: Bei allen im Rahmen der Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete gezahlten Beihilfen im Zeitraum 2006-2010 wurde die Obergrenze der mit den Kommissionsentscheidungen 96/228/EG und K(2010)6050 festgesetzten Beihilfehöchstbeträge eingehalten.

2. Einhaltung der Höchstzahl beihilfefähiger Produktionsfaktoren: Die Höchstzahl der beihilfefähigen Produktionsfaktoren, für die eine Beihilfe gewährt wird, wurde in allen Sektoren, die unter die Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete fallen, generell eingehalten.

3. Verwirklichung der Ziele der Beihilferegelung: Mit der in Schweden gewährten Beihilfe konnte das Produktionsniveau nicht beibehalten werden. Die überprüfte Entscheidung K(2010)6050 könnte zu einer Umkehr dieses Trends beitragen, aber für eine Beurteilung der Auswirkungen dieser Entscheidung ist es noch zu früh.

In beiden Ländern trägt die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Erzeugung zur Erhaltung einer offenen und ordentlich verwalteten Agrarlandschaft in dem nördlichen Fördergebiet bei, in dem die Forstwirtschaft dominiert. Eine offene Landschaft wirkt sich positiv auf die Biodiversität und den allgemeinen Eindruck von der Landschaft aus. Ausgehend von den Informationen der nationalen Behörden ist die Kommission der Auffassung, dass die finnischen Behörden die Entscheidungen 2002/404/EG und K(2009)3067 und die schwedischen Behörden die Entscheidungen 96/228/EG und K(2010)6050 über die Beihilferegelung für die nördlichen Gebiete generell zufriedenstellend angewendet haben.

[1]               ABl. C 241 vom 29.8.1994.

[2]               Finnland KOM(2002) 102 vom 25.2.2002, Schweden KOM(2002) 105 vom 1.3.2002.

[3]               Finnland KOM(2007) 459 vom 31.7.2007, Schweden KOM(2007) 416 vom 31.7.2007.

[4]               ABl. L 126 vom 9.6.1995, S. 35.

[5]               ABl. L 139 vom 29.5.2002, S. 38.

[6]               ABl. L 76 vom 26.3.1996, S. 29.

[7]               Dass sich die Fläche gegenüber dem letzten Bericht verringert hat, ist auf eine geänderte Definition der LF zurückzuführen.

[8]               http://ec.europa.eu/agriculture/eval/reports/nordic/index_en.htm

[9]               Im Wirtschaftsjahr

[10]             Entkoppelte Beihilfe. Referenzmenge höchstens 139 200 GVE.

[11]             Getreide (ausgenommen Gerste, Hafer, Mischgetreide), Ölsaaten, andere Ölpflanzen, Eiweißpflanzen, Faserpflanzen. Zuckerrüben, Stärkekartoffeln, Äpfel in den Stützungsregionen C1 , C2 und C2Nord. Freilandgemüse in den Stützungsregionen C1-C4.

[12]             Höchstzulässige Beihilfe 5 Mio. EUR.

[13]             Skolts, natürliche Lebensgrundlagen und Rentierzucht.

[14]             ABl. L 154 vom 27.6.2000, S. 23.

[15]             Referenzniveau 448,59 Mio. EUR bis 2008, 358 Mio. EUR ab 1. Januar 2009.

[16]             Im Kalenderjahr 2006 wurde eine Direktbeihilfe für die Jahre 2005 und 2006 gezahlt.

[17]             Die Beihilfe je Einheit kann je nach Region innerhalb der Grenzen des höchstzulässigen Durchschnittsbetrags gestaffelt werden.

[18]             Zulässiger Beihilfehöchstbetrag: 318,67 Mio. SEK.

[19]             Ziegen für die Milcherzeugung (~ 800 kg Milch/Ziege/Jahr).

[20]             1 Legehenne = 0,01, Sau = 0,33, 1 Schlachtschwein = 0,10 GVE.

[21]             Referenzwert 318,67 Mio. SEK.