52012DC0316

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Irlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Irlands für die Jahre 2012-2015 /* COM/2012/0316 final */


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum Nationalen Reformprogramm Irlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Irlands für die Jahre 2012-2015

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,[2]

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,[3]

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)(1)   Am 26. März 2010 nahm der Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt eine engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll.

(2)(2)   Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4] an, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken in Anlehnung an die integrierten Leitlinien auszugestalten.

(3)(3)   Am 12. Juli 2011 nahm der Rat eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Irlands für 2011 an und nahm Stellung zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2011-2014.

(4)(4)   Am 23. November 2011 nahm die Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte, integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde.

(5)(5)   Am 2. März 2012 erklärte der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten. Er verwies auf die Notwendigkeit, weiterhin eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(6)(6)   Am 2. März 2012 ersuchte der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen, dass sie in ihre Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogramme und Nationalen Reformprogramme aufgenommen werden können.

(7)(7)   Am 27. April 2012 legte Irland sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2012-2015 und sein Nationales Reformprogramm 2012 vor.

(8)(8)   Am 7. Dezember 2010 erließ der Rat gemäß der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rats vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus den Durchführungsbeschluss 2011/77/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Irland bis Ende 2013. Im dazugehörigen Memorandum of Understanding, das am 16. Dezember 2010 unterzeichnet wurde, und in dessen nachfolgenden Ergänzungen sind die wirtschaftspolitischen Auflagen festgelegt, auf deren Grundlage der finanzielle Beistand gewährt wird.

(9)(9)   Insgesamt hat Irland die im Memorandum of Understanding festgelegten Auflagen des Beistandsprogramms erfüllt. Insbesondere hat Irland sein im Programm vorgesehenes Ziel für das Haushaltsdefizit für 2011 (10,6 %) deutlich unterschritten und das Ziel für 2012 eines Defizits von 8,6 % des BIP erreicht. Die mittelfristigen Haushaltskonsolidierungspläne sind mit den Defizithöchstwerten des Programms und einem Defizit von weniger als 3 % des BIP bis 2015 vereinbar. Die bei der aufsichtlichen Prüfung der angemessenen Eigenkapitalausstattung für 2011 geplante Rekapitalisierung der irischen inländischen Banken ist größtenteils abgeschlossen und die Ziele für 2011 hinsichtlich der Verringerung des Fremdkapitalanteils inländischer Banken wurden insgesamt mehr als erfüllt. Die Strukturreformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen sind deutlich vorangekommen.

(10)(10)           Irlands Wirtschaft hat im Jahr 2011 ein leichtes Wachstum von 0,7 % erzielt und somit die Wachstumsziele des Programms im Großen und Ganzen erfüllt. Dieses Wachstum war zu einem großen Teil dem Export zuzuschreiben, nachdem sich die Wettbewerbsfähigkeit verbessert hatte und die Auslandsnachfrage kräftig war. 4,7 Prozentpunkte des BIP-Wachstums waren den Nettoexporten zuzuschreiben, während die Inlandsnachfrage infolge der Haushaltskonsolidierung, der zurückgehenden Beschäftigungsquote und der Bilanzbereinigungen der Privathaushalte weiter rückläufig war. Das Wachstum dürfte 2012 wegen des schwierigen außenwirtschaftlichen Umfelds und der weiterhin rückläufigen Inlandsnachfrage nur etwa 0,5 % erreichen. Die Bilanzbereinigungen der Privathaushalte und der Unternehmen werden sich weiterhin mittelfristig auf den Verbrauch und die Investitionen auswirken. Das dem Export zuzuschreibende Wachstum dürfte angesichts der guten Bevölkerungsentwicklung in Irland, des flexiblen Arbeitsmarkts sowie der ungenutzten Kapazitäten der Wirtschaft 2013 1,9 % und 2015 2,8 % erreichen.

(11)(11)           Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates ist der Rat der Auffassung, dass das den Prognosen im Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario plausibel ist. Die im Programm enthaltenen Projektionen für das Wirtschaftswachstum gleichen den in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen vorgelegten Werten. Das Ziel der im Programm enthaltenen Haushaltsstrategie ist es, das gesamtstaatliche Defizit bis Ende 2015 auf unter 3 % des BIP zu senken, was im Einklang mit der vom Rat für die Korrektur des übermäßigen Defizits festgelegten Frist steht. Die Defizitziele laut Programm sind 8,3 % des BIP im Jahr 2012, 7,5 % des BIP 2013, 4,8 % des BIP 2014 und 2,8 % des BIP 2015, wenn das Programm ausläuft. Diese Strategie wird durch eine Haushaltskonsolidierung von 2,7 % des BIP im Haushalt von 2012, eine breit angelegte Konsolidierung um 3,9 % des BIP in den Jahren 2013-2014 sowie weitere teilweise spezifizierte Konsolidierungsmaßnahmen, mit denen 2015 1,1 % des BIP eingespart werden sollen, untermauert. Im Programm wird als mittelfristiges Haushaltsziel erneut ein strukturelles gesamtstaatliches Defizit von 0,5 % des BIP genannt, was im Programmzeitraum nicht erreicht wird. Das mittelfristige Haushaltsziel spiegelt die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wider. Der gesamtstaatliche Schuldenstand liegt über der Schwelle von 60 % des BIP und dürfte von 108 % des BIP im Jahr 2011 auf 120 % im Jahr 2013 ansteigen, bevor er wieder sinkt. Für die Dauer des Verfahrens wegen Bestehens eines übermäßigen Defizits bis 2015 und in den folgenden drei Jahren wird sich Irland in einer Übergangsphase befinden; die Haushaltspläne sollen sicherstellen, dass ausreichende Fortschritte zur Einhaltung des im Stabilitäts- und Wachstumspakts enthaltenen Richtwerts für die Schuldensenkung erzielt werden. Nach der letzten Bewertung der Kommission erscheinen die Risiken in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen als hoch.

(12)(12)            Irland ist im Rahmen des Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese betreffen die Förderung von Wettbewerb und von Beschäftigung, die Verbesserung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Stärkung der Finanzstabilität.

EMPFIEHLT, dass Irland im Zeitraum 2012-2013

die im Durchführungsbeschluss 2011/77/EU festgelegten und im Memorandum of Understanding vom 16. Dezember 2010 weiter spezifizierten Maßnahmen und dessen nachfolgende Ergänzungen umsetzt.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident/Die Präsidentin

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               COM(2012) 321 final.

[3]               P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047.

[4]               Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012.