Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Frankreichs 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Frankreichs für die Jahre 2012-2016 /* COM/2012/0313 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum Nationalen Reformprogramm Frankreichs
2012
und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Frankreichs für die Jahre 2012-2016 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 nahm der
Europäische Rat den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue
Wachstums- und Beschäftigungsstrategie („Europa 2020“) an, deren Kernpunkt eine
engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik in den Bereichen ist, in denen
Handlungsbedarf besteht, wenn Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden soll. (2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat
eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
und der Union (2010 bis 2014) und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über
Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5] an, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ihre
nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitiken in Anlehnung an die
integrierten Leitlinien auszugestalten. (3) Am 12. Juli 2011 nahm der Rat
eine Empfehlung zum Nationalen Reformprogramm Frankreichs für 2011 an und nahm
Stellung zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2011-2014. (4) Am 23. November 2011 nahm die
Kommission den zweiten Jahreswachstumsbericht an, mit dem das zweite
Europäische Semester, d. h. die in der Strategie Europa 2020 verankerte,
integrierte Ex-ante-Politikkoordinierung, eingeleitet wurde. Am 14. Februar
2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
den Warnmechanismus-Bericht[6]
an, in dem Frankreich als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine
eingehende Prüfung angestellt werden sollte. (5) Am 2. März 2012 erklärte
der Europäische Rat die Stabilität des Finanzsystems, die
Haushaltskonsolidierung und Maßnahmen zur Wachstumsankurbelung zu Prioritäten.
Er betonte, dass es notwendig sei, weiterhin eine differenzierte,
wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale
Kreditvergabe an die Wirtschaft sicherzustellen, Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, die sozialen
Folgen der Krise abzufedern sowie die öffentliche Verwaltung zu modernisieren. (6) Am 2 März 2012 ersuchte
der Europäische Rat die am Euro-Plus-Pakt teilnehmenden Mitgliedstaaten
außerdem, die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen so zeitig mitzuteilen,
dass sie in ihren Stabilitäts- beziehungsweise Konvergenzprogrammen und
Nationalen Reformprogrammen Berücksichtigung finden können. (7) Am 4. Mai 2012
übermittelte Frankreich sein aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den
Zeitraum 2012-2016 und am 13. April 2012 sein Nationales Reformprogramm
2012. Um Überschneidungen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme
gleichzeitig bewertet. Die Kommission ging außerdem in einer eingehenden Prüfung[7] gemäß Artikel 5 der
Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 der Frage nach, ob in Frankreich makroökonomische
Ungleichgewichte bestehen. Sie kam dabei zu dem Schluss, dass Frankreich Ungleichgewichte
zu verzeichnen hat, die aber nicht als übermäßig zu bezeichnen sind. (8) Ausgehend von der Bewertung
des Stabilitätsprogramms gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates
vertritt der Rat die Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des
Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario optimistisch ist. Die
Kommission ging in ihrer Frühjahrsprognose 2012 davon aus, dass das BIP 2012 um
0,5 % und 2013 um 1,3 % wachsen wird, wohingegen die entsprechenden Zahlen im
Stabilitätsprogramm mit 0,7 % und 1,75 % veranschlagt werden. Nachdem das
Haushaltsdefizit 2011 mit 5,2 % des BIP geringer als erwartet ausfiel, soll es
dem Programm zufolge 2013 – dem vom Rat für die Korrektur des übermäßigen
Defizits gesetzten Termin – auf 3 % zurückgeführt und danach die Konsolidierung
fortgesetzt werden, bis im Jahr 2016 ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird.
Das mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts dürfte
innerhalb des Programmzeitraums erreicht werden. Dieses mittelfristige Ziel
gibt die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts angemessen wieder. Die
eingeplante durchschnittliche finanzpolitische Anstrengung im Zeitraum
2010-2013 auf der Grundlage des (neu berechneten) strukturellen Saldos[8] stimmt mit der Empfehlung des
Rates vom 2. Dezember 2009 überein. Für die Jahre 2014–2016 wird ein
Fortschritt im strukturellen Bereich von weiteren 0,7 % des BIP pro Jahr bei
der Erreichung des mittelfristigen Ziels prognostiziert. Dem Programm zufolge
steht das Wachstum der Staatsausgaben, wenn man diskretionäre einnahmenbezogene
Maßnahmen mit berücksichtigt, mit dem ausgabenbezogenen Richtwert des
Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang. Der im Programm vorgeschlagene
Anpassungspfad birgt allerdings Risiken. Die makroökonomische Entwicklung
könnte sich als weniger günstig erweisen als von der Kommission nach ihrer
Frühjahrsprognose 2012 erwartet. Die Maßnahmen sind nicht ausreichend
spezifiziert, um die Ziele im Jahr 2013 und danach zu erreichen und die
durchschnittliche jährliche finanzpolitische Anstrengung wie empfohlen
einzuhalten. Zudem ist die Erfolgsbilanz Frankreichs bei der Einhaltung von
Ausgabenzielen eher gemischt. Daher ist nur dann sichergestellt, dass das
übermäßige Defizit bis 2013 korrigiert wird, wenn die geplanten Maßnahmen
ausreichend spezifiziert und zusätzliche Maßnahmen bei Bedarf umgesetzt werden.
Die Schuldenquote, die 2011 85,8 % des BIP betrug, wird voraussichtlich bis
2013 auf 89,2 % ansteigen und bis 2016 auf 83,2 % zurückgehen Dem Programm
zufolge wird der Richtwert für den Schuldenabbau am Ende des Übergangszeitraums
(2016) eingehalten werden. (9) Obwohl im zweiten Halbjahr
2011 und im Februar 2012 zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen erlassen wurden,
ist die Verwirklichung der Haushaltskonsolidierung weiterhin eine große
Herausforderung. Die Vermeidung von Ausgabenüberschreitungen mittels
verstärkter Konsolidierungsanstrengungen auf der Grundlage umfassend
spezifizierter Maßnahmen ist für die Wiederherstellung einer nachhaltigen
Haushaltsposition von wesentlicher Bedeutung. Zudem sollte Frankreich jede
Möglichkeit nutzen, um den Defizitabbau zu beschleunigen, und so die plangemäße
Korrektur des übermäßigen Defizits zu erleichtern. Was die langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Angemessenheit der künftigen
Renten betrifft, so wird die Rentenreform von 2010 schrittweise umgesetzt. Es
ist jedoch nicht sicher, dass das System bis 2018 ausgeglichen sein wird, wenn
Beschäftigung und Wachstum geringer ausfallen als erwartet, und nach 2020 wird
mit einem erneut defizitären System gerechnet. Überdies hat die neue
Lenkungssgruppe, die mit der Aufgabe eingerichtet wurde, einmal jährlich eine
Stellungnahme zur Finanzlage der verschiedenen Rentenprogramme und zu den
Voraussetzungen für die Gewährleistung eines ausgeglichenen Saldos bis 2018 zu
veröffentlichen, dies 2011 unterlassen, was eine Beurteilung der Tragfähigkeit
des Rentensystems erschwert. (10) Das Funktionieren des
französischen Arbeitsmarkts würde durch einen weiteren Abbau der
Arbeitsmarktsegmentierung verbessert. Durch den Vertrag über die berufliche
Sicherheit (CSP), der mit dem Gesetz vom Juli 2011 eingeführt wurde und mit dem
zwei bereits bestehende Verträge zusammengeführt wurden, wird der
Beratungsaufwand bei betriebsbedingten Entlassungen von den Arbeitgebern zu den
öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten (Pôle emploi) verlagert. Dies ist ein
positiver, jedoch nicht sehr weitgehender Schritt. Außerdem wurden mehrere
Maßnahmen ergriffen, die Unternehmen mit vorübergehenden Schwierigkeiten
flexible Arbeitsregelungen ermöglichen, oder werden zurzeit diskutiert. Diese
Maßnahmen sind jedoch nicht speziell auf die Verringerung der
Arbeitsmarktsegmentierung ausgerichtet. Darüber hinaus zeigt die Überprüfung
der Beschäftigungsschutzvorschriften, dass die Verwaltungsverfahren für
Einzelkündigungen nach wie vor mit Ungewissheiten und möglicherweise hohen
Kosten für die Arbeitgeber einhergehen. Und schließlich muss sichergestellt
werden, dass jede Entwicklung bei den Mindestlöhnen der Beschäftigung
insbesondere junger Arbeitnehmer und gering qualifizierter Arbeitskräfte zugute
kommt. (11) Nach der Rentenreform sind die
zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitskräfte ergriffenen Maßnahmen,
wozu auch die Verpflichtung der Unternehmen zu aktivem Altersmanagement gehört,
Schritte in die richtige Richtung. Die damit zusammenhängenden Aktionspläne
sind allerdings im Allgemeinen nicht ehrgeizig genug und enthalten keine
Maßnahmen wie z. B. die Verringerung der Arbeitszeit oder das Angebot von
Stellen, die speziell auf ältere Arbeitskräfte ausgerichtet sind. Außerdem
dürften manche Aspekte des Arbeitslosenversicherungssystems für ältere
Arbeitskräfte (Dauer, fehlende degressive Staffelung) nur einen begrenzten
Arbeitsanreiz bieten. Letztlich ist im Bereich der Erwachsenenbildung eine
ambitioniertere Strategie nötig, damit die Beschäftigungsfähigkeit älterer
Arbeitskräfte erhöht werden kann. (12) Zur Bekämpfung der
Jugendarbeitslosigkeit haben die französischen Behörden zugesagt, die Anzahl
der Ausbildungsplätze bis 2015 von 600 000 auf 800 000 zu erhöhen. 2011 und
2012 wurden mehrere Maßnahmen eingeführt, um den Anteil der Auszubildenden in
Unternehmen zu erhöhen und die Strafen für Unternehmen, die diese Vorgaben
nicht erfüllen, zu verschärfen. Trotz dieser Maßnahmen ist die Gesamtzahl der
Auszubildenden noch weit von der Zielvorgabe entfernt. Außerdem zeigt ein
kürzlich von den französischen Behörden in Auftrag gegebener Bericht, dass für
40 % der KMU die Qualifikationen der Auszubildenden nicht ihrem Bedarf
entsprechen. Eine Politik gegen die Jugendarbeitslosigkeit würde also davon
profitieren, wenn die im Bildungssystem vermittelten Fähigkeiten mehr mit dem
Bedarf des Arbeitsmarkts in Einklang stünden. (13) Die Zusammenlegung der
Vermittlungsdienste für Arbeitssuchende (ANPE) mit der für die
Arbeitslosenunterstützung zuständigen Agentur (UNEDIC) zu einer einzigen
Einrichtung (Pôle emploi) hat noch nicht die erwarteten
Effektivitätssteigerungen und Verbesserungen der Leistungen gebracht. Die neue
mehrjährige, im Januar 2012 unterzeichnete dreiseitige Vereinbarung (zwischen
Regierung, Sozialpartnern und Pôle emploi) über die Funktionsweise und die
Leistungen des Pôle emploi im Zeitraum 2012-2014 ist ein Schritt in die
richtige Richtung. Es stehen allerdings noch eine Reihe von Zielvorgaben aus,
so dass es sich im Moment schwierig bewerten lässt, ob die Reform ehrgeizig
genug ist. Die Glaubwürdigkeit der Reform leidet auch unter der Geld- und
Personalknappheit der öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienste. (14) Im Februar 2012 erhöhte
Frankreich die Mehrwertsteuer um 1,6 Prozentpunkte auf 21,2 % und die
Sozialabgaben auf Kapitaleinkünfte um 2 Prozentpunkte auf 15,5 %, um
niedrigere Sozialbeiträge der Arbeitgeber auszugleichen. Dies ist eine
geeignete Maßnahme zur Einführung eines ausgeglicheneren Steuersystems, bei dem
der Faktor Arbeit steuerlich entlastet wird. Wie die Kommissionsdienststellen
in ihrer eingehenden Prüfung der makroökonomischen Ungleichgewichte
feststellten, könnte dies die Kostenwettbewerbsfähigkeit französischer
Ausfuhren erhöhen, was sich möglicherweise positiv auf die Rentabilität der
Unternehmen und langfristig auf die Investitionen und die nichtpreisliche
Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Der Fokus der Reform ist jedoch zu eng. Außerdem
gab es zwar einerseits Bemühungen, Steuervergünstigungen abzubauen,
andererseits ging dies mit Steuererhöhungen einher, durch die die ohnehin hohe
steuerliche Belastung des Faktors Arbeit eher noch steigt. Der Anteil von
Ökosteuern am gesamten Steueraufkommen ist in Frankreich von allen EU-Ländern
am zweitniedrigsten. Hier dürfte also noch viel Spielraum für Steuererhöhungen
bestehen. Schließlich gibt es keine besonderen Maßnahmen, mit denen die
Effizienz einiger gesenkter Steuersätze im Hinblick auf die damit verbundenen
Beschäftigungs- oder sozialen Ziele bewertet würde (insbesondere nicht für
reduzierte Mehrwertsteuersätze). (15) Es wurden zwar eine Reihe von
Reformen zur Vereinfachung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zur
Beseitigung von Beschränkungen bei einigen reglementierten Gewerben und Berufen
beschlossen; sie gehen jedoch nicht weit genug, was die Zugangsbeschränkungen
und restriktiven Verhaltensregeln bei vielen anderen Berufen angeht (z. B.
Tierärzte, Taxiunternehmer, Berufe im Gesundheitswesen, juristische Berufe
einschließlich Notare). Daher sind die noch bestehenden Zugangsbeschränkungen
und Verhaltensregeln in regulierten Berufen genereller und systematischer auf
ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen. Was den
Einzelhandel angeht, sollten die Händler ihre Preise und Geschäftsbedingungen
frei festlegen können, so dass die Verbraucher von niedrigeren Preisen
profitieren können. Den Verbrauchern kämen auch andere wettbewerbsfördernde
Maßnahmen in diesem von hoher Konzentration gekennzeichneten Bereich zugute, z.
B. die Aufhebung oder zumindest Überprüfung raumordnungsrechtlicher
Beschränkungen und die Straffung der Verfahren bei der Eröffnung neuer
Geschäfte. (16) Der Wettbewerb in den
netzgebundenen Industrien (Stromgroßhandel, Bahnsektor) sollte intensiviert
werden, da die hier bisher durchgeführten Reformen nur teilweise erfolgreich
waren. Das Ausmaß an Konzentration auf dem Strommarkt ist nach wie vor mit am
höchsten in der EU. Das NOME-Gesetz hat sich zwar positiv auf den Wettbewerb
ausgewirkt, es sind aber weitere Schritte erforderlich, damit die
Zugangsmöglichkeiten alternativer Anbieter zu Stromerzeugungskapazitäten
verbessert werden, z. B. bei auf Wasserkraft beruhender Stromerzeugung. Auf der
Schiene ist der Zugang für neue Unternehmen sowohl im Güterverkehr als auch bei
der grenzüberschreitenden Personenbeförderung nach wie vor beschränkt; im Güterverkehr
bestehen darüber hinaus immer noch technische Hindernisse für einen
diskriminierungsfreien Zugang. (17) Der Anteil Frankreichs am
Exportmarkt ist zwischen 2005 und 2010 um 19,4 % geschrumpft; dies stellt eine
der stärksten Einbußen aller Mitgliedstaaten dar und liegt weit über dem
Schwellenwert des Warnmechanismus-Berichts, der von der Kommission am 14. Februar 2012
veröffentlicht wurde. Die Kommissionsdienststellen kamen in ihrer eingehenden
Prüfung Frankreichs zu dem Ergebnis, dass der Marktanteilsverlust im Export
durch eine Verschlechterung sowohl der Kosten- als auch der nichtpreislichen
Wettbewerbsfähigkeit, vor allem aber der letzteren, bedingt ist. Insbesondere
die steigenden Lohnstückkosten haben der Rentabilität französischer Unternehmen
geschadet und ihre Fähigkeit eingeschränkt, zu expandieren, die nötigen
Investitionen für eine Verbesserung ihrer Leistung zu tätigen und innovativ zu
sein. Die politischen Maßnahmen, durch die die Innovation im Privatsektor
gefördert werden soll, sollten überwacht und durch Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Rentabilität französischer Unternehmen ergänzt werden. (18) Frankreich ist im Rahmen des
Euro-Plus-Pakts eine Reihe von Verpflichtungen eingegangen. Diese
Verpflichtungen und die Umsetzung der Verpflichtungen von 2011 hängen mit
Förderung der Beschäftigung, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zusammen. Die Kommission hat
geprüft, inwiefern diese Euro-Plus-Pakt-Verpflichtungen umgesetzt wurden. Die
Ergebnisse dieser Bewertung sind in die Empfehlungen eingeflossen. (19) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Frankreichs umfassend
analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das Nationale Reformprogramm
bewertet und eine eingehende Überprüfung vorgelegt. Dabei hat sie nicht nur
deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und
Wirtschaftspolitik in Frankreich, sondern auch deren Übereinstimmung mit
EU-Vorschriften und -Richtungsvorgaben berücksichtigt, um durch auf EU-Ebene
entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen die
wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt zu verstärken.
Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters sind in die Empfehlungen
1 bis 5 eingeflossen. (20) Hiervon ausgehend hat der Rat
das Stabilitätsprogramm Frankreichs geprüft; insbesondere die Empfehlung 1
spiegelt seine Stellungnahme[9]
hierzu wider. (21) Anhand der Ergebnisse der
eingehenden Prüfung durch die Kommission und vorstehender Bewertung hat der Rat
das Nationale Reformprogramm 2012 und das Stabilitätsprogramm Frankreichs
geprüft. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
spiegeln sich in den Empfehlungen 2, 4 und 5 wider – EMPFIEHLT, dass Frankreich im Zeitraum
2012-2013 folgende Maßnahmen ergreifen sollte: 1. die
Haushaltsstrategie für das Jahr 2012 und danach, die von ausreichend
spezifizierten Maßnahmen getragen werden soll, ausbauen und umsetzen, damit
eine fristgerechte Korrektur des übermäßigen Defizits und ein Erfolg bei den
Umstrukturierungsbemühungen gewährleistet ist, die in den Empfehlungen des
Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit ausgeführt wurden;
sich danach angemessen um eine strukturelle Anpassung bemühen, damit das Land
sowohl bei der Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels, was auch die
Einhaltung des ausgabenbezogenen Richtwerts umfasst, als auch bei der
Erreichung des Richtwerts für den Schuldenabbau ausreichende Fortschritte macht;
die Überprüfung der Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems
fortsetzen und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen treffen; 2. weitere Reformen einführen,
um der Segmentierung des Arbeitsmarktes durch die Überprüfung ausgewählter
Aspekte der Beschäftigungsschutzvorschriften in Konsultation mit den
Sozialpartnern gemäß den nationalen Gepflogenheiten entgegenzuwirken,
insbesondere im Hinblick auf das Verwaltungsverfahren bei Einzelkündigungen;
dauerhaft sicherstellen, dass etwaige Entwicklungen beim Mindestlohn der
Schaffung von Arbeitsplätzen und der Wettbewerbsfähigkeit förderlich sind;
Maßnahmen zur Förderung der Inanspruchnahme des lebenslangen Lernens ergreifen; 3. arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen beschließen, um dafür zu sorgen, dass ältere Arbeitskräfte länger
beschäftigt bleiben; die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen besonders für
diejenigen, die am stärksten von Arbeitslosigkeit bedroht sind, durch mehr und
bessere Ausbildungsangebote, die effektiv auf ihren Bedarf ausgerichtet sind,
verbessern; die Arbeitsmarktpolitik intensivieren und sicherstellen, dass die
staatlichen Arbeitsvermittlungsdienste wirkungsvoller dem einzelnen Betroffenen
helfen; 4. weitere Schritte zur
Einführung eines einfacheren und ausgeglicheneren Steuersystems ergreifen, bei
dem die steuerliche Belastung der Arbeit zunehmend durch andere
Besteuerungsarten ersetzt wird, die das Wachstum und die außenwirtschaftliche
Wettbewerbsfähigkeit weniger beeinträchtigen (insbesondere Öko- und
Verbrauchssteuern); die Anstrengungen zum Abbau und zur Eingrenzung von
Steuervergünstigungen fortsetzen (vor allem von solchen, die Anreize zur
Verschuldung geben); die Wirksamkeit der derzeit ermäßigten Mehrwertsteuersätze
im Hinblick auf die Beschäftigungsförderung überprüfen; 5. die Anstrengungen zur
Beseitigung ungerechtfertigter Beschränkungen bei reglementierten Gewerben und
Berufen, insbesondere im Dienstleistungs- und Einzelhandelssektor,
weiterführen; weitere Schritte zur Liberalisierung der netzgebundenen
Industrien (insbesondere im Stromgroßhandel), zum Ausbau der
Energieverbundnetzkapazitäten und zur Erleichterung des Zugangs neuer Betreiber
zum Güterverkehr und zur grenzüberschreitenden Personenbeförderung ergreifen. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306
vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2012) 313 final. [4] P7_TA(2012)0048 und P7_TA(2012)0047. [5] Beschluss 2012/238/EU des Rates vom 26. April 2012. [6] COM(2012) 68 final. [7] SWD(2012) 155 final. [8] Der konjunkturbereinigte Saldo ohne einmalige und
sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen
anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik. [9] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.