BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung im Jahr 2011 /* COM/2012/0279 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT Jahresbericht über die Tätigkeiten der
Europäischen Union im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung im
Jahr 2011 1. Hintergrund des
Jahresberichts über die Tätigkeiten im Bereich der Forschung und
technologischen Entwicklung (FuE) Der Jahresbericht über
die Tätigkeiten der Europäischen Union im Bereich der Forschung und
technologischen Entwicklung wird nach Artikel 190 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erstellt. Er enthält zudem einige
Informationen zu Forschungstätigkeiten im Rahmen des Euratom-Vertrags, auch
wenn diese formal nicht in seinen Themenbereich fallen. 2. Allgemeiner politischer
Kontext 2011 Auf der Tagung des
Europäischen Rates am 4. Februar bekräftigten die Staats- und
Regierungschefs ihr Engagement für die Priorisierung von Forschung und
Innovation in ihren politischen Agenden für Wachstum und Arbeitsplätze. In
schweren wirtschaftlichen Zeiten ist die Unterstützung von Forschung und
Innovation entscheidend für die Förderung von Investitionen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen. Die Staats- und Regierungschefs der EU beschlossen gemeinsam,
die Investitionen in Forschung und Innovation sowohl auf nationaler als auch
EU-weiter Ebene beizubehalten oder auszuweiten. Der Europäische Rat
sprach auch die Notwendigkeit an, die verbleibenden Hindernisse schnell zu
beseitigen, um in Europa einen gemeinsamen Forschungsraum zu schaffen, der
Talente und Investitionen anzieht. Eine Vollendung des Europäischen
Forschungsraums bis 2014 würde die Schaffung eines echten Binnenmarkts für
Wissen, Forschung und Innovation bedeuten. Außerdem unterstützten
die Staats- und Regierungschefs das Konzept eines gemeinsamen strategischen
Rahmens für die finanzielle Förderung von Forschung und Innovation in der EU,
um sicherzustellen, dass sämtliche Finanzierungsinstrumente für Forschung und
Innovation zusammenarbeiten, und um die Effizienz der finanziellen Förderung
von Forschung und Innovation in der EU zu verbessern.[1] In ihrer Mitteilung
„Ein Haushalt für ,Europa 2020‘“[2]
vom 29. Juni 2011 stellte die Kommission ihren Vorschlag für den
nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014–2020 vor. Deshalb
waren die Programme und Instrumente in diesem Vorschlag so umstrukturiert
worden, dass sie Ergebnisse liefern, die die EU bei ihren politischen
Prioritäten voranbringen. In Bezug auf Forschung
und Innovation schlug die Kommission die Einrichtung eines einheitlichen
gemeinsamen strategischen Rahmens vor, der die Bereiche des derzeitigen siebten
Rahmenprogramms und des Innovationsteils des Rahmenprogramms für
Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) sowie das Europäische Innovations-
und Technologieinstitut (EIT) abdeckt. Damit soll zum einen dem beträchtlichen
Innovationsrückstand der EU begegnet werden, und zum anderen soll auf das Ziel
der Strategie Europa 2020 hingearbeitet werden, bis zum Jahr 2020 die
Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3 % des BIP zu erhöhen. Das Konzept eines
gemeinsamen strategischen Rahmens wurde anschließend in der Entschließung des
Europäischen Parlaments vom 27. September 2011[3] unterstützt. 3. Horizont 2020 – Das
Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung Am
30. November 2011 verabschiedete die Kommission das Paket
Horizont 2020[4]
mit einem Haushalt von 80 Mrd. EUR[5]
für Investitionen in Forschung und Entwicklung zur Förderung von Wachstum und
der Schaffung neuer Arbeitsplätze in Europa. Horizont 2020 wurde im
Einklang mit dem Vorschlag des mehrjährigen Finanzrahmens entwickelt und unterstützt
die Strategie Europa 2020 in vollem Umfang, in der Forschung und
Innovation als wichtigste Triebkräfte für die Erreichung der Ziele eines
intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums genannt wurden. Das
Programm wird von 2014 bis 2020 laufen. Horizont 2020
vereinigt erstmals die gesamte finanzielle Förderung der EU für Forschung und
Innovation in einem zentralen Programm und wird die Förderung auf drei
Schlüsselziele verteilen. Die Strategie wird: ·
die weltweite Führungsposition der EU in der
Wissenschaft stärken. Dies wird die Spitzenforschung in Europa vorantreiben und
dabei einen erheblichen Zuwachs bei den Fördermitteln für den Europäischen
Forschungsrat (ERC) mit sich bringen; ·
die Führung der Industrie im Bereich Innovation
stärken. Dies umfasst umfangreiche Innovationen in Schlüsseltechnologien,
besseren Zugang zu Kapital und Unterstützung für KMU; ·
den wesentlichen Bedenken aller Europäer in sechs
zentralen Bereichen begegnen: Gesundheit, demografischer Wandel und
Wohlergehen; Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, Meeresforschung
und maritime Forschung sowie Bioökonomie; sichere, saubere und effiziente
Energie; intelligenter, grüner und integrierter Verkehr; Klimapolitik,
Ressourceneffizienz und Rohstoffe; integrative, innovative und sichere
Gesellschaften. Mit einem umfassenden
Unterstützungsprogramm, das über den gesamten Forschungs- und Innovationszyklus
hinweg integriert ist, wird Horizont 2020 das Hauptinstrument für die
Umsetzung der „Innovationsunion“ sein, der Leitinitiative von Europa 2020
zur Sicherung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit Europas. Innovationen werden
auf allen Stufen der Innovationskette unterstützt, insbesondere marktnahe
Aktivitäten (einschließlich innovativer Finanzinstrumente) sowie nicht-technologische
und soziale Innovationen. So soll die größtmögliche Nutzung und Verbreitung des
Wissens, das aus den unterstützten Aktivitäten entsteht, bis hin zu dessen
kommerzieller Verwertung sichergestellt werden. Zusätzlich wird eine
Reihe konkreter Maßnahmen eine intensive Beteiligung von KMU an
Horizont 2020 anregen. Dies umfasst ein neues KMU-Instrument, das auf dem
SBIR-Modell (Small Business Innovation Research) aufbaut und es KMU ermöglicht,
ihre innovativsten Ideen vorzustellen und leichter Zugang zum Programm zu
erhalten. Auch die internationale
Zusammenarbeit wird in Horizont 2020 weiter gefördert. Außerdem wird das
Programm durch weitere Maßnahmen zur Vollendung des Europäischen
Forschungsraums bis 2014 ergänzt. Wesentliche
Vereinfachungen sind ein weiteres zentrales Element. Der Zugang zu
Fördermitteln aus Horizont 2020 wird dank der einfachen
Programmarchitektur, einheitlichen Regeln und weniger Bürokratie leichter.
Praktisch gesehen sind die Vereinfachungsmaßnahmen darauf ausgerichtet, die Verwaltungskosten
der Teilnehmer zu senken, alle Prozesse der Vorschlags- und
Finanzhilfeverwaltung zu beschleunigen und das Fehlerrisiko zu senken. Diese
einfachen Förderregeln sowie eine überarbeitete Kontrollstrategie werden ein
neues Gleichgewicht zwischen Vertrauen und Kontrolle schaffen, wie es von allen
Interessengruppen, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat
gefordert wurde. Zur Erreichung des
Ziels, mit der Finanzhilfe der EU die größtmögliche Wirkung zu erzielen, muss
Horizont 2020 enge Synergien zugunsten von Europa mit anderen
EU-Programmen entwickeln, z. B. mit den Fonds für die EU-Kohäsionspolitik,
mit nationalen und regionalen Forschungs- und Innovationsprogrammen sowie mit
dem privaten Sektor in zentralen Bereichen. 3.1. Ausarbeitung von
Horizont 2020 Bei der Ausarbeitung
des Pakets Horizont 2020 wurden die Rückmeldungen aus einer umfangreichen
öffentlichen Konsultation auf der Grundlage des Grünbuchs „Von
Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die
EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“[6]
vollständig berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten und eine große Bandbreite von
Interessengruppen aus der Industrie, der akademischen Welt und der
Zivilgesellschaft haben im Frühjahr 2011 ihre Ansichten dargelegt. Die Vorschläge basieren
außerdem auf zwei detaillierten Folgenabschätzungen, die unterstreichen, dass
die Option Horizont 2020 die Schwerpunkte klarer herausstellen, am besten
die erforderliche kritische Masse erreichen und die größte Wirkung auf die
politischen Zielsetzungen und die nachgelagerten wirtschaftlichen,
wettbewerbsbezogenen und sozialen Vorteile haben wird, während sie zugleich zur
allgemeinen Vereinfachung beitragen wird. 4. Die Innovationsunion,
einschliesslich politischer Ergebnisse zum Europäischen Forschungsraum (EFR) Die Innovationsunion
wurde im Oktober 2010 von der Kommission ins Leben gerufen und soll der
Verbesserung der Rahmenbedingungen und des Zugangs zu
Finanzierungsmöglichkeiten für Forschung und Innovation in Europa dienen, damit
sichergestellt werden kann, dass innovative Ideen in Produkten und
Dienstleistungen resultieren, die zu Wachstum und der Schaffung von
Arbeitsplätzen führen. 4.1. Fortschrittsüberwachung der
Innovation Im ersten Jahr der Innovationsunion erreichte
die Wirtschafts- und Finanzkrise eine neue Phase, in der die wirtschaftliche
Erholung in Gefahr war, das Vertrauen der Öffentlichkeit abnahm und der Druck
stieg, Investitionen in Bereichen mit Potenzial für künftiges wirtschaftliches
Wachstum zu kürzen. Zur gleichen Zeit beschleunigt sich die
Verschiebung der wirtschaftlichen Macht von Westen nach Osten. Die Botschaften
des Innovationsanzeigers (Innovation Union Scoreboard) und des Innovation Union
Competitiveness Report sind eindeutig: Die Forschungs- und Innovationsleistung
Europas hat in den letzten Jahren abgenommen, was den bereits beträchtlichen
Innovationsrückstand in Bezug auf die USA und Japan noch vergrößert hat,
während gleichzeitig Länder wie China, Indien und Brasilien gegenüber der EU
schnell Boden gutmachen. Auch innerhalb der EU wird die Innovationskluft
zwischen den Mitgliedstaaten immer größer. Vor diesem Hintergrund ist es noch
wichtiger und dringender geworden, die Ziele der Innovationsunion zu erreichen. Im Jahr 2011 wurden gute Fortschritte
erzielt: 30 der 34 Selbstverpflichtungen der Innovationsunion wurden
eingeführt. Im Dezember 2011 veröffentlichte die Kommission einen
umfassenden Fortschrittsbericht.[7] 4.2. Verbesserung der
Rahmenbedingungen Zudem wurden wichtige Maßnahmen zur Schaffung
von Bedingungen vorgestellt, mit denen der Weg von der Idee zur Vermarktung
geebnet und private Investitionen in Forschung und Innovation gefördert werden
sollen: –
Im April 2011 legte die Kommission
Gesetzesvorschläge für einen einheitlichen Patentschutz vor, der die
Übersetzungskosten und sonstige Kosten für Patente in Europa um bis zu
80 % senken soll. –
Im Juni 2011 stellte die Kommission ein
Normungspaket vor, mit dem die Normung in Europa angesichts derzeitiger und
künftiger Herausforderungen modernisiert werden soll. Ziel ist es, den
Normungsprozess bis 2020 um 50 % zu beschleunigen. –
Im Dezember 2011 schlug die Kommission eine
neue Regelung für Wagniskapitalfonds vor, damit Kapital in ganz Europa
einfacher beschafft werden kann. Außerdem wurden neue konkrete Maßnahmen für
die Erleichterung von Innovation im Kontext der Überarbeitung der
Rechtsvorschriften zum öffentlichen Auftragswesen der EU vorgestellt. Diese
umfassen ein neues Verfahren für die Beschaffung innovativer Produkte und
Dienstleistungen sowie die Vereinfachung der gemeinsamen grenzüberschreitenden
Beschaffung. –
Mit Blick in die Zukunft hat die Kommission
Optionen zur erweiterten Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums untersucht
und wird im Jahr 2012 den weiteren Weg erörtern. 4.3. Verbesserung
des Zugangs zu Finanzierung Im Dezember 2011 reagierten die
Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) auf die Forderungen des
Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments, die Fazilität für
Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (Risk Sharing Finance Facility, RSFF)
weiterzuentwickeln und zu verbessern. Mit dem Ziel, öffentlichen und privaten
Projektträgern unabhängig von der Größe und Eigentümerschaft Darlehen zu
gewähren, wurde die RSFF-Vereinbarung geändert, so dass die RSFF nun ein höheres
Risiko für einen stärkeren Multiplikatoreffekt ihres Beitrags eingehen kann.
Außerdem wurde das Risikoteilungsinstrument für KMU eingeführt, eine neue
Bürgschaftsfazilität, die KMU den Zugang zu Finanzierung durch Banken
erleichtern soll. Der Haushalt dieses Instruments beträgt
120 Mio. EUR und zielt darauf ab, bis zu 500 Begünstigte mit
einer Gesamtdarlehenssumme von mindestens 1 Mrd. EUR zu erreichen. Weitere innovative Finanzinstrumente werden
für Horizont 2020 entwickelt, um insbesondere innovativen KMU den Zugang
zu Risikofinanzierung für Forschung und Innovation zu erleichtern. Zu diesen
Instrumenten werden Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsinstrumente zählen, die
in Verbindung mit dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und
für KMU eingerichtet werden. Dabei wird auf den derzeitigen Ergebnissen
aufgebaut, insbesondere auf dem Erfolg der RSFF. 4.4. Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen: Europäische Innovationspartnerschaften Die Kommission hat
die erste Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) in Form eines
Pilotprojekts im Bereich Aktivität und Gesundheit im Alter mit dem Ziel
durchgeführt, dem europäischen Durchschnittsbürger bis zum Jahr 2020 zwei
zusätzliche gesunde Lebensjahre zu ermöglichen. Der Strategieumsetzungsplan der
Pilotpartnerschaft wurde im November 2011 vorgestellt. Die EIP ist ein
neuartiges Konzept für die Beschleunigung von Innovationen, die über ein klar
definiertes Ziel im Bereich einer bestimmten gesellschaftlichen Herausforderung
verfügt. Sie bietet eine Plattform, auf der Interessengruppen über verschiedene
Politikbereiche, Sektoren und Grenzen hinweg mobilisiert werden, um sich für
Maßnahmen auf Angebots- und Nachfrageseite über den gesamten Forschungs- und
Innovationszyklus hinweg einzusetzen und Beiträge zu leisten. Die aus der
Einrichtung der Pilotpartnerschaft gewonnenen Erfahrungen werden den Weg für
weitere Partnerschaften bereiten. 4.5. Förderung des Europäischen
Innovations- und Technologieinstituts (EIT) Im
November 2011 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag für die
Strategische Innovationsagenda des EIT, die den Rahmen für die Tätigkeiten des
Instituts in den kommenden Jahren definiert. Die Agenda konzentriert sich auf
die Konsolidierung der drei bestehenden Wissens- und Innovationsgemeinschaften
(KIC) und die schrittweise erfolgende Einrichtung neuer KIC mit dem Ziel,
wichtige gesellschaftliche Herausforderungen im Einklang mit den Zielen von
Horizont 2020 anzugehen. 4.6. Verwandte Initiativen Bei vielen anderen
Selbstverpflichtungen der Innovationsunion wurden im Jahr 2011 wichtige
Meilensteine erreicht. Im März wurde die Initiative Soziale Innovation für
Europa gestartet, im Juni wurde das Forum für intelligente Spezialisierung ins
Leben gerufen. Ein Lenkungsausschuss für europäisches Design wurde
eingerichtet, und ein Pilotprojekt für Wissensallianzen zwischen der Wirtschaft
und der akademischen Welt wurde gestartet. Außerdem hat die Kommission im
Rahmen eines Pilotprojekts EU-weit Stellen unterstützt, die öffentliche Aufträge
vergeben. Dies geschah im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten zum Thema
Auftragswesen für innovative Produkte und Dienstleistungen. Am
5./6. Dezember 2011 wurde auch der erste Innovationskonvent
veranstaltet, eine wichtige europäische Veranstaltung zu Innovationen. Auf
diesem Konvent wurden die ersten EU-Preise für weibliche Innovatoren vergeben,
um die Öffentlichkeit für die Notwendigkeit von mehr Innovation und mehr
weiblichen Innovatoren zu sensibilisieren. 4.7. Verwirklichung des
Europäischen Forschungsraums Die Forschungsaktivitäten und ‑strategien
in Europa sind nach wie vor fragmentiert, verfügen über mangelnde Kohärenz und
Abstimmung und unterliegen Einschränkungen beim ungehinderten Wissenstransfer.
Mit der Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR) sollen diese Mängel
beseitigt werden. Als eine der Aktivitäten der Innovationsunion war die
detaillierte Ausarbeitung der Mitteilung zum EFR eine der wichtigsten Aufgaben
des Jahres 2011. 4.7.1. Forscher Neben der
Umsetzung der Europäischen Partnerschaft für Forscher beteiligte sich die
Lenkungsgruppe „Humanressourcen und Mobilität“ auch an der Erarbeitung von
Bausteinen für die EFR-Mitteilung in Bezug auf die berufliche Laufbahn,
Ausbildung und Mobilität von Forschern. Im Mai 2011 verabschiedete die
Lenkungsgruppe außerdem einen Europäischen Rahmen für Forschungslaufbahnen als
freiwilliges Transparenzinstrument zur Erleichterung der Mobilität und
Vergleichbarkeit der Laufbahnentwicklung. Weitere wichtige Aktionen waren die
Einrichtung einer Sachverständigengruppe für den Forscherberuf, die offene
Rekrutierungsfragen untersuchte, sowie der Beginn einer Machbarkeitsstudie über
eine künftige Informations- und Dateninfrastruktur für europäische Forscher. 4.7.2. Gemeinsame
Programmplanung In ihrer Mitteilung aus dem Jahr 2011
über Partnerschaften im Bereich Forschung und Innovation[8] fasste die Kommission die
bisher gemachten Erfahrungen in Bezug auf öffentlich-öffentliche
Partnerschaften[9]
und öffentlich-private Partnerschaften[10]
zusammen und definierte den künftigen Weg bei der Weiterentwicklung dieser
Partnerschaften. Die wichtigsten Schlussfolgerungen bestätigen,
dass die Partneraktivitäten ihr Potenzial bewiesen haben, zu den Zielen von
Europa 2020 beizutragen, und daher auch weiterhin ein zentrales Element
der weiteren europäischen Forschungs- und Innovationspolitik sein werden.
Gleichzeitig sei eine stärkere langfristige Verpflichtung zur Partnerschaft
aller Interessengruppen, einschließlich Mitgliedstaaten und Industrie,
erforderlich. Darüber hinaus müsse die Landschaft der Partnerschaftsinstrumente
vereinfacht werden. Im Jahr 2011 wurden Empfehlungen der
Kommission und zugehörige Schlussfolgerungen des Rates verabschiedet, in deren
Folge sechs weitere gemeinsame Programmplanungsinitiativen (Joint Programming
Initiatives, JPIs) ins Leben gerufen wurden. Insgesamt werden derzeit zehn JPIs
durchgeführt. 4.7.3. Forschungsinfrastrukturen Im Mai veröffentlichte das Europäische
Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) seinen Strategiebericht
und eine Aktualisierung seiner Roadmap. Die Roadmap umfasst sechs neue
Infrastrukturprojekte in Bereichen wie Energieversorgung, Gesundheit,
Klimawandel und Lebensmittelversorgung. Das ESFRI möchte ein ehrgeiziges
Programm umsetzen und so viele Forschungsinfrastrukturen der Roadmap wie
möglich einführen. Hierzu hat das ESFRI im Juni 2011 eine Arbeitsgruppe
zur Umsetzung der Infrastrukturen eingerichtet, die eine entscheidende Rolle
bei der Erleichterung des Umsetzungsprozesses spielen wird. Die Verordnung des
Rates zur Einrichtung eines Rechtsrahmens für ein Konsortium für eine
europäische Forschungsinfrastruktur (ERIC) sollte die Einrichtung und den
Betrieb großer Forschungsinfrastrukturen erleichtern, an denen mehrere
europäische Länder beteiligt sind. Die einheitliche und fristgerechte Umsetzung
dieser Verordnung in den verschiedenen Mitgliedstaaten bleibt zwar eine
Herausforderung, jedoch wurde im März 2011 mit dem SHARE-ERIC (Survey of
Health, Ageing and Retirement in Europe – Erhebung zu Gesundheit, Altern
und Ruhestand in Europa) das erste ERIC gegründet. Seitdem haben die Projekte
CLARIN, ECRIN und EURO-ARGO den ERIC-Status beantragt. 4.7.4. Externe Dimension des EFR Die europäische Partnerschaft für die
internationale wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (European
Partnership for International Science & Technology Cooperation) strebt eine
bessere Kohärenz zwischen den Aktivitäten in der EU und in den Mitgliedstaaten
an. Das Strategieforum für internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
(SFIC) sorgte für Fortschritte in den folgenden Bereichen: –
Die Indien-Pilotinitiative wurde dank der
Entwicklung einer strategischen Forschungs- und Innovationsagenda der
EU/Mitgliedstaaten erheblich vorangetrieben, die gemeinsame Herausforderungen
und Ziele, Prioritätsbereiche und Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen
Europa und Indien in den kommenden Jahren ermittelt. Fünf strategische Bereiche
wurden ausgewählt: Wasser, Bioressourcen, Energie, Gesundheit und IKT. –
Auch die China-Pilotinitiative wurde
weiterentwickelt, insbesondere über zwei Workshops. –
Für die USA-Pilotinitiative wurden 2011 zwei
Veranstaltungen zur Bekanntmachung und Innovation durchgeführt. 4.7.5. Wissenstransfer Im Jahr 2011
gab die Arbeitsgruppe „Wissenstransfer“ des Ausschusses für den Europäischen
Forschungsraum einen Leitfaden für Interessengruppen über den Umgang mit
geistigem Eigentum bei Wissenstransfertätigkeiten bei der Zusammenarbeit mit
Drittländern heraus. Der Leitfaden enthielt Ratschläge und Rückmeldungen zu der
Studie, die den Fortschritt der Durchführung der Empfehlung der Kommission zu
geistigem Eigentum aus dem Jahr 2008 verfolgte. Diese Studie wurde im
Jahr 2011 fortgesetzt und erzielte gute Fortschritte. Darüber hinaus wurde
ein Sachverständigenbericht über den internationalen Wissenstransfer
veröffentlicht, der einen Überblick über die Praktiken in Europa gibt. 4.7.6. Hochschulen:
Modernisierungsagenda Es wurde eine Machbarkeitsstudie zu einem
europäischen Anerkennungsmechanismus für gute Personalverwaltung in Hochschulen
und öffentlichen Forschungseinrichtungen durchgeführt, die ihre Strategie auf
den Grundsätzen der Charta der Europäischen Forscher und des Verhaltenskodex
für die Einstellung von Forschern aufsetzen. Eine weitere Machbarkeitsstudie
wurde zu Einrichtungen für innovative Doktorandenausbildung durchgeführt, um
auf einen gemeinsamen Ansatz im gesamten EFR hinzuarbeiten, der Einrichtungen
ermutigt, bestimmte Grundsätze zu erfüllen, darunter Forschungsexzellenz,
interdisziplinäre Forschung, Zusammenarbeit mit der Industrie, hervorragende
Arbeitsbedingungen und Laufbahnentwicklung, einschließlich
geschlechterspezifische Themen. 5. Das siebte Rahmenprogramm 5.1. Durchführung der
Arbeitsprogramme 2011 2011 wurden
46 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit einem vorläufigen
Gesamtbudget von 4,4 Mrd. EUR beschlossen. Insgesamt gingen
14 567 zulässige Vorschläge ein, von denen 2813 zur Finanzierung
angenommen wurden.[11]
Dies entspricht einem Erfolgsanteil von 19,3 % bei den Vorschlägen. Insgesamt waren 59 955 Antragsteller an
den zulässigen Vorschlägen beteiligt, die Gesamtprojektkosten beliefen sich auf
23,1 Mrd. EUR mit einem beantragten EU-Beitrag von
17,9 Mrd. EUR. Insgesamt waren an den angenommenen Vorschlägen 12 932
Antragsteller beteiligt, die Gesamtprojektkosten beliefen sich auf
4,9 Mrd. EUR mit einem beantragten EU-Beitrag von
3,7 Mrd. EUR. In Bezug auf die Antragsteller betrug der
Gesamterfolgsanteil 21,6 %. 5.2. Die
Arbeitsprogramme 2012 Die im Juli 2011 verabschiedeten Aufforderungen zur Einreichung
von Vorschlägen für das Jahr 2012 mit einem Gesamtwert von nahezu
7 Mrd. EUR stellten das bisher umfangreichste Finanzierungspaket der
Kommission zur Förderung von Forschung und Innovation dar. Diese Aufforderungen
waren zudem die ersten, die komplett auf den neuen politischen Rahmen gemäß der
Innovationsunion zugeschnitten waren. Die Arbeitsprogramme umfassen unter
anderem folgende Merkmale: –
220 Mio. EUR von den
656 Mio. EUR für die Gesundheitsforschung und 192 Mio. EUR
der 1,1 Mrd. EUR zur IKT-Finanzierung werden für Tätigkeiten
vorgesehen, die sich der Herausforderung widmen, der alternden Bevölkerung
Rechnung zu tragen, und damit die Pilot-EIP zu Aktivität und Gesundheit im
Alter unterstützen. –
Der ERC wird nahezu 1,6 Mrd. EUR an die
besten erfahrenen und jungen Forscher vergeben, die in Europa tätig sind. Um
die Lücke zwischen Ergebnissen der Pionierforschung und der Kommerzialisierung
zu schließen, wurde eine „Proof of Concept“-Initiative von geringem Umfang
eingeführt. –
Rund 900 Mio. EUR zur Unterstützung der
Mobilität von Forschern sowie deren Laufbahn werden in Form von
„Marie-Curie-Maßnahmen“ für etwa 10 000 hochqualifizierte Forscher
bereitgestellt. Dazu wird ein Pilotprojekt für die Finanzierung von „European
Industrial Doctorates“ gehören, um unternehmerisches Denken und die
Zusammenarbeit der akademischen Welt und der Industrie anzuregen. –
Neben vereinfachten Regeln schafft das
Investitionspaket von nahezu 1 Mrd. EUR für kleine und mittlere
Unternehmen besondere Anreize für die Teilnahme von KMU. –
In Reaktion auf die steigende Nachfrage nach
sichereren, gesünderen Lebensmitteln und nachhaltigen Bioressourcen werden
307 Mio. EUR in den Aufbau einer starken Bioökonomie investiert, die
die Produktionsmethoden verbessern sowie neue Wirtschaftszweige und
Arbeitsplätze schaffen wird. –
365 Mio. EUR wurden für drei
öffentlich-private Partnerschaften zweckgebunden, die sich bestimmten
Herausforderungen widmen: European Green Cars Initiative, Factories of the
Future und Energy Efficient Buildings. –
40 Mio. EUR werden für die Initiative
Intelligente Städte aufgewendet, in deren Rahmen effizientere Wege für die
Energienutzung und den Stadtverkehr gefunden werden sollen. 5.3. Ähnliche Initiativen Im Oktober 2011 stellten die fünf
gemeinsamen Technologieinitiativen (JTI) der EU – ARTEMIS (eingebettete
Computersysteme), Clean Sky (Luftfahrt und Luftverkehr), ENIAC JU
(Nanoelektronik), FCH JU (Brennstoffzellen und Wasserstoff) und IMI (innovative
Arzneimittel) – gemeinsam die ersten Ergebnisse ihrer mit 10 Mrd. EUR
finanzierten Forschungs- und Innovationsprogramme im Europäischen Parlament
vor. Vom Gesamthaushalt stammt etwa ein Drittel von der Europäischen Union zur
Unterstützung dieser öffentlich-privaten Partnerschaften, die öffentliche und
private Talente und Investitionen zusammenführen sollen. Eine weitere wichtige Leistung war die
Verabschiedung des Euratom-Rahmenprogramms für Forschungs- und
Ausbildungsaktivitäten in der Kernforschung für die Jahre 2012–2013 durch
den Rat am 19. Dezember 2011, das die ergänzende Förderung für ITER
in Höhe von 1,3 Mrd. EUR beinhaltet. Die Kommission schlug vor, ITER
außerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2014–2020
über ein zusätzliches Forschungsprogramm zu finanzieren. Informationen zu den direkten Aktionen des
siebten Rahmenprogramms für das Jahr 2011 sind dem Jahresbericht[12] der Gemeinsamen
Forschungsstelle der Kommission zu entnehmen. 5.4. Die wichtigsten Punkte 5.4.1. Innovation Die
Arbeitsprogramme 2012 stärken viele Aspekte der Innovation, insbesondere
die Markterschließung für Innovationen, und fördern Maßnahmen für einen
reibungslosen Übergang hin zu Horizont 2020. Eine Reihe von Themen
des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ legt einen größeren Schwerpunkt auf
Aktivitäten wie Prototyperstellung, Tests und Demonstrationen. Mehrere Themen
haben Anwendungsorientierung, Ausweitung und Pilotprojekte zum einen durch die
Auswahl von Schwerpunktthemen und zum anderen durch zweckgebundene Haushalte
hervorgehoben. Einige Themen widmen sich insbesondere der
Umsetzung der Ergebnisse finanzierter Projekte in innovative Anwendungen, wobei
zum Teil Unterstützungsmaßnahmen zur Förderung des Technologietransfers und der
Verwaltung von geistigem Eigentum vorgesehen sind. Auch für bedarfsgesteuerte
Maßnahmen, die die Nutzung von Innovationen auf öffentlichen und privaten
Märkten fördern, wird mehr Unterstützung veranschlagt, insbesondere durch
normungsbezogene Aktivitäten und mehr Unterstützung für die vorkommerzielle
Auftragsvergabe. Außerdem werden neue Ansätze für die Anregung
und Beschleunigung von Innovationen eingeführt. Für das Thema Gesundheit wird
als Anreiz ein Preis ausgelobt, der die Entwicklung einer neuartigen
Alternative zu Kühlkettentechnologien für die Formulierung, die Aufbewahrung
und den Transport von Impfstoffen anregen soll. Allgemein wenden die Arbeitsprogramme 2012
einen breiteren Ansatz für Innovation an. Neben Forschung, Technologie und
Produktinnovation wird auch die Innovation von Dienstleistungen unterstützt,
einschließlich Prozess- und Organisationsinnovationen. Zudem werden andere
Innovationen berücksichtigt, vor allem soziale Innovation, Erforschung neuer
Geschäftsmodelle und Konzeptinnovation mit stärkerer Einbeziehung der Anwender. Eine Reihe von Zusammenarbeitsthemen schafft
Anreize für eine stärkere Beteiligung der Industrie, insbesondere von KMU.
Einige sehen hierfür zweckgebundene Mittel vor, andere machen dies zu einem
Bestandteil der Evaluierungskriterien, und in einigen Themen wird ein
Bottom-up-Ansatz verfolgt, um die Möglichkeiten für KMU zu vergrößern, ihre
eigenen Vorschläge vorzubringen. Das Thema Gesundheit unterstützt ein
spezifisches KMU-Programm, das sich an kleine, marktnahe Projekte zur
Technologieentwicklung richtet, an denen vorrangig KMU beteiligt sind. 5.4.2. Verbreitung Die Verbreitung der
Ergebnisse EU-finanzierter Forschung spielt bei der Verwirklichung des
Europäischen Forschungsraums eine entscheidende Rolle und fördert Offenheit
sowie die Nutzung des kreativen Potenzials von Europa. Die Kommission unterstützt
die Verbreitung der Forschungsergebnisse, indem sie die aktive Verbreitung im
Rahmen der Projektfinanzierung fördert. Die Kommission macht die geförderten
Forschungsergebnisse zudem über CORDIS[13] (Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der
Gemeinschaft) und über das „Publications Repository“ des Gemeinsamen
Forschungszentrums[14] aktiv öffentlich bekannt und bietet Onlinezugriff
auf die Ergebnisse. Im August 2008 startete die Kommission im Rahmen des
siebten Rahmenprogramms das Pilotprojekt zum offenen Zugang, das sieben
Forschungsgebiete abdeckt, auf die nahezu 20 % des gesamten Haushalts des
siebten Rahmenprogramms entfallen. Ziel ist es, durch kostenlosen Zugang die
Verbreitung von Forschungsergebnissen zu erhöhen. Laut der Erhebung zum Pilotprojekt
im Jahr 2011 hält die Mehrheit der Befragten die Einhaltung der
Anforderungen für den offenen Zugang für leicht zu bewerkstelligen, und drei
Viertel der Befragten würden einem Mandat für den offenen Zugang zu Daten in
ihrem Forschungsgebiet zustimmen. Darüber hinaus untersucht die Kommission derzeit die
Ausweitung aktueller Aktivitäten und die weitere Verbesserung der Verbreitung,
Kommunikation und Nutzung der EU-finanzierten Forschungsergebnisse. 5.4.3. Vereinfachung Die Aktivitäten im Jahr 2011 haben auf den Impulsen der Mitteilung
der Kommission zum Thema Vereinfachung[15]
aus dem April 2010 und der anschließenden Debatte aufgebaut. Eine Reihe
von Maßnahmen, die allgemein unterstützt werden, wurde in die Praxis umgesetzt.
Darunter wurde ein Paket von drei Maßnahmen durch einen Beschluss der
Kommission[16]
vom 24. Januar verabschiedet, bestehend aus: –
der Möglichkeit, ohne vorherige Zertifizierung für
alle Empfänger durchschnittliche Personalkosten anzusetzen, wenn dies deren
gängige Rechnungslegungspraxis ist; –
der Möglichkeit für Eigentümer von KMU und sonstige
natürliche Personen, die kein Gehalt beziehen, auf der Grundlage von
Stückkostensätzen Personalkosten auf Projekte im Rahmen des siebten
Rahmenprogramms zu erheben; –
der Einsetzung eines Forschungsklärungsausschusses
(„Research Clearing Committee“) zwischen den Generaldirektionen, die
Finanzhilfen im Rahmen des siebten Rahmenprogramms verwalten, um zu
gewährleisten, dass die Regelungen des siebten Rahmenprogramms einheitlich
ausgelegt und angewendet werden. Die Entwicklung des „Participant Portal“ der
GD Forschung und Entwicklung wurde weiter vorangetrieben, indem neue
Dienste für Teilnehmer sowie weitere Verbesserungen der Benutzerfreundlichkeit
des Systems eingeführt wurden. Das Ergebnis dieser Debatte über Vereinfachungen ist auch in die
Gespräche zur Überarbeitung der Haushaltsordnung eingeflossen. Die
Förderbestimmungen für EU-Finanzhilfen werden verdeutlicht und vereinfacht und
werden nach der Verabschiedung der neuen Verordnung durch den Gesetzgeber eine
allgemeine Akzeptanz gängiger Rechnungslegungspraktiken von Empfängern mit
minimalen Randbedingungen ermöglichen. Dies würde zudem Folgendes beinhalten: –
überarbeitete Regelungen in Bezug auf die
Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer. Dies würde die Finanzverwaltung von
Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung beispielsweise für Hochschulen und
andere öffentliche Forschungseinrichtungen erleichtern. –
Abschaffung der Verpflichtung, Zinseinkünfte zu
erzielen und zu melden. Derzeit besteht eine solche Verpflichtung, die zu einem
erheblichen Verwaltungsaufwand und immensen Kosten in Bezug auf die Eröffnung
und Verwaltung separater Konten sowie die Führung eines Registers der Ausnahmen
für Organisationen geführt habt, die aufgrund der nationalen Gesetzgebung keine
zinstragenden Konten eröffnen können. 6. Ausblick auf 2012 Im Anschluss an die
Annahme und Vorstellung von Horizont 2020 durch die Kommission wird das
Paket im Verlauf des Jahres 2012 sowie darüber hinaus im Rat und im
Europäischen Parlament erörtert und soll vor Ende 2013 verabschiedet
werden. Die Verhandlungen finden in einer der schwierigsten Phasen statt, in
denen sich die EU jemals befunden hat. Europa erholt sich zwar langsam vom
wirtschaftlichen Abschwung, sieht sich derzeit jedoch einer öffentlichen
Schuldenkrise und der Angst vor einer neuen Rezession gegenüber. Die
europäischen Staats- und Regierungschefs sowie die öffentlichen Behörden müssen
daher entschieden handeln, um nachhaltiges Wachstum und neue Arbeitsplätze
sicherzustellen – die Kernthemen von Horizont 2020. Gleichzeitig wird
der Vorschlag für den EU-Gesamthaushalt, einschließlich des Gesamtbetrags für
Forschung und Entwicklung, verhandelt. Die Kommission wird die Verhandlungen
unterstützen und alles daran setzen, die erforderlichen Vorkehrungen für einen
reibungslosen Start und eine effiziente Durchführung des Programms zu treffen. Im Jahr 2012 wird die Kommission die
Umsetzung der Aktionen der Innovationsunion fortführen, insbesondere durch die
Vorstellung von zwei der verbleibenden Initiativen: die Mitteilung zum EFR,
dessen Vollendung bis 2014 bei der Frühjahrstagung des Europäischen
Rates 2012 gefordert wurde, und der neue Innovationsleitindikator. Darüber
hinaus wird sie die Innovation in Bezug auf weitere gesellschaftliche Herausforderungen
vorantreiben, indem sie Vorschläge für EIP zu den Themen „Landwirtschaftliche
Produktivität und Nachhaltigkeit“, „Rohstoffe“, „Wasser“ und möglicherweise
„Intelligente Städte“ vorlegt. Mit den anstehenden
Arbeitsprogrammen 2013 sind auch die letzten Jahre der Durchführung des
siebten Rahmenprogramms gekommen. Diese Arbeitsprogramme sind mit der Strategie
von Europa 2020 für Wachstum und neue Arbeitsplätze abgestimmt und werden
das größte Finanzierungspaket zur Förderung von Forschung und Innovation sein,
das die Kommission jemals verabschiedet hat. Gleichzeitig werden die
Arbeitsprogramme für einen reibungslosen Übergang hin zu Horizont 2020
sorgen. 7. Weitere Informationsquellen Folgende Informationsquellen sind öffentlich
verfügbar: ·
Jährliche Überwachungsberichte zum Rahmenprogramm
und seinen spezifischen Programmen;[17] ·
Regelmäßige Veröffentlichung von Schlüsseldaten in
den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Wettbewerbsfähigkeit;[18] ·
Statistiken zu Wissenschaft und Technologie in
Europa;[19] ·
Studien und Analysen im Zusammenhang mit den
Aktivitäten und politischen Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der
Forschung;[20] ·
Jährliche Tätigkeitsberichte der Generaldirektionen
Forschung;[21] ·
Stand der Innovationsunion;[22] ·
Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der
Innovationsunion;[23] ·
Leistungsanzeiger der Innovationsunion;[24] ·
Bericht der Kommission über die Evaluierung der
Finanzen der Union auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse.[25] Die meisten dieser Dokumente können von den
folgenden Websites heruntergeladen oder bestellt werden: ·
Website der Kommission zu Forschung und Innovation:
http://ec.europa.eu/research; ·
Website des EFR: http://ec.europa.eu/research/era; ·
Website über Investitionen in die europäische
Forschung: http://ec.europa.eu/invest-in-research; ·
Website zu ERAWATCH: http://erawatch.jrc.ec.europa.eu/. [1] EUCO 2/1/11. [2] KOM(2011) 500. [3] P7 TA(2011)0401. [4] http://ec.europa.eu/research/horizon2020/index_en.cfm?pg=home. [5] In konstanten Preisen von 2011. [6] KOM(2011) 48. [7] KOM(2011) 849. Der aktuelle Stand aller
34 Selbstverpflichtungen ist dem Innovation Union Information and
Intelligence System zu entnehmen: http://i3s.ec.europa.eu/home.html. [8] KOM(2011) 572. [9] ERA-NET-Projekte, Artikel-185-Initiativen, gemeinsame
Programmplanungsinitiativen usw. [10] Gemeinsame Technologieinitiativen, Konjunkturprogramm-PPPs
usw. [11] Die Vorschläge erreichten alle Evaluierungsschwellenwerte
und wurden in die Hauptliste für das Auswahlverfahren aufgenommen. [12] http://ec.europa.eu/dgs/jrc/index.cfm?id=2530 [13] http://cordis.europa.eu/ [14] http://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/ [15] KOM(2010) 187. [16] C(2011) 174. [17] http://ec.europa.eu/research/evaluations/index_en.cfm?pg=fp7-monitoring
[18] http://ec.europa.eu/research/era/facts/figures/key_figures_de.htm.
[19] http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/science_technology_innovation/introduction
[20] http://ec.europa.eu/research/evaluations/index_en.cfm
[21] http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/index_en.htm
[22] http://ec.europa.eu/research/innovation-union/pdf/state-of-the-union/2011/state_of_the_innovation_union_2011_de.pdf [23] http://ec.europa.eu/research/innovation-union/index_en.cfm?section=competitiveness-report&year=2011 [24] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/innovation/files/ius-2011_en.pdf. [25] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2012:0040:FIN:DE:PDF