MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder /* COM/2012/0196 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Europäische Strategie für ein besseres
Internet für Kinder Wie in der EU-Agenda für die Rechte des Kindes[1] bereits dargelegt wurde, kann
es für unsere Gesellschaft langfristig tiefgreifende Folgen haben, wenn nicht
ausreichend in die Kinder[2]
betreffenden Politikbereiche investiert wird. Die Digitale Agenda für Europa[3] zielt zwar darauf ab, jedem
Europäer die Nutzung der digitalen Medien zu ermöglichen, doch haben Kinder im
Internet besondere Bedürfnisse und eine besondere Schutzbedürftigkeit, auf die
gezielt eingegangen werden muss, damit das Internet für Kinder ein Ort ist, der
ihnen Chancen bietet, der es ihnen erleichtert, Zugang zu Wissen zu erlangen,
zu kommunizieren, ihre Kompetenzen zu entwickeln und ihre Berufsaussichten und
ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern[4]. Mit einer wachsenden Vielfalt von Geräten
werden Kinder zunehmend und in immer jüngerem Alter mit dem Internet
konfrontiert. Deshalb ist es notwendig, speziell für ihre Bedürfnisse jetzt
eine geeignete Strategie aufzustellen. Notwendig ist die Schaffung neuer
hochwertiger Inhalte und Dienste, die sich speziell an Kinder richten.
Gleichzeitig muss die Online-Sicherheit der Kinder garantiert werden.
Andererseits zeigen Analysen, dass eine bessere und breitere Internetnutzung
durch Kinder auch den Weg für eine intensive Entwicklung der
Geschäftsmöglichkeiten bei innovativen Online-Inhalten und ‑Diensten
ebnet. Angesichts der Größe des Binnenmarkts befinden sich europäische
Unternehmen in einer guten Ausgangsposition, um diese Wachstums- und
Beschäftigungschancen zu ergreifen. Wie der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom
28. November 2011 über den Schutz der Kinder in der digitalen Welt
hervorgehoben hat, ist eine Kombination verschiedener Maßnahmen erforderlich,
um ein besseres Internet für Kinder zu schaffen. Dazu werden derzeit auf
nationaler, europäischer oder sektoraler Ebene Maßnahmen ausgearbeitet. Diese
müssen in einer EU-weiten Strategie zusammengeführt werden, die grundlegende
Anforderungen vorgibt und eine Fragmentierung verhindert. Regulierungsmaßnahmen
werden nicht ausgeschlossen, sollten aber soweit wie möglich zugunsten einer
anpassungsfähigeren Selbstregulierung sowie von Erziehungs- und
Befähigungsmaßnahmen vermieden werden. Die Strategie beruht auf vier „Hauptpfeilern“,
die sich gegenseitig verstärken: 1) Förderung hochwertiger Online-Inhalte für
junge Leute; 2) Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung; 3) Schaffung eines
sicheren Online-Umfelds für Kinder; und 4) Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern. Sie sieht eine Reihe von Maßnahmen
vor, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Branche über die
gesamte Wertschöpfungskette hinweg ergriffen werden sollen. 1. Warum brauchen wir jetzt
eine europäische Strategie? 1.1. Neue Chancen für Kinder und
neue Geschäftsmöglichkeiten Das Internet wurde zwar nicht mit Blick auf
Kinder geschaffen, nach Angaben der Eltern wird es aber von 75 % der 6-
bis 17-Jährigen in Europa genutzt[5].
Die 15- und 16-Jährigen waren nach eigener Auskunft mit 11 Jahren zum ersten
Mal im Internet. Dagegen geben die 9- bis 10-Jährigen an, dass sie im
Durchschnitt schon mit 7 Jahren begonnen haben, das Internet zu nutzen.
33 % der 9- bis 16-Jährigen, die das Internet nutzen, tun dies nach
eigenen Angaben mit Mobiltelefonen oder anderen Handgeräten[6]. Kinder haben besondere Bedürfnisse und eine
besondere Schutzbedürftigkeit, und dieser Besonderheit sollte Rechnung getragen
werden. Das Internet und die IKT bieten Kindern vielfältige Möglichkeiten, um
zu spielen, zu lernen, innovativ und kreativ zu sein, zu kommunizieren und sich
auszudrücken, zusammenzuarbeiten und sich in der Gesellschaft zu engagieren,
die sie umgebende Welt besser zu verstehen, grundlegende Kompetenzen zu
entwickeln und ihre Rechte wahrzunehmen[7].
Aber Kinder müssen auch geschützt werden. Die Beachtung der Wünsche und Anforderungen
der Kinder eröffnet vielfältige Geschäftsmöglichkeiten. Schätzungen zufolge
wird der weltweite Markt der digitalen Inhalte 2012 die Schwelle von
113 Milliarden Euro übersteigen[8].
Der Markt der Mobil-Apps hat ein Volumen von 5 Milliarden Euro
erreicht und wird – vor allem durch Spiele und mit weltweit mehr als
5 Milliarden Mobilfunk-Kunden – bis 2015 voraussichtlich auf
27 Milliarden Euro anwachsen. Auf dem weltweiten Videospielemarkt werden
voraussichtlich Umsatzzahlen von über 62 Milliarden Euro erreicht
werden[9].
Angesichts der weiten Verbreitung von Tablets, Smartphones und Laptops, die von
Kindern intensiv genutzt werden, haben interaktive kreative und edukative
Online-Inhalte sowohl für jüngere Kinder als auch für ältere Kinder und
Jugendliche ein ganz beträchtliches Marktpotenzial. Online- und Mobil-Apps wie
auch Online-Spiele bieten beispiellose neue Geschäftsmöglichkeiten,
insbesondere für KMU und für Kreative, denn sie erlauben einen direkten Kontakt
zu möglichen Benutzern bzw. Kunden. Kinder selbst könnten zu Online-Schöpfern
und Unternehmensgründern werden. 1.2. Gegenwärtige Lücken und
Probleme 1.2.1. Marktfragmentierung Wie aus dem Kommissionsbericht[10] über die Umsetzung der zum
Schutz der Kinder abgegebenen Empfehlungen in den Mitgliedstaaten hervorgeht,
werden dort insgesamt jetzt zwar größere Anstrengungen unternommen, um allen
digitalen Herausforderungen zu begegnen, doch reichen die getroffenen Maßnahmen
nicht aus. Die Mitgliedstaaten verfolgen – bei der Regulierung bzw. der
Selbstregulierung – unterschiedliche Ansätze beispielsweise in Bezug auf die
elterliche Kontrolle (Parental Control), die Inhaltsbewertung und
die Meldung schädlicher und illegaler Inhalte. So haben die britischen
Internetdiensteanbieter einen Verhaltenskodex[11]
angenommen, der eine „aktive Wahlmöglichkeit“[12]
fördert, deren Gestaltung den Anbietern überlassen bleibt. In Frankreich müssen
die Anbieter eine Software zur elterlichen Kontrolle kostenlos bereitstellen.
In Deutschland kann eine zertifizierte „Jugendschutzsoftware“ benutzt werden,
um zu verhindern, dass Kinder auf Websites mit schädlichen Inhalten gelangen.
In anderen Ländern gibt es keine derartigen Bestimmungen. Außerdem findet in Deutschland ein
Selbstregulierungsrahmen Anwendung, der es den Anbietern ermöglicht,
unterschiedliche Arten von Online-Inhalten wie Videos, Websites oder
Online-Spiele einzustufen. Im Vereinigten Königreich war eine der Empfehlungen
des Bailey-Berichts[13],
eine Alterseinstufung für Musikvideos vorzunehmen. In anderen Ländern gibt es
keine Vorgaben für die Klassifizierung von Online-Inhalten. Verhaltenskodizes wurden auch in Finnland –
nur für soziale Medien – sowie in Belgien – für eine größere Palette von
Anbietern – aufgestellt. In Ländern wie dem Vereinigten Königreich,
Spanien, Italien oder der Tschechischen Republik werden unterschiedliche
Meldesysteme für schädliche und illegale Inhalte und Verhaltensweisen mit
Unterstützung verschiedener Beteiligter wie Polizei,
Nichtregierungsorganisationen oder Branchenunternehmen verwendet. Diese Maßnahmen können sich zwar positiv auf
die nationalen Märkte und Benutzer auswirken, sie könnten aber auch die
Fragmentierung der Märkte vertiefen und Hindernisse aufbauen, und zwar vor
allem für europaweite Anbieter, darunter auch KMU, denen die Ressourcen fehlen,
um unterschiedliche Vorgaben grenzübergreifend zu erfüllen, so dass sie sich
die Vorteile des digitalen Binnenmarkts nicht zunutze machen können.
Gleichzeitig steht keineswegs fest, dass allen Kindern in ganz Europa im
Online-Umfeld die gleichen Befähigungs- und Schutzmaßnahmen zuteil werden. 1.2.2. Marktversagen bei der
europaweiten Gewährleistung von Schutzmaßnahmen und hochwertigen Inhalten Kinder sind noch nicht als ein Zielpublikum
erkannt worden, in das sich Investitionen lohnen. Das Integrieren von
Werkzeugen, die ihrem Schutz dienen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre
Online-Präsenz auf sichere und verantwortungsbewusste Weise zu verwalten
(z. B. durch elterliche Kontrolle), in Geräte und Dienste wird häufig als
zusätzlicher Aufwand betrachtet, und Unternehmen sind bei der Entwicklung und
Einführung solcher Werkzeuge umso zurückhaltender, je weniger abzusehen ist, ob
der Markt ausreichend groß sein wird, um die Investition zu rechtfertigen. Wie der Leistungsvergleich der Werkzeuge zur
elterlichen Kontrolle[14]
zeigt, sind die meisten davon nur in englischer Sprache effektiv. Neue Geräte
werfen neue Probleme auf: So gibt es nur wenige Werkzeuge, die sich für
Spielekonsolen, Tablets und Mobiltelefone eignen, also gerade die Geräte, die
von Kindern zunehmend benutzt werden, um ins Internet zu gelangen. Außerdem
gibt es keine Lösungen für Benutzer, die unter Verwendung einer App anstatt
eines Browsers mit ihren Mobiltelefonen oder Tablets auf Inhalte zugreifen
wollen. Gleichzeitig stehen nicht genügend hochwertige
Inhalte zur Verfügung. Einer europaweiten Untersuchung[15] zufolge sind nur 32 % der
Neun- bis Zwölfjährigen der Meinung, dass es online genügend „gute Dinge für
Kinder“ zu tun gibt[16]. In Segmenten wie dem der Apps werden
Inhaltsklassifizierungssysteme verwendet, die nicht für europäische Märkte und
Benutzer entwickelt wurden. 1.2.3. Risikomanagement zur Stärkung
des Vertrauens in Dienste und Inhalte Wie Forschungsarbeiten aus ganz Europa zeigen,
sind trotz beträchtlicher Unterschiede zwischen den Ländern die hauptsächlichen
Risiken in allen Ländern doch ziemlich ähnlich[17].
Im Jahr 2010 waren 4 von 10 befragten Kindern in Europa mit einem der folgenden
Risiken in Berührung gekommen: Online-Kommunikation mit einer Person, die sie
zuvor nicht persönlich kannten; Konfrontation mit von Nutzern selbst erstellten
Inhalten, die Magersucht, Selbstverstümmelung, Drogenkonsum oder Selbstmord
positiv darstellen; Konfrontation mit sexuellen Darstellungen im Internet sowie
mit Missbrauch von personenbezogenen Daten; reales Zusammentreffen mit
Personen, die sie zuerst online getroffen hatten; Online-Schikanierung
(„Cyber-Bullying“)[18].
Es entstehen auch neue Verhaltensweisen wie das Verbreiten von mit
Mobiltelefonkameras aufgezeichneten Filmen, die gewalttätige Angriffe auf
andere Kinder zeigen[19],
oder das Senden/Empfangen von Bildern/Mitteilungen mit sexuellem Inhalt unter
Gleichaltrigen[20]. Neue Dienstleistungen, die sich – wie die
geografische Ortung – möglicherweise auf die Privatsphäre auswirken, werden
immer beliebter. Auch die Werbung geht vermehrt online, und Kinder haben noch
nicht die Fähigkeit erworben, sich kritisch damit auseinanderzusetzen[21]. Überdies wird das Internet immer mehr genutzt,
um Opfer von Menschenhandel zu rekrutieren und für deren Dienstleistungen zu
werben, auch die von Kindern[22].
Ferner bietet es ein Umfeld, in dem sich Material über Kindesmissbrauch leicht
verbreiten lässt. Dies ist zwar kein Problem der Internetnutzung durch Kinder,
betrifft Kinder aber als Opfer. Nach Angaben der Internet Watch Foundation
(IWF) werden mehr als 40 % der URL, deren Zusammenhang mit sexuellem
Missbrauch von Kindern belegt ist, (nach dem Standort des Hosting-Anbieters) in
Europa und Russland bereitgehalten. Bilder über sexuellen Missbrauch von
Kindern werden jetzt auch über andere Kanäle als Websites online verbreitet
(z. B. über Peer-to-Peer-Netze). Angesichts der grenzenlosen Natur des
Internet und der Tatsache, dass bildliche Darstellungen sexuellen
Kindesmissbrauchs in ganz Europa verboten sind, ist auf diesem Gebiet ein
Vorgehen auf europäischer Ebene notwendig. 1.2.4. Mangelnde Kenntnisse Obwohl ab 2015 voraussichtlich für 90 %
der Arbeitsplätze in allen Sektoren IT-Kenntnisse erforderlich sein werden,
sagen nur 25 % der jungen Leute von sich selbst, dass sie ein „hohes“
Niveau an grundlegenden Internetkenntnissen besitzen (Benutzung des Internet
für Telefonanrufe, Erstellen von Webseiten, P2P-Dateiaustausch)[23]. Trotz der verbreiteten
Ansicht, dass es sich um eine „digitale Generation“ handelt, belegen
Forschungsergebnisse, dass bei den digitalen Kompetenzen unter europäischen
Kindern ein ernstes Defizit besteht. So geben 38 % der 9- bis 12-jährigen
Internetnutzer in Europa an, dass sie ein persönliches Profil auf einer Website
zur sozialen Vernetzung angelegt haben. Dennoch wissen nur 56 % der 11-
bis 12-Jährigen nach eigener Auskunft, wie sie ihre eigenen
Datenschutzeinstellungen ändern können[24].
Außerdem fand die Forschung heraus, dass eine Verbindung zwischen dem Umfang
der digitalen Fähigkeiten und den Online-Aktivitäten besteht[25]. Deshalb können durch den
Aufbau sicherheitsbezogener Fähigkeiten auch andere Fähigkeiten gefördert
werden, die im Zusammenhang mit anderen Online-Aktivitäten stehen. 2. Ein neues Öko-System: Eine
europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder Über die Jahre wurde auf europäischer Ebene
eine ganze Reihe von Maßnamen zur Unterstützung der Kinder ergriffen. Diese
waren jedoch oft spezifisch, z. B. auf bestimmte Medienkanäle[26] oder technologische
Plattformen[27]
ausgerichtet, und wurden nicht in einem kohärenten Rahmen zusammengeführt. Der
Tatsache, dass Kinder eine besondere Zielgruppe im Internet darstellen, zu
deren Unterstützung ein neues Ökosystem erforderlich ist, wurde in der
EU-Politik bislang nicht ausreichend Rechnung getragen. Europa braucht eine Strategie,
die eine Marktfragmentierung verhindert und ein sicheres, bereicherndes
Online-Umfeld für alle Kinder in der EU schafft. Dazu wird vorgeschlagen, eine Reihe von
Instrumenten miteinander zu kombinieren, die auf Rechtsvorschriften,
Selbstregulierung und finanzieller Unterstützung beruhen. Der Erlass von
Rechtsvorschriften wird dabei nicht ausgeschlossen, der Schwerpunkt liegt aber
auf der Selbstregulierung, die nach wie vor einen flexibleren Rahmen für das
Erreichen greifbarer Ergebnisse in diesem Bereich bildet. Hierbei muss es sich
allerdings um einen dynamischen Prozess handeln, der Antworten auf neue
Herausforderungen wie beispielsweise die technologische Konvergenz[28] gibt und geeignete Mechanismen
für den Leistungsvergleich und eine unabhängige Überwachung umfasst. Zudem wird
die Kommission im Zuge der Strategie auch im Rahmen des Programms
„Sicheres Internet“[29]
(2009–2013) sowie ab 2014 der Fazilität „Connecting Europe“[30] und des Programms
„Horizont 2020“[31]
Mittel bereitstellen. 2.1. Hochwertige Online-Inhalte
für Kinder und Jugendliche Die Förderung der Produktion hochwertiger
Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche kommt nicht nur den jungen Leuten,
sondern auch der Entwicklung des digitalen Binnenmarktes zugute. Diese
Strategie hat zwei Aktionsfelder, die eng miteinander verflochten sind und nur
bei paralleler Durchführung zu Ergebnissen führen können. 2.1.1. Förderung der Produktion
kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder Jüngere Kinder brauchen „Online-Spielplätze“,
die ihnen sowohl das Spielen als auch das Lernen ermöglichen. Älteren Kindern
und Jugendlichen würden dagegen kreative und edukative Spiele nützen, die ihre
Vorstellungskraft anregen und eine positive Nutzung des Internet fördern.
Gleichzeitig wird moderne Technik in allen Altersgruppen mehr und mehr Einzug
in die Klassenräume halten. Interaktives Lernen mit Hilfe moderner Technik kann
die Kreativität und das kritische Denken anregen. Um dies zu erleichtern, ist
es wiederum nötig, die Schaffung von Inhalten zu fördern, die sowohl die
kindliche Entwicklung als auch einen europäischen digitalen Binnenmarkt
befördern. Einige Mitgliedstaaten wie z. B. Deutschland haben Initiativen
ergriffen, um die Produktion und Sichtbarkeit hochwertiger, für Kinder
bestimmter Inhalte, die gewissen Kriterien und Standards genügen, zu fördern. 2.1.2. Förderung positiver
Online-Erfahrungen für jüngere Kinder Die Mehrheit der jungen Leute sind noch immer
eher „Konsumenten“ als Schöpfer von Online-Inhalten. Ziel ist es daher, die
Kreativität und eine positive Nutzung des Internet zu fördern, weil ihnen dies
nicht nur hilft, ihre digitalen Kompetenzen zu entwickeln, sondern sie auch in
die Lage versetzt, erwachsener zu werden und in sicherer und kreativer Weise
ihre Welt zu gestalten, sich in Gemeinschaften zu integrieren und aktiv in
einer partizipativen Gesellschaft mitzuwirken. Außerdem können sich hieraus
technologische Innovationen und Unternehmensgründungen ergeben, die ihrerseits
zum digitalen Binnenmarkt beitragen. Die Kommission wird ·
interoperable Plattformen für Werkzeuge
unterstützen, die den Zugang zu altersgerechten Inhalten gewährleisten
(beispielsweise Positivlisten[32]
oder kinderfreundliche Webbrowser). Gleichzeitig wird sie sich mit der Frage
der ständigen Qualitätskontrolle befassen; ·
die Innovation bei kreativen Inhalten von und für
Kinder fördern, indem sie Projekte und Initiativen wie „Best children's
online content“ („Beste Online-Inhalte für Kinder“) unterstützt. Die Branche
sollte ·
geeignete, interaktive hochwertige Inhalte für
Kinder sowie benutzerfreundliche Werkzeuge entwickeln und anbieten, die deren
Kreativität fördern und ihnen das Lernen erleichtern; ·
Initiativen auf diesem Gebiet, die von Kindern
selbst, von Schulen oder Nichtregierungsorganisationen ausgehen, finanziell
und/oder technisch unterstützen; Die Mitgliedstaaten
sollten ·
wie die Kommission aktive Unterstützung für
Initiativen leisten, die darauf abzielen, hochwertige Online-Inhalte für Kinder
zu schaffen; ·
mit Hilfe der Kommission ihre diesbezüglichen
Tätigkeiten untereinander abstimmen und Standards für hochwertige
Online-Inhalte für Kinder einführen[33]. 2.2. Verstärkte Sensibilisierung
und Befähigung Kinder wie auch ihre Eltern, Betreuer und
Lehrer müssen sich der Risiken bewusst sein, denen Kinder im Online-Umfeld
ausgesetzt sind, und die Werkzeuge und Strategien kennen, mit denen sie sich
schützen oder mit solchen Risiken umgehen können. Die Kinder müssen ihr
kritisches Denken und ihre Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der IKT
und der Medien entwickeln, damit sie in der Lage sind, aktiv in einer
partizipativen Gesellschaft mitzuwirken. Sie benötigen altersgerechte Werkzeuge
und eine entsprechende Beratung über deren Benutzung, damit sie sich online
sicher und verantwortungsbewusst verhalten können. Der Schwerpunkt der
Sensibilisierungs- und Befähigungsmaßnahmen sollte auf der Entwicklung des
Selbstschutzes und der Eigenverantwortung der Kinder im Online-Umfeld liegen. 2.2.1. Digitale Fähigkeiten und
Medienkompetenz[34]
sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen Kompetenzen und Fähigkeiten auf dem Gebiet der
IKT und der digitalen Medien sind für die Internetnutzung durch Kinder
unverzichtbar. Da Kinder schon in sehr jungem Alter mit der Internetnutzung
beginnen, muss auch die Online-Sicherheitserziehung schon in der frühen
Kindheit einsetzen. Gleichzeitig ist es notwendig, die Vermittlungsstrategien
an die unterschiedlichen Bedürfnisse und Autonomiegrade jüngerer bzw. älterer
Kinder und Jugendlicher anzupassen. Die Schulen sind der beste Ort, um
möglichst viele Kinder unabhängig von Alter, Einkommen oder Herkunft zu
erreichen und andere Hauptzielgruppen von Internetsicherheitsbotschaften wie
Lehrer und (indirekt) Eltern anzusprechen. Derzeit steht die Internetsicherheit
europaweit in 23 Bildungssystemen als eigenes Unterrichtsthema auf den
Lehrplänen[35],
wird aber nur unzureichend und mit mangelhaftem Lehrmaterial vermittelt. Die
Unterrichtung der Online-Sicherheit in den Schulen ist auch eine der Maßnahmen,
die in der Digitalen Agenda für Europa vorgesehen sind. Die Mitgliedstaaten
sollten ·
die Umsetzung von Strategien intensivieren, damit
ab 2013 die Unterrichtung der Online-Sicherheit in die Lehrpläne der Schulen
aufgenommen wird; ·
die informelle Erziehung auf dem Gebiet der
Online-Sicherheit verstärken und für Online-Sicherheitsvorgaben in Schulen und
für eine angemessene Ausbildung der Lehrer sorgen; ·
zur Erreichung der oben genannten Ziele
öffentlich-private Partnerschaften unterstützen. Die Kommission
wird ·
die Ermittlung und den Austausch bester Praktiken
zwischen den Mitgliedstaaten auf den Gebieten der formalen und informellen
Bildung in Bezug auf die Online-Sicherheit, die Erstellung einschlägiger
edukativer Inhalte und öffentlich-private Partnerschaften, die sich an Kinder,
Eltern, Lehrer und Betreuer richten, unterstützen; ·
ein besonderes Europass-Modul für digitale
Kompetenzen entwickeln und die Indikatoren für den Einsatz und die Wirkung der
IKT in der Bildung und Erziehung verbessern. Die Branche
sollte ·
sich in öffentlich-privaten Partnerschaften
engagieren, um interaktive Werkzeuge und Plattformen zu unterstützen, die
aufbauend auf bestehenden Initiativen[36]
Beratungs-, Erziehungs- und Aufklärungsmaterial für Lehrer und Kinder zur
Verfügung stellen; 2.2.2. Ausweitung der
Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend Gute Praktiken müssen verbreitet werden, damit
Sensibilisierungskampagnen stets alle Kinder, Eltern, Lehrer und Betreuer in
der gesamten EU erreichen[37].
Sensibilisierungsstrategien müssen die unterschiedlichen Entwicklungsstände
jüngerer bzw. älterer Kinder und Jugendlicher berücksichtigen und sich
insbesondere auf die jüngsten und schutzbedürftigsten Kinder konzentrieren,
darunter auch jene mit Lernschwierigkeiten und geistigen Behinderungen.
Gleichzeitig stellt die gegenseitige Erziehung unter Gleichaltrigen für Kinder
aller Altersgruppen eine wichtige Strategie dar, um ihnen ihre Rechte und ihre
Verantwortung im Online-Umfeld bewusst zu machen. Die Kommission wird ·
ab 2014 die Schaffung einer EU-weiten
interoperablen Diensteinfrastruktur fördern, um die Safer-Internet-Zentren zu
unterstützen, die Online-Sicherheitsinformationen und öffentliches
Sensibilisierungsmaterial sowie Plattformen für die Mitwirkung der Jugend
bereitstellen. Die Plattform wird auch Richtwerte für den Austausch bester
Praktiken umfassen[38]. ·
das europäische Jugendportal im Einklang mit der
EU-Jugendstrategie[39]
zu einem gesicherten und dynamischen virtuellen Umfeld für den
Informationsaustausch über Jugendfragen umgestalten. Es soll zur europaweiten
Referenz für hochwertige Jugendinformationen zu Themen wie Studieren, Arbeiten,
Freiwilligentätigkeit, Jugendaustausch, Kultur, Kreativität, Gesundheit und
anderen Gebieten, die für Jugendliche von Interesse sind, sowie für die
Online-Beteiligung der Jugend werden und alle jungen Europäer, auch die
Chancenärmeren, erreichen. Die Mitgliedstaaten
sollten ·
wie die Kommission öffentliche
Sensibilisierungskampagnen auf nationaler Ebene unterstützen; ·
Kinder in die Ausarbeitung nationaler Kampagnen
und/oder Rechtsvorschriften einbeziehen, die deren Online-Aktivitäten
betreffen; ·
wie die Kommission die nationalen Jugendgremien
unterstützen. Die Branche
sollte die Ausweitung der Sensibilisierungstätigkeiten unterstützen, indem sie ·
Nichtregierungsorganisationen und Bildungsanbietern
finanzielle Mittel und technische Unterstützung für die Entwicklung von
Ressourcen bereitstellt, ·
Aufklärungsmaterial entweder am Verkaufsort oder
über ihre Online-Kanäle an ihre Kunden verteilt. 2.2.3. Einfache und belastbare
Meldemöglichkeiten für Benutzer Um Kindern einen angemessenen Umgang mit
Risiken wie Cyber-Bullying oder Grooming[40]
zu ermöglichen, sollten EU-weit für alle Online-Dienste und ‑Geräte
belastbare Mechanismen bestehen, über die Inhalte und Kontakte, die für Kinder
schädlich erscheinen, gemeldet werden können. Solche Mechanismen dienen auch dem Ziel, den
Bürgern das Anzeigen von Online-Straftaten zu erleichtern, was insbesondere im
Zusammenhang mit dem Aufbau des Netzes nationaler Meldesysteme für
Cyberkriminalität und des künftigen Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität[41]
angestrebt wird. Gleichzeitig werden sie die 116-Hotlines
ergänzen, die vermissten Kindern und deren Eltern Hilfe und Unterstützung
anbieten[42],
denn Online-Gewalt gegenüber Kindern kann einer der Gründe sein, wenn Kinder
von zuhause verschwinden. Die Branche
sollte ·
in Zusammenarbeit mit den einschlägigen nationalen
Akteuren einen Mechanismus schaffen und EU-weit einführen, der es Kindern
ermöglicht, unter Verwendung ihrer Dienste schädliche Inhalte und
Verhaltensweisen zu melden. Dieser Mechanismus sollte sichtbar, leicht
auffindbar, wiedererkennbar und für alle zugänglich sein sowie jederzeit
während des Online-Aufenthalts zur Verfügung stehen, wenn ein Kind ihn brauchen
könnte. Er sollte eindeutige und allgemeinverständliche Meldekategorien und
eine klare Backoffice-Infrastruktur bieten, damit eine schnelle und angemessene
Bearbeitung sichergestellt ist. Die Bearbeitung der Meldungen sollte im
Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften erfolgen. Die Kommission
wird ·
die Zusammenarbeit zwischen den
Branchenunternehmen, die sich an europaweiten Selbstregulierungsvereinbarungen
beteiligen, und den Safer-Internet-Helplines erleichtern; ·
Regulierungsmaßnahmen prüfen, falls die Initiative
der Branche zu keinen Ergebnissen führen sollte; ·
weiterhin die ordnungsgemäße Umsetzung der
Universaldienstrichtlinie im Hinblick darauf gewährleisten, dass die
Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachkommen, 116000-Hotlines betriebsbereit
zu machen. Außerdem wird sie Mittel für Einrichtung und Betrieb von Hotlines
für vermisste Kinder bereitstellen. Die Mitgliedstaaten
sollten ·
die nötige Unterstützung beim Aufbau und der
Einführung der Meldemechanismen leisten, insbesondere wenn eine Zusammenarbeit
zwischen Partnern wie Helplines und Strafverfolgungsbehörden erforderlich ist; ·
das tatsächliche Funktionieren der Mechanismen auf
nationaler Ebene überwachen; ·
die Betriebsfähigkeit der 116000-Hotlines
herstellen. 2.3. Schaffung eines sicheren
Online-Umfelds für Kinder Die Befähigung und Erziehung muss nicht nur
verstärkt, sondern auch durch Schutzmaßnahmen ergänzt werden, denn Kindern sind
die potenziellen Risiken, denen sie online ausgesetzt sind, und die möglichen
Folgen ihres Handelns nicht immer bewusst. Schädliches Verhalten gegenüber
Kindern oder schädliche Inhalte können jedoch zu belastenden Erfahrungen in der
Online-Welt oder realen Risiken in der Offline-Welt führen. Deshalb ist es
notwendig, Maßnahmen zu treffen, die verhindern, dass Kinder mit solchen
Inhalten oder Verhaltensweisen in Berührung kommen. Die vorgeschlagenen
Maßnahmen sind sowohl für jüngere als auch ältere Kinder und Jugendliche
bestimmt, weil Kinder verschiedener Altersstufen die neuen Technologien auf
unterschiedliche Weise nutzen und es keine Patentlösung für alle Kinder und ihre
Online-Sicherheit gibt. Auf unterschiedliche Ansätze für die verschiedenen
Altersgruppen wird gegebenenfalls hingewiesen. 2.3.1. Altersgerechte
Datenschutzeinstellungen Risiken für die Privatsphäre bestehen zwar für
alle Benutzer, Kinder bilden aber eine besonders schutzbedürftige Gruppe.
Insbesondere sehr junge Kinder wissen meist nicht, wie sie ihre
Datenschutzeinstellungen ändern können und verstehen auch die möglichen Folgen
ihres Handelns nicht, durch das sie ein leichtes Opfer für Annäherungsversuche
werden oder sich selbst der Gefahr aussetzen, ihren guten Ruf in der
Online-Welt zu schädigen. Deshalb sollten standardmäßige
Datenschutzeinstellungen für Kinder in einer Weise verwaltet werden, die die
größtmögliche Sicherheit der Kinder gewährleistet. Die Branche
sollte ·
transparente altersgerechte
Standard-Datenschutzeinstellungen einführen[43],
mit eindeutigen Informationen und Warnungen bezüglich der Folgen, die sich aus
jedweder Änderung der Standard-Datenschutzeinstellungen ergeben können, sowie
mit kontextbezogenen Informationen darüber, welchem Datenschutzniveau jede zur
Einrichtung eines Online-Profils verlangte oder vorgeschlagene Angabe
zuzuordnen ist. ·
technische Mittel für eine elektronische
Identifizierung und Authentifizierung einführen. Die Kommission ·
hat neue Datenschutzvorschriften vorgeschlagen, die
besonders der Privatsphäre der Kinder Rechnung tragen und durch die ein „Recht
auf Vergessenwerden“ eingeführt wird; ·
beabsichtigt, noch 2012 einen europaweiten Rahmen
für elektronische Authentifizierung vorzuschlagen, der es ermöglichen wird,
persönliche Attribute (wie das Alter) zur Durchsetzung der Altersbestimmungen
der vorgeschlagenen neuen Datenschutzvorschriften zu verwenden; ·
wird Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur
Entwicklung technischer Mittel für eine elektronische Identifizierung und
Authentifizierung in einschlägigen Diensten überall in der EU unterstützen. Die Mitgliedstaaten
sollten ·
die Umsetzung des EU-Rechts in diesem Bereich auf
nationaler Ebene gewährleisten; ·
die Annahme von Selbstregulierungsmaßnahmen der
Branche fördern und deren Umsetzung auf nationaler Ebene verfolgen; ·
Sensibilisierungsmaßnahmen auf nationaler Ebene
unterstützen. 2.3.2. Ausweitung der elterlichen
Kontrollmöglichkeiten 80 % der Eltern sind der Ansicht, dass
leichter verfügbare und leistungsfähigere Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle
dazu beitragen würden, dass ihre Kinder das Internet sicherer und effektiver
nutzen[44].
Aber nur durchschnittlich 28 % der Eltern in Europa blockieren oder
filtern von ihren Kindern besuchte Websites[45].
Unter gebührender Beachtung der Meinungsfreiheit stellt die elterliche
Kontrolle eine ergänzende Vorkehrung dar, die jüngere Kinder vor ungeeigneten
Online-Inhalten schützen soll, da solche Werkzeuge die Vornahme von
Einstellungen für die Filterung von Inhalten und die Überwachung der
Online-Aktivitäten ermöglichen. Es ist notwendig, für eine breitere
Verfügbarkeit und Nutzung von Werkzeugen zur elterlichen Kontrolle in mehreren
Sprachen zu sorgen, damit sich Eltern sachkundig für oder gegen den Einsatz
solcher Werkzeuge entscheiden können. Die Branche
sollte ·
dafür sorgen, dass einfach zu konfigurierende,
benutzerfreundliche Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle in allen
internetfähigen Geräten in Europa für jedermann zur Verfügung stehen. Die
Werkzeuge sollten bei allen Arten von Geräten und Inhalten effizient
funktionieren, auch bei von Nutzern selbst erstellten Inhalten. Sie sollten der
jeweils besten Praxis entsprechen und die Verantwortlichkeit und Transparenz
gewährleisten. Die Werkzeuge sollten beworben werden, um ihre möglichst breite
Bekanntmachung und Verwendung zu erreichen. Die Kommission
wird ·
Leistungsvergleiche und Tests in Bezug auf
Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle sowie einschlägige Unterstützungsdienste
zur Befähigung der Eltern und Kinder unterstützen; ·
die Forschung und Entwicklung im Hinblick darauf
unterstützen, wie Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssysteme so
gestaltet werden könnten, dass sie von effektiven Werkzeugen zur elterlichen
Kontrolle, die mit einer größeren Palette von Sprachen umgehen können,
interpretiert werden können. ·
Legislativmaßnahmen prüfen, falls die
Selbstregulierung der Branche zu keinen Ergebnissen führen sollte. Die Mitgliedstaaten
sollten ·
die Bemühungen der Branche auf diesem Gebiet
unterstützen und deren Umsetzung bei den in ihrem Hoheitsgebiet verkauften
Geräten überwachen; ·
Werkzeuge zur elterlichen Kontrolle testen und
entsprechende Zertifizierungen durchführen; ·
die Verfügbarkeit solcher Werkzeuge fördern. 2.3.3. Breitere Nutzung von
Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen Eines der Risiken, denen Kinder online
ausgesetzt sind, ist die Konfrontation mit ungeeigneten Inhalten (z. B.
Pornografie und Gewalt). Ziel ist die Schaffung eines allgemein anwendbaren,
transparenten und einheitlichen Konzepts für eine EU-weite Alterseinstufung und
Inhaltsklassifizierung für vielfältige Inhalte und Dienste (auch Online-Spiele,
Apps sowie Bildungs- und Kulturinhalte). Außerdem geht es um die Erkundung
innovativer Lösungen (z. B. Bewertung durch die Benutzer oder automatische
Einstufung). Das System sollte den Eltern verständliche Alterskategorien
anbieten, dabei aber berücksichtigen, dass die gleichen Inhalte in
verschiedenen Ländern für unterschiedliche Altersgruppen als geeignet angesehen
werden können. Dieses Konzept sollte in allen Sektoren einheitlich angewandt
werden, um Abweichungen bei der Umsetzung der derzeitigen Systeme für die
verschiedenen Medien im Interesse des Wettbewerbs zu überwinden. Die Branche sollte ·
aufbauend auf dem Erfolg bestehender Initiativen
wie PEGI ein EU-Konzept für die Alterseinstufung und Inhaltsklassifizierung
ausarbeiten, das auf alle oben genannten Dienste anwendbar ist; ·
sich damit befassen, wie solche Systeme so
gestaltet werden könnten, dass sie von Werkzeugen zur elterlichen Kontrolle
interpretiert werden können. Die Kommission
wird ·
die Selbstregulierung in diesem Bereich fördern,
aber auch mögliche Legislativmaßnahmen prüfen, falls die Selbstregulierung der
Branche zu keinen Ergebnissen führen sollte; ·
ab 2014 die Einführung interoperabler Plattformen
für die Erbringung altersgerechter Dienste unterstützen. Die Mitgliedstaaten
sollten ·
unter Beachtung ihrer eigenen einschlägigen
Bestimmungen zusammenzuarbeiten und die Akteure auf nationaler Ebene zur
Mitwirkung an der Festlegung und Umsetzung von EU-Alterseinstufungs- und
Inhaltsklassifizierungssystemen ermuntern; ·
die Beschwerdeverfahren unterstützen, die für ein
ordnungsgemäßes Funktionieren solcher Systeme erforderlich sind. 2.3.4. Online-Werbung und übermäßige
Online-Ausgaben Kinder, vor allem die jüngeren unter ihnen,
haben noch nicht die Fähigkeit erworben, sich kritisch mit Werbebotschaften
auseinanderzusetzen. In virtuellen Welten können Kinder häufig mit Hilfe ihres
Mobiltelefons, per Anruf oder SMS, virtuelle Güter bezahlen, wofür somit keine
vorherige Erlaubnis der Eltern notwendig ist[46].
Kinder können aber auch versuchen, an Online-Glücksspielen teilzunehmen oder
auf Online-Spielesites zu gelangen. Sie können Klingeltöne für ihre Mobiltelefone
herunterladen oder versehentlich mit ihrem Mobilgerät auf das Internet
zugreifen. All dies kann hohe Kosten verursachen. Es soll erreicht werden, dass für die Werbung
auf Websites für Kinder Normen gelten, die ein Schutzniveau gewährleisten, das
mit dem bei der Werbung in audiovisuellen Diensten vergleichbar ist[47] und dass in Bezug auf
verhaltensorientierte Werbung keine Segmente geschaffen werden, die besonders
auf Kinder abzielen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass von Kindern
veranlasste Online- oder Mobilfunkausgaben keine unerwartet hohen Kosten
verursachen. Die Branche muss sich insbesondere in Bezug auf
Online-Profile und verhaltensorientierte Werbung an die geltenden
Rechtsvorschriften[48]
halten. Sie sollte ·
transparente, klar verständliche und altersgerechte
Informationen über die Kosten der online zu erwerbenden Dienste geben und
Standardeinstellungen vermeiden, die es Kindern leicht ermöglichen,
Premiumdienste in Anspruch zu nehmen, für die zusätzliche Zahlungen fällig
werden; ·
darauf verzichten, Kinder direkt anzusprechen und
zum Einkauf virtueller Waren oder Guthaben aufzufordern, wenn dies mit deren
Mobiltelefon oder anderen Mitteln erfolgen soll, die keiner vorherigen
elterlichen Kontrolle unterliegen; frühzeitige kontextabhängige Warnungen über
etwaige zusätzliche Kosten vorsehen, um ein eigenverantwortliches Handeln der
Kinder und Eltern zu stärken; ·
bestehende Selbstregulierungs-Standards
fortschreiben, wie sie beispielsweise von der European Advertising Standards
Alliance (Europäische Allianz für Werbestandards) für verhaltensorientierte
Werbung aufgestellt werden[49],
und proaktiv tätig werden, damit Kinder in Online-Medien aller Art keiner
unangebrachten Werbung ausgesetzt werden; ·
Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Kinder
auf Online-Glücksspiel-Sites gelangen können. Die Kommission
wird ·
verstärkt auf die Durchsetzung des geltenden
EU-Rechts achten und weitere Selbstregulierungsmaßnahmen fördern, damit Kinder
besser vor unangebrachter Werbung und übermäßigen Ausgaben geschützt werden; ·
mögliche Legislativmaßnahmen prüfen, falls die
Selbstregulierung zu keinen Ergebnissen führen sollte; ·
in der anstehenden Verbraucheragenda ausführlicher
auf die weitergehenden Aspekte der Kinder als Verbraucher eingehen; ·
prüfen, wie der Jugendschutz am besten erhöht
werden kann, und zwar in einer Mitteilung über Online-Glücksspiele im
Binnenmarkt, die 2012 vorzulegen ist. Die Mitgliedstaaten
sollten ·
dafür sorgen, dass die einschlägigen
Rechtsvorschriften von den auf nationaler Ebene tätigen Unternehmen eingehalten
werden; ·
die Branche bei der Aufstellung von
Verhaltenskodizes für unangebrachte Online-Werbung unterstützen und deren
Anwendung auf nationaler Ebene überwachen. 2.4. Bekämpfung des sexuellen
Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern Das Internet wird zunehmend zur Verbreitung
von Bildern über den Missbrauch von Kindern benutzt. Hier sind eine
ganze Reihe von Problemen zu lösen: Einerseits ist es notwendig, die Opfer zu
identifizieren, zu retten und zu unterstützten und gegen die Täter vorzugehen.
Andererseits kommt es darauf an, den weiteren Umlauf solcher Bilder zu
verringern, indem bildliche Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs
festgestellt und aus dem Internet entfernt werden, dann aber auch ein erneutes
Hochladen verhindert wird. 2.4.1. Schnellere und systematische
Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über
verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen
Materials Die bestehenden Meldestellen (Hotlines), bei
denen Bürger illegale Inhalte melden können, müssen sichtbarer gemacht und auch
mit etwaigen künftigen EU-weiten Mechanismen oder ‑verfahren zur Anzeige
von Cyberkriminalität verknüpft werden. Die systematische Feststellung,
Entfernung und Verhinderung eines erneuten Hochladens bildlicher Darstellungen
sexuellen Kindesmissbrauchs muss verbessert werden. Maßnahmen auf diesem Gebiet müssen im Einlang
mit der neuen Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
und der Kinderpornografie[50],
der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr[51] sowie dem geltenden
Datenschutzrecht und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehen. Die Kommission
wird ·
die Zusammenarbeit zwischen Branche,
Strafverfolgungsbehörden und Hotlines fördern, um die Verfahren zu verbessern
und die Zeitspanne bis zur Entfernung bildlicher Darstellungen sexuellen
Kindesmissbrauchs zu verkürzen, die gemeinsame Nutzung von Werkzeugen und
Ressourcen koordinieren und das INHOPE-Meldestellennetz weiterhin unterstützen,
damit illegale Inhalte leichter gemeldet werden können, geeignete
Folgemaßnahmen zur weiteren Reduzierung der Entfernungszeiten getroffen und
Wege zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit gefunden werden; ·
die Forschung und Entwicklung im Hinblick auf die
Einführung innovativer technischer Lösungen für polizeiliche Ermittlungen
unterstützen, vor allem für eine effizientere Identifizierung und Zuordnung von
Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle
verbreitet wird, sowie für die Entfernung und Verhinderung des erneuten
Hochladens bildlicher Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs; ·
die Aus- und Fortbildung der
Strafverfolgungsbehörden unterstützen; ·
eine horizontale Initiative zu den Melde- und
Abhilfeverfahren beschließen; diese wird sich insbesondere auf wirksame
Mechanismen für die Meldung und Entfernung aller Arten illegaler Inhalte
beziehen, was auch bildliche Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs
einschließt[52]. Die Mitgliedstaaten
sollten ·
mehr Mittel für die Strafverfolgungsbehörden bereitstellen,
die sich mit der Bekämpfung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch im
Internet befassen; ·
im Einklang mit der Richtlinie zur Bekämpfung
sexuellen Kindesmissbrauchs dafür sorgen, dass wirksame Ermittlungswerkzeuge
zur Verfügung stehen, damit die Ermittler besser in der Lage sind, kindliche
Opfer zu identifizieren, wobei sie wirksame Vorkehrungen treffen sollten, damit
die demokratische Kontrolle über die Verwendung solcher Werkzeuge gewährleistet
ist; ·
auf nationaler Ebene den Betrieb und die Sichtbarkeit
von Hotlines, bei denen online entdeckte illegale Inhalte gemeldet werden
können, unterstützen; ·
auf eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen
Hotlines und Branche bei der Entfernung von Material über sexuellen
Kindesmissbrauch hinwirken. Die Branche ·
wird zum Handeln ermuntert, auch zu proaktiven
Maßnahmen, um Material über sexuellen Kindesmissbrauch aus dem Internet zu
entfernen; ·
sollte verstärkt mit Strafverfolgungsbehörden und
Hotlines zusammenarbeiten, um die Verfahren zur Meldung und Entfernung zu
optimieren und Vergleichsvorgaben aufzustellen; ·
wird zur Entwicklung und zum Einsatz von Werkzeugen
ermuntert, die die Identifizierung bildlicher Darstellungen sexuellen
Kindesmissbrauchs sowie die Verfahren zur Meldung und Entfernung und die
Verhinderung eines erneuten Hochladens effektiver machen. 2.4.2. Zusammenarbeit mit
internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der
sexuellen Ausbeutung von Kindern Da das Internet keine Grenzen kennt, ist eine
internationale Zusammenarbeit unverzichtbar. Nötig ist ein globales Konzept, um
diese Probleme in koordinierter und tragfähigerer Weise zu lösen. Material über
sexuellen Kindesmissbrauch, das in einem Land angesehen und gemeldet wird, wird
womöglich in einem anderen Land bereitgehalten, nachdem es eventuell aus einem
dritten Land hochgeladen worden ist: Mehr als die Hälfte des 2011 bei der Internet
Watch Foundation (IWF) gemeldeten Materials über sexuellen Kindesmissbrauch
wurde nachweislich außerhalb Europas bereitgehalten[53]. In diesem Bericht wird ferner
festgestellt, dass sich die Verbreitungsmethoden und die Wege, auf denen auf
solches Material zugegriffen wird, mit der Technologieentwicklung ständig
verändern, weshalb die Hotlines gezwungen sind, ihre Strategien und Werkzeuge
ständig weiterzuentwickeln, damit sie gemeinsam in der Lage sind, im sich
wandelnden Online-Umfeld gegen vorhandenes Material über sexuellen
Kindesmissbrauch wirksam vorzugehen. Die Kommission wird ·
das INHOPE-Meldestellennetz dazu ermuntern, neben
den derzeitigen Mitgliedern wie Russland, Japan, den USA, Südafrika, Australien
oder Südkorea weltweit mehr Mitglieder zu gewinnen; ·
die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats
über Computerkriminalität unterstützen und die Verwirklichung seiner Grundsätze
durch technische und rechtliche Schutzvorkehrungen fördern; ·
mit internationalen Partnern in Gremien wie der
gemeinsamen Arbeitsgruppe EU-USA für Computersicherheit und Cyberkriminalität
zusammenarbeiten, die auf diesem Gebiet gemeinsame Prioritäten setzt, zu denen
auch die Zusammenarbeit bei der Entfernung von Kinderpornografie aus dem
Internet und die bessere Befähigung der Kinder für das Online-Umfeld gehören; ·
im Herbst 2012 eine Konferenz der EU und der USA
mitveranstalten; ·
sich um die Einbeziehung anderer Regionen der Welt
bemühen und die Zusammenarbeit auf weltweiter Ebene unterstützen. Die Mitgliedstaaten
sollten ·
die Kommission bei ihren Anstrengungen zur
Verbesserung der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern unterstützen. Die Branche
sollte ·
beste Praktiken auf diesem Gebiet austauschen und
mit allen Partnern in der Welt zusammenarbeiten. 3. Schlussfolgerungen Weder das Internet noch die Geräte, die den
Internetzugang ermöglichen, oder die Dienste, die heute zur Verfügung stehen,
wurden speziell für eine Benutzung durch Kinder geschaffen, doch zeigt die
Forschung, dass gerade Kinder diese neuen Technologien besonders intensiv
nutzen. Kinder stellen somit eine besondere Benutzergruppe dar, die besonderer
Aufmerksamkeit bedarf, denn die Art und Weise wie sie sich online verhalten,
wird uns helfen, die digitale Welt von morgen zu gestalten. Gemeinsame
europäische Anstrengungen auf diesem Gebiet fördern nicht nur die Entwicklung
interoperabler und nachhaltiger Infrastrukturen, die ein besseres Internet für
Kinder ermöglichen, sondern steigern auch das Wachstum und die Innovation. Eine
stärkere Sensibilisierung sowie ein verstärkter Aufbau von digitalen
Fähigkeiten und Medienkompetenz bei Kindern wird ihre Berufsaussichten und ihre
Beschäftigungsfähigkeit verbessern und ihnen helfen, zu selbstbewussten
„digitalen Bürgern“ heranzuwachsen. Die Förderung des Potenzials interaktiver
Inhalte für Kinder wird zu einem pulsierenden europäischen digitalen
Binnenmarkt beitragen. Eine ständige wirksame Selbstregulierung der Branche
zugunsten des Schutzes und der Befähigung der Kinder und Jugendlichen mit
geeigneten Vergleichsvorgaben und unabhängigen Überwachungssystemen ist
notwendig, um Vertrauen in ein tragfähiges und verantwortliches Führungsmodell
zu schaffen, das flexiblere und marktgerechtere Lösungen schneller
hervorzubringen vermag als jede Regulierungsinitiative. Gleichzeitig wird sich
die Kommission weiterhin dafür einsetzen, dass Themen wie die Online-Sicherheit
der Kinder auf die Tagesordnung wichtiger Veranstaltungen wie des Internet
Governance Forum (Internet-Verwaltungsforum) kommen und ein Austausch
bester Praktiken mit anderen auf diesem Gebiet tätigen internationalen
Organisationen stattfindet. Sie wird auch weiterhin die von der EU finanzierten
Projekte zur Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ermuntern und die
internationale Konferenz des Forums „Sichereres Internet“ ausrichten, auf der
die Akteure aus aller Welt seit dem Jahr 2004 zusammentreffen, um Fragen der
Online-Sicherheit der Kinder zu erörtern. Die Behörden der Mitgliedstaaten, die Branche
und andere Beteiligte werden aufgerufen, die vorgeschlagene Strategie zu
unterstützen und in Zusammenarbeit mit allen anderen beteiligten Akteuren an
ihrer erfolgreichen Umsetzung mitzuwirken. Die Kommission wird in ganz Europa eine
vergleichende Bewertung (Benchmarking) der Strategien und Maßnahmen im Bereich
de Online-Sicherheit der Kinder durchführen. Dazu gehört auch eine Analyse der
dafür eingesetzten Mittel und ihrer Aufschlüsselung zwischen Kommission,
Mitgliedstaaten, Privatsektor und ehrenamtlichem Sektor. Darüber hinaus wird
sie die Umsetzung der derzeitigen Selbstregulierungsvereinbarungen, die von den
Branchenunternehmen unterzeichnet wurden, überwachen. Übersicht über die Aktionen Aktion || Hauptakteure || Zeitrahmen Säule 1 – Hochwertige Online-Inhalte für Kinder und Jugendliche Förderung der Produktion kreativer und edukativer Online-Inhalte für Kinder || Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche || fortlaufend ab 2012 Förderung positiver Online-Erfahrungen für jüngere Kinder || Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche || fortlaufend ab 2012 Säule 2 – Verstärkte Sensibilisierung und Befähigung Digitale Fähigkeiten und Medienkompetenz sowie Unterrichtung der Online-Sicherheit in Schulen || Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission und der Branche || bis 2013 Ausweitung der Sensibilisierung und Mitwirkung der Jugend || Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche || fortlaufend ab 2012 Einfache und solide Meldemöglichkeiten für Benutzer || Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten || erste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständige Umsetzung innerhalb von 18 Monaten Säule 3 – Schaffung eines sicheren Online-Umfelds für Kinder Altersgerechte Datenschutzeinstellungen || Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten || erste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständige Umsetzung innerhalb von 18 Monaten Ausweitung der elterlichen Kontrollmöglichkeiten || Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten || erste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständige Umsetzung innerhalb von 18 Monaten Breitere Nutzung von Alterseinstufungs- und Inhaltsklassifizierungssystemen || Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten || erste Ergebnisse bis Ende 2012, vollständig ausgearbeitete Vorschläge innerhalb von 18 Monaten Online-Werbung und übermäßige Online-Ausgaben || Branche mit Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten || fortlaufend ab 2012 Säule 4 – Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern Schnellere und systematische Identifizierung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das über verschiedene Online-Kanäle verbreitet wird, Meldung und Entfernung solchen Materials || Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche || fortlaufend ab 2012 mit ersten Ergebnissen bis Ende 2012 Zusammenarbeit mit internationalen Partnern bei der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern || Kommission mit Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Branche || fortlaufend ab 2012 [1] KOM(2011) 60 endg. [2] Unter „Kindern“ werden in diesem Zusammenhang alle
Menschen im Alter unter 18 Jahren gemäß der Begriffsbestimmung im Übereinkommen
der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verstanden. [3] KOM(2010) 245 endg./2. [4] Hauptprioritäten der IKT-Kompetenz-Strategie der EU
„IKT-Kompetenzen für das 21. Jahrhundert“, KOM(2007) 496. [5] Flash-Eurobarometer 2008. [6] Quelle: Livingstone, S., Haddon, L.,
Görzig, A., Ólafsson, K: Risks and safety on the internet:
The perspective of European children. Full findings. (2011),
erstellt im Rahmen des Projekts EUKidsOnline II. [7] Wie
dargelegt in der EU-Agenda für die Rechte des Kindes, KOM(2011) 60 endg., die allgemeine Grundsätze enthält, mit denen sichergestellt werden
soll, dass das Handeln der EU im Hinblick auf die Einhaltung der
Grundrechtecharta der Europäischen Union und des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über die Rechte des Kindes beispielhaft ist. Im Rahmen der EU-Agenda für die
Rechte des Kindes hat die Kommission eine Online-Kinderecke (http://europa.eu/kids-corner/) und eine EU-Website über die Rechte des Kindes (http://ec.europa.eu/0-18/) eingerichtet. [8] http://www.tavess.com/DigitalContentDelivery_June11.php, abgerufen am 20.3.2012. Alle Angaben in US-Dollar wurden am 20.3.2012
in Euro umgerechnet. [9] The Economist, Online-Ausgabe, abgerufen am
20.3.2012. Alle Angaben in US-Dollar wurden am 20.3.2012 in Euro umgerechnet. http://www.economist.com/node/21541164?frsc=dg%7Cb. [10] Schutz der Kinder in der digitalen Welt, KOM(2011) 556 final. [11] Code of Practice on Parental controls, unterzeichnet
von BT, Talk Talk, Virgin Media und Sky,
http://www.productsandservices.bt.com/consumer/assets/downloads/BT_TalkTalk_Sky_Virgin_Code_of_Practice_28_Oct.pdf [12] Das bedeutet, dass die Kunden bei Vertragsabschluss
gefragt werden, ob sie eine elterliche Kontrolle wünschen, und dass diese
kostenlos angeboten wird. [13] http://www.education.gov.uk/inthenews/inthenews/a0077662/bailey-review-of-the-commercialisation-and-sexualisation-of-childhood-final-report-published. [14] Die Kommission fördert die SIP-Bench-Studie, die eine
Fachbewertung von Produkten, Werkzeugen und Diensten umfasst, mit deren Hilfe
der Zugang von Kindern zu ungeeigneten Online-Inhalten gesteuert werden kann. [15] Siehe Fußnote 6. [16] Gemeinsam mit den Safer-Internet-Zentren in Belgien,
Deutschland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, den
Niederlanden, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik
und Ungarn veranstaltete die Kommission 2011 einen europaweiten Wettbewerb für
hochwertige Online-Inhalte für Kinder. Der Wettbewerb umfasste zwei Teile: von
Erwachsenen erstellte Inhalte und von Teenagern für jüngere Kinder erstellte
Inhalte. In der Kategorie der von Erwachsenen erstellten Inhalte waren die
Beiträge aus den teilnehmenden Ländern sehr unterschiedlich und reichten von 3
Anbietern aus Portugal, 6 aus Italien und 7 aus Slowenien bis zu 84 aus Polen,
92 aus Deutschland und 200 aus den Niederlanden. [17] Quelle: Livingstone, S., Haddon, L.: EU Kids Online Final Report
(2009), erstellt im Rahmen des Projekts EUKidsOnline I. [18] Quelle: O'Neill, B., Livingstone, S. und McLaughlin, S:
„Final recommendations for policy, methodology and research“ (2011),
erstellt im Rahmen des Projekts EUKidsOnline II. [19] Gemeinhin als „Happy Slapping“ bezeichnet. [20] Gemeinhin als „Sexting“ bezeichnet. [21] OECD (2011), „The Protection of Children
Online: Risks Faced by Children Online and Policies to Protect Them“,
OECD Digital Economy Papers, Nr. 179, OECD Publishing. [22] Siehe den Europol Organised Crime Threat Assessment
report 2011 (Europol-Bericht zur Bewertung der Bedrohungslage im Bereich
der organisierten Kriminalität) und die Studie des Europarats „Misuse of the
Internet for the recruitment of victims of trafficking in human beings“
(Missbrauch des Internet für die Rekrutierung der Opfer von Menschenhandel),
2007. [23] E-Skills Fact Sheet: http://eskills-week.ec.europa.eu/c/document_library/get_file?uuid=6f0a6d8e-49e7-42ac-8f2b-f5adba460afc&groupId=10136 [24] Quelle: Livingstone, S., Ólafsson, K.,
Staksrud, E.: Social Networking, Age and
Privacy (2011), erstellt im Rahmen des Projekts
EUKidsOnline II. [25] Siehe Fußnote 6. [26] Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller
Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste); Empfehlung
98/560/EG des Rates vom 24. September 1998 zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweigs der audiovisuellen
Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler
Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in Bezug
auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde; Empfehlung 2006/952/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über
den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht
auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des
europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und
Online-Informationsdienste. [27] Der
European Framework for
the Safer Use of Mobile Phones by Younger Teenagers and Children (Europäischer Rahmen für die sicherere Benutzung von Mobiltelefonen
durch Kinder und Jugendliche), der von Mobilfunkbetreibern unterzeichnet wurde,
verdeutlicht das Engagement der Branche in Bezug auf die Einrichtung von
Zugangskontrollmechanismen, die Sensibilisierung, die Förderung der Aufklärung
und Erziehung, die Durchsetzung einer Klassifizierung kommerzieller Inhalte und
die Bekämpfung illegaler Inhalte in den von Mobilgerätenutzern verwendeten
Produkten und im Internet; In den Safer Social Networking
Principles for the EU (Grundsätze für sichere
soziale Netze in der EU), die von Anbietern sozialer Netze unterzeichnet
wurden, verpflichten sich die Beteiligten dazu, auf sicherheitserzieherische
Botschaften hinzuweisen, altersgerechte Dienste anzubieten, die Nutzer durch
Werkzeuge und Verfahren zum eigenverantwortlichen Handel zu befähigen, einfach
benutzbare Meldemechanismen bereitzustellen, auf Meldungen über illegale
Inhalte und Verhaltensweisen zu reagieren, einen sicheren Umgang mit
personenbezogenen Daten und mit der Privatsphäre zu ermöglichen und zu fördern
und Mittel der Überprüfung illegaler oder verbotener Inhalte/Verhaltensweisen
zu erwägen; PEGI
ist eine europaweite Vereinbarung über die Alterseinstufung von Computer- und
Videospielen, die in 30 europäischen Ländern gilt. [28] Die Selbstregulierung stützt sich anfänglich auf die unter
Vermittlung der Kommission gebildete Koalition, die das Internet für Kinder
sicherer machen soll („Coalition to make the internet a better place for
kids“). Die Koalition genießt die Unterstützung wichtiger Unternehmen, die
in Europa in allen Sektoren der Branche tätig sind und sich verpflichtet haben,
an der Umsetzung von fünf konkreten Aktionen bis Dezember 2012
mitzuarbeiten. [29] Beschluss Nr. 1351/2008/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges
Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und
anderer Kommunikationstechnologien. [30] Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), geschaffen im
Zuge des mehrjährigen Finanzrahmens – Ein Haushalt für Europa 2020,
KOM(2011) 500, Teile I und II; Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“,
KOM(2011) 665 –, ohne dabei dem endgültigen Beschluss über die Fazilität
„Connecting Europe“ und dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU und den
entsprechenden endgültigen Beträgen vorzugreifen und unter Berücksichtigung des
weiteren politischen Zusammenhangs der Strategie Europa 2020. [31] EU-Rahmenprogramm für Forschung
und Innovation, unbeschadet des endgültigen Beschlusses über den
Vorschlag für das Programm „Horizont 2020“ und des mehrjährigen
Finanzrahmens der EU und der entsprechenden endgültigen Beträge und unter
Berücksichtigung des weiteren politischen Zusammenhangs der Strategie
Europa 2020. [32] In diesem Zusammenhang werden darunter geprüfte Listen von
Websites verstanden, die hochwertige Inhalte für junge Leute bereitstellen.
Solche Liste sollen von Spezialisten auf diesem Gebiet (öffentliche oder
private Stellen) aufgrund von Website-Vorschlägen der Nutzer oder aufgrund
direkter Bewerbungen interessierter Unternehmen (z. B. der deutschen
Initiative fragfinn) aufgestellt
und gepflegt werden. [33] Eine Bestandsaufnahme der Leitlinien für die Produktion
und Bereitstellung von Online-Inhalten für Kinder und Jugendliche wurde 2010 im
Rahmen des Programms „Sicheres Internet“ durchgeführt:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/sip/docs/competition/final_draft.pdf [34] Die Kommission hat ein europäisches Konzept für die
Medienkompetenz im digitalen Umfeld vorgestellt in ihrer Mitteilung an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ein europäisches Konzept für
die Medienkompetenz im digitalen Umfeld, KOM(2007) 833,
und in der Empfehlung der Kommission vom 20.8.2009 zur Medienkompetenz in der
digitalen Welt als Voraussetzung für eine wettbewerbsfähigere audiovisuelle und
Inhalte-Industrie und für eine integrative Wissensgesellschaft,
K(2009) 6464. [35] http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/thematic_reports/121EN.pdf. [36] Beispielsweise
www.teachtoday.de. [37] Auch aufbauend auf bestehenden Bemühungen wie der European e-Skills week. [38] Vorbehaltlich der Verabschiedung der dafür erforderlichen
Rechtsvorschriften. [39] KOM(2009) 200 endg.
und Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten
Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010–2018). [40] „Grooming“ bezeichnet vorsätzliche Handlungen, die dem
Anfreunden und dem Aufbau einer emotionalen Beziehung zu einem Kind dienen und
sexuelle Handlungen oder eine Ausbeutung des Kindes vorbereiten sollen. [41] KOM(2012) 140 endg. [42] Entscheidung 2007/116/EG der Kommission vom
15. Februar 2007 über die Reservierung der mit 116 beginnenden
nationalen Nummernbereiche für einheitliche Rufnummern für harmonisierte
Dienste von sozialem Wert; Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und
Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten
(Universaldienstrichtlinie). [43] Die Durchführung von Maßnahmen in Bezug auf den
Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre muss stets in Übereinstimmung mit
dem einschlägigen europäischen Recht erfolgen, wobei auch die
Überprüfungsergebnisse aus der laufenden Überarbeitung der derzeitigen
Datenschutzrichtlinie zu beachten sind. Richtlinie 95/46/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr. Die Kommission unterbreitete hierzu einen Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung), KOM(2012) 11 endg. [44] Siehe Fußnote 5. [45] Siehe Fußnote 6. [46] Die niederländische Stiftung „Mijn Kind Online“
veröffentlichte 2011 den Bericht „Pas op je Portemonnee“,
in dem auf eine steigende Zahl von Beschwerden über von Kindern in virtuellen
Welten ausgegebenes Geld verwiesen wird. Das britische Papier „Briefing on the internet,
e-commerce, children and young people“ gibt einen Überblick über
Fragen im Zusammenhang mit Kindern und dem elektronischen Geschäftsverkehr. [47] Entsprechend der AVMD-Richtlinie. [48] Einschließlich der derzeit geltenden Datenschutzrichtlinie
und der eDatenschutzrichtlinie. Werbung und Geschäftspraktiken, die
besonders auf Kinder abzielen, müssen den Anforderungen der Richtlinie
2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere
Geschäftspraktiken entsprechen. [49] http://www.easa-alliance.org/page.aspx/386. [50] Die Richtlinie 2011/93/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen
Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der
Kinderpornografie schafft Straftatbestände wie Kinderpornografie,
Kontaktaufnahme in Missbrauchsabsicht („Grooming“), sexueller Missbrauch per
Webcam oder Webbetrachtung von Kinderpornografie ohne Dateidownload. [51] Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 8.6.2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der
Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im
Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“), die die
Rechtsgrundlage für die Verfahren zur Meldung und Entfernung bildet. [52] Angekündigt in der Mitteilung über einen kohärenten Rahmen
zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen
Handel und Online-Dienste, KOM(2011) 942. [53] Internet Watch Foundation (die britische Hotline): Annual
and Charity Report 2011.