MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität /* COM/2012/0140 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Kriminalitätsbekämpfung im digitalen
Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität 1. EINLEITUNG: DIE EUROPÄISCHE
ANTWORT AUF DIE GRENZÜBERSCHREITENDE KRIMINALITÄT Das Internet ist zu einem festen und
unentbehrlichen Bestandteil unserer Gesellschaft und Wirtschaft geworden.
Achtzig Prozent aller jungen Europäer schließen über soziale Netze im Internet
Kontakt miteinander und mit der Welt[1],
und alljährlich werden weltweit im elektronischen Handel rund 8 Billionen EUR[2] umgesetzt. Im gleichen Maße,
wie sich unser tägliches Leben und unser wirtschaftliches Handeln zunehmend
online abspielt, nimmt jedoch auch die Kriminalität im Online-Bereich zu: Jeden
Tag werden weltweit über eine Million Menschen[3]
Opfer von Cyberstraftaten, deren Palette vom Verkauf gestohlener Kreditkarten
(für gerade mal einen Euro) über den Identitätsdiebstahl und den mit Hilfe des
Internets verübten sexuellen Missbrauch von Kindern bis hin zu schweren
Cyberangriffen auf Einrichtungen und Infrastrukturen reicht. Durch die Cyberkriminalität entsteht der
Gesellschaft ein großer Schaden. Dieser beläuft sich laut einem unlängst
erschienenen Bericht[4]
auf weltweit rund 388 Mrd. EUR jährlich und macht die Cyberkriminalität somit
sogar einträglicher als der gesamte weltweite Handel mit Marihuana, Kokain und
Heroin zusammen. Derartige Zahlen sind zwar mit Vorsicht zu genießen, da der
Begriff „Cyberkriminalität“ mitunter unterschiedlich definiert wird und sich
dadurch auch unterschiedliche Schadensvolumen ergeben, aber es besteht
Einigkeit darüber, dass die Cyberkriminalität eine überaus einträgliche, nur
mit geringem Risiko verbundene Verbrechensform ist, die sich zunehmend
ausbreitet und deren Schaden immer größer wird. In einer Zeit, in der die
Förderung des Wirtschaftswachstums oberstes Gebot ist, ist daher eine stärkere
Bekämpfung der Cyberkriminalität von wesentlicher Bedeutung, wenn es darum
geht, das Vertrauen der Bürger und der Unternehmen in die Sicherheit der
Onlinekommunikation und des Internethandels zu wahren. Außerdem trägt dies zur
Erreichung der Wachstumsziele der Strategie „Europa 2020“[5] und der Digitalen Agenda für
Europa[6]
bei. Die digitale Revolution der vergangenen Jahre
ist in erster Linie auf die Freiheit im Internet zurückzuführen. Im Internet
gibt es nämlich weder Ländergrenzen noch eine globale Kontrollinstanz. Diese
Onlinefreiheit sollten wir nach Maßgabe der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union fördern und schützen, gleichzeitig aber auch versuchen, die
Bürger vor organisierten kriminellen Vereinigungen, die diese Offenheit für
ihre Zwecke missbrauchen wollen, zu schützen. Da sich keine andere
Verbrechensform so sehr über Ländergrenzen hinwegsetzt wie die Cyberkriminalität,
müssen die Strafverfolgungsbehörden ebenfalls über Ländergrenzen hinweg
koordiniert zusammenarbeiten, und zwar in gleichem Maße mit staatlichen wie mit
privaten Akteuren. Genau hier kann die EU einen erheblichen Nutzen bewirken –
und das tut sie auch. Die Europäische Union hat bereits verschiedene
Initiativen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität ergriffen, darunter die im
Jahr 2011 erlassene Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der
sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und die
voraussichtlich noch im Jahr 2012 erlassene Richtlinie über Angriffe auf
Informationssysteme, durch die insbesondere der Einsatz von
Cyberkriminalitätswerkzeugen wie Botnetzen[7]
unter Strafe gestellt werden soll. Außerdem hat Europol seine Maßnahmen zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität verstärkt und eine zentrale Rolle bei der
unlängst durchgeführten Fahndungsaktion „Operation Rescue“ gespielt, bei der
die Polizei im Anschluss an eine der größten Untersuchungen, die jemals von
Strafverfolgungsbehörden weltweit unternommen wurden, 184 des Kindesmissbrauchs
verdächtigte Personen festgenommen und über 200 Missbrauchsopfer ermittelt hat.
Dank der Mithilfe von Europol-Analysten, denen es gelang, die
Sicherheitsvorrichtungen eines zentralen Computerservers des betreffenden
Netzes zu „knacken“, konnten dabei die Namen und die Machenschaften der des
Kindesmissbrauchs verdächtigten Personen aufgedeckt werden. Die Bekämpfung der Cyberkriminalität, deren
wichtigstes Rechtsinstrument das Europarat-Übereinkommen über
Computerkriminalität[8]
ist, hat nach wie vor vorrangige Bedeutung. Sie ist Bestandteil des
EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen
Kriminalität[9]
und der Anstrengungen zur Entwicklung einer Gesamtstrategie der EU zur Stärkung
der Sicherheit im Internet. Zudem arbeitet die EU auf diesem Gebiet eng mit
internationalen Partnern zusammen, beispielsweise in der unlängst eingesetzten
gemeinsamen Arbeitsgruppe der EU und der USA für die Bereiche Cybersicherheit
und ‑kriminalität. Trotz dieser Fortschritte stehen einer
effizienten Untersuchung von Cyberstraftaten und einer wirksamen Verfolgung der
Täter auf EU-Ebene noch immer Hindernisse entgegen: Grenzen der
Gerichtsbarkeit, unzureichende Möglichkeiten für den Austausch sachdienlicher
Erkenntnisse, technische Probleme bei der Ermittlung der Täterherkunft,
ungleiche Kapazitäten für Untersuchungen und computerforensische Maßnahmen,
Mangel an Fachpersonal und uneinheitliche Zusammenarbeit mit anderen für die Sicherheit
im Internet zuständigen Stellen. Mit Hilfe des Stabilitätsinstruments versucht
die EU unter anderem, den sich rasch ausbreitenden grenzüberschreitenden
Bedrohungen im Zusammenhang mit der Cyberkriminalität in Entwicklungs- und
Schwellenländern zu begegnen, denen es oftmals an Kapazitäten zur Bekämpfung
dieser Form der organisierten Kriminalität mangelt. Um
diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Kommission die Einrichtung eines
Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu einem vorrangigen
Ziel der EU-Strategie der inneren Sicherheit[10]
erhoben. Sie hat eine Machbarkeitsstudie[11]
über die Schaffung eines solchen Zentrums auf Ersuchen des Rates[12] durchgeführt und schlägt
nunmehr die Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität vor, das Teil von Europol sein und als Anlaufstelle für die
Bekämpfung der Cyberkriminalität dienen soll. In dieser auf der
Machbarkeitsstudie fußenden Mitteilung werden nachfolgend die vorgeschlagenen
Kernfunktionen des Zentrums vorgestellt, und es wird erläutert, warum das
Zentrum im Europäischen Polizeiamt angesiedelt werden sollte und wie seine
Errichtung vonstatten gehen könnte. Bevor das Zentrum seinen Betrieb aufnehmen
kann, sollte allerdings noch sein Ressourcenbedarf näher geprüft werden. Der
Errichtung des Zentrums wird in geeigneter Weise bei der anstehenden
Überarbeitung der Rechtsgrundlage von Europol Rechnung getragen werden. 2. VORSCHLAG ZUR ERRICHTUNG
EINES EUROPÄISCHEN ZENTRUMS ZUR BEKÄMPFUNG DER CYBERKRIMINALITÄT Damit das Europäische Zentrum zur Bekämpfung
der Cyberkriminalität unter Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes einen
zusätzlichen Nutzen bewirken kann, wird vorgeschlagen, dass sich das Zentrum
vorrangig mit folgenden Deliktformen der Cyberkriminalität befassen sollte: (i) von organisierten kriminellen
Vereinigungen begangene Cyberstraftaten, insbesondere Straftaten mit hohen
illegalen Erträgen (z.B. Online-Betrug); (ii) Cyberstraftaten mit schwerwiegenden
Folgen für die Opfer (z.B. mit Hilfe des Internets begangener sexueller
Missbrauch von Kindern) und (iii) Cyberstraftaten (einschließlich
Cyberangriffe) gegen kritische Infrastrukturen und Informationssysteme in der
Union[13].
Da sich die Cyberkriminalität ständig
weiterentwickelt, sollte zudem die Möglichkeit bestehen, sowohl nach Maßgabe
der Anforderungen der Mitgliedstaaten tätig zu werden als auch auf neue von der
Cyberkriminalität ausgehende Gefahren für die Union zu reagieren. 2.1. Kernfunktionen und -aufgaben
des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität sollte die folgenden vier Kernfunktionen haben: (a)
Europäische Anlaufstelle für Informationen
über Cyberstraftaten Durch eine Informationsverknüpfungsfunktion
würde sichergestellt, dass Informationen über Cyberstraftaten aus umfangreichen
öffentlichen, privaten und offenen Quellen zusammengetragen und die verfügbaren
polizeilichen Daten auf diese Weise angereichert werden könnten. Die Lücken,
die derzeit noch zwischen den Informationen bestehen, welche von den für die
Sicherheit im Internet und für die Bekämpfung der Cyberkriminalität zuständigen
Stellen übermittelt werden, könnten auf diese Weise Schritt für Schritt
geschlossen werden. Zusammengetragen würden Informationen über Cyberstraftaten,
über die Vorgehensweisen der Täter und über verdächtige Personen. Dadurch würde
das Wissen über Cyberstraftaten ebenso verbessert wie die Verhütung, die
Aufdeckung und die Verfolgung derartiger Straftaten, und es würden Anregungen für
Kontakte zwischen Strafverfolgungsbehörden, dem CERT-Netz (IT-Notfallteams) und
im Privatsektor tätigen Spezialisten für die Sicherheit von Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) gegeben. Bei dem Informationsaustausch müssten
natürlich die zwischen den verschiedenen Beteiligten vereinbarten
Vertraulichkeitsabkommen und -regeln eingehalten werden. Die Informationsverknüpfungsfunktion wäre
zudem nützlich für die Verbesserung der Berichterstattung über Cyberstraftaten
und den diesbezüglichen Informationsaustausch. Die Kommission möchte daher alle
Mitgliedstaaten ermutigen, eine Pflicht zur Meldung schwer wiegender
Cyberstraftaten[14]
an ihre nationalen Strafverfolgungsbehörden einzuführen. Die nationalen
Polizeidienste könnten so mehr Informationen über Cyberstraftaten an das
Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität übermitteln, und das
Zentrum könnte diese Informationen dann verbreiten, damit möglicherweise auf
das gleiche Ziel hinarbeitende Kollegen in anderen Mitgliedstaaten in Kenntnis
gesetzt werden und von den Informationen des jeweils anderen profitieren
können. Dabei geht es darum, den Kenntnisstand über
die Cyberkriminalität in Europa mit der Zeit zu verbessern, damit hochwertige
Strategieberichte über Entwicklungen und Bedrohungen erstellt, sich auf
umfassende Kriminalitätsstatistiken stützende Erkenntnisse gewonnen und die
Informationssammlung und -auswertung dank einer aus einer Vielzahl von Quellen
schöpfenden Informationsgrundlage verbessert werden können. (b)
Europäische Sammelstelle für
cyberkriminalitätsspezifisches Fachwissen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten
beim Aufbau geeigneter Kapazitäten Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität sollte die Mitgliedstaaten mit seinem Fachwissen und durch
Schulungsmaßnahmen bei der Eindämmung von Cyberdelikten unterstützen.
Hauptschwerpunkt dabei sollte die Unterstützung von Strafverfolgungsbehörden
sein, wobei aber auch Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter von Justizbehörden
angeboten werden sollten. Die bereits bestehenden Initiativen von Europol,
CEPOL und den Mitgliedstaaten würden nach Maßgabe einer gründlichen
Bedarfsanalyse zusammengelegt, damit sie einfacher zu koordinieren wären und
einander besser ergänzen könnten. Die Palette der angebotenen Schulungsmaßnahmen
sollte von umfassenden technischen Schulungen bis hin zu allgemeinen Maßnahmen
für Polizeibedienstete, Staatsanwälte und Richter reichen, durch die letztere
ihre Fähigkeit zur Behandlung von Fällen auf dem Gebiet der Cyberkriminalität
verbessern können. Es sollte ein Cyberkriminalitätsschalter
eingerichtet werden, über den bewährte Praktiken und Wissen ausgetauscht sowie
Anfragen mitgliedstaatlicher und internationaler Strafverfolgungsbehörden, der
Justizbehörden, des Privatsektors und gesellschaftlicher Organisationen
entgegengenommen und beantwortet werden können (beispielsweise bei
Cyberangriffen oder neuen Formen des Onlinebetrugs). Auf diesem Wege sollten zudem
Sachverständigengruppen für den Bereich Cyberkriminalität (u.a. die von der EU
eingesetzte Taskforce „Cyberkriminalität“) und Fachleute für die Bekämpfung des
mit Hilfe des Internets verübten sexuellen Missbrauchs von Kindern beraten und
unterstützt werden. Auch sollte dieser Schalter mit dem im Aufbau befindlichen
Netz von Exzellenzzentren für die Bekämpfung der Cyberkriminalität (wie dem
„2Centre“) und der Forschungsgemeinschaft zusammenarbeiten. Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität sollte die Mitgliedstaaten ferner dabei unterstützen, eine
auf allgemeinen Standards fußende Anwendung für die Meldung von Cyberstraftaten
über das Internet zu entwickeln und einzuführen, über die Meldungen
verschiedener Akteure wie Unternehmen, nationale bzw. staatliche
IT-Notfallteams und Bürger an nationale Strafverfolgungsbehörden bzw. Meldungen
der nationalen Strafverfolgungsbehörden an das Europäische Zentrum zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität weitergeleitet werden können. Auch sollte das Zentrum zum Austausch
bewährter Praktiken in den Bereichen Strafjustiz und –verfolgung beitragen bzw.
diesen Austausch erleichtern. Eine effiziente Einbindung der Justiz in die
Bekämpfung schwerer Cyberstraftaten ist eine unabdingbare Voraussetzung für
eine bessere strafrechtliche Verfolgung der Täter in den Mitgliedstaaten. (c)
Unterstützung der von den Mitgliedstaaten
durchgeführten Untersuchungen über Cyberstraftaten Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität sollte operative Unterstützung für Untersuchungen über
Cyberstraftaten leisten und zu diesem Zweck beispielsweise die Einsetzung
gemeinsamer Untersuchungsteams zur Aufklärung von Cyberstraftaten und den
Austausch operativer Informationen aus laufenden Untersuchungen fördern. Zudem sollte das Zentrum hochwertige
computerforensische Unterstützung in Form von Anlagen, Speichermöglichkeiten
und Tools sowie Sachverständigenwissen auf dem Gebiet der Datenverschlüsselung
für Untersuchungen über Cyberdelikte zur Verfügung stellen. (d)
Sprachrohr aller mit Untersuchungen über
Cyberstraftaten befassten Strafverfolgungs- und Justizbediensteten in der EU Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität könnte mit der Zeit zu einer zentralen Anlaufstelle für mit
Untersuchungen über Cyberstraftaten befasste Ermittler in der EU ausgebaut
werden und diesen als Sprachrohr dienen bei Diskussionen mit der IKT-Industrie
und anderen Unternehmen des Privatsektors sowie mit der Forschungsgemeinschaft,
mit Verbraucherverbänden und mit gesellschaftlichen Organisationen über die
Frage, wie die Prävention von Cyberdelikten und die Koordinierung gezielter
Forschungsmaßnahmen verbessert werden könnten. Das Zentrum wäre die optimale Schnittstelle zu
den von Interpol ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität und
zu anderen internationalen Polizeidienststellen, die sich speziell mit der Bekämpfung
derartiger Delikte befassen. Es könnte zudem die Beiträge zu laufenden
Initiativen zur Steuerung des Internet und zu der mit einem unbefristeten
Mandat ausgestatteten Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen zum Thema
Cyberkriminalität koordinieren. Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität sollte ferner mit Organisationen wie dem INSAFE[15]-Netz bei Aufklärungskampagnen
zusammenarbeiten und diese Organisationen über von ihm ermittelte Veränderungen
auf dem Gebiet der Cyberkriminalität auf dem Laufenden halten, um ein
umsichtiges und sicheres Onlineverhalten zu fördern. 2.2. Standort Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass es
sinnvoll wäre, das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität in
den bestehenden Strukturen von Europol anzusiedeln. Dies hätte mehrere Vorteile: Zum einen spielt
Europol eine anerkannte Rolle unter den Mitgliedstaaten und anderen
Hauptakteuren wie Interpol und den internationalen Strafverfolgungsbehörden,
und es besitzt bereits ein Mandat zur Bekämpfung der Computerkriminalität[16]. Zum anderen besteht die
Kerntätigkeit von Europol darin, zum Wohle aller Bürger für mehr Sicherheit in
Europa zu sorgen, indem es die Strafverfolgungsbehörden der EU durch den
Austausch und die Analyse von sachdienlichen strafrechtlichen Informationen
über Straftaten unterstützt. Eine Ansiedlung des Zentrums innerhalb von Europol
wäre mit seinem Rechtsrahmen vereinbar. 2.3. Mittelbedarf Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind
verschiedene Szenarien samt Mittelbedarf analysiert worden. Der Mittelbedarf
wird insbesondere im Lichte etwaiger sonstiger, möglicherweise von Europol
künftig übernommener Aufgaben und des allgemeinen Rahmens der
Personalausstattung von EU-Agenturen näher zu prüfen[17] sein. Diese Prüfung wird
insbesondere vor dem Hintergrund der Neufassung der Rechtsgrundlage für Europol
und der laufenden Diskussion über den von der Kommission vorgeschlagenen Fonds
für innere Sicherheit zu erfolgen haben. Gleichwohl scheint aber bereits jetzt
klar zu sein, dass Personalabstellungen von Seiten der Mitgliedstaaten
erforderlich wären. Die Kommission wird sich bei der Abschätzung
des Ressourcenbedarfs von drei Überlegungen leiten lassen: Erstens wird davon
ausgegangen, dass die Cyberkriminalität und die betreffende Fallarbeit nicht
massiv, sondern moderat zunehmen werden, zweitens werden die Mitgliedstaaten
ihre eigenen Kapazitäten zur Bekämpfung der Cyberkriminalität weiter ausbauen,
und drittens würde sich das Zentrum nur mit bestimmten Formen der
Cyberkriminalität befassen. 2.4. Steuerung Im Falle der Ansiedlung des Zentrums innerhalb
von Europol wäre es wichtig, andere Hauptakteure in die strategische
Ausrichtung des Zentrums einzubinden. Daher schlägt die Kommission vor,
innerhalb der Führungsstruktur von Europol einen für das Europäische Zentrum
zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zuständigen Programmausschuss einzusetzen,
in dem der Leiter des Zentrums den Vorsitz führt. Somit könnten andere
Beteiligte wie Eurojust, CEPOL und die Mitgliedstaaten (über ihre Vertreter in
der EU-Taskforce „Cyberkriminalität“), die Europäische Agentur für Netz- und
Informationssicherheit (ENISA) und die Kommission eigenes Fachwissen
einbringen, ohne dass ein unnötiger Verwaltungsaufwand entstehen würde. Der
Programmausschuss könnte darauf achten, dass das Zentrum in
verantwortungsvoller Weise seinen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung
der Cyberkriminalität nachgeht und so dafür sorgen, dass bei allen Tätigkeiten
des Zentrums mit allen Beteiligten partnerschaftlich verfahren, ihr Sachverstand
anerkannt und ihrem Mandat Rechnung getragen wird. 2.5. Zusammenarbeit mit den
Hauptakteuren Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität sollte eine koordinierte Antwort auf Cyberstraftaten
ermöglichen und zu diesem Zweck nicht nur die Zusammenarbeit zwischen
EU-Agenturen erleichtern, sondern auch als zentrale Anlaufstelle der EU für
diesen Bereich dienen. (a)
Mitgliedstaaten Hauptzweck des Zentrums ist die Unterstützung
der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität. Sowohl der
genannte Cyberkriminalitätsschalter als auch die dem Zentrum gesetzten
Zielvorgaben wie eine genauere Bedrohungsanalyse und eine mit besseren
Informationen untermauerte operative Unterstützung würden allen mit
Untersuchungen über Cyberstraftaten befassten Ermittlern in ganz Europa zugute
kommen. Die Mitgliedstaaten könnten ihre Anliegen über ihre Vertreter aus der
EU-Taskforce „Cyberkriminalität" im Programmausschuss des Zentrums
vortragen. Darüber hinaus wären weitere Investitionen der Mitgliedstaaten in
ihre nationalen Strukturen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität nötig, um
geeignete Schnittstellen für die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Zentrum
zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu schaffen. (b)
EU-Agenturen und sonstige Akteure Die zuständigen Agenturen (vor allem Eurojust,
CEPOL und die ENISA) sowie das IT-Notfallteam der EU würden unmittelbar in die
Arbeit des Zentrums eingebunden: zum einen durch die Mitwirkung im
Programmausschuss, zum anderen durch eine je nach Bedarf erfolgende operative
Zusammenarbeit. (c)
Internationale Partner Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität sollte danach streben, zu einem Informationsknotenpunkt der
EU für cyberkriminalitätsspezifische Fragen und zu einem wertvollen
Gesprächspartner für internationale Stellen zu diesem Themenbereich zu werden.
Das Zentrum sollte deshalb gemeinsam mit Interpol und den strategischen
Partnern der EU in aller Welt an besser koordinierten Antworten für die
Bekämpfung von Cyberstraftaten arbeiten und dafür Sorge tragen, dass die
Anliegen der Strafverfolgungsbehörden bei der Weiterentwicklung des Cyberspace
berücksichtigt werden. (d)
Privatsektor, Forschungsgemeinschaften und
gesellschaftliche Organisationen Für die Bekämpfung der Cyberkriminalität ist
es von größter Bedeutung, dass zwischen dem Privatsektor und den
Strafverfolgungsbehörden Vertrauen aufgebaut wird. Das Europäische Zentrum zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität sollte die Zusammenarbeit zwischen Europol und
dessen bestehenden und neuen Partnern festigen und vertrauenswürdige Netze und
Plattformen für den Informationsaustausch mit der Wirtschaft und anderen
Akteuren wie der Forschungsgemeinschaft und gesellschaftlichen Organisationen
aufbauen. Dadurch sollten der gemeinschaftsübergreifende Informationsaustausch
über bestimmte Themen wie die Frühwarnung vor Cyberbedrohungen ebenso
erleichtert werden wie gemeinsame, nach „Taskforce“-Manier erarbeitete
Antworten auf Cyberangriffe und andere Formen der Cyberkriminalität. Das Europäische Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität sollte ferner einen Beitrag zu den allgemeinen Anstrengungen
leisten, die Privatunternehmen mit beträchtlichem digitalem Vermögen (z.B.
Banken und Onlinehändler) unternehmen, um Cyberstraftaten zu bekämpfen, um sich
besser vor diesen zu schützen und um die Angriffspunkte, die neue Technologien
für Cyberdelikte bieten können, auf ein Minimum zu reduzieren. Es liegt im beiderseitigen Interesse der
Strafverfolgungsbehörden und des Privatsektors, sich rascher und besser ein
Bild von der aktuellen Bedrohung durch Cyberdelikte machen zu können und darauf
hinzuwirken, dass dank einer besseren Aufdeckung neuer Vorgehensweisen der
Täter letztere rasch festgenommen und so ganze Netze von Cyberstraftätern
ausgehoben werden können. 3. AHRPLAN ZUR ERRICHTUNG DES
EUROPÄISCHEN ZENTRUMS ZUR BEKÄMPFUNG DER CYBERKRIMINALITÄT 3.1. Maßnahmen bis Ende 2013 Um die Anfangsbetriebsfähigkeit des Zentrums
herstellen zu können, wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit Europol
prüfen, wie hoch der Personal- und Finanzbedarf für die Einsetzung eines
Implementierungsteams bis zum Ende des derzeitigen Finanzrahmens der EU wäre.
Das Implementierungsteam hätte beispielsweise die Aufgabe, die
Leistungsanforderungen des Zentrums und seine Organisationsstruktur festzulegen
und Indikatoren für die Bewertung seiner Leistung zu entwickeln. Im Hinblick auf die Schaffung einer
umfassenden Datenverknüpfungsfunktion sollte das Implementierungsteam geeignete
Verbindungen zum IT-Notfallteam der EU sowie gegebenenfalls zur ENISA
herstellen. Um die Berichterstattung über Cyberstraftaten zu verbessern, sollte
zudem eine Karte der Interoperabilität zwischen den bestehenden
Online-Berichterstattungssystemen für Cyberdelikte in den Mitgliedstaaten
erstellt werden. Es sollte ein Cyberkriminalitätsschalter
eingerichtet werden. Zu seiner Unterstützung könnte eine spezielle sichere
Onlineplattform für die betreffende Gemeinschaft geschaffen werden. Die
derzeitigen Schulungsmaßnahmen von Europol, CEPOL und der Europäischen Gruppe
für Schulung und Ausbildung in Bezug auf Cyberkriminalität (ECTEG) könnten
analysiert und in Absprache mit dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität und seinem Programmausschuss verschlankt werden. Auch sollte
der Schulungsbedarf unter Berücksichtigung der Anforderungen von Richtern und
Staatsanwälten geprüft werden. Nach Maßgabe der Analyseergebnisse könnte sodann
ein einführender Schulungskurs über die Bekämpfung der Cyberkriminalität
aufgelegt werden, an dem auch Mitglieder der Strafgerichtsbarkeit teilnehmen
könnten. Zudem müsste eine genauere Schätzung des
Personal- und Finanzbedarfs vorgenommen bzw. in den Beschlüssen für den
nächsten mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehen werden. Die Ergebnisse dieser
Schätzung könnten dann in die Weiterentwicklung des Europäischen Zentrums zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität einfließen. 4. SCHLUSSFOLGERUNG Da das organisierte Verbrechen seine
Machenschaften zunehmend auf den Onlinebereich ausweitet, gilt es für die
Strafverfolgung, hiermit Schritt zu halten. Die EU kann den Mitgliedstaaten und
der Wirtschaft geeignete Werkzeuge für die Bekämpfung der Cyberkriminalität zur
Verfügung stellen, die eine moderne und sich stetig weiterentwickelnde
Bedrohung darstellt, welche definitionsgemäß nicht an Landesgrenzen Halt macht.
Falls die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt
werden können, würde ein Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität geschaffen, das als zentrale Anlaufstelle für den europaweit
geführten Kampf gegen die Cyberkriminalität dienen und zu diesem Zweck
Fachwissen bündeln, strafrechtliche Untersuchungen unterstützen und EU-weite
Lösungen fördern sowie in der ganzen Union das Bewusstsein für die Problematik
der Cyberkriminalität schärfen würde. Auch würde das Zentrum als solches zur
Erhaltung eines offenen Internets und der legitimen digitalen Wirtschaft sowie
zum Schutz der EU-Bürger und -Unternehmen bei Onlinetätigkeiten beitragen. Der Rat wird ersucht, diesen Vorschlag
anzunehmen, und das Europäische Parlament und andere wichtige Beteiligte werden
gebeten, zur Entwicklung des Zentrums beizutragen. [1] Eurostat, „Internetzugang und –nutzung“, 14. Dezember
2010. [2] McKinsey Global Institute, „Internet Matters: the
Net's sweeping impact on growth, jobs and prosperity“, Bericht vom Mai 2011,
Zugriff am 8. Februar 2012). [3] Norton Cybercrime Report 2011,
Symantec, 7. September 2011, Zugriff am 6. Januar 2012. [4] Ibid. [5] Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum (KOM(2010) 2020 vom 3. März 2010). [6] Eine Digitale Agenda für Europa (KOM(2010) 245 endg. vom
26. August 2010). [7] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über Angriffe auf Informationssysteme und zur Aufhebung des
Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates (KOM(2010) 517
endg. vom 30. September 2010). Botnetze bestehen aus mit bösartiger
Software infizierten Computern, die aus der Ferne aktiviert und so für
bestimmte Maßnahmen wie Internetangriffe missbraucht werden können. [8] Europarat-Übereinkommen
über Computerkriminalität (unterzeichnet am 23. November 2001 in Budapest),
auch „Budapester Konvention gegen Datennetzkriminalität“ genannt, nebst „Zusatzprotokoll
zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Kriminalisierung
mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und
fremdenfeindlicher Art“. [9] Im Rahmen des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der
organisierten und schweren internationalen Kriminalität für den Zeitraum
2011-2013 werden acht vorrangige Ziele verfolgt, darunter die „verstärkte
Bekämpfung der Cyberkriminalität und des kriminellen Missbrauchs des Internets
durch organisierte kriminelle Gruppen“. [10] „Spätestens 2013 soll die EU über ein Zentrum für
Cyberkriminalität verfügen, das (…) den Mitgliedstaaten und den Organen der EU
erlauben soll, operationelle und analytische Kapazitäten für einschlägige
Ermittlungen aufzubauen und die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu
verstärken“ (EU-Strategie
der inneren Sicherheit: fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit, KOM(2010)673
endg. vom 22. November 2010). [11] Abschließender
Bericht vom Februar 2012. [12] Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ betreffend
einen Aktionsplan zur Umsetzung der konzertierten Strategie für die
Kriminalitätsbekämpfung (Luxemburg, 26. April 2010). [13] Im Sinne der Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember
2008, die zurzeit überarbeitet wird. Bei der Schaffung des Europäischen
Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität würden weitere Entwicklungen
berücksichtigt. [14] Darunter Cyberstraftaten nach Artikel 3 bis 7 des
unterbreiteten Vorschlags für eine Richtlinie über Angriffe auf
Informationssysteme und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des
Rates (KOM(2010)517 endg. vom 30. September 2010). [15] Europäisches Netzwerk von Sensibilisierungszentren zur
Förderung einer sicheren und verantwortungsvollen Nutzung des Internet und von
Mobilgeräten durch junge Menschen. [16] Beschluss
2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen
Polizeiamts (Europol), Artikel 4 Absatz 1 in Verbindung mit dem Anhang. [17] Diese Prüfung hat nach Maßgabe der allgemeinen Personal-
und Haushaltsvorgaben für Agenturen gemäß dem Haushaltsplan 2013 und dem
nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zu erfolgen.