BERICHT DER KOMMISSION über die Durchführung der amtlichen Kontrollen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit /* COM/2012/0122 final */
INHALT 1..... Hintergrund. 1 2..... Die Lebensmittelkette in der EU.. 2 3..... Überblick über die Lebensmittelsicherheitskontrollen der EU.. 3 3.1. Prüfung der Jahresberichte der
Mitgliedstaaten. 3 3.2. Ergebnisse der Kontrollen der
Kommission in den Mitgliedstaaten. 12 3.3. Weitere Quellen für
Informationen über die Kontrollen in den Mitgliedstaaten. 24 3.4. Nachfassende Maßnahmen der
Kommission und Durchsetzung. 25 4..... Schlussfolgerungen. 27
1.
Hintergrund
Nach Artikel 44 Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 882/2004[1] (Lebens- und
Futtermittelkontrollverordnung) übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission
jährlich einen Bericht über die Durchführung ihrer nach Artikel 41 der
genannten Verordnung aufgestellten mehrjährigen nationalen Kontrollpläne. Die
Berichte enthalten: (a)
Angaben zu Anpassungen der mehrjährigen nationalen
Kontrollpläne zur Berücksichtigung verschiedener Faktoren, u. a. neue
Rechtsvorschriften, neue Krankheiten oder Risikofaktoren, neue
wissenschaftliche Erkenntnisse, Ergebnisse früherer Kontrollen und
entscheidende organisatorische Änderungen; (b)
die Ergebnisse der im abgelaufenen Jahr nach
Maßgabe des nationalen Kontrollplans durchgeführten Kontrollen und Audits; (c)
Art und Zahl der bei den Kontrollen festgestellten
Verstöße; (d)
Maßnahmen zur Sicherstellung der wirksamen
Durchführung des nationalen Kontrollplans, einschließlich
Durchsetzungsmaßnahmen und deren Ergebnisse. Nach Artikel 44 Absätze 4 und 6
erstellt die Kommission jährlich einen Gesamtbericht über die Kontrollen in den
Mitgliedstaaten, den sie an das Europäische Parlament und an den Rat
übermittelt und der folgende Quellen berücksichtigt: (a)
die von den nationalen Behörden vorgelegten
Jahresberichte, (b)
Audits[2] der EU in den
Mitgliedstaaten und (c)
sonstige sachdienliche Informationen. Die Kommission legte dem Europäischen
Parlament und dem Rat im August 2010 ihren ersten Bericht vor.[3]
Dieser Bericht sollte vor allem eine erste Auswertung der in den ersten
Jahresberichten der Mitgliedstaaten enthaltenen Daten und Informationen über
amtliche Kontrollen bieten. Außerdem wurden die Ergebnisse der Audits der EU
zusammengefasst. Der Bericht wurde von den Mitgliedstaaten im
September 2010 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit besprochen. Der Ausschuss für Umweltfragen und der Ausschuss für
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments befassten
sich im Oktober 2010 damit. Die Kommission hat begonnen, die im ersten
Bericht behandelten Fragen mit den Mitgliedstaaten zu diskutieren und
insbesondere zu erörtern, wie Sammlung und Bearbeitung von Daten über amtliche
Kontrollen rationalisiert und vereinheitlicht werden können. Im zweiten Bericht wird ein etwas anderer
Ansatz verfolgt als im ersten. Angestrebt ist ein Überblick über die
Lebensmittelsicherheitskontrollen, der nicht auf das letzte Jahr begrenzt ist,
für das von allen Mitgliedstaaten ein Jahresbericht vorliegt, sondern die
neuesten Informationen aus allen drei genannten Quellen nutzt, um eine
möglichst aktuelle Beschreibung des EU-Kontrollsystems geben zu können. Für den Bericht wurden vor allem folgende
Quellen genutzt: a) die Jahresberichte der Mitgliedstaaten für 2008 und 2009,
b) die Ergebnisse der Kontrollen der Kommission im Zeitraum 2008-2010 und c)
sonstige relevante Informationen über Kontrollen, unter anderem · aktuelle Berichte der Mitgliedstaaten über Kontrollen in bestimmten
Sektoren; · Meldungen aus den Schnellwarnsystemen der EU (Schnellwarnsystem für
Lebens- und Futtermittel RASFF, Tierseuchenmeldesystem ADNS und System zur
Meldung von Pflanzenschädlingen EUROPHYT); · Diskussionen und Beschlüsse zu Kontrollen im Ständigen Ausschuss für
die Lebensmittelkette und Tiergesundheit und im Ständigen Ausschuss für
Pflanzenschutz; · Vertragsverletzungsverfahren wegen Mängeln in den Kontrollverfahren
von Mitgliedstaaten.
2.
Die
Lebensmittelkette in der EU
Um zu verstehen, wie das System der amtlichen
Kontrollen entlang der Lebensmittelkette (und zur Gewährleistung der Gesundheit
von Tieren und Pflanzen und des Tierschutzes) in der EU funktioniert, muss man
sich zunächst ein Bild von der Größe und der Komplexität dieser
Lebensmittelkette machen. Nach den aktuellsten Eurostat-Daten werden in der
Lebensmittelkette in der EU insgesamt etwa 750 Milliarden EUR umgesetzt. Alles
in allem bietet der Sektor von der Primärproduktion bis zu Einzelhandel und
Gastronomie mehr als 48 Millionen Menschen Arbeit. Von der Lebensmittelherstellung
bis zu Einzelhandel und Gastronomie sind entlang der Lebensmittelkette in der
EU etwa 14 Millionen landwirtschaftliche Primärerzeuger und
3 Millionen Lebensmittelunternehmer tätig. Diese Zahlen vermitteln eine
Vorstellung von der Größe der Lebensmittelindustrie. Sie ist riesig,
gleichzeitig aber auch sehr facettenreich und komplex. So reicht beispielsweise die
durchschnittliche Größe landwirtschaftlicher Betriebe von 90 ha in der
Tschechischen Republik über etwa 50 ha in Ländern wie dem Vereinigten
Königreich, Frankreich und Deutschland bis zu weniger als 8 ha u. a. in
Polen, Bulgarien und Rumänien. Auch die landwirtschaftlichen Verfahren
weisen in der EU erhebliche Unterschiede auf; Dies lässt sich vor allem mit den
agro-klimatischen Bedingungen, aber auch mit langjährigen landwirtschaftlichen
Traditionen erklären. In der EU gibt es etwa 300 000
Lebensmittelverarbeitungsunternehmen. Bei vielen Produkten, wie etwa Wein,
Olivenöl, Eiern und Käse, erfolgt die Verarbeitung eher in den
landwirtschaftlichen Betrieben als in Verarbeitungsunternehmen. Der
Verarbeitungssektor allein gibt jedoch noch keine Vorstellung von der
Gesamtgröße und Komplexität der Agrar- und Ernährungswirtschaft in der EU. Im
Verarbeitungssektor speziell wird ein sehr großer Teil des Umsatzes von wenigen
weltweit tätigen Unternehmen erzielt. Im Sektor Milch beispielsweise machen
1 % der Unternehmen etwa 60 % des Gesamtumsatzes in der EU. Neben der
Primärproduktion findet sich die größte Zahl an Lebensmittelunternehmern am
Ende der Lebensmittelkette in den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie. In
der EU gibt es über eine Million Einzelhandelsunternehmen, viele davon kleine
Familienbetriebe, aber den größten Anteil am Gesamtumsatz in der Branche haben
einige wenige große Supermarktketten. In der Gastronomie werden fast 1,4
Millionen Gaststätten und Cateringbetriebe gezählt.
3.
Überblick
über die Lebensmittelsicherheitskontrollen der EU
3.1.
Prüfung der Jahresberichte der Mitgliedstaaten
Die EU hat ein umfassendes und ins Einzelne
gehendes Regelwerk aufgebaut, damit die Verbraucher über dieses weitreichende
und komplexe System der Lebensmittelproduktion nur sichere und gesunde
Lebensmittel bekommen. Die Grundsätze des Lebensmittel- und Futtermittelrechts
der EU sind in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002[4] festgelegt. Nach
dieser Verordnung sind für die Sicherheit der Lebensmittel in erster Linie die
Lebensmittelunternehmen von der Primärproduktion bis zum Verkauf an den
Endverbraucher verantwortlich. Die Mitgliedstaaten müssen durch Überwachung und
Kontrollen dafür sorgen, dass die Lebensmittelunternehmer das EU-Recht über die
Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln (einschließlich Tiergesundheit,
Tierschutz und Pflanzengesundheit) befolgen. Zu diesem Zweck sind sie gehalten,
ein Kontrollsystem zu betreiben. In der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ist
geregelt, wie diese Kontrollen organisiert und durchgeführt werden sollten. Im
Mittelpunkt stehen allgemeine Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen
zur Verifizierung der Einhaltung der EU-Vorschriften über die Sicherheit der
Lebensmittelkette. Insbesondere macht die Verordnung den Mitgliedstaaten
Vorschriften, wenn sie prüfen, ·
ob die Unternehmer die Rechtsvorschriften in ihrem
Sektor einhalten oder ·
ob die in der EU in Verkehr gebrachten (in der EU
produzierten oder aus Drittländern eingeführten) Waren den Anforderungen der
Rechtsvorschriften für den jeweiligen Sektor genügen. Darüber hinaus übernehmen die Behörden der
Mitgliedstaaten weitere amtliche Aufgaben gemäß der Verordnung (EG) Nr.
882/2004, etwa zur Bekämpfung oder Tilgung von Tierseuchenerregern (z. B.
Untersuchung von Tieren auf bestimmte Tierseuchen im Rahmen von Programmen,
epidemiologische Nachforschungen bei Seuchenausbrüchen, Impfung gegen
Tierseuchen oder Tötung infizierter Tiere). Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 enthält auch
genaue Regeln für die Kontrollen, mit denen die Kommissionsstellen bei den
Mitgliedstaaten verifizieren, dass sie ihren Verpflichtungen nach den
Rechtsvorschriften für die einzelnen Sektoren und der Verordnung (EG) Nr.
882/2004 nachkommen. Zur Durchführung der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten
mehrjährige nationale Kontrollpläne aufstellen und umsetzen. Diese Pläne gelten
in der Regel für einen Zeitraum zwischen drei und fünf Jahren und wurden
erstmals Anfang 2007 aufgelegt. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, der
Kommission einen Jahresbericht über die Durchführung ihrer mehrjährigen Kontrollpläne
vorzulegen. Bisher sind Jahresberichte für 2007, 2008 und 2009 eingegangen. Die Ergebnisse der ersten Analyse dieser
Berichte wurden von der Kommission in ihrem letztjährigen Überblickbericht
(KOM(2010) 441) zusammengefasst. Es fiel schwer, in diesem Bericht allgemeine
Schlussfolgerungen für die EU zu ziehen, da sich die Berichte der
Mitgliedstaaten in Aufbau und Inhalt stark unterschieden und die Kontrolldaten
nicht vereinheitlicht waren. Auch in dem Bericht für 2008 und 2009 war dies
noch so, was zum Teil auf die beträchtlichen Unterschiede in den
Agrarstrukturen, der Verwaltungskultur und der Größe der Mitgliedstaaten
zurückzuführen ist. Dennoch hat sich die Vergleichbarkeit der Berichte deutlich
verbessert, was ein Ergebnis ist a) der größeren Erfahrung der Mitgliedstaaten
mit ihrer Erstellung und b) der anhaltenden und aktiven Bemühungen der
Kommission, im Dialog mit den Mitgliedstaaten die Berichte inhaltlich zu
verbessern und ihre Vergleichbarkeit zu erhöhen. Da inzwischen die meisten
Mitgliedstaaten drei Jahre in Folge Informationen übermittelt haben, lassen
sich einige interessante Tendenzen und Entwicklungen ausmachen. Diese werden
nachstehend zusammengefasst. Datenerhebung und
-analyse Den meisten Berichten gemeinsam ist das
zugrundeliegende zunehmende Bestreben, die Zusammenstellung und Erhebung von
Daten über Zahl und Art der durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse zu
verbessern. Im Bemühen um Effizienz und Wirksamkeit sind solide aktuelle Daten
wesentlich für die Bewertung der Leistung und die Festlegung von Schwerpunkten
für künftige Kontrollen. In den Jahresberichten werden zwar viele neue und noch
laufende Initiativen in dieser Richtung erwähnt, in oder unter den
Mitgliedstaaten werden Know-how und Erfahrungen aber nur begrenzt geteilt. In
ihrem letzten Jahresbericht erklärte die Kommission ihre Absicht, in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu untersuchen, wie das Potenzial der
elektronischen Übermittlung und Analyse von Daten ausgeschöpft werden kann, um
auf EU-Ebene eine Vereinfachung und Vereinheitlichung zu erreichen. Inzwischen
hat sie damit begonnen, und die Ergebnisse könnten wiederum den Mitgliedstaaten
bei der Entwicklung ihrer eigenen Informationsmanagementsysteme helfen. Allgemeine
Erklärung über die Leistung Nach den Leitlinien der Kommission für
Struktur und Inhalt der Berichte ist jede nationale Behörde gehalten, jährlich
eine allgemeine Erklärung über die Leistung ihres Kontrollsystems abzugeben.
Diese Erklärungen sind unterschiedlich in ihrer Qualität. In den meisten
Berichten beschränken sie sich auf die zusammenfassende Feststellung, dass in
Übereinstimmung mit den geplanten Vorkehrungen Kontrollen durchgeführt wurden,
dass das Niveau von Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie
Pflanzengesundheit zufriedenstellend war und dass festgestellte Mängel in der
Regel geringfügig waren. In einigen Berichten ist die Bewertung jedoch
umfassender und substantieller und stützt sich auf bestimmte
Leistungsindikatoren. Diese Indikatoren geben in einigen Fällen lediglich an,
wie viele und welche Kontrollen durchgeführt wurden und ob sie den
ursprünglichen Plänen entsprechen. In manchen Ländern (Frankreich, Finnland,
Schweden und Slowakische Republik) gehen sie weiter und messen die Leistung am
Auftreten einzelner Tierseuchen oder durch Lebensmittel übertragener
Krankheiten. In Frankreich wird auch versucht, die Kosten der Kontrollen in
einigen spezifischen Bereichen nachzuverfolgen. Fortschritte bei der Durchführung der
mehrjährigen nationalen Kontrollpläne Die Forderung, dass die Mitgliedstaaten
integrierte mehrjährige Kontrollpläne für alle Kontrolltätigkeiten in der
gesamten Agrar- und Ernährungswirtschaft einführen, war eine große
Herausforderung. In den meisten Ländern sind die Kontrollsysteme extrem komplex,
und oft sind mehrere Organisationen an den einzelnen Aspekten der
Kontrolltätigkeit bei Lebens- und Futtermitteln, Tiergesundheit, Tierschutz und
Pflanzengesundheit beteiligt. In den meisten Mitgliedstaaten hatten diese
Organisationen bis dahin wenig Erfahrung in der gemeinsamen Ausarbeitung
integrierter Kontrollpläne. Die Zuständigkeit für die Durchführung der
Kontrollen ist in den meisten Mitgliedstaaten zudem auf regionale und lokale
Behörden übertragen. Damit ihre Tätigkeiten in den nationalen Plänen konsequent
und zusammenhängend integriert werden können, mussten die nationalen Behörden
die Mechanismen für die Konsultation und Kommunikation mit den nachgeordneten
Ebenen verstärken. Aus den Jahresberichten über die Durchführung der Pläne geht
hervor, dass beim Aufbau von Strukturen und Verfahren für die Eingliederung der
Kontrollpläne aller Beteiligten auf allen Ebenen beträchtliche Fortschritte
erzielt wurden. Jetzt stehen die meisten Behörden vor der Herausforderung,
Informations- und Kommunikationssysteme zu entwickeln, die exakte Daten über
die durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse liefern können, damit die
Durchführung der mehrjährigen Kontrollpläne im Laufe der Zeit genau bewertet
und die Kontrollziele nach risikobasierten Schwerpunkten neu ausgerichtet
werden können. Registrierung der
Lebensmittelunternehmer Die wirksame Verfolgbarkeit von Lebensmitteln
von ihrem Ursprung bis zur endgültigen Bestimmung ist ein zentraler Grundsatz
der Lebensmittelsicherheitskontrolle in der EU. Entscheidend dafür sind die
lückenlose Registrierung aller Unternehmer, ein wirksames System der
Tierkennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln. Bei
der Registrierung von Lebensmittelunternehmern hat es deutliche Fortschritte
gegeben. Im Bereich Futtermittel gibt es jedoch nach wie vor Lücken bei der
Registrierung kleinerer Futtermittelbetriebe. Bei der Rückverfolgbarkeit von
Tieren sind Mängel bei der Kennzeichnung von Rindern und Schweinen und
insbesondere in den Systemen für die Kennzeichnung von Schafen, Ziegen und
Pferden zu erkennen. Risikobewertung und
Festlegung von Schwerpunkten Nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
sind die nationalen Behörden ausdrücklich gehalten, die Risikobewertung und die
Festlegung von Schwerpunkten für die Kontrollen systematisch anzugehen.
Angesichts des sich abzeichnenden Ressourcenmangels in den kommenden Jahren
muss dieser Aspekt in den mehrjährigen nationalen Kontrollplänen und den
entsprechenden Jahresberichten stärker beachtet werden. In den Berichten
einiger Mitgliedstaaten wird anschaulich beschrieben, wie die
Lebensmittelunternehmen in Risikokategorien eingeteilt und nach dieser
Einteilung kontrolliert werden. Die Niederlande, Finnland und Slowenien sind in
diesem Bereich geradezu vorbildlich. In anderen Mitgliedstaaten sehen die
nationalen Behörden die zweckmäßigere Einteilung der Lebensmittel- und
Futtermittelunternehmen in Risikokategorien als einen Punkt, der unbedingt
verbessert werden muss. Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Generaldirektion
Gesundheit und Verbraucher hat in den letzten Jahren bei seinen Audits
besonderen Wert darauf gelegt, dass die Mitgliedstaaten in allen Sektoren für
regelmäßige, risikobasierte amtliche Kontrollen mit angemessener Häufigkeit
sorgen. Intensität und Umfang der Kontrollen Den Berichten ist zu entnehmen, dass es in
der EU insgesamt eine hohe Intensität der Kontrollen gibt. Je nach Art der
Unternehmen sind die Unterschiede in der Kontrollhäufigkeit jedoch groß. In
Hochrisikosektoren wie etwa Fleisch und Milch sind sie beispielsweise sehr viel
häufiger. Die Kontrollen bei
Futtermitteln und tierischen Nebenprodukten sind weniger intensiv als bei
Lebensmitteln. In den letzten 10 Jahren wurden im EU-Recht für
Futtermittel und tierische Nebenprodukte (TNP) entscheidende Änderungen
eingeführt, vor allem die Registrierungspflicht für alle Futtermittel- und
TNP-Betriebe, die für Unternehmen und Kontrollbehörden eine erhebliche
Mehrbelastung bedeuteten. In den meisten Berichten wird eingeräumt, dass es in
diesen Sektoren Raum für Verbesserungen und die Intensivierung der Kontrollen
durch die Berücksichtigung des Risikopotenzials gibt. Die Tierschutzkontrollen
konzentrieren sich darauf, zu prüfen, ob die Anforderungen an die
Tierkennzeichnung und die Untersuchung auf Tierseuchen wie Brucellose,
Tuberkulose, klassische Schweinepest und BSE erfüllt werden. Zudem müssen die
Mitgliedstaaten über Notfallpläne verfügen, um auf ernste Bedrohungen der
Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit und den Ausbruch von Tierseuchen reagieren
zu können. Koordinierung
inzwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden In vielen Mitgliedstaaten sind für die
praktische Durchführung der amtlichen, Kontrollen in erster Linie regionale und
lokale Behörden zuständig. Hier sind vor allem Mitgliedstaaten mit
verschiedenen Zuständigkeitsebenen zu nennen, beispielsweise Deutschland,
Spanien, Italien, Griechenland, das Vereinigte Königreich, Schweden und
Finnland, wo die regionalen und lokalen Behörden ein hohes Maß an Autonomie
besitzen. Für diese Länder besteht die Herausforderung darin, für eine
verlässliche Rechenschaftspflicht zu sorgen, damit die regionalen und lokalen
Behörden ihren nationalen Behörden – und über diese der EU – vorschriftsmäßig
und in einheitlicher Form über ihre Kontrolltätigkeiten Bericht erstatten
können. Damit zusammen hängt das Problem sich
überschneidender Zuständigkeiten und Kontrollen verschiedener Behörden. Diese
Frage beschäftigt mehrere Mitgliedstaaten schon lange. So nennen die interne
Audits durchführenden Behörden in Griechenland, Portugal und Rumänien sich
überschneidende Zuständigkeiten und Tätigkeiten als großes Problem. Diese
Länder gehören auch zu denen, die unzureichende Ressourcen als einen der Gründe
nennen, warum die geplante Zahl der Kontrollen nicht erreicht werden kann. Im
Großen und Ganzen sind die Kontrollen in Mitgliedstaaten mit klar festgelegten
Zuständigkeiten und Managementstrukturen, in denen auf allen Ebenen eine
Rechenschaftspflicht gegeben ist, am wirksamsten. Auditsysteme in den
Mitgliedstaaten Nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 führen
die Mitgliedstaaten interne Überprüfungen (Audits) durch oder veranlassen
externe Audits, um zu gewährleisten, dass ihre Kontrollsysteme die Ziele der
Verordnung erreichen. Diese Audits müssen einer unabhängigen Prüfung unterzogen
werden und unter transparenten Bedingungen erfolgen. Fast alle Mitgliedstaaten haben ein System
von Audits aufgebaut, aber in den meisten Fällen decken diese im Gesamtsystem
nur einige spezifische Kontrollbereiche ab. Die Auditergebnisse sind in den
Jahresberichten wiedergegeben, aber häufig nur in einer knappen
Zusammenfassung. Im Allgemeinen werden die bei den internen Audits
festgestellten größeren Mängel und die Maßnahmen zu deren Behebung nicht
ausführlich beschrieben. Es gibt jedoch auch einige bemerkenswerte Ausnahmen.
So berichten beispielsweise Finnland und die Tschechische Republik durchaus
über die Ergebnisse ihrer Audits und die ausgemachten Schwachstellen. Die Jahresberichte enthalten auch wenige
Informationen über die Vorkehrungen, mit denen dafür gesorgt wird, dass die
Auditberichte einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Die Frage, ob die Auditsysteme der
Mitgliedstaaten gegebenenfalls verlässlich für eine Verbesserung der Kontrollen
sorgen können, wird als Risikokriterium bei der Planung künftiger Audits des
Lebensmittel- und Veterinäramtes zunehmend Berücksichtigung finden. Ressourcen Nach den Daten der nationalen Behörden sind
auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene schätzungsweise über 100 000
Beschäftigte direkt oder indirekt an der Durchführung der Kontrollen von
Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und
Pflanzengesundheit beteiligt. Das ist eine ansehnliche Zahl, aber einige
nationale Behörden machten unter anderem den Personalmangel dafür
verantwortlich, dass die gesetzten Ziele in der Praxis nicht erreicht werden.
Einige Mitgliedstaaten, wie etwa die Niederlande, sagen deutlich, dass sie ihre
Kontrollsysteme und Kontrolltätigkeiten im Hinblick auf die Personalkürzungen
und Einsparungen in den letzten Jahren anpassen. Bei diesen Anpassungen spielen
die Risikobewertung und die Festlegung von Kontrollschwerpunkten eine
wesentliche Rolle. Ausbildung und Schulung In den Länderberichten sind die jedes Jahr für Kontrollpersonal und
Lebensmittelunternehmer organisierten Schulungsprogramme ausführlich
beschrieben. Im Großen und Ganzen wird sehr viel für die Schulung getan. Im
Mittelpunkt stehen drei Schwerpunkte. Zum einen gewannen die gute Hygienepraxis
und die Anwendung der HACCP[5]-Grundsätze durch alle
Lebensmittelunternehmer mit den 2006 eingeführten Verordnungen des
Hygienepakets zunehmend an Bedeutung. In den letzten Jahren wurden
beträchtliche Anstrengungen unternommen, die Lebensmittelunternehmer und das
Kontrollpersonal auf allen Ebenen mit den Anforderungen der neuen Verordnungen
vertraut zu machen. Zum anderen verlangen wissenschaftliche und technologische
Entwicklungen, vor allem in relativ neuen Bereichen der Produktion von Lebens-
und Futtermitteln (neuartige Lebensmittel, GVO, Lebensmittelkontaktmaterialien,
Lebensmittel- und Futtermittelzusatzstoffe), von den Beteiligten eine ständige
Anpassung ihrer Kenntnisse. Drittens mussten Unternehmen und Kontrollpersonal
durch die zunehmende Bedeutung der Kontrollen bei Futtermitteln und tierischen
Nebenprodukten speziell für die neuen Anforderungen des EU-Rechts in diesen
Sektoren geschult werden. Die Schulungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten werden unterstützt und
ergänzt durch Maßnahmen der Kommission im Rahmen des Programms „Better Training
for Safer Food“, das gemäß Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 im Jahr
2006 aufgelegt wurde. Dieses fachlich breit angelegte Programm hat zum Ziel,
die Wirksamkeit der amtlichen Kontrollen dadurch zu erhöhen, dass die
Beteiligten auf allen Ebenen die EU-Vorschriften zum Schutz der Gesundheit von
Mensch, Tier und Pflanze berücksichtigen. Dies sorgt wiederum für sicherere
Lebens- und Futtermittel, gesündere Tiere und Pflanzen und einen besseren
Verbraucher- und Tierschutz. Bei ihren Kontrollen, beispielsweise zum allgemeinen Hygienerecht
(siehe Abschnitt 3.2 dieses Berichts) stellte die Kommission fest, dass in
einigen Bereichen weiterer Schulungsbedarf besteht. Laboratorien Alle
Mitgliedstaaten müssen Laboratorien für die Untersuchung der bei den amtlichen
Kontrollen genommenen Proben benennen. Diese Laboratorien müssen nach
festgelegten EU-Normen oder internationalen Normen arbeiten und sich danach
bewerten und akkreditieren lassen, um einheitliche und hohe Standards zu
gewährleisten. In der EU gibt es ein ausgedehntes Netz amtlicher Laboratorien.
Viele arbeiten auf nationaler Ebene, aber regionale und lokale Behörden können
auch ihre eigenen amtlichen Laboratorien benennen, vor allem in Mitgliedstaaten
mit autonomen Regionen oder lokalen Behörden. Dadurch kann sich die Zahl der
amtlichen Laboratorien beträchtlich erhöhen. Das Akkreditierungsverfahren ist
komplex und oft relativ kostspielig, vor allem für kleinere regionale oder
lokale Laboratorien. Deswegen berichten einige Mitgliedstaaten immer noch über
Verzögerungen bei der vollen Akkreditierung aller amtlichen Laboratorien, die
an den Untersuchungen im Rahmen amtlicher Kontrollen beteiligt sind. 2010 nahm
die Kommission Gespräche mit den Mitgliedstaaten über die Anforderungen an die
Akkreditierung auf. Die Audits des
Lebensmittel- und Veterinäramtes bestätigen, dass die Laboratorien
verschiedener Sektoren die EU-Vorschriften in unterschiedlichem Maß einhalten.
So scheinen die Laboratorien, die Untersuchungen im Rahmen von amtlichen
Kontrollen bei Fisch und Fischereiprodukten durchführen, gut ausgerüstet und in
der Lage zu sein, die erforderlichen Untersuchungen durchzuführen; die meisten
von ihnen sind akkreditiert. Anders sieht es aus beispielsweise bei
Laboratorien, die im Rahmen nationaler Salmonellenbekämpfungsprogramme tätig
sind. Bei den Audits des Lebensmittel- und Veterinäramtes werden in einigen
Mitgliedstaaten auch mangelhafte Laborleistungen im Zusammenhang mit
Pestizidkontrollen festgestellt. Ergebnisse der
amtlichen Kontrolle und Überwachung a) Bereiche, in denen am häufigsten
Verstöße vorkommen Bei der Lebensmittelproduktion sind es zwei
Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten in ihren Berichten immer wieder Verstöße
melden: Hygienekontrollen in Betrieben und Kennzeichnung. Die Verordnungen des
Hygienepakets traten 2006 in Kraft. In den Länderberichten 2007 über die
Kontrollen wurden durchgehend Mängel bei der Durchführung dieser Verordnungen
beschrieben, die zum Teil vermutlich darauf zurückzuführen waren, dass deren Bestimmungen
erst seit dem Vorjahr galten. Für 2008 und 2009 werden stetige Verbesserungen
in diesem Bereich festgestellt, in den meisten Berichten wird aber darauf
verwiesen, dass kleine Unternehmer im Einzelhandels- und Gastronomiebereich der
Lebensmittelkette nach wie vor Probleme haben. Schwachstellen waren u. a.:
veraltete Gebäude und Ausrüstungen; fehlende oder schwache Eigenkontrollen der
Unternehmen; mangelhafte Anwendung der HACCP-Grundsätze und Mängel bei
schriftlichen Aufzeichnungen. Einige Behörden verweisen auf Probleme in
Einzelhandel und Gastronomie, die durch eine starke Fluktuation des Personals,
vor allem von Saisonarbeitnehmern bedingt sind, wodurch eine solide Ausbildung
in guter Hygienepraxis erschwert wird. Bei der Kennzeichnung scheint die
Komplexität der Anforderungen die größte Schwierigkeit zu sein, die sich aus
den Vorschriften in verschiedenen Bereichen (z. B. Zusatzstoffe, Nährwert,
Ursprung usw.) ergeben. Bei den Futtermitteln kommen am häufigsten
Verstöße vor im Zusammenhang mit: zu langen Wartezeiten bei der Registrierung
der Lebensmittelunternehmer; der mangelhaften Anwendung der HACCP-Grundsätze;
der Hygiene bei Futtermittelherstellern und den Regeln über Zusatzstoffe in
Futtermitteln. Bei der Tiergesundheit betreffen die größten
gemeldeten Mängel die Tierkennzeichnung und die Verbringungskontrollen. Beim Tierschutz in landwirtschaftlichen
Betrieben wurden die meisten festgestellten Schwächen auf mangelndes Wissen der
Landwirte, vor allem in kleineren Betrieben, zurückgeführt. Einige Mitgliedstaaten
verzeichneten einen Rückgang der Verstöße in den Betrieben, nachdem die
Landwirte geschult worden waren und Informationen erhalten hatten. Ergebnisse der amtlichen Kontrolle
und Überwachung b) Allgemeine Tendenz bei durch
Lebensmittel übertragenen Krankheiten Die Hauptauslöser für durch Lebensmittel übertragene Krankheiten in der
EU sind Salmonella und Campylobacter. Die EFSA hat die
Zoonoseberichte der Mitgliedstaaten ausgewertet und bestätigt gefunden, dass
Salmonellenerkrankungen beim Menschen in der Europäischen Union rückläufig
sind. Für 2009 wurden insgesamt 108 614 bestätigte Fälle gemeldet (Daten
2011 veröffentlicht); insbesondere gab es deutlich weniger Erkrankungen bei
Menschen durch S. enteritidis. Im Bericht der EFSA wird die Durchführung
von Salmonellenbekämpfungsprogrammen in den Mitgliedstaaten als Ursache für
diesen Rückgang genannt. Aus den Jahresberichten der Mitgliedstaaten
über die Kontrollen geht hervor, dass die Entnahme von Proben für diese
Mikroorganismen und deren Untersuchung großen Anteil an den
Lebensmittelkontrollen in den Mitgliedstaaten hat. Durchsetzungsmaßnahmen
in den Mitgliedstaaten Nach der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sorgen
die zuständigen Behörden dafür, dass die Unternehmer bei festgestellten Verstößen
tätig werden. Die Mitgliedstaaten müssen auch klar festgelegte Regeln für die
Sanktionen haben, die bei Verstößen gegen EU-Recht Anwendung finden. Die
Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Nahezu alle
Berichte enthalten eine kurze Zusammenfassung der bei Verstößen ergriffenen
Maßnahmen. Am häufigsten sind Verwarnungen, Geldbußen, zeitweilige oder – in
schweren Fällen – endgültige Betriebsstilllegungen und in seltenen Fällen auch
Strafverfahren bei Betrug und schweren Verstößen gegen geltendes Recht. Im
Großen und Ganzen wird das System der Sanktionen und seine Anwendung nur wenig
beschrieben, und die Ausführlichkeit der Angaben unterscheidet sich zwischen
den Mitgliedstaaten. Da in den Jahresberichten spezifischere und vergleichbare
Daten fehlen, ist es nicht möglich zu beurteilen, wie konsequent die
Durchsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ist. In einigen Mitgliedstaaten
wie der Tschechischen Republik geht bei weniger ernsten Verstößen die Tendenz
von Gerichtsverfahren zu weniger schwerfälligen und wirksameren
Verwaltungsverfahren. Amtliche Kontrollen
nach Gesundheitsbedrohungen (Lebensmittel, Tiere und Pflanzen) In den letzten Jahren hatten die meisten
Gesundheitsgefahren in der EU im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
ihren Ursprung bei der Herstellung von Futtermitteln. 2008 wurde in
Schweinefleisch aus Irland eine starke Kontamination mit Dioxin festgestellt.
Als Ursache wurde festgestellt, dass in der Futtermittelherstellung beim
Betrieb der Trocknungsanlage stark kontaminiertes Industrieöl eingesetzt wurde.
2010 wurde bei Produkten aus Deutschland eine Kontamination mit Dioxin
entdeckt. Hier waren bei der Futtermittelherstellung Industriefette
untergemischt worden. Die Kommission arbeitet an Maßnahmen, mit denen dieses
spezielle Risiko ausgeschlossen werden soll. Im Bereich Tiergesundheit mussten die
Mitgliedstaaten ihre Kontrollen vor allem im Hinblick auf die
Blauzungenkrankheit und die aviäre Influenza verstärken. Der plötzliche
Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Bulgarien macht deutlich, dass die
Wachsamkeit nicht nachlassen darf, dass aber auch die Kontrollmaßnahmen der EU
bei korrekter Anwendung die Ausbreitung der Seuche verhindern können. Im Bereich Pflanzengesundheit hatten die
Eindämmung des Befalls mit dem Kiefernfadenwurm in Portugal und die
Durchführung von Maßnahmen zur Tilgung des Schädlings in Spanien absoluten
Vorrang. Verstärkte Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung und Eindämmung
des sich rasch ausbreitenden Palmen-Rüsselkäfers im Mittelmeerraum und
wiederholter Ausbrüche des asiatischen Laubholzbockkäfers und des
Citrusbockkäfers waren ebenfalls erforderlich. Die Maßnahmen auf EU-Ebene und
die Bekämpfungsmaßnahmen der betroffenen Mitgliedstaaten werden in Abschnitt 3.2
dieses Berichts beschrieben. Interessante Entwicklungen als Beispiele
für gute Praxis Klassifizierung
der Betriebe und Veröffentlichung der Ergebnisse (Dänemark, Tschechische
Republik, Vereinigtes Königreich und Belgien): Die
Registrierungspflicht für alle Lebensmittelunternehmer, zusammen mit der
Veröffentlichung der Ergebnisse der Kontrolle dieser Unternehmen durch die
Behörden macht es einfacher, den Verbrauchern nützliche Hinweise über die
Vorschriftsmäßigkeit von Restaurants und Geschäften zu geben. Dafür gibt es
bereits einige erfolgreiche Beispiele, am längsten hat sich das „Smiley“-System
in Dänemark bewährt (http://www.findsmiley.dk/en-US/Forside.htm). Ähnliche Ideen gibt es im Vereinigten Königreich und in Belgien. Freiwillige Berichte der
Lebensmittelunternehmer über Abhilfemaßnahmen (Niederlande): Um die
Wirksamkeit der Kontrolldienste zu verstärken und weniger Kontrollen bei
Lebensmittelunternehmern durchführen zu müssen, wurde in den Niederlanden ein
elektronisches System eingeführt, das die Lebensmittelunternehmer für Berichte
nutzen können. Mit Hilfe eines webgestützten Tools für die Berichterstattung
kann ein Lebensmittelunternehmer den Kontrollbehörden Maßnahmen mitteilen, die
als Reaktion auf bei Kontrollbesuchen erteilte Empfehlungen ergriffen wurden.
Bei weniger relevanten Verstößen werden die Berichte im Allgemeinen ohne
nachfassende Besuche der Behörden akzeptiert, gelegentlich werden auch
stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Qualitätsmanagementsysteme (Belgien, Tschechische
Republik, Deutschland, Litauen und Slowenien): Mehrere
Mitgliedstaaten haben Qualitätsmanagementsysteme (QMS) in ihren
Kontrolldiensten eingeführt und haben diese nach internationalen Normen
akkreditieren lassen. In der Tschechischen Republik etwa werden die QMS der
meisten Kontrollstellen von externen Einrichtungen nach der ISO-Norm 9001
auditiert. Für diese Länder sind die Systeme wichtige Instrumente für die
Verbesserung von Effizienz und Wirksamkeit der Kontrollen insgesamt, und
laufende unabhängige Leistungsprüfungen erhöhen den Anreiz, immer wieder
nachzubessern. In Deutschland hat eine Länderarbeitsgruppe zum Thema
Qualitätsmanagement einen Rahmen für die Einführung von QMS in den 16
Bundesländern ausgearbeitet.
3.2.
Ergebnisse der Kontrollen der Kommission in den
Mitgliedstaaten
Nach der Verordnung
(EG) Nr. 882/2004 verifiziert die Kommission durch Überprüfungen in den
Mitgliedstaaten, dass in Übereinstimmung mit den jeweiligen mehrjährigen
nationalen Kontrollplänen und mit dem EU-Recht amtliche Kontrollen stattfinden.
Um dieser
Verpflichtung der Kommission nachzukommen, führt das Lebensmittel- und
Veterinäramt jedes Jahr ein Auditprogramm durch, um die Einhaltung des Lebens-
und Futtermittelrechts und der Rechtsvorschriften für Tiergesundheit,
Tierschutz und Pflanzengesundheit zu überprüfen und sich zu vergewissern, dass
die amtlichen Kontrollen in diesen Bereichen den EU-Vorschriften entsprechen.
Das Programm wird jeweils zu Beginn des Jahres auf der Website der Kommission
veröffentlicht. Über die Ergebnisse
der Audits wird jeweils ein Bericht für die betroffene nationale Behörde
erstellt, zusammen mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Behebung der
festgestellten Mängel. Im Abschnitt 3.4 dieses Berichts ist beschrieben, wie
die Empfehlungen behandelt werden. Aufgrund der
Ergebnisse dieser Audits kann die Kommission (in Form von
Kommissionsbeschlüssen) Sofort- oder Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn die
Lebensmittelsicherheit oder die Tier- bzw. Pflanzengesundheit ernsthaft bedroht
sind oder wenn die Gefahr nicht durch die betroffenen Mitgliedstaaten allein
eingedämmt werden kann. Mit diesen Rechtsinstrumenten können je nach Sachlage
zusätzliche Kontrollen, aber auch Maßnahmen verfügt werden, um den Handel mit
oder die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, Tieren und Pflanzen oder deren
Erzeugnissen zu unterbinden. Die Ergebnisse der
Audits des Amtes können bei Vertragsverletzungsverfahren (siehe Abschnitt 3.4)
gegebenenfalls auch als Beweis für Verstöße gegen EU-Recht dienen. Durch die
Veröffentlichung der Auditberichte und der Maßnahmenpläne der Mitgliedstaaten
sowie der regelmäßig aktualisierten Länderprofile informiert die Kommission
außerdem Betroffene und Bürger darüber, wie die Kontrollbehörden der einzelnen
Mitgliedstaaten ihrer Pflicht nachkommen, die korrekte Durchführung des
EU-Rechts zu gewährleisten. In den letzten
Jahren hat das Lebensmittel- und Veterinäramt jährlich etwa 250 Audits
durchgeführt, die die gesamte Lebensmittelkette sowie Tiergesundheit,
Tierschutz und Pflanzengesundheit betrafen. Audits im Bereich
Lebensmittelsicherheit machten den Hauptteil des Auditprogramms aus. Im
fraglichen Zeitraum waren dies mindestens 70 % aller Audits, und einige
davon betrafen auch damit zusammenhängende Aspekte der Tiergesundheit. Etwa
12 % der Audits betrafen ausschließlich die Tiergesundheit. Der Rest,
nämlich jedes Jahr jeweils etwa 8 % der Audits, entfiel auf die Bereiche
Tierschutz und Pflanzengesundheit. Die Auditberichte liefern nützliche Daten
darüber, wie wirksam die Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten im fraglichen
Zeitraum in den auditierten Bereichen waren. In den folgenden Abschnitten
werden die interessanten Themen aufgeführt, die in den vergangenen drei Jahren
in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit,
Tierschutz und Pflanzengesundheit von dem Programm erfasst wurden. Die
wichtigsten Feststellungen und Schlussfolgerungen aus den verschiedenen
Auditreihen werden kurz zusammengefasst. Die Berichte
über die Audits des Amtes mit den Stellungnahmen der zuständigen Behörden zu
den Empfehlungen aus den Berichten finden sich hier: http://ec.europa.eu/food/fvo/index_en.cfm Lebensmittelsicherheit Amtliche Kontrollen
der Milch- und Fleischproduktion Im Berichtszeitraum führte das Lebensmittel-
und Veterinäramt eine Reihe von Audits der Hygienekontrollen bei der Produktion
von rotem Fleisch und Milch in fast allen Mitgliedstaaten durch. Dabei fand sich
bestätigt, dass alle Mitgliedstaaten solide Kontrollsysteme gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 882/2004 eingeführt haben und dass die im Rahmen des
Beitritts erforderliche Anpassung der Fleisch/Milch produzierenden und
verarbeitenden Betriebe an die EU-Normen in den zehn EU-Beitrittsländern von
2004 weitgehend erfolgreich abgeschlossen worden ist. Die
Lebensmittelunternehmer haben sich inzwischen auf die Anforderungen der
Verordnungen des Hygienepakets eingestellt. Wenn Mängel festgestellt wurden, so
konnten diese in der Regel auf Fehler des Personals zurückgeführt werden, was
gewöhnlich auf Lücken in der Überwachung hindeutet. Ein weiterer Hauptgrund für
immer wieder auftretende Mängel steht im Zusammenhang mit einer schlechten
Durchsetzung der Rechtsvorschriften durch die Kontrollbehörden. Bei den Audits wurde auch eine Tendenz
deutlich, vor allem in einigen der „alten“ Mitgliedstaaten, sich nicht streng
an die geltenden Anforderungen an die Fleischkontrolle zu halten,
beispielsweise im Hinblick auf: a) den Einsatz von technischem Personal
anstelle von amtlichen Tierärzten bei Schlachttieruntersuchungen und b) die
Abwesenheit amtlicher Tierärzte bei der Schlachtung, vor allem in kleinen
Schlachtbetrieben, und die erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Fleischuntersuchung.
Amtliche Kontrollen
bei Säuglingsnahrung In 11 Mitgliedstaaten und in der Schweiz
fanden Audits zur Bewertung der Kontrollen bei der Produktion von
Säuglingsnahrung statt. Bei den Lebensmittelunternehmen in diesem Sektor wurden
keine größeren Mängel bei der Hygienekontrolle und der Rückverfolgbarkeit
festgestellt. In den HACCP-Programmen dieser Unternehmen wurden die besonderen
Risiken im Zusammenhang mit Säuglingsnahrung im Allgemeinen aber nicht
berücksichtigt. Mängel gab es auch bei der Zusammensetzung und den
Kennzeichnungsanforderungen, sowie bei den Eigenkontrollen auf Rückstände von
Pestiziden und Kontaminanten. Die amtlichen Kontrollen bei
Säuglingsanfangsnahrung und Beikost für Säuglinge waren nicht immer
zufriedenstellend im Hinblick auf Inhaltsstoffe, Kriterien für die
Zusammensetzung, Nährstoffe, Kennzeichnung und Pestizidrückstände. Diese Mängel
bei den amtlichen Kontrollen hingen oft zusammen mit der oberflächlichen
Schulung des amtlichen Kontrollpersonals über die besonderen Anforderungen der
Rechtsvorschriften, mit nicht angemessenen Programmen für Probenahme und
Untersuchungen und mit unzureichenden Kapazitäten für Rückstandsanalysen. Wie
in anderen Sektoren wird bei festgestellten Mängeln systematisch nachgefasst. Übergangsregelungen
für die Befolgung der Verordnungen des „Hygienepakets“ Mit den seit 2006 geltenden
Hygieneverordnungen erhielten Lebensmittelunternehmen, deren Zulassung zu
diesem Zeitpunkt auf die Tätigkeit auf ihrem einheimischen Markt beschränkt
war, eine Übergangsfrist bis Ende 2009, um allen Anforderungen der Verordnungen
gerecht zu werden. Es handelte sich dabei vor allem um Kleinbetriebe, die
geringe Mengen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs verarbeiteten. Bis zum
Ende des Übergangszeitraums mussten diese Betriebe entweder ihren
Tätigkeitsumfang anpassen oder die Hygieneanforderungen erfüllen, wobei die
Verordnungen in einigen Bestimmungen flexibel gehalten sind. Vor kurzem wurden sechs Mitgliedstaaten
besucht, um die Fortschritte in diesem Bereich zu prüfen. Dabei wurde
festgestellt, dass vielen kleinen Lebensmittelunternehmern damit geholfen war,
vor allem in den Sektoren rotes Fleisch und Milch, wenn die nationalen Behörden
flexible Vorkehrungen gemäß den EU-Verordnungen eingeführt hatten. In Mitgliedstaaten
mit weniger flexiblen Vorkehrungen gab es deutlich mehr Verstöße. Da sich aber
die Mitgliedstaaten nicht unbedingt daran halten, der Kommission alle
nationalen Flexibilitätsvorkehrungen mitzuteilen, ist es nicht möglich, auf
EU-Ebene die Einhaltung dieser Vorkehrungen vollständig zu überprüfen. Rückverfolgbarkeit
von Rindfleisch und Rindfleischprodukten Eine Reihe von Audits zur Rückverfolgbarkeit
von Rindfleisch und Rindfleischprodukten sollte bis Ende 2011 abgeschlossen
sein. Gegenüber dem Jahr 2002, als die letzte Überprüfung stattfand, haben sich
die Kontrollen der Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und Rindfleischprodukten
und der Kennzeichnungspflicht in den besuchten Mitgliedstaaten verbessert. Bei
der Rückverfolgbarkeit von lebenden Tieren gab es einige Mängel, vor allem im
Zusammenhang mit der Verwaltung der Datenbanken, den Kontrollen in den
Haltungsbetrieben und der Meldung von Tierverbringungen durch Viehmärkte oder –händler. Amtliche Kontrollen
bei Fisch und Fischereiprodukten Audits zur Bewertung der Einhaltung der
EU-Vorschriften für Fisch fanden in neun Mitgliedstaaten statt. Es wurde
festgestellt, dass in allen besuchten Ländern umfassende amtliche
Kontrollsysteme für Fischereiprodukte vorhanden waren, auch für die
Registrierung und Zulassung von Betrieben und Fischereifahrzeugen. In einigen
Ländern fielen beträchtliche Unterschiede in der Durchführung der amtlichen
Kontrollen zwischen den einzelnen Regionen auf. Im Großen und Ganzen waren die
Laboratorien für amtliche Untersuchungen gut ausgestattet und in der Lage, die
erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Die meisten Laboratorien waren
akkreditiert. Insgesamt waren die Systeme gut durchdacht
und verwaltet; in drei Bereichen wurden jedoch Schwachstellen ermittelt: a) bei
den Kontrollen der Produktionsorte der ersten Stufe wie Fischereifahrzeuge und
Fischzuchtbetriebe; b) bei den Kontrollen auf einigen Fabrik- und
Gefrierschiffen; und c) bei den Kontrollen spezifischer Parameter von
Fischereiprodukten, etwa organoleptischen Prüfungen, Frischeindikatoren,
Histaminen, Parasiten und mikrobiologischen Prüfungen. Amtliche Kontrollen
bei Geflügel Insgesamt gab es in den Mitgliedstaaten
12 Audits der Kontrollsysteme für Geflügelfleisch und
Geflügelfleischprodukte. Insgesamt wurden die Vorschriften gut eingehalten. Die
gesamte Produktionskette für Geflügel war erfasst, in einigen Fällen fanden
jedoch zu wenige Kontrollen in den Haltungsbetrieben statt. Verbesserungen
waren vor allem erforderlich in Bezug auf die Anwendung spezifischer Hygieneanforderungen,
wie etwa die Probenahmehäufigkeit bei Tierkörpern und die Durchführung von
HACCP-Plänen in Betrieben, sowie die Pflicht, nationale Rechtsvorschriften über
flexible Vorkehrungen für Schlachtbetriebe mit geringem Durchsatz bei der Kommission
zu melden. Der letzte Punkt war auch schon bei den Flexibilitätsvorkehrungen in
den Sektoren rotes Fleisch und Milch aufgefallen (siehe weiter oben in diesem
Bericht). Salmonellenbekämpfungsprogramme Sieben Audits nationaler
Salmonellenbekämpfungsprogramme im Geflügelsektor wurden durchgeführt. In allen
besuchten Mitgliedstaaten waren solche Programme eingeführt worden, aber in
einigen Fällen hatte sich die Durchführung in bestimmten Kategorien verzögert.
In allen Mitgliedstaaten stimmten die Pläne für die Überwachung von Salmonellen
und die amtliche Probenahme in den verschiedenen Geflügelkategorien nicht
vollständig mit den EU-Vorschriften überein, vor allem wegen Mängeln bei der
Probenahme, den Folgemaßnahmen nach positiven Testergebnissen und in den Laboratorien. Einfuhrkontrollen
bei Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs Die amtlichen
Kontrollen betreffend die Durchführung der Kommissionsentscheidungen über
Mycotoxine und die Verfälschung durch Sudanfarbstoffe haben sich deutlich
verbessert, vor allem bei der Probenahme, der Vorbereitung der Proben und dem
Umgang mit beanstandeten Sendungen. Schwachstellen gab es jedoch bei Waren, wo
die Kontrollhäufigkeit durch eine Risikobewertung der Mitgliedstaaten
festgelegt wird, bei Meldungen des Schnellwarnsystems, bei Laboratorien und bei
der Berichterstattung über die Untersuchungsergebnisse. Bei den letzten
Audits des Lebensmittel- und Veterinäramtes wurde vor allem die Durchführung
der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 über die amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr
von Futtermitteln und Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs[6]
geprüft. Die ersten Ergebnisse weisen darauf hin, dass die Mitgliedstaaten im
Großen und Ganzen die wichtigsten Anforderungen der Verordnung umgesetzt haben,
vor allem durch die Einrichtung benannter Eingangsorte für Dokumenten-,
Nämlichkeits- und Warenkontrollen. Weiterer Verbesserungen bedarf es bei der
Vernetzung der zuständigen Behörden und der Weiterbeförderung von Sendungen
zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten bei noch ausstehenden Ergebnissen der
Warenkontrollen. Pestizidrückstände Das Lebensmittel-
und Veterinäramt führte insgesamt 10 Audits der Überwachung von
Pestizidrückständen in den Mitgliedstaaten durch. Die Ergebnisse weisen darauf
hin, dass die Aufgaben der zuständigen Behörden klar festgelegt sind und dass
die Programme zur Überwachung der Pestizidrückstände insgesamt
zufriedenstellend durchgeführt wurden und risikobasiert waren. In mehreren
Mitgliedstaaten sind die amtlichen Kontrollen jedoch dadurch beeinträchtigt, dass
die Laborausrüstung nicht angemessen ist, um wirksame Untersuchungen im
gesamten vom EU-Recht vorgeschriebenen Untersuchungsbereich durchführen zu
können. Diese Mitgliedstaaten erhielten Empfehlungen für Maßnahmen zur Behebung
der Mängel, die derzeit umgesetzt werden. Bei den Audits
wurde festgestellt, dass Lebensmittelunternehmer, vor allem große
Einzelhandelsketten, neben den im EU-Lebensmittelrecht allgemein
vorgeschriebenen Eigenkontrollen besonders umfassende freiwillige Kontrollen
von Pestizidrückständen eingeführt haben. Es wurde auch festgestellt, dass
diese parallel zu den amtlichen Kontrollen laufenden Systeme von den
zuständigen Behörden nicht bewertet worden waren. Das Lebensmittel- und
Veterinäramt empfahl daher, dass die Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 882/2004 die Verlässlichkeit dieser Eigenkontrollsysteme bewerten und sich
bei der Festlegung der Häufigkeit der amtlichen Kontrollen nach den Ergebnissen
richten (in der Verordnung wird ausdrücklich verlangt, dass bei den amtlichen
Kontrollen der Mitgliedstaaten die Verlässlichkeit der Eigenkontrollen der
Lebensmittelunternehmer berücksichtigt wird). Amtliche Kontrollen der
Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 („Lebensmittelhygiene“) In den Mitgliedstaaten
wurden 22 Audits durchgeführt, um die amtlichen Kontrollsysteme zu
bewerten, mit denen die Einhaltung der Lebensmittelhygienevorschriften der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004, der Bestimmungen über Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung und der Vorschriften für das Inverkehrbringen von Tafelwasser
überprüft wird. In allen besuchten Mitgliedstaaten gab es entsprechende
amtliche Kontrollen, und das Lebensmittel- und Veterinäramt konnte bei den
beobachteten Kontrollen feststellen, dass die Kontrolleure mit der Bewertung
von Hygieneanforderungen vertraut waren. Bei der Bewertung der HACCP-Grundsätze
durch die zuständigen Behörden gab es jedoch in den meisten Mitgliedstaaten
Mängel, und die Grundsätze wurden durch die Lebensmittelunternehmer
dementsprechend selten angewendet. Festgestellt wurde auch ein unzureichendes
Schulungsangebot. Amtliche Kontrollen bei
Lebensmittelzusatzstoffen In den Mitgliedstaaten
wurden 16 Audits zur Bewertung der amtlichen Kontrollsysteme für
Lebensmittelzusatzstoffe durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass in allen
besuchten Mitgliedstaaten die amtlichen Kontrollen gut geregelt und organisiert
waren; dies galt auch für die Labornetze. Das Kontrollpersonal ist zahlenmäßig
generell ausreichend, allerdings ließe sich das Niveau der Qualifikationen und
der Ausbildung verbessern. Die Kontrollverfahren sind im Allgemeinen gut
dokumentiert, die Kontrollen erfolgen im Großen und Ganzen auf Risikobasis und
bei Verstößen werden Maßnahmen ergriffen. Bei den Kontrollen der Reinheit und
der Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen wurden allerdings einige Mängel
festgestellt. An den Einfuhrorten werden in der Regel keine Kontrollen
vorgenommen, außer zur Feststellung der ausdrücklich nach EU-Recht verbotenen
Farbstoffe. In mehreren Mitgliedstaaten waren die EU-Vorschriften zur
Überwachung des Verbrauchs und der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen
nicht durchgeführt worden. Im Zuge der nachfassenden Maßnahmen wird aktiv an
der Abstellung dieses Mangels gearbeitet. Amtliche Kontrollen bei
Lebensmittelkontaktmaterialien In einer Reihe von 16
Audits wurden die amtlichen Kontrollen bei Lebensmittelkontaktmaterialien (LKM)
bewertet. Der Rechtsrahmen für die amtlichen Kontrollen bei LKM steht zwar,
aber in mehreren Mitgliedstaaten wurde erst vor kurzem mit dessen Durchführung
begonnen, und die Kontrollsysteme müssen noch weiterentwickelt werden,
u. a. durch gezielte Leitfäden für die Kontrollen, Anpassung der
Laborkapazität und Schulungen in diesem Bereich. Die Benennung von zuständigen
Behörden für amtliche Kontrollen ist häufig nicht eindeutig, weshalb Kontrollen
ausbleiben oder sich überschneiden. Das EU-Recht schreibt keine Registrierung
der LKM-Unternehmen vor, weshalb es keine Gewähr dafür gibt, dass diese von den
amtlichen Kontrollen erfasst werden. Bei der Herstellung von LKM fanden in der
Regel routinemäßig Kontrollen auf Risikobasis statt, aber auf der Ebene der
Verwendung, etwa bei lebensmittelverarbeitenden Betrieben, besteht noch Bedarf.
Häufig war das Personal der zuständigen Behörden nicht ausreichend für Fragen
im Zusammenhang mit LKM geschult, beispielsweise in Bezug auf
Rückverfolgungssysteme, gute Herstellungspraxis und Bewertung der
Übereinstimmungserklärung. Amtliche
Kontrollen bei genetisch veränderten Organismen (GVO) Im Mittelpunkt der
Audits des Lebensmittel- und Veterinäramtes standen die amtlichen Kontrollen
zur Verifizierung der Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
beim Inverkehrbringen von GV-Lebensmitteln, ‑Futtermitteln und ‑Saatgut
und zu den spezifischen Kontrollen, die bei Entscheidungen über Sofortmaßnahmen
erforderlich sind, um die Einfuhr verbotener GVO zu verhindern. Im allgemeinen
genügen die Kontrollen den EU-Anforderungen, einige Mängel wurden jedoch bei
den Einfuhrkontrollen von Reis aus China, der Akkreditierung von Labors und der
Ziehung von Proben für Laboruntersuchungen festgestellt. Tiergesundheit Tierseuchentilgungsprogramme:
Tätigkeiten der Taskforce In Ergänzung der Tätigkeiten des Lebensmittel- und Veterinäramtes im
Bereich der Seuchentilgung (siehe unten) wurde im Jahr 2000 eine Taskforce zur
Überwachung der von der EU kofinanzierten Seuchentilgungsprogramme eingesetzt,
um die Wirksamkeit dieser Programme zu verbessern. Für einige Seuchen wie
Rindertuberkulose, Brucellose, Tollwut und klassische Schweinepest wurden
Untergruppen geschaffen, die die Mitgliedstaaten fachlich unterstützen und die
Durchführung überwachen sollen. Tilgung von
Rindertuberkulose und Brucellose Die Tilgung der Rindertuberkulose und der
Brucellose bei Rindern, Schafen und Ziegen ist ein wichtiges Anliegen in
Mitgliedstaaten, die nicht amtlich anerkannt frei von diesen Seuchen sind. Das
Lebensmittel- und Veterinäramt führte 10 Audits von Tilgungsprogrammen für
Tuberkulose und/oder Brucellose durch. Im Großen und Ganzen wurden die von der
EU genehmigten und kofinanzierten Programme planmäßig durchgeführt. In einigen
der besuchten Mitgliedstaaten wurden jedoch Mängel festgestellt (in einigen
Fällen schwerwiegende) im Hinblick auf Verbringungsbeschränkungen,
Untersuchungs- und Probenahmehäufigkeit und/oder Durchführung der
epidemiologischen Ermittlungen. Aufbauend auf die Arbeit des Lebensmittel-
und Veterinäramtes und der Taskforce strebt die Kommission an, die Mängel in
diesen Mitgliedstaaten durch eine bessere Ausarbeitung, Durchführung und
Überwachung der Tilgungsprogramme abzustellen. Tollwut Bei den Audits des Lebensmittel- und
Veterinäramtes in den baltischen Mitgliedstaaten wurde über erhebliche
Fortschritte bei der Tollwuttilgung aufgrund der Durchführung EU-finanzierter
Tilgungsprogramme berichtet. In einigen Mitgliedstaaten wies die Durchführung
der Impfprogramme jedoch Mängel auf. Die Audits haben ergeben, dass die
Inzidenz der Tollwut in Nutztier- und Wildpopulationen noch immer Besorgnis
erregend ist. Klassische
Schweinepest Dank verstärkter Hygienemaßnahmen und
wirksamerer Impfkampagnen bei Schwarzwild im Rahmen eines von der EU
finanzierten Tilgungsprogramms trat die klassische Schweinepest (KSP) bei
Hausschweinen in den letzten Jahren in der EU nur noch sporadisch auf. Diese
Ausbrüche wurden von den Mitgliedstaaten mit Hilfe der Durchsetzung der
einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und der Durchführung von Notfallplänen
(siehe unten) wirksam eingedämmt. Trotz dieser Fortschritte ist die KSP in
einigen Regionen einiger weniger Mitgliedstaaten in Mittel- und Südosteuropa
noch vorhanden, wodurch die Gefahr einer Wiedereinschleppung des Virus in die
Hausschweinpopulation besteht. Das Lebensmittel- und Veterinäramt beobachtet
die Seuchenlage, und die Behörden werden u. a. durch die Taskforce bei der
Bekämpfung der Seuche unter Berücksichtigung der Verhältnisse im jeweiligen
Land unterstützt, vor allem in Bulgarien und Rumänien. Notfallpläne Die Mitgliedstaaten
sind gesetzlich zur Aufstellung von Notfallplänen verpflichtet, um auf einen
möglichen Ausbruch schwerer Tierseuchen wie Maul- und Klauenseuche und
klassische Schweinepest in ihrem Hoheitsgebiet vorbereitet zu sein. Das
Lebensmittel- und Veterinäramt hat diese Notfallpläne in acht Mitgliedstaaten
auditiert. Dabei kam es zu dem Schluss, dass die zuständigen Behörden generell
nachweislich in der Lage waren, sofort auf die Meldung von Verdachtsfällen zu
reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Es wurden Empfehlungen
erteilt, um einige Aspekte weiter zu verbessern, beispielsweise die
Vorbereitung der Labors auf den Seuchenfall, die lokalen Vorkehrungen und die
regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Pläne. Amtliche Kontrollen
der Laboratorien für Maul- und Klauenseuche Die Kommission ist
gesetzlich verpflichtet, die EU-Laboratorien zu überprüfen, die mit
MKS-Lebendviren umgehen, weil ein Entweichen des Virus aus einer kontrollierten
Umgebung die Tiergesundheit bedrohen kann. Insgesamt gibt es 16 staatliche
Untersuchungseinrichtungen und drei Laboratorien, die zur Impfstoffherstellung
mit dem Virus arbeiten dürfen. In den letzten Jahren wurden acht Laboratorien
überprüft, mit unterschiedlichem Ergebnis. In drei Laboratorien wurden
schwerwiegende Mängel festgestellt, die zu einem Entweichen des Virus hätten
führen können. In zwei davon wurden die Mängel, u. a. bei der
Abfallbeseitigung, rasch abgestellt, aber im dritten war das Niveau der
Bio-Sicherheit nicht angemessen, und die Zulassung für den Umgang mit
MKS-Lebendviren wurde entzogen. In Anbetracht der fraglichen Risiken und des
beträchtlichen Ressourcenbedarfs für die Überwachung der Laboratorien auf Ebene
der Mitgliedstaaten und der EU bestätigen diese Feststellungen, dass MKS-Labors
nur in Mitgliedstaaten zugelassen werden sollten, die die Einhaltung von Artikel
65 der Richtlinie 2003/85/EG garantieren und die erforderlichen Ressourcen
bereitstellen können. BSE Die Inzidenz der BSE ist drastisch
zurückgegangen, weshalb das Alter für die Untersuchung der Tiere deutlich
angehoben werden konnte. Die Häufigkeit der Audits des Lebensmittel- und
Veterinäramtes in diesem Bereich wurde entsprechend verringert. Blauzungenkrankheit Nachdem Impfstoffe
gegen den Serotyp 8 verfügbar wurden, hat das Lebensmittel- und
Veterinäramt in vier Mitgliedstaaten Audits durchgeführt, um die Durchführung
der kofinanzierten Notimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit zu bewerten. Es
wurden zwar einige Mängel festgestellt, vor allem was den Ausschluss
spezifischer Subpopulationen (z. B. Mastrinder und Lämmer zur
Bestandsergänzung) von der Impfung betraf, aber insgesamt wurden die
Impfkampagnen entsprechend den genehmigten Programme durchgeführt. Tierschutz Das Lebensmittel- und Veterinäramt führte
39 Audits von Tierschutzkontrollen durch, die den Tierschutz in
landwirtschaftlichen Betrieben, beim Transport und bei der Schlachtung
betrafen. Dieses intensive Programm, das alle Mitgliedstaaten abdeckte,
förderte wichtige Feststellungen in drei Hauptbereichen zutage. Das Amt hat bei seinen Audits die
Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der schrittweisen Abschaffung nicht
ausgestalteter Käfige für Legehennen bis zum 1. Januar 2012 verfolgt. Dem
Anschein nach werden zahlreiche Produzenten in mehreren Mitgliedstaaten diese
Frist nicht einhalten. Die Kommission arbeitet mit Experten in den Mitgliedstaaten
daran, die Abschaffung zu beschleunigen und das Ziel noch 2011 zu erreichen. Beim Tierschutz in der Schweinehaltung sind
die Mitgliedstaaten bei der vorgeschriebenen Gruppenhaltung von trächtigen
Sauen bis zum 1. Januar 2013 unterschiedlich weit fortgeschritten. Nach
den Beobachtungen des Lebensmittel- und Veterinäramtes werden in den meisten
Mitgliedstaaten noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um
diese Frist einzuhalten. Versäumnisse gibt es auch bei anderen langfristigen
Anforderungen: auf der Suche nach anderen Praktiken für die Unterbringung oder
Haltung von Schweinen haben bisher nur Schweden und Finnland das Kupieren von
Schwänzen bei Ferkeln verboten. Bei den Tiertransporten gab es in den letzten
Jahren beständige Fortschritte bei der Einhaltung der Vorschriften, obwohl noch
2007 nur wenige Mitgliedstaaten die Anforderungen an die Zulassung der
Transportmittel erfüllen konnten. So ist die neue Vorschrift zum Einbau von
Geräten zur Temperaturüberwachung und eines Alarms im Großen und Ganzen
erfolgreich durchgeführt worden. In den meisten Mitgliedstaaten jedoch sind im
Zulassungsverfahren für Fahrzeuge einige Vorschriften für Tränken und
satellitengestützte Navigationssysteme noch nicht angemessen berücksichtigt
worden. Pflanzengesundheit Einfuhrkontrollen
bei regulierten Produkten Als Teil einer Auditreihe vor dem Hintergrund
der seit 2005 geltenden neuen EU- Einfuhrregelung für Pflanzen wurden
11 Audits von Einfuhrkontrollsystemen im Bereich Pflanzengesundheit
durchgeführt. Dabei wurden wesentliche Verbesserungen der Kontrollsysteme
festgestellt. Es gibt aber immer noch einige vernachlässigte Punkte,
beispielsweise im Hinblick auf Kontrollen an anderen als Eingangsorten.
Probleme wurden auch festgestellt in Bezug auf durchgeführte regulierten Waren:
Nicht alle solche Waren konnten am ersten Eingangsort identifiziert werden.
Einige Waren entgingen deshalb den vorgeschriebenen
Pflanzengesundheitskontrollen. In einigen Mitgliedstaaten kann dieses Problem
auf die Ressourcenzuteilung und Mängel in der Infrastruktur zurückgeführt
werden. Auftreten
von Schadorganismen Bei insgesamt 23 Audits wurden mehrere
Schadorganismen abgedeckt. Einer der größten Schädlinge, der
Kiefernfadenwurm (Bursaphelenchus xylophilus), tritt in Portugal auf;
ein Ausbruch wurde auch in Spanien verzeichnet. Mehrere Anpassungen der
Rechtsvorschriften und Durchsetzungsinitiativen der Kommission zur Verstärkung
der Kontrollen, wozu auch mehrere Audits des Lebensmittel- und Veterinäramt
zählten, haben dazu beigetragen, die Ausbreitung des Schädlings auf das übrige
Gebiet der EU zu verhindern. Was den Palmen-Rüsselkäfer (Rhynchophorus
ferrugineus) betrifft, konnte das Amt bei seinen Audits feststellen,
dass die Mitgliedstaaten sich schwer getan haben, diesen Schädling zu
bekämpfen. Aufgrund seiner Biologie kann er sich der Entdeckung und
Bekämpfung leicht entziehen und es gab erhebliche Probleme, die
vorgeschriebenen Tilgungsmaßnahmen in Privatgärten und Städten durchzuführen,
wo die Wirtspflanzen (Palmen) typischerweise stehen. Der
Palmen-Rüsselkäfer ist inzwischen in vielen Regionen der EU, in denen Palmen
wachsen, weit verbreitet. Die asiatischen Bockkäferarten (Anoplophora
spp.) sind weit verbreitete Schädlinge von Gehölzen. Die
Audits des Lebensmittel- und Veterinäramtes haben ergeben, dass die
Mitgliedstaaten in der Praxis nicht systematisch die Maßnahmen anwenden, die
für die frühzeitige Tilgung erforderlich wären. Mit Ausnahme eines
großen Ausbruchs in Norditalien ist es aber gelungen, das Auftreten auf kleine Gebiete
zu begrenzen oder den Schädling gar zu tilgen. Interne
Pflanzengesundheitskontrollen 16 Audits wurden durchgeführt, um
interne Pflanzengesundheitskontrollen zu bewerten, beispielsweise Unterhaltung
von Schutzzonen, Einführung des Pflanzenpasssystems und Kontrollen im Sektor
Kartoffeln. Die meisten Audits bestätigten, dass in den Schutzzonen
vorschriftsmäßig kontrolliert wurde, in einigen Fällen wurden die
Mitgliedstaaten aber auch aufgefordert, ihre Kontrollen wesentlich zu
verbessern, um anerkannte Schutzzonen nicht zu verlieren. Bei den Audits
des Systems der Pflanzenpässe waren die Ergebnisse gemischt. Es zeigte
sich, dass zahlreiche, bei der vorangegangenen Auditreihe festgestellte
Verstöße nicht weiterverfolgt worden waren. Die Ergebnisse zeigten auch,
dass mit der Festlegung angemessener Schwerpunkte und der Zuteilung von
Ressourcen ein vorschriftsmäßiges Kontrollsystem aufgebaut werden kann. Bei
den meisten Audits im Sektor Kartoffeln wurden Fortschritte festgestellt. Futtermittel und
tierische Nebenprodukte (TNP) Das Lebensmittel- und Veterinäramt hat in
diesem Bereich 39 Audits durchgeführt. Nachstehend sind die
wichtigsten Schlussfolgerungen zusammengefasst. In allen Mitgliedstaaten ist der
Zulassungsprozess der zulassungspflichtigen größeren Futtermittelbetriebe
abgeschlossen, aber bei der Registrierung kleinerer Betriebe gibt es nach wie
vor große Lücken. Das EU-Recht verlangt die Registrierung aller Unternehmer,
die an der Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von
Futtermitteln beteiligt sind. Häufig gab es Schwächen bei der Ausarbeitung
und Durchführung HACCP-gestützter Verfahren; hinzu kam noch, dass in den
zuständigen Behörden das Fachwissen dafür fehlte, wie diese zu bewerten waren. Bei den Einfuhrkontrollen fehlte in vielen
Fällen ein risikobasierter Ansatz, und bei einigen Waren wurden zu wenige
Warenkontrollen vorgenommen. Es besteht die Gefahr, dass in organischen
Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln enthaltenes tierisches Eiweiß in
Futtermittel gelangt. Die Audits des Amtes haben deutlich gemacht, dass
die amtlichen Kontrollen bei organischen Düngemitteln und
Bodenverbesserungsmitteln verstärkt werden müssen; in Produktionsbetrieben
waren diese im Großen und Ganzen zufriedenstellend, bei der Vermarktung und
Verwendung aber eher schwach. Bei der nächsten Auditreihe werden die Kontrollen
in diesem Teil der Futtermittelkette im Mittelpunkt stehen. Erhebliche Verbesserungen gab es bei der
Verwendung der Handelspapiere von TNP sowie bei deren Genauigkeit und
Verlässlichkeit. Dasselbe gilt auch für die Sammlung, Beförderung,
Kennzeichnung und Beseitigung von TNP; außer im Einzelhandel werden hier die
einschlägigen Vorschriften weitgehend befolgt. Einfuhrkontrollen
bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs und bei Tieren Es gab 30 Audits von Einfuhr- und
Durchfuhrkontrollen. Alle Mitgliedstaaten verfügen über umfassende
Systeme für Einfuhrkontrollen, die im Großen und Ganzen gut funktionieren. Insbesondere hat die
Entwicklung und Einführung eines gemeinsamen computergestützten Systems für
Einfuhren (TRACES) viele Verfahren für Grenzkontrollstellen vereinfacht und die
Kommunikation über Einfuhren und Durchfuhren zwischen den Mitgliedstaaten
verbessert. Das System ermöglichte auch einen Überblick über die Struktur der
Einfuhren in die EU. Allerdings bleibt es eine Schwäche von TRACES, dass einige
der größten Einfuhrländer das System noch nicht voll nutzen. Bei den Audits stellte
sich eine Reihe von Problembereichen heraus: Die geltenden Regeln für
die Kontrolle von Sendungen, die aus einem Drittland stammen und in ein anderes
Drittland durchgeführt werden sollen, sind komplex und schwer durchzusetzen,
insbesondere was die Ankündigung an den betroffenen Grenzkontrollstellen sowie
die Weiterverfolgung und Überprüfung ihres fristgerechten Ausgangs betrifft.
Diese Schwierigkeiten treffen auf alle Häfen zu, aber am häufigsten treten
sie in den größeren Häfen auf, in denen die meisten Durchfuhren stattfinden.
In Erwartung einer Neubewertung der gegenwärtigen Regeln wurden einige
Änderungen an den geltenden Fristen vorgenommen, und es wurden Leitlinien
ausgearbeitet, um die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der Regeln zu
verbessern. Die Überwachungspläne der
Mitgliedstaaten für eingeführte Sendungen weisen große Unterschiede auf. In
puncto Überwachungsstrategie, Zahl der Proben und Bandbreite der Produkte und
Ursprungsländer weichen sie stark voneinander ab. Die zuständigen Behörden
wenden nicht systematisch Durchsetzungsmaßnahmen und Sanktionen an, um
beispielsweise bei der Ankündigung der Sendungen vor ihrer tatsächlichen
Ankunft und dem korrekten Ausfüllen der amtlichen Dokumente die Einhaltung der
Vorschriften zu verbessern. Rückstände von
Tierarzneimitteln und Kontaminanten Das Lebensmittel- und
Veterinäramt hat in den Mitgliedstaaten 20 Audits betreffend
Tierarzneimittel und Kontaminanten durchgeführt. Die wichtigsten
Schlussfolgerungen daraus sind hier zusammengefasst. In den meisten
Mitgliedstaaten sind die Untersuchungseinrichtungen inzwischen nach ISO
17025:2005 akkreditiert, die Zahl der im Umfang der Akkreditierung enthaltenen
Methoden zum Nachweis von Rückständen ist jedoch sehr unterschiedlich.
Bedingungen und Verfahren für die Akkreditierung der Methoden hängen von den
Richtlinien der nationalen Akkreditierungsstellen ab. Wenn sie nach Erfüllung
der eigentlichen Akkreditierungskriterien einen „flexiblen Umfang“ akzeptieren,
steht es den Laboratorien frei, eine bereits akkreditierte Methode mit
Kombinationen von Stoffen/Matrizes/Arten zu erweitern, ohne jedes Mal bei der
Akkreditierungsstelle die Genehmigung zu beantragen. Verlangen die
Akkreditierungsstellen, dass jede weitere Methode einzeln genehmigt wird, was
gewöhnlich in Verbindung mit den jährlichen Audits geschieht, ist das Verfahren
wesentlich langsamer und für die Laboratorien häufig kostspieliger. Die Entscheidung
2002/657/EG der Kommission gibt den Laboratorien für amtliche
Rückstandskontrollen verbindliche Anweisungen für die Validierung der
Rückstandsmethoden. Das Verfahren ist zwar zeitaufwändig und recht kompliziert,
es ist damit aber gelungen, den Validierungsansatz in den Mitgliedstaaten zu
vereinheitlichen, die Verlässlichkeit der Ergebnisse zu erhöhen und
Laboratorien für die Untersuchung auf Rückstände in Drittländern eine Anleitung
zu bieten. Mit bestimmten
Arzneimitteln behandelte Pferde müssen für sechs Monate (in einigen Fällen)
oder den Rest ihres Lebens verlässlich aus der Lebensmittelkette ausgeschlossen
werden. Dafür dient Abschnitt IX des Equidenpasses, den jedes Pferd in der EU
ab einem Alter von etwa sechs Monaten haben sollte. Die Frist, bis zu der alle
Pferde registriert sein müssen, ist abgelaufen, aber in mehreren
Mitgliedstaaten ist die Durchführung noch nicht abgeschlossen. In den meisten
Mitgliedstaaten werden vor der Schlachtung die Equidenpässe verlangt und
kontrolliert; wenn überhaupt, haben jedoch nur wenige Mitgliedstaaten
kontrolliert, ob bestimmte Behandlungen auch in Abschnitt IX des Passes
eingetragen sind. Informationen zur
Lebensmittelkette zum Zeitpunkt der Schlachtung liegen in den meisten
Mitgliedstaaten für alle Tierarten vor. Bei der Auslegung der
Rechtsvorschriften gibt es allerdings beträchtliche Unterschiede. In einigen
Mitgliedstaaten sind die Eigentümer/Halter verpflichtet, bei diesen
Informationen alle Behandlungen eines Tieres anzugeben. Andere verlangen
lediglich eine Erklärung, dass die Tiere nicht vor Ablauf einer Wartezeit wegen
der Behandlung mit einem Arzneimittel geschlachtet werden.
3.3.
Weitere Quellen für Informationen über die
Kontrollen in den Mitgliedstaaten
Sektorspezifische Berichterstattung Nach den
Bestimmungen des EU-Rechts über verschiedene Aspekte von
Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Pflanzengesundheit
müssen die Mitgliedstaaten regelmäßig über bestimmte Anforderungen Bericht
erstatten. Auf der Grundlage dieser nationalen Berichte erstellt die Kommission
eine Reihe sektorspezifischer Berichte, die den Stand der Durchführung
bestimmter Aspekte des EU-Lebensmittelrechts wiedergeben und in einigen Fällen
auch Daten über amtliche Kontrollen und deren Ergebnisse in den betreffenden
Bereichen enthalten. Besonders relevant
sind die folgenden Berichte: Überwachung und Untersuchung von Wiederkäuern auf
transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE); Entwicklungstendenzen und Quellen
von Zoonosen; Zoonoseerreger und lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche in
der Europäischen Union (Bericht der EFSA); anzeigepflichtige Seuchen bei
Rindern und Schweinen (im Zusammenhang mit dem Handel innerhalb der EU);
Jahresbericht Überwachung von Pestizidrückständen in der EU und Berichte über
die Sitzungen der Taskforce Tierseuchenbekämpfung. Im Anhang dieses
Berichts findet sich ein Verzeichnis der wichtigsten, im vergangenen Jahr
veröffentlichten Kommissionsberichte mit ihrer Internet-Adresse. Schnellwarnsysteme
und andere Berichtsinstrumente Die verschiedenen
Schnellwarnsysteme für Lebens- und Futtermittel (RASFF), Tierseuchen (ADNS) und
Pflanzenkrankheiten (EUROPPHYT) sind von großer Bedeutung für das Management
von Sofortmaßnahmen bei Notfällen und neuen Risiken und eine Quelle von
Informationen über das Entwicklungsmuster von Gefahren und Krankheiten entlang
der Lebensmittelkette. Die Daten dieser Systeme können ein wichtiger Indikator
für Sicherheitsmängel sein. Ausführliche Ergebnisse dieser Warnsysteme in den
Bereichen Lebensmittelsicherheit und Tierseuchen werden jedes Jahr in den
Berichten über RASFF und ADNS zusammengefasst und auf der Website der
Kommission veröffentlicht: http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/index_en.htm
http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/adns/index_en.htm
. Für das System für die Meldung von
Sendungen, die wegen eines Verstoßes gegen Pflanzenschutzbestimmungen
beanstandet werden (EUROPHYT), ist die Kommission derzeit dabei, eine Website
einzurichten, auf der monatlich Berichte über beanstandete Sendungen
veröffentlicht werden sollen. Das System TRACES
für den Informationsaustausch zwischen Kommission und Mitgliedstaaten über
Kontrollen bei Tieren und tierischen Erzeugnissen
(innergemeinschaftliche/heimische Produktion und Einfuhren aus Drittländern)
ist eine weitere bedeutende Quelle von Daten, nicht nur über das Volumen der
betreffenden Warenströme, sondern auch über die durchgeführten amtlichen
Veterinärkontrollen: http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/traces/index_en.htm. Berichterstattung
auf Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit Über die
Durchführung der Kontrollen berichten die Mitgliedstaaten auch regelmäßig auf
den Sitzungen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit.
Zum einen können dies Routineberichte über Auftreten und Bekämpfung von
lebensmittelbedingten Krankheiten, von Tierseuchen oder Pflanzenkrankheiten
sein, zum anderen Berichte über aktuelle Ausbrüche und entsprechende
Sofortmaßnahmen. Für die Kommission sind sie eine weitere wichtige Quelle von
Informationen, um bewerten zu können, wie die Kontrollen in den Mitgliedstaaten
funktionieren. In den letzten Jahren ist die Kommission dazu übergegangen,
diese Darstellungen zusammen mit den entsprechenden Sitzungsberichten auf ihrer
Website zu veröffentlichen. In einigen Bereichen kompiliert die Kommission auch die von den
Mitgliedstaaten erhaltenen Berichte und stellt sie über den Ständigen Ausschuss
zur Verfügung (zu finden unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/food/committees/regulatory/index_en.htm).
3.4.
Nachfassende Maßnahmen der Kommission und
Durchsetzung
Die kontinuierliche
Überwachung und Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen behält den Vorrang in
allen von diesem Bericht abgedeckten Bereichen. Die Empfehlungen in den
Auditberichten des Lebensmittel- und Veterinäramtes leisten hier einen
wichtigen Beitrag. Ihre Befolgung wird mit unterschiedlichen Maßnahmen nachfassend
geprüft. Die zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten müssen einen „Maßnahmenplan“ vorlegen, in dem sie
erläutern, inwieweit sie die Empfehlungen befolgt haben oder befolgen werden.
Die Kommission bewertet diesen Maßnahmenplan und verfolgt systematisch dessen
Durchführung, u. a. mittels: a) allgemeinen nachfassenden Auditbesuchen,
bei denen das Lebensmittel- und Veterinäramt und die Behörden des
Mitgliedstaats die Fortschritte bei der Behandlung aller Empfehlungen für
diesen Mitgliedstaat prüfen, b) nachfassenden Audits vor Ort oder Aufforderung
zur Vorlage schriftlicher Berichte bei bestimmten Themen, und c) bilateralen
Treffen auf hoher Ebene bei übergreifenden oder anhaltenden Problemen. Eine weitere Quelle von
Informationen, die Hinweise auf Verstöße oder Probleme bei der Durchführung
sein können, sind Beschwerden von Privatpersonen oder NRO; die Kommission
bemüht sich, diese bei den betroffenen Mitgliedstaaten vorzubringen und ein
positives Ergebnis zu erreichen. Ein weiteres Instrument ist das von der Kommission ins Leben gerufene
Projekt „EU-Pilot“, an dem seit April 2008 15 Mitgliedstaaten freiwillig
teilnehmen und das 2009/2010 erste Ergebnisse geliefert hat; es dient dazu, schneller und umfassender Antwort
auf Fragen geben zu können, die sich aus der Anwendung des EU-Rechts ergeben,
und hat sich als nützliches Instrument erwiesen, da es die Kommunikation
zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten intensiviert und zur Lösung von
Durchsetzungsproblemen beigetragen hat, ohne dass der Weg über ein formales
Vertragsverletzungsverfahren beschritten werden musste. Wenn aber zuständige Behörden anhaltende Mängel nicht zufriedenstellend
beheben und die oben beschriebenen Mechanismen keine befriedigende Lösung oder
nur unzureichende Fortschritte bieten, kann die Kommission
Vertragsverletzungsverfahren einleiten, um die Einhaltung von Vorschriften
durch einen Mitgliedstaat zu erzwingen. Dies hat sie in drei Fällen bei Griechenland getan, weil mehrere
wichtige Bestandteile des EU-Lebensmittelrechts trotz wiederholter Aufforderung
nicht berücksichtigt wurden. Der Gerichtshof verurteilte Griechenland in diesen
drei Fällen wegen der Nichtanwendung von EU-Recht. Im Einzelnen: - Bei den Audits des Lebensmittel- und Veterinäramtes wurden
anhaltende, grundlegende und systematische Mängel bei den amtlichen Kontrollen
in Griechenland festgestellt, die hauptsächlich auf fehlendes Personal in den
Veterinärdiensten zurückzuführen waren. Sowohl die zentrale behördliche Ebene
als auch die nachgeordneten Behörden konnten die amtlichen Kontrollen deshalb
nicht wirksam und erschöpfend durchführen. Der Gerichtshof urteilte, dass die
Ergebnisse der Anstrengungen der griechischen Behörden zur Lösung dieser
Probleme nicht zufriedenstellend waren[7]. - Der Gerichtshof urteilte zudem, dass Griechenland wichtige
Bestimmungen des EU-Rechts über nicht genusstaugliche tierische Nebenprodukte[8]
und über den Schutz von Tieren beim Transport und bei der Schlachtung nicht
korrekt angewendet hatte[9]. Die Kommission übermittelte 2010 außerdem mit Gründen versehene
Stellungnahmen an Italien und Spanien. - In Italien hatte das Lebensmittel- und Veterinäramt bei seinen Audits
festgestellt, dass die italienischen Behörden aufgrund von Personalmangel ihren
Verpflichtungen nach den EU-Pflanzenschutzvorschriften nicht nachkommen
konnten. In vielen Fällen wurde deshalb die Meldepflicht nicht befolgt.
Außerdem waren die italienischen Behörden aufgrund des vom Amt festgestellten
Problems dauerhaft nicht in der Lage, für eine enge, rasche, unmittelbare und
wirksame Zusammenarbeit mit der Kommission zu sorgen. - In Spanien hatte das Lebensmittel- und Veterinäramt bei seinen Audits
festgestellt, dass folgende Aspekte der EU-Tierschutzvorschriften nicht korrekt
angewendet wurden: Genehmigungen für Transportunternehmen; Zulassung von
Transportfahrzeugen; Kontrolle der Fahrtenbücher; Prüfung der Eignung der Tiere
für den Transport; Inspektionen und Sanktionen. Weitere Angaben über Verstöße finden sich in den Jahresberichten über
die Kontrolle der Anwendung des Unionsrechts auf der entsprechenden Website der
Kommission: http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_annual_report_de.htm
4.
Schlussfolgerungen
Im Großen und Ganzen sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass in der
gesamten Lebensmittelkette amtliche Kontrollen durchgeführt und Themen der
Lebensmittelsicherheit, der Pflanzen- und Tiergesundheit und des Tierschutzes
berücksichtigt werden. Es gibt zwar Verbesserungsmöglichkeiten, aber es sind
Fortschritte beim effizienten Einsatz von Kontrollinstrumenten und -ressourcen
und bei der Planung, Durchführung und Koordinierung der Kontrollen in allen
Sektoren festzustellen. Die amtlichen Kontrollen und die Rechtsinstrumente zur Optimierung
ihrer Wirksamkeit sind Schlüsselelemente der Lebensmittelkette in der EU. Sie
erlauben den zuständigen Behörden, die Kontrollen risikobasiert durchzuführen
und Mängel auszumachen sowie frühzeitig Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen.
Sie verschaffen den zuständigen Behörden auch einen nützlichen Überblick über
den Stand der Lebensmittelsicherheit und der Gesundheit. Aus den Berichten der Mitgliedstaaten geht deutlich hervor, dass die
nationalen zuständigen Behörden ihre Aufgabe mit Sorgfalt und zunehmender
Kompetenz wahrnehmen; dies wird durch die Berichte über die Audits der
Kommissionsexperten bestätigt. Mit den spezifischen Überprüfungen der Kommission vor Ort und den
allgemeinen nachfassenden Audits in allen Sektoren können zudem noch zu
behebende Mängel festgestellt und Korrekturmaßnahmen veranlasst werden. Diese die Kontrolltätigkeit der Mitgliedstaaten ergänzenden
Auditberichte der Kommission sind ein verlässliches Instrument, um die
Wirksamkeit der Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten zu bewerten. Im Bedarfsfall
sorgt die Kommission nachdrücklich für die Befolgung des EU-Rechts, indem sie
geeignete Maßnahmen ergreift, um Verbesserungen in den Systemen der amtlichen
Kontrollen und Audits der Mitgliedstaaten zu bewirken. _______________________ ANHANG Liste der veröffentlichten Sektorspezifischen Kommissionsberichte
über die Durchführung des EU-Rechts in den Bereichen Lebensmittelsicherheit,
Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit Bericht || Rechtsgrundlage || Fundstelle Jahresbericht zur Über-wachung und Untersuchung von Wiederkäuern auf transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) in der EU || Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien || http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/tse_bse/monitoring_annual_reports_en.htm Kurzbericht der EU über Entwicklungstendenzen und Quellen von Zoonosen, Zoonoseerregern und lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen in der Europäischen Union || Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie 2003/99/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates (Aufgabe der EFSA, Bericht erstellt in Zusammenarbeit mit dem ECDC) || http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2090.pdf Jahresbericht des Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) || Artikel 50 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit || http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/rasff_publications_en.htm Bericht || Rechtsgrundlage || Fundstelle Jahresbericht zur Überwachung von Pestizidrückständen in der EU || Artikel 32 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates; (Aufgabe der EFSA) || http://ec.europa.eu/food/fvo/specialreports/pesticides_index_en.htm http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/1646.htm Jahresbericht der Kommission über die Bestrahlung von Lebensmitteln || Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile || http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/irradiation/index_de.htm Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über die Durchführung der nationalen Rückstands-überwachungspläne in den Mitgliedstaaten || Artikel 8 der Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG || http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/residues/control_en.htm Bericht || Rechtsgrundlage || Fundstelle Jahresbericht der Kommission zur Überwachung von Geflügel und Wildvögeln auf die aviäre Influenza || Artikel 19 Absatz 1 der Entscheidung 2006/875/EG der Kommission und Artikel 9 Absatz 1 der Entscheidung 2006/876/EG der Kommission vom 30. November 2006 zur Genehmigung der von den Mitgliedstaaten bzw. von Bulgarien und Rumänien für das Jahr 2007 vorgelegten Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und bestimmten TSE sowie zur Verhütung von Zoonosen || http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/controlmeasures/avian/eu_resp_surveillance_en.htm Sitzungsberichte der Experten-Untergruppen (Rinder-Brucellose, Brucellose der Schafe und Ziegen, Rindertuberkulose und Tollwut) der Taskforce zur Überwachung der Seuchentilgung in den Mitgliedstaaten || Die Einsetzung der Taskforce im Jahr 2000 war eine der im Kommissionsweißbuch zur Lebensmittelsicherheit vorgesehenen Maßnahmen || http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/eradication/taskforce_en.htm Bericht || Rechtsgrundlage || Fundstelle Jährliche Zusammenfassung der Berichte der Mitgliedstaaten über die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch, mit den zur Information der Öffentlichkeit und zur Durchsetzung der Vorschriften dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen und deren Ergebnissen || Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 206/2009/EG der Kommission (Aufhebung von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 754/2004 der Kommission mit Einfuhrvorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs zum persönlichen Verbrauch) || http://ec.europa.eu/food/animal/animalproducts/personal_imports/sum_personal_imports_2005_2007_final.pdf Tierschutz: Verbringungsverordnung || Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 || http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/transpor t/inspections_reports_reg_1_2005_de.htm [1] Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung
der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen
über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1). [2] Seit Ende 2010 wird der Begriff “Audit” anstelle von
“Inspektion” verwendet, um das breitere Spektrum der Tätigkeit des
Lebensmittel- und Veterinäramts deutlich zu machen. Der Einfachheit halber wird
in diesem Bericht nur „Audit“ verwendet. [3] KOM(2010) 441 endg. vom 25.8.2010. [4] Verordnung (EG) Nr.
178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur
Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts,
zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur
Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. [5] Hazard Analysis and Critical Control Points (Gefahrenanalyse und
Bestimmung kritischer Kontrollpunkte). [6] Verordnung (EG) Nr. 669/2009 der Kommission vom
24. Juli 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des
Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf verstärkte amtliche
Kontrollen bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel
nichttierischen Ursprungs und zur Änderung der Entscheidung 2006/504/EG. [7] Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23.4.2009 in der
Rechtssache C-331/07. [8] Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 17.12.2009 in der
Rechtssache C-248/08. [9] Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.9.2009 in der
Rechtssache C-416/07.