BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“) /* COM/2012/0100 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 3 2........... Das Netz: Jüngste Entwicklungen des
rechtlichen und institutionellen Rahmens.................. 4 2.1........ Der rechtliche Rahmen.................................................................................................... 4 2.2........ Jüngste Entwicklungen des
institutionellen Rahmens.......................................................... 4 2.3........ Das System zur Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz (CPCS)...................................... 5 2.4........ Dem Netz bereitgestellte Ressourcen............................................................................... 6 2.5........ Der Ausschuss................................................................................................................ 7 3........... Das Netz: Vieles ist besser
geworden, doch der Weg ist noch weit.................................. 7 3.1........ Statistische Trends während des
Berichtszeitraums.......................................................... 7 3.2........ Allgemeine Bewertung.................................................................................................... 9 3.3........ Das Netz: weitere Anstrengungen
erforderlich................................................................ 10 4........... Sonstige Bereiche der
Zusammenarbeit: Gemeinsame Tätigkeiten und Beamtenaustausch 12 4.1........ Gemeinsame Tätigkeiten und
Beamtenaustausch............................................................ 12 4.2........ Internationale Zusammenarbeit...................................................................................... 12 5........... Fazit und weiteres Vorgehen......................................................................................... 12 5.1........ Fazit............................................................................................................................. 12 5.2........ Das weitere Vorgehen.................................................................................................. 14 ANHANG................................................................................................................................. 16 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr.
2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über
die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der
Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“)
1.
Einleitung
Wo immer Waren und Dienstleistungen gekauft bzw.
bestellt werden, gehört der Binnenmarkt inzwischen zum Verbraucheralltag. Damit
seine potenziellen Vorzüge und die neuen Möglichkeiten hinsichtlich Auswahl,
Qualität und Preis voll zur Geltung kommen, müssen die europäischen
Verbraucherinnen und Verbraucher indes darauf vertrauen können, dass ihre
Rechte auch überall geschützt sind. Dies gilt insbesondere für die
Online-Komponente des Binnenmarkts. Hierzu wurde im Jahr 2004 die Verordnung über die
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz[1] (im Folgenden „die
Verordnung“) erlassen. Sie gibt den Rahmen vor, der es den
Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten ermöglicht, eng miteinander zu
arbeiten, um kommerzielle Praktiken rasch und wirksam zu unterbinden, wenn
diese Praktiken nicht mit dem Verbraucherrecht vereinbar sind und wenn sich
Verbraucher und Unternehmer (Händler) in unterschiedlichen Ländern befinden.
Den Unternehmen bietet die Verordnung einheitliche Rahmenbedingungen und die
Gewähr, dass unseriöse Händler vom Markt ferngehalten werden. Gemäß Artikel 21 der Verordnung muss alle
zwei Jahre Bericht über ihre Durchführung erstattet werden. Der vorliegende
Bericht betrifft die Jahre 2009 und 2010. Es ist der zweite Zweijahresbericht,
den die Kommission erstellt[2]. In den Bericht fließen sowohl die Beurteilung der
Entwicklungen durch die Kommission als auch (in Form der nationalen Berichte,
die der Kommission im 1. Quartal 2011 vorgelegt wurden) das Feedback der
Mitgliedstaaten ein. Der Schwerpunkt liegt auf der Arbeit des mit der
Verordnung eingerichteten Netzes zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (im
Folgenden „das Netz“), und untersucht wird vor allem, ob die im
Kommissionsbericht von 2009 festgestellten Mängel erfolgreich abgestellt worden
sind. Der Bericht ist auch vor dem Hintergrund der
Überlegungen zu sehen, die derzeit darüber angestellt werden, inwieweit die
Verordnung ihren Zweck – Verbesserung des Schutzes der wirtschaftlichen
Interessen der Verbraucher[3] – erfüllt.
2.
Das Netz: Jüngste Entwicklungen des rechtlichen und institutionellen
Rahmens
2.1.
Der rechtliche Rahmen
Die Verordnungsmechanismen gelten nur für die
Zusammenarbeit bei der Durchsetzung der im Anhang der Verordnung aufgeführten
Rechtsakte. Seit Erlass der Verordnung im Jahr 2004 haben
zahlreiche Legislativvorschläge zu Anpassungen (insbesondere Ergänzungen) des
Rechtsakteverzeichnisses im Anhang geführt; beispielsweise wurde im November
2009 der Artikel 13 der Datenschutzrichtlinie für elektronische
Kommunikation[4] in den Anhang
aufgenommen. Weitere Anpassungen ergaben sich durch die Änderung des Regelungsumfangs
der Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung[5]
und durch die Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG über Verbraucherkredite. Um jegliche Zweifel bezüglich des Regelungsumfangs
der Verordnung auszuräumen, legte die Kommission im Jahr 2010 – zwecks
Berücksichtigung aller seit 2004 eingetretenen Änderungen – einen
Legislativvorschlag zur Änderung des Anhangs vor; dieser Vorschlag wurde am
14. September 2011[6] angenommen. Dies soll
insbesondere für juristische Klarheit bezüglich der Aufnahme der neuen
Richtlinie 2008/48/EG[7] über
Verbraucherkreditverträge sorgen[8].
2.2.
Jüngste Entwicklungen des institutionellen Rahmens
Dem Netz gehören die nationalen
Durchsetzungsbehörden an, die die Mitgliedstaaten der Kommission melden. Das
Verzeichnis dieser Behörden wird jedes Jahr im Amtsblatt veröffentlicht[9]. Seit 2009 ist das Netz hinsichtlich seines
institutionellen Rahmens alles in allem in eine stabilere Phase eingetreten;
die ersten zwei Jahre seines Bestehens waren demgegenüber noch von den Anstrengungen
der Mitgliedstaaten geprägt gewesen, das Netz vollständig aufzubauen. Einige der oben beschriebenen Veränderungen im
Anhang der Verordnung haben sich auf das Netz ausgewirkt: (1) Bis die Änderung
der Verordnung angenommen war, waren die für die Durchsetzung der Richtlinie
2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge zuständigen Behörden vorübergehend
ausgeschlossen, und (2) neue Behörden, die für die Durchsetzung von
Artikel 13 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation
zuständig sind, werden aufgenommen, sobald sie der Kommission gemeldet werden. Alle andere Anpassungen des Netzes, die der
Kommission gemeldet wurden (z. B. nach einer Umverteilung ministerieller
Zuständigkeiten auf nationaler Ebene), ließen sich ohne Beeinträchtigung des Netzes
vornehmen; nur ein Mitgliedstaat berichtet von erheblichen Schwierigkeiten und
Verzögerungen hinsichtlich einer Behörde. Dass gar kein Anschluss an das gemeinsame IT-Tool
des Netzes besteht, kommt praktisch nicht mehr vor und wenn, dann im
Allgemeinen in Bereichen, in denen nach wie vor nur gelegentlich kooperiert
wird (z. B. bei der Durchsetzung der Artikel 86-100 der Richtlinie
2001/83/EG). Die Kommission behält diese Situationen sorgfältig im Auge.
2.3.
Das System zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPCS)
Ein zentraler Bestandteil des Netzes ist das
System zur Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (englisch: Consumer
Protection Cooperation System, im Folgenden „CPCS“), ein gemeinsames
IT-Tool, das die Behörden für den Informationsaustausch nutzen. Mit Unterstützung der im Jahr 2006 eingesetzten Key
User-Gruppe hat die Kommission im Berichtszeitraum ihre
Anstrengungen zur Verbesserung dieser Anwendung und ihrer
Benutzerfreundlichkeit fortgesetzt. Abgeschlossen wurden die umfangreichen, für die
Entwicklung neuer IT-Features notwendigen Vorarbeiten in Bezug auf
Artikel 9 der Verordnung (Koordinierung der Marktüberwachungs- und
Durchsetzungstätigkeit). Die Implementierung dieses Artikels in das IT-Tool ist
im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten verschoben worden, um zunächst genügend
praktische Erfahrungen mit den ersten Sweeps, den konzertierten
Marktüberwachungs- und Durchsetzungsmaßnahmen des Netzes, zu sammeln. Die
Implementierung dieser neuen Funktionen im Jahr 2012 wird die Koordinierung von
Durchsetzungsmaßnahmen, an denen mehrere Behörden beteiligt sind, einfacher
machen. Zu den sonstigen Verbesserungen, die von den
Benutzern vorgeschlagen wurden und derzeit geprüft werden, gehören die
Verbesserung der Suchfunktion und die Weiterentwicklung des CPCS zu einem
mehrsprachigen Tool. Die Benutzer bemängelten auch die relativ lange
Reaktionsdauer des Systems. Die IT-Dienste der Kommission haben sich mit dieser
Frage befasst und arbeiten an einer Lösung. In den Berichtszeitraum fielen außerdem
Überlegungen zum Datenschutz. Vordringliches Anliegen der Kommission war es,
den Großteil der Empfehlungen umzusetzen, die die Artikel-29-Arbeitsgruppe
(bestehend aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden) im September 2007
vorgelegt hatte. Der entsprechende Beschluss[10] und die
entsprechende Empfehlung[11] der Kommission wurden
den Mitgliedstaaten im Jahr 2010 im Entwurf unterbreitet und mit ihnen erörtert
und dann am 1. März 2011 förmlich angenommen. Zusätzliche
Datenschutzvorkehrungen im CPCS, etwa in Form von Pop-up-Warnungen für die
Benutzer bei wichtigen Bearbeitungsschritten, waren bereits im Jahr 2009
getroffen worden. Die Europäische
Kommission hat in diesem Zeitraum auch eng mit dem Europäischen
Datenschutzbeauftragten (EDSB) zusammengearbeitet, um das Vorabprüfungsverfahren
unter Dach und Fach zu bringen. In seiner Stellungnahme[12]
bestätigt der EDSB, dass die Verordnung eine solide Rechtsgrundlage für den
Informationsaustausch darstellt; außerdem begrüßt er die Anstrengungen der
Kommission, den Datenschutz in das Design des IT-Tools wie auch in die
gemeinsamen Bearbeitungsverfahren zu integrieren, die für das Netz festgelegt
wurden. Zugleich empfiehlt der EDSB aber weitere Verbesserungen. Am dringendsten ist die Suche nach einer
praktikablen Regelung für den Umgang mit Anfragen Betroffener (data subjects)
wegen Zugangsrechten und für die Beantwortung solcher Anfragen. Die Festlegung
eines Koordinierungsmechanismus hierfür erweist sich als außerordentlich
komplex. Die größte Herausforderung besteht darin, einen Mittelweg zu finden
zwischen einerseits dem Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten und
andererseits der Notwendigkeit, im Rahmen der in der Verordnung vorgesehenen
Zusammenarbeit bei Ermittlung und Durchsetzung Informationen auszutauschen, um Verstöße
gegen verbraucherrechtliche EU-Vorschriften zu unterbinden. Erschwerend kommt
hinzu, dass das Verbraucher- und Datenschutzrecht von Mitgliedstaat zu
Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist. Die Umsetzung der anderen Empfehlungen des EDSB,
etwa die Entwicklung neuer IT-Features, soll in einer zweiten Phase geprüft
werden, wenn die Netzbehörden und die Kommission sich auf die Grundzüge eines
gemeinsamen Koordinierungsmechanismus geeinigt haben.
2.4.
Dem Netz bereitgestellte Ressourcen
Aus den nationalen Zweijahresberichten geht –
ähnlich wie schon 2009 – nur bedingt hervor, in welchem Umfang die nationalen
Behörden Ressourcen für die Durchführung der Verordnung bereitgestellt haben.
In den meisten Fällen melden die Mitgliedstaaten, dass die Aktivitäten im Rahmen
der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC nach dem englischen Consumer
Protection Cooperation) Teil der allgemeinen Arbeit und des allgemeinen
Etats der Behörden waren; das Erfassen CPC-spezifischer Daten scheint somit
nicht realisierbar zu sein. Ohne dass sie konkrete Zahlen nennen, machen
mehrere Behörden in ihren Berichten deutlich, dass sie ihr CPC-Engagement gern
aufstocken würden, der Ressourcenmangel sie jedoch daran hindert. Hierbei geht
es vor allem, aber nicht ausschließlich um die gemeinsamen Tätigkeiten des
Netzes und den Beamtenaustausch; beide Projekte werden von der EU kofinanziert. Anhand der der Kommission derzeit vorliegenden
Daten ist es nicht möglich, eine belastbare Aussage darüber zu treffen, ob die
Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung aus Artikel 4 Absatz 7 der
Verordnung, wonach sie die Behörden mit angemessenen Mitteln ausstatten müssen,
voll und ganz nachkommen. Es gibt jedoch Hinweise in den nationalen
Berichten, dass die Effizienz (und somit auch die Effektivität) des Netzes durch
die Mittelknappheit in den Behörden beeinträchtigt sein könnte. In einigen
Fällen sind davon die zentralen Verbindungsstellen betroffen, denen als
Koordinierungspunkte auf nationaler Ebene eine entscheidende Rolle bei der
Durchführung der Verordnung zukommt; dies gilt vor allem in Ländern, in denen
die in der Verordnung vorgesehenen Durchsetzungsaufgaben auf verschiedene
Behörden aufgeteilt sind. Im Rahmen der laufenden Gesamtbewertung des Netzes
wird diese Frage noch eingehender analysiert werden.
2.5.
Der Ausschuss
Mit der Verordnung wird ein Ausschuss eingesetzt,
der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und die Kommission
bei ihren Durchführungsaufgaben unterstützen soll. Im Berichtszeitraum trat der Ausschuss drei- bzw.
viermal pro Jahr zusammen. Am 6. Dezember 2010 gab er eine befürwortende
Stellungnahme zu einem Vorschlag für eine Änderung der Kommissionsentscheidung
zur Durchführung der Verordnung[13] ab; die Kommission nahm
diesen Vorschlag am 1. März 2011 an. Indem neue Regeln für die Durchführung
von Artikel 9 der Verordnung aufgestellt und die Gründe für das Löschen
von Informationen im CPCS präziser formuliert wurden, hat der
Änderungsbeschluss Lücken geschlossen. Der Ausschuss spielt eine wichtige Rolle für das
Netz. Insbesondere bietet er eine Plattform zum Erörtern von Trends im
Verbraucherschutz; durch die Festlegung auf gemeinsame Standards und Leitlinien
(z. B. auf das Handbuch für Internet-Ermittlungen und auf die CPC
Operating Guidelines) trägt er zu einer innerhalb des Netzes einheitlichen
Vorgehensweise bei der Durchsetzung bei, und mit den jährlichen
Durchsetzungsaktionsplänen gibt er dem Netz operationelle Orientierungen. In
diesen Aktionsplänen geht es schwerpunktmäßig um die gemeinsamen Tätigkeiten
des Netzes, insbesondere um die jährlichen Internetüberprüfungen (Sweeps). Inwieweit das Netz Erfolg beim Erreichen seiner
Ziele hat, hängt in hohem Maße von den Impulsen und von der Unterstützung des
Ausschusses ab. Die Kommission geht weiterhin der Frage nach, ob
das Netz für Verbraucherpolitik (CPN), in dem die leitenden Beamten
(Generaldirektoren) der nationalen Verbraucherministerien vereint sind, auch
eine Rolle übernehmen sollte.
3.
Das Netz: Vieles ist besser geworden, doch der Weg ist noch weit
3.1.
Statistische Trends während des Berichtszeitraums
Insgesamt hat das Netz fast ebenso viele Dossiers
(cases) behandelt wie im vorigen Berichtszeitraum, d. h. ungefähr
540 Informationsersuchen oder Durchsetzungsersuchen zur Unterbindung eines
festgestellten Verstoßes[14]. Die Zahl der Warnmeldungen
ging hingegen deutlich zurück; Warnmeldungen sind Meldungen, die eine Behörde
an andere betroffene Behörden schickt, um auf einen Verstoß gegen
Verbrauchergesetze hinzuweisen, wenn ein solcher festgestellt wurde oder wenn
ein begründeter Verdacht auf einen solchen Verstoß besteht. Richtlinien: Am häufigsten hat sich das Netz mit
Verstößen gegen die Bestimmungen über irreführende und/oder täuschende Werbung
befasst, also mit Verstößen gegen die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere
Geschäftspraktiken[15], am zweithäufigsten mit
Verstößen gegen die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr[16]. Von Anfang an betrafen die meisten Dossiers (cases),
die das Netz bearbeitet hat, Praktiken im Zusammenhang mit Online-Werbekanälen:
Im Jahr 2010 bezogen sich 45 % der Informations- und 77 % der
Durchsetzungsersuchen auf E-Mail-, SMS- oder Internetnachrichten an
Verbraucher. Dies hat zum Teil mit den jährlichen Sweeps zu tun. Bei
diesen Sweeps überprüfen mehrere Behörden zeitgleich Websites in einem
bestimmten Wirtschaftszweig auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Die
Weiterverfolgung der grenzüberschreitenden Verstöße, die im Zuge dieser
konzertierten Überprüfungsmaßnahmen festgestellt werden, führt naturgemäß zu
einem verstärkten Austausch zwischen den Behörden. Darüber hinaus können mit
neuen Technologien (wie dem Internet) potenziell mehr Verbraucher erreicht
werden, weswegen sie auch eher zu einem typischen „CPC-Verstoß“ gegen
kollektive Interessen führen. Seit Mitte 2009 ist hinsichtlich der von den
Behörden erstellten neuen Dossiers ein relativer Rückgang bei den Fällen zu
verzeichnen, mit denen sich das Netz befasst. (Statistische Angaben zu den
Jahren 2009-2010 im Anhang dieses Berichts.) Auf die Durchsetzungsersuchen hat
sich dieser rückläufige Trend bislang nicht ausgewirkt; sie blieben mit 120
neuen Dossiers, die Ende 2010 im CPCS registriert waren, recht stabil. Die genauen Ursachen für diesen Trend sind noch
nicht geklärt; wahrscheinlich spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Die Behörden
berichten nicht über einen Rückgang der Zahl grenzüberschreitender Verstöße
gegen Verbrauchergesetze, aber sie haben in ihren Berichten hervorgehoben, dass
die Durchsetzungsprioritäten besser abgestimmt werden müssen. Anzumerken ist
auch, dass die jüngsten Sweeps weniger grenzüberschreitende Probleme zu
Tage gefördert haben als die ersten. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die
Behörden inzwischen vertrauter mit den Kooperationsregeln der Verordnung über
die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sind. Dies hat zu weniger, aber besser
vorbereiteten Dossiers und zu einem rationelleren Einsatz der in der Verordnung
vorgesehenen Kooperationsmechanismen geführt. Dass die Dossiers professioneller
bearbeitet werden, spiegelt sich auch im geringeren durchschnittlichen Zeitaufwand
für die Erledigung von Amtshilfeersuchen wider, der beispielsweise bei den
Durchsetzungsersuchen von 177 Tagen im Jahr 2008 auf nur noch 92 Tage
im Jahr 2010 zurückging. Daneben sind einige technische Aspekte zu nennen: Die
Datenbank ermöglicht heute die Bearbeitung von Dossiers mit Mehrfachverstößen,
wohingegen die Behörden im ersten Jahr noch mehrere parallele Dossiers (eines
pro Verstoß) anlegen mussten.
3.2.
Allgemeine Bewertung
Der Berichtszeitraum lässt sich zusammenfassend
als eine Phase der Stabilisierung und Konsolidierung der Netzaktivitäten
beschreiben, und dies trotz der von den Behörden gemeldeten Einschränkungen
aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Dieses allgemeine Fazit ergibt sich aus den Zweijahresberichten der
Mitgliedstaaten und den eigenen Erfahrungen der Kommission bei der Beobachtung
des Netzes. Die Mehrzahl der Behörden ist der Auffassung, das
das Netz die Anlaufschwierigkeiten, die für die ersten beiden Jahre seines
Bestehens kennzeichnend waren, überwunden hat. Die geringere durchschnittliche
Bearbeitungsdauer (siehe Tabelle 4 im Anhang) zeigt, dass die zuständigen
Bediensteten in den Behörden vertrauter im Umgang mit Amtshilfeersuchen vom
Netz geworden sind. Das Netz hat darüber hinaus zusätzlich zur
bilateralen Zusammenarbeit bei der Durchsetzung einen soliden Kernbestand
gemeinsamer Tätigkeiten entwickelt. Diese gemeinsame Arbeit soll der
Durchsetzung eine neue EU-weite Dimension verleihen und letztlich den
Verbraucherschutz im Binnenmarkt verbessern. In den zurückliegenden zwei Jahren
ist diese gemeinsame Durchsetzungsarbeit zu einem festen Bestandteil der
Netzaktivitäten geworden. Kernstück dieser Arbeit sind die
Internetüberprüfungen (Sweeps), die das Netz jedes Jahr vornimmt.
Dadurch, dass die Behörden gemeinsam die festgestellten Verstöße
weiterverfolgen und für die Einhaltung der Vorschriften sorgen, zeitigen diese Sweeps
konkrete Ergebnisse für die Verbraucher. Ende 2010 hat eine Gruppe von Behörden
ein neues (von der Kommission kofinanziertes) Projekt gestartet, bei dem
Möglichkeiten der Optimierung der Durchsetzungsfähigkeit des Netzes im
Online-Bereich – mit Hilfe verbesserter Techniken und eines systematischeren
Wissens- und Erfahrungsaustauschs – ausgelotet werden. Die aktuelle Entwicklung des Netzes lässt sich zum
Teil damit erklären, dass die Behörden in den zurückliegenden zwei Jahren
gelernt haben, über das Netz zusammenzuarbeiten, dass ihnen also die
Kooperationsmechanismen, die mit der Verordnung geschaffen wurden, und das von
der Kommission für den Informationsaustausch innerhalb des Netzes entwickelte
IT-Tool vertraut(er) geworden sind. Der Trend zeigt jedoch zugleich – und dies wurde
auch in vielen der nationalen Zweijahresberichte deutlich – dass die Maßnahmen
zur Beseitigung der im ersten Zweijahresbericht (2009) festgestellten
Unzulänglichkeiten Wirkung gezeigt haben. Dadurch, dass jährlich ein Schulungsplan mit den
Behörden aufgestellt wird, lassen sich die Ausbildungserfordernisse effektiver
befriedigen. Im Jahr 2009 ist ein Netz von nationalen Ausbildern eingesetzt
worden, um die Ausbildungskapazitäten der Kommission zu erweitern. Des Weiteren
wurde im Berichtszeitraum das zentrale Help Desk umorganisiert, damit
Anfragen von Benutzern schneller beantwortet werden können. Die Planung der
gemeinsamen Tätigkeiten (und somit auch der Ressourcen) mittels der jährlichen
Durchsetzungsaktionspläne gewährleistet einen soliden, strukturierten und
transparenten Planungsprozess. Diese Pläne helfen dabei, Bereiche zu ermitteln,
die von gemeinsamem Interesse sind, und sie umfassen alle gemeinsamen
Tätigkeiten, die das Netz neben dem „Kerngeschäft“, also der (im Allgemeinen
bilateralen) Durchsetzungszusammenarbeit unternimmt. Die Ausarbeitung von Leitfäden u. Ä. hat dazu
beigetragen, dass sich ein einheitlicheres Verständnis von der Zusammenarbeit
innerhalb des Netzes herausgebildet hat. Hierzu gehören insbesondere die CPC
Operating Guidelines (die operationellen CPC-Leitlinien), die die
Kommission formuliert hat und die praktische Hinweise für die Anwendung der
CPC-Kooperationsmechanismen enthalten; diese Hinweise beruhen auf der
gemeinsamen Praxis, wie sie sich in den Gesprächen mit Behörden im Rahmen eines
Workshops über die Netzarbeit im Dezember 2009 herausgeschält hat. Die Workshops, die seit 2009 regelmäßig
veranstaltet werden und den Durchsetzungsbehörden eine weitere Gelegenheit zum
Meinungs- und Erfahrungsaustausch bieten, fördern auf diese Art und Weise das
Entstehen einer gemeinsamen Sicht- und Herangehensweise. Die Themen dieser
Workshops werden mit den Behörden in den Beratungen über den jährlichen
Durchsetzungsaktionsplan abgestimmt. Sie reichen von eher juristischen
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Durchsetzung (von Teilen) des
Verbraucherrechts, das im Anhang der Verordnung aufgelistet ist, bis hin zu
mehr operationellen Fragen (Erstellung eines Durchsetzungsersuchens). Es ist unbestreitbar, dass das Netz seine Arbeit
in den letzten beiden Jahren konsolidiert hat; fest steht jedoch auch, dass
sein Potenzial noch nicht voll ausgeschöpft ist. Es gibt nach wie vor einige
Mitgliedstaaten, die noch nie ein Amtshilfeersuchen (oder auch nur eine
Warnmeldung) verschickt haben, und eine nicht geringe Anzahl von
Mitgliedstaaten hat weniger als fünf Ersuchen (alle Arten zusammengenommen)
bearbeitet. Nach heutigem Stand der Dinge kann von höchstens neun
Mitgliedstaaten gesagt werden, dass sie das System von Anfang an aktiv genutzt
haben.
3.3.
Das Netz: weitere Anstrengungen erforderlich
In den ersten Jahren konzentrierten die Behörden
ihre Anstrengungen hauptsächlich darauf, für einen funktionierenden Zugang zu
dem IT-Tool zu sorgen und sich mit den neuen Kooperationsmechanismen vertraut
zu machen. Wenn das Netz die erhofften Ergebnisse liefern soll, muss sich die
Aufmerksamkeit ab jetzt auf die Nutzung aller Möglichkeiten richten, die das
Netz bietet. Verstärkte Anstrengungen sind vor allem in
folgenden Bereichen nötig: Die Zahl der Behörden, die die
Kooperationsmechanismen der Verordnung nicht aktiv nutzen, ist immer noch
erheblich. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für die
Durchsetzung der sektoralen Rechtsvorschriften, die im Anhang der Verordnung
aufgeführt sind. Wie im ersten Zweijahresbericht beschrieben, mag das
Vorhandensein paralleler Netze in diesen Bereichen[17]
die Wirksamkeit des CPC-Netzes beeinträchtigt haben, doch ist dies bisher nicht
bestätigt. Zudem nutzen viele Verbraucherbehörden in den Mitgliedstaaten das
CPC-Netz nur selten. Hier sind somit weitere Analysen vonnöten. Trotz der Ausarbeitung gemeinsamer Regeln und
Leitfäden besteht kein Konsens darüber, wie die mit der Verordnung geschaffenen
Kooperationsinstrumente genutzt werden sollen. Als Ursachen hierfür sind eine
unzureichende Regelkenntnis und ein gewisses Maß an Disziplinlosigkeit bei der
Regelanwendung zu nennen (obwohl es vorgesehen ist, melden beispielsweise nur
wenige Behörden systematisch, wie weit ihre Ermittlungs- und
Durchsetzungstätigkeiten gediehen sind), doch gibt es auch grundsätzlichere
Unterschiede, die einen effizienteren Einsatz der CPC-Mechanismen verhindern.
Die Behörden sind sich besonders bei den Warnmeldungen nicht einig, wie und
wann sie abgegeben werden sollen, und bei den Durchsetzungsersuchen legen sie
an die juristische Analyse und Beweisführung (sehr) unterschiedliche Maßstäbe
an. Ein gemeinsames Konzept fehlt auch hinsichtlich
der Durchsetzungsprioritäten des Netzes. Die jährlichen
Durchsetzungsaktionspläne geben zwar die Bereiche von gemeinsamem Interesse
vor, decken jedoch nicht sämtliche Tätigkeitsfelder des Netzes ab. Die große
Herausforderung besteht darin, weiter auf eine einheitliche Definition dessen
hinzuarbeiten, was ein „relevantes“ Verbraucherproblem ist, und vielleicht auch
gemeinsame Standards festzulegen, damit das Netz von allen Behörden auf eine
vergleichbare Art und Weise genutzt wird – ohne dabei jedoch die Verpflichtung
zu ignorieren, auf ein Amtshilfeersuchen zu reagieren. Dem Netz ist es nicht gelungen, eine eigene
„Identität“ zu entwickeln; vielmehr ist es im Wesentlichen ein virtuelles Netz
geblieben, das durch ein gemeinsames IT-Tool zusammengehalten wird. Kontakte
zwischen den Behörden sind – abgesehen von den Kontakten der Sachbearbeiter im
Rahmen eines bestimmten Dossiers – nach wie vor die Ausnahme; dies kann
vielleicht eine Erklärung dafür sein, dass das Netz noch nie vom CPCS-Forum
Gebrauch gemacht hat. Sprachbarrieren mögen in diesem Zusammenhang eine Rolle
spielen, sind jedoch nicht ausreichend, um den mangelnden Austausch zwischen
den Behörden zu erklären. Viele der bereits im Zweijahresbericht von 2009
benannten Probleme haben auch heute noch Auswirkungen auf das Netz: ·
Die Unterschiede zwischen den nationalen
Verbrauchergesetzen in der EU führen zu einer Verzögerung der Verfahren und
erschweren die Zusammenarbeit, da die Behörden zunächst prüfen müssen, ob und,
wenn ja, in welchem Umfang eine Zusammenarbeit angestrebt werden kann. ·
Die Frage, welches Recht anwendbar ist, spaltet das
Netz nach wie vor; in den diesem Thema gewidmeten Workshops sind inzwischen
weitere Fragen bezüglich des anwendbaren Rechts und der nationalen
Verfahrensvorschriften aufgetaucht. ·
Über die vom Netz erfolgreich erledigten Dossiers
wird selbst innerhalb des Netzes wenig kommuniziert, was den Eindruck entstehen
lassen kann, dass das Netz die Erwartungen nicht erfüllt. Zugleich sind die
Behörden nicht willig, diese Art von Information weiterzugeben: Nur wenige
nationale Zweijahresberichte enthalten Beispiele von erfolgreichen Dossiers,
obwohl dies Teil der vereinbarten gemeinsamen Struktur war. ·
Auch bezüglich der Rolle, die die Kommission
innerhalb der Durchsetzungszusammenarbeit spielen sollte, sind unterschiedliche
Meinungen laut geworden.
4.
Sonstige Bereiche der Zusammenarbeit: Gemeinsame Tätigkeiten und
Beamtenaustausch
4.1.
Gemeinsame Tätigkeiten und Beamtenaustausch
Die Kommission hat auch in diesem Berichtszeitraum
wieder Gelder für gemeinsame Tätigkeiten und für ein Beamtenaustauschprogramm
bereitgestellt. Vorrangiges Ziel ist dabei, den CPC-Behörden einen Rahmen für
den Austausch bewährter Vorgehensweisen und das gemeinsame Arbeiten anzubieten,
damit Doppelarbeit möglichst vermieden wird und, noch wichtiger, damit alle
sich kennenlernen und voneinander lernen können. Ebenso wie 2009 ist das Feedback in den nationalen
Zweijahresberichten zu diesen Aktivitäten positiv: Die Behörden nutzen die
ihnen jährlich zur Verfügung stehenden Mittel in bescheidenem, aber
kontinuierlichem Umfang. Trotz der Anstrengungen, die unternommen wurden,
um diese Aktivitäten für die Behörden attraktiver zu gestalten, werden in den
nationalen Berichten ähnliche Schwierigkeiten genannt wie 2009: Budgetzwänge hindern viele Behörden daran, am
Austauschprogramm oder an gemeinsamen Projekten teilzunehmen. Die komplexen Bestimmungen für die Beantragung und
für die nachfolgende Verwaltung der Mittel halten die zuständigen Behörden von
dieser Art von Tätigkeiten ab. Sprachschwierigkeiten sind ein weiterer Faktor
für die relativ geringe Zahl von Beamtenaustauschen. Die Regelungen für Beamten sind zu unflexibel, als
dass rasch auf kurzfristige Erfordernisse reagiert werden könnte, die sich im
Verlauf von Ermittlungen ergeben.
4.2.
Internationale Zusammenarbeit
Der Rat erteilte der Kommission im Mai 2009 die
Befugnis, mit den USA Verhandlungen über ein Kooperationsabkommen im Bereich
der Durchsetzung von Verbrauchergesetzen aufzunehmen. Während des
Berichtszeitraums haben zahlreiche Treffen mit der US-amerikanischen
Gegenseite, der Federal Trade Commission, stattgefunden, doch
gestalteten sich die Verhandlungen wegen unterschiedlicher Auffassungen über
den Datenschutz schwierig.
5.
Fazit und weiteres Vorgehen
5.1.
Fazit
Das Netz befindet sich in einer Phase der
Konsolidierung und Stabilisierung seiner Arbeit. Im Berichtszeitraum wurde vor
allem Folgendes erreicht: ·
Die Anlaufschwierigkeiten der ersten beiden Jahre
(z. B. Anschlussprobleme oder andere technische Probleme im Zusammenhang
mit der Nutzung der Datenbank) sind überwunden. ·
Die Behörden setzen die durch die Verordnung
geschaffenen Kooperationsmechanismen effektiver ein, da ihnen das IT-Tool und
die neuen Verfahren vertrauter sind. ·
Die von der Kommission koordinierten und
beaufsichtigten Sweeps sind ein Teil der regelmäßigen Aktivitäten des
Netzes geworden und haben dem Netz aufgrund der Berichterstattung in den Medien
zu einer gewissen Bekanntheit verholfen. ·
Das Netz erörtert und plant seine konzertierten
Maßnahmen im Rahmen jährlicher Durchsetzungsaktionspläne. ·
Schulungen werden auf der Grundlage jährlicher
Ausbildungspläne und mit Hilfe des Netzes nationaler Ausbilder effizienter
gestaltet. ·
Dank der Gespräche in den Workshops und der
praktischen, in den letzten vier Jahren gesammelten Erfahrungen bildet sich
langsam ein gemeinsames Verständnis von der Zusammenarbeit im Netz heraus. ·
Die operationellen Leitlinien, die die Kommission
auf der Grundlage der Ergebnisse eines Workshops im Dezember 2009 ausgearbeitet
hat, bieten den zuständigen Beamten praktische Hinweise, wie das Netz
funktioniert und wie Amtshilfeersuchen im Rahmen der Verordnung zu erstellen
sind. Bei der Bewertung der zurückliegenden zwei Jahre
wird jedoch auch deutlich, dass es weiterhin Unzulänglichkeiten gibt und dass
das Netz noch nicht sein ganzes Potenzial ausgeschöpft hat. Viele Behörden
nutzen die CPC-Kooperationsmechanismen gar nicht oder nur selten, und einige
Behörden, die in den ersten Jahren zu den aktivsten zählten, haben ihr
Engagement zurückgefahren, was den relativen Rückgang der Tätigkeiten des
Netzes bezüglich neuer Dossiers seit 2010 teilweise erklärt. Die Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden
Durchsetzung, die von den Unterschieden im Verbraucherrecht und in den
Verfahrensvorschriften der einzelnen Länder herrühren, sind im Vergleich zu den
ersten Jahren des Bestehens des Netzes, als die Behörden noch in erster Linie
mit dem Erlernen des Systems beschäftigt waren, deutlicher zutage getreten.
Langwierige Verfahren, unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Durchsetzung
und unterschiedliche Erfahrungshorizonte haben die Bereitschaft der Behörden
zur Nutzung des Netzes zusätzlich auf die Probe gestellt. In einigen Fällen könnten die Schwierigkeiten, mit
denen die Behörden konfrontiert sind, ein erster Hinweis darauf sein, dass der
rechtliche Rahmen, den die Verordnung bietet, angepasst werden muss, um die
grenzüberschreitende Durchsetzung zu verbessern. Ebenso könnten sie bedeuten,
dass die nationalen Verfahren vor dem Hintergrund des CPC-Kooperationsrahmens
überarbeitet werden müssen, damit die Behörden den Zielen der Verordnung in
vollem Umfang gerecht werden können. Die im Jahr 2011 beschlossene Änderung des Anhangs
der Verordnung hat für zusätzliche juristische Klarheit bezüglich der
Rechtsvorschriften gesorgt, auf die der Kooperationsmechanismus anwendbar ist.
Für die Einleitung eines Legislativverfahrens im Hinblick auf eine
substanziellere Überarbeitung der Verordnung reichen die bislang bekannten
Elemente jedoch nicht. Aufgrund ihrer Bewertung der in den Berichtszeitraum
fallenden Jahre ist die Kommission vielmehr der Auffassung, dass sich viele der
Schwierigkeiten des Netzes innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens lösen
lassen. Es müssen indes noch mehr Erfahrungen gesammelt
und mehr Informationen zusammengetragen werden, bevor überlegt werden kann, ob
– und wenn ja, wie – die Verordnung überarbeitet werden sollte. Besonders
eingehend ist die Frage des Regelungsumfangs der Verordnung zu untersuchen;
dazu zählt auch die eventuelle Aufnahme weiterer Rechtsvorschriften in den
Anhang. Die Bereitstellung angemessener Ressourcen für die Behörden wird in den
kommenden Jahren eine wichtige Herausforderung und zugleich eine wichtige Voraussetzung
für den Erfolg des Netzes bleiben.
5.2.
Das weitere Vorgehen
Vor diesem Hintergrund ist es oberste Priorität
der Kommission, eng mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die
festgestellten Schwachpunkte innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens zu
beseitigen. Nach Ansicht der Kommission sollten sich die
Anstrengungen kurz- bis mittelfristig auf folgende Bereiche konzentrieren: ·
Fortsetzung der Anstrengungen zur Konsolidierung
des Netzes durch die Verbesserung der Funktionen des IT-Tools; außerdem sollte
gewährleistet sein, dass zuständige Beamte mit Hilfe des Ausbildernetzes
geschult und dass die Durchführungsbestimmungen eine kohärente und zügigere
Bearbeitung von Amtshilfeersuchen erleichtern bzw. ermöglichen. ·
Beibehaltung der Finanzierung gemeinsamer
Tätigkeiten, um den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren weiter zu
fördern; das gegenwärtige Beamtenaustauschprogramm sollte jedoch im Lichte der
Erfahrungen und Kommentare der nationalen Behörden neu bewertet werden. ·
Fortsetzung der Arbeit mit den Behörden an der
Entwicklung einer gemeinsamen Herangehensweise an die Durchsetzung (mit Hilfe
der Workshop-Diskussionen, der gemeinsamen Tätigkeiten und der Sweeps).
Von Vorteil für das Netz könnte es auch sein, neue Wege für die Durchführung konzertierter
Durchsetzungs- und Marktüberwachungsmaßnahmen gemäß Artikel 9 der
Verordnung auszuloten. Ein Beispiel hierfür sind die Sweeps von 2009 und
2010, bei denen eine Gruppe von Behörden die Aktion mit anderen
Durchsetzungsmaßnahmen kombinierte, um die Durchschlagskraft zu maximieren.
Erforderlich ist ferner eine Diskussion über den optimalen Einsatz der
Warnmeldungen innerhalb des Netzes. ·
Weitere Verbesserung der Planung der
Netztätigkeiten. Die jährlichen Durchsetzungsaktionspläne stellen einen ersten
Schritt zur Ermittlung von Bereichen dar, die für die Netzbehörden von
gemeinsamem Interesse sind, doch muss hier noch mehr geschehen. Dies gilt umso
mehr, als die Behörden mit Budgetzwängen konfrontiert sind und Schwierigkeiten
haben, nationale und CPC-Prioritäten miteinander zu vereinbaren. Eine erste
Diskussion hierüber werden die Behörden Ende 2011 im Rahmen eines Workshops
über Prioritätensetzung führen. ·
Parallel dazu muss das Netz effektivere Methoden
zur Ermittlung von Durchsetzungsprioritäten auf europäischer Ebene entwickeln;
hierzu sind die auf nationaler Ebene verfügbaren First Hand-Informationen
von Verbrauchern ebenso notwendig wie die Daten aus Tools wie dem
Verbraucherbarometer, der neuen Beschwerdedatenbank oder der Datenbank des
Netzes der Europäischen Verbraucherzentren (EVZ). Bezüglich der EU-Sweeps
prüft eine Gruppe von Behörden derzeit, wie eine neu auftauchende Bedrohung im
Internet besser erkannt und wie danach sichergestellt werden kann, dass das
Netz angemessene Reaktionsmaßnahmen festlegt. ·
Intensivierung der Anstrengungen zur Steigerung des
Bekanntheitsgrades des Netzes in der Öffentlichkeit. Die Berichterstattung in
den Medien über die Sweeps sorgt für eine gewisse Bekanntheit des
Netzes, doch weiß die Öffentlichkeit nach wie vor zu wenig über die (meist)
bilaterale Zusammenarbeit bei der Durchsetzung. Den nationalen
Zweijahresberichten zufolge zeitigt die CPC-Arbeit greifbare Ergebnisse für die
Verbraucher, doch wird darüber nur begrenzt informiert. Auch hier arbeitet eine
Gruppe von Behörden zurzeit an einer Strategie für die interne und externe
Kommunikation; implementiert würde diese Strategie mittels vom CPC-Ausschuss
gebilligter Kommunikationspläne. Erstes sichtbares Ergebnis der Arbeit dieser
Gruppe ist ein Newsletter, der zweimal pro Jahr an die Behörden verschickt
wird. Im Übrigen prüft die Kommission den Rahmen und die
Verfahren, die die Verordnung für die Zusammenarbeit vorgibt, um zu beurteilen,
ob sich einige der Schwierigkeiten des Netzes langfristig durch eine Maßnahme
legislativer Art überwinden ließen. Die im vorliegenden Bericht dargestellten
Ergebnisse sind ein erster Schritt in diesem Prozess; sie bilden die Grundlage
der Leistungsbeschreibung für eine externe Bewertung, die die Kommission
demnächst in Auftrag geben wird und mit deren Abschluss im Jahr 2012 zu rechnen
ist. Ein Aspekt, der in diesem Zusammenhang untersucht werden muss, sind die
Auswirkungen des recht weiten Regelungsspektrums der Rechtsvorschriften im
Anhang der Verordnung auf die Effektivität und Effizienz des Netzes, vor allem
in Bereichen, in denen noch andere Kooperationsregelungen bestehen. Darüber
hinaus muss die Rolle der Kommission innerhalb des Netzes einer Bewertung
unterzogen werden. ANHANG 1. Gesamtzahl der
Amtshilfeersuchen Jahr || Warnmeldungen (Art. 7) || Informationsersuchen (Art. 6) || Durchsetzungsersuchen (Art. 8) || GESAMT 2007 || 71 || 161 || 95 || 327 2008 || 100 || 122 || 170 || 392 2009 || 44 || 150 || 170 || 364 2010 || 37 || 89 || 134 || 260 TOTAL || 252 || 522 || 569 || 2. Amtshilfeersuchen nach
Richtlinien, gegen die verstoßen wurde (2007 – 2010) || Art. 6 Informationsersuchen || Art. 7 Warnmeldungen || Art. 8 Durchsetzungsersuchen || GESAMT 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken || 1 || 86 || 125 || 68 || 0 || 40 || 30 || 29 || 4 || 73 || 112 || 86 || 654 Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung || 48 || 0 || 0 || 0 || 34 || 0 || 0 || 0 || 35 || 0 || 0 || 0 || 117 Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr || 3 || 9 || 13 || 16 || 7 || 20 || 14 || 8 || 15 || 48 || 54 || 40 || 247 Richtlinie 93/13/EG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen || 21 || 10 || 30 || 6 || 15 || 7 || 6 || 1 || 10 || 14 || 14 || 37 || 171 Richtlinie 97/7/EG über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz || 11 || 4 || 18 || 22 || 4 || 11 || 2 || 4 || 9 || 22 || 35 || 19 || 161 Richtlinie 97/55/EG zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung || 40 || 0 || 0 || 0 || 4 || 0 || 0 || 0 || 3 || 0 || 0 || 0 || 47 Richtlinie 94/47/EG über Teilzeitnutzungsrechte an Immobilien || 27 || 0 || 0 || 0 || 1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 1 || 30 Richtlinie 85/577/EG über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge || 1 || 10 || 2 || 3 || 0 || 6 || 0 || 1 || 1 || 0 || 7 || 5 || 36 Richtlinie 2001/83/EG über Humanarzneimittel || 2 || 0 || 3 || 0 || 3 || 2 || 0 || 0 || 6 || 2 || 4 || 7 || 29 Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter || 2 || 1 || 2 || 1 || 1 || 3 || 4 || 2 || 3 || 4 || 8 || 8 || 39 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Nichtbeförderung, Annullierung oder große Verspätung von Flügen || 1 || 1 || 0 || 0 || 1 || 2 || 0 || 0 || 3 || 4 || 7 || 1 || 20 Richtlinie 98/6/EG über Preisangaben || 0 || 0 || 1 || 2 || 0 || 1 || 0 || 0 || 2 || 3 || 5 || 1 || 15 Richtlinie 90/314/EG über Pauschalreisen || 2 || 1 || 1 || 1 || 0 || 2 || 1 || 2 || 1 || 0 || 0 || 5 || 16 Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher || 0 || 0 || 1 || 0 || 1 || 3 || 0 || 0 || 1 || 0 || 2 || 1 || 9 Richtlinie 87/102/EWG über Verbraucherkredite || 1 || 0 || 1 || 1 || 0 || 1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 5 Richtlinie 89/552 über die Ausübung der Fernsehtätigkeit || 0 || 0 || 0 || 0 || 1 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 2 3. Amtshilfeersuchen nach
Verwendungszwecken des Individualverbrauchs (2007 – 2010) || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || GESAMT Art. 6 || Art. 8 || Art. 7 || Art. 6 || Art. 8 || Art. 7 || Art. 6 || Art. 8 || Art. 7 || Art. 6 || Art. 8 || Art. 7 Bekleidung und Schuhe || 1 || 0 || 0 || 0 || 5 || 0 || 1 || 3 || 1 || 2 || 0 || 1 || 14 Nachrichtenübermittlung || 0 || 2 || 1 || 4 || 25 || 15 || 9 || 24 || 4 || 3 || 8 || 2 || 97 Bildung || 1 || 0 || 0 || 0 || 2 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 3 Lebensmittel und alkoholfreie Getränke || 1 || 1 || 1 || 2 || 0 || 0 || 4 || 2 || 0 || 2 || 3 || 3 || 19 Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung || 0 || 1 || 0 || 1 || 1 || 1 || 9 || 6 || 1 || 5 || 4 || 1 || 30 Gesundheitspflege || 6 || 11 || 6 || 5 || 14 || 6 || 6 || 11 || 1 || 9 || 10 || 2 || 87 Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe || 0 || 0 || 0 || 1 || 0 || 0 || 4 || 0 || 0 || 2 || 0 || 0 || 7 Andere Waren und Dienstleistungen || 30 || 10 || 9 || 8 || 24 || 12 || 24 || 27 || 18 || 17 || 27 || 6 || 212 Nicht klassifizierbar || 10 || 9 || 4 || 59 || 39 || 35 || 37 || 23 || 5 || 11 || 9 || 6 || 247 Freizeit, Unterhaltung und Kultur || 35 || 13 || 4 || 15 || 13 || 17 || 23 || 33 || 7 || 26 || 39 || 9 || 234 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen || 5 || 2 || 1 || 19 || 0 || 8 || 6 || 5 || 0 || 7 || 4 || 3 || 60 Verkehr || 72 || 46 || 45 || 8 || 47 || 6 || 26 || 36 || 7 || 5 || 30 || 4 || 332 GESAMT || 161 || 95 || 71 || 122 || 170 || 100 || 149 || 170 || 44 || 89 || 134 || 37 || 4. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
(in Tagen) eines Amtshilfeersuchens im CPCS || 2008 || 2009 || 2010 Informationsersuchen (Art. 6) || 148 || 208 || 125 Durchsetzungsersuchen (Art. 8) || 177 || 283 || 128 5. Amtshilfeersuchen nach
Verkaufsformen (2007 – 2010) || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || GESAMT Art. 6 || Art. 8 || Art. 7 || Art. 6 || Art. 8 || Art. 7 || Art. 6 || Art. 8 || Art. 7 || Art. 6 || Art. 8 || Art. 7 Außerhalb von Geschäftsräumen || 0 || 5 || 0 || 11 || 3 || 8 || 6 || 3 || 0 || 3 || 3 || 3 || 45 Katalog || 6 || 4 || 0 || 0 || 2 || 1 || 1 || 3 || 0 || 1 || 0 || 1 || 19 Haustürgeschäft || 0 || 0 || 0 || 4 || 1 || 2 || 0 || 2 || 0 || 0 || 0 || 1 || 10 E-Mail || 1 || 3 || 2 || 0 || 0 || 0 || 7 || 2 || 0 || 0 || 1 || 3 || 19 Persönlich (Face-to-Face) || 44 || 2 || 0 || 27 || 3 || 12 || 5 || 6 || 3 || 17 || 8 || 4 || 131 Telefax || 0 || 1 || 0 || 0 || 0 || 0 || 4 || 1 || 1 || 58 || 0 || 1 || 66 Internet || 91 || 63 || 54 || 32 || 136 || 72 || 89 || 137 || 34 || 9 || 110 || 25 || 852 Post || 14 || 5 || 6 || 36 || 13 || 3 || 38 || 10 || 4 || 2 || 10 || 5 || 146 Zeitung || 0 || 2 || 2 || 0 || 0 || 1 || 2 || 2 || 1 || 7 || 0 || 7 || 24 Nicht bekannt || 0 || 1 || 1 || 5 || 3 || 2 || 1 || 1 || 2 || 2 || 0 || 1 || 19 Telefon || 6 || 11 || 7 || 15 || 8 || 2 || 9 || 10 || 3 || 4 || 5 || 1 || 81 Ladengeschäft || 0 || 4 || 2 || 1 || 6 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 13 SMS-Nachricht || 0 || 1 || 1 || 0 || 2 || 1 || 4 || 7 || 0 || 17 || 0 || 2 || 35 6. Aus- und Eingang von
Amtshilfeersuchen (Art. 6, 7 und 8) nach Mitgliedstaaten (2007 – 2010) || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang Österreich || 2 || 67 || 3 || 72 || 7 || 44 || 7 || 29 Belgien || 128 || 67 || 119 || 85 || 84 || 51 || 29 || 28 Bulgarien || 12 || 57 || 2 || 63 || 1 || 34 || 4 || 21 Zypern || 0 || 60 || 0 || 64 || 0 || 34 || 1 || 26 Tschechische Republik || 2 || 59 || 0 || 66 || 4 || 36 || 4 || 27 Deutschland || 5 || 72 || 12 || 101 || 16 || 64 || 13 || 59 Dänemark || 12 || 64 || 14 || 66 || 10 || 37 || 10 || 23 Estland || 8 || 57 || 12 || 71 || 6 || 40 || 1 || 21 Spanien || 0 || 72 || 8 || 98 || 23 || 65 || 28 || 50 Finnland || 5 || 58 || 31 || 75 || 2 || 33 || 2 || 23 Frankreich || 40 || 65 || 16 || 88 || 56 || 81 || 60 || 38 Griechenland || 0 || 58 || 0 || 68 || 0 || 31 || 1 || 23 Ungarn || 70 || 63 || 30 || 61 || 23 || 32 || 22 || 28 Irland || 0 || 72 || 0 || 84 || 2 || 48 || 0 || 36 Italien || 2 || 59 || 2 || 62 || 4 || 42 || 2 || 33 Litauen || 0 || 57 || 0 || 67 || 4 || 33 || 4 || 22 Luxemburg || 0 || 62 || 0 || 70 || 1 || 39 || 2 || 27 Lettland || 4 || 63 || 11 || 66 || 6 || 36 || 6 || 24 Malta || 0 || 55 || 0 || 55 || 3 || 34 || 8 || 23 Niederlande || 3 || 102 || 13 || 120 || 28 || 82 || 9 || 61 Polen || 1 || 61 || 9 || 65 || 3 || 35 || 5 || 28 Portugal || 0 || 60 || 1 || 68 || 3 || 39 || 0 || 29 Rumänien || 0 || 53 || 0 || 53 || 1 || 35 || 0 || 25 Schweden || 7 || 65 || 33 || 79 || 12 || 44 || 6 || 30 Slowenien || 0 || 59 || 0 || 67 || 0 || 31 || 1 || 21 Slowakei || 2 || 65 || 3 || 72 || 11 || 36 || 6 || 28 Vereinigtes Königreich || 14 || 90 || 65 || 84 || 45 || 84 || 27 || 54 GESAMT || 317 || || 384 || || 355 || || 258 || 7. Aus- und Eingang von
Amtshilfeersuchen nach Mitgliedstaaten im Jahr 2007 || Informationsersuchen Art. 6 || Warnmeldungen Art. 7 || Durchsetzungsersuchen Art. 8 || GESAMT || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang Österreich || 1 || 4 || 0 || 56 || 1 || 7 || 2 || 67 Belgien || 42 || 7 || 51 || 54 || 35 || 0 || 128 || 67 Bulgarien || 4 || 2 || 0 || 55 || 8 || 0 || 12 || 57 Zypern || 0 || 3 || 0 || 56 || 0 || 1 || 0 || 60 Tschechische Republik || 1 || 4 || 0 || 55 || 1 || 0 || 2 || 59 Deutschland || 1 || 10 || 2 || 55 || 2 || 7 || 5 || 72 Dänemark || 12 || 7 || 0 || 55 || 0 || 2 || 12 || 64 Estland || 1 || 2 || 1 || 53 || 6 || 2 || 8 || 57 Spanien || 0 || 10 || 0 || 52 || 0 || 10 || 0 || 72 Finnland || 5 || 3 || 0 || 54 || 0 || 1 || 5 || 58 Frankreich || 19 || 6 || 7 || 56 || 14 || 3 || 40 || 65 Griechenland || 0 || 2 || 0 || 55 || 0 || 1 || 0 || 58 Ungarn || 68 || 4 || 2 || 55 || 0 || 4 || 70 || 63 Irland || 0 || 7 || 0 || 56 || 0 || 9 || 0 || 72 Italien || 0 || 3 || 2 || 54 || 0 || 2 || 2 || 59 Litauen || 0 || 2 || 0 || 54 || 0 || 1 || 0 || 57 Luxemburg || 0 || 4 || 0 || 56 || 0 || 2 || 0 || 62 Lettland || 0 || 5 || 1 || 54 || 3 || 4 || 4 || 63 Malta || 0 || 1 || 0 || 54 || 0 || 0 || 0 || 55 Niederlande || 3 || 27 || 0 || 60 || 0 || 15 || 3 || 102 Polen || 0 || 3 || 0 || 55 || 1 || 3 || 1 || 61 Portugal || 0 || 5 || 0 || 55 || 0 || 0 || 0 || 60 Rumänien || 0 || 3 || 0 || 49 || 0 || 1 || 0 || 53 Schweden || 3 || 6 || 0 || 54 || 4 || 5 || 7 || 65 Slowenien || 0 || 2 || 0 || 54 || 0 || 1 || 0 || 59 Slowakei || 0 || 8 || 0 || 55 || 2 || 2 || 2 || 65 Vereinigtes Königreich || 0 || 18 || 5 || 63 || 9 || 9 || 14 || 90 GESAMT || 160 || 158 || 71 || || 86 || 92 || 317 || 8. Aus- und Eingang von
Amtshilfeersuchen nach Mitgliedstaaten im Jahr 2008 || Informationsersuchen Art. 6 || Warnmeldungen Art. 7 || Durchsetzungsersuchen Art. 8 || GESAMT || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang Österreich || 1 || 3 || 1 || 66 || 1 || 3 || 3 || 72 Belgien || 28 || 9 || 43 || 70 || 48 || 6 || 119 || 85 Bulgarien || 0 || 0 || 0 || 63 || 2 || 0 || 2 || 63 Zypern || 0 || 0 || 0 || 64 || 0 || 0 || 0 || 64 Tschechische Republik || 0 || 2 || 0 || 63 || 0 || 1 || 0 || 66 Deutschland || 3 || 13 || 2 || 68 || 7 || 20 || 12 || 101 Dänemark || 0 || 1 || 1 || 64 || 13 || 1 || 14 || 66 Estland || 10 || 0 || 0 || 64 || 2 || 7 || 12 || 71 Spanien || 0 || 29 || 0 || 59 || 8 || 10 || 8 || 98 Finnland || 0 || 1 || 20 || 74 || 11 || 0 || 31 || 75 Frankreich || 7 || 5 || 0 || 65 || 9 || 18 || 16 || 88 Griechenland || 0 || 5 || 0 || 63 || 0 || 0 || 0 || 68 Ungarn || 6 || 3 || 4 || 55 || 20 || 3 || 30 || 61 Irland || 0 || 2 || 0 || 63 || 0 || 19 || 0 || 84 Italien || 1 || 3 || 1 || 51 || 0 || 8 || 2 || 62 Litauen || 0 || 1 || 0 || 63 || 0 || 3 || 0 || 67 Luxemburg || 0 || 1 || 0 || 68 || 0 || 1 || 0 || 70 Lettland || 0 || 1 || 1 || 63 || 10 || 2 || 11 || 66 Malta || 0 || 1 || 0 || 54 || 0 || 0 || 0 || 55 Niederlande || 2 || 24 || 4 || 59 || 7 || 37 || 13 || 120 Polen || 2 || 1 || 0 || 63 || 7 || 1 || 9 || 65 Portugal || 0 || 1 || 1 || 63 || 0 || 4 || 1 || 68 Rumänien || 0 || 0 || 0 || 53 || 0 || 0 || 0 || 53 Schweden || 15 || 2 || 10 || 72 || 8 || 5 || 33 || 79 Slowenien || 0 || 1 || 0 || 64 || 0 || 2 || 0 || 67 Slowakei || 0 || 4 || 0 || 63 || 3 || 5 || 3 || 72 Vereinigtes Königreich || 43 || 8 || 12 || 65 || 10 || 11 || 65 || 84 GESAMT || 118 || 121 || 100 || || 166 || 167 || 384 || 9. Aus- und Eingang von
Amtshilfeersuchen nach Mitgliedstaaten im Jahr 2009 || Informationsersuchen Art. 6 || Warnmeldungen Art. 7 || Durchsetzungsersuchen Art. 8 || GESAMT || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang Österreich || 0 || 7 || 1 || 32 || 6 || 5 || 7 || 44 Belgien || 25 || 11 || 25 || 36 || 34 || 4 || 84 || 51 Bulgarien || 1 || 3 || 0 || 31 || 0 || 0 || 1 || 34 Zypern || 0 || 3 || 0 || 31 || 0 || 0 || 0 || 34 Tschechische Republik || 0 || 2 || 0 || 31 || 4 || 3 || 4 || 36 Deutschland || 3 || 14 || 0 || 36 || 13 || 14 || 16 || 64 Dänemark || 6 || 1 || 0 || 32 || 4 || 4 || 10 || 37 Estland || 0 || 3 || 0 || 33 || 6 || 4 || 6 || 40 Spanien || 7 || 15 || 4 || 37 || 12 || 13 || 23 || 65 Finnland || 0 || 0 || 1 || 31 || 1 || 2 || 2 || 33 Frankreich || 40 || 20 || 1 || 38 || 15 || 23 || 56 || 81 Griechenland || 0 || 0 || 0 || 31 || 0 || 0 || 0 || 31 Ungarn || 10 || 1 || 1 || 31 || 12 || 0 || 23 || 32 Irland || 1 || 2 || 0 || 32 || 1 || 14 || 2 || 48 Italien || 1 || 3 || 1 || 35 || 2 || 4 || 4 || 42 Litauen || 2 || 1 || 0 || 31 || 2 || 1 || 4 || 33 Luxemburg || 0 || 4 || 0 || 31 || 1 || 4 || 1 || 39 Lettland || 0 || 3 || 1 || 31 || 5 || 2 || 6 || 36 Malta || 0 || 3 || 0 || 31 || 3 || 0 || 3 || 34 Niederlande || 26 || 21 || 1 || 32 || 1 || 29 || 28 || 82 Polen || 0 || 1 || 0 || 33 || 3 || 1 || 3 || 35 Portugal || 0 || 1 || 0 || 34 || 3 || 4 || 3 || 39 Rumänien || 0 || 0 || 0 || 31 || 1 || 4 || 1 || 35 Schweden || 4 || 4 || 0 || 35 || 8 || 5 || 12 || 44 Slowenien || 0 || 0 || 0 || 31 || 0 || 0 || 0 || 31 Slowakei || 2 || 0 || 0 || 31 || 9 || 5 || 11 || 36 Vereinigtes Königreich || 22 || 21 || 8 || 39 || 15 || 24 || 45 || 84 GESAMT || 150 || 149 || 44 || || 161 || 169 || 355 || 10. Aus- und Eingang von
Amtshilfeersuchen nach Mitgliedstaaten im Jahr 2010 || Informationsersuchen Art. 6 || Warnmeldungen Art. 7 || Durchsetzungsersuchen Art. 8 || GESAMT || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang || Ausgang || Eingang Österreich || 3 || 5 || 0 || 22 || 4 || 2 || 7 || 29 Belgien || 12 || 2 || 6 || 24 || 11 || 2 || 29 || 28 Bulgarien || 0 || 0 || 4 || 21 || 0 || 0 || 4 || 21 Zypern || 0 || 2 || 1 || 22 || 0 || 2 || 1 || 26 Tschechische Republik || 2 || 0 || 1 || 22 || 1 || 5 || 4 || 27 Deutschland || 2 || 12 || 0 || 26 || 11 || 21 || 13 || 59 Dänemark || 0 || 0 || 0 || 23 || 10 || 0 || 10 || 23 Estland || 0 || 0 || 0 || 21 || 1 || 0 || 1 || 21 Spanien || 1 || 10 || 5 || 31 || 22 || 9 || 28 || 50 Finnland || 1 || 0 || 1 || 21 || 0 || 2 || 2 || 23 Frankreich || 45 || 1 || 1 || 23 || 14 || 14 || 60 || 38 Griechenland || 0 || 1 || 0 || 22 || 1 || 0 || 1 || 23 Ungarn || 9 || 2 || 3 || 21 || 10 || 5 || 22 || 28 Irland || 0 || 3 || 0 || 23 || 0 || 10 || 0 || 36 Italien || 1 || 1 || 0 || 26 || 1 || 6 || 2 || 33 Litauen || 1 || 0 || 0 || 21 || 3 || 1 || 4 || 22 Luxemburg || 2 || 3 || 0 || 23 || 0 || 1 || 2 || 27 Lettland || 0 || 0 || 0 || 21 || 6 || 3 || 6 || 24 Malta || 0 || 1 || 0 || 21 || 8 || 1 || 8 || 23 Niederlande || 1 || 16 || 2 || 24 || 6 || 21 || 9 || 61 Polen || 0 || 0 || 0 || 23 || 5 || 5 || 5 || 28 Portugal || 0 || 1 || 0 || 27 || 0 || 1 || 0 || 29 Rumänien || 0 || 1 || 0 || 23 || 0 || 1 || 0 || 25 Schweden || 1 || 4 || 2 || 22 || 3 || 4 || 6 || 30 Slowenien || 1 || 0 || 0 || 21 || 0 || 0 || 1 || 21 Slowakei || 1 || 4 || 0 || 23 || 5 || 1 || 6 || 28 Vereinigtes Königreich || 6 || 18 || 11 || 25 || 10 || 11 || 27 || 54 GESAMT || 89 || 87 || 37 || || 132 || 128 || 258 || 11. CPCS-Anschluss und ‑Nutzung –
Zahl der zuständigen Behörden (Dezember 2010) CPCS-Nutzer || Behörden Insgesamt 750 aktive Nutzer in 30 Ländern || Insgesamt 346 Behörden und 30 zentrale Verbindungsstellen haben Zugang zum CPCS. 30 % davon haben nie ein Amtshilfeersuchen gestellt, obwohl sie ein Passwort haben. [1] Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit
zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen
nationalen Behörden („Verordnung über die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz“); ABl. L 364 vom 9.12.2004, S. 1. [2] KOM(2009) 336 endgültig vom 2.7.2009. [3] Artikel 1 der Verordnung. [4] ABl. L 201 vom 31.7.2002, S. 37. [5] ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 21. [6] ABl. L 259 vom 4.10.2011, S. 1. [7] ABl. L 133 vom 22.5.2008, S. 66. [8] Änderungen des Anhangs der Verordnung über die
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz sind auch künftig möglich, wenn neue
Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes erlassen werden. [9] Letzte Veröffentlichung: ABl. C 206 vom 2.9.2011
(Gesamtliste) und ABl. C 356 vom 6.12.2011 (Addendum). [10] ABl. L 59 vom 4.3.2011, S. 63. [11] ABl. L 57 vom 2.3.2011, S. 44. [12] Stellungnahme des EDSB vom 5. Mai 2011 zum Beschluss
der Kommission 2011/141/EU und zur Empfehlung der Kommission 2011/136/EU
hinsichtlich der Leitlinien für die Anwendung der Datenschutzbestimmungen im
CPCS. [13] Entscheidung 2007/76/EG der Kommission; ABl. L 32 vom
6.2.2007, S. 192. [14] In diesem Zusammenhang ist der Hinweis angebracht, dass
sich das Netz nur mit grenzüberschreitenden Verstößen gegen Kollektivinteressen
von Verbrauchern befasst und nicht mit Einzelbeschwerden (Artikel 1 und 3
der Verordnung). [15] ABl. L 149 vom 11.6.2005, S. 22. [16] ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1. [17] Dies betrifft die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über
Fluggastrechte, die Artikel 86 bis 100 der Richtlinie 2001/83/EG über
Humanarzneimittel und – wie Anmerkungen in nationalen Zweijahresberichten zu
entnehmen ist – die Artikel der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.