BERICHT DER KOMMISSION Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2012 /* COM/2012/070 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Bericht
über Handels- und Investitionshindernisse 2012 1. EINLEITUNG 2011 legte die
Kommission dem Europäischen Rat ihren ersten Bericht über Handels- und
Investitionshindernisse (TIBR – Trade and Investment Barriers Report) vor. Der Bericht
wurde infolge einer in der Strategie Europa 2020[1] eingegangenen Verpflichtung erstellt, die im Anschluss zur Kommissionsmitteilung
über „Handel, Wachstum und Weltgeschehen“[2] führte. Mit dem Bericht sollte „die Aufmerksamkeit [auf politischer
Ebene] auf die gemeinsamen Anstrengungen, die bezüglich ausgewählter
Marktzugangshindernisse […] unternommen werden müssen“, gelenkt werden. Diese
Hindernisse erschweren europäischen Unternehmen Ausfuhren und Investitionen in
Drittländer. Der Bericht sollte das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig ein
zielorientiertes, abgestimmtes Vorgehen gegen diese Hindernisse ist, damit den
europäischen Unternehmen die Vorteile des Weltmarkts im Einklang mit den
Verhandlungsergebnissen zugutekommen, die mit den Handelspartnern der EU auf
multilateraler oder bilateraler Ebene erzielt wurden. Bei dem vorliegenden
Dokument handelt es sich um den zweiten Bericht über Handels- und
Investitionshindernisse. In ihm werden die Fortschritte dargestellt, die
bezüglich der 21 in der ersten Ausgabe aufgeführten Hindernisse erreicht
wurden. Ferner wird eine Reihe neuer Hemmnisse benannt, bei denen die
Kommission und die Mitgliedstaaten abgestimmt und gemäß einer politischen
Prioritätensetzung vorgehen sollten. Wie in der Ausgabe von 2011 liegt der
Schwerpunkt dieses Berichts auf den Beschränkungen, die für die Märkte einiger
strategischer Partner der EU gelten, d. h. China, Indien, Japan, Mercosur[3], Russland und USA.[4] Die hauptsächliche
Ausrichtung auf einige der strategischen Partner der EU heißt jedoch nicht,
dass Zugangshindernisse bei anderen Märkten nicht angesprochen werden. Vielmehr
setzt sich die Kommission in einer weiter gefassten Gruppe mit Handelspartnern
wie Vietnam, Indonesien, der Ukraine oder der Türkei − wo europäische
Unternehmen auf eine beträchtliche Zahl von Hindernissen stoßen −
nachdrücklich dafür ein, die Marktzugangsbedingungen zu verbessern. Der Abbau konkreter
Handelshemmnisse bleibt ein zentraler Punkt in den Beziehungen der EU mit
Drittländern und bildet einen wichtigen Bestandteil der EU-Handelspolitik. Dies
gewinnt vor dem derzeitigen Hintergrund einer anhaltenden Wirtschaftskrise, die
sich auf viele europäische Unternehmen und Bürger in der EU gravierend
auswirkt, noch an Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist der Handel eine
wesentliche Triebkraft zur Förderung des Wirtschaftswachstums und zur Schaffung
von Arbeitsplätzen.[5] Gleichzeitig gefährden aber die zunehmenden Risiken des
Protektionismus[6] die Offenheit des Handelssystems. Daher liegt es selbstverständlich im
Interesse der EU, die Offenheit des Handels in allen einschlägigen Foren sowohl
auf multi- als auch auf bilateraler Ebene zu fördern und dieses Ziel nicht aus
den Augen zu verlieren. Da die Hoffnungen auf
einen baldigen Abschluss der Entwicklungsagenda von Doha schwinden, hat die EU
ihre Handelsstrategie erneut auf bilaterale Verhandlungen ausgerichtet. Am
1. Juli 2011 trat vorläufig ein sehr umfassendes und ambitioniertes
Freihandelsabkommen mit Südkorea in Kraft, das europäischen Unternehmen und
Verbrauchern erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen wird. Bilaterale
Handelsverhandlungen wurden mit Zentralamerika sowie mit Peru und Kolumbien
abgeschlossen. Derzeit werden Verhandlungen mit der Ukraine abgeschlossen, die
Verhandlungen mit Kanada, Indien und Singapur sind weit fortgeschritten, und
die Verhandlungen mit Malaysia und dem Mercosur laufen. Verhandlungen mit
Georgien und Moldau über ein Freihandelsabkommen wurden auf den Weg gebracht,
und mit Indonesien, Vietnam, Thailand, den Philippinen und Japan wird die
Möglichkeit von Verhandlungen erörtert. Der Beitritt Russlands zur WTO eröffnet
neue Perspektiven für die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen. Mit
den USA und China erörtert die EU unter anderem Marktzugangshindernisse auf
höherer Ebene. Außerdem erwägt die EU derzeit in Bezug auf China, ob ein
eigenständiges Investitionsabkommen wünschenswert und machbar ist. Angesichts eines solch
umfassenden Verhandlungsprogramms ist es unabdingbar, bestehende
Marktzugangsverpflichtungen für europäische Unternehmen unumkehrbar zu machen
und darüber hinaus neue Marktzugänge zu schaffen. Dies fördert auch die
Schaffung stabiler und kalkulierbarer Rahmenbedingungen für
Geschäftstätigkeiten weltweit. Der erfolgreiche Abschluss von Verhandlungen ist
jedoch nur die eine Seite der Medaille. Die andere – genauso bedeutende – Seite
ist es, sicherzustellen, dass die durch Verhandlungen geschaffenen
Möglichkeiten auch tatsächlich in reale Handelsströme umgesetzt werden. Viel zu
häufig sehen sich europäische Unternehmen in der Praxis immer noch mit
erheblichen Hemmnissen konfrontiert, die den Zugang zu ausländischen Märkten
behindern. Diese Hemmnisse tragen häufig in Gestalt von nichttarifären
Hemmnissen wie technischen Vorschriften und Normen, aufwändigen Zollverfahren
oder einer unzureichenden Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf.
Seit Beginn der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 nehmen Handelshemmnisse in
Bereichen zu, in denen internationale Handelsdisziplinen noch nicht sehr
ausgeprägt sind, beispielsweise im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
und der Ausfuhrbeschränkungen. Handelsverhandlungen
und Durchsetzung müssen Hand in Hand laufen. Die Stärkung des
Verhandlungsprogramms führt unweigerlich dazu, dass die Durchsetzung stärker in
den Mittelpunkt gerückt wird. Dies wird auch in einer kürzlich vom Europäischen
Parlament verabschiedeten Entschließung[7] unterstrichen, die wertvolle Hinweise für die Arbeit der Kommission
und der Mitgliedstaaten zu Handelshemmnissen enthält. Darin spiegelt sich die
zunehmende Sensibilisierung in der Politik dafür wider, dass die Beseitigung
von Handelshemmnissen sowohl für die Legitimität als auch für die Effektivität
der Handelspolitik ausschlaggebend ist. Daraus ergibt sich, dass die
Durchsetzung insbesondere in Zeiten der Wirtschaftskrise auch auf politischer
Ebene an vorderster Stelle stehen muss. Die zentrale Botschaft
dieses Berichts entspricht dem Kerngedanken der Marktzugangstrategie: Dort, wo
sich die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür einsetzen, gemeinsam
konzentriert und entschlossen zu handeln, können Hemmnisse in Drittländern
beseitigt werden und europäische Unternehmen leichter Zugang zu ausländischen
Märkten erhalten. Erfolg stellt sich nicht immer rasch ein und wirkt sich nicht
immer so umfassend aus, wie von den Wirtschaftsakteuren gewünscht. Doch wenn er
sich einstellt, bringt er erheblichen Nutzen für die europäischen Unternehmen
und Bürger. Diese zweite Ausgabe
des TIBR ist wie folgt aufgebaut: In Abschnitt 2 werden die in Bezug auf
Handelshemmnisse erzielten Fortschritte dargelegt, die im vorherigen Bericht
ermittelt wurden, und Möglichkeiten für weitere Maßnahmen in Bereichen
aufgezeigt, in denen die Fortschritte noch nicht zufriedenstellend sind. In
Abschnitt 3 werden mehrere neue Hemmnisse aufgeführt, für die künftig
vorrangiger Handlungsbedarf besteht. In Abschnitt 4 wird verdeutlicht,
dass in einigen Ländern die Entwicklung dahingeht, eine
Industrialisierungspolitik mit handelsbeschränkenden Merkmalen einzuführen. 2. HEMMNISSE
2011: WAS WURDE ERREICHT? Im TIBR 2011 wurden
21 Hemmnisse bei sechs Handelspartnern/-regionen ermittelt. Angesichts
ihrer potenziellen wirtschaftlichen oder systembezogenen Auswirkungen und der
strategischen Bedeutung der Länder, in denen diese Hemmnisse zutage traten,
wurden sie für die europäische Wirtschaft als bedeutend eingestuft. Diese
Marktzugangsprobleme wurden bei den bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit
den betreffenden Ländern zur obersten Priorität erhoben. Die Kommission hat
versucht, sie bei allen bilateralen Treffen gegebenenfalls auch auf höchster
politischer Ebene (z. B. Gipfeltreffen) systematisch anzusprechen. Dieser Abschnitt
befasst sich mit den wichtigsten Maßnahmen in Zusammenhang mit den TIBR-Hemmnissen
sowie mit den im Laufe des Jahres 2011 erzielten Fortschritten. Eine
ausführliche Darstellung aller Maßnahmen der Kommission, auch auf Arbeitsebene,
ist der beigefügten Arbeitsunterlage zu entnehmen. In einigen Fällen wurden die
Hemmnisse vollständig abgebaut. In anderen Fällen wurden gewisse Verbesserungen
erreicht, während ein Teil des Hemmnisses bestehen blieb. Bei wenigen
Hemmnissen hat sich die Situation trotz der zahlreichen Maßnahmen im Vergleich
zum Vorjahr verschlechtert. Die Analyse in diesem
Abschnitt befasst sich mit diesen drei Kategorien nach Fortschrittsgrad. Mit
dem anstehenden Beitritt Russlands zur WTO könnten viele seit langem bestehende
Marktzugangsfragen geklärt werden. Daher wird der derzeitige Stand der
Hemmnisse in Russland gesondert analysiert. 2.1 Hemmnisse,
bei denen erhebliche Fortschritte erzielt wurden Erhebliche Fortschritte
wurden bei zwei Maßnahmen in Bezug auf Indien erzielt. Zunächst war mit
der Aufhebung der Ausfuhrbeschränkungen für Baumwolle, nämlich
für Baumwollgarn und Rohbaumwolle, die 2010 eingeführt wurden, ein Erfolg zu
verbuchen. Im August 2011 hob die indische Regierung endgültig alle
verbliebenen mengenmäßigen Beschränkungen für Rohbaumwolle auf. Derzeit gibt es
keine Beschränkungen für die Ausfuhr von Baumwolle. Die Ausfuhrbeschränkungen
für Baumwolle und Baumwollerzeugnisse gaben Anlass zu großer Besorgnis, weil
sie die Preise auf dem Weltmarkt nach oben trieben und bei der
Versorgungssicherheit zu Verzerrungen führten. Außerdem ist Indien nach wie vor
eine der wichtigsten EU-Einfuhrquellen für Baumwollerzeugnisse: Im Jahr 2009
kamen 23 % der Einfuhren von Erzeugnissen, die von den Beschränkungen
betroffen waren, aus Indien. Daher hat die Aufhebung dieses Hemmnisses große
wirtschaftliche Bedeutung insbesondere für in der Textilbranche tätige
EU-Unternehmen. Im Laufe des Jahres 2011 wurden seitens der EU auch auf Ebene
des Generaldirektors der GD TRADE bei vielen Gelegenheiten immer wieder
Bedenken gegenüber den indischen Behörden geäußert. Die zweite indische
Maßnahme, bei der erhebliche Fortschritte erzielt wurden, betraf die Lizenzbeschränkungen,
die 2010 für Telekommunikationsgeräte eingeführt wurden. Diese wurden
schließlich geändert, so dass die meisten belastenden Bedingungen beseitigt
wurden. Den 2009 und 2010 zunächst eingeführten auf Sicherheitsbedenken
basierenden Bestimmungen zufolge hätten ausländische Anbieter von
Telekommunikationsgeräten innerhalb der ersten drei Vertragsjahre ihre
Technologie übertragen und ihre Ingenieure innerhalb von zwei Jahren durch
indische Ingenieure ersetzen müssen. Außerdem hätten den indischen Behörden aus
Sicherheitsgründen bestimmte sensible Daten offengelegt werden müssen.
Derartige Bestimmungen weichen jedoch erheblich von konsolidierten
internationalen Vorgehensweisen ab. Infolge der von mehreren Akteuren und Ländern
und auch der EU vorgebrachten Bedenken stellte Indien die strengen
Sicherheitsregeln ein, was auch die Bestimmungen umfasste, die den
Technologietransfer vorschreiben. Die von der Kommission
2011 ergriffenen Maßnahmen erwiesen sich als sehr effektiv: Das Problem wurde
bei jeder Gelegenheit, auch von Präsident Barroso auf dem EU-Indien-Gipfel im
Dezember 2010, angesprochen. Die erzielten Fortschritte haben zur Lösung der
für die EU-Industrie wichtigsten Probleme beigetragen. Der Markt Indiens für
Telekommunikationsgeräte hatte im Geschäftsjahr 2010-11 einen Wert von rund
16,7 Mrd. EUR. Die Kommission steht weiter in engem Kontakt mit dem
betroffenen Industriezweig und wird einige noch offene technische Fragen
weiterverfolgen. 2.2 Hemmnisse,
bei denen gewisse Fortschritte erzielt wurden Es waren auch
Fortschritte bei mehreren anderen im TIBR 2011 ermittelten Hemmnissen zu
verzeichnen. Dennoch sind die Probleme nicht vollständig gelöst und bleiben daher
auf der Prioritätenliste für 2012. In einigen Fällen handelt es sich um
systembezogene Hemmnisse und bereits seit langem bestehende Probleme bei
bilateralen Handelsbeziehungen. Daher sind die 2011 erreichten Verbesserungen
mit Blick auf weitere in diesem Jahr zu erzielende Ergebnisse vielversprechend.
Die Kommission wird diese Fragen weiterhin in allen Gremien ansprechen und
dabei auf den Fortschritten im Jahr 2011 mit dem Ziel aufbauen, 2012 einen
vollständigen Abbau zu erreichen. Was China
betrifft, so hat sich der hartnäckige Einsatz der Kommission für eine der am
stärksten systembezogenen Fragen auf der Liste der Irritationen im bilateralen
Handel ausgezahlt. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Förderpolitik für
„einheimische Innovation“ erzielt, die auf dem Grundsatz basiert, die
öffentlichen Beschaffungsmärkte nur für innovative Produkte zu öffnen, die
chinesisches geistiges Eigentum darstellen. Nach ersten positiven Zeichen auf
der Sitzung im Rahmen des „Dialogs auf hoher Ebene zu Wirtschafts- und
Handelsfragen“ im Dezember 2010 unternahm China 2011 konkrete Schritte, um das
öffentliche Beschaffungswesen von Anforderungen bezüglich des Ursprungs von
geistigem Eigentum zu entkoppeln, z. B. indem im Entwurf zur
Durchführungsvorschrift des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen
(Government Procurement Law) nicht mehr Bezug auf einheimische Innovation
genommen wird und indem sich das Land verpflichtet, Pflichtkataloge
abzuschaffen (einschl. Provinzkataloge). Außerdem verabschiedete das Finanzministerium
einen Vermerk, in dem die Abschaffung von drei politischen Maßnahmen
angekündigt wurde, die in Zusammenhang stehen mit einheimischer Innovation.
Schließlich unternahm China auf dem Treffen der gemeinsamen US-China Kommission
für Handel (US-China Joint Commission on Commerce and Trade) weitere konkrete
Schritte in Bezug auf die Gewährleistung, dass entsprechende Verpflichtungen
auf Provinzebene durchgesetzt werden. Die Kommission begrüßt
und bestätigt die 2011 erzielten erheblichen Fortschritte als wichtigen Schritt
hin zur Beseitigung diskriminierender Bestimmungen auf so einem bedeutenden
Gebiet wie dem öffentlichen Beschaffungswesen. Die Kommission wird die
Folgeverpflichtungen der chinesischen Seite weiter überwachen und so
gewährleisten, dass diese für europäische Unternehmen zu einem tatsächlichen
Zugang zu den chinesischen Märkten führen. Zwischenzeitlich kann
von positiven Entwicklungen bei den EU-Maßnahmen berichtet werden, mit denen im
Rahmen des 2009 begonnenen WTO-Streits zu neun Produkten chinesische Ausfuhrbeschränkungen
für Rohstoffe angegangen werden sollten.[8] Das WTO-Panel veröffentlichte seinen Bericht im Juli 2011, in dem
klargestellt wurde, dass Ausfuhrbeschränkungen, wie sie von China auf mehrere
Rohstoffe angewandt werden, nicht mit den Verpflichtungen Chinas nach WTO-Recht
in Einklang stehen. Das Panel stellte insbesondere fest, dass Chinas
Ausfuhrzölle für die fraglichen Rohstoffe nicht in Einklang stehen mit Chinas
Verpflichtungen nach dem Protokoll über den WTO-Beitritt Chinas. Die von China
für diese Rohstoffe festgelegten Ausfuhrquoten seien ein Verstoß gegen das
allgemeine Verbot, mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen einzuführen. Außerdem
stellte das Panel fest, dass die fraglichen Maßnahmen nicht dadurch zu
rechfertigen sind, dass man sich um den Umweltschutz bemühe oder dass ein
wichtiges Erzeugnis eine knappe Ressource sei. China legte Berufung gegen den
Bericht des Panels ein. Am 30. Januar 2012 bestätigte das WTO-Berufungsgremium
die Rechtswidrigkeit der Quoten und Ausfuhrabgaben. Da sich die chinesische
Politik weiterhin auf eine sehr große Bandbreite wesentlicher
Rohstoffkomponenten bezieht, beispielsweise seltene Erden, verfolgte die
Kommission 2011 weiterhin das umfassendere Problem von Ausfuhrbeschränkungen
für Rohstoffe über den spezifischen WTO-Fall hinaus. Nach der Veröffentlichung
des Berichts des Berufungsgremiums wird die Kommission überlegen, wie sie in
dieser Angelegenheit weiter vorgeht. Auch mit Indien
wurden neben den laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen in Bezug
auf gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen (SPS) Fortschritte
erzielt, insbesondere was das Erbgut von Rindern in Bezug auf eine mögliche
Anpassung an internationale Normen angeht. Allerdings sind noch weitere
Fortschritte erforderlich, damit die Ausfuhren aus der EU gänzlich ungehindert
erfolgen können. Außerdem stellte Indien im Oktober 2011 im Bereich der
Lebensmittelsicherheit Ad-hoc-Leitlinien bereit, die den Handel mit mehreren
landwirtschaftlichen Erzeugnissen der EU, die nach Indien ausgeführt werden,
erleichtern. Insgesamt muss sich Indien nach wie vor internationalen Normen
anpassen, damit seine Märkte vollständig für EU-Erzeugnisse geöffnet werden.
Daher wird die Kommission diese Fragen weiterhin auf allen multilateralen und
bilateralen Foren mit indischen Behörden ansprechen und dabei auf den positiven
Ergebnissen von 2011 aufbauen. Während die
Vorgespräche mit Japan voranschreiten und Aussicht auf den Beginn von
Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Jahr 2012 besteht, wurden infolge
der auf dem EU-Japan-Gipfel 2009 von Japan eingegangenen Verpflichtungen Fortschritte
auf dem Gebiet der Medizinprodukte erzielt. Nach regelmäßigen Kontakten
mit dem Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt wurden in Japan angewandte
Verfahren für die Genehmigung von Medizinprodukten vor dem Inverkehrbringen
geklärt, und es kam zu einer kleinen Verbesserung bei der Konformitätsbewertung
bestimmter Kategorien von Medizinprodukten (z. B. Audits vor Ort auf Medizinprodukte
der Klasse IV nur alle zwei Jahre). Die Kommission wird die Umsetzung
dieser Verpflichtung überwachen und sich weiterhin um eine Verbesserung und
Vereinfachung der japanischen Konformitätsbewertungsverfahren bemühen, damit
sichergestellt wird, dass sie keine ungerechtfertigte Behinderung des
Marktzugangs für Medizinprodukte sowie für andere Produkte darstellen. Fortschritte mit Japan
wurden auch im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens im Rahmen der
Verhandlungen über das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen erzielt,
die im Dezember 2011 erfolgreich abgeschlossen wurden. Dabei verpflichtete sich
Japan gegenüber der EU, die Betriebssicherheitsklausel im Beschaffungswesen für
den Schienenverkehr in transparenter und nicht diskriminierender Weise
anzuwenden. Diese Verpflichtung sollte dazu führen, dass die Klausel nicht
willkürlich herangezogen wird und so der Beschaffungsmarkt für den
Schienenverkehr ausländischen Wirtschaftsakteuren weiterhin offensteht. Des weiteren gab es
Fortschritte bei in den USA erlassenen Rechtsvorschriften zur
lückenlosen Durchleuchtung („100% scanning“). Infolge zahlreicher
Maßnahmen, auch der Europäischen Kommission kündigte der amerikanische
Heimatschutzminister an, dass man sich darum bemühen werde, das Inkrafttreten –
ursprünglich für den 1. Juli 2012 vorgesehen – dieser Maßnahme zu
verschieben. Dabei handelt es sich um einen ersten Schritt, der hoffentlich zur
Aufhebung dieser Rechtsvorschrift durch den Kongress führt. Dieser erfolgte im
Anschluss an Maßnahmen im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats,
insbesondere 2010 und 2011, wobei der sichere Handel thematisiert wurde. Die
Zusammenarbeit im Bereich der Lieferkettensicherheit zwischen den USA und der
EU wurde am 23. Juni 2011 durch eine gemeinsame Erklärung des
amerikanischen Heimatschutzministers Napolitano und der Kommissare Šemeta,
Kallas und Malmström vorangebracht. Diese Erklärung bildet einen politischen
Rahmen für die Zusammenarbeit der EU und der USA auf bilateraler Ebene, aber
auch in multilateralen Organisationen wie der WZO, der Internationalen
Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und dem Weltpostverein (WPV). Auf der
Sitzung des Transatlantischen Wirtschaftsrats im November 2011 schlossen die EU
und die USA im Anschluss an die Erklärung der Minister ihre vorbereitenden
Arbeiten zur gegenseitigen Anerkennung von Handelspartnerschaftsprogrammen ab.
Sobald diese unterzeichnet und 2012 umgesetzt sind, werden sie eine Alternative
zum Verfahren der lückenlosen Durchleuchtung darstellen. Ein gewisser – wenn
auch begrenzter – Erfolg konnte in Bezug auf die Rechtsvorschriften zur
Bevorzugung amerikanischer Güter („Buy American“) verbucht werden. Das
Konjunkturpaket, das während der Finanzkrise 2009 eingeführt wurde und
weitreichende Bestimmungen zur Bevorzugung amerikanischer Güter enthielt, lief
im September 2011 aus und wurde nicht verlängert.[9] Dennoch besteht im amerikanischen Kongress und in der amerikanischen
Regierung weiterhin die Tendenz, angesichts der derzeit kritischen
Wirtschaftslage Rechtsvorschläge mit ähnlichen Bestimmungen zur Bevorzugung
amerikanischer Güter vorzulegen. Das jüngste Beispiel ist Präsident Obamas
Ankündigung eines Vorschlags für den sogenannten American Jobs Act im September
2011, mit dem ein öffentliches Finanzierungsprogramm für Infrastruktur
aufgelegt würde, das Vorschriften zur Bevorzugung amerikanischer Güter
unterliegt. Die Chancen für eine Annahme dieser Initiativen sind angesichts der
derzeitigen politischen Lage im amerikanischen Kongress nach wie vor unsicher.
Die Kommission wird jedoch alle möglichen Entwicklungen hin zu einer Annahme
von Bestimmungen zur Bevorzugung amerikanischer Güter in neuen
Rechtsvorschriften aufmerksam beobachten. 2.3 Russland –
Die Auswirkungen des WTO-Beitritts auf seit langem bestehende Marktzugangsfragen Russland hat den 18 Jahre
dauernden WTO-Beitrittsprozess abgeschlossen und wird im Laufe des Jahres 2012
WTO-Mitglied werden. Es wird daher multilaterale Regeln umsetzen müssen, die
dazu beitragen dürften, dass seit langem bestehende Marktzugangsprobleme gelöst
werden und gleichzeitig die Ergreifung neuer Maßnahmen verhindert wird, die den
WTO Verpflichtungen Russlands zuwiderlaufen, bevor es formell WTO-Mitglied
wird. Zunächst einmal werden
mit dem WTO-Beitritt auch die russischen handelsbezogenen
Investitionsmaßnahmen im Bereich Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugbauteile
geregelt. Den vereinbarten Beitrittsbedingungen zufolge ist das russische
Investitionsprogramm bis 1. Juli 2018 von den WTO-Regeln ausgenommen;
danach wird Russland diese Maßnahmen auslaufen lassen. Gleichzeitig ist jedoch
in einer bilateralen Vereinbarung der EU und Russlands ein
Kompensationsmechanismus festgelegt, der dann greift, wenn die EU-Ausfuhren von
Kraftfahrzeugteilen und -komponenten infolge der Anwendung der russischen
Maßnahmen zurückgehen. Fortschritte werden
auch auf dem Gebiet der Zollverfahren erwartet. Bedenken im Rahmen der
Bildung der Zollunion konnten zum Teil ausgeräumt werden, was auf enge Kontakte
zwischen der Kommission und den russischen Behörden zurückzuführen ist, aber
auch auf den Übergangszeitraum für die Umsetzung des neuen Zollkodex. Neue
Zollverfahren haben im Großen und Ganzen nicht zu weiteren
Marktzugangshindernissen geführt, wie ursprünglich befürchtet. Dennoch geben
Probleme, wie willkürliche Auslegung der Zollvorschriften durch die russischen
Behörden, nach wie vor Anlass zur Besorgnis. Es wird davon ausgegangen, dass
Russlands WTO-Beitritt zahlreiche Verbesserungen mit sich bringen wird, wenn
Russland WTO-Bestimmungen und Übereinkommen wie dem WTO-Übereinkommen über den
Zollwert unterliegt, die alle zu Handelserleichterungen führen werden. Ferner
haben die Arbeiten an der Umsetzung der Ziele des strategischen Rahmens für die
Zusammenarbeit im Zollwesen der EU und Russlands begonnen, mit denen optimale
Handelserleichterungen unter Gewährleistung der Sicherheit erreicht werden
sollen. Fortschritte werden
auch auf dem Gebiet der Rechte des geistigen Eigentums erwartet, wobei
der Dialog über die Rechte des geistigen Eigentums der EU und Russlands
fortgesetzt werden dürfte. Dieser hat sich für den Umgang mit Problemen im
Rahmen der Durchsetzung als sehr hilfreich erwiesen. Schließlich dürften
Fortschritte bei vielen SPS-Fragen zu erwarten sein, da Russland die
vollständige Einhaltung internationaler Normen gewährleisten muss und sie nicht
diskriminierend anwenden darf. Außerdem sollte Russland sicherstellen, dass
seine SPS-Maßnahmen auf den Grundsätzen der Transparenz beruhen,
wissenschaftlich begründet, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind.
Diskussionen von SPS-Fragen in der WTO vor dem Beitritt haben bereits dazu
geführt, dass Russland zahlreiche Verpflichtungen eingegangen ist und mehrere
Vorlagen angenommen hat – unter anderem auf der Ebene der Zollunion mit Belarus
und Kasachstan –, um die vollständige Anpassung von SPS-Normen an
internationale Normen zum Zeitpunkt des Beitritts vorzubereiten. Andere
Beschlüsse oder Normen[10] wurden verabschiedet oder werden derzeit erarbeitet. Die Durchführung
dieser und anderer Rechtsakte gemäß den WTO/SPS-Regeln muss engmaschig
überwacht werden, um sicherzustellen, dass Russland seinen SPS-Verpflichtungen
– insbesondere in Bezug auf Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit – voll
und ganz nachkommt, sobald es der WTO beitritt. Parallel dazu führt die
Kommission mit Blick auf die notwendige weitere Anpassung der Regeln Russlands
und der Zollunion an internationale Normen ihre bilateralen Diskussionen mit
Russland und ihren Partnern der Zollunion fort. Mit Russlands
WTO-Beitritt erfolgte ein sehr wichtiger Schritt auf dem Weg zum Abbau vieler
für europäische Unternehmen auf dem russischen Markt seit langem bestehender
Handelshemmnisse. Die Überwachung der Umsetzung der von Russland eingegangenen
WTO-Verpflichtungen mit Blick auf die Fortschritte beim Abbau dieser Hemmnisse
steht ganz oben auf der Durchsetzungsagenda der EU für 2012 und darüber hinaus.
2.4 Hemmnisse,
bei denen 2011 keine Fortschritte erzielt wurden Trotz der Maßnahmen der
Europäischen Kommission im Jahr 2011, was auch in einigen Fällen das Vorbringen
von Themen auf höchster politischer Ebene umfasste, wurden bei einigen
Hemmnissen, keine bemerkenswerten Fortschritte erzielt. Diese werden weiterhin
auf der Prioritätenliste für 2012 erscheinen. So hat China
keine Erfolg versprechenden Angebote zu zwei im TIBR 2011 genannten Hemmnissen
gemacht. Angesichts des enormen Potenzials dieses Landes sind Investitionen
nach wie vor ein wesentliches Thema für die bilateralen Beziehungen zu China.
Dennoch sind die Investitionshemmnisse weiterhin vorhanden, und die Situation
hat sich 2011 nicht verbessert. Zusätzlich zu den bestehenden Kontrollen von
ausländischen Direktinvestitionen hat China im Februar 2011 einen nationalen
Mechanismus zur Sicherheitsüberprüfung verabschiedet, der die Prüfung von
Zusammenschlüssen und Übernahmen unter Beteiligung ausländischer Investoren
unter Berücksichtigung nationaler Sicherheitsüberlegungen ermöglicht (siehe
Abschnitt 3). Sein übertrieben weit gefasster und zweideutiger
Anwendungsbereich gibt hinsichtlich potenzieller künftiger Hemmnisse für
ausländische Investoren in China Anlass zur Sorge. Dies wurde durch den lange
erwarteten Entwurf einer Überarbeitung des Investitionskatalogs
bestätigt, der im April 2011 von der nationalen Entwicklungs- und
Reformkommission vorgelegt wurde und die Erwartungen bezüglich einer weiteren
Öffnung für ausländische Investitionen in China nicht erfüllt, z. B. in
den Bereichen Telekommunikation, Finanzdienstleistungen[11], Baugewerbe, Einzelhandel, Eilzustellung oder einigen Branchen des
Verarbeitenden Gewerbes wie Kraftfahrzeuge – insbesondere im Teilsektor
Elektrofahrzeuge. Kommissar De Gucht sprach dieses Thema anlässlich des
Treffens des Gemischten Ausschusses im Juli 2011 an, wobei die Kommission den
chinesischen Behörden detaillierte Stellungnahmen auf technischer Ebene
vorlegte. Der Katalog wurde am 24. Dezember 2011 ohne wesentliche
Änderungen am Entwurf vom April angenommen. Die Kommission arbeitet
weiterhin aktiv an den Beziehungen zu China in Bezug auf Investitionen. Nach
der Einrichtung einer bilateralen EU-China-Taskforce für Investitionen im Jahr
2010 laufen nach wie vor die Diskussionen über den möglichen Beginn von
Verhandlungen über ein Investitionsabkommen zwischen der EU und China, das
sowohl Marktzugangsaspekte als auch höchste Standards für den
Investitionsschutz umfassen sollte und somit weitere Transparenzmechanismen zur
Erhöhung der Rechtssicherheit für EU-Investoren in China. Im Bereich Normung und
technische Regeln geben chinesische Hemmnisse in der Branche IKT-Sicherheit,
die als prioritär eingestuft wurden (z. B. die OSCCA[12]-Regelung zu kommerziell genutzter Verschlüsselung und das Multi-Level
Protection System – MLPS), weiter Anlass zur Besorgnis. Die Kommission hat sich
2011 intensiv darum bemüht, das Problem auf Ministerebene anzusprechen. Bei
allen Gelegenheiten – insbesondere im Hinblick auf die Überarbeitung der OSCCA-Regelung
– haben die chinesischen Behörden signalisiert, dass die überarbeitete Regelung
vor ihrer Annahme zur Konsultation der Betroffenen veröffentlicht wird, dass
sie die Belange der Industrie berücksichtigt und für ausländische Technologien
weiter geöffnet wird. Dennoch bleibt der Zeitplan für die Annahme der neuen
Regelung, die für 2011 erwartet wurde, unklar. Solange dienen die OSCCA-Regelung
und die MLPS weiterhin als Rechtsgrundlage für Maßnahmen in Zusammenhang mit
Informationssicherheit wie im Fall von sechs Normen für IT-Geräte. Auch 2012
wird die Europäische Kommission dieses Thema bei allen Gelegenheiten ansprechen
und sich weiterhin darum bemühen, alle relevanten chinesischen Behörden, die an
diesem komplexen Netz von Maßnahmen beteiligt sind, zu erreichen. Keine wesentlichen
Fortschritte wurden in Indien bei der Öffnung bestimmter Branchen für Auslandsinvestitionen
erzielt, z. B. Rechtsberatung, Buchhaltung, Versicherungen, Banken und
Finanzdienstleistungen. Besorgnis besteht auch nach wie vor über die Reform des
Postwesens und die potenziellen negativen Auswirkungen auf Eilzustellungen.
Diese Themen werden in erster Linie im Rahmen der laufenden Verhandlungen über
ein Freihandelsabkommen angegangen. Mit den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften,
die derzeit zur Annahme erörtert werden, wären ausländische Investitionen im
Einzelhandel und bei Vertriebsdienstleistungen möglich. Investitionen im
Mehrmarkeneinzelhandel hingegen wurden aufgrund negativer Reaktionen aus
Politik und Gesellschaft rasch auf unbestimmte Zeit verschoben. In Japan
wurden trotz der Intensivierung der bilateralen Aktivitäten im Jahr 2011 nur
bei einigen im TIBR aufgeführten Hemmnissen begrenzte Fortschritte verzeichnet.
Nach dem letzten EU-Japan-Gipfel im Mai 2011 wurde eine Vorstudie auf den Weg
gebracht, mit der ermittelt werden soll, in welchem Umfang und mit welcher
Vision künftige Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen geführt werden
sollen. Dadurch entsteht ein nützliches Forum, bei dem spezifische Hemmnisse
mit den japanischen Behörden erörtert werden können. Obwohl bei den
Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte und das öffentliche
Beschaffungswesen einige Fortschritte zu vermelden waren (siehe
Abschnitt 2.2), bleibt die Lage für die Finanzdienstleistungen
unverändert. Schließlich gab es
keine Verbesserungen bei den 2011 für den Mercosur ermittelten
Hemmnissen. Vielmehr war hier sogar die Fortsetzung protektionistischer
Tendenzen zu beobachten, insbesondere bei den in Argentinien und Brasilien
bestehenden Maßnahmen.[13] Bei einigen dieser Hemmnisse (z. B. Beschränkungen im
Seeverkehr und Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe in Argentinien und Brasilien)
sind die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen die wichtigste Plattform für
die derzeitigen Diskussionen. Daher werden solche Themen in diesem Kontext
prioritär behandelt werden. Außerdem hat die Kommission diese Probleme mit
Argentinien und Brasilien bilateral zur Sprache gebracht und wird dies auch
2012 tun. In Argentinien
wird das nichtautomatische Einfuhrlizenzverfahren (NALs –
non-automatic import licenses) weiterhin angewandt, weshalb sich die
Situation nicht verbessert hat. Vielmehr hat Argentinien im März 2011 die
Anwendung dieses Verfahrens auf eine Liste mit 178 neuen
Zolltarifpositionen ausgeweitet.[14] Infolgedessen werden damit nun 589 Zolltarifpositionen abgedeckt,
wodurch 12,3 % der EU-Ausfuhren nach Argentinien betroffen sind. Obwohl die
EU-Ausfuhren von diesen Maßnahmen relativ gesehen weniger betroffen sind als
die Ausfuhren anderer Länder, wie von den USA, China oder Brasilien, liegen die
durch die Anwendung dieses Verfahrens verursachten Verluste für europäische
Unternehmen bei geschätzten 147 Mio. USD für den Zeitraum von Januar
bis September 2011. Die Kommission hat dieses Problem bei zahlreichen
Gelegenheiten mit Argentinien sowohl bilateral als auch gemeinsam mit einer
großen Zahl anderer Länder in den einschlägigen WTO-Gremien angesprochen. Nach den Interventionen
durch die Kommission hat die argentinische Regierung eine gewisse
eingeschränkte Bereitschaft gezeigt, von Fall zu Fall Lösungen zu finden. Dies
hat die heftigsten Fälle für europäische Unternehmen leicht entschärft. Es
handelt sich jedoch nach wie vor um ein äußerst ernsthaftes Problem, zumal
Argentinien die Unternehmen in Bezug auf Ein- und Ausfuhren zu Ausgleichsplänen
zwingt, wobei die Unternehmen für alle eingeführten Waren in entsprechender
Höhe Waren ausführen müssen, wodurch Geschäftsentscheidungen massiv verzerrt
werden. Angesichts der ernsten Lage untersucht die Kommission alle möglichen
Optionen, was auch die Einleitung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens umfasst.
Auch Konsultationen mit anderen betroffenen Ländern gehören dazu. Die Lage
verschlechterte sich ebenfalls, was den Zugang zum öffentlichen
Beschaffungswesen in Brasilien angeht. 2010 nahm Brasilien eine
horizontale Präferenzspanne von 25 % in seine nationalen
Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen auf, die sofort auf
die IKT-Branche angewandt wurde. Das Problem wurde bei mehreren Gelegenheiten
im Laufe des Jahres 2011, auch im Gemischten Ausschuss, angesprochen. Dennoch
kündigte die brasilianische Regierung inzwischen an, dass die Präferenzspannen
auch auf die Bereiche Gesundheit, Kommunikation und Hochtechnologie-Geräte
angewandt werden. Alle in diesem
Abschnitt aufgeführten Hemmnisse bedürfen mit Blick auf Durchsetzungsmaßnahmen
für 2012 besonderer Aufmerksamkeit. Die Kommission wird an diesen Hemmnissen
mit großem Druck arbeiten und ihre Maßnahmen auf allen Ebenen intensivieren,
was gegebenenfalls bilaterale Gipfeltreffen umfasst, aber auch Verhandlungen
über Freihandelsabkommen oder Streitbeilegungsverfahren, um zu gewährleisten, dass
im nächsten Bericht 2013 konkrete Fortschritte verzeichnet werden können. 3. NEUE
SIGNIFIKANTE HEMMNISSE IN UNSEREN HANDELSBEZIEHUNGEN Zusätzlich zu den im
TIBR 2011 aufgeführten ungelösten Problemen sind 2011 neue
Marktzugangshindernisse entstanden, die in die Liste prioritärer
Durchsetzungsmaßnahmen für 2012 aufzunehmen sind. China verzeichnete bedeutende Entwicklungen bei den Investitionen, auch in
Verbindung mit der Annahme des 12. Fünfjahresplans, in dem die Prioritäten
dargelegt sind, nach denen sich die industrielle Entwicklung in den nächsten
fünf Jahren auszurichten hat. In diesem Zusammenhang verabschiedete China im
Februar 2011 einen nationalen Mechanismus zur Sicherheitsüberprüfung für
Zusammenschlüsse und Übernahmen unter Beteiligung ausländischer Investoren.
Damit kann China aus Gründen der nationalen Sicherheit ausländische Übernahmen
blockieren. Der Wortlaut der Maßnahme und die vorläufige unverbindliche Liste
mit Branchen, die unter diesen Mechanismus fallen könnten, lässt darauf schließen,
dass der Begriff der nationalen Sicherheit sehr weit gefasst ist und sich auf
wirtschaftspolitische Überlegungen ausdehnen lässt. Die Branchen, die als
wichtig für die nationale Sicherheit betrachtet werden, umfassen einige
Bereiche, die über die „klassische“ Definition von sicherheitsrelevanten
Branchen wie Verteidigung und Energie hinausgehen, z. B. Medizinprodukte
sowie Dienstleistungen in den Bereichen Postzustellung, Lagerung, Einzel- und
Großhandel. Weiteren Anlass zur
Besorgnis geben die chinesischen Ausfuhrfinanzierungsbedingungen und
-subventionen. China vergibt Ausfuhrkredite unter Nichtbeachtung der
OECD/WTO-Regeln, um nationale Marktführer auf dem Gebiet der Ausfuhren in
kapitalintensiven und häufig Hochtechnologiesektoren zu fördern. Dies wird
zunehmend zur ernsthaften Bedrohung für sehr große, global agierende und
wettbewerbsfähige EU-Unternehmen und für Branchen, die für die EU-Wirtschaft
nicht nur in Bezug auf Drittmärkte sondern auch Europa selbst große Bedeutung
haben. Außerdem werden viele Industriezweige auf undurchsichtige Weise
subventioniert, etwa durch die Aktivitäten von Staatsbetrieben und Banken oder
durch die Bereitstellung von subventioniertem Land, Material und
subventionierter Energie. Das Problem ist nicht neu. Doch angesichts der
negativen Auswirkungen dieser Vorgehensweisen auf den Marktzugang in vielen
Bereichen und der dadurch entstehenden Wettbewerbungsverzerrung auf den
internationalen Märkten müssen die Maßnahmen zur Bekämpfung dieser
wettbewerbsfeindlichen Praktiken intensiviert und die Themen systematisch auf
höchster Ebene zur Sprache gebracht werden. Indien führt derzeit eine nationale Industriepolitik (National
Manufacturing Policy – NMP) ein, die im Oktober 2011 vom Ministerkabinett
verabschiedet wurde. Die NMP muss noch vom Parlament gebilligt werden. Der Plan
umfasst Maßnahmen zur Förderung des einheimischen Verarbeitenden Gewerbes, wie
Anreize in Form von Steuervorteilen und staatlichen Subventionen für den Ausbau
von Technologien, aber auch Vorzugskäufe einheimischer Produkte und
Technologien durch staatliche Stellen. Außerdem zieht die Regierung die Nutzung
des öffentlichen Beschaffungswesens in spezifischen Branchen in Betracht, wobei
für Bereiche wie Solaranlagen, elektronische Hardware, treibstoffeffiziente
Verkehrsmittel und IT-basierte Sicherheitssysteme Auflagen bezüglich des
heimischen Fertigungsanteils eingeführt werden könnten. Obwohl die NMP bisher
nur als Entwurf vorliegt, werden ihre Bestimmungen bereits auf diverse
sektorbezogene Pläne übertragen. Das indische Ministerium für Kommunikation und
Informationstechnologie schließt derzeit drei gesonderte, jedoch aufeinander
bezogene nationale Maßnahmen in Bezug auf Elektronik, Informationstechnologie
und Telekommunikation ab, die im Oktober 2011 zur öffentlichen Stellungnahme
freigegeben wurden. Die Kommission ist bereits tätig geworden, um die Besorgnis
der EU zum Ausdruck zu bringen: Vizepräsidentin Kroes und Kommissar De Gucht
haben an ihre jeweiligen indischen Amtskollegen ein Schreiben gesandt. Außerdem
hat Vizepräsidentin Kroes das Problem mit mehreren zuständigen Behörden
erörtert. Schließlich wurden
mehrere Maßnahmen im Mercosur-Gebiet eingeführt, wobei Brasilien 2011 besonders
aktiv war. Am 15. September 2011 erhöhte Brasilien die Steuer
auf gewerbliche Waren für Kraftfahrzeuge und Lkw, die bestimmte Bedingungen
der örtlichen Produktion nicht erfüllen. Um in den Genuss von
Steuervergünstigungen zu kommen, müssen 65 % der Fahrzeugbauteile in
Brasilien produziert worden sein. Unternehmen müssen mindestens 0,5 %
ihres Bruttoumsatzes in F&E in Brasilien investieren und einen wesentlichen
Teil des Produktionsprozesses in Brasilien ansiedeln. Die Maßnahme wurde am
12. Dezember 2011 eingeführt und soll bis 31. Dezember 2012 in Kraft
bleiben. Die Kommission hat das Thema bereits bilateral mit Brasilien und in
relevanten WTO-Gremien zusammen mit anderen betroffenen Partnern angesprochen. Sie
wird den Kontakt mit den betroffenen Firmen in Bezug auf geeignete weitere
Maßnahmen zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf EU-Firmen halten. Brasilien
verschärfte auch seine Verfahren für die Einfuhren von
Textilerzeugnissen und Bekleidung durch strengere Zollkontrollen. Einfuhren
von Textilerzeugnissen und Bekleidung durchlaufen jetzt die grauen und roten Zollverfahren.
Dies bedeutet, dass eine Warenbeschau erfolgt und Stichproben Labortests
unterzogen werden können. Entsprechend kann es bis zu 90 Tagen (ggf. +90
zusätzliche Tage) dauern, bis die Einfuhren freigegeben werden. Außerdem wird
von den Zollbehörden eine größere Zahl von Bescheinigungen verlangt. Argentinien führte neue Beschränkungen in der Branche der
Rückversicherungsleistungen ein. Im Februar 2011 veröffentlichte die
argentinische Versicherungsaufsicht (Superintendencia de Seguros de la Nación
oder SSN) eine Entschließung, mit der das Regelwerk für Rückversicherungen
geändert wird. Unter anderem ist es danach nur nationalen Unternehmen oder
Zweigniederlassungen vor Ort von ausländischen Unternehmen gestattet,
Rückversicherungsleistungen im Land anzubieten. Abweichend davon können
Unternehmen beantragen, von dieser Verpflichtung ausgenommen zu werden, wenn
sie belegen können, dass das jeweilige Risiko auf dem lokalen Markt nicht
abgedeckt werden kann. Im Mai 2011 wurde das Regelwerk durch eine neue
Entschließung etwas gelockert, indem grenzüberschreitende
Rückversicherungsleistungen sowohl für Risiken über 50 Mio. USD als
auch für Folgerückversicherungen gestattet wurden. Dennoch gibt es nach wie vor
erhebliche Beschränkungen, so sind Rückversicherungen im Ausland auf
Lebensversicherungen und die Übertragung ins Ausland von mehr als 40 % der
Prämien lokaler Versicherer nicht gestattet. 4. TENDENZ
HIN ZU HANDELSBESCHRÄNKENDEN INDUSTRIEPOLITISCHEN MASSNAHMEN IN
SCHWELLENLÄNDERN Die Analyse des weiter
gefassten Kontextes der gemeldeten Hemmnisse zeigt, dass die Maßnahmen häufig
Teil nationaler Industriepläne mit diskriminierenden Bestimmungen sind, die
sich gegen ausländische Produkte, Dienstleistungen und Investitionen richten.
Dies spiegelt eine allgemeine Tendenz wider, die im Laufe der zwei letzten
Jahre insbesondere in den Schwellenländern zutage trat. Zwischen 2008 und 2009
zu Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise griffen viele Länder auf staatliche
Interventionen zurück, um den negativen Effekten auf die Nachfrage
entgegenzuwirken. In vielen Fällen wirkten sich die Maßnahmen jedoch
möglicherweise verzerrend auf den Handel aus. Bis zu einem gewissen Grad waren
die Maßnahmen auf den Schutz von Wirtschaftszweigen gerichtet, die besonders
unter den negativen Auswirkungen einer weltweit sinkenden Nachfrage litten.
Allgemein bestand eine eindeutige Verbindung zwischen Krise und eingeführten
Maßnahmen, die allerdings nur vorübergehend in Kraft bleiben sollten, bis sich
die Wirtschaft erholt hat. Die neue Welle
handelsbeschränkender Maßnahmen, mit denen man seit kurzem insbesondere in den
Schwellenländern konfrontiert ist, weisen allerdings andere Merkmale auf. Die
Maßnahmen sind nicht mehr krisenbezogen; denn diese Länder haben sich von der
Krise erholt und verzeichnen zumindest seit 2010 hohe Wachstumsraten.
Entsprechend handelt es sich nicht mehr um temporäre Maßnahmen; sie sind
vielmehr in für längere Zeiträume konzipierte nationale Industriepläne
eingebettet, mit denen in der Hoffnung auf potenzielle Wettbewerbsvorteile die
Produktionsstruktur verändert werden soll. Es steht außer Frage, dass
Schwellenländer das Recht haben, industriepolitische Maßnahmen zu ergreifen, um
die Struktur ihrer Produktion zu verändern und zu verbessern. Bei diesen Maßnahmen
sollten jedoch Nichtdiskriminierung und gleiche Rahmenbedingungen grundsätzlich
berücksichtigt werden. In China besteht
eine lange Tradition der Begünstigung nationaler industrieller Entwicklung,
wobei ausländische Wirtschaftsakteure diskriminiert werden und unfaire
Wettbewerbsbedingungen gelten. Dies spiegelt sich auch im 12. Fünfjahresplan
wider, der im März 2011 verabschiedet wurde. Mit dem Plan kommt es zu einer
qualitativen Verschiebung weg von einem „expansionistischen“ Entwicklungsmodell
hin zu einem Modell mit dem Ziel der industriellen Konsolidierung,
Energieeffizienz, erhöhter Produktivität mit einem Schwerpunkt auf
Qualitätsverbesserung, um so die Stellung Chinas in der Wertschöpfungskette zu
verbessern und zu einem nachhaltigeren Wachstum zu gelangen. Außerdem wird im
12. Fünfjahresplan die Förderung der Dienstleistungsbranche noch stärker
hervorgehoben, was auf eine weitere Verschiebung der Politik Chinas hindeutet. Vor diesem Hintergrund
dürfte China weiterhin ausgewählte „strategische aufstrebende Industriezweige“
(z. B. saubere Energie, Elektrofahrzeuge, IKT und Breitband,
Arzneimittelindustrie) unterstützen, was auch die Investitionssteuerung (häufig
in Form von verbindlichen Anforderungen für den Technologietransfer) und
Finanzierung umfasst. Der 12. Fünfjahresplan und die Bestimmungen des
Investitionskatalogs haben sich bereits in mehreren sektoralen Plänen auf
zentraler und auf Provinzebene niedergeschlagen. Was die auf zentraler Ebene
erstellten Pläne betrifft, so wurde kürzlich der 12. Fünfjahresplan für
wissenschaftliche und technologische Entwicklung herausgegeben, der auf dem
Prinzip der Förderung unabhängiger Innovationskapazitäten aufbaut. Außerdem
gibt es Hinweise darauf, dass der neue Plan für Elektrofahrzeuge, der derzeit
vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) erarbeitet
wird, Bestimmungen enthält, die einen Technologietransfer bei Joint Ventures
vorschreiben, an denen ausländische Investoren eine Minderheitsbeteiligung
halten. Außerdem ist man besorgt darüber, dass das MIIT die Anforderung
einführt, dass ab 2015 alle in China verkauften Elektroautos chinesische Marken
sein müssen. Kürzlich versicherten die Chinesen jedoch, dass sie nicht die
Absicht hätten, Maßnahmen, die den Technologietransfer vorschreiben, oder
Bestimmungen für Unternehmen mit ausländischen Investitionen beizubehalten, um
einheimische Marken in China zu etablieren. Im Lichte dieser positiven Signale
und der positiven Schritte im Bereich der einheimischen Innovation bestärkt die
Kommission China darin, Innovation dahingehend zu unterstützen, dass gleiche
Rahmenbedingungen geschaffen werden und der Schutz des geistigen Eigentums
gefördert wird. Gleichzeitig spielen Subventionen und Ausfuhrfinanzierung immer
noch eine große Rolle bei der Begünstigung der innovativen industriellen
Entwicklung des Landes. Die kürzlich von Indien
eingeführte nationale Industriepolitik (NMP) ist ein weiterer Fall von
Industrialisierungspolitik, die teilweise auf diskriminierenden Grundsätzen
basiert. Mit dieser Politik wird das Ziel festgelegt, die Wirtschafts- und die
Beschäftigungslage Indiens dahingehend umzugestalten, dass der Anteil des
Verarbeitenden Gewerbes am BIP bis 2022 von 16 % auf 25 % steigt,
wobei der Schwerpunkt auf der einheimischen Produktion liegt. Wie oben
dargelegt (Abschnitt 3), werden hier Elemente der Bevorzugung
einheimischer Produkte im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und
Auflagen bezüglich des heimischen Fertigungsanteils bei Käufen privater
Wirtschaftsakteure mit Steuervergünstigungen und staatlichen Subventionen
zugunsten der Entwicklung einheimischer Technologien kombiniert. Es ist daher
von großer Bedeutung, die Umsetzung der NMP und die relevanten sektorbezogenen
Pläne[15] in Bezug auf die Vereinbarkeit mit internationalen Regeln sorgfältig
zu überwachen. Auch in Brasilien und
Argentinien wurden kürzlich nationale Pläne zur Industrialisierung
verabschiedet. In Brasilien beispielsweise wurde im August 2011 der „Plano
Brasil Maior“ als allgemeiner Plan angenommen, mit dem die industrielle
Entwicklung des Landes gefördert werden soll. Probleme entstehen dadurch, dass
im Plan spezifische Maßnahmen wie indirekte Subventionierung oder
Steuerbefreiungen für bestimmte Branchen des Verarbeitenden Gewerbes vorgesehen
sind (z. B. die Bereiche Textilwaren und Schuhe, Mobilfunk und Software).
Ein Element des Plano Maior ist die Ausweitung der Präferenzspanne von
25 % für das öffentliche Beschaffungswesen auf die IKT-Branche, wobei dies
auch für andere Wirtschaftszweige eingeführt werden dürfte, wie Gesundheit,
Verteidigung, Kommunikation und Hochtechnologie-Geräte. Kennzeichnend für die
Handelspolitik Argentiniens war in den letzten Jahren eine Entwicklung
hin zu staatlich gelenktem Handel und Importsubstitution, wozu auch Maßnahmen
gehören, die sich auf die Ein- und Ausfuhren auswirken – die NALs bilden
sicherlich das Herzstück dieser Politik, mit der entsprechende makroökonomische
Probleme kurzfristig gelöst werden sollen. Teile des kürzlich eingeführten „strategischen
Industrieplans 2020“ verdeutlichen den Versuch Argentiniens, eine
längerfristige Vision für Bereiche wie Kraftfahrzeuge, Investitionsgüter,
Schuhe, landwirtschaftliche Maschinen, Baustoffe, Arzneimittel, Chemikalien und
Textilwaren zu entwickeln, bestätigen jedoch auch die oben beschriebenen einfuhrbeschränkenden
Elemente. Daher besteht die Gefahr, dass Maßnahmen wie nichtautomatische
Einfuhrlizenzverfahren als Teil einer weiter gefassten
Industrialisierungspolitik auf der Grundlage von Importsubstitution künftig
bestehen bleiben. Neben nationalen
Entwicklungsplänen werden in vielen Ländern handelsverzerrende Maßnahmen
ergriffen, mit denen die industrielle Entwicklung gefördert werden soll. Die
meisten in diesem Bericht als prioritär eingestuften Maßnahmen passen in dieses
Muster. Auflagen bezüglich des heimischen Fertigungsanteils scheinen –
oft in Verbindung mit Investitionen und öffentlichem
Beschaffungswesen – die in Zusammenhang mit Industrialisierung am
häufigsten verwendeten handelsverzerrenden Instrumente zu sein. Neben der
nationalen Industriepolitik Indiens und den entsprechenden sektorbezogenen
Plänen ist hier die sogenannte Lokalisierungsinitiative für die
Automobilindustrie in Russland eine weitere relevante Maßnahme.
Dabei müssen die ausländischen Investoren unter Heranziehung eines festgelegten
heimischen Fertigungsanteils schrittweise lokale Produktionsschwellen anwenden.
Diese Maßnahme läuft nach Russlands Beitritt zur WTO 2018 aus. Neben den neuen
Maßnahmen zieht Brasiliens Anwendung einer Steuer auf gewerbliche Waren für
die Automobilindustrie lokale Produktionsanforderungen nach sich, die die
Inanspruchnahme einer Steuerminderung von 30 % ermöglichen. Vorschriften für
Normung und Konformitätsbewertung scheinen auch ein
zur Förderung der industriellen Entwicklung häufig eingesetztes Instrument zu
sein. Ein Beispiel dafür ist der Ansatz Chinas zur Normierung. Trotz der
ambitionierten Pläne des Landes in Bezug auf industrielle Entwicklung und
Innovation wird in Bezug auf Normierung und technische Anforderungen nach wie
vor ein stark inlandsbasierter Ansatz verfolgt.[16]
Dies bildet ein ernstliches Marktzugangshindernis, mit dem die heimische
Industrie effizient vor ausländischer Konkurrenz geschützt wird. Die
ehrgeizigen Ziele des 12. Fünfjahresplans, die darauf ausgerichtet sind,
dass China bei bestimmten Produkten und Wirtschaftszweigen weltweit Marktführer
wird, werden das Land dazu zwingen, sein Verhalten zu ändern und sich stärker
an den internationalen Rahmen für Normung und technische Vorschriften anzupassen.
Die IT-Sicherheit in China ist ein Beispiel dafür, wie der derzeitige Ansatz
für technische Vorschriften und Konformitätsbewertung den Zugang zum
chinesischen Markt ernsthaft behindert. Auf der Grundlage nationaler
Sicherheitsbedenken hat China Konformitätsbewertungsverfahren erarbeitet, bei
denen extrem aufwändige Prüfungen und Verfahren vorgeschrieben sind, die meist
von nationalen Labors durchgeführt werden müssen. Um die für den chinesischen
Markt erforderlichen Bescheinigungen zu erhalten, müssen außerdem
betriebsinterne Informationen offengelegt und einheimische Technologien
verwendet werden. Der gleiche Ansatz wird
von Indien in der Telekommunikationsbranche verfolgt. Hier enthielt der
ursprüngliche – später geänderte – Vorschlag für Sicherheitsmaßnahmen in Bezug
auf Telekommunikationsgeräte die Auflage, Quellcodes offenzulegen, um
Bescheinigungen zu erhalten. Der überarbeitete Vorschlag stellt im Vergleich zu
früheren Vorschlägen eine Verbesserung dar. Dennoch sind weiterhin Prüfungen in
indischen Labors und andere aufwändige Prüfverfahren vorgeschrieben. Zusätzlich
wird im jüngsten Entwurf für nationale Telekommunikationsmaßnahmen die
Erarbeitung nationaler Normen befürwortet. Insbesondere bei
sicherheitsrelevanten Aspekten bezieht sich der Entwurf auf spezifisch indische
technische Vorschriften und Normierung. Schließlich ist die
direkteste Art des Schutzes der einheimischen Produktion die Beschränkung
der Einfuhr konkurrierender Waren, aber auch der Ausfuhr,
insbesondere von Rohstoffen, um so die Kosten für das einheimische
Verarbeitende Gewerbe zu senken. Bei den Ausfuhrbeschränkungen ist ein
allgemeiner Aufwärtstrend zu beobachten, den die WTO auch als eine der am
stärksten beunruhigenden Handelsentwicklungen im vergangenen Jahr eingestuft
hat. Die genannten Beispiele
belegen die zunehmende Bedeutung handelsbeschränkender Maßnahmen als Elemente
nationaler Industrialisierungspolitiken. Dies gibt Anlass zu ernsthafter
Besorgnis, da derartige Maßnahmen strukturbezogen und längerfristig sein dürften.
Die Kommission wird diese Entwicklungen gründlich überwachen und geeignete
Maßnahmen ergreifen. 5. SCHLUSSBEMERKUNG Die Gewährleistung des
Zugangs zu Drittlandsmärkten für europäische Unternehmen ist ein zentrales
Element der externen Dimension der europäischen Wachstumspolitik. Durch die
Aushandlung von Freihandelsabkommen mit strategischen Partnern in hochrangigen
Foren und die energische Durchsetzung der in multilateralen und bilateralen
Abkommen festgelegten Rechte leistet die EU-Handelspolitik einen bedeutenden
Beitrag zu den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum. In diesem Bericht wird
aufgezeigt, was gezielte Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen –
gegebenenfalls auch auf politischer Ebene – bei der Abschaffung von Hemmnissen
auf Drittlandsmärkten erreichen können. Außerdem können konzertierte Maßnahmen
der Kommission und der Mitgliedstaaten einen entscheidenden Faktor darstellen.
Wenn wichtige wirtschaftliche Interessen zur Debatte stehen, sollten die
Kommission und die Mitgliedstaaten nicht zögern, alle verfügbaren Mittel
einzusetzen, um die Interessen der EU koordiniert zu verfolgen. In diesem
Zusammenhang forderte der Europäische Rat im Einklang mit den Bestimmungen der
Verträge wiederholt stärkere Synergien zwischen der Europäischen Union und den
nationalen Stellen ein, aber auch eine verbesserte Koordination der institutionellen
Akteure, eine bessere Integration aller relevanten Instrumente und Politiken
sowie eine effizientere Nutzung von Gipfeltreffen mit Drittländern. Die
Kommission und die Mitgliedstaaten sollten also ihre entsprechenden Maßnahmen
weiter koordiniert verstärken, indem sie auch die Instrumente der Partnerschaft
zur Öffnung der Märkte untermauern und im Einklang mit diesem Bericht energisch
handeln. Wenn die Partner der EU ihren internationalen Verpflichtungen nicht
nachkommen, ist außerdem der Rückgriff auf Streitbeilegungsverfahren und,
sofern erforderlich, auf gezielte Vergeltungsmaßnahmen eine Option. Die aus den in diesem
Bericht dargelegten Fällen zu ziehenden Lehren sind klar: Für die vielen
Hemmnisse, auf die europäische Unternehmen auf Drittlandsmärkten stoßen, gibt
es keine einfachen Lösungen. Die Beseitigung dieser Hemmnisse erfordert
hartnäckige und konzertierte Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten.
Die Arbeiten mögen für die breite Öffentlichkeit nicht immer erkennbar sein,
doch haben sie konkrete, spürbare Auswirkungen für die europäischen Unternehmen
und die europäischen Bürgerinnen und Bürger. [1] Europa 2020 – Eine Strategie
für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.
http://europa.eu/press_room/pdf/complet__de_sg-2010-80021-06-00-de-tra-00.pdf. [2] Handel, Wachstum und
Weltgeschehen, KOM(2010) 612 vom 9.11.2010. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/november/tradoc_146960.pdf. [3] Argentinien und Brasilien. [4] Zum Thema strategische Partner
allgemein siehe Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom
16. September 2010, Nummer 4: „Die strategischen Partnerschaften der
Europäischen Union mit den maßgeblichen Akteuren in der Welt bilden ein
nützliches Instrument für die Verfolgung der europäischen Interessen und Ziele.
Funktionieren wird dies aber nur, wenn diese Partnerschaften keine
Einbahnstraßen sind, sondern auf beiderseitigen Interessen und Vorteilen sowie
der Erkenntnis beruhen, dass alle Akteure sowohl Rechte als auch Pflichten
haben.“ [5] Siehe die der Kommissionsmitteilung über „Handel,
Wachstum und Weltgeschehen“ beigefügte Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen „Trade as a driver of prosperity“ (Handel als Motor
des Wohlstands). [6] Welthandelsorganisation,
Overview of developments in the international trading system, 21. November 2011; Welthandelsorganisation, Report on G20 Trade Measures
(Mai bis Mitte Oktober 2011), 25. Oktober 2011; GD
Handel, Eighth Report on Trade Restrictive Measures – Oktober 2011-September
2011, Oktober 2011 http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2011/october/tradoc_148288.pdf. [7] Bericht über die Handels- und
Investitionshemmnisse(2011/2115 (INI)), Ausschuss für internationalen Handel
des Europäischen Parlaments, Berichterstatter: Robert Sturdy. [8] Am 23. Juni 2009 beantragten die EU und die USA,
denen sich Mexiko anschloss, WTO-Konsultationen mit China in Bezug auf
chinesische Ausfuhrbeschränkungen für neun Produkte: Bauxit, Koks, Flussspat,
Siliciumcarbid, Silicium-Metall, Zink, Magnesium, Mangan, gelber Phosphor. Die
EU beantragte insbesondere Konsultationen zu Chinas Ausfuhrzöllen und
Höchstmengen, seinen Maßnahmen zur Verwaltung der Höchstmengen und Erteilung
von Lizenzen sowie zu seinem Mindestausfuhrpreissystem. Im Dezember 2009 wurde
ein Panel eingerichtet. [9] Am 13. Februar 2009 verabschiedete der Kongress den
790 Mrd. USD umfassenden „American Economic Recovery and Reinvestment Act“
(ARRA) mit zwei Bestimmungen zur Bevorzugung amerikanischer Güter, nach denen
es untersagt ist, durch den ARRA zugeteilte Mittel für Folgendes einzusetzen:
i) für Bau-, Umbau- oder Wartungsprojekte oder für die Instandsetzung eines
öffentlichen Gebäudes oder eines öffentlichen Bauwerks, wenn nicht die
Gesamtmenge des Eisens, Stahls und der handwerklichen Güter, die im Projekt zum
Einsatz kommen, aus den USA stammen; und ii) für den Erwerb detailliert
aufgeführter Textilerzeugnisse (z. B. Bekleidung, Zelte, Baumwolle,
natürliche Fasern) durch das Ministerium für innere Sicherheit, wenn diese
nicht aus amerikanischem Anbau und amerikanischer Verarbeitung stammen. [10] Diese Normen würden u. a. Transparenz,
Verhältnismäßigkeit, Nichtdiskriminierung, Gleichwertigkeit, Risikobewertung,
tierärztliche Kontrolle und Zertifizierung, Einfuhr- und Transitgenehmigungen
gewährleisten. [11] Versicherungen beispielsweise gehören immer noch zur
„eingeschränkten“ Investitionskategorie. [12] Staatliches Amt für die Verwaltung kommerziell genutzter
Verschlüsselungen. [13] GD Handel, Eighth Report on Trade Restrictive Measures
– Oktober 2011-September 2011, Oktober 2011,
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2011/october/tradoc_148288.pdf. [14] Der erweiterte Geltungsbereich umfasst nun auch einige
Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile, Fahrräder und Fahrradteile, Textilwaren,
metallurgische Produkte und einige Elektrogeräte. [15] Neben dem „National Telecom Policy Plan”
(Abschnitt 3) wurde 2008 ein weiterer relevanter Plan, „Jawaharal Nehru
National Solar Mission“ (National Solar Mission), verabschiedet, mit dem
Investitionen in bestimmte Projekte zur Entwicklung der Infrastruktur auf dem
Gebiet der Sonnenenergie anhand von Auflagen bezüglich des heimischen
Fertigungsanteils eingeführt werden. Dies bedeutet, dass bestimmte von
Entwicklern in derartigen Projekten eingesetzte Solaranlagen in Indien
gefertigt werden müssen. Außerdem bietet Indien beim Kauf von Solarstrom, der
im Rahmen von Projekten unter National Solar Mission erzeugt wurde, ermäßigte
Tarife. Allerdings erhalten Entwickler diese Tarife nur, wenn sie die im Plan
festgelegten Auflagen bezüglich des heimischen Fertigungsanteils erfüllen. Im
Bereich erneuerbare Energien veröffentlichte das Ministerium für neue und
erneuerbare Energien im September 2011 einen Leitlinienentwurf, in dem von
Lieferanten von Windkraftanlagen mit einer Kapazität über 15 MW verlangt
wird, Produktionsanlagen in Indien zu
errichten, wodurch ausländische Lieferanten effektiv ausgeschlossen werden. [16] So gibt es Beschränkungen in Bezug
auf die Beteiligung von Unternehmen mit ausländischem Kapital in mehreren
Wirtschaftszweigen, u. a. in der IKT-Branche.