BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ZWISCHENBERICHT über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens /* COM/2012/056 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT ZWISCHENBERICHT
über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens 1. Einleitung Bei dem gegenwärtigen Bericht handelt es sich um
einen Zwischenbericht im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens[1] über wichtige aktuelle
Entwicklungen in Rumänien, die sich in den letzten sechs Monaten seit dem
letzten Bericht der Kommission vom Juli 2011 vollzogen haben. Im
Mittelpunkt des Berichts stehen sowohl Maßnahmen, die bereits abgeschlossen
wurden oder mit deren Abschluss in Kürze zu rechnen ist, als auch Maßnahmen,
die noch durchzuführen sind. Maßgebend für die Bewertung der Fortschritte bei
der Erfüllung der Vorgaben und für die Identifizierung der noch verbleibenden
Aufgaben sind der Bericht der Kommission vom 20. Juli 2011 und die darin
enthaltenen Empfehlungen. Im Sommer 2012 wird die Kommission eine
Gesamtbewertung der Fortschritte, die Rumänien im Rahmen des Kooperations- und
Kontrollverfahrens seit seinem Beitritt erzielt hat, vorlegen. 2. Justizreform und
Korruptionsbekämpfung: Zusammenfassung der Entwicklungen vor dem Hintergrund
der Empfehlungen der Kommission In Bezug auf die Empfehlungen der Kommission sind
mehrere Entwicklungen zu verzeichnen. Das neue Zivilgesetzbuch ist im
Oktober 2011 reibungslos in Kraft getreten, die Verabschiedung der
Zivilprozessordnung ist für Juni 2012 vorgesehen. Die Beschleunigung von
Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene durch den Obersten Gerichts- und
Kassationshof trägt der Empfehlung der Kommission in Bezug auf die Gefahr der
Verjährung einiger Korruptionsfälle auf hoher Ebene Rechnung. Dies könnte
längerfristig der Straffung von Gerichtsverfahren zugute kommen sowie zeitnahe
rechtskräftige Gerichtsurteile gewährleisten. Im Hinblick auf den
Gesetzesentwurf zur erweiterten Einziehung sind Fortschritte im Parlament zu
verzeichnen. Sowohl die Antikorruptionsbehörde (DNA) als auch die
Integritätsbehörde (ANI) haben weitere Fortschritte bei einer Reihe wichtiger
Fälle erzielt, die auch eine erhebliche Anzahl von führenden Politikern und
Beamten betreffen. Mit den neuen Gesetzen über die Reform der Ernennung von
Richtern am Obersten Gerichts- und Kassationshof und über die disziplinarische
Verantwortung von Richtern wurden Vorschriften eingeführt, die auf mehr
Klarheit und Strenge abzielen. Eine umfassende nationale
Korruptionsbekämpfungsstrategie liegt nun als Entwurf vor. Die Entwicklungen der letzten sechs Monate in
Rumänien machen aber auch auf zahlreiche Bereiche aufmerksam, in denen noch
weitergehender Handlungsbedarf im Sinne der Empfehlungen der Kommission
besteht. Die Vorbereitungen zur Durchführung der Bestimmungen des
Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung sollten in Bereichen wie der
gezielten Einstellung und Neugewichtung der Ressourcen zwischen den Gerichten
fortgesetzt und in einen klaren und umfassenden Durchführungsplan eingebettet
werden. Die Frage, ob die Verantwortlichen der Justiz in der Lage sind,
angemessen mit Problemen betreffend Integrität und Rechenschaftspflicht im
Justizwesen umzugehen, wird weiterhin in der Öffentlichkeit erörtert. Urteile
in wichtigen Gerichtsverfahren müssen verstärkt zur abschreckenden Wirkung
gegenüber Korruption auf hoher Ebene beitragen. Der Begrüßung des Entwurfs
einer nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie sollte auch die eindeutige
Rückendeckung aller Stellen folgen, damit diese Strategie ihr Potenzial maximal
entfalten kann. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um überzeugendere Ergebnisse
bei der Einziehung von Vermögen aus Straftaten zu gewährleisten. In den kommenden Monaten sind fortgesetzte
Anstrengungen erforderlich, damit Rumänien vor dem Hintergrund der im
Sommer 2012 erfolgenden Gesamtbewertung der Fortschritte, die das Land im
Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens seit seinem EU-Beitritt erzielt
hat, überzeugende Ergebnisse vorweisen kann. Die Kommission wird Rumänien bei
diesen Bemühungen auch weiterhin unterstützen. 3. Aktueller Stand Justizreform Zur Durchführung der Justizreform hat die
Kommission Rumänien insbesondere empfohlen, einen Durchführungsplan für die
Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung zu
verabschieden, ausreichend Ressourcen für die notwendige Umstrukturierung des
Justizwesens bereitzustellen, die Ausbildungs- und Einstellungsverfahren zu
verbessern, die Kapazität der Akademie für Richter und Staatsanwälte zu stärken
und einen Rahmen für die Kooperation von Justiz und Zivilgesellschaft zu
schaffen, um die bei der Justizreform erzielten Fortschritte zu kontrollieren. Das neue Zivilgesetzbuch trat am 1. Oktober
2011 reibungslos in Kraft und wurde von verschiedenen Schulungs- und
Sensibilisierungsmaßnahmen begleitet. Auf der Grundlage der im
November 2011 fertig gestellten Folgenabschätzungen wurde das Inkrafttreten
der Zivilprozessordnung kürzlich für Juni 2012 angekündigt. Die übrigen
Gesetzbücher werden im März 2013 in Kraft treten, was genügend Zeit
verschafft, um zahlreiche Richter und Justizbeamte einzustellen und das
Gerichtssystem umzustrukturieren. In den vergangenen Monaten wurde weiter an
den Durchführungsbestimmungen für die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch
und die Strafprozessordnung gearbeitet, und die Folgenabschätzungen für
sämtliche Gesetzbücher konnten im November 2011 fertig gestellt werden.
Den aktuellen Ankündigungen zur Durchführung sollten nun die Verabschiedung der
Durchführungsvorschriften und die Fertigstellung eines umfassenden
Durchführungsplans folgen. Dabei sollten sämtliche Interessenträger auf
Parlaments-, Regierungs-, Justiz- und Zivilgesellschaftsebene einbezogen und
erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen wie die vorrangige Behandlung von
Einstellungen, die Umstrukturierung des Gerichtssystems sowie
Schulungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Seit dem letzten Bericht der Kommission hat
Rumänien ein Projekt zur Ausarbeitung optimaler Arbeitsbelastungsstandards für
Gerichte gestartet. Die ersten Ergebnisse hierzu werden im Sommer dieses Jahres
erwartet. Demnächst wird mit einer funktionalen Prüfung des Justizwesens
begonnen, die bis Ende 2012 abgeschlossen wird. Zwar wurden vom Obersten Rat
der Magistratur einige freie Stellen neu zugewiesen, doch ist die
Arbeitsbelastung zwischen den verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften
nach wie vor sehr uneinheitlich verteilt. Ein Vorschlag zur Harmonisierung der
Zulassungsprüfungen und zur intensiveren Erstausbildung für Richter muss noch
vom Obersten Rat der Magistratur gebilligt werden. Weitere Vorschläge zielen
auf eine Stellenaufstockung in der Akademie für Richter und Staatsanwälte und
die Verbesserung der Ausbildungseinrichtungen ab. Es
wurden Mittel für 15 weitere Ausbilder an der Akademie bereitgestellt. Zur Stärkung der Rechenschaftspflicht im
Justizwesen hat die Kommission Rumänien insbesondere empfohlen, Ergebnisse zu
transparenten und objektiven Verwaltungsbeschlüssen vorzuweisen, die Reform der
Justizinspektion fortzusetzen und dafür zu sorgen, dass sämtliche
Gerichtsurteile elektronisch veröffentlicht werden und die Urteilsbegründungen
zeitnah vorliegen. Seit dem letzten Bericht der Kommission hat
Rumänien Rechtsvorschriften zur Stärkung der disziplinarischen Verantwortung
von Richtern verabschiedet. Mit diesen Vorschriften wurden das System der
Disziplinarverstöße geändert, Sanktionen verschärft und die Unabhängigkeit der
Justizinspektion gestärkt. Sie verhindern außerdem, dass Richter
Disziplinarstrafen umgehen, indem sie während eines anhängigen
Disziplinarverfahrens in den Ruhestand treten. Der Oberste Rat der Magistratur
hat im November eine Strategie und einen Aktionsplan für mehr Integrität im
Justizwesen angenommen. Allerdings haben jüngste strafrechtliche Ermittlungen,
die unter anderem gegen leitende Richter geführt wurden, zu öffentlichen
Bedenken hinsichtlich der Entschlossenheit und Fähigkeit des Rates, Integrität
und Rechenschaftspflicht im Justizsystem zu gewährleisten, geführt. In einem
wichtigen Fall von mutmaßlicher Korruption auf hoher Ebene beließen die
Justizbehörden den betroffenen Richter in seiner leitenden Stellung. Die
disziplinarrechtlichen Untersuchungen wurden in diesem Fall zwar eingeleitet,
jedoch unter Berufung auf laufende strafrechtliche Ermittlungen ausgesetzt.
Dieser Fall hat klare Mängel in der Handlungsfähigkeit der Verantwortlichen des
Justizwesens aufgedeckt, wenn der Ruf des Justizwesens erheblich gefährdet ist.
Es wurden kaum wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der
Kommission im Hinblick auf die Wirksamkeit der Justizinspektion erzielt. Berufungen in Ämter am Obersten Gerichts- und
Kassationshof im August 2011 wurden wegen mangelnder Transparenz und
Objektivität öffentlich kritisiert. Rumänien hat jedoch im Dezember 2011
ein von der Regierung erneut eingebrachtes Gesetz verabschiedet, um die
Berufungspraxis am Obersten Gerichts- und Kassationshof zu reformieren. Das
Gesetz enthält wesentliche Verbesserungen der Ernennungsverfahren und kann
einen wichtigen Beitrag zur Reform des Obersten Gerichtshofs leisten. Die
Auswirkungen dieses Gesetzes hängen davon ab, wie sehr sich die zuständigen
Stellen für seine Durchführung einsetzen. Anschließend sollten freie Stellen
insbesondere in der Strafkammer im Zuge eines transparenten und auf Verdiensten
beruhenden Einstellungsverfahrens zügig besetzt werden. Eine weitere
Umstrukturierung des Obersten Gerichtshofs würde dazu beitragen, die
Kapazitäten des Gerichtshofs im wirksamen Umgang mit dem
Vorabentscheidungsverfahren zu stärken, das von den neuen Gesetzbüchern als
entscheidendes Mittel für die Vereinheitlichung der Rechtsprechung eingeführt
wird. Die umfassende Veröffentlichung aktueller,
wohl begründeter Gerichtsurteile im Internet lässt nach wie vor auf sich
warten. Die Veröffentlichung der Begründungen von Gerichtsurteilen innerhalb
der gesetzlichen Fristen muss allgemein verbessert werden, zumal insbesondere
in einigen Fällen von Korruption auf hoher Ebene wegen verschleppter
Begründungen durch die hinausgezögerte Möglichkeit zur Einlegung von
Rechtsmitteln die Gefahr der Verjährung besteht. Korruptionsbekämpfung Um die Wirksamkeit des Justizhandelns in Fällen
von Korruption auf hoher Ebene zu erhöhen, hat die Kommission Rumänien
insbesondere empfohlen, die Fallbearbeitung und die justizielle Praxis bei der
Verhandlung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene sowie die abschreckende
Wirkung und Einheitlichkeit der von den Gerichten in diesem Bereich verhängten
Strafen zu verbessern. Die Kommission hat ferner empfohlen, die Reform des
Obersten Gerichts- und Kassationshofs fortzusetzen, bessere Ergebnisse in Bezug
auf Betrugsfälle im öffentlichen Vergabewesen zu erzielen und Verfahrensregeln
für die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten anzunehmen. Seit dem letzten Bericht der Kommission hat der
Oberste Gerichts- und Kassationshof eine Reihe von Maßnahmen auf Führungs- und
Verwaltungsebene getroffen, um Verhandlungen in Fällen von Korruption auf hoher
Ebene - insbesondere bei Verjährungsgefahr - zu beschleunigen. Diese Maßnahmen
umfassen die vorrangige Behandlung von Fällen mit Verjährungsgefahr und die
vorübergehende Nutzung von Ersatzsälen in anderen Gerichten, damit mehr Verhandlungen
durchgeführt werden können. Ein zusätzliches Gebäude wurde dem Obersten
Gerichtshof im November 2011 zugewiesen. Durch diese Maßnahmen konnten
etliche Fälle beschleunigt werden, die vor dem Obersten Gerichtshof anhängig
waren, und in der Folge nahm die Zahl der Urteile ebenfalls zu. Im
Jahr 2011 erfolgten in 15 Fällen Urteile in erster Instanz auf der
Ebene der Strafkammer des Obersten Gerichts- und Kassationshofs – im Vergleich
zu zwei Fällen im Jahr 2010. Der Oberste Gerichtshof sprach in neun Fällen
von Korruption auf hoher Ebene rechtskräftige Urteile aus. Der Oberste Gerichts- und Kassationshof
veröffentlichte auf der Grundlage einer Analyse rechtskräftiger Gerichtsurteile
Urteilsleitlinien zu bestimmten Korruptionsverstößen. Diese Leitlinien werden
von Richtern als nützlich angesehen und könnten unter Kontrolle ihrer Anwendung
ausgeweitet, weiter verbreitet und in Schulungslehrpläne aufgenommen werden.
Die Analyse von Gerichtsurteilen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene
zeigt, dass sich Verurteilungen häufig am gesetzlichen Mindeststrafmaß
orientieren und etwa 60 % der Strafen ausgesetzt werden. Die Antikorruptionsbehörde (DNA) erwies sich
weiterhin als wirksame Staatsanwaltschaft in Fällen von Korruption auf hoher
Ebene. Im Jahr 2011 stieg die Zahl der Anklagen, Entscheidungen und
Verurteilungen. Durch die Beschleunigung der Fälle vor dem Obersten Gerichts-
und Kassationshof schlug sich dies insbesondere in rechtskräftigen Urteilen
nieder: 2011 wurden 158 rechtskräftige Urteile in DNA-Fällen ausgesprochen
(2010: in 85 Fällen). Dabei war eine erhebliche Anzahl von führenden
Politikern und Beamten betroffen. Die Generaldirektion für
Korruptionsbekämpfung des Ministeriums für Verwaltung und Inneres hat Schritte
ergriffen, um ihre Korruptionsbekämpfungstätigkeit zu konsolidieren. Seit Juli vergangenen Jahres kam es zu
5 Verurteilungen in erster Instanz, die wegen Verletzung der Vorschriften
über das öffentliche Vergabewesen gegen 13 Personen ausgesprochen wurden.
In Bezug auf Verletzungen der finanziellen Interessen der Europäischen Union
wurden seit Juli 2011 5 rechtskräftige Urteile und 4 noch nicht
rechtskräftige Urteile gefällt. In Anbetracht der Rolle des öffentlichen
Vergabewesens in der rumänischen Wirtschaft sollten besondere Anstrengungen
unternommen werden, um zu gewährleisten, dass Verhandlungen effizient und zügig
vorangebracht werden. Weiterhin müssen das Fachwissen von Richtern in den
Bereichen Finanzen und Rechnungslegung verbessert und die Verfügbarkeit
qualifizierter externer Experten erhöht werden, um die Effizienz von
Gerichtsverhandlungen zu gewährleisten. Ein proaktives Vorgehen zur Entwicklung
einer einheitlichen Rechtsprechung in Verhandlungen zum öffentlichen
Vergabewesen würde ebenfalls dazu beisteuern, dass Fälle erfolgreich vor
Gericht gebracht werden können. Mit Unterstützung der DNA organisierten die
Akademie für Richter und Staatsanwälte sowie der Oberste Gerichtshof etliche
Seminare, Sitzungen und Fortbildungsveranstaltungen, um die Schwachstellen in
der justiziellen Praxis bei Verhandlungen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene
anzugehen. Es wäre nützlich, diese Maßnahmen systematischer durchzuführen und
in einem umfassenden Aktionsplan zu konsolidieren, um eine allgemeine
Verbesserung der justiziellen Praxis bei Verhandlungen in Korruptionsfällen auf
hoher Ebene herbeizuführen. Besondere Aufmerksamkeit könnte der Verbesserung
der Standards für die Zulassung und Finanzierung von Sachverständigengutachten
vor Gericht und den Begründungen für die Vertagung von Gerichtsverhandlungen
gewidmet werden. Rumänien hat eine vergleichende Analyse der
Praxis anderer Mitgliedstaaten in Bezug auf die Aufhebung der Immunität von
Abgeordneten durchgeführt und die Ergebnisse in den Entwurf der neuen
nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie einfließen lassen. Das rumänische
Parlament muss nun als Gesetzgeber diese Angelegenheit voranbringen. Um die Umsetzung von Integritätsstrategien
wirksamer zu gestalten, hat die Kommission Rumänien empfohlen, Ergebnisse zu
Strafen im Nachgang zu Entscheidungen der Integritätsbehörde (ANI) vorzuweisen,
die Vorgehensweise der Ausschüsse für die Untersuchung von
Vermögensverhältnissen zu optimieren und zu vereinheitlichen sowie die
Ermittlungskapazität der ANI und ihre Kooperation mit anderen Stellen zu
verbessern. Seit dem letzten Bericht der Kommission konnte die
ANI eine erhebliche Aufstockung ihres Etats verzeichnen und erhielt in
beträchtlichem Umfang EU-Mittel zur Verbesserung ihres Informationssystems und
der diesbezüglichen Verfahren. Die ANI schloss eine Reihe von
Kooperationsabkommen mit anderen Einrichtungen ab und führte eine erste
gezielte Risikoanalyse sowie umfangreiche Kontrollen im Hinblick auf
Interessenkonflikte im öffentlichen Vergabewesen auf lokaler und regionaler
Ebene durch. Die Bilanz der ANI verzeichnet in den letzten
Monaten einen Aufwärtstrend. Im Rahmen ihrer neuen Rechtsgrundlage
identifizierte die ANI seit 2010 18 Fälle von potenzieller
ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe von insgesamt 5,7 Mio. EUR,
23 Fälle von administrativen Interessenkonflikten und 118 Fälle von
Unvereinbarkeiten. Bei den justiziellen und administrativen Folgemaßnahmen zu
diesen Fällen treten Überschneidungen auf. In zwei ersten Fällen, die von der
ANI im Rahmen der alten Rechtsvorschriften vorgebracht worden waren, bestätigte
der Oberste Gerichtshof das Vorliegen einer ungerechtfertigten Bereicherung und
ordnete eine Einziehung an. Als Folge von Verurteilungen wegen Unvereinbarkeit
gemäß den neuen Rechtsvorschriften wurde ein Amtsinhaber entlassen, in zwei
anderen Fällen wurden Strafen verhängt und sechs weitere Amtsinhaber traten von
ihrem Amt zurück. Zahlreiche weitere Fälle – insbesondere Fälle von
Interessenkonflikten – sind noch vor den Gerichten anhängig. Das Verfahren
wurde durch die im August 2010 als Vermittlungsstelle zwischen der ANI und
den Gerichten eingerichteten Ausschüsse für die Untersuchung von
Vermögensverhältnissen erschwert. Derzeit werden gemeinsame Leitlinien oder
Verfahrensregeln entwickelt, die darauf abzielen, die Effizienz von
Gerichtsverhandlungen zu verbessern und die Rechtspraxis zu vereinheitlichen.
In den vergangenen Monaten wurden etliche Fortbildungsseminare zur Förderung
bewährter Verfahren veranstaltet. In einem Musterfall müssen die Gerichte noch
darüber befinden, ob die ANI befugt ist, Berufung gegen Abweisungsbescheide der
Ausschüsse einzulegen. Verzögerungen und mangelnde Einheitlichkeit
in den justiziellen und administrativen Folgemaßnahmen zu ANI-Fällen sind der
potenziellen Abschreckungswirkung abträglich. Versuche, die rechtliche und
institutionelle Unabhängigkeit der ANI erneut in Frage zu stellen, haben
ebenfalls die Konsolidierung der ANI-Bilanz beeinträchtigt. Die bevorstehende
Ernennung eines neuen ANI-Präsidenten bietet die Gelegenheit, die institutionelle
Stabilität und Integrität der ANI zu betonen. Um bessere Ergebnisse in der
Korruptionsbekämpfung zu erzielen, hat die Kommission Rumänien empfohlen, die
Koordinierung auf höchster Ebene zu verbessern, eine neue mehrjährige
Korruptionsbekämpfungsstrategie zu entwickeln und zu diesem Zweck eine
Kontrollgruppe einzurichten. Zu den weiteren Empfehlungen der Kommission
gehören die Erzielung überzeugender Ergebnisse bei der Einziehung von Erträgen
aus Straftaten und Geldwäsche, die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über die
erweiterte Einziehung, die Ausarbeitung von Vorschriften zur Vermeidung von
Interessenkonflikten bei der Verwaltung öffentlicher Mittel sowie die Stärkung
der Verfahren und Kapazitäten der für das öffentliche Vergabewesen zuständigen
Behörden. Seit dem letzten Bericht der Kommission hat
Rumänien den Entwurf einer neuen Korruptionsbekämpfungsstrategie entwickelt,
die auf positive Resonanz seitens der Experten und Angehörigen der Rechtsberufe
stieß. Wie effektiv diese Strategie umgesetzt und wie nachhaltig sie wirken
wird, hängt entscheidend vom Grad der politischen Unterstützung und
Rückendeckung ab. Die Annahme der Strategie durch das Parlament wäre ein
wichtiges positives Signal. Ein sichtbarer Kontrollmechanismus würde ihre
Wirkung ebenso verstärken wie die Verpflichtung für alle Teile der Regierung,
die Strategie in ihren eigenen Bereichen umzusetzen und über die Ergebnisse zu
berichten. Seit dem Sommer konnten für eine Reihe von
Korruptionsbekämpfungsprojekten – unter anderem des Ministeriums für Bildung
und Gesundheit sowie des Ministeriums für Verwaltung und Inneres – EU-Mittel in
Anspruch genommen werden. Nachdem die Projekte angelaufen sind, werden nun die
Ergebnisse erwartet. Im Zusammenhang mit der abschreckenden Wirkung gilt der Parteiausschluss
eines Politikers im Zuge der Einleitung von Ermittlungen wegen Korruption auf
hoher Ebene im November 2011 als deutliches Zeichen einer wirksamen
öffentlichen Rechenschaftspflicht. Sechs weitere Abgeordnete, die wegen
Korruption verurteilt wurden, haben jedoch ihre Sitze im Parlament behalten. Wenn der derzeit im Parlament erörterte Entwurf
eines Gesetzes über die erweiterte Einziehung wie vorgeschlagen angenommen
wird, würde dies die Abschreckungswirkung von Strafen erheblich erhöhen. Durch
Begleitmaßnahmen müsste sichergestellt werden, dass Gerichtsurteile, mit denen
finanzielle Sanktionen verhängt werden, wirksam vollstreckt werden.
Überzeugende Ergebnisse stehen noch aus bei der Einziehung von Vermögen aus
Straftaten. Die Schritte des Generalstaatsanwalts führten im Jahr 2011 zu
einem erheblichen Anstieg eingefrorener Vermögenswerte. Mit einem verteilten
Leitfaden für Staatsanwaltschaften soll die Verfolgung von Geldwäsche als
eigenständige Straftat im Rahmen der geltenden Vorschriften gefördert werden. Im Dezember 2011 verabschiedete Rumänien
einen Verhaltenskodex zu Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikten bei der
Verwaltung von EU-Mitteln. Eine Arbeitsgruppe ist damit beauftragt worden,
Kontrollmechanismen für die Durchsetzung der Bestimmungen dieses neuen
Verhaltenskodex zu entwickeln. Seit dem letzten Bericht der Kommission wurden
Rechtsvorschriften geändert und Verwaltungsmaßnahmen ergriffen, um mehr Schutz
gegen Unregelmäßigkeiten und Interessenkonflikte bei der Verwaltung öffentlicher
Mittel zu gewährleisten. Die Maßnahmen umfassen die Entwicklung
standardisierter Ausschreibungsunterlagen sowie die Stärkung der Kapazitäten
der Staatlichen Behörde für die Regulierung und Überwachung des öffentlichen
Beschaffungswesens (ANRMAP) im Hinblick auf Ex-ante-Überprüfungen. Die ANRMAP
hat Kooperationsabkommen mit anderen Einrichtungen abgeschlossen. Derzeit
werden weitere Schritte erörtert, die der wirksameren Anwendung der
Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen dienen könnten. [1] Entscheidung 2006/928/EG der Kommission vom 13. Dezember
2006 zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die
Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in
den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung (ABl. L 354 vom
14.12.2006, S. 56).