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BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT ZWISCHENBERICHT über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens /* COM/2012/056 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

ZWISCHENBERICHT über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens

1.           Einleitung

Bei dem gegenwärtigen Bericht handelt es sich um einen Zwischenbericht im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens[1] über wichtige aktuelle Entwicklungen in Rumänien, die sich in den letzten sechs Monaten seit dem letzten Bericht der Kommission vom Juli 2011 vollzogen haben. Im Mittelpunkt des Berichts stehen sowohl Maßnahmen, die bereits abgeschlossen wurden oder mit deren Abschluss in Kürze zu rechnen ist, als auch Maßnahmen, die noch durchzuführen sind.

Maßgebend für die Bewertung der Fortschritte bei der Erfüllung der Vorgaben und für die Identifizierung der noch verbleibenden Aufgaben sind der Bericht der Kommission vom 20. Juli 2011 und die darin enthaltenen Empfehlungen. Im Sommer 2012 wird die Kommission eine Gesamtbewertung der Fortschritte, die Rumänien im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens seit seinem Beitritt erzielt hat, vorlegen.

2.           Justizreform und Korruptionsbekämpfung: Zusammenfassung der Entwicklungen vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Kommission

In Bezug auf die Empfehlungen der Kommission sind mehrere Entwicklungen zu verzeichnen. Das neue Zivilgesetzbuch ist im Oktober 2011 reibungslos in Kraft getreten, die Verabschiedung der Zivilprozessordnung ist für Juni 2012 vorgesehen. Die Beschleunigung von Verfahren wegen Korruption auf hoher Ebene durch den Obersten Gerichts- und Kassationshof trägt der Empfehlung der Kommission in Bezug auf die Gefahr der Verjährung einiger Korruptionsfälle auf hoher Ebene Rechnung. Dies könnte längerfristig der Straffung von Gerichtsverfahren zugute kommen sowie zeitnahe rechtskräftige Gerichtsurteile gewährleisten. Im Hinblick auf den Gesetzesentwurf zur erweiterten Einziehung sind Fortschritte im Parlament zu verzeichnen. Sowohl die Antikorruptionsbehörde (DNA) als auch die Integritätsbehörde (ANI) haben weitere Fortschritte bei einer Reihe wichtiger Fälle erzielt, die auch eine erhebliche Anzahl von führenden Politikern und Beamten betreffen. Mit den neuen Gesetzen über die Reform der Ernennung von Richtern am Obersten Gerichts- und Kassationshof und über die disziplinarische Verantwortung von Richtern wurden Vorschriften eingeführt, die auf mehr Klarheit und Strenge abzielen. Eine umfassende nationale Korruptionsbekämpfungsstrategie liegt nun als Entwurf vor.

Die Entwicklungen der letzten sechs Monate in Rumänien machen aber auch auf zahlreiche Bereiche aufmerksam, in denen noch weitergehender Handlungsbedarf im Sinne der Empfehlungen der Kommission besteht. Die Vorbereitungen zur Durchführung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung sollten in Bereichen wie der gezielten Einstellung und Neugewichtung der Ressourcen zwischen den Gerichten fortgesetzt und in einen klaren und umfassenden Durchführungsplan eingebettet werden. Die Frage, ob die Verantwortlichen der Justiz in der Lage sind, angemessen mit Problemen betreffend Integrität und Rechenschaftspflicht im Justizwesen umzugehen, wird weiterhin in der Öffentlichkeit erörtert. Urteile in wichtigen Gerichtsverfahren müssen verstärkt zur abschreckenden Wirkung gegenüber Korruption auf hoher Ebene beitragen. Der Begrüßung des Entwurfs einer nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie sollte auch die eindeutige Rückendeckung aller Stellen folgen, damit diese Strategie ihr Potenzial maximal entfalten kann. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um überzeugendere Ergebnisse bei der Einziehung von Vermögen aus Straftaten zu gewährleisten.

In den kommenden Monaten sind fortgesetzte Anstrengungen erforderlich, damit Rumänien vor dem Hintergrund der im Sommer 2012 erfolgenden Gesamtbewertung der Fortschritte, die das Land im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens seit seinem EU-Beitritt erzielt hat, überzeugende Ergebnisse vorweisen kann. Die Kommission wird Rumänien bei diesen Bemühungen auch weiterhin unterstützen.

3.           Aktueller Stand

Justizreform

Zur Durchführung der Justizreform hat die Kommission Rumänien insbesondere empfohlen, einen Durchführungsplan für die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung zu verabschieden, ausreichend Ressourcen für die notwendige Umstrukturierung des Justizwesens bereitzustellen, die Ausbildungs- und Einstellungsverfahren zu verbessern, die Kapazität der Akademie für Richter und Staatsanwälte zu stärken und einen Rahmen für die Kooperation von Justiz und Zivilgesellschaft zu schaffen, um die bei der Justizreform erzielten Fortschritte zu kontrollieren.

Das neue Zivilgesetzbuch trat am 1. Oktober 2011 reibungslos in Kraft und wurde von verschiedenen Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen begleitet. Auf der Grundlage der im November 2011 fertig gestellten Folgenabschätzungen wurde das Inkrafttreten der Zivilprozessordnung kürzlich für Juni 2012 angekündigt. Die übrigen Gesetzbücher werden im März 2013 in Kraft treten, was genügend Zeit verschafft, um zahlreiche Richter und Justizbeamte einzustellen und das Gerichtssystem umzustrukturieren. In den vergangenen Monaten wurde weiter an den Durchführungsbestimmungen für die Zivilprozessordnung, das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung gearbeitet, und die Folgenabschätzungen für sämtliche Gesetzbücher konnten im November 2011 fertig gestellt werden. Den aktuellen Ankündigungen zur Durchführung sollten nun die Verabschiedung der Durchführungsvorschriften und die Fertigstellung eines umfassenden Durchführungsplans folgen. Dabei sollten sämtliche Interessenträger auf Parlaments-, Regierungs-, Justiz- und Zivilgesellschaftsebene einbezogen und erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen wie die vorrangige Behandlung von Einstellungen, die Umstrukturierung des Gerichtssystems sowie Schulungsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Seit dem letzten Bericht der Kommission hat Rumänien ein Projekt zur Ausarbeitung optimaler Arbeitsbelastungsstandards für Gerichte gestartet. Die ersten Ergebnisse hierzu werden im Sommer dieses Jahres erwartet. Demnächst wird mit einer funktionalen Prüfung des Justizwesens begonnen, die bis Ende 2012 abgeschlossen wird. Zwar wurden vom Obersten Rat der Magistratur einige freie Stellen neu zugewiesen, doch ist die Arbeitsbelastung zwischen den verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften nach wie vor sehr uneinheitlich verteilt.

Ein Vorschlag zur Harmonisierung der Zulassungsprüfungen und zur intensiveren Erstausbildung für Richter muss noch vom Obersten Rat der Magistratur gebilligt werden. Weitere Vorschläge zielen auf eine Stellenaufstockung in der Akademie für Richter und Staatsanwälte und die Verbesserung der Ausbildungseinrichtungen ab. Es wurden Mittel für 15 weitere Ausbilder an der Akademie bereitgestellt.

Zur Stärkung der Rechenschaftspflicht im Justizwesen hat die Kommission Rumänien insbesondere empfohlen, Ergebnisse zu transparenten und objektiven Verwaltungsbeschlüssen vorzuweisen, die Reform der Justizinspektion fortzusetzen und dafür zu sorgen, dass sämtliche Gerichtsurteile elektronisch veröffentlicht werden und die Urteilsbegründungen zeitnah vorliegen.

Seit dem letzten Bericht der Kommission hat Rumänien Rechtsvorschriften zur Stärkung der disziplinarischen Verantwortung von Richtern verabschiedet. Mit diesen Vorschriften wurden das System der Disziplinarverstöße geändert, Sanktionen verschärft und die Unabhängigkeit der Justizinspektion gestärkt. Sie verhindern außerdem, dass Richter Disziplinarstrafen umgehen, indem sie während eines anhängigen Disziplinarverfahrens in den Ruhestand treten. Der Oberste Rat der Magistratur hat im November eine Strategie und einen Aktionsplan für mehr Integrität im Justizwesen angenommen. Allerdings haben jüngste strafrechtliche Ermittlungen, die unter anderem gegen leitende Richter geführt wurden, zu öffentlichen Bedenken hinsichtlich der Entschlossenheit und Fähigkeit des Rates, Integrität und Rechenschaftspflicht im Justizsystem zu gewährleisten, geführt. In einem wichtigen Fall von mutmaßlicher Korruption auf hoher Ebene beließen die Justizbehörden den betroffenen Richter in seiner leitenden Stellung. Die disziplinarrechtlichen Untersuchungen wurden in diesem Fall zwar eingeleitet, jedoch unter Berufung auf laufende strafrechtliche Ermittlungen ausgesetzt. Dieser Fall hat klare Mängel in der Handlungsfähigkeit der Verantwortlichen des Justizwesens aufgedeckt, wenn der Ruf des Justizwesens erheblich gefährdet ist. Es wurden kaum wesentliche Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission im Hinblick auf die Wirksamkeit der Justizinspektion erzielt.

Berufungen in Ämter am Obersten Gerichts- und Kassationshof im August 2011 wurden wegen mangelnder Transparenz und Objektivität öffentlich kritisiert. Rumänien hat jedoch im Dezember 2011 ein von der Regierung erneut eingebrachtes Gesetz verabschiedet, um die Berufungspraxis am Obersten Gerichts- und Kassationshof zu reformieren. Das Gesetz enthält wesentliche Verbesserungen der Ernennungsverfahren und kann einen wichtigen Beitrag zur Reform des Obersten Gerichtshofs leisten. Die Auswirkungen dieses Gesetzes hängen davon ab, wie sehr sich die zuständigen Stellen für seine Durchführung einsetzen. Anschließend sollten freie Stellen insbesondere in der Strafkammer im Zuge eines transparenten und auf Verdiensten beruhenden Einstellungsverfahrens zügig besetzt werden. Eine weitere Umstrukturierung des Obersten Gerichtshofs würde dazu beitragen, die Kapazitäten des Gerichtshofs im wirksamen Umgang mit dem Vorabentscheidungsverfahren zu stärken, das von den neuen Gesetzbüchern als entscheidendes Mittel für die Vereinheitlichung der Rechtsprechung eingeführt wird.

Die umfassende Veröffentlichung aktueller, wohl begründeter Gerichtsurteile im Internet lässt nach wie vor auf sich warten. Die Veröffentlichung der Begründungen von Gerichtsurteilen innerhalb der gesetzlichen Fristen muss allgemein verbessert werden, zumal insbesondere in einigen Fällen von Korruption auf hoher Ebene wegen verschleppter Begründungen durch die hinausgezögerte Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln die Gefahr der Verjährung besteht.

Korruptionsbekämpfung

Um die Wirksamkeit des Justizhandelns in Fällen von Korruption auf hoher Ebene zu erhöhen, hat die Kommission Rumänien insbesondere empfohlen, die Fallbearbeitung und die justizielle Praxis bei der Verhandlung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene sowie die abschreckende Wirkung und Einheitlichkeit der von den Gerichten in diesem Bereich verhängten Strafen zu verbessern. Die Kommission hat ferner empfohlen, die Reform des Obersten Gerichts- und Kassationshofs fortzusetzen, bessere Ergebnisse in Bezug auf Betrugsfälle im öffentlichen Vergabewesen zu erzielen und Verfahrensregeln für die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten anzunehmen.

Seit dem letzten Bericht der Kommission hat der Oberste Gerichts- und Kassationshof eine Reihe von Maßnahmen auf Führungs- und Verwaltungsebene getroffen, um Verhandlungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene - insbesondere bei Verjährungsgefahr - zu beschleunigen. Diese Maßnahmen umfassen die vorrangige Behandlung von Fällen mit Verjährungsgefahr und die vorübergehende Nutzung von Ersatzsälen in anderen Gerichten, damit mehr Verhandlungen durchgeführt werden können. Ein zusätzliches Gebäude wurde dem Obersten Gerichtshof im November 2011 zugewiesen. Durch diese Maßnahmen konnten etliche Fälle beschleunigt werden, die vor dem Obersten Gerichtshof anhängig waren, und in der Folge nahm die Zahl der Urteile ebenfalls zu. Im Jahr 2011 erfolgten in 15 Fällen Urteile in erster Instanz auf der Ebene der Strafkammer des Obersten Gerichts- und Kassationshofs – im Vergleich zu zwei Fällen im Jahr 2010. Der Oberste Gerichtshof sprach in neun Fällen von Korruption auf hoher Ebene rechtskräftige Urteile aus.

Der Oberste Gerichts- und Kassationshof veröffentlichte auf der Grundlage einer Analyse rechtskräftiger Gerichtsurteile Urteilsleitlinien zu bestimmten Korruptionsverstößen. Diese Leitlinien werden von Richtern als nützlich angesehen und könnten unter Kontrolle ihrer Anwendung ausgeweitet, weiter verbreitet und in Schulungslehrpläne aufgenommen werden. Die Analyse von Gerichtsurteilen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene zeigt, dass sich Verurteilungen häufig am gesetzlichen Mindeststrafmaß orientieren und etwa 60 % der Strafen ausgesetzt werden.

Die Antikorruptionsbehörde (DNA) erwies sich weiterhin als wirksame Staatsanwaltschaft in Fällen von Korruption auf hoher Ebene. Im Jahr 2011 stieg die Zahl der Anklagen, Entscheidungen und Verurteilungen. Durch die Beschleunigung der Fälle vor dem Obersten Gerichts- und Kassationshof schlug sich dies insbesondere in rechtskräftigen Urteilen nieder: 2011 wurden 158 rechtskräftige Urteile in DNA-Fällen ausgesprochen (2010: in 85 Fällen). Dabei war eine erhebliche Anzahl von führenden Politikern und Beamten betroffen. Die Generaldirektion für Korruptionsbekämpfung des Ministeriums für Verwaltung und Inneres hat Schritte ergriffen, um ihre Korruptionsbekämpfungstätigkeit zu konsolidieren.

Seit Juli vergangenen Jahres kam es zu 5 Verurteilungen in erster Instanz, die wegen Verletzung der Vorschriften über das öffentliche Vergabewesen gegen 13 Personen ausgesprochen wurden. In Bezug auf Verletzungen der finanziellen Interessen der Europäischen Union wurden seit Juli 2011 5 rechtskräftige Urteile und 4 noch nicht rechtskräftige Urteile gefällt. In Anbetracht der Rolle des öffentlichen Vergabewesens in der rumänischen Wirtschaft sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, um zu gewährleisten, dass Verhandlungen effizient und zügig vorangebracht werden. Weiterhin müssen das Fachwissen von Richtern in den Bereichen Finanzen und Rechnungslegung verbessert und die Verfügbarkeit qualifizierter externer Experten erhöht werden, um die Effizienz von Gerichtsverhandlungen zu gewährleisten. Ein proaktives Vorgehen zur Entwicklung einer einheitlichen Rechtsprechung in Verhandlungen zum öffentlichen Vergabewesen würde ebenfalls dazu beisteuern, dass Fälle erfolgreich vor Gericht gebracht werden können.

Mit Unterstützung der DNA organisierten die Akademie für Richter und Staatsanwälte sowie der Oberste Gerichtshof etliche Seminare, Sitzungen und Fortbildungsveranstaltungen, um die Schwachstellen in der justiziellen Praxis bei Verhandlungen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene anzugehen. Es wäre nützlich, diese Maßnahmen systematischer durchzuführen und in einem umfassenden Aktionsplan zu konsolidieren, um eine allgemeine Verbesserung der justiziellen Praxis bei Verhandlungen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene herbeizuführen. Besondere Aufmerksamkeit könnte der Verbesserung der Standards für die Zulassung und Finanzierung von Sachverständigengutachten vor Gericht und den Begründungen für die Vertagung von Gerichtsverhandlungen gewidmet werden.

Rumänien hat eine vergleichende Analyse der Praxis anderer Mitgliedstaaten in Bezug auf die Aufhebung der Immunität von Abgeordneten durchgeführt und die Ergebnisse in den Entwurf der neuen nationalen Korruptionsbekämpfungsstrategie einfließen lassen. Das rumänische Parlament muss nun als Gesetzgeber diese Angelegenheit voranbringen.

Um die Umsetzung von Integritätsstrategien wirksamer zu gestalten, hat die Kommission Rumänien empfohlen, Ergebnisse zu Strafen im Nachgang zu Entscheidungen der Integritätsbehörde (ANI) vorzuweisen, die Vorgehensweise der Ausschüsse für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen zu optimieren und zu vereinheitlichen sowie die Ermittlungskapazität der ANI und ihre Kooperation mit anderen Stellen zu verbessern.

Seit dem letzten Bericht der Kommission konnte die ANI eine erhebliche Aufstockung ihres Etats verzeichnen und erhielt in beträchtlichem Umfang EU-Mittel zur Verbesserung ihres Informationssystems und der diesbezüglichen Verfahren. Die ANI schloss eine Reihe von Kooperationsabkommen mit anderen Einrichtungen ab und führte eine erste gezielte Risikoanalyse sowie umfangreiche Kontrollen im Hinblick auf Interessenkonflikte im öffentlichen Vergabewesen auf lokaler und regionaler Ebene durch.

Die Bilanz der ANI verzeichnet in den letzten Monaten einen Aufwärtstrend. Im Rahmen ihrer neuen Rechtsgrundlage identifizierte die ANI seit 2010 18 Fälle von potenzieller ungerechtfertigter Bereicherung in Höhe von insgesamt 5,7 Mio. EUR, 23 Fälle von administrativen Interessenkonflikten und 118 Fälle von Unvereinbarkeiten. Bei den justiziellen und administrativen Folgemaßnahmen zu diesen Fällen treten Überschneidungen auf. In zwei ersten Fällen, die von der ANI im Rahmen der alten Rechtsvorschriften vorgebracht worden waren, bestätigte der Oberste Gerichtshof das Vorliegen einer ungerechtfertigten Bereicherung und ordnete eine Einziehung an. Als Folge von Verurteilungen wegen Unvereinbarkeit gemäß den neuen Rechtsvorschriften wurde ein Amtsinhaber entlassen, in zwei anderen Fällen wurden Strafen verhängt und sechs weitere Amtsinhaber traten von ihrem Amt zurück.

Zahlreiche weitere Fälle – insbesondere Fälle von Interessenkonflikten – sind noch vor den Gerichten anhängig. Das Verfahren wurde durch die im August 2010 als Vermittlungsstelle zwischen der ANI und den Gerichten eingerichteten Ausschüsse für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen erschwert. Derzeit werden gemeinsame Leitlinien oder Verfahrensregeln entwickelt, die darauf abzielen, die Effizienz von Gerichtsverhandlungen zu verbessern und die Rechtspraxis zu vereinheitlichen. In den vergangenen Monaten wurden etliche Fortbildungsseminare zur Förderung bewährter Verfahren veranstaltet. In einem Musterfall müssen die Gerichte noch darüber befinden, ob die ANI befugt ist, Berufung gegen Abweisungsbescheide der Ausschüsse einzulegen.

Verzögerungen und mangelnde Einheitlichkeit in den justiziellen und administrativen Folgemaßnahmen zu ANI-Fällen sind der potenziellen Abschreckungswirkung abträglich. Versuche, die rechtliche und institutionelle Unabhängigkeit der ANI erneut in Frage zu stellen, haben ebenfalls die Konsolidierung der ANI-Bilanz beeinträchtigt. Die bevorstehende Ernennung eines neuen ANI-Präsidenten bietet die Gelegenheit, die institutionelle Stabilität und Integrität der ANI zu betonen.

Um bessere Ergebnisse in der Korruptionsbekämpfung zu erzielen, hat die Kommission Rumänien empfohlen, die Koordinierung auf höchster Ebene zu verbessern, eine neue mehrjährige Korruptionsbekämpfungsstrategie zu entwickeln und zu diesem Zweck eine Kontrollgruppe einzurichten. Zu den weiteren Empfehlungen der Kommission gehören die Erzielung überzeugender Ergebnisse bei der Einziehung von Erträgen aus Straftaten und Geldwäsche, die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über die erweiterte Einziehung, die Ausarbeitung von Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Verwaltung öffentlicher Mittel sowie die Stärkung der Verfahren und Kapazitäten der für das öffentliche Vergabewesen zuständigen Behörden.

Seit dem letzten Bericht der Kommission hat Rumänien den Entwurf einer neuen Korruptionsbekämpfungsstrategie entwickelt, die auf positive Resonanz seitens der Experten und Angehörigen der Rechtsberufe stieß. Wie effektiv diese Strategie umgesetzt und wie nachhaltig sie wirken wird, hängt entscheidend vom Grad der politischen Unterstützung und Rückendeckung ab. Die Annahme der Strategie durch das Parlament wäre ein wichtiges positives Signal. Ein sichtbarer Kontrollmechanismus würde ihre Wirkung ebenso verstärken wie die Verpflichtung für alle Teile der Regierung, die Strategie in ihren eigenen Bereichen umzusetzen und über die Ergebnisse zu berichten. Seit dem Sommer konnten für eine Reihe von Korruptionsbekämpfungsprojekten – unter anderem des Ministeriums für Bildung und Gesundheit sowie des Ministeriums für Verwaltung und Inneres – EU-Mittel in Anspruch genommen werden. Nachdem die Projekte angelaufen sind, werden nun die Ergebnisse erwartet. Im Zusammenhang mit der abschreckenden Wirkung gilt der Parteiausschluss eines Politikers im Zuge der Einleitung von Ermittlungen wegen Korruption auf hoher Ebene im November 2011 als deutliches Zeichen einer wirksamen öffentlichen Rechenschaftspflicht. Sechs weitere Abgeordnete, die wegen Korruption verurteilt wurden, haben jedoch ihre Sitze im Parlament behalten.

Wenn der derzeit im Parlament erörterte Entwurf eines Gesetzes über die erweiterte Einziehung wie vorgeschlagen angenommen wird, würde dies die Abschreckungswirkung von Strafen erheblich erhöhen. Durch Begleitmaßnahmen müsste sichergestellt werden, dass Gerichtsurteile, mit denen finanzielle Sanktionen verhängt werden, wirksam vollstreckt werden. Überzeugende Ergebnisse stehen noch aus bei der Einziehung von Vermögen aus Straftaten. Die Schritte des Generalstaatsanwalts führten im Jahr 2011 zu einem erheblichen Anstieg eingefrorener Vermögenswerte. Mit einem verteilten Leitfaden für Staatsanwaltschaften soll die Verfolgung von Geldwäsche als eigenständige Straftat im Rahmen der geltenden Vorschriften gefördert werden.

Im Dezember 2011 verabschiedete Rumänien einen Verhaltenskodex zu Unvereinbarkeiten und Interessenkonflikten bei der Verwaltung von EU-Mitteln. Eine Arbeitsgruppe ist damit beauftragt worden, Kontrollmechanismen für die Durchsetzung der Bestimmungen dieses neuen Verhaltenskodex zu entwickeln.

Seit dem letzten Bericht der Kommission wurden Rechtsvorschriften geändert und Verwaltungsmaßnahmen ergriffen, um mehr Schutz gegen Unregelmäßigkeiten und Interessenkonflikte bei der Verwaltung öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Die Maßnahmen umfassen die Entwicklung standardisierter Ausschreibungsunterlagen sowie die Stärkung der Kapazitäten der Staatlichen Behörde für die Regulierung und Überwachung des öffentlichen Beschaffungswesens (ANRMAP) im Hinblick auf Ex-ante-Überprüfungen. Die ANRMAP hat Kooperationsabkommen mit anderen Einrichtungen abgeschlossen. Derzeit werden weitere Schritte erörtert, die der wirksameren Anwendung der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen dienen könnten.

[1]               Entscheidung 2006/928/EG der Kommission vom 13. Dezember 2006 zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung (ABl. L 354 vom 14.12.2006, S. 56).