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MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Handel, Wachstum und EntwicklungEine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten Länder /* KOM/2012/022 endgültig */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

Handel, Wachstum und Entwicklung Eine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten Länder

1. Ziel

Die globale Wirtschaftslandschaft hat im vergangenen Jahrzehnt dramatische Veränderungen erfahren mit tiefgreifenden Auswirkungen auf die Handels‑, Investitions‑ und Entwicklungspolitik. Die Zollsätze sind so niedrig wie noch nie, und der Welthandel ist nach seiner Neuorganisation stark in globale Lieferketten eingebunden. Infolgedessen verlagert sich der Schwerpunkt der Handelspolitik zunehmend auf Regulierungsfragen und andere nichttarifäre Bereiche („behind-the border-issues“). Die Entwicklungsländer haben radikale Veränderungen erfahren. Einigen von ihnen, etwa China, Indien oder Brasilien, ist es gelungen, sich die Vorteile offener und zunehmend integrierter Weltmärkte zunutze zu machen; sie zählen heute zu den größten und wettbewerbsfähigsten Weltwirtschaften. Andere Länder dagegen sind nach wie vor im Rückstand und laufen Gefahr, weiter an den Rand gedrängt zu werden. Insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries – LDC), vor allem in Afrika, haben noch immer mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen und sind am weitesten von den Millenniums-Entwicklungszielen entfernt.

Der Begriff „Entwicklungsländer“ als Gruppenbezeichnung verliert infolgedessen an Bedeutung. Die Handels‑, Investitions- und Entwicklungspolitik muss nun auf die neuen Realitäten zugeschnitten werden. Die Entwicklung und die besondere Rolle, die der Handel für die Entwicklung spielt, ist aber nach wie vor ein dringliches Problem. Die EU trägt hierbei eine besondere Verantwortung, ist sie doch die größte Handelsmacht der Welt, der bedeutendste Handelspartner vieler LDC und anderer Länder mit niedrigem oder mit mittleren Einkommen (untere Einkommenskategorie) sowie der weltweit größte Entwicklungshilfegeber (handelsbezogene Programme eingeschlossen).

Im Nachgang zur Mitteilung über Handel, Wachstum und Weltgeschehen[1] von 2010 dient die vorliegende Mitteilung der Aktualisierung der Mitteilung über Handel und Entwicklung[2] aus dem Jahr 2002. Darin wird den Veränderungen der wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung getragen, es wird eine Bilanz gezogen, wie die EU ihren Verpflichtungen nachgekommen ist, und es wird umrissen, welche Richtung die entwicklungsorientierte EU‑Handels- und Investitionspolitik im kommenden Jahrzehnt einschlagen sollte. Die 2002 formulierten Grundsätze werden in der jetzigen Mitteilung zwar im Wesentlichen bestätigt, es wird aber auch betont, dass stärker zwischen den Entwicklungsländern differenziert werden muss, um gezielt die besonders bedürftigen Länder ins Blickfeld zu rücken, und dass die Effizienz der von uns eingesetzten Instrumente verbessert werden muss. Ferner wird darauf hingewiesen, dass unsere Entwicklungspartnerländer interne Reformen durchführen und andere Industrieländer und auch Schwellenländer unseren Initiativen zur Marktöffnung für die bedürftigsten Länder folgen müssen.

In dieser Mitteilung werden konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung der Synergien zwischen Handels- und Entwicklungspolitik vorgeschlagen. Eine wirksame Handelspolitik spielt eine maßgebliche Rolle bei der Ankurbelung von Wachstum und Beschäftigung innerhalb und außerhalb Europas und bei der Vermittlung der Werte und Interessen der EU weltweit. Sie kann auch, im Einklang mit dem EU-Grundsatz der entwicklungspolitischen Kohärenz[3], ein starker Motor für Entwicklung sein. Eine wirksame Entwicklungspolitik trägt wesentlich dazu bei, in den Entwicklungsländern bessere Bedingungen für Handel und Investitionen zu schaffen und eine gerechte Verteilung der aus ihnen resultierenden Vorteile im Dienste der Armutsbekämpfung sicherzustellen. In der Mitteilung „Agenda für den Wandel“[4] wird zugesagt, die Schaffung eines günstigeren Geschäftsumfelds, die Förderung der regionalen Integration und die bessere Nutzung der Chancen der globalen Märkte stärker zu unterstützen, um Impulse für ein integratives Wachstum und eine nachhaltige Entwicklung zu setzen. Die EU lässt sich in ihrem gesamten auswärtigen Handeln von den Grundwerten leiten, auf denen ihre eigene Existenz aufbaut; zu ihnen zählt auch die Achtung und Förderung der Menschenrechte[5].

2. Eine Welt im Wandel 2.1. Die große Umstrukturierung der Weltwirtschaftsordnung

Die Weltwirtschaft verändert sich so schnell wie noch nie zuvor. Viele Länder haben das Potenzial eines offenen Handelssystems genutzt, um ihre Ausfuhren von gewerblichen Erzeugnissen und Dienstleistungen im Vergleich zu den traditionellen Grundstoffausfuhren zu steigern und in den Genuss dauerhafter BIP‑Wachstumsraten zu kommen. So wurde China zum weltweit größten Exporteur hinter der EU und zur drittgrößten Volkswirtschaft hinter der EU und den USA. Indien, Brasilien und andere Schwellenländer haben einen ähnlichen Weg eingeschlagen. Sie haben ausländische Direktinvestitionen (ADI) angezogen und spielen heute selbst eine Schlüsselrolle als globale Investoren. Schwellenländer führen das weltweite Wachstum an und sind heute als wichtige wirtschaftliche und politische Akteure auf internationaler Ebene anerkannt. Sie sind jetzt dabei, ihre Präsenz in den ärmeren Ländern und ihre Verflechtung mit diesen Ländern zu verstärken. Zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte entfällt mehr als die Hälfte des Welthandels auf die Entwicklungsländer. Durch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich die Verlagerung der wirtschaftlichen Macht von den Industrieländern hin zu den Schwellenländern beschleunigt, von denen nunmehr erwartet wird, dass sie bei der Lösung der Krise eine Rolle spielen.

Handelsleistung der Entwicklungsländer

Quelle: IWF

Diese Veränderungen haben dazu beigetragen, Hunderte von Millionen Menschen aus der Armut herauszuführen, aber nicht alle Entwicklungsländer konnten solche Erfolge verzeichnen. Insbesondere die LDC wurden noch stärker an den Rand gedrängt[6]. Zwar sind das BIP und der Handel in einigen dieser Länder beträchtlich gewachsen, dies ist indessen in erster Linie einer Zunahme der Öl‑ und Grundstoffausfuhren zu verdanken und wirkte sich nur begrenzt auf die Eindämmung der Armut aus. Viele LDC sind in zunehmendem Maße von wenigen Ausfuhrerzeugnissen abhängig, insbesondere von Rohstoffen[7]. Dennoch konnten einige LDC wie etwa Bangladesh und Kambodscha gute Fortschritte verzeichnen, was ihrer Spezialisierung auf gewerbliche Erzeugnisse mit geringem Technologieeinsatz, vor allem Textilien, zu verdanken ist. Auch einige afrikanische Länder, die kein Öl und keine Grundstoffe exportieren, haben in den vergangenen zehn Jahren gute Leistungen erzielt und ihr Dienstleistungsangebot sogar ausgebaut. So beläuft sich die durchschnittliche jährliche Exportsteigerung in Ruanda seit 2001 auf 19 %, bei gleichzeitig hohen Wachstumsraten und stetiger Verbesserung der Indikatoren für die menschliche Entwicklung; zum Teil ist dies das Ergebnis eines Programms zur Förderung der Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Kaffee und zur Ankurbelung des Tourismus. Ein weiteres Beispiel ist Kap Verde, das nicht mehr zu den LDC zählt, sondern seit 2007 als Land mit mittlerem Einkommen (untere Einkommenskategorie) eingestuft wird, dank guter makroökonomischer Steuerung und verantwortungsvoller Staatsführung, einschließlich der schrittweisen Öffnung des Handels und der Integration in die Weltwirtschaft.

Die Leistungen der Länder, die sich zwischen den LDC und den Schwellenländern einordnen, fielen unterschiedlich aus, insbesondere was den Umfang der internen Reformen und ihre Integration in die Weltwirtschaft anbelangt.

2.2. Konsequenzen für die entwicklungsorientierte Handels- und Investitionspolitik

Offener Handel ist ein Schlüsselelement erfolgreicher Wachstums- und Entwicklungsstrategien. Kein Land war je in der Lage, ein langfristig anhaltendes Wachstum zu erzielen, ohne sich in die Weltwirtschaft zu integrieren. Der Zugang zu Auslandsmärkten erschließt mehr Größenvorteile und ermöglicht eine höhere Spezialisierung; gleichzeitig eröffnet der Zugang zu billigeren und vielfältigeren Vorleistungen, einschließlich effizienterer Dienstleistungen, neue Produktionsmöglichkeiten. ADI leisten zudem einen maßgeblichen Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum und zur Ausfuhrleistung (so werden beispielsweise heute 75 % des Handels Chinas von Auslandsunternehmenseinheiten abgewickelt). Die Bereitschaft der Menschen zur Mobilität kann zum Transfer von Fertigkeiten wie auch von Investitionen in die Entwicklungsländer beitragen, wobei insbesondere die Rolle von Diaspora-Gemeinschaften zu berücksichtigen ist[8].

Der Handel ist zwar eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung, reicht aber nicht aus. Durch den Handel können Wachstum und Armutsbekämpfung gefördert werden, sofern die Wirtschaft entsprechend strukturiert ist und eine geeignete Ablaufplanung für die Maßnahmen zur Handelsliberalisierung sowie ergänzende politische Strategien existieren. Interne Reformen sind von wesentlicher Bedeutung, um ein auf Handel und Investitionen basierendes langfristiges Wachstum erzielen zu können. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LDC wird oftmals nicht nur durch eine unzureichende Diversifizierung der Wirtschaft und der Exportgrundlagen, unzulängliche Infrastrukturen und Dienstleistungen oder mangelnde Qualifikationen beeinträchtigt, sondern auch durch politische Faktoren, die zusammenhängen mit unverantwortlicher Staatsführung, Korruption und Betrug, mangelhaftem Schutz der Menschenrechte und zu geringer Transparenz, schwacher Verwaltungskapazität, ineffizienten Steuervorschriften und Steuerhinterziehung in großem Maßstab, unzureichenden Umverteilungsinstrumenten, schlechten sozial‑ und umweltpolitischen Rahmenbedingungen, einer nicht nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Sicherheitsbedrohungen und mangelhafter Stabilität.

Damit Handel die Entwicklung fördert, braucht es wesentlich mehr als nur Zollsenkungen. Eine moderne, die Entwicklung vorantreibende Handelspolitik muss sich eines breiten Spektrums von Themen annehmen, die von der Handelserleichterung auf lokaler und regionaler Ebene über technische, soziale und umweltbezogene Rechtsvorschriften, Achtung der Grundrechte, investitionsfördernde Maßnahmen, den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die Regulierung von Dienstleistungen, Wettbewerbspolitik und Transparenz bis hin zum Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen reichen. Fortschritte in diesen Bereichen können die Transparenz, Berechenbarkeit und Rechenschaftspflicht verbessern, die für eine integrative Entwicklung und die Linderung der Armut von entscheidender Bedeutung sind und durch Zollsenkungen allein nicht erreicht werden können. Um nachteilige Auswirkungen der Handelsöffnung so gering wie möglich zu halten, bedarf es schließlich aktiver Maßnahmen.

Die zunehmende Heterogenität der Entwicklungsländer erfordert eine stärkere Differenzierung bei der Konzeption und Umsetzung der EU‑Politiken. Schwellenländer und ärmere Länder haben unterschiedliche Potenziale, Bedürfnisse und Ziele, so dass unterschiedliche politische Konzepte gefragt sind. Die Politik muss sorgfältig auf die jeweilige Situation zugeschnitten werden. Im Einklang mit den Vorschlägen zur Entwicklungspolitik[9] muss Priorität denjenigen Ländern eingeräumt werden, die ohne Hilfe von außen nur begrenzte Aussichten auf langfristiges Wachstum und nachhaltige Entwicklung haben, insbesondere den LDC und anderen in besonderem Maße bedürftigen Ländern. Parallel dazu intensivieren wir unser Engagement gegenüber den Schwellenländern, wie wir in unserer Mitteilung über Handel, Wachstum und Weltgeschehen von 2010 bereits erwähnt haben. Die Beziehungen zu diesen Ländern sind jedoch im Wandel begriffen; sie sind heute weniger auf Entwicklung ausgerichtet als vielmehr auf neue, auf beiderseitigen Interessen und Vorteilen beruhende Formen der Partnerschaft sowie auf die gleichmäßige Verteilung der globalen Verantwortung[10].

3. Bisherige Leistungen

In der Mitteilung von 2002 über Handel und Entwicklung wurde die Verpflichtung eingegangen, den Entwicklungsländern besseren Zugang zum EU‑Markt zu gewähren, angemessene Finanzmittel für die handelsbezogene Hilfe bereitzustellen und den Handel zu einem zentralen Bestandteil der Entwicklungsstrategien zu machen. Zugesagt wurde ferner, Handelsübereinkommen dazu einzusetzen, einen besseren Marktzugang zu fördern, die regionale Integration zu unterstützen und die Handelsregeln im Sinne einer Entwicklungsförderung zu verbessern. Der EU‑Markt ist der offenste Markt für Entwicklungsländer. Abgesehen von Brennstoffen importieren wir mehr aus LDC als die USA, Kanada, Japan und China zusammengenommen. Wir haben unsere Zusagen eingehalten und dabei oftmals weltweit eine Führungsrolle übernommen. Dennoch sind weitere Fortschritte notwendig.

3.1. Innovative autonome Präferenzen

Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS)[11] haben wir zwei neue Präferenzregelungen eingeführt:

· Die Alles-außer‑Waffen-Initiative aus dem Jahr 2001 war eine radikale Maßnahme, mit der der EU‑Markt durch Abschaffung von Zöllen oder mengenmäßigen Beschränkungen für LDC geöffnet wurde. Zehn Jahre später hat sich die Alles-außer-Waffen-Regelung als effizienter Motor für die Ankurbelung der Ausfuhren aus den LDC auf den EU‑Markt bewährt. Die EU‑Einfuhren aus LDC sind um mehr als 25 % schneller gewachsen als die Einfuhren aus nicht präferenzbegünstigten Ländern (ein eklatantes Beispiel hierfür sind die Textilausfuhren aus Bangladesh)[12]. Die Auswirkungen auf die Diversifizierung der Ausfuhren sind hingegen unterschiedlich. Die Nutzungsraten können noch verbessert werden. Der Wettbewerbsdruck durch weiter entwickelte präferenzbegünstigte Partnerländer (auf die mehr als 40 % der präferenzbegünstigten Ausfuhren im Rahmen des APS entfallen) und die Präferenzerosion haben zugenommen, was auf die Notwendigkeit einer Reformierung des APS hindeutet (vgl. 4.1.1).

· Die 2006 eingerichtete Regelung APS+ ist ein höchst innovatives, speziell auf gefährdete Entwicklungsländer zugeschnittenes Instrument der EU‑Handelspolitik zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung. Seine zusätzlichen Präferenzen stellen einen starken Anreiz für Länder dar, die sich zur Anwendung wichtiger internationaler Übereinkünfte über Menschen‑ und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung verpflichtet haben. Derzeit gibt es 16 begünstigte Länder[13], deren Ausfuhren in die EU durch die Regelung angekurbelt wurden, mit entsprechend positiver Einkommensentwicklung in nahezu allen diesen Ländern. Eine Herausforderung für die Zukunft wird es sein, die Zugangskriterien auszuweiten, die Anreize zu verstärken und die tatsächliche Anwendung der wichtigsten internationalen Übereinkünfte stärker zu überwachen.

Erhebliche Anstrengungen wurden außerdem unternommen, um die Inanspruchnahme der bestehenden Präferenzregelungen zu erleichtern:

· Mit den neuen, seit 2011 geltenden APS‑Ursprungsregeln[14] wird der Kritik begegnet, starre Ursprungsregeln hinderten die Entwicklungsländer daran, die EU‑Präferenzen in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die neuen Regeln sind einfacher und leichter einzuhalten. Sie bieten mehr Möglichkeiten, die Herkunft von Waren zu bestimmen, außerdem neue Möglichkeiten für die regionale und transregionale Kumulierung zwischen Ländern. Die LDC kommen in den Genuss weiterer Flexibilitätsklauseln, die über das hinausgehen, was von den meisten anderen Industrieländern im Rahmen ihrer eigenen APS‑ähnlichen Regelungen angeboten wird. Verbesserte Regeln wurden außerdem im Rahmen der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) vorgeschlagen (vgl. 3.3).

· 2004 richtete die Kommission den Export Helpdesk ein, einen Online-Dienst für potenzielle Ausführer in Entwicklungsländern, der Hilfestellung zu praktischen Fragen des Zugangs zum EU‑Markt bietet.[15] Der Dienst stellt ausführliche Informationen über EU‑Einfuhrzölle, Ursprungsregeln, Zollverfahren, technische Anforderungen usw. bereit. Er ist weltweit einzigartig, könnte in den LDC allerdings noch stärker genutzt werden.

3.2. Führung in Sachen Handelshilfe

· Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben weltweit die größten Anstrengungen im Bereich Handelshilfe (Aid for Trade) unternommen – auf sie entfiel mehr als ein Drittel der globalen Ströme. Die EU verabschiedete 2007 eine gemeinsame Strategie mit den EU‑Mitgliedstaaten. Wir haben unsere Anstrengungen verdoppelt und liegen mit einem Betrag von 10,5 Mrd. EUR im Jahr 2009 über unseren Zielvorgaben. Mehr als ein Drittel der EU‑Hilfe ist nun auf Bedürfnisse im Handelskontext ausgerichtet. Sorge bereitet indessen, dass nur ein begrenzter Teil der Handelshilfe (22 %) den LDC zugute kommt. Wir haben an der Steigerung der Effizienz gearbeitet, indem wir eine bessere Ausrichtung auf die Handelsmöglichkeiten gefördert haben, unter anderem durch verstärkte internationale Kohärenz und Überwachung; wir müssen aber einräumen, dass auch hier noch weitere Fortschritte gemacht werden müssen.

Gemeinsame EU‑Handelshilfe (EU und EU‑Mitgliedstaaten)

3.3. Neuerliche bilaterale und regionale Anstrengungen

Nach dem Cotonou‑Abkommen wurden 2002 mit den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) Verhandlungen über den Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) aufgenommen. Ein umfassendes regionales WPA mit der Gruppe der CARIFORUM-Staaten im karibischen Raum wurde unterzeichnet und wird vorläufig angewandt. Mit anderen Ländern und Regionen wurden Interims-WPA ausgehandelt, um die Kontinuität des Warenhandels nach Auslaufen der Cotonou-Präferenzen Ende 2007 sicherzustellen. Die Verhandlungen über verbesserte Übereinkünfte werden nunmehr mit allen Regionen fortgeführt. Bis zur Ratifizierung der Interims‑WPA gelten befristete Maßnahmen, die im Dezember 2007 erlassen wurden[16]. Im September 2011 schlug die Kommission vor, diese Marktzugangsregelungen nach 2013 nur noch für solche Länder aufrechtzuerhalten, die das Nötige tun, um ihr jeweiliges WPA zu ratifizieren[17].

2006 wurde mit der Mitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“[18] eine neue Reihe von Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FHA) mit weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländern und Regionen eingeleitet. Die Gespräche mit Indien und dem Mercosur dauern an. Wegen der schleppenden Fortschritte der Verhandlungen, die nach dem interregionalen Ansatz mit den ASEAN‑Staaten geführt wurden, werden die Verhandlungen nunmehr bilateral mit Singapur und Malaysia weitergeführt. Mit Peru, Kolumbien und Zentralamerika sowie mit der Ukraine haben wir zudem Verhandlungen über umfassende Freihandelsabkommen erfolgreich zum Abschluss gebracht.

Die EU hat sich konsequent für die Förderung der regionalen Integration eingesetzt, insbesondere als Mittel zur Überwindung der Nachteile, die sich aus kleinen fragmentierten Märkten ergeben, um die Länder attraktiver für ADI zu machen und ihr Wirtschaftswachstum voranzutreiben. In unseren Übereinkommen mit Zentralamerika und dem CARIFORUM wurde die regionale Integration nachdrücklich unterstützt; wir erkannten jedoch, dass wir unseren Ansatz dort, wo der politische Wille oder die regionale Leistungsfähigkeit nicht stark genug waren, modulieren mussten. In einigen Fällen müssen wir einen Zwischenschritt auf dem Weg hin zu den längerfristig angestrebten interregionalen Abkommen in Kauf nehmen und zunächst auf bilateraler Basis so weiterarbeiten, dass andere regionale Partnerländer sich anschließen können, wenn sie dazu bereit sind. Wir haben für die regionale Integration erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, allerdings blieben die Ergebnisse oftmals hinter den Erwartungen zurück. Eine wesentliche Schwierigkeit liegt darin, dass die regionalen Organisationen nur über begrenzte Kapazitäten verfügen, um Projektvorschläge auszuarbeiten, die realisierbar sind und von ihren Mitgliedern getragen werden.

3.4. Uneinheitliches Gesamtbild

Die EU spielte eine maßgebliche Rolle bei der Einleitung der Doha‑Runde der multilateralen Handelsverhandlungen im Jahr 2001. Trotz zehnjähriger Verhandlungen konnte jedoch keine Vereinbarung erzielt werden. Sogar ein Interimsabkommen über ein Maßnahmenpaket zugunsten der ärmsten Länder scheint in weite Ferne gerückt. Wir haben beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die Verhandlungen voranzubringen, unter anderem, indem wir noch nie dagewesene Angebote mit ganz erheblichen Vorteilen für die Entwicklungsländer unterbreiteten, sei es im Hinblick auf den Marktzugang, sei es im Hinblick auf Regeln für Agrarsubventionen. Wir haben wiederholt Kompromissvorschläge unterbreitet. Aufgrund struktureller Schwierigkeiten in Kombination mit dem mangelnden Engagement einiger WTO‑Mitglieder konnte über entscheidende Parameter jedoch keine Einigung erzielt werden.

Die zu Beginn der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise eingegangene Verpflichtung, dem Protektionismus keinen Vorschub zu leisten, die von der EU nachdrücklich unterstützt wurde, hatte zwar mehr Erfolg, aber Wachsamkeit ist noch immer geboten[19]. Die EU unterstützte außerdem die Aufnahme mehrerer Entwicklungsländer in die WTO (z. B. vor kurzem Samoa und Vanuatu).

4. Aufgaben für das kommende Jahrzehnt

Die EU wird an die positiven Ergebnisse und die Bemühungen der jüngsten Zeit anknüpfen, aber auch eine Lehre aus den Erfahrungen ziehen, die dort gemacht wurden, wo die Arbeiten nicht so erfolgreich wie erhofft voranschritten; dabei wird sie verstärkte Anstrengungen unternehmen, um den bedürftigsten Ländern zu helfen, von den Vorteilen der immer stärker integrierten Weltmärkte zu profitieren. Der Erfolg wird dabei allerdings maßgeblich von der Eigenverantwortung der Entwicklungsländer abhängen und von ihrer Bereitschaft, die notwendigen internen Reformen durchzuführen. Viel bleibt auch noch auf multilateraler Ebene zu tun. Parallel zu unserem Engagement zugunsten der bedürftigsten Länder müssen auch andere große Handelsmächte entsprechende Anstrengungen unternehmen.

4.1. Der Beitrag Europas

Die EU muss ihre Anstrengungen auf die ärmsten und am stärksten gefährdeten Länder konzentrieren und sicherstellen, dass diese Anstrengungen auf die Bedürfnisse und Schwierigkeiten dieser Länder zugeschnitten sind, ohne dabei die Kohärenz und Komplementarität zwischen der Handelspolitik, der Entwicklungspolitik und anderen Politikbereichen aufs Spiel zu setzen.

4.1.1.   Stärker zielführende Präferenzen

Die Kommission hat eine Reform des APS vorgeschlagen, damit sichergestellt wird, dass die entsprechenden Präferenzen den bedürftigsten Ländern zugute kommen.[20] Bei der Überprüfung wird der immer größeren Heterogenität der Entwicklungsländer und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen. Die Kriterien für die Inanspruchnahme der Regelung und die Graduierungsmechanismen sollen überarbeitet werden, damit letztlich nur Länder mit niedrigem oder mit mittleren Einkommen (untere Einkommenskategorie) in den Genuss der Regelung kommen, und zwar dort, wo die Hilfe benötigt wird. Auch die Berechenbarkeit für die Wirtschaftsbeteiligten wird sich verbessern, weil die Regelung offen bleibt und transparentere Verfahrensschritte für notwendige Anpassungen sowie angemessene Übergangsfristen vorsieht.

Ein Paket zur Verbesserung der Handelsbedingungen für kleine Wirtschaftsbeteiligte in Entwicklungsländern

Kleinunternehmen, vor allem im umfangreichen informellen Sektor, bilden in vielen Entwicklungsländern das Rückgrat der Wirtschaft; sie leiden unverhältnismäßig stark unter komplexen Verwaltungsverfahren sowie unter einem Mangel an Information, Ausbildung, geschäftlichen Verbindungen oder Zugang zu Finanzmitteln. Als Lösungsansatz für diese Probleme werden die folgenden Initiativen in Betracht gezogen:

· Umfassende Bereitstellung von praktischen Informationen über Handelspolitik sowie von Marktinformationen. Als Ergänzung zum EU Export Helpdesk werden wir eine multilaterale Initiative zur Transparenz im Handel unterstützen, mit der vergleichbare Informationen über alle Märkte bereitgestellt werden sollen. Besonders nützlich ist dies für den Süd‑Süd‑Handel und den Regionalhandel.

· Erleichterung des Umgangs mit den Instrumenten des geistigen Eigentums für kleine Erzeuger und Landwirte, damit sie durch das Schaffen und Schützen einer eigenen Produktidentität und –qualität mit Hilfe von Marken, geografischen Angaben sowie Mustern und Modellen den wirtschaftlichen Wert ihrer Erzeugnisse maximieren können[21].

· Schulung vernetzter Kleinhändler aus Entwicklungsländern in der EU (z. B. in den Bereichen Handelsverfahren, Normen und Zugang zu Finanzmitteln); damit soll ein positiver Beitrag zur Entwicklung in den Herkunftsländern der Händler geleistet werden.

· Förderung des Dialogs mit kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen des 2011 ins Leben gerufenen KMU‑Finanzforums Afrika und der am 30. November 2011 unterzeichneten Vereinbarung mit der Kommission der Afrikanischen Union.

· Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für kleine Ausführer/Händler aus Entwicklungsländern. Wir sind bereit, die einschlägigen Arbeiten internationaler Finanzinstitutionen und die Bedürfnisprüfung, die derzeit von der G20 in Ländern mit niedrigem Einkommen durchgeführt wird, zu unterstützen[22].

· Ausdehnung des vereinfachten Verfahrens für die Beschaffung von Ursprungsnachweisen. Handelspräferenzen werden für kleine Geschäftstransaktionen vergleichsweise wenig genutzt, zum Teil bedingt durch das sehr ungünstige Kosten/Nutzen-Verhältnis bei der Beschaffung eines Ursprungszeugnisses. Die Reform der APS‑Ursprungsregeln aus dem Jahr 2011 sieht ein vereinfachtes Verfahren der Eigenbescheinigung für alle Sendungen vor, sofern eine vorherige Registrierung durch den Ausführer erfolgt. Wenn sich dieses System bewährt, werden wir seine Ausdehnung auf andere Präferenzregelungen ins Auge fassen.

· Unterstützung der Einbindung kleiner Unternehmen in Handelskonzepte, die einen Mehrwert für die Erzeuger gewährleisten; dazu zählen auch Nachhaltigkeitskonzepte (z. B. fairer Handel, ethischer Handel oder Handel mit Erzeugnissen aus ökologischem Landbau) und Kriterien des geografischen Ursprungs bei der Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern. Dies kann für Erzeuger ein effizientes Mittel sein, um ihre Produkte zu differenzieren, eine bessere Verhandlungsposition hinsichtlich ihrer Erzeugnisse einzunehmen und höhere Preise zu erzielen.

4.1.2.   Zielgenauere Ausrichtung der Handelshilfe

Wir werden die Entwicklungsländer weiterhin ermutigen, den Handel in ihre Entwicklungsstrategien einzubeziehen. In diesem Zusammenhang kann die Handelshilfe eine maßgebliche Rolle spielen; außerdem werden wir auch künftig an der weiteren Verbesserung ihrer Planung und Durchführung arbeiten.

· Verbesserung der Komplementarität zwischen Handels- und Entwicklungspolitik. Wenn durch handelspolitische Maßnahmen mehr Möglichkeiten für unsere Entwicklungspartnerländer geschaffen werden (z. B. durch WPA, das neue APS, neue Ursprungsregeln), werden wir bereit sein, Handelshilfe anzubieten, um ihnen bei der Nutzung dieser Möglichkeiten zu helfen. Durch Instrumente wie sektorweite Programme oder Budgethilfen könnten die Wirtschaftsreformen unterstützt werden, die erforderlich sind, damit die Handels- und Entwicklungsmöglichkeiten genutzt werden können.[23] Neben geografischen Programmen könnten auch neue thematische Programme eingesetzt werden, die die Erschließung neuer Absatzmärkte begleiten[24].

· Ausrichtung auf die LDC. Auch künftig sollten wir den Ausbau der Kapazitäten zur Ermittlung, Priorisierung und Durchführung von Handelshilfe unter Zugrundelegung des von mehreren Gebern entwickelten erweiterten Integrierten Rahmens wirksam unterstützen, wodurch die LDC bei der Entwicklung des Handels gefördert werden.

· Ausrichtung auf kleine Wirtschaftsbeteiligte. Wir sollten dafür sorgen, dass kleine Wirtschaftbeteiligte einschließlich Kleinbauern einen angemessenen Zugang zur Handelshilfe haben, damit sie leichter auf Exportmärkten tätig werden können.

· Intensivierung der Wirtschaftspartnerschaften, der Regulierungsdialoge und der Unternehmenszusammenarbeit. Durch den Erfahrungsaustausch mit der EU können unsere Partnerländer besser in die Lage versetzt werden, ihre internen Reformen durchzuführen (vgl. 4.2) und auf den EU‑Markt zuzugehen. Das von der Kommission vorgeschlagene neue Partnerschaftsinstrument kann solche Initiativen insbesondere in Schwellenländern unterstützen und zur Förderung neuer Formen der Zusammenarbeit in Ländern beitragen, die in absehbarer Zeit nicht mehr für bilaterale Entwicklungshilfe in Betracht kommen werden.

· Überprüfung unseres Ansatzes bei der Unterstützung der regionalen Integration. Wir sollten uns zwar weiterhin auf den Kapazitätsaufbau in den regionalen wie auch nationalen Verwaltungen konzentrieren, die für die Integration zuständig sind; diese Themen sollten wir jedoch im politischen Dialog mit den Entwicklungsländern strategischer angehen. So könnten spezifische Regionalprogramme für Handelshilfe konzipiert werden, die auf Handelserleichterung und Konnektivität zugeschnitten sind. Wenn regionale Organisationen ihre Struktur straffen, um den wirtschaftlichen und politischen Realitäten besser Rechnung zu tragen, sind wir zu ihrer Unterstützung bereit.

· Vorbereitung der Menschen auf den Wandel. Politische Maßnahmen in den Bereichen Qualifikation und Bildung, Arbeitnehmerrechte und Sozialschutz sind von besonderer Bedeutung für die ärmsten und am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, darunter Frauen und Kinder, insbesondere wenn es um Handelsreformen geht. Diese Aspekte müssen daher voll und ganz in die Entwicklungszusammenarbeit der EU einfließen, und dies im Einklang mit dem anhaltenden Engagement der EU für menschenwürdige Arbeit, Menschenrechte und Sozialschutz[25].

· Verbesserung der Wirksamkeit der Hilfe: Die Bereitstellung von Handelshilfe sollte nach den in den hochrangigen Foren zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit[26] vereinbarten Grundsätzen und Verpflichtungen erfolgen. Wie auf dem Forum in Busan vereinbart, sollte sich die Handelshilfe auf Ergebnisse und Wirkungen konzentrieren; sie sollte darauf abstellen, Produktionskapazitäten aufzubauen, beim Ausgleich von Marktversagen zu helfen, den Zugang zu den Kapitalmärkten zu erleichtern und Konzepte zu fördern, mit denen die Risiken für Akteure aus der Privatwirtschaft gemindert werden. Eine bessere Koordinierung zwischen den EU‑Gebern ist unabdingbar. Auch eine bessere Zusammenarbeit mit bisherigen oder neuen Gebern außerhalb der EU ist erforderlich. Wie ebenfalls in Busan vereinbart wurde, werden wir uns auf die Umsetzung der Zusagen auf Länderebene konzentrieren und die neue integrative Globale Partnerschaft für wirksame Entwicklungszusammenarbeit[27] unterstützen.

4.1.3.   Ergänzende Instrumente zur Förderung von ADI

Die ausländischen Direktinvestitionen (ADI) in und aus Entwicklungsländern haben im vergangenen Jahrzehnt zwar stark zugenommen, dabei wurden jedoch die bedürftigsten Länder wegen der schlechten wirtschaftlichen Aussichten und der ungünstigen Investitionsbedingungen weitgehend gemieden. Investoren benötigen ein stabiles, transparentes und berechenbares ordnungsrechtliches Umfeld. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unternehmen kann die EU durch Handelshilfe und eine Reihe von ADI-bezogenen Instrumenten beitragen, die durch den Vertrag von Lissabon noch erweitert wurden; der Vertrag integriert den Investitionsbereich in die EU‑Handelspolitik, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt[28].

· Bestimmungen in den EU‑Freihandelsabkommen schaffen für Investoren größere Rechtssicherheit im Hinblick auf den Marktzugang und die Bedingungen, unter denen sie arbeiten dürfen. Wir schließen Sektoren ein (z. B. Telekommunikation, Verkehr, Bankwesen, Energie, Umweltdienstleistungen, Baugewerbe und Vertrieb), die zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Entwicklung der Infrastruktur beitragen. Die EU zeigt sich in diesen Verhandlungen flexibel und sensibel für die Bedürfnisse unserer Partner: Nur ausdrücklich aufgeführte Sektoren sind einbezogen, und das Recht der Länder auf Regulierung und auf die Formulierung von Begrenzungen und Beschränkungen bleibt gewahrt.

· Auch der Investitionsschutz durch bilaterale Investitionsabkommen (Bilateral Investment Treaties - BITs) kann das ADI‑Potenzial erhöhen, denn ein solcher Schutz bietet zusätzliche Garantien und erhöht die Rechtssicherheit für Investoren. Die EU‑Mitgliedstaaten verfügen bereits über ein weitreichendes Netz von BITs mit Entwicklungsländern. Wir beabsichtigen einen progressiven Einsatz von Investitionsschutzabkommen auf EU‑Ebene, sei es im Rahmen laufender Verhandlungen über Freihandelsabkommen oder als eigenständige Abkommen. Wir sind bereit, Anträge von Entwicklungspartnerländern, die an dieser Möglichkeit interessiert sind, zu prüfen.

· Die EU‑Kombinationsmechanismen können zur Mobilisierung von Inlands- und Auslandsinvestitionen in Entwicklungsländern genutzt werden[29]. Dabei würden Zuschüsse zum Beispiel mit Darlehen oder Risikokapital kombiniert werden, um die finanzielle Tragfähigkeit strategischer Investitionen zu stützen. Wir werden darauf hinarbeiten, dass ein höherer Anteil der Hilfe durch innovative Finanzierungsinstrumente dieser Art im Rahmen der neuen Finanzierungsinstrumente aus dem mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 bereitgestellt wird[30]. Der Einsatz solcher Finanzierungsinstrumente in Ländern, in denen die langfristige Finanzierung der Schuldenlast ungesichert ist, wird im Einzelfall bewertet werden. Als weitere Instrumente werden u. a. Garantien, privates Beteiligungskapital, öffentlich-private Partnerschaften in Betracht gezogen. Eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und den Finanzierungsinstituten der Mitgliedstaaten oder anderen Entwicklungsfinanzierern wird angestrebt. Auch eine stärkere Kohärenz mit den Handels- und Investitionsabkommen ist erforderlich.

4.1.4.   Umfassende und auf den Einzelfall abgestimmte bilaterale/regionale Abkommen

Im Sinne der Agenda für ein global wettbewerbsfähiges Europa[31] werden wir auf den Abschluss umfassender Freihandelsabkommen hinarbeiten. Dabei werden wir auch weiterhin den Entwicklungsstand unserer Partner berücksichtigen und flexible, maßgerecht auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten eines jeden Landes zugeschnittene Ansätze anbieten.

Wir werden bestrebt sein, die WPA‑Verhandlungen mit allen interessierten AKP‑Ländern und –Regionen zum Abschluss zu bringen. Im Einklang mit den Zielen des Cotonou-Abkommens wollen wir eine stärkere regionale Integration fördern, unsere wirtschaftlichen Beziehungen modernisieren und durch den Handel das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Die Zeit drängt, denn die Wirtschaftsbeteiligten brauchen endlich Sicherheit und Berechenbarkeit. Je schneller entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, desto eher werden sie auch einen entwicklungspolitischen Nutzen bringen[32]. Wenn die AKP‑Länder dies wünschen, werden die WPA Verpflichtungen in den Bereichen Dienstleistungen und Investitionen sowie in handelsrelevanten Bereichen einschließen, die im Cotonou‑Abkommen als wichtige Wachstumskatalysatoren genannt werden. Sollten sich umfassende und regionale Übereinkünfte als unrealisierbar erweisen, können Übereinkünfte nach den Konzepten der variablen Geometrie oder der unterschiedlichen Geschwindigkeiten ins Auge gefasst werden. Wir bekräftigen unser Angebot, freien Zugang zum EU‑Markt und verbesserte Ursprungsregeln denjenigen AKP‑Ländern zu gewähren, die in der Vergangenheit Handelspräferenzen nach dem Cotonou‑Abkommen erhalten haben, solange sie ihren Handel teilweise und schrittweise liberalisieren. Wir haben in den Verhandlungen detaillierte pragmatische Lösungen für die verbleibenden Hemmnisse vorgelegt und sind bereit, diese Lösungen noch bedarfsgerechter auszurichten. Dabei lassen wir uns von dem Grundgedanken leiten, dass die ausgehandelten WPA dem mit dem Cotonou‑Abkommen angestrebten Ziel gerecht werden müssen, nämlich die Entwicklung in den AKP‑Ländern und ‑Regionen zu fördern. Länder, die nicht bereit sind, sich den Pflichten WTO‑konformer Handelsabkommen zu stellen, können alternativ dazu die Vergünstigungen des APS beanspruchen, sofern sie die entsprechenden Kriterien erfüllen. Dies würde indessen nicht das gleiche Entwicklungspotenzial bieten wie WPA, vor allem was die regionale Integration, die Investitionsförderung und die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die Unternehmen betrifft.

Als Reaktion auf den Arabischen Frühling hat die EU auch eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand angekündigt, die weit über den Marktzugang hinausgeht: Die Integration mit dem südlichen Mittelmeerraum soll weiter vertieft und Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und demokratische Reformen sollen gefördert werden[33]. Wir werden Verhandlungen über vertiefte, umfassende Freihandelsabkommen mit Ägypten, Tunesien, Jordanien und Marokko einleiten. In unserer östlichen Nachbarregion werden wir engere Handelsbeziehungen mit Armenien, Georgien und der Republik Moldau knüpfen. Im Endeffekt wollen wir zur Schaffung einer Zone gemeinsamen Wohlstands beitragen, um den Ländern beider Regionen die Möglichkeit der Beteiligung am EU‑Binnenmarkt zu eröffnen, wenn sie die diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllen[34].

4.1.5.   Eine wertebasierte Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung

Eines der grundlegenden Ziele der EU besteht darin, sicherzustellen, dass wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung Hand in Hand gehen mit sozialer Gerechtigkeit, einschließlich grundlegender Arbeitsnormen, und nachhaltigen Umweltschutzpraktiken, und dies auch durch außenpolitische Maßnahmen. Besonders in einem Entwicklungskontext, der die Länder mit gewaltigen Herausforderungen konfrontiert, sind Anstrengungen in dieser Richtung von Bedeutung.

Das APS+ ist das bedeutendste handelspolitische Instrument der EU zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der verantwortungsvollen Staatsführung in den Entwicklungsländern. Die Kommission beabsichtigt, es attraktiver zu gestalten, indem die Graduierung für die begünstigten Länder abgeschafft wird, die wirtschaftlichen Kriterien für den Zugang zu der Regelung gelockert werden und die Länder jederzeit einen Antrag stellen können. Gleichzeitig werden die Überwachungs‑ und Rücknahmemechanismen verstärkt werden, um sicherzustellen, dass die von den begünstigten Ländern eingegangenen Verpflichtungen auch tatsächlich eingehalten werden.

Alle in der jüngsten Zeit von der EU geschlossenen Freihandelsabkommen enthalten Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung. Ziel ist, unsere Partnerländer in einen Prozess der Zusammenarbeit einzubinden, der auch die Zivilgesellschaft mit einschließt, und dafür zu sorgen, dass nationale und internationale Arbeits- und Umweltnormen besser eingehalten werden. Die Abkommen enthalten auch Bestimmungen, die eine unabhängige und unparteiische Überprüfung ermöglichen. Bei Inkrafttreten der Abkommen werden wir uns vergewissern müssen, dass diese Mechanismen tatsächlich greifen und unsere Entwicklungszusammenarbeit in angemessener Weise unterstützen.

Wir sind bereit, die Auswirkungen der Handelsinitiativen auf die EU und ihre Handelspartner, einschließlich der Entwicklungsländer, besser zu evaluieren[35]. Wir werden sicherstellen, dass die Analysen, die durchgeführt werden, wenn eine neue politische Maßnahme erarbeitet wird (Folgenabschätzungen) oder wenn ein Abkommen ausgehandelt (Nachhaltigkeitsprüfungen) oder umgesetzt wird (Ex-post-Analysen), alle wesentlichen wirtschaftlichen und sozialen Rechte, Menschenrechte und Umweltfolgen berücksichtigen und auf einer breiten Konsultation der maßgeblichen Interessenträger aufbauen. Solche Analysen dürften auch bei der Konzeption begleitender Handelshilfemaßnahmen von Nutzen sein.

Wir haben Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung einiger wichtiger in die EU eingeführter natürlicher Ressourcen wie Holz und Fisch verabschiedet[36]. Wir werden unsere Entwicklungspartnerländer bei der Umsetzung dieser Regelungen unterstützen, damit sie ihr Potenzial für nachhaltiges Wachstum bestmöglich nutzen. Wir werden auch mit anderen Ländern, die wichtige Märkte für natürliche Ressourcen sind, zusammenarbeiten, um ähnliche Regelungen zu fördern.

Wir werden uns für die Beseitigung tarifärer und nichttarifärer Hemmnisse bei Waren und Dienstleistungen einsetzen, die einen ökologischen Nutzen haben können. Dies steht im Einklang mit unseren Bestrebungen, den Entwicklungsländern einen besseren Zugang zu umweltfreundlichen Technologien zu verschaffen.

Anreize für den Handel entstehen nicht nur durch staatliche Maßnahmen, sondern auch durch ein Umschwenken des Marktes auf nachhaltigere Produkte. Private Nachhaltigkeitskonzepte (z. B. fairer Handel, ethischer Handel oder Handel mit Erzeugnissen aus ökologischem Landbau) können ein äußerst wirksames Mittel zur Förderung des nachhaltigen, integrativen Wachstums in den Entwicklungsländern darstellen[37]. Die Behörden können diese Initiativen fördern. Wir werden die Erzeuger in den Entwicklungsländern, die sich an Programmen für nachhaltigen Handel beteiligen, verstärkt unterstützen, indem wir die Zusammenarbeit, auch im Rahmen von Handelshilfemaßnahmen, weiter intensivieren, die Überwachung damit zusammenhängender Tätigkeiten verbessern und unsere Partnerländer weiter ermutigen, den fairen und ethischen Handel zu fördern. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen beabsichtigen wir ferner, faire, ethische Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber in Europa weiter zu erleichtern.

Auch die soziale Verantwortung der Unternehmen spielt eine immer größere Rolle auf internationaler Ebene. Die Unternehmen können zu integrativem und nachhaltigem Wachstum beitragen, indem sie die Menschenrechte sowie die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten stärker berücksichtigen. Wir ermutigen die Unternehmen, sich zu den international anerkannten Leitlinien und Grundsätzen auf diesem Gebiet[38] zu bekennen, z. B. den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Gleichzeitig ermutigen wir unsere Handelspartner, diese Leitlinien und Grundsätze einzuhalten. Wir nehmen in unsere Abkommen außerdem Bestimmungen zur Förderung des verantwortungsvollen unternehmerischen Verhaltens von Investoren auf.

4.1.6.   Hilfe für gefährdete Länder bei der Verbesserung ihrer Krisenfestigkeit und Krisenreaktionsfähigkeit

Die LDC und andere gefährdete Länder sind anfälliger für Krisen, die ihre langfristigen Entwicklungsbemühungen zunichte machen können. Dies gilt insbesondere für Länder, deren Wachstumsstrategie überwiegend exportorientiert ist, denn Rohstoffpreisschocks auf den Weltmärkten oder Naturkatastrophen im eigenen Land können zu ernsten Zahlungsbilanzschwierigkeiten führen, wenn die Ausfuhrerlöse einbrechen oder die Einfuhrkosten in die Höhe schnellen. Wir können dabei helfen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks und die Fähigkeit zur Reaktion zu verbessern.

· Naturkatastrophen können schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Lieferketten, die Handels- und Wirtschaftstätigkeit haben. Nach der Flutkatastrophe vom Juli 2010 hatte die EU vor, Pakistan zusätzliche Präferenzen zu gewähren. Es zeigte sich jedoch, dass auf diesen Vorstoß nicht schnell genug reagiert wurde. Sorge bereitete überdies, dass es dadurch zu einer Handelsumlenkung zum Nachteil anderer armer Länder kommen könnte. Künftig werden wir versuchen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, vorübergehend von den Vorschriften über Ursprungserfordernisse abzuweichen, was die neuen APS‑Ursprungsregeln ermöglichen, wenn Länder von Krisen betroffen sind. Um diese Länder besser auf Naturkatastrophen vorzubereiten, werden wir bestrebt sein, Schwachstellen im Handelsbereich in die Bedarfsanalysen einzubeziehen, die im Rahmen der EU-Politik für humanitäre Hilfe erstellt werden. Die EU leistet außerdem Hilfe bei der Entwicklung innovativer, indexbasierter Versicherungen gegen Wetterrisiken in den Partnerländern. Wir können dabei aus erfolgreichen Beispielen für die Verlagerung wetterbedingter Risiken in die Kapitalmärkte lernen, beispielsweise durch Emission von Katastrophenanleihen zur Absicherung erdbebenbedingter finanzieller Risiken für den Staatshaushalt.

· Mehrere Entwicklungsländer sind von Konflikten betroffen, bei denen es oft um die Kontrolle über natürliche Ressourcen geht. Die Kommission hat Entwürfe für Richtlinien vorgelegt, die die Offenlegung der von der mineralgewinnenden Industrie und der Holzindustrie an Regierungen geleisteten Zahlungen vorsehen, und zwar sowohl für an EU‑Börsen notierte Unternehmen[39] als auch für andere große EU-Unternehmen[40]. Dies ist ein erster Schritt in Richtung eines transparenteren Investitionsumfelds, mit dem die Gefahr der Korruption und Steuerflucht gemindert werden kann. Wir werden ferner Möglichkeiten erkunden, die Transparenz über die gesamte Lieferkette hinweg zu verbessern, und dabei auch Aspekte der Sorgfaltspflicht berücksichtigen. Hierbei werden wir uns auf die Erfahrungen mit dem Kimberley-Prozess, der Initiative für Transparenz in der Rohstoffwirtschaft („Extractive Industries Transparency Initiative“ – EITI), dem Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ („Forest Law Enforcement, Governance and Trade“ – FLEGT) und der Holzverordnung stützen. Gleichzeitig werden wir uns für eine stärkere Unterstützung und Anwendung der unlängst aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zur Sorgfaltspflicht und zum verantwortungsvollen Lieferkettenmanagement einsetzen – dies muss auch über die OECD‑Länder hinaus gefördert werden. Parallel dazu werden wir in den Bereichen nachhaltiger Bergbau, geologisches Wissen und verantwortungsvolle Staatsführung bei der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen[41] weiterhin mit den Entwicklungspartnerländern zusammenarbeiten und sie unterstützen.

· Die Schwankungen der Rohstoffpreise haben Auswirkungen auf die Staatshaushalte der Partnerländer. Wir können den Partnerländern helfen, marktbasierte Absicherungsmechanismen, wie etwa den Warenterminmarkt, zur Absicherung gegen Einnahmeverluste zu nutzen. Auf der Basis des FLEX-Mechanismus für anfällige Länder (V-FLEX), der 2009 ins Leben gerufen wurde, um die Folgen weltweiter Nahrungsmittel- und Finanzkrisen für die AKP‑Länder abzumildern, werden wir einen neuen Mechanismus zur Abfederung exogener Schocks erarbeiten, die mehrere Länder betreffen[42].

4.2. Interne Reformen und verantwortungsvolle Staatsführung sind der Schlüssel zu handelsinduziertem Wachstum

Die wichtigsten Impulse für wirtschaftliches Wachstum müssen in erster Linie aus den Ländern selbst kommen. Verantwortungsvolle Staatsführung ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklung des Privatsektors und jedes nachhaltige, auf Handel und Investitionen aufbauende Wachstum. Dies beginnt mit stabilen politischen Institutionen und Verfahrensweisen, setzt sich fort mit der Unabhängigkeit der Gerichte, dem Schutz der Menschenrechte, der Transparenz der öffentlichen Finanzen, Vorschriften und Institutionen und reicht bis zum entschlossenen Vorgehen gegen Betrug und Korruption. Wesentlich sind auch politische Maßnahmen, Regeln und Institutionen, die der Entwicklung des privaten Sektors förderlich sind, ferner menschenwürdige Arbeitsplätze und Ausfuhrwettbewerbsfähigkeit. Durch interne Reformen muss für eine Verbesserung der Angebotskapazität und der Kapitalausstattung (auch mit Humankapital) gesorgt werden; des Weiteren für die Senkung der Transportkosten, die Steigerung der landwirtschaftlichen und industriellen Produktivität, die bessere Umsetzung bestimmter Arbeits- und Umweltnormen und ein günstigeres Investitionsklima. All dies ist unabdingbar, wenn mögliche Zollmindereinnahmen ausgeglichen und notwendige Anpassungen mittels wirksamer Steuer- und Umverteilungsinstrumente sowie Sicherheitsnetze vorgenommen werden sollen. Nur so können die Erträge des Wirtschaftswachstums wirksam in den Dienst der Armutsbeseitigung gestellt werden.

Außenhilfe und Handelsabkommen können diesen Prozess unterstützen. In vielen Ländern sind die Reformkräfte bestrebt, bilaterale oder regionale Handelsabkommen zu schließen, um ihrer eigenen Agenda eine feste Basis zu geben und dabei interne Reformen einzubeziehen. Solche Abkommen können nur dann erfolgreich sein, wenn sie Regeln zur Förderung von Transparenz, Berechenbarkeit und Rechenschaftspflicht enthalten.

Eigenverantwortung ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg. Lösungen können nicht von außen aufgezwungen werden. Die Entwicklungsländer müssen letzten Endes ihre eigenen Entscheidungen treffen. Peru und Kolumbien, Zentralamerika und die CARIFORUM‑Länder haben den Weg des qualitativen Wandels eingeschlagen und ehrgeizige Abkommen mit der EU geschlossen, die nicht so sehr auf einseitige Handelspräferenzen abstellen als auf die Herbeiführung eines strukturellen Wandels innerhalb ihrer jeweiligen Volkswirtschaften. Diese Abkommen werden helfen, einige der wichtigsten Reformen zu konsolidieren, die lateinamerikanische Länder seit der Zeit der Importsubstitutionspolitik durchgeführt haben. Dies ist ein anschauliches Beispiel dafür, dass der politische Wille mehr zählt als der Entwicklungsstand, denn Honduras, Nicaragua oder Haiti gehören nicht zu den reichsten Ländern.

4.3. Die multilaterale Agenda bis 2020

Ein stabiles multilaterales Handelssystem ist für die langfristigen Interessen der Entwicklungsländer sowohl aufgrund seines Regelwerks als auch wegen des garantierten Zugangs zu allen Schlüsselmärkten von entscheidender Bedeutung. Die Märkte sind zunehmend in den Entwicklungsländern selbst angesiedelt. So überwiegt zum ersten Mal in der jüngsten Geschichte der Süd-Süd-Handel gegenüber dem Nord-Süd-Handel, obgleich die Hemmnisse im Süd-Süd-Handel wesentlich höher sind als beim Zugang zu den Märkten der Industrieländer[43]. Multilateralen Verhandlungen kommt daher eine große Bedeutung zu. Wir müssen laufende Verhandlungen zu einem positiven Abschluss bringen, eine solide Grundlage für künftige Verhandlungen schaffen und das multilaterale System dahingehend weiterentwickeln, dass der Handel noch wirksamer zur Entwicklung beiträgt.

4.3.1.   Den entwicklungsbezogenen Aspekt der Entwicklungsagenda von Doha umsetzen

Die multilaterale Agenda bleibt eine Priorität für die EU. Die Doha-Verhandlungen sind zwar gründlich festgefahren, doch können sie Entwicklungsländern allgemein und LDC im Besonderen zu viele Chancen eröffnen, als dass es vertretbar wäre, sie abzubrechen. Die EU setzt sich weiterhin für die Doha-Agenda und für das spezifische Paket für LDC ein. Unserer Auffassung nach sollten die WTO-Mitglieder die Verhandlungen möglichst 2012 und darüber hinaus fortsetzen und darauf hinwirken, dass Themen mit entwicklungsbezogener Relevanz wie Handelserleichterungen, nichttarifäre Hemmnisse und Streitbeilegung verbindlich auf der Tagesordnung stehen.

Ein Abkommen über Handelserleichterungen bietet großes Entwicklungspotenzial, denn es gewährleistet, dass in allen WTO-Mitgliedstaaten kohärente Reformen durchgeführt werden, die sowohl den Inlandshandel als auch den Handel mit Exportmärkten erleichtern. Dies würde allen WTO-Mitgliedern zugute kommen, ganz besonders würden jedoch die Entwicklungsländer, allen voran die Binnenstaaten, davon profitieren. Die Umsetzung des Abkommens würde auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des jeweiligen Landes zugeschnitten und erforderlichenfalls durch Hilfe von außen unterstützt. Ein rascher Abschluss dieser Gespräche würde allen zugute kommen.

Wir werden weiterhin auf konkrete Ergebnisse zugunsten der LDC hinarbeiten. Wir können nicht hinnehmen, dass einige WTO-Mitglieder bestehende Beschlüsse zum zoll- und kontingentfreien Zugang noch immer nicht umgesetzt haben, die für die Schaffung neuer, verlässlicher Handelsmöglichkeiten für LDC von entscheidender Bedeutung sind. Darüber hinaus ist es wichtig, bei den Agrarverhandlungen ein positives Ergebnis im Bereich Baumwolle zu erzielen. Ausgehend von unserer jüngsten Überarbeitung der Ursprungsregeln werden wir auf kohärentere Präferenzursprungsregeln für LDC hinarbeiten, wozu auch mehr Transparenz, eine stärkere Vereinfachung sowie ein verbesserter Marktzugang zählen. Die im Dezember 2011 auf der achten WTO-Ministerkonferenz verabschiedete Ausnahmeregelung für Dienstleistungen, aufgrund deren die WTO-Mitglieder den LDC einen präferentiellen Marktzugang im Dienstleistungsbereich gewähren können, ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem LDC-Paket.

Damit möglichst viele Länder in den Genuss des Systems kommen, werden wir - neben den Doha-Verhandlungen - weiterhin den WTO-Beitritt von LDC unterstützen und erleichtern und uns aktiv an der Überarbeitung der Leitlinien für den Beitritt beteiligen, damit bis Juli 2012 entsprechende Empfehlungen ausgearbeitet sind. Der Weg zum Beitritt ist ein nützlicher Prozess und eine Antriebskraft für Reformen, aber er ist oft lang und beschwerlich. Wir werden die Integrität der WTO-Regeln wahren und in Bezug auf die Marktöffnung weiterhin gebührende Zurückhaltung üben, überdies werden wir LDC bei der Einführung und Umsetzung neuer Regeln unterstützen. So werden wir auch bei der Prüfung der Bedürfnisse und Anforderungen von LDC hinsichtlich der Umsetzung des WTO-Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) Anträge auf eine Verlängerung der ursprünglichen Frist für die Umsetzung (2013) wohlwollend berücksichtigen und angemessene technische Hilfe leisten.

4.3.2.   Eine solide Grundlage für die Zukunft schaffen

Unsere absolute Priorität muss darin bestehen, das multilaterale Handelssystem zu erhalten und zu stärken. Jede Schwächung der WTO würde sich zum Nachteil ihrer kleinsten und schwächsten Mitglieder auswirken. Dies gilt insbesondere in Krisenzeiten, in denen die Versuchung groß ist, Zuflucht beim Protektionismus zu suchen.

Die Tatsache, dass die Doha-Verhandlungen derzeit in einer Sackgasse stecken, offenbart eine grundlegende Schwachstelle des WTO-Rahmens, dessen Entwicklung mit der Entwicklung der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht Schritt gehalten hat. Die große Verschiebung im relativen Wirtschaftsmachtgefüge zwischen großen Handelspartnern wurde im WTO-System noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Das Ungleichgewicht zwischen dem Beitrag, den große Schwellenländer zum multilateralen Handelssystem leisten, und den Vorteilen, die sie daraus ziehen, vergrößert sich ständig. In ärmeren Ländern, die feststellen, dass sich die Kluft zwischen ihnen und den Schwellenländern immer weiter vertieft, macht sich dies zunehmend bemerkbar. Diese Entwicklung, die sich bereits bei der Aufnahme der Doha-Verhandlungen abzeichnete, hat sich seitdem deutlich verstärkt und dürfte sich in Zukunft weiter verschärfen.

Die Frage der Differenzierung und die Rolle von Schwellenländern müssen im Interesse des multilateralen Systems und der Entwicklung angesprochen werden. Schwellenländer sollten mehr Führungsstärke zeigen und größere Verantwortung übernehmen, indem sie ihre Märkte mit Hilfe von Präferenzregelungen nicht nur für LDC öffnen, sondern diskriminierungsfrei auch für die übrigen WTO-Mitglieder, von denen vier Fünftel zu den Entwicklungsländern zählen.

Unserer Auffassung nach bedeutet dies nicht, dass die Doha-Verhandlungen zur uneingeschränkten Gegenseitigkeit bei den Verpflichtungen gegenüber den Industrieländern führen sollen, sondern dazu, dass der Beitrag dieser Länder und die Vorteile, die sie aus dem System ziehen, in einem angemesseneren Verhältnis zueinander stehen.

4.3.3.   Die Herausforderungen der Zukunft in Angriff nehmen

Strenge, durchsetzbare multilaterale Regeln kommen den Entwicklungsländern zugute. In der modernen Globalwirtschaft geht es bei Handelshemmnissen immer weniger um Zölle und immer mehr um mit unnötigem Aufwand verbundene oder miteinander unvereinbare Regulierungsmaßnahmen, die für die ärmsten Entwicklungsländer und die Entwicklungsländer mit stark eingeschränkten Verwaltungskapazitäten oft eine weit größere Herausforderung darstellen.

Die Wechselwirkung zwischen dem Handel und anderen Bereichen, die für die ärmsten Entwicklungsländer von großem Interesse sind, müssen stärker berücksichtigt werden. Zwischen Handel und Ernährungssicherung ist dies bereits der Fall, insbesondere nachdem die G20 und die VN dazu aufgerufen haben, Ausfuhrbeschränkungen oder Steuern im Zusammenhang mit Nahrungsmittelkäufen, die das Welternährungsprogramm für humanitäre Zwecke tätigt, dauerhaft zu beseitigen, wenngleich diesem Aufruf bislang noch nicht umfassend nachgekommen wurde. Weitere Schritte in diese Richtung können darin bestehen, Ausfuhrbeschränkungen für Nahrungsmittel transparenter zu machen, ihren Auswirkungen gebührend Rechnung zu tragen und andere WTO-Mitglieder zu konsultieren. Weitere globale Herausforderungen, mit denen arme Entwicklungsländer konfrontiert sind, bestehen in der Sicherstellung einer ausreichenden, zuverlässigen Energieversorgung oder bei der Anpassung ihres Wirtschaftssystems an den globalen Klimawandel und der Verknappung ihrer natürlichen Ressourcen, sowie bei der Förderung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen auf dem globalen Markt. Diese wichtigen Fragen müssen die WTO-Mitglieder in den kommenden Jahren stärker in den Blick nehmen. Dabei wird eine effiziente Zusammenarbeit mit den Schwellenländern von entscheidender Bedeutung sein.

5.         Fazit

Der Aufstieg der Schwellenländer signalisiert eindrucksvoll, dass Entwicklung möglich ist und dass offene Märkte in einer zunehmend integrierten Weltwirtschaft eine wichtige Rolle bei diesem Prozess spielen. Allerdings besteht bei vielen Entwicklungsländern noch großer Nachholbedarf. Sie brauchen Unterstützung und das bedeutet für die EU, dass sie sich künftig noch stärker und gezielter als bisher für die bedürftigsten Länder einsetzen muss.

Unterstützung wird im Rahmen einer Partnerschaft geleistet, in der auch die Entwicklungsländer Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen müssen, damit die langfristigen Vorteile von Handel und Investitionen gesichert werden. Eigenverantwortung und eine verantwortungsvolle Staatsführung sind dabei von zentraler Bedeutung. Wir werden diese Länder im Wege der Entwicklungszusammenarbeit fördern und ihnen Handels- und Investitionsabkommen anbieten, welche die für die Entwicklung notwendigen institutionellen Veränderungen unterstützen und fest verankern.

Auf längere Sicht müssen sich alle Parteien an die im letzten Jahrzehnt beobachtete Verlagerung der Wirtschaftsmacht anpassen. In unseren Tagen überwiegt erstmals der Süd-Süd-Handel gegenüber dem Nord-Süd-Handel. Was die Offenheit für den Handel mit ärmeren Entwicklungsländern anbelangt, so hinken viele Industrie- und Schwellenländer der EU noch hinterher. Daher besteht zum einen ein dringender Handlungsbedarf auf multilateraler Ebene (einschließlich Doha-Verhandlungen und darüber hinaus), zum anderen ist eine sorgfältige Überarbeitung der Grundlage für multilaterale Verhandlungen zwingend erforderlich. Große Schwellenländer müssen im multilateralen Handelssystem mehr Führungsstärke zeigen und mehr Verantwortung für das System und für die globale Entwicklung übernehmen.

Auf der LDC-Konferenz im Mai 2011 in Istanbul wurde das ehrgeizige Ziel gesteckt, den Anteil der LDC an den weltweiten Ausfuhren bis 2020 zu verdoppeln. Der in der vorliegenden Mitteilung beschriebene Ansatz kann dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Dies sollte künftig auf wichtigen internationalen Zusammenkünften, insbesondere auf der Ministerkonferenz UNCTAD XIII im April 2012 in Doha und der „Rio+20“-Konferenz über nachhaltige Entwicklung im Juni 2012 zum Ausdruck kommen, die auf dem Weg zu einer ökologischen Wirtschaft richtungsweisend sein sollten.

[1]               „Handel, Wachstum und Weltgeschehen: Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020“, KOM(2010) 612 vom 9.11.2010.

[2]               „Handel und Entwicklung: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Nutzung der Vorteile des Handels“, KOM(2002)513 vom 18.9.2002.

[3]               Nach Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union muss die EU bei politischen Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungsarbeit Rechnung tragen; das Hauptziel ist dabei die Bekämpfung der Armut.

[4]               „Für eine EU‑Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“, KOM(2011) 637 vom 13.10.2011.

[5]               „Menschenrechte und Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU – Ein wirksamerer Ansatz“, KOM(2011) 886 vom 12.12.2011.

[6]               Auf sie zusammen entfielen 2010 nur 0,6 % des weltweiten BIP, gegenüber 0,7 % im Jahr 2000.

[7]               Im Durchschnitt entfallen mehr als 75 % ihrer gesamten Ausfuhren auf drei Ausfuhrerzeugnisse. In 8 LDC liegt dieser Anteil sogar bei mehr als 95 %.

[8]               „Gesamtansatz für Migration und Mobilität“, KOM(2011) 743 vom 18.11.2011, und Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung, KOM(2010) 378 vom 13.7.2010.

[9]               KOM(2011) 637.

[10]             Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 16.9.2010.

[11]             Das APS selbst wurde 2006 überarbeitet; es umfasst seither mehr Produkte, die Regeln wurden vereinfacht und die Berechenbarkeit verbessert. Durch die Reform wurden in den begünstigten Ländern Ausfuhren und ADI angekurbelt, und die Diversifizierung der Ausfuhren vieler Länder wurde unterstützt.

[12]             CARIS, Mid-term evaluation of the EU's GSP (Halbzeitbewertung des APS der EU), 2010.

[13]             Armenien, Aserbaidschan, Bolivien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, Honduras, Kap Verde, Kolumbien, Mongolei, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru.

[14]             Verordnung (EG) Nr. 1063/2010 des Rates vom 18.11.2010.

[15]             www.exporthelp.europa.eu.

[16]             Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20.12.2007.

[17]             KOM(2011) 598 vom 30.9.2011.

[18]             „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“, KOM(2006) 567 vom 4.10.2006.

[19]             Vgl. Achter Bericht der EU über potenziell handelsbeschränkende Maßnahmen (Oktober 2010-September 2011): http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2011/october/tradoc_148288.pdf

[20]             KOM(2011) 241 vom 10.5.2011.

[21]             Vgl. die demnächst erscheinende Mitteilung der Kommission „Strategy for the protection and enforcement of intellectual property rights in third countries“ (Strategie für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern).

[22]             G20‑Gipfel von Cannes – Abschlusserklärung „Building Our Common Future: Renewed Collective Action For The Benefit Of All“, 4.11.2011.

[23]             „Der künftige Ansatz für die EU‑Budgethilfe an Drittstaaten“, KOM(2011) 638 vom 13.10.2011.

[24]             Das thematische Programm für „globale öffentliche Güter und Herausforderungen“ des Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, das von der Kommission in „Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU“, KOM(2011) 865 vom 7.12.2011, vorgeschlagen wurde, sieht unter anderem die Unterstützung bei der Festlegung und Durchführung von handelspolitischen Strategien und Vereinbarungen vor, ferner Hilfen bei der Eingliederung in das multilaterale Handelssystem sowie die Förderung von Investitionsbeziehungen zwischen der EU und ihren Partnerländern und –regionen.

[25]             KOM(2011) 637.

[26]             Rom 2003, Paris 2005, Accra 2008, Busan 2011.

[27]             Partnerschaft von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit, viertes Hochrangiges Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, Busan, Republik Korea, 29.11.-1.12.2011.

[28]             In ihrer Mitteilung „Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen Auslandsinvestitionspolitik“, KOM(2010) 343 vom 7.7.2010, hat die Kommission die Ziele der künftigen Investitionspolitik der EU umrissen.

[29]             Zum Beispiel der Treuhandfonds für die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika, die Nachbarschafts-Investitionsfazilität, die Investitionsfazilität für Lateinamerika und die Investitionsfazilität für Zentralasien.

[30]             KOM(2011) 865.

[31]             KOM(2006) 567 vom 4.10.2006.

[32]             Sobald AKP‑Länder ein WPA geschlossen haben, können natürlich andere AKP‑Länder um Beitritt ersuchen.

[33]             „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“, KOM(2011) 200 vom 8.3.2011.

[34]             „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“, KOM(2011) 303 vom 25.5.2011.

[35]             KOM(2010) 612.

[36]             „Holzverordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.10.2010) und „Verordnung gegen illegale, unregulierte und nicht gemeldete Fischerei“ (Verordnung (EG) Nr. 1005/2010 des Rates vom 29.10.2008).

[37]             „Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung: Die Rolle des Fairen Handels und handelsbezogener nichtstaatlicher Nachhaltigkeitssicherungskonzepte“, KOM(2009) 215 vom 5.5.2009.

[38]             „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“, KOM(2011) 681 vom 25.10.2011.

[39]             Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34.        

[40]             Vorschlag für eine Richtlinie über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichtevon Unternehmen bestimmter Rechtsformen, KOM(2011) 684.

[41]             Mitteilung über Grundstoffmärkte und Rohstoffe, KOM(2011) 25 vom 2.2.2011.

[42]             Mehrjähriger Finanzrahmen für die Finanzierung der Zusammenarbeit der EU mit den AKP‑Staaten sowie mit den überseeischen Ländern und Gebieten im Zeitraum 2014-2020 (11. Europäischer Entwicklungsfonds).

[43]             Nahezu dreimal höher nach Einschätzung von P. Kowalski und B. Shepherd (2006), “South-South Trade In Goods”, OECD Trade Policy Working Papers, Nr. 40.