MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS Handel, Wachstum und EntwicklungEine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten Länder /* KOM/2012/022 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS Handel, Wachstum und Entwicklung
Eine maßgeschneiderte Handels- und Investitionspolitik für die bedürftigsten
Länder
1.
Ziel
Die globale Wirtschaftslandschaft hat im
vergangenen Jahrzehnt dramatische Veränderungen erfahren mit tiefgreifenden
Auswirkungen auf die Handels‑, Investitions‑ und
Entwicklungspolitik. Die Zollsätze sind so niedrig wie
noch nie, und der Welthandel ist nach seiner Neuorganisation stark in globale
Lieferketten eingebunden. Infolgedessen verlagert sich der Schwerpunkt der
Handelspolitik zunehmend auf Regulierungsfragen und andere nichttarifäre
Bereiche („behind-the border-issues“). Die Entwicklungsländer haben radikale Veränderungen
erfahren. Einigen von ihnen, etwa China, Indien oder Brasilien, ist es
gelungen, sich die Vorteile offener und zunehmend integrierter Weltmärkte
zunutze zu machen; sie zählen heute zu den größten und wettbewerbsfähigsten
Weltwirtschaften. Andere Länder dagegen sind nach wie vor im Rückstand und
laufen Gefahr, weiter an den Rand gedrängt zu werden. Insbesondere die
am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries – LDC), vor allem
in Afrika, haben noch immer mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen und sind
am weitesten von den Millenniums-Entwicklungszielen entfernt. Der Begriff „Entwicklungsländer“ als
Gruppenbezeichnung verliert infolgedessen an Bedeutung.
Die Handels‑, Investitions- und Entwicklungspolitik muss nun auf die
neuen Realitäten zugeschnitten werden. Die Entwicklung und die besondere Rolle,
die der Handel für die Entwicklung spielt, ist aber nach wie vor ein
dringliches Problem. Die EU trägt hierbei eine besondere Verantwortung, ist sie
doch die größte Handelsmacht der Welt, der bedeutendste Handelspartner vieler
LDC und anderer Länder mit niedrigem oder mit mittleren Einkommen (untere
Einkommenskategorie) sowie der weltweit größte Entwicklungshilfegeber
(handelsbezogene Programme eingeschlossen). Im Nachgang zur Mitteilung über Handel,
Wachstum und Weltgeschehen[1]
von 2010 dient die vorliegende Mitteilung der Aktualisierung der Mitteilung
über Handel und Entwicklung[2]
aus dem Jahr 2002. Darin wird den Veränderungen
der wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung getragen, es wird eine Bilanz
gezogen, wie die EU ihren Verpflichtungen nachgekommen ist, und es wird
umrissen, welche Richtung die entwicklungsorientierte EU‑Handels- und
Investitionspolitik im kommenden Jahrzehnt einschlagen sollte. Die 2002
formulierten Grundsätze werden in der jetzigen Mitteilung zwar im Wesentlichen
bestätigt, es wird aber auch betont, dass stärker zwischen den
Entwicklungsländern differenziert werden muss, um gezielt die besonders
bedürftigen Länder ins Blickfeld zu rücken, und dass die Effizienz der von uns
eingesetzten Instrumente verbessert werden muss. Ferner wird darauf
hingewiesen, dass unsere Entwicklungspartnerländer interne Reformen durchführen
und andere Industrieländer und auch Schwellenländer unseren Initiativen zur
Marktöffnung für die bedürftigsten Länder folgen müssen. In dieser Mitteilung werden konkrete
Möglichkeiten zur Verbesserung der Synergien zwischen Handels- und
Entwicklungspolitik vorgeschlagen. Eine wirksame
Handelspolitik spielt eine maßgebliche Rolle bei der Ankurbelung von Wachstum
und Beschäftigung innerhalb und außerhalb Europas und bei der Vermittlung der
Werte und Interessen der EU weltweit. Sie kann auch, im Einklang mit dem
EU-Grundsatz der entwicklungspolitischen Kohärenz[3], ein
starker Motor für Entwicklung sein. Eine wirksame Entwicklungspolitik trägt
wesentlich dazu bei, in den Entwicklungsländern bessere Bedingungen für Handel
und Investitionen zu schaffen und eine gerechte Verteilung der aus ihnen
resultierenden Vorteile im Dienste der Armutsbekämpfung sicherzustellen. In der
Mitteilung „Agenda für den Wandel“[4]
wird zugesagt, die Schaffung eines günstigeren Geschäftsumfelds, die Förderung
der regionalen Integration und die bessere Nutzung der Chancen der globalen
Märkte stärker zu unterstützen, um Impulse für ein integratives Wachstum und
eine nachhaltige Entwicklung zu setzen. Die EU lässt sich in ihrem gesamten
auswärtigen Handeln von den Grundwerten leiten, auf denen ihre eigene Existenz
aufbaut; zu ihnen zählt auch die Achtung und Förderung der Menschenrechte[5].
2.
Eine Welt im Wandel
2.1.
Die große Umstrukturierung der
Weltwirtschaftsordnung
Die Weltwirtschaft verändert sich so
schnell wie noch nie zuvor. Viele Länder haben das
Potenzial eines offenen Handelssystems genutzt, um ihre Ausfuhren von
gewerblichen Erzeugnissen und Dienstleistungen im Vergleich zu den
traditionellen Grundstoffausfuhren zu steigern und in den Genuss dauerhafter
BIP‑Wachstumsraten zu kommen. So wurde China zum weltweit größten
Exporteur hinter der EU und zur drittgrößten Volkswirtschaft hinter der EU und
den USA. Indien, Brasilien und andere Schwellenländer haben einen ähnlichen Weg
eingeschlagen. Sie haben ausländische Direktinvestitionen (ADI) angezogen und
spielen heute selbst eine Schlüsselrolle als globale Investoren.
Schwellenländer führen das weltweite Wachstum an und sind heute als wichtige
wirtschaftliche und politische Akteure auf internationaler Ebene anerkannt. Sie
sind jetzt dabei, ihre Präsenz in den ärmeren Ländern und ihre Verflechtung mit
diesen Ländern zu verstärken. Zum ersten Mal in der jüngeren Geschichte
entfällt mehr als die Hälfte des Welthandels auf die Entwicklungsländer. Durch
die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich die Verlagerung der
wirtschaftlichen Macht von den Industrieländern hin zu den Schwellenländern
beschleunigt, von denen nunmehr erwartet wird, dass sie bei der Lösung der
Krise eine Rolle spielen. Handelsleistung der
Entwicklungsländer Quelle: IWF Diese Veränderungen haben dazu beigetragen,
Hunderte von Millionen Menschen aus der Armut herauszuführen, aber nicht alle
Entwicklungsländer konnten solche Erfolge verzeichnen. Insbesondere die LDC wurden noch stärker an
den Rand gedrängt[6].
Zwar sind das BIP und der Handel in einigen dieser Länder beträchtlich
gewachsen, dies ist indessen in erster Linie einer Zunahme der Öl‑ und
Grundstoffausfuhren zu verdanken und wirkte sich nur begrenzt auf die
Eindämmung der Armut aus. Viele LDC sind in zunehmendem Maße von wenigen
Ausfuhrerzeugnissen abhängig, insbesondere von Rohstoffen[7]. Dennoch
konnten einige LDC wie etwa Bangladesh und Kambodscha gute Fortschritte
verzeichnen, was ihrer Spezialisierung auf gewerbliche Erzeugnisse mit geringem
Technologieeinsatz, vor allem Textilien, zu verdanken ist. Auch einige
afrikanische Länder, die kein Öl und keine Grundstoffe exportieren, haben in
den vergangenen zehn Jahren gute Leistungen erzielt und ihr
Dienstleistungsangebot sogar ausgebaut. So beläuft sich die durchschnittliche
jährliche Exportsteigerung in Ruanda seit 2001 auf 19 %, bei gleichzeitig
hohen Wachstumsraten und stetiger Verbesserung der Indikatoren für die
menschliche Entwicklung; zum Teil ist dies das Ergebnis eines Programms zur
Förderung der Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Kaffee und zur
Ankurbelung des Tourismus. Ein weiteres Beispiel ist Kap Verde, das nicht mehr
zu den LDC zählt, sondern seit 2007 als Land mit mittlerem Einkommen (untere
Einkommenskategorie) eingestuft wird, dank guter makroökonomischer Steuerung
und verantwortungsvoller Staatsführung, einschließlich der schrittweisen Öffnung
des Handels und der Integration in die Weltwirtschaft. Die Leistungen der Länder, die sich
zwischen den LDC und den Schwellenländern einordnen, fielen unterschiedlich aus, insbesondere was den Umfang der internen Reformen und ihre
Integration in die Weltwirtschaft anbelangt.
2.2.
Konsequenzen für die entwicklungsorientierte
Handels- und Investitionspolitik
Offener Handel ist ein Schlüsselelement
erfolgreicher Wachstums- und Entwicklungsstrategien.
Kein Land war je in der Lage, ein langfristig anhaltendes Wachstum zu erzielen,
ohne sich in die Weltwirtschaft zu integrieren. Der Zugang zu Auslandsmärkten
erschließt mehr Größenvorteile und ermöglicht eine höhere Spezialisierung;
gleichzeitig eröffnet der Zugang zu billigeren und vielfältigeren Vorleistungen,
einschließlich effizienterer Dienstleistungen, neue Produktionsmöglichkeiten.
ADI leisten zudem einen maßgeblichen Beitrag zum wirtschaftlichen Wachstum und
zur Ausfuhrleistung (so werden beispielsweise heute 75 % des Handels
Chinas von Auslandsunternehmenseinheiten abgewickelt). Die Bereitschaft der
Menschen zur Mobilität kann zum Transfer von Fertigkeiten wie auch von
Investitionen in die Entwicklungsländer beitragen, wobei insbesondere die Rolle
von Diaspora-Gemeinschaften zu berücksichtigen ist[8]. Der Handel ist zwar eine notwendige
Voraussetzung für die Entwicklung, reicht aber nicht aus. Durch den Handel können Wachstum und Armutsbekämpfung gefördert werden,
sofern die Wirtschaft entsprechend strukturiert ist und eine geeignete
Ablaufplanung für die Maßnahmen zur Handelsliberalisierung sowie ergänzende
politische Strategien existieren. Interne Reformen sind von wesentlicher
Bedeutung, um ein auf Handel und Investitionen basierendes langfristiges
Wachstum erzielen zu können. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LDC
wird oftmals nicht nur durch eine unzureichende Diversifizierung der Wirtschaft
und der Exportgrundlagen, unzulängliche Infrastrukturen und Dienstleistungen
oder mangelnde Qualifikationen beeinträchtigt, sondern auch durch politische Faktoren,
die zusammenhängen mit unverantwortlicher Staatsführung, Korruption und Betrug,
mangelhaftem Schutz der Menschenrechte und zu geringer Transparenz, schwacher
Verwaltungskapazität, ineffizienten Steuervorschriften und Steuerhinterziehung
in großem Maßstab, unzureichenden Umverteilungsinstrumenten, schlechten sozial‑
und umweltpolitischen Rahmenbedingungen, einer nicht nachhaltigen
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Sicherheitsbedrohungen und mangelhafter
Stabilität. Damit Handel die Entwicklung fördert,
braucht es wesentlich mehr als nur Zollsenkungen. Eine
moderne, die Entwicklung vorantreibende Handelspolitik muss sich eines breiten
Spektrums von Themen annehmen, die von der Handelserleichterung auf lokaler und
regionaler Ebene über technische, soziale und umweltbezogene
Rechtsvorschriften, Achtung der Grundrechte, investitionsfördernde Maßnahmen,
den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, die Regulierung von
Dienstleistungen, Wettbewerbspolitik und Transparenz bis hin zum Zugang zum
öffentlichen Beschaffungswesen reichen. Fortschritte in diesen Bereichen können
die Transparenz, Berechenbarkeit und Rechenschaftspflicht verbessern, die für
eine integrative Entwicklung und die Linderung der Armut von entscheidender
Bedeutung sind und durch Zollsenkungen allein nicht erreicht werden können. Um
nachteilige Auswirkungen der Handelsöffnung so gering wie möglich zu halten,
bedarf es schließlich aktiver Maßnahmen. Die zunehmende Heterogenität der
Entwicklungsländer erfordert eine stärkere Differenzierung bei der Konzeption
und Umsetzung der EU‑Politiken. Schwellenländer
und ärmere Länder haben unterschiedliche Potenziale, Bedürfnisse und Ziele, so
dass unterschiedliche politische Konzepte gefragt sind. Die Politik muss
sorgfältig auf die jeweilige Situation zugeschnitten werden. Im Einklang mit
den Vorschlägen zur Entwicklungspolitik[9]
muss Priorität denjenigen Ländern eingeräumt werden, die ohne Hilfe von außen
nur begrenzte Aussichten auf langfristiges Wachstum und nachhaltige Entwicklung
haben, insbesondere den LDC und anderen in besonderem Maße bedürftigen Ländern.
Parallel dazu intensivieren wir unser Engagement gegenüber den
Schwellenländern, wie wir in unserer Mitteilung über Handel, Wachstum und
Weltgeschehen von 2010 bereits erwähnt haben. Die Beziehungen zu diesen Ländern
sind jedoch im Wandel begriffen; sie sind heute weniger auf Entwicklung
ausgerichtet als vielmehr auf neue, auf beiderseitigen Interessen und Vorteilen
beruhende Formen der Partnerschaft sowie auf die gleichmäßige Verteilung der globalen
Verantwortung[10].
3.
Bisherige Leistungen
In der Mitteilung von 2002 über Handel und
Entwicklung wurde die Verpflichtung eingegangen, den Entwicklungsländern
besseren Zugang zum EU‑Markt zu gewähren, angemessene Finanzmittel für
die handelsbezogene Hilfe bereitzustellen und den Handel zu einem zentralen
Bestandteil der Entwicklungsstrategien zu machen. Zugesagt wurde ferner,
Handelsübereinkommen dazu einzusetzen, einen besseren Marktzugang zu fördern,
die regionale Integration zu unterstützen und die Handelsregeln im Sinne einer
Entwicklungsförderung zu verbessern. Der EU‑Markt ist der offenste Markt
für Entwicklungsländer. Abgesehen von Brennstoffen importieren wir mehr aus LDC
als die USA, Kanada, Japan und China zusammengenommen. Wir haben unsere Zusagen
eingehalten und dabei oftmals weltweit eine Führungsrolle übernommen. Dennoch
sind weitere Fortschritte notwendig.
3.1.
Innovative autonome Präferenzen
Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems
(APS)[11]
haben wir zwei neue Präferenzregelungen eingeführt: ·
Die Alles-außer‑Waffen-Initiative aus dem
Jahr 2001 war eine radikale Maßnahme, mit der der EU‑Markt durch
Abschaffung von Zöllen oder mengenmäßigen Beschränkungen für LDC geöffnet
wurde. Zehn Jahre später hat sich die
Alles-außer-Waffen-Regelung als effizienter Motor für die Ankurbelung der
Ausfuhren aus den LDC auf den EU‑Markt bewährt. Die EU‑Einfuhren
aus LDC sind um mehr als 25 % schneller gewachsen als die Einfuhren aus
nicht präferenzbegünstigten Ländern (ein eklatantes Beispiel hierfür sind die
Textilausfuhren aus Bangladesh)[12].
Die Auswirkungen auf die Diversifizierung der Ausfuhren sind hingegen
unterschiedlich. Die Nutzungsraten können noch verbessert werden. Der
Wettbewerbsdruck durch weiter entwickelte präferenzbegünstigte Partnerländer
(auf die mehr als 40 % der präferenzbegünstigten Ausfuhren im Rahmen des
APS entfallen) und die Präferenzerosion haben zugenommen, was auf die
Notwendigkeit einer Reformierung des APS hindeutet (vgl. 4.1.1). ·
Die 2006 eingerichtete Regelung APS+ ist ein
höchst innovatives, speziell auf gefährdete Entwicklungsländer zugeschnittenes
Instrument der EU‑Handelspolitik zur Förderung der nachhaltigen
Entwicklung. Seine zusätzlichen Präferenzen stellen
einen starken Anreiz für Länder dar, die sich zur Anwendung wichtiger internationaler
Übereinkünfte über Menschen‑ und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und
verantwortungsvolle Staatsführung verpflichtet haben. Derzeit gibt es 16
begünstigte Länder[13],
deren Ausfuhren in die EU durch die Regelung angekurbelt wurden, mit
entsprechend positiver Einkommensentwicklung in nahezu allen diesen Ländern.
Eine Herausforderung für die Zukunft wird es sein, die Zugangskriterien
auszuweiten, die Anreize zu verstärken und die tatsächliche Anwendung der
wichtigsten internationalen Übereinkünfte stärker zu überwachen. Erhebliche
Anstrengungen wurden außerdem unternommen, um die Inanspruchnahme der
bestehenden Präferenzregelungen zu erleichtern: ·
Mit den neuen, seit 2011 geltenden APS‑Ursprungsregeln[14] wird
der Kritik begegnet, starre Ursprungsregeln hinderten die Entwicklungsländer
daran, die EU‑Präferenzen in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die neuen Regeln sind einfacher und leichter einzuhalten. Sie bieten mehr Möglichkeiten, die Herkunft von
Waren zu bestimmen, außerdem neue Möglichkeiten für die regionale und
transregionale Kumulierung zwischen Ländern. Die LDC kommen in den Genuss
weiterer Flexibilitätsklauseln, die über das hinausgehen, was von den meisten
anderen Industrieländern im Rahmen ihrer eigenen APS‑ähnlichen Regelungen
angeboten wird. Verbesserte Regeln wurden
außerdem im Rahmen der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
(WPA) vorgeschlagen (vgl. 3.3). ·
2004 richtete die Kommission den Export Helpdesk
ein, einen Online-Dienst für potenzielle Ausführer in Entwicklungsländern, der
Hilfestellung zu praktischen Fragen des Zugangs zum EU‑Markt bietet.[15] Der Dienst stellt ausführliche Informationen über EU‑Einfuhrzölle,
Ursprungsregeln, Zollverfahren, technische Anforderungen usw. bereit. Er ist
weltweit einzigartig, könnte in den LDC allerdings noch stärker genutzt werden.
3.2.
Führung in Sachen Handelshilfe
·
Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben weltweit
die größten Anstrengungen im Bereich Handelshilfe (Aid for Trade) unternommen –
auf sie entfiel mehr als ein Drittel der globalen Ströme. Die EU verabschiedete 2007 eine gemeinsame Strategie mit den EU‑Mitgliedstaaten.
Wir haben unsere Anstrengungen verdoppelt und liegen mit einem Betrag von
10,5 Mrd. EUR im Jahr 2009 über unseren Zielvorgaben. Mehr als ein
Drittel der EU‑Hilfe ist nun auf Bedürfnisse im Handelskontext
ausgerichtet. Sorge bereitet indessen, dass nur ein begrenzter Teil der
Handelshilfe (22 %) den LDC zugute kommt. Wir haben an der Steigerung der
Effizienz gearbeitet, indem wir eine bessere Ausrichtung auf die Handelsmöglichkeiten
gefördert haben, unter anderem durch verstärkte internationale Kohärenz und
Überwachung; wir müssen aber einräumen, dass auch hier noch weitere
Fortschritte gemacht werden müssen. Gemeinsame EU‑Handelshilfe
(EU und EU‑Mitgliedstaaten)
3.3.
Neuerliche bilaterale und regionale Anstrengungen
Nach dem
Cotonou‑Abkommen wurden 2002 mit den Ländern Afrikas, des karibischen
Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) Verhandlungen über den Abschluss von
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) aufgenommen.
Ein umfassendes regionales WPA mit der Gruppe der CARIFORUM-Staaten im
karibischen Raum wurde unterzeichnet und wird vorläufig angewandt. Mit anderen
Ländern und Regionen wurden Interims-WPA ausgehandelt, um die Kontinuität des
Warenhandels nach Auslaufen der Cotonou-Präferenzen Ende 2007
sicherzustellen. Die Verhandlungen über verbesserte Übereinkünfte werden
nunmehr mit allen Regionen fortgeführt. Bis zur Ratifizierung der Interims‑WPA
gelten befristete Maßnahmen, die im Dezember 2007 erlassen wurden[16]. Im September 2011
schlug die Kommission vor, diese Marktzugangsregelungen nach 2013 nur noch für
solche Länder aufrechtzuerhalten, die das Nötige tun, um ihr jeweiliges WPA zu
ratifizieren[17]. 2006 wurde mit der Mitteilung „Ein
wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“[18] eine
neue Reihe von Verhandlungen über Freihandelsabkommen (FHA) mit weiter
fortgeschrittenen Entwicklungsländern und Regionen eingeleitet. Die Gespräche mit Indien und dem Mercosur dauern an. Wegen der
schleppenden Fortschritte der Verhandlungen, die nach dem interregionalen
Ansatz mit den ASEAN‑Staaten geführt wurden, werden die Verhandlungen
nunmehr bilateral mit Singapur und Malaysia weitergeführt. Mit Peru, Kolumbien und Zentralamerika sowie mit
der Ukraine haben wir zudem Verhandlungen über umfassende Freihandelsabkommen
erfolgreich zum Abschluss gebracht. Die EU hat sich konsequent für die
Förderung der regionalen Integration eingesetzt,
insbesondere als Mittel zur Überwindung der Nachteile, die sich aus kleinen
fragmentierten Märkten ergeben, um die Länder attraktiver für ADI zu machen und
ihr Wirtschaftswachstum voranzutreiben. In unseren Übereinkommen mit
Zentralamerika und dem CARIFORUM wurde die regionale Integration nachdrücklich
unterstützt; wir erkannten jedoch, dass wir unseren Ansatz dort, wo der
politische Wille oder die regionale Leistungsfähigkeit nicht stark genug waren,
modulieren mussten. In einigen Fällen müssen wir einen Zwischenschritt auf dem
Weg hin zu den längerfristig angestrebten interregionalen Abkommen in Kauf nehmen
und zunächst auf bilateraler Basis so weiterarbeiten, dass andere regionale
Partnerländer sich anschließen können, wenn sie dazu bereit sind. Wir haben für
die regionale Integration erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet, allerdings
blieben die Ergebnisse oftmals hinter den Erwartungen zurück. Eine wesentliche
Schwierigkeit liegt darin, dass die regionalen Organisationen nur über
begrenzte Kapazitäten verfügen, um Projektvorschläge auszuarbeiten, die
realisierbar sind und von ihren Mitgliedern getragen werden.
3.4.
Uneinheitliches Gesamtbild
Die EU spielte eine maßgebliche Rolle bei
der Einleitung der Doha‑Runde der multilateralen Handelsverhandlungen im
Jahr 2001. Trotz zehnjähriger Verhandlungen konnte jedoch keine
Vereinbarung erzielt werden. Sogar ein Interimsabkommen
über ein Maßnahmenpaket zugunsten der ärmsten Länder scheint in weite Ferne
gerückt. Wir haben beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die
Verhandlungen voranzubringen, unter anderem, indem wir noch nie dagewesene
Angebote mit ganz erheblichen Vorteilen für die Entwicklungsländer
unterbreiteten, sei es im Hinblick auf den Marktzugang, sei es im Hinblick auf
Regeln für Agrarsubventionen. Wir haben wiederholt Kompromissvorschläge
unterbreitet. Aufgrund struktureller Schwierigkeiten in Kombination mit dem
mangelnden Engagement einiger WTO‑Mitglieder konnte über entscheidende
Parameter jedoch keine Einigung erzielt werden. Die zu Beginn der weltweiten Wirtschafts-
und Finanzkrise eingegangene Verpflichtung, dem Protektionismus keinen Vorschub
zu leisten, die von der EU nachdrücklich unterstützt
wurde, hatte zwar mehr Erfolg, aber Wachsamkeit ist noch immer geboten[19]. Die EU
unterstützte außerdem die Aufnahme mehrerer Entwicklungsländer in die WTO
(z. B. vor kurzem Samoa und Vanuatu).
4.
Aufgaben für das kommende Jahrzehnt
Die EU wird an die positiven Ergebnisse und die Bemühungen der jüngsten
Zeit anknüpfen, aber auch eine Lehre aus den Erfahrungen ziehen, die dort
gemacht wurden, wo die Arbeiten nicht so erfolgreich wie erhofft
voranschritten; dabei wird sie verstärkte Anstrengungen unternehmen, um den
bedürftigsten Ländern zu helfen, von den Vorteilen der immer stärker
integrierten Weltmärkte zu profitieren. Der
Erfolg wird dabei allerdings maßgeblich von der Eigenverantwortung der
Entwicklungsländer abhängen und von ihrer Bereitschaft, die notwendigen
internen Reformen durchzuführen. Viel bleibt
auch noch auf multilateraler Ebene zu tun. Parallel zu unserem Engagement
zugunsten der bedürftigsten Länder müssen auch andere große Handelsmächte entsprechende
Anstrengungen unternehmen.
4.1.
Der Beitrag Europas
Die EU muss ihre Anstrengungen auf die ärmsten und am stärksten
gefährdeten Länder konzentrieren und sicherstellen, dass diese Anstrengungen
auf die Bedürfnisse und Schwierigkeiten dieser Länder zugeschnitten sind, ohne
dabei die Kohärenz und Komplementarität zwischen der Handelspolitik, der
Entwicklungspolitik und anderen Politikbereichen aufs Spiel zu setzen. 4.1.1. Stärker zielführende Präferenzen Die Kommission hat eine Reform des APS
vorgeschlagen, damit sichergestellt wird, dass die entsprechenden Präferenzen
den bedürftigsten Ländern zugute kommen.[20] Bei der Überprüfung wird der immer größeren Heterogenität der
Entwicklungsländer und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung getragen.
Die Kriterien für die Inanspruchnahme der Regelung und die
Graduierungsmechanismen sollen überarbeitet werden, damit letztlich nur Länder
mit niedrigem oder mit mittleren Einkommen (untere Einkommenskategorie) in den
Genuss der Regelung kommen, und zwar dort, wo die Hilfe benötigt wird. Auch die
Berechenbarkeit für die Wirtschaftsbeteiligten wird sich verbessern, weil die
Regelung offen bleibt und transparentere Verfahrensschritte für notwendige
Anpassungen sowie angemessene Übergangsfristen vorsieht. Ein Paket zur Verbesserung der
Handelsbedingungen für kleine Wirtschaftsbeteiligte in Entwicklungsländern Kleinunternehmen, vor allem im umfangreichen
informellen Sektor, bilden in vielen Entwicklungsländern das Rückgrat der
Wirtschaft; sie leiden unverhältnismäßig stark unter komplexen
Verwaltungsverfahren sowie unter einem Mangel an Information, Ausbildung,
geschäftlichen Verbindungen oder Zugang zu Finanzmitteln. Als Lösungsansatz für
diese Probleme werden die folgenden Initiativen in Betracht gezogen: ·
Umfassende Bereitstellung von praktischen
Informationen über Handelspolitik sowie von Marktinformationen. Als Ergänzung zum EU Export Helpdesk werden wir eine multilaterale
Initiative zur Transparenz im Handel unterstützen, mit der vergleichbare
Informationen über alle Märkte bereitgestellt werden sollen. Besonders nützlich ist dies für den Süd‑Süd‑Handel
und den Regionalhandel. ·
Erleichterung des Umgangs mit den Instrumenten
des geistigen Eigentums für kleine Erzeuger und
Landwirte, damit sie durch das Schaffen und Schützen einer eigenen
Produktidentität und –qualität mit Hilfe von Marken, geografischen Angaben
sowie Mustern und Modellen den wirtschaftlichen Wert ihrer Erzeugnisse
maximieren können[21]. ·
Schulung vernetzter Kleinhändler aus
Entwicklungsländern in der EU (z. B. in den
Bereichen Handelsverfahren, Normen und Zugang zu Finanzmitteln); damit soll ein
positiver Beitrag zur Entwicklung in den Herkunftsländern der Händler geleistet
werden. ·
Förderung des Dialogs mit kleinen und mittleren
Unternehmen im Rahmen des 2011 ins Leben gerufenen KMU‑Finanzforums
Afrika und der am 30. November 2011 unterzeichneten Vereinbarung mit der
Kommission der Afrikanischen Union. ·
Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für
kleine Ausführer/Händler aus Entwicklungsländern. Wir
sind bereit, die einschlägigen Arbeiten internationaler Finanzinstitutionen und
die Bedürfnisprüfung, die derzeit von der G20 in Ländern mit niedrigem
Einkommen durchgeführt wird, zu unterstützen[22]. ·
Ausdehnung des vereinfachten Verfahrens für die
Beschaffung von Ursprungsnachweisen.
Handelspräferenzen werden für kleine Geschäftstransaktionen vergleichsweise
wenig genutzt, zum Teil bedingt durch das sehr ungünstige
Kosten/Nutzen-Verhältnis bei der Beschaffung eines Ursprungszeugnisses. Die
Reform der APS‑Ursprungsregeln aus dem Jahr 2011 sieht ein vereinfachtes
Verfahren der Eigenbescheinigung für alle Sendungen vor, sofern eine vorherige
Registrierung durch den Ausführer erfolgt. Wenn sich dieses System bewährt,
werden wir seine Ausdehnung auf andere Präferenzregelungen ins Auge fassen. ·
Unterstützung der Einbindung kleiner Unternehmen
in Handelskonzepte, die einen Mehrwert für die Erzeuger gewährleisten; dazu
zählen auch Nachhaltigkeitskonzepte (z. B. fairer
Handel, ethischer Handel oder Handel mit Erzeugnissen aus ökologischem Landbau)
und Kriterien des geografischen Ursprungs bei der Entwicklungszusammenarbeit
mit Drittländern. Dies kann für Erzeuger ein effizientes Mittel sein, um
ihre Produkte zu differenzieren, eine bessere Verhandlungsposition hinsichtlich
ihrer Erzeugnisse einzunehmen und höhere Preise zu erzielen. 4.1.2. Zielgenauere
Ausrichtung der Handelshilfe Wir werden die Entwicklungsländer weiterhin ermutigen, den Handel in
ihre Entwicklungsstrategien einzubeziehen. In diesem
Zusammenhang kann die Handelshilfe eine maßgebliche Rolle spielen; außerdem
werden wir auch künftig an der weiteren Verbesserung ihrer Planung und
Durchführung arbeiten. ·
Verbesserung der Komplementarität zwischen
Handels- und Entwicklungspolitik. Wenn durch
handelspolitische Maßnahmen mehr Möglichkeiten für unsere
Entwicklungspartnerländer geschaffen werden (z. B. durch WPA, das neue
APS, neue Ursprungsregeln), werden wir bereit sein, Handelshilfe anzubieten, um
ihnen bei der Nutzung dieser Möglichkeiten zu helfen. Durch Instrumente wie sektorweite
Programme oder Budgethilfen könnten die Wirtschaftsreformen unterstützt werden,
die erforderlich sind, damit die Handels- und Entwicklungsmöglichkeiten genutzt
werden können.[23]
Neben geografischen Programmen könnten auch neue thematische Programme
eingesetzt werden, die die Erschließung neuer Absatzmärkte begleiten[24]. ·
Ausrichtung auf die LDC. Auch künftig sollten wir den Ausbau der Kapazitäten zur Ermittlung,
Priorisierung und Durchführung von Handelshilfe unter Zugrundelegung des von
mehreren Gebern entwickelten erweiterten Integrierten Rahmens wirksam
unterstützen, wodurch die LDC bei der Entwicklung des Handels gefördert werden. ·
Ausrichtung auf kleine Wirtschaftsbeteiligte. Wir sollten dafür sorgen, dass kleine Wirtschaftbeteiligte
einschließlich Kleinbauern einen angemessenen Zugang zur Handelshilfe haben,
damit sie leichter auf Exportmärkten tätig werden können. ·
Intensivierung der Wirtschaftspartnerschaften,
der Regulierungsdialoge und der Unternehmenszusammenarbeit. Durch den Erfahrungsaustausch
mit der EU können unsere Partnerländer besser in die Lage versetzt werden, ihre
internen Reformen durchzuführen (vgl. 4.2) und auf den EU‑Markt
zuzugehen. Das von der Kommission
vorgeschlagene neue Partnerschaftsinstrument kann solche Initiativen insbesondere
in Schwellenländern unterstützen und zur Förderung neuer Formen der
Zusammenarbeit in Ländern beitragen, die in absehbarer Zeit nicht mehr für
bilaterale Entwicklungshilfe in Betracht kommen werden. ·
Überprüfung unseres Ansatzes bei der
Unterstützung der regionalen Integration. Wir sollten
uns zwar weiterhin auf den Kapazitätsaufbau in den regionalen wie auch
nationalen Verwaltungen konzentrieren, die für die Integration zuständig sind;
diese Themen sollten wir jedoch im politischen Dialog mit den Entwicklungsländern
strategischer angehen. So könnten spezifische Regionalprogramme für
Handelshilfe konzipiert werden, die auf Handelserleichterung und Konnektivität
zugeschnitten sind. Wenn regionale Organisationen ihre Struktur straffen, um
den wirtschaftlichen und politischen Realitäten besser Rechnung zu tragen, sind
wir zu ihrer Unterstützung bereit. ·
Vorbereitung der Menschen auf den Wandel. Politische Maßnahmen in den Bereichen Qualifikation und Bildung,
Arbeitnehmerrechte und Sozialschutz sind von besonderer Bedeutung für die
ärmsten und am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, darunter Frauen und
Kinder, insbesondere wenn es um Handelsreformen geht. Diese Aspekte müssen
daher voll und ganz in die Entwicklungszusammenarbeit der EU einfließen, und dies
im Einklang mit dem anhaltenden Engagement der EU für menschenwürdige Arbeit,
Menschenrechte und Sozialschutz[25]. ·
Verbesserung der Wirksamkeit der Hilfe: Die Bereitstellung von Handelshilfe sollte nach den in den
hochrangigen Foren zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit[26]
vereinbarten Grundsätzen und Verpflichtungen erfolgen. Wie auf dem Forum in
Busan vereinbart, sollte sich die Handelshilfe auf Ergebnisse und Wirkungen
konzentrieren; sie sollte darauf abstellen, Produktionskapazitäten aufzubauen,
beim Ausgleich von Marktversagen zu helfen, den Zugang zu den Kapitalmärkten zu
erleichtern und Konzepte zu fördern, mit denen die Risiken für Akteure aus der
Privatwirtschaft gemindert werden. Eine bessere Koordinierung zwischen den EU‑Gebern
ist unabdingbar. Auch eine bessere Zusammenarbeit mit bisherigen oder neuen
Gebern außerhalb der EU ist erforderlich. Wie ebenfalls in Busan vereinbart
wurde, werden wir uns auf die Umsetzung der Zusagen auf Länderebene
konzentrieren und die neue integrative Globale Partnerschaft für wirksame
Entwicklungszusammenarbeit[27]
unterstützen. 4.1.3. Ergänzende
Instrumente zur Förderung von ADI Die
ausländischen Direktinvestitionen (ADI) in und aus Entwicklungsländern haben im
vergangenen Jahrzehnt zwar stark zugenommen, dabei wurden jedoch die
bedürftigsten Länder wegen der schlechten wirtschaftlichen Aussichten und der
ungünstigen Investitionsbedingungen weitgehend gemieden. Investoren benötigen
ein stabiles, transparentes und berechenbares ordnungsrechtliches Umfeld. Zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unternehmen kann die EU durch
Handelshilfe und eine Reihe von ADI-bezogenen Instrumenten beitragen, die durch
den Vertrag von Lissabon noch erweitert wurden; der Vertrag integriert den
Investitionsbereich in die EU‑Handelspolitik, die in die ausschließliche
Zuständigkeit der EU fällt[28]. ·
Bestimmungen in den EU‑Freihandelsabkommen
schaffen für Investoren größere Rechtssicherheit im
Hinblick auf den Marktzugang und die Bedingungen, unter denen sie arbeiten
dürfen. Wir schließen Sektoren ein (z. B. Telekommunikation, Verkehr,
Bankwesen, Energie, Umweltdienstleistungen, Baugewerbe und Vertrieb), die zur
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Unternehmen und zur Entwicklung der
Infrastruktur beitragen. Die EU zeigt sich in diesen Verhandlungen flexibel und
sensibel für die Bedürfnisse unserer Partner: Nur
ausdrücklich aufgeführte Sektoren sind einbezogen, und das Recht der Länder auf
Regulierung und auf die Formulierung von Begrenzungen und Beschränkungen bleibt
gewahrt. ·
Auch der Investitionsschutz durch bilaterale
Investitionsabkommen (Bilateral Investment Treaties - BITs) kann das ADI‑Potenzial
erhöhen, denn ein solcher Schutz bietet zusätzliche
Garantien und erhöht die Rechtssicherheit für Investoren. Die EU‑Mitgliedstaaten
verfügen bereits über ein weitreichendes Netz von BITs mit Entwicklungsländern.
Wir beabsichtigen einen progressiven Einsatz von Investitionsschutzabkommen auf
EU‑Ebene, sei es im Rahmen laufender Verhandlungen über
Freihandelsabkommen oder als eigenständige Abkommen. Wir sind bereit, Anträge
von Entwicklungspartnerländern, die an dieser Möglichkeit interessiert sind, zu
prüfen. ·
Die EU‑Kombinationsmechanismen können zur
Mobilisierung von Inlands- und Auslandsinvestitionen in Entwicklungsländern
genutzt werden[29]. Dabei würden Zuschüsse zum Beispiel mit Darlehen oder Risikokapital
kombiniert werden, um die finanzielle Tragfähigkeit strategischer Investitionen
zu stützen. Wir werden darauf hinarbeiten, dass ein höherer Anteil der Hilfe
durch innovative Finanzierungsinstrumente dieser Art im Rahmen der neuen
Finanzierungsinstrumente aus dem mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum
2014-2020 bereitgestellt wird[30].
Der Einsatz solcher Finanzierungsinstrumente in Ländern, in denen die
langfristige Finanzierung der Schuldenlast ungesichert ist, wird im Einzelfall
bewertet werden. Als weitere Instrumente werden u. a. Garantien, privates
Beteiligungskapital, öffentlich-private Partnerschaften in Betracht gezogen.
Eine Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank und den
Finanzierungsinstituten der Mitgliedstaaten oder anderen
Entwicklungsfinanzierern wird angestrebt. Auch eine stärkere Kohärenz mit den
Handels- und Investitionsabkommen ist erforderlich. 4.1.4. Umfassende und auf
den Einzelfall abgestimmte bilaterale/regionale Abkommen Im Sinne der Agenda für ein global wettbewerbsfähiges Europa[31]
werden wir auf den Abschluss umfassender Freihandelsabkommen hinarbeiten. Dabei
werden wir auch weiterhin den Entwicklungsstand unserer Partner berücksichtigen und flexible, maßgerecht auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten eines
jeden Landes zugeschnittene Ansätze anbieten. Wir werden bestrebt sein, die WPA‑Verhandlungen
mit allen interessierten AKP‑Ländern und –Regionen zum Abschluss zu
bringen. Im Einklang mit den Zielen des
Cotonou-Abkommens wollen wir eine stärkere regionale Integration fördern,
unsere wirtschaftlichen Beziehungen modernisieren und durch den Handel das
Wirtschaftswachstum ankurbeln. Die Zeit drängt, denn die Wirtschaftsbeteiligten
brauchen endlich Sicherheit und Berechenbarkeit. Je
schneller entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, desto eher werden sie
auch einen entwicklungspolitischen Nutzen bringen[32]. Wenn die AKP‑Länder dies wünschen, werden die
WPA Verpflichtungen in den Bereichen Dienstleistungen und Investitionen sowie
in handelsrelevanten Bereichen einschließen, die im Cotonou‑Abkommen als
wichtige Wachstumskatalysatoren genannt werden. Sollten sich umfassende und
regionale Übereinkünfte als unrealisierbar erweisen, können Übereinkünfte nach
den Konzepten der variablen Geometrie oder der unterschiedlichen
Geschwindigkeiten ins Auge gefasst werden. Wir bekräftigen unser Angebot,
freien Zugang zum EU‑Markt und verbesserte Ursprungsregeln denjenigen AKP‑Ländern
zu gewähren, die in der Vergangenheit Handelspräferenzen nach dem Cotonou‑Abkommen
erhalten haben, solange sie ihren Handel teilweise und schrittweise
liberalisieren. Wir haben in den Verhandlungen detaillierte pragmatische
Lösungen für die verbleibenden Hemmnisse vorgelegt und sind bereit, diese
Lösungen noch bedarfsgerechter auszurichten. Dabei lassen wir uns von dem
Grundgedanken leiten, dass die ausgehandelten WPA dem mit dem Cotonou‑Abkommen
angestrebten Ziel gerecht werden müssen, nämlich die Entwicklung in den AKP‑Ländern
und ‑Regionen zu fördern. Länder, die nicht bereit sind, sich den
Pflichten WTO‑konformer Handelsabkommen zu stellen, können alternativ
dazu die Vergünstigungen des APS beanspruchen, sofern sie die entsprechenden
Kriterien erfüllen. Dies würde indessen nicht das gleiche Entwicklungspotenzial
bieten wie WPA, vor allem was die regionale Integration, die
Investitionsförderung und die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für die
Unternehmen betrifft. Als Reaktion auf den Arabischen Frühling
hat die EU auch eine Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand
angekündigt, die weit über den Marktzugang hinausgeht:
Die Integration mit dem südlichen Mittelmeerraum soll weiter vertieft und
Menschenrechte, verantwortungsvolle Staatsführung und demokratische Reformen
sollen gefördert werden[33].
Wir werden Verhandlungen über vertiefte, umfassende Freihandelsabkommen mit
Ägypten, Tunesien, Jordanien und Marokko einleiten. In unserer östlichen
Nachbarregion werden wir engere Handelsbeziehungen mit Armenien, Georgien und
der Republik Moldau knüpfen. Im Endeffekt wollen wir zur Schaffung einer Zone
gemeinsamen Wohlstands beitragen, um den Ländern beider Regionen die
Möglichkeit der Beteiligung am EU‑Binnenmarkt zu eröffnen, wenn sie die
diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllen[34]. 4.1.5. Eine wertebasierte
Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung Eines der grundlegenden Ziele der EU besteht darin, sicherzustellen,
dass wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung Hand in Hand gehen mit sozialer
Gerechtigkeit, einschließlich grundlegender Arbeitsnormen, und nachhaltigen
Umweltschutzpraktiken, und dies auch durch außenpolitische Maßnahmen. Besonders in einem Entwicklungskontext, der die
Länder mit gewaltigen Herausforderungen konfrontiert, sind Anstrengungen in
dieser Richtung von Bedeutung. Das APS+ ist
das bedeutendste handelspolitische Instrument der EU zur Förderung der
nachhaltigen Entwicklung und der verantwortungsvollen Staatsführung in den
Entwicklungsländern. Die Kommission beabsichtigt, es
attraktiver zu gestalten, indem die Graduierung für die begünstigten Länder
abgeschafft wird, die wirtschaftlichen Kriterien für den Zugang zu der Regelung
gelockert werden und die Länder jederzeit einen Antrag stellen können.
Gleichzeitig werden die Überwachungs‑ und Rücknahmemechanismen verstärkt
werden, um sicherzustellen, dass die von den begünstigten Ländern eingegangenen
Verpflichtungen auch tatsächlich eingehalten werden. Alle in der
jüngsten Zeit von der EU geschlossenen Freihandelsabkommen enthalten
Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung. Ziel
ist, unsere Partnerländer in einen Prozess der Zusammenarbeit einzubinden, der
auch die Zivilgesellschaft mit einschließt, und dafür zu sorgen, dass nationale
und internationale Arbeits- und Umweltnormen besser eingehalten werden. Die
Abkommen enthalten auch Bestimmungen, die eine unabhängige und unparteiische
Überprüfung ermöglichen. Bei Inkrafttreten der Abkommen werden wir uns
vergewissern müssen, dass diese Mechanismen tatsächlich greifen und unsere
Entwicklungszusammenarbeit in angemessener Weise unterstützen. Wir sind
bereit, die Auswirkungen der Handelsinitiativen auf die EU und ihre
Handelspartner, einschließlich der Entwicklungsländer, besser zu evaluieren[35]. Wir werden sicherstellen, dass die Analysen, die durchgeführt werden,
wenn eine neue politische Maßnahme erarbeitet wird (Folgenabschätzungen) oder
wenn ein Abkommen ausgehandelt (Nachhaltigkeitsprüfungen) oder umgesetzt wird
(Ex-post-Analysen), alle wesentlichen wirtschaftlichen und sozialen Rechte,
Menschenrechte und Umweltfolgen berücksichtigen und auf einer breiten
Konsultation der maßgeblichen Interessenträger aufbauen. Solche Analysen
dürften auch bei der Konzeption begleitender Handelshilfemaßnahmen von Nutzen
sein. Wir haben
Maßnahmen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung einiger wichtiger in
die EU eingeführter natürlicher Ressourcen wie Holz und Fisch verabschiedet[36]. Wir werden unsere Entwicklungspartnerländer bei der Umsetzung dieser
Regelungen unterstützen, damit sie ihr Potenzial für nachhaltiges Wachstum
bestmöglich nutzen. Wir werden auch mit anderen Ländern, die wichtige Märkte
für natürliche Ressourcen sind, zusammenarbeiten, um ähnliche Regelungen zu
fördern. Wir werden uns
für die Beseitigung tarifärer und nichttarifärer Hemmnisse bei Waren und
Dienstleistungen einsetzen, die einen ökologischen Nutzen haben können. Dies steht im Einklang mit unseren Bestrebungen, den
Entwicklungsländern einen besseren Zugang zu umweltfreundlichen Technologien zu
verschaffen. Anreize für den
Handel entstehen nicht nur durch staatliche Maßnahmen, sondern auch durch ein
Umschwenken des Marktes auf nachhaltigere Produkte.
Private Nachhaltigkeitskonzepte (z. B. fairer Handel, ethischer Handel
oder Handel mit Erzeugnissen aus ökologischem Landbau) können ein äußerst
wirksames Mittel zur Förderung des nachhaltigen, integrativen Wachstums in den
Entwicklungsländern darstellen[37].
Die Behörden können diese Initiativen fördern. Wir werden die Erzeuger in den
Entwicklungsländern, die sich an Programmen für nachhaltigen Handel beteiligen,
verstärkt unterstützen, indem wir die Zusammenarbeit, auch im Rahmen von
Handelshilfemaßnahmen, weiter intensivieren, die Überwachung damit
zusammenhängender Tätigkeiten verbessern und unsere Partnerländer weiter
ermutigen, den fairen und ethischen Handel zu fördern. Im Zusammenhang mit der
bevorstehenden Überarbeitung der Richtlinien über das öffentliche
Beschaffungswesen beabsichtigen wir ferner, faire, ethische
Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber in Europa weiter zu erleichtern. Auch die
soziale Verantwortung der Unternehmen spielt eine immer größere Rolle auf
internationaler Ebene. Die Unternehmen können zu
integrativem und nachhaltigem Wachstum beitragen, indem sie die Menschenrechte
sowie die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten stärker
berücksichtigen. Wir ermutigen die Unternehmen, sich zu den international
anerkannten Leitlinien und Grundsätzen auf diesem Gebiet[38] zu
bekennen, z. B. den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
Gleichzeitig ermutigen wir unsere Handelspartner, diese Leitlinien und
Grundsätze einzuhalten. Wir nehmen in unsere Abkommen außerdem Bestimmungen zur
Förderung des verantwortungsvollen unternehmerischen Verhaltens von Investoren
auf. 4.1.6. Hilfe für
gefährdete Länder bei der Verbesserung ihrer Krisenfestigkeit und
Krisenreaktionsfähigkeit Die LDC und
andere gefährdete Länder sind anfälliger für Krisen, die ihre langfristigen
Entwicklungsbemühungen zunichte machen können. Dies gilt insbesondere für
Länder, deren Wachstumsstrategie überwiegend exportorientiert ist, denn
Rohstoffpreisschocks auf den Weltmärkten oder Naturkatastrophen im eigenen Land
können zu ernsten Zahlungsbilanzschwierigkeiten führen, wenn die Ausfuhrerlöse
einbrechen oder die Einfuhrkosten in die Höhe schnellen. Wir können dabei
helfen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber externen Schocks und die Fähigkeit
zur Reaktion zu verbessern. ·
Naturkatastrophen können schwerwiegende negative
Auswirkungen auf die Lieferketten, die Handels- und Wirtschaftstätigkeit haben. Nach der Flutkatastrophe vom Juli 2010 hatte die EU vor, Pakistan
zusätzliche Präferenzen zu gewähren. Es zeigte sich jedoch, dass auf diesen
Vorstoß nicht schnell genug reagiert wurde. Sorge bereitete überdies, dass es
dadurch zu einer Handelsumlenkung zum Nachteil anderer armer Länder kommen
könnte. Künftig werden wir versuchen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen,
vorübergehend von den Vorschriften über Ursprungserfordernisse abzuweichen, was
die neuen APS‑Ursprungsregeln ermöglichen, wenn Länder von Krisen
betroffen sind. Um diese Länder besser auf Naturkatastrophen vorzubereiten,
werden wir bestrebt sein, Schwachstellen im Handelsbereich in die
Bedarfsanalysen einzubeziehen, die im Rahmen der EU-Politik für humanitäre
Hilfe erstellt werden. Die EU leistet außerdem Hilfe bei der Entwicklung
innovativer, indexbasierter Versicherungen gegen Wetterrisiken in den
Partnerländern. Wir können dabei aus erfolgreichen Beispielen für die
Verlagerung wetterbedingter Risiken in die Kapitalmärkte lernen, beispielsweise
durch Emission von Katastrophenanleihen zur Absicherung erdbebenbedingter
finanzieller Risiken für den Staatshaushalt. ·
Mehrere Entwicklungsländer sind von Konflikten
betroffen, bei denen es oft um die Kontrolle über natürliche Ressourcen geht. Die Kommission hat Entwürfe für Richtlinien vorgelegt, die die
Offenlegung der von der mineralgewinnenden Industrie und der Holzindustrie an
Regierungen geleisteten Zahlungen vorsehen, und zwar sowohl für an EU‑Börsen
notierte Unternehmen[39]
als auch für andere große EU-Unternehmen[40]. Dies ist ein erster Schritt in Richtung
eines transparenteren Investitionsumfelds, mit dem die Gefahr der Korruption
und Steuerflucht gemindert werden kann. Wir werden ferner Möglichkeiten
erkunden, die Transparenz über die gesamte Lieferkette hinweg zu verbessern,
und dabei auch Aspekte der Sorgfaltspflicht berücksichtigen. Hierbei werden wir
uns auf die Erfahrungen mit dem Kimberley-Prozess, der Initiative für
Transparenz in der Rohstoffwirtschaft („Extractive Industries Transparency
Initiative“ – EITI), dem Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und
Handel im Forstsektor“ („Forest Law Enforcement, Governance and Trade“ – FLEGT)
und der Holzverordnung stützen. Gleichzeitig werden wir uns für eine stärkere
Unterstützung und Anwendung der unlängst aktualisierten OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen zur Sorgfaltspflicht und zum verantwortungsvollen
Lieferkettenmanagement einsetzen – dies muss auch über die OECD‑Länder
hinaus gefördert werden. Parallel dazu werden wir in den Bereichen nachhaltiger
Bergbau, geologisches Wissen und verantwortungsvolle Staatsführung bei der
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen[41] weiterhin mit den
Entwicklungspartnerländern zusammenarbeiten und sie unterstützen. ·
Die Schwankungen der Rohstoffpreise haben
Auswirkungen auf die Staatshaushalte der Partnerländer. Wir können den Partnerländern helfen, marktbasierte
Absicherungsmechanismen, wie etwa den Warenterminmarkt, zur Absicherung gegen
Einnahmeverluste zu nutzen. Auf der Basis des FLEX-Mechanismus für anfällige
Länder (V-FLEX), der 2009 ins Leben gerufen wurde, um die Folgen weltweiter
Nahrungsmittel- und Finanzkrisen für die AKP‑Länder abzumildern, werden
wir einen neuen Mechanismus zur Abfederung exogener Schocks erarbeiten, die
mehrere Länder betreffen[42].
4.2.
Interne Reformen und verantwortungsvolle
Staatsführung sind der Schlüssel zu handelsinduziertem Wachstum
Die wichtigsten
Impulse für wirtschaftliches Wachstum müssen in erster Linie aus den Ländern
selbst kommen. Verantwortungsvolle Staatsführung ist
von zentraler Bedeutung für die Entwicklung des Privatsektors und jedes
nachhaltige, auf Handel und Investitionen aufbauende Wachstum. Dies beginnt mit
stabilen politischen Institutionen und Verfahrensweisen, setzt sich fort mit
der Unabhängigkeit der Gerichte, dem Schutz der Menschenrechte, der Transparenz
der öffentlichen Finanzen, Vorschriften und Institutionen und reicht bis zum
entschlossenen Vorgehen gegen Betrug und Korruption. Wesentlich sind auch
politische Maßnahmen, Regeln und Institutionen, die der Entwicklung des
privaten Sektors förderlich sind, ferner menschenwürdige Arbeitsplätze und
Ausfuhrwettbewerbsfähigkeit. Durch interne Reformen muss für eine Verbesserung
der Angebotskapazität und der Kapitalausstattung (auch mit Humankapital)
gesorgt werden; des Weiteren für die Senkung der Transportkosten, die
Steigerung der landwirtschaftlichen und industriellen Produktivität, die
bessere Umsetzung bestimmter Arbeits- und Umweltnormen und ein günstigeres
Investitionsklima. All dies ist unabdingbar, wenn mögliche Zollmindereinnahmen
ausgeglichen und notwendige Anpassungen mittels wirksamer Steuer- und
Umverteilungsinstrumente sowie Sicherheitsnetze vorgenommen werden sollen. Nur
so können die Erträge des Wirtschaftswachstums wirksam in den Dienst der
Armutsbeseitigung gestellt werden. Außenhilfe und
Handelsabkommen können diesen Prozess unterstützen. In
vielen Ländern sind die Reformkräfte bestrebt, bilaterale oder regionale
Handelsabkommen zu schließen, um ihrer eigenen Agenda eine feste Basis zu geben
und dabei interne Reformen einzubeziehen. Solche Abkommen können nur dann
erfolgreich sein, wenn sie Regeln zur Förderung von Transparenz,
Berechenbarkeit und Rechenschaftspflicht enthalten. Eigenverantwortung
ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg. Lösungen
können nicht von außen aufgezwungen werden. Die Entwicklungsländer müssen
letzten Endes ihre eigenen Entscheidungen treffen. Peru und Kolumbien,
Zentralamerika und die CARIFORUM‑Länder haben den Weg des qualitativen
Wandels eingeschlagen und ehrgeizige Abkommen mit der EU geschlossen, die nicht
so sehr auf einseitige Handelspräferenzen abstellen als auf die Herbeiführung
eines strukturellen Wandels innerhalb ihrer jeweiligen Volkswirtschaften. Diese Abkommen werden helfen, einige der
wichtigsten Reformen zu konsolidieren, die lateinamerikanische Länder seit der
Zeit der Importsubstitutionspolitik durchgeführt haben. Dies ist ein
anschauliches Beispiel dafür, dass der politische Wille mehr zählt als der
Entwicklungsstand, denn Honduras, Nicaragua oder Haiti gehören nicht zu den
reichsten Ländern.
4.3.
Die multilaterale Agenda bis
2020
Ein stabiles
multilaterales Handelssystem ist für die langfristigen Interessen der
Entwicklungsländer sowohl aufgrund seines Regelwerks als auch wegen des
garantierten Zugangs zu allen Schlüsselmärkten von entscheidender Bedeutung.
Die Märkte sind zunehmend in den Entwicklungsländern selbst angesiedelt. So
überwiegt zum ersten Mal in der jüngsten Geschichte der Süd-Süd-Handel
gegenüber dem Nord-Süd-Handel, obgleich die Hemmnisse im Süd-Süd-Handel
wesentlich höher sind als beim Zugang zu den Märkten der Industrieländer[43].
Multilateralen Verhandlungen kommt daher eine große Bedeutung zu. Wir müssen
laufende Verhandlungen zu einem positiven Abschluss bringen, eine solide
Grundlage für künftige Verhandlungen schaffen und das multilaterale System
dahingehend weiterentwickeln, dass der Handel noch wirksamer zur Entwicklung
beiträgt. 4.3.1. Den entwicklungsbezogenen Aspekt der Entwicklungsagenda von
Doha umsetzen Die multilaterale Agenda bleibt eine Priorität für die EU. Die Doha-Verhandlungen sind zwar gründlich festgefahren, doch können
sie Entwicklungsländern allgemein und LDC im Besonderen zu viele Chancen
eröffnen, als dass es vertretbar wäre, sie abzubrechen. Die EU setzt sich
weiterhin für die Doha-Agenda und für das spezifische Paket für LDC ein.
Unserer Auffassung nach sollten die WTO-Mitglieder die Verhandlungen möglichst
2012 und darüber hinaus fortsetzen und darauf hinwirken, dass Themen mit
entwicklungsbezogener Relevanz wie Handelserleichterungen, nichttarifäre
Hemmnisse und Streitbeilegung verbindlich auf der Tagesordnung stehen. Ein Abkommen über Handelserleichterungen bietet großes
Entwicklungspotenzial, denn es gewährleistet, dass in
allen WTO-Mitgliedstaaten kohärente Reformen durchgeführt werden, die sowohl
den Inlandshandel als auch den Handel mit Exportmärkten erleichtern. Dies würde
allen WTO-Mitgliedern zugute kommen, ganz besonders würden jedoch die
Entwicklungsländer, allen voran die Binnenstaaten, davon profitieren. Die
Umsetzung des Abkommens würde auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des
jeweiligen Landes zugeschnitten und erforderlichenfalls durch Hilfe von außen
unterstützt. Ein rascher Abschluss dieser Gespräche würde allen zugute kommen. Wir werden
weiterhin auf konkrete Ergebnisse zugunsten der LDC hinarbeiten. Wir können nicht hinnehmen, dass einige WTO-Mitglieder bestehende
Beschlüsse zum zoll- und kontingentfreien Zugang noch immer nicht umgesetzt
haben, die für die Schaffung neuer, verlässlicher Handelsmöglichkeiten für LDC
von entscheidender Bedeutung sind. Darüber hinaus ist es wichtig, bei den
Agrarverhandlungen ein positives Ergebnis im Bereich Baumwolle zu erzielen.
Ausgehend von unserer jüngsten Überarbeitung der Ursprungsregeln werden wir auf
kohärentere Präferenzursprungsregeln für LDC hinarbeiten, wozu auch mehr
Transparenz, eine stärkere Vereinfachung sowie ein verbesserter Marktzugang
zählen. Die im Dezember 2011 auf der achten WTO-Ministerkonferenz
verabschiedete Ausnahmeregelung für Dienstleistungen, aufgrund deren die
WTO-Mitglieder den LDC einen präferentiellen Marktzugang im
Dienstleistungsbereich gewähren können, ist ein erster Schritt auf dem Weg zu
einem LDC-Paket. Damit möglichst viele Länder in den Genuss
des Systems kommen, werden wir - neben den Doha-Verhandlungen - weiterhin den
WTO-Beitritt von LDC unterstützen und erleichtern und uns aktiv an der
Überarbeitung der Leitlinien für den Beitritt beteiligen, damit bis Juli 2012
entsprechende Empfehlungen ausgearbeitet sind. Der Weg
zum Beitritt ist ein nützlicher Prozess und eine Antriebskraft für Reformen,
aber er ist oft lang und beschwerlich. Wir werden die Integrität der WTO-Regeln
wahren und in Bezug auf die Marktöffnung weiterhin gebührende Zurückhaltung
üben, überdies werden wir LDC bei der Einführung und Umsetzung neuer Regeln
unterstützen. So werden wir auch bei der Prüfung der Bedürfnisse und
Anforderungen von LDC hinsichtlich der Umsetzung des WTO-Übereinkommens über
handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) Anträge auf
eine Verlängerung der ursprünglichen Frist für die Umsetzung (2013) wohlwollend
berücksichtigen und angemessene technische Hilfe leisten. 4.3.2. Eine solide Grundlage für die Zukunft schaffen Unsere absolute Priorität muss darin bestehen, das multilaterale
Handelssystem zu erhalten und zu stärken. Jede
Schwächung der WTO würde sich zum Nachteil ihrer kleinsten und schwächsten
Mitglieder auswirken. Dies gilt insbesondere in Krisenzeiten, in denen die
Versuchung groß ist, Zuflucht beim Protektionismus zu suchen. Die Tatsache, dass die Doha-Verhandlungen derzeit in einer Sackgasse
stecken, offenbart eine grundlegende Schwachstelle des WTO-Rahmens, dessen
Entwicklung mit der Entwicklung der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht
Schritt gehalten hat. Die große Verschiebung im
relativen Wirtschaftsmachtgefüge zwischen großen Handelspartnern wurde im
WTO-System noch nicht in vollem Umfang berücksichtigt. Das Ungleichgewicht
zwischen dem Beitrag, den große Schwellenländer zum multilateralen
Handelssystem leisten, und den Vorteilen, die sie daraus ziehen, vergrößert
sich ständig. In ärmeren Ländern, die feststellen, dass sich die Kluft zwischen
ihnen und den Schwellenländern immer weiter vertieft, macht sich dies zunehmend
bemerkbar. Diese Entwicklung, die sich bereits bei der Aufnahme der
Doha-Verhandlungen abzeichnete, hat sich seitdem deutlich verstärkt und dürfte
sich in Zukunft weiter verschärfen. Die Frage der Differenzierung und die Rolle
von Schwellenländern müssen im Interesse des multilateralen Systems und der
Entwicklung angesprochen werden. Schwellenländer
sollten mehr Führungsstärke zeigen und größere Verantwortung übernehmen, indem
sie ihre Märkte mit Hilfe von Präferenzregelungen nicht nur für LDC öffnen,
sondern diskriminierungsfrei auch für die übrigen WTO-Mitglieder, von denen
vier Fünftel zu den Entwicklungsländern zählen. Unserer Auffassung nach bedeutet dies
nicht, dass die Doha-Verhandlungen zur uneingeschränkten Gegenseitigkeit bei
den Verpflichtungen gegenüber den Industrieländern führen sollen, sondern dazu, dass der Beitrag dieser Länder und die Vorteile, die sie
aus dem System ziehen, in einem angemesseneren Verhältnis zueinander stehen. 4.3.3. Die Herausforderungen der Zukunft in Angriff nehmen Strenge, durchsetzbare multilaterale Regeln kommen den
Entwicklungsländern zugute. In der modernen
Globalwirtschaft geht es bei Handelshemmnissen immer weniger um Zölle und immer
mehr um mit unnötigem Aufwand verbundene oder miteinander unvereinbare
Regulierungsmaßnahmen, die für die ärmsten Entwicklungsländer und die
Entwicklungsländer mit stark eingeschränkten Verwaltungskapazitäten oft eine
weit größere Herausforderung darstellen. Die Wechselwirkung zwischen dem Handel und anderen Bereichen, die für
die ärmsten Entwicklungsländer von großem Interesse sind, müssen stärker
berücksichtigt werden. Zwischen Handel und
Ernährungssicherung ist dies bereits der Fall, insbesondere nachdem die G20 und
die VN dazu aufgerufen haben, Ausfuhrbeschränkungen oder Steuern im Zusammenhang
mit Nahrungsmittelkäufen, die das Welternährungsprogramm für humanitäre Zwecke
tätigt, dauerhaft zu beseitigen, wenngleich diesem Aufruf bislang noch nicht
umfassend nachgekommen wurde. Weitere Schritte in diese Richtung können darin
bestehen, Ausfuhrbeschränkungen für Nahrungsmittel transparenter zu machen,
ihren Auswirkungen gebührend Rechnung zu tragen und andere WTO-Mitglieder zu
konsultieren. Weitere globale Herausforderungen, mit denen arme
Entwicklungsländer konfrontiert sind, bestehen in der Sicherstellung einer
ausreichenden, zuverlässigen Energieversorgung oder bei der Anpassung ihres
Wirtschaftssystems an den globalen Klimawandel und der Verknappung ihrer
natürlichen Ressourcen, sowie bei der Förderung und Erhaltung der
Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen auf dem globalen Markt. Diese wichtigen
Fragen müssen die WTO-Mitglieder in den kommenden Jahren stärker in den Blick
nehmen. Dabei wird eine effiziente Zusammenarbeit mit den Schwellenländern von
entscheidender Bedeutung sein. 5. Fazit Der Aufstieg
der Schwellenländer signalisiert eindrucksvoll, dass Entwicklung möglich ist
und dass offene Märkte in einer zunehmend integrierten Weltwirtschaft eine
wichtige Rolle bei diesem Prozess spielen. Allerdings
besteht bei vielen Entwicklungsländern noch großer Nachholbedarf. Sie brauchen
Unterstützung und das bedeutet für die EU, dass sie sich künftig noch stärker
und gezielter als bisher für die bedürftigsten Länder einsetzen muss. Unterstützung wird im Rahmen einer
Partnerschaft geleistet, in der auch die Entwicklungsländer Entscheidungen
treffen und Verantwortung übernehmen müssen, damit die langfristigen Vorteile
von Handel und Investitionen gesichert werden. Eigenverantwortung
und eine verantwortungsvolle Staatsführung sind dabei von zentraler Bedeutung.
Wir werden diese Länder im Wege der Entwicklungszusammenarbeit fördern und
ihnen Handels- und Investitionsabkommen anbieten, welche die für die
Entwicklung notwendigen institutionellen Veränderungen unterstützen und fest
verankern. Auf längere Sicht müssen sich alle Parteien
an die im letzten Jahrzehnt beobachtete Verlagerung der Wirtschaftsmacht
anpassen. In unseren Tagen überwiegt erstmals der
Süd-Süd-Handel gegenüber dem Nord-Süd-Handel. Was die Offenheit für den Handel
mit ärmeren Entwicklungsländern anbelangt, so hinken viele Industrie- und
Schwellenländer der EU noch hinterher. Daher besteht zum einen ein dringender
Handlungsbedarf auf multilateraler Ebene (einschließlich Doha-Verhandlungen und
darüber hinaus), zum anderen ist eine sorgfältige Überarbeitung der Grundlage
für multilaterale Verhandlungen zwingend erforderlich. Große Schwellenländer
müssen im multilateralen Handelssystem mehr Führungsstärke zeigen und mehr
Verantwortung für das System und für die globale Entwicklung übernehmen. Auf der LDC-Konferenz im Mai 2011 in
Istanbul wurde das ehrgeizige Ziel gesteckt, den Anteil der LDC an den
weltweiten Ausfuhren bis 2020 zu verdoppeln. Der in
der vorliegenden Mitteilung beschriebene Ansatz kann dazu beitragen, dieses
Ziel zu erreichen. Dies sollte künftig auf wichtigen internationalen
Zusammenkünften, insbesondere auf der Ministerkonferenz UNCTAD XIII im April
2012 in Doha und der „Rio+20“-Konferenz über nachhaltige Entwicklung im Juni
2012 zum Ausdruck kommen, die auf dem Weg zu einer ökologischen Wirtschaft
richtungsweisend sein sollten. [1] „Handel,
Wachstum und Weltgeschehen: Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie
Europa 2020“, KOM(2010) 612 vom 9.11.2010. [2] „Handel
und Entwicklung: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Nutzung der
Vorteile des Handels“, KOM(2002)513 vom 18.9.2002. [3] Nach
Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union muss
die EU bei politischen Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken
können, den Zielen der Entwicklungsarbeit Rechnung tragen; das Hauptziel ist
dabei die Bekämpfung der Armut. [4] „Für eine
EU‑Entwicklungspolitik mit größerer Wirkung: Agenda für den Wandel“,
KOM(2011) 637 vom 13.10.2011. [5] „Menschenrechte
und Demokratie im Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU – Ein wirksamerer
Ansatz“, KOM(2011) 886 vom 12.12.2011. [6] Auf sie
zusammen entfielen 2010 nur 0,6 % des weltweiten BIP, gegenüber 0,7 %
im Jahr 2000. [7] Im
Durchschnitt entfallen mehr als 75 % ihrer gesamten Ausfuhren auf drei
Ausfuhrerzeugnisse. In 8 LDC liegt dieser Anteil sogar bei mehr als 95 %. [8] „Gesamtansatz
für Migration und Mobilität“, KOM(2011) 743 vom 18.11.2011, und Vorschlag
für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt
von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung, KOM(2010) 378
vom 13.7.2010. [9] KOM(2011) 637. [10] Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates vom 16.9.2010. [11] Das APS
selbst wurde 2006 überarbeitet; es umfasst seither mehr Produkte, die Regeln
wurden vereinfacht und die Berechenbarkeit verbessert. Durch die Reform wurden
in den begünstigten Ländern Ausfuhren und ADI angekurbelt, und die
Diversifizierung der Ausfuhren vieler Länder wurde unterstützt. [12] CARIS, Mid-term
evaluation of the EU's GSP (Halbzeitbewertung des APS der EU), 2010. [13] Armenien,
Aserbaidschan, Bolivien, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala,
Honduras, Kap Verde, Kolumbien, Mongolei, Nicaragua, Panama, Paraguay,
Peru. [14] Verordnung
(EG) Nr. 1063/2010 des Rates vom 18.11.2010. [15] www.exporthelp.europa.eu. [16] Verordnung
(EG) Nr. 1528/2007 des Rates vom 20.12.2007. [17] KOM(2011)
598 vom 30.9.2011. [18] „Ein
wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“, KOM(2006) 567 vom 4.10.2006. [19] Vgl. Achter Bericht der EU über potenziell
handelsbeschränkende Maßnahmen (Oktober 2010-September 2011): http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2011/october/tradoc_148288.pdf [20] KOM(2011)
241 vom 10.5.2011. [21] Vgl. die
demnächst erscheinende Mitteilung der Kommission „Strategy for the protection
and enforcement of intellectual property rights in third countries“ (Strategie
für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in
Drittländern). [22] G20‑Gipfel
von Cannes – Abschlusserklärung „Building Our Common Future: Renewed Collective
Action For The Benefit Of All“, 4.11.2011. [23] „Der
künftige Ansatz für die EU‑Budgethilfe an Drittstaaten“, KOM(2011) 638
vom 13.10.2011. [24] Das
thematische Programm für „globale öffentliche Güter und Herausforderungen“ des
Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit, das von der
Kommission in „Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung des
auswärtigen Handelns der EU“, KOM(2011) 865 vom 7.12.2011, vorgeschlagen wurde,
sieht unter anderem die Unterstützung bei der Festlegung und Durchführung von
handelspolitischen Strategien und Vereinbarungen vor, ferner Hilfen bei der
Eingliederung in das multilaterale Handelssystem sowie die Förderung von
Investitionsbeziehungen zwischen der EU und ihren Partnerländern und –regionen. [25] KOM(2011)
637. [26] Rom 2003,
Paris 2005, Accra 2008, Busan 2011. [27] Partnerschaft
von Busan für eine wirksame Entwicklungszusammenarbeit, viertes Hochrangiges
Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit, Busan, Republik Korea,
29.11.-1.12.2011. [28] In ihrer
Mitteilung „Auf dem Weg zu einer umfassenden europäischen
Auslandsinvestitionspolitik“, KOM(2010) 343 vom 7.7.2010, hat die
Kommission die Ziele der künftigen Investitionspolitik der EU umrissen. [29] Zum
Beispiel der Treuhandfonds für die Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika, die
Nachbarschafts-Investitionsfazilität, die Investitionsfazilität für
Lateinamerika und die Investitionsfazilität für Zentralasien. [30] KOM(2011)
865. [31] KOM(2006) 567 vom 4.10.2006. [32] Sobald AKP‑Länder
ein WPA geschlossen haben, können natürlich andere AKP‑Länder um Beitritt
ersuchen. [33] „Eine
Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen
Wohlstand“, KOM(2011) 200 vom 8.3.2011. [34] „Eine neue
Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“, KOM(2011) 303 vom 25.5.2011. [35] KOM(2010)
612. [36] „Holzverordnung“
(Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 20.10.2010) und „Verordnung gegen illegale, unregulierte und nicht gemeldete
Fischerei“ (Verordnung (EG) Nr. 1005/2010 des Rates vom 29.10.2008). [37] „Beitrag
zu einer nachhaltigen Entwicklung: Die Rolle des Fairen Handels und
handelsbezogener nichtstaatlicher Nachhaltigkeitssicherungskonzepte“,
KOM(2009) 215 vom 5.5.2009. [38] „Eine neue
EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“,
KOM(2011) 681 vom 25.10.2011. [39] Richtlinie
2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember
2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen
über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt
zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34. [40] Vorschlag für eine Richtlinie über den Jahresabschluss, den
konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichtevon Unternehmen
bestimmter Rechtsformen, KOM(2011) 684. [41] Mitteilung
über Grundstoffmärkte und Rohstoffe, KOM(2011) 25 vom 2.2.2011. [42] Mehrjähriger
Finanzrahmen für die Finanzierung der Zusammenarbeit der EU mit den AKP‑Staaten
sowie mit den überseeischen Ländern und Gebieten im Zeitraum 2014-2020
(11. Europäischer Entwicklungsfonds). [43] Nahezu
dreimal höher nach Einschätzung von P. Kowalski und B. Shepherd (2006),
“South-South Trade In Goods”, OECD Trade Policy Working Papers, Nr. 40.