31.8.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 251/37


Mittwoch, 14. März 2012
Allgemeine Leitlinien für den Haushaltsplan 2013 - Einzelplan III - Kommission

P7_TA(2012)0077

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2012 zu den allgemeinen Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2013, Einzelplan III – Kommission (2012/2000(BUD))

2013/C 251 E/06

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 313 und 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (1) (IIV),

unter Hinweis auf die aktualisierte Finanzplanung der Kommission für den Zeitraum 2007–2013, die gemäß Nummer 46 der genannten IIV vom 17. Mai 2006 unterbreitet worden ist,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 (2),

in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2012 zu den Leitlinien für den Haushaltsplan 2013,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0040/2012),

Die Rolle des EU-Haushalts bei der Lösung der Wirtschafts- und Finanzkrise

1.

nimmt die von einigen Mitgliedstaaten wegen der Finanz- und Haushaltskrise unternommenen Bemühungen zur finanzpolitischen Konsolidierung zur Kenntnis; betont jedoch, dass die Europäische Union ohne weitere politische Integration, gemeinsame Instrumente wie automatische Sanktionen und das Recht der Kommission, in einem Defizitverfahren rechtliche Schritte zu ergreifen, sowie aus Mitteln der EU bestrittene gemeinsame Programme, und ohne die für deren Funktionieren erforderlichen Mittel niemals in der Lage sein wird, die derzeitige Wirtschafts- und Sozialkrise ordentlich zu meistern oder künftigen Krisen vorzubeugen; weist mit Nachdruck darauf hin, dass ein Wirtschaftsaufschwung Maßnahmen zur Stärkung der Solidarität und zur Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Beschäftigung erfordert; begrüßt den Umstand, dass der Europäische Rat dies in seiner Erklärung vom 30. Januar 2012 und in seinen Schlussfolgerungen im Anschluss an das Gipfeltreffen vom 1. und 2. März 2012 anerkannte, besteht aber darauf, dass insbesondere durch die Inanspruchnahme des EU-Haushalts als einem gemeinsamen Instrument konkrete Schritte unternommen werden müssen; betont, dass es sich bei den in den obengenannten Erklärungen herausgegriffenen Prioritäten um jene handelt, die im Zuge vorangegangener Haushaltsverfahren vom Europäischen Parlament verteidigt worden waren;

2.

bekundet weiterhin seine Besorgnis angesichts der noch nie dagewesenen weltweiten Krise, die dem Wirtschaftswachstum und der Finanzstabilität schweren Schaden zugefügt und eine ernsthafte Verschlechterung der Staatsdefizite und der Verschuldung der Mitgliedstaaten herbeigeführt hat; zeigt Verständnis für die Besorgnis des Rates bezüglich der Wirtschafts- und Haushaltszwänge auf nationaler Ebene und besteht darauf, dass das Jahr 2013 ein Jahr der wirtschaftlichen Erholung sein wird;

3.

erinnert daran, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union eines der wichtigsten Instrumente der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Generationen ist, und dass er aufgrund seines außerordentlichen Impaktes auf die Realwirtschaft und auf den Lebensalltag der europäischen Bürger einen eindeutigen Mehrwert darstellt; erinnert ferner daran, dass die Kosten der Politikbereiche der Union explodieren würden, wenn sie ausschließlich von den Mitgliedstaaten finanziert werden sollten, und dass vor diesem Hintergrund der Haushalt der Union, sofern er auf synergetische Art und Weise eingesetzt wird, in Wirklichkeit eine eindeutige gemeinsame Sparanstrengung zum Wohle aller darstellt; vertritt die Auffassung, dass Sparmaßnahmen auf nationaler Ebene nicht zu entsprechenden Einsparungen auf EU-Ebene führen sollten, da jeder Euro, der auf dieser Ebene ausgegeben wird, zu Einsparungen bei den 27 Mitgliedstaaten führen kann;

4.

betont, dass in Zeiten der Krise die gemeinsamen Anstrengungen auf EU-Ebene erst recht intensiviert werden müssen, um sicherzustellen, dass unser Handeln zu konkreten Ergebnissen führt; weist nachdrücklich darauf hin, dass der Jahreshaushalt der Europäischen Union mit seiner Hebelwirkung, die Prioritäten der nationalen Haushalte und alle anderen europäischen Instrumente die Konjunkturpolitik der Mitgliedstaaten unterstützen und an die Strategie für Wachstum und Beschäftigung Europa 2020 angeglichen werden müssen, und dass dies für den Erfolg der Strategie und zur Wahrung des Vertrauens in die EU-Politik vor allem bei den Bürgern der Union von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass eine Senkung des EU-Haushalts in Anbetracht seiner Rolle als Katalysator für Investitionen negative Auswirkungen auf die Begünstigung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union hätte;

5.

vertritt die Auffassung, dass die Förderung von Wachstum und Beschäftigung spezifische Maßnahmen und verstärkte Haushaltsanstrengungen zur Unterstützung einer nachhaltigen und langfristigen Industriepolitik, von Wettbewerbsfähigkeit, Innovation sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erfordert, da das größte wirtschaftliche Potential der EU in den KMU liegt, die jüngsten Untersuchungen zufolge zwischen 2002 und 2010 insgesamt 85 % aller neuen Arbeitsplätze in der EU geschaffen haben und das Rückgrat unseres Wirtschaftswachstums darstellen; ist deshalb der Auffassung, dass die Förderung des Unternehmergeistes und unternehmerischer Fähigkeiten sowie von Unternehmensgründungen von größter Bedeutung ist und mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden sollte; weist deshalb darauf hin, dass Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Finanzierungen durch die Europäische Union zur Unterstützung der Wachstumsbemühungen weiter zu verstärken;

6.

betont, dass diese Unterstützung dazu dienen würde, zu verhindern, dass die KMU ihre Investitionen vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung kürzen, und gleichzeitig die Beschäftigung und die Berufsausbildung insbesondere junger Bürger fördern und den Fortbestand von Qualifikationen gewährleisten; vertritt die Auffassung, dass eine verstärkte Unterstützung von KMU und Infrastrukturen durch die EIB als wesentliche Priorität betrachtet werden sollte, da dies dazu beitragen würde, das Innovationspotential der KMU, das für den Wohlstand der Europäischen Union und für die Ausgestaltung einer wissensbasierten Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist, freizusetzen; betont in diesem Zusammenhang außerdem die Notwendigkeit einer weiteren Vereinfachung der Bewerbungsverfahren bei den von der EU finanzierten Programmen;

7.

ist der Ansicht, dass höhere Investitionen durch den EU-Haushalt in eine umweltfreundliche Wirtschaft zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen führen könnten, als dies beim derzeitigen Haushalt der Fall ist; ist ferner der Ansicht, dass derartige Investitionen damit erheblich dazu beitragen könnten, dass die EU zum Wachstum zurückfindet;

8.

betont, dass die Ergebnisse der Strategie Europa 2020 in hohem Maße von der heutigen Jugend abhängen, die so gebildet, technisch fortschrittlich und mobil ist wie noch nie und deshalb das wichtigste Kapital für Wachstum und Beschäftigung in der EU ist und bleibt; bekundet seine Besorgnis angesichts der hohen Jugendarbeitslosigkeitsrate in den Mitgliedstaaten; betont, dass angesichts dieses Sachverhalts auf Unionsebene und auf einzelstaatlicher Ebene alles unternommen werden muss, um zu gewährleisten, dass Wachstum und Beschäftigung tatsächlich vorhanden sind, und zwar vor allem für junge Menschen, die die gemeinsame Zukunft der EU darstellen; betont gleichfalls, dass im Geiste der Leitinitiative „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ die Herausforderungen Arbeitslosigkeit und steigende Armut in der Europäischen Union dringend angegangen werden müssen;

9.

nimmt den Vorschlag der Kommission, die bei allen Strukturfonds der EU (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds) noch einzusetzenden Haushaltsmittel umzulenken, um mit einem Betrag von 82 Mia. € die KMU zu unterstützen und die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, zur Kenntnis; verlangt, über diese Initiative, ihre Umsetzung und ihre möglichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2013 laufend angemessen unterrichtet zu werden;

Ein sorgfältig koordinierter und verantwortungsvoller Haushaltsplan für 2013

10.

betont, dass alle zur Bekämpfung der Krise bislang ergriffenen Maßnahmen eine Rückkehr zum Wachstum begünstigen sollten; weist diesbezüglich nachdrücklich darauf hin, dass die bereits ergriffenen maßgeschneiderten Austeritätsmaßnahmen von zielgerichteten Investitionen flankiert werden müssen, die zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung führen; weist darauf hin, dass dem EU-Haushalt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle zukommt, da er als ein Instrument dient, mit dem zügige und ordnungsgemäß koordinierte Maßnahmen in allen Bereichen sichergestellt werden, um die Auswirkungen der Krise auf die Realwirtschaft abzumildern und als Katalysator zur Förderung von Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Europa zu wirken;

11.

betont, dass eine ordnungsgemäß koordinierte, schlüssige und frühzeitige Umsetzung der auf nationaler und auf Unionsebene geteilten politischen Verpflichtungen und Prioritäten verlangt, dass die nationalen und die europäischen Institutionen zusammenarbeiten, um die Ausgaben der öffentlichen Hand vorrangig in Wachstumsbereichen vorzusehen, die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen vorab zu prüfen, die zwischen den Maßnahmen entstehenden Synergien auszubauen und sicherzustellen, dass sie durch die Beseitigung von Hindernissen und die Erschließung des nicht vollständig ausgeschöpften Potentials mit positiven Auswirkungen verbunden sind; bekräftigt diesbezüglich, wie wichtig es ist, dass noch vor dem Frühjahrsgipfel auch weiterhin die Kommission ihren Haushaltsvorentwurf vorlegt und die nationalen Haushaltsverfahren in den Mitgliedstaaten in die Wege geleitet werden sowie interparlamentarische Debatten über die gemeinsame wirtschafts- und haushaltspolitische Ausrichtung der Mitgliedstaaten und der Union stattfinden, um zu gewährleisten, dass im allgemeinen Rahmen der Arbeit des Parlaments im Europäischen Semester eine Koordination zwischen den nationalen Haushalten und dem EU-Haushalt erfolgt, und so auch seine demokratische Legitimation weiter gestärkt wird, wie dies in seiner Entschließung vom 1. Dezember 2011 zum Europäischen Semester für die Koordination der Wirtschaftspolitik gefordert wurde;

12.

fordert die Verabschiedung eines verantwortungsvollen und ergebnisorientierten Haushalts auf der Grundlage einer qualitätsbewussten Ausgabenpolitik sowie einer optimalen und frühzeitigen Inanspruchnahme der bestehenden EU-Finanzierungsmöglichkeiten im Geiste der Erklärung der Mitglieder des Europäischen Rates vom 30. Januar 2012; betont die Notwendigkeit von Investitionen in Wachstum und Beschäftigung, insbesondere in Bezug auf KMU und junge Menschen; bekräftigt seine Absicht, zusammen mit den parlamentarischen Fachausschüssen nicht nur die konkreten Bereiche zu identifizieren, in denen die Maßnahmen weiter verstärkt werden müssen, sondern auch die möglichen negativen Prioritäten festzustellen;

13.

betont, dass es sich beim EU-Haushalt um eine Investition handelt, die ausschließlich auf Politikbereiche und Maßnahmen ausgerichtet ist, die nachweislich einen Mehrwert für die Europäische Union bewirken; weist auf den Umstand hin, dass der EU-Haushalt, bei dem kein Defizit zustande kommen kann, eine weitaus größere Hebelwirkung auf Wachstum und Beschäftigung hat als nationale Ausgaben, und dass dies auch zutrifft für seine Fähigkeit, Investitionen anzukurbeln, Stabilität für Europa herbeizuführen und der Europäischen Union aus der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu helfen; betont jedoch, dass weitere Investitionen mit einer Hebelwirkung ausgestattet werden müssen, um Schlüsselprojekte für den Wirtschaftsaufschwung und die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden; betont in diesem Zusammenhang, dass mit der Entwicklung neuer und verbesserter Finanzinstrumente die Hebelwirkung des Beitrags der wachstumsbezogenen Ausgaben der EU durch die Anziehung privater Investitionen noch weiter verstärkt werden könnte, wodurch auf nationaler Ebene vorhandene Haushaltszwänge kompensiert und die Ausgaben der öffentlichen Hand optimiert würden;

14.

erinnert daran, dass zwischen 2000 und 2011 die nationalen Haushalte in der Europäischen Union durchschnittlich um 62 % gestiegen sind, während die Zahlungen aus dem EU-Haushalt um etwas weniger als 42 % anstiegen, obwohl die Europäische Union in dieser Zeit von 15 auf 27 Mitgliedstaaten angewachsen ist;

15.

wird im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2013 der Umsetzung der haushaltspolitischen Prioritäten des Europäischen Parlaments der vorangegangenen Jahre besondere Aufmerksamkeit entgegenbringen und insbesondere die Mittelausstattung und Umsetzung der Strategie Europa 2020 besonders aufmerksam verfolgen, die von den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung sowie der übrigen sektorspezifischen Prioritäten umfassend genehmigt worden ist;

16.

begrüßt den Umstand, dass die Kommission in der jüngsten Finanzplanung für 2012-2013 keine Kürzungen bei früheren Anhebungen vorgenommen und damit, wie schon im Haushalsjahr 2011, den Haushaltsprioritäten des Europäischen Parlaments für 2012 Rechnung getragen hat; verlangt, dass beim Haushaltsvoranschlag 2013 derselbe Weg eingeschlagen wird;

17.

erinnert daran, dass die Mittelausstattung für einzelne Rubriken, insbesondere Rubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung) und Rubrik 4 (die EU als weltweiter Player) innerhalb des derzeitigen Finanzrahmens nicht ausreicht, um den von Parlament, Rat und Kommission als vorrangig eingestuften politischen Maßnahmen gerecht zu werden; erinnert ferner daran, dass die einzelnen Politikbereichen zugewiesenen Haushaltsmittel wiederholt überprüft werden mussten, um neuen Zielen und Aufgaben Rechnung zu tragen, wobei das Flexibilitätsinstrument bei fast jedem Jahreshaushalt angewendet werden musste; betont, dass es nicht bereit sein wird hinzunehmen, dass langfristige politische Verpflichtungen der Europäischen Union gefährdet werden; weist insbesondere erneut darauf hin, dass finanzielle Verpflichtungen, die im Rahmen internationaler Übereinkommen und/oder von Abkommen zwischen der Europäischen Union und internationalen Organisationen eingegangen wurden, eingehalten und angemessen in den Haushaltsvoranschlag eingebunden werden sollten;

Ein Haushaltsplan 2013 zur Erfüllung der Programme und Prioritäten der Union

18.

erinnert daran, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2007-2013 darauf ausgerichtet war, den Wohlstand und die Lebensqualität unserer Bürger zu verbessern und das ganze Potential der Erweiterung auszunutzen, wobei aber die Europäische Union seit 2008 eine nie dagewesene Krise erlebt, die sich auch auf die jährlichen Haushaltspläne ausgewirkt hat; betont vor diesem Hintergrund, dass der Mehrjährige Finanzrahmen 2007-2013 nicht überarbeitet wurde, um einen zusätzlichen Finanzbedarf aufgrund der derzeitigen Krise vorzusehen, sondern dass im Gegenteil in jedem Haushaltsplan seit dem Haushaltsjahr 2007 erhebliche allgemeine Margen unterhalb der allgemeinen Obergrenzen belassen wurden, und dass in diesem Rahmen alle Jahreshaushalte zurückhaltend und von Austerität gekennzeichnet waren; betont, dass die entsprechenden Zahlungen deshalb wenigstens nach dem gewöhnlichen Haushaltszyklus erfolgen sollten; erinnert daran, dass die Zahlungsermächtigungen nur deshalb von den Verpflichtungsermächtigungen getrennt sind, weil es im Fall der mehrjährigen Programme vor der tatsächlichen Ausbezahlung der Mittel zu einem zeitlichen Verzug kommt;

19.

weist darauf hin, dass 2013 das letzte Jahr der laufenden Planungsperiode sein wird und dass deshalb in Bezug auf die Zahlungen eine Unterbrechung erforderlich sein wird, so wie dies am Ende einer Finanziellen Vorausschau stets der Fall gewesen ist, um den Beginn des Prozesses zum Abschluss der Programme des Zeitraums 2007-2013 zu ermöglichen und, was die Verpflichtungsermächtigungen anbelangt, die Beträge der Finanzplanung einzuhalten, die sich für das Haushaltsjahr 2013 auf annähernd 152 Mia. € belaufen; bekräftigt, dass jede künstliche Beschneidung der Höhe der Zahlungen zu Verzögerungen bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und früherer Verpflichtungen der EU führen wird und auch zu einem schwindenden Interesse für die europäische Politik und zu einem Verlust des Vertrauens in diese Politik sowie zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit der Institutionen der Europäischen Union führen könnte; bekräftigt deshalb, dass Vertragsschulden im Sinne der Haushaltsdisziplin so rasch wie möglich bezahlt werden sollten;

20.

stellt fest, dass die Höhe der Zahlungen, die lediglich das Ergebnis früherer Verpflichtungen ist und auf der Grundlage technischer Kriterien wie der Umsetzungsquote, Voraussagen über die Absorptionsrate oder der Höhe der noch abzuwickelnden Verpflichtungen (RAL) festgelegt werden sollte, in den jüngsten Haushaltsverfahren zum wichtigsten politischen Thema innerhalb des Rates geworden ist; weist auf die zunehmende Höhe der RAL hin, die sich Ende 2011 auf 207 Mia. € beliefen und damit um fast 7 % über dem entsprechenden Volumen von Ende 2010 lagen; wird im Hinblick auf das anstehende interinstitutionelle Treffen zur Diskrepanz zwischen den Verpflichtungsermächtigungen und den Zahlungsermächtigungen einen Dialog mit der Kommission in die Wege leiten, um eindeutig zu klären, wie die RAL zusammengesetzt sind; besteht darauf, dass der Rat davon absieht, von vorneherein über die Höhe der Zahlungen zu entscheiden, ohne dabei den tatsächlichen Bedarf und die rechtlichen Verpflichtungen zu berücksichtigen; stellt ferner fest, dass ein Anstieg der RAL faktisch zu einer Aushöhlung eines transparenten EU-Haushalts führt, bei dem klar ersichtlich ist, wie die Verpflichtungen und die Zahlungen in einem jeweiligen Haushaltsjahr zueinander stehen;

21.

weist nachdrücklich darauf hin, dass ein einfacher Ansatz im Sinne eines “Nettozahlers/Nettoempfängers” in Bezug auf den Haushaltsplan der Europäischen Union den erheblichen positiven Übertragungseffekten, die der EU-Haushalt zwischen den Mitgliedstaaten zugunsten der gemeinsamen Politikziele der Union bewirkt, nicht genügend Rechnung trägt; bekundet seine ernsthafte Besorgnis angesichts der überaus bescheidenen Anhebungen der Zahlungen in den beiden letzten Haushaltsplänen, die im Falle des Haushaltsplans 2012 sogar unter der Preissteigerungsrate lagen, und das gerade zu einem Zeitpunkt, da alle Investitionsprogramme mit maximaler Leistung arbeiten und ihr ganzes Potential voll entfalten sollten;

22.

betont, dass eine mangelhafte Mittelausstattung im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung vermieden werden sollte und dass die Mittel an realistische Einschätzungen der Aufnahmefähigkeit angepasst werden müssen; weist darauf hin, dass eine im Verhältnis zu den realistischen Vorausschätzungen der Kommission künstliche Senkung des Mittelumfangs vielmehr dazu führen kann, dass der Haushaltsvollzug letztlich daran gehindert wird, sein volles Potential zu entfalten; erinnert daran, dass die von der Kommission in ihrem Haushaltsvorentwurf vorgeschlagene Höhe der Zahlungsermächtigungen im Wesentlichen durch die eigenen Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten und deren Ausführungskapazität bestimmt wird, da die Mitgliedstaaten zusammen mit der Kommission mehr als 80 % aller Mittel der Europäischen Union gemeinsam verwalten;

23.

bedauert, dass der Rat sich im Dezember 2011 weigerte, den festgestellten zusätzlichen Bedarf zu finanzieren und dass Ende 2011 verschiedene Zahlungsforderungen über mehr als 10 Mia. € nicht bedient werden konnten, ein Umstand, der sich nunmehr unmittelbar auf die für 2012 verfügbaren Zahlungsermächtigungen auswirkt; bekundet seine Besorgnis darüber, dass diese Entwicklung darauf zurückzuführen ist, dass der Rat die von der Kommission vorgelegten Umsetzungsinformationen und Bedarfsprüfungen in Frage gestellt hat, ohne aber selbst alternative Informationen oder Quellen vorzulegen;

24.

bekundet deshalb seine höchste Besorgnis über die Lage der Zahlungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2012 und fordert entsprechende Vorschläge der Kommission, damit so früh wie möglich in diesem Jahr eine Lösung gefunden werden kann und das Problem nicht ein weiteres Mal, diesmal auf das Haushaltsjahr 2013, verschleppt wird; vertritt ferner die Auffassung, dass eine solche Verwendung der Haushaltsmittel des anstehenden Jahres zur Finanzierung des laufenden Bedarfs in keiner Weise einer wirtschaftlichen Haushaltsführung entspricht und dem Grundsatz der Jährlichkeit des Haushaltsplans zuwiderläuft; bekundet seine ernsthafte Besorgnis, dass mit dieser Praxis der Grundsatz der Schuldenfreiheit der Union untergraben wird;

25.

wiederholt seine Aufforderung an den Rat, künstliche Kürzungen von Zahlungen im Laufe des Haushaltsverfahrens zu unterlassen, und betont, dass diese Vorgehensweise zu einem nicht nachhaltigen Umfang der Zahlungsermächtigungen zu führen scheint; fordert für den Fall, dass derartige Vorschläge unterbreitet werden, dass der Rat unmissverständlich und öffentlich darlegt, welche Programme oder Projekte der Europäischen Union seiner Ansicht nach verzögert oder schlichtweg fallengelassen werden könnten, und dies auch begründet;

26.

fordert den Rat in diesem Zusammenhang auf, seinen Standpunkt an ein realistisches und verantwortungsbewusstes Haushaltsgebaren anzupassen, und verpflichtet sich, den Vollzug der Mittelbindungen für das Haushaltsjahr 2012 und insbesondere der entsprechenden Zahlungsermächtigungen auch weiterhin laufend zu beobachten; fordert den Rat auf, diesem Beispiel zu folgen, damit die Haushaltsbehörde auf der Grundlage gemeinsamer und aktueller Vollzugsdaten arbeiten und verlässliche Ausgabenvorausschätzungen erstellen kann; lädt zu diesem Zweck den Rat und die Kommission zu einem interinstitutionellen Treffen im ersten Halbjahr 2012 auf einer angemessenen politischen Ebene ein, um so mögliche Missverständnisse hinsichtlich der Vollzugszahlen und des geschätzten Bedarfs an Zahlungsermächtigungen zu klären und aus der Welt zu schaffen und gemeinsam eine Bestandsaufnahme der Zahlungen für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vorzunehmen;

27.

betont die Wichtigkeit der Finanzierung der Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA), um im Hinblick auf die Vorbeugung künftiger Krisen eine umfassende Umsetzung der finanzpolitischen Regulierungsmaßnahmen und Aufsichtsstrukturen zu ermöglichen; betont, dass die Mittel für die Europäischen Aufsichtsbehörden und die ihnen zugeordneten unabhängigen Juristischen Dienste im Haushaltsplan vorrangig vorgesehen werden sollten;

28.

begrüßt die im Dezember 2011 erzielte Einigung über die Finanzierung der Zusatzkosten von ITER; fordert die Kommission auf, die in dieser Einigung enthaltenen gemeinsamen Schlussfolgerungen umfassend zu beachten und im Haushaltsplan 2013 konkrete Vorschläge zu dem Betrag von 360 Mio. € vorzulegen und dazu die Bestimmungen der Haushaltsordnung und der IIV vom 17. Mai 2006 vollständig zu nutzen und jede weitere Überarbeitung des MFR im Zusammenhang mit ITER auszuschließen; bekräftigt seine feste Überzeugung, dass die Sicherstellung des Betrags von 360 Mio. € im Haushaltsplan 2013 die erfolgreiche Umsetzung anderer EU-Politiken während dieses letzten Jahres des Planungszeitraums, vor allem jener, die zur Erreichung der Ziele der Strategie EU 2020 beitragen, nicht beeinträchtigen sollte, und widersetzt sich insbesondere jeglichen Umverteilungen, die sich nachteilig auf diese haushaltspolitische Priorität auswirken; betont, dass die Kommission in ihrer Finanzplanung eine Marge von 47 Mio. € in Rubrik 1a vorsieht, mit der der Bedarf für ITER teilweise gedeckt wird;

29.

geht davon aus, dass mit Blick auf den bevorstehenden Beitritt Kroatiens zum 1. Juli 2013 die Überarbeitung des MFR gemäß Nummer 29 der IIV („Anpassung des Finanzrahmens anlässlich der Erweiterung“) zügig angegangen wird, und fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag für die entsprechenden zusätzlichen Haushaltsmittel vorzulegen, sobald der Beitrittsvertrag von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist; bekräftigt, dass die Erweiterung um Kroatien mit einer entsprechenden zusätzlichen Mittelausstattung einhergehen sollte, bei der es sich um neue Mittel und nicht um Umschichtungen für die zweite Jahreshälfte 2013 handeln sollte;

Verwaltungsausgaben

30.

nimmt das Schreiben des für Haushaltsfragen und Finanzplanung zuständigen Kommissionsmitglieds vom 23. Januar 2012 zur Kenntnis, in dem die Kommission ihre Bereitschaft bekundet, die Anzahl der Planstellen in ihrem Organigramm unter sorgfältiger Berücksichtigung der unterschiedlichen Auswirkungen für große, mittlere und kleine Generaldirektionen schon im Jahre 2013 um 1 % zu reduzieren; beabsichtigt, die Absicht der Kommission, das Personal der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union bis 2018 im Vergleich zu 2013 um 5 % zu reduzieren, sorgfältig zu prüfen, und erinnert daran, dass dieser Schritt als allgemeines Ziel zu verstehen ist; erinnert daran, dass sich jede Änderung des Organigramms unmittelbar auf den Haushaltsplan auswirkt und auf keinen Fall die haushaltspolitischen Vorrechte des Haushaltsausschusses und des Europäischen Parlaments in Frage stellen sollte; vertritt die Auffassung, dass bei jeder kurz- oder langfristigen Reduzierung des Personals eine vorherige Folgenprüfung vorgesehen und u.a. den rechtlichen Verpflichtungen der Union und den neuen Zuständigkeiten und erweiterten Aufgabenstellungen aufgrund der Verträge in vollem Umfang Rechnung getragen werden sollte;

31.

erinnert an die Bedeutung einer engen und konstruktiven interinstitutionellen Zusammenarbeit während des gesamten Verfahrens und bekräftigt seine Bereitschaft, unter vollständiger Beachtung der Bestimmungen des AEUV umfassend an einer solchen Zusammenarbeit mitzuwirken; geht davon aus, dass den vorliegenden Leitlinien im Zuge des Haushaltsverfahrens und bei der Vorbereitung des Haushaltsvoranschlags umfassend Rechnung getragen wird;

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32.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.


(1)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S.1.

(2)  ABl. L 56 vom 29.2.2012.