7.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 258/130


Donnerstag, 19. April 2012
Freiwilliges Partnerschaftsabkommen EU - Zentralafrikanische Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) ***

P7_TA(2012)0131

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. April 2012 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (14034/2011 – C7-0046/2012 – 2011/0127(NLE))

2013/C 258 E/21

(Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (14034/2011),

in Kenntnis des Entwurfs eines freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (14036/2011),

in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 207 Absätze 3 und 4 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v sowie Artikel 218 Absatz 7 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C7-0046/2012),

gestützt auf Artikel 81 und auf Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahme des Entwicklungsausschusses (A7-0082/2012),

1.

gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss des Abkommens;

2.

fordert die Kommission auf, dem Parlament regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung der bestehenden Freiwilligen Partnerschaftsabkommen (FPA) und bei der Aushandlung und Umsetzung neuer FPA Bericht zu erstatten,

3.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Zentralafrikanischen Republik zu übermitteln.