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9.5.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 133/27 |
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt
COM(2012) 663 final
2013/C 133/05
Berichterstatter: Pierre-Jean COULON
Die Europäische Kommission beschloss am 15. November 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein funktionierender Energiebinnenmarkt
COM(2012) 663 final.
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 23. Januar 2013 an.
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 487. Plenartagung am 13./14. Februar 2013 (Sitzung vom 13. Februar) mit 94 gegen 2 bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:
1. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
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1.1 |
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss erachtet den Energiebinnenmarkt als Chance, um aus den verschiedenen energiepolitischen Entscheidungen in Europa Nutzen zu ziehen und ihr optimales Zusammenspiel – über Verbundnetze – zum Vorteil aller Verbraucher, d.h. Industrie wie Privathaushalte, sicherzustellen. |
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1.2 |
Der Ausschuss unterstützt das Konzept der Europäischen Kommission insofern, als es auf die Abschaffung von Maßnahmen abhebt, die den Endverbrauchern die Vorteile einer Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Energieentscheidungen verwehren. |
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1.3 |
Die Verbraucher müssen wieder ins Zentrum der Überlegungen gerückt werden; neue Funktionalitäten in Verbindung mit intelligenten Netzen und intelligenten Messsystemen (smart grids und smart meters) müssen in ihrem Interesse entwickelt werden. |
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1.4 |
Es besteht ein erhebliches Informationsdefizit in Bezug auf Zwecke und Modalitäten des Energiebinnenmarktes, dem lediglich mit einer umfassenden EU-Informationskampagne abgeholfen werden kann, an der alle Vertreter der Zivilgesellschaft beteiligt sind. |
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1.5 |
Die Bekämpfung von Energiearmut muss zur politischen Priorität in der EU werden. Der Ausschuss fordert den Rat und die Europäische Kommission auf, dieses Thema in den Mittelpunkt des Energiegipfels der Staats- und Regierungschefs im Mai 2013 zu stellen. |
2. Der Energiebinnenmarkt, ein unvollkommener Markt
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2.1 |
Die Europäische Kommission fordert in ihrer Mitteilung zu Recht ein reibungsloses Funktionieren des Energiebinnenmarktes, um das im Februar 2011 von den Staats- und Regierungschefs der EU für 2014 festgesetzte Ziel zu erreichen. Diese haben damals die Notwendigkeit bekräftigt, den Energiebinnenmarkt bis zu dieser Frist zu vollenden, damit die europäischen Verbraucher ihren Strom- und Gasversorger frei wählen können. |
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2.2 |
Der Aufbau des Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkts wurde 1996 ausgehend von zwei Überlegungen in Angriff genommen: Zum einen sollten die europäischen Verbraucher durch die Entflechtung von Energieinfrastrukturen und Energieerzeugung freie Wahl ihres Strom- und Gasversorgers (unabhängig von deren Mitgliedstaat) haben und zum anderen sollte sich ein effizienter Binnenmarkt vorteilhaft auf die Energiepreise auswirken und dynamische und zielführende Investitionssignale geben. |
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2.3 |
Die Verwirklichung dieser Ziele ist bislang jedoch nicht 100% gelungen. In einigen Mitgliedstaaten finden die Verbraucher aufgrund des Energiebinnenmarktes bereits flexiblere Wahlmöglichkeiten und wettbewerbsfähigere Tarife vor, wodurch die Preissteigerungen aufgrund der höheren Primärenergiekosten gedämpft werden; der Energiebinnenmarkt hat außerdem die Errichtung von liquideren und flexibleren Großhandelsmärkten ermöglicht, wodurch die Energieversorgungssicherheit in der EU gestärkt wurde. In den meisten Mitgliedstaaten war die Entwicklung der Energiemärkte jedoch durch den Übergang von (nationalen bzw. regionalen) Monopolen auf nach wie vor nationale oder regionale Oligopole mit nur sehr wenigen Berührungspunkte oder geringem Wettbewerb gekennzeichnet |
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2.4 |
Die neuen Instrumente (Börsen, Marktkoppelung usw.) betreffen nur sehr geringe Volumen, der Großteil des Handels ist nach wie vor auf nationaler Ebene organisiert. Wettbewerb bei der Stromerzeugung ist in einigen Mitgliedstaaten graue Theorie: In 8 der 27 Mitgliedstaaten werden 80% der Stromerzeugung von traditionell etablierten Unternehmen kontrolliert. Angesichts der marktbeherrschenden (oder in einigen Mitgliedstaaten sogar exklusiven) Stellung der nationalen Gasversorger ist auch der Gasbinnenmarkt überwiegend virtuell. |
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2.5 |
Der Energiebinnenmarkt gestaltet sich daher heute mehr als Nebeneinander nationaler Verfahren, Märkte und Unternehmen, die unter Aufsicht der nationalen Regulierungsbehörden und der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) die verschiedenen, in den letzten 20 Jahren angenommenen europäischen Rechtsvorschriften anwenden, denn als ein einheitlicher Wirtschaftsraum, der dank eines echten Wettbewerbs Vorteile für die europäischen Unternehmen und Verbraucher bringt. Die nationalen energiepolitischen Entscheidungen haben jedoch Auswirkungen auf die Energiepreise in den Nachbarländern, und Beschlüsse darüber können nicht unilateral gefasst werden. |
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2.6 |
Die Preise werden durch die Einrechnung undurchsichtiger, asymmetrischer und oftmals überzogener lokaler oder nationaler Steuern verzerrt, die teilweise in den letzten 15 Jahren eine 1 000%ige Steigerung erfahren und die Privathaushalte und stromintensiven Industrien schwer belastet haben. Aufgrund der nicht koordinierten Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Entwicklung der erneuerbaren Energieträger, die teilweise nicht regelbar sind und prioritär ins Netz eingespeist werden, muss der europäische Markt schleunigst neugestaltet werden, um eine Beeinträchtigung des europäischen Elektrizitätssystems zu verhindern. Die Förderregelungen (bzw. Ausnahmen) für sämtliche Energieträger in allen Mitgliedstaaten müssen transparent sein, um ein faires Verhalten aller Marktakteure und die Einhaltung der EU-Wettbewerbsvorschriften im Energiebereich sicherzustellen. |
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2.7 |
Die weit verbreitete Praxis national geregelter Tarife liefert nicht die erforderlichen dynamischen Preissignale, um die Verbraucher zur Verringerung ihres Verbrauchs und zur Kontrolle ihrer Energierechnung anzuregen. Sie bietet außerdem keine Garantie, dass die reellen Energieversorgungs- oder -gestehungskosten abgedeckt sind. Dies kann die Bilanzen der Energieunternehmen und die in den kommenden Jahrzehnten notwendigen Investitionen in Erzeugung und Netzinfrastruktur beeinträchtigen. |
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2.8 |
Aufgrund mangelnder Aufklärung, Information und Transparenz versteht die Mehrheit der europäischen Bürger/Verbraucher weder Zweck noch Modalitäten des Energiebinnenmarkts. Obwohl der Markt für Privathaushalte theoretisch seit dem 1. Januar 2007 liberalisiert ist, ist die geringe Versorgerwechsel-Quote in einigen Mitgliedstaaten Ausdruck des chronischen Informations- und Kommunikationsdefizits der Regierungen, Regulierungsbehörden und Energieunternehmen. |
3. Schwerpunkte für die Vollendung des Energiebinnenmarkts
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3.1 |
Angesichts der großen Herausforderungen, die Europa bewältigen muss (Weltwirtschaftskrise, Klimawandel, Versorgungssicherheit usw.) müssen Transparenz und Flexibilität erhöht sowie der Energiehandel und die Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten ausgebaut werden, um Effizienz und Solidarität sowie die Optimierung der Investitionen zu fördern. |
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3.2 |
Der Ausschuss unterstützt ausdrücklich die Kommissionsinitiativen und erachtet die Vollendung eines echten gemeinsamen Energiemarktes für 500 Millionen Verbraucher als zentralen Faktor für die Wiederankurbelung des Wachstums in Europa sowie die Errichtung einer europäischen Energiegemeinschaft. Energie, die in ausreichenden Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen für alle zur Verfügung steht, ist seiner Meinung nach ein Schlüsselelement für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die europäische Industrie braucht wettbewerbsfähige Energiepreise, um sich in diesem Rahmen zu behaupten und weiterzuentwickeln. |
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3.3 |
In diesem Sinne muss neben der rein formalen Anwendung der seit Dezember 1996 angenommenen Richtlinien und Verordnungen auch sichergestellt werden, dass der in den Energiebinnenmarkt-Dokumenten verankerte Grundgedanke gewahrt bleibt und die Mitgliedstaaten einen echten Wettbewerb auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene fördern. Der Ausschuss unterstützt Initiativen, um mittels beschleunigter Normung, die für einen erheblichen Ausbau erneuerbarer Energien unabdingbar ist, die Nutzung und Effizienz der Energieübertragungsnetze zu erleichtern. Er stimmt außerdem dem Ausbau von Energieverbundnetzen und der Marktkopplung sowie Projekten zur multilateralen Zusammenarbeit wie "Coreso" (eine technische Koordinierungsplattform für Transmission System Operators (TSO)) als Vorstufe für ein europäisches Verbundsystem für die Stromübertragung zu. |
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3.4 |
Geregelte Tarife, die in erster Linie auf nationalen politischen Überlegungen beruhen, reihen sich in ein protektionistisches Konzept ein, das den Interessen der EU zuwiderläuft und ein an die reellen Energiekosten angepasstes Verhalten der Verbraucher erschwert. Eine solche Verfahrensweise von Mitgliedstaaten kann nur vorübergehend geduldet werden. Es gilt, Preissignale, die die echte Kostenentwicklung (einschl. CO2) widerspiegeln, an die Verbraucher und Investoren zu senden, um informierte Entscheidungen zu fördern. Ein Energiepreis im Einklang mit den echten Kosten ist ein Baustein für eine bessere Verbrauchssteuerung und Impulsgeber für das notwendige Umdenken seitens der Verbraucher, die in dem neuen im Aufbau befindlichen Modell aktiver agieren müssen. |
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3.5 |
Gleichzeitig muss die lokale wie nationale Energiebesteuerung, die EU-weit erhebliche Unterschiede aufweist, geklärt und auf neue Grundlagen gestellt werden. So reicht die Bandbreite der auf Strom erhobenen Abgaben und der Mehrwertsteuer von 4,7% im Vereinigten Königreich bis 54,6% in Dänemark, ohne dass dabei jedoch der Energiegehalt des erzeugten Stroms berücksichtigt würde. Der Ausschuss befürwortet daher die Kommissionsinitiativen für eine einheitliche, intelligentere Energiebesteuerung in Europa. Für die Verwirklichung der 20-20-20-Ziele und die Senkung der CO2-Emissionen um 80 bis 95% bis 2050 ist ein gemeinsamer Steuerrahmen erforderlich, in dem die Steuerlast für erneuerbare und fossile Energieträger objektiv geregelt wird, wobei für jedes Produkt der Energiegehalt und die CO2-Emissionen eingerechnet werden. |
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3.6 |
Bei der Vollendung des Energiebinnenmarktes muss auch dem Phänomen der Energiearmut, das 13% der europäischen Haushalte, d.h. 65 Millionen Unionsbürger betrifft, Rechnung getragen werden. Der zu den grundlegenden Zielsetzungen dieses Binnenmarkts zählende Wettbewerb darf nur im Interesser aller Verbraucher in der EU stattfinden. Hierfür müssen die Bürger als Verbraucher wieder ins Zentrum der Überlegungen gerückt werden; es gilt, zügig eine europäische Definition von Energiearmut festzulegen, die nach Vorbild der europäischen Politik für Regionalbeihilfen den Anstoß für nationale Unterstützungsmaßnahmen geben kann. Die EU muss dafür sorgen, dass klar zwischen diesen notwendigen und dringlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut und protektionistischen Preisbildungspraktiken unterschieden wird, die der Idee des Binnenmarktes zuwiderlaufen. Der Ausschuss schlägt vor, diese Frage in den Mittelpunkt des nächsten Energiegipfels der Staats- und Regierungschefs im Mai 2013 zu stellen und dabei einen europäischen öffentlichen Energiedienst zu skizzieren. |
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3.7 |
Nach Meinung des Ausschusses sind Erziehung, Information und Transparenz im Energiewesen eine Priorität (1), um die Verbraucher in die Lage zu versetzen, die besten Entscheidungen sowohl aus wirtschaftlicher Sicht als auch unter dem Blickwinkel der Energieeffizienz zu treffen und zu den günstigsten Versorgern zu wechseln. Die EU muss umfangreiche Kommunikationsanstrengungen unternehmen, um die gemeinsamen Herausforderungen und die grundlegenden Informationen für die europäischen Verbraucher auf einfache und konkrete Weise zu vermitteln. |
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3.8 |
Der Ausschuss erachtet die Verbraucherakzeptanz als eine unverzichtbare Voraussetzung für den erfolgreichen Ausbau der intelligenten Verbrauchsmessung, die Energieeffizienzpotenzial bieten kann. Es gibt jedoch noch viele offene Fragen – unter anderem, ob die potenziellen Vorteile die Kosten für die Verbraucher aufwiegen, sowie Datenschutzaspekte. Diese Probleme sollten im Interesse aller Energieverbraucher schnellstmöglich gelöst werden. |
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3.9 |
Der europäische Energiemarkt von morgen darf nicht mehr nur von der Logik des Angebots geleitet sein; er muss auch die Laststeuerung und -regelung in Industrie und Privathaushalten fördern und die neuen Funktionalitäten in intelligenten Netzen und Messsystemen ausschöpfen. Der Ausschuss unterstützt daher den Aufbau koordinierter Kapazitätsmechanismen auf europäischer Ebene, mit denen Verbrauchsspitzen abgefedert, das Funktionieren der europäischen Elektrizitätssysteme (insbesondere in Spitzenverbrauchszeiten) gewährleistet und eine Senkung des Energieverbrauchs gefördert werden können. |
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3.10 |
Der Ausschuss fordert eine echte europäische Debatte zur Energiewende, ihre Herausforderungen und Kosten sowie ihre koordinierte Verwirklichung in den Mitgliedstaaten. Europa kann nicht die Summe der in den 27 Mitgliedstaaten im rein nationalen Interesse verfolgten Energiepolitik sein. Die EU muss in der Lage sein, die Auswirkungen der Entscheidungen eines Mitgliedstaates auf die anderen zu bewerten. Die Einbindung der Zivilgesellschaft ist diesbezüglich von grundlegender Bedeutung. Die hierfür bestehenden Foren sind zu begrüßen. Es gilt, einen echten europäischen Energiedialog – insbesondere in den Mitgliedstaaten, im Einklang mit der europäischen Dimension – aufzubauen, an dem alle Interessenträger beteiligt sind. |
Brüssel, den 13. Februar 2013
Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Staffan NILSSON
(1) ABl. L 191 vom 29.6.2012, S. 11.